landtag.nrw.de ↗

Plenarprotokoll 18/20

21.12.2022 · 28 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (5)SPD (4)AfD (2)CDU (1)FDP (1)

André Kuper

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle sehr herzlich zu unserer heutigen 20. Sitzung, einer Sondersitzung, des Landtags von Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt den Gästen oben auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 19 Abgeordnete entschuldigt. (Unruhe – Glocke) Die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Alexander Vogt von der Fraktion der SPD. Herzlichen Glückwunsch und persönlich alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Vor Eintritt in die Tagesordnung: Die Einberufung des Landtags zur heutigen Sitzung erfolgte gemäß Art. 38 Abs. 4 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 21 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung auf Antrag der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. In der Sitzung des Ältestenrats am heutigen Morgen wurde für Tagesordnungspunkt 1 festgelegt, dass dieser nunmehr in einer Block-II-Debatte beraten werden soll. Ich rufe auf: 1 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine (NRW-Krisenbewältigungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1951 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/2123 dritte Lesung In Verbindung mit: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirmgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1501 21.12.2022 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/2122 dritte Lesung Damit eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Schick das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thorsten Schick CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige dritte Lesung zum Sondervermögen zur Krisenbewältigung und zum Maßnahmenpaket des Landes gibt mir die Gelegenheit, noch einmal hervorzuheben, worum es geht und worum eben nicht, denn in der Debatte gestern hatte ich den Eindruck, dass der eine oder die andere nicht verstanden hat oder nicht verstehen wollte, worum es geht. (Christian Dahm [SPD]: Jetzt kommt der Er- klärbär!) Unser Ministerpräsident hat es in einem Satz gesagt: Das einzige Ziel all dieser Maßnahmen ist es, den Menschen in der Krise zu helfen; nicht mehr und nicht weniger. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb haben die Fraktionen von CDU und Grünen gestern jeweils für den Haushalt 2023, für das Sondervermögen zur Krisenbewältigung und für das erste Maßnahmenpaket im Umfang von 1,6 Milliarden Euro gestimmt und werden das auch heute tun. Wir verhindern, dass Kitas Betreuungszeiten eindampfen müssen, weil sie den Strom nicht bezahlen können, dass Kranke im Krankenhaus frieren, weil das Geld für die Heizung fehlt. Ich will nicht, dass sich Tafeln keine Essensausgabe mehr leisten können, weil Lebensmittel zu viel kosten und der Strom für die Kühlhäuser zu viel Geld verschlingt. Und ich will nicht, dass Handwerksbetriebe schließen, weil die Energierechnung die Gewinne aufzehrt. Draußen herrschte in den vergangenen Tagen große Kälte, die Energiekosten gingen durch die Decke, und die Gasspeicher leeren sich schneller als gedacht. In dieser Situation erwarten und verdienen die Menschen, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, Unternehmen und Vereine in Nordrhein-Westfalen vom Land Klarheit. Sie brauchen Unterstützung, Sicherheit und eine Perspektive für die kalten Monate, die vor uns liegen. Diese Perspektive liefert die Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie hat ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket geschnürt, das wirkungsvolle Hilfen zu denjenigen bringt, die sie in dieser Krise am dringendsten brauchen. Das ist aus dem normalen Haushalt nicht ab-Landtag zubilden, deshalb werden wir heute für ein Sondervermögen stimmen, damit ab dem 1. Januar die Maßnahmen beginnen können. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das hat etwas mit Verantwortung zu tun, Verantwortung für das Land, für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wir lindern die Not dort, wo sie durch Belastungen, die wir nicht beeinflussen können, groß geworden ist. Wir lindern die Not gerade der Menschen, die schon vor dieser Krise zu wenig hatten, die schon jeden Euro zweimal umdrehen mussten, bevor sich ihre Gas- oder Stromrechnung verdoppelt hat, und die jetzt angesichts der hohen Rechnungen verzweifeln. Wir müssen und können als Land helfen, diese Verzweiflung abzumildern. Ich kann genauso wenig wie jeder andere hier im Raum absehen, wie viel Leid Putins Krieg noch über Europa bringen wird, wie viele Euro der Liter Sprit im Februar kosten wird oder wie viel der Discounter im März für ein Stück Butter verlangen wird. Deswegen sorgen wir jetzt mit unseren Beschlüssen für 2023 vor, um uns im kommenden Jahr langwierige Verfahren zu ersparen, wenn weitere schnelle Hilfe nötig ist. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich erinnere daran: In der Coronapandemie haben wir als Land ein Zeichen der Geschlossenheit gegeben und als demokratische Fraktionen gemeinsam einen Rettungsschirm gespannt. Wir haben gemeinsam die damals wichtige Hilfe getragen. In der aktuellen Zeit mit einem Krieg, der auf unserem Kontinent tobt, würde ich mir wünschen, dass wir das wieder gemeinsam schaffen, dass wir ein Zeichen senden: Wir Demokratinnen und Demokraten stehen zusammen, wenn es ernst wird, und stellen das Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen über Parteipolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich glaube, das ist die Botschaft, die die Menschen draußen im Land vor dem Weihnachtsfest von uns erwarten. Ich setze darauf, dass für uns alle hier das Wohl der Menschen an erster Stelle steht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und hoffe, dass wir uns alle gesund im Jahr 2023 hier wiedersehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank, Herr Schick. – Für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Herr Zimkeit das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Zimkeit SPD

