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Plenarprotokoll 7/40

29.03.2021 · 25 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (6)GRÜNE (1)AfD (1)SPD (1)FDP (1)Die Linke (1)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der CDU. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/2913 vor. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Frau Abgeordnete Wahl, Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Kowalleck, Herr Abgeordneter und Ministerpräsident Ramelow, Frau Ministerin Siegesmund, Herr Minister Tiefensee, Herr Minister Hoff sowie Herr Minister Adams entschuldigt. Bei Herrn Ministerpräsident Ramelow, Minister Adams und Minister Hoff kann ich Ihnen mitteilen, dass sie über die Gesundheitsämter die Beauflagung haben, heute hier nicht teilnehmen zu dürfen. Sehr geehrte Damen und Herren, einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Absatz 2 des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2912 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Gestatten Sie mir außerdem aus gegebenem Anlass einen Hinweis, der sich auf die organisatorischen Fragen nach unserer Sitzung bezieht. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir 30 Minuten nach dieser Plenarsitzung zu einer Sitzung des Ältestenrats im Raum F 101 im Landtagsgebäude zusammentreten. Wir können das hier nicht durchführen. Sie wissen, die Ältestenratssitzungen müssen per Livestream übertragen werden, und das tun wir aus der F 101. Bezüglich der dort zu treffenden Festlegungen möchte ich ebenfalls darauf hinweisen, dass 15 Minuten nach Ende des Ältestenrats eine weitere Plenarsitzung stattfinden kann, und zwar dann hier in der Arena. Beratungsgegenstand wäre dann die Unterrichtung in der Vorlage 7/1905. Sehr geehrte Damen und Herren, wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände für die heutige Sitzung beantragt? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Ich rufe den einzigen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2912 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Ja. Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, Sie haben das Wort.

