Keller
Steuergelder fahrlässig angelegt?
Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Absatz 2 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auf Antrag der CDU-Fraktion beraten wir heute über die Insolvenz der Greensill Bank AG und deren Auswirkungen auf Thüringen. Meine Damen und Herren, ich begrüße die Debatte ausdrücklich. Sie gibt der Landesregierung die Möglichkeit, mit einigen Falschaussagen vonseiten der Opposition aus den vergangenen Tagen aufzuräumen. Gleichzeitig werde ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen dabei behilflich zu sein, zur dringend gebotenen Sachlichkeit in der Debatte zurückzufinden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Genau diese Sachlichkeit – Herr Prof. Voigt, Sie haben es gerade auch noch mal sehr deutlich gemacht – lassen Sie nämlich mit Ihrem Antrag und Ihrer Wortwahl, die Sie auch heute benutzt haben, vermissen. Ich möchte hingegen zur Analyse, Aufklärung und richtigen Bewertung der Situation beitragen. Dazu gehört zunächst, dass ein gewisses Verständnis für das Kassenwesen aufgebracht wird, denn unsere parlamentarische Königsdisziplin ist der Haushalt. Die Kasse ist im Grunde das Backoffice, in der die tatsächlichen Geldflüsse organisiert werden müssen. In unserer Landeshauptkasse gehen täglich sehr viele Einnahmen ein und werden täglich sehr viele Ausgaben geleistet. An einem normalen Tag reden wir über Größenordnungen im mittlerweile zweistelligen Millionenbereich. Aber es gibt auch Tage, in denen Einnahmen von über 1 Milliarde Euro eingehen oder Ausgaben bis zu 800 Millionen Euro geleistet werden müssen. Es handelt sich also um ein System hoher Volatilität und ständiger Dynamik. Am Ende – und das ist wichtig – eines jeden Werktages muss die Kasse beräumt werden. Der Kontostand muss also null betragen. Das ist die Vorgabe der Bundesbank. Um dies zu erreichen, müssen wir jeden Tag tätig werden und die tägliche Liquidität disponieren. Diese Aufgabe übernimmt das Finanzministerium im Zusammenspiel mit der Landeshauptkasse. Nach § 43 Abs. 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung sind Überschüsse in der Kasse am Geldmarkt anzulegen, sodass bei Bedarf über sie verfügt werden kann. Kurzfristige Kassenkredite zur Überbrückung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft sind nach § 18 Abs. 5 Thüringer Landeshaushaltsordnung ebenfalls möglich. Das sind die wichtigsten Instrumente, durch die sichergestellt wird, dass die Liquidität in jedem Fall gewährleistet werden kann. Durch die Zinspolitik der EZB und die guten Einnahmesituationen der letzten Jahre bis vor der Pandemie hat das Liquiditätsmanagement an Bedeutung gewonnen und musste sich im Grunde neu und auch breit aufstellen. Im Rahmen der Geldanlage hat das Finanzministerium auch Termingeldanlagen bei der Greensill Bank AG getätigt. Insgesamt – Herr Prof. Voigt, Sie hatten es gesagt – reden wir momentan über zwei Anlagen zu je 25 Millionen Euro. Diese wären am 4. März – also einen Tag nach Verhängung des Moratoriums – und am 10. März – also eine Woche nach Verhängung des Moratoriums – fällig gewesen. Die Bank befindet sich also derzeit im Zahlungsverzug gegenüber dem Freistaat. Im Zusammenhang damit haben sich die Ereignisse bei der Greensill Bank in den vergangenen vier Wochen überschlagen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um über den aktuellen Sachstand zu informieren. Am späten Vormittag des 2. März wurde dem TFM bekannt, dass Greensill Capital kurz vor der Insolvenz steht, nachdem sich die Credit Suisse und das Schweizer Fondshaus GAM als Geldgeber aufgrund von Unregelmäßigkeiten in den Vermögenswerten zurückgezogen haben. Greensill Capital, die sich auf die Finanzierung von Lieferketten