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Janine Merz

SPD 29.03.2021 Sitzungen 7/40

Steuergelder fahrlässig angelegt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen, die finanziellen Folgen der Greensill Bank und deren Insolvenz sind für Thüringen mit Sicherheit kein Anlass für Freudensprünge. Besonders dann, wenn das Geschäftsgebaren einer einzelnen Bank wiederholt dafür verantwortlich ist, eine ganze Branche in ein falsches Licht zu rücken, müssen wir auch öffentlich darüber reden. In diesen Fällen hat dieses Parlament als Haushaltsgesetzgeber das Recht und die Pflicht, über die Hintergründe aufgeklärt zu werden, viele Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. Das steht hier außer Frage. Beides wurde auch heute durch Finanzministerin Heike Taubert von Beginn an sichergestellt und mit dem heute gegebenen Sofortbericht weiter untermauert. Sie hat damit den auch aus meiner Sicht dringend gebotenen Weg zur Sachlichkeit eingeschlagen, der von einzelnen Fraktionen dieses Hauses wiederholt verlassen wurde. (Beifall SPD) Denn eine Unwahrheit wird nicht automatisch zur Wahrheit, nur weil man sie lange genug wiederholt. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das waren doch sehr viele Fakten!) Der Einlagensicherungsfonds würde für das Land Thüringen genauso wenig bei öffentlichen Banken wie auch bei Privatbanken greifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, am 2. März wurde dem Finanzministerium die drohende Insolvenz der Greensill Capital sowie weiterführend deren Tochtergesellschaft der Greensill Bank bekannt. Einen Tag später verhängte die Bankenaufsicht ein Zahlungsmoratorium aufgrund fehlender Nachweise bilanzierter Forderungen und unterband damit sämtliche Finanzbewegungen der Bank – leider einen Tag vor Fälligkeit der ersten 25 Millionen Euro für das Land Thüringen. Bereits am 5. März hat die Finanzministerin auf Eigeninitiative im Haushalts- und Finanzausschuss über die Situation und die eben genannten Abläufe informiert und eine weitere konsequente Aufklärung zugesagt. Was bis zu diesem Zeitpunkt gesagt werden konnte, wurde gesagt. Die Öffentlichkeit wurde durch das Finanzministerium stets informiert. Heike Taubert hat außerdem in ihrem Sofortbericht heute und bereits im Haushaltsausschuss ausführlich gesprochen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der für den vergangenen Freitag von Rot-RotGrün beantragte Sondertermin für den Haushaltsausschuss sollte unsererseits den notwendigen fachlichen Rahmen für die weitere Aufarbeitung schaffen und damit an die Zusage der Finanzministerin anknüpfen. Dies wäre der geeignete Raum gewesen, um die berechtigten Fragen der Abgeordneten zu beantworten und derart sensible Themen nicht zu skandalisieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine weitere Information der Öffentlichkeit hätte dort ebenso erfolgen können, wie das bisher auch der Fall gewesen ist. (Beifall SPD) Anstatt aber im Ausschuss wirkliche Aufklärungsarbeit zu leisten, finden wir uns allein auf Betreiben der CDU heute hier im Plenum wieder, um sogleich das große Rad (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Hätten Sie mal den Antrag richtig gestellt und alle Unterschriften darunter gehabt, dann hätte die Verwaltung dazu einladen können!) – ja, ist in Ordnung – (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Haben Sie aber nicht!) zu drehen und bei nicht erheblicher Mehrfaktenlage als am 5. März das Thema erst mal öffentlich auszuschlachten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn in Wahrheit geht es der CDU nicht um sachliche Aufklärung, es geht um Skandalisierung und um populistische Stimmungsmache. Da passt auch der schnelle Ruf nach einem Untersuchungsausschuss gut ins Bild. Aber ein wenig Verständnis kann man natürlich für dieses unlautere Verhalten aufbringen, immerhin hat die CDU gerade selbst genügend Skandalbaustellen, schwarze Schafe und auch die Staatsanwaltschaft im Haus. Da tut ein wenig Ablenkung ganz gut. (Beifall SPD) Werte Abgeordnete, als wenig sachlich und zielführend empfinde ich zudem die nicht gerade konstruktive Darstellung der Opposition eines fahrlässig zockenden Finanzministeriums. Das macht sich auf Facebook und Twitter vielleicht ganz gut, rückt aber besonders jene Beamte im Finanzministerium in ein unfaires Licht, die sich pflichtgemäß dem Management der Landesfinanzen widmen. Wenn mehrere Finanzdienstleister inklusive einer Ratingagentur zu dem Ergebnis kamen, es liegt ein A-Rating mit stabiler Situation und geringem Risiko vor, dann sind die wirklich sehr engen Kriterien für Anlagen bei privaten Geldinstituten zunächst erfüllt. Auf diese Institutionen haben sich, wie schon