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Christian Hartmann

CDU 20.04.2021 Sitzungen 7/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu der Debatte nicht sprechen, aber Herr Dr. Weigand hat dazu eingeladen und man soll nicht unhöflich sein. (Lachen bei der AfD) Herr Dr. Weigand, Ihre parlamentarischen Rechte nach der Sächsischen Verfassung streitet Ihnen keiner ab. Nur gibt Ihnen die Sächsische Verfassung nicht das Recht zur Einberufung der Sondersitzung – das macht die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags, die wir uns gemeinsam gegeben haben. Es sei an dieser Stelle schon mal angemerkt, dass Sie, die sonst immer beklagen, wie teuer der Parlamentarismus in Sachsen ist, von diesem Recht weiland Gebrauch machen, reichlich Gebrauch machen und sich zumindest für den geneigten Betrachter gelegentlich die Frage stellt, ob jede dieser Sitzungen und der damit verbundene politische Klamauk zu mehr dient, als Ihre Botschaften und Ihre große Betroffenheit noch einmal nach außen zu tragen. Dann sprechen Sie von einer Entscheidung für das sächsische Volk und der Verantwortung für das sächsische Volk, als ob der Rest in diesem Hohen Hause leicht grenzdebil wäre und nicht wüsste, welche Verantwortung er zu tragen habe. Aber Sie müssen es dann schon mal in den Zusammenhang bringen mit dem Thema Föderalismus, denn Föderalismus heißt nicht nur eine Verantwortung für Sachsen, sondern auch Sachsen als Teil der Bundesrepublik Deutschland, nämlich als Teil dieses föderalen Systems. Dann können Sie sich nicht wie beim Sahnekuchen mal dafür entscheiden, was Ihnen gerade an welcher Schicht schmeckt und was Sie sich dort heraussuchen, sondern dann wird Ihnen irgendwann nichts anderes übrigbleiben, als das ganze Stück zu verdauen – und das heißt, sächsische Interessen im Kontext der föderalen Struktur und einer Gesamtverantwortung in der Bundesrepublik Deutschland und das – auch wenn Sie es nicht gern hören – auch noch in einer Verantwortung der Europäischen Union. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre der Kontext, in den Sie diese Debatte auch stellen müssen. Wir sind uns sehr bewusst, wem gegenüber wir welche Verantwortung zu tragen haben, und das ist gegenüber dem sächsischen Volk in Gänze als Teil der Bundesrepublik Deutschland. Damit bin ich schon bei dem, worum es heute geht. Es geht um die Frage: Wie positioniere ich mich zu einem Infektionsschutzgesetz? Und dann bringen Sie es bitte auch klar auf den Punkt. Wir reden von keinem Zustimmungsgesetz im Bundesrat, weil wir von einer Pandemiebekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz sprechen, und dafür gibt es eine Bundeszuständigkeit. Diese Bundeszuständigkeit ist es, die zu einem Einspruchsgesetz führt und nicht zu einem Zustimmungsgesetz, weil wir von einer Bekämpfung einer pandemischen Lage reden. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Dazu gehört auch noch einmal – – Hören Sie doch einfach mal zu; ich habe mir auch Mühe gegeben, Ihnen zuzuhören! (Zuruf von der AfD: Sie haben nicht zugehört!) Sie führen die ganze Zeit nichts anderes als eine Diskussion: Das ist alles gar nicht so gefährlich, das ist alles gar nicht so problematisch, wir brauchen eine Öffnungsstrategie. Nein, wir müssen an den Anfang schon noch einmal die Erkenntnis stellen, dass wir in der Bekämpfung einer pandemischen Lage vor großen Herausforderungen stehen. Jetzt mache ich es noch einmal ganz klar, weil Sie hier versuchen, auch Alexander Dierks und die Aussagen meiner Fraktion etwas falsch in den Duktus zu stellen: Meine Fraktion sieht auch erhebliche Bedenken bei der Frage der föderalen Souveränität bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Wir stellen aber nicht in Abrede, dass es ein bundeseinheitliches Vorgehen braucht, weil es sinnvoll ist, eine gesamtgesellschaftlich und in allen Bundesländern existente