spezialisiert hat, hat in den darauffolgenden Tagen – ganz konkret am 8. März – Insolvenz angemeldet. Die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen ist eine hundertprozentige Tochter der Greensill Capital. Die BaFin, die bereits seit letztem Jahr einen Sonderbeauftragten bei der Bank installiert hatte, hat dann am Nachmittag des 3. März ein Zahlungsmoratorium gegen die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen verhängt. Nach einer forensischen Prüfung konnten Nachweise bilanzierter Forderungen durch die Bank nicht erbracht werden. Mit dem Zahlungsmoratorium sollen Vermögenswerte für Einleger und Gläubiger geschützt werden. Über diesen Sachverhalt habe ich die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses bereits in der Sitzung am 5. März frühzeitig umfassend informiert und eingebunden. Auch die Öffentlichkeit wurde durch eine Pressemitteilung meines Hauses informiert. Am 15. März hat die BaFin dann beim zuständigen Amtsgericht in Bremen einen Insolvenzantrag gestellt, parallel dazu wurde der Entschädigungsfall ausgerufen. Ein solcher Schritt war nach Verkündung des Moratoriums folgerichtig und durch das Finanzministerium erwartet worden. Auch hierbei habe ich unmittelbar im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz am 16. März informiert. Mit Gerichtsbeschluss vom 16. März wurden ein vorläufiger Insolvenzverwalter und ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser hat bereits seine Arbeit aufgenommen und ist am 22. März erstmalig zusammengekommen. Der Insolvenzverwalter ist momentan dabei, sich einen Überblick über das internationale Geschäft der Bank zu verschaffen. Vorrangig werden derzeit international sämtliche Maßnahmen zur Sicherung der Vermögensmasse betrieben. Durch den Entschädigungsfall werden die einzelnen Entschädigungseinrichtungen tätig und können die Forderungen insbesondere von Privatpersonen und rechtsfähigen Stiftungen vollständig bedienen. Die öffentliche Hand ist seit 1. Oktober 2017 bei Privatbanken nicht mehr von der gesetzlichen Einlagensicherung umfasst und wird auch nicht durch Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken berücksichtigt. Die Greensill Bank hatte zuletzt eine Bilanzsumme von 4,5 Milliarden Euro ausgewiesen, etwa eine halbe Milliarde Euro, also 500 Millionen, sollen aus Quellen der öffentlichen Hand stammen, die Rede ist von 50 Kommunen und anderen Betroffenen. Ich will jetzt anhand von Fragestellungen versuchen, das, was im Antrag der CDU formuliert ist, zu beantworten. Zum Ersten: Warum hat der Freistaat trotz der fehlenden Einlagensicherung bei Privatbanken Gelder angelegt? Meine Damen und Herren, um unseren Gesetzesauftrag zu erfüllen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Gelder anzulegen, sofern diese nicht unmittelbar für Ausgaben benötigt werden. Das schreibt § 43 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung so vor. Zum Zeitpunkt der Anlagen im September 2019 und im März 2020 ist unsere tägliche Liquidität deutlich angewachsen. In der Spitze betrug der Kassenbestand im November 2019 über 3,5 Milliarden Euro. Ein wesentlicher Grund lag hier auf der Einnahmenseite. Ich erinnere daran, dass wir uns zu dieser Zeit, also im letzten Quartal 2019 und im I. Quartal 2020 vor dem ersten Lockdown in einer absoluten Hochphase der Steuereinnahmen für die öffentliche Hand befunden haben. Zudem wurden in diesem Zeitfenster auch auslaufende langfristige Kredite im Umfang von 1,5 Milliarden Euro refinanziert. Gerade zu Beginn des Jahres 2020 kam auch noch ein schleppender Abfluss bei den Ausgaben hinzu. Zu erklären ist, dass wir immer am Jahresende bzw. noch bis zum Jahresanfang bis zum Jahresabschluss den Haushalt natürlich planmäßig ausgleichen