Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nach wie vor beschämend und undemokratisch, dass wir hier in dieser politisch nicht mehr legitimierten Konstellation zusammenkommen müssen. (Beifall bei der AfD) In weniger als zwei Wochen ist dieser Spuk aber endlich vorbei, und die Anzahl an demokratischen Abgeordneten wird im 19. Landtag erheblich höher sein – dank einer erstarkten AfD. (Beifall der AfD) Mir ist bewusst, dass Sie an sachorientierten Lösungen zum heutigen Thema nicht interessiert sind. Ich möchte Ihnen jedoch nochmals aufzeigen, wie man die Regelung zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen hätte treffen können, damit sie gerecht gegenüber der Opposition gewesen wäre. Ihr Argument, man müsse die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern, ist lediglich ein Strohmann, ebenso wie die konstruierte Angst, ohne Ihre Verfassungsänderung würde eine inflationäre Anzahl an Untersuchungsausschüssen beantragt werden. Die Opposition hat ihre Kontrollmöglichkeiten in der Vergangenheit in diesem Haus immer sorgsam eingesetzt und wird das auch in Zukunft tun. Ein Blick nach Österreich zeigt außerdem, dass man der Minderheit nicht ihre Verfassungsrechte rauben muss, selbst wenn man die Anzahl der Untersuchungsausschüsse deckeln möchte. Im österreichischen Nationalrat gilt: Wer bereits ein Minderheitsverlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unterstützt hat, kann erst dann ein weiteres Verlangen unterstützen, wenn der laufende Untersuchungsausschuss abgeschlossen ist. Damit wird verhindert, dass parallel immer neue Ausschüsse beantragt werden, ohne zugleich die Kontrollrechte der Opposition grundsätzlich zu beschneiden. Das ist ein ausgewogener Ansatz und deutlich angemessener als Ihre feige Forderung, das Quorum für Untersuchungsausschüsse auf ein Viertel der Abgeordneten anzuheben. Eine Erhöhung des Quorums bedeutet in der Praxis vor allem eines: Untersuchungsausschüsse durch die Opposition sind faktisch ausgeschlossen, denn die Grünen erklären die AfD offen zum „Hauptgegner“ und haben sich durch verbindliche politische Beschlüsse einseitig und dauerhaft jeder Zusammenarbeit mit der AfD entzogen. Diese Problematik ist auch dem Verfassungsrechtler Professor Dr. Hufen aufgefallen, der sich zu einer Erhöhung des Quorums wie folgt äußert – ich zitiere –: „Problematisch ist aber, dass es angesichts der Mehrheitsverhältnisse dadurch keine Untersuchungsausschüsse in Rheinland-Pfalz geben und damit das wichtigste Element der Kontrolle durch die Opposition praktisch ausgeschlossen wird.“ (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!) Einen echten Missbrauch des Instruments Untersuchungsausschuss könne man auch im Verlauf der Arbeit des Ausschusses bekämpfen, sagt Hufen. Es stellt sich also die Frage, warum Sie gar nicht auf die Idee gekommen sind, eine faire und demokratische Lösung in Betracht zu ziehen. Die Antwort ist klar: Sie wollen sich schlicht und ergreifend der Kontrolle durch die Opposition entziehen. Das österreichische Modell setzt nicht auf die Schwächung der Minderheit, sondern auf klare Verfahrensregeln. Es verhindert Missbrauch, ohne Kontrolle unmöglich zu machen. Genau das sollte der Maßstab einer modernen parlamentarischen Demokratie sein: effektive Kontrolle ermöglichen und zugleich verantwortungsvoll organisieren. Ich möchte zum Schluss noch einmal auf die erste Lesung zu Ihrem Gesetzentwurf zu sprechen kommen. Bis dahin wurde die Verfassungsänderung abstrakt und allgemeingültig kommuniziert. Einer der Antragsteller – namentlich Herr von Heusinger – begründete sie in seiner Einbringung jedoch damit, dass sich die Verfassungsänderung explizit gegen die AfD richtet. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht! Das ist nicht wahr! Ich habe das nicht gesagt!) Als Abgeordneter Wefelscheid die Aussage im anschließenden Rechtsausschuss thematisierte und um Überprüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst bat, ob die Äußerung möglicherweise problematisch sei, sind zwei Dinge passiert. Sie, Herr von Heusinger – Sie machen es immer noch –, haben diese gut dokumentierte Tatsache bestritten. Zweitens: Sie haben alle – mit einer Enthaltung der FDP – die Forderung nach einem Gutachten abgelehnt. Insofern stellt sich aus Sicht der AfD-Fraktion die Frage, inwiefern sich eine solche Verfassungsänderung mit dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbaren lässt, wenn sie offen gegen einen ganz bestimmten politischen Wettbewerber eingebracht wird. Die faktische Einschränkung der AfD ist bei dieser Verfassungsänderung nicht die bloße Nebenfolge, sondern die nun materiell belegbare, beabsichtigte Hauptwirkung. Oder anders gesagt: Sie ändern ganz bewusst die Spielregeln, um die einzige Opposition im Landtag zu benachteiligen. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Daher haben wir große Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens und werden eine Normenkontrollklage zur juristischen Überprüfung beim Verfassungsgerichtshof einreichen und sind gespannt, wie dieser sich zu den spannenden Rechtsfragen positionieren wird. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab und beantragen hiermit die namentliche Abstimmung für die Schlussabstimmung in der dritten Beratung. Lassen Sie sich noch gesagt sein: Die Petition, die sich gegen diese Erhöhung positioniert hat, umfasst 18.000 Unterschriften. Diese liegen dem Landtagspräsidenten vor. Wer heute für diese Erhöhung stimmt, ist kein Demokrat. Das muss man so klar sagen. Danke. (Beifall der AfD)
