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Mario Voigt

CDU 29.03.2021 Sitzungen 7/40

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Herzlichen Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin, herber Verlust, schade, 50 Millionen Euro sind halt mal weg – das klingt fast wie bei Hilmar Kopper, 50 Millionen D-Mark waren es damals, ist doch einfach nur eine Bagatelle. Darum geht es nicht. Es geht um die Frage, ein Sonderplenum zu machen, einen Haushaltsausschuss und einen schriftlichen Bericht vorzulegen, weil es darum geht, so etwas für die Zukunft zu verhindern und aufzuklären, wann was getätigt wurde. Herr Hande, in der Tat, es geht um die Frage des Zeitpunkts der Anlage. Und zum Zeitpunkt der Anlage war die Bank mit über 2 Milliarden Euro überschuldet. Das ist der Zustand gewesen. Da ist die Anlage getätigt worden. Hochriskantes Risikogeschäft – können Sie gern bewerten. Aber bei jemandem zu investieren, was ein modernes Inkassounternehmen ist, was quasi Schulden von anderen nimmt, um sie am Ende am Kapitalmarkt anzulegen – das können Sie gern bewerten, ist aber in jedem Geschäftsbericht öffentlich zugänglich gewesen. Und bei der Einlagensicherung, weil das vorhin gefallen ist, gibt es natürlich einen Unterschied. Bei Privatbanken entfällt die Einlagensicherung seit 2017. Das Finanzministerium hat heute bestätigt, dass es ganz bewusst dieses Risiko in Kauf genommen hat, während man bei öffentlichen Banken in der Tat durch die Institutssicherung das eben noch gewährleistet hat. Weil wir über Festgeld sprachen, deswegen ist auch der Zeitpunkt entscheidend. Bei Festgeld können Sie konventionellerweise nicht vorzeitig kündigen, deswegen investieren Sie Festgeld natürlich und prüfen umso genauer, wo Sie Ihr Festgeld investieren. Aber Sie haben nach § 314 BGB bei drohender Insolvenz eines Unternehmens – und das wäre ein Anruf bei der BaFin gewesen – auch die Möglichkeit,

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