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28. Sitzung (WP7)

20.04.2021 · 25 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (7)CDU (3)Die Linke (1)GRÜNE (1)SPD (1)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir vor der Sitzung eine Anmerkung zu dem bei mir am 15. April 2021 eingegangenen Antrag auf Einberufung des Landtags nach § 77 Abs. 5 der Geschäftsordnung, welcher von 30 Abgeordneten und damit mit der notwendigen Anzahl eines Viertels der Mitglieder des Landtages unterzeichnet wurde. Nachträglich stellte sich heraus, dass eine Unterschrift, trotz entsprechender Nachfrage beim Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion und dessen Bestätigung der Unterschriftsleistung, nicht geleistet wurde, sodass zum Zeitpunkt nur 29 Unterschriften vorlagen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Dann gehen wir wieder! – Staatsminister Christian Piwarz: Peinlich, Herr Zwerg!) Zwischenzeitlich wurde die Ihnen zur Kenntnis gegebene Erklärung eines weiteren Mitgliedes des Landtags nachgereicht, die den oben genannten Antrag auf Sondersitzung nach § 77 Abs. 5 GO stützt, wodurch die Sitzung rechtmäßig stattfinden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich eröffne nun Föderalismus erhalten Länderkompetenzen durch Drucksache 7/6053, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und gegebenenfalls fraktionslose Abgeordnete; Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt der einbringenden Fraktion AfD als Einreicherin das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Deutsche Bundestag wird morgen ein Viertes Bevölkerungsschutzgesetz beschließen. Wenn sich daran nicht noch vieles grundsätzlich ändert, dann ist es ein Gesetz, das im Kern staatszersetzend ist, ein Gesetz, das ohne nachweisbaren Nutzen Millionen Menschen eines Teils ihrer Grundrechte beraubt, ein Gesetz, das in noch nie da gewesener Weise in die Kompetenzen der Länder eingreift, ein Gesetz, das die rechtliche Prüfung verschiedener Grundrechtseingriffe durch Verwaltungs- und Amtsgerichte verhindert, ein Gesetz, das die gescheiterte Lockdown-Politik zementieren Zuerst gratuliere ich ganz herzlich Herrn Frank Richter zum Geburtstag und wünsche ihm alles Gute und Gottes Segen. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Friedel, Frau Wissel, Herr Gemkow, Frau Kuge, Herr Gahler, Frau Nagel und Herr Oberhoffner. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Für den einzigen Tagesordnungspunkt schlage ich gemäß § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten, AfD 12 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten. Wie Sie wissen, sind zwei Mitglieder aus der AfD-Fraktion ausgetreten. Ich habe für die heutige Sitzung und für den Fall, dass die fraktionslosen Abgeordneten sprechen möchten, eine Redezeit von 1 Minute je fraktionslosem Abgeordneten festgelegt. Für die künftige Ausgestaltung der Redezeiten wird das Präsidium eine Festlegung treffen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht erkennen; also verfahren wir so. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die bestätigt. Meine Damen und Herren, als Tagesordnungspunkt rufe ich auf – Nein zum Verlust der das Infektionsschutzgesetz Antrag der Fraktion AfD soll, das eine Politik mit Milliardenschäden für die Wirtschaft mit der Vernichtung Hunderttausender Existenzen, mit ungezählten psychisch Erkrankten und Suiziden, mit immer größeren Bildungsdefiziten unserer Kinder zementieren soll. Halten wir das auf, solange es noch nicht zu spät ist! Schon am Donnerstag kommt der Bundesrat zusammen. Das ist die letzte Chance, auf den Gesetzgebungsprozess einzuwirken. Danach, ohne Einspruch der Bundesländer, tritt das Gesetz in Kraft. Meine Damen und Herren, eines gleich vorweg: Dies ist nicht das erste Sonder-Plenum zur Lockdown-Politik. Bitte halten wir uns nicht damit auf, dass Sie behaupten, Sie könnten dem Feststellungsteil unseres Antrages nicht zustimmen. Dieser Antragsteil ist ein Angebot. Uns kommt es auf die Zustimmung zu Punkt 2 an. Deshalb beantrage ich schon jetzt die punktweise Abstimmung. Besonders erschreckend und ein deutliches Zeichen für die Borniertheit der Lockdown-Politik ist das Festhalten an dem hoch umstrittenen Inzidenzwert. Dieser Wert wird nun schon seit Monaten von Wissenschaftlern, von Amtsärzten und von der WHO kritisiert. Selbst die Sächsische Staatsregierung hatte bereits begonnen, auch zusätzliche Kriterien zu beachten. Dieser Inzidenzwert soll nun höchstwahrscheinlich wieder das einzige harte Kriterium für umfassende Grundrechtseingriffe sein? Laut Viertem Bevölkerungsschutzgesetz würde bei einem Inzidenzwert von 165 der Großteil der sächsischen Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen schließen, mit all den desaströsen Auswirkungen, die das bereits in der Vergangenheit hatte. Diesen absehbaren Scherbenhaufen der Lockdown-Politik wird mein Kollege Dr. Weigand noch im Detail analysieren. Sehr geehrte Damen und Herren! Andere Länder beweisen, dass der Lockdown die falsche Politik ist. Am vergangenen Sonntag hat Israel die Maskenpflicht abgeschafft. Restaurants, Geschäfte und der komplette Einzelhandel haben geöffnet. Das Leben blüht trotz Corona auf: Kino, Achterbahn, Baseball. Auch die Vereinigten Staaten erleben gerade einen regelrechten Öffnungswettlauf der Bundesstaaten. In Deutschland dagegen soll es nun Ausgangssperren geben. So etwas können wir doch nicht einfach hinnehmen. Diese Regelung im Gesetz ist absolut realitätsund lebensfremd. Sie zwingt Menschen, auch in den Sommermonaten die Abend- und Nachtstunden in engen Wohnungen anstatt an der frischen Luft zu verbringen. Wer angesichts einer äußerst geringen Infektionsgefahr im Freien gewillt ist, Menschen in ihren Wohnungen einzusperren, anstatt dass sie sich eigenverantwortlich schützen, der darf sich auch nicht wundern, wenn die Menschen sich dagegen auflehnen. (Beifall bei der AfD) Wenn dann Regierungspolitiker die Polizei auffordern, hart durchzugreifen und friedliche Demonstranten mit Knüppeln und Gewalt überzogen werden, dann ist auch der Vergleich mit Weißrussland berechtigt. (Lachen des Abg. Andreas Nowak, CDU) Ab einer Inzidenz von 100 sollen Geschäfte, Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen geschlossen bleiben. In Sachsen fordern schon heute sieben sächsische Wirtschaftsverbände, darunter die DEHOGA, der Handelsverband und der Landestourismusverband: Neustart statt Lockdown. Recht haben sie. Wir brauchen keine weitere LockdownExistenzvernichtung. Wir brauchen eine durchdachte Öffnungs- und Anti-Schließungsstrategie. (Beifall bei der AfD) Wie diese aussehen kann, hatten wir bereits in der Drucksache 7/6051 aufgezeigt. Wir bieten hierin konstruktive Lösungsvorschläge an. Was mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz kommt, das ist jedoch das exakte Gegenteil einer durchdachten Corona-Exitstrategie. Es ist ein in Gesetzesform gegossenes Misstrauensvotum gegenüber den Ländern und Kommunen. Es ist der konsequente Höhepunkt einer ideenlosen Politik und einer beispiellosen rechtsstaatlichen Fehlentwicklung. Sehr geehrte Damen und Herren! Mich erreichen derzeit viele Mails von Menschen, die sich gegen eine als willkürlich empfundene Politik auflehnen. Ich zitiere aus der Mail einer Mutter aus Sachsen: „Ich habe große Angst um die freiheitliche Grundordnung in unserem Land, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) um ein Leben in Frieden in Europa, um ein körperlich und seelisch gesundes menschliches Aufwachsen meines Sohnes (4 Jahre), um ein Leben in vollem Umfang meiner menschlichen Würde.“ Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie und wir sitzen hier im Landtag, weil wir die Interessen der sächsischen Bürger vertreten sollen. Es ist unsere Aufgabe, dieses Gesetz zum Schaden unseres Landes zu verhindern. (Beifall bei der AfD) Erstens. Die sächsische Regierung hat im Bundesrat die Möglichkeit, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern und gemeinsam mit anderen Bundesländern in Verhandlungen mit dem Bund einzutreten. Zweitens. Die sächsische Regierung hat die Möglichkeit, dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorzulegen. Beides sind wir den Unternehmen und den Bürgern des Freistaates Sachsen schuldig. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie der Meinung sind, dass das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz in der jetzt diskutierten Form dem Freistaat Sachsen schaden wird, ja, wenn Sie auch nur Zweifel daran haben, dass Schaden und Nutzen dieses Gesetzes in keinem vertretbaren Verhältnis stehen, dann stimmen Sie heute unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Urban für die AfD-Fraktion. Als Nächstes rufe ich die Fraktion der CDU auf. Das Wort ergreift Herr Kollege Dierks – selbstverständlich nach der Desinfektion des Rednerpults.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte meine Rede eigentlich mit dem beginnen, was Sie bei allem, was Sie hier im Plenum über Corona und die CoronaPolitik sagen, nicht sagen. Ich bin sehr darin bestätigt worden, dass es zutiefst notwendig ist, das zu sagen, weil Sie es immer ganz bewusst vergessen. Wir haben erst dieser Tage in der gesamten Bundesrepublik Deutschland um die Zehntausenden Toten dieser CoronaPandemie getrauert. Für Sie zur Vergegenwärtigung sei noch einmal gesagt: 8 500 Menschen sind bereits infolge der Corona-Pandemie an oder mit Corona gestorben. Das vergessen Sie ganz bewusst bei Ihrer Generalabrechnung, die Sie hier immer wieder vornehmen, und bei diesen Vergleichen, die einfach ungeheuerlich sind. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer) Wenn Sie sich hier hinstellen und darüber sprechen, dass die Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Schutz-Verordnung auch nur im Entferntesten damit zu tun hat, was Lukaschenko seinen Bürgern seit Monaten in Weißrussland antut, dann zeigt es Ihr vollständig instrumentelles Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie und zum Rechtsstaat. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Norbert Mayer AfD

Zur Erinnerung an 1989!) – Und das sind die nächsten Vergleiche, die Sie immer wieder bringen: Sie versuchen immer wieder, den politischen, parlamentarischen und rechtsstaatlichen Prozess zu delegitimieren und verhindern damit eine notwendige und sachliche Diskussion über das Gesetz, über das Sie hier vermeintlich debattieren wollen und über das Sie hier im Grunde überhaupt nichts gesagt haben, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD. (Beifall bei der CDU, der SPD und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer) Nachdem die erste Welle im Freistaat Sachsen vergleichsweise mild verlaufen ist und die zweite Welle den Freistaat Sachsen so hart getroffen hat wie kein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, leben wir nunmehr mitten in der dritten Welle dieser Pandemie. Wir befinden uns in einer scheinbar paradoxen Situation: Auf der einen Seite explodieren die Infektionszahlen, und Intensivmediziner, aber auch Beraterinnen und Berater der Staatsregierung weisen immer wieder darauf hin, dass das Gesundheitswesen in dieser dritten Welle zunehmend unter Druck gerät; auf der anderen Seite stellen wir fest, dass der Fortschritt beim Impfen dazu führt – Sie haben ja auf Israel und die USA verwiesen –, dass Licht am Ende des Tunnels sichtbar ist, dass absehbar ist, diese Pandemie besiegen zu können, dass wir vielleicht noch eine Kraftanstrengung brauchen, um die Pandemie abschließend zu besiegen, und dass es jetzt noch einmal Maßnahmen braucht, um die anschwellenden Inzidenzwerte der deutlich ansteckenderen britischen Corona-Mutante zu brechen. Darüber sprechen Sie nicht. Und es ist der wesentliche erste Teil, die Grundlage der Geschichte, über die wir sprechen müssen, wenn wir sachlich und vernünftig über dieses Gesetz diskutieren wollen, das Sie hier wieder nur für ekelhafte Propaganda missbrauchen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es braucht keinen Populismus in dieser Pandemie. (Gelächter bei der AfD –

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Norbert Mayer AfD

Richtig!) Populismus ist schädlich. Populismus ist gefährlich in dieser Pandemie. Das zeigt auch wieder, dass es für Sie nur null und eins gibt. Für Sie gibt es immer nur null und eins. Es gibt nur Staatszersetzung und das Paradies auf Erden. Aber das ist nun mal nicht das Wesen einer parlamentarischen Demokratie in einer vielfältigen, sehr heterogenen Gesellschaft. Wir müssen die Grautöne sehen. Wir müssen uns über die Details streiten und dürfen nicht nur hier vorn am Pult stehen und uns gegenseitig vorwerfen, dass wir auf dem besten Weg zu Zuständen wie vor 1989 seien. Ich will mir gar nicht vorstellen, was diejenigen, die das damals in der DDR wirklich erlebt haben, und die es derzeit in Belarus erleben, zu solch geschichtsvergessenem Blödsinn sagen, wie Sie ihn hier unter dem höhnischen, dümmlichen Gelächter Ihrer Kollegen immer wieder zum Besten geben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Beifall bei der Staatsregierung) Ich sage das deswegen so deutlich, weil man über dieses Vierte Bevölkerungsschutzgesetz kritisch diskutieren muss. Wir sehen auf der einen Seite, dass es noch einmal eine Kraftanstrengung braucht, um diese Corona-Welle zu brechen, und auf der anderen Seite, dass es die Erfahrung – auch die Fehlererfahrung – derjenigen braucht, die seit über einem Jahr mit Pandemiemaßnahmen zu tun haben und diese ins Werk setzen. Ich halte es für völlig verfehlt, das zu tun, was Sie machen: nämlich so zu tun, als sei der Inzidenzwert irgendein gegriffener Zauberwert, der in überhaupt keinem Verhältnis zur späteren Krankenhausauslastung steht. (Widerspruch von der AfD) Aber selbstverständlich ist es so, dass es eine Rolle spielt, wie viele Menschen geimpft sind und welche Altersgruppe besonders betroffen ist. Deswegen haben wir im Freistaat Sachsen neben dem Inzidenzwert den Bettenwert eingeführt und gesagt, wir müssen auch schauen, wie sich – neben der absoluten Zahl der Ansteckungen – die Belegung der Krankenhausbetten entwickelt. Wir hätten das für richtig gehalten und haben das auch immer wieder gegenüber der Bundesregierung, den Bundestagsabgeordneten und den zuständigen Stellen geäußert. Zum einen macht dieser Bettenwert plastisch, dass es diese Herausforderung, die Sie ja immer leugnen, tatsächlich gibt, und zum anderen macht er deutlich, dass es zwischen Inzidenzwert und Bettenauslastung in den Krankenhäusern zwar eine Korrelation, aber keinen linearen Zusammenhang gibt. Deswegen hielten wir es für wichtig, dass das Berücksichtigung findet. Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir kritisiert haben, ist das Thema Schule und Kindertagesstätten. Über das gesamte Jahr, in dem wir jetzt mit der Corona-Pandemie umgehen müssen – die so viel Erschöpfung, so viele gesellschaftliche, aber auch soziale Widernisse und Mühsal mit sich gebracht hat –, haben wir miteinander immer wieder wichtige Abwägungsentscheidungen treffen müssen. Wir haben immer gesagt, dass der Fortgang und die Arbeitsfähigkeit unserer Volkswirtschaft wichtig ist, aber auch das Bildungswesen einer besonderen Priorität unterliegen muss. Deswegen halten wir es nicht für sinnvoll, dass all die Anstrengungen, die im Freistaat Sachsen unternommen wurden, um das zu gewährleisten – das Thema strenge Hygienekonzepte, die Priorisierung der Lehrerinnen und Lehrer beim Impfen, das verstärkte und fortlaufende Testen der Schülerinnen und Schüler –, bei der Beurteilung, jedenfalls zum heutigen Tag, keine Berücksichtigung gefunden haben. Das hätten wir berücksichtigen sollen. Das ist ein wichtiger Aspekt, wenn wir auch die Erfahrungen berücksichtigen wollen, die wir im letzten Jahr bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gemacht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich halte es für notwendig, dass, wenn wir über die Beteiligung von Ländern im föderalen Prozess sprechen, wir auch auf die Mechanismen hinweisen, die eine solche Beteiligung am föderalen Prozess mit sich bringt. Sie stellen sich hier hin und sagen, der Sächsischen Landtag soll das jetzt mal beschließen, und sie fordern die Staatsregierung zu irgendetwas auf. Es gibt doch Mechanismen, sich gegenüber dem Deutschen Bundestag zu Wort zu melden. Es gibt die Möglichkeit der Länder, im Bundesrat mitzuwirken. Wir als Fraktion haben die Staatsregierung aufgefordert, auch unsere Maßgaben beim Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Aber es bringt doch nichts, jeden Kritikpunkt, den Sie haben – das kritisiere ich wirklich zutiefst – für Ihre billige Propaganda zu nutzen und bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit – das war beim letzten Infektionsschutz- bzw. Bevölkerungsschutzkonzept auch schon der Fall – Ihren Popanz aufzuführen und uns allen eine Sondersitzung aufzuzwingen, die in dieser zutiefst ernsten Situation wirklich gar nichts bringt, uns nicht weiterbringt, den politischen Prozess in keiner Weise bereichert und am Ende so unnötig ist wie der sprichwörtliche Kropf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Dierks sprach gerade für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon lächerlich, dass die AfD-Fraktion hier als Verfassungs- und Grundrechtsverteidiger auftritt. Sie schaffen es nicht einmal, 30 gültige Unterschriften vorzulegen, sondern schaffen es nur bis 29. Sie verteidigen die Grundrechte immer dann, wenn es Ihnen in den Kram passt, und gleichzeitig bändeln Sie mit denen an, die die Grundrechte mit Füßen treten. (Zuruf von der AfD: Nur kein Neid!) Der Entwurf des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes gefährdet nicht den Föderalismus, maximal gefährdet er unsere Gesundheit, und zwar die von uns allen. Ich will Ihnen auch sagen warum, und das vor allem in Richtung CDU und SPD: Dieser Gesetzentwurf kommt auf Bundesebene viel zu spät. Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten erklärten in ihrer Bund-Länder-Runde am 23.03.2021 den Gründonnerstag und den Karsamstag zu einem gesamtgesellschaftlichen Ruhetag. Kaum, dass es einen Beschluss dazu gab, erfolgte ein riesiger Aufschrei, insbesondere aus der Industrie. Es dauerte keine 24 Stunden und der Beschluss wurde wieder aufgehoben. Nach diesem Schock musste erst einmal eine Pause eingelegt werden. Man sammelte über Ostern nicht nur Eier, sondern auch Gedanken. Der jetzt verkündete neue Kanzlerkandidat, Ministerpräsident Laschet, hatte über Ostern Zeit nachzudenken; die Kanzlerin benötigte eine Woche länger. Am Ende dieser Woche verkündete sie dann, dass es eine bundeseinheitliche Regelung brauche. Applaus für diese gedankliche Meisterleistung. Drei Wochen später wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung behandelt hat und der morgen zur Verabschiedung ansteht. Während man allerdings dabei war, die Wirtschaft weiterhin in Watte zu packen, wurde völlig aus den Augen verloren, dass niemand darüber nachgedacht hat, wie man denn nun die dritte Welle brechen und aufhalten wolle. Nun: Sie kam trotz der Watte um die Konzerne. Jetzt stehen wir alle vor einem Dilemma und vor einem Infektionsschutzgesetz, welches für Sachsen Dinge regelt, die schon lange vereinbart waren, nämlich die Notbremse. Diese wiederum wurde schon Anfang März in der Bund-Länder-Runde ausgemacht. Wir reden also über anderthalb Monate vergeudete Zeit. Bei dem ganzen Infektionsgeschehen und der rasanten Entwicklung der Inzidenzzahlen muss man sagen, dass dieses Gesetz überhaupt nichts mehr bringt. Man hätte sich von vornherein für eine wirkliche Ruhepause entscheiden müssen. Erst dann macht es Sinn, über Ausgangssperren oder -beschränkungen nachzudenken. Ansonsten ist es völlig absurd. Es ist vor allem dann absurd, wenn man aktuell darüber redet, dass jeden Tag immer noch 40 Millionen Menschen auf Arbeit gehen. Das ist die Hälfte der Gesamtbevölkerung; und das alles nur, weil Sie der Industrie regelrecht am Hintern kleben. An der Stelle muss ich Prof. Kollmorgen recht geben, wenn er drei Grundfehler der Regierung benennt. „Erstens hat die Regierung die Lernchancen des faktischen Moratoriums im Sommer und Frühherbst 2020 nicht zur Vorbereitung auf die zweite und dritte Welle genutzt, obgleich die Prognosen und viele der zu lösenden Probleme klar auf dem Tisch lagen.“ Meine Fraktion und auch ich haben mehrfach darauf hingewiesen. Zweitens – so Kollmorgen – „gab es eine Bevorzugung von auch in normalen Zeiten besonders gut organisierten und lobbystarken Interessengruppen, wie der Großindustrie. Andererseits fanden politisch schwache Bevölkerungsgruppen, wie Alleinerziehende über Pflegebedürftige bis hin zu selbstständigen Kleinkünstlern, lange Zeit und teils bis heute kaum Beachtung und erhielten keine effektive Unterstützung“. „Drittens hat sich die Regierung in der Schaffung von Kapazitäten für Testungen und Impfungen zu sehr auf den Normalbetrieb der Marktwirtschaft verlassen und eine strikte staatliche Förderung, Steuerung und Kontrolle unterlassen. Das rächt sich jetzt“, so Prof. Kollmorgen. Genau das sind die Probleme der Regierung im Bund und hier im Land. Deshalb sind wir jetzt in dieser Misere. Es versteht niemand mehr. Lehrkräfte und Schülerinnen unterliegen der Testpflicht, während die Unternehmen nur ein Testangebot machen müssen. Immer noch gibt es keine Verpflichtung zum Homeoffice in den Unternehmen. Das ist einfach nur noch lächerlich. Die Strategie, die großen Industrieunternehmen außen vor zu lassen, während pausenlos ins Privatleben oder in einzelne Branchen eingegriffen wird, funktioniert nicht mehr. Das Virus macht doch vor den Werkstoren und den Großraumbüros keinen Halt. Deshalb fordert meine Fraktion eine für zwei bis drei Wochen andauernde wirkliche Ruhephase für die gesamte Gesellschaft; ausgenommen sind nur jene Bereiche, die für eine funktionierende Gesellschaft lebensnotwendig sind. Anders werden wir diese Virusmutationen nicht mehr stoppen können. Wenn es dieses harte Runterfahren von fast allen Lebensbereichen gibt, dann brauchen wir für diejenigen, die besonders darunter zu leiden haben, natürlich eine soziale Absicherung. Von Schließung betroffene Betriebe und Selbstständige sollten dann 90 % ihrer entstehenden Kosten vom Staat erstattet bekommen. Bei Betriebsschließungen muss Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dieses muss bei 90 % liegen und im Niedriglohnbereich bei 100 %. Alle Kleinunternehmer und Soloselbstständigen, die ohne Einkünfte dastehen, brauchen ein Mindestgehalt in Höhe von 1 250 Euro pro Monat, das ausgezahlt werden muss. Nicht zuletzt bleiben wir grundsätzlich dabei, dass alle zu beschließenden Maßnahmen im Parlament besprochen und beschlossen werden müssen. Wir rücken auch nicht von unserer These ab, dass es runde Tische braucht. Vor allem – diesbezüglich erwarten wir auch Verbindlichkeiten seitens des Bundes – muss es um das Impfen, Impfen, Impfen gehen. Hier gilt es, verlorene Zeit und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die allermeisten Menschen in diesem Land verstehen, dass Corona eine globale Herausforderung ist, die in erster Linie lokal gemeistert werden muss. Sie verstehen, dass Masken, Abstand, Hygiene und Testen notwendig sind. Sie verstehen, dass manch harte Regelung erlassen werden musste, um einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens zu verhindern. Die meisten Menschen verstehen auch, dass verantwortliche Politikerinnen und Politiker Fehler machen. Was sie nicht verstehen, ist, wenn sich das Gefühl breitmacht, die politisch Verantwortlichen wissen nicht mehr, was sie tun. Zum Schluss: Wir halten die Debatte zum Föderalismus an dieser Stelle für völlig deplatziert. Die jetzt geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind aus unserer Sicht nicht geeignet, die dritte Welle der Pandemie nachhaltig zu brechen. Trotzdem sehen wir keine Übereinstimmung mit der antragstellenden Fraktion. Meine Fraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass niemand – weder gesundheitlich noch finanziell – auf der Strecke bleibt. Es geht um Solidarität, nicht mehr und nicht weniger. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Gebhard, Fraktion DIE LINKE. Als Nächste erwarten wir am Rednerpult Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine „abstrakte Normenkontrollklage“ bricht keine dritte Welle. Die AfD-Fraktion widerspricht mit ihrem Antrag nicht nur erneut sich selbst; dieser Antrag leistet auch keinen Beitrag zur Lösung der schwierigen Situation. Deshalb lehnen wir ihn ab. Wir als BÜNDNISGRÜNE sagen ganz klar: Wir brauchen Mittel, die rechtssicher und nachhaltig sind, um erstens die dritte Welle tatsächlich zu brechen und zweitens die Lasten in der Pandemie gerecht zu verteilen. Über diese Punkte möchte ich in meiner Rede sprechen. Meine Damen und Herren! Es ist unser aller Aufgabe, die Infektionszahlen deutlich zu senken und Maßnahmen zu treffen, die wirkungsvoll, gerecht und rechtssicher sind. Diese Absicht liegt im Grundsatz auch der Notbremse des Bundes zugrunde. Wir als BÜNDNISGRÜNE teilen diesen Anspruch und auch das Ziel, kritisieren jedoch die handwerkliche Machart der vorgeschlagenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Wir finden es problematisch, dass erstens rechtliche Fragen unbeantwortet bleiben, insbesondere bei den nächtlichen Ausgangssperren; dass zweitens das Thema Kontaktbeschränkungen im Entwurf – ich möchte das ganz offen so sagen – lebensfremd formuliert ist; dass drittens die Anpassungen im Infektionsschutzgesetz für einige Länder Rückschritte bedeuten werden; dass viertens die Ausrichtung weiterhin nur am Inzidenzwert erfolgt und ein Stufenplan nicht in Sicht ist und dass fünftens – das ist für uns BÜNDNISGRÜNE zentral – die ungleichmäßige Verteilung der Lasten bleibt; denn nach wie vor leiden Kinder, Jugendliche und Eltern besonders unter den Beschränkungen. Genau aus diesen Gründen hält die Notbremse noch nicht das, was sie verspricht. Sie sollte nochmals nachgebessert werden, um eine höhere Akzeptanz zu erreichen. Aber diese Nachbesserung geschieht nicht, indem im Bundesrat ewige und, wie es die AfD hier fordert, ergebnisoffene Debatten geführt werden. Wir brauchen Debatten, ja; aber wir brauchen auch klare politische Entscheidungen und keine Endlosdiskussionen. Wir BÜNDNISGRÜNEN stehen für einen starken Föderalismus auch in schwierigen Zeiten. Allerdings macht eine Pandemie eben nicht an Bundeslandgrenzen halt. Somit ist es eine fragile Abwägung zwischen bundeseinheitlichen Regelungen und den Länderentscheidungen, die in solchen Situationen regelmäßig neu bewertet werden muss. Deshalb haben wir auch immer wieder deutlich gemacht, dass die Kompetenzen für den Bund nicht überschießend sein dürfen und stets befristet sein müssen. Dass eine Föderalismusdebatte mal wieder dran ist, darüber kann man trefflich diskutieren; aber das ist heute nicht der Punkt. Was mir auffällt, wenn ich den Antrag der AfD lese, ist ein eklatanter Widerspruch zum grundsätzlichen Politikverständnis dieser Fraktion. Sie stehen ja immer für eine entschiedene Politik des starken Nationalstaats; aber wenn dieser nun tatsächlich befristet für sich Kompetenzen beansprucht, dann sind Sie auf einmal die heldenhaften Verteidiger des Föderalismus? Meine Damen und Herren auf der rechten Seite, das passt nicht zusammen. Das ist unglaubwürdig und zeigt, dass es einmal mehr um das Bespielen Ihrer Filterblase statt um tatsächlich gute Maßnahmen geht, so wie Sie das in Ihrem Antrag nennen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Ich komme zum zweiten Punkt meiner Rede: dass alle in dieser Krise solidarisch ihren Beitrag leisten sollen. Wir alle haben in dieser Krise unser Päckchen zu tragen. Aber – und das ist das Problem – für manche Menschen ist dieses Päckchen um ein Vielfaches größer, und das ist ungerecht. Menschen, die mit mir sprechen, sagen mir, dass sie Kleinkinder haben, die bereits ein Drittel ihres Lebens im Lockdown sind. Sie berichten von jungen Menschen, die all das, was Jugendzeit ausmacht, gerade nicht erleben können. Sie erzählen von der andauernden Mehrfach- und Überbelastung, die sie empfinden und die auch durch den x-ten Spaziergang nicht mehr reduziert wird. Das ist heftig, und das schmerzt. Wenn ich sehe, dass Menschen vor Schulen für deren Schließung demonstrieren, dann verstehe ich, verstehen wir deren Ängste und Sorgen, aber wir fragen auch: Ist es gerecht, dass Kinder und Familien vor derartige Härten gestellt werden, aber die große Wirtschaft und die Industrie nach wie vor geschont werden? – Nein. Das hat mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nichts zu tun. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Die geplanten Einschränkungen betreffen vor allem wieder das Privatleben der Bevölkerung. Um aber die dritte Welle tatsächlich nachhaltig zu brechen, sollten alle gesellschaftlichen Bereiche einen Beitrag leisten. Allen voran muss der Corona-Schutz in der Arbeitswelt verbindlich gestärkt werden, um wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Diese Kernfrage aber, wie wir mit Gerechtigkeit in der Pandemie umgehen, wie wir Gerechtigkeit in der Pandemie schaffen, wird im AfD-Antrag mit keiner Silbe thematisiert. Genau deshalb verfehlt er auch den Kern dieser Debatte und ist abzulehnen. Wir BÜNDNISGRÜNE haben seit Beginn dieser Pandemie immer den Standpunkt vertreten, dass alle Eingriffe, die aus nachvollziehbaren Gründen des Infektionsschutzes nötig sind, auf eine parlamentarische Grundlage gestellt werden und rechtssicher sein müssen; denn jede Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten braucht eine entsprechende Legitimation. Wir brauchen auch in Sachsen eine gesetzlich verankerte parlamentarische Beteiligung, dabei bleiben wir. Aber darum geht es in diesem Antrag der AfD auch nicht, dabei würde das sogar dem erklärten Ziel helfen, die Länderbefugnisse zu definieren. Vor allem aber verfehlt dieser Antrag das gemeinsame Ziel: so schnell wie möglich mit gerecht verteilten Lasten die Infektionszahlen zu senken und gemeinsam aus dieser Krise zu kommen. Aus all diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Frau Kollegin Schubert. Nun erhält für die SPD-Fraktion Kollege Panter das Wort.