Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie nunmehr zur 47. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 47., 48., 49. und 50. Sitzung liegt Ihnen vor. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch folgende Hinweise: Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, heute noch die Tagesordnungspunkte 1, 5 und 6 aufzurufen. Die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 werden in dieser Reihenfolge somit morgen nach der Aktuellen Stunde aufgerufen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1922 zurückgezogen und einen neuen Entwurf, der Ihnen auf Drucksache 8/1979 vorliegt, eingereicht. Vor diesem Hintergrund wird unter Tagesordnungspunkt 11 nunmehr der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neu eingereichte Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1979 beraten. Der Abgeordnete Thore Stein, Fraktion der AfD, hat zwischenzeitlich die Aufsetzung der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 8/1730 zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 44. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 47., 48., 49. und 50. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich im Februar Frau Steffi Pulz-Debler, Herrn Marc Reinhardt, René Domke, Jacqueline Bernhardt, Christian Albrecht, Birgit Hesse, Michael Noetzel, Julian Barlen und Ralf Mucha und im März Dr. Till Backhaus, Heiko Miraß, Christian Brade, Dirk Bruhn, Bettina Martin, Christine Klingohr und Dr. Monique Wölk. Herzlichen Glückwunsch allen gewesenen Geburtstagskindern! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, auf Drucksache 8/1490, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung, Drucksache 8/1968. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1490 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/1968 – Das Wort zur Berichterstattung wurde nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier. Ich eröffne die Aussprache, habe ich, glaube ich, nicht gesagt. Ich eröffne die Aussprache und Frau Tegtmeier hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde hat mein PGF mich gebeten, doch mal ein bisschen Gas zu geben. (Beifall und Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Außerdem schwächelt meine Stimme auch schon so ein bisschen, deswegen werde ich dem mal nachkommen und mich so kurz wie möglich fassen. Nichtsdestotrotz ganz kurz noch mal, wieso, weshalb, warum. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 26. Oktober im Zuge der Auslegung der landesgesetzlichen Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes festgestellt, dass das Landesrecht eine degressive Staffelung von Abfallgebühren nicht zulässt. Und da hier die Satzungen einiger Landkreise betroffen waren, hat der Landkreistag auch relativ schnell die Landesregierung und einige Fraktionen aufgefordert, das Kommunalabgabengesetz entsprechend zu ertüchtigen. Seinerzeit hatte die CDU das vor allen anderen aufgenommen, einen Antrag gestellt, der aber nicht angenommen wurde. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und mittlerweile hat sich ja auch herausgestellt, dass das so einfach auch nicht war, weil auch in der öffentlichen Anhörung noch mal herausgekommen war, dass hier doch ein, was heißt Konflikt, also, dass man sehr doll abwägen musste, ob nicht das Abfallwirtschaftsgesetz hier das richtigere Gesetz wäre. Und auch ganz zum Schluss haben ja einige daran auch noch festgehalten, dass das KAG vielleicht nicht optimal dafür geeignet ist. Aber nichtsdestotrotz haben wir uns mehrheitlich dazu entschieden, das in diesem Gesetz zu regeln. Aber all das hat natürlich dafür gesorgt, dass der Abwägungsprozess ein wenig länger gedauert hat. Inhaltlich war natürlich auch abzuwägen, ob wir mit dieser Regelung nicht vermehrtem Abfallaufkommen vorbeugen, also die Abfallvermeidung ist natürlich auch immer ein Anliegen, das wir verfolgen und auch nicht aufgegeben haben. Und auch das musste natürlich diskutiert werden. Auf jeden Fall zielt das vorliegende Gesetz in Reaktion auf die eingangs erwähnte Gerichtsentscheidung darauf ab, kommunalen Entscheidungsträgern bei der Gebührengestaltung die Spielräume zu erweitern. Es soll die gebotene gesetzliche Ermächtigung schaffen, um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Finanzierung ihrer im Bereich der Abfallentsorgung wahrgenommenen Aufgaben zu ermöglichen (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) und auch eine degressive Ausgestaltung von Abfallgebühren in ihren Satzungen zu ermöglichen.
