Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte sind in Deutschland noch immer zu lang. Abhilfe kann nicht nur im Großen erfolgen, mit der Verschlankung von in Bundesgesetzen geregelten Genehmigungsverfahren, etwa hinsichtlich Anhörungs- und Einwendungsfristen, der stärkeren Nutzung digitaler Kommunikationsmittel oder des gerichtlichen Instanzenweges, auch das Land ist gefordert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dazu einen Beitrag leisten. Es geht darum, für kommunale Straßenbauvorhaben die Anhörungs- und die Planfeststellungsbehörde im Landesamt für Straßenbau und Verkehr zusammenzuführen, um zeitintensive Zwischenschritte zu vermeiden und Synergien zu schaffen. So können Planfeststellungsverfahren insgesamt straffer und effizienter gestaltet werden. Im Bereich der Straßenbauvorhaben ist seinerzeit mit dem Aufgabenzuordnungsgesetz die Anhörung für Planfeststellungsverfahren den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen worden, soweit Vorhaben kommunaler Gebietskörperschaften betroffen sind. Allerdings, infolge der geringen Fallzahlen von entsprechenden Verfahren haben die Landkreise und kreisfreien Städte davon abgesehen, entsprechende Anhörungsbehörden dauerhaft einzurichten. Das ist die Situation, in der wir uns im Moment befinden. Da die Verfahren juristisch anspruchsvoll und in der Regel komplex sind, gestalten sich bestimmte erforderliche Verfahrenshandlungen im Bedarfsfall dann oftmals sehr zeitaufwendig. Damit die Kommunen ihre Aufgaben bei erforderlichen Anhörungsverfahren erfüllen können, müssen sie regelmäßig durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr fachlich begleitet werden, was auf beiden Seiten zu einer wenig effizienten Bindung von personellen Ressourcen führt, also ein unbefriedigender gegenwärtiger Zustand. Für die Änderungen zur Zuständigkeit spricht auch, dass mit einem optimierten Anhörungsverfahren die Orientierung noch stärker auf die frühzeitige Bewältigung der in Planfeststellungsverfahren auftretenden Konflikte erfolgen kann. Dadurch wird nicht zuletzt späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen entgegengewirkt und insgesamt eine Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren erzielt. Dies wiederum wird zu einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung für entsprechende Vorhaben beitragen. Das ist zumindest hier auch das Ziel. Ich bitte Sie, unser mit dem Gesetzentwurf verfolgtes Ziel, die Planfeststellungsverfahren in diesem Bereich zu verschlanken, zu unterstützen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