müssen. Wenn wir das nicht tun, kommt das einer Tilgung gleich, die vom Landtag nicht beschlossen ist, also müssen wir auch Geld aufnehmen. Diese gestiegene Liquidität fiel mit einer deutlich reduzierten Nachfrage vonseiten der öffentlichen Banken zusammen. Wesentliche Ursache hierfür waren die schon damals sehr guten Refinanzierungsbedingungen für viele Banken durch die expansive Geldpolitik der EZB. Hinzu kam das gesunkene generelle Interesse von Banken an überschüssiger Liquidität durch den Strafzins auf Einlagen bei der EZB. Unser Spektrum an Anlagemöglichkeiten hat sich dadurch zinsunabhängig deutlich verkleinert. Um eine ausreichende Streuung und Risikodiversifizierung als Kernelement unserer Anlagestrategie erfüllen zu können, haben wir uns deshalb im August 2019 für eine Novellierung unserer Geldhandelsrichtlinie entschieden. Kern der Novellierung war die Möglichkeit, auch Anlagen bei Privatbanken in sparsamen Umfang und in engen Grenzen zuzulassen. Ich hatte schon im Finanzausschuss berichtet, dass diese zwei Anlagen, von denen jetzt gesprochen wurde, damals 1,5 Prozent des Gesamtanlagevermögens ausmachten. Eine nächste Frage: Warum wurden Anlagen bei der Greensill Bank AG getätigt? Die Kriterien einer Anlage bei Privatkunden wurden in unserer Geldhandelsrichtlinie sehr streng gesetzt. Unter anderem war ein Rating im Bereich A zwingende Voraussetzung. Dieser Maßstab ist dabei deutlich strenger gesetzt als das übliche Investment Grade. Hierfür kamen nur wenige Banken in Deutschland infrage. Weil man natürlich schnell an große Banken in Deutschland denkt, möchte ich einen Vergleich bringen: Die Deutsche Bank und auch die Commerzbank erreichen kein solches Rating. Die Greensill besaß ein Rating von A minus, was gleichbedeutend mit einer sicheren Anlage ist. Auch der Ausblick wurde zum Zeitpunkt der Anlage als stabil auf diesem sicheren Niveau eingeschätzt. Unabhängig vom Rating haben wir zusätzlich auch intern die vorliegenden Zahlen geprüft. Auch da möchte ich einschieben: Der Jahresabschluss 2018, der von vielen Analysten als unauffällig eingeschätzt wurde, ist am 09.03.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Bank von Lex Greensill wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung. Hier geht es auch gegebenenfalls um kriminelle Netzwerke. Zudem hat die BaFin Anzeige gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die der Greensill Bank die Zahlen bestätigte, erstattet. Das zeigt, dass hier offensichtlich gezielt falsche Zahlen im Spiel waren, die für außenstehende Akteure nicht sichtbar werden konnten. Es waren letztlich nicht nur Kommunen und der Freistaat, die bei Greensill angelegt haben und nun teilweise im öffentlichen Raum wie Unwissende dargestellt werden, auch Akteure wie beispielsweise die öffentlichrechtlichen Sendeanstalten oder auch der Vermögensverwalter Hypo Real Estate haben ihr Geld in die Hände von Greensill gegeben. Herr Prof. Voigt, da will ich Sie gern korrigieren, der Vermögensverwalter Hypo Real Estate hat natürlich noch mehr Geld dort angelegt gehabt. Sie hätten dies sicherlich nicht getan, wenn sie Anzeichen von Unregelmäßigkeiten gesehen hätten. Eine weitere Frage, die wir beantworten wollen, ist: Hat der Freistaat die Anlagen zur Vermeidung von Negativzinsen getätigt? Meine Damen und Herren, wir haben bereits im August 2018 aufgrund unterschiedlicher Anfragen an den Ausschussvorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, Herrn Emde, zu unserem Anlagegebaren geschrieben. Wir haben dort geschrieben: „Soweit es die Kassenlage zulässt, sind Zinsen zu erwirtschaften.“ Und weiter: „Dabei gehen Kapitalsicherung und Risikominimierung vor Zinserbringung.