Frau Tegtmeier, einen kleinen Moment bitte! Ich bitte um mehr Ruhe! Der Lärmpegel ist wirklich gerade wieder sehr hoch. Bitte noch ein bisschen Konzentration! Danke schön!
Dafür sollen natürlich die bereits bestehenden Optionen einer linearen und progressiven Gebührenstaffelung bestehen bleiben. Das KAG wird also lediglich dahin gehend erweitert, dass für die Abfallbeseitigung ausdrücklich eine degressive Staffelung der Abfallgebühren zugelassen wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung und habe keine drei Minuten gebraucht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute steht, wie eben angesprochen, in der Zweiten Lesung eine Gesetzesanpassung des Kommunalabgabengesetzes zur Abstimmung, mit der eine – das ist wichtig – seit Jahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Abfallgebührenfestlegung geübte Praxis rechtssicher gemacht werden soll. Selten hat eine Gesetzesanpassung eine dermaßen deutliche Zustimmung, das ist mir wichtig, in der Anhörung durch die Verbände, die Betroffenen und die Beteiligten im zuständigen Fachausschuss erfahren, wie es für dieses Gesetz der Fall war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Änderung stellen wir die in vielen Kommunen gängige Praxis degressiver Abfallgebühren auf eine rechtliche Grundlage. Degressiv bedeutet dabei, dass die Gebühr sinkt, je größer die Mülltonne ist. Das ist fair, denn in großen Mülltonnen wird der Abfall durch die Einfüllenden deutlich weniger verdichtet als in kleinen Tonnen, etwa eines Einzelhaushalts. Kein Mieter steigt nämlich in eine 100-Liter-Tonne, in einen 1.100-Liter-Container, um da die darin nur lose liegenden Abfallbeutel dichter zusammenzupressen. In einer kleinen 60-Liter-Tonne im Eigenheim ist das aber durch ein wenig Drücken von oben problemlos machbar. Wiegeversuche von Abfallentsorgern in der Vergangenheit im Land haben deutlich gezeigt, dass das Gewicht je Liter Abfall in einer Tonne deutlich abnimmt, je größer das Volumen der Tonne ist. Deshalb sollen die Abfallgebührensatzungen dies berücksichtigen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das spiegelt auch die wirklich entstehenden Kosten der Abfallentsorgung reell wider. Der Grund dafür ist, dass die Müllentsorgung auf den Deponien nach Gewicht in Kilo oder in Tonnen und nicht nach Volumen, also nicht in Litern abgerechnet wird. Der Behandlungsaufwand bei der Müllentsorgung richtet sich also am Gewicht aus. Die Vermeidung von Müll muss also zur Vermeidung von mehr Tonnen Müll und nicht zur Vermeidung von mehr Litern Müll führen. Das nutzt dann wiederum insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern großer Mietwohnungskomplexe, etwa in Plattenbaugebieten, die in der Regel über eher kleinere Einkommen verfügen, aber gemeinsam in sehr große Abfallbehältnisse entsorgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese jahrelang geübte Praxis einer degressiven Gebührenerhebung ist nach einem Urteil – Frau Tegtmeier hat darauf Bezug genommen – aus dem Jahr 2021 nicht mehr umsetzbar gewesen, weil das Gericht das in unseren landesrechtlichen Bestimmungen nicht abgebildet sah. Das soll nun mit der Novelle des Kommunalabgabengesetzes geändert werden, zwischendurch auch über andere Gesetze nachgedacht werden. Herr Reinhardt sprach eben darauf an und sagte, es war immer klar. Ganz so klar war es nicht immer, weil das Kreislaufwirtschaftsgesetz auch in der Anhörung im Ausschuss durchaus noch mal eine Rolle als alternativer Standort für diese Änderung gespielt hat. Die Landkreise und kreisfreien Städte können jetzt diese Art der Gebührenerhebung weiterhin ohne rechtliche Bedenken in ihren Abfallsatzungen regeln. Der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen und verschiedene Vertreter der Landräte und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister haben den Gesetzentwurf vorab ganz ausdrücklich begrüßt. Das zeigt, wir haben eine breite Zustimmung für diese Änderung, insbesondere von jenen, die sie direkt betrifft und die sie umsetzen. Ich bitte Sie, diese Wiederherstellung der Ermöglichung fairer und auf die Gewichtsreduzierung der Abfallmengen