Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte der letzten Tage hier im Parlament, aber auch in vielen Gesprächen und in Zuschriften, die ich bekommen habe, hat gezeigt, es geht heute nicht um eine bloße formale Gesetzesänderung, es geht um Vertrauen – Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen und Vertrauen in die Art und Weise, wie wir parlamentarische Kontrolle ausüben. Dieses Vertrauen entsteht nicht von selbst. Es entsteht nicht allein durch Gesetze und Verfahren, es entsteht durch die Haltung, mit der wir diese Verfahren anwenden. Genau deshalb geht es hier und heute gerade nicht – Herr Kollege Klein hat es eben gesagt – um ein taktisches Manöver. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es geht um die Frage, wie wir als Parlament unserer Kontrollfunktion gerecht werden, gerade dann, wenn es politisch schwierig wird. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich wiederholen, was ich bereits letzte Woche gesagt habe. Die Sorge, dass hier Minderheitenrechte geschwächt werden, nehme ich ernst, denn Minderheitenrechte sind ein zentraler Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie. Ohne sie gibt es keine wirksame Kontrolle, keine Balance. Meine Damen und Herren, ich rede mit voller Absicht von Minderheitenrechten und nicht von Oppositionsrechten, denn Minderheitenrechte gelten für alle Parlamentarier, ungeachtet ihrer politischen Zugehörigkeiten. Genau deswegen beschränkt sich Artikel 91 unserer Verfassung eben nicht auf die Opposition, sondern auf eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Wenn das Verfassungsgericht in naher Zukunft schon bemüht werden soll, möchte ich eine wichtige Aussage des Bundesverfassungsgerichts aus 2 016 wiedergeben. Der verfassungsrechtliche Auftrag der Kontrolle der Regierung richtet sich nicht an die Opposition, sondern an das gesamte Parlament. Die Kontrolle der Regierung ist eine gesamtparlamentarische Aufgabe, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Von daher sage ich auch ganz klar: Wir beschneiden mit der Verfassungsänderung keine Oppositionsrechte. Das Instrument des Untersuchungsausschusses ist weiterhin für alle Abgeordneten erreichbar. Meine Damen und Herren, ein Untersuchungsausschuss ist kein politisches Symbol. Er ist kein Instrument, das man einfach einsetzt. Er ist das schärfste Instrument parlamentarischer Kontrolle, und gerade deshalb braucht er eine Grundlage, die sicherstellt, dass dieses Instrument seine Autorität behält und nicht entwertet wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD, CDU und FDP) Denn nur dann, wenn der Untersuchungsausschuss dieses starke Kontrollrecht bleibt und eben nicht maßlos eingesetzt wird, bleibt er als Instrument akzeptiert und unser Parlament als eines der Fundamente unserer Demokratie arbeits- und funktionsfähig. Diese tragfähige Grundlage schaffen wir mit dem auch im Bundestag vorgesehenen Quorum von einem Viertel. Was unsere Demokratie stärkt, ist nicht allein die Existenz von Kontrollrechten. Was sie stärkt, ist der verantwortungsvolle Umgang mit ihnen. Das bedeutet auch, Verantwortung endet nicht bei der Möglichkeit, Kontrolle auszuüben. Verantwortung beginnt genau dort. Meine Damen und Herren, diese Verfassungsänderung wird unsere Demokratie nicht retten, aber sie wird sie eben auch nicht beschädigen. Was sie tut, ist etwas anderes. Sie setzt einen verlässlichen Rahmen dafür, dass ein zentrales Kontrollinstrument seine Wirkung behält und nicht durch Überdehnung an Autorität verliert. Darauf kommt es an. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Am Ende entscheidet sich die Stärke unserer Demokratie nicht daran, welche Instrumente wir haben, sondern daran, wie wir sie einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon letzte Woche gesagt: Für uns Grüne ist diese Entscheidung keine leichte. Gerade deshalb haben wir auch die Abstimmung in unserer Fraktion geöffnet. Nach dieser Abwägung bin ich aber überzeugt, dass die große Mehrheit unserer Fraktion das genauso sieht wie ich. Diese Verfassungsänderung ist verantwortbar, und sie ist richtig. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