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Mario Voigt CDU

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, zuerst einmal wünschen wir denjenigen, die in Quarantäne sind, dass sie hoffentlich weiter gesund bleiben und insofern natürlich auch zügig wieder zurückkommen. (Beifall im Hause) Unser Sonderplenum steht unter der Frage: Wurden Steuergelder von der Landesregierung fahrlässig angelegt? Thüringen hat Geld bei einer hochriskanten Bank angelegt, das Ganze ohne Sicherung der Einlagen, die getätigt wurden. Deutschland hat insgesamt 16 Bundesländer, kein anderes Bundesland hat bei der Bankrottbank Greensill angelegt, nur Thüringen. Deswegen gibt es dieses Sonderplenum, weil Thüringen der traurige Spitzenreiter ist, 50 Millionen Euro Steuergeld sind aller Voraussicht nach weg. Thüringen hat zweimal 25 Millionen Euro bei der Bankrottbank angelegt, so viel wie keine andere öffentliche Institution in Deutschland. Wir reden damit heute über den größten Einzelschaden im Liquiditätsmanagement des Landes. 50 Millionen Euro in einer Pleitebank zu versenken, das gab es vorher so noch nie. Für 50 Millionen Euro können Sie 150.000 Thüringer Schüler mit einem Tablet für den Digitalunterricht ausstatten, für 50 Millionen Euro können Sie mehr als 300 Ärzte in Thüringen ausbilden, die die medizinische Versorgung im ländlichen Raum auf Jahrzehnte sicherstellen können, für 50 Millionen Euro könnten Sie das Corona-Testsystem des Thüringer Apothekerverbandes für alle Thüringer Bürger über fünf Jahre bezahlen, dieses Testsystem, das die Landesregierung in der letzten Woche abgelehnt hat. Das sind 50 Millionen Euro Steuergeld. Wir erwarten von der Landesregierung vollständige Aufklärung. Thüringen ist das einzige Bundesland, das Geld verloren hat. Wir sind damit wieder mal einsamer Spitzenreiter und wir wollen genau wissen, warum Thüringen als einziges Land bei der windigen Privatbank ohne Einlagensicherung angelegt hat, einer Bank, die zum Zeitpunkt der Thüringer Investitionen schon öffentlich einsichtig einen Überschuldungsstand von mehr als 1 Milliarde Euro hatte. Hochriskante Anlage, keine Absicherung, mehrfach überschuldet: Ist das die Anlagestrategie der Landesregierung? Es scheint, als wären die Thüringer Steuergelder wegen ein paar Promille höherer Zinsen einer Privatbank anvertraut worden, die bereits seit längerer Zeit kritisch betrachtet wurde. Hat Sie das nicht stutzig gemacht, dass Greensill mit einem Zinsversprechen von bis zu 0,3 Prozent auf angelegte Gelder so viel zahlte wie kein anderes Institut auf dem deutschen Markt? Und weiß man im Finanzministerium nicht, dass die Höhe von Zinsversprechen und das Risiko der Anlage in einem direkten Zusammenhang stehen? Haben Sie nicht vorher mal geschaut, wer dieser Herr Greensill und sein Geschäftsmodell überhaupt sind? Wann haben Sie von den drohenden Verlusten erfahren? Wäre ein früherer Ausstieg möglich gewesen? Haben Sie versucht, die Anlage zu kündigen? Und warum wurde der Landtag als Haushaltsgesetzgeber nicht über die Risiken informiert? All das sind Fragen, die sich stellen, wenn wir über das Greensill-Invest schauen. Aufgrund der Insolvenz gehen Thüringen wahrscheinlich 50 Millionen Euro an Geldern verloren. Das muss lückenlos aufgeklärt werden. Das sind wir den Thüringer Bürgern schuldig, denn hier geht es darum: Wie wird mit den Steuergeldern umgegangen? Wer hat dafür Verantwortung und wann sollte der Thüringer Landtag darüber informiert werden? All das sind die Fragen, die es heute zu diskutieren gilt, die heute einen ersten Schritt zur Aufklärung beitragen sollen. Ich glaube, es sind tiefergehende Fragen und ich erwarte von dem Bericht der Landesregierung einen ersten Schritt zur Aufklärung und natürlich auch eine Debatte, die der Haushaltsgesetzgeber hier leisten muss. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Absatz 2 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auf Antrag der CDU-Fraktion beraten wir heute über die Insolvenz der Greensill Bank AG und deren Auswirkungen auf Thüringen. Meine Damen und Herren, ich begrüße die Debatte ausdrücklich. Sie gibt der Landesregierung die Möglichkeit, mit einigen Falschaussagen vonseiten der Opposition aus den vergangenen Tagen aufzuräumen. Gleichzeitig werde ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen dabei behilflich zu sein, zur dringend gebotenen Sachlichkeit in der Debatte zurückzufinden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau diese Sachlichkeit – Herr Prof. Voigt, Sie haben es gerade auch noch mal sehr deutlich gemacht – lassen Sie nämlich mit Ihrem Antrag und Ihrer Wortwahl, die Sie auch heute benutzt haben, vermissen. Ich möchte hingegen zur Analyse, Aufklärung und richtigen Bewertung der Situation beitragen. Dazu gehört zunächst, dass ein gewisses Verständnis für das Kassenwesen aufgebracht wird, denn unsere parlamentarische Königsdisziplin ist der Haushalt. Die Kasse ist im Grunde das Backoffice, in der die tatsächlichen Geldflüsse organisiert werden müssen. In unserer Landeshauptkasse gehen täglich sehr viele Einnahmen ein und werden täglich sehr viele Ausgaben geleistet. An einem normalen Tag reden wir über Größenordnungen im mittlerweile zweistelligen Millionenbereich. Aber es gibt auch Tage, in denen Einnahmen von über 1 Milliarde Euro eingehen oder Ausgaben bis zu 800 Millionen Euro geleistet werden müssen. Es handelt sich also um ein System hoher Volatilität und ständiger Dynamik. Am Ende – und das ist wichtig – eines jeden Werktages muss die Kasse beräumt werden. Der Kontostand muss also null betragen. Das ist die Vorgabe der Bundesbank. Um dies zu erreichen, müssen wir jeden Tag tätig werden und die tägliche Liquidität disponieren. Diese Aufgabe übernimmt das Finanzministerium im Zusammenspiel mit der Landeshauptkasse. Nach § 43 Abs. 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung sind Überschüsse in der Kasse am Geldmarkt anzulegen, sodass bei Bedarf über sie verfügt werden kann. Kurzfristige Kassenkredite zur Überbrückung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft sind nach § 18 Abs. 5 Thüringer Landeshaushaltsordnung ebenfalls möglich. Das sind die wichtigsten Instrumente, durch die sichergestellt wird, dass die Liquidität in jedem Fall gewährleistet werden kann. Durch die Zinspolitik der EZB und die guten Einnahmesituationen der letzten Jahre bis vor der Pandemie hat das Liquiditätsmanagement an Bedeutung gewonnen und musste sich im Grunde neu und auch breit aufstellen. Im Rahmen der Geldanlage hat das Finanzministerium auch Termingeldanlagen bei der Greensill Bank AG getätigt. Insgesamt – Herr Prof. Voigt, Sie hatten es gesagt – reden wir momentan über zwei Anlagen zu je 25 Millionen Euro. Diese wären am 4. März – also einen Tag nach Verhängung des Moratoriums – und am 10. März – also eine Woche nach Verhängung des Moratoriums – fällig gewesen. Die Bank befindet sich also derzeit im Zahlungsverzug gegenüber dem Freistaat. Im Zusammenhang damit haben sich die Ereignisse bei der Greensill Bank in den vergangenen vier Wochen überschlagen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um über den aktuellen Sachstand zu informieren. Am späten Vormittag des 2. März wurde dem TFM bekannt, dass Greensill Capital kurz vor der Insolvenz steht, nachdem sich die Credit Suisse und das Schweizer Fondshaus GAM als Geldgeber aufgrund von Unregelmäßigkeiten in den Vermögenswerten zurückgezogen haben. Greensill Capital, die sich auf die Finanzierung von Lieferketten spezialisiert hat, hat in den darauffolgenden Tagen – ganz konkret am 8. März – Insolvenz angemeldet. Die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen ist eine hundertprozentige Tochter der Greensill Capital. Die BaFin, die bereits seit letztem Jahr einen Sonderbeauftragten bei der Bank installiert hatte, hat dann am Nachmittag des 3. März ein Zahlungsmoratorium gegen die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen verhängt. Nach einer forensischen Prüfung konnten Nachweise bilanzierter Forderungen durch die Bank nicht erbracht werden. Mit dem Zahlungsmoratorium sollen Vermögenswerte für Einleger und Gläubiger geschützt werden. Über diesen Sachverhalt habe ich die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses bereits in der Sitzung am 5. März frühzeitig umfassend informiert und eingebunden. Auch die Öffentlichkeit wurde durch eine Pressemitteilung meines Hauses informiert. Am 15. März hat die BaFin dann beim zuständigen Amtsgericht in Bremen einen Insolvenzantrag gestellt, parallel dazu wurde der Entschädigungsfall ausgerufen. Ein solcher Schritt war nach Verkündung des Moratoriums folgerichtig und durch das Finanzministerium erwartet worden. Auch hierbei habe ich unmittelbar im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz am 16. März informiert. Mit Gerichtsbeschluss vom 16. März wurden ein vorläufiger Insolvenzverwalter und ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser hat bereits seine Arbeit aufgenommen und ist am 22. März erstmalig zusammengekommen. Der Insolvenzverwalter ist momentan dabei, sich einen Überblick über das internationale Geschäft der Bank zu verschaffen. Vorrangig werden derzeit international sämtliche Maßnahmen zur Sicherung der Vermögensmasse betrieben. Durch den Entschädigungsfall werden die einzelnen Entschädigungseinrichtungen tätig und können die Forderungen insbesondere von Privatpersonen und rechtsfähigen Stiftungen vollständig bedienen. Die öffentliche Hand ist seit 1. Oktober 2017 bei Privatbanken nicht mehr von der gesetzlichen Einlagensicherung umfasst und wird auch nicht durch Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken berücksichtigt. Die Greensill Bank hatte zuletzt eine Bilanzsumme von 4,5 Milliarden Euro ausgewiesen, etwa eine halbe Milliarde Euro, also 500 Millionen, sollen aus Quellen der öffentlichen Hand stammen, die Rede ist von 50 Kommunen und anderen Betroffenen. Ich will jetzt anhand von Fragestellungen versuchen, das, was im Antrag der CDU formuliert ist, zu beantworten. Zum Ersten: Warum hat der Freistaat trotz der fehlenden Einlagensicherung bei Privatbanken Gelder angelegt? Meine Damen und Herren, um unseren Gesetzesauftrag zu erfüllen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Gelder anzulegen, sofern diese nicht unmittelbar für Ausgaben benötigt werden. Das schreibt § 43 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung so vor. Zum Zeitpunkt der Anlagen im September 2019 und im März 2020 ist unsere tägliche Liquidität deutlich angewachsen. In der Spitze betrug der Kassenbestand im November 2019 über 3,5 Milliarden Euro. Ein wesentlicher Grund lag hier auf der Einnahmenseite. Ich erinnere daran, dass wir uns zu dieser Zeit, also im letzten Quartal 2019 und im I. Quartal 2020 vor dem ersten Lockdown in einer absoluten Hochphase der Steuereinnahmen für die öffentliche Hand befunden haben. Zudem wurden in diesem Zeitfenster auch auslaufende langfristige Kredite im Umfang von 1,5 Milliarden Euro refinanziert. Gerade zu Beginn des Jahres 2020 kam auch noch ein schleppender Abfluss bei den Ausgaben hinzu. Zu erklären ist, dass wir immer am Jahresende bzw. noch bis zum Jahresanfang bis zum Jahresabschluss den Haushalt natürlich planmäßig ausgleichen müssen. Wenn wir das nicht tun, kommt das einer Tilgung gleich, die vom Landtag nicht beschlossen ist, also müssen wir auch Geld aufnehmen. Diese gestiegene Liquidität fiel mit einer deutlich reduzierten