gerichtete Gebührengestaltung heute zu unterstützen, und danke ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Ich will mich auch kurzfassen. Weil in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der langen Tagesordnung da das Wesentliche im Prinzip schon gesagt wurde, will ich nur auf eine Sache hinweisen. Das Technische hat der Minister erklärt, Frau Tegtmeier hat angefangen, darauf hinzuweisen. Wir als AfD werden diesem vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen, weil wir tatsächlich auch die Vorteile der degressiven Abfallgebühren sehen. Und es ist eben nicht so, dass man – das hat die öffentliche Anhörung ergeben –, dass man mit teureren Abfallgebühren eben für die Abfallvermeidung sorgen kann in einem Maße, welches gewünscht ist. Das haben die Experten eben gesagt. Ich möchte an einer Stelle aber noch mal darauf hinweisen, dass der Vertreter des Städte- und Gemeindetages gesagt hat, dass diese Änderung des Paragrafen 6 Absatz 4 Nummer 3 Abfallwirtschaftsgesetz M-V dahin gehend vorgeschlagen wurde, dass eben diese um den Satz „Die degressive Gebührenbemessung ist ebenfalls zulässig.“ ergänzt werden sollte, weil eben ein Auseinanderfallen der Gesetze befürchtet wurde und dann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gefahr bestünde, dass eben das Lex specialis vorgehe, weil das Abfallwirtschaftsgesetz eben das so sei. Also da bin ich gespannt, ob es solche Auseinandersetzungen gibt. Da jetzt aber die Spitzenverbände sich einhellig dafür ausgesprochen haben, das so zu machen und diesen Weg so zu gehen, sollten wir uns dem nicht verschließen. Wir sollten allerdings diesen Paragrafen 6 Absatz 4 Nummer 3 Abfallwirtschaftsgesetz im Auge behalten und gegebenenfalls darauf reagieren. Ich hatte eigentlich gedacht, dass Sie darauf reagieren, weil eben der Jurist dort gesagt hat, es kann schwierig werden, wenn es eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt, und die sollten wir möglichst ja vermeiden. Wir wollten das Ding ja rechtssicher bauen. So habe ich das verstanden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Und dann, ja, viel Spaß noch! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Danke!)
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte sagen, was lange währt, wird endlich gut. Wir haben lange darauf gewartet. Ging es heute oder vorhin noch ein bisschen mehr um Schmutz, geht es jetzt ein bisschen mehr um Müll. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und zwar haben wir als Fraktion im September 2022 den Antrag schon mal eingebracht: „Erhebung degressiver Abfallgebühren – Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ und beraten. Frau Tegtmeier hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir damals auch das Abfallwirtschaftsgesetzgesetz mit angeboten hatten als Alternative. Das Ganze war notwendig – ich will das nicht übermäßig strapazieren – durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, das also die kreisfreien Städte und Landkreise in unserem Land nicht befugt gesehen hat, degressive Abfallgebühren bei der Abfallgebührensatzung dort zu erheben. Die Satzungen in den Landkreisen waren dort bisher anders. Deswegen haben wir auch damals den Satz vorgeschlagen, Gebühren für die Abwasserentsorgung können bemessen werden, wenn „bei zunehmender Leistungsmenge nachweislich eine Kostendegression eintritt“. Das war damals in der Form nicht gewünscht. Unser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, LINKEN und den GRÜNEN abgelehnt. Die FDP hat sich an der Stelle enthalten. Umso erfreulicher ist es heute, dass also alle wahrscheinlich dafür sein werden. Dafür zu werben, hieße auch noch, Eulen nach Athen zu tragen. Das heißt, die Änderung des Kommunalabgabengesetzes an der Stelle ist richtig und notwendig. Das hätte ein bisschen früher kommen können, denn auch in der Anhörung war es so, dass diejenigen, die angehört worden sind – Städte- und Gemeindetag und Landkreistag –, die sind, die es vordem ja gefordert haben. Insofern war es eine Doppelbefassung. Man könnte fast meinen, der CDU-Antrag sollte nicht durchkommen, denn inhaltlich ist das völlig identisch gewesen. Natürlich gibt es unterschiedliche Auffassungen zu den Kosten für Großcontainer oder kleinere Mülltonnen, die wir vielleicht bei den Eigenheimen haben. Das eine ist sozusagen die