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Mario Voigt

CDU 29.03.2021 Sitzungen 7/40

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Frau Ministerin Taubert, für Ihren Sofortbericht. Es geht nicht darum, infrage zu stellen, dass Sie in der Regel eine sehr solide und auch dem Liquiditätsmanagement des Landes angepasste Arbeit machen. Es geht auch nicht um die Frage, dass gesetzliche Auflagen, die Sie verpflichten, auch erfüllt werden. Das unterstelle ich Ihnen und so kenne ich Sie bisher. Aber die Frage, die im Raum steht, ist, dass 50 Millionen Euro verloren gehen werden. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie ha- ben doch soeben zugehört! Dann sprechen Sie doch zu der Rede der Ministerin!) Und diese 50 Millionen Euro – Herr Dittes, Sie sind doch bestimmt gleich dran. Dass Sie als Land Thüringen im Gläubigerausschuss einen Sitz haben, hat unmittelbar etwas damit zu tun, dass Sie den größten institutionellen Einzelverlust einer öffentlichen Einrichtung haben. Deswegen sitzen Sie dort mit am Tisch. Das ist die klassische Frage, warum man in einem Gläubigerausschuss sitzt, das sind diejenigen, die die größten Verluste zu erwarten haben. Das Zweite ist, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen, wie wir zu dieser Bankrottbank gekommen sind. Ich fand das, was Sie gerade gesagt haben, sehr erklärend und auch erhellend. Ich werde darauf auch gleich eingehen. Im Prinzip haben Sie eingestanden, dass Sie sich entgegen der gesetzlichen Änderung zur Einlagensicherung, die für öffentliche Institutionen im Jahr 2017 stattgefunden hat, bewusst im Jahr 2019 dazu entschieden haben, auch in Privatbanken zu investieren. Deswegen wird auch erklärlich, warum Thüringen das einzige Bundesland ist, das dort investiert hat, und kein anderes, weil Sie offensichtlich bewusst das Risiko in Kauf genommen haben. Und um diese Frage geht es doch heute, bitte schön. (Beifall CDU) Deswegen braucht es eben auch eine umfassende Aufarbeitung – das fordert der Bund der Steuerzahler, das fordern wir auch –, weil es um die Frage, wo und wie die Landesregierung das Geld der Steuerzahler investiert, geht. Es geht darum: Hat die Landesregierung sich gut über die Bankrottbank informiert oder hat sie fahrlässig gehandelt? Es geht um die Frage: Warum wurde bei einer hochriskanten Privatbank investiert ohne Einlagensicherung? Und es geht um die Frage: Wie ist mit Vorschriften und Auflagen umgegangen worden und wer trägt die Verantwortung für den Verlust? Das, was ich bisher gehört habe, neigt eher dazu, Ausflüchte und Entschuldigungen bei Dritten zu suchen. Da habe ich jetzt gerade EZB gehört, da habe ich die BaFin gehört. Da geht es darum, die Schuld woandershin zu schieben. Da geht es um ARatings. All das sollten wir uns mal in Ruhe anschauen. Deswegen die erste Frage: Wo hat die Landesregierung eigentlich das Geld von Lieschen Müller, denn das ist das Steuerzahlergeld, investiert? Wer ist eigentlich diese Greensill Bank? Die Greensill Bank ist keine gewöhnliche Bank in Deutschland. Sie macht nur exakt eine Sache – und das sind alles öffentlich zugängliche Informationen, die man hätte aus den Geschäftsberichten dieser Bank auch entnehmen können –, sie betreibt nämlich Lieferkettenfinanzierung. Das Geschäftsmodell, relativ kurz formuliert, lautet ungefähr so: Die Greensill kauft Lieferanten die Forderungen ab, kriegt dafür einen kleinen Abschlag, dann übernimmt sie diese Forderungen aus Lieferungen der Unternehmen und packt sie in Wertpapiere. Die werden weltweit von Profiinvestoren gehandelt und je nachdem sind die mal höher, mal niedriger bewertet. Klassischerweise kennen wir exakt dieses Modell aus der Finanzkrise 2007, denn die Lehman-Brothers-Krise ist genau dasselbe gewesen, nur mit Immobilien. Hier war es eben mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das ist nichts anderes als eine ziemlich riskante Angelegenheit. Das stand im Geschäftsbericht der Greensill, das hätte man öffentlich lesen können. Um es noch mal deutlich zu sagen, ich finde es schon aberwitzig: Eine linke