mehrfach deutlich wurde, nicht nur der Freistaat Thüringen, sondern auch eine Vielzahl deutscher Städte, Gemeinden und Landkreise zunächst gestützt. Weiterhin zeigten sich in den Geschäftsberichten keine besonderen Auffälligkeiten, als die Termingeldgeschäfte getätigt wurden. Die in mehreren Medien- und Internetberichten richtigerweise benannten Auffälligkeiten durch stark gewachsene Bilanzen tauchten frühestens im Geschäftsbericht 2019 auf. Nunmehr ist es üblich, dass Geschäftsberichte erst ein Jahr später – hier erst im Jahr 2020 und damit nach Anlage des zweiten Geschäfts – vorgelegt werden. Zur Bewertung durch das Finanzministerium konnte zum Anlagezeitpunkt folglich nur der unauffällige Bericht aus 2018 herangezogen werden. Jetzt, nach dem Moratorium und dem Insolvenzantrag der BaFin, ist zudem bekannt geworden, dass der Verdacht der Bilanzmanipulation im Raum steht. Weiterhin wurde Ende letzter Woche berichtet, dass die Bank mutmaßlich auch bei Kreditversicherungen manipuliert hat. Selbstverständlich sind an diesem Punkt kritische Fragen notwendig und berechtigt. Gab es Anzeichen im Vorfeld? Hätte man es abwenden können? Was können wir in Zukunft besser machen, damit sich so etwas nicht wiederholt? Entscheidend ist jedoch auch der Rahmen, in dem ich diese Fragen stelle, oder ob ich vielleicht gar nicht an ehrlichen zeit- und arbeitsintensiven Antworten interessiert bin oder aber ob hier noch schnell eine Räubergeschichte wie beim Hauptmann von Köpenick als Ablenkungsmanöver konstruiert werden soll. Mit dieser Phantasielegende stellt die CDU gleichzeitig pauschal auch zahlreichen kommunalen Kämmerern in Deutschland, unter anderem auch aus dem Landkreis Eichsfeld oder der Gemeinde Brotterode-Trusetal, ein mieses Arbeitszeugnis der Kategorie „sie haben sich stets bemüht“ aus, denn immerhin entfällt ein Großteil der nicht abgesicherten Forderungen auf kommunale Gläubiger in Deutschland. Allein 26 Kommunen drohen aktuell Anlagen in Höhe von 255 Millionen Euro verloren zu gehen. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die Kämmerer der Landkreise und Gemeinden und das Thüringer Finanzministerium trieb sicher nicht die Zockerlust oder die Gier nach der höchsten Rendite an. Sie alle kamen ihrer pflichtgemäßen Aufgabe nach, die ihnen anvertrauten Ersparnisse in der andauernden Niedrigzinsphase risikoarm vor dem Schrumpfen zu bewahren. Die Finanzministerin hat Ihnen die rechtlichen Hintergründe sowie die Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten und des Liquiditätsmanagements heute klar erläutert. Oberste Priorität hatten hierbei die Kapitalsicherung und Risikominimierung. Die Landeshaushaltsordnung setzt dabei sehr enge Grenzen und macht klare Vorgaben. Für die hier immer wieder reißerisch angeführten spekulativen Hochrisikogeschäfte lässt das Haushaltsrecht schlicht keine Spielräume zu. Es handelt sich um Termingelder, also Festanlagen mit festen Fälligkeitsterminen. Würde durch den Freistaat Thüringen kein aktives Liquiditätsmanagement betrieben und würden die überschüssigen Gelder lediglich bei einer einzigen Bank geparkt, entstünden jährlich Mehrausgaben aus Negativzinsen für den Thüringer Steuerzahler von etwa 15 Millionen Euro. Aus Sicht der CDU haben aber offenbar alle Kämmerer und Finanzbeamte dieses Landes verantwortungslos und fahrlässig gehandelt. Seit Bekanntwerden der Pleite stellt sich Finanzministerin Heike Taubert den Fragen und Debatten mit großer Offenheit. Von Beginn an wurde über wichtigste Details berichtet, die Beantwortung weiterer Fragen zugesichert, die Öffentlichkeit informiert. Weitere Schritte wurden unternommen. Die BaFin wurde als zuständige Aufsichtsbehörde befragt. Über möglicherweise bereits vorliegende Antworten hätten wir gern vorab im – leider verschobenen – Haushaltsausschuss reden können. Darüber hinaus wurden rechtliche Schritte in Erwägung gezogen und auch kritische Töne gegenüber der Bankenaufsicht angeschlagen. Es gibt hier keine Schönfärberei Richtung Berlin. Eine interne Fehleranalyse ist bereits angelaufen, die eigenen Richtlinien des Ministeriums zur Geldanlage wurden kritisch reflektiert und bereits überarbeitet. Insbesondere Geschäfte auf dem privaten Bankensektor finden nicht mehr statt. Wie man innerhalb von drei Wochen ein Krisenmanagement besser und transparenter hätte bewältigen können, erschließt sich uns als rot-rot-grüne Fraktionen daher nicht. Wir sind an einer lückenlosen Aufklärung und natürlich an einem Rückfluss der angelegten Gelder interessiert, aber bitte, werte Kolleginnen und Kollegen, auf sachlichen Wegen und ohne Wahlkampfgetöse. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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