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade von Herrn Schick 21.12.2022 nichts Neues gehört, aber es ist ja in diesem Verfahren und in diesen Tagen keine Besonderheit, dass man, wenn man morgens zur Sitzung kommt, neue Vorlagen von der Landesregierung bzw. von CDU und FDP bekommt, die das bisherige Vorgehen über den Haufen schmeißen. (Beifall von der SPD – Zurufe von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Du hast „FDP“ gesagt!) – Entschuldigung! Wir waren das in der letzten Legislatur nur von CDU und teilweise FDP gewohnt, jetzt kommen die Grünen auch noch dazu, die immer versprochen haben, alles besser zu machen. (Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) – Ja, ich weiß, dass es weh tut, es wird noch mehr weh tun. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Sie haben gerade gesagt, die Menschen bräuchten Klarheit und Sicherheit. Diese Klarheit und Sicherheit enthalten Sie den Menschen seit Monaten vor. Sich jetzt hier als Retter aufzuspielen, während Sie schuld daran sind, dass Hilfen bei den Menschen noch nicht angekommen sind und dass sie 2022 nicht ankommen werden, ist unverschämt. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Sie haben durch Ihr Hin und Her Hilfen blockiert und verhindert, dass sie 2022 ankommen können. Und nun wählen Sie hier wieder einen Weg, der gefährdet, dass Hilfen rechtssicher 2023 ankommen können. Sie bauen die Krisenhilfen und das Sondervermögen auf Sand. Das Fundament dieser Hilfen hätte ein rechtssicherer Beschluss der Notsituation gestern sein müssen. Stattdessen peitschen Sie gestern einen fehlerhaften Antrag in Rekordzeit durch den Landtag und entziehen dem Beschluss, den Sie heute fassen wollen, jedes Fundament. Das ist grob fahrlässig. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Herr Schick, Sie sprechen in diesem Verfahren immer und immer wieder von Gemeinsamkeit. Das ist der Versuch der bewussten Täuschung der Bevölkerung. Sie haben jede Gemeinsamkeit im Vorgehen verhindert. Notwendig wäre es gewesen, gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen schnelle Hilfen bei den Menschen ankommen zu lassen und einen rechtssicheren Weg für ein Sondervermögen und die Erklärung einer Notlage auf den Weg zu bringen. Das haben Sie ständig verweigert und mit einer Augen-zu-und-durch-Mentalität im Sekundentakt Alleingänge im Parlament vorgenommen. Hören Sie endlich auf, Ihre Unwahrheit von der Suche nach Gemeinsamkeit zu verbreiten, Herr Schick! (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag Noch gestern haben Sie in der üblichen Arroganz all unsere Vorschläge zum Sondervermögen vom Tisch gewischt, ohne ernsthaft darauf einzugehen. Wir haben Ihnen sehr, sehr deutlich gemacht, dass wir eine bessere Zweckbestimmung dieses Sondervermögens brauchen. Das haben Sie abgelehnt. Warum haben Sie das getan? Weil Sie schon wieder die Zweckentfremdung von Mitteln planen. Nachdem Sie versucht haben, die Mittel aus dem Coronarettungsschirm zweckzuentfremden, wollen Sie jetzt die Mittel im Sondervermögen für Ihre politischen Zwecke jenseits der Nothilfe zweckentfremden. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie haben gerade gesagt, heute würden die Maßnahmen beschlossen. Nein, Sie haben gestern die Maßnahmen beschlossen, obwohl das notwendige Gesetz dazu noch nicht verabschiedet war. Allein dieses Vorgehen zeigt Ihr Chaos. Viel schlimmer ist aber, dass Sie langfristige Investitionen und Ausgaben beschlossen haben, die im Rahmen einer Nothilfe bzw. der Erklärung einer Notlage nicht abgedeckt sind. Hier zweckentfremden Sie Mittel für Ihre politischen Zwecke. Sie wollen tatsächlich den Fehler, den auch die Grünen beim Coronarettungsschirm immer massiv kritisiert haben, wiederholen, indem Sie die Steuerausfälle aus diesem Sondervermögen des Landes finanzieren. Sie wollen Mittel zweckentfremden. Sie wollen einen Großteil der Mittel nicht für die Hilfe, für die Menschen ausgeben, sondern für die Rettung Ihrer desolaten Politik. (Beifall von der SPD und der FDP) Wenn Sie schon etwas beim Thema „Steuerausfälle“ tun wollen: Da haben wir Ihnen gestern auch einen Vorschlag gemacht. Am meisten leiden unter dieser Situation die Kommunen. Die Kommunen müssen sicherstellen, dass die Hilfen bei den Menschen ankommen, dass die Kitas warm bleiben, dass Menschen genug Geld bekommen, um durch diese Krise zu kommen. Das geht nicht ohne die Kommunen. Aber für die Unterstützung der Städte und Gemeinden haben Sie keine Mittel vorgesehen, die nicht projektgebunden sind. Sie brauchen pauschale Mittel anstatt einer Isolierung in irgendwelchen Sondervermögen. Wir haben ihn gestern gesagt: Lassen Sie uns den GFG-Satz von 23 % – 1,15 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen – den Kommunen zur Verfügung stellen. Sie können die notwendigen Hilfen viel besser leisten, als wir es von hier aus können. – Das haben Sie abgelehnt. Das zeigt mal wieder: Die Städte und Gemeinden in diesem Land sind Ihnen nicht wichtig. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich will dann noch etwas zum Thema „Gemeinsamkeit“ sagen und dazu, das Sie gerade mal wieder an-21.12.2022 geführt haben. Wir haben gestern beantragt, dass alle Fraktionen für dieses Sondervermögen antragsberechtigt sind. Zurzeit ist es nämlich nur die Landesregierung, und das Parlament kann dann darüber entscheiden. Auch das haben Sie vom Tisch gewischt. Ich kann verstehen, dass Sie Angst vor unseren Vorschlägen haben, die Sie ja schon kennen. Aber dass Sie diesen Weg gehen und überhaupt keine Vorschläge zulassen, zeigt doch, dass all das Gerede von Gemeinsamkeit nicht ernst gemeint ist. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ich wiederhole noch einmal, was ich gestern gesagt habe. Sie haben hier zu Recht eine Reihe von Hilfen angesprochen; Hilfen, die wir weit vor Ihnen vorgeschlagen haben, sowie Hilfen, an die wir nicht gedacht haben. Wir finden zum Beispiel die Maßnahmen, die Sie zur Armutsbekämpfung vorschlagen, hervorragend und unterstützen diese selbstverständlich. Das ist richtig so. Aber Sie haben es versäumt, dass die Menschen dieses Geld schon längst auf dem Konto haben können, weil Sie eine Blockadehaltung an den Tag gelegt haben. Und das liegt zum Teil daran, dass Sie Vorschläge aus der Opposition per se ablehnen. Es liegt auch daran, dass Sie Hinweise des Landesrechnungshofs und von anderen schlicht und einfach ignorieren. Das ist Augen-zu-Politik ohne Dialog mit den Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Herr Kollege, ich müsste Sie einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage seitens des Kollegen Mostofizadeh. Lassen Sie die zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Zimkeit SPD

Aber gerne doch.

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident, vielen Dank. – Lieber Herr Kollege Zimkeit, Sie haben am 23. November ausgeführt, dass Sie die Feststellung der Notlage als rechtssicheren Weg ansehen. Sie haben das auch jetzt noch einmal ausgeführt. Was hindert die SPD-Fraktion daran, diesen Notlagenantrag in den Landtag einzubringen?

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Zimkeit SPD

Ich habe den letzten Teil akustisch nicht verstanden. Es ging um den Notlagenbeschluss? (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Landtag Danke, dass Sie dafür sorgen, dass die Uhr angehalten wird. Darauf wollte ich ohnehin kommen, weil es gestern auch Frau Brems angesprochen hat. Die SPD hat gefordert, dass die Erklärung einer Notlage notwendig ist, und die SPD hat sich auch positiv zu einem Sondervermögen geäußert. Das ist so, und das tun wir auch heute noch so. Sie müssen es nur richtig machen. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie können doch die Landeshaushaltsordnung und die Verfassung dieses Landes nicht als grobe Richtlinie betrachten, die man entweder einhält oder ignoriert. Sie machen hier Vorschläge, die nicht rechtssicher sind und die viele Leute als verfassungswidrig bezeichnen. Wenn Sie es richtig machen würden, wenn Sie die Gemeinsamkeit gesucht hätten und gemeinsam mit uns entsprechende Beschlüsse auf den Weg gebracht hätten, dann hätten wir das doch schon alles geklärt. Sie haben das abgelehnt und sind alleine gegangen. (Beifall von der SPD und der FDP) Jetzt haben Sie auch zu verantworten, was Sie hier auf den Tisch legen. Ich sage Ihnen noch einmal etwas zum Sondervermögen. Wenn Sie in der Anhörung zugehört hätten, dann hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass Ihnen die Rechtsexperten sehr deutlich gesagt haben, dass begründet werden muss, warum man den Weg eines Sondervermögens geht. Das ist verfassungsrechtliche Voraussetzung. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wo ist Ihre Begründung?) Das tun Sie nicht. Sie lassen diese Lücke bewusst offen. Da werden wir Ihnen doch jetzt nicht aus Ihrer verfassungsrechtlichen Patsche helfen. Wir haben deutlich einen Weg aufgezeigt, wie man das Ganze rechtssicher auf den Weg bringen kann. Sie haben all diese Vorschläge abgelehnt und meistens ohne Begründung vom Tisch gewischt. Jetzt versuchen Sie hier, davon abzulenken, indem Sie die Schuld anderen zuschieben. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Beifall von der SPD und der FDP) Eines haben Sie durchaus richtig gemacht: Sie haben tatsächlich die Kraft aufgebracht, den Versuch der Landesregierung, Mittel aus dem Coronarettungsschirm zweckzuentfremden, zu stoppen. Damit ist zwar längst nicht die verfassungsmäßig zweifelhafte Aufnahme von Krediten im November für den Zweck der Zweckentfremdung geklärt und beseitigt, aber das ist ein richtiger Schritt. 21.12.2022 Wir zeigen Ihnen, dass wir anders vorgehen als Sie, die Sie schlicht und einfach alles, worüber „SPD“ steht, wegstimmen. Wir werden diesen Änderungen beim Coronarettungsschirm zustimmen. Damit wird sichergestellt, dass Schulden getilgt werden und das Geld durch die Landesregierung nicht für den Haushalt oder andere Zwecke missbraucht wird. Das ist richtig. Deswegen stimmen wir dem ausdrücklich zu. Wir hätten uns aber gewünscht, dass Sie den Mut, den Sie beim Beschreiten zweifelhafter, falscher Wege gezeigt haben, auch in anderen Fragen und dafür, Hilfen tatsächlich schnell auf den Weg zu bringen, aufgebracht hätten. Beim Sondervermögen, das wir heute beschließen, haben Sie alle Warnungen vom Tisch gewischt, alle Änderungen abgelehnt und nicht die notwendigen Begründungen geliefert. Deswegen können wir diesen falschen Weg nur ablehnen. Wir bieten Ihnen aber ausdrücklich an, dass wir dann, wenn geklärt ist, ob es rechtswidrig ist oder nicht, unsere Vorschläge wieder vorlegen werden. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Dann können wir im Zweifel gemeinsam heilen, was Sie zum Schaden der Menschen angerichtet haben, die lange auf Hilfen warten und jetzt keine Sicherheit haben, weil Sie beschließen, Hilfen ohne rechtliches Fundament auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer.