Verursachergerechtigkeit, vom Minister angesprochen. In der Tat ist es so, dass sie etwas lockerer liegen in den großen Tonnen. Auf der anderen Seite ist es auch die Frage der Müllvermeidung. Das ist ein klassischer Zielkonflikt, dass man sagt, also gut, man hätte das auch anders machen können. An der Stelle, wie gesagt, könnte man nun noch viel zurückschauen. Wichtig ist, dass sozusagen die Möglichkeiten geschaffen worden sind, jetzt entsprechende Satzungen dort zu machen. Allerdings waren einige Landkreise so schnell, dass sie die degressiven Abfallgebühren aus ihren Satzungen rausgenommen haben. Ob sie es zukünftig wieder reintun, liegt jetzt im Ermessen der jeweiligen Entsorgungsträger. Deswegen würden wir jetzt also quasi unserem eigenen Antrag und diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun befassen Sie sich innerhalb des letzten halben Jahres zum insgesamt dritten Mal in Ihrem Landtag mit der Erhebung von Abfallgebühren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Unserem Landtag!) Und eigentlich erübrigt sich die heutige Debatte, denn sowohl hier im Landtag als in der kommunalen Familie von den Kommunen bis zu den kommunalen Spitzenverbänden wird dieser Gesetzesvorstoß mit großer Mehrheit begrüßt, wenn nicht sogar sehnlichst erwartet. Die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen die Möglichkeitserhebungen sogenannter degressiver Abfallgebühren erhalten, und das machen wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, es wäre mit Sicherheit wünschenswert gewesen, wenn wir das Kommunalabgabengesetz bis Ende letzten Jahres final hätten anfassen können. (Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Wichtig war es aber auch, ein ordentliches Gesetzgebungs- und Anhörungsverfahren durchzuführen, denn bis heute ist es nicht unumstritten, wo die Möglichkeit zur Erhebung degressiver Abfallgebühren am besten und sinnvollsten festgeschrieben werden sollte. Den Hinweis der Anzuhörenden, neben dem Kommunalabgabengesetz ebenso die Anpassung im Abfallwirtschaftsgesetz, hier insbesondere im Blick auf Paragraf 6, vorzunehmen, werden wir berücksichtigen und an anderer Stelle diskutieren müssen. Entscheidend ist nun jedoch erst mal, dass das Kommunalabgabengesetz den Kreisen und kreisfreien Städten die Freiheit einräumt, in ihren Satzungen die Erhebung degressiver Gebühren zu regeln. Sie sollen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig entscheiden dürfen, welchen Erhebungsmodellen sie sich verpflichten. Ich kann und möchte an dieser Stelle jedoch dafür plädieren, dass im Zweifel der Regelung gefolgt wird, die sich letztendlich auch bei Zahlerinnen und Zahlern positiv bemerkbar macht. In diesem Sinne werbe ich für Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und David Wulff, FDP – Michael Noetzel, DIE LINKE: Super!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern – wir haben es schon gehört – hat mit Urteil vom 26. Oktober 2021 entschieden, dass eine degressive Staffelung von Abfallgebühren, das heißt eine Staffelung, bei der die Abfallgebühren bei zunehmender Leistungsmenge unterproportional ansteigen, nach dem Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern im Moment noch unzulässig ist, und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes von SPD und DIE LINKE zielt nun darauf ab, für die Abfallbeseitigung ausdrücklich eine degressive Staffelung von Abfallgebühren zuzulassen. Begründet wird dies damit, dass ja die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Aufgabenträger der Abfallentsorgung in ihren Abfallgebührensatzungen auch degressive Ausgestaltung von Abfallgebührensätzen geregelt hätten und für diese Satzungen eben mangels landesgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung degressiver Gebühren die Feststellung einer gesamten Nichtigkeit drohe. Geändert werden soll das Kommunalabgabengesetz also deshalb, weil nachrangige Abfallgebührensatzungen der Landkreise und kreisfreie Städte nicht mit diesem vereinbar sind. Aus Sicht meiner Fraktion ist es aber genau die falsche Herangehensweise. Das nachrangige Recht hat sich nach dem vorrangigen Recht zu richten. Abfallgebührensatzungen müssen an das Kommunalabgabengesetz angepasst werden, nicht umgekehrt. Aber auch abfallpolitisch macht die geplante Änderung keinen Sinn. „Abfälle sind Stoffe oder Gegenstände deren sich sein Besitzer … entledigen will oder entledigen muss“, heißt es auf der Seite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. „Abfälle fallen in Haushaltungen, in Produktionsbetrieben“ und bei Dienstleister/-innen an. Abfälle seien „einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, nicht verwertbare Abfälle … zu beseitigen.