Nachfrage vonseiten der öffentlichen Banken zusammen. Wesentliche Ursache hierfür waren die schon damals sehr guten Refinanzierungsbedingungen für viele Banken durch die expansive Geldpolitik der EZB. Hinzu kam das gesunkene generelle Interesse von Banken an überschüssiger Liquidität durch den Strafzins auf Einlagen bei der EZB. Unser Spektrum an Anlagemöglichkeiten hat sich dadurch zinsunabhängig deutlich verkleinert. Um eine ausreichende Streuung und Risikodiversifizierung als Kernelement unserer Anlagestrategie erfüllen zu können, haben wir uns deshalb im August 2019 für eine Novellierung unserer Geldhandelsrichtlinie entschieden. Kern der Novellierung war die Möglichkeit, auch Anlagen bei Privatbanken in sparsamen Umfang und in engen Grenzen zuzulassen. Ich hatte schon im Finanzausschuss berichtet, dass diese zwei Anlagen, von denen jetzt gesprochen wurde, damals 1,5 Prozent des Gesamtanlagevermögens ausmachten. Eine nächste Frage: Warum wurden Anlagen bei der Greensill Bank AG getätigt? Die Kriterien einer Anlage bei Privatkunden wurden in unserer Geldhandelsrichtlinie sehr streng gesetzt. Unter anderem war ein Rating im Bereich A zwingende Voraussetzung. Dieser Maßstab ist dabei deutlich strenger gesetzt als das übliche Investment Grade. Hierfür kamen nur wenige Banken in Deutschland infrage. Weil man natürlich schnell an große Banken in Deutschland denkt, möchte ich einen Vergleich bringen: Die Deutsche Bank und auch die Commerzbank erreichen kein solches Rating. Die Greensill besaß ein Rating von A minus, was gleichbedeutend mit einer sicheren Anlage ist. Auch der Ausblick wurde zum Zeitpunkt der Anlage als stabil auf diesem sicheren Niveau eingeschätzt. Unabhängig vom Rating haben wir zusätzlich auch intern die vorliegenden Zahlen geprüft. Auch da möchte ich einschieben: Der Jahresabschluss 2018, der von vielen Analysten als unauffällig eingeschätzt wurde, ist am 09.03.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Bank von Lex Greensill wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung. Hier geht es auch gegebenenfalls um kriminelle Netzwerke. Zudem hat die BaFin Anzeige gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die der Greensill Bank die Zahlen bestätigte, erstattet. Das zeigt, dass hier offensichtlich gezielt falsche Zahlen im Spiel waren, die für außenstehende Akteure nicht sichtbar werden konnten. Es waren letztlich nicht nur Kommunen und der Freistaat, die bei Greensill angelegt haben und nun teilweise im öffentlichen Raum wie Unwissende dargestellt werden, auch Akteure wie beispielsweise die öffentlichrechtlichen Sendeanstalten oder auch der Vermögensverwalter Hypo Real Estate haben ihr Geld in die Hände von Greensill gegeben. Herr Prof. Voigt, da will ich Sie gern korrigieren, der Vermögensverwalter Hypo Real Estate hat natürlich noch mehr Geld dort angelegt gehabt. Sie hätten dies sicherlich nicht getan, wenn sie Anzeichen von Unregelmäßigkeiten gesehen hätten. Eine weitere Frage, die wir beantworten wollen, ist: Hat der Freistaat die Anlagen zur Vermeidung von Negativzinsen getätigt? Meine Damen und Herren, wir haben bereits im August 2018 aufgrund unterschiedlicher Anfragen an den Ausschussvorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, Herrn Emde, zu unserem Anlagegebaren geschrieben. Wir haben dort geschrieben: „Soweit es die Kassenlage zulässt, sind Zinsen zu erwirtschaften.“ Und weiter: „Dabei gehen Kapitalsicherung und Risikominimierung vor Zinserbringung.“ Wir haben in dieser Vorlage auch bereits deutlich gemacht, dass wir mit unserem Anlageverhalten dazu beigetragen haben, dass diese Tablets und alles, was Sie sonst noch erzählt haben, Herr Prof. Voigt, bereits damals schon mit dem erwirtschafteten Geld hätten angeschafft werden können. Ich will darauf noch eingehen. Meine Damen und Herren, Zinseinnahmen sind ein, wenn auch nicht das primäre Ziel unseres Liquiditätsmanagements. Es geht vordergründig um Kapitalsicherung durch verstärkte Diversifizierung von Anlagen. Unsere derzeit 175 unterschiedlichen Termingeldanlagen bei rund 60 unterschiedlichen Finanzinstituten sind Ausdruck dieser Strategie. Es gilt in erste Linie, eine Klumpenbildung im Portfolio zu vermeiden. Deswegen wurde die Greensill AG ins Anlageportfolio aufgenommen. Der Zinscoupon bei den Anlagen lag nur geringfügig besser als vergleichbare Zinssätze einlagengesicherter Institute. Eine weitere Frage ist: Waren die Geschäfte von hohem Risiko? Wir sagen deutlich: Nein. Geschäfte mit hohem Risiko sind spekulativ. Aktien oder Derivate gehören sicherlich dazu, nicht aber Einlagen bei einer Bank mit einem A-Rating und auch sonst soliden Kennziffern. Der Vorwurf, im Finanzministerium würden Geschäfte von hohem Risiko getätigt, muss in aller Deutlichkeit entschieden zurückgewiesen werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Grundsatz heißt: Kapitalsicherung und Risikominimierung stehen an erster Stelle. Eine fünfte Frage ist: Ist dem Steuerzahler ein Schaden entstanden? Dem Thüringer Steuerzahler ist bislang kein Schaden entstanden. Ich möchte herausstellen, dass wir mit unserem Liquiditätsmanagement in den vergangenen fünf Jahren einen wirtschaftlichen Vorteil für den Freistaat Thüringen erzielt haben, der über 50 Millionen Euro liegt. Selbst wenn wir den unwahrscheinlichen Fall annehmen, dass die angelegten Gelder nicht nach Thüringen zurückfließen, steht unter dem Strich kein Minus. Doch damit rechne ich nicht. Ich sehe eine realistische Chance, einen erheblichen Betrag wieder zurückzubekommen. Das Insolvenzverfahren wird aber zwischen fünf und zehn Jahre dauern, so viel Geduld müssen wir aufbringen. Es erhebt sich eine weitere Frage aus Ihrem Antrag: Wie hat das Finanzministerium auf die Nachrichten seit August 2020 reagiert, wonach die BaFin sich intensiver mit der Bank beschäftigte? Zuallererst: Wir haben selbstverständlich reagiert. Im August 2020 haben wir erfahren, dass die BaFin und die Einlagensicherung die Greensill Bank AG näher überprüfen. Hintergrund war eine massive Steigerung der Bilanzsumme und eine hohe Konzentration der Vermögenswerte auf eine Quelle. Nach dessen Bekanntwerden haben wir unmittelbar beschlossen, keine weiteren Anlagen mehr bei der Bank zu tätigen. Nach der Herabstufung des Ratings auf Triple-B im Oktober 2020 haben wir vergeblich versucht, unsere Termingelder vorfristig zu kündigen. Auch das ist im normalen Geschäftsgebaren unüblich und wird in den meisten Verträgen überhaupt nicht vorgesehen. Zuletzt haben wir nach den Meldungen bei den Schwierigkeiten bei Greensill Capital am 2. März 2021 noch am selben Tag reagiert und auf eine vorzeitige Auflösung unserer Gelder zum 3. März 2021 gedrängt. Das Ergebnis ist bekannt. Welche Konsequenzen haben wir als Finanzministerium aus den Vorkommnissen gezogen? Seit Bekanntwerden der Schieflage bei Greensill Capital am 2. März 2021 haben wir keine Anlagen bei Privatbanken getätigt. Zunächst wurden derartige Anlagen ausgesetzt. Mit der Novellierung der Geldhandelsrichtlinie am 18. März 2021 haben wir entschieden, künftig keine Geldanlagen bei Privatbanken mehr zu tätigen. Die derzeit laufenden Anlagen werden bei Fälligkeit an uns zurückgezahlt. Meine Damen und Herren, all dies zeigt: Die Anlagen bei dieser Bank waren gut begründet. Wir haben fernab von spekulativen Anlagen gehandelt, stets in Übereinstimmung mit unseren geltenden Richtlinien. Wir haben unsere Konsequenzen gezogen und legen künftig nicht mehr bei Privatbanken an. Gleichwohl nehmen wir mit dieser Entscheidung auch alldiejenigen Banken mit in die Pflicht, die nun die Konsequenzen der Greensill ausbaden und ihr in die Einlagensicherung gestecktes Geld verteilen müssen. Ein Staat aber sollte wie seine Bürgerinnen und Bürger auch auf die zugelassenen Banken vertrauen können und dieses Vertrauen ist schwer erschüttert. Natürlich muss auch die Frage nach der Verantwortung gestellt werden. Auf Basis unserer Erkenntnisse haben wir es hier mit einem Versagen auf verschiedenen Ebenen zu tun und dies gilt es jetzt aufzuklären. Meine Damen und Herren Abgeordneten, damit ist unsere Arbeit aber nicht getan – ganz im Gegenteil. Wir stehen hier am Anfang. Ich habe mehrfach gesagt, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um unsere Gelder zurückzubekommen. Unsere Strategie ist zum Ersten die aktive Mitwirkung im laufenden Insolvenzverfahren. Das Finanzministerium hat in den vergangenen Wochen wichtige Weichen gestellt, um sich für das anstehende Insolvenzverfahren gut aufzustellen. Wir haben einen von insgesamt nur fünf Sitzen im Gläubigerausschuss besetzen können. Damit können unsere Interessen optimal vertreten werden. Zweitens: Wir nutzen die intensive Vernetzung mit anderen Betroffenen in Deutschland und binden Thüringer Interessen ein. Wir haben uns im Kreis der Betroffenen deutschlandweit eng vernetzt und sind aktiv geworden. Wir befinden uns bundesweit beinahe stündlich im intensiven Austausch. Zusätzlich sind wir mit den beiden bisher bekannten und betroffenen Thüringer Gebietskörperschaften in enger Abstimmung. Hierbei handelt es sich um den Landkreis Eichsfeld und die Stadt Brotterode-Trusetal. Natürlich werden wir die beiden hier bestmöglich unterstützen. Zum Dritten – die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte außerhalb des Insolvenzverfahrens: Wir prüfen, welche Ansprüche sich außerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens begründen lassen können. Hierzu haben wir ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das seit Freitag vorliegt. Im Wesentlichen fokussiert sich das Gutachten auf die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers. Meine Damen und Herren, zum Vierten – Kommunikation mit der BaFin: Parallel stehen wir dazu im Austausch mit der BaFin und mit dem Bundesfinanzministerium in Kontakt. Die Rolle der BaFin in diesem gesamten Prozess muss aufgeklärt werden. Das verhängte Moratorium gilt als das schärfste Schwert. Offenbar wusste die BaFin mindestens seit dem Sommer bereits über Unstimmigkeiten Bescheid. Dass das so ist, haben Sie entnehmen können; ich verweise auf das Schreiben inklusive der Anhänge des Bundesfinanzministeriums vom 19. März 2021 an die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum selben Thema. Meine Damen und Herren, neben den Fragen, die uns in Thüringen mit der Insolvenz der Greensill Bank beschäftigen, halte ich es für wichtig, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Finanzsystem nicht leidet, denn es ist Grundvoraussetzung für das Wirtschaftssystem in unserem Land. Die Einlagensicherungssysteme müssen sich gerade sehr stark strecken, deshalb: In einer solchen Debatte helfen keine Schaufensterreden, in einer solchen Debatte helfen auch voreilige Schlüsse und ungerechtfertigte Schuldzuweisungen wenig. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einer solchen Debatte, meine Damen und Herren, helfen klärende Worte und nüchterne Analysen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Wird die Beratung zum Sofortbericht zu Absatz 2 des Antrags gewünscht? Ja, das ist der Fall. Dann darf ich darauf hinweisen: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht die einfache Redezeit zur Verfügung. Damit eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Absatz 2 des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Absatz 1 des Antrags. Das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Voigt für die CDUFraktion.