Diese Rede einzeln zitieren

Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit inzwischen 300 Tagen führt Russland Krieg gegen die gesamte Ukraine. Das sind 300 Tage voller Leid und Angst, Vergewaltigungen, Folter und Tod. Ich bin dankbar dafür, dass unsere Wirtschaft geschlossen hinter den Sanktionen steht, obwohl sie davon selbst hart getroffen ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich bin dankbar für alle ehrenamtlich Engagierten und die Menschen in den Kommunen, in den Bezirksregierungen und im Land, die jeden Tag Geflüchtete mit offenen Armen empfangen. Wir lassen uns von Putin nicht spalten. Wir stehen weiterhin fest an der Seite der Ukraine. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Schon als die ersten Sanktionspakete auf den Weg gebracht wurden, war klar, dass Putin mit seinen Androhungen ernst machen und die Gaslieferungen nach Westeuropa stoppen würde. Für eine Wirt-Landtag schaft, deren Wachstum auf billigem Öl und Gas sowie billiger Kohle gründete, hat das fatale Auswirkungen, denn diese Abhängigkeit und die Versäumnisse der vergangenen Jahre kommen uns nun teuer zu stehen. Das hat auch Folgen für die Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen, denn unser Land ist geprägt von energieintensiver Industrie. Deshalb trifft die Energiekrise unsere Unternehmen stärker als in anderen Bundesländern. Die Aussichten für das neue Jahr sind aufgrund von Rezession und Inflation alles andere als gut. Eines ist klar: Es geht nicht nur um diesen Winter. Es geht auch um den nächsten Winter. Die Gasspeicher sind jetzt gerade gut gefüllt, aber die kalten Monate dieses Winters kommen erst noch. Es wird ein Kraftakt werden, die Gasspeicher für den darauffolgenden Winter wieder zu befüllen. Das nächste Jahr ist deshalb von einer hohen wirtschaftlichen Unsicherheit geprägt. Wenn Sie uns nicht glauben, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, kann ich damit leben. Aber nehmen Sie doch bitte die Prognosen von Wirtschaftsexpertinnen und -experten ernst. (Stefan Zimkeit [SPD]: Nehmen wir!) Die denken sich das doch nicht einfach aus. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Armut war bereits vor der Krise ein Problem hier in Nordrhein-Westfalen. Die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise treffen von Armut betroffene und bedrohte Menschen besonders schwer. Deshalb sind Maßnahmen zur Krisenbewältigung dringend notwendig für die soziale Infrastruktur, für kleine und mittlere Unternehmen, für Kultureinrichtungen und Sportvereine. Kitas und Jugendzentren müssen warm und geöffnet bleiben. Frauen müssen auch weiterhin in einem Frauenhaus Zuflucht finden können. Ja, wir treffen auch Vorsorge für den Worst Case. Ein Blackout ist sehr unwahrscheinlich, aber wenn er eintreten würde, dann wäre das eine ziemlich große Katastrophe. Deshalb ist es richtig, die kritische Infrastruktur vorzubereiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Christian Loose [AfD]) Unterschiedliche Meinungen, der Wettbewerb um die besten Ideen und Argumente, die Kontrolle der Regierung: All das macht unseren Parlamentarismus aus. Das gehört zu Demokratie, und das gehört auch ein Stück weit zur Rollenverteilung zwischen der Opposition und den Regierungsfraktionen. Wer jedoch seit Monaten das Aufheben der Schuldenbremse fordert, aber nun die Notsituation nicht anerkennen will, wer ein NRW-Entlastungspaket fordert und gleich-21.12.2022 zeitig all unsere Vorschläge, die wir gestern gemacht haben, einfach pauschal ablehnt, der muss sich die Frage gefallen lassen, wie glaubwürdig das ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich war in den letzten Tagen etwas erstaunt darüber, wie von SPD und FDP mal eben so behauptet wird, was verfassungswidrig ist und was nicht. Das Prinzip der Gewaltenteilung sollte in diesem Parlament keine Wissenslücke sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – La- chen von Christian Dahm [SPD] – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Ich würde gerne noch auf eine andere Wissenslücke hinweisen und sie schließen. Steuermehreinnahmen, die wider Erwarten in 2022 anfallen werden, können wir nicht für das Hilfspaket ausgeben, das in 2023 startet. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Jochen Ott [SPD]: Aber doch in 2022!) Wir haben in 2022 noch die Coronanotsituation. Deshalb müssen wir alle Mehreinahmen am Ende des Jahres in die Schuldentilgung stecken. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Sie haben selbst noch vor ein paar Wochen die Auffassung vertreten, dass wir keine kreditfinanzierten Rücklagen ins nächste Haushaltsjahr übertragen dürfen. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Vorschläge von SPD und FDP sind getreu dem Motto: „Was interessiert mich eigentlich das Geschwätz von gestern?“ (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ralf Witzel [FDP]: Unvorstellbar! – Henning Höne [FDP]: Das sagt die Regierung nach dem Beratungsverfahren? Wahnsinn!) Wenn ich mir eines für das neue Jahr wünschen darf, dann, dass wir vom Streit über Verfahren wegkommen und wieder gemeinsam darüber diskutieren, welche Unterstützung die Menschen in dieser schwierigen Zeit brauchen. Ich weiß, Herr Zimkeit, Sie haben gerade etwas komplett anderes gesagt. Trotzdem möchte ich es noch einmal betonen: Es geht darum, den Menschen zu helfen. (Zuruf von der SPD: Er hat nicht komplett et- was anderes gesagt! Was soll das denn?) Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, und ich fände es gut, wenn wir wieder dahin zurückkommen würden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Dr. Maelzer. Lassen Sie die zu? Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Verena Schäffer GRÜNE

Nein, das möchte ich nicht. Danke. (Zuruf von der SPD: Bloß nicht verwirren lassen!)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Okay.