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erleben derzeit sehr ähnliche Dinge: Wir alle leiden unter einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit, wir alle vermissen Menschen, die uns lieb sind. Wir können nicht mehr in die Kneipe, nicht mehr ins Museum, nicht mehr ins Theater, müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen, oder – ganz schlicht und ergreifend – wie wir das alles noch schaffen sollen. Das sind gemeinsame Erfahrungen, die wir in diesen Monaten machen. Trotzdem können die Lehren, die wir daraus ziehen, kaum unterschiedlicher sein. Mir haben die letzten Monate vor allem eines vor Augen geführt: wie wichtig Demut – auch vor der eigenen Fehlbarkeit – ist und wie wichtig es ist, eigene Fehler auch einzugestehen; denn die Demut davor, dass man auch als Politikerin oder Politiker niemals in allen Fragen, bis ins letzte Detail Expertin oder Experte sein kann, ist eine sehr wichtige Erkenntnis. Ich zum Beispiel halte wenig von Ausgangssperren. Mir erschließt sich nicht sofort, wie sie uns aus der Pandemie herausführen; aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, da Sie in Ihrem Antrag auch die Erfahrungen anderer Länder bemühen: Epidemiolog(inn)en sagen ganz klar, dass nach den bisherigen Erfahrungen Ausgangssperren eine notwendige, aber noch nicht die hinreichende Bedingung sind, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Das heißt, in keinem Land waren Ausgangsbeschränkungen allein ausreichend, um das Virus zu bremsen, aber – dies gehört ebenfalls dazu – in keinem Land ging es ohne sie. Dieses Ergebnis gefällt mir persönlich nicht, das gebe ich ehrlich zu; aber ich bin trotzdem bereit, diese Erkenntnis und den Rat vieler Expertinnen und Experten anzunehmen. Für mich zeigt sich dabei, was oft nur schwer zu akzeptieren ist: dass die Erkenntnis in mir reift, dass sich das subjektiv Richtige vom objektiv Richtigen unterscheiden kann. Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, diese Erkenntnis würde Ihnen sicher weiterhelfen; auch Ihnen, Herr Urban. Die letzten Monate der Pandemiebekämpfung waren auch ein Spagat zwischen föderalen Kompetenzen und dem Wunsch nach einheitlichen Regelungen im ganzen Land. Zur Ehrlichkeit gehört, dass dieser Spagat uns nicht immer so gelungen ist, wie wir es uns gewünscht hätten; keine Frage. Als Abgeordneter eines Landesparlaments bin ich natürlich überzeugter Föderalist; aber spätestens nach dem Beschluss zur Osterruhe und der sich direkt daran anschließenden Kehrtwende muss auch ich anerkennen, dass es so wie bisher nicht weitergeht. So können wir die dritte Welle auf jeden Fall nicht brechen; denn zu groß ist offensichtlich der Druck vor Ort, zu unterschiedlich sind die Einschätzungen – auch der notwendigen Maßnahmen. Nun nimmt der Bund das Heft des Handelns in die Hand, um einheitliche Regelungen zu beschließen. Ja, die Bundesregierung erhält die Möglichkeit, in einem sehr engen Rahmen Verordnungen zu erlassen. Ich möchte überhaupt nicht verhehlen, dass ich einiges am Gesetz des Bundes anders machen würde. Ich finde auch, dass das Thema Inzidenz als alleiniges Kriterium zu kurz greift. Wir sind in Sachsen dabei schon weiter. Wir haben das Thema Bettenkapazität mit auf dem Schirm. Aber auch wenn dieser Punkt keine Berücksichtigung gefunden hat, bin ich doch davon überzeugt, dass wir zur Bewältigung dieser Krise konsequentes sowie stringentes Handeln brauchen. Eine kluge Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes kann dabei helfen. Und ich bin froh, dass die intensive Debatte der letzten Tage noch zu Veränderungen geführt hat, zum Beispiel zur Befristung des Gesetzes bis zum 30. Juni; zumindest liegt dies im Entwurf so vor. Nun, Herr Urban, Sie haben im letzten Jahr – ich zitiere – den „Flickenteppich föderaler Gefährdungseinschätzungen und daraus resultierender Maßnahmen unterschiedlichen Ausmaßes“ kritisiert. Offenbar – dies muss ich leider feststellen – interessiert Sie Ihr Geschwätz von gestern heute schon nicht mehr. Das sagt viel über die Redlichkeit Ihres Handelns aus. Ich kann für die SPD-Fraktion sagen: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. – Wir eröffnen eine neue Rederunde. Das Wort hat zu Beginn für die AfD-Fraktion Herr Kollege Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dierks, Sie haben gesagt, wir würden immer die Corona-Toten vergessen. Das stimmt nicht. Sie vergessen immer wieder, dass wir hier Vorschläge unterbreitet haben. Vor einem Jahr, am 28.04., haben wir gesagt, eine Schutzstrategie für die Risikogruppen. Wir haben es am 5. November wiederholt: Präventionsstrategie für die Risikogruppen. Sie vergessen jedes Mal zu sagen, dass die Antigenschnelltests in den Alten- und Pflegeheimen erst im Dezember da waren, als die Kacke schon richtig am Dampfen war. Das ist purer Populismus, den Sie hier betreiben! (Beifall bei der AfD) Sie vergessen auch, dass 62 % der Sachsen mit Ihrer Politik völlig unzufrieden sind. Sie sagen, wir zwingen Ihnen hier eine Sondersitzung auf. Wir nutzen unsere parlamentarischen Rechte, mit denen uns die sächsischen Bürger ausgestattet haben. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es geht doch gar nicht um das Klein-Klein, ob wir 100 % Schnittmenge in dieser Coronakrise miteinander haben. Es geht nicht um die politischen Scharmützel, die Sie hier abzuspielen versuchen. Es geht darum, die Notbremse der Kanzlerin zu verhindern. Es geht darum, den Bildungsföderalismus in diesem Land zu erhalten. Es geht darum, Schaden von unseren Kindern abzuwenden, und es geht darum, heute geschlossen für das sächsische Volk zu entscheiden. (Beifall bei der AfD) Sie von der CDU sollten da auch zu Ihren Worten stehen. Kurz bevor die Sondersitzung losging, kam eine Pressemitteilung von Staatsminister Gemkow, der den Eingriff in die Hochschulfreiheit kritisiert. Es gibt Kritik von der WerteUnion zum Eingriff in den Föderalismus, und, ja, auch Sie, Herr Piwarz, haben das lobenderweise die ganze Zeit kritisiert. Sie haben letzte Woche gesagt: Kein noch so guter Distanzunterricht kann Präsenzunterricht ersetzen. Die Schulschließungen belasten die Schüler sehr. Unsere Kinder haben keine Schuld an dieser Situation. Unsere Kinder brauchen endlich eine Lobby, da bin ich sogar bei Ihnen, Herr Gebhardt. Frau Schubert, wenn Sie das auch sagen und dann hier so mit warmen Worten das Volk abspeisen, und wenn nächste Woche die Schulen und Kitas schließen, dann stellen wir uns eben nicht vor unsere Kinder – und vor die müssen wir uns endlich stellen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Es ist nämlich völlig irre und unverhältnismäßig, was hier kommt: Arbeitgeber müssen freiwillige Tests nur anbieten, für Schüler gilt eine Testpflicht. Es ist völlig irre und unverhältnismäßig, dass Jugendämter und Experten seit Monaten vor den negativen Auswirkungen der Krise auf die Kinder warnen; dass sie davor warnen, dass die Schulabbrecherquote hochgeht, dass die Bildungsschere auseinandergeht. Und es ist völlig irre, dass wir die Hilferufe der Verbände, der Eltern, der Familien ignorieren. Es ist völlig irre und unverhältnismäßig, dass Großraumbüros geöffnet bleiben und dass Schulen und Kitas ab nächster Woche bei einer Inzidenz von 165 geschlossen werden. Herr Dierks, Sie haben gesagt, die Inzidenz von 165 sei durchdacht. Also, ich weiß nicht, was Sie gemacht haben oder was die Bundeskanzlerin gemacht hat. Saßen Sie da und haben gesagt, wir haben mal 35 genommen, dann haben wir noch 50 und 100, jetzt sind wir bei 185, was machen wir mit 200? Da sagt Herr Spahn: Streichen wir eine Null weg – Nullen sind wir sowieso genug –, ziehen es voneinander ab: 185 minus 20 sind 165. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Oder haben Sie drei Würfel genommen, auf den Tisch gelegt und gesagt: Das ist 165? Es ist doch völlig unwissenschaftlich, wo diese Zahl hergekommen ist. (Sören Voigt, CDU: Sie kennen sich ja aus!) Das ist reine politische Willkür. Wenn wir jetzt sehen: In einem Landkreis gibt es einen Corona-Ausbruch in einem Altenheim oder einem Unternehmen und im Kreis schießen sie über die 165 – dann machen wir alle Schulen und Kitas zu, obwohl dort alles sauber ist. Das ist keinerlei Differenzierung, es ist kein Konzept. Das ist völlig kopflos, völlige Willkür, und das lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei der AfD) Sie müssen Ihren Worten Taten folgen lassen. Herr Piwarz, Sie haben letzte Woche auch in der Sondersitzung im Bildungsausschuss gesagt, Bildung ist Ländersache, das Festhalten an der Inzidenz ist falsch. Das habe ich heute auch in einem Interview von Ihnen gelesen, Sie waren auch im Radio zu hören. Aber Sie müssen es eben dann auch im Bundesrat gegenüber der Bundeskanzlerin umsetzen. Sie haben gestern die Schulleiter angeschrieben, haben gesagt, Sie sind gegen die Pläne der Bundesregierung. Wenn sich aber der Bundesrat durchsetzt und dem Gesetz zustimmt, dann wird Ihnen der sächsische Weg durch Schulöffnung unabhängig von der Inzidenzzahl aus der Hand geschlagen. Genau das haben Sie richtig erkannt: wenn der Bundesrat zustimmt. Wenn der Bundesrat nicht zustimmt, dann bleibt Bildung Ländersache. Wenn der Bundesrat nicht zustimmt, dann bleiben Schulen und Kitas offen; und wenn der Bundesrat nicht zustimmt, dann bleibt das Recht auf Bildung bestehen. Deswegen stimmen Sie im Bundesrat mit Nein und gehen Sie noch mal hart ins Gericht mit der Bundesregierung – vermitteln Sie da! (Beifall bei der AfD) Unser Antrag erklärt ja auch in dem Feststellungsteil, dass das, was für die Schulen und Kitas kommt, falsch ist. Wir wollen das Kindeswohl, das Recht auf Bildung wieder in den Fokus rücken. Wir kämpfen seit einem Jahr dafür, dass das hier endlich gehört wird. Verhindern Sie Depression und Einsamkeit durch die Kontaktbeschränkung! Verhindern Sie Übergewicht durch Sportverbote! Verhindern Sie Gewalt und Mobbing durch soziale Isolation in den prekären Familien! (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) Erinnern Sie sich an Ihren Amtseid, den Sie hier im Oktober 2019 geschworen haben, Schaden vom Volke im Freistaat Sachsen abzuwenden! Dazu gehören auch unsere Kinder, dazu gehören deren Eltern und unsere sächsischen Familien. Stimmen Sie deswegen unserem Antrag zu und verhindern Sie damit das Infektionsschutzgesetz im Bundesrat! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Dr. Weigand hatte das Wort für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht die CDUFraktion und das Wort ergreift Herr Kollege Christian Hartmann.

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu der Debatte nicht sprechen, aber Herr Dr. Weigand hat dazu eingeladen und man soll nicht unhöflich sein. (Lachen bei der AfD) Herr Dr. Weigand, Ihre parlamentarischen Rechte nach der Sächsischen Verfassung streitet Ihnen keiner ab. Nur gibt Ihnen die Sächsische Verfassung nicht das Recht zur Einberufung der Sondersitzung – das macht die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags, die wir uns gemeinsam gegeben haben. Es sei an dieser Stelle schon mal angemerkt, dass Sie, die sonst immer beklagen, wie teuer der Parlamentarismus in Sachsen ist, von diesem Recht weiland Gebrauch machen, reichlich Gebrauch machen und sich zumindest für den geneigten Betrachter gelegentlich die Frage stellt, ob jede dieser Sitzungen und der damit verbundene politische Klamauk zu mehr dient, als Ihre Botschaften und Ihre große Betroffenheit noch einmal nach außen zu tragen. Dann sprechen Sie von einer Entscheidung für das sächsische Volk und der Verantwortung für das sächsische Volk, als ob der Rest in diesem Hohen Hause leicht grenzdebil wäre und nicht wüsste, welche Verantwortung er zu tragen habe. Aber Sie müssen es dann schon mal in den Zusammenhang bringen mit dem Thema Föderalismus, denn Föderalismus heißt nicht nur eine Verantwortung für Sachsen, sondern auch Sachsen als Teil der Bundesrepublik Deutschland, nämlich als Teil dieses föderalen Systems. Dann können Sie sich nicht wie beim Sahnekuchen mal dafür entscheiden, was Ihnen gerade an welcher Schicht schmeckt und was Sie sich dort heraussuchen, sondern dann wird Ihnen irgendwann nichts anderes übrigbleiben, als das ganze Stück zu verdauen – und das heißt, sächsische Interessen im Kontext der föderalen Struktur und einer Gesamtverantwortung in der Bundesrepublik Deutschland und das – auch wenn Sie es nicht gern hören – auch noch in einer Verantwortung der Europäischen Union. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre der Kontext, in den Sie diese Debatte auch stellen müssen. Wir sind uns sehr bewusst, wem gegenüber wir welche Verantwortung zu tragen haben, und das ist gegenüber dem sächsischen Volk in Gänze als Teil der Bundesrepublik Deutschland. Damit bin ich schon bei dem, worum es heute geht. Es geht um die Frage: Wie positioniere ich mich zu einem Infektionsschutzgesetz? Und dann bringen Sie es bitte auch klar auf den Punkt. Wir reden von keinem Zustimmungsgesetz im Bundesrat, weil wir von einer Pandemiebekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz sprechen, und dafür gibt es eine Bundeszuständigkeit. Diese Bundeszuständigkeit ist es, die zu einem Einspruchsgesetz führt und nicht zu einem Zustimmungsgesetz, weil wir von einer Bekämpfung einer pandemischen Lage reden. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Dazu gehört auch noch einmal – – Hören Sie doch einfach mal zu; ich habe mir auch Mühe gegeben, Ihnen zuzuhören! (Zuruf von der AfD: Sie haben nicht zugehört!) Sie führen die ganze Zeit nichts anderes als eine Diskussion: Das ist alles gar nicht so gefährlich, das ist alles gar nicht so problematisch, wir brauchen eine Öffnungsstrategie. Nein, wir müssen an den Anfang schon noch einmal die Erkenntnis stellen, dass wir in der Bekämpfung einer pandemischen Lage vor großen Herausforderungen stehen. Jetzt mache ich es noch einmal ganz klar, weil Sie hier versuchen, auch Alexander Dierks und die Aussagen meiner Fraktion etwas falsch in den Duktus zu stellen: Meine Fraktion sieht auch erhebliche Bedenken bei der Frage der föderalen Souveränität bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Wir stellen aber nicht in Abrede, dass es ein bundeseinheitliches Vorgehen braucht, weil es sinnvoll ist, eine gesamtgesellschaftlich und in allen Bundesländern existente Pandemie auch mit einem entsprechenden bundesweiten gemeinsamen Vorgehen zu bekämpfen. Ob dieses Gesetz der richtige Weg ist – das habe auch ich in einer Pressemitteilung vor Ihrem Antrag deutlich gemacht –, sehen wir sehr kritisch, und zwar wesentlich in vier Punkten. Auch wir halten es für höchst problematisch, dass bei der Einschätzung des pandemischen Geschehens über das Infektionsschutzgesetz die föderale Verantwortung für Schule und Kita eingeschränkt wird. Wir halten es für problematisch, dass wir rein auf Inzidenzwerte abstellen und nicht die Frage beantworten, ob nicht die Bewertung der Belastung des Gesundheitssystems mit einer Bettenfestlegung, so wie es die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vorsieht, eine richtige Ergänzung wäre. Wir sehen es genauso problematisch, dass das Thema Testung nicht in vollem und ausreichendem Umfang aufgenommen ist. Wir halten es für schwierig, dass diese Regelungen bis 30.06. laufen und nicht einer regelmäßigen Überprüfung qua Gesetz unterliegen. Es gibt auch von uns genug Kritikpunkte; wir haben sie deutlich gemacht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie lassen es trotzdem zu! Das ist nur heiße Luft! – Zurufe von der AfD) Im Gegensatz zu Ihnen tanzen wir nicht immer nur um den Baum und rufen es heraus, sondern wir haben die letzten Wochen und Tage sehr intensiv genutzt, diese Diskussion miteinander zu führen, auch mit den Bundestagsabgeordneten, mit den anderen Ländern. Aber dann können Sie nicht am Ende des Tages noch Derartiges behaupten, Herr Dr. Weigand. Alexander Dierks hat mit keinem Wort die 165er-Schulinzidenz als richtige Grundlage genommen. Das hat er nicht; denn auch ich habe ihm zugehört. Auch wir halten die Frage, wie dieser Inzidenzwert hier formuliert wird, für bedenklich. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Aber, am Ende reden wir von einem bundeseinheitlichen Prozess und davon, wie wir im Bundesrat damit umgehen. Der Freistaat Sachsen – so hat es die Staatsregierung angekündigt – wird eine entsprechende Protokollerklärung abgeben, in der genau auf diese Problemlage entsprechend hingewiesen wird. Aber es geht hier mehr als nur um Klamauk, um im Vorwahlkampf den Eindruck zu vermitteln, dass man die einzige Wahrheit mit Löffeln gefressen habe und den Rest nur richtig beleidigen und mit Dreck beschmeißen müsse, um mit der eigenen Meinung zu punkten. Hier geht es um Verantwortung, und diese Verantwortung tragen wir in diesem Hohen Haus gemeinsam. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich abschließend noch einmal klarstellen: Auch die CDUFraktion sieht dieses Infektionsschutzgesetz mehr als kritisch. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Stimmt aber zu!) Aber wir können uns der Gesamtverantwortung an der Stelle nicht entziehen. Es wird vom Freistaat keine Zustimmung dazu geben. Es handelt sich – noch einmal ganz klar – um ein Einspruchsgesetz, und auch ein Einspruchsgesetz braucht entsprechende Mehrheiten, damit sich der Vermittlungsausschuss damit befassen kann. Diese sind nicht abzusehen. Insoweit, meine Damen und Herren, gilt es, die eigene Meinung zu positionieren, kritisch mit dem Thema umzugehen, aber lösungsorientiert in die Zukunft zu blicken, weil die einfache Feststellung, die Sie hier wollen, keinem weiterhilft. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, und weil sich die CDU-Fraktion zu dem Thema mehr als klar und deutlich auch gegenüber Berlin artikuliert hat, bedarf es Ihres Antrages nicht. Sie können dazu auch eine namentliche Abstimmung vornehmen. Wir werden ihn trotzdem als entbehrlich ansehen und ihm nicht zustimmen, auch wenn die Kritik in der Sache zu diesem Infektionsschutzgesetz eine klare Position der CDU-Fraktion in diesem Hohen Haus ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Carsten Hütter AfD

Das ist Klamauk! – Zurufe von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Christian Hartmann für die CDU-Fraktion. Ich stelle fest, dass die Fraktionen nur noch geringfügige Redezeiten von wenigen Sekunden haben. Gibt es eine Fraktion, die wegen dieser Sekunden noch eine dritte Rederunde eröffnen möchte? – Das kann ich nicht feststellen. Jetzt hat die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Schenk, Sie ergreifen selbiges. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit über einem Jahr leben wir mit diesem gefährlichen Virus. Am Sonntag haben wir in ganz Deutschland all derer gedacht, die bislang durch Corona gestorben sind. Allein in Sachsen sind das mehr als 8 000 Menschen. Das sind über 8 000 Frauen und Männer, die noch leben wollten, die Familien, Freunde und Nachbarn hinterlassen haben, die nun um sie trauern. Es sind über 8 000 Menschen, die uns fehlen. Ihr Schicksal ist uns eine Mahnung, dass wir die Pandemie weiter sehr ernst nehmen, dass wir nicht nachlassen in unseren Anstrengungen, gemeinsam und entschlossen zu handeln, um Menschenleben zu schützen. Wahrscheinlich befinden wir uns aktuell in der schwersten Phase dieser Pandemie. Die Einschränkungen der vergangenen Monate zehren an unseren Kräften. Physisch und psychisch wird von uns allen sehr viel abverlangt. Deshalb sind wir froh und dankbar, dass es mittlerweile ein Licht am Ende dieses Tunnels gibt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: 6 %!) Rund 20 % der Menschen in unserem Land wurden mindestens einmal geimpft. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Einmal!) In Sachsen konnten wir einen Großteil der besonders gefährdeten Menschen sogar vollständig schützen. Hier liegen wir mit über 7 % deutschlandweit in der Spitzengruppe. Wir sind dankbar für die Unterstützung unserer Nachbarländer, der Europäischen Union, die uns mit zusätzlichem Impfstoff für die Grenzregionen die Möglichkeit gegeben haben, dort die Prioritäten aufzuheben und verstärkt zu impfen. Auch deshalb liegt das Vogtland mit über 27% Geimpften deutschlandweit ganz vorn. Das Impftempo nimmt weiter zu. Das ist ein gutes Signal. Die Lieferungen sind stabiler und damit für uns insgesamt planbarer. Diese Woche starten wir deshalb mit der Prioritätengruppe 3 in Sachsen. Damit gibt es jetzt für circa 60 % der Menschen in unserem Land die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Im nächsten Monat wollen wir das System der Priorisierung ganz aufgeben. Prioritäten sind etwas für die Zeit des Mangels. Jetzt bekommen wir mehr Impfstoff, deshalb können wir dieses System auch verlassen. Impfen, Testen, Vorsicht – das ist der Dreiklang, mit dem wir aus der Pandemie kommen wollen, eine Pandemie, die sich in diesen Tagen und Wochen gerade wieder beschleunigt. Deutschlandweit steigen die Infektionszahlen und immer mehr Krankenhäuser schlagen Alarm. Die Intensivstationen sind in weiten Teilen Deutschlands schon im Überlastungsmodus. In Sachsen werden Patienten aus Südwestsachsen nach Dresden und Leipzig verlegt. Die Lage ist extrem ernst. Wir befinden uns in einem Spannungsfeld zwischen einer sich zuspitzenden Lage auf der einen Seite und der absehbaren Verbesserung durch das Impfen auf der anderen. Aber vor Ende Mai/Anfang Juni wird der Impfeffekt noch nicht spürbar und flächendeckend sein. Deshalb erfordert die Situation weiterhin ein verantwortungsvolles Handeln von uns allen und keine Polemik, keine falschen Behauptungen und keine Panikmache. Anders, als im Titel des heutigen Antrages unterstellt, steht im Zusammenhang mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes der Föderalismus nicht infrage. Es muss sich niemand Sorgen machen. Es geht auch nicht um den Verlust sämtlicher Länderkompetenzen. Wer so etwas behauptet, schürt bewusst Ängste und handelt unredlich, meine Damen und Herren. Die Initiative der Bundesregierung ist vielmehr der Versuch einer einheitlichen Antwort auf die bundesweite Zunahme des Infektionsgeschehens. Diesen Ansatz – ich will es an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen – begrüßt die Sächsische Staatsregierung. Ja, wir hätten uns sicherlich ein Mehr an Bewegung hin zu den Länderpositionen gewünscht. Man merkt dem Gesetz an, dass es nicht von jenen geschrieben wurde, die sich in den letzten 13 Monaten um die Pandemiebekämpfung vor Ort gekümmert haben. Wir in den Ländern und Kommunen haben in dieser Zeit viele spezifische Erfahrungen gesammelt und notwendige Entscheidungen getroffen. Wir haben in dieser Pandemie viel gelernt, oft auch auf dem harten Weg. Es wäre töricht, diese Erkenntnisse jetzt nicht zu nutzen. Es wäre klug gewesen, besser und intensiver auf die Belange der Länder und Kommunen zu hören. Ich will drei Punkte erwähnen: Erstens. Der Inzidenzwert ist und bleibt der beste Frühindikator für das, was auf unsere Krankenhäuser zukommt. Es ist daher richtig und wichtig, steigende Inzidenzen nicht einfach zu ignorieren, sondern Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Aber die Aussagekraft dieses Wertes verringert sich, zum Beispiel durch die Impfung der besonders gefährdeten Personen. Eine alleinige Betrachtung des Inzidenzwertes ist daher nicht ausreichend. Das haben wir in Sachsen schon lange erkannt und den von der Wissenschaft und von Ärzten entwickelten Krankenhausbettenindikator eingeführt. Dieser Indikator trägt den Gegebenheiten vor Ort Rechnung, warnt uns rechtzeitig vor einer Überlastung des Gesundheitssystems und – vielleicht das Wichtigste – stößt auf Akzeptanz in der Bevölkerung. So etwas brauchen wir für ganz Deutschland. Zweitens. Eine nächtliche Ausgangssperre ist eine sehr, sehr harte Einschränkung, eine Ultima Ratio, die nach geltender Rechtsprechung einer besonderen Begründung bedarf. (Zuruf von der AfD) Aber wir haben damit auch gute Erfahrungen gemacht. Die zweite Welle konnten wir damit reduzieren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht diese Ausgangssperre jetzt bereits ab einer Inzidenz von 100 vor. Nach unserer Einschätzung ist das mit großen rechtlichen Risiken verbunden. Wir sehen uns hierbei auch durch die jüngsten Urteile einiger Verwaltungsgerichte, wie in Hagen, Lüneburg und Mainz, bestätigt. Drittens – vielleicht der schwierigste Punkt –: Der Bund schlägt eine inzidenzabhängige Schließung der Schulen vor. Auch dazu muss man sagen: Wir sind in den Ländern mittlerweile schon weiter. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Grundsätzlich haben wir es bei der Frage, Schulen und Kitas zu öffnen oder zu schließen, immer mit einem Abwägungsprozess zwischen dem Recht auf Bildung und dem Infektionsschutz zu tun. Wir haben deshalb immer wieder betont, dass bei allen Diskussionen um mögliche Öffnungen der Bildungsbereich Priorität haben muss. Aus diesem Grund haben wir große Anstrengungen unternommen. Wir haben ein strenges Hygienekonzept in den Schulen umgesetzt, die Impfung des Lehrpersonals auf den Weg gebracht und die engmaschige Testung aller Schüler und Lehrer organisiert. Wir in Sachsen waren die Ersten, die dieses Konzept so umfassend angepackt haben. Zunächst hat uns dabei viel Skepsis begleitet, aber jetzt wird es in fast ganz Deutschland kopiert. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen können wir die Öffnung der Schulen unabhängig von der Inzidenz verantworten. Diesen Fortschritt jetzt nicht zu berücksichtigen ist ein Schritt zurück. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen: Ja, es gibt noch erheblichen Gesprächsbedarf zur geplanten Änderung des Gesetzes. Aber anstatt populistisch den Untergang des Föderalismus an die Wand zu malen, werden wir unsere Position im dafür vorgesehenen demokratischen Verfahren deutlich machen und uns konstruktiv einbringen – ganz im föderalistischen Sinne. Genau dieses aktive Einbringen in die parlamentarische Debatte des Bundestags und über den Bundesrat ist dafür der richtige Weg. Diese unnötige Sondersitzung ist es sicherlich nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Staatsminister Schenk sprach für die Staatsregierung. Wir sind jetzt beim dreiminütigen Schlusswort angelangt. Das Schlusswort hält für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz soll die bisher erfolglose Lockdown-Politik nun zementiert werden. Nach einem Jahr großer und kleiner Lockdowns ohne messbare Erfolge, aber mit gigantischen Schäden sollen nun diese untauglichen, undifferenzierten Holzhammermethoden zementiert werden. Die Grundrechtsbeschneidungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sollen nicht mehr durch Verordnungen der Länder und Landkreise erfolgen, sondern durch ein Bundesgesetz. Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Garantie der körperlichen Unversehrtheit – Stichwort indirekter Impfzwang –, das alles soll gesetzlich festgelegt werden. Heute geht es nicht darum, wie hoch die Gefährdung durch das Coronavirus ist. Heute geht es auch nicht darum, wie viele Krankenhäuser in den letzten Jahren geschlossen wurden oder wie viel medizinisches Personal entlassen wurde. Heute geht es darum, dass die Grundrechte der Menschen, die verfassungsrechtlich garantierten Kompetenzen der Bundesländer in einer Massivität beschnitten werden, wie es sie seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie gab. Nicht wir hier in Sachsen werden in Zukunft entscheiden, wann Schulen, Geschäfte, Museen, Hotels, Restaurants und Konzertsäle wieder öffnen dürfen. Selbst wenn sich die Grundrechtsbeschneidungen und Schließungsvorgaben des Bundes als falsch oder kontraproduktiv erweisen sollten, können weder die Sächsische Staatsregierung noch das sächsische Parlament davon abweichen. Wollen Sie das wirklich? Kein Bürger, kein Unternehmen, keine Kommune kann direkt Klage einlegen bei einem Verwaltungsgericht oder bei einem Amtsgericht gegen einzelne Grundrechtsbeschneidungen oder Verbote. Die dritte Gewalt ist weitgehend stillgelegt. Wollen Sie das wirklich? Wir werden Ihren Scheinprotest, Herr Hartmann, das sächsische Parlament sei nicht zuständig, nicht länger hinnehmen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Sie die Verantwortung immer nach Berlin abschieben. (Zurufe von der CDU) Wir werden Ihr Wegducken vor Ihrer Verantwortung, die Sie als Parlamentarier hier im Landtag haben, nicht hinnehmen. Hier und heute hat jeder von Ihnen persönlich die Möglichkeit, unserer Sächsischen Staatsregierung einen klaren Arbeitsauftrag zu erteilen. Herr Kretschmer soll sich im Bundesrat für die Verhinderung dieses euphemistischen Bevölkerungsschutzgesetzes einsetzen, (Gelächter bei der CDU – Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) für die Verhinderung eines Gesetzes, das in Wahrheit ein verfassungsfeindlicher Frontalangriff auf die Grundrechte der Bürger (Zurufe von der CDU) und auf die föderale Struktur unseres Staates ist. Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das Schlusswort hatte die einbringende Fraktion der AfD; es wurde gehalten von Herrn Kollegen Urban. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/6053 zur Abstimmung. Es ist punktweise Abstimmung nach den römisch nummerierten Punkten begehrt worden. Ist dem so?

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Jörg Urban AfD

Jawohl, das ist richtig, Herr Präsident, punktweise nach den römischen Ziffern. Und ich stelle gleichzeitig den Antrag auf eine namentliche Schlussabstimmung.

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Dr. Matthias Rößler

Gut, also punktweise Abstimmung und dann namentliche Schlussabstimmung. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle jetzt den Punkt I des vorliegenden Antrages zur Abstimmung und bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Punkt I abgelehnt. Ich stelle nun den Punkt II des vorliegenden Antrags zur Abstimmung und bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Punkt II ist ebenfalls abgelehnt. Damit sind beide Punkte des vorliegenden Antrags abgelehnt, aber es ist eine namentliche Schlussabstimmung begehrt. Diese werden wir jetzt vornehmen, und ich bitte meine hochverehrte Kollegin um den Namensaufruf.

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Dr. Christiane Schenderlein CDU

Ich beginne mit dem Buchstaben A. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

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Dr. Matthias Rößler

Befindet sich noch jemand im Raum, der nicht aufgerufen wurde? – Das kann ich nicht erkennen. Es wird nun ausgezählt. (Kurze Unterbrechung) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung mitteilen. 29 Kolleginnen und Kollegen haben mit Ja gestimmt, 73 mit Nein und 17 haben nicht teilgenommen. Damit ist der Antrag in der Drucksache 7/6053 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 28. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das den 18. Mai 2021, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu. sen. (Schluss der Sitzung: 16:21 Uhr) Namentliche in der 28 . Sitzung Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/6053 Namensaufruf durch die Abg. Dr. Christiane Schenderlein, CDU, Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Mann, Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Mayer, Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Meyer, Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Dombois, Andrea x Nagel, Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Firmenich, Iris x Otto, Flemming, Ingo x Pallas, Friedel, Sabine x Panter, Fritzsche, Oliver x Patt, Gahler, Torsten x Penz, Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 29 Neinstimmen: 73 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 102 Anlage Abstimmung am 20. April 2021 beginnend mit dem Buchstaben A Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Holger x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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