Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte sagen, was lange währt, wird endlich gut. Wir haben lange darauf gewartet. Ging es heute oder vorhin noch ein bisschen mehr um Schmutz, geht es jetzt ein bisschen mehr um Müll. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und zwar haben wir als Fraktion im September 2022 den Antrag schon mal eingebracht: „Erhebung degressiver Abfallgebühren – Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ und beraten. Frau Tegtmeier hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir damals auch das Abfallwirtschaftsgesetzgesetz mit angeboten hatten als Alternative. Das Ganze war notwendig – ich will das nicht übermäßig strapazieren – durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, das also die kreisfreien Städte und Landkreise in unserem Land nicht befugt gesehen hat, degressive Abfallgebühren bei der Abfallgebührensatzung dort zu erheben. Die Satzungen in den Landkreisen waren dort bisher anders. Deswegen haben wir auch damals den Satz vorgeschlagen, Gebühren für die Abwasserentsorgung können bemessen werden, wenn „bei zunehmender Leistungsmenge nachweislich eine Kostendegression eintritt“. Das war damals in der Form nicht gewünscht. Unser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, LINKEN und den GRÜNEN abgelehnt. Die FDP hat sich an der Stelle enthalten. Umso erfreulicher ist es heute, dass also alle wahrscheinlich dafür sein werden. Dafür zu werben, hieße auch noch, Eulen nach Athen zu tragen. Das heißt, die Änderung des Kommunalabgabengesetzes an der Stelle ist richtig und notwendig. Das hätte ein bisschen früher kommen können, denn auch in der Anhörung war es so, dass diejenigen, die angehört worden sind – Städte- und Gemeindetag und Landkreistag –, die sind, die es vordem ja gefordert haben. Insofern war es eine Doppelbefassung. Man könnte fast meinen, der CDU-Antrag sollte nicht durchkommen, denn inhaltlich ist das völlig identisch gewesen. Natürlich gibt es unterschiedliche Auffassungen zu den Kosten für Großcontainer oder kleinere Mülltonnen, die wir vielleicht bei den Eigenheimen haben. Das eine ist sozusagen die Verursachergerechtigkeit, vom Minister angesprochen. In der Tat ist es so, dass sie etwas lockerer liegen in den großen Tonnen. Auf der anderen Seite ist es auch die Frage der Müllvermeidung. Das ist ein klassischer Zielkonflikt, dass man sagt, also gut, man hätte das auch anders machen können. An der Stelle, wie gesagt, könnte man nun noch viel zurückschauen. Wichtig ist, dass sozusagen die Möglichkeiten geschaffen worden sind, jetzt entsprechende Satzungen dort zu machen. Allerdings waren einige Landkreise so schnell, dass sie die degressiven Abfallgebühren aus ihren Satzungen rausgenommen haben. Ob sie es zukünftig wieder reintun, liegt jetzt im Ermessen der jeweiligen Entsorgungsträger. Deswegen würden wir jetzt also quasi unserem eigenen Antrag und diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)