Diese Rede einzeln zitieren

Verena Schäffer GRÜNE

Zurück zum Thema „300 Tage Krieg in der Ukraine“. Nach 300 Tagen tritt gewissermaßen ein Gewöhnungseffekt ein. Aber an Krieg dürfen wir uns niemals gewöhnen. Er darf niemals zur Normalität werden. Ich hoffe und ich glaube – ich bin mir sehr sicher –, dass wir uns darüber als Demokratinnen und Demokraten sehr einig sind. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP hat der Abgeordnete Herr Witzel das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln unter diesem Tagesordnungspunkt zwei Rettungsschirme. Die Auflösung des Coronarettungsschirms ist nach Pandemieende grundsätzlich richtig. Die Neueinrichtung eines Krisenrettungsschirms ist methodisch eindeutig falsch. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen uns hier im Hause doch, dass der Coronarettungsschirm im Laufe der Zeit immer zweifelhaftere Vorhaben finanziert, die mit dem ursprünglichen Zweck, der Coronabekämpfung, eigentlich gar nicht mehr eng etwas zu tun haben. Deshalb haben SPD und FDP an Sie als Regierung zu Recht die Frage gestellt, wo da – so schön und richtig man es finden mag, Grünstreifen anzulegen oder die grüne Infrastruktur in Städten zu ertüchtigen – der enge Coronabezug ist. Ein breites Bündnis von Verbänden hat Ihnen das auch ins Stammbuch geschrieben. Von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft über den Landesrechnungshof bis hin zum Bund der Steuerzahler – sie alle haben die Frage gestellt, wie es sein kann, dass der Coronabezug im Laufe der Zeit immer weniger erkennbar wird. Diese schleichende Zweckentfremdung darf sich jetzt nicht wiederholen. Deshalb sagen wir in aller Klarheit, dass bei dem, was Sie hier gesetzlich vorlegen, die Gefahr besteht, dass ohnehin notwendige oder von Ihnen politisch gewollte Ausgaben bequem auf den Rettungsschirm umgebucht werden, um damit den allgemeinen Haushalt zu entlasten und mehr Spielraum für schwarz-grüne Lieblingsprojekte zu haben. Ihr neuer Schuldenschirm ist in Wahrheit ein Rettungsschirm für schwarz-grüne Wahlversprechen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) 21.12.2022 Diese Entlastungswirkung will ich Ihnen an zwei Beispielen verdeutlichen. Sie fordern die Ertüchtigung des Katastrophenschutzes: Anschaffung von Sirenen, Satellitentelefonen, IT-Firewalls, Cybersicherheitsmaßnahmen. Ich sage Ihnen: Das ist alles richtig, sinnvoll und vernünftig. Das wissen wir spätestens seit der Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr. Genau deshalb müssen Sie das aber im Stammhaushalt abbilden und nicht über den Rettungsschirm finanzieren. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und der AfD) Sie wollen außerdem die E-Mobilität staatlich subventionieren. Sie wissen genau, dass das sogar kontraproduktiv ist und die Krise, die Sie angeblich bekämpfen wollen, verschärft. (Lachen von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wir haben zwei Probleme: Rekordinflation sowie Strommangel. Beides verschärfen Sie, indem Sie jetzt, wo es ohnehin viele Lieferprobleme gibt, auch noch mit staatlichen Subventionen E-Fahrzeuge zusätzlich beschaffen lassen. Deshalb kritisieren wir das. Sie können in diesem Gesetzgebungsverfahren wesentliche Fragen nicht beantworten. Das gilt beispielsweise für die Frage, warum das Instrument Schuldenschirm eigentlich sachlich erforderlich ist, wenn dieser Schuldenschirm genauso wie der Stammhaushalt eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 hat. All diese Maßnahmen gehören dann doch regulär in den Haushalt, und dann müssen wir da gemeinsam über die Finanzierung sprechen. Wie kommen Sie eigentlich auf genau 5 Milliarden Euro? Woher wissen Sie das, wenn doch die Lage so dynamisch ist? Deshalb will ich gar nicht jemanden externes zitieren, sondern Ihre eigenen Drucksachen, die Sie, CDU und Grüne, diesem Parlament vorgelegt haben. Landtagsdrucksache 18/2231, Seite 1, zweiter Absatz. Dort schreiben Sie zur Notlage: Es „ist schon jetzt klar, dass sie im Haushaltsjahr 2023 eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage zur Folge haben wird.“ Auf Seite 5 im zweiten Absatz schreiben Sie: „Schon jetzt ist absehbar, […] dass weitere Maßnahmen in Höhe von bis zu 5 Mrd. EUR zwingend sein werden.“ Sie legen nur keinerlei Beleg für Ihre Berechnung vor. Was die letzten Tage zeigen, ist doch das Gegenteil. Am letzten Donnerstag haben wir im Haushalts- und Landtag Finanzausschuss gesagt, das Land habe noch Spielräume in einer Milliardengrößenordnung. Das ist bestritten worden. Drei Tage später haben Sie mal eben 1,3 Milliarden Euro gefunden. Wenn Sie das auf drei Tage nicht absehen können, warum sind Sie sich dann sicher, wie die Steuereinnahmesituation in einem Jahr exakt sein wird? (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD] – Vereinzelt Beifall von der SPD) Auf Seite 5 geht es im dritten Absatz weiter. Dort kommt der glatte Widerspruch. Sie schreiben dort: „Absehbar ist aber auch, dass die aktuelle Krise weithin sehr dynamisch und in Teilen schwer vorhersagbar bleibt.“ Aha! „In einer derart dynamischen Lage lässt sich aktuell nicht abschließend und trennscharf auf Ebene von konkreten Haushaltstiteln festlegen, welche weiteren landeseigenen Hilfsmaßnahmen im Verlauf des Haushaltsjahres 2023 […] mit welchen Schwerpunkten noch erforderlich werden.“ Das zeigt doch, wie widersprüchlich Sie vorgehen. Sie wollen hier, zufällig herausgegriffen, 50 Maßnahmen finanzieren, von denen etliche nach Ihren eigenen Anforderungen eben gerade nicht notsituationsinduziert sind, sondern in den allgemeinen Haushalt gehören. (Zuruf von den GRÜNEN: Nein!) Auch Ihr Haushaltsverfahren ist schon bemerkenswert. Bei all den Volten und Pirouetten, die Sie gedreht haben, und egal, welchen Weg Sie gewählt haben und welche Begründung Sie dafür präsentiert haben, ging es Ihnen am Ende des Tages immer um ein Ziel: Hauptsache, Sie nehmen 5 Milliarden Euro Schulden auf, die den Kernhaushalt ergänzen, um sich zusätzliche Handlungsspielräume zu verschaffen. Den Grund dafür können Sie in einer dpa-Meldung vom 20. September 2022 nachlesen. Mona Neubaur plädiert da für die Aussetzung der Schuldenbremse. Der Finanzminister hat ihr seinerzeit noch klar widersprochen, heute – Frau Neubaur, herzlichen Glückwunsch zu Ihren Zielen – haben Sie ihn weichgekocht. Deshalb haben wir Zweifel an Ihrem Vorgehen. Herr Fraktionsvorsitzender Schick, Sie haben eingangs vorgetragen, Ziel sei, Menschen zu helfen. Das bestreitet doch niemand. Ich habe es von keiner Fraktion anders gehört. Wir als FDP-Landtagsfraktion haben Ihnen vorgeschlagen, dass Sie früher helfen und entlasten – ohne neue Schulden. Sie wollen jetzt später helfen, aber mit Schulden. (Beifall von der FDP) 21.12.2022 Was wir hier diskutieren, ist nicht nur eine Frage des Wirtschaftlichkeitsprinzips, sondern auch des Rechtsstaatsprinzips. Wir sehen doch gerade in diesen Tagen auch bei Klimaklebern und anderen Dingen, über die wir diskutieren, dass nicht jedes politische Ziel jedes Vorgehen rechtfertigt und allein deshalb schon legitim ist, weil es ein politisches Ziel gibt. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Deshalb erwarten wir von Ihnen verfassungskonforme Haushaltspolitik. Das ist nicht irgendeine Worthülse, sondern unser Anspruch. Herr Kollege Schick, Sie als CDU-Landtagsfraktion haben damals Hannelore Kraft zur Schuldenkönigin gekrönt und Norbert Walter-Borjans als üblen Trickser, Tarner und Täuscher bezeichnet. (Lachen von der SPD) Wir finden, dass es dann nur legitim ist, dass wir heute von Ihnen erwarten, dass Sie Ihren eigenen Ansprüchen als CDU-Landtagsfraktion gerecht werden. (Beifall von der FDP und Sven Werner Tritsch- ler [AfD] – Vereinzelt Beifall von der SPD) In den vergangenen Tagen und Wochen ist viel über Haushaltschaos gesprochen worden. Ich finde, dass es das nur bedingt trifft. Chaos ist, wenn etwas ganz zufällig passiert. So ist es hier nicht. Es war schon planvoll, was Sie gemacht haben. Die Dynamik hat der Umstand hineingebracht, dass Sie bei Ihren Vorgehensweisen mehrfach von der Opposition erwischt worden sind, dann Kehrtwenden machen und das Steuer herumreißen mussten. Das ist nicht nur Chaos, sondern auch ertappt werden bei planvollem Vorgehen; die Regierung wollte hier einiges im Nebel verschleiern. Deshalb sage ich Ihnen abschließend: Jetzt kommen die Tage der Besinnlichkeit. Besinnen Sie als Regierung sich bitte wieder auf eine generationengerechte Finanzpolitik. Ich wünsche Ihnen persönlich alles erdenklich Gute und einen guten Jahreswechsel nach 2023. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die AfD spricht Herr Dr. Beucker.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Hartmut Beucker AfD