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Mario Voigt CDU

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Frau Ministerin Taubert, für Ihren Sofortbericht. Es geht nicht darum, infrage zu stellen, dass Sie in der Regel eine sehr solide und auch dem Liquiditätsmanagement des Landes angepasste Arbeit machen. Es geht auch nicht um die Frage, dass gesetzliche Auflagen, die Sie verpflichten, auch erfüllt werden. Das unterstelle ich Ihnen und so kenne ich Sie bisher. Aber die Frage, die im Raum steht, ist, dass 50 Millionen Euro verloren gehen werden. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie ha- ben doch soeben zugehört! Dann sprechen Sie doch zu der Rede der Ministerin!) Und diese 50 Millionen Euro – Herr Dittes, Sie sind doch bestimmt gleich dran. Dass Sie als Land Thüringen im Gläubigerausschuss einen Sitz haben, hat unmittelbar etwas damit zu tun, dass Sie den größten institutionellen Einzelverlust einer öffentlichen Einrichtung haben. Deswegen sitzen Sie dort mit am Tisch. Das ist die klassische Frage, warum man in einem Gläubigerausschuss sitzt, das sind diejenigen, die die größten Verluste zu erwarten haben. Das Zweite ist, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen, wie wir zu dieser Bankrottbank gekommen sind. Ich fand das, was Sie gerade gesagt haben, sehr erklärend und auch erhellend. Ich werde darauf auch gleich eingehen. Im Prinzip haben Sie eingestanden, dass Sie sich entgegen der gesetzlichen Änderung zur Einlagensicherung, die für öffentliche Institutionen im Jahr 2017 stattgefunden hat, bewusst im Jahr 2019 dazu entschieden haben, auch in Privatbanken zu investieren. Deswegen wird auch erklärlich, warum Thüringen das einzige Bundesland ist, das dort investiert hat, und kein anderes, weil Sie offensichtlich bewusst das Risiko in Kauf genommen haben. Und um diese Frage geht es doch heute, bitte schön. (Beifall CDU) Deswegen braucht es eben auch eine umfassende Aufarbeitung – das fordert der Bund der Steuerzahler, das fordern wir auch –, weil es um die Frage, wo und wie die Landesregierung das Geld der Steuerzahler investiert, geht. Es geht darum: Hat die Landesregierung sich gut über die Bankrottbank informiert oder hat sie fahrlässig gehandelt? Es geht um die Frage: Warum wurde bei einer hochriskanten Privatbank investiert ohne Einlagensicherung? Und es geht um die Frage: Wie ist mit Vorschriften und Auflagen umgegangen worden und wer trägt die Verantwortung für den Verlust? Das, was ich bisher gehört habe, neigt eher dazu, Ausflüchte und Entschuldigungen bei Dritten zu suchen. Da habe ich jetzt gerade EZB gehört, da habe ich die BaFin gehört. Da geht es darum, die Schuld woandershin zu schieben. Da geht es um ARatings. All das sollten wir uns mal in Ruhe anschauen. Deswegen die erste Frage: Wo hat die Landesregierung eigentlich das Geld von Lieschen Müller, denn das ist das Steuerzahlergeld, investiert? Wer ist eigentlich diese Greensill Bank? Die Greensill Bank ist keine gewöhnliche Bank in Deutschland. Sie macht nur exakt eine Sache – und das sind alles öffentlich zugängliche Informationen, die man hätte aus den Geschäftsberichten dieser Bank auch entnehmen können –, sie betreibt nämlich Lieferkettenfinanzierung. Das Geschäftsmodell, relativ kurz formuliert, lautet ungefähr so: Die Greensill kauft Lieferanten die Forderungen ab, kriegt dafür einen kleinen Abschlag, dann übernimmt sie diese Forderungen aus Lieferungen der Unternehmen und packt sie in Wertpapiere. Die werden weltweit von Profiinvestoren gehandelt und je nachdem sind die mal höher, mal niedriger bewertet. Klassischerweise kennen wir exakt dieses Modell aus der Finanzkrise 2007, denn die Lehman-Brothers-Krise ist genau dasselbe gewesen, nur mit Immobilien. Hier war es eben mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das ist nichts anderes als eine ziemlich riskante Angelegenheit. Das stand im Geschäftsbericht der Greensill, das hätte man öffentlich lesen können. Um es noch mal deutlich zu sagen, ich finde es schon aberwitzig: Eine linke Landesregierung ist der größte öffentliche Anleger eines modernen Inkassounternehmens. Sie haben in eine Bank investiert, deren Zweck hochriskante Spekulationspapiere waren. Das zu hinterfragen, finde ich, lohnt sich, weil es um die Frage geht: Wie wird mit Thüringer Steuergeldern umgegangen? (Beifall CDU) Es muss Ihnen doch aufgefallen sein. Seit Jahren zahlen Banken für angelegte Gelder keine Zinsen mehr, der Negativzins regiert. Dies ist der Zinspolitik der EZB geschuldet. Das hat natürlich auch etwas mit Stabilisierung der Wirtschaft zu tun, aber der Einlagenzins ist schon seit Langem bei minus 0,5 Prozent berechnet. Aber das muss Sie doch stutzig gemacht haben, als es das Zinsversprechen von Greensill bis zu 0,3 Prozent auf angelegte Gelder gab. Das ist so viel, wie es bei keinem anderen Anlageinstitut in Deutschland der Fall war. Den risikolosen Zins gibt es schon lange nicht mehr, er wurde durch das zinslose Risiko abgelöst. Der Zusammenhang von Risiko und Ertrag sollte nicht erst seit der Lehman-Brothers-Pleite bekannt sein. Jetzt kann man natürlich auf die BaFin zeigen, aber die BaFin ist ein ordnendes Institut, die dem Bundesfinanzministerium unterliegt, die aber am Ende keinen Freifahrtschein für Geldanlagen ausstellt, sondern die darauf ausgelegt ist zu kontrollieren, wie die Finanzwirtschaft in Deutschland passiert. Ein Anruf im Finanzministerium oder bei der BaFin hätte gereicht, um zu wissen, ob das eine sichere Anlagestrategie ist oder nicht, dafür ist die BaFin exakt da. Wenn man das nicht geleistet hat, dann ist auch das eine Frage, die es zu beantworten gilt. (Beifall CDU) Um es ganz simpel zu sagen: Sie haben wegen eines vermeintlichen Zinsgewinns das Geld der Thüringer Steuerzahler einem Institut anvertraut, das nur Insidern bekannt war und das hochspekulativ agierte. Das führt zur zweiten Frage: Hätte die Landesregierung von den riskanten Geschäften und von dem Risiko wissen können? Ja, das stand in jedem Geschäftsbericht, war bei der BaFin zu erfragen und hätte in jedem Analystenbericht nachgeschlagen werden können. Ich war drei Jahre bei einem börsennotierten Medizintechnikunternehmen in Jena für den Kapitalmarkt zuständig. Geschäftsberichte schreiben, Analystenberichte, Quartalsberichte zu veröffentlichen, mit der BaFin zu reden, Gespräche mit Anlegern von groß bis klein zu führen, ist exakt das, was dort gemacht werden musste. Und wenn Bürger, Rentenversicherer oder institutionelle Anleger investieren, informieren sie sich vorher über das Geschäftsmodell bei demjenigen, wo sie das tätigen. Sie wägen die Risiken und die Chancen ab, sie stellen sich die Frage: Wenn das mein privates Geld wäre, würde ich es dort auch investieren? Die Frage, die Sie sich stellen lassen müssen, ist doch: Hat die Landesregierung sich gut und ausreichend über diese Bankrottbank informiert oder hat sie fahrlässig gehandelt? Jetzt kam die Sprache auf das A-minus-Rating. Kann man machen, aber dann muss man eben auch wissen, dass dieses Rating einem Geschäftsund einem Analystenbericht entstammt, einer Ratingagentur, die von der Bank bezahlt wurde. Scope, dieser Ratingbericht, den Sie anführen, wurde von der Bank bezahlt, und das ist klassischerweise etwas, um Anlagestrategien zu befördern. Das bedeutet aber, dass man eben auch andere unabhängige Ratingberichte (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Die gibt es nicht, Herr Voigt!) und unabhängige Analystenberichte prüfen muss. Selbst diese Ratingagentur warnte in dem zuständigen Bericht darüber, dass zwei Drittel der Kredite in der Bilanz an eine Firma vergeben würden. Das wurde also schon mit Risiko versehen. Dann gibt es eine deutsche Kommune, die bereits im Jahre 2019 vor einem Investment in die Greensill eine eigenständige Bewertung bei der Independent Credit View beauftragt hat – ein öffentlich zugänglicher Analystenbericht. Dort steht die Note BB minus, also Ramschniveau. Dort im schriftlichen Urteil ist von einem extrem einseitigen Geschäftsmodell die Rede und davon, dass die Greensill Bank ein mutmaßlich höheres Profilrisiko aufweise. Deswegen hat die Kommune die Finger davon gelassen. Die Frage ist also: Wie geht man mit öffentlichem Geld in Thüringen um? Wägt man so etwas? Schaut man sich Analystenberichte an und überlegt man auch, was in Geschäftsberichten steht, wenn man 50 Millionen Euro investiert? Das führt mich zu der Frage: Einlagensicherung und Einlagensicherung öffentlicher Hand. Klassischerweise ist es so, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, die EdB, eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbands deutscher Banken ist. Im Prinzip passiert da eines: Das ist 1998 vom Bundesfinanzministerium wegen einer einzigen Fragestellung eingerichtet worden, nämlich, wenn bei Privatbanken Anleger geschädigt werden, dass dort Entschädigungsleistungen gezahlt werden. Nach der Finanzkrise 2007 war das unter anderem auch bei der benannten Hypo Real Estate und bei anderen eine Fragestellung. Zum Jahr 2017 gab es eine Änderung der Sicherung der Anlagen. Während weiterhin Privatanleger bis 100.000 Euro geschützt sind, fallen die Einlagen öffentlicher Einrichtungen nicht mehr unter diesen Schutzschirm. Das hat dazu geführt, dass im Jahr 2018 über 80 Prozent der öffentlichen Anleger ihr Geld bereits von Privatbanken abgezogen haben, und die Reste folgten im Jahr 2019. Das ist übrigens genau das Jahr, in dem offensichtlich das Land Thüringen auf die Idee kam, seine neue Geldhandelsrichtlinie aufzulegen und in dieser Geldhandelsrichtlinie bewusst zu sagen: Jawohl, entgegen allen anderen Bundesländern in Deutschland wollen wir eben in so eine Privatbank investieren. Dass Sie das jetzt im März 2021 wieder zurückgedreht haben, zeigt doch, dass Sie offensichtlich in dieser Zeitspanne auch erkannt haben, dass dort ein Fehler und ein Risiko entstanden sind. Das heißt, Sie haben im September 2019 und im März 2020 jeweils 25 Millionen Euro angelegt. Sie haben das als Landesregierung getan und deswegen, da Sie ja Profis in Ihrem Haus sitzen haben, die offensichtlich jeden Tag sehr viele Anlagen zu managen haben, muss Ihnen klar gewesen sein, dass die Abwägung auch in den Risiken zu suchen ist. Sie haben 50 Millionen Euro bei einem privaten Kreditinstitut fest angelegt, bei dem Sie nach kurzer Recherche hätten wissen können, dass die Einlage nicht abgesichert ist. Das hat schon auch etwas mit Fahrlässigkeit zu tun. (Beifall CDU) Sie schlagen vor, jetzt das vielfältige Bewertungssystem zu ergänzen und eine vollumfängliche Einlagensicherung auch als Bestandteil aufzunehmen. Aber dann stellt doch bitte schön auch die Fragen – das stand in Ihrer Pressemitteilung –: Haben Sie denn auf die Reform der Einlagensicherung 2017 überhaupt nicht reagiert? Was ist denn da eigentlich schiefgelaufen? Wie gehen Sie mit dem Geld der Steuerzahler um? Wundert Sie denn nicht, dass kein anderes Bundesland in Greensill investiert hat, nur Sie? Das war in gewisser Weise finanzpolitisches Hochseilspringen, aber ohne Fangnetz und ohne Schutzschirm. Die 50 Millionen Euro – Sie können jetzt im Gläubigerausschuss sitzen, aber die Durchschnittsquote für Kapitalanleger in der Rückzahlung beträgt in Deutschland ungefähr 10 Prozent. Das heißt, der Rest ist weg. Das ist im Prinzip die Frage, die es hier zu beantworten gibt: Wie geht man damit um? Hätten Sie als – ich sage mal – Leute, die jeden Tag solche Anlagen tätigen, die Bewertung gemacht, dann hätten Sie wahrscheinlich auch in die Geschäftsberichte der Bank hineingeschaut. Da kann man sehr einfach die Überschuldungsbilanz dieser Bank prüfen. Bilanzanalyse gehört zum Standard für Investoren. Man kann sich die Überschuldungsbilanz anschauen. Und die Überschuldung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Aktiva und den Schulden. Wie sah also die Greensill Bank in der Überschuldungsbilanz aus, als Thüringen seine Investments getätigt hat? Die Landesregierung investierte zweimal: einmal im September 2019 und einmal im März 2020. Der Schuldenstand in der KW 40 2019 bei Greensill 2,6 Milliarden Euro, Aktiva 712 Millionen Euro. Das heißt, die Bank hatte zum Zeitpunkt des ersten Investments einen Überschuldungsstand von 1,9 Milliarden Euro. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Unverantwort- lich!) Kalenderwoche 14 2020, das zweite Investment: 3,2 Milliarden Euro Schulden, 837 Millionen Euro Aktiva; das bedeutet einen Schuldenstand von 2,4 Milliarden Euro. Das ist exakt das Investment, dem das Steuergeld Thüringer Bürger anvertraut wurde. Zum Zeitpunkt der Anlage war die Bank mit über 2 Milliarden Euro überschuldet. Hochriskante Anlage, keine Absicherung, mehrfach überschuldet, das kann doch bitte nicht die Anlagestrategie des Freistaats Thüringen sein. (Beifall CDU, FDP) Das stellt natürlich auch die Frage: Wie steht es eigentlich um die Sicherungsinstrumente? 50 Millionen Euro Anlage, das entscheidet doch im Finanzministerium und der Landesregierung bitte schön nicht der Oberamtsrat. Da geht es doch um die Frage: Wer zeichnet was ab? Ich sitze selber im Bürgschaftsausschuss des Landes. Wenn dort Mittelständler, wenn dort kleine Unternehmen/größere Unternehmen etwas als Bürgschaft vom Freistaat Thüringen haben wollen, müssen sie komplett die Hosen runterlassen. Es gibt eine Bewertung von angesehenen Wirtschaftsprüfern, es gibt eine komplette Due Diligence, es wird komplett überprüft, wie das Ausfallrisiko ist. Am Ende wird immer darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses so lange nicht bindend ist, selbst für ein paar Millionen, solange nicht die Finanzministerin unterschrieben hat. Das ist doch bitte schön die Frage. Wenn es um 50 Millionen Euro Anlage geht, muss die Landesregierung doch ganz eindeutig aufklären und dokumentieren. Wie schon bei Wirecard geht es nun um die Frage: Wer wusste wann was, wer trägt die Verantwortung? Ich will es noch mal offenlegen: Dass Sie am 02.03. gehandelt haben, finde ich bemerkenswert, das finde ich auch richtig. Aber um es jetzt mal umzukehren: Spätestens vor Ihrem zweiten Investment im Jahr 2020 muss Ihnen klar gewesen sein, denn das ging auch schon öffentlich über den Äther und hätte bei der BaFin erfragt werden können, dass das Hauptkreditrisiko, der Versicherungsschutz der Greensill-Risiken bei der Tokio Marine lag, ein großer Kreditnehmer, ein großer Kreditversicherer. Der wurde im Sommer 2020 zum 1. März 2021 gekündigt. Das muss Ihnen doch nicht verborgen gewesen sein, dass dieser Kreditversicherer die Greensill-Kredite zu einem Zeitpunkt aufgekündigt hat, an dem Sie letztlich noch Ihre Tagesgelder haben laufen lassen. Die Frage steht also: Haben Sie sofort reagiert? Wurde es sofort abgelöst? Das sind doch Aspekte, die, wenn man über die Frage von Anlagemanagement nachdenkt, natürlich offen im Raum stehen. Haben Ihre Anlagemanager vor der Platzierung der 50 Millionen Euro mal in den Geschäftsbericht der Privatbank geschaut? Das sind doch die Fragen. Wenn dem TFM das alles nicht verborgen geblieben ist, wo blieb 2020 die Warnung an den Finanzausschuss des Landtags? Wir sind das einzige Bundesland, das geschädigt ist. Wir sind das einzige Bundesland, das bewusst in eine Privatbank ohne Einlagensicherung investiert hat. Deswegen muss es natürlich darum gehen, den Anlageschaden des Landes genauestens zu kontrollieren, weil wir dieses Steuergeld in dieser CoronaKrise auch gut gebrauchen können. Wir erwarten von der Landesregierung einen schriftlichen Sonderbericht und auch eine unabhängige Begutachtung durch den Landesrechnungshof. Natürlich muss das auch im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Es muss klar sein, dass das bis zum letzten Ende geprüft ist, damit so etwas nie wieder passieren kann. Genau aus diesem Grund geht es darum, jetzt Klarheit zu schaffen, Transparenz herbeizuführen, deutlich zu machen, wie mit solchen Spekulationsgeschäften umgegangen wird, wie das Liquiditätsmanagement der Landesregierung aussieht und vor allen Dingen wie die Verantwortlichen und wie die Verantwortung im Umgang mit Thüringer Steuergeldern zu bewerten sind. Deswegen haben wir dieses Sonderplenum beantragt. Ich danke für die Auseinandersetzung, die jetzt noch folgt. (Beifall CDU)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste an den Medien, das heutige Sonderplenum wurde durch die CDU beantragt, um Licht in die Pleite der Greensill Bank und die daraus resultierenden Folgen für den Freistaat zu bringen – so weit, so gut. Die Greensill Bank mit Sitz in Bremen ist in der jüngeren Vergangenheit eine eher kleine Nischenbank ohne besondere Geschäftsfelder gewesen, sie lief quasi lange Zeit unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung. Erst in den letzten drei bis vier Jahren hat sie sich stark weiterentwickelt. Abzulesen ist das an den dramatisch gestiegenen Bilanzsummen dieser Bank. Betrug sie im Jahr 2017 noch 338 Millionen Euro, wurde 2019 bereits eine Bilanzsumme von 3,81 Milliarden Euro erreicht, also rund das Zehnfache. 2020 lag sie sogar bei 4,5 Milliarden Euro. Dieser immense Anstieg sowie Zweifel an der Werthaltigkeit ihrer Kredite haben bereits 2018 erste Skeptiker auf den Plan gerufen. Finanzministerin Taubert – vielen Dank an dieser Stelle noch mal dafür – hat in ihrem Sofortbericht ausführlich über die Gründe der Geldanlage bei Greensill berichtet. Ich möchte daher noch einmal betonen: Die expansive Geldpolitik der zurückliegenden Jahre auf der europäischen Ebene hat zu einem Verfall der Zinsen bei europäischen Geldinstituten und natürlich auch bei den Geldinstituten geführt, die in der Bundesrepublik aktiv sind. Unter Berücksichtigung eines A-Ratings existieren tatsächlich nur wenige Banken im europäischen Raum, bei denen das Finanzministerium hätte Geld anlegen können. Ein Blick auf das heutige Rating der wichtigsten Banken zeigt nur wenige Geldinstitute, die tatsächlich über ein A-Rating verfügen. Das Gros ist schlechter oder deutlich schlechter bewertet, und das bei den Ratingagenturen von S&P, Moody‘s, Fitch oder DBRS Morningstar. Auffällig ist jedoch, dass es von keiner der vorgenannten Agenturen ein Rating für die Greensill gab. Greensill hat sich schlicht und ergreifend von denen in der Vergangenheit nicht prüfen lassen. Darüber hinaus zeigt sich die Bank auch gegenüber anderen Instituten als wenig auskunftsfreudig. Scope wiederum – das ist die Agentur, die geprüft hat –, ein aus Berlin stammendes Institut, gab einen durchaus kritischen Bericht ab, um dennoch danach ein A-Rating abzugeben. Scope mit Sitz in Berlin scheint dabei ein eher zweifelhafter Ratingkandidat zu sein. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Agentur mit ihrem Rating mächtig danebenlag. So lagen sie 2014 bei der Bewertung der MS Deutschland kräftig daneben. In der Folge wurden sie verklagt und rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt. Fast gleichzeitig wurde Scope dann auch noch durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde – ESMA – mit einer drastischen Strafzahlung belegt. ESMA bemängelte den Bewertungsprozess für Anleihen: Scope habe versehentlich relevante Teile der europäischen Gesetzgebung nicht angewandt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf dem Rating dieser Agentur fußten die Anlagen des Freistaats. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache dem Finanzministerium an dieser Stelle keinen Vorwurf zu der getroffenen Entscheidung. Meine Kritik und meine Frage richten sich viel mehr an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Warum hat die BaFin nicht deutlich früher eine Warnung ausgesprochen, obwohl sie das Wissen über den Zustand von Greensill hatte? Es kursieren seit mehreren Jahren Berichte über die Situation der Greensill Bank, über die mangelnde Risikoverteilung in ihrem Geschäftsmodell und die daraus resultierende Klumpenbildung. So wie es sich uns derzeit darstellt, haben wir es mit einem weiteren Fall des Versagens der BaFin zu tun. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Hauptaufgabe der BaFin besteht in der Aufsicht der Banken, Versicherungen und dem Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit soll sie die Funktionsfähigkeit, die Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sicherstellen. Dieser Aufgabe ist die BaFin meines Erachtens nicht nur heute, sondern offensichtlich auch in der jüngeren Vergangenheit nicht gewachsen gewesen. Nach dem WirecardSkandal haben wir nun ganz offensichtlich ein zweites Versagen der BaFin, nur in diesem Fall tatsächlich auch zulasten des Freistaats. Herr Voigt, lassen Sie mich das noch erwähnen. In Ihrer Einbringungsrede verwiesen Sie auf den Punkt: Was hätte man mit 50 Millionen Euro nicht alles machen können? Was hätte man mit 1 Million Euro Provision oder Schmiergeldzahlungen an einen Herrn Hauptmann nicht alles machen können, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um damit vielleicht die Teststrategie zu bezahlen, PCs zu bezahlen etc. Sie haben es ausführlich gebracht. Der zweite Punkt: Ja, der Freistaat ist der größte institutionelle Anleger, der betroffen ist. Auch der Landkreis Eichsfeld ist mit 2 Millionen Euro dabei. Und wenn man das in Relation setzt – Einwohnerzahl, Finanzvolumen –, kommen wir, glaube ich, bei ähnlichen Größenordnungen heraus. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen Punkt habe ich noch vergessen. Ich möchte gern eine Empfehlung an die Landesregierung aussprechen, vielleicht zu prüfen, ob man die RatingAgentur Scope nicht im Zusammenhang mit den anderen öffentlichen Gläubigern auf Schadensersatz verklagen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Cotta das Wort.

