Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine „abstrakte Normenkontrollklage“ bricht keine dritte Welle. Die AfD-Fraktion widerspricht mit ihrem Antrag nicht nur erneut sich selbst; dieser Antrag leistet auch keinen Beitrag zur Lösung der schwierigen Situation. Deshalb lehnen wir ihn ab. Wir als BÜNDNISGRÜNE sagen ganz klar: Wir brauchen Mittel, die rechtssicher und nachhaltig sind, um erstens die dritte Welle tatsächlich zu brechen und zweitens die Lasten in der Pandemie gerecht zu verteilen. Über diese Punkte möchte ich in meiner Rede sprechen. Meine Damen und Herren! Es ist unser aller Aufgabe, die Infektionszahlen deutlich zu senken und Maßnahmen zu treffen, die wirkungsvoll, gerecht und rechtssicher sind. Diese Absicht liegt im Grundsatz auch der Notbremse des Bundes zugrunde. Wir als BÜNDNISGRÜNE teilen diesen Anspruch und auch das Ziel, kritisieren jedoch die handwerkliche Machart der vorgeschlagenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Wir finden es problematisch, dass erstens rechtliche Fragen unbeantwortet bleiben, insbesondere bei den nächtlichen Ausgangssperren; dass zweitens das Thema Kontaktbeschränkungen im Entwurf – ich möchte das ganz offen so sagen – lebensfremd formuliert ist; dass drittens die Anpassungen im Infektionsschutzgesetz für einige Länder Rückschritte bedeuten werden; dass viertens die Ausrichtung weiterhin nur am Inzidenzwert erfolgt und ein Stufenplan nicht in Sicht ist und dass fünftens – das ist für uns BÜNDNISGRÜNE zentral – die ungleichmäßige Verteilung der Lasten bleibt; denn nach wie vor leiden Kinder, Jugendliche und Eltern besonders unter den Beschränkungen. Genau aus diesen Gründen hält die Notbremse noch nicht das, was sie verspricht. Sie sollte nochmals nachgebessert werden, um eine höhere Akzeptanz zu erreichen. Aber diese Nachbesserung geschieht nicht, indem im Bundesrat ewige und, wie es die AfD hier fordert, ergebnisoffene Debatten geführt werden. Wir brauchen Debatten, ja; aber wir brauchen auch klare politische Entscheidungen und keine Endlosdiskussionen. Wir BÜNDNISGRÜNEN stehen für einen starken Föderalismus auch in schwierigen Zeiten. Allerdings macht eine Pandemie eben nicht an Bundeslandgrenzen halt. Somit ist es eine fragile Abwägung zwischen bundeseinheitlichen Regelungen und den Länderentscheidungen, die in solchen Situationen regelmäßig neu bewertet werden muss. Deshalb haben wir auch immer wieder deutlich gemacht, dass die Kompetenzen für den Bund nicht überschießend sein dürfen und stets befristet sein müssen. Dass eine Föderalismusdebatte mal wieder dran ist, darüber kann man trefflich diskutieren; aber das ist heute nicht der Punkt. Was mir auffällt, wenn ich den Antrag der AfD lese, ist ein eklatanter Widerspruch zum grundsätzlichen Politikverständnis dieser Fraktion. Sie stehen ja immer für eine entschiedene Politik des starken Nationalstaats; aber wenn dieser nun tatsächlich befristet für sich Kompetenzen beansprucht, dann sind Sie auf einmal die heldenhaften Verteidiger des Föderalismus? Meine Damen und Herren auf der rechten Seite, das passt nicht zusammen. Das ist unglaubwürdig und zeigt, dass es einmal mehr um das Bespielen Ihrer Filterblase statt um tatsächlich gute Maßnahmen geht, so wie Sie das in Ihrem Antrag nennen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Ich komme zum zweiten Punkt meiner Rede: dass alle in dieser Krise solidarisch ihren Beitrag leisten sollen. Wir alle haben in dieser Krise unser Päckchen zu tragen. Aber – und das ist das Problem – für manche Menschen ist dieses Päckchen um ein Vielfaches größer, und das ist ungerecht. Menschen, die mit mir sprechen, sagen mir, dass sie Kleinkinder haben, die bereits ein Drittel ihres Lebens im Lockdown sind. Sie berichten von jungen Menschen, die all das, was Jugendzeit ausmacht, gerade nicht erleben können. Sie erzählen von der andauernden Mehrfach- und Überbelastung, die sie empfinden und die auch durch den x-ten Spaziergang nicht mehr reduziert wird. Das ist heftig, und das schmerzt. Wenn ich sehe, dass Menschen vor Schulen für deren Schließung demonstrieren, dann verstehe ich, verstehen wir deren Ängste und Sorgen, aber wir fragen auch: Ist es gerecht, dass Kinder und Familien vor derartige Härten gestellt werden, aber die große Wirtschaft und die Industrie nach wie vor geschont werden? – Nein. Das hat mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nichts zu tun. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Die geplanten Einschränkungen betreffen vor allem wieder das Privatleben der Bevölkerung. Um aber die dritte Welle tatsächlich nachhaltig zu brechen, sollten alle gesellschaftlichen Bereiche einen Beitrag leisten. Allen voran muss der Corona-Schutz in der Arbeitswelt verbindlich gestärkt werden, um wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Diese Kernfrage aber, wie wir mit Gerechtigkeit in der Pandemie umgehen, wie wir Gerechtigkeit in der Pandemie schaffen, wird im AfD-Antrag mit keiner Silbe thematisiert. Genau deshalb verfehlt er auch den Kern dieser Debatte und ist abzulehnen. Wir BÜNDNISGRÜNE haben seit Beginn dieser Pandemie immer den Standpunkt vertreten, dass alle Eingriffe, die aus nachvollziehbaren Gründen des Infektionsschutzes nötig sind, auf eine parlamentarische Grundlage gestellt werden und rechtssicher sein müssen; denn jede Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten braucht eine entsprechende Legitimation. Wir brauchen auch in Sachsen eine gesetzlich verankerte parlamentarische Beteiligung, dabei bleiben wir. Aber darum geht es in diesem Antrag der AfD auch nicht, dabei würde das sogar dem erklärten Ziel helfen, die Länderbefugnisse zu definieren. Vor allem aber verfehlt dieser Antrag das gemeinsame Ziel: so schnell wie möglich mit gerecht verteilten Lasten die Infektionszahlen zu senken und gemeinsam aus dieser Krise zu kommen. Aus all diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