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Das Krisenbewältigungsgesetz bedarf zu seiner Rechtmäßigkeit etlicher Voraussetzungen, die – ich mache es kurz – nicht vorliegen. Landtag Zuerst: Ist der Weg über ein Sondervermögen – wir wissen, dass es Sonderschulden sind – überhaupt gangbar? Art. 81 Abs. 2 Satz 1 Landesverfassung bestimmt das haushaltsrechtliche Einheits- und Vollständigkeitsprinzip, alle Haushaltsmaßnahmen sind also grundsätzlich im Kernhaushalt darzustellen; wenn nicht, muss das plausibel begründet werden. Warum der Kernhaushalt nicht alle geplanten Maßnahmen enthalten kann und warum ein Sondervermögen – also Sonderschulden – besser geeignet sein sollen, wird hier aber gar nicht dargelegt. Das Gesetz verstößt also gegen Art. 81 Abs. 2 Satz 1 Landesverfassung. Weiter: Damit ein Sondervermögen – wir wissen, dass es Sonderschulden sind – eingerichtet werden kann, muss nach § 18b Landeshaushaltsordnung und Art. 109 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 Grundgesetz eine Notlage vorliegen. Hier soll die Notlage konjunkturell bedingt sein, dafür ist aber ein eigener Mechanismus vorgesehen: Art. 109 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 Grundgesetz. Sieht man konjunkturelle Probleme, kommt man überhaupt nicht mehr zur Notfallregelung der zweiten Alternative dieses Grundgesetzsatzes und damit zu einem Sondervermögen, also zu Sonderschulden. Schon regelungssystematisch ist das Gesetz also verfehlt. Man kann es sich eben nicht frei aussuchen. Die spezielle Variante geht der allgemeinen vor. Als Begründung für eine Notlage könnte allenfalls eine Katastrophe im Bereich der Konjunktur infrage kommen. Es gibt aber keine solche Katastrophe, nicht mal eine schlechte Konjunktur ist hinreichend zu erwarten. Das ifo Institut sieht für 2023 in Deutschland ein Wachstum von 2,9 % und einen Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 4,9 %. Und das Ministerium von Frau Neubaur kann über Insolvenzen nur spekulieren, aber keine Angaben machen. Gerade erst in den vergangenen Tagen ist ein besseres Geschäftsklima festgestellt worden. Eine Rezession ist keineswegs sicher – das sagen Commerzbank, ifo Institut, RWI und NRW.BANK. Aktuell gehen die Arbeitslosenzahlen in NRW zurück und die Beschäftigung in NRW steigt. Zudem fallen gerade die Energiepreise von selbst, wie man an den Tankstellen unschwer feststellen kann. Für 2022 war eine Notlage nicht gegeben, weil plötzlich über 1 Milliarde Euro an Steuern allein für September aufgetaucht sind. Die Regierung hat es selber eingestanden. Diese Gesetzgebungspeinlichkeit haben wir schon hinreichend diskutiert. Selbst wenn die Steuermehreinnahmen für 2023 nicht zur Verfügung stehen, ist mit einer weiteren günstigen Steuerentwicklung zu rechnen, sodass sich die Notwendigkeit zur Schuldenaufnahme reduziert. Amüsierte Frage zwischendurch: Wenn am 21. Dezember 2022 keine Notlage ist, warum soll dann am 21.12.2022 1. Januar 2023 eine sein? Ein Notfall liegt hinsichtlich der Energiepreise allein deshalb nicht vor, weil die Regierung einfach die verfügbaren Kraftwerke an das Netz bringen könnte und so mit mehr Angebot die Preise zum Sinken brächte. (Beifall von der AfD) Also verstößt das Gesetz mangels eines Notfalls gegen Art. 109 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz. Ein weiterer Punkt: Der Finanzbedarf ist überhaupt nicht spezifiziert. Es besteht zwar eine erste Tranche von Maßnahmen, die umfasst aber nicht einmal ein Drittel der in Aussicht genommenen Schulden. Zudem wird der Spielraum, der entstehen würde, wenn im Haushalt Maßnahmen mit Sparen oder realistischerem Ansatz bei den besetzbaren Personalposten statt mit Schulden finanziert würden, überhaupt nicht ausgelotet. Es reicht einfach nicht aus, zu sagen, dass das unmöglich sei. Und schließlich: Die vorgelegten Maßnahmen erfüllen nicht durchweg den Zweck des Gesetzes. Ein Beispiel ist das Sirenenförderprogramm, laufende Nummer I. 2 der Vorlage 18/617. Das hat nichts mit Resilienz von kritischer Infrastruktur hinsichtlich des Krieges zu tun, weil es nicht wahrscheinlicher wird, dass Russland uns angreift. Wir sind in der NATO, die Ukraine nicht. Das hat auch nichts mit Flucht, Energiepreisen oder Lückenschließung bei Bundesprogrammen zu tun. Das steht da aber trotzdem mit 10 Millionen Euro. Das Gesetz sichert nicht den Veranlassungszusammenhang. Also: Ein Sondervermögen ist generell nicht zulässig, ein Notfall als Voraussetzung liegt nicht vor, der Finanzbedarf ist nicht dargelegt, und der Zusammenhang der Maßnahme mit dem Gesetzeszweck ist nicht gesichert – alles Verfassungsverstöße. Nützlichen Maßnahmen würden wir gerne zustimmen, aber auf dem Weg über diesen Trümmerhaufen von Gesetz geht es nicht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht nun der Minister Dr. Optendrenk.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der gestrigen Haushaltsdebatte sehr ausgiebig über die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ausgelöste Krise gesprochen. Ich möchte heute nicht alles wiederholen, sondern nur auf einige, aus meiner Sicht besonders wichtige Aspekte eingehen. Landtag Erstens. Diese Krise trifft Nordrhein-Westfalen aufgrund seiner Wirtschaftsstruktur und der sehr energieintensiv produzierenden Unternehmen deutlich stärker als andere Länder. Auch der Wirtschaftseinbruch ist deutlich größer. Es handelt sich im Gegensatz zu dem, was Kollege Zimkeit gestern gesagt hat, nicht um eine konjunkturelle Krise. Diese Krise ist durch den Gaslieferstopp Russlands und die dadurch verursachten Energiepreissteigerungen verursacht worden. Vor allem die Chemieindustrie sowie Stahl-, Maschinen- und Anlagenbau sind besonders betroffen. Es handelt sich also um einen externen Angebotsschock, der mit dem konjunkturbedingten Auf und Ab wirtschaftlicher Entwicklung in einem normalen Zeitlauf wenig zu tun hat. Gleichwohl ähneln die angesichts der Auswirkungen und der daraus folgenden Rezession zu ergreifenden Maßnahmen denen, die man im Rahmen eines konjunkturellen Abschwungs einsetzen müsste. Insofern können solche Verwechslungen durchaus auftreten. Zweitens. Zur Bewältigung dieser Rezession, die sich bereits im dritten Quartal für Nordrhein-Westfalen abzeichnete und sich allen Prognosen zufolge mit Sicherheit im vierten Quartal 2022 und nach der Meinung aller Experten – wir haben es hier miteinander besprochen – auch im ersten Halbjahr 2023 fortsetzen wird, wird mit dem NRW-Krisenbewältigungsgesetz ein Sondervermögen geschaffen. Dieses Sondervermögen erlaubt es, auf die Krisensituation, die wir nicht im Detail voraussehen können, flexibel und zielgerichtet zu reagieren. Die vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 110 GG entwickelten Grundsätze gelten auch für Art. 81 der Landesverfassung, fast wortgleich formuliert. Bezogen auf die Voraussetzung für die Einrichtung eines Sondervermögens ist hier darauf abzustellen, dass insbesondere in § 2 des Gesetzentwurfs, der heute zur