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Jens Cotta AfD

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Die deutschen Spareinlagen sind sicher – der Satz stammt von Angela Merkel aus den Zeiten der Finanzkrise 2008. Im Fall der insolventen Greensill Bank stimmt das auch, allerdings nicht für die angelegten Steuern der Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ereignisse um die Greensill Bank und deren Folgen für Thüringer Kommunen und das Land sind in der Presse und durch die Ministerin ausführlich dargestellt worden, das muss ich hier nicht noch mal ausführen. Wenn man die Sache mit etwas Distanz betrachtet, muss man feststellen, dass wir hier nicht den Riesenskandal haben, den die CDU gern daraus machen möchte. Allerdings bleibt es eine Tatsache, dass die Angelegenheit insbesondere auch für einige Thüringer Kommunen durchaus unerfreulich ist. All das muss selbstredend aufgearbeitet werden. Dass aber ausgerechnet die CDU jetzt Zeter und Mordio schreit, hat ganz andere Gründe als das Interesse an sachlicher Aufarbeitung. Die CDU will angesichts von Skandalen im eigenen Stall ablenken, so sieht es aus. Ich glaube, dass ihr das auf die Füße fallen wird, (Beifall AfD) denn – Herr Kollege Müller hat es schon ausgeführt – der Landrat vom Eichsfeld hat 2 Millionen Euro versenkt. Wenn man das mal prozentual zum Haushalt sieht, dürfte dort der Schaden deutlich größer sein. (Beifall AfD) Letztendlich ist die Greensill-Pleite eine Thematik, die nicht in Thüringen ihren Ursprung hat, sondern die wir Brüssel, Berlin und Frankfurt zu verdanken haben, denn dort wird unsere Finanz- und Geldpolitik wesentlich bestimmt. Genau diese Politik ist auch dank der CDU grundsätzlich krank. (Beifall AfD) Das erkennen wir besonders am Negativzins, der aber nur ein Merkmal eines angeschlagenen Systems ist. Nun steht das Thüringer Finanzministerium in der Verlegenheit, innerhalb dieses kranken Systems nach Möglichkeiten für eine angemessene und vermeintlich sichere Liquiditätssteuerung zu suchen. Noch vor Jahren bildete sich der Preis für überlassenes Geld, der Zins, aus den Komponenten Laufzeit und Risiko. Wer heute eine sichere Anlage sucht, muss sich aber nicht nur wie früher mit geringeren Erträgen zufriedengeben, nein, denn dank Negativzins bedeutet „sicher“ inzwischen Ertragsverlust und sogar Vermögensverzehr. Unsere Rentenempfänger werden die Tragweite in absehbarer Zukunft noch zu spüren bekommen und dem Freistaat geht es da nicht anders. Bevor wir aber auf den Fall Greensill schauen, müssen wir uns daran erinnern, dass öffentliche Anleger – das wurde hier schon ausgeführt – und Kommunen seit 2017 nicht mehr der Einlagensicherung unterliegen. Dafür, meine Damen und Herren, ist insbesondere die CDU-geführte Bundesregierung verantwortlich gewesen. (Beifall AfD) Herausnahme aus dem Sicherungsfonds bedeutet, dass es für die öffentlichen Anleger eben keine Absicherung im Konkursfall gibt. Herr Prof. Voigt, wenn Sie immer „einlagensicher“ sagen – es gibt für Kommunen und öffentliche Träger keine einlagengesicherten Anlagen mehr außer bei Volksbanken, weil die noch eine Institutssicherung haben. Aber die leiden darunter, dass sie viel zu viel Geld haben, dazu komme ich auch noch. Doch nun zur Greensill Bank: Durfte das Finanzministerium im Rahmen des Liquiditätsmanagements in die Anlagen der Greensill Bank investieren? Nach den rechtlich festgelegten Kriterien ja. Es gab kein sogenanntes Klumpenrisiko, also das Risiko einer Anlage bei lediglich einer Bank. Das Rating – das wurde schon ausgeführt – von Greensill war A. Der Sitz der Bank ist Deutschland und damit unterliegt sie der Aufsicht der BaFin. Die getätigte Anlageform selbst gilt in Deutschland als sicher, und das ist sie für private Anleger auch. Nicht umsonst gelten Termingelder als mündelsicher, da für Privatkunden die Einlagensicherung zieht. Konnte man trotzdem erkennen, dass die Bank nicht geeigneter Anlagehafen für Thüringer Liquidität war? Auch hier muss man selbstverständlich mit Ja antworten. Im Rahmen seiner Prüfungspflichten hätte der Freistaat sehr wohl kontrollieren müssen, wie es die Greensill Bank schafft, ein Angebot über dem üblichen Marktzins zu stellen. Dabei hätte dann auffallen müssen, dass das Geschäftsmodell der Bank durchaus mit problematischen Risiken behaftet ist. Ohne jetzt eine tiefgründige Bilanzanalyse zu referieren, möchte ich dennoch auf einige Merkwürdigkeiten der Bilanzstruktur hinweisen. Es wurde schon gesagt: eine sprunghafte Versechsfachung der Bilanzsumme auf 3,8 Milliarden Euro, damit verbunden ein plötzlicher Anstieg bei den Kundenforderungen und den Verbindlichkeiten, ein Eigenkapitalzuwachs um den Faktor 7,2, dessen Zusammensetzung bestenfalls als ominös zu bezeichnen ist, eine mehr als zweifelhafte Aktionärsstruktur, denn 100 Prozent des Grundkapitals werden durch einen Aktionär gehalten, Greensill Capital Proprietary Limited. Man muss sich als möglicher Kunde schon die Frage stellen, warum diese Bank so massiv Geld einsammelt, und das zu nicht marktüblichen Konditionen, wenn der aktuell marktübliche sogenannte Strafzins bekundet, dass gesunde Kreditinstitute – und das war die Greensill Bank definitiv nicht – aktuell überhaupt kein Interesse daran haben, Gelder im großen Stil einzusammeln. Denn dank einer völlig verfehlten EU-Politik wurde den Banken eine der wichtigsten Ertragsquellen genommen: das zinstragende Geschäft. Man nimmt Geld der Kunden an, verzinst es und leiht es zu einem höheren Zins aus, sei es in Form von Krediten oder Eigenanlagen. Erschwerend kommt jetzt natürlich hinzu, dass aufgrund dieses Euroinsolvenzverschleppungskonstrukts der CDU institutionelle Anleger kaum noch Möglichkeiten haben, Geld anzulegen, da die Zentralbanken massiv den Markt leerkaufen, um das gescheiterte Europrojekt künstlich am Leben zu halten. (Beifall AfD) Also, was hatte Greensill mit dem Geld vor? Ein Blick in öffentlich zugängliche Quellen offenbart die merkwürdigen Geschäfte der Bank. Exemplarisch sei die Finanzierung von Privatflugzeugen zu nennen, die an eine Enkelgesellschaft mit Sitz im Steuerparadies Isle of Man übertragen wurde. Das Finanzministerium hat in der Folge indirekt steueroptimierten Luxus mit Thüringer Steuergeldern finanziert. Wenn man also festhalten kann, dass ein genauerer Blick des Finanzministeriums zur Vorsicht hätte führen müssen, so bleibt doch vor allem das nach dem jüngsten Wirecard-Skandal wiederholte Versagen der BaFin zu nennen. (Beifall AfD) Berichten zufolge hatte die BaFin bereits länger ein Auge auf die Greensill Bank geworfen. Im August letzten Jahres ist der Einlagensicherungsfonds bei Greensill vorstellig geworden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die BaFin früher hätte einschreiten müssen. So wie es aussieht, hätte sie es in der Tat tun müssen. Dass das nicht erfolgte, bestätigt einmal mehr, dass die BaFin schlicht ihrer eigentlichen Arbeit nicht nachkommt und stattdessen die kleinen und mittleren deutschen Kreditinstitute mit einem völlig überzogenen, teuren und bürokratischen Aufsichtswesen gängelt, und das ist der eigentliche Skandal an der Sache. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