Landesregierung ist der größte öffentliche Anleger eines modernen Inkassounternehmens. Sie haben in eine Bank investiert, deren Zweck hochriskante Spekulationspapiere waren. Das zu hinterfragen, finde ich, lohnt sich, weil es um die Frage geht: Wie wird mit Thüringer Steuergeldern umgegangen? (Beifall CDU) Es muss Ihnen doch aufgefallen sein. Seit Jahren zahlen Banken für angelegte Gelder keine Zinsen mehr, der Negativzins regiert. Dies ist der Zinspolitik der EZB geschuldet. Das hat natürlich auch etwas mit Stabilisierung der Wirtschaft zu tun, aber der Einlagenzins ist schon seit Langem bei minus 0,5 Prozent berechnet. Aber das muss Sie doch stutzig gemacht haben, als es das Zinsversprechen von Greensill bis zu 0,3 Prozent auf angelegte Gelder gab. Das ist so viel, wie es bei keinem anderen Anlageinstitut in Deutschland der Fall war. Den risikolosen Zins gibt es schon lange nicht mehr, er wurde durch das zinslose Risiko abgelöst. Der Zusammenhang von Risiko und Ertrag sollte nicht erst seit der Lehman-Brothers-Pleite bekannt sein. Jetzt kann man natürlich auf die BaFin zeigen, aber die BaFin ist ein ordnendes Institut, die dem Bundesfinanzministerium unterliegt, die aber am Ende keinen Freifahrtschein für Geldanlagen ausstellt, sondern die darauf ausgelegt ist zu kontrollieren, wie die Finanzwirtschaft in Deutschland passiert. Ein Anruf im Finanzministerium oder bei der BaFin hätte gereicht, um zu wissen, ob das eine sichere Anlagestrategie ist oder nicht, dafür ist die BaFin exakt da. Wenn man das nicht geleistet hat, dann ist auch das eine Frage, die es zu beantworten gilt. (Beifall CDU) Um es ganz simpel zu sagen: Sie haben wegen eines vermeintlichen Zinsgewinns das Geld der Thüringer Steuerzahler einem Institut anvertraut, das nur Insidern bekannt war und das hochspekulativ agierte. Das führt zur zweiten Frage: Hätte die Landesregierung von den riskanten Geschäften und von dem Risiko wissen können? Ja, das stand in jedem Geschäftsbericht, war bei der BaFin zu erfragen und hätte in jedem Analystenbericht nachgeschlagen werden können. Ich war drei Jahre bei einem börsennotierten Medizintechnikunternehmen in Jena für den Kapitalmarkt zuständig. Geschäftsberichte schreiben, Analystenberichte, Quartalsberichte zu veröffentlichen, mit der BaFin zu reden, Gespräche mit Anlegern von groß bis klein zu führen, ist exakt das, was dort gemacht werden musste. Und wenn Bürger, Rentenversicherer oder institutionelle Anleger investieren, informieren sie sich vorher über das Geschäftsmodell bei demjenigen, wo sie das tätigen. Sie wägen die Risiken und die Chancen ab, sie stellen sich die Frage: Wenn das mein privates Geld wäre, würde ich es dort auch investieren? Die Frage, die Sie sich stellen lassen müssen, ist doch: Hat die Landesregierung sich gut und ausreichend über diese Bankrottbank informiert oder hat sie fahrlässig gehandelt? Jetzt kam die Sprache auf das A-minus-Rating. Kann man machen, aber dann muss man eben auch wissen, dass dieses Rating einem Geschäftsund einem Analystenbericht entstammt, einer Ratingagentur, die von der Bank bezahlt wurde. Scope, dieser Ratingbericht, den Sie anführen, wurde von der Bank bezahlt, und das ist klassischerweise etwas, um Anlagestrategien zu befördern. Das bedeutet aber, dass man eben auch andere unabhängige Ratingberichte (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Die gibt es nicht, Herr Voigt!) und unabhängige Analystenberichte prüfen muss. Selbst diese Ratingagentur warnte in dem zuständigen Bericht darüber, dass zwei Drittel der Kredite in der Bilanz an eine Firma vergeben würden. Das wurde also schon mit Risiko versehen. Dann gibt es eine deutsche Kommune, die bereits im Jahre 2019 vor einem Investment in die Greensill eine eigenständige Bewertung bei der Independent Credit View beauftragt hat – ein öffentlich zugänglicher Analystenbericht. Dort steht die Note BB minus, also Ramschniveau. Dort im schriftlichen Urteil ist von einem extrem einseitigen Geschäftsmodell die Rede und davon, dass die Greensill Bank ein mutmaßlich höheres Profilrisiko