“ Wir haben in dieser Vorlage auch bereits deutlich gemacht, dass wir mit unserem Anlageverhalten dazu beigetragen haben, dass diese Tablets und alles, was Sie sonst noch erzählt haben, Herr Prof. Voigt, bereits damals schon mit dem erwirtschafteten Geld hätten angeschafft werden können. Ich will darauf noch eingehen. Meine Damen und Herren, Zinseinnahmen sind ein, wenn auch nicht das primäre Ziel unseres Liquiditätsmanagements. Es geht vordergründig um Kapitalsicherung durch verstärkte Diversifizierung von Anlagen. Unsere derzeit 175 unterschiedlichen Termingeldanlagen bei rund 60 unterschiedlichen Finanzinstituten sind Ausdruck dieser Strategie. Es gilt in erste Linie, eine Klumpenbildung im Portfolio zu vermeiden. Deswegen wurde die Greensill AG ins Anlageportfolio aufgenommen. Der Zinscoupon bei den Anlagen lag nur geringfügig besser als vergleichbare Zinssätze einlagengesicherter Institute. Eine weitere Frage ist: Waren die Geschäfte von hohem Risiko? Wir sagen deutlich: Nein. Geschäfte mit hohem Risiko sind spekulativ. Aktien oder Derivate gehören sicherlich dazu, nicht aber Einlagen bei einer Bank mit einem A-Rating und auch sonst soliden Kennziffern. Der Vorwurf, im Finanzministerium würden Geschäfte von hohem Risiko getätigt, muss in aller Deutlichkeit entschieden zurückgewiesen werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Unser Grundsatz heißt: Kapitalsicherung und Risikominimierung stehen an erster Stelle. Eine fünfte Frage ist: Ist dem Steuerzahler ein Schaden entstanden? Dem Thüringer Steuerzahler ist bislang kein Schaden entstanden. Ich möchte herausstellen, dass wir mit unserem Liquiditätsmanagement in den vergangenen fünf Jahren einen wirtschaftlichen Vorteil für den Freistaat Thüringen erzielt haben, der über 50 Millionen Euro liegt. Selbst wenn wir den unwahrscheinlichen Fall annehmen, dass die angelegten Gelder nicht nach Thüringen zurückfließen, steht unter dem Strich kein Minus. Doch damit rechne ich nicht. Ich sehe eine realistische Chance, einen erheblichen Betrag wieder zurückzubekommen. Das Insolvenzverfahren wird aber zwischen fünf und zehn Jahre dauern, so viel Geduld müssen wir aufbringen. Es erhebt sich eine weitere Frage aus Ihrem Antrag: Wie hat das Finanzministerium auf die Nachrichten seit August 2020 reagiert, wonach die BaFin sich intensiver mit der Bank beschäftigte? Zuallererst: Wir haben selbstverständlich reagiert. Im August 2020 haben wir erfahren, dass die BaFin und die Einlagensicherung die Greensill Bank AG näher überprüfen. Hintergrund war eine massive Steigerung der Bilanzsumme und eine hohe Konzentration der Vermögenswerte auf eine Quelle. Nach dessen Bekanntwerden haben wir unmittelbar beschlossen, keine weiteren Anlagen mehr bei der Bank zu tätigen. Nach der Herabstufung des Ratings auf Triple-B im Oktober 2020 haben wir vergeblich versucht, unsere Termingelder vorfristig zu kündigen. Auch das ist im normalen Geschäftsgebaren unüblich und wird in den meisten Verträgen überhaupt nicht vorgesehen. Zuletzt haben wir nach den Meldungen bei den Schwierigkeiten bei Greensill Capital am 2. März 2021 noch am selben Tag reagiert und auf eine vorzeitige Auflösung unserer Gelder zum 3. März 2021 gedrängt. Das Ergebnis ist bekannt. Welche Konsequenzen haben wir als Finanzministerium aus den Vorkommnissen gezogen? Seit Bekanntwerden der Schieflage bei Greensill Capital am 2. März 2021 haben wir keine Anlagen bei Privatbanken getätigt. Zunächst wurden derartige Anlagen ausgesetzt. Mit der Novellierung der Geldhandelsrichtlinie am 18. März 2021 haben wir entschieden, künftig keine Geldanlagen bei Privatbanken mehr zu tätigen. Die derzeit laufenden Anlagen werden bei Fälligkeit an uns zurückgezahlt. Meine Damen und Herren, all dies zeigt: Die Anlagen bei dieser Bank