Pandemie auch mit einem entsprechenden bundesweiten gemeinsamen Vorgehen zu bekämpfen. Ob dieses Gesetz der richtige Weg ist – das habe auch ich in einer Pressemitteilung vor Ihrem Antrag deutlich gemacht –, sehen wir sehr kritisch, und zwar wesentlich in vier Punkten. Auch wir halten es für höchst problematisch, dass bei der Einschätzung des pandemischen Geschehens über das Infektionsschutzgesetz die föderale Verantwortung für Schule und Kita eingeschränkt wird. Wir halten es für problematisch, dass wir rein auf Inzidenzwerte abstellen und nicht die Frage beantworten, ob nicht die Bewertung der Belastung des Gesundheitssystems mit einer Bettenfestlegung, so wie es die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vorsieht, eine richtige Ergänzung wäre. Wir sehen es genauso problematisch, dass das Thema Testung nicht in vollem und ausreichendem Umfang aufgenommen ist. Wir halten es für schwierig, dass diese Regelungen bis 30.06. laufen und nicht einer regelmäßigen Überprüfung qua Gesetz unterliegen. Es gibt auch von uns genug Kritikpunkte; wir haben sie deutlich gemacht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie lassen es trotzdem zu! Das ist nur heiße Luft! – Zurufe von der AfD) Im Gegensatz zu Ihnen tanzen wir nicht immer nur um den Baum und rufen es heraus, sondern wir haben die letzten Wochen und Tage sehr intensiv genutzt, diese Diskussion miteinander zu führen, auch mit den Bundestagsabgeordneten, mit den anderen Ländern. Aber dann können Sie nicht am Ende des Tages noch Derartiges behaupten, Herr Dr. Weigand. Alexander Dierks hat mit keinem Wort die 165er-Schulinzidenz als richtige Grundlage genommen. Das hat er nicht; denn auch ich habe ihm zugehört. Auch wir halten die Frage, wie dieser Inzidenzwert hier formuliert wird, für bedenklich. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Aber, am Ende reden wir von einem bundeseinheitlichen Prozess und davon, wie wir im Bundesrat damit umgehen. Der Freistaat Sachsen – so hat es die Staatsregierung angekündigt – wird eine entsprechende Protokollerklärung abgeben, in der genau auf diese Problemlage entsprechend hingewiesen wird. Aber es geht hier mehr als nur um Klamauk, um im Vorwahlkampf den Eindruck zu vermitteln, dass man die einzige Wahrheit mit Löffeln gefressen habe und den Rest nur richtig beleidigen und mit Dreck beschmeißen müsse, um mit der eigenen Meinung zu punkten. Hier geht es um Verantwortung, und diese Verantwortung tragen wir in diesem Hohen Haus gemeinsam. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich abschließend noch einmal klarstellen: Auch die CDUFraktion sieht dieses Infektionsschutzgesetz mehr als kritisch. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Stimmt aber zu!) Aber wir können uns der Gesamtverantwortung an der Stelle nicht entziehen. Es wird vom Freistaat keine Zustimmung dazu geben. Es handelt sich – noch einmal ganz klar – um ein Einspruchsgesetz, und auch ein Einspruchsgesetz braucht entsprechende Mehrheiten, damit sich der Vermittlungsausschuss damit befassen kann. Diese sind nicht abzusehen. Insoweit, meine Damen und Herren, gilt es, die eigene Meinung zu positionieren, kritisch mit dem Thema umzugehen, aber lösungsorientiert in die Zukunft zu blicken, weil die einfache Feststellung, die Sie hier wollen, keinem weiterhilft. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, und weil sich die CDU-Fraktion zu dem Thema mehr als klar und deutlich auch gegenüber Berlin artikuliert hat, bedarf es Ihres Antrages nicht. Sie können dazu auch eine namentliche Abstimmung vornehmen. Wir werden ihn trotzdem als entbehrlich ansehen und ihm nicht zustimmen, auch wenn die Kritik in der Sache zu diesem Infektionsschutzgesetz eine klare Position der CDU-Fraktion in diesem Hohen Haus ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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