Abstimmung steht, geregelt ist, dass dieses Sondervermögen durch einen Gesetzesbeschluss des Landtags errichtet wird. Dies trägt gerade dem Demokratieprinzip Rechnung. Zugleich wird bei der Errichtung durch die Rechenschaftslegung – § 7 – das parlamentarische Budgetrecht gewahrt. Hierzu verweise ich ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verfassungsgerichtshofs von Oktober 2021. Weil die Maßnahmen, die wir ergreifen müssen, nicht im Einzelnen vorhersehbar und die Ursachen, die wir möglicherweise weiter bekämpfen müssen, vielfältig sind, ist es richtig, ein Instrument zu wählen, das flexibel ist und Maßnahmen ermöglicht, die den Menschen und betroffenen Unternehmen helfen, diese Krise zu bewältigen. So wird es möglich, die soziale Infrastruktur in unserem Land zu erhalten und die Notsituation abzumildern. Es wird möglich sein, auch 21.12.2022 den Menschen zu helfen, die im Winter aufgrund des russischen Bombardements auf die Infrastruktur der Ukraine zu uns flüchten werden. Diesen Schutzsuchenden müssen und werden wir flexibel helfen; Kommunen und Land gemeinsam. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden sehen, welche Hilfestellungen die Kommunen dazu im Einzelnen vom Land benötigen. Drittens. Es liegt eine außergewöhnliche Notsituation für 2023 vor, die den Landeshaushalt in Nordrhein-Westfalen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite stark beeinträchtigt. Diese Notsituation rechtfertigt es, die Maßnahmen über das Sondervermögen auch mit Krediten zu finanzieren. Diese außergewöhnliche Notsituation für 2023 wird in dem entsprechenden Beschluss des Landtags gerade nicht vorrangig konjunkturell begründet – ich habe darauf hingewiesen –, auch wenn der eine oder andere Redner hier im Haus etwas Gegenteiliges behauptet. Schauen Sie sich einfach den Text genau an. Er ist sehr differenziert und sehr lesenswert. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Während die Bewältigung der aktuellen Krise auf der Ausgabenseite erhebliche finanzielle Kraftanstrengungen für eigene Krisenmaßnahmen seitens des Landes erfordert, sind die Einsparmöglichkeiten eines Landeshaushalts strukturell begrenzt. Um kurzfristige Einsparmöglichkeiten zu heben, sind im kommenden Haushalt 2023 globale Minderausgaben im verfassungsrechtlich maximalen Umfang von knapp 2 % des Haushaltsvolumens vorgesehen; immerhin 1,8 Milliarden Euro, die von allen Ressorts im Haushaltsvollzug zu erwirtschaften sind. Darüber hinaus konnten durch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen Einsparungen in Höhe von rund 910 Millionen Euro realisiert werden. Das sind 2,7 Milliarden Euro. Eine darüber hinausgehende Umpriorisierung von bestehenden Ausgaben ist insbesondere angesichts umfassender gesetzlich erforderlicher Leistungen – ich nenne nur das Stichwort „Kommunalfinanzen“– und der hohen, kurzfristig nicht veränderbaren Personalausgaben nicht möglich. Mit Blick auf die Funktionen des Landeshaushalts als Nachfragestabilisator der Gesamtwirtschaft in einer Rezession wären willkürliche weitere Einschnitte im Landeshaushalt der Abwehr des Problems nicht dienlich. Mit Blick auf die Steuereinnahmen zeigt sich in der Tat – wir haben es diskutiert –, dass es in 2022 noch unerwartete deutliche Verbesserungen im Haushaltvollzug gegeben hat. Maßgeblich ist nach der Analyse unseres Hauses der Zuwachs bei der Umsatzsteuer, im Wesentlichen inflationsbedingt, und bei der Lohnsteuer, im Wesentlichen dadurch bedingt, dass die Preiserhöhungen über die Löhne weiter-Landtag gegeben werden und so auch in den Steuereinnahmen landen, ausschlaggebend gewesen. Mit Blick auf das von Nordrhein-Westfalen mitfinanzierte Inflationsausgleichsgesetz wird der steuererhöhende Progressionseffekt, der genau an dieser Stelle sichtbar geworden ist, im nächsten Jahr keine große Rolle mehr spielen. Dieser Ausgleich der kalten Progression – der Ministerpräsident hat die Zahl gestern genannt – wird voraussichtlich zu Steuermindereinnahmen gegenüber der bisherigen Rechtslage von 3 Milliarden Euro im nächsten Jahr führen und eine entsprechende Reduzierung der Steuereinnahmenbasis des Landes zur Folge haben. Das bedeutet, dass mit erheblichen Steuermehreinnahmen selbst bei guter Konjunktur kaum zu rechnen ist, geschweige denn, wenn die Rezessionsprognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute, der Bundesbank, der KfW und anderer stimmen. Besonders kompliziert ist die wirtschaftliche und finanzpolitische Lage deshalb, weil der Angebotsschock auf der einen Seite – Stichwort: Energiepreise – auf eine hohe Inflation andererseits trifft. Diese Situation findet sich in keinem Lehrbuch. Deshalb muss die EZB über höhere Zinsen die Inflation bremsen – mit der Gefahr, damit die Konjunktur zu dämpfen. Auf der anderen Seite steht die Notwendigkeit, Steuergeld zur Bekämpfung der Energiepreisexplosion einzusetzen. Alle über das Sondervermögen finanzierten Maßnahmen zur Bewältigung der Krise entsprechen den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie verfolgen das Ziel und sind auch dafür geeignet, die Lage in Nordrhein-Westfalen zu stabilisieren und das Land schnellstmöglich wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es wird Sie nicht erstaunen, dass ich an dieser Stelle noch einmal betone, was schon mehrfach gesagt worden ist, aber eben noch nicht von allen: Selbstverständlich ist es auch hier so wie beim Coronasondervermögen, dass die Kreditermächtigung des Landtags eine Höhe hat, bis zu der eine Kreditaufnahme entsprechend erfolgen kann. Beim Coronasondervermögen waren es, wie Sie wissen, 25 Milliarden Euro, die bei Weitem nicht ausgeschöpft werden und die natürlich auch nicht ausgeschöpft werden, um Drittes zu finanzieren. Gleiches gilt selbstverständlich nach den gesetzlichen Vorgaben, die hier zur Abstimmung stehen, auch für die Kreditaufnahme für dieses Sondervermögen. Selbstverständlich ist es eine nur nach Erfordernis stattfindende Kreditaufnahme zur Finanzierung konkreter Maßnahmenpakete. Zum Schluss: Wir beschließen heute auch die Beendigung des NRW-Coronarettungsschirms zum 21.12.2022 31.12.2022. Danach wird es keine neuen Maßnahmen mehr geben. Der Schirm wird lediglich für Abrechnungszwecke für bereits in 2022 bewilligte Maßnahmen aufrechterhalten. Sie wissen, dass es einen Abrechnungszeitraum bis zum 30.06.2023 gibt. Der Bestand, der dann noch vorhanden sein wird, wird ausschließlich zur Zins- und Tilgungszahlung der coronabedingten Kreditaufnahmen verwendet werden. Wir schaffen mit den heutigen Gesetzesbeschlüssen Transparenz und auch einen klaren Schnitt der finanzpolitischen Themen. Ich bitte deshalb um Zustimmung für die beiden Gesetzentwürfe und lade Sie ein, aktiv mit uns zusammen an der Krisenbewältigung zu arbeiten; für unser Land, für die Menschen in unserem Land. – Ich wünsche Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD hat der Abgeordnete Herr Zimkeit das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Zimkeit SPD

