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Jens Cotta

AfD 29.03.2021 Sitzungen 7/40

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Die deutschen Spareinlagen sind sicher – der Satz stammt von Angela Merkel aus den Zeiten der Finanzkrise 2008. Im Fall der insolventen Greensill Bank stimmt das auch, allerdings nicht für die angelegten Steuern der Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ereignisse um die Greensill Bank und deren Folgen für Thüringer Kommunen und das Land sind in der Presse und durch die Ministerin ausführlich dargestellt worden, das muss ich hier nicht noch mal ausführen. Wenn man die Sache mit etwas Distanz betrachtet, muss man feststellen, dass wir hier nicht den Riesenskandal haben, den die CDU gern daraus machen möchte. Allerdings bleibt es eine Tatsache, dass die Angelegenheit insbesondere auch für einige Thüringer Kommunen durchaus unerfreulich ist. All das muss selbstredend aufgearbeitet werden. Dass aber ausgerechnet die CDU jetzt Zeter und Mordio schreit, hat ganz andere Gründe als das Interesse an sachlicher Aufarbeitung. Die CDU will angesichts von Skandalen im eigenen Stall ablenken, so sieht es aus. Ich glaube, dass ihr das auf die Füße fallen wird, (Beifall AfD) denn – Herr Kollege Müller hat es schon ausgeführt – der Landrat vom Eichsfeld hat 2 Millionen Euro versenkt. Wenn man das mal prozentual zum Haushalt sieht, dürfte dort der Schaden deutlich größer sein. (Beifall AfD) Letztendlich ist die Greensill-Pleite eine Thematik, die nicht in Thüringen ihren Ursprung hat, sondern die wir Brüssel, Berlin und Frankfurt zu verdanken haben, denn dort wird unsere Finanz- und Geldpolitik wesentlich bestimmt. Genau diese Politik ist auch dank der CDU grundsätzlich krank. (Beifall AfD) Das erkennen wir besonders am Negativzins, der aber nur ein Merkmal eines angeschlagenen Systems ist. Nun steht das Thüringer Finanzministerium in der Verlegenheit, innerhalb dieses kranken Systems nach Möglichkeiten für eine angemessene und vermeintlich sichere Liquiditätssteuerung zu suchen. Noch vor Jahren bildete sich der Preis für überlassenes Geld, der Zins, aus den Komponenten Laufzeit und Risiko. Wer heute eine sichere Anlage sucht, muss sich aber nicht nur wie früher mit geringeren Erträgen zufriedengeben, nein, denn dank Negativzins bedeutet „sicher“ inzwischen Ertragsverlust und sogar Vermögensverzehr. Unsere Rentenempfänger werden die Tragweite in absehbarer Zukunft noch zu spüren bekommen und dem Freistaat geht es da nicht anders. Bevor wir aber auf den Fall Greensill schauen, müssen wir uns daran erinnern, dass öffentliche Anleger – das wurde hier schon ausgeführt – und Kommunen seit 2017 nicht mehr der Einlagensicherung unterliegen. Dafür, meine Damen und Herren, ist insbesondere die CDU-geführte Bundesregierung verantwortlich gewesen. (Beifall AfD) Herausnahme aus dem Sicherungsfonds bedeutet, dass es für die öffentlichen Anleger eben keine Absicherung im Konkursfall gibt. Herr Prof. Voigt, wenn Sie immer „einlagensicher“ sagen – es gibt für Kommunen und öffentliche Träger keine einlagengesicherten Anlagen mehr außer bei Volksbanken, weil die noch eine Institutssicherung haben. Aber die leiden darunter, dass sie viel zu viel Geld haben, dazu komme ich auch noch. Doch nun zur Greensill Bank: Durfte das Finanzministerium im Rahmen des Liquiditätsmanagements in die Anlagen der Greensill Bank investieren? Nach den rechtlich festgelegten Kriterien ja. Es gab kein sogenanntes Klumpenrisiko, also das Risiko einer Anlage bei lediglich einer Bank. Das Rating – das wurde schon ausgeführt – von Greensill war A. Der Sitz der Bank ist