aufweise. Deswegen hat die Kommune die Finger davon gelassen. Die Frage ist also: Wie geht man mit öffentlichem Geld in Thüringen um? Wägt man so etwas? Schaut man sich Analystenberichte an und überlegt man auch, was in Geschäftsberichten steht, wenn man 50 Millionen Euro investiert? Das führt mich zu der Frage: Einlagensicherung und Einlagensicherung öffentlicher Hand. Klassischerweise ist es so, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, die EdB, eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbands deutscher Banken ist. Im Prinzip passiert da eines: Das ist 1998 vom Bundesfinanzministerium wegen einer einzigen Fragestellung eingerichtet worden, nämlich, wenn bei Privatbanken Anleger geschädigt werden, dass dort Entschädigungsleistungen gezahlt werden. Nach der Finanzkrise 2007 war das unter anderem auch bei der benannten Hypo Real Estate und bei anderen eine Fragestellung. Zum Jahr 2017 gab es eine Änderung der Sicherung der Anlagen. Während weiterhin Privatanleger bis 100.000 Euro geschützt sind, fallen die Einlagen öffentlicher Einrichtungen nicht mehr unter diesen Schutzschirm. Das hat dazu geführt, dass im Jahr 2018 über 80 Prozent der öffentlichen Anleger ihr Geld bereits von Privatbanken abgezogen haben, und die Reste folgten im Jahr 2019. Das ist übrigens genau das Jahr, in dem offensichtlich das Land Thüringen auf die Idee kam, seine neue Geldhandelsrichtlinie aufzulegen und in dieser Geldhandelsrichtlinie bewusst zu sagen: Jawohl, entgegen allen anderen Bundesländern in Deutschland wollen wir eben in so eine Privatbank investieren. Dass Sie das jetzt im März 2021 wieder zurückgedreht haben, zeigt doch, dass Sie offensichtlich in dieser Zeitspanne auch erkannt haben, dass dort ein Fehler und ein Risiko entstanden sind. Das heißt, Sie haben im September 2019 und im März 2020 jeweils 25 Millionen Euro angelegt. Sie haben das als Landesregierung getan und deswegen, da Sie ja Profis in Ihrem Haus sitzen haben, die offensichtlich jeden Tag sehr viele Anlagen zu managen haben, muss Ihnen klar gewesen sein, dass die Abwägung auch in den Risiken zu suchen ist. Sie haben 50 Millionen Euro bei einem privaten Kreditinstitut fest angelegt, bei dem Sie nach kurzer Recherche hätten wissen können, dass die Einlage nicht abgesichert ist. Das hat schon auch etwas mit Fahrlässigkeit zu tun. (Beifall CDU) Sie schlagen vor, jetzt das vielfältige Bewertungssystem zu ergänzen und eine vollumfängliche Einlagensicherung auch als Bestandteil aufzunehmen. Aber dann stellt doch bitte schön auch die Fragen – das stand in Ihrer Pressemitteilung –: Haben Sie denn auf die Reform der Einlagensicherung 2017 überhaupt nicht reagiert? Was ist denn da eigentlich schiefgelaufen? Wie gehen Sie mit dem Geld der Steuerzahler um? Wundert Sie denn nicht, dass kein anderes Bundesland in Greensill investiert hat, nur Sie? Das war in gewisser Weise finanzpolitisches Hochseilspringen, aber ohne Fangnetz und ohne Schutzschirm. Die 50 Millionen Euro – Sie können jetzt im Gläubigerausschuss sitzen, aber die Durchschnittsquote für Kapitalanleger in der Rückzahlung beträgt in Deutschland ungefähr 10 Prozent. Das heißt, der Rest ist weg. Das ist im Prinzip die Frage, die es hier zu beantworten gibt: Wie geht man damit um? Hätten Sie als – ich sage mal – Leute, die jeden Tag solche Anlagen tätigen, die Bewertung gemacht, dann hätten Sie wahrscheinlich auch in die Geschäftsberichte der Bank hineingeschaut. Da kann man sehr einfach die Überschuldungsbilanz dieser Bank prüfen. Bilanzanalyse gehört zum Standard für Investoren. Man kann sich die Überschuldungsbilanz anschauen. Und die Überschuldung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Aktiva und den Schulden. Wie sah also die Greensill Bank in der Überschuldungsbilanz aus, als Thüringen seine Investments getätigt hat? Die Landesregierung investierte zweimal: einmal im September 2019 und einmal im März 2020. Der Schuldenstand in der KW 40 2019 bei Greensill 2,6 Milliarden Euro, Aktiva 712 Millionen Euro. Das heißt, die Bank hatte zum Zeitpunkt des ersten Investments einen Überschuldungsstand von 1,9 Milliarden Euro. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Unverantwort- lich!) Kalenderwoche 14 2020, das zweite Investment: 3,2 Milliarden Euro Schulden, 837 Millionen Euro Aktiva; das bedeutet einen Schuldenstand von 2,4 Milliarden Euro. Das ist exakt das Investment, dem das Steuergeld Thüringer Bürger anvertraut wurde. Zum Zeitpunkt der Anlage war die Bank mit über 2 Milliarden Euro überschuldet. Hochriskante Anlage, keine Absicherung, mehrfach überschuldet, das kann doch bitte nicht die Anlagestrategie des Freistaats Thüringen sein. (Beifall CDU, FDP) Das stellt natürlich auch die Frage: Wie steht es eigentlich um die Sicherungsinstrumente? 50 Millionen Euro Anlage, das entscheidet doch im Finanzministerium und der Landesregierung bitte schön nicht der Oberamtsrat. Da geht es doch um die Frage: Wer zeichnet was ab? Ich sitze selber im Bürgschaftsausschuss des Landes. Wenn dort Mittelständler, wenn dort kleine Unternehmen/größere Unternehmen etwas als Bürgschaft vom Freistaat Thüringen haben wollen, müssen sie komplett die Hosen runterlassen. Es gibt eine Bewertung von angesehenen Wirtschaftsprüfern, es gibt eine komplette Due Diligence, es wird komplett überprüft, wie das Ausfallrisiko ist. Am Ende wird immer darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses so lange nicht bindend ist, selbst für ein paar Millionen, solange nicht die Finanzministerin unterschrieben hat. Das ist doch bitte schön die Frage. Wenn es um 50 Millionen Euro Anlage geht, muss die Landesregierung doch ganz eindeutig aufklären und dokumentieren. Wie schon bei Wirecard geht es nun um die Frage: Wer wusste wann was, wer trägt die Verantwortung? Ich will es noch mal offenlegen: Dass Sie am 02.03. gehandelt haben, finde ich bemerkenswert, das finde ich auch richtig. Aber um es jetzt mal umzukehren: Spätestens vor Ihrem zweiten Investment im Jahr 2020 muss Ihnen klar gewesen sein, denn das ging auch schon öffentlich über den Äther und hätte bei der BaFin erfragt werden können, dass das Hauptkreditrisiko, der Versicherungsschutz der Greensill-Risiken bei der Tokio Marine lag, ein großer Kreditnehmer, ein großer Kreditversicherer. Der wurde im Sommer 2020 zum 1. März 2021 gekündigt. Das muss Ihnen doch nicht verborgen gewesen sein, dass dieser Kreditversicherer die Greensill-Kredite zu einem Zeitpunkt aufgekündigt hat, an dem Sie letztlich noch Ihre Tagesgelder haben laufen lassen. Die Frage steht also: Haben Sie sofort reagiert? Wurde es sofort abgelöst? Das sind doch Aspekte, die, wenn man über die Frage von Anlagemanagement nachdenkt, natürlich offen im Raum stehen. Haben Ihre Anlagemanager vor der Platzierung der 50 Millionen Euro mal in den Geschäftsbericht der Privatbank geschaut? Das sind doch die Fragen. Wenn dem TFM das alles nicht verborgen geblieben ist, wo blieb 2020 die Warnung an den Finanzausschuss des Landtags? Wir sind das einzige Bundesland, das geschädigt ist. Wir sind das einzige Bundesland, das bewusst in eine Privatbank ohne Einlagensicherung investiert hat. Deswegen muss es natürlich darum gehen, den Anlageschaden des Landes genauestens zu kontrollieren, weil wir dieses Steuergeld in dieser CoronaKrise auch gut gebrauchen können. Wir erwarten von der Landesregierung einen schriftlichen Sonderbericht und auch eine unabhängige Begutachtung durch den Landesrechnungshof. Natürlich muss das auch im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Es muss klar sein, dass das bis zum letzten Ende geprüft ist, damit so etwas nie wieder passieren kann. Genau aus diesem Grund geht es darum, jetzt Klarheit zu schaffen, Transparenz herbeizuführen, deutlich zu machen, wie mit solchen Spekulationsgeschäften umgegangen wird, wie das Liquiditätsmanagement der Landesregierung aussieht und vor allen Dingen wie die Verantwortlichen und wie die Verantwortung im Umgang mit Thüringer Steuergeldern zu bewerten sind. Deswegen haben wir dieses Sonderplenum beantragt. Ich danke für die Auseinandersetzung, die jetzt noch folgt. (Beifall CDU)

Alle Reden von Mario Voigt Protokoll ↗