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Janine Merz SPD

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen, die finanziellen Folgen der Greensill Bank und deren Insolvenz sind für Thüringen mit Sicherheit kein Anlass für Freudensprünge. Besonders dann, wenn das Geschäftsgebaren einer einzelnen Bank wiederholt dafür verantwortlich ist, eine ganze Branche in ein falsches Licht zu rücken, müssen wir auch öffentlich darüber reden. In diesen Fällen hat dieses Parlament als Haushaltsgesetzgeber das Recht und die Pflicht, über die Hintergründe aufgeklärt zu werden, viele Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. Das steht hier außer Frage. Beides wurde auch heute durch Finanzministerin Heike Taubert von Beginn an sichergestellt und mit dem heute gegebenen Sofortbericht weiter untermauert. Sie hat damit den auch aus meiner Sicht dringend gebotenen Weg zur Sachlichkeit eingeschlagen, der von einzelnen Fraktionen dieses Hauses wiederholt verlassen wurde. (Beifall SPD) Denn eine Unwahrheit wird nicht automatisch zur Wahrheit, nur weil man sie lange genug wiederholt. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das waren doch sehr viele Fakten!) Der Einlagensicherungsfonds würde für das Land Thüringen genauso wenig bei öffentlichen Banken wie auch bei Privatbanken greifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, am 2. März wurde dem Finanzministerium die drohende Insolvenz der Greensill Capital sowie weiterführend deren Tochtergesellschaft der Greensill Bank bekannt. Einen Tag später verhängte die Bankenaufsicht ein Zahlungsmoratorium aufgrund fehlender Nachweise bilanzierter Forderungen und unterband damit sämtliche Finanzbewegungen der Bank – leider einen Tag vor Fälligkeit der ersten 25 Millionen Euro für das Land Thüringen. Bereits am 5. März hat die Finanzministerin auf Eigeninitiative im Haushalts- und Finanzausschuss über die Situation und die eben genannten Abläufe informiert und eine weitere konsequente Aufklärung zugesagt. Was bis zu diesem Zeitpunkt gesagt werden konnte, wurde gesagt. Die Öffentlichkeit wurde durch das Finanzministerium stets informiert. Heike Taubert hat außerdem in ihrem Sofortbericht heute und bereits im Haushaltsausschuss ausführlich gesprochen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der für den vergangenen Freitag von Rot-RotGrün beantragte Sondertermin für den Haushaltsausschuss sollte unsererseits den notwendigen fachlichen Rahmen für die weitere Aufarbeitung schaffen und damit an die Zusage der Finanzministerin anknüpfen. Dies wäre der geeignete Raum gewesen, um die berechtigten Fragen der Abgeordneten zu beantworten und derart sensible Themen nicht zu skandalisieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine weitere Information der Öffentlichkeit hätte dort ebenso erfolgen können, wie das bisher auch der Fall gewesen ist. (Beifall SPD) Anstatt aber im Ausschuss wirkliche Aufklärungsarbeit zu leisten, finden wir uns allein auf Betreiben der CDU heute hier im Plenum wieder, um sogleich das große Rad (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Hätten Sie mal den Antrag richtig gestellt und alle Unterschriften darunter gehabt, dann hätte die Verwaltung dazu einladen können!) – ja, ist in Ordnung – (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Haben Sie aber nicht!) zu drehen und bei nicht erheblicher Mehrfaktenlage als am 5. März das Thema erst mal öffentlich auszuschlachten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn in Wahrheit geht es der CDU nicht um sachliche Aufklärung, es geht um Skandalisierung und um populistische Stimmungsmache. Da passt auch der schnelle Ruf nach einem Untersuchungsausschuss gut ins Bild. Aber ein wenig Verständnis kann man natürlich für dieses unlautere Verhalten aufbringen, immerhin hat die CDU gerade selbst genügend Skandalbaustellen, schwarze Schafe und auch die Staatsanwaltschaft im Haus. Da tut ein wenig Ablenkung ganz gut. (Beifall SPD) Werte Abgeordnete, als wenig sachlich und zielführend empfinde ich zudem die nicht gerade konstruktive Darstellung der Opposition eines fahrlässig zockenden Finanzministeriums. Das macht sich auf Facebook und Twitter vielleicht ganz gut, rückt aber besonders jene Beamte im Finanzministerium in ein unfaires Licht, die sich pflichtgemäß dem Management der Landesfinanzen widmen. Wenn mehrere Finanzdienstleister inklusive einer Ratingagentur zu dem Ergebnis kamen, es liegt ein A-Rating mit stabiler Situation und geringem Risiko vor, dann sind die wirklich sehr engen Kriterien für Anlagen bei privaten Geldinstituten zunächst erfüllt. Auf diese Institutionen haben sich, wie schon mehrfach deutlich wurde, nicht nur der Freistaat Thüringen, sondern auch eine Vielzahl deutscher Städte, Gemeinden und Landkreise zunächst gestützt. Weiterhin zeigten sich in den Geschäftsberichten keine besonderen Auffälligkeiten, als die Termingeldgeschäfte getätigt wurden. Die in mehreren Medien- und Internetberichten richtigerweise benannten Auffälligkeiten durch stark gewachsene Bilanzen tauchten frühestens im Geschäftsbericht 2019 auf. Nunmehr ist es üblich, dass Geschäftsberichte erst ein Jahr später – hier erst im Jahr 2020 und damit nach Anlage des zweiten Geschäfts – vorgelegt werden. Zur Bewertung durch das Finanzministerium konnte zum Anlagezeitpunkt folglich nur der unauffällige Bericht aus 2018 herangezogen werden. Jetzt, nach dem Moratorium und dem Insolvenzantrag der BaFin, ist zudem bekannt geworden, dass der Verdacht der Bilanzmanipulation im Raum steht. Weiterhin wurde Ende letzter Woche berichtet, dass die Bank mutmaßlich auch bei Kreditversicherungen manipuliert hat. Selbstverständlich sind an diesem Punkt kritische Fragen notwendig und berechtigt. Gab es Anzeichen im Vorfeld? Hätte man es abwenden können? Was können wir in Zukunft besser machen, damit sich so etwas nicht wiederholt? Entscheidend ist jedoch auch der Rahmen, in dem ich diese Fragen stelle, oder ob ich vielleicht gar nicht an ehrlichen zeit- und arbeitsintensiven Antworten interessiert bin oder aber ob hier noch schnell eine Räubergeschichte wie beim Hauptmann von Köpenick als Ablenkungsmanöver konstruiert werden soll. Mit dieser Phantasielegende stellt die CDU gleichzeitig pauschal auch zahlreichen kommunalen Kämmerern in Deutschland, unter anderem auch aus dem Landkreis Eichsfeld oder der Gemeinde Brotterode-Trusetal, ein mieses Arbeitszeugnis der Kategorie „sie haben sich stets bemüht“ aus, denn immerhin entfällt ein Großteil der nicht abgesicherten Forderungen auf kommunale Gläubiger in Deutschland. Allein 26 Kommunen drohen aktuell Anlagen in Höhe von 255 Millionen Euro verloren zu gehen. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die Kämmerer der Landkreise und Gemeinden und das Thüringer Finanzministerium trieb sicher nicht die Zockerlust oder die Gier nach der höchsten Rendite an. Sie alle kamen ihrer pflichtgemäßen Aufgabe nach, die ihnen anvertrauten Ersparnisse in der andauernden Niedrigzinsphase risikoarm vor dem Schrumpfen zu bewahren. Die Finanzministerin hat Ihnen die rechtlichen Hintergründe sowie die Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten und des Liquiditätsmanagements heute klar erläutert. Oberste Priorität hatten hierbei die Kapitalsicherung und Risikominimierung. Die Landeshaushaltsordnung setzt dabei sehr enge Grenzen und macht klare Vorgaben. Für die hier immer wieder reißerisch angeführten spekulativen Hochrisikogeschäfte lässt das Haushaltsrecht schlicht keine Spielräume zu. Es handelt sich um Termingelder, also Festanlagen mit festen Fälligkeitsterminen. Würde durch den Freistaat Thüringen kein aktives Liquiditätsmanagement betrieben und würden die überschüssigen Gelder lediglich bei einer einzigen Bank geparkt, entstünden jährlich Mehrausgaben aus Negativzinsen für den Thüringer Steuerzahler von etwa 15 Millionen Euro. Aus Sicht der CDU haben aber offenbar alle Kämmerer und Finanzbeamte dieses Landes verantwortungslos und fahrlässig gehandelt. Seit Bekanntwerden der Pleite stellt sich Finanzministerin Heike Taubert den Fragen und Debatten mit großer Offenheit. Von Beginn an wurde über wichtigste Details berichtet, die Beantwortung weiterer Fragen zugesichert, die Öffentlichkeit informiert. Weitere Schritte wurden unternommen. Die BaFin wurde als zuständige Aufsichtsbehörde befragt. Über möglicherweise bereits vorliegende Antworten hätten wir gern vorab im – leider verschobenen – Haushaltsausschuss reden können. Darüber hinaus wurden rechtliche Schritte in Erwägung gezogen und auch kritische Töne gegenüber der Bankenaufsicht angeschlagen. Es gibt hier keine Schönfärberei Richtung Berlin. Eine interne Fehleranalyse ist bereits angelaufen, die eigenen Richtlinien des Ministeriums zur Geldanlage wurden kritisch reflektiert und bereits überarbeitet. Insbesondere Geschäfte auf dem privaten Bankensektor finden nicht mehr statt. Wie man innerhalb von drei Wochen ein Krisenmanagement besser und transparenter hätte bewältigen können, erschließt sich uns als rot-rot-grüne Fraktionen daher nicht. Wir sind an einer lückenlosen Aufklärung und natürlich an einem Rückfluss der angelegten Gelder interessiert, aber bitte, werte Kolleginnen und Kollegen, auf sachlichen Wegen und ohne Wahlkampfgetöse. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Fraktion.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten, liebe Mittelständler, liebe Kaufleute, liebe Anleger, Sparer des Landes Thüringen und darüber hinaus, wir begrüßen sehr, dass wir heute im Rahmen dieses Sonderplenums über die Tatsachen des GreensillDeals diskutieren können. Herr Dittes, vielen Dank für die freundliche Begrüßung. (Beifall FDP) Es gibt uns die Möglichkeit, möglicherweise systematische Fehler und Verletzung von Sorgfaltspflichten im Finanzministerium aufzuklären, aber es gibt uns auch die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, wie durch falsche Fiskalpolitik von CDU und SPD in Berlin, im Bundesfinanzministerium der letzten Jahre Unternehmen und die öffentlichen Haushalte in Schwierigkeiten geraten sind. (Beifall FDP) Die Insolvenz der Greensill Bank belastet Thüringen schwer. Das ist häufig hier schon ausgeführt worden. Dem Freistaat geht es um 50 Millionen Euro. Es sind auch schon viele Beispiele genannt worden, was man Gutes hätte mit diesem Geld machen können: Luftfilter, Tablets, Bildungssystem stärken – viele Dinge, die wir gerade in der aktuellen Corona-Krise sehr notwendig brauchen, um den Neustart gesellschafts- wie wirtschaftspolitisch wieder hinzubekommen. (Beifall FDP) Aber leider können wir heute nicht darüber reden, wie wir das Geld sinnvoll ausgeben können, sondern wir müssen darüber reden, warum das Geld verschwunden ist. Zunächst: Seit Jahren befeuern CDU und SPD in Berlin mit der Politik des billigen Geldes unsere Situation. Herr Scholz hat letzte Woche wieder verkündet, 81 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen, als ob es kein Morgen gäbe. Aber der Hintergrund ist klar: Bundestagswahl, Wahlgeschenke verteilen. Sie wollen die überschuldeten Haushalte entlasten, deshalb bleibt die Niedrigzinspolitik scheinbar alternativlos. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Also, das ist Quatsch!) So auch in Thüringen. Werfen wir einen Blick zurück in das Jahr 2020, Frau Ministerin. Eine alte Haushaltsregel sagt: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ Das Land Thüringen hat über 500 Millionen Euro Rücklagen. Was machen Sie im Jahre 2020? Statt die Rücklagen in der Pandemie oder in der Not abzubauen, verschulden Sie das Land neu mit 1,2 Milliarden Euro, statt die Rücklagen erst mal zu nutzen. Noch mal: Jeder Mittelständler wird aufgefordert, erst mal ans Eingemachte zu gehen, (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Erst einmal werden die Rücklagen aufgebraucht – was ist denn das?) sich erst mal komplett aus seinen eigenen Mitteln zu bedienen, erst dann würde eine Kreditgewährung durch eine Bank überhaupt in Betracht kommen. Insofern gehen wir das Risiko ein, mit diesem Überschuss in die Negativzinsfalle zu kommen und gleichzeitig belasten wir die nächsten Generationen wahrscheinlich noch mit neuen Zinsen und zurückzuzahlenden Darlehen. Um diese Spirale zu durchbrechen, kam das Angebot der Greensill Bank. Herr Prof. Voigt hat das sehr gut ausgeführt, deshalb will ich es nur in der Kürze noch mal anführen. Für 1,2 Prozent Zinsen für Anlagen lockte Greensill unser Finanzministerium zur Anlage von 50 Millionen Euro. Das sind die Sorgfaltspflichten, die wir hier besprechen müssen. Hätten im September 2019 nicht alle Alarmglocken schrillen müssen, weil die EZB bei einem Negativzins von minus 0,4 mit 0,5 agiert? Jeder ordentliche Kaufmann stellt sich die Frage: Was ist hier faul, woher kommt der Zinsgewinn? Es gab schon im Jahre 2015 eine Insolvenz eines großen Kunden dieser Greensill Bank. Es ist nie ausgeweitet worden. Aber, meine Damen und Herren, es ist jetzt zu einfach, all diese Verantwortung auf die BaFin zu schieben. Sicherlich hat die BaFin hier falsch gehandelt. Es sind Kredite, Ratingagenturen genannt worden, die sicherlich wieder versagt haben. Aber noch mal: Die letztliche Anlageentscheidung wurde im Finanzministerium getroffen. Hier muss man mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns agieren, und das scheint unterlassen worden zu sein. Frau Finanzministerin, in unseren Augen bedarf es dieser intensiven Aufklärung. Es ist auch zu einfach, das hier damit abzutun, meine Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, das sei das übliche Oppositionsgetöse. Klar ist es auch immer das übliche Herunterspielen des Falls durch die Abgeordneten von SPD und Grünen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben Sie aber Herrn Müller und Frau Merz nicht richtig zugehört!) Meine Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, das ist das übliche Oppositionsgetöse. Es ist auch immer das übliche Herunterspielen des Falls durch die Abgeordneten von SPD und Grünen. Ich habe Herrn Möller gut zugehört. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Müller! Herr Möller ist gar nicht da!) Es ging aber doch um eins. Frau Finanzministerin, Sie haben gesagt, es war kein hohes Risiko. Belegt ist durch den jetzt eingetretenen Schaden, dass es ein hohes Risiko war. Wir können auch nicht sagen: Ja, es kommt dann irgendwann mal zurück. Die Zeit zeigt uns, dass die Quote in Form von Abwicklungen in diesen Insolvenzen tatsächlich nur bei 10 Prozent liegt. Dann haben wir vielleicht noch 5 Millionen Euro gerettet und andere Kommunen und Gemeinden auch. Aber 45 Millionen Euro sind weg. Es hilft auch nicht, diesen Schaden zu relativieren mit zugegebenermaßen einer guten Arbeit in Ihrem Haus, wo auf der anderen Seite Negativzinsen vermieden worden sind und durch Anlagen auch Geld gewonnen worden ist. Wie gewonnen, so zerronnen, ist zu lapidar für unseren Auftrag, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Thüringen zu sagen: Ja, wenn ich das gegenrechne, kommen wir ja auf ungefähr null. Das ist zu einfach und das kann keine Begründung sein, die wir den Thüringer Bürgern entgegenhalten können. Es ist viel gesagt worden zur Auswahl der Kriterien, Sie haben gesagt, die Strategie im Finanzministerium hat sich geändert. Das ist alles wichtig und richtig, aber deshalb brauchen wir die Klarheit und Offenheit gerade gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss, um in Zukunft diese Dinge zu vermeiden und um zu sehen, ob tatsächlich noch etwas zu retten ist. Das treibt mich dann wirklich zur Weißglut. Tatsächlich ist es so – das hat einer meiner Vorredner gesagt –, dass jeder Mittelständler bei einer Bürgschaftsvergabe durch das Land Thüringen, auch bei der Kreditvergabe durch eine Bank härter geprüft wird als dieses Unternehmen eines windigen Finanzinvestors. (Beifall FDP) Das ist doch die Botschaft an den Thüringer Mittelstand, der nach der Pandemie mit dem Rücken an der Wand steht, der händeringend nach Kreditmöglichkeiten sucht, um in neue Geschäftsfelder zu investieren, um alte Geschäftsfelder der Corona-Pandemie folgend wieder anzupassen, um nach diesen schrecklichen Folgen der Pandemie, die immer noch nicht vorbei ist, den Neustart zu gewähren. Das ist unsere Botschaft, er muss die Hosen runterlassen, sich nackig machen, Rücklagen aufbrauchen, und das Finanzministerium fällt auf einen windigen Finanzinvestor aus Bremen bzw. dem Ausland rein. Das ist eine verheerende Folge dieses eigentlichen Skandals, das kann man auch nicht kleinreden, das hat das Haus zu verantworten. Wir müssen hier ein Zeichen setzen, dass eine öffentliche Hand sehr, sehr bewusst mit dem Geld umgeht, solche Risiken nicht nur vermeidet, sondern ausschließt. Das ist der Anspruch, den die Thüringer Bürgerinnen und Bürger und erst recht der Thüringer Mittelstand an die Regierung haben müssen und dürfen. Der Antrag der CDU geht in die richtige Richtung und wir hoffen auf Aufklärung. Das sollte man auch nicht rhetorisch runterspielen, wir werden auch nicht rhetorisch übertreiben. Wir wollen nur wissen, wie es letztlich passiert ist. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke.