“ In den letzten Jahren seien die Abfallmengen in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich gestiegen. „Vorrangiges Ziel“ – und das ist wichtig an der Stelle – des Landes sei es, also „der Abfallpolitik“ des Landes sei es, so heißt es auf der Seite des LUNG weiter, „Abfälle zu vermeiden und mittels Umsetzung der Kreislaufwirtschaft die natürlichen Ressourcen zu schonen.“ Mit degressiv gestalteten Leistungsgebühren für die Abfallentsorgung wird dieses Ziel aber jedoch gerade nicht erreicht. Wenn durch degressiv gestaffelte Leistungsgebühren im Bereich Abfallwirtschaft die Entsorgung pro Liter Abfall in großen Abfallbehältern günstiger ist als die Entsorgung pro Liter Abfall in kleinen Abfallbehältern, dann schafft dies keinerlei Anreize zur Abfallvermeidung. Aus Sicht meiner Fraktion ist der Gesetzentwurf daher abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie scheinen wirklich nur Luxusklientel in Ihrer Wählerschaft zu haben.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe gerade mal versucht, mit der KI ein Bild malen zu lassen, wo jemand in eine 1.100-Liter-Tonne klettert, um dort den Müll zu pressen. Die KI hat es nicht geschafft, das zu malen. Ich habe auch versucht, mir das so noch mal vorzustellen. Es ist tatsächlich etwas, was ein Argument ist, was wir aber ursprünglich bei diesem Gesetzentwurf so auch nicht gelten lassen wollten. Wir kommen halt jetzt hier an den Punkt, wo wir wirklich mal so wieder ein bisschen Gesetzesänderungen machen nach dem Klamauk von heute Nachmittag. Und dadurch, dass jetzt ja auch schon die degressiven Gebühren für Wasser und Abwasser möglich waren und wir beim Thema Müllgebühren das immer recht kritisch gesehen haben, insbesondere auch aus dem Punkt der Gebührengerechtigkeit und der Abfallvermeidung, deswegen haben wir damals uns auch immer etwas kritisch dazu geäußert, wo ich sage, na ja, ich kann doch nicht automatisch jemandem unterstellen, nur, weil er eine kleine Tonne hat, dass er automatisch immer rangeht und den Müll reinpresst. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Bei einer Umfrage Stichprobengröße N gleich 1 haben wir festgestellt, dass das bei uns keiner macht in der Fraktion. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und auch bei den großen Tonnen klettert bei uns in der Regel keiner rein. Deswegen war das für uns schwer zu argumentieren, warum soll das möglich sein, nur, weil wir eine größere Tonne haben, dafür jetzt aufgrund der Gebührengerechtigkeit die Gebühren zu senken. Bei der Abfallvermeidung ist es genau das Gleiche. Sie sagen, natürlich wollen wir, dass weniger Abfall produziert wird, natürlich wollen wir, dass wir den Müll vernünftig trennen. Und gerade im ländlichen Raum, da, wo viele Einfamilienhäuser stehen, da, wo viele auch die kleinen Tonnen haben, da wird viel getrennt, da wird viel kompostiert. (Sandy van Baal, FDP: Richtig!) Deswegen haben wir aus diesen Gründen gesagt, wahrscheinlich ist dieser Ansatz nicht ganz der richtige. Und weil wir ja ganz gerne Anträge oder auch Gesetzentwürfe in den Ausschüssen beraten, dazu ganz gerne auch mal Experten hören, sind wir zu der Erkenntnis gelangt, dass dieser Weg der degressiven Gebühren durchaus gangbar ist. Es wurden Zahlen vorgelegt, wonach wir jetzt auch nachvollziehen können, dass es tatsächlich so ist: In kleineren Tonnen ist tendenziell mehr Müll als in größeren Tonnen, also pro Volumen mehr Gewicht, was für uns auch im Sinne der Gebührengerechtigkeit das Ganze rechtfertigt. Das heißt, wir haben Erkenntnisse aus den Ausschüssen gewonnen, die uns in unserer Meinung durchaus haben noch mal reifen lassen. Das ist etwas, was ich mir auch wünsche bei den anderen Fraktionen, häufiger mal in den Ausschüssen über Themen zu diskutieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und deswegen sind wir auch der Meinung, dass wir dem Ganzen hier durchaus zustimmen können. Dennoch haben wir ein paar Punkte, die ich ganz gerne