Aus unserer Sicht muss einiges noch einmal beantwortet und richtiggestellt werden. Ich versuche es noch einmal. Ich habe das schon in meiner Rede getan, Frau Schäffer hat dann aber wieder so getan, als wäre dazu nichts gesagt worden. Ich versuche, noch einmal zu erklären, warum wir die Erklärung einer Notlage durchaus für möglich halten, warum wir den Weg eines Sondervermögens für eine der gangbaren Möglichkeiten halten und warum wir es aber so, wie es jetzt vorgelegt worden ist, blockieren und nicht mittragen können. Der Grund ist schlicht und einfach, dass es handwerklich schlecht gemacht ist und weil viele Hinweise, die in dieser Debatte von verschiedenen Seiten gekommen sind, ignoriert worden sind. Die Erklärung der Notlage, die Sie inhaltlich weitgehend nicht verändert haben, hat der Landesrechnungshof „ungenügend begründet“ genannt. Das haben Sie nicht abgeräumt. Deswegen konnten wir das nicht mittragen. Und beim Sondervermögen haben Sie trotz aller Bemühungen des Finanzministers, gerade zum Beispiel, immer noch keine Begründung geliefert, warum das, was notwendig ist, denn über ein Sondervermögen passiert. Das haben wir Ihnen jetzt mehrmals vorgetragen. Dass Sie immer noch so tun, als können Sie das nicht nachvollziehen, trifft Sie, nicht uns. (Beifall von Sarah Philipp [SPD]) Es ist in den Debatten sehr deutlich geworden, wo handwerkliche Fehler sind. Herr Finanzminister, Sie Landtag haben gesagt, ich hätte von „konjunkturell“ geredet, und das wäre falsch. Wenn Sie dann aber sagen, es sei nicht vorrangig konjunkturell begründet, dann ist das ja richtig, dann ist es aber trotzdem konjunkturell begründet. Und das geht nicht, weil es nun über die Konjunkturkomponente gehen würde. Da bleibt es dann dabei: „vorrangig“ bedeutet, dass es auch konjunkturell begründet ist. – Schütteln Sie nicht den Kopf, Sie haben von „vorrangig“ gesprochen. Der zweite Punkt: Frau Schäffer hat gesagt, die Wirtschaftsexperten würden es doch sagen. Das bezweifle ich gar nicht. Was wir erwartet hätten, ist, dass Sie sich auf die aktuellen Daten der Wirtschaftsexperten beziehen und nicht auf alte ifo-Zahlen. Mittlerweile gibt es längst neue, bessere. Das schließt gar nicht aus, eine Notlage zu erklären. Dann muss man aber doch darauf eingehen und begründen, warum Sie die Notlage trotzdem erklären müssen. Das haben Sie in Ihrem Beschluss nicht getan. Das bleibt grob fahrlässig und ist deswegen nicht zustimmungsfähig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Dann kommen wir zu der Frage „Geschwätz von gestern“. Dass Sie, Frau Schäffer, hier von „Geschwätz von gestern“ sprechen, ist wirklich dreist. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie haben gesagt, Hilfen 2022 nicht zu tätigen, sei verantwortungslos und haben versprochen, diese zu leisten. (Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE]) Seit gestern leisten Sie sie nicht. Da haben sie Ihr Wort gebrochen. Das ist Geschwätz von gestern. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie haben hier immer wieder die Beteiligung der Opposition und Oppositionsrechte eingefordert. Jetzt übergehen Sie sie. Ich hätte Sie gerne mal hier gesehen, wenn CDU und FDP so wie Sie dieses ignorante Vorgehen gegenüber dem Parlament gewählt hätten. (Beifall von der SPD) Ich hätte gerne gesehen, was Sie hier abgezogen hätten; wie Sie die Leute beschimpft hätten. Das ist Geschwätz von gestern! Dann geht es wirklich um Inhalte und darum, den Menschen zu helfen. Ja, wir wollen das. Wir haben viele Vorschläge gemacht. Wir schlagen immer noch vor: Familien müssen entlastet werden. Wir schlagen immer noch vor: Kommunen müssen unterstützt werden. Wir schlagen übrigens Hilfe für alle Vereine vor und nicht für ausgewählte, die zufällig aus dem Ministerium kommen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) 21.12.2022 Die Hilfe für Heimatvereine haben Sie übrigens vergessen in Ihrem Unterstützungspaket. Das ist schon sehr interessant. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Auf wel- cher Grundlage denn, Herr Kollege?) Die Frechheit dabei ist und bleibt aber, wenn Frau Schäffer heute hier … (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) – Lauter! (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Grund- lagen fehlen mir!) – Ja klar, mir fehlt die Grundlage auch, weil Sie keine Grundlage für die Hilfen geschaffen haben. (Beifall von der SPD und der FDP) Recht haben Sie, Herr Mostofizadeh. Es ist keine Grundlage da! Das ist ja das Problem! Ich will Ihnen sagen: Wenn Sie uns heute implizit und gestern sogar explizit unterstellen, wir wollten den Menschen nicht helfen – jetzt nickt Frau Brems –, (Wibke Brems [GRÜNE]: Ist doch wahr!) dann ist das eine unglaubliche Unverschämtheit und Frechheit. Uns vorzuwerfen, wir wollten den Menschen nicht helfen, ist kein Umgang unter Demokraten. (Zurufe von der CDU: Oh! – Zurufe von den GRÜNEN) Wir haben nie gesagt, Sie wollten den Menschen nicht helfen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wir haben nur gesagt, Sie könnten es nicht, und Sie schafften es nicht rechtssicher. Uns so etwas zu unterstellen, ist eine unerträgliche Frechheit und Demokraten unwürdig, Frau Brems. (Beifall von der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Zimkeit. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Herr Rock das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Simon Rock GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man richtet nicht alle Tage ein 5-Milliarden-Euro-Sondervermögen ein, und niemand nimmt dafür gerne neue Schulden auf. Wir haben aber eine historische Energiekrise. Eine Gasmangellage kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Die Opposition hat monatelang ein Landesentlastungsprogramm gefordert. Jetzt richten wir eins ein, und Sie stimmen trotzdem dagegen, obwohl Sie Landtag sagen, dass Sie vieles davon richtig finden. Ich finde, das ist nicht stringent. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von der SPD) Und einen Antrag auf Feststellung der Notsituation – obwohl Sie das schon im November gefordert haben – haben Sie auch nicht in das Plenum eingebracht. (Sarah Philipp [SPD]: Sie müssen uns das auch ausreichend erklären!) Wir dagegen helfen mit 200 Millionen Euro für Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen, um die extreme Energiekostensteigerung abzumildern. 100 Millionen Euro stellt das Land für Wohnraumförderung bereit, denn energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Baustein, um NRW unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das sind keine schwarz-grünen Wunschprojekte, (Zuruf von der FDP: Nein? – Lachen von Diet- mar Brockes [FDP]) sondern das ist ein Schlüssel zur Krisenbewältigung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie können jetzt lachen. Aber einem Raucher, der an Lungenkrebs erkrankt ist, geben Sie doch auch den Tipp, mit dem Rauchen aufzuhören, oder nicht? (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Hä? – Jochen Ott [SPD]: Der hat richtig gezündet! Ein Zünder sozusagen!) – Wenn Sie es nicht verstanden haben, dann tut es mir leid. Mit weiteren 150 Millionen Euro werden wir Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Tafeln und Wohnungsloseneinrichtungen unterstützen. Mit 110 Millionen Euro unterstützen wir energiepreisbedingte Zusatzbeihilfen bei den Hochschulen. (Jochen Ott [SPD]: Ich bin für mehr Pick-ups!) Mit 55 Millionen Euro leisten wir Krisenhilfen für Sportvereine. 