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Ronald Hande Die Linke

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Möglichkeit eines drohenden Verlustes von 50 Millionen Euro ist für Thüringen mehr als ärgerlich. Es wäre tatsächlich ein herber Verlust. Auch meine Fraktion ist daher natürlich an Informationen, Aufklärung und künftiger Schadensvermeidung sehr interessiert. Auch wir haben Fragen, welche wir seit Bekanntwerden auf verschiedenen Wegen klären möchten. So haben wir auf direktem Weg Gespräche mit dem Finanzministerium aufgenommen, um erste Fragen und den aktuellen Sachstand zu besprechen. Darüber hinaus hat meine Fraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt mit dem Ziel, auch Details zu erfragen bzw. Antworten zu bekommen, die vielleicht mehr als ein Gespräch erforderlich machen. Als dritten Schritt haben Grüne, SPD und Linke eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt, welche heute noch stattfinden wird bzw. soll. Dabei ist allerdings bedauerlich, dass der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Emde von der CDU, nicht bereits für letzten Freitag zur Sitzung eingeladen hat, wie von der Koalition beabsichtigt, sondern eben erst für heute. (Beifall DIE LINKE) Mit all diesen Anfragen und Gesprächsersuchen lag und liegt das Interesse von Rot-Rot-Grün in erster Linie an einer konstruktiven Begleitung der Landesregierung bei diesem Problem. Natürlich ist es damit ebenso unser Ziel, auch den betroffenen Thüringer Kommunen zur Seite zu stehen und unsere Unterstützung anzubieten. Dafür jedoch über eine Sondersitzung das gesamte Plenum zusammenzurufen, wie für heute von der CDU beantragt und nun stattfindet, ist total überzogen; zumindest dann, wenn man beabsichtigt, sachlich aufzuklären und nicht im großen Rund zu skandalisieren. Warum das überzogen ist, möchte ich Ihnen auch gern kurz darstellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir – und das hat Frau Ministerin Taubert bereits teilweise ausgeführt – leider nur wenig machen. Wie lange sich das Insolvenzverfahren hinzieht, haben wir auch gehört. Dieses Verfahren über die Greensill Bank ist nun eröffnet und das Land Thüringen reiht sich in die lange Liste der Gläubiger ein. Dass wir da nun einen Sitz im Gläubigerausschuss haben, ist zwar erfreulich und gut für die Interessenwahrnehmung, aber heißt im Weiteren erst mal noch nichts. Für uns als Landtag ist es wichtig, sowohl über die weitere Entwicklung als natürlich auch über die Gründe bisherigen Handelns informiert zu sein. Dieses Interesse ist absolut legitim. Die Landesregierung kam dem erstmals in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 5. März nach – das wurde bereits angesprochen – und informierte uns über eine entsprechende Entwicklung bei diesem Bremer Bankhaus. Das war der Zeitpunkt, als die BaFin ein Auszahlungsverbot über die Greensill Bank verhängte und weitere Prüfungen anordnete. Welche Entwicklung bzw. Dimension und damit welches Risiko die Thüringer Geldanlage birgt, war tatsächlich erst seit Kurzem absehbar – ich komme später noch mal darauf zurück –; leider zu spät, um die 50 Millionen Euro zurück nach Thüringen zu holen. Dass dies ohnehin aufgrund der Art der Finanzanlage quasi unmöglich gewesen wäre, ist auch Ihnen bekannt. Frau Ministerin Taubert hat einige Details berichtet, weshalb ich an der Stelle nicht alles noch mal referieren möchte, eines aber doch: Das Rating der Greensill Bank war zum Zeitpunkt der Anlage so gut, dass für den Freistaat kein Anzeichen eines Risikos bestand. Sie können das Rating oder Ratings im Allgemeinen nun infrage stellen, aber mit diesen arbeitet jeder Akteur am Kapitalmarkt tagtäglich. Zudem wurden – und das wurde auch schon gesagt – in der Vergangenheit durchaus auch schon Anlagen bei der Greensill Bank getätigt, die auch regulär zurückgekommen sind. Wenn wir an der Stelle gerade in die Vergangenheit schauen, richten Sie Ihren Blick bitte mal etwas weiter zurück, nämlich in die 90er-Jahre. Damals erhielt der MDR eine Anschubfinanzierung in Höhe von 500 Millionen D-Mark. Im Rahmen von Anlagen in ecuadorianische Währungsanleihen verlor der MDR damals 2,6 Millionen D-Mark. Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht, ich war damals noch nicht dabei. Diesem Verlust stand jedoch ein Gewinn von noch mal 500 Millionen D-Mark gegenüber. Trotz dieses Verhältnisses war der Aufschrei damals groß. Auch wenn man das damalige Finanzgeschäft nicht mit der Thüringer Geldanlage von heute vergleichen kann, so will ich damit doch darauf hinaus, das Gesamtpaket im Auge zu behalten. Das bedeutet, das Thüringer Finanzministerium hat im Rahmen seines Liquiditätsmanagements bestehend aus unzähligen – Frau Ministerin sprach von 175 Anlagen derzeit – verschiedenen Anlagen dem Freistaat eine Menge Geld in Form von Zinsen erspart. Das findet sich beispielsweise in den 79 Millionen Euro wieder, die das Land Thüringen im Jahr 2020 weniger an geplanten Zinszahlungen leisten musste. Frau Merz sprach da besagte 15 Millionen Euro bereits an. Aber das nur am Rand, zurück zur Greensill Bank. Auch wenn Frau Ministerin bereits einige Punkte angesprochen hat, möchte ich doch einiges zu der Entwicklung sagen, die ich in aller Kürze zeitlich etwas einordnen möchte. Ich orientiere mich da an den Punkten aus der aufsichtlichen Chronik der BaFin, die mit der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Linken im Bundestag publik wurde. Ein wesentlicher Punkt, weshalb die BaFin bei der Greensill Bank eingegriffen hatte, war das unproportional hohe Engagement des Bankhauses gegenüber der Gupta-Gruppe. Um mögliche Kreditausfallrisiken aufzufangen, legte die Greensill Bank im Juni 2019 den Nachweis über eine entsprechende Kreditausfallversicherung bei einem australischen Versicherer vor. Die BaFin akzeptierte diese. Mit Beginn des Jahres 2020 thematisierte die BaFin nach Austausch mit ausländischen Aufsichtsbehörden unter anderem diese Geschäftsbeziehung zwischen der Greensill Bank und der Gupta-Gruppe. Im März 2020 erhielt die Bank durch den Prüfungsverband deutscher Banken die Auflage, risikobehaftete Positionen gegenüber ebendieser Gupta-Gruppe zu begrenzen. Das war in etwa der Zeitpunkt, zu welchem die nun betroffene Geldanlage Thüringens erfolgte. Im Juni 2020 übermittelte der Prüfungsverband seinen Bericht zur Jahresabschlussprüfung 2019 an die BaFin. Gleichzeitig gingen bei der BaFin im II. und III. Quartal 2020 erste Betrugsvor ­ würfe gegenüber der Greensill Bank ein. Tatsäch ­ lich ernst wurde es erstmals im August 2020, als die BaFin in einem Bericht an das Bundesministe ­ rium für Finanzen über die Lage der Greensill Bank berichtete. Hier hat das TFM von dem bestehenden Risiko erfahren, wie Frau Ministerin ausführte. Doch die 50 Millionen Euro aus Thüringen waren zu diesem Zeitpunkt schon seit Monaten fest angelegt. Im September 2020 wurde dann bei der Greensill eine durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG durchgeführte forensische Sonderprüfung angeordnet, worüber diese im Dezember 2020 erstmals an die BaFin berichtete. Im Januar 2021 ordnete die BaFin weitere Berichtspflichten und die Bestellung eines Sonderbeauftragten an. An dem Punkt zeichnet sich ab, dass die eingangs erwähnte 2019 vorgelegte Kreditausfallversicherung nicht ausreichte und für das Kreditinstitut ein erhebliches Risiko bestünde. Ab dieser Stelle konnte man nun tatsächlich vermuten, dass hier möglicherweise Betrug im Spiel sein könne oder zumindest die Bank den Überblick über ihr Geschäft verloren hätte. Ende Januar zeigte KPMG dann an, dass bei „der Durchführung der Sonderprüfung […] Tatsachen bekanntgeworden sind, die den Bestand des Instituts gefährden bzw. die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleitung erkennen lassen könnten.“ Das war Ende Januar 2021. Die Thüringer Anlage lief zu dem Zeitpunkt bereits seit mindestens zehn Monaten. Die BaFin war nun bestrebt, kein weiteres Geld aus der Bank herauszulassen und ordnete Mitte Februar ein Konzernzahlungsverbot und Anfang März ein Moratorium an, nur wenige Tage vor Fälligkeit der genannten und heute in Rede stehenden 50 Millionen Euro aus Thüringen. Schließlich erfolgte – wie Sie alle wissen – am 15. März der Insolvenzantrag durch die BaFin. Ich habe diese Abfolge hier so dargestellt, um zu verdeutlichen, dass seitens des Thüringer Finanzministeriums mit Beginn der Anlage nicht ersichtlich war und auch kaum ersichtlich sein konnte, was ein Jahr später passieren würde. Natürlich ist es im Nachgang leicht, kluge Ratschläge zu geben oder entsprechende Fragen zu stellen, doch konnte das TFM genauso wie alle anderen geschädigten Anleger nur mit den Informationen arbeiten, die zu dem Zeitpunkt der Anlage vor über einem Jahr oder länger zur Verfügung standen. Mit Ihrem Antrag heute hier suggerieren Sie von der CDU, dass die getätigte Anlage ein Hochrisikogeschäft gewesen sei. Das ist auch vor dem Hintergrund des Kenntnisstands und der von mir eben kurz dargestellten Historie und allgemein der Fakten vollkommen absurd, und das wissen Sie. (Beifall DIE LINKE, SPD) Grundsätzlich sind einige der Fragen aus Ihrem Antrag sicherlich berechtigt und ich schließe mich Ihrem Wunsch nach einer transparenten Information durch das Finanzministerium an. Allerdings schwingt nicht zuletzt in Ihrer Überschrift des Antrags und auch in der Pressemitteilung von heute die Frage mit: Wer hat Schuld an dieser Situation? Liest man zwischen den Zeilen Ihrer Fragen und schaut man sich Ihre Wortwahl auch heute wieder an, erahnt man, wen Sie dafür verantwortlich machen wollen. Aber dieses CDU-Manöver ist mehr als durchschaubar. Natürlich verstehe ich, dass Sie als CDU mal wieder ein anderes Thema in den Medien lesen wollen als einen Korruptionssumpf, in dem Sie gerade stecken. Dass gerade der Thüringer CDU das Wasser bis zum Hals steht und Sie krampfhaft eine Nebelkerze zünden wollen und vielleicht die Hoffnung haben, ein Wahlkampfthema konstruieren zu können, das verstehe ich alles. Jedoch verkennen Sie in Ihrer Strategie einen Umstand: An einem drohenden Verlust, egal in welcher Höhe, aus der Bankenpleite hat niemand in Thüringen Schuld, weder auf kommunaler Ebene noch auf Landesebene. Das Thüringer Finanzministerium ist zum Opfer des freien Finanzkapitalismus geworden. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Der Markt hat recht, die Bank ist pleite!) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dennoch hat man dort angelegt!) Ob es gar Bilanzbetrug war, wird sich zeigen. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Warum hat man denn dort angelegt? Das war doch Ihre freie Entscheidung! Sie hätten auch bei der EthikBank anlegen können!) Bei mir steht jetzt hier: Wenn Sie mit den Augen rollen – aber nein, Sie protestieren lautstark, weil der Linke da vorn wieder die Kapitalismuskritik rausholt –, so sei Ihnen doch gesagt, dass die Chance auf hohe Rendite eben auch immer viel Potenzial an krimineller Energie mit sich bringt. Da sage ich der CDU aber nichts Neues. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist, im Rahmen des Liquiditätsmanagements unseres Landes, welches im Übrigen tägliches Geschäft ist, ist das Thüringer Finanzministerium zum Opfer geworden, ganz Thüringen ist dabei zum Opfer geworden. Sie versuchen das zu verkehren und auf Kosten eines drohenden Schadens von Ihren eigenen politischen Defiziten abzulenken. Das ist nicht nur durchschaubar, das ist einer ehemaligen Regierungspartei einfach nicht würdig. Wenn es Ihnen in der Sache ernst ist, dann lassen Sie uns unser Finanzministerium und die betroffenen Kommunen weiter begleiten und im Haushaltsund Finanzausschuss unterstützen, da, wo dieses Thema hingehört. Weil Ihnen ja scheinbar an möglichst hoher Transparenz und breiter Öffentlichkeit gelegen ist, wie Sie heute hier darstellen, gehe ich davon aus, dass wir das im HuFA von Beginn an und bis zum Ende in breiter Öffentlichkeit diskutieren werden. Abschließend erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Einlagensicherungssystem. Wie Sie alle wissen, hat das Land Thüringen nicht den gleichen Schutz wie Privatanleger gemäß der gesetzlichen Einlagensicherung. Bereits vor der Reform des Einlagensicherungsfonds 2017 wurden Bund, Länder und Kommunen benachteiligt. Ursprung dessen ist das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie 2014/49 über die Einlagensicherung. Dieses wurde Anfang 2015 im Bundestag beraten und im März 2015 beschlossen. Diese grundsätzlich sinnvolle europäische Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes begrüßen wir dem Grunde nach als Linke auch jetzt noch. Dass allerdings Bund, Länder und Kommunen mit diesem Gesetz nicht als schutzbedürftig angesehen wurden und werden, im Gegensatz dazu große Unternehmen bzw. Konzerne entgegen den bisherigen Regelungen des Anlegerentschädigungsgesetzes aber schon, erschließt sich mir auch heute nicht. Damals wurde das Gesetz von allen im Bundestag vertretenen Parteien durchgewunken – einzig die Linke folgte dem nicht. Eine Bewertung darüber überlasse ich jedem selbst. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Um das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion gebeten.