hier noch mal mit anbringen möchte, insbesondere beim Thema Abfallvermeidung/Gebührengerechtigkeit. Wir haben das Thema Digitalisierung auch noch mal thematisiert in der Anhörung. Wir haben von Beispielen gehört, wo auch wirklich gemessen wird, wie viel Müll angefallen ist, wo auch wirklich geprüft wurde, das, was an Müll verursacht wurde, das wurde auch tatsächlich abgerechnet. Das ist schon das Höchstmaß an Gebührengerechtigkeit, was wir hier erzeugen können. Und durch die Digitalisierung schaffen wir es, diesen Weg auch weiterzugehen. Die Investitionen sind durchaus teuer in dem Bereich. Sie wurden aber jetzt nicht als unüberwindbare Hürde dargestellt. Und deswegen glaube ich, dass wir da auch weiterhin Motivation und Anreize bei den Kommunen entsprechend schaffen sollten, dass wir dort mehr digitalisieren. Ein weiterer Punkt wäre auch die Möglichkeit, Chips in den Mülltonnen zumindest so weit zu machen, dass man wenigstens die Abholung korrekt erfasst, dass man nicht alles nur auf irgendwelchen statistischen Werten hat, sondern immer viel dichter an die tatsächliche Leistungserbringung kommt. Und deswegen sehen wir da durchaus noch Verbesserungspotenzial, Optimierungsmöglichkeiten in der Abfallentsorgung. Die degressiven Müllgebühren sind an dieser Stelle aber jetzt durchaus der richtige Schritt in die Richtung, und das wollen wir auch unseren Kommunen ermöglichen. Deswegen stimmen wir dem Antrag auch zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1968 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Überschrift sowie Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1490 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, FDP, AfD und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, auf Drucksache 8/1884. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/1884 – Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister in Vertretung für den Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Herr Dr. Heiko Geue.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte sind in Deutschland noch immer zu lang. Abhilfe kann nicht nur im Großen erfolgen, mit der Verschlankung von in Bundesgesetzen geregelten Genehmigungsverfahren, etwa hinsichtlich Anhörungs- und Einwendungsfristen, der stärkeren Nutzung digitaler Kommunikationsmittel oder des gerichtlichen Instanzenweges, auch das Land ist gefordert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dazu einen Beitrag leisten. Es geht darum, für kommunale Straßenbauvorhaben die Anhörungs- und die Planfeststellungsbehörde im Landesamt für Straßenbau und Verkehr zusammenzuführen, um zeitintensive Zwischenschritte zu vermeiden und Synergien zu schaffen. So können Planfeststellungsverfahren insgesamt straffer und effizienter gestaltet werden. Im Bereich der Straßenbauvorhaben ist seinerzeit mit dem Aufgabenzuordnungsgesetz die Anhörung für Planfeststellungsverfahren den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen worden, soweit Vorhaben kommunaler Gebietskörperschaften betroffen sind. Allerdings, infolge der geringen Fallzahlen von entsprechenden Verfahren haben die Landkreise und kreisfreien Städte davon abgesehen, entsprechende Anhörungsbehörden dauerhaft einzurichten. Das ist die Situation, in der wir uns im Moment befinden. Da die Verfahren juristisch anspruchsvoll und in der Regel komplex sind, gestalten sich bestimmte erforderliche Verfahrenshandlungen im Bedarfsfall dann oftmals sehr zeitaufwendig. Damit die Kommunen ihre Aufgaben bei erforderlichen Anhörungsverfahren erfüllen können, müssen sie regelmäßig durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr fachlich begleitet werden, was auf beiden Seiten zu einer wenig effizienten Bindung von personellen Ressourcen führt, also ein unbefriedigender gegenwärtiger Zustand. Für die Änderungen zur Zuständigkeit spricht auch, dass mit einem optimierten Anhörungsverfahren die Orientierung noch stärker auf die frühzeitige Bewältigung der in Planfeststellungsverfahren auftretenden Konflikte erfolgen kann. Dadurch wird nicht zuletzt späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen entgegengewirkt und insgesamt eine Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren erzielt. Dies wiederum wird zu einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung für entsprechende Vorhaben beitragen. Das ist zumindest hier auch das Ziel. Ich bitte Sie, unser mit dem Gesetzentwurf verfolgtes Ziel, die Planfeststellungsverfahren in diesem Bereich zu verschlanken, zu unterstützen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1884 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß Paragraf 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch, auf Drucksache 8/1885. