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Constanze Oehlrich

GRÜNE 21.03.2023 Sitzungen 8/47

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern – wir haben es schon gehört – hat mit Urteil vom 26. Oktober 2021 entschieden, dass eine degressive Staffelung von Abfallgebühren, das heißt eine Staffelung, bei der die Abfallgebühren bei zunehmender Leistungsmenge unterproportional ansteigen, nach dem Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern im Moment noch unzulässig ist, und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes von SPD und DIE LINKE zielt nun darauf ab, für die Abfallbeseitigung ausdrücklich eine degressive Staffelung von Abfallgebühren zuzulassen. Begründet wird dies damit, dass ja die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Aufgabenträger der Abfallentsorgung in ihren Abfallgebührensatzungen auch degressive Ausgestaltung von Abfallgebührensätzen geregelt hätten und für diese Satzungen eben mangels landesgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung degressiver Gebühren die Feststellung einer gesamten Nichtigkeit drohe. Geändert werden soll das Kommunalabgabengesetz also deshalb, weil nachrangige Abfallgebührensatzungen der Landkreise und kreisfreie Städte nicht mit diesem vereinbar sind. Aus Sicht meiner Fraktion ist es aber genau die falsche Herangehensweise. Das nachrangige Recht hat sich nach dem vorrangigen Recht zu richten. Abfallgebührensatzungen müssen an das Kommunalabgabengesetz angepasst werden, nicht umgekehrt. Aber auch abfallpolitisch macht die geplante Änderung keinen Sinn. „Abfälle sind Stoffe oder Gegenstände deren sich sein Besitzer … entledigen will oder entledigen muss“, heißt es auf der Seite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. „Abfälle fallen in Haushaltungen, in Produktionsbetrieben“ und bei Dienstleister/-innen an. Abfälle seien „einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, nicht verwertbare Abfälle … zu beseitigen.“ In den letzten Jahren seien die Abfallmengen in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich gestiegen. „Vorrangiges Ziel“ – und das ist wichtig an der Stelle – des Landes sei es, also „der Abfallpolitik“ des Landes sei es, so heißt es auf der Seite des LUNG weiter, „Abfälle zu vermeiden und mittels Umsetzung der Kreislaufwirtschaft die natürlichen Ressourcen zu schonen.“ Mit degressiv gestalteten Leistungsgebühren für die Abfallentsorgung wird dieses Ziel aber jedoch gerade nicht erreicht. Wenn durch degressiv gestaffelte Leistungsgebühren im Bereich Abfallwirtschaft die Entsorgung pro Liter Abfall in großen Abfallbehältern günstiger ist als die Entsorgung pro Liter Abfall in kleinen Abfallbehältern, dann schafft dies keinerlei Anreize zur Abfallvermeidung. Aus Sicht meiner Fraktion ist der Gesetzentwurf daher abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie scheinen wirklich nur Luxusklientel in Ihrer Wählerschaft zu haben.)

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