waren gut begründet. Wir haben fernab von spekulativen Anlagen gehandelt, stets in Übereinstimmung mit unseren geltenden Richtlinien. Wir haben unsere Konsequenzen gezogen und legen künftig nicht mehr bei Privatbanken an. Gleichwohl nehmen wir mit dieser Entscheidung auch alldiejenigen Banken mit in die Pflicht, die nun die Konsequenzen der Greensill ausbaden und ihr in die Einlagensicherung gestecktes Geld verteilen müssen. Ein Staat aber sollte wie seine Bürgerinnen und Bürger auch auf die zugelassenen Banken vertrauen können und dieses Vertrauen ist schwer erschüttert. Natürlich muss auch die Frage nach der Verantwortung gestellt werden. Auf Basis unserer Erkenntnisse haben wir es hier mit einem Versagen auf verschiedenen Ebenen zu tun und dies gilt es jetzt aufzuklären. Meine Damen und Herren Abgeordneten, damit ist unsere Arbeit aber nicht getan – ganz im Gegenteil. Wir stehen hier am Anfang. Ich habe mehrfach gesagt, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um unsere Gelder zurückzubekommen. Unsere Strategie ist zum Ersten die aktive Mitwirkung im laufenden Insolvenzverfahren. Das Finanzministerium hat in den vergangenen Wochen wichtige Weichen gestellt, um sich für das anstehende Insolvenzverfahren gut aufzustellen. Wir haben einen von insgesamt nur fünf Sitzen im Gläubigerausschuss besetzen können. Damit können unsere Interessen optimal vertreten werden. Zweitens: Wir nutzen die intensive Vernetzung mit anderen Betroffenen in Deutschland und binden Thüringer Interessen ein. Wir haben uns im Kreis der Betroffenen deutschlandweit eng vernetzt und sind aktiv geworden. Wir befinden uns bundesweit beinahe stündlich im intensiven Austausch. Zusätzlich sind wir mit den beiden bisher bekannten und betroffenen Thüringer Gebietskörperschaften in enger Abstimmung. Hierbei handelt es sich um den Landkreis Eichsfeld und die Stadt Brotterode-Trusetal. Natürlich werden wir die beiden hier bestmöglich unterstützen. Zum Dritten – die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte außerhalb des Insolvenzverfahrens: Wir prüfen, welche Ansprüche sich außerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens begründen lassen können. Hierzu haben wir ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das seit Freitag vorliegt. Im Wesentlichen fokussiert sich das Gutachten auf die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers. Meine Damen und Herren, zum Vierten – Kommunikation mit der BaFin: Parallel stehen wir dazu im Austausch mit der BaFin und mit dem Bundesfinanzministerium in Kontakt. Die Rolle der BaFin in diesem gesamten Prozess muss aufgeklärt werden. Das verhängte Moratorium gilt als das schärfste Schwert. Offenbar wusste die BaFin mindestens seit dem Sommer bereits über Unstimmigkeiten Bescheid. Dass das so ist, haben Sie entnehmen können; ich verweise auf das Schreiben inklusive der Anhänge des Bundesfinanzministeriums vom 19. März 2021 an die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum selben Thema. Meine Damen und Herren, neben den Fragen, die uns in Thüringen mit der Insolvenz der Greensill Bank beschäftigen, halte ich es für wichtig, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Finanzsystem nicht leidet, denn es ist Grundvoraussetzung für das Wirtschaftssystem in unserem Land. Die Einlagensicherungssysteme müssen sich gerade sehr stark strecken, deshalb: In einer solchen Debatte helfen keine Schaufensterreden, in einer solchen Debatte helfen auch voreilige Schlüsse und ungerechtfertigte Schuldzuweisungen wenig.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In einer solchen Debatte, meine Damen und Herren, helfen klärende Worte und nüchterne Analysen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