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (Erste Lesung) – Drucksache 8/1885 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Stefanie Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung bringt heute in Erster Lesung einen wichtigen Gesetzentwurf im Bereich der Pflege ein. Konkret geht es um ein Thema, das uns in der Pflege schon lange umtreibt: Wir wollen die Frage der Personalbemessung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen einer Lösung zuführen. Mit dem hier vorliegenden Vorschlag der Änderung des Einrichtungenqualitätsgesetzes flexibilisieren wir die Fachkraftquote, und zwar auf einer bundeseinheitlichen und wissenschaftlichen Grundlage. Diese wissenschaftliche Grundlage ist in einem Forschungsteam um Professor Rothgang verankert worden. Und dieses Forschungsteam hat in akribischer Arbeit jeden einzelnen Arbeitsschritt in der Pflege den notwendigen Kompetenzen zugeordnet und ist so zu einem neuen Personalmix gekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesgesetzgeber hat mit der Neugestaltung des Paragrafen 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch die Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen bundesgesetzlich und damit bundesweit einheitlich verankert. Die sich leistungsrechtlich aus den Personalanhaltswerten ergebende personelle Ausstattung mit dem Pflege- und Betreuungspersonal kann ab dem 1. Juli 2023 in den Pflegesatzvereinbarungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vereinbart werden. Gegenwärtig verhandeln die Leistungserbringer mit den Pflegekassen den entsprechenden Landesrahmenvertrag. Zukünftig gibt es in der vollstationären Pflege keine starre Fachkraftquote mehr, vielmehr richtet sich die Personalausstattung danach, wie hoch der jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist. So weit das Leistungsrecht. Als Land haben wir nun das Ordnungsrecht entsprechend anzupassen, denn dieses Ordnungsrecht liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Leistungs- und das Ordnungsrecht harmonisieren. In den einrichtungsindividuellen Pflegesatzvereinbarungen wird zukünftig dieser leistungsrechtliche Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von der Ordnungsbehörde, den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert wird. Was ist der Hintergrund dafür? Die wissenschaftlich fundierte Personalbemessung orientiert sich am Pflegebedarf, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunimmt. Das bedeutet, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist als der Fachkraftanteil. Nach der neuen Personalbemessung ist insgesamt mehr Personal notwendig, davon nicht nur Pflegefachkräfte, sondern vor allem qualifizierte Hilfs- und Assistenzkräfte. Pflegehilfs- und -assistenzkräfte sollen in weniger komplexen Pflegesituationen in der körperbezogenen Pflege und pflegerischen Betreuung tätig werden und damit Pflegefachkräfte deutlich entlasten, um Zeit für deren fachliche Aufgaben zu schaffen. Damit wird das Pflegepersonal entlastet und die pflegerische Versorgung in der vollstationären Pflegeeinrichtung verbessert. Ich finde es begrüßenswert, dass wir zukünftig nicht mehr mit einer starren Fachkraftquote arbeiten. Der neue Personalbemessungsschlüssel führt dazu, dass wir mehr Personal in den Einrichtungen haben werden. Wir setzen zum 1. Juli die in Kraft tretenden bundesgesetzlichen Regelungen dann ordnungsrechtlich um, und ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen des vorliegenden Gesetzentwurfs im parlamentarischen Raum. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1885 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. (Unruhe im Präsidium) Es ist jetzt noch nicht 20:00 Uhr. Wir könnten eigentlich noch einen Tagesordnungspunkt aufrufen. Nein, wird mir signalisiert, dann tun wir das nicht. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 22. März 2023, 09:30 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 19:57 Uhr