60 Millionen Euro dienen der Sicherung der Angebote in Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege. Wir wollen den Menschen, den Vereinen, den Kommunen und den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen in dieser Krise helfen. Und wir werden ihnen helfen, denn genau diese Hilfen bringen wir heute rechtssicher auf den Weg. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sven Wolf [SPD]: Rechtssicher? – Jochen Ott [SPD]: Das glaubt ja nicht einmal eure eigene Fraktion!) 21.12.2022 Diese 50 Maßnahmen werden zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Das ist – lassen Sie mich kurz auf die Uhr gucken – in weniger als zwei Wochen. (Zuruf von Henning Höne [FDP] – Jochen Ott [SPD]: Aha! Das haben Sie beim letzten Mal auch gesagt!) Nur noch eine Sache: Der Vorwurf, wir hätten nicht im eigenen Haushalt gespart, ist einfach falsch. (Unruhe – Glocke) Das ist einfach falsch. Wir haben durch Fraktionsanträge von CDU und Grünen 910 Millionen Euro im Kernhaushalt eingespart. Wir haben intensiv geschaut, wo wir bei den Coronaversorgungsmaßnahmen sparen können, und wir sind fündig geworden. (Jochen Ott [SPD]: Das kann man sich selbst so einbilden!) Sie können jetzt behaupten, das sei an der falschen Stelle gespart, aber es ist einfach falsch, zu behaupten, wir hätten nicht gespart. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Noch ein Punkt, weil der Kollege Zimkeit eben angesprochen hat, wir hätten nicht begründet, warum wir den Weg über ein Sondervermögen gehen. Ich will Ihnen hierzu gerne noch einmal den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zum Sondervermögen zugutehalten und zitiere daraus – Drucksache 18/2232, Seite 2, erster Absatz –: „Angesichts der Volatilität der gegenwärtigen Lage erfordern krisenbedingte Maßnahmen zudem eine Finanzierung durch ein Sondervermögen. Stetig wechselnde Parameter setzen der Planbarkeit vor allem in Bezug auf die titelscharfe Vorabkalkulation einzelner Haushaltsstellen zu enge Grenzen.“ (Markus Wagner [AfD]: Völlig unzureichend!) Ich kann mich dem anschließen, was der Finanzminister gesagt hat. Ich weiß, ich bin der vorletzte Redner heute, und den Letzten beißen normalerweise die Hunde. Ich darf Ihnen frohe, besinnliche und ruhige Weihnachten wünschen. Ich glaube, das haben wir alle bitter nötig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Dass ihr das bitter nötig habt, das glaube ich auch!)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank. – Für die AfD hat der Abgeordnete Herr Loose das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schäffer, sehr geehrter Herr Schick! Putin führt einen Krieg gegen die Menschen, gegen Landtag die Infrastruktur in der Ukraine. Er zerstört dort Straßen, Brücken, Kraftwerke. Doch Putin hat nicht für die kaputten Brücken in NRW gesorgt. (Zurufe von der CDU: Oh!) Dass alle Brücken – alle! – der A45 kaputt sind, dafür haben Sie gesorgt; allem voran Ihr Ministerpräsidenten Herr Wüst, der als Verkehrsminister komplett versagt hat. (Beifall von der AfD) Putin hat auch die Kernkraftwerke nicht abgeschaltet. Er hat den Tagebau nicht verkleinert, und er hat die Kohlekraftwerke nicht abgeschaltet. Das waren Sie alle hier. Wer davor gewarnt hat, wurde von Ihnen verhöhnt und verlacht. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Die hohen Energiekosten sind also hausgemacht. Abschaltung der Kernkraftwerke, Verknappung des Marktes, Verknappung von CO -Zertifikaten – das alles ist eine Folge Ihrer Politik, meine Damen und Herren. Und jetzt müssen Sie Sonderschulden machen, um die Folgen der Preiserhöhungen abzufedern. Das sind Milliarden in NRW und Milliarden im Bund, und das alles, um die Folgen Ihrer sogenannten Energiewende zu verschleiern. Sie missbrauchen damit den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, um die Folgen von Ihrer Energiewende zu verschleiern und davon abzulenken. (Beifall von der AfD – Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) – Sie wissen es doch selber. Sie haben doch die Kohlekraftwerke auch abgeschaltet, Herr Bergmann. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Ich habe keine Kohlekraftwerke abgeschaltet! – Heiterkeit von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) – Sie haben sich aber dafür entschieden. Sie haben in Ihrer Regierungsverantwortung dafür gesorgt. Gemeinsam mit dem Minister Pinkwart von der FDP war das Ihre Entscheidung beim Kohleausstieg. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Das ist schlecht für Ihr Video!) Sie haben mit abgestimmt. Sie wollen wohl nicht die Verantwortung übernehmen, Herr Bergmann. (Unruhe – Glocke) Wie peinlich ist das denn? Sie sitzen hier. Geben Sie Ihr Mandat ab, wenn Sie hier nicht mit abstimmen können. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Herr Bergmann, längst haben Experten belegt, dass sich die Strompreise halbieren würden, wenn Sie die 21.12.2022 Kernkraftwerke einschalten würden; und zwar alle sechs. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Dafür bräuchten Sie keine Sonderschulden. Stattdessen aber verbleiben Sie mit völliger Sturheit bei Ihrer Ideologie; auch Sie, Herr Bergmann. Herr Zimkeit und Frau Schäffer, damit schaden Sie allen Menschen in Deutschland. Wer eine solide Politik, Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke und günstige Energie haben will, der kommt an der AfD nicht vorbei. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von der SPD – Un- ruhe – Glocke)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Zurufe von der CDU: Och!) Möchte noch jemand? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zu den Abstimmungen, erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einem NRW-Krisenbewältigungsgesetz Drucksache 18/1951. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/2123, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1951 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/1951 in dritter Lesung, wie gerade festgestellt, angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zweitens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des NRW-Rettungsschirmgesetzes Drucksache 18/1501 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/2122, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1501 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. (Vereinzelt Beifall von der SPD – Heiterkeit von der SPD) Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Damit ist der Gesetzentwurf Landtag Drucksache 18/1501 in dritter Lesung, wie gerade festgestellt, angenommen und verabschiedet. Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich schließe die Sitzung um 11:09 Uhr und wünsche Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest. Erholen Sie sich in den nächsten Tagen möglichst. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Schluss: 11:09 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 21.12.2022

Diese Rede einzeln zitieren