Deutschland und damit unterliegt sie der Aufsicht der BaFin. Die getätigte Anlageform selbst gilt in Deutschland als sicher, und das ist sie für private Anleger auch. Nicht umsonst gelten Termingelder als mündelsicher, da für Privatkunden die Einlagensicherung zieht. Konnte man trotzdem erkennen, dass die Bank nicht geeigneter Anlagehafen für Thüringer Liquidität war? Auch hier muss man selbstverständlich mit Ja antworten. Im Rahmen seiner Prüfungspflichten hätte der Freistaat sehr wohl kontrollieren müssen, wie es die Greensill Bank schafft, ein Angebot über dem üblichen Marktzins zu stellen. Dabei hätte dann auffallen müssen, dass das Geschäftsmodell der Bank durchaus mit problematischen Risiken behaftet ist. Ohne jetzt eine tiefgründige Bilanzanalyse zu referieren, möchte ich dennoch auf einige Merkwürdigkeiten der Bilanzstruktur hinweisen. Es wurde schon gesagt: eine sprunghafte Versechsfachung der Bilanzsumme auf 3,8 Milliarden Euro, damit verbunden ein plötzlicher Anstieg bei den Kundenforderungen und den Verbindlichkeiten, ein Eigenkapitalzuwachs um den Faktor 7,2, dessen Zusammensetzung bestenfalls als ominös zu bezeichnen ist, eine mehr als zweifelhafte Aktionärsstruktur, denn 100 Prozent des Grundkapitals werden durch einen Aktionär gehalten, Greensill Capital Proprietary Limited. Man muss sich als möglicher Kunde schon die Frage stellen, warum diese Bank so massiv Geld einsammelt, und das zu nicht marktüblichen Konditionen, wenn der aktuell marktübliche sogenannte Strafzins bekundet, dass gesunde Kreditinstitute – und das war die Greensill Bank definitiv nicht – aktuell überhaupt kein Interesse daran haben, Gelder im großen Stil einzusammeln. Denn dank einer völlig verfehlten EU-Politik wurde den Banken eine der wichtigsten Ertragsquellen genommen: das zinstragende Geschäft. Man nimmt Geld der Kunden an, verzinst es und leiht es zu einem höheren Zins aus, sei es in Form von Krediten oder Eigenanlagen. Erschwerend kommt jetzt natürlich hinzu, dass aufgrund dieses Euroinsolvenzverschleppungskonstrukts der CDU institutionelle Anleger kaum noch Möglichkeiten haben, Geld anzulegen, da die Zentralbanken massiv den Markt leerkaufen, um das gescheiterte Europrojekt künstlich am Leben zu halten. (Beifall AfD) Also, was hatte Greensill mit dem Geld vor? Ein Blick in öffentlich zugängliche Quellen offenbart die merkwürdigen Geschäfte der Bank. Exemplarisch sei die Finanzierung von Privatflugzeugen zu nennen, die an eine Enkelgesellschaft mit Sitz im Steuerparadies Isle of Man übertragen wurde. Das Finanzministerium hat in der Folge indirekt steueroptimierten Luxus mit Thüringer Steuergeldern finanziert. Wenn man also festhalten kann, dass ein genauerer Blick des Finanzministeriums zur Vorsicht hätte führen müssen, so bleibt doch vor allem das nach dem jüngsten Wirecard-Skandal wiederholte Versagen der BaFin zu nennen. (Beifall AfD) Berichten zufolge hatte die BaFin bereits länger ein Auge auf die Greensill Bank geworfen. Im August letzten Jahres ist der Einlagensicherungsfonds bei Greensill vorstellig geworden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die BaFin früher hätte einschreiten müssen. So wie es aussieht, hätte sie es in der Tat tun müssen. Dass das nicht erfolgte, bestätigt einmal mehr, dass die BaFin schlicht ihrer eigentlichen Arbeit nicht nachkommt und stattdessen die kleinen und mittleren deutschen Kreditinstitute mit einem völlig überzogenen, teuren und bürokratischen Aufsichtswesen gängelt, und das ist der eigentliche Skandal an der Sache. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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