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Mario Voigt CDU

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Herzlichen Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin, herber Verlust, schade, 50 Millionen Euro sind halt mal weg – das klingt fast wie bei Hilmar Kopper, 50 Millionen D-Mark waren es damals, ist doch einfach nur eine Bagatelle. Darum geht es nicht. Es geht um die Frage, ein Sonderplenum zu machen, einen Haushaltsausschuss und einen schriftlichen Bericht vorzulegen, weil es darum geht, so etwas für die Zukunft zu verhindern und aufzuklären, wann was getätigt wurde. Herr Hande, in der Tat, es geht um die Frage des Zeitpunkts der Anlage. Und zum Zeitpunkt der Anlage war die Bank mit über 2 Milliarden Euro überschuldet. Das ist der Zustand gewesen. Da ist die Anlage getätigt worden. Hochriskantes Risikogeschäft – können Sie gern bewerten. Aber bei jemandem zu investieren, was ein modernes Inkassounternehmen ist, was quasi Schulden von anderen nimmt, um sie am Ende am Kapitalmarkt anzulegen – das können Sie gern bewerten, ist aber in jedem Geschäftsbericht öffentlich zugänglich gewesen. Und bei der Einlagensicherung, weil das vorhin gefallen ist, gibt es natürlich einen Unterschied. Bei Privatbanken entfällt die Einlagensicherung seit 2017. Das Finanzministerium hat heute bestätigt, dass es ganz bewusst dieses Risiko in Kauf genommen hat, während man bei öffentlichen Banken in der Tat durch die Institutssicherung das eben noch gewährleistet hat. Weil wir über Festgeld sprachen, deswegen ist auch der Zeitpunkt entscheidend. Bei Festgeld können Sie konventionellerweise nicht vorzeitig kündigen, deswegen investieren Sie Festgeld natürlich und prüfen umso genauer, wo Sie Ihr Festgeld investieren. Aber Sie haben nach § 314 BGB bei drohender Insolvenz eines Unternehmens – und das wäre ein Anruf bei der BaFin gewesen – auch die Möglichkeit,

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Herr Abgeordneter, die Redezeit ist zu Ende.

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Mario Voigt CDU

Steuergelder fahrlässig angelegt?

aus wichtigem Grund die Anlage zu kündigen. Das sind alles Fragen, die können wir gern im Haushaltsausschuss weiter diskutieren und bei allen anderen parlamentarischen Möglichkeiten, die uns gegeben sind. Schönen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten weiter keine Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Taubert hat noch mal um das Wort gebeten. Bitte schön, Frau Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Prof. Voigt, die BaFin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es kann sein, dass es auch in der BaFin Whistleblower gibt, das ist nicht die Frage. Aber hier so zu tun, als ruft man da bei der BaFin jemanden an und der gibt Ihnen dann Auskunft über all jenes, das ist nicht so. Sie hatten auch das angesprochen, was die Ratingagenturen betrifft – natürlich werden alle Ratingagenturen momentan von den Banken bezahlt, alle. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Doch. Das gab es auch schon andersrum. Es gibt eine heiße Diskussion dazu, ob das sinnvoll ist oder nicht, das ist gar nicht die Frage. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die sind in Großbritannien getrennt! Da gibt es ein Gesetz, dass sie getrennt sein müssen!) Okay, gut. Sie hatten angesprochen, dass ein Analyst eine Kommune beraten hat, dass sie nicht bei Greensill anlegen soll. Wir haben das natürlich auch gelesen, ich habe alles Mögliche jetzt im Nachgang gelesen, aber zu dem Zeitpunkt, als wir angelegt haben, hatte dieser Analyst das nicht veröffentlicht. Wenn Sie eine andere Information haben? Im Nachgang ja, ist es veröffentlicht worden, aber ob das 2019 schon veröffentlicht wurde – wir haben dazu nichts gefunden. Ich möchte auch zu dem Kreditversicherer und zu den Geschäftsberichten noch etwas sagen. All diese Dinge sind nach den Anlagen passiert. Ich hatte es im Text schon gesagt, ich will es noch mal herausstreichen. Der Geschäftsbericht 2018 ist im März 2020 veröffentlicht worden. Da war die erste Anlage 2019 getätigt und die zweite Anlage ist einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger getätigt worden. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Quartalsbericht!) Einen Tag danach, 2020. Und der Geschäftsbericht 2019 ist im Oktober 2020 veröffentlicht worden und vieles von dem, was Sie jetzt hier gesagt haben, hat eben genau in diesem Geschäftsbericht gestanden. Insofern möchte ich noch mal betonen: Uns war das zu dem Zeitpunkt, als wir angelegt haben, nicht bekannt. Zu dem Zeitpunkt, als Dinge öffentlich geworden sind, haben wir uns entschieden – ich habe es erwähnt –, wir haben nicht mehr dort angelegt und wir werden nicht mehr bei Privatbanken anlegen, ob die jetzt nun Triple-B oder Triple-A oder was immer haben, wir werden es nicht mehr tun. Deswegen ist es ganz einfach, Herr Kemmerich. Für mich ist das ganz einfach, ich habe entschieden – erstmal herzlichen Dank für die sachliche Bewertung –, wir legen bei Privatbanken nicht mehr an, ob das die großen sind oder die kleinen, völlig egal, wir machen es nicht mehr. Das bedeutet für unseren Landeshaushalt in Zukunft mindestens 15 Millionen Euro jährlich, die wir eben für Negativzinsen bezahlen müssen. Das ist ganz schlicht, eine andere Option kommt für mich momentan nicht infrage. Gerade heute hat mir vor allem die CDUFraktion mitgeteilt: Es ist irre, bei Privatbanken anzulegen. Das heißt, wir werden nur noch bei öffentlichen anlegen, da haben wir eine andere Sicherungsmöglichkeit, etwas anderes findet nicht mehr statt. Ich will noch etwas sagen. Wer ärgert sich denn? Ich will das nicht auf die BaFin schieben, Herr Voigt, das liegt mir völlig fern. Der Bundestag wird sich dazu ohnehin auch beraten müssen. Es hat ja aus allen Fraktionen unterschiedliche Äußerungen gegeben, auch von den Bundestagsabgeordneten, die in dem zuständigen Ausschuss sitzen. Da ist die Frage erhoben worden: Welche Sicherheiten müssen wir noch geben, welche Auflagen müssen wir den Banken noch geben? Es ist natürlich richtig – das wissen Sie auch –, wer in der Nähe der Sparkasse sitzt oder das im Kreistag mit Kollegen beredet, der weiß ganz genau, dass die Auflagen schon sehr hoch sind und darunter viele stöhnen. Also ist das eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Aber darüber wird man sich im Bund einig werden müssen. Auch wenn ich Terminanlagen nicht zeichne, ich stelle mich da vor meine Kolleginnen und Kollegen. Die haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Wir haben nicht gezockt, deswegen ist es für uns überhaupt kein Problem, wir schreiben Ihnen alles auf, wenn Sie das haben möchten, eines nach dem anderen. Aber bitte vermischen Sie nicht das, was Sie jetzt gelesen haben, was vorher nicht irgendwo bei den großen Suchmaschinen stand, mit dem, was zum damaligen Zeitpunkt bekannt gewesen ist. Darum bitte ich einfach inständig, das wäre die Fairness, die von den meisten hier auch angesprochen wurde. Dass wir uns am allermeisten ärgern, das können Sie glauben. Sie kennen mich seit Langem, das ärgert mich und das ärgert auch meine Kolleginnen und Kollegen, die mit der Anlage betraut sind, am allerallermeisten. Deswegen, wie gesagt, für uns gibt es gar nichts mehr, Privatbanken sind obsolet, wir zahlen lieber das Geld. Da wird eben nicht in Digitales und in anderes investiert, sondern das wird einfach an die EZB gegeben oder an die Helaba oder wohin auch immer, und mehr gibt es dann nicht. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann zunächst zum Berichtsersuchen: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Absatz 2 erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Ja, es erhebt sich Widerspruch. Damit stimmen wir darüber ab. Gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung stimmen wir darüber ab, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Ich möchte beantragen, sowohl den Antrag als auch den Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss weiterzuberaten.

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Das kommt anschließend. Dann stimme ich jetzt ab, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP. Wer ist gegen den erfüllten Stand? Das sind einige Stimmen aus der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die überwiegenden Stimmen aus der AfD-Fraktion und die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist das Berichtsersuchen zu Absatz 2 erfüllt. Es ist die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-, der CDU- und der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit gehe ich davon aus, dass wir zählen. Ich bitte noch mal um die Stimmen für die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. 36 Stimmen sind für die Ausschussüberweisung. Jetzt die Stimmen gegen die Ausschussüberweisung. 31 Stimmen dagegen. Damit ist die Ausschussüberweisung bestätigt. Dann kommen wir zur Abstimmung über Absatz 1 des Antrags. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt?

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Andreas Bühl CDU

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Ja, an den Haushalts- und Finanzausschuss.

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Keller

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Weitere Ausschüsse sind nicht gefragt. Dann stimmen wir über die Überweisung des Absatzes 1 des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Wer ist gegen die Überweisung? Sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist das entsprechend beschlossen. Da wir nur einen Ausschuss haben, brauchen wir nicht über die Federführung abzustimmen. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen. Ich möchte Ihnen noch einige Hinweise geben, auch noch mal die wiederholen, die ich am Anfang der Sitzung ausgesprochen habe. Wir haben entsprechende Drucksachen- bzw. Beschlussnummern dafür. Deshalb noch mal der Hinweis, dass der Ältestenrat in 30 Minuten im Raum F 101 im Landtagsgebäude zusammentritt. In Abhängigkeit von den dort zu treffenden Festlegungen möchte ich bereits jetzt vorsorglich darauf hinweisen, dass 15 Minuten nach Ende der Ältestenratssitzung eine weitere Plenarsitzung hier stattfinden kann. Der Beratungsgegenstand wäre dann die Unterrichtung durch die Landesregierung in der Vorlage 7/1905. Zu dieser Unterrichtung haben der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in gemeinsamer Sitzung beraten. Das Ergebnis liegt in der Vorlage 7/1926 vor und ist im Abgeordneteninformationssystem abrufbar. Damit ist die Sitzung offiziell geschlossen.

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