Jörg Urban
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Deutsche Bundestag wird morgen ein Viertes Bevölkerungsschutzgesetz beschließen. Wenn sich daran nicht noch vieles grundsätzlich ändert, dann ist es ein Gesetz, das im Kern staatszersetzend ist, ein Gesetz, das ohne nachweisbaren Nutzen Millionen Menschen eines Teils ihrer Grundrechte beraubt, ein Gesetz, das in noch nie da gewesener Weise in die Kompetenzen der Länder eingreift, ein Gesetz, das die rechtliche Prüfung verschiedener Grundrechtseingriffe durch Verwaltungs- und Amtsgerichte verhindert, ein Gesetz, das die gescheiterte Lockdown-Politik zementieren Zuerst gratuliere ich ganz herzlich Herrn Frank Richter zum Geburtstag und wünsche ihm alles Gute und Gottes Segen. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Friedel, Frau Wissel, Herr Gemkow, Frau Kuge, Herr Gahler, Frau Nagel und Herr Oberhoffner. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Für den einzigen Tagesordnungspunkt schlage ich gemäß § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten, AfD 12 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten. Wie Sie wissen, sind zwei Mitglieder aus der AfD-Fraktion ausgetreten. Ich habe für die heutige Sitzung und für den Fall, dass die fraktionslosen Abgeordneten sprechen möchten, eine Redezeit von 1 Minute je fraktionslosem Abgeordneten festgelegt. Für die künftige Ausgestaltung der Redezeiten wird das Präsidium eine Festlegung treffen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht erkennen; also verfahren wir so. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die bestätigt. Meine Damen und Herren, als Tagesordnungspunkt rufe ich auf – Nein zum Verlust der das Infektionsschutzgesetz Antrag der Fraktion AfD soll, das eine Politik mit Milliardenschäden für die Wirtschaft mit der Vernichtung Hunderttausender Existenzen, mit ungezählten psychisch Erkrankten und Suiziden, mit immer größeren Bildungsdefiziten unserer Kinder zementieren soll. Halten wir das auf, solange es noch nicht zu spät ist! Schon am Donnerstag kommt der Bundesrat zusammen. Das ist die letzte Chance, auf den Gesetzgebungsprozess einzuwirken. Danach, ohne Einspruch der Bundesländer, tritt das Gesetz in Kraft. Meine Damen und Herren, eines gleich vorweg: Dies ist nicht das erste Sonder-Plenum zur Lockdown-Politik. Bitte halten wir uns nicht damit auf, dass Sie behaupten, Sie könnten dem Feststellungsteil unseres Antrages nicht zustimmen. Dieser Antragsteil ist ein Angebot. Uns kommt es auf die Zustimmung zu Punkt 2 an. Deshalb beantrage ich schon jetzt die punktweise Abstimmung. Besonders erschreckend und ein deutliches Zeichen für die Borniertheit der Lockdown-Politik ist das Festhalten an dem hoch umstrittenen Inzidenzwert. Dieser Wert wird nun schon seit Monaten von Wissenschaftlern, von Amtsärzten und von der WHO kritisiert. Selbst die Sächsische Staatsregierung hatte bereits begonnen, auch zusätzliche Kriterien zu beachten. Dieser Inzidenzwert soll nun höchstwahrscheinlich wieder das einzige harte Kriterium für umfassende Grundrechtseingriffe sein? Laut Viertem Bevölkerungsschutzgesetz würde bei einem Inzidenzwert von 165 der Großteil der sächsischen Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen schließen, mit all den desaströsen Auswirkungen, die das bereits in der Vergangenheit hatte. Diesen absehbaren Scherbenhaufen der Lockdown-Politik wird mein Kollege Dr. Weigand noch im Detail analysieren. Sehr geehrte Damen und Herren! Andere Länder beweisen, dass der Lockdown die falsche Politik ist. Am vergangenen Sonntag hat Israel die Maskenpflicht abgeschafft. Restaurants, Geschäfte und der komplette Einzelhandel haben geöffnet. Das Leben blüht trotz Corona auf: Kino, Achterbahn, Baseball. Auch die Vereinigten Staaten erleben gerade einen regelrechten Öffnungswettlauf der Bundesstaaten. In Deutschland dagegen soll es nun Ausgangssperren geben. So etwas können wir doch nicht einfach hinnehmen. Diese Regelung im Gesetz ist absolut realitätsund lebensfremd. Sie zwingt Menschen, auch in den Sommermonaten die Abend- und Nachtstunden in engen Wohnungen anstatt an der frischen Luft zu verbringen. Wer angesichts einer äußerst geringen Infektionsgefahr im Freien gewillt ist, Menschen in ihren Wohnungen einzusperren, anstatt dass sie sich eigenverantwortlich schützen, der darf sich auch nicht wundern, wenn die Menschen sich dagegen auflehnen. (Beifall bei der AfD) Wenn dann Regierungspolitiker die Polizei auffordern, hart durchzugreifen und friedliche Demonstranten mit Knüppeln und Gewalt überzogen werden, dann ist auch der Vergleich mit Weißrussland berechtigt. (Lachen des Abg. Andreas Nowak, CDU) Ab einer Inzidenz von 100 sollen Geschäfte, Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen geschlossen bleiben. In Sachsen fordern schon heute sieben sächsische Wirtschaftsverbände, darunter die DEHOGA, der Handelsverband und der Landestourismusverband: Neustart statt Lockdown. Recht haben sie. Wir brauchen keine weitere LockdownExistenzvernichtung. Wir brauchen eine durchdachte Öffnungs- und Anti-Schließungsstrategie. (Beifall bei der AfD) Wie diese aussehen kann, hatten wir bereits in der Drucksache 7/6051 aufgezeigt. Wir bieten hierin konstruktive Lösungsvorschläge an. Was mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz kommt, das ist jedoch das exakte Gegenteil einer durchdachten Corona-Exitstrategie. Es ist ein in Gesetzesform gegossenes Misstrauensvotum gegenüber den Ländern und Kommunen. Es ist der konsequente Höhepunkt einer ideenlosen Politik und einer beispiellosen rechtsstaatlichen Fehlentwicklung. Sehr geehrte Damen und Herren! Mich erreichen derzeit viele Mails von Menschen, die sich gegen eine als willkürlich empfundene Politik auflehnen. Ich zitiere aus der Mail einer Mutter aus Sachsen: „Ich habe große Angst um die freiheitliche Grundordnung in unserem Land, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) um ein Leben in Frieden in Europa, um ein körperlich und seelisch gesundes menschliches Aufwachsen meines Sohnes (4 Jahre), um ein Leben in vollem Umfang meiner menschlichen Würde.“ Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie und wir sitzen hier im Landtag, weil wir die Interessen der sächsischen Bürger vertreten sollen. Es ist unsere Aufgabe, dieses Gesetz zum Schaden unseres Landes zu verhindern. (Beifall bei der AfD) Erstens. Die sächsische Regierung hat im Bundesrat die Möglichkeit, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern und gemeinsam mit anderen Bundesländern in Verhandlungen mit dem Bund einzutreten. Zweitens. Die sächsische Regierung hat die Möglichkeit, dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorzulegen. Beides sind wir den Unternehmen und den Bürgern des Freistaates Sachsen schuldig. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie der Meinung sind, dass das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz in der jetzt diskutierten Form dem Freistaat Sachsen schaden wird, ja, wenn Sie auch nur Zweifel daran haben, dass Schaden und Nutzen dieses Gesetzes in keinem vertretbaren Verhältnis stehen, dann stimmen Sie heute unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD)
