Michael Hüttner
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind heute zusammengekommen, um die Verfassung zu ändern. Das ist immer ein politisch gewichtiger Augenblick und für einen Sozialdemokraten, zumal bei meiner letzten Rede hier, auch ein guter Moment, Helmut Schmidt zu zitieren – dies tue ich mit Erlaubnis des Präsidenten: „Keine Begeisterung sollte größer sein als die nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft.“ Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für mich ein Sinnspruch für das, was wir heute mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen, die im kommenden Landtag sitzen werden, machen – eine Entscheidung mit viel praktischer Vernunft zum Schutz der parlamentarischen Demokratie. Über das Was der Beschlüsse muss ich nicht mehr viele Worte verlieren. Wir passen das Quorum zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auf das im Grundgesetz und in anderen Bundesländern verankerte Niveau an, und wir machen das, um das schärfste Schwert des Parlaments vor bewusstem Missbrauch zu schützen und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der Regierung vor destruktiven Attacken zu sichern. Über das Warum haben wir hier debattiert. Ich will das nicht alles wiederholen, aber eine Beobachtung festhalten. Gegen die Änderung sprachen sich zu einem großen Teil Abgeordnete aus, die dem kommenden Landtag nicht mehr angehören. Für die Änderungen sprachen sich alle demokratischen Fraktionen aus, die auch im kommenden Landtag sitzen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Undemokratischen!) So viel also zum Pseudoargument eines „abgewählten Geisterparlaments“. Auf so manche Fantasien der vergangenen Reden, beispielsweise wozu man alles jetzt sofort einen Untersuchungsausschuss machen könnte, will ich nicht eingehen. Das sprach ebenso für sich selbst wie vieles, was man in den Zeitungen liest oder auch im Internet sehen kann. Es ist klar: Es ist nicht klug, ein Unglück abzuwarten, um danach zu handeln. Wenn man weiß, dass es auf einer Kreuzung enorm gefährlich ist, stellt man besser ein Schild auf und wartet nicht ab, bis es verheerend kracht. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich muss es wiederholen: Es stimmt nicht, dass mit den Änderungen Untersuchungsausschüsse verhindert werden. Sie bleiben möglich, nämlich wenn 27 Mitglieder dieses Parlaments es beantragen. Der Einsatz ist seit jeher an ein Quorum gebunden. Es ist nicht das Recht einer Fraktion. Das ist aus gutem Grund so. Ein Untersuchungsausschuss bedeutet für die, die damit befasst sind, dass die parlamentarische Arbeit teils zum Erliegen kommt, weil ein Untersuchungsausschuss erfordert, sich gewissenhaft damit zu befassen, Akten zu wälzen, Anträge zu schreiben, Zeugen zu identifizieren und vieles Weitere. In dieser Zeit wird kaum andere parlamentarische Arbeit erledigt, (Zuruf von der AfD) erst recht nicht, wenn das Instrument missbraucht würde. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, empfehle ich nach der vielen Polemik, die es leider hier im Parlament gab, einen Blick auf die nüchternen Fakten. Was wird heute beschlossen? Erstens: Das Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird auf den im Grundgesetz verankerten Wert angepasst. Warum soll das undemokratisch sein? Ein Quorum, das im Grundgesetz verankert ist, kann in Rheinland-Pfalz nicht undemokratisch sein. (Abg. Damian Lohr, AfD: Allein, dass Sie das nicht verstehen, sagt alles über Ihr Demokratieverständnis aus! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Zweitens: Die Regelung beschneidet einen eingesetzten Untersuchungsausschuss in keinerlei Rechten. (Zuruf von der AfD: Was?) Er hat weiterhin weitreichende Befugnisse, und er bleibt – er bleibt – das schärfste Schwert des Parlaments. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das nicht angewendet wird!) Drittens: Wir beschließen die Änderungen, um im Sinne des Grundgesetzes einen Missbrauch des Untersuchungsrechts zu erschweren und die Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung wirksamer als in der Zeit der Weimarer Republik zu schützen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es ist kein Gesetz gegen eine einzelne Fraktion. Es ist ein Gesetz für Demokratie und Parlament. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute das Richtige tun. Lassen Sie uns Parlament und parlamentarische Demokratie stärken und das schärfste Schwert des Parlaments vor Missbrauch schützen. Lassen Sie uns mit der Begeisterung für nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft handeln. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
