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Plenarprotokoll 8/78

24.04.2024 · 38 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (5)Die Linke (4)CDU (3)GRÜNE (1)FDP (1)SPD (1)

Birgit Hesse

Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 78. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns wurde die traurige Nachricht übermittelt, dass unser ehemaliger Präsident des Landesverfassungsgerichtes, Dr. Gerhard Hückstädt, am 29. März 2024 im Alter von 80 Jahren verstorben ist. Er kam im Februar 1991 von Schleswig-Holstein, wo er zuletzt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht tätig war, nach Mecklenburg-Vorpommern. Hier übernahm er zunächst das Amt des Präsidenten am Bezirksgericht Rostock und hat in dieser Funktion maßgeblich daran mitgewirkt, eine funktionstüchtige und rechtsstaatliche Justiz im Land aufzubauen. Anfang 1992 wurde Dr. Hückstädt zum Präsidenten des Landgerichtes Rostock ernannt. Dieses Amt übte er bis 1995 aus und wurde dann vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern für zwölf Jahre zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes gewählt. Das Landesverfassungsgericht hat unter seinem Vorsitz viele Entscheidungen getroffen, die nicht nur das Land nachhaltig geprägt haben, sondern auch bundesweit Beachtung gefunden haben, wie zum Beispiel das Urteil zur Kreisgebietsreform im Jahr 2007. Dr. Hückstädt hat die Rechtsprechung in unserem Land maßgeblich mitgeprägt und hat sich für eine bürgernahe und verständliche Justiz eingesetzt. Ihm ist es auch zu verdanken, dass die professionelle gerichtliche Mediation in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht worden ist. Dr. Hückstädt war fest verwurzelt in unserem Land. Er genoss sowohl in der Justiz als auch in der Politik und in der Gesellschaft großes Vertrauen. Wir werden Dr. Hückstädt ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Ich darf Sie bitten, sich für eine Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir vor Eintritt in unsere Beratungen noch eine weitere Anmerkung. Die aktuellen Nachrichten von den Kriegsschauplätzen und Krisenherden in der Welt bereiten vielen Menschen Sorge. Bilder wie die von den Folgen des Raketenangriffs auf Tschernihiw sind furchtbar. Insbesondere junge Menschen berührt all das auf besondere Weise, wie es eine gestern in den Medien besprochene Studie beschreibt. Das Geschehen in der Ukraine, im Gazastreifen und die durch den Angriff des Iran auf Israel mögliche weitere Eskalation im Nahen Osten, all das beschäftigt die Menschen auch hier bei uns. Sie, wir fühlen mit den unschuldigen Opfern, und wir – ich hoffe, ich darf auch in Ihrem Namen sprechen – sind in Gedanken bei ihnen. Mir ist es deshalb wichtig hervorzuheben, von welch hohem Wert es ist, in Frieden zu leben. Ich wünsche uns allen gute und ertragreiche Beratungen zum Wohle der Menschen in unserem Bundesland! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Übergänge sind nicht immer leicht, aber manchmal ist es so, dass man dann vielleicht gleich weitermacht. Im Namen des Hauses möchte ich allen jüngst gewählten Fraktionsvorständen zu deren Wahl herzlich gratulieren! Ich wünsche Ihnen, wünsche euch für eure Arbeit maximalen Erfolg, eine glückliche Hand und freue mich auf die Zusammenarbeit! Noch einmal herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorläufige Tagesordnung der 78., 79. und 80. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 78., 79. und 80. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 78. bis 80. Sitzung die Abgeordneten Dr. Monique Wölk und Dr. Anna-Konstanze Schröder zu Schriftführerinnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu den zurückliegenden Geburtstagen. Im März hatten Geburtstag Christian Brade, Dirk Bruhn, Bettina Martin, Christine Klingohr, Dr. Monique Wölk und Simone Oldenburg. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Im April hatten Geburtstag Jan-Phillip Tadsen, Nils Saemann, Katy Hoffmeister, Enrico Schult, Martina Tegtmeier und gestern Jens-Holger Schneider. Herzlichen Glückwunsch auch zu diesen Geburtstagen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der AfD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Es reicht – Ausländerkriminalität bekämpfen statt verschleiern“ beantragt. Aktuelle Stunde Es reicht – Ausländerkriminalität bekämpfen statt verschleiern Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger unseres Landes! Es war einst Wilhelm von Humboldt, der sagte, ich darf zitieren: „Ohne Sicherheit ist keine Freiheit.“ Und genau diese alltägliche Freiheit in unserem Land, sie wird zunehmend angegriffen. Es kommt zu immer mehr Körperverletzungsdelikten und das korreliert leider sehr stark mit einer gewachsenen Ausländerkriminalität. Wer unverschuldet das Opfer solcher Gewalt wurde, der verdient die Sensibilität, aber auch die Solidarität mit allen Verantwortungsträgern, mit allen politischen Verantwortungsträgern, die auch hier heute in diesem Landtag stehen, die in der Regierung sitzen und auch generell politisch sich engagieren. Deshalb haben wir hier heute diese Aktuelle Stunde beantragt. Ich hoffe auf eine ernstzunehmende Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Deshalb diese Aktuelle Stunde, Herr Barlen. Ich bin sehr gespannt auch auf Ihren Beitrag, denn die Zahl der aufgeklärten Taten von Zuwanderern, also statistisch definierten Personen, die über das Asylrecht hierhergekommen sind, sie hat sich seit 2014 mehr als vervierfacht. Mehr als vervierfacht, das heißt, dass die Zahl der Fälle von 1.400 auf 5.800, fast 5.800 Fälle im vergangenen Jahr angestiegen ist. Diese Zahlen zeigen ganz offensichtlich, wie unser aller Sicherheit von dieser Regierung mit dieser Migrationspolitik vernachlässigt wurde, und das ist kein Zustand! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und jeder dieser vielen Fälle ist immer auch an ein persönliches Schicksal gebunden. Gerade die Erfahrung allein schwerster Gewalttaten ist bisweilen verstörend, schon wenn man dies nur als Zeuge beobachten muss. Sind die regierungstragenden Fraktionen, da spreche ich Sie direkt an von der SPD und LINKEN, sich überhaupt der Ernsthaftigkeit einer solchen Debatte bewusst? Wissen Sie überhaupt noch, welche Bedeutung das für die Bürger hat, die so etwas erleben müssen und mussten? Ich hoffe, Sie werden sich dieser Frage heute erinnern. Es darf deshalb nicht einfach weiter verharmlosend mit einem solchen Thema umgegangen werden, nein, dieser Trend muss umgekehrt werden. Wir brauchen eine Landesregierung, die genau bei diesem Thema die Kriminalität aktiv bekämpft. Das fordern wir von Ihnen heute! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Immerhin sprach selbst Innenministerin Nancy Faeser jüngst davon, ich darf sie zitieren, dass man genau dieses Thema „ohne Scheu“ einmal diskutieren müsse. Die genannten Ursachen von ihr sind dann aber wieder das genaue Gegenteil einer echten Problemanalyse. Faeser versteift sich geradezu auf fragwürdige Erklärungsmuster, die erhalten werden müssen, etwa Gewalterfahrung auf dem Weg nach Deutschland oder gar die Corona-Krise. Wie war das, Gewalterfahrung auf der Flucht? Haben die am Ende des Zweiten Weltkrieges vertriebenen Deutschen, die auf übelste Weise damals fliehen mussten, auch nur ansatzweise zu einer vergleichbaren Entwicklung in unserem Land geführt? Ich verrate es Ihnen: Nein, das haben sie nicht. Und natürlich stellt sich auch die Frage, wie viele der gewalttätigen Migranten in unserem Land denn tatsächlich zuvor selber auch Gewalt erfahren haben. Dass dies viele Täter betrifft, das wird in der Debatte einfach mal so behauptet. Mit diesem von Links gesetzten Narrativ aber wird angeblich etwas erklärt, in Wahrheit, würde ich aber sagen, wird die Gewalt der Einheimischen, die Gewalt gegenüber den Einheimischen deutlich damit relativiert. Und taugt die Corona-Krise als bessere Erklärung für eine solche Gewalt? Meine Damen und Herren, haben wir da in der Nachbarschaft etwas verpasst? Schauen wir doch mal nach Dänemark! Dort gab es meines Wissens auch eine Corona-Krise, aber wenn man sich dort die statistische Entwicklung anschaut, vor und nach dieser Krise, dann kann man feststellen, die Gewalt ist dort sogar gesunken. Was für ein merkwürdiger Vergleich in Bezug auf die heutigen Zahlen in Deutschland! Meine Damen und Herren, Innenminister Pegel betont neuerdings, dass die Kriminalität ausländischer Personen, so hat er es zumindest im NDR gesagt, wohl doch zu noch deutlich mehr Abschiebungen führen müsse. Es gibt aber gleichzeitig das Eingeständnis von ihm, dass die dafür notwendigen Rückführungsabkommen weiterhin fehlen. Ob eine Wunderwaffe namens Rückführungsabkommen bei Ihrem Koalitionspartner, der LINKEN, wirklich auf Zustimmung stößt, da kann man natürlich ein großes Fragezeichen mit Blick auf die verlaufene Legislatur setzen. Und genau deshalb müssen wir uns natürlich auch die Frage stellen, was solche Abkommen in der Realität dann bewirken werden. Meine Damen und Herren, es gibt natürlich auch die Überlegung, welche Länder überhaupt in einer solchen Situation für ein Rückführungsabkommen infrage kommen. Da muss die Ministerpräsidentin doch einmal selber politisch aktiv werden und vielleicht auch ihr Amt als Bundesratspräsidentin dafür nutzen, dass man Länder wie Afghanistan und Syrien auch in den Blick nimmt, denn ein großer Anteil der Tatverdächtigen in ganz Deutschland kommt aus diesen beiden Ländern. Frau Schwesig, wir fordern Sie heute auf, werden Sie aktiv und hören Sie auf, immer einfach nur bei diesem Thema zu schweigen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, meine Damen und Herren, es gibt aber auch ein ganz konkretes Beispiel dafür, wie in Mecklenburg-Vorpommern diese Kriminalität sich entwickelt und wie diese Kriminalität zu einem Handeln des Staates eben gerade nicht führt. Es gibt da einen afghanischen Straftäter, der ein erst elfjähriges Mädchen vergewaltigt hat und dafür dann am Ende nur Bewährung kassierte. Sein Fall steht exemplarisch für eine Chronologie des gleichgültigen Staates. Ich kann das kurz auflisten: Der Straftäter hatte vor Einreise bereits einen Asylantrag in Bulgarien gestellt. Deutschland war für die Person also gar nicht zuständig. Und das Sicherheitsreferat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, es hat dem Fall hohe Priorität beigemessen, und auch Innenminister Pegel hat sich dieser Einschätzung angeschlossen. Trotzdem wurde der vom Täter dann später in Deutschland erneut gestellte Asylantrag erst nach zwei Jahren und drei Monaten entschieden. Zwei Jahre und drei Monate für einen Asylantrag eines verurteilten Vergewaltigers, das ist ein unglaubliches Zeichen für diese schwerfällige Bürokratie unseres Rechtsstaates. Und das muss endlich auch einmal politisch offen angegangen werden! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sein Antrag wurde dann doch abgelehnt. Wird er abgeschoben? Na ja, aufgrund fehlender Passersatzpapiere steht auch hier ein großes Fragezeichen, und das, obwohl selbst das Landesamt für innere Verwaltung auch wiederum von allerhöchster Priorität in diesem Fall gesprochen hat. Meine Damen und Herren, dieser Fall zeigt doch ganz deutlich – und das müssen wir hier so klar sagen –, geltendes Recht wird nicht vollzogen. Er zeigt, dass aus hoher Priorität Langzeitbearbeitung wird, und er zeigt, dass sowohl dieser konkrete Einzelfall als auch der Landestrend – von mir gerade statistisch benannt – von SPD und LINKEN ignoriert oder höchstens noch verharmlost wird. Man hört einfach nichts von Ihnen, und das wird dieser Situation längst nicht mehr gerecht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, meine Damen und Herren, wenn man Frau Faeser sich anhört mit ihrer Ursachenbenennung und wenn man sich anhört, wie die Konzeptlosigkeit der Landesregierung in dieser Thematik seit Jahren zu beobachten ist, dann müssen wir doch weitere Aspekte bei diesem Thema noch einmal benennen. Und das wollen die Bürger auch einmal diskutiert wissen. Zunächst erstens das Stichwort der Integrationsfähigkeit: Laut Leibniz-Institut für deutsche Sprache absolvieren gerade einmal zehn Prozent der Flüchtlinge in Integrationskursen erfolgreich die genannte Zielvorstellung beim Spracherwerb. Was für eine alarmierende Bestandsaufnahme das ist – von einem renommierten Institut noch einmal deutlich gemacht –, das wird in dieser Regierung einfach gar nicht mehr diskutiert. Wir haben ja die Diskussion zum Integrationsgesetz gehabt. Da will man solche Zahlen einfach nur an die Seite legen. Dabei ist Sprache die Grundvoraussetzung für jede echte Eingliederung in unsere Lebensverhältnisse. Und scheitert diese, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, dass Menschen in die Kriminalität abrutschen. Das ist wahrlich keine Überraschung. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Und zweitens muss auch genannt werden, es geht heute auch um kulturelle Prägung und das Verhalten gegenüber Frauen und uns Einheimischen, die hier als Staatsbürger schon lange leben. Seit 2015, meine Damen und Herren, und diese Zahl muss ich Ihnen hier noch einmal deutlich nennen, seit 2015 sind mindestens 7.000 Frauen in Deutschland das Opfer sexueller Übergriffe von sogenannten Flüchtlingen geworden. Dieser Begriff ist doch eigentlich nur noch Hohn auf solch eine Zahl, auf solch eine Entwicklung. Und die offen zur Schau gestellte Aggressivität, die latente Deutschfeindlichkeit und vor allem die gefährliche Mobilisierungskraft von migrantisch geprägten Jugendgruppen sind seit Jahren in der Republik bekannt. Und wer in Rostock oder in Schwerin zuletzt häufiger unterwegs war, der erlebt dies zunehmend auch dort. Das ist eine fatale Entwicklung für Mecklenburg-Vorpommern, die einen jungen Deutschen vor Kurzem gerade erst nachts in Rostock so schwer verletzte, dass dieser in einen Schockraum musste. Und man muss sich das vor Augen führen: Ein junger Mann liegt am Boden und die Gruppe tritt weiter auf ihn ein. Ja, das sind die Bilder, die wir auch mittlerweile verstärkt in Mecklenburg-Vorpommern haben. Und das muss hier auf den Tisch und das muss politisch beantwortet werden! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, drittens gibt es natürlich auch eine individuelle Schuldfrage, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ob Staatsbürger oder nicht, Herr Damm, wer solche Taten begeht. Und da wünsche ich mir ein Bekenntnis von der GRÜNEN-Fraktion, dass Sie das auch im Bereich der Ausländerkriminalität so sehen, wer solche Taten begeht, der muss nun einmal die volle Härte unseres Staatsapparats spüren. Es muss sich verdammt noch mal herumsprechen, dass unser Land solche Gewalt spürbar bekämpft! Solche Menschen müssen auf einen politischen Willen treffen, dass das von uns allen hier – und das ist ja die Debatte heute –, von uns allen nicht mehr länger toleriert wird und dass es dagegen auch echte Maßnahmen gibt! Dafür treten wir an. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, was tut die Landesregierung stattdessen? Man vernimmt in der Regel ein Schulterzucken. Zuständigkeiten werden hin und her geschoben, und auf den Bund wird verwiesen, auf die Kommunen. Das sind die Reaktionsmuster, die wir hier erleben. Aber eigene Maßnahmen, da müssen wir leider weiterhin in die Röhre gucken. Meine Damen und Herren, noch ein kurzes Beispiel aus meinem persönlichen Umfeld: Ein Paar, der Mann mit Migrationshintergrund, er selber sieht sich als Menschen, der dieses Land liebt, die leben mitten in der Schweriner Altstadt, haben dort seit vielen Jahren ihr Zuhause, und sie sagen, sobald sie teilweise nachts am Wochenende nur das Fenster öffnen, fühlen sie sich nicht mehr zu Hause. Die alltägliche Unbedarftheit, die friedvoll gesetzte Alltäglichkeit sind dahin, und das mitten in Schwerin. Auch mit diesen Menschen müssen Sie endlich den politischen Diskurs führen! Deshalb fordern wir Sie heute auf: Machen Sie es nicht wie Frau Özoğuz, die sagt, man müsse das täglich wieder aushandeln! Nein, wir müssen heute die Zukunft dieser Landesregierung verhandeln, dafür diese Aktuelle Stunde. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Dummerstorf. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor knapp drei Wochen durfte ich hier gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei im Schweriner Schloss die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 vorstellen, und auch die scheint zumindest in Teilen rekurriert zu werden. Die AfD greift sich aus dem großen Komplex dieser Polizeilichen Kriminalstatistik eine sehr kleine Gruppe von Tatverdächtigen heraus und versucht neuerlich, auf alle, die keinen deutschen Pass haben, Rückschlüsse zu ziehen. Insgesamt, das ist bedeutsam, lässt sich für die Kriminalitätsentwicklung 2023 feststellen, dass wir im Vergleich zu 2022 in der Tat eine Steigerung haben, knapp 4,7 Prozent. Das ist – noch mal formuliert – eine leichte Steigerung gegenüber 2022, aber, und das ist dann eben schon kritisiert worden, ja, wir bewegen uns damit auf dem Niveau des Jahres 2019. Wir werden wohl leider schlicht feststellen müssen – und dann kann ich keinen Vergleich zu Dänemark ziehen, weil ich die dänischen Daten nicht vor Augen habe –, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Kann ich Ihnen geben.) wir werden schlicht feststellen müssen, dass die Folgen der Corona-Pandemie offenbar weitgehend beseitigt sind, und dann leider auch in den Bereichen, wo es uns weniger gut gefällt, nämlich in den Bereichen der Straftaten, die Strafgelegenheiten haben sich verändert. Wenn ich weitgehend zu Hause bleibe, wenn ich weitgehend keine Berührungspunkte mehr habe, wenn Geschäfte geschlossen sind, bleiben natürlich eine Vielzahl von Straftaten aus, die jetzt in Gänze auch wieder in der Statistik drinstecken. Bedeutsam darüber hinaus, zweitens: Die 4,7 Prozent liegen deutlich unter dem Steigerungspotenzial bundesweit. Von daher sind wir hier im Bundesland trotz leichter Steigerung immer noch ein Stück besser in der Kriminalitätsentwicklung als bundesweit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gefahr ist ja bei solchen Statistiken immer, und deswegen sage ich es gerne gleich ganz zu Beginn, damit da überhaupt keine Missverständnisse aufkommen: Keine, keine dieser Straftaten ist erwünscht, erklärbar oder in irgendeiner Weise legitim, jede ist strafbar! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und jede dieser Taten schadet der Gesellschaft und, was noch viel schlimmer ist, schadet den Opfern. Und das gilt, das alles gilt unabhängig von Pass, Religion, Geschlecht – und jetzt können Sie viele andere Merkmale dranhängen – der jeweiligen Tatverdächtigen. Und auf der Opferseite gilt das Gleiche. Die körperlichen, die seelischen Verletzungen, die Nachwirkungen, nicht selten die Traumatisierungen, wirken unabhängig von der Nationalität, von dem Geschlecht, von der Glaubensrichtung des jeweiligen Opfers. Jeder Versuch, meine Damen und Herren, und der ist ja eben mehr als deutlich unternommen worden, jeder Versuch, Straftaten nach Herkunft oder Pass von Tätern oder Opfern zu sortieren und zu gewichten, ist ein Schlag in das Gesicht der Opfer, was wir nicht hinnehmen werden, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau!) Und jede dieser Vorgehensweisen lässt insbesondere die von Ihnen selbst gerade geforderte Sensibilität gegenüber den Opfern vermissen, weil nämlich alle Opfer ganz, ganz bitter betroffen sind. Und weil Sie die Frage aufgeworfen haben, Sie dürfen gewiss sein, dass wir uns – und zwar alle in diesem Hohen Hause – der Tragweite von Straftaten für die Opfer sehr bewusst sind. Das gilt selbstverständlich auch für die regierungstragenden Koalitionsfraktionen. Ich schaue zu Martina Tegtmeier, die sich über viele Jahre schon ehrenamtlich beispielsweise engagiert bei der ehrenamtlichen Opferunterstützung im WEISSEN RING. Sie aber werden beantworten müssen: Gibt es für Sie Opfer erster und zweiter Klasse? Für uns gibt es diese Unterscheidung nicht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erst recht gilt aber, eine Verschleierung, wie im Titel der Aktuellen Stunde vorgeworfen, findet nicht statt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Das ist Unfug, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD Und die Unplausibilität haben Sie ja selber vorgetragen, indem Sie die Bundesinnenministerin mit ihren Zitaten und Hinweisen zu diesem Themenkomplex selber als Kronzeugin zitieren. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Bundesinnenministerin hat sehr deutlich gesagt, und die veröffentlichten Statistiken weisen das auch vollkommen schnörkellos aus, die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen betrug bundesweit 2023 ein knappes Drittel, 34 Prozent in der genauen Zahl. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das leugnet ja keiner.) Und die Bundesinnenministerin hat ausdrücklich und zu Recht auf diesen Fakt hingewiesen. Und wenn sie, wie Sie behaupten, hätte verschleiern wollen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dann wäre das der denkbar untauglichste Versuch gewesen, den ich hier erlebt hätte. Aber sie wollte es eben gar nicht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Ha, ha, ha! Das ist ja lächerlich! Das ist ja eine abenteuerliche Argumentation!) Und auch die Landesstatistik – man muss sie einfach nur mal aufschlagen und lesen wollen, man muss lesen können, lesen wollen und dann gerne daraus Urteile ziehen –, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) auch die Landesstatistik weist diese Tätergruppe sehr klar in Daten, Zahlen und Vergleichsgruppen aus. Die Präsentation in der Landespressekonferenz hat in einem Balkendiagramm – einer der Zeugen ist sogar anwesend –, hat in einem Balkendiagramm die Gesamtzahl der Tatverdächtigen und dann noch mal gesondert die nicht deutschen Tatverdächtigen klar ausgewiesen, und das sogar mit einer Darstellung über die Entwicklung mehrerer Jahre. Aber es bleibt auch hier zu beachten … (Petra Federau, AfD: Was ist denn mit den Pressevorbehalten?) Es gab keinen Pressevorbehalt für die Landespressekonferenz, sondern die ist öffentlich und aus der darf zitiert werden. Aber es bleibt auch hier zu beachten, Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich auch an dieser Stelle von dem bundesweiten Trend. Wir liegen bei – ich hatte eben gesagt, der Bund 34 Prozent –, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Und woran liegt das?) wir liegen bei rund 18 Prozent nicht deutschen Tatverdächtigen, also bei knapp der Hälfte des Bundeswertes, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wollen Sie das mit NRW ernsthaft vergleichen? Was ist denn das für ein statistisches Verständnis, Herr Pegel?!) der von der Bundesinnenministerin kommentiert wurde und zu Recht kritisiert und kommentiert wurde. Und ein weiterer Fakt passt nicht zum von manchem gewünschten Ergebnis. Unter diese Zahlen, Sie haben ja wieder sehr schön reduziert, unter diese Zahlen fallen alle Nichtdeutschen, also beispielsweise auch die aus der Europäischen Union ohne deutschen Pass. Und mal ein kleiner Blick, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ein kleiner Blick in die Statistik hilft ja zuweilen noch mal, sie ein bisschen besser aufzuschlüsseln und zu verstehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ihre Aufregung, dass ich Sie Stück für Stück demaskiere, muss ja unglaublich groß sein. Ist ja unglaublich, wie aufgeregt Sie sind! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Die zahlenmäßig größte Gruppe nicht deutscher Tatverdächtiger, welche ist es? Genau, 1.050 Tatverdächtige aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und ja, auch das gehört zur Vollständigkeit dazu – und ich mag differenzierte Betrachtungen, vielleicht unser Unterschied, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ich mag differenzierte Betrachtungen, ich halte die auch aus –, und ja, dann kommt mit 770 Tatverdächtigen eine nationale Gruppe aus einem der sehr großen Herkunftsländer von Flucht, Migration und Asyl. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Von den Tunesiern ist ja nur jeder Zweite tatverdächtig.) Während sehr viele Menschen kommen, habe ich aus dieser Gruppe leider zuweilen auch eine größere Zahl Tatverdächtige. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber die schlichte Rechnung, und die ist ja das, was sich durch die gesamte Rede bei Ihnen durchgezogen hat, die schlichte Rechnung, nicht deutsche Tatverdächtige gleich Flucht und Migration, greift deutlich zu kurz. Und erst recht greift zu kurz die oft versuchte Gleichung von Ihnen, keine Flucht und keine Migration gleich keine Straftaten. Das ist Unfug, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn 35.000 bis 36.000 Tatverdächtige haben in unserer Landesstatistik leider einen deutschen Pass. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das Problem muss man nicht noch größer machen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage aber gern noch einmal sehr deutlich, um jedem Missverständnis und jeder weiteren Polemisierung der Debatte vorzubeugen: Jeder weitere Tatverdächtige ist einer zu viel! Und jetzt sage ich es wieder: ganz unabhängig vom Pass. Wir wollen keine Straftaten, der Pass ist dabei irrelevant. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wenn Straftaten denn schon passieren, wollen wir aber – und da sind wir uns einig – schnelle Ermittlung und schnelle Verurteilungen. Und ich freue mich deshalb sehr, dass wir trotz des leichten Anstiegs bei den Straftaten 2023 weiterhin eine über dem Bundesdurchschnitt liegende, über viele Jahre stabil über dem Bundesdurchschnitt liegende Aufklärungsquote von fast 63 Prozent haben. Der Umstand im Übrigen, dass diese Aufklärungsquote auf dem Niveau seit vielen Jahren gehalten werden kann, ist ein klares Indiz für die gute tägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei da draußen, denen ich ganz herzlich Danke sage für den täglichen Kampf, für die Sicherheit der Menschen, losgelöst von ihrem Pass. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU) Und ich sage gern noch mal, angesichts der sehr differenziert öffentlich dargelegten Zahlen ist mir schleierhaft, wie Sie es verschleiert finden, dass es Tatverdächtige mit nicht deutschen Herkünften gibt. Ich betone gerne noch mal, die Kollegin Nancy Faeser hat in ihrer Vorstellung der Statistiken für den Bund die gestiegenen Zahlen deutlichst angesprochen. Sie hat sogar sehr klar und kritisch angesprochen und klargemacht, dass Menschen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, keinen Platz finden können, wenn sie die Regeln nicht einhalten, erst recht, wenn sie Straftaten begangen haben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und es gibt auch kein Vertun, (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) wer schwere Straftaten begeht oder sich als Dauerkunde der Justiz erweist, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) wird anders behandelt werden als die vielen Menschen, die Schutz und Hilfe bei uns suchen, die sich aber sehr klar an unsere Regeln halten und nicht selten sogar gerade wegen dieser Regeln in Deutschland zu uns gekommen sind, weil sie nämlich in einem Staat leben und Schutz suchen, der nicht willkürlich Menschenrechte verletzt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was sind denn Ihre Maßnahmen im Aufenthaltsrecht?) Ich bin umgekehrt der Bundesregierung extrem dankbar dafür, dass sie schon Maßnahmen ergriffen hat, Weichenstellungen vorgenommen hat, Gesetzesänderungen, die das Rückführen gerade auch von der genannten Personengruppe in Herkunftsländer erleichtern sollen. Und dazu gehört dann auch das von Ihnen angesprochene Bemühen um Rückführungsabkommen, über die wir im Übrigen keinen Streit führen in der Landesregierungskoalition, weil sie auf Bundesebene umgesetzt werden. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Auch wir sind in diesem Bundesland allerdings darauf angewiesen – das haben Sie zu Recht angesprochen –, und bei Rückführungsabkommen gibt es im Übrigen an der Stelle auch auf Bundesebene keine Zweifel, dass wir sie in größerer Zahl brauchen. Wir stehen aber vor allem – und das ist mir wichtig als Regierungskoalitionsfraktion, so haben Sie uns ja wiederholt angesprochen – für Opferhilfe, für die Hilfe von Opfern von Straftaten, und noch mal, ohne Unterscheidung nach deren Hintergrund. Mit den neuen Möglichkeiten im Übrigen, die der Bund geschaffen hat bei den Rückführungsmöglichkeiten, sollen Asylbewerber beispielsweise, wenn sie sich mehrfach Abschiebungen widersetzt oder entzogen haben, leichter und länger in Abschiebehaft genommen werden können – kein ganz leichtes Unterfangen für die ampeltragenden Koalitionsfraktionen, gleichwohl konsequent umgesetzt. Die Ankündigungszeiten, die Möglichkeiten rückzuführen, auch nachts Menschen in die Rückführung zu verbringen, sind deutlich erleichtert worden. Und diese neuen Regelungen werden jetzt Stück für Stück bei den Abschiebemaßnahmen in den Landkreisen und kreisfreien Städten praktisch umgesetzt werden. Und wenn wir dann Lücken entdecken, gehen wir auch gerne auf die neuen Lücken zu. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Bund insbesondere mit Blick auf die Rückführungsabkommen mit den Ländern, aus denen besonders viele Menschen zu uns kommen, jetzt schnell weiterkommen muss, um beispielsweise schneller Passersatzpapiere für Rückführende und damit schnellere Rückführungsmaßnahmen, insbesondere beispielsweise bei straffällig gewordenen Rückzuführenden, vornehmen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wesentliche bleibt gleichwohl, warum wendet sich eine Aktuelle Stunde einer so kleinen Zahl von Straftätern zu? (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Frau Faeser hat das Thema doch selber groß gemacht.) Warum schauen wir dann nicht auf alle Opfer, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) sondern auf einige Opfer, die Sie betont haben? (Zurufe von Enrico Schult, AfD, Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Und noch einmal, lassen Sie mich zum Schluss bei der Polizeilichen Kriminalstatistik eines hervorheben: Besonders mit Blick auf Delikte wie Körperverletzungen, wie Gewalttaten, Raub und andere in diesem Bereich stattfindende Straftaten sind wir in der Statistik 2023 leider ein deutliches Stück über dem Vorjahr. Ich bin überzeugt – auch wenn Sie sagen, Dänemark sei ein Gegenbeispiel, Dänemark ist selten ein Beispiel, wo wir uns in Deutschland so richtig daran orientieren können –, das Auseinanderdriften der deutschen Gesellschaft, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) das Auseinanderdriften in unserem Land scheint sehr klar eine Mitursache für diese zunehmenden Gewaltstraftaten zu sein. Und ich persönlich bin davon überzeugt, dass Politik dabei die Aufgabe haben muss, wieder stärker zusammenzuführen und nicht stärker zu spalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und dieser Aufgabe, zusammenzuführen, scheint mir diese Aktuelle Stunde, insbesondere der Duktus der Einbringung, alles andere freundlich formuliert als zuträglich. Ich glaube, dass wir gemeinsam Verantwortung tragen und Sie diese endlich auch übernehmen müssen. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Sprachkursen und Straftaten. Es gibt eine Straftat in Rostock, die Sie ansprachen, die aber keinen einzigen Beteiligten hat, der nicht eine deutsche Staatsbürgerschaft hätte. Das gehört da zur Vollständigkeit dazu, wenn Sie es im Kontext von Zuwanderung erwähnen. Und die Geschehensabläufe, die Sie beschreiben, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) sind so bislang in den Ermittlungen nicht bestätigt. Ich warne davor, zu früh Pressemitteilungen zu Dingen zu machen, die gerade erst als erster Vorwurf im Raume stehen. Eigentlich hätten Sie hier voller Demut bekennen müssen, dass Ihre sehr frühe, sehr kategorisierende Pressemitteilung zu einer behaupteten Massenvergewaltigung weit an dem vorbeiging, was die Polizei dann im Weiteren ermittelt hat. Ich warne sehr davor, zu früh draufzudreschen, nur, weil es ideologisch so gut gefällt, sondern sehr deutlich Polizei ihre Arbeit machen zu lassen. In der Regel kommen dann sehr strukturierte Ergebnisse heraus, nicht immer mit den ersten Vorwürfen übereinstimmend, aber vor allen Dingen – und das mag dann aus Ihrer Sicht bedauerlich sein – ist die Täterstruktur und -vielfalt dann häufig größer. Und noch einmal, wir wollen keine Täter, egal welcher Pass, denn wir wollen keine Opfer. Für die ist es ganz bitter. Und wenn wir uns dem widmen, würden wir die Aktuelle Stunde deutlich sinnvoller eingesetzt haben, statt hier wieder Hass und Hetze über andere zu schütten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Daniel Peters , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn sagen, dass ich Herrn Minister Pegel an einem Punkt auf jeden Fall recht geben möchte, und das ist, dass Opfer von Kriminalität – unabhängig von der Tätergruppe – immer diejenigen sind, die unter Kriminalität leiden, und dass Opfer viel stärker auch in den Mittelpunkt der Debatte gerückt werden sollten. Das kommt mir ganz ehrlich immer wieder auch zu kurz. Aber, meine Damen und Herren, gehen wir mal auf den Antragsteller, ist ja nicht ganz korrekt, auf den Einbringer dieser Aussprache kurz ein. Da will ich Ihnen deutlich auch zurufen, dass auch Spionage (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) ein wesentlicher Punkt von Kriminalität ist, und zwar ein ganz massiver Grund, ein massiver Straftatbestand, (Beifall René Domke, FDP) bei dem es letztlich auch um Sicherheit für unser Land geht, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) liebe AfD. (Beifall Torsten Renz, CDU – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und ich hätte mir zumindest ein Stück weit Selbstkritik gewünscht, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Enrico Schult, AfD) wenn Sie hier so vollmundig über Kriminalität sprechen, dass Sie sich hier und heute von Ihrem Spitzenkandidaten zur EU-Wahl, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Deutscher Staatsbürger! – Glocke der Präsidentin) von Herrn Krah, an der Stelle distanzieren, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) der offensichtlich – zumindest steht dieser Verdacht im Raum – Mitarbeiter beschäftigt hat, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die sich dem Vorwurf der Spionage ausgesetzt sehen müssen, Spionage für China. Erst war es Russland, jetzt ist es China. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Ich will noch mal deutlich sagen, wer am 9. Juni AfD wählt, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) der wählt mehr Einfluss für Russland und China, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich vermisse eins in dieser Debatte – und das war bei meinen beiden Vorrednern nicht wirklich konsequent zu erkennen –, und das ist eine Form der Differenzierung und auch der Präzisierung. Sie überschreiben das hier, liebe AfD, mit „Ausländerkriminalität bekämpfen statt verschleiern“, und natürlich wissen wir, was Sie damit vorhaben. Sie haben Ihr Urteil über eine bestimmte Bevölkerungsgruppe pauschal gefällt. Das ist genauso wenig in Ordnung, wie auf der anderen Seite die Differenzierung nicht vorzunehmen nach bestimmten Tätergruppen. Und ich glaube, da muss man natürlich auch nach Hintergründen fragen. Und Differenzierung fängt auch bei der Ausländerkriminalität an. Ich will auch deutlich sagen, wir haben es auch mit Ausländerinnen und Ausländern aus Ostasien zu tun beispielsweise, die in dieser Statistik deutlich unterrepräsentiert sind. Und das heißt ergo, sie sind meistens gesetzestreuer als der durchschnittliche Deutsche. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Die arbeiten im Geheimen. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Statistische Auffälligkeiten gibt es aber vor allem auch bei einer Gruppe, es sind junge Männer, die durch islamische Gesellschaften geprägt wurden. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und diese islamischen Gesellschaften gibt es in Nordafrika, im Nahen und Mittleren Osten und inzwischen auch in Europa – in Frankreich, in Großbritannien und natürlich auch in Deutschland. Und wir erleben in unseren Großstädten – das ist angesprochen worden – Parallelgesellschaften, und da haben sich Parallelgesellschaften gebildet, die nur noch wenige verbliebene Berührungspunkte mit der deutschen Gesellschaft haben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist die Schule und oftmals dann auch leider das Sozialamt. Und das ist nicht meine Interpretation der Sachlage und das ist auch kein Rechtsruck, sondern das sind einfach nüchterne Zahlen. Wenn 62,8 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher des sogenannten Bürgergeldes einen Migrationshintergrund haben, dann sollte uns das zu denken geben. (Stephan J. Reuken, AfD: Das dürfen Sie doch nicht sagen, Mensch! – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und wenn wir genauer hineinschauen, dann stellen wir eben auch fest, dass es besonders viele Menschen sind aus islamisch geprägten Gesellschaften. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und es wäre fatal, es wäre fatal – ja, ich sehe die kritischen Blicke, aber ein genaueres Hinschauen erleichtert dann eben auch die Findung der Wirklichkeit und der Realität – und es nützt eben nichts, auch solche Fakten einfach auszublenden. Da muss man auch nach Hintergründen an der Stelle fragen. Und diese Hintergründe sind auch wieder in den letzten Tagen offenkundig geworden. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, kurz KFN, hat ja eine Dunkelfeldstudie zur Jugendkriminalität durchgeführt mit erstaunlichen Ergebnissen. Insgesamt haben 8.539 Schülerinnen und Schüler teilgenommen, Durchschnittsalter 15, darunter auch 300 muslimische. In dem Bericht geht es auch um Islamismus. Um es kurz zu machen, rund zwei Drittel, genauer gesagt 67,8 Prozent, der teilnehmenden Muslime äußerten, dass ihnen die Regeln des Korans wichtiger sind als die Gesetze in Deutschland. Mehr als die Hälfte der befragten muslimischen Schüler war der Meinung, dass nur der Islam in der Lage sei, die Probleme unserer Zeit zu lösen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört!) Und mehr als ein Drittel gaben sogar an, dass sie Verständnis für Gewalt gegen Menschen haben, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das muss mal angesprochen werden.) die Allah oder den Propheten Mohammed beleidigen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Meine Damen und Herren, das sind doch Dinge, die wir ernst nehmen müssen! Und es ist da nicht einfach immer nur die Perspektivlosigkeit, die unterstellt wird, sondern ich muss auch erwarten, dass wir von diesen Menschen, die zu uns kommen, dass sie auch die Bereitschaft und die hohe Motivation mitbringen, zumindest die deutsche Sprache zu erlernen. Das ist, wie schon erwähnt wurde, ein Grundpfeiler der Integration. Und natürlich können Sie sagen, es mangelt an Deutschkursen. Ja gut, wer regiert in Berlin seit zweieinhalb Jahren? Wer regiert hier in Schwerin seit zweieinhalb Jahren? (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Da müssen Sie sich an die eigene Nase fassen! (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Aber das ist doch nicht alles. Das ist doch nicht alles. Ich erwarte auch von diesen Menschen eine weitaus höhere Motivation zum Erlernen der deutschen Sprache, zumindest von denjenigen, die es immer noch nicht geschafft haben, in einer langen Zeit die deutsche Sprache zu erlernen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Und ich will den Brückenschlag hier zur Kriminalität und insbesondere zur Clankriminalität nur kurzhalten, weil wir in dieser Sitzungswoche darüber auch noch sprechen werden, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da freuen wir uns schon drauf.) aber natürlich ist das dann auch der Nährboden, um sozusagen in dieser Clankriminalität zu landen. Und schauen Sie sich doch den Remmo-Clan an, der jetzt, der Führer dieses Clans, der versucht, hier in Mecklenburg-Vorpommern sich einbürgern zu lassen, seinen Wohnsitz hier genommen hat. Meine Damen und Herren, das sind alarmierende Dinge. (Julian Barlen, SPD: Ist der Bürgermeister eigentlich von Ihnen?) Aber ich will dazu nur einen Wink geben, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) und ich möchte natürlich sozusagen noch mal deutlich machen, dass der Nährboden dafür aber bereitet ist. Und wie groß die Anziehungskraft dieser Clans ist, ist auch offensichtlich. Ich würde mir auch wünschen, dass wir hier nicht nur Beschwichtigungen hören und Ankündigungen, sondern, lieber Herr Innenminister, setzen Sie sich da insbesondere mit den Berliner Behörden in enge Verbindung! Wir haben das teilweise getan. Es sind erschreckende Dinge, die dort über uns kommen könnten, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich komme zu der Frage, ob Kriminalität nun in Deutschland – wie Sie unterstellen – tatsächlich verschleiert wird. Ich maße mir da kein Urteil an. (Julian Barlen, SPD: Schade eigentlich!) Ich erlebe aber, dass viele Menschen mit anekdotischer Evidenz zu argumentieren versuchen, wenn es um Gewaltkriminalität geht. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel. Da wird dann sofort aus bestimmten politischen Richtungen argumentiert, es gebe ja auch deutsche Christinnen über 60, die beispielsweise auch schon mal jemanden umgebracht haben. Das sind aber diese Verschleierungstaktiken oder diese Ablenkungsmanöver – genau –, die die Menschen an der Stelle dann auch wirklich wütend machen, wenn sie es denn tatsächlich auch mit den anderen statistischen Werten, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das sind einfach Ablenkungen, das frustriert Menschen. Und, lieber Herr Barlen, das hat nichts mit Rechtsruck zu tun. Und gestatten Sie mir den Hinweis zum Thema Rechtsruck: (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Fassen Sie sich bitte an die eigene Nase! (Julian Barlen, SPD: Wat?) Ich behaupte, dass die Entwicklung dieser Partei – (Julian Barlen, SPD: Ja.) die Umfragewerte dieser Partei –, in den letzten zweieinhalb Jahren haben Sie, hat die SPD, hat die Politik in Berlin, hat die Politik in Schwerin dazu beigetragen, dass diese Partei stark geworden ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das waren nicht wir. Fassen Sie sich bitte an die eigene Nase! (Julian Barlen, SPD: Deshalb schmiert die CDU auch so ab und wir gewinnen die Wahl.) Und natürlich möchte ich einen wichtigen Hinweis geben. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Darüber haben wir hier schon öfter gesprochen: Wir müssen viel stärker darüber reden, (Julian Barlen, SPD: Also das ist anekdotische Evidenz. Steht am Rednerpult.) warum wir, wenn wir über Ausländerkriminalität sprechen, wie können wir das tatsächlich verhindern. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD – Glocke der Präsidentin) Und natürlich stellen wir fest, dass die Anziehungskraft auch des deutschen Sozialstaates groß ist, insbesondere auch bei vielen, die zu uns kommen wollen, teilweise auch kommen müssen. Das will ich natürlich eingestehen. Aber wenn es uns nicht gelingt, diese Menschen tatsächlich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wenn es uns nicht gelingt, sie wirklich auch in unsere Gesellschaft zu integrieren, und zwar auch nach den Vorstellungen, die wir haben, dann schaffen wir hier ein gesellschaftliches Klima, das natürlich auch Sprengstoff mit sich bringt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und wer davor die Augen verschließt, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) der negiert eben auch bestimmte Zahlen, der negiert eben auch dann bestimmte Zahlen der Ausländerkriminalität. Und wir haben – und das hat der Minister ja deutlich gemacht –, wir verzeichnen einen Anstieg. Und deswegen, sage ich, lieber Herr Pegel, Sie können nicht immer wieder hier nur von sich geben, dass der Pass keinen Einfluss hat. Sie müssen sich auch der Realität stellen, sich mit Hintergründen auseinandersetzen und genau schauen, mit welcher Tätergruppe wir entsprechend auch umgehen müssen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und es nützt eben nichts, zu sagen – und das finde ich übrigens, gestatten Sie mir das, ganz, ganz schlimm –, wenn dann argumentiert wird, es sei so, man müsse unterstellen, Deutsche würden Deutsche weniger anzeigen. Das war ja so eine erste Reaktion auf die gestiegenen, auf die gestiegenen Werte der Ausländerkriminalität. Meine Damen und Herren, das sind genau die Dinge, die die Menschen auf die Palme bringen. Was soll denn so ein Schwachsinn, meine Damen und Herren?! Wir können doch nicht einfach sagen, das Anzeigeverhalten würde sich nach dem Pass ausrichten – das deutsche Anzeigeverhalten nach dem Pass. Das ist eine der wenigen Reaktionen gewesen, die mich persönlich absolut umtreiben. Und so was gehört auch nicht in eine wirklich sachliche, differenzierte Debatte, die Sie immer anmahnen. Deswegen – an beide Seiten gerichtet –, schaffen Sie mehr Realitätssinn, und so, das ist die erste Zugangsvoraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Ausländerkriminalität! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ehrlicherweise war ich etwas überrascht, dass ich das Thema nicht bereits unter den regulären Anträgen entdeckt habe. Aber trotz Schaum vorm Mund hieß es da wohl innerhalb der AfD-Fraktion: Ruhig Brauner, unseren dumpfen Rassismus können wir über die Aktuelle Stunde viel besser verbreiten. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD – Thore Stein, AfD: Da gabs schon mal einen Ordnungsruf!) Und die AfD hat nicht enttäuscht. Ich habe auch überlegt, ob die AfD gar nicht die Polizeiliche Kriminalstatistik an sich meint, sondern vielleicht einfach nur Meldungen, wonach es zu Massenvergewaltigungen zweier Mädchen gekommen sein soll. Die Polizei hat aus meiner Sicht zu Recht bei einer Anzeige Tage nach der Tat und unklaren Aussagen nicht sofort eine Pressemitteilung herausgegeben, sondern erst auf Nachfrage reagiert. Nach zwei hysterischen Tagen hat sich dann herausgestellt, dass es nach Angaben eines der Mädchen zu einer Vergewaltigung gar nicht gekommen sei. Zur Freude der AfD spielt das aber gar keine Rolle mehr, denn das Bild und die Behauptung der migrantischen Vergewaltiger ist in der Welt und prägt das falsche Bild in Teilen der Bevölkerung. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Neustrelitz war keine Vergewaltigung, Herr Noetzel?) Aber zurück zur Polizeilichen Kriminalstatistik. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Der Titel der Aussprache ist selbstverständlich schlicht gelogen, und der Redner hat sich auch gar nicht auf das Verschleiern bezogen. Ich habe zumindest davon nichts gehört. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ich habe doch die fragwürdigen Erklärungsmuster eindeutig adressiert, Herr Noetzel.) Es wurde und wird rein gar nichts verschleiert. Ganz im Gegenteil, noch vor Veröffentlichung der öffentlichen, also Veröffentlichung der PKS pflanzte die „Bild“ in der Öffentlichkeit das Narrativ des kriminellen Ausländers. Dafür nutzte sie selektiv Zahlen, die – ob politisch motiviert oder nicht – vorab den Weg aus dem Bundesinnenministerium zu dem Boulevardblatt gefunden haben. Wer kann angesichts der Schlagzeilen der letzten Wochen ernsthaft behaupten, dass hier etwas verschleiert wird? Vermutlich nur jemand, der sich Schauprozesse auf Marktplätzen oder gleich lieber einen Volksgerichtshof wünscht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Diffamierend sondergleichen! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wird der deutschen Geschichte nicht mehr gerecht, Frau Präsidentin.) Meine Damen und Herren, was die AfD „verschleiern“ nennt, ist für Menschen ohne Scheuklappenideologie das nüchterne und sorgsame Auswerten von Zahlen und Fakten. Aber das plumpe Gegenüberstellen von Deutschen und Nichtdeutschen funktioniert viel besser in Köpfen, die neben Schwarz und Weiß nicht viel von der Farbpalette anzubieten haben. Innerhalb beider Gruppen werden nämlich Menschen vereint, die in der Realität nicht viel miteinander zu tun haben. Es ist schon angeklungen: Da haben wir auf der einen Seite Touristen, EU-Bürger, Pendler, Kriegsflüchtlinge, Asylbewerber oder Personen fremder Staatsangehörigkeit, die seit Jahren in Deutschland leben und arbeiten, auf der anderen Seite haben wir Deutsche, die – und auch jetzt muss der rechte Rand ganz stark sein – zum Teil gar nicht die biodeutschen Wunschkriterien der Kriterien der AfD erfüllen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Diese Kriterien gibt es gar nicht.) Dieses Gegenüberstellen hilft also keinen Deut, um Kriminalität zu erklären oder gar effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Dieser Problematik ist sich auch das BKA bewusst. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Diese Daten dürfen nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden.“ (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ich habe doch aufgeklärte Fälle in meiner Rede angesprochen. Sie müssen doch mal richtig zuhören, Herr Noetzel!) „Sie lassen auch keine vergleichende Bewertung der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen zu.“ (Jan-Phillip Tadsen, AfD: In der PKS M-V aufgeklärte Fälle.) Wie aus den Aussagen des BKA selbst hervorgeht, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ist die Bezeichnung „Kriminalitätsstatistik“ ohnehin irreführend. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Bleiben Sie doch mal im Land!) Der renommierte Kriminologe Tobias Singelnstein spricht auch hier lieber vom „Tätigkeitsbericht der Polizei“. Er kritisiert, dass die PKS trotz Warnungen in der politischen und öffentlichen Auseinandersetzung „wie der Goldstandard der Kriminalitätsmessung“ behandelt wird. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dabei würde sie nur die Qualität von „Blechstandard“ erfüllen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Blechstandard!) Anders ausgedrückt, es ist eine Tatverdachtsstatistik, die unberücksichtigt lässt, dass lediglich 30 Prozent aller Tatverdächtigen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Aufgeklärte Fälle, Herr Noetzel!) im Laufe ihres Ermittlungsverfahrens auch verurteilt werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ich kann die Zahl gerne noch mal durchsagen.) Der reine Blick auf das mutmaßlich kriminelle Hellfeld, wie die PKS es tut, sagt unter Umständen auch mehr über veränderte Arbeitsschwerpunkte der Polizei oder das Anzeigeverhalten der Bevölkerung aus als über die tatsächliche Kriminalitätsentwicklung. Um ein realistisches Bild zu zeichnen, bräuchte es viel mehr Dunkelfeldstudien und eine konsequente Fortsetzung der Befragungen zu Erfahrungen mit Kriminalität. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich gehe davon aus, dass die AfD daran aber kein gesteigertes Interesse hätte, zumindest dann nicht, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es gibt aber auch sehr reale Erfahrungen der Bürger.) wenn sich die Zahlen nicht so leicht instrumentieren lassen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Zum Beispiel dann nicht, wenn man die reinen Tatverdächtigenzahlen ins Verhältnis zur gestiegenen Bevölkerungszahl und ins Verhältnis zur ausländischen Wohnbevölkerung setzt oder sich die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten ansieht. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ah!) Dann müsste man nämlich darüber reden, dass die Zahl ausländischer Tatverdächtiger leicht gesunken ist und die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten deutlich zugenommen hat, und zwar insgesamt, als auch der Gewalttaten. Aber es geht ja der AfD nicht um Fakten, es geht um rassistische Hetze, Stigmatisierung und Spalten. (Heiterkeit bei Stephan J. Reuken, AfD) Statt „Ausländerkriminalität bekämpfen“ wäre der plumpe Titel „Ausländer bekämpfen“ wohl treffender und ehrlicher. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da fragen Sie mal unsere Mitglieder mit Migrationshintergrund!) Und wie sich die AfD das vorstellt, konnten wir alle bei dem Potsdamer Treffen erfahren. Es wird Straßenterror gegen ausländische Gastronomen propagiert und von Massendeportationen fabuliert. Das lehnen wir ab! Das werden wir verhindern, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und ja, Kriminalität muss bekämpft werden. Und in einem kurzen Anflug dachte ich, ich tue der AfD unrecht, indem ich ihr dumpfen Rassismus unterstelle. Vielleicht wollte sie die Aktuelle Stunde und das Thema Ausländerkriminalität nutzen, um deutsche Staatsbürger zur Räson zu rufen, die im Salzburger Land in Österreich die Statistik der kriminellen Ausländer anführen. Oder vielleicht wollte sie offen und schonungslos über parteiinterne Querschläger reden, wie den Stuttgarter AfD-Stadtabgeordneten, der kürzlich in Thailand festgenommen wurde, weil er offenbar unter Drogeneinfluss in einem Restaurant randalierte, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) oder eben über jene AfDler, die sich in krimineller Weise in die Dienste ausländischer Staaten stellten. Oder vielleicht habe ich den Titel schlicht falsch gedeutet und die AfD fordert die konsequente Bekämpfung von jener Kriminalität, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) die nur von Ausländern begangen werden kann, Beispiele: Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder das Asylbewerberleistungsgesetz. Mit der Abschaffung der Residenzpflicht zum Beispiel wurde aus meiner Sicht vor Jahren ein guter Vorstoß in diese Richtung gemacht. Meine Fraktion hätte da weitere Vorschläge, die einen integrativen statt repressiven Weg verfolgen und so nachhaltig zur Bekämpfung von Kriminalitätsursachen beitragen, zum Beispiel, wenn die Menschen, die zu uns kommen, von Anfang an arbeiten dürften und ihren Unterhalt verdienen dürften, und zwar zu normalen Konditionen, meine Damen und Herren der CDU, und nicht für ausbeuterische 80 Cent. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Denn, meine Damen und Herren, Kriminalität hat in erster Linie soziale Ursachen. Da sind sich Experten einig und das können wir auch der PKS entnehmen. Die problembehafteten Faktoren sind klar: jung, männlich und in sozial prekärer Lage. Das sind die Charakteristika, die die meisten Tatverdächtigen in sich vereinen, nicht ein bestimmter Pass. Nebenbei gesagt, wäre ich auch etwas zurückhaltender darin, den Grad an Gewaltneigung an Kultur und Herkunft festzumachen, insbesondere, wenn ich aus einem Land komme, das für zwei verheerende Weltkriege, einen Vernichtungsfeldzug und einen industriellen Massenmord verantwortlich ist. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Aber belassen wir es an dieser Stelle dabei, die beste und nachhaltigste Kriminalitätsbekämpfung ist und bleibt eine gute Sozialpolitik. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Darum macht es eben auch einen Unterschied, wer regiert, und es ist gut, dass es nicht die neoliberale AfD mit ihrer Politik für Besserverdienende ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag folgende Hinweise beziehungsweise der Hinweis, Ihre Äußerung gegenüber der Fraktion der AfD, die ich hier jetzt nicht wiederholen möchte, weise ich als unparlamentarisch zurück und erwarte, dass zukünftig solche Äußerungen unterlassen werden. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Europaschule des Gymnasiums Teterow. – Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Kriminalität zu bekämpfen, ist immer richtig, egal, von wem die Straftaten begangen werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gott sei Dank!) Aber irrationale Debatten leisten dazu keinen Beitrag, im Gegenteil. Schon der Titel dieser Aktuellen Stunde zeigt, dass es der AfD nur darum geht, weiter Ängste zu schüren. Sie behauptet, die von ihr so genannte „Ausländerkriminalität“ werde verschleiert. Doch die Polizeiliche Kriminalstatistik – eines der Referenzdokumente, wenn es um Kriminalitätsentwicklung geht – führt nur wenige Parameter auf, nach denen die Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren unterteilt wird. Und die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen gehört durchgängig dazu, und vermutlich wird gerade deshalb so viel darüber diskutiert. Klar ist jedenfalls, verschleiert wird da nichts. Selbst wenn man die Staatsangehörigkeit für einen relevanten Faktor hält, wenn man Kriminalität betrachtet, die Zahlen liegen vor, die Zahlen sind für alle einsehbar. Wenn man sich nun die PKS genauer ansieht und die Zahlen der hier lebenden Menschen nicht deutscher Staatsangehörigkeit zu den Zahlen nicht deutscher Tatverdächtiger ins Verhältnis setzt, stellt man fest, erstere steigen stärker als letztere. Das heißt, unter den hier lebenden Ausländer/-innen sind prozentual immer weniger Kriminelle. Natürlich ist das eine Betrachtungsweise, die der AfD nicht gefällt, aber diese Betrachtungsweise zeigt, Zahlen sprechen nicht für sich. Die Bedeutung der in der PKS zusammengestellten Zahlen ergibt sich daraus, womit man sie in Bezug setzt. Und das Thema Kriminalität ist vielschichtig. Neben der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen wird in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik regelmäßig auch deren Geschlecht erfasst. Und da zeigt sich mit Blick auf den Bevölkerungsanteil ganz klar, Männer sind überrepräsentiert. Das zeigt, das zieht sich durch alle Delikte und es ist auch allgemein bekannt. In der öffentlichen Diskussion über Kriminalität spielt das aber kaum eine Rolle, wird anscheinend hingenommen. Konsequenterweise müsste die nächste Aktuelle Stunde auf Antrag der AfD heißen: „Es reicht – Männerkriminalität bekämpfen statt verschleiern“. (Thore Stein, AfD: Gott, ist das schlecht!) Exorbitant ist der Männeranteil bei sexualisierter und häuslicher Gewalt. Im letzten Jahr gab es bei diesen Taten einen neuen Höchststand. Und gerade wenn die Taten in den eigenen vier Wänden passieren, bekommt die Polizei häufig nichts davon mit. Und wenn wir ehrlich sind, Ansätze, geschlechtsspezifische Gewalt auf Täterseite zu bekämpfen, sind enorm wichtig und eine große gesellschaftliche Aufgabe, aber es ist ein langer Weg. Umso wichtiger, dass in dieser Situation die Betroffenen unterstützt werden, dass es endlich flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann verstehen, dass die Gleichstellungsministerin Frau Bernhardt auch den Bund in die Verantwortung nimmt, aber die Landesregierung hat eine eigene Verantwortung. Sie muss dieser endlich gerecht werden und die Lücken im Beratungs- und Hilfenetz schließen. Wir können auch einen weiteren Faktor betrachten, der in der PKS ausgewiesen wird – der Kollege Noetzel hat darauf schon hingewiesen –, das Alter. Junge Menschen werden weit überproportional kriminell. Das Schlagwort „Jugendkriminalität“ hat immer mal wieder Konjunktur. Als in jüngerer Zeit die Zahlen stiegen, war der Alarm groß und es wurde behauptet, dass die Taten immer brutaler würden. Empirisch lässt sich das nicht belegen. Auch hier hat das Anzeigeverhalten einen erheblichen Einfluss. Langfristig betrachtet gehen die Zahlen zurück. Das zeigt aber, wie fehlgeleitet Debatten sind, wenn Zahlen aus dem Zusammenhang gerissen werden. (Stephan J. Reuken, AfD: Dann ist alles gut, oder was?!) Wenn wir über die Polizeiliche Kriminalstatistik reden, dann ist es unabdingbar, die Zahlen ausländischer Tatverdächtiger einzuordnen. Der heute schon zitierte Kriminologieprofessor Tobias Singelnstein brachte es in einem Interview auf den Punkt. Es ist bizarr, wie die Zahlen überinterpretiert werden. Man müsse auf die Lebensbedingungen und die soziale Lage der Verdächtigen schauen. Kriminologische Studien ergeben regelmäßig, Tatverdächtige kommen besonders häufig aus prekären ökonomischen Verhältnissen. Und BKA-Präsident Münch hat zur PKS erläutert, das gilt insbesondere für Eigentums- und Gewaltdelikte. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: An die Opfer denken Sie irgendwie nicht so viel, habe ich den Eindruck.) Man könnte die Diskussion zur aktuellen PKS auch unter dem Schlagwort „Armutskriminalität“ führen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) denn dazu liefert die PKS keine Daten, wohl, weil es sehr aufwendig ist, bei jeder Tat vergleichbare Daten zu erheben. Auch hier gilt, wenn man sich anschaut, wodurch Kriminalität entsteht, dann ist das keine Entschuldigung für Taten. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wer Straftaten begeht, muss dafür zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz. Wir im Parlament müssen uns um Prävention kümmern, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Abschieben!) und dafür müssen wir die Ursachen und Umstände von Taten rational und nicht emotionsgetrieben einordnen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie müssen mal eine Entwicklung zur Kenntnis nehmen, Frau Oehlrich.) Niemand, niemand wird wegen seiner Herkunft, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gehen Sie doch mal auf die Bürger ein!) seines Geschlechts oder seines Alters kriminell. Es ist ein Zusammenspiel vieler Faktoren. Ja, es gibt bestimmte Milieus, in denen Personen häufiger straffällig werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Viel hängt mit Sozialisation zusammen. Wenn wir gestiegene Zahlen für Straftaten ernst nehmen, dann müssen wir dafür passgenaue Maßnahmen finden. Und deshalb ist es eine Phantomdebatte, wenn die AfD vor allem über Abschiebungen reden will, erst recht für Menschen, die hier sozialisiert wurden. Wer nur Feindbilder aufbaut und pflegt, verhindert keine Straftaten. (Beifall Beate Schlupp, CDU) Statt einfacher Parolen sollten wir uns aufmachen in das anspruchsvolle Feld der Kriminalprävention. Dafür brauchen wir eine valide Grundlage. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zahlen, die Zahlen der PKS sind in alle Richtungen interpretierbar. Viel aussagekräftiger ist ein periodischer Sicherheitsbericht. Den gibt es nicht nur auf Bundesebene. Auch das Land Sachsen hat beispielsweise im letzten Jahr einen periodischen Sicherheitsbericht vorgelegt. Das ist ein wichtiger Baustein für eine rationale Debatte über Kriminalität. Dass die AfD hierzu keinen Beitrag leistet, hat die heutige Plenarberatung gezeigt. Aber wir, die demokratischen Fraktionen dieses Landtags, sollten uns dem Thema ernsthaft nähern und uns die Datengrundlage verschaffen, die man dafür braucht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben hier ein klassisches Thema auf der Tagesordnung, das genauso gut auch von der NPD hätte hier beantragt werden können. Aber die braucht es ja nicht mehr, da die AfD den Platz ja hinreichend gut eingenommen hat hier. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Das haben die Wähler dankbar zur Kenntnis genommen, Herr Wulff. Das haben die Wähler dankbar zur Kenntnis genommen. – Zurufe von Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die AfD (Glocke der Präsidentin) bringt ein klassisches Thema. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Da hätten wir gar keine Polizeiliche Kriminalstatistik gebraucht hier im Lande. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Im Wesentlichen ist es das, was auch auf den Plakaten draußen regelmäßig, (Glocke der Präsidentin) was regelmäßig auf den Plakaten auch drauf ist. Es wird ein klassisches Klischee bedient. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was denn zum Beispiel? Was denn zum Beispiel?) Und die AfD bemüht sich auch, sich dem Thema „gefühlte Sicherheit“ hier so ein bisschen zu nähern, denn das ist doch ein ganz zentraler Punkt, denn die Stimmen der AfD, die gehen natürlich in der Regel dann hoch, wenn die Menschen sich unsicher fühlen. Also was mache ich, um meine Stimmenanteile hochzubringen? Ich versuche, Unsicherheit zu schüren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Als wenn wir die Unsicherheit in diesem Land produzieren!) Ich versuche, Verunsicherung in die Bevölkerung reinzubringen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das macht leider die Ampel!) und mir das rauszupicken, was irgendwie mir dienlich sein könnte. (Jens-Holger Schneider, AfD: Gott sei Dank sind Sie bald Geschichte. Gott sei Dank!) Also insofern, auch bevor das Thema von der AfD hier benannt wurde für die Aktuelle Stunde, man hätte auch von alleine drauf kommen können – fairerweise, auch alle anderen Redebeiträge, die bisher geliefert wurden, hätte man auch schon vorher drauf kommen können. Das hätten wir auch zu Protokoll geben können. Hier ist wenig Neues mit drin. Wir haben das Thema „gefühlte Sicherheit“, möchte ich noch mal drauf eingehen, weil Herr Noetzel hatte das ja auch schon mal dankenswerterweise mit angesprochen. Es gab 2018 das letzte Mal eine Studie der Fachhochschule in Güstrow, LKA und der Uni Greifswald. Die haben eine Dunkelfeldstudie gemacht und dabei auch das Thema Sicherheitsgefühl mit drin gehabt damals. 95,7 Prozent der Menschen fühlen sich tagsüber sicher in diesem Land. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist eine Behauptung.) Das ist ein guter Wert. Es gibt … (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist eine Behauptung.) Das ist eine Studie. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Nachts geht das runter, bei 65 Prozent. Das sollte uns zu denken geben. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das ist eine Studie, die sollten wir häufiger und regelmäßig einmal durchführen. Dann können wir nämlich gucken, wo wir dann auch dem Problem irgendwie uns nähern können. Aber was die AfD hier will, ist einfach nur Unsicherheit. Wir sollen uns unsicher fühlen. Und wenn wir uns aber mit Zahlen und Fakten … (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Hören Sie doch mal auf, so über die AfD nachzudenken, sondern über die Bürger, an die Menschen!) Herr Tadsen, in Ihrer, (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau!) Herr Tadsen, in Ihrer Einbringung zu diesem Thema beziehungsweise in Ihrer Vorstellung zu dem Thema sind Werte oder Worte wie „Deutschlandfeindlichkeit“ gefallen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gibt es nicht, gar nicht!) sind Sachen wie „kulturelle Prägung“ gefallen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) was natürlich genau in das Narrativ mit reingeht, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oh Gott!) wo wir sagen, das sind die einzigen Ursachen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das gibt es Gott sei Dank nicht.) dagegen müssen wir uns wehren. (Jens-Holger Schneider, AfD: Meine Herren! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Selbst wenn wir uns dem Thema nähern wollen, (Stephan J. Reuken, AfD: Lass ihn weiterreden!) das, was Sie hier vorantreiben, ist nichts weiter als Spaltung, Hass und Hetze. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich bin, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP – Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) ich bin ehrlicherweise auch ein bisschen enttäuscht vom neuen Fraktionsvorsitzenden der CDU Herrn Peters, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh! Oha!) weil der Ritt gegen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Und was kommt jetzt? – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) die Islamfeindlichkeit finde ich irgendwie völlig, völlig unangebracht. Sie hatten jetzt gesagt, die Mehrheit der Straftäter kommt aus muslimischen Ländern. Dann gucke ich noch mal kurz in meine Statistik rein, die Top Fünf: Syrer, Polen, Ukrainer, Afghanen, Georgier. Syrer: ja, mehrheitlich islamisch geprägt, Ukrainer: mehrheitlich christlich-orthodox, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jetzt gibt es Religionskunde.) Polen: mehrheitlich katholisch, Afghanen: okay, sind wir noch mal beim Islam, Georgier: mehrheitlich orthodox, christlich-orthodox. Den Zusammenhang sehe ich an der Stelle nicht, wenn ich mir die Zahlen angucke. (Stephan J. Reuken, AfD: Deswegen steht „verschleiert“. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das heißt also, dieses Fass an der Stelle aufzumachen, halte ich für völlig unnötig. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Fünf Prozent ade, sagen wir hier.) Dass wir darüber reden müssen, keine Frage. Das aber an der Stelle irgendwie miteinander zu vermengen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) das ist nämlich genau das, was ja auch die Kollegen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das sind ja auch genau … (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, Herr Wulff! Können wir die Zeit stoppen? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gemurmel ist jetzt so groß geworden, dass ich den Redner nicht mehr verstehen kann. Ich bitte deswegen wieder um Aufmerksamkeit, damit wir dem Redner folgen können. (Enrico Schult, AfD: Er redet sich leider um Kopf und Kragen.) Herr Wulff, Sie haben wieder das Wort. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) David Wulff , FDP: Das sind doch genau die Punkte oder die Fehler, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das sind doch auch die Fehler, die die GRÜNEN und LINKEN hier genauso machen. Und einfach mit, was ist denn mit den anderen und wir vermischen irgendwie tausend Sachen miteinander – ich halte es für absolut sinnvoll und angebracht, wenn wir uns die Statistiken angucken, differenziert vorzugehen, genau zu gucken, wo sind unsere Pappenheimer, die Probleme verursachen. (Thore Stein, AfD: Pappenheimer?) Wo sind die? (Thore Stein, AfD: Das sind Kriminelle!) Wir reden, (Thore Stein, AfD: Die gehören raus. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wir haben schwere Straftaten, wir haben leichte Straftaten, aber wenn wir genau gucken, (Thore Stein, AfD: Lümmel sind das, Herr Wulff!) wenn wir genau gucken, wo sind unsere Probleme, (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dann kommen wir doch eigentlich der Sache näher. Und dann sehe ich das eigentlich genauso, dann muss man natürlich sagen, diese Gruppen muss man benennen können, diese Gruppen, wenn wir sie identifizieren können, da muss es dann egal sein, ob das dann vielleicht doch irgendwie die jungen Afghanen sind, ob das chinesische Spione sind, ob das organisierte Kriminalität ist, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha! Oha!) ob das junge männliche Gemeinschaftsunterkunftsbewohner sind, (Enrico Schult, AfD: Jetzt widersprechen Sie sich doch schon wieder. Was sprechen Sie denn hier?!) ob das linke Studenten in Rostock und Greifswald sind. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oder Steuerbetrüger von der FDP.) Dann dürfen wir an keiner Stelle weggucken, weil genau das, genau das ist es, was den Rechtsstaat ausmacht. Der Rechtsstaat guckt nicht, ob links, rechts, oben, unten, Mitte oder sonst wo. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wer kriminell ist, wer Verbrechen verübt, wer gegen unsere Demokratie kämpft oder Sonstiges, den bekämpfen wir und dort gehen wir dagegen vor. Und das ist genau die Stelle, wo ich jetzt auch die Landesregierung nicht davonkommen lasse. Das ist genau die Stelle, wo wir jetzt nicht nur darüber reden müssen, oh, noch ein Problem und noch ein Problem und noch ein Problem, (Jens-Holger Schneider, AfD: Noch ein Gedicht. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) sondern wir wollen Probleme nicht bestaunen, sondern wir wollen Probleme lösen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) Und dazu gehört eine Nulltoleranzpolitik gegen Kriminalität in Gänze, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) unabhängig von Straftat, unabhängig vom Täterprofil. Und was brauchen wir dafür? (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist liberale DNA.) Wir brauchen dafür eine Stärkung der Ressourcen bei der Polizei und auch der Justiz an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wie, wie oft? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Wir haben mit dem Quick Freeze jetzt eine Lösung gefunden, mit der man arbeiten kann. Und was können wir hier auch im Land noch machen? Wir haben das als FDP immer wieder vorgetragen, ob das bei den Haushaltsberatungen war oder bei sonst jedweder Gelegenheit, wir brauchen mehr Personal in der Polizei. Wir können das nicht immer nur bestaunen, oder sind jetzt irgendwie Kriminelle unterwegs, wir müssen das Ganze auch verfolgen können und nicht einfach nur in der Statistik aufschreiben. (Beifall René Domke, FDP) Wir brauchen mehr Personal, wir müssen die Ausbildungsbedingungen verbessern, siehe dazu der Bericht auch der Fachhochschule in Güstrow. Wir müssen das Anwerbekonzept auch überdenken für die Polizei, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) damit wir endlich auf unsere Zahlen kommen, damit wir mehr Polizei auf der Straße haben und nicht irgendwo hinter irgendwelchen Schreibtischen oder generell zu wenig. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das haben wir längst beantragt.) Wir müssen das Berufs… oder das Tätigkeitsfeld, das Berufsfeld der Polizei, auch der Justiz stärken und attraktiver machen. Wir müssen Beförderungsstrukturen und Aufstiegschancen schaffen. Wir müssen in der Besoldung auch mal rangehen, gerade bei den Kollegen, die auf der Straße sind, die dann irgendwo mit einer E6 abgespeist werden. Das kann auch nicht die Lösung für unsere Polizei hier im Land sein! Wir müssen Personal entsprechend fortbilden. Wir müssen gucken, dass wir Sachmittel bei der Polizei besser ausstatten, eine sinnvolle Digitalisierung, statt überall nur zu sparen und zu gucken, dass wir da am Ende irgend- wie vorwärtskommen. Das, meine Damen und Herren, das ist das A und O eines Rechtsstaates, das ist das A und O liberaler Politik. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und wenn wir jetzt aufhören, uns die ganze Zeit irgendwelchen populistischen Mist hier irgendwie um die Ohren zu hauen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Dann fangen Sie damit an! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) dann kommen wir auch zu ernsthaften Debatten, meine Damen und Herren. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha, jetzt bin ich gespannt. – Enrico Schult, AfD: Bisher war ja nix.) Dann nehmen wir uns doch nur noch einmal kurz die Beispiele, was die AfD auch immer ganz gerne wieder aufgreift. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Der Vergewaltigungsfall in Wolgast ist nun mittlerweile auch mehrere Jahre her. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Neustrelitz! Neustrelitz!) Sie haben das aber auch noch mal irgendwie aufgegriffen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was war denn in Wolgast?) Und das sind aber, (Jens-Holger Schneider, AfD: Was war denn in Wolgast?) Sie nehmen Bezug auf Delikte aus dem Jahr 2021 und suggerieren im Jahr 2024, dass das jetzt irgendwie gerade gestern passiert ist. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Sie nehmen jeden Anlass, das macht es nicht weniger schlimm, aber Sie nehmen jeden Anlass, (Jens-Holger Schneider, AfD: Aha! Aha!) das so hochzujazzen, dass wir uns die ganze Zeit darüber unterhalten müssen, dass wir das gefühlte Thema Sicherheit natürlich wieder nach oben bekommen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das erzählen Sie mal all den Opfern!) damit Sie von der Unsicherheit am Ende leben und profitieren können. (Jens-Holger Schneider, AfD: Erzählen Sie es mal all den Opfern, gefühlte Sicherheit!) Und das ist das, was wir hier nicht mit uns machen lassen, meine Damen und Herren. (Beifall René Domke, FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Lange. Bernd Lange , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Das Thema der heutigen Aussprache hat mich etwas sehr verwundert, kurz und knackig, so, wie es da stand. Um was für eine Ausländerkriminalität geht es denn? Um die Kriminalität im Ausland, durch Deutsche begangen, (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) mutmaßliche Schmiergeldzahlungen in Tschechien (Jens-Holger Schneider, AfD: Ernsthaft jetzt? Ernsthaft jetzt? – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da können wir auch mal drüber reden.) oder die Festnahme wegen Randalen und Widerstand in Thailand? (Enrico Schult, AfD: Wir sind doch hier im Landtag!) Die „Bild-Zeitung“ berichtete ja ausgiebig darüber. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Nein! Nein! Haben Sie Sorge, dass in diesen Ländern keine Strafverfolgung stattfindet? (Jens-Holger Schneider, AfD: Herr Lange, das würde dann heißen „Kriminalität im Ausland“, nicht „Ausländerkriminalität“.) Sie haben gesagt, Ausländerkriminalität … Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, Herr Lange! Ich habe mir das jetzt lange angehört. (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD) Zwischenrufe sind sehr wohl gestattet, aber nicht ein permanentes Dazwischenreden, sodass der Redner nicht mehr zu Wort kommen kann. Ich bitte, das insofern jetzt zu berücksichtigen. Herr Lange, Sie haben das Wort! Bernd Lange , SPD: Danke, Frau Präsidentin! Nein, das Thema ist, das Thema der Aussprache ist ja kurz und knackig: Ausländerkriminalität bekämpfen, Verschleierung beenden. Das ist das Thema, „Verschleierung“. Das hat mich so getroffen als, wissen Sie, ich war 40 Jahre lang Polizeibeamter. Der deutschen Justiz und der Polizei Verschleierung vorzuwerfen, ist eine Frechheit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ich habe es nicht der Polizei vorgeworfen, den politisch Verantwortlichen. Darum geht es!) Sie missbrauchen hier das Thema dieser Aussprache zum echten Zündeln. Einerseits wird ein Teil der Bevölkerung stigmatisiert, andererseits sagen Sie, Strafverfolgungsbehörden sind untätig und begehen Rechtsbruch. (Stephan J. Reuken, AfD: Wer hat das gesagt?) Im Gegensatz zu Ihnen vertreten die Polizei und die Staatsanwaltschaft den demokratischen Rechtsstaat. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, Jens-Holger Schneider, AfD, Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Verbundstrategie zur Bekämpfung von Straftaten (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist eine Falschbehauptung, Herr Kollege!) setzt auf Prävention und Repression, ohne dass nach Staatsbürgerschaft unterschieden wird. Die PKS 2023 zeigt, dass die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern eine der höchsten Aufklärungsquoten bundesweit hat. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das verdient Anerkennung und keine Diffamierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ganz billige Spiel, dass Sie die Polizei jetzt vorschieben!) In Deutschland ist, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Reden Sie über die Ursachen!) ist „Ausländerkriminalität“ ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Nichtdeutschen im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz begangen werden. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Seit 2005 werden in der PKS zusätzlich ausländerspezifische Straftaten ausgewiesen, das heißt also Straftaten, die sich auf die Aufenthaltsverordnung, Asylverfahren und illegalen Grenzübertritt beziehen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Die habe ich doch genannt, genau die Zahlen habe ich genannt. Hören Sie mir doch mal zu!) Für die PKS insgesamt gilt das, dass sie nicht Täter, sondern Tatverdächtige zählt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das ist ein ganz gelinder Unterschied. Die Erfassung gibt lediglich den Stand der polizeilichen Ermittlungen wieder, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie lesen die Statistik auch nicht richtig.) während die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zu ganz anderen Bewertungen kommen können. Ein direkter Vergleich der PKS mit der Verurteiltenstatistik ist aufgrund unterschiedlicher Grundlagen überhaupt nicht möglich. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Aufgeklärte!) Um hier mal einen Vergleich zu ziehen, was Sie immer so gerne heranziehen, die Studie ist von 2015, da lebten in Österreich knapp 190.000 Deutsche. Im selben Jahr gab es aber 10.000 deutsche Tatverdächtige. Das heißt also, jeder 20. Deutsche in Österreich ist kriminell! (Thore Stein, AfD: Ja, und?! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Das Problem ist, dass dabei aber untergeht, dass Millionen Deutsche im Urlaub da sind. Also wie gesagt, so eine Statistik ist immer zweischneidig. Natürlich gibt es Phänomenbereiche, in denen nicht deutsche Tatverdächtige übermäßig Anteil an der Bevölkerung haben. Das kann und will auch niemand leugnen. Natürlich ist jede Straftat eine zu viel, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aber der Polizei und der Staatsanwaltschaft Verschleierung vorzuwerfen, ist gelinde gesagt eine Frechheit. Und, Herr Tadsen, um Ihnen mal zu sagen, posttraumatische Belastungsstörungen, nach dem Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Serien von Straftaten in Deutschland, die wahnsinnig und sogar Geschichte geschrieben haben. Posttraumatische Belastungsstörungen sind in der Kriminologie ein Thema. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg, was Sie gerade sagten, durch Flucht und Vertreibung waren viele … (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Kann da trotzdem statistisch gegenhalten.) Die Statistiken liegen von damals nicht so detailliert vor wie heute, aber da gab es auch Sachen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Auch schon damals gabs Statistiken. Kann ich Ihnen auch gerne geben.) Dann hatten Sie bemerkt, diese integrativen Deutschkurse. Wissen Sie, wie viele Wartelisten es gibt? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Alleine in Neubrandenburg warten die Leute neun Monate auf einen Kurs. (Zuruf von René Domke, FDP) Ja. (Stephan J. Reuken, AfD: Wer regiert denn hier? Ist doch Ihr Laden!) Ja, ja. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und was Integration angeht, möchte ich mal sagen, Herr Peters, Integration findet auch in Sportvereinen statt. (Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Und ich möchte mal hier beispielgebend mal eine Lanze brechen für meinen Lieblingsverein BSG Motor Süd Neubrandenburg, der erst unlängst gegen die Mannschaft des Deutschen Bundestages spielen durfte. (René Domke, FDP: Und, wer hat gewonnen?) Dort wird Integration betrieben, da spielen Deutsche und Nichtdeutsche zusammen, treffen sich, lernen die Sprache und lernen auch den Umgang miteinander. (Stephan J. Reuken, AfD: Wissen Sie, wer da nicht mitspielen darf beim FC Bundestag? Wissen Sie das?) Das stelle ich mir unter Integration vor, Herr Tadsen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) nicht identitäre Sachen oder sonstige Sachen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ihre Integrationspolitik scheitert gerade, nicht meine!) Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts, Drucksache 8/3388, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/3634. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Drucksachen 8/3665 und 8/3666, Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf den Drucksachen 8/3668 und 8/3676 sowie Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/3670 bis 8/3675 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3388 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/3634 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3654 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3660 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3665 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3666 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksachen 8/3668 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3670 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3671 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 8/3672 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3673 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3674 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3675 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksachen 8/3676 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier. Martina Tegtmeier , SPD: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wir befassen uns heute in Zweiter Lesung mit dem Gesetz der Landesregierung „Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts“ – ein Gesetz, das unter Mitwirkung vieler zustande gekommen ist, die weder im Parlament sitzen noch in der Landesregierung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Seit 30 Jahren ist die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ungefähr in Kraft. Sie wurde im Laufe der Zeit einige Male auch im Zusammenhang mit anderen Gesetzen verändert. Die letzten redenswerten Änderungen etwas größeren Umfangs wurden mit der Novelle im Jahr 2011 umgesetzt, wobei die Kommunalverfassung dennoch in ihrem Kern unverändert blieb. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Kommunalverfassung ist die Arbeitsgrundlage unserer Gemeindevertretungen und Kreistage und muss unseres Erachtens daher auch immer den Anforderungen der Zeit gerecht werden. Dazu müssen nach und nach auch Anpassungen erfolgen. Hinzu kommt, dass im Laufe der letzten Jahre zahlreiche Regelungen als überarbeitungsbedürftig zusammengetragen wurden, die sich in der Praxis mitunter allein wegen der unterschiedlichen Interpretation als – ich sage es mal gelinde ausgedrückt –, als anwenderunfreundlich erwiesen haben. Der Gesetzentwurf beinhaltet daher im Interesse der Rechtssicherheit eine Vielzahl von Klarstellungen und Ergänzungen. Diese betreffen vorwiegend das innere Kommunalverfassungsrecht, aber auch das Haushaltsrecht, das Vermögensrecht, die wirtschaftliche Betätigung und die interkommunale Zusammenarbeit. Ein wichtiges Anliegen der Aktualisierung ist es, die digitalen Möglichkeiten der heutigen Zeit besser zu nutzen. Die digitale Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen wird gerade von jüngeren Vertretungsmitgliedern oder solchen, die es werden wollen, verstärkt als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Kommunalverfassung sieht diese Möglichkeiten bis jetzt noch nicht vor. Eine Meinungsbildung und Entscheidungsfindung durch oder mittels digitaler Konferenztechnik auch ohne persönliche Anwesenheit am gleichen Ort durchzuführen, können und sollen auch zu einer besseren Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen führen. Und Sie alle wissen, in den letzten Jahren, vor allen Dingen in den Corona-Jahren, fanden sehr viele Meinungsbildungen auf diesem Wege in allen möglichen Bereichen statt und bestätigen diese Annahme. Durch die neuen Regelungen wird in Gemeinden, Landkreisen und Ämtern und Zweckverbänden ermöglicht, auch ohne Ausnahmesituationen wie einer Pandemie, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob Mitglieder des Vertretungsorgans, der Ausschüsse, der Ortsteilvertretungen unter Anwendung von Videokonferenztechnik an Sitzungen dieser Gremien teilnehmen dürfen. Ein ebenso wichtiger Punkt betrifft aber auch die Besetzung der kommunalen Ausschüsse oder die Entsendung in Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen und Einrichtungen. Da ist das Prinzip des Verhältniswahlrechts vorgegeben, was in der Vergangenheit leider zu zahlreichen Auseinandersetzungen geführt hat. Das betraf die erstmalige Besetzung, aber auch die Nachbesetzung frei gewordener Sitze. Daher sieht der Entwurf eine Abkehr von den Verhältniswahlen vor. Die beste Lösung ist natürlich, wenn sich alle Vertretungsmitglieder einvernehmlich auf eine Sitzverteilung einigen, die die Stärkeverhältnisse der einzelnen Gruppierungen berücksichtigt. Wenn sich die Fraktionen und Zählgemeinschaften der Vertretung aber nicht einvernehmlich auf eine bestimmte Besetzung eines Ausschusses oder eines Aufsichtsrats verständigen können, werden die zustehenden Sitze nach dem Gesetzentwurf auf die Fraktionen und Zählgemeinschaften nach ihrem Stärkeverhältnis verteilt. Die Personen, die die so zugewiesenen Sitze besetzen, werden dem Gesetzentwurf nach von den Fraktionen und Zählgemeinschaften dann benannt. Das soll teilweise aufwendige Wahlen vermeiden und trotzdem dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeit der Mehrheitsverhältnisse in der Vertretung und in den Ausschüssen durchgängig gewährleistet wird. Dazu hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen der Innenausschuss noch eine Ergänzung eingefügt, wonach in Gemeinden, in denen ein bedeutsamer Teil der Mitglieder der Gemeindevertretung weder einer Fraktion angehört noch einer Zählgemeinschaft angeschlossen ist, Ausschüsse und andere Gremien unter Berücksichtigung dieser Einzelmandatsträgerinnen und -mandatsträger besetzt werden. Zur weiteren durch den Innenausschuss beschlossenen Ergänzungsempfehlung komme ich später. In Zeiten wie diesen ist die verstärkte Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in den Gemeinden ebenfalls wünschenswert. Dazu sollen die Gestaltungsräume für entsprechende Beteiligungsgremien wie Beiräte und Einrichtungen solcher Gremien verbessert und erweitert werden. Daher wird die bereits im Rahmen der Organisationshoheit bestehende Befugnis normiert, Beiräte mit dem Ziel zu binden, die besonderen Belange einzelner Bevölkerungsgruppen besser zu berücksichtigen. Das können Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte sein. Verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten und Rechte können unmittelbar geregelt werden, das heißt, den Kommunen werden dazu eigene Regelungsbefugnisse für ihre Hauptsatzung eingeräumt. Außerdem haben sich die geltenden Höchstaltersgrenzen für die Wählbarkeit von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten als nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Die bisherige Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Bürgermeister beziehungsweise Landrat oder Landrätin wird gestrichen. Der Innenausschuss hat auf seiner abschließenden Beratung auf Antrag der Koalitionsfraktionen weitere Empfehlungen zur Änderung der Kommunalverfassung beschlossen. Vorausgegangen waren vor und nach der Auswertung der öffentlichen Anhörung zahlreiche Beratungen, Gespräche und Erörterungen zu weiteren Änderungsbedarfen und Wünschen. Viele Punkte werden Sie bereits kennen, wenn Sie die Anhörungen verfolgt haben. Und wir hatten natürlich auch mit gegenteiligen Anträgen zu tun. Wir haben zum Beispiel heute auch noch mal einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU vorliegen zu Paragraf 20, der den Katalog der Sachverhalte, die einem Bürgerentscheid entzogen werden sollen, erweitert. Auf der anderen Seite hatten wir das Anliegen erörtert, da ist an uns herangetragen worden, eben diesen Katalog so weit wie möglich zu kürzen, also ein Abwägungsprozess in jeder einzelnen Angelegenheit. Der Katalog der Regelungen in der Hauptsatzung, die unmittelbar mit der Beschlussfassung über die Hauptsatzung oder ihrer Änderung wirksam werden, soll um die innergemeindlichen Kompetenzentscheidungen erweitert werden, die durch die neuen Regelungen in den Paragrafen 22 Absatz 4a und 38 Absatz 2 Satz 5 ermöglicht werden. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll ermöglicht werden, unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer Einwohnerversammlung in allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde zu erzwingen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Als Weiteres soll die Möglichkeit für die Gemeindevertretung geschaffen werden, es bei der Bestellung in das Ehrenamt oder in die ehrenamtliche Tätigkeit zuzulassen, dass diese Person ihr Amt auch niederlegen oder die Tätigkeit aufgeben kann, ohne dass eine Abberufung erforderlich ist. Das soll unserer Auffassung nach die Bereitschaft zur Übernahme solcher Ehrenämter erhöhen. Damit mittels Bild- und Tonübertragung an der Sitzung teilnehmende Mitglieder der Gemeindevertretung auch dann Kenntnis erlangen können von Fragen, Anregungen und Vorschlägen, die Einwohnerinnen und Einwohner, die einer Übertragung nicht zugestimmt haben, in der Fragestunde vorgetragen haben, soll dem Vorsitzenden in diesen Fällen ein Verlesen dieser Fragen ermöglicht werden. Die Anfertigung von Tonaufzeichnungen zum Zweck der Niederschrift soll in die datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage aufgenommen werden. Außerdem soll ermöglicht werden, dass elektronische Hilfsmittel auch bei geheimen Abstimmungen eingesetzt werden können. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die Bürgermeister einen Widerspruch oder eine Beanstandung gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung oder eines beschließenden Ausschusses, deren Vorsitzende oder Vorsitzender sie oder er selbst ist, an eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters richten muss. Die für die Übertragung und Aufzeichnung von öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung geschaffene Neuregelung soll nunmehr auch für öffentliche Sitzungen des Hauptausschusses, beratender Ausschüsse sowie Ortsteilvertretungen Anwendung finden. Für den Fall, dass lebensältere hauptamtliche Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister sowie Landrätinnen oder Landräte bei der Wiederwahl nicht einmal die Hälfte der Amtszeit ableisten müssten, bevor sie wegen Erreichen der Altersgrenze auf Antrag in den Ruhestand treten können, soll von der Wiederbewerbungspflicht abgesehen werden. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden soll von der vorgesehenen Kompetenzverschiebung der Befugnisse der obersten Dienstbehörde abgesehen werden. Für die gemeindlichen Gleichstellungsbeauftragten soll im Hinblick auf die Vollzeitbeschäftigung die bereits für die Hauptamtlichkeit vorgesehene Einwohnerzahl von mehr als 10.000 maßgeblich sein. Diese Änderungen sollen auch in die Landkreisordnung und die Amtsordnung übertragen werden. Und in der Entschädigungsverordnung sollen auch Regelungen über die Entschädigung von reinen Beiratsmitgliedern getroffen werden können. Soweit zu den Empfehlungen des Innenausschusses. Nachgereicht haben wir gestern noch einen weiteren Änderungsantrag als Koalitionsfraktionen sowie einen Entschließungsantrag. Der Änderungsantrag enthält eine redaktionelle Änderung sowie die Anhebung der Altersgrenze, wonach kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte nach mindestens siebenjähriger ruhegehaltfähiger Dienstzeit in den Ruhestand treten können. Ebenso soll die Verschlechterung für kommunale Wahlbeamte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits im Amt befinden, für den Eintritt in den Ruhestand gegenüber der bisherigen Regelung in Paragraf 35 Absatz 4 Landesbeamtengesetz M-V verhindert werden. Die Entschließung enthält im Kern die Bitte an die Landesregierung, den Rechtsrahmen zur Versorgung kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter auf Zeit kritisch zu überprüfen und weiterzuentwickeln. (Daniel Peters, CDU: Aha!) Ich bitte um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses, ergänzt durch den Änderungsantrag auf Drucksache 8/3668 sowie den eben vorgestellten Entschließungsantrag auf Drucksache 8/3676. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst herzlich bedanken für einen längeren Prozess, den wir ja nicht alleine in den parlamentarischen Gremien zusammen bei diesem Themenfeld verbracht haben, sondern in der Vorfeldvariante hat es umfangreiche Beratungen, sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit einer Vielzahl von haupt- und ehrenamtlichen Praktikerinnen und Praktikern, gegeben. Nach über zehn Jahren fassen wir die Kommunalverfassung das erste Mal wieder grundständiger an und da kommt einfach einiges zusammen, was sich über die Zeit auch an praktischen Erfordernissen gezeigt hat. Deswegen ganz, ganz herzlichen Dank Ihnen allen, aber insbesondere auch jenen, die vorher dafür Sorge getragen haben, dass wir ein vernünftiges Paket zusammenschnüren konnten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich weiß, dass es … Danke! Für diejenigen, die da mitgewirkt haben, dafür herzlichen Dank! Ich weiß, dass es jetzt noch einzelne Änderungswünsche und Anregungen gibt. Ich glaube gleichwohl, dass auch die Zahl der Wünsche zeigt, dass wir viele Dinge ganz klug vorher zusammengetragen zu haben scheinen, dass ganz überwiegend Übereinstimmungen bei den Fragen bestehen, die wir uns anschauen. (Marc Reinhardt, CDU: Na, würde ich jetzt so nicht sagen.) Eine große Änderung ist und bleibt … Mir reicht, wenn die kommunalen Spitzenverbände da ein ganzes Stück weit diese Einschätzung teilen, (Daniel Peters, CDU: Ein Stück weit.) weil sie Sorge hatten, und die sind da relativ gut bei uns dabei. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Noch einmal: Ich schaue auf den Punkt der Videokonferenzen, ein Technikfeld, ein Themenfeld, was ein Gesetzgeber vor zehn/zwölf Jahren überhaupt nicht aufnehmen konnte – das wird man der Fairness halber auch sagen müssen –, was insbesondere in der Pandemie noch mal einen deutlichen Schub in der Praxis bekommen hat. Ich bin mir nicht sicher, ob wir die gleiche Diskussion geführt hätten vor fünf oder sechs Jahren zu diesem Themenfeld. Da sind einfach in der praktischen Erwartung Dinge passiert. Wir werden jetzt die Videokonferenzmöglichkeiten in das Gesetz aufnehmen, zu gut Deutsch: Gemeindevertretungen, Kreistage, Ausschusssitzungen, meinethalben auch Ortsteilvertretungssitzungen und so weiter können eben auch digital stattfinden – jetzt passiert aber ein Komma –, Komma, wenn es die Hauptsatzung vorsieht. Ich weiß, dass es Wünsche gibt in einzelnen Änderungsanträgen, das zur Pflicht oder auf den Wunsch eines einzelnen Gemeindevertreters, einer einzelnen Ausschussvorsitzenden, eines einzelnen Ausschussmitgliedes zur Pflicht zu machen. Ich bitte um Nachsicht, dass wir vor allen Dingen in Ämtern mit sehr vielen Gemeinden in zum Teil dezentral strukturierten Räumen nicht überall jetzt schon garantieren können, dass das gelingt. Und wenn in Ämtern mit 12/15/18 Mitgliedsgemeinden überall parallel Ausschuss- und Gemeindevertretungssitzungen stattfinden, ist es auch für das Amt nicht immer ganz leicht abbildbar. Deshalb würden wir weiterhin bitten, davon Abstand zu nehmen, (Marcel Falk, SPD: Ja.) das zur Pflicht und insbesondere zum Anspruch jedes Einzelnen zu machen, sondern sagen, das ist etwas, was kommunale Selbstverwaltung vor Ort sehr gut selbst einschätzen, dann im Zweifel im Haushalt auch abbilden kann, wenn dafür technische Erweiterungen erforderlich sind, aber eben mit der Hauptsatzung, mit der eigenen Entscheidung vor Ort sehr gut getroffen werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ähnlich verhält es sich bei den Videoübertragungsmöglichkeiten von Sitzungen. Da hatten wir Rechtsunsicherheit in den vergangenen Jahren. Ich hoffe, dass wir die mit dieser Neuregelung, die wir anbieten wollen, abbilden können. Und wir haben ein großes Themenfeld, auch da geht es wieder darum, mehr Service, mehr Beteiligung, mehr Teilhabe zu ermöglichen, nämlich die Beiräte ganz bewusst in die Kommunalverfassung erweitert aufzunehmen. Die Weiterung – bisher gab es schon die Möglichkeit für Beiräte –, die Weiterung ist, dass ich künftig, und dann ist es wieder kommunale Selbstverwaltung, wieder Entscheidung vor Ort, wieder die Hauptsatzung, die es regeln kann, ich erlaube aber jetzt als Gesetzgeber, das ist der Wunsch dieses Gesetzentwurfes, dass wir Beiräten beziehungsweise deren Vorsitzenden, Ortsteilvertretungen beziehungsweise deren Vorsitzenden ermöglichen, in der Gemeindevertretung, in der Bürgerschaft Rede-, Antragsrecht und ähnliche Dinge zu bekommen, die bisher nicht möglich waren. Auch da gibt es einen Wunsch zu sagen, macht das bitte stärker zur Pflicht. Auch da die herzliche Einladung: Bitte lassen Sie uns gemeinsam das tiefe Vertrauen in die über 10.000 Ehrenamtlichen in den Kommunen und Kreisen beibehalten! Die können vor Ort am besten entscheiden, ob, welche, wie gestaltet und mit welchen Rechten sie das in der Hauptsatzung vorsehen wollen. Auch da wären wir sehr dankbar, keine Verpflichtungen über das bisherige Maß hinaus vorzunehmen. Wir werden – und da gab es, glaube ich, überhaupt keine Diskussionen – die Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen- und Bürgermeister-, Landrätewahlen rausnehmen, also für die, die hauptamtlich tätig sind. Wir haben Anpassungen für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen. Ich weiß, dass es auch dazu weitergehende konkretisierende Wünsche gibt in alle Richtungen. Auch da glauben wir, dass wir im Vorfeld einen ganz guten Mittelweg gefunden haben, der noch mal zugespitzt wird, noch mal angeschärft, aber dass wir an der Stelle mehr Möglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte einräumen, ohne umgekehrt wiederum diejenigen, die dort ehrenamtlich in den Vertretungen tätig sind, in Gänze ins Abseits zu stellen. Zu guter Letzt werden Sie einige Klarstellungen finden. Ich weiß auch, dass noch mal speziellere Fragen gewünscht sind, werbe für Folgendes: Die Kommunalverfassung ist quasi die Grundordnung der kommunalrechtlichen Organisation. Alles, was an fachlichen Wünschen dort aufgenommen werden soll, bitte ich Sie, nicht aufzunehmen, weil Sie sonst demnächst das gesamte Sozialrecht, das gesamte Jugendrecht … Sie können künftig alles in die Kommunalverfassung schreiben, weil natürlich ganz viele Dinge kommunale Berührungen haben, aber weder die Frage, wie ich und in welchem Umfange Flucht und Migration in den kommunalen Aufnahmemöglichkeiten für möglich halte, noch die Frage, wie stark ich dann eben auch mit Klimaschutz, Energiewende und ähnlichen Themen zu tun habe – wenn Sie zu viele Fachthemen dort hineinpacken, entleeren Sie zum einen die Fachgesetze, überfordern aber auch die Kommunalverfassung. Und auch schon jetzt ist die kommunale Ebene selbstverständlich im Bereich Klimaschutz/Klimawandel tätig. Das wissen die Beteiligten auch. Ich glaube, dass wir da weitergehende Regelungen nicht benötigen, zumindest nicht hier. Im Klimaschutzgesetz mag man sich im Laufe des Jahres dort gerne dann im Spezial- und Fachgesetz entsprechend weitere Verankerungen vorstellen. Und zu guter Letzt: Auch bei den Bürgerbegehren hat es intensivere Diskussionen gegeben. Wir werben dafür, weder mehr Bürokratie einzubauen noch weitere Einschränkungen vorzunehmen, sondern glauben, dass mit dem, was wir dort sehen, weitgehend verantwortungsbewusst umgegangen wird. Und zu guter Letzt bleibt es dabei, solche Regeln müssen natürlich auch mit Verantwortung geübt werden. Aber der Landesgesetzgeber wird nur begrenzt das, was man vor Ort dann sehr viel detaillierter anschauen kann, mit besseren Regelungen umsetzen können. Ich danke Ihnen ganz herzlich noch mal für einen umfangreichen Diskussionsprozess. Ich freue mich, dass es in die Zielgerade geht. Denn Ziel bleibt, am 9. Juni zur Kommunalwahl, zu der wir noch einmal hoffentlich alle gemeinsam ganz herzlich alle einladen, mitzuwählen und sich mit aufstellen zu lassen, zu diesem Moment wollen wir gerne die neue Kommunalverfassung veröffentlicht haben, in Kraft treten wissen, damit in der nächsten Legislaturperiode dann auch nach den neuen Regeln gespielt werden kann. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider. Jens-Holger Schneider , AfD: Liebe Gäste! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Wir leben in politisch interessanten Zeiten. Seit einiger Zeit wird die vermeintlich unumschränkte Herrschaft des linken Lagers in Bund und Land und zukünftig erheblich stärker auch in den Kommunen ernsthaft herausgefordert. Diese Herausforderung geht natürlich nicht von zwischen Placeboopposition und Mitläufertum schwankenden Scheinbürgerlichen aus. Der Herausforderer angeblich alternativloser linker Politik ist die Alternative für Deutschland, die AfD. (Beifall Petra Federau, AfD) Die AfD hat hierzulande im Landtag und in vielen Kommunen festen Fuß gefasst. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aktuelle Umfragen sehen die AfD auf Landesebene als stärkste Kraft. Bei der anstehenden Kommunalwahl ist für die AfD mit deutlichen Zuwächsen gegenüber 2019 zu rechnen. So viel zur Vorrede und Einordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das Verhältnis vieler maßgeblicher Akteure des linken Lagers zur Demokratie ist rein opportunistischer Natur. Man akzeptiert demokratische Regeln, solange sie der eigenen Herrschaft förderlich sind. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quatsch!) Wenn sie dagegen die eigene Herrschaft stören, sind sie abzuschaffen oder faktisch auszuhebeln. Eine reale machtpolitische Herausforderung von rechts trifft also auf den Demokratieopportunismus des herrschenden linken Lagers. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie nennt man das.) Wir tun deshalb gut daran, die von einer linken Landesregierung – vor einer Kommunalwahl, kurz vor einer Kommunalwahl mit einem voraussichtlich starken Ergebnis der AfD – vorgelegten Änderung der Kommunalverfassung sehr genau auf Regelungen zur Absicherung linker Herrschaft zu prüfen. Bei den geplanten Änderungen zu Beiräten und Gleichstellungsbeauftragten werden wir auch fündig. Ich habe dazu bereits anlässlich der Ersten Lesung ausführlich ausgeführt. Aber mit der AfD-Fraktion ist eine Kraft im Landtag vertreten, die echte Alternativen zu linker Herrschaft aufzeigt. Ihnen liegen heute daher mehrere Änderungsanträge von uns vor. Mit Änderungsantrag auf Drucksache 8/3673 wird der von links zur Machtsicherung und Versorgung von Parteigängern betriebenen Vermehrung und Machtausweitung der Gleichstellungsbeauftragten vorgebeugt. Gleichzeitig wird durch die Einführung von Qualifikationsanforderungen und Amtszeitbegrenzungen das linke Machtsicherungs- und Versorgungsmotiv zurückgedrängt. Für uns steht die kompetente Erledigung legitimer Sachaufgaben und die Rückkopplung an die demokratisch gewählte Gemeindevertretung im Vordergrund. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Mit Änderungsantrag auf Drucksache 8/3674 wird die Ausweitung der Befugnisse von Beiräten verhindert. Die AfD-Fraktion verteidigt damit das Prinzip der Wahlgleichheit. Wir wollen anders als die Landesregierung keine faktische Mehrfachstimmrechte und keine Institutionalisierung von Lobbygruppen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Mit Änderungsantrag auf Drucksache 8/3671 erleichtern wir direkte Demokratie auf der kommunalen Ebene. Dazu gehört eine verbindliche Regelung zur Dauer der Zulässigkeitsprüfung von Bürgerentscheiden. Hinzu kommt eine Veränderungssperre zum Schutz vor Schaffung gegenteiliger Tatsachen während eines laufenden zulässigen Bürgerentscheids. Weiterhin ist die Absenkung des Mindestzustimmungserfordernisses auf 20 Prozent der Stimmberechtigten vorgesehen. Mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/3675 wird die von der Landesregierung angestrebte Überversorgung bei der Ruhestandsregelung für kommunale Wahlbeamte korrigiert. Das erklären Sie mal den vielen Rentnerinnen und Rentnern, die von Grundsicherung leben, was Sie sich da ausgedacht haben! Mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/3672 wird die von der Landesregierung angestrebte Beschränkung der Personalzuständigkeit der Gemeindevertretung zurückgewiesen. Weiterhin hat meine Fraktion Ihnen auf Drucksache 8/3670 einen Änderungsantrag vorgelegt, der einem Herzensanliegen unserer Fraktion dient, dem Schutz der gewachsenen örtlichen Gemeinschaft vor der Massenzuweisung von Fremden – mehr dazu später. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Kommunalverfassung – wir haben es vom Innenminister und auch von Frau Tegtmeier gehört – ist sozusagen die wichtigste Rechtsgrundlage für unsere kommunale Ebene. Sie regelt unser demokratisches Miteinander auf der kommunalen Ebene und auch das Miteinander mit den anderen Ebenen. Wir stehen kurz vor der Kommunalwahl, alle haben das ja angesprochen. Und, Herr Schneider, so viel sei mir dann erlaubt: Also wenn man die große Alternative im kommunalen Bereich sein will, dann sollte man vielleicht auch ein paar mehr Kandidaten im ländlichen Raum aufstellen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Da vermisse ich nicht nur die AfD, auch viele andere Parteien. Auch wir können nicht überall antreten. (Zurufe von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Aber vielleicht mal ein kleiner Vergleich: Die CDU stellt 2.850 Kandidaten auf. Ich wage mal eine grobe Behauptung, das ist ungefähr so viel wie der Rest in diesem Hohen Haus zusammen, wahrscheinlich eher etwas weniger. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Insofern ist ganz klar bewiesen, die eigentliche oder die einzige kommunalpolitische Partei in diesem Land ist die CDU Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) So viel mal zu Beginn. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Ansonsten begrüßen auch wir die Modernisierung der Kommunalverfassung und danken insbesondere dem Städte- und Gemeindetag, der auch aus unserer Sicht das hier sehr konstruktiv begleitet und auch den Gesamtprozess moderiert hat. Wir haben dazu ja auch eine Anhörung im Innenausschuss gehabt, haben da viel besprochen, auch viel Änderungsbedarf wurde da ja auch von den unterschiedlichen Verbänden noch geltend gemacht. Ich gebe Ihnen recht, Herr Innenminister, die Digitalisierung, das war für uns alle Neuland, wir konnten ja schon ein bisschen in der Corona-Pandemie üben, wir haben das jetzt. Und ich finde es richtig, dass wir das hier verankern jetzt in der Kommunalverfassung. Ich finde es auch richtig, dass es eine Entscheidung der Gemeindevertretung bleibt. Ich bin da ganz bei Ihnen, dass das jetzt … Vielleicht ist es in zehn Jahren anders, das wissen wir heute alles nicht, aber das sollte schon jede Gemeindevertretung … Auch ich kenne Gemeindevertretungen, bei Altentreptow, wo 19 Gemeinden sind, du hast manchmal schon das Problem mit dem Internetempfang, wenn du irgendwo auf einer Gemeindevertretersitzung bist. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Insofern müssen sie das tatsächlich selbst entscheiden dürfen. Ich weiß, aber möchte auch darauf hinweisen, der Städte- und Gemeindetag hat es ja gesagt, ob die Regelung, so, wie sie jetzt ist – wir wissen, das hat mit Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und, und, und zu tun –, ob die am Ende auch trägt und dazu führt, dass man es in der Praxis tatsächlich auch leben kann, das werden wir uns dann in zwei/drei Jahren tatsächlich angucken müssen und dann gegebenenfalls nachnovellieren müssen. Ja, auch wir haben ein paar Änderungsanträge. Ich will nicht noch mal alles sagen. Frau Tegtmeier und der Innenminister haben ja gesagt, was alles im Entwurf steht, das muss ich ja alles nicht noch mal wiederholen. Ich will vielleicht noch zwei/drei Änderungsanträge, die wir eingestellt, mitgebracht haben, nehmen: zum einen Bürgerentscheide, Frau Tegtmeier hat das erwähnt. Wir wünschen uns hier einen neuen Tatbestand. Wenn es nämlich keinen sachlichen Zusammenhang zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gibt, sollten Bürgerentscheide aus unserer Sicht unzulässig sein. Ein anderes Thema, was schon viele, man kann bald sagen, Jahrzehnte, auch von dem Städte- und Gemeindetag, immer wieder gefordert wird, ist ein hauptamtlicher Bürgermeister, auch in zurzeit ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ab 2.500 Einwohnern. Ich gebe hier immer gerne das Beispiel Lalendorf, ein Ort oder eine Gemeinde mit 3.500 Einwohnern und 26 Ortsteilen. Und das soll ein ehrenamtlicher Bürgermeister überschauen, das soll er händeln, das soll er alles administrieren können?! Das können dann wirklich nur Leute sein, die nichts anderes mehr machen, vielleicht in Rente sind oder vielleicht noch nebenbei sich im Unternehmen die Zeit frei einteilen könnten. Hier haben wir einen Änderungsvorschlag gemacht, und ich bitte doch, tatsächlich noch einmal darüber nachzudenken, ob wir hier nicht ein Stück weit der kommunalen Ebene entgegenkommen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Dann gibt es das Thema der Personalentscheidung. Das hat hier, glaube ich, noch keine Rolle gespielt. Ein Stück weit gibt es ja hier einen Paradigmenwechsel. Ab sofort sollen ja die Bürgermeister oder Landräte die oberste Dienstbehörde sein und dann im Benehmen mit der Gemeindevertretung über Einstellungen entscheiden können. Wir wünschen uns hier – oder auch, wie es der Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen hat –, dass man dann auch noch eine Eskalationsstufe einbaut und sagt, wenn es am Ende kein Einvernehmen gibt, dann muss mit Mehrheit der Gemeindevertretung entschieden werden. Das halten wir durchaus für sachgerecht und würden bitten, auch diese Änderung anzunehmen. Ansonsten ist es aus unserer Sicht die Schwächung der Vertretungen, und das sollten wir aus unserer Sicht nicht zulassen. Und dann haben wir – viel mehr will ich zu unseren Änderungsanträgen nicht sagen, wir haben das ja im Innenausschuss schon besprochen –, und dann haben wir den Artikel 5 in diesem Gesetz, ein hochinteressanter Artikel. Es ist die Änderung des Landesbeamtengesetzes. Man könnte auch sagen, so, wie es jetzt noch im Entwurf steht, es ist die rot-rote Rente mit 40 Jahren nach 7 Arbeitsjahren. (Rainer Albrecht, SPD: Quatsch!) Jeder Maler, jeder Maurer und auch die Verkäuferin wundern sich, reiben dabei doch ein wenig die Augen und es drängt sich aus meiner Sicht der Eindruck auf, dass es hier darum geht, verdiente oder auch in Ungnade gefallene Genossen mit einem goldenen Handschlag aus dem System Schwesig zu verabschieden. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist eine Unterstellung, mein Lieber.) Das ist aus meiner Sicht ganz klar der Fall. Und ich glaube, wir haben ja jetzt … (Julian Barlen, SPD: Was für ein System?) Ja, wir kommen da noch zu. (Julian Barlen, SPD: Ah, ja!) Ich glaube, wir haben ja im Ausschuss lange darüber diskutiert (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und da wurde ja dann auch durch Frau Tegtmeier gesagt, das wird ja niemanden betreffen, das wird ja auch gar keiner in Anspruch nehmen. (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und Daniel Peters, CDU) Da will ich dann nur mal sagen, wenn es niemanden betrifft und keiner in Anspruch nimmt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) warum ändern wir dann hier ein Gesetz. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Da könnte man es mit Machiavelli sagen: (Zuruf von Julian Barlen, SPD) „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu ändern, dann ist es notwendig, ein Gesetz nicht zu ändern.“ (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und ganz zum Schluss (Zuruf von Julian Barlen, SPD) schießen dann die SPD und DIE LINKE (Zuruf von Julian Barlen, SPD) noch den Vogel ab. Gestern Abend … (Petra Federau, AfD: Oh, der geht einem aber auf den Keks!) Sie können ja sonst draußen, wenn Sie so Wichtiges zu erzählen haben (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) und das Thema Ihnen nicht wichtig genug ist, Herr Barlen, können Sie dann ja machen. (Zuruf von Ralf Mucha, SPD) Aber gestern Abend schießen dann SPD und LINKE den Vogel ab mit einem Änderungsantrag und auch noch mit einem Entschließungsantrag. Im Ausschuss war das alles noch, da haben wir schon gesagt, warum wird die Altersgrenze, das müsste alles bei 45 und auch bei 14 Jahren bleiben. Da ging das alles nicht. Und nun kurz vor der Angst dämmert es wahrscheinlich auch einigen Genossen, dass man mit solchen Maßnahmen vielleicht jetzt auch ein wenig nicht ganz auf Volkes Linie springt. Und dann kommt es nun also, wir lassen es bei den 45 Jahren. Ganz so, dass man dann sagt, wir lassen die Änderung ganz, ist es dann ja doch nicht. Trotzdem haben wir dann jetzt am Ende die rot-rote Rente nach sieben Jahren und dann muss man aber 45 sein. Ich aus meiner Sicht finde das unanständig, auch, dass Sie uns jetzt so einen Entschließungsantrag vorlegen, wo wir jetzt, also am Ende der Debatte soll jetzt die Landesregierung prüfen, wie man das besser gestalten kann und auch vielleicht mit Versorgungssachen anpassen kann, die wir hier im Land schon haben. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Das ist aus meiner Sicht Verhohnepipelung des Parlaments. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich finde, so können wir hier miteinander nicht umgehen. So eine Prüfung hat am Anfang so einer Debatte zu stehen und nicht am Ende. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Daniel Peters, CDU: Richtig!) Das kann man so mit uns hier nicht machen, das auch noch kurz vor Toresschluss vorzulegen. Das finde ich unanständig und weise es auch zurück. Und deshalb beantragen wir auch für unseren Änderungsantrag zu Artikel 5 die namentliche Abstimmung, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit hier jeder in diesem Raum Farbe bekennen kann, ob er das, was da drinsteht, wirklich so will. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter Reinhardt, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Vielen Dank für das erhaltene Wort! Ja, sehr geehrter Herr Reinhardt, Sie haben ja gerade die Aussprache hier zur Kommunalverfassung missbraucht für so ein bisschen Wahlkampfgetöse und sind da auf den anderen Parteien rumgeritten, dass sie nicht so viele Kandidaten aufstellen wie die CDU. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, uns gibt es zum Beispiel noch nicht so lange wie die CDU, aber eins kann ich Ihnen sagen, unsere Entwicklung ist rasant. Und wenn man sich die Zahl der Kandidaten anguckt im Vergleich zu vor fünf Jahren, dann haben wir uns da auch vervielfacht. Die Zahl der Mitglieder bei uns hat sich verdoppelt im letzten Jahr und wird auch noch weiter steigen. Und es werden sehr viele auch gewählt werden. Und da können Sie noch so viele Kandidaten aufstellen wie Sie wollen, ich bin mir nicht sicher, ob die gewählt werden, und wenn sie gewählt werden, dann ist auch das Entscheidende, ob sie überhaupt Inhalte bringen und auch sachdienlich mitarbeiten. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Und das kann man bei der CDU oft nicht erkennen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das ist einfach ein Fakt. (Heiterkeit und Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und Sie werden es jetzt auch sehen nach der Kommunalwahl, dass die AfD deutlich stärker wird (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) und dass die AfD (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) eben auch für die Bürger immer vor Ort präsent ist und nicht erst kommt, wenn mal ein Thema eilig auf den Tisch kommt. Das sieht man ja jetzt auch bei der Kommunalwahl, wo ein Herr Ehlers plakatiert gegen illegale Migration. Da lachen ja die Hühner! Jetzt kommen Sie um die Ecke damit, und wir sprechen das seit vielen, vielen Jahren an, das Thema „Sicherheit auf kommunaler Ebene“, das Thema Migration. Und Sie kommen einfach zu spät und brauchen jetzt auch nicht die Kommunalverfassung für Ihren billigen Wahlkampf hier zu missbrauchen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten, Herr Abgeordneter? Marc Reinhardt , CDU: Gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Marc Reinhardt , CDU: Also Benennung von Fakten halte ich immer noch nicht für billigen Wahlkampf. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Ich habe Ihnen lediglich die Zahlen vorgestellt. Ich weise zurück die Diffamierung, dass CDU-Kommunalpolitiker in diesem Land nichts taugen und zu Lösungen nichts beitragen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das war lange vor Ihnen so, das wird lange so bleiben, das wird auch lange nach Ihnen noch so sein, dass unsere ehrenamtlich Engagierten sich hier für dieses Land einsetzen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und dann, Herr Schmidt, sind wir uns doch wohl in einem Punkt einig: Da, wo Sie keine Kandidaten aufstellen, können Sie auch nicht gewählt werden, egal, wie gut Sie sind, das wird nichts werden, egal, wie Sie das versuchen wollen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Insofern glaube ich nicht, das kann man ja bei Kreistagen aus meiner Sicht ja immer noch ein bisschen kaschieren, da reichen ja wenige Kandidaten, und man kann im ganzen Kreisgebiet antreten und dann vielleicht auch Stimmen holen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, wir sind mit einer starken Mannschaft im ganzen Bereich, in ganz Mecklenburg-Vorpommern treten wir an, und wir sind uns sicher und werden mit guten Konzepten dafür sorgen, dass wir die stärkste kommunalpolitische Kraft in diesem Land bleiben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ich dachte, das wäre so besprochen gewesen mit der Präsidentin. (Nikolaus Kramer, AfD: Das passt schon. Das passt schon.) Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die AfD-Fraktion ist hellhörig geworden schon vergangene Woche im Innenausschuss in Bezug auf den Änderungsantrag, den die CDU uns hier vorgelegt hat und der gerade auch mit salbungsvollen Worten hier noch einmal vorgestellt wurde. Es geht unter anderem in diesem Änderungsantrag darum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide noch weiter einzuschränken, als sie eh schon eingeschränkt worden sind. Ich zitiere aus dem Antrag, also aus dem Antrag der CDU: „Entscheidungen über gemeindliche Grundstücke und Einrichtungen, die dazu dienen sollen, Pflichtaufgaben der Gemeinde, des Landkreises, des Landes oder des Bundes zu erfüllen“, sollen eben auch in den Negativkatalog mit aufgenommen werden. Als Begründung zieht dann die CDU-Fraktion die Begründung des Städtetages eins zu eins heran und beschreibt dort: „Aufgrund der Erfahrungen mit den Bürgerentscheiden in Greifswald und Grevesmühlen“ (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD) „über die Zurverfügungstellung gemeindlicher Grundstücke“ und so weiter und so fort. (Petra Federau, AfD: Das ist ein Unding.) Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ist das abgesprochen mit Ihren Kollegen der CDU in den Regionen? (Jens-Holger Schneider, AfD: Ich glaube nicht.) Also ich kann mich erinnern, bei dem Bürgerentscheid in der Hansestadt Greifswald hat die CDU maßgeblich mitgewirkt, hat dort plakatiert, hat dort geflyert, hat dort mit Namen und Gesicht Pate gestanden für das Bürgerbegehren gegen die Containerdörfer. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und Ihren eigenen Kollegen, meine Damen und Herren, Ihren eigenen Kollegen treten Sie mit diesem Änderungsantrag in den Hintern, zum einen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und zum anderen treten Sie die Demokratie, den Bürgerwillen mit Füßen. (Petra Federau, AfD: So ist es. Genau!) Das ist doch eine unglaubliche Politik, die die CDU hier betreibt. Und wenn wir schon mal beim Wahlkampf sind – der Kollege Peters hat es ja so eröffnet, der Kollege Reinhardt macht hier so weiter –, kann ich nur feststellen, meine Damen und Herren, liebe Landsleute, wer CDU wählt in diesem Land, wählt Grün. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Wer CDU wählt, wählt den Weitergang der illegalen Massenmigration. Wer CDU wählt, wählt demokratiefeindlich, weil die CDU den Bürgerwillen mit Füßen tritt, meine Damen und Herren. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Bruhn. Dirk Bruhn , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt stehen wir kurz vor dem Abschluss eines Mammutprozesses – das möchte ich gleich zu Beginn meiner Ausführungen betonen –, ein Mammutprozess, an dem viele Akteure und insbesondere die Adressaten und Anwender der künftigen Kommunalverfassung beteiligt waren. Nicht nur dieser Entstehungsprozess des vorliegenden Entwurfes war mustergültig, auch das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen. Das war auch das unmissverständliche Ergebnis der Anhörung, die wir im Innenausschuss durchführten. Alle Änderungsideen, die von der kommunalen Familie und den beteiligten Verbänden eingebracht wurden, wurden intensiv und erschöpfend diskutiert. (Marc Reinhardt, CDU: Na ja!) Und selbst wenn sie keine Mehrheit in den Arbeitskreisen fanden, tauchten sie schlussendlich in der Gesetzesbegründung auf. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für diesen Prozess, die Diskussion und das Ergebnis bedanken. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, die novellierte Kommunalverfassung wird pünktlich zur Kommunalwahl eine Vielzahl guter, praktischer und wünschenswerter Neuerungen mit sich bringen. Ich kann hier nicht auf alles eingehen, ich möchte das Ergebnis aber mal folgendermaßen beschreiben: Wie wir es uns in unserem Koalitionsvertrag vorgenommen haben, modernisieren wir die Handlungsgrundlage von Tausenden Mandatsträgerinnen und -trägern in den Kreisen und Kommunen sowie zahlreicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier im Land. Wir passen sie an die gesellschaftliche Entwicklung und die gewachsenen Bedürfnisse nach Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit in den Kommunen an. Zugegebenermaßen befinden wir uns als Landesgesetzgeber hierbei immer in einem gewissen Spannungsfeld. Wir müssen den Spagat zwischen einer notwendigen Regelungstiefe und der Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung meistern. Dazu möchte ich noch mal grundlegend klarstellen: Die Kommunalverfassung soll als Rahmenregelwerk vieles ermöglichen, für Rechtssicherheit sorgen, aber nicht zu viel diktieren. Ich bin zuversichtlich, dass uns dieser Spagat auch mit dieser Novellierung gelungen ist. Und diese rechtssicheren Ermächtigungen sind notwendig, wie wir in der Vergangenheit feststellen mussten. Kommunen können nun Beiräte einsetzen und über die Hauptsatzung weitreichende Befugnisse einräumen, ohne befürchten zu müssen, dass diese durch Teilhabegegner verhindert werden. Das ist ein Meilenstein für die Mitwirkungsmöglichkeiten vor Ort. Rechtssicherheit ist aber auch gefragt, wenn es um die Durchführung hybrider beziehungsweise digitaler Vernetzung geht. Auch das wird abseits der Corona-Krisenlage erstmals regulär möglich sein. Hiermit holen wir nicht nur die Kommunalverfassung ins digitale Zeitalter. Wir sind überzeugt davon, dass wir auch das kommunale Ehrenamt attraktiver machen und stärken. Für eine Vielzahl von Engagierten wird es einfacher, ihr Mandat mit privatem Erwerbsleben zu vereinbaren. Aus meiner Sicht ist das ein großer Schritt auch in Richtung Gleichstellung, denn es sind häufiger Frauen, für die es neben Job und Care-Arbeit häufig nicht möglich ist, sich auf den Weg zum Kommunalmandat zu machen. Meine Damen und Herren, Neuerungen bringen zwangsläufig auch Umstellungen mit sich, das liegt in der Natur der Sache, aber es wird sich lohnen. Der solidarische Prozess mit den kommunalen Familien endet auch nicht mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Die beteiligten Akteure werden sich mit Musterformulierungen für die Hauptsatzung sowie Regelungshilfen zur Durchführung digitaler Sitzungen unter die Arme greifen. Die jetzigen Formulierungen zur Durchführung digitaler Sitzungen wirken zwar auf einen sperrig, aber sie sorgen auch für die Einhaltung komplexer Datenschutzgrundsätze und bürden diese Aufgaben nicht den ehrenamtlichen Kommunalvertretern auf. Das Vorgehen halte ich für vorsagend und solidarisch. Diesen Weg sollten und werden wir weiter gemeinsam gehen. Meine Damen und Herren, obwohl man bereits erste grundlegende Vorhaben dieses Diskurses der Koalitionsvereinbarung umsetzte, habe ich im Januar hier vorgetragen, dass wir die Ausschussberatungen selbstverständlich nutzen werden, um den Entwurf weiter zu qualifizieren. Und das haben wir gemacht. Als Koalition haben wir die Hinweise aus der Anhörung ernst genommen, diskutiert und mit einem umfassenden Änderungsantrag in den Prozess eingebracht. Auch hier kann ich nicht auf alle Regelungen eingehen, sondern möchte Einzelne besonders hervorheben, die das Ehrenamt attraktiver machen und Chancengleichheit sowie Teilnahme stärken sollen. Die Stellung und Wirksamkeit der Gleichstellungsbeauftragten erfahren mit der Novellierung eine deutliche Stärkung. Mit der im Innenausschuss angeregten Änderung sollten diese nicht erst in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Vollzeit beschäftigt werden, sondern bereits ab 10.000. Damit folgen wir nicht nur den richtigen und wichtigen Hinweisen des Landesfrauenrates, sondern auch dem Best-Practice-Beispiel aus Boizenburg, unserem Staatsziel aus Artikel 13 unserer Landesverfassung Nachdruck zu verleihen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir möchten aber auch die Transparenz vor Ort stärken. Es soll Einwohnerinnen und Einwohnern künftig möglich sein, Einwohnerversammlungen zu Themen, die aus ihrer Sicht bedeutsam sind, ins Leben zu rufen. Das stärkt die Teilhabe und schlussendlich auch Instrumente der direkten Demokratie. Wir gehen zudem davon aus, dass in den kommunalen Gremien künftig mehr Zeit für fachliche Beratung bleibt, wenn die Gremienbesetzung dem Grundsatz des Stärkeverhältnisses von Fraktionen und Zählgemeinschaft folgt. Zum einen ist dies aus demokratiepolitischer Sicht zu begrüßen, zum anderen trifft die nachträgliche Änderung, dass ungebundene Gremienmitglieder entsprechend einer Fraktion beziehungsweise Zählgemeinschaft behandelt werden, wenn diese mehr als ein Drittel der Gemeindevertretung ausmachen, das, was Lebensqualität in vielen Gemeinden ist. Ich halte es zudem für praxisnah und gerecht, dass es ehrenamtlich bestellten Personen künftig auch möglich sein soll, ohne eine formelle Abberufung ihr Amt oder ihre Tätigkeit niederzulegen. Damit gleichen wir das Prozedere an alle anderen Bereiche des Ehrenamtes an, wo dies eine völlige Selbstverständlichkeit ist. Künftig wird es hierdurch vielleicht weniger Überwindung kosten, ein entsprechendes Amt anzutreten, was wiederum mehr Menschen ermutigt, sich ehrenamtlich zu engagieren. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren wir das Kommunalverfassungsrecht in entscheidenden Punkten. Wir stärken damit Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit auf der Basisebene unserer Demokratie, in Kreisen und Kommunen. Ich bitte daher um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Landesregierung verpasst gerade eine Chance. Sie verpasst die Chance, mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts einen Baustein beizutragen für die Eindämmung des Klimawandels. Der Temperaturanstieg durch den Klimawandel hängt fast linear mit den kumulierten CO -Emissionen zusammen. 2 Die Zeit rennt, wir haben nur noch etwas mehr als zwei Jahre, bis das globale CO -Budget für das Erreichen des 2 1,5-Grad-Ziels aufgebraucht ist. Der Gesetzentwurf der Landesregierung lässt eine angemessene und zeitgemäße Anerkennung der zentralen Relevanz des Klimaschutzes vollständig vermissen. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird auf das schon lange angekündigte und immer wieder auf die lange Bank geschobene Klimaschutzgesetz verwiesen, auf das wir mittlerweile – man muss es so sagen – seit Jahren warten. Klimaschutz findet nur in Ankündigungen statt und gerät damit immer mehr zur Farce. Von einer Modernisierung des Kommunalrechts kann daher nicht die Rede sein. Die Landesregierung scheint die längst überdeutlichen Zeichen der Zeit zu verkennen. In einer in der letzten Woche veröffentlichten Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hielten die Autor/-innen fest, dass uns durch den Klimawandel Schäden erwarten, die sechsmal so hoch wären wie die Kosten der Klimawandelvermeidung. Bereits Anfang dieses Monats konnten wir zudem deutschlandweit außerordentlich hohe Temperaturen erleben. (Martin Schmidt, AfD: Wie wir gerade sehen.) Und schließlich urteilte jüngst (Zuruf von Horst Förster, AfD) der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, (Martin Schmidt, AfD: Hab heute Morgen meinen Wintermantel wieder rausgeholt.) effektiver Klimaschutz ist Menschenrecht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auf der anderen Seite, und auf der anderen Seite haben auch die Kommunen in M-V längst deutlich gemacht, dass sie bereit sind, sich auf den Weg in Richtung mehr Klimaschutz zu machen, wie etwa im Positionspapier des Städte- und Gemeindetages vom September 2023. Dort forderte man die Landesregierung dazu auf, Klimaschutz und Klimawandelanpassung als klare Pflichtaufgabe der Kommunen zu definieren, denn die Erreichung einer nachhaltigen Zukunft steht und fällt an vielen Stellen mit den Kommunen, seien es die kommunale Wärmeplanung, die Umsetzung nachhaltiger Mobilität oder klimafreundliches Planen und Bauen. Die Aufnahme von Klimaschutz als Pflichtaufgabe holen wir daher mit unserem Änderungsantrag für Sie nach. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem, zudem zeigen wir auf, wie die Umsetzung dieser Aufgabe auf kommunaler Ebene gelingen kann, etwa durch die Bestellung kommunaler Klimaschutzkoordinatoren oder die wirtschaftliche Betätigung zur eigenständigen Gewinnung erneuerbarer Energien. Zur Moderne gehört die Digitalisierung. Eine digitale Sitzungsteilnahme sollte selbstverständlich sein, doch stattdessen beschränkt sich der Gesetzentwurf darauf, den Kommunen die Entscheidung zu ermöglichen, ob Gremienmitglieder unter Anwendung von Videokonferenztechnik an Gremiensitzungen teilnehmen dürfen. Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, Ihr Ziel, zu einer verbesserten Vereinbarkeit von kommunalpolitischen Mandaten und Ämtern mit Familie und Beruf beizutragen und damit eine Stärkung des Ehrenamtes insgesamt zu bewirken, werden Sie mit einer solchen optionalen Regelung nicht erreichen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da müssen schon konkrete Verfahren her wie die digitale Sitzungsteilnahme auf Antrag, die Ihnen meine Fraktion in dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag vorschlägt. Zur Moderne gehört Transparenz. Die Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane sind grundsätzlich öffentlich, die der Ausschüsse jedoch bislang nicht. Hier muss die Kommunalverfassung unbedingt nachgebessert werden. Diese Debatte führen wir ja auch hier im Landtag. Und zur Öffentlichkeit einer Sitzung gehört nicht nur eine Ermöglichung der Teilnahme vor Ort, sondern im Zeitalter der Moderne auch ein Livestream. Hierfür ist bislang nur eine unverbindliche Kannregelung vorgesehen. Meine Fraktion ist für eine verbindliche Sollregelung, zumindest für Gemeinden ab einer Größe von 10.000 Einwohner/- innen. In unserem Änderungsantrag finden Sie dafür einen Vorschlag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Moderne gehört die Gleichstellung von Frauen und Männern. Rot-Rot hatte zu diesem Zweck im Koalitionsvertrag vereinbart, die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen sind Gleichstellungsbeauftragte schon jetzt hauptamtlich tätig. In der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses sieht der Gesetzentwurf nun vor, dass Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen in Vollzeit tätig sein sollten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch auch die vom Innenausschuss korrigierte Fassung ist für eine wirkliche Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten immer noch nicht ambitioniert genug. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hatte sich für eine verbindliche Vollzeitbeschäftigung für kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/- innen ausgesprochen. Der Landesfrauenrat hat sich dieser Forderung angeschlossen. Unser Änderungsantrag greift diese Forderung auf. Zur Moderne gehört schließlich auch die Stärkung der Demokratie durch demokratische Beteiligung. Die Koalition hatte sich vorgenommen, in der Kommunalverfassung verbindliche Beteiligungsregelungen und Rechte von Beiräten zu regeln. So sollen die besonderen Belange einzelner Bevölkerungsgruppen, wie insbesondere Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Migrationsgeschichte, vermehrt Berücksichtigung finden. Die neu geschaffene Vorschrift des Paragrafen 41a der Kommunalverfassung ist allerdings so offen formuliert, dass dieser keinerlei Verbindlichkeit zu entnehmen ist. Auch das wollen wir mit unserem Änderungsantrag korrigieren. Sehr geehrte Kolleg/-innen, wenn Sie das Kommunalverfassungsrecht wirklich modernisieren wollen, stimmen Sie dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu! Sorgen Sie mit uns zusammen dafür, dass die Kommunalverfassung die Themen Klimaschutz, Digitalisierung, Transparenz, Gleichstellung von Frauen und Männern und demokratische Beteiligung ausgestaltet und nicht links liegen lässt! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! An dieser Stelle nutze ich die Gelegenheit, um auf der Besuchertribüne Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr und Bürgerinnen und Bürger aus Rostock zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen. Jan-Phillip Tadsen , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger dieses Landes! Ich darf an dieser Stelle für meine Fraktion noch einen weiteren Änderungsantrag hier kurz vorstellen. Das Stichwort heißt, was auch auf kommunaler Ebene gesetzt werden muss, „Integrationsfähigkeit sicherstellen“. Dazu haben wir mehrere Kriterien in einen Änderungsantrag hineinformuliert. Es geht darum, dass man den Wohnraum im Blick behält, es geht darum, dass Bildungs- und Betreuungsangebote entsprechend vorgehalten werden, und es geht natürlich auch darum, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt realistisch ist sowie entsprechende medizinische Angebote dargestellt werden können, aber auch die Sicherheit vor Ort in jedem Fall von der Landespolizei entsprechend organisiert ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, meine Damen und Herren, warum das so wichtig ist, warum wir das auch in eine Kommunalverfassung hineinschreiben müssen, das hat heute die Debatte morgens in der Aktuellen Stunde ja doch noch einmal überraschend auch sehr deutlich gemacht. Da hatte ich bereits über die integrationspolitischen Herausforderungen gesprochen. Das Leibniz-Institut hatte gesagt, hat in einer Studie vor Kurzem herausgefunden, dass nur zehn Prozent der Menschen, die einen Sprachkurs absolvieren, einen Integrationskurs absolvieren, diesen nach Zielniveau auch erreichen. Und da hat dann die SPD-Fraktion in ihrem Beitrag darauf reagiert. Herr Lange war es, der gesagt hat, na ja, Herr Tadsen, da müssen Sie sich auch nicht wundern, die Wartelisten sind halt zu voll, ja?! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Holen Sie jetzt die Aktuelle Stunde nach?) Das ist ein solches Eingeständnis eines Integrationsscheiterns sondergleichen, dass es natürlich absolut notwendig ist, das hier in die Kommunalverfassung auch hineinzuschreiben (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und auch den Kommunen einmal die Möglichkeit zu geben, darauf wirksam hinzuweisen und sich im Zweifel auch wehren zu können. Und damit trifft er ja auch die Kritik des Landkreistagspräsidenten, Herrn Sager, der selber davon gerade gesprochen hat, dass die Integration der Menschen nicht mehr möglich ist und die Probleme immer größer werden. Er warnt davor, dass das quasi einen, ja, einen totalen Push für die AfD geben würde. Also der Wahlkampf ist eröffnet. Und dieser Push, wenn Sie den verhindern wollen, dann stimmen Sie doch einfach mal unserem Änderungsantrag hier zu! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Dann hätten Sie auch die Möglichkeit, hier ein bisschen sachorientierter aufzutreten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Peters hatte das ja angemahnt, von links kommt leider da gar nichts in der Richtung. Und, meine Damen und Herren, Herr Pegel ist ja hier als zuständiger Fachminister auch kurz auf die Thematik eingegangen. Er sprach dann davon, dass die Fachgesetze nicht überfrachtet werden sollen beziehungsweise die eigentlichen Fachgesetze nicht einfach ignoriert werden sollen, dass die Kommunalverfassung überfrachtet wird. Aber, Herr Pegel, es ist ein Riesenthema in diesem Land. Schauen Sie in viele Kommunen! Ich kann da Dabel ja für heute Abend noch ankündigen, in Dabel ist das ein Riesenthema. Alle kritischen Leute dort – und das sind meiner Meinung nach mindestens 90 Prozent der Bevölkerung – sagen, die Integrationsfähigkeit ist mit einer Gemeinschaftsunterkunft von über 500 Plätzen bei über 1.000 Einwohnern absolut nicht mehr gegeben. Und gerade im medizinischen Bereich sagen alle Ärzte, wir sind mit Demen schon überfordert, jetzt kommt noch Dabel dazu. Das zerstört Integration, und das darf so nicht weitergehen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe engagierte Bürgerinnen und Bürger in der Kommunalpolitik, wovon wir auch viele Abgeordnete hier im Saale haben, die sich neben diesem hauptberuflichen Mandat im Schweriner Landtag ehrenamtlich in der Kommune engagieren! Und das machen viele, viele Hunderte Menschen hier bei uns im Land, und denen gehört unser Dank und unser Respekt, denn die Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie. Wir können uns hier einen abstrampeln, wie wir wollen, wenn es in der Kommune nicht läuft, dann hat unsere gesamte Gesellschaft, unsere gesamte Demokratie ein Problem. Und deswegen ist es gut und richtig, dass wir uns hier damit beschäftigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das ganze Gesetz, was wir hier beraten, das ist ja nichts weiter als ein normales Gesetz, das heißt aber Kommunalverfassung. Das heißt also, alleine schon in der Begrifflichkeit dieses doch einfachen Gesetzes geben wir dem einen Rang, der die Wichtigkeit unterstreicht, und ich finde das auch gut und richtig so. Und in der kommunalpolitischen Praxis – also ich habe vor 20 Jahren das erste Mal für ein kommunalpolitisches Amt kandidiert, also mit 18 das allererste Mal, vorher durfte ich ja nicht – ist es natürlich ein Punkt, wo ich auch in der ganzen Zeit immer gemerkt habe, es macht einen Unterschied, ob ich einen engagierten, guten Bürgermeister in meiner Gemeinde habe, es macht einen Unterschied, ob ich gute, engagierte Mitglieder in meiner Gemeindevertretung, in meiner Stadtvertretung habe. Und dieses Engagement dieser Menschen, das ist das, was wir hier fördern müssen, und das ist das, was wir hier bei der Kommunalverfassung hinkriegen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ich möchte auch an der Stelle, wo wir das doch an anderer Stelle doch deutlich kritisieren, den Prozess doch einmal deutlich loben. Das war sehr gut, sehr kollegial an der Ebene, auch auf allen Ebenen, auch wenn wir natürlich am Ende mit den Inhalten vielleicht nicht zu 100 Prozent übereinstimmen. Wir werden uns im Ergebnis dann wahrscheinlich auch überwiegend enthalten. Allerdings ist es gut, dass wir hier auf dem Weg sind. Die Anpassung der Kommunalverfassung war längst überfällig, das wurde bereits schon mehrfach erwähnt. Aber einen großen Kritikpunkt möchte ich doch an erster Stelle gleich einmal erwähnen, das haben wir auch in der Anhörung im Innenausschuss schon thematisiert: Die Größe der Fraktionen, also ab wann bin ich eine Fraktion oder wann, mit wie vielen Menschen kann ich eine Fraktion bilden, das wurde gar nicht aufgegriffen hier in dem Gesetzesentwurf. Wir haben das aber mehrfach thematisiert. Und natürlich macht es einen Unterschied, ob ich in einer Fraktion bin oder ob ich als Fraktionsloser irgendwo unterwegs bin. Das macht einen Unterschied in meiner demokratischen Teilhabe in diesem Gremium. Und Stichwort ist hier natürlich auch immer der „Wählerwille“. Und wir stellen auch hier fest, es passiert immer häufiger, dass wir Mitglieder in den kommunalen Vertretungen haben, die fraktionslos sind. Es passiert auch hier und da mal, dass ein Chef der Staatskanzlei, SPD-Mitglied, auch in seiner Gemeinde mal auf einer NichtSPD-Liste antritt, weil man da vielleicht gar nicht genug Leute zusammenbekommt oder welche Gründe auch immer dafür sind. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das ist ein komplexer Sachverhalt. Ich möchte das auch gar nicht kritisieren an der Stelle, ich möchte das nur als Beispiel einmal rausgreifen, weil, weil wir natürlich auf kommunaler Ebene versuchen, dieses ganze Parteiengeplänkel, was wir hier auch haben, möglichst außen vor zu lassen, weil uns das Wohl unserer Gemeinde am Herzen liegt. Und da ist es manchmal einfach so, dass wir nicht einfach immer in großer Fraktionsstärke oder was auch immer einziehen, sondern dass sich das aus vielen einzelnen engagierten Leuten auf der Ebene der Kommune irgendwie zusammenträgt. (Beifall René Domke, FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Und eine Fraktion bilden.) Und jetzt kommt es nämlich zu dem Punkt, den Menschen müssen wir es doch auch ermöglichen, sich auf einer niedrigen Ebene zu einer Fraktion zusammenschließen zu können, um zu den vollen Rechten gelangen zu können, derer es natürlich auf kommunaler Ebene auch bedarf. Und unser Vorschlag hier ist relativ klar. Wir haben eine 5-Prozent-Hürde hier im Landtag, mit vier Leuten können wir hier eine Fraktion bilden. Wer die 5-Prozent-Hürde überschritten hat, hat in der Regel die vier Leute hier zusammen. Und warum nehmen wir das nicht auch als Maßstab – auch wenn wir auf kommunaler Ebene keine Sperrklausel haben –, das nicht als Maßstab, zu sagen, ab da können wir auch eine Fraktion bilden? Das bedeutet im Wesentlichen, zwei Leute bilden eine Fraktion, und ab 60 Mitgliedern in einer Gemeindevertretung machen wir halt drei daraus. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Beim Thema Digitalisierung – wir haben das immer wieder hier angemahnt, in Corona-Zeiten, wir hatten die Übergangsregelungen –, wir müssen da doch einfach mal den Realitäten ins Auge blicken: das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, das hatte Kollegin Oehlrich gerade schon einmal erwähnt. Und natürlich, es ist immer schöner, immer besser, wenn wir uns in Präsenz treffen, wenn wir uns Aug in Aug gegenübersitzen oder gegenüberstehen und Sachen wirklich ausdiskutieren können. Wir können viel besser die Emotionen des anderen begreifen, wir können viel besser den Standpunkt des anderen begreifen. Aber die Realitäten sind doch andere. Das Thema „demografischer Wandel“, das trifft uns doch auch auf kommunaler Ebene. Wir müssen die Posten auch irgendwie besetzen können. Und wir wollen die Posten doch mit guten Leuten besetzen können, und die sind in der Regel familiär gebunden, die sind in der Regel beruflich gebunden. Und denen wollen wir es so einfach wie möglich machen, an diesen so wichtigen Gremiensitzungen teilnehmen zu können. Deswegen wollen wir mehr Mut zur Digitalisierung und haben da auch noch den Änderungsantrag gestellt. Wenn wir überwiegend ja auch beratende Ausschüsse haben in den kommunalen Gremien, warum können die dann nicht komplett digital tagen? Warum müssen wir das so kompliziert machen? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Transparenz auf kommunaler Ebene: Wir haben jetzt in der Enquete-Kommission so oft mit jungen Menschen gesprochen über das Thema „Politik/politische Beteiligung“. Wir hatten gerade „Jugend im Landtag“ in der vergangenen Woche. Und immer wieder rekurrieren die Jugendlichen auf das Thema, Landespolitik noch nicht mal, aber eher so die Bundespolitik. Und ich versuche immer wieder zu sagen, das Eigentliche, worum ihr euch doch kümmern müsst, und das Eigentliche, was auch die jungen Menschen betrifft, das ist doch auf kommunaler Ebene zu regeln: Das sind die Spielplätze, das sind die Straßen, das ist der Busverkehr, das ist der Jugendklub. Auf kommunaler Ebene wird entschieden, was die Leute betrifft. Und warum machen wir hier nicht die größtmögliche Transparenz? Und deswegen sagen wir auch gerade beim Thema „Übertragung von Bild- und Tonaufnahmen“, warum müssen wir das so bürokratisch kompliziert lösen, wie es hier im Gesetz vorgeschlagen ist. Können wir nicht durch eine einfache Widerspruchsregelung das Ganze auf den Weg bringen und so möglichst viel Transparenz auch bei den kommunalen Gremiensitzungen am Ende schaffen? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das Thema Wiederantrittsklausel, wir hatten das bereits im Vorfeld schon thematisiert gehabt, das heißt also, zum Bürgermeister, der vielleicht das 64. Lebensjahr vollendet hat und dann am Ende jetzt mit dem neuen Gesetz mehr oder weniger gezwungen ist, noch mal anzutreten, obwohl er eigentlich hätte in Ruhestand gehen können, das ist doch völlig absurd, weil, wenn ich einen erfolgreichen Bürgermeister und eine erfolgreiche Bürgermeisterin habe, die mit 64 gezwungen wird, noch mal anzutreten, aber eigentlich gar nicht wiedergewählt werden will, aber muss, damit sie ihre Pensionsansprüche hat, das ist doch irgendwie auch irrsinnig, weil die werden wiedergewählt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) So, das heißt also, denen wollen wir natürlich auch ihren verdienten Ruhestand irgendwie mit 64/65 ermöglichen, was mich dann zu dem nächsten Punkt bringt, ich rede hier von 64/65 oder älter und nicht ab 40. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) So, und da haben wir nun lang und breit drüber diskutiert gehabt. Und jetzt das, was halt an dem Verfahren bisher zu loben war, das torpedieren SPD und LINKE hier mit ihrem kurzfristig eingereichten Änderungsantrag. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Ich finde es ja gut, dass da noch irgendwie eine Erleuchtung kurz vor Schluss gekommen ist, aber vom Verfahren ist das natürlich irgendwie auch nicht sinnvoll. Wir haben auch hier beantragt, das Ganze wieder auf die alte Regelung zu belassen und hier nicht noch das entsprechend so zu verbessern, dass wir jetzt irgendwie hier das Ganze anstrengungslos mehr oder weniger über die Bühne bringen. Ich finde, selbst mit 45 ist das noch gewagt, die Leute in den Ruhestand zu schicken, aber mit 40 finde ich das eine Farce. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts auf Drucksache 8/3388. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3634 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Ich werde die vorliegenden Änderungsanträge jeweils bei der entsprechenden Nummer aufrufen, diese dann zur Abstimmung stellen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 1 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3670, soweit dieser die Nummer 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3670, soweit dieser die Nummer 1 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 2 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der übrigen Fraktionen angenommen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3670, soweit dieser die Einfügung des Paragrafen 4a betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3670, soweit dieser die Einfügung des Paragrafen 4a betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 3 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 3 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 7 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Enthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 8 und 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? Damit sind in Artikel 1 die Nummern 8 und 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 10 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3671, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3671, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 12 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 12 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit er die Nummer 13 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit er die Nummer 13 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dann Enthaltung der Fraktionen AfD und CDU und Zustimmung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 14 und 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 14 und 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 16 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 16 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit dieser die Nummer 16 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit dieser die Nummer 16 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und CDU und Zustimmung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und ansonsten Enthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 17 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 17 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 17 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 17 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 17 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 18 und 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 18 und 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 20 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 20 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 20 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 20 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 20 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 20 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 20 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 21 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die CDU?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 21 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 22 und 23 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 22 und 23 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 24 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 24 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 24 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 24 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 24 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 25 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 25 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 25 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit dieser die Nummer 25 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit er die Nummer 25 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und CDU und Zustimmung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 25 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 25 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, (Unruhe im Präsidium) des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD und ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 26 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit er die Nummer 26 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit er die Nummer 26 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und CDU und Zustimmung durch die Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 26 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 26 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 27 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 27 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 27 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit dieser die Nummer 27 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit dieser die Nummer 27 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und CDU und Zustimmung durch die Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 27 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 27 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 27 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 27 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 28 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 28 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 28 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 28 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 28 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 29 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 29 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 29 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 29 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 29 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 30 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 30 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 30 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3673, soweit dieser Nummer 30 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3673, soweit dieser die Nummer 30 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 30 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 30 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 31 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 31 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660 soweit er die Nummer 31 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit dieser die Nummer 31 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit dieser Nummer 31 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Stimmenthaltungen der Fraktionen der CDU und AfD und Zustimmung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3674, soweit dieser die Nummer 31 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3674, soweit dieser die Nummer 31 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 31 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 31 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660 abstimmen, der die Einfügung des Paragrafen 41b beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünschte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit dieser die Einfügung des Paragrafen 41b beinhaltet, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 32 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3668, soweit er die Nummer 32 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3668, soweit er die Nummer 32 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wer dem Artikel 1 Nummer 32 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 32 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 33 bis 45 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 33 bis 45 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660 abstimmen, soweit dieser den Paragrafen 68 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit dieser den Paragrafen 68 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660 abstimmen, soweit dieser die Einfügung des Paragrafen 68a beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit dieser die Einfügung des Paragrafen 68a beinhaltet, bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 46 bis 53 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 46 bis 53 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3670 abstimmen, soweit er die Einfügung des Paragrafen 91a beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3670, soweit er die Einfügung des Paragrafen 91a beinhaltet, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660 abstimmen, soweit dieser den Paragrafen 88 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit dieser den Paragrafen 88 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit dieser den Paragrafen 89 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit dieser den Paragrafen 89 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 54 bis 56 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 54 bis 56 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 57 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3672, soweit dieser die Nummer 57 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3672, soweit dieser die Nummer 57 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 57 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 57 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 58 bis 60 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 58 bis 60 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 Nummer 61 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 61 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 61 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 61 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 61 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 62 bis 64 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 62 bis 64 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 65 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3668, soweit er die Nummer 65 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3668, soweit er die Nummer 65 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wer dem Artikel 1 Nummer 65 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 65 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 66 bis 69 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 66 bis 69 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 70 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 70 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3672, soweit er die Nummer 70 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 70 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 70 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 71 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit er die Nummer 71 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit er die Nummer 71 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und CDU und Zustimmung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 71 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 71 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 72 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 72 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 73 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3673, soweit er die Nummer 73 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3673, soweit er die Nummer 73 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 73 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 73 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 74 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 74 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 74 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3674, soweit dieser die Nummer 74 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3674, soweit dieser die Nummer 74 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 74 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 74 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 75 bis 83 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 75 bis 83 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 84 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 84 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 84 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 84 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 84 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 85 bis 89 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer denen zuzustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 85 bis 89 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 90 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 90 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 90 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 90 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit er die Nummer 90 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 90 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 90 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 91 bis 111 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 91 bis 111 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 112 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit der die Nummer 112 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3654, soweit er die Nummer 112 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 112 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 112 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 113 und 114 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 113 und 114 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3675 abstimmen, der die Neufassung des Artikels 5 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3675 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 5 die Nummern 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Abstimmung bräuchte ich. (Nikolaus Kramer, AfD: Dagegen.) Also ich wiederhole noch mal die Abstimmung. Ich rufe auf in Artikel 5 die Nummern 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 5 die Nummern 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf Artikel 5 Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654 vor, soweit er Artikel 5 Nummer 5 betrifft. Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu diesem Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung beantragt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nun die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen aufzurufen. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.) Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme abgeben möchte? (Torsten Renz, CDU: Nein.) Jetzt bin ich etwas im Konflikt. Möchten Sie Ihre Stimme noch abgeben, Herr Saemann? (allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Hat er doch schon!) Ach haben Sie?! Weil Sie gerade reingekommen sind. (allgemeine Unruhe – Stephan J. Reuken, AfD: Hätte er nicht rausgehen dürfen.) Okay! Ansonsten sehe ich niemanden. Von daher schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Die Sitzung ist für zwei Minuten unterbrochen. Ich hoffe, es reicht. Unterbrechung: 13:43 Uhr __________ Wiederbeginn: 13:45 Uhr Vizepräsidentin Beate Schlupp: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 71 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 33 Abgeordnete, mit Nein stimmten 38 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3654, soweit er Artikel 5 Nummer 5 betrifft, abgelehnt. (Daniel Peters, CDU: Keine reine Mehrheit.) Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3660, soweit dieser Artikel 5 Nummer 5 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3660, soweit dieser Artikel 5 Nummer 5 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3665, soweit dieser Artikel 5 Nummer 5 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3665, soweit dieser Artikel 5 Nummer 5 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung aller Übrigen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3668, soweit dieser Artikel 5 Nummer 5 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3668, soweit dieser Artikel 5 Nummer 5 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3668 abstimmen, der die Einfügung einer neuen Nummer 6 in Artikel 5 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist jetzt ein bisschen schwierig. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3668, soweit dieser die Einfügung einer neuen Nummer 6 beinhaltet, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Teilen der Fraktion der FDP, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Wer Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN … Nee, wer war jetzt? CDU und, (Schriftführer Hannes Damm: Enthaltungen FDP und GRÜNE, Gegenstimmen …) und … (Nikolaus Kramer, AfD: Wir waren dagegen.) Also Gegenstimmen kamen aus den Fraktionen AfD und CDU und Stimmenthaltungen kamen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig! Das ist richtig so, Frau Präsidentin.) Und der Artikel ist angenommen mit diesen Stimmen. Ich rufe auf die Artikel 6 bis 14 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 6 bis 14 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/3634 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzesentwurf auf Drucksache 8/3388 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3634 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3666 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3666 mit den Stimmen der Fraktionen von FDP und CDU, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Zustimmung! Nicht mit den Stimmen, Zustimmung der Fraktionen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3676 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3676 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch die Fraktionen AfD und CDU angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich, Drucksache 8/2809, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/3639. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3655, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3659 sowie Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Drucksachen 8/3664 und 8/3667 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz – KommHinMeldG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2809 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/3639 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3655 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3659 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3664 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3667 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte verbliebene Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/3639 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz M-V vor. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für die Kommunen. Diese wurde bereits im Oktober 2019 vom Europäischen Rat und Parlament verabschiedet. Sie verpflichtet unter anderem die Kommunen, bei mehr als 50 Beschäftigten Kanäle und Verfahren für interne Meldungen einzurichten, um den Schutz hinweisgebender Personen zu gewährleisten. Für den Bund und das Land ist das bereits gewährleistet. Aufgrund des Durchgriffsverbots in Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 Grundgesetz ist eine Regelung bezüglich Kommunen im bundesrechtlichen Hinweisgeberschutzgesetz nicht vorgesehen. Daher ist nun ein Landesgesetz notwendig, um die Hinweisgeberschutzrichtlinie vollständig umzusetzen, was wir heute machen wollen. Dazu wurde im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der Experten aus verschiedenen Komplexen, wie Kommunalverwaltung, Rechtswissenschaft oder gemeinnützige Vereine, teilgenommen haben. Ich möchte an dieser Stelle allen Sachverständigen danken, die uns mit ihren Fachbeiträgen unterstützt haben. Eine große Diskussion entwickelte sich um das Thema Konnexitätsprinzip, welches eine Finanzierung der Kommunen vorsieht, wenn ihnen Aufgaben durch das Land übertragen werden. Dieses greift hier jedoch nicht, da es sich bei dem Gesetzentwurf lediglich um eine Umsetzung supranationalen Rechts in Länderrecht handelt. Dies wird durch die gefestigte Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts unterstützt und konkretisiert. Dies bedingt jedoch, dass für Kommunen unter 10.000 Einwohnern oder unter 50 Beschäftigten in Paragraf 2 des Gesetzes eine Ausnahmeregelung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle vorgesehen ist. Hier gab es Forderungen und Änderungsanträge, diese Regelungen zu streichen oder zu modifizieren. Dies sei laut den Sachverständigen zwar rechtlich möglich, habe aber auch landesrechtliche Konsequenzen, insbesondere das Konnexitätsprinzip betreffend, da es sich dann nicht mehr um eine direkte Umsetzung des EU-Rechts handeln würde. Des Weiteren verhindert diese Ausnahmeregelung eine signifikante Mehrbelastung kleinerer Kommunen, die jetzt bereits vor großen Herausforderungen stehen. Dies muss bei den hiesigen Beratungen immer von zentraler Bedeutung sein. Um den Beschäftigten in diesen Kommunen bei Meldungen trotzdem einen Schutz zu gewährleisten, ist in Paragraf 3 die Möglichkeit vorgesehen, Meldestellen zu bündeln. Hier können sich mehrere Kommunen zusammenschließen und gemeinsam eine Meldestelle einrichten. Das spart Kosten für Personal und Infrastruktur. Weiter besteht die Möglichkeit, die Aufgaben an Dritte zu übertragen. Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt, verbunden mit Änderungsbegehren, betraf die Einrichtung einer externen Meldestelle, deren Einrichtung in dem Gesetzentwurf so nicht vorgesehen ist. Eine Möglichkeit wäre, diese Aufgabe den Kommunen zu übertragen. Dies würde jedoch zu einer Mehrbelastung führen, die unbedingt zu vermeiden ist. Was die Landesebene betrifft, so bestehen nicht die bisherigen Strukturen, um eine externe Meldestelle einzurichten, da es möglicherweise zu Interessenkonflikten kommen würde. Dennoch besteht für Betroffene die Möglichkeit, die externe Meldestelle beim Bund zu informieren. Bis zum 17. Dezember 2021 musste die Whistleblower-Richtlinie in das staatliche Recht umgesetzt werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Nun läuft beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das, wenn dem stattgegeben wird, zu einer finanziellen Mehrbelastung für Mecklenburg-Vorpommern führen könnte. Deswegen plädiert der Ausschuss dafür, um Kosten für das Land zu sparen, das Gesetz möglichst schnell zu verabschieden und umzusetzen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Gros der angehörten Experten den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Schlankheit und Klarheit sowie den Freiraum, der den Kommunen gelassen wird, begrüßt. Dies wird auch in der Empfehlung des Ausschusses widergespiegelt. Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP wurden abgelehnt. (Zuruf von René Domke, FDP) So empfiehlt der Ausschuss im Ergebnis mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und FDP und Enthaltung seitens der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! An dieser Stelle möchte ich den Besuchern auf der Besuchertribüne, und es sind Bürgerinnen und Bürger aus Stralsund und der Gemeinde Sundhagen, noch mal einen besonderen Gruß zurufen, da Sie ja nun leider eine etwas außergewöhnliche Landtagssitzung miterlebt haben oder einen Ausschnitt. Das ist nicht die übliche Arbeit, das kommt relativ selten vor. Sie haben so ein bisschen Pech gehabt. Möglicherweise wird ja das, was Sie jetzt im Nachgang an Fragen haben und möglicherweise auch Gespräche haben, ein bisschen auffangen. Also wie gesagt, es ist nicht üblich, dass wir stundenlang abstimmen. Sie haben einfach ein bisschen Pech gehabt. Nichtsdestotrotz seien Sie besonders herzlich von uns gegrüßt und fühlen Sie sich bei uns wohl! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Dr. Robert Northoff , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Der uns heute vorgelegte Gesetzentwurf über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich hat den etwas sperrigen Namen „Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz“. Das sollte uns aber nicht abschrecken. Das Gesetz ist wichtig, denn es setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um und gilt nach Paragraf 2 des entsprechenden Bundesgesetzes für die Meldung von Informationen zu schweren, strafbewehrten Verstößen gegen deutsche Vorschriften und insbesondere auch zu Vorschriften gegen Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere bei Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Verkehrssicherheit, Datensicherheit, Steuerhinterziehung und ähnlichen Delikten. Und da wir alle nur Menschen sind und da, wo das große Geld ruft, auch die Schwächen und die Geldgier der Menschen besonders deutlich werden, ist, glaube ich wichtig, dass wir diesen Hinweisen nachgehen und diese prüfen. Und weil ich das in einigen Gesprächen gehört habe, hier geht es also nicht ums Petzen bei irgendwelchen Petitessen, hier geht es ums Eingemachte. Und deswegen ist es wichtig, dass wir etwas tun, damit großer Schaden für die Gemeinschaft abgewendet wird. Die Bundesvorschriften ermöglichen in Paragraf 7 ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung. Externe Meldestellen gibt es gleich einige auf der Ebene des Bundes, für die interne Meldung kommt das vom Land zu verabschiedende Kommunale Hinweisgebergesetz nun in die Diskussion. Das Bundesgesetz regelt im Übrigen mit seinen Vorschriften ziemlich genau die Aufgaben, die Meldekanäle und das Verfahren bei internen Meldungen. Deswegen ist es auch gut, dass das Land hier ein schlankes Gesetz vorgelegt und damit auch ein Zeichen für möglichst wenig Bürokratie gesetzt hat, und dem kann man deswegen auch zustimmen. Das Gesetz hat lediglich vier Paragrafen. Es regelt in Paragraf 1 die Verpflichtung der Landkreise, Ämter, Gemeinden, weiterer Stellen, Beschäftigungsgeber, solche internen Meldestellen einzurichten. Es regelt in Paragraf 2 Ausnahmen, unter anderem für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Diese sind nicht verpflichtet, aber sie können sehr wohl solche Stellen einrichten, wenn Sie es denn wollen. Und Paragraf 3 erleichtert durch das Ganze die Möglichkeit, auch gemeinsame Stellen einzurichten. Wir haben das Gesetz sorgsam im Ausschuss diskutiert und ich kann mich da auf den ausführlichen Bericht des Kollegen Noetzel beziehen, der ja gerade den Verlauf der Diskussionen dargelegt hat. In der Anhörung gab es unter anderem den Hinweis, dass die Einrichtung von Meldestellen ja Kosten für die Kommunen nach sich ziehe. Diese Kosten dürften begrenzt sein. Der Umstand, dass ja eine EU-Richtlinie direkt und ohne Veränderung umgesetzt wird und nicht auch neue Aufgaben durch das Land hier transportiert werden, spricht dann schon dafür, dass das Konnexitätsprinzip hier nicht greift und dass eventuelle Kosten solche sind, die die Kommune dann abfedern kann. Einige Parteien haben allerdings Änderungsvorschläge eingebracht. So wünscht sich die CDU eine andere Überschrift – sie ist nicht sonderlich stark gerade hier vertreten –, (Sebastian Ehlers, CDU: Schauen Sie mal auf die Regierungsbank, wer da vertreten ist!) um das vielleicht noch mal nachzuziehen, und eine statische Verweisung auf die jetzige Fassung des Textes des Bundesgesetzes. Aber ich denke, die bisherige dynamische Verweisung macht Sinn, denn man muss dann bei Änderungen das Bundesgesetz sozusagen nicht noch mal neu nacharbeiten. Die FDP hat beantragt, Paragraf 2 zu streichen, denn die Beschränkung der Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle auf Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern führe dazu, dass zahlreiche kleine Gemeinden ausgeschlossen seien. Auch darüber, glaube ich, kann man natürlich nachdenken. Aber es überzeugt letztlich nicht, denn eine solche Stelle in jeder kleinen Gemeinde einzurichten, ist wahrscheinlich angesichts der erwartbaren Zahl von Hinweisen nicht erforderlich, würde einen enormen Verwaltungs… (René Domke, FDP: Die sollen ja gemeinsame Einrichtungen machen.) Dazu komme ich noch, Herr Kollege, wenn Sie mir das gestatten. Das ist aber natürlich mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Und was ja auch teilweise gewünscht wird, nämlich anonyme Hinweise zu ermöglichen, ist in einer solchen kleinteiligen Aufgliederung dann, glaube ich, auch nicht mehr möglich. Solche Stellen können ja im Übrigen durch die Kommunen eingerichtet werden und das liegt in ihrer Autonomie. Wenn sie das denn möchten, mögen sie das gerne tun, aber das müssen wir nicht als Landtag ihnen vorschreiben. Die CDU und, ich glaube, auch die FDP haben vorgeschlagen, eine weitere externe Meldestelle auf Landesebene einzurichten. Aber brauchen wir die wirklich? Das, glaube ich, darf man sich da fragen. Wir können uns auch heute schon bei Straftaten allgemeiner Art an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft wenden, wenn es da was anzuzeigen gibt. Und durch die neuen Regelungen haben wir noch zusätzliche weitere Bundesstellen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder das Bundeskartellamt als externe Meldestellen. Diese Stellen sind spezialisiert, sie sind damit wahrscheinlich effektiv und können schneller reagieren. Aber ich glaube, wir haben jetzt auf dieser Ebene schon ausreichende Stellen. Jetzt haben wir auch noch interne Stellen im Land. Noch mehr Aufwand, glaube ich, würde das Ganze in die Bürokratie hineinschicken. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben vorgeschlagen, die Verpflichtung bei anonymen Meldungen schärfer zu fassen. Schon jetzt soll die interne Meldestelle – und die Juristen wissen, dass es im Regelfall sein muss – anonyme Meldungen bearbeiten. Nach dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sie jede anonyme Meldung zu bearbeiten. Bei der Fantasie, die mir sofort in den Kopf gekommen ist: Was machen wir denn in außergewöhnlichen Fällen, wenn mal mit KI ein Bot angeschoben wird und dann also roboterähnliche Software eine solche Hinweisstelle mit Tausenden von Hinweisen zuschüttet? Da müssen wir irgendwie mit umgehen. Und ich glaube, wenn man da nicht differenziert umgehen kann mit solchen Fällen – das wissen auch Richter in dem Zusammenhang, wenn sie, oder Staatsanwaltschaften, wenn sie eine große Anzahl von gleichlautenden anonymen Anzeigen bekommen, das muss man abarbeiten können, aber dann auch noch vielleicht verbunden mit konkreten Gesprächen –, damit kann man eine solche Stelle völlig lahmlegen. Ich denke, wir sollten diese Stelle nicht Missbrauchern ausliefern. Deswegen ist die Formulierung mit „soll“, glaube ich, gut gewählt. Diese Anträge und weitere kleine Hinweise sind auch von den sozialdemokratischen Mitgliedern im Rechtsausschuss diskutiert und mögliche Änderungen überlegt und abgewogen worden. Wir haben uns im Ergebnis dafür ausgesprochen, hier die unveränderte Annahme zu empfehlen. Zusammen mit dem Bundesgesetz ist in diesem Gesetzentwurf ein guter Rahmen gegeben. Auf unnötige Bürokratie wird verzichtet. Und schließlich, wenn die Kommunen mehr wollen, können sie das in eigener Verantwortung machen. Weitere Landesvorschriften brauchen wir dafür aber nicht. Wir sprechen uns also für die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung aus. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Zugrunde liegt hier eine Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, allen Beschäftigungsgebern mit mehr als 50 Beschäftigten in den Kommunen die Pflicht zur Einrichtung von Kanälen und Verfahren für interne Meldungen aufzuerlegen. Der Bund hat diese Richtlinie für den Bund und die Länder als Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt. Der Bund kann dies aber nicht für die Kommunen tun, deswegen ist das Land hier zur Umsetzung dieser Richtlinie verpflichtet und muss das entsprechend für die Kommunen regeln. Das Gesetz verpflichtet die kommunalen Beschäftigungsgeber also, interne Meldestellen einzurichten. Für diese gelten mithin die Vorgaben des Bundeshinweisgeberschutzgesetzes entsprechend. Und Professor Northoff hat es angesprochen, dieser Verweis ist in der Anhörung aber auch mehrfach kritisiert worden, weil er eben als dynamischer Verweis auch dann noch gelte, wenn sich das Bundesgesetz veränderte und dadurch die Gemeinden durch Bundesgesetz Aufgaben übertragen würden, die möglicherweise einen finanziellen Mehraufwand erforderten. Hier sei das Konnexitätsprinzip nach Auffassung meiner Fraktion und nach Auffassung einiger Anzuhörender gefährdet, nachdem das Land also die Kommunen bei Aufgabenübertragung auch entsprechend finanziell ausstatten müsse. Zu den Änderungsanträgen werde ich mich im Detail nicht äußern. Es gibt Überlegungen seitens der GRÜNEN, das zu anonymisieren. Das hält die AfD-Fraktion für den falschen Weg. Es ist Eile geboten, denn es läuft gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Deutschland – also gegenwärtig die Länder, und deswegen behandeln wir dieses Gesetz heute hier – mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug ist. Sie sollte bereits zum 17.12.2021 umgesetzt worden sein. Für jeden Tag der Verspätung droht Deutschland ein hohes Bußgeld, wobei immer noch nicht klar ist, wer dieses Bußgeld dann zu zahlen hat, ob das der Bund ist oder die Länder. Es ist also hier tatsächlich Eile geboten, meine Damen und Herren. Dennoch ist es nicht unsere Aufgabe als Opposition, der Landesregierung hier eine Mehrheit zu sichern. Die Systematik der Umsetzungspflicht von EU-Richtlinien kennen wir. Wir lehnen sie dennoch als gesamtes Machwerk ab, da es ein hoher bürokratischer Aufwand ist, der bei ohnehin bestehendem Personal- und Fachkräftemangel, der ja immer hier wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird, Kräfte bindet, die anderweitig eingesetzt werden könnten. Weiter schüren diese Einrichtungen, insbesondere anonyme Meldestellen, das Misstrauen und die Illoyalität innerhalb der kommunalen Beschäftigungsgeber. Professor Northoff hat es auch gesagt, es ist ja nicht so, als könne man bislang solche Angelegenheiten eben nicht melden, also wir haben zum großen Teil Personalräte, bei strafrechtlich relevanten Geschichten sind sowieso Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Wir unterstützen als AfD kein institutionalisiertes Spitzelwesen, das eben nicht zu einem guten, sondern ganz im Gegenteil zu einem schlechten Klima beiträgt. Auch wenn wir damit also gegen eine Richtlinienumsetzung der EU stimmen, zu der Deutschland verpflichtet ist, lehnen wir diese Stasimethoden ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die CDU hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Sebastian Ehlers, (allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Entschuldigung, der Abgeordnete Sebastian Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Vielen Dank, Frau Schmidt! Wir bemühen uns, dass es in den nächsten Jahren nicht mehr so häufig zum Wechsel kommt in der Position. Spaß beiseite! (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Zwischen Kommunalverfassung und KiföG jetzt also eher ein Thema für Feinschmecker. Ich würde mich freuen, wenn die Regierungsbank dann auch zu Ende meiner Rede wieder mit drei Ministerinnen und Ministern besetzt ist, (Beifall Marc Reinhardt, CDU, und René Domke, FDP) so, wie es vereinbart ist. Da muss man halt dann schauen, wo man die Prioritäten setzt. Bei der einen oder anderen Ministerin, da kann man ja bei der Prioritätensetzung in dieser Woche durchaus mal ein Fragezeichen dahinter machen. Darauf werden wir sicherlich noch bei den Bildungsthemen zu sprechen kommen. Aber zurück zum Thema: Der eine oder anderer Vorredner ist darauf eingegangen, der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, die EU-Whistleblower-Richtlinie für die kommunale Ebene umzusetzen. Für den Bund gilt seit dem 31.05.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz, auf das dieser Gesetzentwurf immer wieder verweist. Um es klar zu sagen, das Gesetz ist grundsätzlich notwendig, da es sich um das zwingende Umsetzen von EU-Recht handelt. Wir halten diesen Entwurf dennoch für zu kurz gesprungen und legen Ihnen daher einen Änderungsantrag vor, der im Wesentlichen zwei Verbesserungen vorsieht: Erstens. Wir halten es für richtig, dass das Land von der Möglichkeit Gebrauch macht, neben internen Meldestellen auch eine externe Meldestelle einzurichten. Der Grund dafür ist eigentlich ziemlich einfach: Wird diese Frage nicht geregelt, findet das Bundesrecht Anwendung. Die Folge daraus ist, dass das Bundesamt für Justiz als zentrale externe Meldestelle fungieren würde. Sachkunde und regionale Expertise wird es dort erfahrungsgemäß nicht in diesem Umfang geben. Wir schlagen Ihnen daher vor, bei Whistleblowern die Regionalität zu berücksichtigen und eine externe Meldestelle beim Bürgerbeauftragten einzurichten. Zweitens. Ihr Gesetzentwurf enthält einen dynamischen Gesetzesverweis auf das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes. Dies führt dazu, dass faktisch jede Änderung des Bundesrechts auf die kommunale Ebene durchschlagen wird. Spätestens hier hätten Sie hellhörig werden müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren von Rot-Rot. Im Rahmen der Anhörung haben Ihnen der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag noch einmal das Konnexitätsprinzip in Erinnerung gerufen, das besagt, dass Aufgaben und Finanzverantwortung zusammengehören. Oder um es einfach auszudrücken, wer die Kapelle bestellt, der muss sie auch am Ende des Tages bezahlen. Sie laufen mit Ihrem Gesetzentwurf Gefahr, dieses Prinzip aus den Angeln zu heben. Sollte das Hinweisgeberschutzgesetz im Bund eines Tages so geändert werden, dass es über die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie hinausgeht, ist das Konnexitätsprinzip verletzt. Dann nämlich lagert das Land über Landesrecht aktiv Aufgaben auf die Kommunen aus, ohne diese zu finanzieren. Noch einmal, Sie wurden darauf hingewiesen und Herr Northoff hat das ja mit gewohnt blumigen Worten erklärt, dass es abgewogen wurde in der Koalition, aber man dann doch für die unveränderte Annahme gestimmt hat. Sie haben allerdings, Sie haben vielleicht zugehört, aber haben Ihre Position nicht verändert und halten stur an Ihrem Weg fest. Das zeigt auch ein Stück weit, wie ernst Sie die kommunale Ebene nehmen. Vor einigen Stunden haben wir jetzt über die Kommunalverfassung diskutiert. Hier zeigen Sie, wie wenig Sie auch dort die Anregungen der kommunalen Ebene hier aufnehmen. Deswegen werbe ich noch einmal ausdrücklich dafür, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, der diese beiden groben handwerklichen Fehler beheben soll. In unveränderter Form können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir erkennen allerdings auch die Notwendigkeit der Initiative, da es, wie gesagt, um EU-Recht geht, aber werben noch einmal dafür, ausdrücklich die handwerklichen Fehler hier zu beheben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und ich freue mich, dass die Regierungsbank auch wieder mit drei Ministerinnen besetzt ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums Bergen auf Rügen. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Gesetz handelt es sich um eine Anpassung an eine geltende EU-Richtlinie, die bereits im Oktober 2019 in Kraft trat. Es ist also an der Zeit, ein Landesgesetz zu erlassen, das den Richtlinien folgt, diese umsetzt und hinweisgebenden Personen in Mecklenburg-Vorpommern endlich einen angemessenen Schutz bietet. Um die Richtlinie vollständig umzusetzen, wollen wir mit dem Gesetzentwurf die bereits bestehenden Bundesvorgaben komplettieren und haben uns für eine sehr schlanke und leicht verständliche Regelung entschieden, was in der Anhörung auch von der Mehrheit der Anzuhörenden ausdrücklich begrüßt wurde. Wenn Mitarbeiter in Kommunen auf Unrecht aufmerksam werden, muss es die Möglichkeit geben, Verstöße zu melden, und genau dafür braucht es dieses Gesetz, und das hat nichts mit Stasimethoden zu tun. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Herr Kramer ist schon wieder weg. In Kommunen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden nun interne Stellen eingerichtet, die als Anlaufstelle dienen. Bei dieser Grenze haben wir uns klar an der EU-Richtlinie orientiert, die Ausnahmen für kleinere Kommunen möglich macht. Im Übrigen haben alle Bundesländer genau diese Grenze in ihren jeweiligen Gesetzen gezogen. Was die anderen Länder nicht gemacht haben und was ausdrücklich begrüßt wurde, ist die Möglichkeit für kleinere Kommunen, sich zusammenzuschließen und gemeinsame Stellen einzurichten. Genau zu diesem Vorgehen seien diese Kommunen an dieser Stelle auch von mir angehalten und aufgefordert, denn die sichere Eingabe von Verstößen jeglicher Art liegt auch im Interesse der Kommunen selbst. Hier möchte ich auch noch mal anmerken, dass der Schutz von hinweisgebenden Personen nicht nur rechtlich geboten ist, sondern auch moralisch richtig ist. Es geht darum, Kanäle zu schaffen, über die Missstände aufgedeckt und behoben werden können. Und dass Kommunen daran ein Interesse haben, so viel Vertrauen sollten wir haben. Zu den Änderungsanträgen der demokratischen Fraktionen möchte ich kurz Folgendes sagen: In der Anhörung und auch in den Anträgen wurde die Option erörtert, die Ausnahmen für die kleinen Kommunen zu streichen und so alle Kommunen in die Pflicht zu nehmen. Auch wir haben das – Herr Northoff hat es schon erwähnt – diskutiert und darüber nachgedacht. Doch wir müssen uns darüber bewusst sein, dass wir dann Vorgaben über die EU-Richtlinien hinaus vorschreiben und somit das Konnexitätsprinzip greifen wird, und das trotz der eher landesfreundlichen Auslegung durch das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Die Kosten sind dann aber nicht abschätzbar. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, das Konnexitätsprinzip greift nicht, dann wiederum belasten wir sehr viele kleine und finanzschwache Kommunen. Von daher würde ich auch dem FDP-Antrag, der in diese Richtung geht, widersprechen, der in der Begründung behauptet, dass es keine Umsetzungsschwierigkeiten bei der Streichung des Ausnahmetatbestandes geben würde. Ich glaube, wir hätten dann sehr viele Schwierigkeiten. Zu der Frage der möglicherweise als dynamisch zu verstehenden Verweisung, die von der CDU und auch hier eben von Herrn Ehlers noch mal vorgetragen worden und aufgenommen worden ist, möchte ich anmerken, dass der Einwand des Anzuhörenden stark im Konjunktiv formuliert war und wir auf der anderen Seite ein ausdrückliches Lob für diese Formulierung erhalten haben. Beide Anzuhörenden sind Volljuristen und mehr muss man dazu nicht sagen. Ich als Volljurist erlaube mir keine Prognose hier abzugeben, wie das ausgehen wird, und freue mich, wenn Herr Ehlers da mutiger ist. Meine Damen und Herren, selbstverständlich sollten wir alle dieses Gesetz und seine Umsetzung konstruktiv begleiten und nach einiger Zeit die Erfahrungen auswerten und gegebenenfalls nachsteuern. Eine Berichtspflicht, wie sie die FDP hier im Land möchte, sehe ich dazu allerdings nicht als das richtige Mittel. Ihr Bundesjustizminister ist gerade dabei, Berichtspflichten aus Bürokratieabbaugründen sozusagen abzuschaffen, und da, finde ich, halten wir es doch dann lieber mit Ihrem Bundesjustizminister (Zuruf von René Domke, FDP) und versuchen hier nicht noch mehr Bürokratie einzuführen. Es steht uns frei und ich finde, das ist auch richtig, dass wir uns das alle gemeinsam angucken. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zur Verabschiedung des Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetzes und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vor mehr als zehn Jahren hat Edward Snowden Dokumente an Journalist/-innen weitergegeben, welche die massenhafte Ausspähung von E-Mails, Telefondaten und Internetaktivitäten durch den US-Geheimdienst NSA aufdeckten. Die Enthüllung betraf uns alle, unsere Daten, unsere Privatsphäre, unsere Bürger/-innenrechte. Nach der Veröffentlichung der Dokumente fand der wohl bekannteste Whistleblower der Welt ausgerechnet in Moskau Zuflucht. Nirgendwo sonst wollte man ihm Asyl gewähren. Die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2019 gewährt zwar, wie der Journalist Heribert Prantl schreibt, nicht den Whistleblowern in der ganzen Welt Asyl, aber sie schafft immerhin das rechtliche Bewusstsein dafür, dass Hinweisgeber/-innen, die in der EU gemeinschädliche Rechtsverstöße anzeigen, keine Verräter/-innen sind und Schutz brauchen. Die Richtlinie sehe Mittel und Wege vor, Repressalien von Arbeitgeber/-innen gegen Whistleblower/-innen abzuwehren. Künftig könnten Skandale wie die der Panama Papers publiziert werden, ohne dass die Hinweisgeber/-innen fürchten müssten, wie Kriminelle behandelt zu werden. Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen hat der Deutsche Bundestag die Whistleblower-Richtlinie für den Bund und die Länder als Beschäftigungsgeber in deutsches Recht umgesetzt. Wegen des sogenannten Durchgriffsverbots ist es nun an uns, entsprechende Regelungen für die Kommunen in unserem Land zu erlassen. Der Entwurf eines Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetzes der Landesregierung weist jedoch entscheidende Schwächen auf. Zum einen fehlt eine Verpflichtung der internen Meldestelle, anonym eingehende Meldungen zu bearbeiten. Zum anderen werden durch Paragraf 2 des Gesetzentwurfs Beschäftigungsgeber/-innen mit weniger als 10.000 Einwohner/-innen oder mit weniger als 50 Beschäftigten aus der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen ausgenommen. In der Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte für die Sachverständigenanhörung im Innenausschuss, pardon, im Rechtsausschuss heißt es dazu, ich zitiere: „Whistleblower/-innen, die auf rechtswidrige Umstände in ihren Unternehmen und Behörden aufmerksam machten, leisteten einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption, Machtmissbrauch und verfassungsfeindliche Entwicklungen.“ (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) „Ziel müsse ein möglichst weitreichender Hinweisgeberschutz für alle Beschäftigten der Gemeinden, Gemeindeverbände“ und kommunalen Unternehmen sein. Nach dem Änderungsantrag meiner Fraktion sollen daher auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner/- innen dazu verpflichtet werden, interne Meldestellen für die Beschäftigten einzurichten. Meldestellen können auch mit anderen Gemeinden oder juristischen Personen gemeinsam betrieben werden, beispielsweise durch regionale Zusammenschlüsse. Das sollte also kein größeres Problem sein. Interne Meldestellen sollen durch unseren Änderungsantrag zudem dazu verpflichtet werden, auch anonyme Meldungen zu bearbeiten. Anonymität ermöglicht den größten Schutz für hinweisgebende Personen. Ein demokratischer Rechtsstaat braucht Whistleblower/-innen. Er muss diese daher effektiv vor Repressalien schützen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reihen füllen sich wieder ein bisschen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) hoch spannendes Thema. Zunächst einmal sind wir uns mit den Angehörten einig, dass uns das Justizministerium tatsächlich mal einen verhältnismäßig schlanken Gesetzentwurf vorgelegt hat, so weit. Aber die Anhörung hat auch aufgezeigt, dass noch Verbesserungsbedarf besteht. Und einiges haben wir ja auch schon aus der Opposition dazu gehört. Zum Beispiel die Ausnahmeregelung in Paragraf 2, wo nachher eine mehr oder weniger willkürlich festgelegte Gemeindegrößenschwelle hineingeschrieben wurde, ist aus unserer Sicht entbehrlich. Und das, Herr Noetzel, ist Bürokratieabbau. Wir müssen nichts regeln, was nicht geregelt werden muss, denn wir haben ja im Paragrafen 3 geregelt, dass kleine Kommunen sich zusammenschließen können zu Verbünden und gemeinsam eine solche Meldestelle, eine interne Meldestelle unterhalten können. Warum also diese Schwelle im Paragrafen 2? (Michael Noetzel, DIE LINKE: Weil das in der EU-Richtlinie drinsteht.) Vor allem, wenn Sie sich einfach mal unsere Gemeindestrukturen angucken im Land, auch das, wurde festgestellt, ist unter vielen – gerade mal von den 726 Gemeinden im Land 18 – nicht im Ausnahmetatbestand. Das ist für mich ein Ausnahmetatbestand, der im Grunde ins Leere läuft. Geben wir doch gleich … (Michael Noetzel, DIE LINKE: Alle Bundesländer haben diese Größe, alle Bundesländer.) Es ist trotzdem willkürlich. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Was ist denn willkürlich? Das ist doch keine Willkür!) Ja, Herr Noetzel, es ist trotzdem willkürlich. Dann sagen Sie mir, warum 10.000! (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Nur, weil alle Bundesländer das machen?! Sie müssen ja eine Begründung haben für 10.000. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) So, also, was nicht hineinmuss, sollte nicht hineingeregelt werden. Punkt, Ende, aus! Zudem dürfte der Bedarf ja auch gerade in kleineren Gemeinden nicht geringer sein. Das heißt, sie werden ein Interesse haben. Gerade dieses Prinzip, jeder kennt jeden, jeder weiß irgendwie was, das führt doch dazu, dass man vielleicht eine Hemmschwelle hat, den offiziellen Weg zu gehen. Aber wenn man in einem solchen Verbund eine Meldestelle hätte, wäre es eine andere Situation. Deswegen spricht vieles dafür, gleich auf den Paragrafen 3 abzustellen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, der Entwurf sieht ja selber eine Lösung vor. Wir hatten die Streichung angeregt, Sie argumentieren dagegen. Kann man ja alles machen. Das halten wir aus in der Demokratie, aber trotzdem bitte ich einfach auch in der Evaluation, die wir ja auch angeregt haben, und das ist natürlich etwas, ich weiß nicht, ob von sich aus dann eine Evaluation erfolgen wird, deswegen wollen wir eine Berichtspflicht, dass noch mal beschrieben wird, wie damit umgegangen wurde, auch was das mit der Kostenstruktur für die Gemeinden gemacht hat. Herr Ehlers hat es ja ausgeführt, die Frage der Konnexität ist jetzt mehr oder weniger auch beiseitegewischt worden. Auch das müssen wir noch mal genauer betrachten am Ende. Und ich finde, da gehört dann eine Berichtspflicht hinein. Wir sind der Landtag, der dieses Gesetz beschließen soll, und dann müssen wir abverlangen, dass darüber auch eine Auswertung vorgenommen wird, am besten eben anhand von Eckpunkten, die wir festlegen. Unser Vorschlag überfordert die kleinen Gemeinden eben nicht so, wie Sie es beschreiben, sondern, ganz im Gegenteil, schafft gute Strukturen, gesunde Strukturen, die sich da zusammenlegen können. Kosten und Ressourcen können gespart werden gerade durch diese gemeinsamen Einrichtungen. Und wir haben auch noch mal den Entschließungsantrag mit eingebracht. Die CDU hat einen direkten Änderungsantrag daraus gemacht, eine externe Meldestelle einzurichten. Ich halte das durchaus für einen sehr sinnvollen Weg. Wir müssen hier auch einfach mal auf die Strukturen zurückgreifen, die ja sowieso schon da sind. Der Bürgerbeauftragte fiele mir da ein, und das ist ein erheblicher Beitrag für den Schutzzweck der Vorschriften, nämlich auch für die Anonymität des Hinweisgebenden. Ich bin nicht ganz bei den GRÜNEN bei dem Thema, dass wir jetzt noch diese Meldekanäle mit ins Gesetz aufnehmen sollen. Natürlich muss sich jemand, der einen Hinweis gibt, auch sicher sein können, dass er dadurch keine Repressalien erleiden muss. Das sollte so selbstverständlich sein, sonst können wir uns das auch sparen. Ich hatte ja auch in der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass ich trotzdem großen Wert darauf lege, dass das Remonstrationsrecht oder die Remonstrationspflicht auch noch mal besonders hervorgehoben wird, denn auch das entbindet ja nicht davon, Vorgänge, die im Betriebsablauf stattfinden, in der Verwaltung, dass die auch hochkant gestellt werden. Also diese Pflicht kann dadurch nicht suspendiert werden. Ich hoffe, wir sind uns alle darüber einig. So, man kann jetzt noch schimpfen, weil es natürlich so ist, dass wir längst im Vertragsverletzungsverfahren sind, weil wir viel zu spät sind in der Umsetzung. Da hat der Bund geschlafen, das war aber damals Schwarz-Rot. Der Entwurf hätte, also die Regelung des Bundes stammt ja aus dem März 2023, und, meine Damen und Herren, wir hätten ausreichend Zeit gehabt, das frühzeitig zu beraten. Das war alles sehr, sehr knapp. Ich hoffe, dass da Besserung möglich ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich auf Drucksache 8/2809. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3639 unverändert anzunehmen. Ich rufe zunächst die Überschrift des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3655 abstimmen, soweit dieser die Änderung der Überschrift betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3655, soweit dieser die Änderung der Überschrift betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD abgelehnt. Wer der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf der Drucksache 8/2809 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktionen CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf Paragraf 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3655, soweit dieser den Paragrafen 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3655, soweit dieser den Paragrafen 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3664, soweit dieser den Paragrafen 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3664, soweit dieser den Paragrafen 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Paragrafen 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Paragraf 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/2809 mit Fürstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3655 abstimmen, der die Einfügung eines neuen Paragrafen 2 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich da nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3655, soweit dieser die Einfügung eines neuen Paragrafen 2 beinhaltet, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Paragrafen 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3659 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3659 bei Zustimmung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3664, soweit er Paragraf 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3664, soweit er Paragraf 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD und Stimmenthaltung der CDU abgelehnt. Wer dem Paragrafen 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Paragraf 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/2809 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3664, soweit er die Einfügung eines neuen Paragrafen 3 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Was war das bei der CDU? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3664, soweit er die Einfügung eines neuen Paragrafen 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf die Paragrafen 3 und 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Paragrafen 3 und 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/2809 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2809 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2809 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der AfD und Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und FDP angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3667 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3667 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 8/2810, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/3637. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/3656 und 8/3657, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3661 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/3677 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2810 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/3637 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3656 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3657 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3661 – Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Drucksache 8/3677 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses, der Abgeordnete Andreas Butzki. Andreas Butzki , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/3637 die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes – Mecklenburg-Vorpommern vor. Wie Sie meinem Bericht entnehmen können, haben wir den Gesetzentwurf in vier Sitzungen ausführlich beraten. Insbesondere für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2024 haben wir uns viel Zeit genommen. Von 13 eingeladenen Anzuhörenden sind 11 Anzuhörende der Einladung zur öffentlichen Anhörung gefolgt und haben ihre Position zum Gesetzentwurf dargestellt. Insofern möchte ich mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Anzuhörenden für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken, mit denen sich der Ausschuss gründlich auseinandergesetzt hat und die zum Teil Grundlage für Änderungsanträge geworden sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Mit der vorliegenden vierten Novelle zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes geht es insbesondere um die Verbesserung der Betreuungs- sowie der Personalsituation in unseren Kindertageseinrichtungen. Ein wesentlicher Punkt der Novelle ist die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten von 1 : 5 auf 1 : 14. Daneben verankert der Gesetzentwurf das Merkmal der sozialen und sozialräumlichen Gegebenheiten, stärkt die basalen Kompetenzen, erhöht die Vergütung der Auszubildenden, entlastet Erzieherinnen und Erzieher, stärkt die Elternrechte und fasst die Finanzierungsströme zusammen. Insbesondere die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten wurde von allen Anzuhörenden begrüßt. Zugleich haben die meisten der eingeladenen Sachverständigen erklärt, dass diese Verbesserungen nur ein richtiger Schritt auf dem Weg zu weiteren Verbesserungen seien – eine Ansicht, die auch alle Fraktionen im Ausschuss geteilt haben. (Torsten Renz, CDU: Nein.) Im Übrigen haben die Anzuhörenden und die Fraktionen zu verschiedenen Aspekten der Gesetzentwürfe unterschiedliche Ansichten vertreten, die hier alle darzulegen zu weit gehen würde. Herausgreifen möchte ich die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, die zwar, wie soeben dargelegt, einerseits von allen Anzuhörenden begrüßt worden ist, aber andererseits haben auch einige Anzuhörende die Absenkung im Hort, andere Anzuhörende eine Absenkung in der Krippe für wichtiger gehalten. Unterschiedliche Ansichten haben die eingeladenen Sachverständigen unter anderem auch zum Thema „Stärkung der Elternrechte“ oder zur Ausweitung des Fachkräftekataloges vertreten. Im Ergebnis dieser intensiven Diskussion sind im Bildungsausschuss insgesamt 26 Änderungsanträge sowie 2 Entschließungsanträge gestellt worden. Zu den Einzelheiten hierzu verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Die 10 angenommenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden aus unterschiedlichen Gründen gestellt, beispielsweise zur Klarstellung, aus redaktionellen Gründen, aus Gründen der leichteren Umsetzbarkeit, um die Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen, oder auch aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwendung der Mittel des Landes. Meine Damen und Herren, die vierte Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes in dieser Legislaturperiode stellt ein Gesamtpaket an Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Kindertagesförderung in unserem Bundesland dar. Zusammen mit den vorhergehenden Novellierungen zeigt sich, dass wir uns aufgemacht haben, schrittweise Verbesserungen zu erzielen. Und auch die heute zur Abstimmung stehende Novelle stellt einen solchen wichtigen und richtigen Schritt im Rahmen weiterer, noch folgender Maßnahmen dar. Im Ergebnis der ausführlichen Ausschussberatungen empfiehlt der Bildungsausschuss daher mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD und FDP, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2810 in der aus der Zusammenstellung in der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung anzunehmen. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie insofern im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen aufzunehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Wird wieder Größe demonstriert hier, Andreas? (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig stellt das Rednerpult ein. – Heiterkeit und Zuruf von Marcel Falk, SPD) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Mit dieser KiföG-Novellierung machen wir den nächsten Schritt für die Verbesserung der Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen. Die Politik dieser Landesregierung knüpft an an die Politik der letzten Jahre, wo wir kontinuierlich die Angebote für Kinder, ob in der Tagespflege, in der Krippe, im Kindergarten, im Hort verbessert haben und wo wir vor allem auch die Gebührenfreiheit eingeführt haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nur.) Weil Ziel der Landesregierung ist es, dass alle Kinder in unserem Land die beste Bildung bekommen, und zwar Bildung von Anfang an. Und deshalb ist es uns wichtig, weiter in unsere Kindertagesstätten zu investieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und mit den Anstrengungen des Landes und auch mit der Unterstützung des Bundes haben Kommunen und Land das System der Kindertagesbetreuung, die Kindertagespflege, die Krippe, den Kindergarten, den Hort zu einem der besten Angebote in Deutschland gemacht. Schauen wir einmal in andere Bundesländer: In Bayern fehlen 70.000 Kitaplätze und viele Erzieherinnen und Erzieher. Das führt zu verkürzten Betreuungszeiten. Viele Einrichtungen haben deshalb nur von 08:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Nachmittags müssen Oma oder Opa einspringen, oder Eltern können gar nicht so viele Stunden arbeiten, wie sie wollen und auch für ihr Einkommen müssen. Wir dagegen in Mecklenburg-Vorpommern haben ein flächendeckendes Angebot. 94,5 Prozent der 3- bis 6-Jährigen und 59 Prozent der unter 3-jährigen Kinder besuchen entweder die Tagespflege oder eine Einrichtung der Kinderbetreuung, und vor allem, wir bieten Ganztagsplätze an, insbesondere für die Eltern, die arbeiten gehen. Wir haben damit die längsten Öffnungszeiten und damit die höchsten Betreuungsquoten bundesweit – und das ist gut so – (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) für Kinder und Eltern. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Entscheidend ist auch, dass Eltern für den Besuch ihrer Kinder dieser wichtigen Bildungseinrichtung keine Beiträge zahlen müssen. Das ist eine wichtige Errungenschaft, die wir 2020 eingeführt haben, dass der Besuch der Krippe, der Tagespflege, des Kindergartens und des Horts beitragsfrei ist. Schauen wir in andere Bundesländer: In Nordrhein-Westfalen bezahlt man für einen Platz für unter 2-Jährige zwischen 150 und 1.000 Euro je nach Einkommen, und das, sehr geehrte Abgeordnete, nicht jährlich, sondern monatlich! In Thüringen kostet ein Platz für unter 3-Jährige bis zu 400 Euro, in Dresden ein Platz für ein Krippenkind über 200 Euro und im Kindergarten 150 Euro, in Baden-Württemberg sogar 614 Euro. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es war für mich als Ministerpräsidentin eine der wichtigsten Entscheidungen, dass bei uns im Land, gerade wo Menschen kleine und mittlere Einkommen haben, Mütter und Väter nicht dafür bestraft werden, dass sie arbeiten gehen, sondern dass sie unterstützt werden und deshalb diese Einrichtung beitragsfrei ist. Und ich sage hier ganz klar, weil immer wieder die Debatte geführt wird, das ist ja kein Qualitätsinstrument und sollte man nicht lieber vielleicht doch Beiträge haben und mehr in kleinere Personalschlüssel stecken, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder alles. Insgesamt.) für mich ist die Frage der Beitragsfreiheit ein ganz wichtiges Qualitätsinstrument. Denn das beste Angebot nützt nichts, wenn es sich bestimmte Eltern für ihre Kinder nicht leisten können. Das ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit und der Unterstützung für arbeitende Eltern, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn Leistung muss sich lohnen, und das tun wir. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Angriffe auf diese Beitragsfreiheit und die unterschwelligen Versuche, zu hinterfragen, ob das richtig wäre, weise ich ganz klar zurück, auch im Namen meiner Regierung. Die beitragsfreie Kita ist eine der größten sozialpolitischen Errungenschaften in unserem Land. Es ist die größte Familienentlastung, es ist nämlich tatsächlich mehr Netto vom Brutto. Und deswegen garantieren wir, egal, wie schwierig die Haushaltslage ist, mit uns bleibt es bei der beitragsfreien Kita. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Beitragsfreiheit und mehr Investitionen, zum Beispiel in kleinere Gruppen, ist kein Widerspruch, denn es ist wichtig, auch weiter in kleinere Gruppen zu investieren. Als ich 2010 Sozialministerin wurde, habe ich einen Betreuungsschlüssel von 1 : 18 im Kindergarten übernommen. Und wir haben damals versprochen, den Betreuungsschlüssel Schritt für Schritt zu senken. Und auch das Versprechen haben wir eingehalten, zuletzt waren es 15. Und wir haben vor der Wahl versprochen, dass wir in dieser Legislatur den nächsten Schritt gehen auf 1 : 14. (Torsten Renz, CDU: „14“ stand nicht im Wahlprogramm der SPD.) Und auch wenn, auch wenn die finanzielle Lage von öffentlichen Haushalten gerade nicht besser geworden ist, ist es uns wichtig, die Versprechen an die Familien, an die Kinder einzulösen, denn kleinere Gruppen sind wichtig für eine gute Bildung, sind wichtig für gute Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher, und es ist auch wichtig für die Eltern. Und deswegen setzen wir auf Beitragsfreiheit und mehr Qualität in unseren Einrichtungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Neben der Verkleinerung der Gruppengröße geht es auch um die Stärkung von Elternrechten. Eltern sollen zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder mehr mitgestalten können. Und wir erweitern auch die Aufgaben der Assistenzkräfte. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, und pädagogisch und auch persönlich geeignet sind, sollen kleinere Gruppen eigenständig leiten und die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich finde es hier sehr wichtig, dass wir diesen Schritt gehen. Wir haben über viele Jahre den Fehler in unserem Land gemacht, dass wir junge Menschen zu Sozialassistentinnen und Sozialassistenten ausgebildet haben und ihnen erst gar keinen Zugang ermöglicht haben in die Einrichtungen. Diesen Fehler haben wir beseitigt in den letzten Jahren. Und jetzt den Schritt zu gehen, dass die, die besonders gut sind, auch mehr Aufgaben übernehmen können und vielleicht perspektivisch dann auch die Erzieherinnen und Erzieher ansteuern, das ist genau der richtige Weg. Wir dürfen junge Menschen in unserem Land nicht verprellen und sagen, mach diese Ausbildung, aber du kannst dann eigentlich gar nicht bei uns arbeiten. Und wir haben sie in andere Länder verloren. Das ist ein wichtiger Qualitätsschritt für mehr Fachkräfte, aber natürlich auch für mehr Personal in unseren Kitas. Deshalb auch gut, dass wir diesen Schritt gehen. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Qualität hat auch etwas damit zu tun, dass Erzieherinnen und Erzieher besser bezahlt werden. Und deswegen will ich hier eindeutig sagen, die beitragsfreie Kita hat nicht nur dazu geführt, dass Familien weniger für Kinderbetreuung ausgeben, sondern sie hat auch dazu geführt, dass endlich Erzieherinnen und Erzieher besser bezahlt werden, weil früher in den Verhandlungen man Erzieherinnen und Erzieher nicht besser bezahlt hat, weil es dann hieß, es wird ja umgelegt auf die Elternbeiträge. Da jetzt die bessere Bezahlung die öffentliche Hand, sowohl Kommunen als auch Land (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) bezahlen, haben wir in vielen Bereichen Tarifsteigerungen. Und das ist auch richtig und gut so. Und mit diesem Gesetz erhöhen wir auch die Ausbildungsvergütung. Sie soll sich am Tarif für den öffentlichen Dienst Pflege orientieren und nicht niedriger sein als 90 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist auch wichtig, dass wir beim Thema „Bessere Bezahlung“ auch die Ausbildung in den Blick nehmen – ein guter Schritt in diesem Gesetz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir stärken die Sprachförderung der Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir alle wissen, die Kompetenzen, gerade Sprache, gerade Zahlenverständnis fangen nicht erst in der Grundschule an, sondern werden in den frühesten Jahren gelegt. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Kompetenzen weiter stärken. Und ich will hier noch mal meine Kritik wiederholen, es ist falsch, dass der Bund sich aus der Finanzierung der Sprachförderung zurückgezogen hat. Es ist das falsche Zeichen. Wir brauchen mehr Bildung, wir brauchen mehr Sprachförderung für alle Kinder. Und diesen Weg gehen wir als Land, und das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir verbessern auch die Arbeitsbedingungen der Tagespflegepersonen, weil, ja, das will ich sagen, in der öffentlichen Diskussion – und Sie alle kennen das –, man hat oft einen Satz für ein Zitat, oft einfach nur der Begriff „Kita“ fällt, damit sind Krippe, Kindergarten und Hort gemeint, aber es geht auch um die Tagespflegepersonen. Alle Erzieherinnen und Erzieher und alle Tagespflegepersonen leisten in unserem Land eine hervorragende Arbeit, und deshalb ist es uns wichtig, dass wir gute Bedingungen für Erzieherinnen und Erzieher haben, aber auch gute Bedingungen für Tagespflegepersonen. Wir haben alle Fachkräfte im Blick und wir sagen Danke für diese herausragende Arbeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, wir verbessern auch die Ausbildung, wir verstetigen die Alltagshilfen. Also in diesem Gesetz gibt es viele weitere Qualitätsmerkmale. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei unserer Bildungsministerin, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums, aber auch bei unserem Finanzminister, dass wir diesen Schritt trotz angespannter Haushaltslage gehen. Er ist sehr wichtig. Und ich will mich auch bedanken für die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss, für die gute Debatte. Zum Schluss, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, möchte ich mich auch bei denen bedanken, die den Landesrahmenvertrag geschlossen haben, stellvertretend für die Kommunen und für die freien Träger der freien Jugendhilfe: Frau Hacker, Herr Wellmann, Herr Beyer, Herr Eichler und Herr Bockhahn. Ich sage es deshalb, weil der Landesrahmenvertrag heute so einfach erscheint, dass die Berechnungen, wie viel Personal brauche ich, also Urlaub berücksichtigen, Krankheit et cetera, im ganzen Land gleichmäßig sein müssten. Aber es war ein Streitpunkt zwischen Trägern und Kommunen seit vielen, vielen Jahren. Und ich bin wirklich froh, dass dieser Knoten durchgeschlagen worden ist. Durch diesen Mindestpersonalschlüssel, der eine langjährige Qualitätsforderung ist, werden wir zusätzlich 700 Erzieherinnen und Erzieher bekommen und dann noch mit der Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses 500 weitere, also 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher pro Einrichtung, also ein Erzieher mehr im Durchschnitt. Das ist wichtig. Und herzlichen Dank, dass wir endlich diesen Mindestpersonalschlüssel haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist völlig klar, dass wir mit diesem Schritt nicht stehen bleiben und uns darauf ausruhen, denn die Kindertagesförderung muss Schritt für Schritt weiter verbessert werden. Und ich kann alle Wünsche und auch alle Forderungen nach der weiteren Absenkung eines Personalschlüssels, zum Beispiel auch in der Krippe oder im Hort, sehr gut nachvollziehen. Und deshalb gilt auch für uns als Landesregierung das, was ja auch der Landtag hier auf Initiative von SPD und LINKE entschieden hat, dass wir weiter an der Perspektive für kleinere Gruppen arbeiten unter der Frage der demografischen Entwicklung, der Fachkräftemöglichkeit, der finanziellen Möglichkeiten, der Unterstützung des Bundes. Wir gehen heute einen weiteren wichtigen Schritt für unsere Kindertagesbetreuung im Land. Dabei bleiben wir aber nicht stehen, sondern wir werden weiter daran arbeiten, dass alle Kinder in unserem Land beste Chancen von Anfang an haben. Vielen Dank für die guten Beratungen, und ich bitte Sie, dieses Gesetz zu unterstützen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ja, nach dieser Lobhudelei muss ich tatsächlich doch noch ein bisschen mal wieder den Blick auf dieses KiföG richten. Die Beitragsfreiheit war mitnichten Thema in diesem KiföG jetzt in der Anhörung, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber zusammenhängend.) und auch nicht in den Ausschüssen. (Julian Barlen, SPD: Wir arbeiten schon ein bisschen länger dran, Herr Schult.) Durchaus, es ist natürlich Ihnen ein Anliegen, das immer wieder herauszustellen. Aber diese Beitragsfreiheit steht natürlich in einem kausalen Zusammenhang mit den Problemen, die wir jetzt erörtern, und die wir jetzt versuchen, peu à peu durch diese KiföG-Novelle zu beseitigen. Denn, werte Kollegen, Sie wissen es, wir hatten vor Kurzem hier eine Volksinitiative, da wurden 15.000 Unterschriften eingereicht, hier an den Landtag gegeben, dass wir die Fachkraft-Kind-Relation absenken mögen. Deutliche Absenkung war da gefordert, aber es war nicht möglich. 5.000 neue Erzieher müssten sozusagen dafür eingestellt werden. Die Volksinitiative forderte für den Bereich der Kita 1 : 10 – im Vergleich, wir sind jetzt von 1 : 15 auf 1 : 14 sozusagen runtergegangen –, im Bereich der Krippe 1 : 4 und im Bereich des Horts 1 : 17. Und dass das natürlich so ist, werte Kollegen, das hat vielleicht für Sie, die da jetzt nicht so tagtäglich mit zu tun haben, natürlich auch mit der Beitragsfreiheit zu tun, Herr Butzki. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Es ist nämlich so, dass 2019/2020, ist das Gute-KiTa-Gesetz – ein Bundesgesetz – auf das Gleis gestellt worden, und anders als alle anderen Bundesländer hat Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich in die Beitragsfreiheit investiert. Und deshalb finde ich es eigentlich auch unmöglich, Frau Ministerpräsidentin, dass Sie jetzt die anderen Bundesländer geißeln, denn sie haben damals das Geld – diese 106 Millionen – aus dem Gute-KiTa-Gesetz nämlich auch in die Qualität gesteckt. (Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Christian Winter, SPD) Da wurden Erzieher ausgebildet, da wurden Kitaleiter ausgebildet und so weiter. Und Sie haben das ausschließlich, (Patrick Dahlemann, SPD: Da wurde ganz neutral verglichen.) Sie haben das ausschließlich genutzt, um sozusagen die Beitragsfreiheit hier umzusetzen. Wir hätten uns gewünscht als AfD-Fraktion, dass man beides in den Blick nimmt, natürlich eine Entlastung der Eltern, aber eben auch die Qualität in den Kindertagesstätten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Da müssten Sie ja sehr zufrieden sein. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und warum Sie es gemacht haben, werte Kollegen, und warum Sie es gemacht haben, vielleicht wird sich der eine oder andere noch daran erinnern. Natürlich wurden 2020, im gesamten Land wurden Hunderte Plakate aufgestellt: „Gutes neues Jahr 2020! Die Kita ist jetzt kostenfrei!“, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Martina Tegtmeier, SPD) unsere Ministerpräsidentin mit großem Plakat sozusagen im gesamten Land. (Julian Barlen, SPD: Das haben wir alles umgesetzt. Genau! Danke, dass Sie das noch mal ausbreiten!) Es war eine ganz, es war eine ganz gezielte Wahlkampfkampagne. Und was Sie sagten, das Land steht fest dahinter. Sagen Sie den Leuten da draußen doch bitte auch, dass 54,5 Prozent vom Land bezahlt werden! Der Rest wird von den Kommunen und von den Landkreisen bezahlt. (Julian Barlen, SPD: Kein Geheimnis! – Christine Klingohr, SPD: Wir stehen auch dahinter.) Das heißt, Sie versprechen hier, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Sie versprechen hier irgendwelche Dinge und streuen den Menschen da draußen Sand in die Augen. Seien Sie bitte ehrlich, sagen Sie, dass Sie sich damit profilieren wollten (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sagen Sie mal den Familien, dass Sie nicht in die Tasche greifen würden! – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) und dass wir deshalb vor dem Dilemma stehen, vor dem wir jetzt stehen, dass wir eben jetzt viel Geld in die Qualitätsverbesserung investieren müssen (Julian Barlen, SPD: Was denn, fürs Land?!) und es leider nicht geschafft haben, die Erzieher sozusagen in den letzten Jahren auszubilden. (Julian Barlen, SPD: Wie bitte?! Haben Sie sich mal die Zahlen angeguckt? – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Was erzählen Sie denn?! – Zurufe von Christian Winter, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist in der Tat, es wäre vielleicht auch gut gewesen, wenn jemand hier spricht, der auch im Ausschuss dabei war, in der Expertenanhörung dabei war, denn das haben ja die Sachverständigen uns unisono so gesagt, dass wir natürlich eine Absenkung vornehmen müssen, nicht nur in der Kita, sondern eben auch in der Krippe und im Hort. Und sie haben mitnichten da so toll das dargestellt, wie Sie das hier taten, Frau Schwesig, sondern es wurde schon deutliche Kritik geäußert. Sprechen Sie mit Ihren Kollegen von der SPD-Fraktion! Ich möchte auf einen Punkt noch mal gezielt eingehen, den wir als AfD für wichtig erachten, wo wir meinen, das ging auch noch nicht weit genug, das ist nämlich die Stärkung der Elternrechte. Die Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, sich dort einzubringen, natürlich auch in die pädagogische Arbeit, aber, für uns ganz wichtig, auch in die Essensversorgung. Denn wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch, hatte Herr Ehlers vorhin gesagt. Derzeit ist es aber nur so, dass in den Kitas die Eltern nicht entscheiden können, was gespielt wird. Denn sie müssen zwar das Essen bezahlen, sie müssen sozusagen dafür aufkommen, aber entscheiden tut sozusagen die Kitaleitung. Und da wollten wir ein größeres Mitspracherecht der Eltern dort ins KiföG schreiben, das sozusagen, … (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Es gibt ein Mitspracherecht.) Ja, Frau Rösler, das gibt es in der Tat. Es gibt sozusagen das Mitspracherecht, dass man diese Entscheidung im Benehmen mit den Eltern fällen möge. Wir wollten ein Einvernehmen ins KiföG reinschreiben, weil das ist ja sozusagen, diese Leute müssen das bezahlen. Und es gab in der Vergangenheit durchaus immer wieder Kritik an der Essensversorgung in den Kitas. Und das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass sich die Kitas an der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Da hat der Landwirtschaftsminister, Herr Ötzdemir, der Bundeslandwirtschaftsminister, vor Kurzem sozusagen einen Gruß, (Julian Barlen, SPD: Özdemir heißt der.) ein Grußwort geschrieben. Und da ist dann natürlich die Rede davon: nachhaltiger Lebensstil, überwiegend pflanzenbasierte Verpflegung in den Kitas. Und wichtig ist auch der Klimaschutz, insofern, weil wir hohe Treibhausgasemissionen, tierische Lebensmittel haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wollen wir keine Wiederkäuer – es soll kein Rind, kein Schaf und keine Ziege in den Kitas geben. Das wollen wir vermeiden, liebe Kollegen. Deshalb ist es wichtig, dass die Eltern mehr Mitspracherecht bekommen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Haben sie.) dass sie nicht nur am Katzentisch sitzen (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das tun sie doch gar nicht.) und dass sie nicht nur das Benehmen herstellen, sondern das Einvernehmen herstellen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Tun sie doch gar nicht. – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ganz im Gegenteil.) Und glauben Sie mir, die Eltern sind natürlich da mit gehalten oder angehalten, dort einen vernünftigen Essensversorger zu finden. Derzeit haben sie leider keine Möglichkeiten dazu. Das war ein, das ist ein Un…, das … (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Christine Klingohr, SPD: Das ist nicht wahr. Das stimmt nicht. Woher nehmen Sie das?!) Frau Klingohr, ich war, ich habe am Wochenende, ich habe am Wochenende eine Kita besucht. Letztlich, letztlich … (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja, es war Tag der offenen Tür, Herr Koplin, Tag der offenen Tür, passiert manchmal, und da habe ich das Thema auch noch mal angesprochen. (Patrick Dahlemann, SPD: Arme Kita! Arme Kita!) Und letztlich entscheiden wirklich die Kitaleitungen, was dort angeboten wird als Essensversorgung. Wissen wir ja, wir wissen es ja selber, der Kitaträger hat natürlich ein berechtigtes Interesse, seinen Essensversorger ja auch sozusagen dort auszustatten. Aber wiederum die Eltern bezahlen das, und die müssen natürlich auch mitentscheiden können, (Christine Klingohr, SPD: Sind sie ja.) was dort angeboten wird. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie entscheiden.) Wir sehen nach wie vor kritisch im KiföG – also noch mal, die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation 1 : 15 auf 1 : 14 begrüßen wir durchaus, wir hätten uns noch eine stärkere Absenkung gewünscht, wie es die Volksinitiative ja vorgeschlagen hat, das unterstützen wir vollumfänglich –, kritisch sehen wir dieses Grundrechtsbekenntnis für Tagesmütter. Das haben Sie ja explizit auf Wunsch der GRÜNEN reingeschrieben. Ich zitiere einmal: „Die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt sind wichtige Ziele der Arbeit der Landesregierung ... Der Gesetzentwurf beinhaltet daher die klarstellende Ergänzung, dass neben Trägern von Kindertageseinrichtungen auch Kindertagespflegepersonen die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten müssen.“ Also, liebe Kollegen, was hat das in einem KiföG zu suchen?! Glauben Sie nicht, oder glauben Sie ernsthaft, dass Tagesmütter/Tagespflegepersonen, die 0- bis 3- Jährige betreuen, dass die tatsächlich politisch einwirken auf die Jüngsten?! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist doch absurd! Und dass Sie sich jetzt von den GRÜNEN (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hier treiben lassen und das ins KiföG schreiben, das ist unerhört. Sie treten den Kindertagespflegepersonen dort vors Schienbein. Und so sehen es nicht nur wir, werte Kollegen, so sieht es beispielsweise auch der Landeselternrat der Kitas und hat bei dem Gesetzentwurf in der damaligen Anhörung – Sie werden sich vielleicht erinnern, Frau Wegner – davor gewarnt, eine Gesinnungsprüfung bei Tagesmüttern durchzuführen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das hat Sie alles nicht interessiert, Sie haben es trotzdem ins KiföG geschrieben. Wir meinen, es ist zum einen nicht notwendig, weil wir durchaus der Meinung sind, dass das überhaupt gar kein Thema ist bei den, bei den Tagespflegepersonen. Und ich kann Ihnen ja noch mal vorlesen, was sozusagen im Betreuungsvertrag bei den Kindertagespflegepersonen drinsteht, was das Wichtigste ist. Da ist es natürlich Förderung der Sprache, Heranführen an die Musik, Sinnesförderung – keine politische Bildung. Also ich bitte Sie, wie kommen Sie denn darauf, dass jetzt 0- bis 3-Jährige schon politisch indoktriniert werden?! Die GRÜNEN sind da völlig auf dem Holzweg, das wissen wir, aber dass sich die Landesregierung jetzt dort anschließt und das noch mal ins KiföG schreibt, das ist ein Misstrauensvotum gegenüber den Kindertagespflegepersonen, das wir als AfD nicht so unterstützen und hinnehmen werden. Und ein dritter Punkt, den ich auch noch kritisch anmerken möchte – Frau Schwesig sprach ja darüber, gute Bedingungen für die Kindertagespflegepersonen, für die Tagesmütter sind ihr wichtig. Im Ausschuss war das oder in der Sachverständigenanhörung war Frau Materna vom Landesverband der Kindertagespflegepersonen da. Die hätten Sie sich mal anhören sollen! Die hätte, wäre wahrscheinlich hier aufgesprungen, hätte sie das gehört, was Sie gerade gesagt haben, denn sie ist höchst unzufrieden, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) sie ist höchst unzufrieden, was mit den Tagespflegepersonen, was mit den Müttern hier gemacht wird. Tagesmütter stellen, sehen sich oft als Lückenfüller, wenn Kitas wegen Baumaßnahmen geschlossen werden. Und trotz mehrerer Gespräche des Landesverbandes der Kindertagespflegepersonen hat es nichts geholfen. Die Kinder der Tagespflegepersonen sind hinten runtergefallen bei diesem KiföG, und das ist durchaus oder das ist sehr, sehr ärgerlich. Und da bitte, stellen Sie sich nicht hin und weinen hier Krokodilstränen! Sie hätten die Möglichkeit gehabt – es war, es war, lag auf dem Tisch, es lagen Änderungsanträge dazu auf dem Tisch, aber die SPD und die Linksfraktion haben diese alle vom Tisch gewischt. Ich sage es Ihnen noch kurz: Schlechte Bezahlung war ein großer Kritikpunkt der Kindertagespflegepersonen, auch die Anerkennung als pädagogische Fachkraft. Wenn sie 300 Stunden, ja, in der Ausbildung sozusagen eine Qualitätshandbuchausbildung vorweisen können, aber auch Fort- und Weiterbildungen vorweisen können oder sieben Jahre allein schon als Kinder- oder als Tagesmutter tätig sind, ja, das kann es doch nicht sein, dass ihnen da sozusagen die Anerkennung als pädagogische Fachkraft entzogen wird oder nicht anerkannt wird. Schauen Sie sich an, was in unseren Schulen passiert! Da brauchen Sie einen Berufsabschluss und dann drei Jahre gearbeitet zu haben, dann können Sie Lehrer sein. Aber in den Kindertageseinrichtungen, da stellen wir angeblich solche hohen Standards, insbesondere jetzt bei den Kindertagespflegepersonen. Das ist nicht mit uns zu machen! Deshalb haben wir die Tagesmütter auch noch mal in die Expertenrunde eingeladen, und es wurde deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf der Landesregierung geübt. Kurzum, zum Abschluss, Senkung der Fachkräfte, der Fachkraft-Kind-Relation 1 : 14 richtig, natürlich noch nicht ausreichend. Es muss weitergehen, insbesondere auch für die Kita und für den Hort. Stärkung der Elternrechte, sind Sie den entscheidenden Schritt nicht gegangen, dass Sie sagen, okay, die Eltern können wirklich mitentscheiden, sondern sie sitzen tatsächlich nur am Tisch und können nicken oder auch nicht. Eine wirkliche Mitsprache haben sie dort nicht. (Christine Klingohr, SPD: Waren Sie schon mal bei einer Elternversammlung? Haben Sie die schon mal mitgemacht? – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Die Ignoranz bei den Nöten der Tagesmütter, Frau Klingohr, das haben Sie wahrscheinlich im Ausschuss selber mitbekommen, dass die Frau Materna sich überhaupt nicht angehört fühlte und sozusagen als Verliererin hier sich gesehen hat in diesem neuen KiföG-Gesetz. Aber was eben auch schwer wiegt, ist eben dieser Generalverdacht, dass Kindertagespflegepersonen sich ja zum Grundgesetz beziehen oder aufs Grundgesetz beziehen müssen und sich dazu bekennen müssen. Völlig unnötig! Das ist selbst … (Zurufe von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine Selbstverständlichkeit, das ist eine Selbstverständlichkeit. Dass Sie das jetzt noch einmal explizit ins KiföG schreiben (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mithilfe der Linksfraktion und der SPD, ist nicht notwendig gewesen. Kurzum, diese KiföG-Novelle bleibt weit hinter den Erfordernissen zurück. Anders, als die Ministerpräsidentin das jetzt darlegte, sehen wir vieles kritisch, insbesondere den Betreuungsschlüssel, und deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf, verehrte Kollegen, auch in dieser Form nicht zustimmen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Bützow und Güstrow. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion der CDU hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Torsten Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Show in diesem Lande geht weiter. Ich dachte, wir sprechen über den vorliegenden Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. Nein, wir werden zurückgeführt in das Jahr 2021, in Wahlkampfzeiten. Dass wir uns Parteitagsreden hier anhören müssen und nichts zum eigentlichen Gesetzentwurf, das ist traurig aber wahr, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr gut! – Julian Barlen, SPD: Das ist falsch! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Beitragsfreiheit: Nennen Sie mir eine Fraktion, eine Partei in diesem Lande, die das infrage stellt! Sie machen das ständig zum Thema und tun so, (Andreas Butzki, SPD: Haben wir doch gerade gehört.) als wenn das der Fall ist. (Andreas Butzki, SPD: Haben wir doch gerade gehört.) Das ist nicht der Fall. (Julian Barlen, SPD: Gerade Ihr Vorredner hat das getan.) Benennen Sie ansonsten Ross und Reiter, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Da brauchen Sie ein Erinnerungsvermögen von 30 Sekunden.) Was jetzt neu ist bei Ihnen, was neu ist bei der Rede: Die Qualität – (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) kleinere Gruppen – kommt nur zur Wirkung wegen der Beitragsfreiheit, weil sonst die Kinder nicht in die Kita kommen würden. Das ist ein völlig neues Argument. Sagen Sie mir, bevor es die Beitragsfreiheit in diesem Land nicht gab, welches Kind konnte dann in Mecklenburg-Vorpommern nicht in die Kita gehen, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) meine sehr geehrten Damen und Herren?! (Christine Klingohr, SPD: Die Eltern hatten weniger im Portemonnaie. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ich habe mich, ehrlich gesagt, schon seit über zwei Jahren gefragt, (Julian Barlen, SPD: Wie arrogant das von Ihnen ist!) wie werden Sie es anstellen, dass Sie als SPD in diesem Land dieses große Thema hier heute federführend vortragen können. (Julian Barlen, SPD: Was für eine Arroganz gegenüber den arbeitenden Menschen!) Das habe ich mich schon ernsthaft gefragt. Die LINKEN sind ja nicht ganz so gut weggekommen bei der Regierungsbildung, haben also zwei Ministerien erhalten, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) die nicht besonders viel Gestaltungsspielraum lassen – das muss man einfach so sagen –, aber dass Sie es sogar heute schaffen, dass die LINKEN überhaupt gar nicht zu Wort kommen! Ich hätte ja wenigstens noch gedacht, dass die Vertretung, Jacqueline Bernhardt als Justizministerin, spricht. Die hat ja vorher in der letzten Legislaturperiode auch das Thema KiföG betreut. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist jetzt wichtig für Sie, ja?! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber nein, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Erbärmlich! Erbärmlich!) Ihnen ist es gelungen, heute als SPD dieses Thema wieder dann auf sich zu ziehen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das ist politisch ja auch in Ordnung. Das muss man sagen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das muss ja wehtun.) Und eine Bildungsministerin, die mit Kita sowieso etwas fremdelt, die sowieso mit der Kita etwas fremdelt, (Julian Barlen, SPD: Sie können ja mal einen Wunschzettel abgeben, wer das nächste Mal jetzt was reden soll.) ist wahrscheinlich in Singapur jetzt bei 32 Grad Celsius auch besser aufgehoben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Aber eines muss man Frau Oldenburg lassen, eines muss man Frau Oldenburg lassen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sie hat ja Ihnen von der SPD kurz vor der Abfahrt mit ihrer Pressemitteilung am Montag sozusagen noch ein verspätetes Osterei ins Nest gelegt. Man kann auch so sagen, so ein bisschen vergiftet – Konterfei, virtuell gesehen, mit Frau Oldenburg und DIE LINKE. Da gibt sie noch eine Pressemitteilung heraus zu dem Gesetzentwurf, über den wir jetzt hier debattieren, und daraus will ich mal dann zitieren. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Sie fängt tatsächlich an, und dazu hat ja die Ministerpräsidentin stundenlang ausgeführt, dass wir die höchste Betreuungsquote haben, hat sich dann noch an Westländern abgearbeitet, wo doch jeder weiß, aber auch jeder, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) dass das historisch sozusagen auch bedingt ist. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Und wenn ich jetzt mal sage, die 3- bis 6-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern, da haben wir eine Betreuungsquote von 94,5, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Thüringen 94,4 (Julian Barlen, SPD: Thüringen! Wo ist Thüringen, Herr Renz?!) und Brandenburg 94,2 und so weiter, dann geht das so weiter, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) das sind Zehntelbereiche, wo alle ostdeutschen Länder glücklicherweise eine hohe Betreuungsquote haben, und das ist richtig. Aber das zum Schwerpunkt der Debatte zu machen, das ist schon ganz klar, weil dieses Gesetz ja nicht allzu viel regelt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber jetzt kommen wir zu Frau Oldenburg und ihrem zweiten Satz. Und dass Sie den unkommentiert lassen, aber vielleicht haben Sie auch schon geheim getagt. Ich zitiere aus der Pressemitteilung: „Gleichzeitig fördert und betreut eine Erzieherin beziehungsweise ein Erzieher die meisten Kinder bundesweit.“ Also mehr geht ja nicht. Das ist eine schallende Ohrfeige, was die Qualität betrifft in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere unter Ihrer Verantwortung von der SPD für dieses Ministerium. Und das hier noch aufzuschreiben, also das finde ich schon politisch hammerhart. Aber damit müssen Sie leben. (Julian Barlen, SPD: Worauf wollen Sie jetzt hinaus?) Und vielleicht hängt es eben damit auch zusammen, dass Sie als LINKE hier nicht weiter reden dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Und worauf wollen Sie jetzt hinaus?! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber das Ganze geht weiter, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Julian Barlen, SPD: Das versteht doch kein Mensch.) das Ganze geht weiter. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Das Ganze geht weiter: Es können 1.200 zusätzliche Erzieher eingestellt werden. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist halt unsere Politik, nicht Ihre.) Das hat mit diesem Gesetzentwurf nichts zu tun, das wird auch noch ausgeführt. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Na ja, sicher hat das was damit zu tun.) In den unteren zwei großen wesentlichen Absätzen ist das ja noch mal aufgeführt, dass der Mindestpersonalschlüssel 700 neue pädagogische Kräfte hervorbringt. Dann dankt man allen, die das auf den Weg gebracht haben. Die Einzigen, die nicht dabei sind, ist die Landesregierung, weil es gar nicht ihr Verdienst ist und sozusagen mit dem Gesetzentwurf so gut wie gar nichts zu tun hat. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Die Rede hat sie getwittert, Herr Renz! Die Rede hat sie getwittert.) Die nächste Sache: 500 zusätzliche Erzieher durch die Nichtanrechnung des entsprechenden Fachkräfteschlüssels. (Patrick Dahlemann, SPD: Die können Sie sich ja im Livestream noch mal angucken zu Hause.) Möchte ich Sie noch einmal erinnern, haben wir schon in der dritten Novelle beschlossen. Dass das hier noch mal aufgewärmt wird, das ist gut so, aber das hat mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und dann kommen wir nämlich mal zum Gesetzentwurf. (Julian Barlen, SPD: Oha! – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Dann lassen Sie sich feiern für 1.200 Erzieher, die gar nicht durch dieses Gesetz auf den Weg gebracht werden. (Julian Barlen, SPD: Das kommt überraschend.) Dann lassen Sie sich feiern. Sie feiern sich ja eigentlich selbst. Sie müssten sich mal beobachten, wie solche Reden ablaufen! Also ich möchte mal Mäuschen sein auf Ihrem Parteitag, habe ich immer gedacht. Aber brauche ich nicht, das erlebe ich ja hier live, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Sie sind herzlich eingeladen, Herr Renz! – Christine Klingohr, SPD: Genau!) Und dann kommen Sie, (Julian Barlen, SPD: Ist das hier besser als Ihr Parteitag?! – Zuruf von Christine Klingohr, SPD) dann kommen Sie mit der großen Reform. Sie sagen, es wird fortgeführt. Sie haben sich gar nicht mehr getraut, es auszusprechen, von der Großen Koalition – SPD und CDU, –, kam nicht vor, es wurde nur „kontinuierlich fortgeführt“. (Patrick Dahlemann, SPD: Da wollte wieder jemand gelobt werden. Da wollte jemand gelobt werden.) Ich will Ihnen sagen, Frau Schwesig, wir haben Politik gemacht, von 1 : 18 auf 1 : 15, dann haben wir Gesetze verabschiedet, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Da wollte jemand gefeiert werden.) dann war es auch so. Aber was machen Sie mit Rot-Rot – und vielleicht kann das nachher mal ein Redner der LINKEN aufklären oder wer auch immer –, was machen Sie mit Rot-Rot?! Sie stellen sich hin, sagen, 1.200 Erzieher mehr. Sie sagen, wir haben jetzt 1 : 14. Wissen Sie, was wir haben? Wir haben verbindlich ab 01.01.26 – verbindlich ab 01.01.26 – 1 : 14, diese Relation, und nicht vorher, weil es vorher Kannregelungen sind. Und wir wissen alle ganz genau, es gibt diese 1.200 Erzieher, wie auch immer, die gibt es ja im Moment auch gar nicht, und deswegen begrüßen auch alle diese Kannregelungen. Aber Sie suggerieren den Menschen, als wenn morgen die Gruppen überall in Mecklenburg-Vorpommern 1 : 14 sind. Und das ist falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das fördert Politikverdrossenheit, und so etwas lehnen wir ab! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und wenn Sie dann – das können Sie nicht wissen, das können Sie ja nicht wissen –, wenn Sie dann Anhörungen erleben, wenn wir jetzt die vierte Novelle haben, und bei allen Novellen waren sich alle Fachkräfte, alle Fachleute einig, Leute, geht ran an die Erzieher-Kind-Relation im Krippenbereich, geht ran an die Erzieher-Kind-Relation insbesondere im Hortbereich, und dann stellen Sie sich hin – das hat ja schon eine Vorrednerin gemacht vor Monaten, Frau Pfeifer von der SPD, und hat gesagt, als ich sie gefragt habe, warum, wenn alle Fachkräfte im Hort und im Krippenbereich die Notwendigkeit sehen, warum nehmen Sie dann den Kindergartenbereich, wo wir schon so viel geschafft haben: Ja, weil es im Koalitionsvertrag steht. Liebe Leute, so können Sie doch nicht die Menschen mitnehmen! Ich habe Ihnen schon bei der Ersten Lesung gesagt, wenn Sie ehrlich sind, dann lassen Sie den Anhörungsprozess gleich ganz sein in diesem Bereich, sagen Sie, Erste und Zweite Lesung gleichzeitig, wir machen sowieso, was wir wollen, und verweisen auf Ihren Koalitionsvertrag. Dann können wir uns das sparen, solche Anhörungsprozesse, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und wenn Sie nicht bereit sind, diese Größe zu zeigen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass die Stimmung so ist im Land, wie sie ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Christine Klingohr, SPD) Und ich will auch noch einen zweiten Punkt aufrufen. Wenn es um die Beteiligung der kommunalen Ebene geht, dann wissen wir alle, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) selbst in Mönkebude, dass die Finanzierung von 55, von 54,5 Prozent zu gering ist. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Da sind sich seit Jahren alle einig gewesen, insbesondere DIE LINKE. Die haben uns ja richtig getrieben: Wir müssen mindestens zwei Prozentpunkte oben drauflegen als Land, um eine gerechte finanzielle Verteilung zu haben. Sie greifen dieses Thema gar nicht mehr auf. Sie haben zwar eine Erhöhung jetzt auf 55,22, aber alle sagen selbst, das ist ja nur eine höhere Beteiligung aufgrund der höheren Lasten, die wir in dieses Gesetz reinschreiben. Aber diese zwei Prozent mehr Beteiligung durch das Land, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist Standard.) das wird ignoriert, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist Standard.) wird wegdiskutiert. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Deswegen heute noch mal der Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion: Ganz klares Signal an die kommunale Ebene, hier noch einmal zwei Prozent obendrauf zu packen, und wir bitten dort um Zustimmung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich besonders aufregt – leider ist die Redezeit relativ kurz bei diesem wichtigen Thema –, aber wenn wichtige Player nicht an Bord sind, dann muss man sich sowieso die Frage stellen, inwieweit das Ganze Sinn macht. Wenn Sie aber als Rot-Rot der Volksinitiative in einer Entschließung auch noch signalisieren, Sie werden mehr tun, gleichzeitig aber verbindlich erst zum 01.01.26 1 : 14 einführen, dann müssen Sie sich doch nicht wundern. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin schon eine Weile dabei, auch in Regierungsverantwortung mit der SPD, aber in diesem Bereich, das habe ich noch nicht erlebt, die größte Mogelpackung der letzten zehn Jahre. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Julian Barlen, SPD: Was für eine nichtssagende Rede!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Jeannine Rösler. Jeannine Rösler , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Renz! (Torsten Renz, CDU: Ja, anwesend! – Patrick Dahlemann, SPD: Bitte mit „Minister a. D.“ ansprechen!) Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: In Mecklenburg-Vorpommern besuchen fast 95 Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren eine Kindertagesstätte. Ebenso positiv ist der Anteil von Grundschulkindern in Horten, der mit fast 79 Prozent bereits Jahre vor der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/2027 ganz beachtlich ist. Diese Zahlen sind nicht einfach nur statistische Werte; sie spiegeln das Engagement aller, die für die Bildung unserer Jüngsten sorgen, wider. Und an erster Stelle sind hier ganz klar die engagierten Erzieherinnen und Erzieher im Land genannt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir alle, wir alle wissen, wie entscheidend die frühen Jahre für die lebenslange Entwicklung unserer Kinder sind. Und mit den Neuerungen im Kindertagesförderungsgesetz sind weitere spürbare Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verknüpft, und zwar bei Beibehaltung der Gebührenfreiheit in Kita und Hort. Und das ist überhaupt keine Selbstverständlichkeit. Ein zentraler Punkt unserer Reform ist die Anpassung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) von bisher 1 :15, von 1 : 15 auf 1 :14. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Selbst noch mal nachlegen.) Allein diese Maßnahme stellt eine Investition von fast 12 Millionen Euro pro Jahr dar. Das ist ein finanzieller Kraftakt, der erneut zeigt, wie ernst es uns ist, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu erhöhen. (Torsten Renz, CDU: Da kommen doch schon 5,6 Millionen vom Bund.) Und dies ist, und dies ist eine stetige Aufgabe, die hiermit auch nicht abgeschlossen ist, so, wie es die Ministerpräsidentin hier auch ganz eindrücklich vorgetragen hat, sondern es ist stets das Machbare ins Visier zu nehmen und abzuwägen und dann auch umzusetzen. Allein im letzten Jahr hat das Land 467 Millionen Euro für Kinderbetreuung aufgewendet. Das sind acht Prozent mehr als das Jahr zuvor. Und, Herr Renz, ich hätte ja erwartet, dass Sie zu Ihren Änderungsvorschlägen, die Sie vorgelegt haben, dann auch gleichzeitig vortragen, wie das finanziert werden soll (Torsten Renz, CDU: Beantragen Sie längere Redezeiten! Dann mache ich das auch sehr gerne.) und wie Sie auch das notwendige Personal dafür dann bereitstellen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das neue KiföG beinhaltet Maßnahmen zur Entlastung des Personals in den Kitas, so der Einsatz von Assistenzkräften. Zum Beispiel wird es Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung ermöglicht, kleine Gruppen zu leiten und somit auch die Betreuung in Randzeiten zu übernehmen. Ferner werden Alltagshilfen eingesetzt, um das pädagogische Personal zu entlasten. Studierende und Assistenzkräfte können mehr Verantwortung übernehmen und somit auch wertvolle praktische Erfahrungen sammeln. Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben ist dabei selbstverständlich an ihre pädagogische und persönliche Eignung geknüpft. In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass die hohe Qualifikation unserer Fachkräfte durch die neuen Regelungen keineswegs beeinträchtigt wird. Derzeit besitzen über 90 Prozent des pädagogischen Personals in den Kitas mindestens einen Fachschulabschluss, wovon 87 Prozent als Erzieherinnen und Erzieher tätig sind. Damit sind wir im Bundesdurchschnitt absolut spitze. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, ein weiterer ganz wichtiger Aspekt ist die Stärkung der Elternrechte, also auch mehr Möglichkeiten für die Beteiligung der Eltern, insbesondere wenn es um pädagogische Konzeptionen, um die Gestaltung der Öffnungszeiten in den Kitas geht oder eben auch um die Verpflegung. Und, Herr Schult, ich muss Ihnen sagen, Sie haben wirklich keine Ahnung und sich überhaupt nicht erkundigt, wie das abläuft, wenn Elternräte in den Kitas tätig sind, die sich sehr engagiert einsetzen und darüber ständig diskutieren, auch über die Verpflegung. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist doch überhaupt nicht wahr, was Sie sagen. Sie haben schon ein Mitspracherecht, und auch die Kindertageseinrichtungen kommen dem entgegen, und das ist ein sehr intensiver Austausch. Also, Sie sollten sich da wirklich mal schlaumachen. Ich kann Ihnen das aus eigener Erfahrung sagen von meiner Tochter, in der Kita, die ist im Elternrat, wie das abläuft. Also das … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Jeannine Rösler , DIE LINKE: Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. (Enrico Schult, AfD: Erst mich ansprechen, aber keine Zwischenfrage gestatten. – Christine Klingohr, SPD: Nur, weil Sie keine Redezeit mehr haben?! – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Eltern können damit aktiver an der Gestaltung der Bildungs- und Betreuungsumgebung ihrer Kinder teilnehmen, im Sinne einer transparenten und auch bedarfsgerechten Kitalandschaft. Die Sprachentwicklung, insbesondere für 4- bis 5-Jährige, wird hier ganz besonders noch einmal in den Fokus gerückt. Dies unterstreicht den bereits bestehenden Ansatz der alltagsintegrierten Sprachförderung und wie wichtig es ist, sprachliche Fähigkeiten gerade in diesem kritischen Entwicklungsstadium frühzeitig zu entwickeln, denn diese sind ja ganz entscheidend dann auch für die weitere schulische und persönliche Entwicklung der Kinder. Hier wird also ganz früh angesetzt, um allen Kindern die besten Startchancen zu geben. Durch die Anpassung der Ausbildungsvergütung an den Tarifvertrag und die Festlegung eines Mindestsatzes von 90 Prozent der tariflich festgelegten Vergütung soll die Attraktivität der Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft erhöht und eine angemessene Vergütung der Auszubildenden sichergestellt werden. Die 90 Prozent sind zwar bereits eine Verbesserung, aber ich sage hier auch, hier ist noch Luft nach oben. Die neuen Regelungen zur Kindertagespflege erhöhen die Flexibilitäten und erlauben eine bessere Anpassung an lokale Gegebenheiten und Bedürfnisse. Die Möglichkeiten, in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder zu betreuen, sofern diese nicht gleichzeitig anwesend sind, sowie die klare Definition der Anforderungen an die räumlichen Voraussetzungen und die pädagogische Eignung bieten mehr Klarheit und Sicherheit für die Betreuenden. Flexible Fortbildungsstunden unterstützen die Professionalität und sichern auch die Qualitätsstandards. Und verankert ist auch, dass Kindertagespflegepersonen – genau wie die Träger von Kindertageseinrichtungen – die Grundsätze des Grundgesetzes unterstützen müssen. All diese Änderungen sind klar darauf ausgerichtet, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Und das bleibt Aufgabe und Auftrag für die Zukunft. Sehr geehrte Damen und Herren, ich will auch mit Nachdruck und doch auch mit Freude auf den Landesrahmenvertrag für Kindertageseinrichtungen hinweisen, der ja in engem Zusammenhang mit dem KiföG steht. (Torsten Renz, CDU: Ja, wie denn konkret?!) Dieser Vertrag ist ein Meilenstein der Zusammenarbeit zwischen kommunalen Spitzenverbänden, öffentlichen und privaten Trägern sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Er legt einheitliche und klare Rahmenbedingungen fest, die direkt zur Steigerung der Qualität beitragen. Zum ersten Mal – zum ersten Mal – werden landesweit gültige Standards festgelegt, die es uns ermöglichen, die Niveauunterschiede zwischen verschiedenen Trägern und Regionen auszugleichen. Das sichert jedem Kind, unabhängig von seinem Wohnort, die gleich hohe Qualität an Betreuung und Förderung. Und durch nachvollziehbare Berechnungsschemata und Sachkostenpauschalen wird es für die Verwaltung auch einfacher. Und es wird transparenter für alle Beteiligten, vor allem eben auch für die Verhandlungen zwischen Trägern und Kommunen. Die Vereinbarung ermöglicht insbesondere einheitliche Personal- und Leistungsschlüssel, berücksichtigt zum Beispiel Öffnungszeiten, Schließ- und Krankheitstage. Alles in allem haben wir damit in die Zukunft gerichtet eine solide Basis, klare und verbindliche Regelungen, um langfristig zu planen und zu investieren. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die sich an diesem langen und oft herausfordernden Prozess konstruktiv beteiligt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Abschließend lassen Sie mich noch einmal ganz deutlich hervorheben, dass alle auf den Weg gebrachten Maßnahmen ermöglichen, 1.200 zusätzliche Fachkräfte/Kitafachkräfte zu beschäftigen und die unmittelbare Betreuungssituation deutlich zu verbessern. Diese Änderungen werden nachhaltig wirken und die Bildungs- und Chancengerechtigkeit in unserem Bundesland weiter erhöhen. – Recht herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Einen Moment bitte, Frau Fraktionsvorsitzende! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Schult, bitte! Enrico Schult , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rösler, Sie haben mich ja angesprochen, direkt, haben jetzt keine Frage zugelassen. Gut, versuche ich es jetzt mal auf dem Wege der Kurzintervention. Sie sagten, dass wir da keinen Einblick hätten, was in den Kitas los ist, insbesondere bei der Essensversorgung. Ich bin selbst zweifacher Vater, habe damals auch, wie gesagt, dort mitentscheiden dürfen. Es ist in der Tat so, dass man wirklich … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha, aha! Mitentschieden!) Ja, nicht mitentscheiden, Herr Koplin, und vielleicht hätten Sie doch mal an einem Sonnabend auch mal eine Kita besuchen sollen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Tägliche Arbeit! Täglich!) Die sitzen quasi, es wird nur das Benehmen, und das haben Sie ja auch, das haben wir ja auch so ins KiföG geschrieben, und da gibt es ja einen deutlichen Unterschied zwischen Benehmen, das heißt sozusagen, ja, ihr könnt mal eure Meinung sagen, und Einvernehmen, das heißt, man einigt sich auf einen Essenanbieter, man einigt sich auf, sozusagen auch auf die, auf den Speiseplan. Ich sagte es bereits, es kommt immer weniger Fleisch auf die Teller in den Kitas, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Gut so!) und das sorgt, und der Preis ist natürlich auch ein Aspekt, das sorgt für Unmut bei den Eltern. Ich frage Sie jetzt ganz konkret: Wo ist der Unterschied zwischen Einvernehmen und Benehmen? Können Sie das mal kurz skizzieren? Weil im KiföG steht „Benehmen“ drin, wir hatten beantragt „Einvernehmen“, wo Sie sagen, wo sagen Sie jetzt, ist das Problem, dass sozusagen die Eltern trotzdem dieses Mitspracherecht haben? Das haben sie meines Erachtens nicht. Jeannine Rösler , DIE LINKE: Also wir bleiben dabei, dass die Eltern ein Mitspracherecht haben, gerade auch in dieser Frage der Essensversorgung. Das widerspiegeln uns auch die Elternräte in den Kindertageseinrichtungen, die darüber immer wieder auch diskutieren und mit dem Kitaträger sich auch einigen auf die Essensversorgung. Dass das im Benehmen sein muss, das liegt ja auf der Hand, weil es einfach schier unmöglich ist, alle Interessen von allen so zu berücksichtigen, dass jeder mit allem, mit jeder Mahlzeit dann auch einverstanden ist. Das geht überhaupt nicht, das ist gar nicht machbar. Aber die Eltern sind natürlich mit in den Entscheidungsprozess eingebunden und können schon sehr wohl bestimmen, welche Ernährung soll für die Kinder dann auch maßgeblich sein. Und das tun sie auch sehr selbstbewusst, darauf können Sie sich verlassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner. Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ein Schwerpunkt der vorliegenden KiföG-Novelle ist die Ausweitung des Fachkräftekatalogs. Angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage und des hohen Fachkräftemangels in den pädagogischen Berufen ist dieser Schritt nachvollziehbar. Gleichzeitig muss hier mit Augenmaß vorgegangen werden, um die pädagogische Qualität in den Kindertagesstätten nicht weiter absinken zu lassen. So ist es für uns zum einen nicht nachvollziehbar, warum Studierende mit 120 Credit Points bereits als vollwertige pädagogische Fachkräfte in den Randzeiten eingesetzt werden sollen. Sie verfügen vielfach über keinerlei Praxiserfahrung. Außerdem wissen wir doch, dass Kinder – insbesondere in den Randzeiten – besonders bedürftig und auf ausgebildete Fachkräfte angewiesen sind. Das heißt nicht, dass wir es ablehnen, fortgeschrittene Studierende in den Kitaalltag einzubinden. Allerdings sollten sie nicht den Status erhalten, sie einer grundständig ausgebildeten Erzieherin gleichzustellen. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Beschlussempfehlung hinweisen. Vonseiten der SPD wurde im Bildungsausschuss angemerkt, dass Studierende nur helfen würden und immer eine Fachkraft im Raum sei. Genau das ist in den Randzeiten eben nicht der Fall. Studierende sollen allein und eigenverantwortlich Kinder betreuen – ohne Praxiserfahrung. Sie geben die Verantwortung an die Träger ab und stellen eben nicht gesetzlich sicher, dass zumindest eine erfahrene Fachkraft im Raum ist und gegebenenfalls in herausfordernden Situationen helfen kann. Das ist fahrlässig, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Folgerichtig wäre es hingegen, langjährig tätige Kindertagespflegepersonen auch in den Kitas als pädagogische Fachkräfte anzuerkennen. Sie verfügen insbesondere im U3-Bereich über eine hohe Expertise und sollten nach einer 300-stündigen QHB-Ausbildung, jährlichen Fort- und Weiterbildungen sowie einer siebenjährigen Berufserfahrung als Kindertagespflegepersonen in den Kitas als Fachkräfte anerkannt sein. Ich meine, es ist doch absurd, dass eine fachfremd ausgebildete Physiotherapeutin und Physiotherapeuten und Logopädinnen und Logopäden in den Kitas als vollwertige Erzieherinnen und Erzieher arbeiten, während gleichzeitig langjährig berufserfahrenen Kindertagespflegepersonen der Wechsel in die Kitas als Fachkraft verwehrt bleibt. Bei allem Verständnis in Zeiten des Fachkräftemangels, aber wir dürfen die Qualität in unseren Kitas nicht aus den Augen verlieren. Studierende und Assistenzkräfte dürfen in Zukunft nicht der Anspruch hinsichtlich unserer kindheitspädagogischen Fachkräfte sein. Sie stellen vielleicht die Betreuung sicher, sind eine gute Unterstützung, weil uns ausgebildete Fachkräfte fehlen, sie sind aber keine qualitative Verbesserung. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Das kann nur über eine langfristige Strategie zur Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation erfolgen, auf die wir bisher warten. Bis diese in Angriff genommen wird, werden wir wohl weiterhin auf die traurige Realität schauen müssen, die nicht nur die Gewerkschaften, sondern unter anderem auch Senator Bockhahn aus Rostock mit hohen Ausfallzeiten der Fachkräfte, häufigem Wechsel der Erzieher/-innen und Vertretungssituationen beschreiben. Für das Personal und die kleinen Kinder ist das eine mehr als schwierige Situation. Daran wird auch die Fachkraft-Kind-Relation von 1 : 14 im Kindergarten nichts ändern. Das ist kein Quantensprung. Hier wird nur versucht, den Alltag aufrechtzuerhalten, (Christine Klingohr, SPD: Oh nein!) denn es handelt sich bei dieser Änderung nicht um eine weitere Person oder eine halbe Stelle mehr, sondern lediglich um ein paar Stunden. Ich möchte hier auch gern die Vertreterin der LIGA zitieren: Die in der Anhörung beklagte „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ stünde augenscheinlich über dem Kindeswohl und den Kinderrechten. Es gibt mit dem neuen Gesetz auch keine Verbesserungen in den Krippen, obwohl die Expert/-innen in der Anhörung mehrheitlich verdeutlichten – und Herr Renz hat ja auch schon darauf hingewiesen –, dass beispielsweise bei der Eingewöhnung der Babys und Kleinkinder dringender Verbesserungsbedarf besteht. Anstatt bisher zwei sollten eher sechs Wochen dafür vorgesehen werden und die Fachkraft zumindest für die Zeit von anderen Aufgaben freigestellt sein. Nur so kann eine bindungsgerechte Eingewöhnung überhaupt gelingen. Aber ja, wieder wird nun das Argument ertönen: „Wir haben eben keine Fachkräfte“. Aber bitte, meine Damen und Herren, dann bilden wir doch mehr aus! Es ist ein richtiger erster Schritt, dass Sie nun die Ausbildungsvergütung auf 90 Prozent des TVAöD Pflege erhöht haben. Aber im Wettbewerb um Azubis frage ich mich doch, warum Sie nicht direkt zu 100 Prozent nach Tarif zahlen und nicht wenigstens 100 Prozent des Tarifvertrages für normale Auszubildende im öffentlichen Dienst. Wenn der Erzieher/-innenberuf für junge Menschen attraktiv sein soll, muss er angemessen vergütet werden und vor allem über gute Arbeitsbedingungen verfügen. Nur wer zufrieden ist, bleibt seinem Berufsstand treu. Wir haben deshalb umfangreiche Änderungsanträge eingebracht. Stimmen Sie ihnen zu, und wir freuen uns über ein gelungenes KiföG, eine gelungene vierte Novelle, sonst bleibt uns leider nur übrig, uns bei Ihrem Vorschlag zu enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die FDP hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die vierte KiföG-Novelle enttäuscht nicht nur meine Fraktion, sondern auch viele Erzieherinnen und Erzieher sowie Kitaleitungen. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Das konnten wir bei der Anhörung im Bildungsausschuss deutlich feststellen. Dreh- und Angelpunkt ist der Fachkraft-Kind- beziehungsweise der Betreuungsschlüssel. Trotz der Empfehlungen der Experten, die Absenkung erst im Krippen- und Hortbereich vorzunehmen, hat sich die Ministerin für den Kitabereich entschieden. Und die Absenkung reicht auch nicht aus, aber das haben wir sowohl hier als auch im Ausschuss schon hinreichend besprochen. Wie so oft haben wir kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem. Ich will darum heute auf einen anderen Aspekt dieses Gesetzentwurfes eingehen, der aus Sicht meiner Fraktion ebenfalls zu kurz kommt in Ihrem Gesetzentwurf – es wurde auch von anderen Vorrednern schon angesprochen –, die Kindertagespflege. Die Situation der Kindertagespflege ist dramatisch. In den letzten Jahren haben in Mecklenburg-Vorpommern über 80 Prozent der Kindertagespflegepersonen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben. Das sind über 5.000 Betreuungsplätze, die nun fehlen – Tendenz steigend. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Dabei sind Kindertagespflegepersonen eine wichtige Entlastung in einem Kitasystem, das personell an seiner Belastungsgrenze ist. Aber die Tätigkeit rechnet sich einfach nicht. Uns liegen mehrere Berechnungen vor, die belegen, dass die Kindertagespflegepersonen deutlich unter dem Mindestlohn arbeiten. So viel zum Thema „Gute Arbeit, gute Löhne“. Man braucht sich darum nicht zu wundern, wenn die Kindertagespflegepersonen aufgeben oder in andere Bundesländer gehen, denn da sind die Bedingungen meist besser. Oder sie scheiden ganz aus dem Beruf aus und machen etwas ganz anderes, und das, obwohl wir händeringend Erzieherinnen und Erzieher suchen. Es wäre also mehr als notwendig, diese Fachkräfte zu unterstützen und im Land zu halten. Vor allem im ländlichen Raum können sie einen Beitrag leisten, die Kindertagesstätten mit ihren viel zu hohen Betreuungsschlüsseln zu entlasten. Dazu kommt, dass viele Eltern die Nähe und die familiäre Struktur schätzen. Wenn wir jedem Kind gerecht werden wollen, müssen wir auch die Vielfalt der Betreuungsstrukturen aufrechterhalten, denn für viele Kinder und ihre Eltern ist die Tagespflege das beste Angebot. Wir fordern deshalb, hier gesetzliche Schritte zu unternehmen, um die Situation zu verbessern. Dazu haben wir einen Entschließungsantrag im Bildungsausschuss vorgelegt – er wurde abgelehnt. Wir werden deshalb demnächst eine Gesetzesinitiative dazu einbringen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ganz kurz auf die Änderungen eingehen, die in Bezug auf die Tagespflege in die Novelle nach der Anhörung eingearbeitet wurden. Auch hier wurden unsere Erwartungen enorm enttäuscht. Eine Kindertagespflegeperson kann Hortkinder betreuen, aber nur, wenn sie Fachkraft im Sinne des KiföG ist. Alle Kindertagespflegepersonen sind aber aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt, Kinder bis zwölf Jahre zu betreuen. Weiterhin sollen dann nur Hortkinder betreut werden, die zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Erledigung der Hausaufgaben haben. Jedes andere Hortkind ist von der Betreuung in der Kindertagespflege ausgeschlossen. Wie soll man das bitte den Kindertagespflegepersonen erklären? Auch die Formulierung der „homogenen Gruppe“ sehen wir kritisch. Das schließt für eine Kindertagespflegeperson, die Hortbetreuung anbieten möchte, förmlich aus, andere Kinder zu betreuen. Sie müsste dann fünf Hortkinder finden, die Unterstützung benötigen. Natürlich wünschen sich Eltern für ihre schulpflichtigen Kinder auch eine Betreuung in der Tagespflege. Und ja, hier können Kindertagespflegepersonen viel leisten, aber doch nicht so! Insgesamt ist die Formulierung des Paragrafen unserer Auffassung nach so schwammig, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe hier dann ihre eigenen Ideen in Satzungen formulieren werden. Kurzum, die Hürden für die Betreuung der Hortkinder sind viel zu hoch angesetzt. Zur Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege trägt diese Formulierung des Paragrafen nicht bei. Ähnlich sieht es bei den Fort- und Weiterbildungen aus. Die Kindertagespflegepersonen, die während der Arbeitszeit Fort- und Weiterbildungen machen möchten, machen das schon. Schließen sie ihre Tagespflegestelle zu oft, ohne dass eine Vertretung zur Verfügung steht, sehen sich die Eltern nach anderen Betreuungsmöglichkeiten um und kündigen den Betreuungsplatz. Fortbildungen sind wichtig, müssen aber bei Selbstständigen anders organisiert sein als bei Angestellten. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Änderungen gut gedacht, aber schlecht ausgeführt sind. Wir lehnen deshalb die Gesetzesänderung in dieser Form ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Monique Wölk. Dr. Monique Wölk , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich übernehme die Aussprache in der Debatte zur KiföG-Novelle wieder für meine Kollegin Mandy Pfeifer, die aus Krankheitsgründen heute nicht anwesend sein kann. Und ich grüße sie ganz herzlich an dieser Stelle, wünsche ihr alles Gute, eine gute Genesung, denn ich weiß, Mandy Pfeifer ist die Person, die für dieses Thema brennt, und eigentlich ist es ihr Thema. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nun aber zu unserer Debatte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Heute entscheidet der Landtag darüber, ob er die vierte Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes beschließt. Und heute entscheiden Sie darüber, ob die frühe Bildung in unserem Land weiter verbessert werden soll. Zu den wesentlichen Punkten der Novelle haben die Ministerpräsidentin und die Kollegin Jeannine Rösler bereits sehr anschaulich ausgeführt. (Torsten Renz, CDU: Die haben doch gar nicht zu dem Gesetzentwurf gesprochen.) Der Bildungsausschussvorsitzende, mein Kollege Andreas Butzki, hat von den ausführlichen Beratungen im Bildungsausschuss und vor allem auch zu der Anhörung zu dem Thema berichtet. Ich möchte im Folgenden zunächst vier Punkte hervorheben, die mir in dieser Novelle neben weiteren erst einmal besonders wichtig sind: Das eine ist, wir erweitern das Tätigkeitsfeld von Tagespflegepersonen. Diese dürfen zukünftig Kinder im Grundschulalter individuell bei den Hausaufgaben begleiten. (Enrico Schult, AfD: Das haben wir ja gerade gehört, was das wert ist.) Eine Änderung, die auf die Forderung von Tagespflegepersonen und auch Eltern zurückgeht, denn in der Praxis hat sich gezeigt, dass manche Kinder im Grundschulalter aufgrund ihres Entwicklungsstandes und ihrer Fähigkeiten einen über die Hausaufgabenbetreuung im Hort hinausgehenden Unterstützungsbedarf haben. Der nächste Punkt, wir konkretisieren die Einsatzmöglichkeiten für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und können diese bei festgestellter Geeignetheit auch erweitern. Assistenzkräfte sollen zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen ihnen übertragene Teilaufgaben – das möchte ich vielleicht auch gerade noch mal im Hinblick auf den Wortbeitrag von Frau Wegner betonen –, ihnen übertragene Teilaufgaben selbstständig ausführen, und zwar, wenn sie mindestens eine dreijährige Praxiserfahrung in einer Kita haben und im Vorfeld eine Abstimmung mit einer pädagogischen Fachkraft erfolgt ist und zeitgleich auch mindestens eine pädagogische Fachkraft in der Kita anwesend ist und die pädagogische und persönliche Eignung der Assistenzkraft für diese Aufgabe von der Kitaleitung oder dem Träger zuvor festgestellt wurde. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Christine Klingohr, SPD) Damit haben die Kindertageseinrichtungen zukünftig es leichter, ihr Personal flexibler einzusetzen, was wichtig ist, damit wir auch tatsächlich dazu kommen, das Betreuungsverhältnis weiter zu verbessern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, was an dieser Stelle auch ganz wichtig ist, wir halten das wichtige Fachkräftegebot aufrecht. Dann die Alltagshilfen: Wir sorgen dafür, dass das Erfolgsmodell Alltagshilfen verstetigt wird, indem dieses nämlich in den Gesetzesentwurf aufgenommen wird. Alltagshilfen können die Erzieherinnen und Erzieher zukünftig weiter von nicht pädagogischen Aufgaben entlasten. Dazu gab es in der Vergangenheit bereits viele positive Rückmeldungen, und wir verbessern auf diese Art und Weise die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in den Kitas. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch das möchte ich, auch das möchte ich noch einmal betonen, weil wir eben bei den Beiträgen der Kollegen gehört haben, dass es eben wichtig sei, die Arbeitsbedingungen in den Kitas auch gut zu gestalten. Und schließlich der Betreuungsschlüssel – ein Thema, auf das wir immer wieder zurückkommen, weil es eben auch wichtig ist. Mit der vorliegenden Novelle wird die Fachkraft-Kind-Relation für die 3- bis 6-Jährigen im Kindergarten auf 1 : 14 abgesenkt. Ja, definitiv ab 2026 und für alle, die das ermöglichen können, auch schon früher. Der Kollege Andreas Butzki hat in diesem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, in den Anhörungen zur KiföG-Novelle gab es unterschiedliche Ansichten dazu, wo eine Absenkung ganz besonders notwendig ist. Einige haben gesagt, in der Krippe, andere haben die Absenkung im Hort für besonders wichtig gehalten. Und vor ungefähr vier Wochen haben wir hier an dieser Stelle im Landtag über die Volksinitiative und deren Ansinnen gesprochen, dass der Betreuungsschlüssel – die Fachkraft-Kind-Relation – verbessert werden muss. Und auf einen Beschlussvorschlag der Regierungskoalition hin – daran möchte ich Sie alle noch einmal erinnern – haben wir gesagt, wir wollen einen langfristigen Perspektivplan entwickeln und prüfen, (Enrico Schult, AfD: Papier ist geduldig.) wie wir weitere Qualitätssteigerungen in der Kindertagesförderung jetzt in der aktuellen Legislaturperiode einleiten können. Und Sie alle wissen ganz genau, dass es dabei ganz bestimmt um das Thema des Betreuungsschlüssels ging. Und nein, Herr Schult, Papier ist nicht geduldig. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Doch, doch, doch!) Die Regierungskoalition steht zu dem, was sie sagt. Das haben wir in der Vergangenheit gezeigt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und daran halten wir uns auch weiterhin. Und was an dieser Stelle zum Thema Betreuungsschlüssel vielleicht etwas untergegangen ist, was aber mir persönlich ganz besonders wichtig ist: Mit der jetzt vorliegenden Novelle gehen wir schon den ersten oder nächsten Schritt zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Die Ministerpräsidentin hat es bereits ausgeführt, mit dem neuen KiföG können wir den Betreuungsschlüssel schon jetzt weiter senken, nämlich dort, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder eben auch Kinder mit Migrationsgeschichte betreut und gefördert werden. Und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist doch der entscheidende Punkt. Wir wollen mit der KiföG-Novelle eine gezielte Unterstützung und Hilfe für jene Kinder ermöglichen, die ihrer auch ganz besonders bedürfen. Und damit trägt diese KiföG-Novelle mit all den von den Kolleginnen und mir vorgestellten Maßnahmen auch dazu bei, dass sich die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessert. Ich komme jetzt zu den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen: Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir den größten Teil der Änderungsanträge bereits im Ausschuss beraten. Sie schlagen aber an einer Stelle noch etwas vor, was wir im Ausschuss nicht hatten, und zwar ist es, dass die Ausbildungsvergütung – Moment – für Auszubildende auf 100 Prozent am TVAöD ausgerichtet werden sollte. Wir haben in der Novelle jetzt den Vorschlag, dass 90 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschritten werden sollen. Das ist ein riesengroßer Schritt. Die restlichen 10 Prozent, es tut mir sehr leid, aber mir fehlt an dieser Stelle tatsächlich einfach der Punkt, woher wir dieses Geld zusätzlich dann nehmen sollen. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die beiden Änderungsanträge der Fraktion der CDU haben wir ebenfalls im Bildungsausschuss beraten. Manche Forderungen davon sind mittlerweile hinfällig, unter anderem dadurch, dass wir mittlerweile einen Abschluss des Landesrahmenvertrages haben und dass hier eben auch einige Punkte, die Sie angeregt haben, übernommen sind. Ihre Forderung, pauschal zwei Prozent mehr Kostenbeteiligung des Landes an den Kitakosten umzusetzen, ist etwas, was Sie an keiner Stelle begründet haben. Und wenn Sie sich anschauen, wir haben einen Entschließungsantrag, den wir hier noch einbringen, bei dem geht es genau um diese Frage, wie können wir den Anteil der Landesfinanzierung noch einmal evaluieren, welchen Anteil brauchen wir tatsächlich. Und dazu haben wir auch schon ein gutachterliches Verfahren eingeleitet. An dieser Stelle, sehr geehrte Kollegen der CDU, bitte ich doch eher darum, dass wir diese Gutachten abwarten, anstatt dass Sie hier eine Forderung aus dem Bauch heraus stellen, einfach zwei Prozent mehr Landesfinanzierung in die Kindertagesförderung zu geben, ohne zu sagen, warum dies denn tatsächlich so sein sollte. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ganz konkret auf den neuen Landesrahmenvertrag eingehen und zu diesem hart erarbeiteten Ergebnis auch allen gratulieren. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an dieser Stelle, Frau Dr. Wölk? Dr. Monique Wölk , SPD: Herr Renz, ich würde doch tatsächlich eine Kurzintervention am Ende befürworten. (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Machen wir es hinterher. Die Ministerpräsidentin sagte bereits, allein durch den vereinbarten Mindestpersonalschlüssel im Rahmen des Landesrahmenvertrages können 700 pädagogische Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden. Mit der Nichtanrechnung der Auszubildenden auf den Fachkräfteschlüssel bedeutet das insgesamt über 1.200 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr in den Kitas. Das ist ein ganz wichtiger Schritt nach vorne. Und ich möchte es auch noch einmal ganz deutlich sagen: Die Kindertagesförderung ist für meine Fraktion ein herausragend wichtiges Thema. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In den Beiträgen der Kollegen wurde eben noch einmal deutlich, dass wir immer wieder über den Gegensatz – den vermeintlichen Gegensatz – zwischen einer Beitragsfreiheit und eben auch Qualitätsverbesserungen in der Kita diskutieren. Aber schauen wir uns doch einmal an, welche Erfolge wir in der Kindertagesförderung hier im Land durchaus aufweisen können: – In unserem Land haben alle Kinder ab dem Alter von einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Und das ist kein Lippenbekenntnis, nein, wir können diesen Rechtsanspruch für Berufstätige elternfreundlich umsetzen und wir können ihn halten. – Die Betreuungszeiten in unseren Kitas sind – anders als in anderen Bundesländern – in der Regel durchgängig vom frühen Morgen bis zum Abend abgesichert. – Die Kita ist beitragsfrei. Damit haben wir nicht nur einen Kostendruck von den Eltern genommen, sondern auch eine beachtliche und vor allem auch langfristige Gehaltssteigerung für die Kitaerzieher/-innen ermöglicht. – Der Ferienhort ist für berufstätige Eltern beitragsfrei. – Die Anrechnung der ENZ-Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren auf den Personalschlüssel ist abgeschafft. Wir haben es tatsächlich geschafft, jetzt einen Mindestpersonalschlüssel landesweit einzuführen und zu regeln. – Und wir schaffen es jetzt durch die Alltagshilfen und die Sozialassistentinnen, den Kindertagesstätten eine weitere Flexibilisierung beim Personaleinsatz zu ermöglichen. Heute wollen wir den Betreuungsschlüssel auf 1 : 14 senken, und für Krippe und Hort und auch für alle weiteren Entwicklungen beim Fachkraft-Kind-Verhältnis wollen wir einen Perspektivplan vorlegen. Auch das ist etwas, was wir hier bereits gesagt haben und woran wir uns halten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dass wir jede Möglichkeit nutzen, um die Kinderbetreuung in unserem Land auszubauen und zu verbessern, zeigen diese Maßnahmen, die wir bereits umgesetzt haben und die auch im Landeshaushalt – mit einer halben Milliarde ungefähr – ihren Niederschlag finden. Und für diese Maßnahmen stehen wir ein. Wir behalten sie bei und wir bauen sie sukzessive aus. Und darauf können sich alle verlassen. Ich werbe deshalb sehr für die Zustimmung zu diesem Gesetz. Wir sind auf einem guten Weg, um unsere Kindertagesstätten besser zu machen. Wir sind dabei, das Machbare umzusetzen, und ich werbe dafür, dass Sie diesen Weg mit uns gehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Renz, bitte! Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Ursprung wollte ich eine Frage stellen, aber Sie geben mir jetzt die Gelegenheit, über eine Kurzintervention drei Fragen sozusagen in mein Statement hineinzupacken. Sie haben ausgeführt, dass der Antrag der CDU zum Thema Schlichtungsverfahren sich erübrigt hat. Meine Frage ist, da Sie ja eine Gesetzesänderung eingebracht haben in Paragraf 24, wo Sie genau das Schlichtungsverfahren regeln mit einer Kannregelung und wir nichts anderes gemacht haben, als einen Änderungsantrag gestellt haben, der eine Mussregelung sozusagen vorsieht, wie Sie dann dazu kommen, uns zu sagen, dass sich unser Antrag erübrigt hat. Sehr geehrte Kollegin, Sie haben weiter ausgeführt, dass Sie der Auffassung sind – so habe ich es verstanden –, dass Beitragsfreiheit sehr wohl ein Qualitätsmerkmal ist. Deswegen frage ich mich und frage Sie und die Öffentlichkeit, wenn bei der Weiterentwicklung des Guten-KiTa-Gesetzes eine Kommission auf Bundesebene eine Evaluierung gemacht hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Beitragsfreiheit kein Qualitätsmerkmal ist, und deshalb das neue Kitagesetz angepasst hat, indem die Möglichkeit für die Länder reduziert wurde, das Geld für Beitragsfreiheit zu erheben, inwieweit Sie dann an Ihrer Argumentation festhalten. (Julian Barlen, SPD: Also Zugänglichkeit ist auch ein Qualitätskriterium.) Und das dritte Thema: Sie, Sie haben sich angeschlossen der Argumentation – so habe ich es aufgefasst –, dass durch diese Gesetzesänderung 1.200 Erzieher sozusagen zusätzlich in Kitas tätig werden. Können Sie mir, können Sie der Öffentlichkeit konkret sagen, durch welche Gesetzesänderung dies ermöglicht wird? Herzlichen Dank! (Julian Barlen, SPD: Das war die Summe – das können Sie doch den Protokollen auch entnehmen –, das war die Summe aller Maßnahmen.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete? Das ist weit, das waren jetzt drei Fragestellungen in einer Kurzintervention. Versuchen Sie, sich was, (Julian Barlen, SPD: Also nicht eine Frage ist gestattet, aber dafür waren es jetzt drei. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) versuchen Sie, sich etwas auszusuchen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) worauf Sie antworten wollen! (Sebastian Ehlers, CDU: Fragen Sie Ihren PGF! Der kennt sich aus.) Dr. Monique Wölk , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch wenn bei einer Kurzintervention keine Fragen meines Wissens gestattet sind, … (Zurufe aus dem Plenum: Doch! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch!) Doch?! … werde ich das auf jeden Fall aufgreifen und jetzt auf die Punkte von Herrn Renz eingehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Fragen Sie Ihren PGF! – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thore Stein, AfD) Beginnen wir mit den 1.200 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kitas. Und zwar ist es die Gesamtzahl der Personen, der pädagogischen Fachkräfte, die wir in den Kitas beschäftigen können, dadurch, dass wir den Mindestpersonalschlüssel jetzt einheitlich festlegen. 700 pädagogische Fachkräfte werden deshalb zusätzlich eingestellt werden müssen, um diesen Mindestpersonalschlüssel dann auch im ganzen Land zu erreichen. Und dann haben wir die Nichtanrechnung der Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren. Das sind die weiteren Personen, sodass wir am Ende auf 1.200 zusätzliche Mitarbeiterinnen für die Kitas im ganzen Land kommen, die wir mehr einstellen können, die dazu beitragen, dass das Betreuungsverhältnis noch besser wird, und die dazu beitragen, dass Mitarbeiter flexibler eingesetzt werden können und dass die Qualität steigt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Sie sollten mitschreiben, Herr Renz! Dann vergessen Sie das nicht so schnell wieder.) Dann das Thema Beitragsfreiheit: Wir haben ja eben, wir haben eben eine interessante Debatte darüber gehabt. Herr Renz, Sie haben noch einmal gesagt, die Beitragsfreiheit würde ja gar nicht infrage gestellt. An den Beiträgen der Kollegen habe ich aber dann feststellen müssen, doch, das wird sie. Es wird regelmäßig die Diskrepanz aufgemacht zwischen Beitragsfreiheit auf der einen Seite und Qualitätsmerkmalen für die Kita auf der anderen Seite. (Enrico Schult, AfD: Das hat doch aber nichts mit Fragenstellen zu tun, Frau Wölk.) Der Punkt ist einfach, wir halten die Beitragsfreiheit weiterhin für ein Qualitätsmerkmal, weil sie es ermöglicht, allen Kindern den Zugang zur Kita eben zu verschaffen, Eltern, berufstätige Eltern zu entlasten. (Enrico Schult, AfD: Sie haben das als Wahlkampfschlager missbraucht.) Und auch der Bund hat die Beitragsfreiheit, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Frau Abgeordnete, die zwei Minuten sind rum. Ich würde Sie bitten, zum Ende zu kommen. Dr. Monique Wölk , SPD: … hat die Beitragsfreiheit nicht komplett als kein Qualitätsmerkmal anerkannt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Andreas Butzki, SPD: Sehr gut, Monique!) An der Stelle möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass tatsächlich in der Kurzintervention keine so umfassenden Fragestellungen möglich sind. Wir haben uns darauf verständigt, am Ende eines Redebeitrages, wenn nicht mehr genug Redezeit zur Verfügung steht, dann die Kurzintervention auch zuzulassen mit Fragen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Also ich bitte da noch mal, ein bisschen auf die Gepflogenheiten zu achten. Ich frage jetzt den Abgeordneten Torsten Renz: Sie hatten noch mal einen Redebeitrag angemeldet? Dann dürfen Sie jetzt das Wort ergreifen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz. – Enrico Schult, AfD: Wie viel Redezeit hat die CDU? – Torsten Renz, CDU: Ich habe nur acht oder neun verbraucht. – Enrico Schult, AfD: Schade, schade!) Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wölk, ich freue mich immer wieder, mit Ihnen eine inhaltliche, fundierte Auseinandersetzung zu führen. Das achte ich sehr, anders die unqualifizierten Zwischenrufe eben wieder bezogen auf meine Person von Ihrem Fraktionsvorsitzenden. (Julian Barlen, SPD: Was? Dass Sie mitschreiben sollen?) Sehr geehrte Frau Wölk, behalten Sie die Ehrlichkeit aus meiner Sicht bei. Auch wenn Sie als Einzige der Koalition hier klar noch mal benannt haben den 01.01.26 mit Einführung 1 : 14, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) auch wenn Sie für diese Passagen keinen Applaus bekommen, achte ich das doch sehr. Sie haben gesagt, hier wird die Debatte geführt. Das sehe ich auch so. Hier werden Argumente ausgetauscht. Und es ist für mich immer sehr befremdlich, wenn zum Beispiel in diesem konkreten Fall nach der Rede der Ministerpräsidentin dann schon die Staatskanzlei auf den Knopf drückt (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und die Pressemitteilung sozusagen versendet, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Patrick Dahlemann, SPD: Wir sind eben schnell.) Sie sind trotzdem, auch wenn Sie es versucht haben auszuführen, Frau Wölk, aus meiner Sicht fachlich nicht korrekt. (Patrick Dahlemann, SPD: Nächstes Mal machen wir die Pressemitteilung nur für Sie, Herr Renz!) Sie haben sich dem angeschlossen, dass durch diese Gesetzesänderung 1.200 Stellen, 1.200 Stellen geschaffen werden. Das ist nicht der Fall. Die 500 wurden geschaffen durch die Novellierung der dritten Änderung, die 700 werden durch die Vereinbarung geschaffen und nicht durch diesen Gesetzentwurf. Wir müssen feststellen, zum 01.01.26 kommt 1 : 14, und das ist zu spät. Ist aber wichtig zu benennen, weil die Menschen denken, ab morgen gibt es 1.200 neue Stellen und 1 : 14 gilt sofort. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes auf Drucksache 8/2810. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3637 anzunehmen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und auch das wird ein Abstimmungsmarathon. Ich rufe auf Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Ich rufe auf den Artikel 1 Nummer 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 3 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Enthaltung durch die Fraktion der AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 4 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 4 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung durch die Fraktionen CDU, FDP und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Ablehnungen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 5 bis 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Also noch mal: Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 5 bis 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und Gegenstimmen durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 11 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 11 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 12 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 12 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Enthaltung durch die Fraktion der AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 12 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 12 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist Artikel 1 Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 13 bis 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 13 bis 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 19 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3661, soweit dieser die Nummer 19 betrifft, mit Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Enthaltung durch die Fraktion AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um mein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 21 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 21 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 22 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 22 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 23 und 24 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenhaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 23 und 24 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 25 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3657, soweit dieser die Nummer 25 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU, FDP, AfD angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 26 bis 32 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 26 bis 32 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/3637 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2810 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3637 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3656 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3656 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/3677 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3677 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU und FDP angenommen. Das wars! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, Drucksache 8/3577. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland (Erste Lesung) – Drucksache 8/3577 – Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3577 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Und die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, Drucksache 8/3600. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/3600 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Verbraucherschutz – in Vertretung für die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung – Jacqueline Bernhardt. Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Vertretung der Bildungsministerin Simone Oldenburg, die ausführlich bereits zu diesem Thema im Bildungsausschuss berichtet hat, (Torsten Renz, CDU: Dürfen Sie reden.) möchte ich zu dem Gesetzentwurf wie folgt ausführen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, Herr Renz. Laut Kultusministerkonferenz fehlen bis 2035 bundesweit circa 68.000 Lehrkräfte. (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) Das hat vielfältige Ursachen, unter anderem den seit 2010 umgesetzten Bologna-Prozess. Was als Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes gedacht war, erschwert gerade durch die Vermischung verschiedener Studiengänge gravierend das Lehramtsstudium. Das wiederum führt seit Jahren zu hohen Abbrecherquoten und damit zu einer enormen Bugwelle im Lehrkräftemangel, die nahezu alle Bundesländer vor sich herschieben. Aber auch das Referendariat macht es nicht gerade all jenen leicht, die das Erste Staatsexamen erfolgreich beendet haben. Die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer beklagen in dieser zweiten Phase der Ausbildung erstens eine zu geringe Praxisnähe, zweitens zu hohe Arbeitsbelastung und drittens eine teilweise Verwissenschaftlichung ihres Referendariates. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz hat bereits zum zweiten Mal ein Gutachten zur Lehrkräftegewinnung und zur Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht herausgegeben. Jedes Land sucht händeringend nach Lösungen, so natürlich auch wir. Sehr geehrte Damen und Herren, den Kindern und Jugendlichen an den Schulen unseres Landes fehlen Lehrerinnen und Lehrer, das sagte ich bereits eingangs. Es gibt in vielen Fachrichtungen unbesetzte Stellen, dadurch eine hohe Mehrarbeit der Kolleginnen und Kollegen, die aber längst nicht den Unterrichtsausfall gänzlich verhindern kann. An den allgemeinbildenden Schulen fallen 3,6 Prozent und an den Berufsschulen 7,8 Prozent des Unterrichts ersatzlos aus. Allein in den kommenden sieben Jahren müssen weit über 5.000 Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern neu eingestellt werden. Von diesen circa 5.000 dringend notwendigen Lehrerinnen und Lehrern bilden wir nicht einmal die Hälfte selbst aus. Das bedeutet, dass wir ungefähr 2.600 Lehrkräfte bis 2030 einstellen müssen, die wir nicht in einem grundständigen Lehramtsstudium selbst ausgebildet haben werden. Dieses Problem müssen wir ganz alleine lösen, denn die Stralsunder Beschlüsse verbieten den einzelnen Ländern, sich gegenseitig Lehrkräfte abzuwerben. Das ist auch richtig und zwingt jedes Land, eigene Wege zu finden, dem Lehrkräftemangel zu begegnen. Das haben wir bereits in den vergangenen Jahren getan, angefangen von der kleinen Reform der Lehrerbildung über die komplette Umstrukturierung der Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg bis hin zur Überarbeitung und Staffelung des gesamten Bewerbungsverfahrens sowie der Einführung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Hochschulabsolventen. Das alles genügt aber nicht. Deshalb muss es unbedingt weitere Änderungen geben, um zusätzliche, dringend notwendige Lehrerinnen und Lehrer auszubilden. Daran arbeitet zurzeit das Wissenschaftsministerium. Aber wir müssen eben auch weitere Maßnahmen ergreifen, die schneller umgesetzt werden können, die schneller qualifizierte Lehrkräfte ausbilden und die schneller auf akute Sorgen an den Schulen reagieren. Deshalb ziehen wir diese dringend notwendigen Maßnahmen vor. Im Wesentlichen sieht die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes folgende Änderungen dazu vor: Erstens steigern wir die Attraktivität des Referendariates. Zweitens schaffen wir eine neue multiprofessionelle Seiteneinsteigerausbildung, indem wir die Ausbildung zur Lehrkraft mit der Ausbildung zur unterstützenden pädagogischen Fachkraft miteinander kombinieren. Drittens streichen wir die Möglichkeit, auch gänzlich ohne Berufsabschluss eine Seiteneinsteigerausbildung zu beginnen, ersatzlos. Viertens nehmen wir unter anderem Personen, die über ein Erstes Staatsexamen für ein Lehramt verfügen, neu in die Seiteneinsteigerausbildung auf. Und, sechstens, wir verpflichten alle Lehrkräfte im Seiteneinstieg, sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen zu absolvieren. Und darüber hinaus können grundständig ausgebildete Lehrkräfte künftig eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach oder eine weitere Schulart erwerben. Sehr geehrte Damen und Herren, gerne greifen wir im nun folgenden Anhörungsprozess auch weitere Vorschläge auf, die dazu beitragen, den Mangel an Lehrkräften einzudämmen und damit mehr Unterricht sowie mehr Förderung zu ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und bevor ich den ersten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Tja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ich muss einiges jetzt erst mal sagen zu dieser Pressemitteilung, die uns ja nun noch zugegangen ist hier auf den letzten Metern quasi. Frau Oldenburg hat noch mal klargestellt – dass wir jetzt hier auch nichts Falsches sagen über das Lehrerbildungsgesetz –, (Thomas Krüger, SPD: Das ist auch gut so.) „Oldenburg: Wichtige Programme wurden in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht“, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) dass wir hier als Abgeordnete jetzt offenbar nicht noch irgendwie zu viel Kritik üben an dem neuen Lehrerbildungsgesetz. Wir als AfD-Fraktion sind durchaus der Meinung, dass wir das natürlich ergebnisoffen diskutieren müssen. Aber wenn ich hier sehe, als Verdienst wird hier sozusagen aufgeführt, dass wir nicht wie andere Bundesländer die Unterrichtsverpflichtung hier in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen, dann muss man dazusagen, wir haben schon die höchste Unterrichtsverpflichtung (Torsten Renz, CDU: Das steht da drin?) für Lehrer in ganz Deutschland, und dass man das jetzt als Kriterium, als Verdienst noch hervorbringt – lesen Sie selber gerne die Pressemitteilung heute vom 24. April –, das hat mir schon wirklich die Schuhe ausgezogen. Frau Oldenburg ist ja nun in Singapur zur Kultusministerkonferenz oder zu einer Tagung der Kultusministerkonferenz. Da kann man sich durchaus Anregungen holen, denn Singapur ist spitze, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da gehts um Lehrerbildung.) spitze bei den PISA-Tests, und da herrscht aber natürlich, ein anderes Bildungsideal herrscht dort vor. Da gehts nämlich, ja, Quanti…, nee, also Leistung statt Gleichmacherei. Und das ist sozusagen, deshalb sind, die Schüler dort sind uns da auch weit voraus. Aber das ist ja nicht das, was Sie als linke Bildungspolitik oder als linke Bildungspolitik sozusagen Ihnen dort vorschwebt. Denn wir müssen uns mal vergegenwärtigen, warum wollen denn so wenige junge Leute Lehrer werden? Natürlich, Frau Bernhardt sprach es an, da hat sie auch recht, dass viele abbrechen. Aber das Lehrerdasein ist nun nicht mehr das Paradiesgärtlein, wo man sagt, Mensch, in der Schule funktioniert es. Nein, wir müssen uns klarmachen, die Schule ist dysfunktional. Sie bringt immer weniger Wissen hervor, immer weniger Können. Und wir versuchen immer, mit sozialpädagogischen Möglichkeiten da irgendwie dagegenzusteuern. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dieses wahre Bildungsideal, dass wir sagen, so wie wir auch ein gegliedertes Schulsystem, das stellen Sie immer mehr ins Abseits. Sie wollen sozusagen, dass die Kinder und Schüler immer mehr zusammen beschult werden. Das führt aber dazu – und da machen wir uns ehrlich –, dass es in den Klassen immer schwieriger wird. Wir haben volle Klassen durchaus, wir haben die Inklusionskampagne, die auf die Schulen niederschlägt und auf die Klassen, die Lehrer sind immer mehr damit beschäftigt, die Inklusionskampagne, die ja auch ganz viele bürokratische sozusagen Hürden mit sich bringt, Dokumentationspflichten, Dauerkorrespondenz mit den Eltern, mit den Jugendämtern und mit den Diagnostikern zu führen, und die einzige oder die wichtige Unterrichtsdurchführung, da kommen sie immer weniger dazu. Dann kommt es dazu, sie sind natürlich gebunden in Fachschaften, Fachschaftstreffen und Lehrerkonferenzen. Die Bürokratie feiert in unseren Schulen fröhliche Urständ. Und das ist, werte Kollegen, eine Sache, die wir zunächst, oder da kommen natürlich auch Sprachschwierigkeiten, volle Klassen, Migrationsdruck an unseren Schulen, das kommt alles dazu und das führt dazu, dass immer weniger Lehrer sozusagen oder immer weniger Abiturienten Lehrer werden wollen. Und ich hörte es, wir haben uns jetzt davon verabschiedet, grundständig ausgebildete Lehrer sozusagen einzustellen oder die quasi für uns, für unsere Schulen anzuwerben oder auszubilden. Wir versuchen jetzt wirklich, über die Seiteneinsteiger dort zum Erfolg zu kommen. Aber das birgt eine gewisse Gefahr, weil das ist ja nicht von ungefähr, dass ein Lehramtsstudium fünf Jahre dauert sozusagen. Das sind wichtige Bestandteile dieses Studiums, und als Seiteneinsteiger – obwohl ich das überhaupt nicht schmälern will, was diese Damen und Herren da machen an unseren Schulen, sonst würde nämlich gar kein Unterricht zum Teil stattfinden an den Schulen –, die haben aber eben nicht diese pädagogischen und lernpsychologischen und vor allen Dingen auch nicht die unterrichtsmethodischen Kenntnisse, die man eben in einem Lehramtsstudium erwirbt. Insofern sehen wir das kritisch, dass immer mehr auf Seiteneinsteiger gesetzt wird. Man hat sich offenbar verabschiedet von der Vorstellung „1.000 neue Lehrer“. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Stimmt ja gar nicht.) Ich höre es noch aus dem Wahlkampf 2021. Jetzt müssen wir konstatieren, dass 36 Prozent unserer Lehrer schon Seiteneinsteiger sind. Und da bedarf es natürlich einer gewissen Qualifizierung dieser Damen und Herren. Wir müssen aber auch anerkennen oder uns deutlich vor Augen führen, dass sie frühzeitig schon, dass diese Qualifizierung parallel läuft, dass sie frühzeitig schon in die Klassen gesteckt werden, weil man einfach gar keine Lehrer hat, um den Unterricht überhaupt irgendwo noch abzusichern. Und glauben Sie mir, ich war erschrocken, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) ich war erschrocken … (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Herr Krüger, Sie können gerne in Form einer Kurzintervention, ich kann das Dazwischengeschreie, kann ich schlecht drauf reagieren. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aber bitte, ich lade Sie ein, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) ich antworte gerne auf jede Frage, auf jede Frage, die Sie mir stellen. Ich war … Das sind persönliche Erfahrungen, Herr Krüger, ich will Ihnen das sagen. Und das war auch direkt in Malchin in Ihrem Wahlkreis, wo sozusagen das Bildungsministerium ja jetzt offen aufruft, dass die Eltern sich einfach mal als Lehrer ausprobieren. Die Anforderungen werden sukzessive oder wurden sukzessive abgesenkt. Und da sind tatsächlich Schüler nach vorne gegangen, … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Krüger, lassen Sie mich kurz aussprechen! … da sind Schüler nach vorne gegangen und haben die Eltern angefleht, ob sie sich nicht vorstellen könnten, als Lehrer dort aufzutreten und so weiter, sie haben so großen Unterrichtsausfall. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und das kann es doch nicht sein, Herr Krüger, dass wir sozusagen jetzt diese Schiene schon fahren (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und jetzt die Eltern überreden, dass sie unsere Kinder ausbilden, denn wir brauchen doch Lehrerpersönlichkeiten, wir brauchen gut ausgebildete Lehrer. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und deshalb hat meine Fraktion sich immer für die grundständig ausgebildeten Lehrer ausgesprochen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wo wollen Sie die hernehmen?) Ja, komme ich gleich dazu. Seiteneinsteiger werden die Lücke jetzt schließen. Aber wenn ich dieses mir anschaue, Lehrerbildungsgesetz, dann setzt man jetzt ja ganz gezielt auf die Seiteneinsteiger. Und da sagen wir als AfD-Fraktion, das haben wir schon seit jeher getan: Gründung einer pädagogischen Hochschule, mehr grundständig ausgebildete Lehrer, natürlich praxisnah ausgebildet, nicht mit wissenschaftlichen Aspekten wie an den Universitäten überfrachtet, denn das führt nämlich dazu, dass ganz viele Lehramtsstudenten das Handtuch schmeißen und sozusagen dann das Lehramtsstudium abbrechen. Wenn der AWT-Lehrer mit dem Maschinenbauingenieur in der Vorlesung sitzt, dann passiert das so, dass sie da frühzeitig das Handtuch werfen. Deshalb unsere Forderung, die Forderung der AfD-Fraktion: Kommen Sie endlich in der Realität an, schieben Sie dieses Thema, was wir ja schon zuhauf hier vorgebracht haben, auch mit einem eigenen Antrag, schieben Sie das nicht immer beiseite! Wir müssen irgendwann anfangen und wir brauchen grundständig ausgebildete Lehrer, in erster Linie ausgebildet an einer pädagogischen Hochschule. Ich möchte einige Punkte – wir kommen ja noch in die Anhörung und Sachverständigenanhörung –, ich möchte einige Punkte anbringen, die wir begrüßen. Dass die zweite Phase der Lehrerbildung jetzt praxisnäher erfolgt, das ist gut, das ist richtig. Es bringt nichts, wenn man sozusagen im Referendariat ist und dann hat man ohnehin auch wieder nur mit Theorie zu tun, sondern dann müssen sie unterrichten. Eigentlich müssten sie schon als Lehramtsstudenten viel früher unterrichten, am besten schon im dritten Semester. (Thomas Krüger, SPD: Was denn jetzt? Das ist doch schon wieder das Gegenteil.) Aber sozusagen, das ist, das ist sozusagen, dass sie, dass sie frühzeitig dort vor den Klassen stehen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wir haben aber bei der Expertenanhörung konkrete Nachfragen, die sich sozusagen auf die zweite Phase der Lehrerbildung beziehen. Herr Krüger, ich habe Ihnen ja angeboten, Sie können gerne hier eine Frage stellen. Präsidentin Brigit Hesse: Einen Moment bitte, Herr Schult! Wir stoppen mal kurz die Zeit. An dieser Stelle würde ich gerne mal eingreifen, Herr Schult. Sie wissen das, Zwischenrufe sind gestattet, wenn sie nicht komplett störend sind. Das habe ich bisher noch nicht erkannt. Insofern, (Thore Stein, AfD: Na ja!) insofern … (Thore Stein, AfD: Na ja!) Und Sie haben nicht zu kommentieren, was ich hier jetzt vortrage. Insofern bitte ich um Verständnis, dass das im Moment nicht störend ist und Sie mit diesen Zwischenrufen leider umgehen müssen. So, jetzt haben Sie wieder das Wort. Enrico Schult , AfD: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich gehe damit durchaus um und habe dem Kollegen Abgeordneten ein Angebot gemacht, was er natürlich durchaus annehmen kann. Es gibt die zweite Phase der Lehrerbildung, wo wir sagten, da besteht durchaus Bedarf. Konkrete Fragen stellen sich uns, die werden wir im Ausschuss diskutieren, die werden wir mit den Sachverständigen diskutieren. Welchen Aufwand lösen die obligatorisch zu absolvierenden Lehrproben jetzt und künftig aus? Wie ist sichergestellt, dass dort nicht auch wieder die theoretische Vorbereitung im Vordergrund steht? Das ist das, was ich eben gerade ausführte. Das heißt, Praxis, vor der Klasse stehen, unterrichten und nicht dort irgendwie die Lehrproben wieder theoretisch sozusagen, die Lernproben theoretisch dort wieder sozusagen vorbereiten. Aber auch der Umfang der Hausarbeit – jetzt im Gesetz steht, 20 Seiten müssen es sein –, das muss deutlich reduziert werden. Da werden wir auch gezielt nachfragen, inwieweit wird das reduziert, inwieweit wird dort was angerechnet. Im Bildungsausschuss haben wir darüber debattiert und da konnte das Bildungsministerium – ja auch verständlich – noch nicht so viel ausführen. Deshalb freue ich mich auf die Expertenanhörung und auf die Sachverständigenanhörung. Und wie ist es natürlich gewährleistet, dass nicht diese aufwendigen praxisfernen Inszenierungen – und ich habe mit einigen Referendaren und Lehrern auch gesprochen, da muss man sozusagen das, was die Fach- und Studienleiter vorgeben, tatsächlich ganz skurrile Inszenierungen, das ist nicht das, was man braucht später im Unterricht, auch das werden wir thematisieren in den Ausschüssen –, und wie wird gewährleistet, dass namentlich die Examenslehrprobe didaktisch und methodisch absolut praxisrelevant und vom Aufwand her beherrschbar erfolgt? Das sind konkrete Fragen, die wir uns als AfD-Fraktion dort gestellt haben. Unsere Maxime hatte ich gesagt, mehr grundständig ausgebildete Lehrer. Wir gehen mit dem Lehrerbildungsgesetz, das ist eigentlich einen Offenbarungseid, das ist eigentlich ein Anzeichen der gesamten Hilflosigkeit, dass Sie es nicht hinbekommen, grundständig ausgebildete Lehrer sozusagen auszubilden oder zur Verfügung zu stellen fürs Land. Unser Königsweg wäre da eine pädagogische Hochschule. Das haben wir schon mehrmals vorgebracht. Sie wollen diesen Königsweg nicht gehen (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und ich wage zu bezweifeln, dass wir das mit diesen Dingen, die Sie hier vorgetragen haben, erreichen werden. Wir werden diese Unterrichtsversorgung nicht sicherstellen können, so viel ist klar. Dennoch möchte ich mich einer Debatte im Ausschuss natürlich nicht verweigern und freue mich auf die Debatte im Bildungsausschuss dazu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitsteilung in diesem Land geht weiter. Jetzt darf entsprechend DIE LINKE vertreten. Die Ministerpräsidentin, die vor wenigen Tagen sozusagen sich noch an die Spitze gestellt hat – im „Nordkurier“ nachzulesen, „MV-Ministerpräsidentin will Lehrerbildung reformieren“ –, (Christine Klingohr, SPD: Das haben wir doch eben schon alles gerade ausgeführt.) glänzt jetzt in diesem Fall durch Abwesenheit. Ich hätte zumindest auch erwartet, weil wir ja sozusagen eine Lehrerausbildung haben, Teil 1 und Teil 2, dass vielleicht die Wissenschaftsministerin spricht. Aber das muss DIE LINKE in der Koalition mit sich selbst ausmachen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es geht doch um die Sache. – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) wenn das hier so weitergeht mit Jubelmeldungen – (Zurufe von Jeannine Rösler, DIE LINKE, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) da spreche ich insbesondere Sie jetzt an, Herr Koplin, weil Sie kennen sich ja da ein bisschen aus, so wie ich auch, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das stimmt.) aufgrund von älteren Zeiten –, wenn Sie weiterhin alles schönreden und gutheißen und den Leuten suggerieren, es gibt keine Herausforderung, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht.) dann endet es manchmal, wie es endet. Und es ist doch wohl ein Treppenwitz in der Bildungspolitik, wenn Sie Pressemitteilungen am heutigen Tag herausgeben, wo Sie sich dafür feiern, Lehrkräfte zu entlasten und Arbeitsbedingungen zu verbessern, wo wir die höchste Unterrichtsverpflichtung in Deutschland haben mit 27 Stunden! Solche Pressemitteilungen! Gehen Sie da einfach noch mal in sich! Und wenn solche Pressemitteilungen sogar damit enden, dass man verweist und sagt, toll, seit 2016 haben wir ein Schulbauprogramm betrieben mit über 500 Schulen, dann schreiben Sie vielleicht noch dazu, wenn Sie so was schon machen, dass Sie da gar nicht beteiligt waren zur damaligen Zeit, sondern die Regierungsverantwortung sich anders dargestellt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern, da will ich einfach feststellen, wenn ich das mal so bezeichnen darf, das Bildungshaus Mecklenburg-Vorpommern wackelt, wankt. Warum ist es so? Weil wir gravierenden Lehrermangel haben, die Zahlen wurden hier noch mal genannt, in den nächsten Jahren ein Bedarf von Stellen, die wir noch nicht besetzen können, von 2.600, wir haben eine steigende Ausfallstatistik, die Unterrichtsvertretung und so weiter so hoch wie seit Jahren nicht mehr, Unterrichtsverpflichtung haben wir gesagt. Und zu diesem Paket gehören dazu die Abbrecherquoten im Studium zum Lehramt, ob jetzt in Teil 1 und Teil 2. Dieses Bildungshaus Mecklenburg-Vorpommern wackelt, das Fundament bröckelt. Und was machen Sie, Rot-Rot? Sie wechseln die Fenster, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Das wird der Lage für Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern nicht gerecht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ein schräges Beispiel.) Und das ist ein sehr gut treffendes Beispiel. Wenn Sie sich mit Bauleuten unterhalten würden, die würden Ihnen sonst was erzählen, dass Sie nicht mit dem Dach anfangen oder mit dem Fensteraustausch, sondern Sie würden das Thema grundlegend angehen, was Sie ja in der Opposition auch gemacht haben. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das machen wir. Das machen wir, ganz systematisch.) Ich will Sie mal erinnern, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Michael Noetzel, DIE LINKE) was Sie 2020 in der Opposition gemacht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN. Aber vielleicht ist es besser, noch mal darauf hinzuweisen, wenn wir diesen Gesetzentwurf eingebracht hätten, sozusagen Teil 2 der Lehrerausbildung, dann hätten Sie doch als Erstes hier gestanden, das ist doch keine Politik aus einem Guss, Lehrerbildung muss man in der Gesamtheit betrachten, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) bis zum Ersten Staatsexamen und bis zum Zweiten Staatsexamen. Jetzt kommen Sie nicht mit einer Reform aus einem Guss, sondern mit einem Reförmchen, und packen Teil 2, die Referendarausbildung, an. Ich gehe übrigens davon aus – brauchen Sie nicht zu bestätigen, Herr Koplin –, dass es gar nicht an Ihnen liegt, an dem Koalitionspartner DIE LINKE, Sie haben genaue Vorstellungen, sondern dass Sie auch hier, bin ich wieder beim Thema Arbeitsteilung, ausgebremst werden von der SPD in diesem Lande. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nein.) Und warum komme ich zu dieser Auffassung, Herr Koplin? Warum komme ich dazu? (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Weil Sie im Juni 2020 ein Reformpaket vorgelegt haben, haben Sie extra eine größere Pressekonferenz gemacht, nachdem wir uns zum Thema Lehrerausbildung hier entsprechend verständigt haben. Sie haben drei Phasen aufgezählt, die Sie einführen wollen: Phase eins, zwei und drei, das kennen Sie alles. Sie wollten auch unterschiedliche Lehrertypen sozusagen ausbilden, Unterstufe 1 bis 6, Mittelstufe 5 bis 10, Oberstufe 5 bis 12. Da frage ich mich: Wo sind die Reformen? Sie haben damals die Phase dann der Ref-Ausbildung ganz klar definiert. Das Referendariat wird von 18 auf 12 Monate verkürzt. Wo finden wir das in diesem Gesetzentwurf? Dieses Reförmchen, was Sie machen, Teil 2, wo Sie dann noch Verantwortung haben, da packen Sie nicht mal diesen Punkt an, weil ganz klar haben Sie damals gesagt, damit wird die Ausnahme zur Regel. Ja, 12 Monate, und wenn einer aus Gründen länger braucht, dann ist das so. Aber davon ist doch hier nichts zu spüren. Deswegen gehe ich ganz stark davon aus, dass Sie erneut ausgebremst werden und nicht zum Zuge kommen. Und wenn ich mir dann noch betrachte, das, was in den letzten Tagen durchsickert, wenn wir tatsächlich eine Lehrerreformausbildung auf den Weg bringen wollen und wir möglicherweise zum Ende des Jahres dann Teil 1 platziert bekommen – da nehme ich übrigens auch an, man macht es mit Absicht nicht vor der Kommunalwahl und vor den Europawahlen, weil der Stress zu groß ist, wenn wir darüber diskutieren, ob wir tatsächlich nur noch Einheitslehrer ausbilden –, aber Sie definieren ja in diesem Gesetzentwurf, mit dem Sie mehr Lehrer ins System bringen wollen, wie Sie das machen wollen, das müssen Sie mal eines Tages erklären, wenn Sie dann Jugendlicher sind, Abiturient, und Sie wollen Gymnasiallehrer werden, und Sie bieten dann in Mecklenburg-Vorpommern im Teil 1 an eine gemeinsame Ausbildung für regionale Schule und gymnasiale Ausbildung, dann brauchen wir uns doch nicht zu wundern, wenn dann Jugendliche erklären, nein, die Gefahr, irgendwann nicht am Gymnasium zu landen, die gehe ich persönlich nicht ein. Das ist eine persönliche Entscheidung. Das führt aber dazu, dass wir – nicht das, was Sie erreichen wollen über Ihren Gesetzentwurf, mehr in die Ausbildung, mehr ins Referendariat zu bekommen –, das wird dazu führen, dass die Bewerberzahlen zurückgehen. Und deswegen können wir auch eigentlich seriös gar nicht diesen Gesetzentwurf losgelöst von Teil 1 diskutieren. Trotzdem sind wir kooperativ. Das haben wir im Ausschuss gezeigt, indem wir gesagt haben, okay, wenn es schon so sein soll, dann bringen Sie das auf den Weg. Aber es bleibt der Eindruck, Sie wollen durch die Hintertür Einheitslehrer einführen. Und ich sage Ihnen, am Ende dieser Reform steht das, was Sie möglicherweise ideologisch schon immer machen wollten. Und auch, Herr Koplin, da sind Sie wieder Zeitzeuge. 2006, da haben Sie doch plakatiert, gemeinsamer Unterricht bis Klasse 10, die SPD bis Klasse 8. Und weil die CDU in Regierungsverantwortung gekommen ist, wurde es verhindert, und dann kam sozusagen dieser Zusatz, dass wir Orientierungsstufe 5/6 haben. Wenn Sie damals rangekommen wären, hätten Sie es doch schon durchgesetzt. Und das Ergebnis ist, wenn Sie an solchen Stellschrauben drehen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie haben uns ausgebremst.) dann stellen Sie eines Tages die gymnasiale Ausbildung und damit das Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern infrage, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Und wenn ich dann noch mal auf erfahrene Pädagogen zurückgreifen darf – und da schaue ich dann in Richtung … Ja, wenn Ihnen das zu viel ist, gehen Sie einfach raus, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann machen wir die fachliche Diskussion mit Herrn Butzki einfach weiter. Der hat Jahrzehnte an der Schule unterrichtet. Der wird sich sicherlich nachher gleich noch mal äußern. Wie lange war er denn im Referendariat? Ich würde sagen, nicht einen Tag. Und das hing eben damit zusammen, dass wir eine Ausbildung aus einem Guss hatten, dass wir schulpraktische Übungen im zweiten, dritten, vierten, fünften Semester hatten, dass wir schulpraktische Übungen in einem siebten Semester hatten und dass die Lehrer dann sozusagen nach fünf Jahren fit waren für die Zukunft. (Andreas Butzki, SPD: Ja.) Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das für Herrn Butzki in seiner Praxis dann ein Problem war. Damit werbe ich jetzt nicht für dieses System, aber ich werbe dafür, (Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Ah!) aber, aber ich werbe dafür, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Für den Einheitslehrer wirbst du, weil du die Ausbildung genossen hast.) dass wir die Ausbildung des Lehrers mit Beginn beim Studium auf den Weg bringen und dann differenziert das auslaufen lassen. Und wenn Sie mir jetzt dazwischenrufen, das waren Einheitslehrer, dann will ich das ruhig mal sagen: Ja, in der DDR gab es nur eine Ausbildung im weiterführenden Bereich. Und wie hat die Diktatur dieses Problem gelöst? Sie haben … (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wie hat die Diktatur der DDR dieses Problem gelöst? Sie haben die linientreuen Lehrer an die EOS gebracht. (Andreas Butzki, SPD: So ein Quatsch! Also das ist so ein Quatsch!) Dann lesen Sie das nach, Herr Butzki! (Andreas Butzki, SPD: Da kann ich was zu sagen.) Dass Sie das jetzt nicht mehr zugeben wollen, ist doch klar. Die Lehrer wurden ausgesucht. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und wir müssen uns doch heute die Frage stellen, wenn wir am Gymnasium Vorbereitungen treffen wollen fürs Studium, dann brauche ich doch Lehrkräfte, die entsprechend wissenschaftlich ausgebildet werden, um unsere Zukunft, die Schüler von morgen, die Führungspositionen einnehmen sollen, entsprechend auch anders auszubilden als in dem anderen Bereich. Und deswegen ganz klar, mit der CDU ist dieser Einheitslehrer nicht zu machen. Die Notwendigkeit besteht (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und es besteht weiterhin die Notwendigkeit einer Reform aus einem Guss, und das, was Sie hier machen, ist ein Reförmchen. Wir sind aber Demokraten und deswegen überweisen wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wie großzügig!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat die Wissenschaftsministerin Frau Martin. Ministerin Bettina Martin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 2.600 Lehrerinnen und Lehrer werden uns in den nächsten Jahren fehlen bis 2030. Ich glaube, wir sind uns alle einig, wir haben hier ein Problem und müssen dringend grundständig ausgebildete Lehrkräfte ausbilden. Ich glaube, so weit sind wir klar – vielleicht nicht alle. Ich möchte mal Herrn Renz und Frau Hoffmeister zitieren aus einer Pressemitteilung vom letzten Wochenende. Da steht nämlich: „Die bisherige Form der Ausbildung hat sich als bewährtes System erwiesen …“ Dem möchte ich widersprechen und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wirklich meinen. Und das kann eigentlich nur von Unkenntnis der Zahlen zeugen. Wir haben in den letzten Jahren, was die Abbruchquote im gymnasialen Lehramt angeht, die liegt bei 48 Prozent. 48 Prozent der Studierenden, die Gymnasiallehrkraft werden möchten, wechseln entweder ihre Fachausrichtung oder sie sind ganz verschwunden aus der Uni. Bei der Regionalschule sieht es noch schlimmer aus. Das sind nämlich 70 Prozent derjenigen, (Katy Hoffmeister, CDU: Und dann wirft man zwei kranke Systeme zusammen und dann wird es gut?) die Regionalschullehramt beginnen, verschwinden auf dem Weg. 70 Prozent! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und dann sagt die CDU, die bisherige Form der Ausbildung hat sich als bewährtes System erwiesen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Das ist schlicht gesagt Quatsch. Wir müssen grundlegend, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wir müssen grundlegend an die Reform der Lehrkräftebildung heran, und das haben wir uns gemeinsam vorgenommen. Ich betone hier „gemeinsam“. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Der Koalitionspartner und wir im Wissenschaftsministerium sitzen seit mindestens anderthalb Jahren am Tisch, gemeinsam, erarbeiten eine gemeinsame große Lehrkräftebildungsreform, die jetzt mit dem ersten Schritt auf dem Weg ist. Ich freue mich, dass das jetzt vorgezogen wurde, weil es geht nämlich schon ums nächste Schuljahr. Insofern vielen Dank, dass das als erster Schritt vorangeht! Wir sind am Erarbeiten des Gesetzentwurfes. Der wird bald auch den Landtag erreichen, seien Sie sich da sicher! Nur, wenn Sie sprechen von „Gerüchten“ und „verdichteten Gerüchten zufolge“, (Torsten Renz, CDU: Dann legen Sie das doch vor, dann sind wir einen Schritt weiter!) dann möchte ich doch sagen, das hat ein bisschen was Verschwörungstheoretisches. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Ich zitiere vom 09.04., da wurde nämlich, wurde ich zitiert, öffentlich, dass wir eine gemeinsame Lehrkräftereform haben, in der ersten Phase die Fachwissenschaften zugunsten der Bildungs- und Fachdidaktik absenken werden. Und auch da, glaube ich, ist ganz klar – und das kam auch hier in der Debatte bei allen hervor –, wir haben, wir bilden im Moment Lehrkräfte aus mit einem Anteil an Fachwissenschaften, der bundesweit seinesgleichen sucht. Und alle Studierenden, mit denen ich gesprochen habe, die abbrechen, sagen zu mir, ich breche ab, weil ich möchte ja nicht Professor werden, (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister bittet um das Wort für eine Anfrage.) ich sitze, habe so viel Fachwissenschaften, ich brauche aber das Handwerkszeug für die Schule ... Präsidentin Birgit Hesse: Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ministerin Bettina Martin: Ich mache erst mal meinen Satz zu Ende. Und insofern ist das so, dass die, dass wir die Fachwissenschaften absenken müssen, damit die Studierenden auch weiter studieren können und zu Lehrkräften werden und nicht zu Professorinnen und Professoren. Auch die brauchen wir, aber nicht an der Schule. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Insofern kann ich Ihnen die Lektüre vom 09.04. nur empfehlen, dass Sie nicht über irgendwelche Gerüchteküchen sprechen. Wir werden das natürlich im Ausschuss, im Parlament debattieren. Im Moment läuft noch der regierungsinterne Abstimmungsprozess. Wir sind mitten dran. Sie können aber sicher sein, wir werden eine weitreichende Reform vorlegen. Und wir werden Sie, … Präsidentin Birgit Hesse: Frau Ministerin, … Ministerin Bettina Martin: … und das ist auch schon klar, … Präsidentin Birgit Hesse: … gestatten Sie jetzt … Ministerin Bettina Martin: … wir werden die … Präsidentin Birgit Hesse: … die Zwischenfrage? Ministerin Bettina Martin: … auch gut ausfinanzieren, 25 Millionen zusätzlich bis zum Jahr 2030 ... Präsidentin Birgit Hesse: Frau Ministerin, … Ministerin Bettina Martin: … ab dem Jahr 2026 … Präsidentin Birgit Hesse: … ich wiederhole es noch mal, … Ministerin Bettina Martin: … sind bereits zugesagt. Präsidentin Birgit Hesse: … gestatten Sie die Zwischenfrage? Sie können auch mit Nein antworten. Ministerin Bettina Martin: Ja, bitte! Präsidentin Birgit Hesse: Bitte, Frau Hoffmeister! Katy Hoffmeister , CDU: Frau Ministerin, ich habe nur eine ganz schlichte Frage: Wollen Sie ein einheitliches Studium anbieten für bisherige Regionalschullehrer und Gymnasiallehrer, ja oder nein? Ministerin Bettina Martin: Ja, ich kann Ihnen das sehr gerne auch begründen. Ja, das werden wir tun, aber es wird keine Einheitslehrkraft geben, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) weil es wird, wir werden weiterhin – dazu komme ich jetzt –, wir werden weiterhin Grundschullehrkräfte … (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte! Ministerin Bettina Martin: Nein. Präsidentin Birgit Hesse: Frau Hoffmeister, Sie haben eine Frage gestellt und die Ministerin hat jetzt Gelegenheit, … Ministerin Bettina Martin: Sie müssen sich die Antwort anhören, es tut mir leid. Präsidentin Birgit Hesse: … auf die Frage zu antworten. Und ich bitte doch um jetzt … (Zurufe von Julian Barlen, SPD, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Herr Barlen, (allgemeine Unruhe – Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Rede ist halt Teil der Antwort.) meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte jetzt um etwas mehr Ruhe. Es ist eine Zwischenfrage gestellt worden und die Ministerin hat jetzt die Gelegenheit, darauf zu antworten. Bitte schön! Ministerin Bettina Martin: Das ist sehr freundlich, dass ich auch eine Antwort geben darf. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Nein, es war eine Ja/Nein-Frage.) Wir werden, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) wir werden natürlich weiterhin unterschiedliche Lehrkräfte ausbilden für die Grundschule. Wir werden für die Berufsschule ausbilden, wir werden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausbilden und wir werden ein Sekundarstufenlehramt einführen, das habe ich auch schon öffentlich gesagt, was die Regionalschullehrkräfte zusammen mit den Gymnasialschullehrkräften in der Tat ausbildet, weil wir nämlich vor allen Dingen Regionalschullehrkräfte brauchen. Und im Moment ist das so, dass die alle in der Zeit des Studiums wechseln ins Gymnasialschullehramt. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und wir müssen beide Bereiche, wir müssen sowohl das Gymnasium als auch die Regionalschule stärken. Die Lehrkräfte müssen dafür befähigt werden. Sie brauchen mehr Bildungswissenschaften, sie brauchen mehr Mehrfachdidaktik, sie brauchen weniger Fachwissenschaften. (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und deswegen macht es Sinn, so, wie Bremen, wie Hamburg, wie Berlin, wie Niedersachsen es gerade plant, ein Sekundarstufenlehramt einzuführen. Und als Antwort auf Herrn Renz, weil er gerade in den Raum gestellt hat, es könnte sein, dass die nicht mehr anerkannt werden … Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, Frau Ministerin! Die Frage war von Frau Hoffmeister gestellt und ich gehe auch davon aus, dass sie jetzt beantwortet ist. Vielen Dank! Mittlerweile liegt mir der Wunsch einer zweiten Zwischenfrage durch Herrn Renz vor. Jetzt frage ich noch einmal, ob Sie diese zulassen. Ministerin Bettina Martin: Ich lasse noch eine Frage gerne zu. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Ministerin! Auch Frau Bernhardt und Sie haben jeweils ausgeführt, dass wir einen Lehrerbedarf bis 2030 haben von 5.600. Ministerin Bettina Martin: 2.600. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: 2.600.) Torsten Renz , CDU: Darf ich jetzt meine Frage stellen oder wie ist das überhaupt? Weiß ich gar nicht. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte jetzt alle um etwas mehr Ruhe und ein wenig, ein bisschen weniger Hektik. Herr Renz hat jetzt die Möglichkeit, seine Frage zu stellen. Diese ist auch nicht zu korrigieren von außen. Bitte, Herr Renz, Sie haben das Wort für Ihre Frage! Torsten Renz , CDU: Danke schön, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Land eine Lehrerbedarfsentwicklung vom Jahre 2021 bis 2035. Aus der geht hervor, dass wir 5.610 Lehrer bis 2035 brauchen und dass wir sozusagen 2.600 davon nicht zur Verfügung haben. Meine Frage ist, nachdem Frau Bernhardt und auch Sie jeweils das Jahr 2030 in den Mund …, ausgeführt haben, Entschuldigung, frage ich jetzt noch mal konkret nach: Diese 2.600 Bedarf, die wir im Moment nicht haben, bezieht sich das nach Lehrerbedarfsprognose bis 2035 oder tatsächlich bis 2030? Ministerin Bettina Martin: Mir liegen die Zahlen bis 2030 vor, aber ich kann gerne das noch mal überprüfen lassen, aber die 2030 ist das. Und wir werden auch natürlich über 2030 einen Bedarf haben, das ist auch belegt. Aber wir können es gerne noch mal prüfen. Wir schicken es Ihnen dann zu. (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Frau Ministerin, Sie haben jetzt Gelegenheit, Ihre Rede weiter fortzuführen. Ministerin Bettina Martin: Genau, ich wollte nämlich noch ausführen, weil das auch eben zur Rede stand, dass die Lehrkräfte, die wir im Sekundarstufenlehramt ausbilden, dass die womöglich in einer bundesweiten KMK-Zulassung nicht mehr akzeptiert werden, diese Lehrkräfte, das ist nicht so. Wie gesagt, es gibt vier Bundesländer, die bereits entweder daran arbeiten oder bereits umgesetzt haben. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Hamburg ist hervorragend in den Zahlen, will ich nur sagen. Hamburg macht eine hervorragende Bildungspolitik und das hat sich dort sehr bewährt. Insofern kann man da lernen von den Nachbarländern. Und im Gegenteil, wir erwarten, dass das das Lehramtsstudium attraktiv macht, nicht nur, dass die Lehramtsstudierenden nicht abbrechen, sondern dass wir damit auch attraktiv sind für Studierende, die von außen zu uns kommen. Und ich möchte noch mal daran erinnern – lesen Sie auch mal überregionale Presse, informieren Sie sich –, ganz Deutschland diskutiert über eine grundlegende Reform der Lehramtsausbildung. Und wir sind mit vielen Punkten – und das, was ich gerade jetzt angeführt habe, ist nur der, der im Moment diskutiert wird, wir machen noch viele andere Punkte, darüber haben wir Zeit zu debattieren in diesem Hohen Haus –, wir setzen uns damit ziemlich weit vorne an die Entwicklung. Und es ist dringend notwendig, nicht nur bei uns, sondern in ganz Deutschland. Insofern freue ich mich auf die Debatte und hoffe, ein paar vielleicht ein bisschen verschwörungstheoretisch anklingende Vorwürfe auszuräumen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Katy Hoffmeister, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Frau Ministerin, mir liegt noch eine Kurzintervention durch Herrn Schult vor. Enrico Schult , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Sie hatten ja eine Zwischenfrage nicht zugelassen, insofern habe ich jetzt das Mittel der Kurzintervention gewählt. Frau Ministerin, Sie führten aus, dass ganz viele Regionalschullehrer sozusagen wechseln oder sich quasi für das Referendariat Gymnasiallehrer aussuchen. Die Zahlen bestätigen das, da haben Sie völlig recht. Die Lehramtsstudenten stimmen mit den Füßen ab. Meines Erachtens ist das dadurch natürlich auch begründet, dass an den Regionalschulen es immer schwieriger wird, sozusagen den Unterricht durchzuführen. Migration spielt eine Rolle, (Thomas Krüger, SPD: Ach so! Da ist es wieder!) Inklusion spielt eine Rolle und all diese Dinge. Haben Sie Erfahrungswerte, weil Sie sagten das ja an dieser Stelle, haben Sie Erfahrungswerte, warum wirklich so wenige Schüler Regionalschullehrer werden wollen und warum so viele wirklich ins Gymnasium streben? Gibt es da Erkenntnisse? (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Sie müssen das ja als Wissenschaftsministerin, müssen da ja sozusagen da auf dem neuesten Stand sein. Sie sagten, viele wechseln. Ministerin Bettina Martin: Selbstverständlich gibt es da Befragungen, Erkenntnisse. Eine Annahme ist, dass es zum Beispiel auch darauf zurückzuführen ist, dass viele der Studierenden Regionalschulen gar nicht kennen, (Andreas Butzki, SPD: So ist es.) weil sie nämlich selbst von den Gymnasien kommen und eigentlich anstreben, dorthin zu gehen, was ihnen eben bekannt ist, Gymnasien. Das ist ein Punkt. Und der zweite Punkt – und da sprechen Sie einen wichtigen Punkt an –, unsere Gesellschaft verändert sich, und zwar radikal. Lehrkräfte brauchen heute ganz andere Voraussetzungen, ganz andere Fähigkeiten, zum Beispiel mit einer heterogenen Welt umzugehen, die sich natürlich in der Schule abbildet. Sie brauchen digitale Möglichkeiten und Fähigkeiten. Es gibt ganz viele Themen, die im Lehramtsstudium besser abgebildet werden müssen, weil wir so eine heterogene Welt haben. Ich bewerte die sicherlich anders, diese Entwicklung, als Sie von der AfD, aber ganz klar ist, dass wir die Lehrkräfte dazu befähigen müssen, mit dieser Diversität in der Schule umzugehen. Insofern ist das schon ein richtiger Punkt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr richtig!) Und deswegen müssen wir die Lehramtsausbildung grundlegend reformieren, das auch dementsprechend finanzieren, und das haben wir vor. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sehr gut!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Laut Prognosen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz werden in Deutschland bis zum Jahr 2030 etwa 30.000 bis 40.000 Lehrkräfte fehlen. Heutige und zukünftige Schülerinnen und Schüler werden mit erheblichen Beeinträchtigungen im Schulsystem sowie mit massiven Lücken im Unterrichtsstoff konfrontiert, die sich nur äußerst schwer, wenn nicht gar unmöglich nachholen lassen. Das führt zu Nachteilen bei Lebens- und Bildungschancen, wenn wir nicht massiv dagegensteuern. Aktuelle geburtenstarke Jahrgänge, geburtenschwache Abiturjahrgänge und die hohen Pensionierungswellen werden den Lehrkräftemangel in den nächsten 20 Jahren grundständig bestehen lassen. Das wird nicht nur die Belastungen der einzelnen Lehrkraft erhöhen, sondern auch die Lehrqualität an den Schulen mindern. Mit Ihrem Gesetzentwurf versuchen Sie, hier gegenzusteuern und einerseits die Rahmenbedingungen für das Referendariat und den Seiteneinstieg zu verbessern und gleichzeitig die Ausbildung multiprofessioneller zu gestalten. Der große Wurf ist das noch nicht, aber in weiten Teilen sind Sie auf dem richtigen Weg, um kurzfristig die Weichen neu zu stellen. Die große Novelle werden wir ja aber erst im Herbst sehen, wenn es an die Reform des Studiums geht. An dieser Stelle möchte ich aber einhaken und noch einmal verdeutlichen, was wir GRÜNE mit multiprofessionellen Teams meinen. Einerseits erhöht beispielsweise der Dirigent als Musiklehrer, die Erzieherin als Lehrerin und der Schwerpunkt auf Sonderpädagogik im Seiteneinstieg den Anteil an multiprofessionell ausgebildeten Kräften im Team. Damit haben wir aber noch immer nicht mehr Erwachsene in der Klasse, die zum Beispiel Kinder mit besonderen Bedürfnissen, zum Beispiel Hochbegabte, in der emotionalen Entwicklung beeinträchtigte Kinder, die Kinder, die einfach etwas nicht verstanden haben und deshalb etwas mehr Unterstützung brauchen, betreuen können, sondern nur eine Lehrkraft, die weitere Aufgaben übernehmen soll. Das bedeutet nämlich eben nicht, dass die Anzahl der in der Klasse vorhandenen Erwachsenen ansteigt, sondern nur, dass die Lehrkraft andere Qualifikationen mitbringt. Multiprofessionelle Teams in unserer Vorstellung sind aber Teams, die zum Beispiel aus einer Lehrkraft, einer pädagogischen Fachkraft und einer Integrationshelferin innerhalb einer Klasse beziehungsweise eines Jahrganges bestehen, nicht allein aus einer unterstützenden pädagogischen Fachkraft, die weiterqualifiziert wurde. Entscheidend ist es doch, die Kinder individuell zu fördern und die Lehrkräfte zu entlasten, damit sie sich ganz dem Bildungsauftrag widmen können. Sicher ist dies nicht in jeder Klasse vonnöten, denn Erziehung ist doch grundsätzlich auch Aufgabe des Elternhauses und nicht der Schule. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Doch dort, wo kognitive, sozial-emotionale oder Verhaltensauffälligkeiten Kinder in ihrem Lernprozess behindern, braucht es zusätzliche Fachkräfte und multiprofessionelle Teams in erhöhter Personenzahl und nicht nur multiprofessionell ausgebildete Personen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nichtsdestotrotz ist es natürlich richtig, diesen Weg als ersten Schritt zu gehen. Gespannt bin ich auf die Auswahl der Quer- und Seiteneinsteiger, denn auch wenn wir in der Schule dringend Personal benötigen, sollten wir nicht außer Acht lassen, dass Lehrer/-in kein Beruf für jedermann ist. Es braucht nicht nur ein hohes Fachwissen, sondern auch ein hohes Maß an Empathie, Konfliktfähigkeit und positiver, kindgerechter Führungsstärke. Nicht jeder bringt das mit. Aus diesem Grund sprechen wir uns, ob im grundständigen Lehramtsstudium oder im Quer- und Seiteneinstieg, für Eingangsgespräche und Aufnahmetests aus. Die alleinige Fokussierung auf den Numerus clausus reicht nicht aus. Wir müssen nicht nur die Zahl der Einsteiger/- innen in den Beruf erhöhen, sondern auch und vor allem die Studienabbrecherquote verringern. Die Ministerin hatte ja eben auch schon darauf hingewiesen. Wer Lehramt studiert, sollte dies nicht aus rein fachlichem Interesse heraus tun, sondern vor allem mit einem Ziel: später als Pädagoge einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Nun können Sie seitens des Bildungsministeriums die universitäre Lehramtsausbildung nur noch schwer beeinflussen, weil die Federführung im Wissenschaftsministerium liegt. Wie so oft in unserem Land sind Themen, die gemeinsam gedacht und gelöst werden müssten, im Nirwana der interministeriellen Kompetenzen blockiert. Ich hoffe dennoch auf einen guten Aufschlag im Herbst, um auch die grundständige Lehramtsausbildung endlich auf neue Füße zu stellen. Bezüglich des aktuellen Gesetzentwurfs freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Unsere Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfs deshalb zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki. Andreas Butzki , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, wie ich jetzt richtig anfangen soll. Ich wollte heute eigentlich zum ersten Teil, sprich jetzt, eigentlich ist es der zweite Teil der Lehrerausbildung, sprechen, aber zum erst eingebrachten Teil. Aber ich will trotzdem auf meine Vorredner noch mal kurz eingehen. Es hat mich schon fasziniert, als ich am Wochenende die Pressemitteilung der CDU gelesen habe. (Sebastian Ehlers, CDU: Donnerstag.) Zwei erfahrene Politiker, zwei ehemalige Minister reagieren auf Gerüchte. Und ich will das noch mal sagen: „Verdichteten Gerüchten zufolge plant die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE die Abschaffung der hergebrachten Ausbildung für Lehrkräfte zur sogenannten ‚Einheitslehrkraft‘.“ Zur Einheitslehrkraft sage ich nachher auch noch was, Torsten. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Warum, ich habe da mal nachgeguckt, warum streuen und verbreiten Menschen Gerüchte? Das ist mal interessant. Im Internet gibt es viele Erklärungen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Eine Erklärung will ich mal gern machen, die passt nämlich hierzu: „Der Grund … liegt auf der Hand: Menschen versuchen mit Hilfe von Klatsch und Gerüchten, sich für andere interessanter zu machen, indem sie vorgeben, etwas zu wissen, das andere noch nicht gehört haben. Dabei ist es ein Leichtes, sich selbst aufzuwerten“, (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt doch.) „während man einen anderen gezielt abwertet.“ (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Erst mal stehen lassen, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) das sind verdichtete Gerüchte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) So, und zur Erinnerung der CDU: Diese Koalition diskutiert heute quasi die zweite Phase und nicht das, was jetzt im Hochschulstudium alles da kommt. Und da bin ich sehr gespannt und freue mich auf die Diskussion. Und natürlich müssen dabei die Vorschläge von Verbänden, Gewerkschaften und so weiter alles berücksichtigt werden, das ist ein ganz wichtiger Punkt, auch die Erkenntnisse aus der RADIS-Studie. Da sind nämlich auch viele Sachen da, wo man gesagt hat, das Lehrerstudium im Augenblick in Mecklenburg-Vorpommern läuft nicht richtig rund. Und man muss dann auch fragen, warum die Physik nur bis knapp zehn Prozent angewählt wird und wer das Studium dann noch schafft, von Siemens vielleicht noch rausgekauft wird. Und das ist doch das Problem, was wir haben. Wir müssen uns also wirklich da Gedanken machen. Und das, denke ich, sollten wir, nachdem das im Kabinett durch ist und wir die Erste Lesung haben, hier wirklich intensiv diskutieren, und da werde ich mich, auch wenn ich jetzt in dem Bereich nicht mehr so aktiv bin in dem Ausschuss, werde ich mich natürlich da als Bildungsausschussvorsitzender und auch als SPD-Bildungspolitiker natürlich selbstverständlich da auch einbringen. Und noch mal zum Einheitslehrer: Alle, die jetzt in Rente gehen, sind fast alles Einheitslehrer. Ob die jetzt am Gymnasium gearbeitet haben, an der Förderschule – Förderschulen nicht, die hatten ja das IfL, die waren schon mit 20 fertig, da war nämlich die Ausbildung von 16 bis 20 für die Unterstufenlehrer und jetzt Grundschullehrer, da war nämlich im Jahr 1993 Frau Steffi Schnoor sehr aktiv beteiligt, dass auch diese Lehrerinnen und Lehrer die Anerkennung, die bundesweite Anerkennung bekommen. Und da kann man bloß sagen: Danke schön! Das heißt also, alle Grundschullehrer und so weiter und Förderschullehrer waren auch Einheitslehrer, aber auf dem Level. Alles andere hatte die gleiche Ausbildung, auch bei den beruflichen Schulen, obwohl es da einige fachspezifische auch noch gab, das weiß ich auch, ob bei der Bahn oder sonst was. Aber viele Berufsschullehrer hatten auch die Einheitslehrerausbildung. Und ich glaube, du auch. So! Ich hatte sie, Frau Oldenburg hatte sie. Und denen sprichst du jetzt allen die Eignung ab. Ich will nur mal sagen, Sachsen und Thüringen, die haben gleich auf die Zweigliedrigkeit gesetzt. Sie sind mit den ehemaligen DDR-Lehrern absolut Deutschlandspitze. Die standen teilweise vor Bayern. Mecklenburg-Vorpommern hat die Krücke gemacht unter dem damaligen Bildungsminister Herrn Eckhard Wutzke. (allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Oswald!) Ja, das war diese berühmte Sprichwort, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) „ein Wutz“ war „von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen“. Ja, das war so, und das weiß auch jeder, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass das wirklich eine große Krücke in der Bildungspolitik war. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir haben die Hauptschule eingeführt, wir hatten nicht nur die Dreigliedrigkeit, wir hatten mit der Gesamtschule, wenn man so will, sogar eine Viergliedrigkeit. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und allen diesen Lehrern sagen Sie, dass sie keine vernünftige Arbeit gemacht haben, auch bei uns, die jetzt an den Gymnasien überwiegend arbeiten, ich spreche von den älteren Kollegen, alles Einheitslehrkräfte. Und deswegen würde ich mir die Position, die jetzt hier so dargestellt wird als das Schlimmste, was es auf der Welt gibt, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) da mal ganz genau in Ruhe alles anschauen. So, und dann noch mal zur Erinnerung auch noch mal an Herrn Schult: (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Natürlich haben wir ein Riesenproblem. Aber dieses Problem hat nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern das haben wir in ganz Deutschland, … Gleich! … in ganz Deutschland. Alle Länder haben Probleme mit der Einstellung von Lehrkräften, weil die einfach nicht da sind, insbesondere die ostdeutschen Lehrer. Und gehen Sie mal nach Sachsen-Anhalt, da ist es noch viel prekärer. Gehen Sie in Sachsen in dieses ganze Oberlausitzgebiet und so weiter, alles Riesenprobleme. Und wir diskutieren jetzt über die erste Phase, wo wir auch da versuchen, oder den ersten, über den ersten Teil, also die zweite Phase, um das vernünftig reinzubringen. So, und im Teil zwei übrigens gibt es kaum Abbrecher. Das wurde auch letztens im Ausschuss noch mal ganz klar gesagt. So! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Butzki, darf ich Ihr „gleich“ als Zustimmung zur Zulassung einer Zwischenfrage verstehen? Andreas Butzki , SPD: Richtig, gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön, Herr Renz! Torsten Renz , CDU: Danke, Frau Präsidentin! Es ist so ein ungeschriebenes Gesetz, dass ich bei Herrn Butzki und er bei mir Zwischenfragen immer zulasse. Andreas Butzki , SPD: Nee, nicht immer. Torsten Renz , CDU: Insofern sind wir uns da fast einig. Aber Spaß beiseite! Mir ist es noch mal wichtig, ins Protokoll die Frage und die Antwort zu bekommen, sehr geehrter Herr Kollege, dass ich als Vertreter der CDU ausgeführt habe, was die Ausbildung von Lehrern betrifft. Explizit habe ich genannt zweites, drittes, viertes Semester schulpraktische Übungen, dass das einen ganz anderen Ablauf hatte sozusagen in der ersten Phase der Lehrerausbildung. Könnten Sie das protokollarisch bestätigen, dass ich diese Ausführungen inhaltlicherseits gemacht habe, und nicht explizit nur so zu tun, als wenn das Thema Einheitslehrer losgelöst von dem dargestellt wird, was ich ausgeführt habe? Andreas Butzki , SPD: Das stimmt, und ich denke, das wird auch in dem neuen Teil eins, zukünftigen Teil eins, der zweiteingebrachte Teil auch alles mit berücksichtigt werden. Und Hamburg hat da schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Aber ich möchte auch noch mal reagieren, an den damaligen EOS waren natürlich sehr viele Linientreue, aber nicht nur Linientreue. Das muss man noch mal ganz deutlich sagen. Auch die damalige DDR hat darauf sehr viel Wert gelegt, dass auch dementsprechende Fachkenntnisse vermittelt werden. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Es waren also nicht nur alles Spurlinientreue. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) So, und dann würde ich gerne in meiner Rede jetzt noch mal kurz auf den jetzt eingebrachten Teil eingehen. Und da muss man wirklich sagen, in diesem Jahr haben wir sehr viele wichtige Gesetzesvorhaben im Bildungsbereich vor uns. Wir haben gerade für uns alle das sehr wichtige KiföG beschlossen. Da muss man wirklich auch der CDU sagen, bei der Abstimmung waren teilweise nur sechs Leute da, nachher kam Herr Diener, da waren es sieben Leute. Da scheint man auch bei der Abstimmung zu sehen, wie wichtig das Thema KiföG auch bei der CDU ist. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) So, und heute steht jetzt dieser Teil der Lehrerbildung auf der Tagesordnung. Und in diesem Jahr haben wir auch noch die große Schulgesetznovelle auf der Tagesordnung, über die wir auch diskutieren. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und wir setzen die Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag peu à peu um. (Glocke der Vizepräsidentin) Und wir machen damit die Kita und auch die Schule Stück für Stück besser. So, diese Novelle der Lehrerbildung ist für unsere Schulen äußerst wichtig. Wir haben deshalb entschieden, den zweiten Teil der Lehrerbildung vorzuziehen. Ich hätte es natürlich auch besser gefunden, dass man alles in einem Ritt macht. Dann hätten wir uns diese Diskussion jetzt sparen können. Aber weil wir den zweiten Teil jetzt zum neuen Schuljahr wirksam werden lassen, habe ich auch mich überzeugen lassen, dass es günstig ist, dass wir jetzt erst mal die Trennung vornehmen und dass wir das dementsprechend dann auch bekommen. Der Hochschulteil, haben wir auch gerade von der Ministerin gehört, geht demnächst ins Kabinett rein und wir werden ihn, ich denke, im Frühherbst oder so auch hier im Plenum diskutieren, sodass wir darüber dann auch entsprechend vernünftige Sachen herausbringen. Alle können davon ausgehen, dass in dem Falle das Wissenschaftsministerium mit dem Bildungsministerium ordentlich zusammenarbeitet und dass beide Teile auch vernünftig miteinander aufbauen werden. Noch mal für alle zur Erinnerung: 2021 haben wir dieses Lehrerbildungsgesetz novelliert. Das war vor drei Jahren also, mitten in der Corona-Krise. Und damals stand im Mittelpunkt der damaligen Novellierung die Verbesserung der Attraktivität des Seiteneinstiegs im Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, eindeutige und objektive Kriterien für die Ableitung von zuerkannten Fächern und damit auch die Entgelteinstufung zum Einstellungszeitpunkt. Damit wurde auch die Anerkennungspraxis an die Unterrichtsbedarfe angepasst. So! Welche Änderungen stehen jetzt in diesem Teil im Vordergrund? Auch das noch mal zur Erinnerung: Hauptschwerpunkt ist die Steigerung der Attraktivität des Referendariats und Verbesserungen und Vereinfachungen für Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Und Hauptdiskussionspunkt ist immer die Länge des Referendariats. Und dann will ich hier auch noch mal kurz ein paar Zahlen nennen: Auf der einen Seite gibt es die klaren Absprachen der Kultusministerkonferenz, aber die Länder haben auch noch gewisse Handlungsspielräume, und dadurch sind auch die Länder oder die Regelungen in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. In Hessen beispielsweise hat man 21 Monate, in Bayern 24 Monate, der überwiegende Teil hat 18 Monate, und ganz spannend ist, in Brandenburg unter Bildungsminister Freiberg sind es jetzt 12 Monate. (Torsten Renz, CDU: Wer ist das?) Und man sieht wirklich, dass Herr Freiberg lange mit mir zusammengearbeitet hat. Ich stehe, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) ich stehe auch für eine Verkürzung des Referendariats, so deutlich muss ich es sagen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ja, auf 12. Aber ich kenne auch die Meinung der Verbände und Gewerkschaften und so weiter und das werden ganz spannende Diskussionen werden, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um das Pro und Contra dementsprechend auch abzuwägen. Und da, muss ich ganz ehrlich sagen, freue ich mich auf die Anhörung, um dann auch die dementsprechenden Meinungen der Studierenden zu hören. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) So, auf die einzelnen Punkte, die wurden jetzt gesagt, ich weiß nicht, ob andere Redner das auch noch mal sagen, welche Veränderungen jetzt alles vorgesehen sind, aber einige Sachen will ich dann trotzdem mal ganz kurz ansprechen. Es soll auch die Transparenz gesteigert werden. Hier werden also jetzt drei Stufen der Lehrerqualifikation klar definiert. Es gibt die Unterrichtserlaubnis, es gibt die Lehrbefähigung und es gibt das Lehramt. Und ja, meine Ausführungen haben, denke ich, gezeigt, dass wir einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt haben, (Torsten Renz, CDU: Nee!) dass es zu erheblichen Vereinfachungen und Verbesserungen kommen kann und dass die Lehrkräfte für uns auch zügig und so weiter an die Schulen kommen sollen. Und wie gesagt, ich bin sehr gespannt auf die anschließenden Diskussionen, insbesondere auf die Anhörung. Und ich werde auch oder meine Fraktion wird auch Studierendenvertreter in die Anhörung einladen, weil wir auch gerne die Meinung aus Richtung Greifswald beziehungsweise auch gern die Meinung aus Richtung Rostock von den Studierenden hören, wie sie das Referendariat sich vorstellen und was sie dort alles machen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Und stimmen Sie der Überweisung zu! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lange haben wir darauf gewartet und viel Hoffnung in die dringend notwendige Reform des Lehrerbildungsgesetzes gesetzt. Jetzt liegt der erste Entwurf des Bildungsministeriums vor und das Ergebnis ist mehr als enttäuschend. Statt echter Reformen und innovativer Ansätze zur Bekämpfung des Lehrermangels (Andreas Butzki, SPD: Manche sagen so, manche sagen so.) gibt es leider nur altbekannte Schlagworte und jede Menge Genderangleichungen. Zukunftsorientierte inhaltliche Lösungen und mutige Vorschläge sucht man vergeblich. So beschränkt sich zum Beispiel die Reform des Referendariats vor allem auf die Verkürzungen durch Anrechnung von Praktika. Außerdem sollen die Referendare ihren Vorbereitungsdienst schneller beginnen können. Bei der Qualifizierung von Seiteneinsteigern hat die Regierung endlich reagiert und die Möglichkeit, Personen ohne Berufsschulabschluss als Lehrkraft arbeiten zu lassen, unterbunden. Ob weitere Maßnahmen im Seiteneinstieg für die Weiterqualifizierung von Menschen mit einer Berufsausbildung eine bessere Absicherung der Qualität gewährleisten, ist schwer zu sagen. Der Satz: „Das für Bildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, Näheres … durch Rechtsverordnung zu regeln“, lässt nicht wirklich eine Antwort auf diese Frage zu. In den Regelungen zum Seiteneinstieg fällt zudem der Satz, Zitat: „wenn eine Stelle nicht mit einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft besetzt werden kann“, auf. Hier stellt sich die Frage, ab wann diese Regelung gilt, das heißt, wie lange gewartet wird, bis festgestellt wird, dass sich keine grundständig ausgebildete Lehrkraft bewirbt. Wird dann neu und anders ausgeschrieben und wie wird die Unterrichtsversorgung in der Zwischenzeit sichergestellt? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir sehen an den vorgeschlagenen Maßnahmen, es handelt sich eher um ein Krisenmanagement als um zukunftsorientierte und auf die neuen Herausforderungen vorbereitenden Ansätze. Das ist für dieses Ministerium sehr charakteristisch. Die meisten Maßnahmen zielen darauf, Statistiken zu verbessern und schöne Zahlen vorzustellen. Eine mutige Strategie, geschweige denn eine Vision für die Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern hat die aktuelle Ministerin nicht. Die neuen Maßnahmen sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und lassen die eigentlichen Probleme des Lehrermangels in Mecklenburg-Vorpommern ungelöst. Und es ist inakzeptabel, dass die zuständigen Ministerien anscheinend nicht miteinander zusammenarbeiten und die Vertreter der Hochschulen in den Prozess der Gesetzesnovelle nicht angemessen eingebunden wurden. Die Beteiligung der Hochschulen erschien eher als Alibi, um vorzutäuschen, dass ihre Anliegen Gehör finden. Die vielversprechenden innovativen Lösungen, die von den Hochschulen erarbeitet wurden, fanden keinerlei Berücksichtigung. Die Landesregierung verpasst gerade eine historische Chance, Lehrkräfte von morgen mit neuen, innovativen Ansätzen auszubilden. Stattdessen haben wir es hier nur mit halbherzigen Maßnahmen zu tun und, wie wir gerade gehört haben, den Ausblick auf einen Einheitslehrer. Die FDP fordert eine umfassende Überarbeitung der vorgestellten Novelle mit einem klaren Fokus auf Innovation und Qualität in der Lehrerausbildung. Wir haben daher die Hoffnung, dass wir in den nun folgenden Anhörungen und weiteren Diskussionen noch zu entsprechenden Ergebnissen und Änderungen kommen. Vielleicht klärt sich dann auch noch die Frage, wo die 25 Millionen Euro plötzlich herkommen, die die Ministerpräsidentin einer offenbar unabgesprochenen, spontanen Eingebung folgend (Patrick Dahlemann, SPD: Watt?) am vorletzten Wochenende für die Lehramtsausbildung versprochen hatte. (Torsten Renz, CDU: Die LINKEN haben das im Nachgang begrüßt.) Der Überweisung stimmen wir daher zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Jeannine Rösler , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) In den letzten Jahren konnten 1.900 Lehrkräfte eingestellt werden. Das war ein Einstellungsrekord. In Mecklenburg-Vorpommern haben Lehrkräfte gute, ja, hervorragende Perspektiven. Es gibt zahlreiche offene Stellen, vor allem, weil viele Lehrkräfte in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Und nicht zu unterschätzen sind die wunderbare Natur, die faszinierenden Landschaften und die Nähe zu Seen oder dem Meer, arbeiten, wo andere Urlaub machen. Und dennoch suchen wir händeringend Lehrerinnen und Lehrer, arbeiten wir kontinuierlich an den vielschichtigen Herausforderungen in der Bildung, Herr Renz, die wir in der Tat haben. Ja, und klar, es wäre toll, mit einer magischen Formel alle Schwierigkeiten sofort zu lösen. Aber Zaubern gelingt mehr oder minder nur im Märchen, die Kinder, aber auch Erwachsene so sehr lieben. Ab heute haben wir die Gelegenheit, ohne Magie, aber mit einem klaren und fortschrittlichen Gesetzestext wichtige Phasen der Ausbildung der Lehrkräfte zu gestalten. Ziel ist es, den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung zu verbessern beziehungsweise sie weiterzuentwickeln und durch weitere Maßnahmen die Zahl der Lehrkräfte zu erhöhen. Wichtig ist, den Vorbereitungsdienst so zu gestalten, dass er attraktiver wird, und zwar selbstverständlich, ohne an der Qualität zu schrauben. Zukünftig soll es möglich sein, auf Antrag auch schulpraktische Ausbildungsteile anrechnen zu lassen und den Vorbereitungsdienst zu verkürzen, wenn die Referendarinnen und Referendare entsprechende berufspraktische Tätigkeiten nachweisen können, wie zum Beispiel als Vertretungslehrkraft, vergleichbar eben mit dem Unterricht im Vorbereitungsdienst. Eine relevante Änderung ist auch die Öffnung des Schuldienstes für weitere pädagogische Fachkräfte. Zusätzlich sollen multiprofessionell tätige pädagogische Fachkräfte verstärkt in den Schulen eingesetzt werden, um eben sowohl die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 kann dann neben der Lehrbefähigung auch eine sozial- oder sonderpädagogische Qualifikation erworben werden. Dieser vielseitige Ansatz, der soll den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern gerecht werden. Und jetzt ist, glaube ich, Jutta Wegner nicht hier im Raum. Aber, liebe Jutta, wir haben schon heute 750 unterstützende pädagogische Fachkräfte an den Schulen und weitere 120 kommen noch hinzu. Und darüber hinaus haben wir die Alltagshilfen auch noch mal verdoppelt auf jetzt 240 an der Zahl. Auch das gehört ja zu einem professionellen Team dazu. Ein weiteres innovatives Element ist die Einführung einer Erprobungsklausel, um neue Qualifizierungsmaßnahmen zu testen. Die Novellierung ermöglicht die Qualifikation für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit unterschiedlichen Vorbildungen. Neu ist, dass auch Lehrkräfte mit einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt die Qualifizierung für den Seiteneinstieg absolvieren können. Lehrkräften, die bereits unterrichten, ist es möglich, nach drei Jahren und entsprechenden Fachfortbildungen eine Lehrbefähigung für eine weitere Schulart oder ein weiteres Fach zu erwerben. Zusammenfassend bietet dieser Gesetzentwurf deutliche Verbesserungen für die Lehrkräftebildung in Mecklenburg-Vorpommern. Er ermöglicht eben nicht nur eine flexible und praxisnahe Ausbildung, sondern fördert auch die Qualität und Attraktivität des Lehrerberufs. Diese Reformen sind unerlässlich, um eine hochwertige Bildung für alle Kinder im Land zu sichern. Und weitere Schritte müssen und werden auch definitiv folgen. Wir werben um die Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf, der so wichtige Weichen stellt. Ich wünsche uns eine konstruktive Befassung und vielleicht auch ein paar magische Momente in den Ausschussberatungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn magische Momente tatsächlich sind, dass man auf die Fachleute hört und das anschließend in Gesetzesänderungen einbringt, dann kann ich das nur begrüßen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe zwei Punkte, die ich noch mal feststellen will. DIE LINKE will schon seit 2020, zumindest seitdem offiziell, die Regel-Ref-Zeit auf 12 Monate definieren und die Ausnahmen dann zulassen. Ich habe festgestellt, der SPD-bildungspolitische Sprecher Herr Butzki ist auch dafür. Und ich stelle fest, der Gesetzentwurf, den wir diskutieren, der sieht weiterhin die Regelzeit von 18 Monaten vor. Demzufolge muss ich feststellen, sehr geehrter Herr Kollege Butzki, insbesondere bei Ihnen, die Durchschlagskraft geht gegen null, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und jetzt noch mal zu der Logik des Kollegen Butzki, der gesagt hat, er hat sich überzeugen lassen, dass der Teil zwei sozusagen den ersten Schritt darstellt. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, wenn wir davon sprechen, Ausbildung aus einem Guss, also Teil eins, Teil zwei, dass Teil zwei logischerweise aufbaut auf Teil eins. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das heißt also praktisch, wenn ich bei Teil eins zum Beispiel mehr schulpraktische Übungen habe, dass das logischerweise Auswirkungen auf Teil zwei hat, dass ich zum Beispiel das Ref etwas verkürzen könnte. Jetzt sagen Sie – ich übertreibe –, das ist mir wurscht, was bei Teil eins gemacht wird, wir machen erst mal Teil zwei. Da gibt es nur zwei logische Schlussfolgerungen: Entweder kennen Sie Teil eins und lassen den Landtag, den Gesetzgeber, raus und wollen einfach über Teil zwei verhandeln, obwohl Sie Teil eins kennen und wir nicht, oder aber – und das wäre die Frage, die Sie beantworten können –, wenn wir jetzt Teil zwei ändern, anschließend die große Novelle bei Teil eins haben, ob Sie dann anschließend kommen und sagen, eh, ich habe noch was vergessen, ich muss Teil zwei jetzt auch noch ändern im Nachgang. Das wäre die offene Frage, die Sie gerne beantworten können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3600 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 8/3556. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 8/3556 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerpräsidentin Frau Schwesig. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Fünften Medienänderungsstaatsvertrages vor. Wir passen unser Recht, den Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, an die europäischen Regelungen an. Und es geht einmal um den Digital Services Act, Vorschriften für sogenannte vermittelnde Onlinedienste und Onlineplattformen, also Vorschriften wie zum Beispiel für Anbieter wie Google, Facebook, Ebay, Amazon oder X. Neue Regelungen sollen die Entfernung illegaler Inhalte erleichtern, Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer im Internet schützen, für Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt, regelt zum Beispiel die Buß- und Zwangsgelder für Verstöße. Ich will ein aktuelles Beispiel nennen: Vor einer Woche hat die EU den Betreiber von TikTok aufgefordert, eine genaue Risikobewertung der App TikTok Lite vorzulegen, Bedenken, was Suchtgefahren und die Auswirkungen auf Kinder angeht. Wie aktuell das Thema ist, sehen wir an der Diskussion um den heutigen sogenannten „Vergewaltigungstag“. Dazu wird seit 2021 aufgerufen. Es ist ein verheerender TikTok-Trend. Das sind Falschinformationen, dass angeblich sexuelle Belästigung von Mädchen und Jugendlichen am heutigen Mittwoch nicht bestraft wird. Es ist gerade an Berliner Schulen aktuell ein Thema. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, wenn Sie davon noch nichts gehört haben, dann ist es Ihr Problem. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Also das ist wieder so typisch AfD. Sie betreiben und vertreiben am liebsten die Desinformationen, die Ihnen passen. (Thomas Krüger, SPD: So ist es, genau so.) Es ist aber eine aktuelle Situation, eine Diskussion, die die Berliner Bildungssenatorin zum Anlass genommen hat, alle Schulen in Berlin zu warnen. Und ich spreche dieses Thema an, weil ich eigentlich nicht gedacht habe, wenn ich dieses ernsthafte Thema anspreche, dass von Ihnen ein Kopfschütteln kommt, als ob es Sie nicht interessiert. Das sagt alles aus. Ich gehe mal davon aus, dass uns allen hier nicht egal ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was unsere Kinder und Jugendlichen über soziale Netzwerke bekommen. Aber Sie sind ja auch die Partei, die sehr gerne Desinformationen nutzt. Da sind Sie ja mit Russland und China auch in guter Einigkeit. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wie ernst das Thema ist, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wie ernst das Thema ist, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) zeigt die aktuelle Debatte aller Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente aus Europa. Wir haben uns in den letzten drei Tagen unter dem EU-Ratsvorsitz von Spanien getroffen und es ging genau um dieses Thema, Desinformation in sozialen Medien, und die Gefahren neuer Technologien. Und wir haben ganz klar in der Abschlusserklärung erklärt, dass die Europäische Union hier mit klaren Regeln vorangehen muss. Ich glaube, dass das, was jetzt in Gesetzen geregelt ist, ein erster Schritt ist. Ich sage aber ganz deutlich, es kann bei diesen Regeln nicht bleiben. Es muss gelingen, dass sichergestellt wird, dass in allen Medien, ob analog, digital oder soziale Netzwerke, nur die Wahrheit gilt und dass vor allem Kinder nicht mit Desinformationen und gefährlichen Inhalten letztendlich beeinflusst werden. Das ist ein großes Anliegen. Wir alle wissen, das kann kein Bundesland alleine regeln, das kann auch nicht ein Nationalstaat alleine regeln. Wir brauchen klare Regeln in Europa, die Gesetze und einen Riegel davorschieben, dass Desinformationen und Falschinformationen betrieben werden. Das ist eine ganz große Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, denn unsere Demokratie setzt auf Wahrheit, auf Medienvielfalt und auch Meinungsfreiheit, aber auf Wahrheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich bin allen Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente in den EU-Ländern dankbar, denn es ist ja bekannt, dass die Länder politisch sehr unterschiedlich sozusagen besetzt sind, auch die Parlamente, dass wir darüber Einigkeit haben. Dieser Punkt, den wir jetzt hier ändern, kann deshalb nur ein erster Schritt sein. Ich rechne damit, dass weitere Regelungen folgen müssen. Es geht auch, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bei diesem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag um weitere Änderungen. Es geht nicht nur allein um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, es geht auch um das private Fernsehen mit seinen sogenannten Regionalfenstern. Die beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehprogramme sind laut Medienstaatsvertrag verpflichtet, eine gewisse Zeit ihres Programms für regionale Inhalte zu reservieren. Es geht also auch um regionale Vielfalt im privaten Fernsehen. Nun zeichnet sich ab, dass bald die beiden reichweitenstärksten Programme zur gleichen Sendergruppe gehören. SAT.1 verliert seinen Spitzenplatz an VOX, das wie RTL zur RTL-Gruppe gehört. Und deshalb soll in Zukunft es so geregelt sein, dass die beiden reichweitenstärksten Sendergruppen Regionalfenster einrichten sollen, damit es zwei unterschiedliche Regionalfenster gibt. An dieser Stelle will ich kritisch sagen, dass das eine wichtige Regelung ist, aber eine Regelung, die den Osten kaum betrifft, unser Land nicht, weil es hier gar keine Regionalfenster von RTL und SAT.1 gibt. Es ist wie in allen ostdeutschen Ländern und im Saarland historisch gewachsen, das mag sein, es ist aber nicht richtig, weil eigentlich in allen Bundesländern Medienvielfalt auch im privaten Fernsehen gelten sollte, auch, was regionale Inhalte angeht. Es ist sehr schade, dass die Privatfernsehen an dieser Stelle die ostdeutschen Länder außen vor lassen. Zur Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag wurde gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Ländern deshalb folgende wichtige Erklärung abgegeben: Die Sicherstellung lokaler und regionaler Vielfalt auch im Privatfernsehen muss in den Beratungen weiter auf der Tagesordnung bleiben. Ich sage es mal so, wir feiern dieses Jahr 34 Jahre Deutsche Einheit, und das ist immer noch ein Thema, wo der Osten überhaupt nicht berücksichtigt ist. Das ist nicht gut. Deshalb unterstützen wir auch unsere privaten lokalen und regionalen Fernsehsender, die wir hier im Land haben, besonders in der Corona-Zeit und in der Energiekrise. Das Land hat den Sendern zunächst 350.000 Euro aus dem Härtefallfonds zur Verfügung gestellt, um die gestiegenen Energiekosten auszugleichen, dann auch noch mal um weitere 75.000 Euro aufgestockt. Wir sind dem Landtag dankbar dafür, dass er klare Signale zur langfristigen Stärkung der lokalen Fernsehsender gegeben hat, und wir sind uns auch einig, dass die finanzielle Förderung über die Landesmedienanstalt erfolgen soll. Wir arbeiten deshalb unter Federführung des Chefs der Staatskanzlei gemeinsam mit dem Landtag, der Medienanstalt und den Sendern an entsprechenden Zukunftsperspektiven. Wir bereiten die Novellierung des Landesrundfunkgesetzes vor, damit wir zeitgemäße Rahmenbedingungen für alle Veranstalter vom privaten Rundfunk bekommen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte noch einmal betonen, der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag betrifft nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber daran wird natürlich auch weitergearbeitet. Die Rundfunkkommission der Länder hat im Januar die Vorschläge des Zukunftsrats entgegengenommen und sich auf Eckpunkte für eine Reform der öffentlich-rechtlichen Medien verständigt. Die Konkretisierung des Auftrages betrifft vor allem effizientere Organisation, Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, die Festsetzung der Beiträge. Wir wollen diese neuen Regelungen im Herbst vorlegen. Heute bitte ich Sie, sich damit zu befassen, was unmittelbar ansteht, die konkrete Änderung, die hier vorliegt, also die geänderte Regionalfensterregelung und der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer auf Plattformen im Internet nach dem Digital Services Act der Europäischen Union. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Der Fünfte Medienstaatsvertrag, der heute hier zur Debatte steht, zeigt sehr gut, wie weitreichend Entscheidungen der EU in das Recht vor Ort eingreifen, meine Damen und Herren. Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden nun mit dem Digital Services Act Auflagen geschaffen, damit Plattformen und Hosting-Dienste beim Verdacht auf Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen, Nutzerdaten an das BKA und andere Stellen übermitteln. Was können solche Straftaten sein, meine Damen und Herren? Erinnern Sie sich noch an Corona? Das Nichtimpfen oder das Nichttragen von Masken wurde als eine solche Gefahr gesehen und auch so behandelt, meine Damen und Herren. Das Publizieren kritischer Beiträge, das öffentliche Hinterfragen von Regierungshandeln sowie anderslautende wissenschaftliche Beiträge wurden als Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen gesehen, meine Damen und Herren. Und erinnern Sie sich, was geschah? Solche Meldungen verschwanden auf Regierungsanweisungen aus Netzwerken wie damals noch Twitter und Facebook und Medien, meine Damen und Herren. Ganze Accounts wurden geblockt, widerrechtliche Grundrechtseinschränkungen durften als solche nicht mehr öffentlich betitelt werden. Und was vorher Corona war, meine Damen und Herren, ist heute dann das Klima. Das wissen wir auch schon, spätestens seit der Äußerung des Ethikrates, (Julian Barlen, SPD: Sie können ja mal mit denen verhandeln. – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Alena Buyx dazu mit demselben Wording, wieder mit Angstmacherei, wieder mit Panikmacherei. Das läuft nach demselben Muster ab. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sie kennen sich da ja aus.) Meine Damen und Herren, der Roman von George Orwell, das sollte eine Warnung sein. Sie interpretieren ihn so, dass es eine Regierungsanleitung ist, und das zieht sich von EU-Ebene bis runter auf Landesebene, meine Damen und Herren. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie sollten nicht von sich auf andere schließen!) Davor können wir nur warnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) All das ist mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und dem Digital Services Act nun Vorschrift. Und es soll in den Medienstaatsvertrag als Aufgabe mit hinein. Dazu sagen wir Nein. Demnächst wird dann womöglich wegen dem erweiterten Aufgabenbereich dann auch noch die Zwangsgebühr erhöht. Und davor, dagegen stellen wir uns dann eben auch. Gut, dass wir wie gesagt EU-Wahlen vor der Tür haben! Da kann der Bürger ja entscheiden, ob er mit solchen Regelungen seitens der EU zufrieden ist, oder er kann für veränderte Mehrheiten sorgen, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und dann kann man diesem Treiben natürlich auch ein Ende setzen, weil Meinungsfreiheit und unsere Grundrechte stehen bei uns natürlich über diesen EU-Richtlinien, meine Damen und Herren. Das ist wichtig für uns, wir als einzige Grundrechtspartei stehen dafür ein. (allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das gefällt Ihnen nicht, das weiß ich. Und aus diesen Gründen lehnen wir diesen Medienstaatsvertrag auch ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Der von der CDU war doch SPD-Mitglied, ne, hier der von China, ne?! Der war doch von Ihnen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Wenn hier, also wenn hier weiterer Redebedarf besteht, bitte nicht hier so in diesem Rahmen! (allgemeine Unruhe) Ich rufe auf für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der hatte ein SPD-Parteibuch, Herr Barlen, hier. Habt ihr das vergessen? – Julian Barlen, SPD: Welchen Spion meinen Sie? – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na Ihren, den Sie gerade auch meinen.) So, da das jetzt doch noch einen Moment gedauert hat, bitte ich doch, wenn es jetzt weiteren Klärungsbedarf gibt, den nicht hier im Plenarsaal, sondern vor dem Plenarsaal auszutragen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Herr Barlen, wollen wir mal rausgehen?) Ann Christin von Allwörden , CDU: Gleich anfangen? Ja, ne?! Gut. (Julian Barlen, SPD: Ich sprach von Herrn Krah.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben soeben gehört, dass der zentrale Fokus der EU-Richtlinie, also des heutigen Gesetzentwurfes, darauf liegt, illegale oder schädliche Onlineaktivitäten und die Verbreitung von Desinformationen auf Onlineplattformen wie Marktplätzen, sozialen Netzwerken, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Reise- und Unterkunftsportalen zu verhindern. Mit der Anpassung der nationalen Vorschriften an EU-Recht ist auch eine Stelle in der Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle für digitale Dienste in Deutschland als Plattformaufsicht und Annahmestelle für Nutzerbeschwerden in Bonn vorgesehen, die aber keine strafbaren Inhalte verfolgt. Ich frage mich, welche Ergebnisse eine solche Koordinierungsstelle erzielen soll, wenn sie ausschließlich Daten sammelt und am Ende diese nicht verwertet und zum Beispiel auch keine strafbaren Inhalte verfolgt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das habe ich ja gerade erklärt.) Zur Vielfaltsicherung und Stärkung der Regionalität der Rundfunkangebote sollen künftig die beiden größten Sendergruppen, die RTL-Gruppe und ProSieben/SAT.1, verpflichtet werden, Regionalfenster in das Fernsehprogramm aufzunehmen, weil der reichweitenstarke Sender VOX zur RTL-Gruppe gehört und damit sonst zwei Sender derselben Gruppe die Regionalfenster stellen würden. Hier läuft wieder die Regelung der Lebensrealität auf dem Markt hinterher, statt klare gesetzliche Vorgaben zu geben, an denen sich die Anbieter und letztlich das Medienangebot orientieren könnten. Wie wir ja wissen, gab es bereits 2022 Vorkommnisse beim rbb und beim NDR, die zu breiter öffentlicher Empörung und infolgedessen auch zu politischen Entscheidungen geführt haben. Das Ergebnis war der Vorgänger dieses Gesetzesentwurfes und auch der heutige Entwurf ist noch keine wirkliche Reaktion auf diese Sachverhalte. Es wird immer noch diskutiert über Beitragshöhen, die Gehälter und Dienstbefugnisse der Führungskräfte und über die Notwendigkeit, die Funktion und die Ziele des öffentlichen Rundfunks. Bei allen Meinungsverschiedenheiten und offenen Fragen hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland immer noch das Vertrauen vieler Menschen, (Thomas Krüger, SPD: Das stimmt.) ich würde sogar behaupten, immer noch der meisten Menschen. (Thomas Krüger, SPD: Das stimmt.) Aber dieses Vertrauen muss man immer wieder erarbeiten. Von dieser Arbeit ist im Moment noch nicht viel zu sehen, wenn aus aktuellen Anlässen nur kleine Sachverhalte geregelt werden, der große strukturelle Wurf aber eben nicht. Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in einem eigenen Kosmos existiert. Die Politik muss sich nachhaltiger und zeitnah damit auseinandersetzen, wie die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aussehen soll. Die Probleme bei den verschiedenen Rundfunkanstalten, die Diskussionen um Beitragserhöhungen, die Nutzung von Gendersprache ohne jede sachliche und rechtliche Grundlage, das undurchsichtige Finanzierungssystem und die unübersichtliche Handhabung der Rechtsform Medienanstalt, das alles ist letztendlich auch das Ergebnis politischer Entscheidungen. Oder anders gesagt, es ist das Resultat davon, dass Entscheidungen vor sich hergeschoben werden. Wichtig ist doch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterschiedliche Sichtweisen umfassend transportiert. Das tut er nach der Wahrnehmung vieler Menschen schon lange nicht mehr. Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist auch, dass journalistische Standards eingehalten werden, dass sorgfältig recherchiert und objektiv berichtet wird und dabei möglichst vielfältige Themen und Perspektiven einbezogen werden. Die Menschen erwarten verlässliche Informationen und die sachliche Aufarbeitung von Themen, und das mit jedem Recht. Sie erwarten auch, dass die Lebenswirklichkeit in Stadt und Land und in der Breite der Bevölkerung gleichermaßen angemessen dargestellt wird. Es kann nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, an Kulturkämpfen teilzunehmen und damit die gesellschaftliche Polarisierung zu beschleunigen. Ich habe es bereits bei der Aussprache zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gesagt, unser Land braucht einen starken, finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig vom Verbreitungsweg qualitativ hochwertige Inhalte zur Verfügung stellt. Es gibt durchaus Schritte in die richtige Richtung, groß genug sind sie uns allerdings nicht. Meine Fraktion wird natürlich dennoch der Überweisung in den Innenausschuss zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist offensichtlich das Schicksal von Medienstaatsverträgen, dass sie immer wieder aufgerufen werden, und zwar dann, wenn sich was ändern muss, weil es gerade auf der Tagesordnung ist. Und deswegen werde ich vorwiegend über das, was jetzt zur Entscheidung hier vorliegt, sprechen, weil das ist der Punkt heute und nicht irgendwelche Mutmaßungen über willkürliche staatliche Beeinflussung der Demokratie, was wir hier so gehört haben. Also das ist nicht der Gegenstand dieses Änderungsstaatsvertrages. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir haben es gehört, es geht um den Digital Services Act. Das ist eine Verordnung und löst eine Richtlinie ab. Noch mal zur Erinnerung, Verordnungen auf europäischer Ebene sind direktes durchgreifendes Recht, Richtlinien werden durch nationales Recht gemacht. Zu diesem Digital Services Act gehört aber auch, dass ein Bundesgesetz geändert worden ist. Das müsste gar nicht aufgrund dieser Verordnung, sondern da sind andere Inhalte noch mit geregelt worden, also es geht darüber hinaus. Und deswegen gibt es auch in diesem vorgelegten Staatsvertrag Regelungen, die da Abhilfe schaffen sollen, wo Kollisionen der Rechtskreise stattfinden sollen. Also auch das wird mit geregelt. Wesentlicher Inhalt ist, auch dieser Verordnung, dass es eine EU-Aufsicht gibt über die unterschiedlichen digitalen Medien. Es ist ja schon gesagt worden, was verstehen wir unter diesen digitalen Medien, auf jeden Fall auch die Suchmaschinen, nicht nur die sozialen Netzwerke, sondern auch Suchmaschinen. Es sind auch so ganz digitale Reiseauskünfte, Hotelfinder und so weiter, alles sind digitale Formate. Und darüber gibt es jetzt eine EU-Aufsicht, über diese Plattformen, und die bezieht sich auf die Größe der Plattformen. Und zwar, größer als 45 Millionen Nutzer wird von EU kontrolliert, und alles, was darunterliegt, ist Gegenstand des nationalen Rechtes, deswegen auch das geänderte nationale Recht. Dort werden nämlich nationale Koordinatoren eingeführt, die für Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzern sozusagen vorgesehen sind. Und was sind diese Koordinatoren? Es sind Beschwerdestellen. Und da ist ja jetzt schon ein bisschen kontrovers diskutiert worden drüber. Ich glaube, es ist eine Stärke, dass das Beschwerdestellen sind und nicht schon die Stellen, die jetzt irgendwie neues Recht oder Verfolgung machen, sondern man muss sagen, bei rechtswidrigen Inhalten sind zunächst auch die Strafverfolgungsbehörden als diejenigen, werden auf den Plan gerufen, die dann feststellen, dass sozusagen strafwürdige Inhalte dort sind, und nicht, wie vielleicht suggeriert wird, der Staat richtet da irgendwas ein, was dann sozusagen eigenes Recht setzt in diesen Beschwerdestellen. Was, glaube ich, auch noch eine wichtige Frage dieses Staatsvertrages, dieses geänderten Staatsvertrages jetzt ist, ist, glaube ich schon, dass sozusagen die Regionalisierung auch der privatrechtlichen Medien sozusagen mit aufgenommen wird. Und das führt ja immerhin dazu, dass öffentlich-rechtliche Medien und auch private Sender sich einigen müssen auf einen Landeskoordinator, auf einen Landeskoordinator. Das führt vielleicht auch ein bisschen dazu, sich gegenseitig auch besser zu tolerieren, nach meiner Meinung. Wichtig ist an dieser Stelle vielleicht – das ist auch der letzte Satz –, dass es auch um Jugendschutz vor allen Dingen geht. Das ist ja eine wichtige Kategorie bei uns in Deutschland. Und dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird auch angepasst. Und da geht es genau zum Beispiel um Sharing-Inhalte von Video-Sharing-Onlineformaten und um diese Entfernung rechtswidriger Inhalte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist ja ein Beispiel genannt worden von der Ministerpräsidentin, das sehr eindrucksvoll ist. Und ich glaube, da wünschen wir uns alle, dass das vernünftig verfolgt wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beim Fünften Medienänderungsstaatsvertrag geht es im Kern um zwei Dinge, wir haben das gehört, die notwendigen Änderungen und Anpassungen des Digitale-Dienste-Gesetzes des Bundes und des Digital Services Acts der Europäischen Union und um Änderungen bei der Verpflichtung der privaten Rundfunkanstalten zu den Regionalfensterprogrammen. Ziel des Digital Services Acts und der bundesdeutschen Umsetzung im Digitale-Dienste-Gesetz ist es, illegale antidemokratische oder schädliche Aktivitäten im Internet zu verhindern, die Grundrechte der Internetnutzer besser zu schützen und einen fairen und offenen Wettbewerb sicherzustellen. Und dabei geht es eben nicht um die Beschneidung der Meinungsfreiheit, sondern um Desinformation, Manipulation und Hassrede, denn das, was offline verboten ist, das muss auch online verboten sein, und es muss verfolgt werden. Nicht zuletzt haben die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem menschenverachtenden Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine schnelle und effektive Handhabe gegen rechtswidrige Inhalte, wie beispielsweise widerwärtige Gräuel, Hassrede oder Desinformation, ist. Bleibt zu hoffen, dass die Änderungen auch tatsächlich Wirkung zeigen, denn auf den Plattformen wurde nach dem 7. Oktober beispielloser Hass verbreitet. Dabei gelten die Regeln des Digital Services Acts bereits seit August vergangenen Jahres für die großen Plattformen wie Facebook, TikTok oder X. Zum Pflichtenkreis gehört es nun also, auf allen öffentlichen Plattformen solche Inhalte unverzüglich zu entfernen oder zu sperren, wenn die Anbieter davon Kenntnis erlangen oder auf diese hingewiesen werden. Die Nutzer sollen zudem konkrete Beschwerdemöglichkeiten erhalten, um Verstöße zu melden. Diese Aufgaben und Pflichten sollen im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag abgebildet werden. Die zweite Änderung bei den Regionalprogrammen, von den reichweitenstärksten zu den größten privaten Sendern zum Erhalt der Medienvielfalt, ist folgerichtig, wenngleich für mich als Liberale schon die Ursprungsentscheidung von 1987 schwierig ist, denn die Verpflichtung zu Regionalfenstern stellt einen Eingriff in die Programmautonomie der Sendeanstalten dar, die nicht gerechtfertigt ist. Zudem ist es ein Eingriff in funktionierende Marktmechanismen. Sollte es einen entsprechenden Bedarf nach regionalen Programmen geben, so kann sich das Ganze von alleine tragen und bedarf keiner weiteren gesetzlichen Regelung. Aktuell kommt Mecklenburg-Vorpommern in der Berichterstattung der privaten Sender SAT.1 und RTL nicht vor. Das heißt, für die Sender rechnet sich ein entsprechendes Angebot offenbar nicht, denn sie müssten ja Personal und Infrastruktur vorhalten und gleichzeitig entsprechende Einnahmen für die Finanzierung generieren. Für M-V wäre daher eine Lösung mit den regional tätigen Anbietern zum Zwecke der Vielfalt sicher eine bessere gewesen, aber das wird der Medienänderungsstaatsvertrag als länderübergreifende Vereinbarung nicht abbilden können. Inzwischen wird bereits am Sechsten und Siebten Medienänderungsstaatsvertrag gearbeitet, und da kann es aus meiner Sicht nicht sein, dass wir erneut nur über einen bereits von der Ministerpräsidentin unterschriebenen Vertrag abstimmen. Das Rundfunkwesen ist Sache der Länder, insofern sollten auch die entsprechenden Ausschüsse in den Ländern und die Landesparlamente in die Ausarbeitung eingebunden werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Wolfgang Waldmüller, CDU) Wir erwarten einen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag, der auch wirklich einmal an die Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks geht, denn die Glaubwürdigkeit und breite Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leidet weiter. Sogar aus den internen Reihen nimmt die Kritik zu, wie wir in den letzten Wochen hören konnten. Spätestens, wenn wir über die von der KEF geforderte Beitragserhöhung sprechen, müssen wir uns die Frage stellen, ob die bisher angedachten und angestoßenen Reformen ausreichend sind. Ich habe das an dieser Stelle schon häufiger betont, wir brauchen kein Reförmchen, sondern eine wirkliche Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks, die auch ihren Namen verdient. Wir brauchen schnell konkrete und verbindliche Änderungen beim Sendeangebot und bei weiteren Kostenblöcken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Bildungs- und Informationsauftrag. Teure Unterhaltungssendungen und noch teurere Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen gehören nicht dazu. Ziel muss es sein, weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden. Im Gegenteil, es müsste sogar möglich sein, dass junge Menschen in Ausbildung und Studium grundsätzlich von der Beitragspflicht befreit werden. Dazu müssen wir im Gespräch bleiben. Einer Überweisung in den Innenausschuss stimmen wir zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Krüger. Thomas Krüger , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rede hier für die Koalitionsfraktionen. Die Inhalte des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags sind hier bereits vorgetragen worden. Für die Fraktion der Sozialdemokraten kann ich sagen, dass wir im Großen und Ganzen mit den Inhalten einverstanden sind, und das nicht nur, weil wir mit dem Digital Services Act europäisches Recht und mit dem Digitale-Dienste-Gesetz nationales Recht umsetzen, vielmehr halten wir es für richtig und wichtig, dass Nutzerinnen und Nutzern von Onlinevermittlern und Onlineplattformen, wie zum Beispiel Marktplätzen, sozialen Netzwerken, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportalen, in ihren Rechten gestärkt werden. Das Netz ist eben kein rechtsfreier Raum. Im Internet gibt es Regeln, die einzuhalten sind, und es gibt mit der Bundesnetzagentur eine Einrichtung, die diese Regeln auch überwacht. Es ist richtig, dass für Video-Sharing-Dienste wie beispielsweise YouTube oder TikTok die Verpflichtung geschaffen wird, für ein leicht nutzbares, unmittelbar erreichbares Meldeverfahren für Nutzerbeschwerden zu sorgen. Damit sollen unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote gemeldet werden können. So kann effektiv gegen illegale Inhalte und Desinformationen vorgegangen werden. Außerdem üben wir Druck dahin gehend aus, dass das, was im Internet zum Kauf angeboten wird beziehungsweise in Suchmaschinen auftaucht, auch vertrauenswürdig, sicher und legal ist. Dass in Zukunft nicht mehr wie bisher die beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehprogramme verpflichtet werden, Regionalfenster in ihr Programm aufzunehmen, sondern Sender der beiden reichweitenstärksten Unternehmen, ist zu begrüßen, da dies die Medienvielfalt stärkt. Bei Letzterem, der Medienvielfalt, der Regionalität, meine Damen und Herren, könnten wir uns eine Stärkung vorstellen. Die Regelung jetzt beinhaltet, dass wir als Mecklenburg-Vorpommern darin nicht vorkommen. Das ist, denke ich, eine Aufgabe für kommende entsprechende Staatsverträge. Meine Damen und Herren, ich will auf das eingehen, was die Kolleginnen und Kollegen hier gesagt haben. Das Erste, was mir wichtig ist zu sagen, meine Damen und Herren, wir haben mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas sehr Wertvolles, nämlich eine neutrale Instanz, die flächendeckend regionale Informationen an die Bürgerinnen und Bürger bringt. Und ich finde, das sollten wir zuallererst einmal würdigen. Das ist mir sehr wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, natürlich, wenn man dann aufs Einzelne guckt, gibt es Dinge, wo man sich auch ärgert. Das ist völlig normal, das liegt in der Natur der Sache. Da gibt es Schwerpunkte, da gibt es einen Blick darauf, den Christdemokraten wahrscheinlich anders haben als Sozialdemokraten und umgekehrt. Und dass man dann mit dem einen oder anderen nicht einverstanden ist, das ist so. Ja, so ist das, das wird immer so sein. Ich bin auch mit dem einen oder anderen Schwerpunkt dann nicht einverstanden, wo ich sage, was wird da aufgeblasen, aber trotzdem bleibt es das gute Recht der Journalistinnen und Journalisten, genau das zu tun. Und wenn man damit nicht einverstanden ist, gibt es in einem demokratischen Rechtsstaat Institutionen und Gremien, an die man sich wenden kann und sich beschweren kann. Und ich finde, das ist ein ganz tolles System, dass man das kann. Und ich rege auch wirklich an, wenn man so was hat, sich auch an diese entsprechenden Gremien zu wenden. Frau Enseleit hat kritisiert, dass die Ministerpräsidentenkonferenz hier die Staatsverträge vorlegt und wir faktisch nur die Möglichkeit haben zu sagen, „Jo!“ oder „Nö!“. Frau Enseleit, natürlich geht auch ein anderer Weg. Der Weg geht, dass Sie in den Ausschuss ein Konzept einbringen, wir das miteinander bereden, wir gemeinsam ein Konzept beschließen und die Ministerpräsidentin bitten, dieses Konzept auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz durchzusetzen. Das ist eine Möglichkeit, diese Möglichkeit müssten wir dann aber aktiv ergreifen. Das heißt, die Aufgabe, der Finger zeigt nicht in Richtung der Ministerpräsidentenkonferenz, sondern der Finger zeigt in unsere Richtung. Wir könnten aktiv werden, wir könnten da Dinge vorbereiten und uns anschauen. Meine Damen und Herren, und ich will auch auf die AfD noch eingehen. Meine Damen und Herren, wir erleben das, was wir hier immer erleben mit der AfD: Wenn man über Medienstaatsverträge redet, ist das Erste, was der AfD einfällt, die Kündigung dieser Staatsverträge, weil man mit der Kündigung, (Beifall Martin Schmidt, AfD) weil man mit der Kündigung erreichen kann – so Ihre Sichtweise zumindest –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk damit plattgemacht werden kann. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wulff? Thomas Krüger , SPD: Ich freue mich auf die Zwischenfrage. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön, Herr Wulff! David Wulff , FDP: Vielen Dank! Ich will es auch kurz machen. Ich finde den Ansatz tatsächlich sehr gut zu sagen, dass wir im Ausschuss mal ein Konzept einbringen und das dann beschließen lassen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass wir da in den Ausschüssen bisher sehr wenig weit gekommen sind. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Darf ich das als ernst zu nehmende Aufforderung verstehen und wir arbeiten konstruktiv an einem gemeinsamen Konzept, oder legen wir etwas vor und das wird am Ende eh wieder abgelehnt? Thomas Krüger , SPD: Ich würde mit einer Gegenfrage antworten: Haben Sie schon mal mitbekommen, dass ich irgendwas gesagt habe, was ich nicht ernst gemeint habe? (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Damen und Herren, die AfD, da war ich stehengeblieben … Das war die Antwort. Die AfD, da war ich stehengeblieben, will am Ende die Rundfunkstaatsverträge kündigen. Und das hat ja auch einen Hintergrund: Sie suggerieren der Bevölkerung, dass es darum geht, dass man Geld einsparen kann. Am Ende geht es aber um etwas ganz anderes. Es geht darum, hier eine unliebsame Berichterstattung nicht mehr hinnehmen zu müssen. Es geht darum, Rechercheteams plattzumachen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Es geht darum, Fake News in die Welt setzen zu können, ohne dass man dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Meine Damen und Herren, das ist der eigentliche Hintergrund! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wer mal sich anschauen möchte, (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes tritt ans Präsidium heran.) wer sich mal anschauen möchte, wie Rechtspopulisten … (Unruhe im Präsidium) Ich würde gerne meine Rede fortsetzen. Es wäre sehr nett, wenn Sie nicht weiter stören! Wer sich mal angucken möchte, wie Rechtspopu…, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Opposition stört. Das ist unsere Aufgabe. – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Haben Sie nicht einen PGF?) wer sich mal anschauen möchte, wie Rechtspopulisten das machen, der kann nach Polen schauen, der kann nach Ungarn schauen, der kann nach Italien schauen. Und wer diesen ersten Blick macht und nicht zu einem Ergebnis kommt, dem rate ich, einen Podcast des NDR Mecklenburg-Vorpommern sich anzuhören. Dieser Podcast, ich habe mir das extra rausgeschrieben, heißt: „Mehr Freiheit on Air: Alles auf Anfang bei Polens Medien“. Da wird sehr eindrücklich geschildert, wie die rechtspopulistische Regierung dort einen unabhängigen Rundfunk übernommen hat, zu einem Regierungsstaatsrundfunk gemacht hat (Zuruf von Horst Förster, AfD) und am Ende es nicht mehr möglich war, andere Meinungen deutlich zu machen, wo am Ende auch die Opposition diskreditiert worden ist. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten uns hier im Haus bei aller Kritik übergreifend einig sein, dass wir das niemals zulassen! (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes. Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Sehr geehrte Abgeordnete! Wertes Präsidium! Also wenn die Opposition hier noch mal einen Redebeitrag anmeldet, weil es unsere Aufgabe ist, Sie während der Theaterveranstaltung hier abzuschminken, dann stört Sie das. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Nein, die Art und Weise, wie Sie das gemacht haben.) Und das zeigt eigentlich auch Ihr Demokratieverständnis und Ihre ganze Einstellung zu dieser Sache aus den Reihen der SPD. Sie stört es, wenn Sie kritisiert werden. Das gefällt Ihnen überhaupt nicht. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Im Kern ist es eigentlich das, was ich gesagt habe in meiner Einbringung. Das ermöglicht Ihnen natürlich dann auch, uns oder andere Stimmen, die gegen Sie agieren oder die Sie auch inhaltlich stellen, zu erledigen. Und deswegen war das wichtig, dass ich hier noch mal nach vorne gegangen bin, weil Sie behauptet haben, dass wir nicht kritisiert werden wollen, dass wir keine schlechte Presse haben wollen. Oder wie haben Sie sich da ausgedrückt? (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Keine Ahnung, ich weiß es nicht. Dass wir uns die Journalisten aussuchen, die über uns berichten, das ist der größte Blödsinn, meine Damen und Herren, den ich hier je gehört habe. Wir möchten gern einen öffentlichen Rundfunk, der dann wahrscheinlich kein öffentlicher Rundfunk vielleicht mehr ist, sondern ein Grundfunk. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ach so!) Dafür haben wir ein Konzept. Das können Sie sich auch durchlesen, und Sie kennen das auch, Herr Krüger, Sie kennen unser Grundfunkkonzept. Da geht es auch um regionale Berichterstattung, da geht es auch um Bildungsauftrag. Und da geht es auch um Parteiferne, die ist nämlich bis dato überhaupt nicht gegeben in diesem Gremium. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da geht es auch darum, die Bürger zu entlasten, nicht mehr mit einem Zwangsbeitrag, sondern das anders zu finanzieren. Und wir wissen, dass dieser öffentlichrechtliche Rundfunk, so, wie er jetzt existiert, von sich heraus überhaupt gar nicht reformierbar ist. Die Leute steigen denen intern schon aufs Dach und kritisieren das auch nur hinter vorgehaltener Hand, anonym, mit ihren Namen hinterlegt bei Anwälten, weil die Angst haben, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk intern gegen Kritiker schon genauso vorgeht wie anscheinend gegen Regierungskritiker. Wir haben es hier mittlerweile in Teilen mit einem Regierungsfunk zu tun, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) der eben der vierten Gewalt nicht mehr gerecht wird, der in Corona komplett versagt hat, meine Damen und Herren, der zugelassen hat, dass Grundrechte eingeschränkt wurden von Politikern, der bis heute nicht an einer echten Aufarbeitung der Corona-Krise interessiert ist. Und das ist eigentlich sein Grundauftrag, weil der ist nämlich nicht für Sie da, der öffentlich-rechtliche Rundfunk, sondern für die Bevölkerung. Das wollte ich hier noch mal klarstellen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Wir haben ein Konzept, und das geht natürlich aus von Realitäten. Und er ist nicht reformierbar, der öffentlichrechtliche Rundfunk, so wie jetzt. Und da werden wir natürlich, wenn wir es können, diese Staatsverträge kündigen, um dann einen Rundfunk aufzustellen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wie er Ihnen gefällt, ja, ja, ja!) dessen Name das dann auch wert ist und der auch eine vernünftige Berichterstattung macht, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) der als vierte Gewalt im Staate dient, der Ihr Handeln auch kritisiert. Ich weiß, das wird Ihnen dann wiederum nicht gefallen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) aber das ist die Aufgabe eines Rundfunks. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat noch mal um das Wort gebeten der Abgeordnete Thomas Krüger. Thomas Krüger , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es treibt mich noch mal nach vorne. Also dass der NDR hier vor Ort, also unser öffentlichrechtlicher Rundfunk, uns nicht kritisieren würde, haben Sie gerade gesagt. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Es fällt mir schwer, Sie ernst zu nehmen. Es tut mir leid, ich muss das so deutlich sagen. Es fällt mir einfach schwer! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben Sie als nächste Aussage gemacht – ich habe das mitgeschrieben –, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Grundrechtseinschränkungen zugelassen. Entschuldigung, also der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat nichts zuzulassen oder nicht zuzulassen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) sondern der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichtet. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat berichtet. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich will das einfach mal, weil das war sehr, sehr, sehr diffus, was Sie hier von sich gegeben haben, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) ich versuche das mal einzuordnen. Dann, meine Damen und Herren, haben Sie beschrieben, was aus Ihrer Sicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk machen muss: Bildungsauftrag, lokale Informationen. Ich weiß nicht, Sie hatten mehrere, so schnell konnte ich nicht schreiben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe mir in der Tat Ihr sogenanntes – sogenanntes! – Konzept angeschaut, und das ist ebenso diffus. Es ist ja bewusst auch so diffus gehalten. Sie wollen 90 Prozent der Kosten reduzieren, habe ich da gelesen. Mit 10 Prozent dessen, was momentan der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat, wollen Sie dann lokale Berichterstattung machen, Sie wollen Bildung machen, Sie wollen Informationen machen und so weiter. Wie das gehen soll, müssten Sie vielleicht noch mal erklären, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht auch drin.) müssen Sie noch mal erklären. Ich vermute, dass, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht auch drin.) ich vermute, dass Sie etwas im Hinterkopf haben. Es hat ja Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer in der letzten Legislaturperiode hier auch gesagt. Der hat gesagt, die müssen alle weniger Geld verdienen, weil sie das Falsche berichten. Das ist der Hintergrund. Es ist die falsche Berichterstattung, deswegen ärgern Sie sich. Das ist der eigentliche Hintergrund, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich finde, das noch mal herausgearbeitet zu haben, ist wichtig, weil ein freier Rundfunk darf das machen. Und wir sind für einen freien Rundfunk und wir werden immer für einen freien Rundfunk stehen, solange es Sozialdemokraten in diesem Haus gibt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3556 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Ablehnung der Fraktion der AfD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/3615. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/3615 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Martina Tegtmeier. Martina Tegtmeier , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gäste sind ja nicht mehr da. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir Ihnen als Reaktion auf aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsvorschläge für die Paragrafen 8 und 22 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor sowie eine Ergänzung in Paragraf 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Es handelt sich dabei um drei Problemkreise: Erstens geht es um zwei Bundesprogramme, mit denen die Gemeinden über höhere Umsatzsteueranteile Mittel zukommen, den Gemeinden Mittel zukommen sollen, um diese umzusetzen. Dabei handelt es sich um Bundeshilfen im Rahmen des Startchancen-Programms. Bund und Länder wollen den Bildungserfolg unserer Kinder von der sozialen Herkunft entkoppeln und mehr Chancengerechtigkeit ermöglichen. Daher stellt der Bund im Rahmen des Programms ab diesem Jahr für zehn Jahre jährlich bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bis zu 1 Milliarde Euro! Dazu wollen wir eine Änderung in Paragraf 8 Absatz 1 vollziehen. Und zwar hier ist das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aus den Jahren 2021 und 22 enthalten und das wollen wir ersetzen durch die Angabe eines Startchancen-Programms im Bildungsbereich. Und für unsere Gemeinden genauso wichtig – leider, leider mit wesentlich weniger Geld ausgestattet –: die Bundeshilfen für Planungskosten der kommunalen Werbeplanung. Dafür wollen wir einen Absatz anfügen, eine Nummer 9 in demselben Paragrafen. Zweitens geht es uns um eine noch mal notwendig gewordene Fristverlängerung in Bezug auf die Abrechnung von Sonderbelastungszuweisungen nach Paragraf 22 Absatz 8 FAG. Darum hatten die Landkreise gebeten. Und drittens geht es um die Gewährleistung von Landeszuweisungen für Amtswehrführer. Wir hatten mit der Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes im Jahr 2009 die fakultative Regelung zur Wahl eines Amtswehrführers in eine obligatorische Regelung umgeändert, also in die Pflicht, das zu tun. In dem Zusammenhang wurde seinerzeit eine Konnexität angenommen und im Zuge der Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung erfolgte zwischenzeitlich jedoch eine Neubewertung der Konnexität. Hintergrund waren zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechungen des Landesverfassungsgerichts, die darauf schließen lassen, dass bei der verpflichtenden Einführung des Amtswehrführers von einer Organisationsänderung auszugehen ist. Damit dürfte die Rechtsgrundlage für diesen Kostenausgleich entfallen sein und daher müssen wir eine neue Rechtsgrundlage einführen. Und die bis dahin bereitgestellten Landesmittel sollen nun über eine entsprechende Erstattungsregelung in Paragraf 4 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für die Amtswehrführer zur Verfügung stehen, und das so schnell wie möglich, damit die Auszahlungen auch zeitnah erfolgen können. Das ist der Inhalt unseres Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe gern an die Einbringung an. Es handelt sich um vier überschaubare Sachverhalte, die gleichwohl alle vier Vorteile für die kommunale Familie bringen, die alle viere ein wenig drängen und vor allen Dingen aus Sicht der kommunalen Beteiligten durchaus zeitlich pressieren. Von daher bin ich dankbar, dass auf diese Art und Weise sehr schnell durch den entsprechenden Koalitionsantrag dieser Landtag und seine Gremien sich damit befassen können. Wir haben die Herausforderung, dass wir zwei Bundesprogramme bekommen, für die wir dankbar sind, nämlich einmal Unterstützungsleistungen für die Wärmeplanung, aber eben auch das größere Programm, das Schulbaumaßnahmen und schulspezifische Maßnahmen unterstützt aus dem Bundesbildungsministerium. (Beifall René Domke, FDP) Beide werden in der Tat über zehn Jahre mit 170 Millionen Euro erhebliche Möglichkeiten ins Land geben, die landesseitig kofinanziert werden. Herzlichen Dank an den Landesfinanzminister, an diesen Landtag, dass es ermöglicht wird! Aber noch einmal: Beide, beide Sachverhalte erfordern, weil sie über Umsatzsteuerpunkte durch den Bund an die Länder gegeben werden und dann nach unserem Finanzausgleichsgesetz das Geld eigentlich über den normalen Kanal „Umsatzsteuer“ kommt, in den üblichen Umsetzungsmechanismus gerät, würde es eigentlich generell in die Schlüsselmasse gehen und eben nicht spezifisch in die – und das will der Bund von uns ja dann als Herausforderung –, in die für die entsprechenden Aufgaben oder die spezifischen Förderungen vorgesehenen Kommunen mit der entsprechenden Ballung von Geld. Zu gut Deutsch: Wir müssen es rausnehmen aus der Finanzausgleichsmasse und dafür Sorge tragen, dass es in Gänze für die besonderen Zwecke zur Verfügung steht und dann eben auch nur an die Beteiligten geht, die entweder, weil sie durch Wärmeplanung herausgefordert sind, Ausgaben haben, oder eben auf der Seite der Schulunterstützungen, gerade in die Schulen oder in die Kommunen und Schulträgerinnen und Schulträger geht, die ihrerseits besonders herausgeforderte Schulen haben. Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund, dass schon 2024 die ersten Umsatzsteuerpunkte kommen, haben wir die Notwendigkeit, dann auch sehr zeitnah im Finanzausgleichsgesetz klarzustellen, dass diese Beträge nicht in den allgemeinen Abrechnungsmodus hineingeraten sollten. Und auf der anderen Seite haben wir im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes – ich danke ganz herzlich auch für die deutlichen Hinweise der Einbringung – eine Herausforderung, die wir bei der Feuerwehraufwandsentschädigungsverordnung, ich sage mal, erst entdeckt haben. Die Aufwandsentschädigungsverordnung für die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ist Ende Dezember letzten Jahres in Kraft getreten, sieht jetzt ein bisschen schlicht Höchstbeträge vor, die die Kommunen in Satzungen für jeweilige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in den Freiwilligen Feuerwehren festlegen dürfen. Das Land legt also nur die Höchstbeträge fest, die Kommunen in den Satzungen, welcher Betrag es konkret ist. Und in dem Kontext war noch einmal aufgetaucht die Frage, ob die Aufwandsentschädigungen für die Amtswehrführungen, ob die konnex sind. Das war vor einigen Jahren – ist schon einige Zeit her – so betrachtet worden, zum damaligen Zeitpunkt übereinstimmend durch Finanzministerium, Innenministerium, Justizministerium. Dementsprechend war jedes Jahr der Aufwand, der den Ämtern für ihre Amtswehrführung entstanden ist, aus Konnexitätsgesichtspunkten eins zu eins ersetzt worden: Irgendwas zwischen 3.000 und 5.000 Euro – nageln Sie mich auf den Betrag fest –, überschaubar, aber in der Summe der Ämter trotzdem ein Betrag und für jedes Amt selbst auch eine Einnahme, die die fest eingepreist haben. Mit der Novellierung der Aufwandsentschädigungsverordnung zum Jahresende letzten Jahres tauchte die Frage „Konnexität“ erneut auf. Das Justizministerium hat erneut geprüft und ist nunmehr zur gegenteiligen Auffassung gelangt, und zwar aufgrund der zwischenzeitlich seit der letzten Prüfung ergangenen Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes. Zwischenzeitlich ist mit diesen Entscheidungen davon auszugehen, dass es kein konnexer Sachverhalt ist. Folge: Sowohl für die Vergangenheit, aber vor allem für die Zukunft fällt der Rechtsgrund weg, aus Konnexitätsgründen. Es gibt keine Konnexität, dann gibt es auch keine Gründe für die Zahlung, diese Zahlung zu leisten. Ich bin sehr dankbar, dass dieses Hohe Haus im Rahmen der Haushaltsverhandlungen und auch zuvor der Finanzminister bereit gewesen ist, zu sagen, aber das, was wir jetzt über viele Jahre bei den Ämtern als Vertrauenssituation geschaffen haben, wollen wir fortsetzen. Der Finanzminister trägt das gerne mit, hat dann aber zu Recht die Aufforderung getan, dann braucht er einen Rechtsgrund, denn die Konnexität ist es nicht mehr, also müsst ihr in einem Gesetz, einem formellen Gesetz einen Rechtsgrund schaffen, dass die Amtsverwaltungen einen gewissen Betrag pro Jahr für die Aufwendungen, die sie für die Aufwandsentschädigungen für ihre Amtswehrführungen haben, erhalten dürfen. Und auch die würden wir gerne zeitnah leisten, denn wir könnten es zahlen. Das Finanzministerium wird nachvollziehbarerweise die Zahlung erst zulassen, wenn es in einem entsprechenden Gesetz verankert ist. Wir würden Sie deshalb bitten wollen, den Vorschlag für das Brand- und Katastrophenschutzgesetz aufzugreifen, uns damit hoffentlich in den kommenden Monaten eine Rechtsgrundlage zu schaffen, sodass wir noch in diesem Jahr auch für 2024 die bei den Ämtern fest eingepreisten Einnahmen auslösen können. Und für die Folgejahre können wir es dann wieder in die normalen Prozesse geben, weil dann einmal im Gesetz vorgesehen ist, dass es so geschieht. Ganz herzlichen Dank für den Beginn der Diskussion! Ich freue mich im Zweifel auf die fachlich vertieften Beratungen im Innenausschuss und gerne auch in den anderen Gremien. Herzlichen Dank bis hierher! Ich hoffe, wir können gemeinsam verweisen und auf diese Art und Weise den Kommunen – noch mal – viermal Gutes tun, und das möglichst schnell. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Uns liegt ein Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich und zum Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V vor. In vier Abschnitte untergliedert, will die Regierungskoalition nun Finanzmittel des Bundes weiterverteilen und ins Gesetz gießen. Das kann man nun machen und ist an sich unschädlich. Die formale Anpassung daran sollte nicht das Problem sein, und sicherlich sind hier im Hohen Hause sich alle einig, wenn es um die Zulagen für die Feuerwehr beziehungsweise die Ämter geht oder die Verlängerung der Frist zur Beantragung von Sonderbelastungszuweisungen im Zusammenhang mit der Energiekrise 2022/23. Allerdings müssen wir beim Thema Startchancen-Programm und bei der kommunalen Wärmeplanung schon genauer unter das Mikroskop blicken. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Durch das Mikroskop oder unter das Mikroskop?) Das Startchancen-Programm an Schulen ist eines dieser Projekte, die erst einmal wunderbar klingen, aber sich dann schon wieder als sprachliche Täuschung entpuppen. Und bereits der NDR berichtete ja, 70 Schulen sollen davon profitieren: 42 Grundschulen, 10 Berufsschulen, 18 Regionalschulen. Das ist eine gute Sache. Wir hoffen, dass das Geld auch in sinnvolle Projekte umgesetzt wird, mit denen schon Erfolgsgeschichten geschrieben wurden, oder dass damit marode Infrastruktur endlich erneuert wird. Weniger wollen wir, dass mit Schülern herumexperimentiert wird und das Geld beispielsweise in sinnlose Technik, Spielereien oder politisierenden Programmen verpulvert wird, also sprich, echte Pädagogen sollen in sauberen Klassenräumen den Zinseszins und Rechtschreibung unterrichten. Das muss das Ziel sein. Bauchschmerzen bekomme ich zum Beispiel, wenn ich die Webseite des Bundes und das Orientierungspapier dazu lese. Viel ist die Rede von demokratischer Erziehung, Einbeziehen von Vereinen und so weiter. Es bleiben viele Spielräume offen. Aber bei der Auswahl der Begünstigten ist man streng. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ja, wir wissen ja, wofür das bei Ihnen meistens steht, und zwar zur Bekämpfung der AfD. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ah!) Das sind ja alles Euphemismen, die Sie ja immer nutzen, weil Sie es ja nicht schreiben dürfen. Zitat auch auf der Webseite: „Das Programm soll zum Schuljahr 2024/25 starten. Die Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgt auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien durch die Länder. Dabei soll mindestens der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt werden. Die Wissenschaft hat hier einen Zusammenhang mit Bildungsteilhabe und Bildungserfolg ermittelt.“ Zitatende. Die Bundesregierung will sozusagen eine ethnische Selektion von Schulen implementieren (Torsten Koplin, DIE LINKE: Unsinn!) bei der Gelderverteilung. Dort, wo Migranten sind, vermutet die Wissenschaft der Bundesregierung weniger Bildungserfolg, dort sollen dann auch die Mittel des Programms zum Tragen kommen. So steht es dort. Solche Aussagen können wir von der AfD natürlich nicht so stehen lassen. Es ist doch klar, was die Bundesregierung hier meint. Mit dem Euphemismus „Startchancen“ will die SPD-geführte Bundesregierung eigentlich nur sagen, dass Migranten ungebildet sind. Das suggeriert sie auf jeden Fall auf ihrer Webseite. Wir von der AfD sehen da keinen Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg. Und ich hoffe nicht, dass die Landesregierung sich solch kruden Theorien anschließt und nun damit beginnt, insbesondere Schulen mit vielen Migranten besonders aus diesem Topf zu begünstigen. Wenn auch die Landesregierung die Meinung der Ampel teilt, dass die Herkunft der Kinder eine Rolle spielt beim Bildungserfolg, dann muss man sich allerdings fragen, warum werden die hergeholt, wenn sie alle so ungebildet sein sollen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig zynisch, was Sie da ablassen!) Bauchschmerzen bereitet auch das viele Geld, das nun für die Planung der kommunalen Wärmeplanung aufgewendet werden soll. Die Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer vom Bund für die Planungskosten kommunaler Wärmeplanung und zur sogenannten Dekarbonisierung der Wärmenetze sollen den Ländern über höhere Umsatzsteueranteile zur Verfügung gestellt werden. Letztendlich soll man Dinge aber auch nur planen, wenn man sie komplett umsetzen will und auch vor allen Dingen kann. Bei einer geplanten Einführung einer verpflichtenden Wärmeplanung durch den Bund mit einer entsprechenden Gesetzgebung müssten aber zusätzlich auch die zu erwartenden Investitions- und Folgekosten der Kommunen und auch der Gesellschaft finanziell langfristig abgesichert und weitere Förderungen für die zahlreichen Wärmeplanungsprojekte bereitgestellt werden. Hierzu haben wir aber noch nichts Konkretes vorliegen. Darauf warten wir auch gespannt und wir freuen uns da auf die Debatte im Fachressort und die Zahlen/Daten/Fakten zur kommunalen Wärmeplanung der Zukunft. Und lassen Sie mich zum Schluss noch mal sagen, wem wir eigentlich zu danken haben. Der Herr Innenminister meinte eben, er dankt dem Landesfinanzminister für bereitgestellte Gelder. Wir von der AfD-Fraktion danken vor allen Dingen dem Steuerzahler dafür. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt. Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben von den Vorrednern schon gehört, was die einzelnen Änderungen in diesem Gesetzentwurf beinhalten. Sie dürften weitestgehend, will ich mal sagen, unstrittig sein. Dass mit den Umsatzsteueranteilen für das Startchancen-Programm und für die Wärmeplanung ist klar, dass, wenn man das Geld an die verteilen will, wo es ankommen soll, dass es da nicht dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz unterliegen kann. Inhaltlich kann man natürlich über beide Programme sehr trefflich diskutieren. Wir würden deshalb vorschlagen, diese Vorlage auch in den Bildungs- und in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Also ich schlage es nicht nur vor, ich beantrage auch, Frau Präsidentin. Wir haben dann – hat der Innenminister ausgeführt – die Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes in Bezug auf die Aufwandsentschädigung für die Amtswehrführer. Das werden wir uns noch mal genau angucken. Aber ich denke, dass die Lösung, so, wie sie jetzt vorgesehen ist, und dass wir das Geld auch weiterzahlen, durchaus sachgerecht ist und dass wir da tatsächlich dann auch zu einer guten Lösung kommen werden. In dem ganzen Verfahren, wenn wir schon über den Finanzausgleich reden, darf man aber auch nicht verhehlen – auch das werden wir sicherlich am Rande mit zur Sprache bringen –, dass die finanzielle Situation der Städte, Gemeinden und vor allem auch der Landkreise nicht gerade besser wird. Wir sehen das bei den explodierenden Sozialpreisen, vor allem bei den kreisfreien Städten und bei den Landkreisen. Ein Gesetz hat ja hier vorhin gerade den Landtag passiert, was es nicht besser machen würde, das KiföG. Auch dort sind aus unserer Sicht – wir hatten es ja beantragt – die Anteile, die die Gemeinden leisten, nicht ausfinanziert. Hier glaube ich oder glauben wir, dass das Land dort mehr leisten müsste. Das wird sich schon ab 2025 in vielen Haushalten zeigen, die dann eben nicht mehr ausgeglichen sind. Und auch die Kürzung der Infrastrukturpauschale wird vor Ort sehr kritisch gesehen. Aus meiner Sicht muss die nicht gekürzt werden – so, wie es dieses Jahr passiert – um ein Drittel, um 50 Millionen, sondern deutlich erhöht werden, um vor Ort deutlich mehr Spielräume zu haben. Das alles ist etwas, was wir uns in den Ausschüssen noch mal angucken sollten. Deshalb werden wir auch der Überweisung zustimmen und bitten halt um Überweisung in die beiden anderen Ausschüsse zusätzlich. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. Dirk Bruhn , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie kann man bei einer fast finanztechnischen Diskussion bloß auf Themen kommen wie „echte Pädagogen“, „ethnische Selektion“, „warum werden die hergeholt“? Was sind eigentlich „echte Pädagogen“?! „Unechte“ – vielleicht Ihr Oberstudienrat Bernd Höcke. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zum Thema. Das FAG zum zweiten Mal in dem laufenden Zeitraum, die Anpassung wäre notwendig, weil Grundlagen sich ändern. Die Änderungen im Einzelnen: – Kostenausgleich Amtswehrführer Im Jahr 2009 wurde die Position „Amtswehrführer“ obligatorisch. Man ging aus dem Wechsel von der fakultativen zur obligatorischen Regel davon aus, dass die Konnexität greift, ergangene Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes verneint aber die Konnexität für diesen Fall. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird eine neue Gerichtsgrundlage geschaffen. Die Ämter bekommen einen Ausgleich im Umfang der bis 2023 gezahlten Ausgleichsbeiträge. – Bundeshilfen für Planungskosten kommunale Wärmeplanung Der Bund hat eine Beteiligung zugesagt. Die Zusage soll über höhere Umsatzsteueranteile für Länder erbracht werden. Bei unverändertem FAG können die Bundesmittel nicht vollständig verwendet werden beziehungsweise zugeteilt werden wie vorgesehen. Durch die Anpassung der Abzugsbeträge nach Paragraf 8 FAG aus M-V wird der zweckgebundene Einsatz der Mittel im vollständigen Umfang ermöglicht. Das Vorgehen wird auch für die Bundeshilfen im Rahmen des Startchancen-Programms angewendet. Die Erstattung der Sonderlasten einer möglichen Energie- und Gasmangellage wird durch eine Fristverlängerung der kommunalen Familie ermöglicht. Die rot-rote Landesregierung steht zu ihrer Verantwortung gegenüber der kommunalen Seite. Diese solidarische Verantwortung ist eine Grundlage für die positive Entwicklung von M-V. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Also an die Kollegen der AfD gleich mal gerichtet: Wir haben uns schon über Teilhabegerechtigkeit und Chancengerechtigkeit unterhalten, da hat es sie noch gar nicht gegeben. Also die Motivation, wir würden das nur wegen der Migranten oder sonst irgendwas machen, ist ja völlig abwegig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was Sie da wieder machen. Aber nun zu dem eigentlichen Gesetzesentwurf. Also diese … (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können sich gleich wieder hinsetzen! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Nein. Ich werte das als Nein. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. Klar, habe ich gesehen. Jetzt aber zu dem Finanzausgleichgesetz. Es ist ja manchmal ganz gut, das dann auch mal durchzurechnen. Also 1 Milliarde, bis zu 1 Milliarde über zehn Jahre sind 10 Milliarden, und für den Landeshaushalt, wenn man sozusagen unseren Anteil berücksichtigt, sind das vielleicht 20 Millionen pro Jahr, und das mal zehn: 200 Millionen, die wir da sozusagen für die Startchancen bereitstellen können. Nun ist ja schon mal die Rede gewesen von den 70 Schulen. Wenn man das dann noch mal aufteilt, dann wird natürlich der Betrag kleiner. Ich glaube aber, dass die Herangehensweise unbedingt auch in den Ausschussberatungen noch mal diskutiert werden muss. Und es geht ja speziell um Teilhabegerechtigkeit, um Chancengerechtigkeit. Da müssen Nachteile von ganz bestimmten Personen ausgeglichen werden, und das kann man nicht primär – vielleicht mittelbar – einfach über Schulen regeln. Es kann Schwerpunktschulen geben, wo man sagt, da ist es bevorzugt. Aber für uns ist wichtig, dass genau der Nachteilsausgleich stattfindet und genau das Geld da hinkommt, wo es tatsächlich für Chancengleichheit, für Teilhabegerechtigkeit gebraucht wird. Und wir werden uns fragen, ob es dazu sozusagen Vorstellungen gibt, ob man Richtlinien dazu erarbeitet oder so. Das müssten wir auch in den Ausschussberatungen klären. Richtig ist aber, dass gut ist, dass wir das an die Kommunen weitergeben, und nicht, dass wir es im Land behalten. Dann zu den Planungskosten kommunale Wärmeplanung, dort auch gleich die Zahlen: Da stecken 2 Millionen pro Jahr dahinter für fünf Jahre, also insgesamt ja 10 Millionen, die wir da kriegen können – 2 Millionen –, und bei den Wärmeplanungen, die kommunal laufen, wenn man jetzt als Kommune die Landkreise sieht, dann werden es 8. Aber wahrscheinlich wird man auch bestimmte Städte sehen müssen, die eine Wärmeplanung machen, also wirklich auch die Gemeinden oder Kommunen vor Ort. Dann ist es auch nicht so viel, und da braucht man dann jetzt auch noch gar nicht auf die Investitionskosten abzuheben, denn die sind dann sowieso nicht dabei. Es geht da um Unterstützung von Planungskosten, und das ist eine wichtige Möglichkeit. Und dass sie 2024 schon bereitgestellt werden, ist genau zu diesem Zeitpunkt wichtig, weil die Wärmeplanungen anstehen. Und auf die sind wir ja auch alle erstens gespannt und zweitens sind sie auch notwendig für die Nutzer sozusagen der Wärme, die Nutzer der Wärme in Zukunft. Zur Energie- und Gasmangellage und zu den Sonderlasten möchte ich mich jetzt gar nicht groß auslassen. Es ist, glaube ich, ganz gut, dass das noch ein bisschen läuft und dass auch die Abrechnung noch bis 30. September 24 laufen kann. Damit läuft ein Programm praktisch aus, was ja uns vor allen Dingen über die letzten Jahre geholfen hat. Es ist schon gesagt worden, dass es ein Artikelgesetz ist. Und „Artikelgesetz“ heißt immer, es werden mehrere Rechtskreise angesprochen. Und deswegen möchte ich zum Schluss auch hervorheben, dass wir die Zuweisungen für die Amtswehrführer sehr begrüßen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschuldigung, jetzt habe ich nicht das klar gesehen, und stelle mich wieder hin.) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Schmidt bitte! Martin Schmidt , AfD: Vielen Dank fürs Wort! Und natürlich gibts da die Kurzintervention. Herr Terpe, ebenso wie Herr Bruhn, haben Sie … Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Dr. Terpe! Martin Schmidt , AfD: Ja, wenn Sie darauf Wert legen, … Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bleiben wir dabei. Martin Schmidt , AfD: … dann auch gerne Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. Martin Schmidt , AfD: Haben Sie darauf angesprochen, dass ich erwähnt habe, was eben dort auf den Seiten der Bundesregierung – der Bundesregierung, der Ihre Partei mit angehört hat – steht? Und dort wird klar und deutlich offiziell – das ist keine, keine, nicht abwegig, so, wie ich es von Ihnen gehört habe, sondern das steht da –, dass dann vor allen Dingen Schulen, die von, ja, niedrigem sozialen Status betroffen sind, wo sozusagen ärmere Elternhäuser zu finden sind, aber auch vor allen Dingen Schulen mit vielen Migranten sozusagen das Geld bekommen sollen. Und dort wird ausdrücklich davon gesprochen, dass die weniger Bildungserfolg haben. Ich finde, das ist eine abwegige These, dass man das gleichsetzt. Aber das ist das, was sozusagen Ihre Bundesregierung sagt. Und ich würde an dieser Stelle jetzt gerne von Ihnen hören, wie stehen Sie zu solchen Thesen. Würden Sie sagen, Migranten haben generell weniger Bildungserfolg? Und vor allem, wo wollen Sie, wenn wir denn jetzt Ausschussdebatte haben, dass das Geld hinkommt? Auf Schulen, wo es viele Migranten gibt? Oder was sind Ihre Sozialindizes, wenn Sie die erstellen könnten? Das wäre das, was mich jetzt brennend interessiert, bevor Sie einfach wieder auf der AfD rumpochen. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren? Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, natürlich möchte ich darauf reagieren. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Bitte schön! Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es kommt ja immer auf die Formulierung an, Herr Schmidt. Und die Formulierung von Ihnen war, das ist Ihre eigentliche Motivation. Und da habe ich drauf geantwortet, völlig zu Recht. Über Teilhabegerechtigkeit, Startchancen, Bildungsgerechtigkeit haben wir schon gesprochen, da gabs dies noch gar nicht. (Stephan J. Reuken, AfD: Das ist doch kein Argument!) Also insofern ist das eine abwegige Konstruktion. Aber Sie haben mich auch gefragt, und das ist ja auch berechtigt, das können Sie von mir auch hören, ich habe ja schon dargestellt, dass wir in den Ausschussberatungen darauf Wert legen, dass das Geld dort ankommt, wo tatsächlich Teilhabeausgleich/Nachteilsausgleich stattfinden muss. Und da ist es völlig unabhängig davon, ob das im migrantischen Milieu ist oder in unserem, es geht um die Personen, die sozusagen an diesem Teilhabeausgleich teilnehmen sollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit ist eigentlich alles gesagt. Und auf der Webseite der Bundesregierung, da steht mitnichten drauf, dass wir generell davon ausgehen, dass Migranten sozusagen schlechteren Bildungs… oder schlechtere Bildung mitbringen (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) oder schlechteren Bildungserfolg, sondern auch unter Migranten gibt es Personen, Leute, die in die Berechtigung dieser Teilhabegerechtigkeit kommen sollen und auch müssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Réne Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mein Gott, wer hätte das gedacht, in den Anpassungen der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen steckt doch einiges mehr, als der Titel des Gesetzes überhaupt erst mal erahnen lässt. Und es ist ja auch vieles schon gesagt worden, mal mit mehr und weniger Temperament oder Leidenschaft. Natürlich, die Dinge sind umrissen worden, die vier Punkte, ich muss das jetzt nicht noch mal wiederholen. Ich denke, es ist aber absolut sinnvoll, dass die Umsatzsteueranteile, die durchgereicht werden, dann hier auch tatsächlich dort landen, wo sie gebraucht werden. Ich weiß jetzt nicht, ob das Sinn macht, wenn es Bundesprogramme gibt, und die Kommunen sollen sozusagen diejenigen sein, die begünstigt sind, ob wir das auf Landesebene jetzt noch lang und breit ausdiskutieren sollten, sondern es gibt ja ein Programm und es gibt ja einen bestimmten Rahmen. Jetzt können wir das alles wieder zerdiskutieren und können natürlich wieder Riesenaufwand erzeugen auf Landesebene, der dann wieder einen Haufen des Geldes womöglich wegdelegiert. Davor warne ich. Ich bin sowieso ein Freund davon, dass mal endlich Klarheit herrscht, dass wir ein bisschen diese Finanzströme entflechten. Das ist wieder so ein typisches Beispiel: Der Bund muss einspringen, weil etwas anderes nicht funktioniert, nämlich, dass gar nicht die Ausstattung vor Ort da ist, um die Leistung selber zu erbringen. Es ist doch nur Reparaturbetrieb. Wenn wir uns mal ehrlich machen, ist es nur Reparaturbetrieb. Wir nehmen jetzt ein bisschen was aus den Umsatzsteueranteilen, um etwas dorthin zu bringen, wo es eigentlich gebraucht wird, wo aber eigentlich andere Mechanismen dafür sorgen müssten, dass eben zum Beispiel Bildungserfolge von Kindern entkoppelt werden von der sozialen Herkunft. Das ist doch ein wichtiges Ziel. Aber es kann doch nicht immer sein, dass wir auf irgendwelche Umsatzsteueranteile des Bundes warten und die dann durchleiten müssen. Womit Sie mich so ein bisschen hinter die Fichte geführt haben, das war tatsächlich diese Verlängerung der Abrechnungsfristen. Wenn man sich nämlich erst mal anschaut in der Problembeschreibung – das machen Sie ja immer unter „A“, oder wir alle machen es ja unter „A“ –, dann liest man, na ja, wir hatten Mehrbedarfe oder Sonderbedarfe, als die Energie-/Gasmangellage in den Jahren 22 und 23 bestand. Also das sollte bewältigt werden – ja, das kostet Geld – oder sollte unterstützt werden. So, dann kommt man zum Teil B, guckt man unter „Lösungen“, und da steht, ja, die Beschaffungen sollen bis zum 30.09.24 beauftragt sein. Na ja, das kann ja nicht mehr viel mit 22/23 zu tun haben! Wenn man dann aber weiterliest, man wirklich die Muße hat weiterzulesen, irgendwann kommt man dann dazu, dass irgendwann die Lösung dann angedeutet wird: Na ja, es geht ja auch um eine dauerhafte Aufgabe. Das heißt, es sind noch Prozesse im Gang und das geht auch, wirkt auch in die Zukunft. Das hätte ich mir, ehrlich gesagt, bei der Problemstellung auch ein bisschen anders gewünscht, dass man sich nicht erst durchhangeln muss, um am Ende zur Lösung zu kommen, dass wir eine Fortgeltung haben eines ungelösten Problems. Denn das gehört zur Ehrlichkeit ja auch dazu: Wir haben die Energie- und Gasmangellage in der Form mit Wärmeinseln und was wir da alles hatten, nicht gebraucht. Aber gleichwohl sind wir ja gut beraten, uns auf jede Situation einzustellen. Wir haben ja jetzt einmal gesehen, wie schnell das gehen kann. Von daher spricht nichts dagegen, das so zu machen und die Fristen zu verlängern. Aber ein solches Versteckspiel in einer Vorlage, das fand ich jetzt schwierig. Wie gesagt, ich werbe dafür, dass vielleicht etwas klarer wird in Zukunft, wie man zum Beispiel mit so durchgereichten Umsatzsteueranteilen vorgeht. Wir haben jetzt auch gesehen, ja, Konnexität wird jetzt anders beurteilt, als es jetzt noch mal um die Frage des Brandschutzgesetzes ging. Ja, dann stellen wir es wieder auf andere Füße. Aber noch mal, es wird immer intransparent, das ist immer schwerer nachvollziehbar. Und was ich mir wünsche, ist, dass nicht bei den Diskussionen herauskommt, dass jetzt aus den Förderprogrammen, die wir durchreichen, also wo wir ja im Grunde quasi übers FAG etwas steuern, dass da nicht wieder eine Kleinteiligkeit am Ende herrscht, wo der Verwaltungsaufwand einen Großteil des Programms wieder auffrisst. Dafür sind wir nicht zu haben. Insofern freue ich mich auf jede Diskussion. Aber wir werden ganz genau schauen, dass die Mittel auch da ankommen, wo sie hingehören. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank! Einen Moment, einen Moment, Herr Fraktionsvorsitzender! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Bruhn. René Domke , FDP: Na! Dirk Bruhn , DIE LINKE: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich mache es auch ganz kurz. Es geht bei den Sachen zur Energie- und Gasmangellage nicht um Versteckspielen. Es geht darum, dass Teile, die man damals bestellt hat, verdammt lange Lieferfristen haben. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? René Domke , FDP: Ja. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Bitte schön! René Domke , FDP: Genau das hätte ich mir aber in der Problembeschreibung gewünscht und nicht in der Auflösung unter „Begründung“. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat noch mal ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel. Minister Christian Pegel: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat mag man drüber streiten, wo man es unterbringt. Ich will es nur noch einmal einordnen. Wir haben in der Tat in der Vorbereitung des Winters 22/23 die Landkreise/kreisfreien Städte und die Landkreise darum, und ihre Gemeinden, um verschiedene Vorsorgemaßnahmen gebeten. Wir haben damals gemeinsam – auch durch den Landtag unterstützt – über den damaligen Nachtragshaushalt die Absicherung vorgenommen, wer dort investieren muss, bekommt vom Land diese übertragenen Wirkungskreisaufgaben sofort zurück. Da ging es vor allen Dingen um Stromgeneratoren und solcherlei Aktivitäten. Zum Teil sind einfach zum damaligen Zeitpunkt, weil weltweit solche Geräte massiv bestellt worden sind, Bestellfristen eingetreten, die keiner vorhergesehen hat. Und zum Zweiten gehen wir davon aus, dass das, was damals an Strukturen erdacht wurde und in Bestellprozesse eingegangen ist, jetzt zu Ende gebracht werden soll. Ich will aber eines deutlich sagen: Wir sprechen auch weiterhin von zumindest Problemwintern. Wir sind noch nicht so weit, dass wir sagen, der nächste Winter ist gewiss, sondern einige schwere Schäden an ganz wenigen Infrastrukturen der Gasversorgung können erreichen, um in Mitteleuropa und Westeuropa durchaus Herausforderungen zu bringen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und vor dem Hintergrund, auch wenn wir nicht in der Situation des Winters 22/23 sind, gehen wir mal davon aus, dass die Vorsorge weiterhin auch ein Stück weit die gleiche bleiben sollte. Nur, um es mal einzuordnen, ich hatte schon verstanden, dass Sie es jetzt in dem Gesamtkontext aufgreifen konnten. Ich will bloß mal erläutern, für die Gemeinden und Landkreise sagen, da hat keiner gebummelt, da kommt keiner jetzt erst auf die Idee, sondern das sind wirklich Planungen von damals, die aber zum Teil mit extrem langen Bestellzeiten erst jetzt realistisch oder jetzt erst in die Umsetzung gelangen. Deswegen auch der kurze Punkt zu Ende September. Da haben uns ja alle versprochen, den Zeitpunkt, glauben sie halten zu können. – Herzlichen Dank noch mal für die Möglichkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Innenminister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3615 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Im Zuge der Debatte ist durch die Fraktion der CDU beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Vielen Dank! Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der AfD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Beratung des Tätigkeitsberichtes des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023, auf Drucksache 8/3582. Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 – Drucksache 8/3582 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Thomas Krüger. Thomas Krüger , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einmal im Jahr legen wir Ihnen gemäß Paragraf 68 unserer Geschäftsordnung einen Tätigkeitsbericht über unsere Arbeit im Petitionsausschuss vor. Als einziges Gremium des Parlamentes stehen wir in unmittelbarem Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Wir beraten keine Gesetzesvorhaben, sondern erfahren die Reaktionen der Menschen hierauf. Stellen wir hierbei eine Unausgewogenheit fest, gelingt es uns in Einzelfällen sogar, Gesetzesinitiativen oder Änderungen anzuregen. Kurz gesagt: Der Petitionsausschuss dient auch als Seismograf, als soziales Frühwarnsystem. Und diese Bedeutung macht die Lektüre seines Tätigkeitsberichtes umso spannender. Und so freue ich mich, Ihnen heute den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023 vorstellen zu dürfen. Im Jahr 2023 erreichten den Landtag insgesamt 256 Petitionen. In zehn Fällen handelt es sich um sogenannte Sammelpetitionen, die von mehreren Menschen unterzeichnet und gemeinsam eingereicht wurden. Für zwei weitere Petitionen wurden zuvor auf privaten Petitionsplattformen Unterschriften gesammelt. So wandten sich mehr als 68.000 Menschen gegen die geplante Abschiebung zweier Armenierinnen, deren Asylanträge zwar abgelehnt worden waren, die sich mittlerweile jedoch mit guten Deutschkenntnissen sehr gut in den Arbeitsmarkt integriert hatten. Zwar mussten sie letztlich ausreisen, doch hat der Petitionsausschuss zumindest darauf hingewirkt, dass den beiden jungen Frauen eine Wiedereinreise mit einem Arbeitsvisum erleichtert wird. Mehr als 520 Unterschriften konnte eine Schülerin für ihr Anliegen gewinnen, das Fach Niederdeutsch weiterhin an den dafür eingerichteten vier Profilschulen zu unterrichten. Aufgrund fehlender Lehrkräfte konnte Niederdeutsch an ihrer Schule nicht mehr für alle Klassen angeboten werden, sodass auch die Anerkennung des Profils gefährdet war. Die Petition der Schülerin war erfolgreich. Das Fach Niederdeutsch konnte an ihrer Schule wieder in vollem Umfang angeboten werden und die Schulämter sagten zu, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Unterricht in Niederdeutsch auch künftig abzusichern. Meine Damen und Herren, ich denke, diese Beispiele verdeutlichen sehr gut, dass das Petitionsgrundrecht nicht nur eine Beschwerdemöglichkeit für Einzelfälle bietet, sondern darüber hinaus auch zur aktiven Teilnahme am politischen Geschehen einlädt. Schwerpunkt dieser Eingaben war im Jahr 2023, lagen zum einen in der Kritik an der Arbeitsweise von Behörden. Neben zahlreichen Beschwerden über die Beihilfestelle beim Landesamt für Finanzen wegen langer Bearbeitungszeiten kritisierten Petenten auch den Zugang zu Behörden, der über die Corona-Pandemie hinaus eingeschränkt blieb. Mit dieser Kritik hat sich der Petitionsausschuss sehr intensiv befasst, indem er Übersichten der Landkreise und ausgewählter Ämter zu den Öffnungszeiten eingeholt, zwei Ausschussberatungen und einen Ortstermin durchgeführt hat. Im Ergebnis konnten die Landkreise für die Problematik sensibilisiert und Verbesserungen erreicht werden. Einen weiteren Schwerpunkt der Eingaben bildete das Thema Energie. So richtete sich eine Sammelpetition gegen die seinerzeit geplante Errichtung eines LNG-Terminals in Lubmin. Weitere Eingaben hatten den Bau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zum Gegenstand. Der Petitionsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt 16 Ausschusssitzungen durchgeführt, davon drei als Ortsbesichtigungen. So nahmen die Ausschussmitglieder im Mai des vergangenen Jahres die Festung Dömitz in Augenschein, für die der Petent die Übernahme in das Landeseigentum gefordert hatte, da die Stadt Dömitz als Eigentümerin der Festung finanziell heillos überfordert ist. Zwar lehnt das Land eine Übereignung ab, doch es ist dem Petitionsausschuss gelungen, einen vom Landkreis Parchim-Ludwigslust moderierten Prozess in Gang zu setzen, um die umfangreiche Sanierung dieses Denkmals von nationaler Bedeutung sicherzustellen. 179 Petitionen wurden im Jahr 2023 abgeschlossen. Während immerhin in 22 Fällen dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden konnte, ist es dem Petitionsausschuss in 97 weiteren Fällen gelungen, in Zusammenarbeit mit den Ministerien und Behörden zumindest Teilerfolge und Kompromisse auszuhandeln. 2 Petitionen hat der Landtag im Berichtszeitraum auf Empfehlung des Petitionsausschusses der Landesregierung zur Erwägung überwiesen, um hier nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. 14 weitere Petitionen wurden der Landesregierung als Material beziehungsweise zur Kenntnisnahme überwiesen. Beispielhaft möchte ich hier die Petition nennen, mit der die geringe personelle Ausstattung des Landesarchivs in Greifswald und die niedrige Digitalisierungsrate des Archivguts kritisiert werden. Hierdurch werden zum Teil die Forschungsarbeiten der pommerschen Landesgeschichte stark beeinträchtigt, sodass der Petitionsausschuss hier Handlungsbedarf sieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob sich nur eine Bürgerin mit einer Individualbeschwerde an uns wendet oder aber Tausend Bürgerinnen und Bürger im Wege einer Sammelpetition, jedes Anliegen wird ernst genommen und fundiert geprüft, je nach Einzelfall sogar mit aufwendigen Verfahren und Anhörungen und Ortsterminen. Vor diesem Hintergrund ist es mir auch ein besonderes Anliegen, Danke zu sagen, insbesondere Danke an die fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariats, aber auch den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Auch möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung danken, ohne deren sachgemäße Zuarbeit die Bearbeitung der Petitionen nicht möglich gewesen wäre. Und Sie, meine Damen und Herren, darf ich nun ermuntern, unseren Jahresbericht zu lesen und sich so ein Bild von unserer Arbeit zu machen. Sie werden daraus einen Nutzen ziehen für Ihre Arbeit, denn eine lebendige Demokratie braucht die Anregungen und Kritik der Menschen. Abschließend möchte ich Sie nun um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3582 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Sehe ich nicht, auch Enthaltungen nicht. Vielen Dank! Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3582 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/3633. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/3633 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Thomas Krüger. Thomas Krüger , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem ich Ihnen eben unseren Jahresbericht vorstellen durfte, geht es nun um die Beschlussfassung des Petitionsausschusses, die Ihnen auf Drucksache 8/3633 vorliegt. Wie Sie unserer Sammelübersicht entnehmen können, haben wir im Berichtszeitraum vom 1. November 2023 bis zum 29. Februar 2024 insgesamt 66 Petitionen abschließend behandelt, zu denen wir Ihnen nun die jeweiligen Beschlüsse empfehlen. In 9 Fällen konnte den Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden. Zu 6 Petitionen schlagen wir Ihnen eine Überweisung an die Landesregierung vor, in 4 Fällen auch an die Fraktionen des Landtages, da der Petitionsausschuss hier noch Handlungsbedarf sieht. In 23 Fällen konnten wir zumindest eine Kompromisslösung erzielen. In 12 Fällen konnten wir dem Anliegen nicht entsprechen. Insgesamt erreichten den Petitionsausschuss im Berichtszeitraum 77 Eingaben. Er hat insgesamt fünf Sitzungen durchgeführt, in einem Fall als Ortstermin auf Usedom. Anlass war die Kritik eines Petenten, der als Küstenfischer auf der Insel tätig ist und sich darüber beschwerte, dass der Gothensee in den letzten Jahrzehnten seitens der zuständigen Behörden vernachlässigt worden sei. Der Petitionsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung, bedanke mich erneut für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3633 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3633 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2023 (Teil 2) – Kommunalfinanzbericht 2023, auf Drucksache 8/2842, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3580. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3669 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3678 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2023 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2023 – Drucksache 8/2842 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/3580 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3669 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3678 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter. Christian Winter , SPD: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin auch des Landesrechnungshofes, zunächst einmal werden Sie ein bisschen verwundert sein. (René Domke, FDP: Ja.) Ich übernehme hier kurzfristig von meinem Kollegen Tilo Gundlack, der nach Hause gehen musste wegen Unwohlsein. Herzliche Genesungswünsche von mir hier nach Wismar! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bevor ich nun mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die Erstellung des Jahresberichtes 2023 (Teil 2), hier Kommunalfinanzbericht 2023, bedanken. Das gilt sowohl von Tilo, aber natürlich auch, ich bin ja auch Obmann im Finanzausschuss, gilt von der ganzen SPD-Fraktion. Ja, jährlich unterrichtet der Landesrechnungshof den Landtag und die Öffentlichkeit über die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte in unserem Land. (Zuruf von René Domke, FDP) Der Landesfinanzbericht und der uns heute vorliegende Kommunalfinanzbericht für das Haushaltsjahr 2023 sind die Arbeitsgrundlage für die Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen. Die Rückschlüsse, die aus beiden Berichten gezogen werden, sind teils sehr unterschiedlich, kommt es doch immer auf die Betrachtungsweise an. (René Domke, FDP: Aha!) Hier bemerkt man die Unterschiede zwischen Opposition und der Landesregierung (Heiterkeit bei René Domke, FDP: Da muss er sogar schmunzeln.) und der sie vertretenden Koalition teilweise sehr deutlich. Die Beratungen zum Kommunalfinanzbericht verliefen in gewohnter Weise. Der Landesrechnungshof genießt anscheinend doch immer ein unterschiedliches Ansehen. Na ja, kann ich da nur sagen, manchmal kann man wohl nicht aus seiner Haut. Meine Damen und Herren, wie Sie in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3580 lesen können, hat sich der Finanzausschuss ebenso wie der mitberatende Innen- und Bildungsausschuss mit dem Kommunalfinanzbericht 2023 intensiv befasst. (Marc Reinhardt, CDU: Na ja!) Deren Stellungnahmen liegen uns in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses auf der vorgenannten Drucksache unter II Ziffern 1 und 2 vor. Der Finanzausschuss hat den Kommunalfinanzbericht in fünf Sitzungen – da war ich ja auch dabei –, abschließend dann in der 61. Sitzung am 7. März dieses Jahres beraten. An dieser Stelle möchte ich für die SPD-Fraktion dem Landesrechnungshof noch einmal für seine Entscheidungsvorschläge danken. Sie flossen in die Beratungen in unserem Arbeitskreis ein. Sie wurden teilweise in unserem Antrag ja auch übernommen und liegen uns hier nun zur Abstimmung in der Beschlussempfehlung vor. Meine Damen und Herren, inhaltliche Schwerpunkte der Beratungen im Finanzausschuss waren unter anderem der allgemeine Teil, dass weiterhin eine positive Finanzlage der kommunalen Ebene besteht. Die Kommunen konnten das Haushaltsjahr 2022 insgesamt mit einem Finanzierungsüberschuss von rund 132 Millionen Euro abschließen. Trotz einer Absenkung des Überschusses ergibt sich dennoch für die gesamte kommunale Ebene ein positives Bild. Diese positive Entwicklung geht letztlich auch immer noch auf die Reform des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der letzten Legislaturperiode zurück. Somit wirkt das unter der SPD-geführten Landesregierung der 7. Wahlperiode reformierte Finanzausgleichsgesetz auf kommunaler Ebene weiter. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Traditionell haben die kommunale Ebene und die Opposition im Landtag dazu eine andere Auffassung. Das liegt wohl auch in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und welche Statistiken verwandt werden. Das Finanzministerium ging darauf ein und verdeutlichte, wie sich die Finanzierung der kommunalen Ebene in den letzten zehn Jahren veränderte. Innerhalb von zehn Jahren sei das Gesamtvolumen von 2 Milliarden auf 3 Milliarden gesteigert worden. Der Landesrechnungshof liefert dazu auch beständig Zahlen. Diese Zahlen werden allerdings sehr unterschiedlich in der politischen Diskussion und Auseinandersetzung verfolgt. Des Weiteren ging es im allgemeinen Teil um die Schuldenstände, um Investitionen und um Sozialausgaben, die deutlich unter denen der westlichen Vergleichsländer lägen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) So sind die Zahlen, und jeder betrachtet sie aus seiner Sicht und zieht so auch seine eigenen Schlussfolgerungen. Im Berichtsbereich der aktuellen Themen erfolgten im Ausschuss intensive Diskussionen, unter anderem zur Umsetzung der neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen. Dies ist ein alljährliches Thema. Insbesondere fehlende Jahresabschlüsse geben Anlass zur Besorgnis. Allerdings, wo Schatten ist, gibt es auch Licht, um dieses einmal umzukehren, denn die Kommunen holen auf und werden hierbei immer besser. (Zuruf von René Domke, FDP) Einen breiten Platz nahm auch die Diskussion zur Kosten- und Leistungsrechnung ein. Der eine mag die Kosten- und Leistungsrechnungen, der andere scheut sie wie der Teufel das Weihwasser. Man hat auch hier ständig viele Zahlenreihen, versucht, daraus etwas zu analysieren und Schlussfolgerungen zu ziehen, um so die inhaltliche und politische Ausrichtung zu bestimmen. Kann man alles so machen, muss aber darauf hoffen, dass keinerlei Krisen kommen. Dann führen die beste und schönste Diskussion und daraus sich ergebende Schlussfolgerungen ins Abseits. Eine breite Diskussion gab es zum Thema „Erhebung der Kreisumlage“. Der Landesrechnungshof empfiehlt erneut, dazu Handlungsempfehlungen auszuarbeiten. Beim Lesen der dazu aussagefähigen Textziffern 73 bis 84 kam man dabei schon etwas ins Schmunzeln. Abgekürzt hieß es: „Macht mal!“ seitens des Landesrechnungshofes, „Finde ich gut, fange aber nicht damit an“ – der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, „Warum, sehe ich aber nicht ein“ – das Innenministerium. „Aber eigentlich kommen wir auch so klar, denn diese Diskussion will niemand haben“, sagen aus dem Landesrechnungshof alle anderen Akteure. Es beträfe nämlich eine Diskussion innerhalb der gesamten kommunalen Familie. Weitere Punkte waren die KoFiStA, die Kommunalfinanzstrukturanalyse. Wer Zahlen mag, findet hier erneut seine Spielwiese und kann sich auslassen. Diese Analyse ist wichtig für die Erhebung von Jahresabschlussdaten, daraus ergibt sich das Jahresergebnis. Die Jahresergebnisse sind eben wichtige Grundlagen zur politischen Diskussion und Ausrichtung der betroffenen Ebenen. Eine längere Auseinandersetzung gab und gibt es immer wieder zu örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Zu nennen sind hier die Hunde-, Zweitwohnungs-, Übernachtungs- und die umgangssprachlich sogenannte Vergnügungssteuer. Wenn ich jetzt im Plenum eine Umfrage machen würde, welche Steuer den breitesten Raum in der Diskussion eingenommen hat, richtig, es wäre die Hundesteuer. Allerdings gibt es bei allen Steuern sehr unterschiedliche Aussagen über Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit. Ich will es an dieser Stelle aber dabei belassen und kurz auf einen anderen Punkt eingehen. Ein wichtiger, allerdings unbeliebter Punkt sind die Verträge für Leistungen nach Paragraf 34 SGB VIII. Es geht hier um viel Geld und einen ganzen Katalog von Fragen, die in den Verhandlungen von beiden Seiten teils sehr unterschiedlich bewertet werden. Es ist ein sensibler Bereich und es geht um breite und notwendige Fächer an Hilfsangeboten. Letztendlich geht es um Kinder und Jugendliche und wie ihnen im Alltag geholfen werden kann. Dies sollten alle Beteiligten im Hinterkopf haben. Wer sich damit näher befasst und sieht, welche Situationen im Leben entstehen, kann sich die Umsetzung so besser vorstellen. Manchmal ist da 1 Euro mehr nicht das Schlechteste, auch wenn es die kommunale Kasse belastet. Lieber rechtzeitig und früh helfen, als später die möglichen Folgekosten tragen. Wenn man sich mit Trägern dazu verständigt, ist ganz klar, wo die Reise hingehen könnte. Abschließend und der Vollständigkeit halber möchte ich sagen, dass zur Diskussion noch die Bereiche der Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und eine abgewendete Zahlungsunfähigkeit eines Zweckverbandes standen. Im Berichtsteil zur überörtlichen Prüfung war für jeden Abgeordneten etwas dabei. Hier gab es eine breite Palette an Themen: Geldanlagen der Kommunen, Teil 2, Umsetzung der Wertberichtigungen auf Forderungen bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Vergabewesen in den Kommunalverwaltungen und Eigenbetrieben und im Landkreis Vorpommern-Rügen Verträge nach Paragraf 24 KiföG M-V. Bei diesen Teilprüfungen geht es am Ende immer um die Steuerung von Ausgaben und darum, wie Kennzahlen besser und effektiver eingesetzt werden können. Hilfen und Unterstützung sollen auch da ankommen, wo sie gesetzlich verankert sind. Der Berichtsteil „Geldanlagen der Kommunen“ nahm einen breiten Platz in der Diskussion im Finanzausschuss ein. Aus Sicht des Landesrechnungshofs sei es nicht vorrangige Aufgabe der Kommunen, Geld anzulegen, sondern mit dem erhaltenen Geld grundsätzlich deren Aufgaben zu bestreiten. Allerdings ist ein Mehr an liquiden Mitteln nicht verkehrt und kann dann auch sinnvoll sein, muss dann aber auch entsprechend sicher angelegt sein. Dementsprechend sollte es eher für Tagesgelder aufgewendet werden, nicht in Festgelder angelegt werden, sodass man an die liquiden Mittel auch herankommt, wenn diese notwendig sind. Eine fünfjährige Anlageform ist hier nicht hinnehmbar. Die angesprochenen Punkte und ein Umgang damit finden sich teils in der Beschlussempfehlung wieder. Ein weiterer wiederkehrender Berichtsteil ist die Ziffer V im Kommunalfinanzbericht, hier die „Prüfung kommunaler Beteiligungen“. Es kommt immer wieder zu Verzögerungen bei den Jahresabschlussprüfungen der kommunalen Wirtschaftsbetriebe. Im Bericht wird von einem fehlenden Viertel gesprochen, was gegenüber dem Vorjahr unverändert ist. Die häufigste Ursache der Verzögerung liege darin, dass die Betriebe den Abschlussprüfern unvollständige und nicht prüfbare Unterlagen vorgelegt hätten. Dies hält auch meine Fraktion für bedenklich, und tatsächlich sollten hier die Gesellschafter ein genaueres Auge darauf werfen. Erfreulicherweise hat der Landesrechnungshof auch die kommunale Wohnungswirtschaft erneut ins Blickfeld genommen und dazu umfangreiche Ausführungen in diesem Bericht gemacht. Herzlichen Dank dafür! Unter VI und VII finden wir erneut unter „Umsetzung von Landtagsbeschlüssen“ und „Umsetzung von Empfehlungen des Landesrechnungshofes“ aus vergangenen Kommunalfinanzberichten und deren Umsetzung den aktuellen Sachstand. Meine Damen und Herren, das war nur holzschnittartig und ganz kurz das, was uns beschäftigt hat in den Beratungen hier. Die Koalitionsfraktionen haben die Auswertung in den Beratungen sowohl intern wie auch im Finanzausschuss beantragt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die eingereichte Entschließung anzunehmen und den Kommunalfinanzbericht im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen unseres Koalitionspartners für die umfangreiche und gewinnbringende Beratung sehr dankbar, insbesondere bei der Erarbeitung des Beschlussantrages. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zum Schluss komme, möchte ich kurz auf die Änderungsanträge von CDU/FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Es wird ja wieder allerhand gefordert, was die Regierung alles machen soll. Allerdings – und das haben wir auch in der Ausschussberatung beziehungsweise in den Ausschussberatungen, es waren ja mehrere, gehört – sind einige dieser Forderungen bereits in Arbeit. So wird die Landesregierung zum Beispiel aufgefordert, Hinweise zu Geldanlagen zu geben oder mehr Druck zu machen, damit die Kommunen das Vergaberecht einhalten, oder aber auch Verbesserungen beim Vollstreckungsverfahren der Rundfunkgebühren herbeizuführen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat dazu ausführlich in mehreren Sitzungen des Finanzausschusses informiert und dargelegt, wann und womit der Landtag rechnen könne, um bei den angesprochenen Themen weiterzukommen. Die Forderungen von CDU/FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind damit nicht notwendig, weil es schon längst passiert, von dem, was notwendig ist. Wir lehnen deswegen diese Änderungsanträge ab. (Zuruf von René Domke, FDP) Die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. Wir werben für die Zustimmung dieses Votums, und ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Wir kommen zum alljährlichen Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes. Es wurde ausführlich im Ausschuss über den Kommunalfinanzbericht 2023 debattiert, der sich mit den Vorjahren befasst hat. Der Landesrechnungshof hat dankenswerterweise viele Kommunen, aber auch geplante Umsetzungen von Landtagsbeschlüssen auf Herz und Nieren überprüft und das haben wir sehr gerne zur Kenntnis genommen. Allerdings können wir der Beschlussempfehlung von Rot-Rot und dem Änderungsantrag der GRÜNEN nicht zustimmen. Eigentlich ist es eine Frechheit, was Herr Winter gerade vorgetragen hat und auch was in deren Beschlussempfehlung drinsteht, wo man sozusagen nur die paar positiven Daten aus dem Bericht herausextrahiert und dann sich sozusagen damit selbst auf die Schultern klopfen möchte. Das lehnen wir natürlich ab. Beim Änderungsantrag von CDU und FDP werden wir uns enthalten. Aber nun in medias res, ich will auf einige Punkte eingehen. Der Bericht zeigte große Probleme bei den kommunalen Finanzen auf und ich möchte gleich einmal zu Beginn mit einem Beispiel anfangen, das auch konkret einen Landtagsentschluss betraf, wo ja Herr Winter eben gesagt hat, dass das alles in Arbeit ist. (Christian Winter, SPD: Ja.) Ein großes Thema war der Aufwand bei der Eintreibung von nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen. Der Hof kam zu dem Ergebnis, dass die Kommunen nicht genug Mittel haben, um die säumigen Zahler zu vollstrecken. Meine Fraktion hat dazu im Ausschuss angemerkt, dass es die Idee gibt, die Vollstreckung von den Kommunen eben wegzunehmen, wie es in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Dort muss der WDR diese Aufgabe jetzt selbst übernehmen. Für uns wäre das zum Beispiel auch ein gangbarer Weg. Für Mecklenburg-Vorpommern soll der NDR sich bitte darum selbst kümmern, solange wir noch diesen Rundfunkbeitrag haben. Auch hier zeigte der Bericht abermals auf, dass Landtagsentschließungen teils Jahre nicht umgesetzt werden, Herr Winter. Bis zur Erstellung des Berichts wurde das Problem nicht gelöst und wenn das jetzt der Fall gewesen wäre, hätten Sie ja dazu ausführen können, Herr Winter. Ein weiterer Punkt sind die generellen Fakten zur kommunalen Ebene, beispielsweise bei der Aktualität der kommunalen Buchführung. Städte wie Greifswald, Wismar oder Stralsund liegen mit den Jahresabschlüssen deutlich zurück. Sogar ein Landkreis, der Landkreis Rostock, hatte keine aktuellen Jahresabschlüsse vorliegen. Im Jahr 2022 lagen keine Jahresabschlüsse der Vorjahre vor. In der CDU-geführten Stadt Stralsund lag immer noch kein Jahresabschluss von 2019 vor, und zwar Mitte Juni 2023. Stellen Sie sich das einmal vor, dass eine GmbH vier Jahre lang keinen Jahresabschluss vorlegt! Somit ist ein Vergleich der Zahlen für die Kommunalvertreter und Öffentlichkeit nicht möglich, und hier macht das Land einfach nichts, obwohl dies Gesetz ist. Ebenso gibt es flächendeckend keine Kosten- und Leistungsrechnung, die ja auch eben von der SPD hier so madiggeredet wurde. Der Landesrechnungshof empfiehlt hier ganz klar, dass eine Kosten- und Leistungsrechnung überall durchgeführt werden sollte. Nur so wird man die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch endlich mal überall überprüfen können. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Der Hof hat aber auch einige Steuern mal detailliert begutachtet. Hier sei als Beispiel die sogenannte Vergnügungssteuer zu benennen, die sicherlich niemandem so richtig Vergnügen bereitet. Teilweise machte die Stadt Rostock, eine Stadt mit 200.000 Einwohnern, nur circa 21.000 Euro im gesamten Jahr mit dieser Kommunalsteuer. Da stellt sich zu Recht die Frage, ob dies nicht einfach abgeschafft werden kann. Das gilt natürlich auch für die anderen kleineren Kommunalsteuern, Spielbanken- und Bettensteuern und was sich alles so ausgedacht wurde, um den kommunalen Haushalt ein bisschen aufzupeppen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ebenso – und das wurde hier auch schon angesprochen – nimmt das Thema „kommunale Finanzanlagen“ einen großen Raum im Bericht ein. Es ist wichtig und richtig, dass die Kommunen auch Überschüsse anlegen und verzinsen lassen. Einige Skandale der vergangenen Jahre haben aber auch immer wieder gezeigt, dass die Bürgermeister oft in hoch spekulative Anlagen investieren mit dem Geld der Bürger. So zum Beispiel investierte der CDU-Bürgermeister der Stadt Parchim, Dirk Flörke, damals in das Luxuswasser „Minus 181“, eine Beteiligung, die kräftig baden ging auf Kosten der Parchimer. Oder der CDU-Bürgermeister von Sternberg, Armin Taubenheim, der in die spekulativen Anlagen der Greensill Bank anlegte, die ging pleite und die Sternberger mussten für das Risiko blechen, 1 Million Euro Schaden. Immer wieder sind es eben auch die angeblichen Wirtschaftsexperten der CDU, die mit dem Geld der Allgemeinheit sonderbar umgehen. Die Vergangenheit zeigte dies und wir müssen nun für die Zukunft sorgen. Wir forderten deshalb, dass die Kommunen eine klare Regelung brauchen bei den Finanzanlagen. Bereits am 10. Mai 2023 brachten wir einen Änderungsantrag auf Drucksache 8/2145 zum damaligen Kommunalfinanzbericht ein. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Die Landesregierung soll den Kommunen eine Handlungsempfehlung im Umgang mit den Finanzanlagen vorlegen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Das wird ja nun jetzt umgesetzt, Herr Winter, das haben Sie eben geschildert, und wir begrüßen das durchaus. Und das fand ja auch jetzt in ähnlicher Form einen Weg in den jetzigen Bericht der Landesregierung. Es werden zahlreiche Punkte in der Tabelle mit den Mindestinhalten der Dienstanweisung zu Geldanlagen vorgeschlagen, die es zu beachten gilt. Die Art der Anlagen, Risikoklassen, Verantwortlichkeiten und viele Dinge müssen einfach mal klar geregelt werden und am besten einheitlich in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist dies auch nicht in jedem Punkt schlüssig. Unklar ist zum Beispiel, warum zum Beispiel nur Wertpapiere in Euro angelegt werden sollen dürfen und nicht beispielsweise in anderen Währungen, Dollar, Schweizer Franken. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Chinesische Währung.) Ja, ich weiß, dass Sie einen besonderen Fokus auf China haben in der Linkspartei. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Mit dem System dort kennen Sie sich ja aus. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wird normativ so gewünscht, aber ist eben auch nicht begründet. Ebenso wurde im Bericht Kritik daran geäußert, (Zuruf von Christian Winter, SPD) dass eine Kommune Geld in Österreich angelegt hat. Das ist auch nicht nachvollziehbar. Nun kann man zwar aus patriotischen Gründen sicherlich fordern, dass das Geld hier im Land bleiben soll, aber aus Sicht der Kommune kann eine Einschränkung auf die nationale Ebene nur negativ sein, da ausländische Banken sicherlich nicht selten auch bessere Angebote abgeben und somit auch die Haushalte entlasten würden. Und Herr Winter sprach gerade das Währungsrisiko an. Da kann ich Ihnen nur empfehlen, gucken Sie sich an, wie der Schweizer Franken in den letzten Jahren der Inflation sich entwickelte, und dann vergleichen Sie das mal mit dem Euro und dann erklären Sie mir, warum unsere kommunalen Gebietskörperschaften ihr Geld nicht in Schweizer Franken anlegen sollten. Ob das irgendwie instabiler sein sollte, das bezweifle ich stark. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Wichtiger wäre an dieser Stelle ein Blick auf die Gebühren und fortlaufenden Kosten von Finanzanlagen sowie ein Ausschluss von neuen, unseriösen oder riskanten Möglichkeiten der Geldanlagen. Teure versteckte Gebühren von aktiv gemanagten Fonds, Immobiliendarlehensprojekte von einer neuen unbekannten Firma, Trend-ETFs und solche Geldanlagen, damit sollte man sich eher beschäftigen als mit Währungsgeschichten. Wir sind trotzdem oder auf jeden Fall dem Landesrechnungshof dankbar für die vielen Prüfungen, Analysen, Ergebnisse und Aufdeckungen. Und ohne hier großartig Papiere schwarz zu machen, können doch einige Empfehlungen abgeleitet werden: Steuern runter, ob Vergnügungs-, Betten- oder Spielgerätesteuer, wirklich mal schauen, ob der Gesellschafts- und Verwaltungsaufwand nicht größer ist als die Einnahmen oder die angebliche Lenkung, die erreicht werden soll. Die Jahresabschlüsse müssen endlich fertiggemacht werden. Die Öffentlichkeit muss endlich vergleichen können, mit welchen Zahlen dort jongliert wird, und die Kommunen brauchen Entlastung bei Aufgaben wie beispielsweise der Eintreibung von Rundfunkgebühren. Es braucht definitiv einen Leitfaden für kommunale Finanzanlagen, der aber nicht starre Vorgaben macht, sondern Sicherheiten ausdrücklich erläutert und auf die Gefahren hoch spekulativer Beteiligungen hinweist. Man könnte hier auch jetzt viele, viele weitere Punkte ausführen. Ich will es dabei belassen und wir werden gleich abstimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor wir abstimmen, haben wir aber noch einige Redebeiträge, unter anderem für die Fraktion der CDU Herrn Reinhardt. Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, dass ich auch noch was sagen darf, bevor wir abstimmen. Auch ich möchte mich zunächst bei der Präsidentin recht herzlich für den fundierten und auch zielorientierten Bericht, auch für die Handlungsempfehlungen bedanken. Richten Sie das bitte auch Ihren Mitarbeitern aus, das war wie immer eine hervorragende Arbeit, wie auch in den letzten Jahren zuvor. Dann hatten wir jetzt hier eben zwei Redebeiträge, von Herrn Winter und von Herrn Schmidt, die lassen mich ein wenig ratlos zurück. Herr Winter hat ja aufgezählt, dass eigentlich alles in Ordnung ist und die Regierung schon an allem arbeitet und möglichst alles abgestellt wird. Am Ende hat es dann Rot-Rot auf gerade mal drei Empfehlungen geschafft. Das hat mittlerweile eine unrühmliche Tradition, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da sehen Sie mal die Wichtigkeit.) dass Rot-Rot hier die Berichte des Landesrechnungshofes weitgehend ignoriert. Ich meine, der Bericht hat immerhin 150 Seiten, und dann nur drei Empfehlungen, das halte ich doch für, ich will es vorsichtig ausdrücken, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist das Entscheidende.) für sehr gewagt, was man da macht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht die Menge machts.) Das hat es zumindest unter unserer Regierungsbeteiligung, lieber Egbert, so nicht gegeben, wenn ich das kurz so einflechten darf. (Heiterkeit im Präsidium) Ich weiß, dass ich das nicht darf, und entschuldige mich hiermit in aller Form, Frau Präsidentin! Insofern, ja, das können Sie so machen, aber aus meiner Sicht ist das keine gute Tradition, die jetzt hier Rot-Rot eingeführt haben. Das sollten Sie mal überdenken und spätestens beim nächsten Bericht zu einer anderen Auffassung kommen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Sie dürfen Ihre Meinung haben, ich habe meine, und wenn Sie noch Redezeit haben, dürfen Sie die hier vorne auch gerne noch mal kundtun. Und dann kommt Herr Schmidt, der … (Heiterkeit bei Christian Winter, SPD: Ich darf ja auch zwischenrufen.) Sie dürfen alles. Ich rufe ja auch zurück, da machen Sie sich keine Sorgen. Also das ist überhaupt gar kein Problem. Ich bin immer dankbar für Zwischenrufe, das belebt auch ein wenig die Debatte. Das ist mir manchmal auch ein bisschen zu dröge hier. (Heiterkeit und Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Zurück zum Thema! Herr Schmidt, der hat ja eigentlich alles kritisiert. (Christian Winter, SPD: Kommt aber auf die Qualität der Zwischenrufe an.) Ja, die sind ja, die sind ja bei Rot-Rot eher unterirdisch. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Insofern weiß ich nicht, ob man sich da ... Aber in so einen Wettbewerb wollen wir jetzt mal nicht einsteigen. Ich war ja bei Herrn Schmidt, der ja nahezu vieles kritisiert hat, auch, was ich kritisieren würde. Aber, Herr Schmidt, wenn man dann zum Ende hierzu gar keine Empfehlungen und gar nichts macht zu diesem Bericht, dann grenzt das schon ein wenig an Arbeitsverweigerung. Insofern würde ich mir da wünschen, dass die AfD nicht nur kritisiert, sondern dann hier auch mit Empfehlungen um die Ecke kommt. Anders haben das CDU/FDP und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemacht. Wir haben gemeinsam mit der FDP insgesamt 13 Handlungsaufforderungen an die Landesregierung erarbeitet und stellen die heute zur Abstimmung. Ich will mal ein paar aufführen. Das Erste – das begleitet uns schon viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte – ist die Einkommensschwäche oder die Einnahmeschwäche unserer Kommunen. Das wissen wir alle, im Vergleich sind die Steuereinnahmen wegen unserer geringen Wirtschaftskraft deutlich geringer als in vergleichbaren Flächenländern im Westen. Deshalb, auch das stand schon öfter im Bericht des Landesrechnungshofs, dass wir die Landesregierung auffordern, ein Konzept zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft vorzulegen, um perspektivisch dazu zu kommen, hier deutlich mehr Steuereinnahmen zu generieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Sehr gut! Das Zweite, die Infrastrukturpauschale – eines meiner Lieblingsthemen, ich spreche das, wo immer ich kann, ja auch an, hier gehört es natürlich auch rein –, sie hat sich, wir haben sie ja mit der letzten Koalition zusammen mit der SPD wiedereingeführt, sie hat sich aus meiner Sicht stark bewährt. Was sich nicht bewährt hat, ist die Kürzung der rot-roten Koalition. Die Baupreise vor Ort sind überall gestiegen und Rot-Rot reagiert darauf mit der Kürzung der Infrastrukturpauschale. Aus meiner Sicht muss sie deutlich erhöht werden, vielleicht sogar im Zusammenhang damit, Förderprogramme abzuschaffen und diese dann in die Infrastrukturpauschale zu überführen. Ich weiß, das ist ein schwieriges und weites Feld, (Zuruf von Christian Winter, SPD) trotzdem sollte man sich dem stellen. Und in dem Zusammenhang haben wir eine dritte Aufforderung, auch wieder die Prüfung, ob nicht ein Teil der Schlüsselzuweisungen, wir hatten das früher auch schon mal, vier bis acht Prozent, nicht investiv erneut gebunden werden können. Vier Prozent waren dann bei Kommunen, die keinen so guten Haushalt haben, und acht Prozent bei Kommunen mit einem ausgeglichenen Haushalt. Das sollten wir uns tatsächlich mal wieder zu Herzen nehmen und überprüfen, um auch die Investitionskraft der Kommunen aus den Schlüsselzuweisungen weiter zu stärken. Als Nächstes ist dann, und da geht es um die Förderprogramme, auch das haben wir, also da fühle ich mich wie ein Déjà-vu, die Umstellung auf totale oder vollkommene digitale Prozesse. Viele von uns kennen Förderprogramme, es gibt ja zum Teil schon Förderprogramme, die man digital ausfüllen kann. In der Regel muss man sie dann aber wieder ausdrucken, wegschicken, (Beifall von René Domke, FDP) und im Ministerium werden sie dann wieder eingescannt und per E-Mail dann an den Sachbearbeiter geschickt. Das ist natürlich keine Digitalisierung. Und wenn wir hier wirklich vorankommen wollen und auch die Bürokratie ein wenig abbauen wollen, ist das, glaube ich, eine ganz, ganz wichtige Handlungsempfehlung, dass wir hier zu vollkommen digitalen Prozessen kommen. Es gibt dann noch weitere, Kreisumlage, es gibt auch noch die Leistungsvereinbarung für die öffentliche Jugendhilfe. (Zuruf von René Domke, FDP) Genau das wollte ich sagen, deshalb mache ich hier mal einen Break und lasse auch meinem Kollegen Domke dort noch ein wenig Spielraum. Mir ist am Ende schleierhaft, warum SPD und LINKE so gut wie keine Empfehlung des Rechnungshofs aufnehmen. Gerade bei uns sind ja viele, ja, es sind ja viele dabei, die völlig unkritisch und aus meiner Sicht auch Konsens sind. Insofern könnte man das auch mit aufnehmen. Aber, meine Kollegen von LINKE und SPD, das ist überhaupt nicht schlimm, der Antrag von CDU und FDP bietet Ihnen heute die Chance, dieses Versäumnis wieder auszubaden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Seien Sie mutig, stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer dem Kollegen Winter vorurteilsfrei zugehört hat, hat entnehmen können, dass es mit diesem Kommunalfinanzbericht sehr viele Ansprechpunkte gab und gibt, über die man nicht abschließend mit einer Entschließung sozusagen alles abräumen kann, sondern in Permanenz daran weiterarbeiten muss. Das, was uns sehr wichtig war an diesem sehr aussagekräftigen Bericht, haben wir zunächst in diese Entschließung eingefügt. An der Stelle schließe ich mich den Dankesreden an in Richtung Landesrechnungshof. Es ließe sich zu dem, was gesagt wurde, vieles sagen, ich möchte da nicht wiederholen. Zwei Dinge möchte ich herausgreifen, die ich für bemerkenswert halte: Wir bekommen vom Landesrechnungshof eingangs des Kommunalfinanzberichts immer eine Übersicht über die Finanzlage der Kommunen, und das ist sehr hilfreich zu erkennen, wo stehen wir, welche Entwicklung gibt es und welche Entwicklung zeigt sich auch im Vergleich zu den finanzschwachen Flächenländern West und den Flächenländern Ost, so wird das unterteilt. Und wenn man sich diese Übersichten anschaut, gibt es dann immer noch mal gesondert einen Vergleich, in diesem Fall der letzten statistisch erfassten Jahre, 2021 zu 2022. Mich hat in diesem Zusammenhang mal interessiert, wie hat sich denn zu den einzelnen Kriterien und Parametern die Entwicklung über längere Linien vollzogen, also nicht nur die letzten beiden Jahre die Relationen in den Blick nehmen, sondern über die ausgewiesenen insgesamt – das war ab 2018 – fünf Jahre. Und da kommt man zu sehr bemerkenswerten Erkenntnissen, zum Beispiel, was hier auch schon angeklungen ist, haben die Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren einen anhaltend positiven Trend der Einnahmenentwicklung. Die Jahre 2018 bis 2022 – 2023, Entschuldigung – einen Anstieg, also die fünf Jahre einen Anstieg von 34,5 Prozent. Was den Vergleich mit anderen Ländern betrifft, sind die Finanzierungsüberschüsse in Mecklenburg-Vorpommern für die Gemeinden und Gemeindeverbände so hoch wie nirgendwo sonst bei den zum Vergleich herangezogenen Ländern, also finanzschwache Flächenländer West und Flächenländer Ost. Wir haben da also, wenn man sich die Diagramme anschaut, eine sehr positive Entwicklung. Und was die Investitionen betrifft je Einwohner, sind wir mit 56 Euro mehr als die finanzschwachen Flächenländer West und 53 Euro mehr als die Flächenländer Ost im Vergleich ebenfalls Spitze. Und dann gibt es etwas – weil das hier vorhin anklang, ich glaube, Herr Reinhardt hatte das gesagt mit den Bauinvestitionen, überhaupt mit den Investitionen –, da brauchen wir uns nicht zu verstecken. Es gibt vom Landesrechnungshof den Vermerk, dass wir bei den Investitionsausgaben für Baumaßnahmen mit 582,6 Millionen Euro im untersuchten Jahr an das Jahr 2000 anknüpfen. Sie erinnern sich, damals haben SPD und PDS regiert. Wir haben ordentlich reingehauen in Sachen Bauinvestitionen und knüpfen dort an. Das ist doch ein gutes Zeichen, (Torsten Renz, CDU: Das ist zu wenig, Herr Koplin!) was deutlich macht, SPD und LINKE sind innovationsfreudig und sind in Sachen Bauinvestitionen ganz vorne dran. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das ist eine tolle Sache, gerade unter den gegebenen Rahmenbedingungen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Nein, nein, ich werde nichts schönreden. Ich werde die Zeit auch nutzen, um die Problemstellen zu beleuchten, keine Frage. Warum ist das so, warum können wir darauf verweisen? Weil die Zuweisungen vom Land in dem besagten Zeitraum auch um 34,3 Prozent gestiegen sind, insbesondere die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vom Land sich mehr als verdoppelt haben. Der Landesrechnungshof kritisiert den Umstand, das ist auch nachvollziehbar. Gleichzeitig zeigt sich aber an den Zahlen, die ich genannt habe, und der Intensität, mit der wir die Investitionen auf kommunaler Ebene auch unterstützen, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass die kommunale Ebene darauf angewiesen ist, zurzeit noch darauf angewiesen ist. Das Land stützt den positiven Trend der Kommunen, ist ein Fazit meinerseits. (Torsten Renz, CDU: Wenn Sie fertig sind mit Regieren, dann nicht mehr.) Und ohne die Investitionsmittel des Landes würden die Kommunen wirtschaftlich und finanziell erheblich einbrechen. Das ist eine Tatsache. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Insofern nehmen wir unsere Verantwortung für die kommunale Ebene wahr. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und jetzt, Herr Renz, ich werde Sie da überhaupt nicht enttäuschen, es offenbart sich da aber auch die Schwäche, die wir haben. Die Wirtschafts- und Finanzlage auf kommunaler Ebene ist nicht tragfähig genug und die selbsterwirtschafteten Beiträge der Kommunen für Investitionen, im Berichtszeitraum waren das 165 Euro und im letzten Jahr Ihrer Regierungszeit 90 Euro, also wir haben da zugelegt, haben aber im Vergleich zu den finanzschwachen Flächenländern West etwa nur die Hälfte, und das reicht nicht. Das ist nicht tragfähig genug. Zu welchen Schlussfolgerungen kommen wir? Wir müssen langfristig das Investitionsniveau für die Kommunen halten (Marc Reinhardt, CDU: Steigern!) und wir müssen darauf orientieren, dass in Innovationskerne investiert wird. Und wir müssen ein Monitoring machen als Finanzausschuss. (Torsten Renz, CDU: Beschreiben Sie mal den Investitionskern noch etwas genauer!) Jetzt will ich auf etwas anderes hinaus (Zuruf von Torsten Renz, CDU) angesichts meiner Redezeit. (Torsten Renz, CDU: Soll ich eine Kurzintervention machen?) Und zwar müssen wir uns anschauen, wir geben ja nicht wenig Geld, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wir geben nicht wenig Geld an die Kommunen, und wir müssen uns die Frage stellen, wir haben das kurz behandelt im Finanzausschuss, warum ist das so, dass wir viel Geld an die Kommunen geben, aber die Wirtschaftskraft nicht adäquat steigt. Das heißt, wir müssen uns angucken, wohin geht das Geld, mit welcher Wirksamkeit wird das Geld eingesetzt. Und das ist eine Sache, da haben wir eine Gesamtverantwortung, Land und Kommunen. Wir haben uns das auf die Agenda geschrieben, das ist wichtig. Und zudem, Herr Renz, was noch anzumerken ist, durchaus kritisch, die Ausgabendynamik auf kommunaler Ebene ist aktuell höher als die Einnahmendynamik. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und die Ausgaben in Zukunft, da muss man differenzieren, das hat heute der Innenminister zu Recht zu einem anderen, politisch ganz anderen Thema auch gefordert, und das ist hier auch angezeigt, wir müssen differenzieren, wo sind Ausgaben gerechtfertigt. Wenn wir vorhin das Thema KiföG hatten, Zukunftschancen dieses Landes, dann sind die Kommunen ja immer mit im Boot und dementsprechend sind Sozialausgaben auch entsprechend hoch. Aber sie sind gerechtfertigt, weil es Zukunftsausgaben sind, sehr geehrte Damen und Herren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und wir müssen schauen, wo gibt es nicht zu rechtfertigende Ausgabenposten, die eben diese Dynamik anheizen. (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU) Das so weit. Und einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen, der hat sich in der Debatte des Finanzausschusses ergeben. Und ich bin selber auch noch mal einer Überlegung, die Herr Dr. Terpe angeregt hat, nachgegangen. Es geht um den Punkt Geldanlagen. Dazu wird es eine Richtlinie geben. Das ist alles dargelegt. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes werden von der Landesregierung umgesetzt, aber mit der Maßgabe, die Kommunen müssen bei mehreren Geldanlageprodukten unter den gleich sicheren Produkten das mit dem höchsten Ertrag auswählen. Wenn es darum geht, kommt infrage Rentabilität, Liquidität und Risiko. Und Herr Dr. Terpe hat nachgefragt, wie verhält es sich, oder das in die Diskussion gebracht mit dem Kriterium Nachhaltigkeit. Und ich finde, es ist angezeigt, dass wir uns damit noch mal vertiefend beschäftigen. Das Kriterium von Nachhaltigkeit bei Geldanlagen sollte eine Rolle spielen. Wir haben es, alle antragstellenden Seiten haben das noch nicht mit aufgenommen in den Entschließungsantrag, (René Domke, FDP: Aber Sie auch nicht.) aber ich halte das … Nein, wir auch nicht. Also es ist eine Sache, es wirkt ja auch nach. Wir geben die Entschließung ab, wir haben uns darüber verständigt. Und jetzt in Vorbereitung dieser Debatte denkt man doch auch noch mal weiter, wie gehen wir denn im Weiteren damit um. Und ich halte diese Überlegung von Dr. Terpe wirklich für sehr relevant, dass wir nicht nur gucken, wo kommt viel bei raus, sondern wie nachhaltig sind Geldanlagen dann mit Blick (Zuruf von Torsten Renz, CDU) auf die Lebenssituation der zukünftigen Generationen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Und ich rede gleich die andere Frau Präsidentin an: Sie kriegen sozusagen den Dank für den Landesrechnungshof sogar schriftlich. Der erste Satz in unserem Änderungsantrag beinhaltet diesen Dank. Und geben Sie das bitte weiter an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Der Kommunale Finanzbericht – und das ist ja auch von anderen Rednern schon gesagt worden – des Landesrechnungshofes liefert das gewohnt detaillierte Bild der Lage der Kommunen im Land. Und zumindest für das Jahr 2022/2023 kann man schon nach grober Lektüre feststellen, dass sich diese nicht relevant verschlechtert hat, die Lage der Kommunen. Trotzdem wäre es falsch zu sagen, alles gut, Kenntnisnahme, weiter in der Tagesordnung, denn wenn man den Bericht etwas detaillierter liest – das haben ja verschiedene gemacht –, so stellt man nach unserer Meinung zwei Dinge fest: Erstens. Den Kommunen mangelt es nach wie vor an ausreichenden Steuereinnahmen, um sich selbst finanzieren zu können. Nicht mal ein Drittel der Einnahmen wird aus Steuern erzielt. Stattdessen hängen viele Kommunen nach wie vor am Tropf des Landes. Wie reagieren unsere Kollegen von der CDU und FDP? Die sagen, wir müssen jetzt einen Plan haben, wie man die wirtschaftliche Entwicklung ansteuert. Wir Bündnisgrünen haben gerade unter aktueller Situation einen anderen Weg. Wir wollen gerne, dass die Bremsen gelöst werden, denn es liegt auch wirtschaftliche Entwicklung mit Wertschöpfung auf der Straße hier in Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt, wir brauchen eben die Klimainvestitionen, wir brauchen das Klimaschutzgesetz. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir haben definitiv nachgewiesen, dass man damit die Steuereinnahmen des Landes durch Wertschöpfung im Land und in den Kommunen steigern kann. Das ist unsere ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn ich die AfD höre, die schon wieder laut wird, ja, was haben die? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Den Bürger schröpfen! Den Bürger schröpfen.) Was haben die? (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Glücksspielsteuer runter, Vergnügungssteuer runter. (Enrico Schult, AfD: Die hauen doch alle ab hier wegen der Energiekosten.) Da habe ich immer so den Eindruck, was anderes fällt Ihnen wohl auch nicht ein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Doch, CO -Steuer weg.) 2 Zweitens. Das Land macht es den Kommunen manchmal auch nicht unbedingt einfach, mit den alltäglichen Herausforderungen der Haushaltsführung umzugehen. Vieles ist unklar oder gar nicht geregelt. Das Land wird seiner Zuständigkeit dort nicht gerecht. Aber zum ersten Punkt habe ich ja schon eine kleine Debatte angestoßen, was die Einnahmen betrifft. Und wir können das heute auch nicht weiter ausdiskutieren. Mit Sicherheit werden wir aber in Zukunft gerade auf der kommunalen Ebene noch deutlicher darüber sprechen müssen, wer welchen Anteil an der Finanzierung der gemeinschaftlichen Infrastrukturen trägt. Mit der Grundsteuerreform sind ja zum ersten Mal auch vergleichbare Hebesätze für die Kommunen zu erwarten, welche in Bundesländern liegen, die sich dem Bundesmodell angeschlossen haben. Aber dieses Thema haben wir ja in dieser Woche noch mal auf dem Plan. Da werden wir dazu sicherlich noch einiges ausführen. Ich möchte daher vor allem auf die Punkte eingehen, wo wir das Land in der Pflicht sehen, mehr zu machen als bisher. Dazu liegt unser Änderungsantrag vor, der ja schon kommentiert worden ist von der SPD und den LINKEN, aber vor allen Dingen von der SPD wurde gesagt, lehnen wir ab. Aber nicht ein Beispiel haben Sie aus unserem Antrag gebracht. Sie haben da irgendwelche Beispiele gebracht, steht aber alles gar nicht in unserem Antrag. Wir haben auch schon gehört, dass die AfD das ablehnt. Die hat gar nichts dazu gesagt, die hat ihn wahrscheinlich gar nicht gelesen. (Martin Schmidt, AfD: Haben Sie eben geschlafen, oder was?!) Also insofern fordere ich Sie auf oder wünsche mir, dass Sie unserem Antrag zustimmen, weil er muss ja so gut gewesen sein, dass Sie ihn gar nicht lesen wollten. Aber jetzt zu dem, was haben wir denn in dem Antrag festgehalten. Es geht um die Frage der Berechnung der Kreisumlage. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Der Bericht schildert sehr eindeutig, dass die dort herrschende Rechtsunsicherheit nach wie vor nicht nur zu Gerichtsverfahren, sondern auch zu Unsicherheiten, ineffizienten und erhöhten Aufwänden führt. Hier muss das Innenministerium sich für ein landeseinheitliches Verfahren einsetzen. Das geht, ohne den Handlungsspielraum der Kreise auf null zu verengen. Was es braucht, sind Richtlinien, innerhalb derer die Kreise sich rechtssicher bewegen können. Das ist ein Vorschlag, der kostet kein Geld, aber der ist machbar. Und es ist auch ein Vorschlag vom Landesrechnungshof. Ein anderes Beispiel ist der Landesrahmenvertrag für die Kinder- und Jugendhilfe, ist schon angesprochen worden. Hier sehen wir die Landesregierung in der Verantwortung, die Aktualisierung dieses Vertrages proaktiv zu begleiten. Und der Rahmenvertrag ist ja von 1999, also nach unserer Meinung dringend überarbeitungsbedürftig. An dieser Stelle möchte ich auch sagen, dass es uns natürlich bewusst ist, dass sich diese Forderung auch im Beschluss des Finanzausschusses befindet, was wir ausdrücklich unterstützen. Trotzdem können wir uns dem vom Finanzausschuss beschlossenen Bericht in der vorliegenden Form nicht anschließen. Es stimmt einfach nicht, wie es an anderer Stelle dort formuliert ist, dass die Komplexität des Zuweisungssystems des Landes sich aus verfassungsrechtlichen und finanzwissenschaftlichen Anforderungen ergibt. Klingt wie eine Schutzbehauptung und lenkt von der eigenen Verantwortung ab. Natürlich hat das Land Möglichkeiten, zu gestalten und insbesondere zu vereinfachen. Auch zu dem zuletzt so lautstark beworbenen Beispiel des Schulbauprogramms gibt es Alternativen: einfache, ungebundene Zuweisungen, dann können die Kommunen, die dringend eine Schule bauen wollen, dies tun und andere Kommunen das Geld für andere Dinge investieren. Und um Investitionen in den Kommunen geht es ja ohnehin, dass die Investitionssicherheit auch für die Zukunft gegeben ist. Förderprogramme bergen immer die Gefahr, dass Investitionen getätigt werden, die vielleicht aktuell gar nicht so dringlich wären, einfach um das Geld auch mitzunehmen. Durch pauschale Zuschüsse lässt sich diese Gefahr vielleicht umgehen. Vielleicht noch ein letzter Punkt, wenn es die Zeit erlaubt – ja, noch erlaubt sie es –: Die regelmäßigen Berichte des Landesrechnungshofes helfen auch, neue Entwicklungen zu erkennen. Der Einsatz von Onlinezahlungsverfahren in Kommunen ist dafür ein Beispiel. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass erste Kommunen sich hier auf den Weg gemacht haben, einen Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit zu gehen. Hier können nicht nur die Kommunen voneinander, auch wir als Land können von den gemachten Erfahrungen lernen. Und wir müssen als Land auf diese Entwicklung reagieren. Wir sollten das Innenministerium daher dringend auffordern, die entstandenen Fragen zügig zu klären und einfache und verständliche Vorgaben zu machen, wie der rechtssichere Einsatz von Onlinezahlverfahren in Kommunen ermöglicht werden kann. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Auf keinen Fall!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! In der Tat, irgendwer hat den Begriff vom Déjà-vu schon geprägt. Ich fühle mich auch erinnert an die Märzsitzung. Da haben wir den ersten Teil des Landesrechnungshofberichts besprochen, und auch damals haben alle Rednerinnen und Redner dem Landesrechnungshof gedankt, was hiermit dann wieder geschieht. Und SPD und LINKE – und das ist mein Déjà-vu – hatten auch damals schon so ein paar Punkte aus dem Bericht herausgepickt. Jetzt sind es nur noch drei geworden. Aber es sind alles so Punkte, womit man niemandem wehtut, vor allem nicht den eigenen Ministerien. Noch weniger, muss ich ganz ehrlich sagen, wäre auch schon peinlich geworden, denn es ist wirklich eine Ignoranz gegenüber auch dem Rechnungshof, der ja uns beraten soll und den Finger in die Wunde legen soll, und wir wollen diesen Finger überhaupt gar nicht sehen – oder Sie nicht, wir schon. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Christian Winter, SPD) Das ist natürlich die Rolle der Opposition, das ist natürlich die Rolle der Opposition, diese Sachen auch hochkant zu stellen. Nur überlegen Sie mal eins, überlegen Sie mal eins, mit welcher Botschaft Sie jetzt auf die kommunale Ebene gehen! Wir haben Kommunalwahlen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und ich muss ganz ehrlich sagen, das, was ich bei Ihnen lesen konnte, mich hat es ja fast beeindruckt, was Herr Koplin hier alles ableiten konnte. Aber warum schreiben Sie es denn nicht rein? Warum schreiben Sie es denn nicht rein? Sie hätten ja auch schreiben können, das ist Ihnen alles zu komplex und Sie müssen es nach und nach abarbeiten. Das wäre wenigstens ehrlich. Das war auch so ein bisschen der Eindruck, den ich gerade hatte, dass Sie viele Ideen noch im Hinterkopf haben. Aber schreiben Sie es doch rein, womit wir uns beschäftigen wollen! Ich fand es jetzt wirklich ein bisschen dürftig, was da gekommen ist. Und ja, meine Damen und Herren, wir sehen es dann eher als unsere Rolle an (Zuruf von Christian Winter, SPD) und haben da in der CDU auch einen Partner gefunden, der da genauso gründlich war. Und das ist eben so, dass dann ein umfangreicher Änderungsantrag kommt. Wir wollen ja auch dem mit Respekt begegnen, was da festgestellt wurde. Das hat auch was damit zu tun. Sie tun ja gerade so, als wenn es das alles gar nicht gäbe. Natürlich kann man unterschiedlicher Auffassung sein in einigen Bewertungsfragen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Aber es sind Handlungsanleitungen drin, die so tief gehen, dass man wirklich mal langsam darüber nachdenken sollte, ob da nicht irgendwas falsch läuft, weil ich höre das ja schon seit Jahren, was da drinsteht, und ich bin überzeugt davon, dass das schon seit Jahren vorher lief. Wir sind ja noch nicht so lange dabei, aber eins kann ich Ihnen versprechen, wenn das so weitergeht, gehen wir so schnell auch nicht wieder weg. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ich möchte mich gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Sie haben ja schon gesagt, was Sie von unserem Antrag halten. Ich muss ganz ehrlich sagen, der Rechnungshofbericht, der hilft doch tatsächlich dabei, Schritte zu unternehmen, die Kommunen wirklich ernsthaft zu unterstützen im Land, Schritte, die ja vor allem das, was ja alle beklagen, die Selbstverwaltung und die Unabhängigkeit der Kommunen zu stärken. Nur ein paar Punkte möchte ich herausgreifen. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Christian Winter, SPD – Glocke der Präsidentin) Ich bin ja froh, dass ich noch einige übrigbehalten habe, zum Beispiel Infrastrukturpauschale und FAG allgemein nutzen, um die Investitionstätigkeit aufrechtzuerhalten. Ja, meine Damen und Herren, ich sehe immer noch einen riesengroßen Investitionsstau im Land. Kriegen wir den damit abgebaut? Wir wissen das, dass sich auch die Baupreise verteuert haben. Wir wissen, dass es eine Entwicklung gab. Das heißt, (Zuruf von Christian Winter, SPD) da muss ich doch eine Schippe draufpacken und nicht noch etwas rausnehmen aus dem ganzen Paket, sondern ich muss eine Schippe draufpacken. Dann haben wir das Nächste: Vor allem die Wirtschaft, gerade die Bauwirtschaft wartet ja auch auf diese Impulse, die jetzt ja mal wichtig wären. Ich glaube, da sollte man noch mal drüber nachdenken, auch was Planungssicherheit schaffen würde. Noch mal, unterhalten Sie sich mal mit der Bauwirtschaft! Was die brauchen, ist im Moment wirklich Perspektive, Planungssicherheit. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Dann kommen die großen Herausforderungen: kommunale Wärmeplanung – hatten wir vorhin schon –, Verkehrskonzeption, Dekarbonisierung, Stärkung der Resilienzen. Das sind alles Dinge, wo wir sagen, da wird immer mehr Last abgeladen und es wird immer teurer, aber wir ziehen uns da ein Stück weit aus der Verantwortung, schaffen es ja aber auch nicht, die Eigenverantwortung bei den Kommunen so herzustellen, dass sie sich selber helfen könnten. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Christian Winter, SPD) Es geht darum, dass das Zuweisungssystem einfacher und transparenter gestaltet werden sollte. Meine Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden, wir schreiben das Jahr 2024. Es kann doch nicht sein, dass wir darüber sprechen müssen, dass die Förderverfahren zwischen Land und Kommunen noch immer nicht voll digitalisiert laufen. 2024, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das muss man doch mal zur Kenntnis nehmen, dass wir da eine Schippe drauflegen müssen! Das ist doch ein unbefriedigender Zustand! (allgemeine Unruhe) Ja, das hat er ja gesagt. Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, Herr Fraktionsvorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist extrem laut geworden. Ich kann dem Redner nur noch schwer folgen. Ich weiß, es ist spät, aber bitte, das ist fair gegenüber dem Redner, wenn Sie die störenden Zwischengespräche bitte auf ein Minimum reduzieren. Vielen Dank! Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben wieder das Wort! René Domke , FDP: So, dann sollte es auch viel einfacher und transparenter laufen. Das Nächste ist die flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung, die wir alle wollten, zumindest die, die sie verstanden haben, als Grundlage für eine bessere Beurteilung, auch eine bessere Steuerung. Das war doch der Plan. Ich meine, wofür haben wir denn die Doppik überhaupt eingeführt, wenn am Ende jetzt immer mehr abgelassen wird. Am Ende kann jeder bald machen, was er will. Vergleichende Maßstäbe haben wir nicht mehr. Wir haben keine vergleichbaren Kennzeichen mehr oder Kennzahlen. Was soll denn das?! Und es wird immer weiter aufgeweicht. Womit wollen wir denn steuern, wenn am Ende überhaupt gar keiner mehr weiß, womit er sich überhaupt vergleichen soll? Und da ist doch die Ausrede, wir hatten Krisen. Ja, und gerade dann wäre es doch wichtig gewesen, in den Krisen mit den Kennzahlen nachzuweisen, wie die Krisen gewirkt haben. Es kann doch nicht sein, worüber wir hier reden, dass wir immer mehr ablassen! Und vor allem – es wird ja immer besser! –, diejenigen, die trödeln mit ihren Abschlüssen, die werden ja noch zusätzlich begünstigt, indem man immer mehr ablässt von den Anforderungen. Das habe ich auch im Ausschuss kritisiert. Das kann doch nicht die Lösung sein, der Bummelletzte bestimmt nachher das, was noch drinsteht im Abschluss und ob wir überhaupt noch irgendwas vergleichen können. Das hat mit Steuerung, Effektivität, Effizienz auch überhaupt nichts mehr zu tun. Und wir nehmen damit auch unseren kommunalen Mandatsträgern die Möglichkeit, überhaupt hinzuwirken. Das war aber mal der Plan der Doppik, so habe ich es jedenfalls verstanden. Jetzt weiß ich auch, warum die sich im Land so dagegen wehren. Das Nächste ist ... (Christian Winter, SPD: Das hat aber auch noch andere Gründe.) Genau! Das Nächste ist die Handlungsempfehlung zur Gewährleistung landeseinheitlicher, rechtssicherer und gleichzeitig wirtschaftlicher Vorgehensweise für die Ermittlung der Kreisumlage. Da ist doch wohl wirklich erhebliches Potenzial noch, wenn die Feststellungen getroffen werden. Es kann doch nicht vom Zufall der Lage einer Gemeinde oder einer Stadt abhängen, wie die Kreisumlage, die die Stadt oder die Gemeinde zu zahlen hat, bemessen wird, wie sie berechnet wird. Das ist doch ein Unding in einem Bundesland, dass das nicht vernünftig in einem einheitlichen Maßstab geregelt ist. (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt.) Das Nächste ist Wirtschaftlichkeit, Effizienz der öffentlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Es kann doch landesseitig nicht darum gehen, dass immer noch der letzte Euro rausgepresst wird, dass die Kommunen ihre Finanzkraft immer weiter durch höhere Steuern steigern sollen, wenn sie denn am Ende unbürokratisch und unwirtschaftlich – nicht unbürokratisch, sondern bürokratisch und unwirtschaftlich verwaltet werden. Das macht doch gar keinen Sinn. Also muss ich doch die Wirtschaftlichkeit jetzt auch mal in den Vordergrund stellen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und das ist einer der Punkte, die wir mit reingeschrieben haben in unseren Änderungsantrag. Genauso ist es mit den Geldanlagen von Kommunen. Da ist jetzt mehrfach darauf eingegangen worden, will ich jetzt nicht noch mal hervorheben. Eins muss aber auch klar sein, kommunale Gelder sind Steuergelder, und die dürfen nicht einfach mal so verzockt werden. Auch da haben wir Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass das nicht immer glücklich gelaufen ist. Insofern bin ich sehr dafür, dass dort leitende Dienstanweisungen erstellt werden. Dann die vergaberechtlichen Vorschriften. Ja, meine Damen und Herren, die Kompliziertheit der Vergabevorschriften, die braucht dann am Ende auch rechtskonforme und effiziente Praxishilfen. Und wenn ich Ihr Vergabegesetz dann anschaue oder andere Sachen, da packen Sie immer noch obendrauf, Sie satteln immer noch obendrauf, anstatt erst mal dafür zu sorgen, dass man in den Vergabestellen überhaupt damit umgehen kann. Was wir sowieso schon haben, wir müssen eben Überregulierung abbauen und nicht immer noch was oben draufpacken. (Beifall Sabine Enseleit, FDP) Also manchmal habe ich den Eindruck, dass Sie gar nicht verstehen, was da drinsteht, sondern genau das Gegenteil machen und wir dann beim nächsten Mal wieder lesen, und dann kommen Sie ja wieder nicht dazu, dass Sie da eine vernünftige Entschließung fassen. Schade, schade, meine Zeit ist vorbei. Es sind Riesenherausforderungen, liegen vor unseren Kommunen. Und ich denke, deswegen ist es sinnvoll, (Unruhe bei Henning Foerster, DIE LINKE) den Kommunalen Finanzbericht ernst zu nehmen. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Fassen Sie sich ein Herz! Die Wählerinnen und Wähler werden Ihnen das am 09.06. danken. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3580 zu der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/2842. Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3580, einer Entschließung zuzustimmen. Zu Ziffer I liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3669 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3678 vor, über die ich nacheinander abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3669 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (René Domke, FDP: Na los! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3669 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3678 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3678 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3580 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3580 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/2842 zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3580 bei Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU und im Übrigen Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Olympische Segelwettbewerbe nach Mecklenburg-Vorpommern holen, Drucksache 8/3616. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Olympische Segelwettbewerbe nach Mecklenburg-Vorpommern holen – Drucksache 8/3616 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Brade. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Oh, jetzt gehts los!) Christian Brade , SPD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sind die größten und bedeutendsten Sportwettkämpfe der Welt. Mit ihnen verbinden wir Geschichte, Gemeinschaft und Gänsehautmomente. Die Olympischen Spiele finden in wenigen Wochen in Frankreich in Paris statt. Nicht nur die Sportlerinnen und Athleten fiebern diesem Ereignis seit Monaten und Jahren entgegen. Ich bin mir sicher, dass auch viele von Ihnen sportbegeistert sind und das Sporthighlight des Jahres nicht verpassen werden. Auch wenn Politik oftmals mit einem sportlichen Wettstreit zu vergleichen ist, freue ich mich außerordentlich, dass wir unseren Sport zwar als Wettkampf begreifen, ihn aber mit diesem Antrag gemeinsam vorantreiben wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Unser Antrag ist ein starkes Signal für unseren Spitzen- und Breitensport und bietet die Möglichkeit, Mecklenburg-Vorpommern auf die internationale Bühne zu bringen. Die Rede ist von der Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen Segelwettbewerbe. Mecklenburg-Vorpommern ist zweifellos ein Land, das Sport liebt und lebt. Unsere Region ist bekannt für ihre aktive Sportlandschaft und ihre hervorragenden Strukturen im Breiten- und Spitzensport. Der Sport verbindet Menschen, er fördert den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und er steht für Werte wie Fairness, Respekt und Teamgeist. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Sport in unserem Land stetig fördern und weiterentwickeln. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der Landessportbund M-V hat bereits auf seinem 26. Ordentlichen Sporttag im November 2023 die Initiative des DOSB zur Vorbereitung einer deutschen Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele unterstützt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Römisch eins Ziffer zwei.) Diese Unterstützung ist ein klares Signal dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern bereit ist, eine wichtige Rolle im deutschen Sport zu übernehmen und sich international zu präsentieren. Die Gegebenheiten am Standort Rostock-Warnemünde sind ideal für die Ausrichtung der Segelwettbewerbe. Ich möchte sagen – und der Wirtschaftsminister wird es mir nicht übelnehmen –, wir sind ziemlich, also wir sind besser als Kiel. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU – Falko Beitz, SPD: Ja, so ist es. – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Mit dem Bundesstützpunkt Segeln und der modernen Segel sportschule, die derzeit mit erheblichen Mitteln gefördert wird, verfügen wir über die notwendigen Infrastrukturen. (Henning Foerster, DIE LINKE: Besser als der echte Norden. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Hinzu kommt das Segelrevier auf der Ostsee, das exklusive Bedingungen für hochkarätige Sportveranstaltungen bietet. Rostock-Warnemünde hat bereits bewiesen, dass es in der Lage ist, internationale Segelwettbewerbe erfolgreich auszurichten. Und ich bin überzeugt, dass wir auch die Olympischen Segelwettbewerbe mit Bravour meistern würden. Ob Warnemünder Woche oder Deutsche Meisterschaft, das Revier besitzt kurze Anfahrtswege zum Regattakurs, beständige Winde, herausfordernde unterschiedliche Wellenbilder sowie wenig Landabdeckung. Hinzu kommen erfahrene Wettfahrtleitung und eine hervorragende Organisation an Land. Durch die Hafenerweiterung seit 2019 und die Sanierung des bestehenden Yachthafens ist eine olympiataugliche Infrastruktur bereits entstanden. Der bald fertiggestellte Neubau der Sportschule des Landessportbundes ergänzt landseitig die guten Bedingungen für die Ausrichtung von großen Segelveranstaltungen. Durch die Nähe zum Strand mit seiner Breite wird es kein Problem sein, die vier neuen olympischen Disziplinen auszutragen und eine Zuschauertribüne für mehrere 10.000 Gäste zu errichten, denn Kitesurfen ist seit diesem Jahr olympisch. Durch die touristische und verkehrliche Infrastruktur ergeben sich für die Ausrichtung der Olympischen Segelwettbewerbe optimale Rahmenbedingungen. Ich möchte also unterstreichen, mit Olympia in Rostock-Warnemünde würden wir nachhaltige Spiele austragen, denn alles ist schon da. Lasst uns den richtigen Antrieb finden und mutig sein! Wir machen uns stark für die Olympischen Spiele in Deutschland und in Rostock-Warnemünde. Lasst uns gemeinsam zeigen, dass unser Land nicht nur landschaftlich reizvoll ist, sondern auch sportlich und organisatorisch hervorragende Leistungen erbringen kann! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Lasst uns also die Chance ergreifen, Mecklenburg-Vorpommern auf die internationale Sportkarte zu bringen und unseren Sportlern die Möglichkeit zu geben, sich vor heimischem Publikum und vor den Augen der ganzen Welt zu präsentieren! Wir sind bereit für Olympia. – Herzlichen Dank und Sport frei! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Sportministerin Frau Drese. Ministerin Stefanie Drese: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Drei Monate vor Start der Olympischen Spiele in Paris könnte das Thema kaum aktueller sein. Ich glaube, viele von uns schauen erwartungsvoll in die französische Hauptstadt, schauen mit Vorfreude auf die 33. Olympischen Sommerspiele und auch die bereits schon 17. Paralympischen Sommerspiele. Eine Reihe von Athletinnen und Athleten unseres Landes bereiten sich in diesen Wochen sehr intensiv auf ihre Qualifikationswettbewerbe vor und hoffen auf eine erfolgreiche Nominierung in das Team Deutschland, zum Beispiel in den Sportarten Rudern, Wasserspringen, Leichtathletik, Reiten oder den paralympischen Sportarten. Ich konnte vor einigen Monaten insgesamt 46 Berufungsschreiben für Kaderathletinnen und -athleten aus M-V in das Olympia- und Paralympicsteam beziehungsweise in das Juniorteam aushändigen. Nicht alle werden auf den Zug nach Paris aufspringen, einige sind auch noch zu jung. Aber diese stolze Zahl zeigt, wir haben viele Spitzensportler bei uns im Land, und es ist wichtig, unsere Athletinnen und Athleten auch finanziell zu fördern und ihnen parallel dazu eine berufliche Karriere zu ermöglichen. Im Leben eines Leistungssportlers oder einer Leistungssportlerin sind Olympische und Paralympische Spiele das Größte, der Höhepunkt der Karriere, umso mehr – und das ist dann die Überleitung –, wenn die Spiele im Heimatland stattfinden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich freue mich wirklich sehr über das fraktionsübergreifende Bekenntnis zu einer Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele und für Olympische Segelwettbewerbe in Mecklenburg-Vorpommern, natürlich vor Warnemünde, und daran hat auch der Wirtschaftsminister gar keinen Zweifel. Genau diese große Unterstützung, diesen gemeinsamen Willen, solch ein Riesensportereignis auszutragen, brauchen wir. Das ist nicht selbstverständlich. Es gibt einige durchaus berechtigte Einwände aus der Bevölkerung gegen die Austragung der Olympischen Spiele, die sich in den letzten Jahrzehnten zu gigantischen globalen Events mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner entwickelt haben. Es gibt und gab zudem völlig zu Recht viel Kritik in den letzten Jahren an Entscheidungen des IOC oder auch anderer Sportorganisationen wie der FIFA an der Wahl der Austragungsorte für weltweite Großveranstaltungen. Jetzt gibt es aus meiner Sicht genau zwei Möglichkeiten, damit umzugehen. Wir gehen in die Abwehrecke und nehmen mit vielen kritischen Worten in Kauf, dass Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften zunehmend in Ländern mit fragwürdigen Gesellschaftsmodellen vergeben werden, oder wir engagieren uns und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass globale Großveranstaltungen auch hier bei uns in Deutschland stattfinden können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wie Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bin ich ganz klar für Variante zwei und unterstütze eine Olympiabewerbung Deutschlands spätestens im Jahr 2040. Ich bin überzeugt davon, Olympische Spiele in Deutschland haben das Potenzial, einen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen und die gesellschaftliche Bedeutung des Sports in Deutschland erheblich zu stärken, (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) allerdings nur, und davon bin ich genauso überzeugt, wenn sie den Rückhalt der Bevölkerung haben und nachhaltig konzipiert sind. Olympische und Paralympische Spiele begeistern wie keine andere Sportveranstaltung nach wie vor Milliarden Menschen auf der ganzen Welt. Gleichzeitig werden globale Diversität, aber auch der gesellschaftliche Stellenwert und die Verantwortung des Sports sichtbar. Modern und unter Berücksichtigung nachhaltiger Themen konzipiert und umgesetzt, können sie wertvolle Impulse nicht nur für die Sportentwicklung eines Landes setzen. Deshalb werbe ich für Spiele mit Charme statt Spiele des Gigantismus und spüre dafür eine große Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aus diesem Grund begrüße ich auch als Sportministerin unseres Landes die bisherige Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes und auch des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern, sich für die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in Deutschland einzusetzen. Dass der Weg steinig sein wird, verdeutlicht, dass nach München 1972 in den vergangenen drei Jahrzehnten sieben deutsche Olympiabewerbungen gescheitert sind, aus unterschiedlichen Gründen und in manchen Fällen auch zu Recht, weil das Konzept unausgereift und nicht nachhaltig genug war. Wir müssen es also diesmal besser machen. Der DOSB, die Bundesregierung, die Sportministerkonferenz sowie die beteiligten Städte Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Leipzig und München engagieren sich derzeit für ein nationales Bewerbungskonzept um die Ausrichtung der Weltspiele. Und dieses Signal aus den Länderparlamenten ist wichtig und gibt Rückenwind für eine solche Bewerbung. Die Entscheidung, ob sich der DOSB um die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele in Deutschland bewirbt, soll voraussichtlich Ende des Jahres 2024 auf der Mitgliederversammlung des DOSB in Saarbrücken fallen. Am aussichtsreichsten erscheint eine Kandidatur Deutschlands für die Olympischen Sommerspiele 2040. Eine mögliche deutsche Bewerbung um die Ausrichtung Olympischer Sommerspiele ist auch für unser Bundesland eine riesengroße Chance. Mit dem Standort Rostock-Warnemünde als Partner im Bewerbungskonzept für die Ausrichtung der Olympischen Segelwettbewerbe können und sollten wir mehr als selbstbewusst in das Rennen einsteigen. Die Bedingungen für Segelwettbewerbe sind in Warnemünde großartig und einmalig. Dafür sprechen aktuell die inzwischen hochmodernisierten Infrastrukturbedingungen am Standort, wie zum Beispiel der Neubau der Sportschule Warnemünde und des Yachthafens, die Hotels unmittelbar am Strand sowie die inzwischen sehr gute Verkehrsanbindung. Darüber hinaus verfügt Rostock-Warnemünde als eines der weltbesten Segelreviere über ein großes organisatorisches und sportfachliches Know-how bei der Durchführung internationaler Segelgroßereignisse, wie zum Beispiel der Hanse Sail oder der Warnemünder Woche. Hier bei uns muss nicht alles neu gebaut werden. Die bestehende Infrastruktur erfüllt wesentliche Ziele der international gewollten Nachhaltigkeitsstrategie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen langsam in die entscheidende Phase des deutschen Bewerbungsprozesses. Der DOSB soll ein Bewerbungskonzept entwickeln, das im Sommer 2024 vorgestellt werden soll. Es sollen mehrere Regionen in Deutschland einbezogen werden und Ziele der Nachhaltigkeit sowie des Klimawandels, einer gesellschaftlichen Partizipation der Menschenrechte, soziale Aspekte und selbstverständlich der Sportentwicklung beinhalten. Bei einem positiven Votum stimmt die Mitgliederversammlung des DOSB dann im Dezember 2024 in Saarbrücken über die offizielle Bewerbung beim IOC ab. Die Entscheidung über die Vergabe der Olympischen Sommerspiele 2036 wird auf der IOC-Session im Februar 2026 erwartet. Wir sind als Landesregierung natürlich schon seit Längerem auf Werbetour für Warnemünde, so gerade auch bei der jüngsten Sportministerkonferenz in der vergangenen Woche. Vor zwei Wochen hatten wir gemeinsam mit dem LSB auch die DOSB-Spitze zu Gast und haben Gespräche zur künftigen Olympiabewerbung geführt. Die Ministerpräsidentin persönlich äußerte sich danach durchaus optimistisch über die Chancen, Mecklenburg-Vorpommerns Gastgeber für die Segelwettbewerbe der Olympischen Spiele zu werden und perfekte Gastgeber für dieses bedeutende Ereignis zu sein. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns natürlich sehr über den Antrag und die Beauftragung der Landesregierung. Gemeinsam wollen und werden wir den weiteren Prozess der Olympiabewerbung proaktiv unterstützen, um Rostock-Warnemünde für die Ausrichtung Olympischer Wettbewerbe in das bestehende Konzept zu integrieren. Ich danke daher für die Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Und das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Sehr geehrte Damen und Herren! Was für ein schöner, unpolitischer Antrag! Ach so, Entschuldigung! Sehr geehrtes Präsidium! Was für ein unpolitischer Antrag hier zur späten Stunde: „Olympische Segelwettbewerbe nach Mecklenburg-Vorpommern holen“. Ich freue mich natürlich darüber, dass alle Fraktionen hier sich beteiligen konnten, die demokratische Fraktion der AfD sowie die anderen Fraktionen in diesem Haus, und begrüße das gemeinsame Anliegen natürlich ausdrücklich. Wir unterstützen damit den Landessportbund mit seinem Ansinnen und der Bewerbung eben hier auch zu diesen Spielen. Generell, wie gesagt, sind wir immer gewesen, dass wir die Olympiastützpunkte hier im Land stützen. In der Vergangenheit hätten wir uns da ein bisschen mehr erhofft von der Landesregierung, als es eben auch um die anderen Stützpunkte ging und den Erhalt. Wir setzen uns immer wieder dafür ein, dass diese erhalten bleiben. Sport hat einen Vorbildcharakter, das wurde hier auch schon gesagt. Gerade nach Corona und deren Auswirkungen der Maßnahmen ist es wichtig, dass man hier Vorbilder entstehen lässt oder ins Land holt. Solche Spiele sind dafür geeignet, da wir ja wissen, dass wir hier gerade im Bereich Adipositas Spitzenreiter sind in M-V, und zwar bei Männern haben 46 Prozent einen BMI über 25, 30 Prozent der Frauen einen BMI über 25. Das ist nicht gut. Das geht aus dem Bericht des letzten Jahres der AOK hervor. Auch hier ist jetzt die Möglichkeit, die Bevölkerung mitzunehmen. Ganz wichtig ist es auch, dass hier erwähnt wurde, dass man die Bevölkerung mitnimmt und auch hinhört und keinen Gigantismus ausbrechen lässt. Das freut mich, dass die Ministerin das auch so sieht in diesem Fall. Alles in allem kann man diesem Antrag natürlich zustimmen. Sie haben es ja selber auch reingeschrieben, dem Sport kommt als verbindendes gesellschaftliches Element eine besondere Bedeutung zu. Deswegen freue ich mich, dass wir alle mit in einem Boot sind und alle mit dabei. Herzlichen Dank! Wir stimmen unserem gemeinsamen Antrag natürlich zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller. Wolfgang Waldmüller , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe die Bilder noch im Kopf von der Heim-EM vom Handball, wunderschöne emotionale Bilder, und die Heim-EM im Fußball steht uns kurz bevor. Da wird man schon ganz fickrig. Und insofern stehen uns da weitere sportliche Großereignisse in Deutschland für die nächsten Jahre auch bevor. Und Sie haben das vorhin schon gesagt, dass wir eine kritische öffentliche Betrachtung haben über Großsportereignisse, in der Tat hätte aber Olympia in unserem eigenen Land eine unglaublich große Strahlkraft. Sie können einen Schub für den Nachwuchssport auslösen, Sie können einen Schub auslösen für das gesellschaftliche Miteinander, es kann Motor sein für Infrastruktur und Sportförderung. Und denken Sie nur einfach mal daran, was es auch wirtschaftlich bedeutet! Es ist ein Wirtschaftsfaktor und natürlich auch für den Tourismus für uns im Land ein Faktor, abgesehen davon, dass sich Deutschland dann nach außen hin positiv repräsentieren kann. Also Freude pur! (Beifall Sandy van Baal, FDP) Und gerade bei der Diskussion um die Olympischen Spiele gab es in der Vergangenheit intensive Diskussionen um die Nachhaltigkeit und die Kostenentwicklung. Die Diskussionen verliefen dazu auch um eine mögliche deutsche Bewerbung immer wieder kontrovers. Ich denke, Sie haben das gerade gesagt, dass da viele Bewerbungen auch gescheitert sind, aber denken Sie nur zum Beispiel an Garmisch oder an Hamburg! Dort sind diese Bewerbungen durch Bürgerentscheid gekippt worden, und es hat sich gezeigt, dass eine frühzeitige Einbindung der Bevölkerung zwingend notwendig ist, um die nötige Akzeptanz auch zu erreichen. Es freut mich, dass nun erneut der Versuch unternommen werden soll, Olympische Spiele nach Deutschland zu holen. Und bekanntlich erarbeitet der Deutsche Olympische Sportbund gegenwärtig ein Feinkonzept für eine deutsche Olympiabewerbung für 2036 oder 2040. Dies soll in der zweiten Jahreshälfte – Sie haben jetzt gerade gesagt, Jahresende 2024 – vorliegen. Unterstützung wurde bereits vonseiten des Bundes signalisiert. Und der Landessportbund M-V hat den Beschluss gefasst, die Initiativen des DOSB zu unterstützen, und für die mögliche Ausrichtung der Segelwettbewerbe in Rostock-Warnemünde hat er sich ausgesprochen. Das freut mich, dass dieser Gedanke nun in einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen wurde und auch landesseitig politische Unterstützung zugesagt wird. Ich würde mir natürlich – und das muss ich natürlich dem Herrn Brade mit auf den Weg geben, weil er sich auch so gefreut hat über den interfraktionellen Antrag, das ist auch wirklich so, der Sport ist interfraktionell –, ich würde mir nur wünschen, dass dieser interfraktionelle Gedanke dann auch öfter stattfindet. Insbesondere, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Christine Klingohr, SPD: Das wünschen wir uns auch. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) insbesondere, wenn es beispielsweise um den Sportstättenbau hier im Land geht, dann würde ich mich sehr freuen, wenn man da gemeinsam auf dem Weg gehen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Als CDU-Fraktion nehmen wir natürlich – und wir freuen uns –, nehmen wir den vorliegenden Antrag auf, unterstützen die Zielstellung selbstverständlich zu hundert Prozent, Warnemünde als möglichen Austragungsort der Segelwettbewerbe für die deutsche Olympiabewerbung ins Gespräch zu bringen. Das heißt, im Land waren wir, Frau Drese, wir waren noch nie im Land, glaube ich, in der Abwehrecke. Sie haben das so bildlich dargestellt. Wenn Sie sich erinnern, 2015 haben wir bereits eine Bewerbung abgegeben. Damals war der Sportminister Herr Caffier, da haben wir uns an Hamburg mit angehangen. Und Hamburg hat sich aber damals leider für die Stadt Kiel entschieden, warum auch immer. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Letztendlich ist das Ganze durch Bürgerentscheid, letztendlich ist alles durch diesen Bürgerentscheid damals gekippt worden. Aus unserer Sicht sind die Bedingungen nicht zuletzt durch – das ist schon gesagt worden – den Bau der Sportschule in Warnemünde hervorragend, und das trotz der zu erwartenden Konkurrenz in Kiel, weil man muss ja immer fragen, warum hat denn Hamburg sich damals für Kiel entschieden und nicht für Warnemünde. Aber wenn ich jetzt mal gucke, was in Warnemünde alles passiert und welche Voraussetzungen es gibt, Herr Brade hat das schon kurz genannt, selbst auch andere olympische Disziplinen. Es ist ein hervorragendes Kiterevier, ist ein hervorragendes Surfrevier, ist hervorragend geeignet für sämtliche Beachsportarten am Strand. Und ich sehe nicht, ich weiß es nicht, ob es irgendwo so einen großen und breiten Strand gibt wie in Warnemünde, wo man auch Zuschauer das live erleben lassen kann, wo man sie direkt mit teilhaben lassen kann. Und vor allem die Hotelkapazitäten, die wir haben, also das sind schon Riesenvorteile, die wir in Rostock-Warnemünde haben. Und trotzdem bleibt es noch Theorie. Aber die positive Auswirkung für Mecklenburg-Vorpommern, die eine mögliche Austragung der Segelwettbewerbe in Warnemünde mit sich bringen würde, wäre durchaus beträchtlich. Zugleich erhoffe ich mir natürlich – ich habe das schon gesagt – auch positiven Nebeneffekt für die Nachwuchsleistung im Breitensport. Und solche sportlichen Großereignisse wie Olympia können natürlich diesen Schub verleihen. Und vor diesem Hintergrund unterstützt die CDU-Fraktion selbstverständlich so eine Bewerbung. Olympiasport ist Emotion pur, ein wunderbares gesellschaftliches, gemeinsames Ereignis. Und deswegen freuen wir uns über den Antrag und unterstützen ihn zu hundert Prozent. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Fertig? Wolfgang Waldmüller , CDU: Ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Gut, vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster. Henning Foerster , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nein, ich bin weder unter die Segler gegangen, noch bin ich der neue sportpolitische Sprecher meiner Fraktion. Ich stehe heute hier in Vertretung für meinen Kollegen Christian Albrecht, der erkrankt ist und dem ich zunächst gute Besserung wünschen möchte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nun zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Wie Sie alle mitbekommen haben, fasste der Landessportbund im November des vergangenen Jahres den Beschluss, die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Vorbereitung einer nationalen Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele zu begrüßen und in diesem Zuge Warnemünde als Austragungsort für die Segelwettbewerbe vorzuschlagen. Unser Seebad an der Ostsee ist ja nicht das erste Mal im Gespräch. Bereits im Zuge der Leipziger Olympiabewerbung für das Jahr 2012 war Warnemünde mit im Boot, und der seinerzeit neu errichtete Yachthafen in Hohe Düne wurde zum Herzstück unserer seinerzeitigen Olympiabewerbung. Seitdem hat sich wiederum einiges getan. So entsteht aktuell eine neue Sportschule des LSB. Der Hafen wurde im Jahr 2019 erweitert, und somit gibt es bereits heute wirklich sehr gute Bedingungen für die Austragung großer Segelveranstaltungen. Und daher finden – das klang mehrfach an – ja auch regelmäßig nationale und internationale Wettkämpfe und Meisterschaften dort statt. Das Segelrevier weist beständige Winde auf und ist daher bestens geeignet. Und Rostock ist zudem dichter an Berlin als Konkurrenten wie Travemünde oder Kiel. Die Hansestadt Rostock unterstützt folglich eine Austragung der Segelwettbewerbe in Warnemünde. Über die Jahre haben wir das Thema „Olympische und Paralympische Spiele“ hier im Landtag immer wieder einmal begleitet. Und dabei wurde stets partei- und fraktionsübergreifend herausgestellt, dass Rostock und Mecklenburg-Vorpommern durch die Austragung der Segelwettbewerbe an internationalem Ansehen dazugewinnen würden. Meine Fraktion steht hinter der olympischen und paralympischen Idee, durch Sport verschiedene Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung zusammenzubringen und so zu einer friedlicheren und besseren Welt beizutragen. Auch die Förderung von gegenseitigem Respekt, Freundschaft, Solidarität, Fairplay und Inklusion sind ehrenwerte Anliegen, die wir sehr gern unterstützen. Bekannt sind auch die Argumente der Kritiker. Vor allem die Frage der nachhaltigen Nutzung von olympischer Sportinfrastruktur steht dabei im Fokus. Auch meiner Fraktion ist wichtig, dass die vorhandenen Strukturen genutzt werden. Neubauten sollten der Stadt, ihren sportbegeisterten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Leistungs-, Kinder-, Jugend- und Breitensport gleichermaßen dauerhaft zugutekommen. Sie alle kennen vielleicht die Bilder aus Italien, China oder von anderswo, wo Wettkampfstätten für Millionen von Euro aus dem Boden gestampft wurden, die nach den Spielen dann ungenutzt verrotteten. So eine Entwicklung schadet der Akzeptanz in der Bevölkerung und macht es im Übrigen inzwischen auch immer schwerer, überhaupt Bewerber für Olympische Spiele zu finden. Insofern werbe ich für einen ressourcenschonenden, nachhaltigen Ansatz mit Augenmaß. Und was Rostock-Warnemünde angeht, habe ich da ein gutes Gefühl. Vieles ist schon da, ich habe darauf hingewiesen. Zuletzt noch eine Anmerkung zur Tatsache, dass eine erfolgreiche Bewerbung zu einer Olympiade im Jahr 100 nach den vom NS-Regime ausgerichteten Spielen in Berlin 1936 führen würde. Auch dazu gibt es ja durchaus kritische Stimmen. Ich persönlich sehe darin jedoch vielmehr die Chance, das andere, das moderne und das weltoffene Gesicht unseres Landes zu zeigen. Wie nachhaltig solche Bilder und Erfahrungen im Ausland positiv nachwirken können, weiß jeder, der wie ich das Glück hatte, das Sommermärchen von 2006 im Stadion und auf den Fanmeilen unseres Landes zu begleiten. Lassen Sie uns also daran mitwirken, dass es diesmal klappt mit Olympia in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern! Ich danke allen demokratischen Fraktionen dafür, dass wir diese gemeinsame Initiative auf den Weg gebracht haben. Hoffen wir, dass unser erneuter Anlauf diesmal von Erfolg gekrönt ist! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ha, ha, ha!) Wenn Sie hier immer so rummosern, dass Sie angeblich demokratisch sind, und dann aber sich beschweren, wenn ich die demokratischen Fraktionen begrüße, dann müssen Sie sich schon mal entscheiden, ob Sie jetzt demokratisch sein wollen und sich angesprochen fühlen oder nicht! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich setze fort in meiner Rede. Ich bin Sohn von zwei Sportler/-innen, die ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht haben und noch heute als Lehrer/-innen und Trainer/- innen die Begeisterung nicht nur für die körperliche Spitzenleistung, sondern auch für die Ideale des Sports und für die damit einhergehende Begeisterung an Kinder und Jugendliche vermitteln. Sport gehörte zu meiner Kindheit wie aufgeschlagene Knie, kein Wochenende ohne Bewegung, keine Schulferien ohne Trainingslager, kaum ein Wochentag ohne Vereinstraining. Und bis heute bleibt die Faszination für die Verschiebung der Grenzen des menschlichen Körpers, für den Rausch der Erschöpfung und den Sturm der Gefühle zwischen Sieg und Niederlage gemeinsam mit Freundinnen und Freunden. Als es noch kein Internet gab, da kam die Tageszeitung mit dem Medaillenspiegel. Das war damals Thema in der Schule, wer hat im Fernsehen die Eröffnungsfeier gesehen, wer das Finale der Lieblingssportart oder gar die Medaillengewinner/-innen bei ihrer Glanzleistung – je nach Austragungsort der Spiele gar nicht so einfach, Fernsehen war ja noch linear. Olympia hatte – wie auch mich – schon früher Menschen begeistert, war anfangs Garant für Frieden, zumindest für die Dauer der Spiele, und Ausdruck fairen Wettbewerbs zwischen Sportler/-innen und Nationen. Heute, als erwachsener und politischer Mensch, ist mir klar, dass hinter dem Sport, dem Event und der ausgelassenen Freude mehr steht. Es gibt Grautöne und bisweilen schwarze Kapitel, die genauso klar benannt gehören wie all der Glanz. Die Kritik am IOC, dem Gigantismus und der Korruption, der Umweltzerstörung und der fehlenden Unterstützung der Bevölkerung an so mancherlei Austragungsort ist sehr berechtigt. Wir müssen mit ihr arbeiten und unseren Beitrag leisten, die dahinter liegenden Probleme auszuräumen. Eine Bewerbung für den Olympischen Segelwettbewerb bietet hier eine einzigartige Chance, unsere sozialen, ökologischen und ethnischen Standards geltend zu machen. Und natürlich stehen wir auch vor der Entscheidung, ob wir die Spiele ansonsten Autokraten überlassen. Meine Fraktion ist daher den Mitantragstellenden dankbar, dass wir den Grundsatz der Nachhaltigkeit als Bedingung in unsere gemeinsame Initiative einfließen lassen konnten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns GRÜNE bedeutet die Bewerbung mit unserer Unterstützung eine Verpflichtung zum Umweltschutz, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zum Schutz der ökologischen Systeme rund um die Sportstätten. Die Chancen für eine ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit der Spiele in Deutschland sind vielversprechend, insbesondere im Lichte des Versprechens des DOSB, keine neuen Sportstätten zu errichten, sondern lediglich energetische Sanierung und Erweiterung von bestehenden Anlagen vornehmen zu wollen. Um sicherzustellen, dass die Spiele im Einklang mit den Bedürfnissen und Prioritäten der lokalen Bevölkerung stehen, sind Transparenz und Bürger/-innenbeteiligung von vornherein zu gewährleisten. Eine transparente Kommunikation ist unerlässlich, um die hohen Standards sicherzustellen, die für uns mit einer solchen Bewerbung verbunden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausrichtung der Olympischen Segelwettbewerbe in Rostock-Warnemünde würde die Aufmerksamkeit der Welt nach M-V holen und kann einen erheblichen Schub bedeuten, vom Breitensport bis hin zum Spitzensport. Lassen Sie uns hier und heute den Startschuss dafür geben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal! Sandy van Baal , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sportsfreunde! (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und -freundinnen, müssen Sie jetzt noch sagen!) Rostock-Warnemünde ist großartig geeignet für die Ausrichtung der Segelwettbewerbe im Rahmen einer deutschen Olympiabewerbung. Rostock-Warnemünde bietet eine gute Infrastruktur und hat langjährige Tradition im Segelsport, das wurde hier auch schon gesagt. Die Kombination aus dem Bundesstützpunkt Segeln, moderner Sportschule und einem erstklassigen Segelrevier in unserer wunderschönen Ostsee schafft ideale Bedingungen für die Austragung von internationalen Segelwettbewerben. Die Vorteile von Rostock-Warnemünde als Austragungsort sind somit vielfältig. Das wurde hier von den Kollegen auch schon alles vorbildlich und richtig erwähnt. Unsere Einstellung als FDP-Fraktion zur Förderung des Leistungssports und zur Ausrichtung von Großveranstaltungen um Sport bekräftigt die Werte von Freiheit, Gleichheit und sozialer Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sie fördert die Entwicklung von Individuen, stärkt die Gemeinschaft und trägt zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung bei. Großveranstaltungen im Sport – Herr Waldmüller ist darauf schon mal kurz eingegangen – ziehen nicht nur Sportfans an, sondern bringen auch wirtschaftliche Vorteile mit sich. Sie fördern den Tourismus und stärken die lokale Wirtschaft. Es ist ein sehr gutes und geeignetes Marketingmittel, um unser wunderschönes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern international zu präsentieren und vorzustellen, und übrigens tausendmal besser geeignet als irgendwelche mecklenburgischen oder amerikanischen Kraniche auf irgendwelchen Leinwänden irgendwo in der Welt. Und außerdem bieten Großveranstaltungen auch noch die Möglichkeit – und das wird oft unterschätzt –, Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kulturen zusammenzubringen und den interkulturellen Austausch zu fördern, insgesamt eine großartige Chance für unser Land, für unsere Bürger und vor allem für die ganz vielen Sportbegeisterten bei uns im Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vielen Dank für den Antrag und Sport frei! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gemeinsam Segel setzen! Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Minister Reinhard Meyer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie zum Schluss der Debatte einmal mitnehmen zum 12. April 2003. Da stand ich persönlich in Warnemünde am Kai, als ein AIDA-Schiff getauft wurde. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat es diesmal geklappt?) Es gab ungefähr 3.000 bis 4.000 Zuschauer/-innen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ich werde nie vergessen, bis heute, dass genau in dem Moment die Nachricht kam, dass Warnemünde nominiert ist für die Olympischen Spiele 2012 zusammen mit Leipzig. (Jens-Holger Schneider, AfD: Tja!) Und ich werde nie vergessen, wie die Menschen gejubelt haben, alles Mecklenburgerinnen, Mecklenburger, Vorpommerinnen und Vorpommer, die dort gestanden haben. Ich bedanke mich für diesen Antrag. Und lassen Sie uns diesen Enthusiasmus wieder mit einer Bewerbung neu wecken! Ich glaube, das hat dieses Land wirklich verdient. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/3616. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3616 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Gemeinschaftsunterkunft in Dabel – Bürgerwillen in der Migrationskrise respektieren und Zurückweisungen an der deutschen Grenze ermöglichen, Drucksache 8/3601. Antrag der Fraktion der AfD Gemeinschaftsunterkunft in Dabel – Bürgerwillen in der Migrationskrise respektieren und Zurückweisungen an der deutschen Grenze ermöglichen – Drucksache 8/3601 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen. Jan-Phillip Tadsen , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete und liebe Bürger dieses Landes! Zu später Stunde noch ein weiterer Antrag, der sich erneut mit dem Thema Migration beschäftigt. Wir sollten hier aber alle auch noch die gebotene Aufmerksamkeit genau diesem Thema zuwenden, ganz einfach deshalb, weil viele, viele Bürger in der Region und viele, viele Bürger Dabels selber dieses Thema mit Erwartungen und mit Emotionen auch derzeit bewegt und die Menschen natürlich auch erwarten, dass ein Landtag sich mit solch einem Thema dann auch ernsthaft beschäftigt und hierzu diskutiert. Und ich darf Ihnen verraten, ich war in den vergangenen Wochen mehrfach in Dabel, habe mir vor Ort die Situation angeschaut. Es gab ja einige Veranstaltungen, die dort zu dem Thema stattgefunden haben. Und ich kann Ihnen sagen, wenn Sie mit den Bürgern reden, sich unterhalten, dann würden Sie wahrscheinlich meine Einschätzung teilen, dass die Menschen sich doch eigentlich sehr vernünftig und sehr differenziert zu der plötzlich auftretenden Migrationsfrage äußern und dort auch durchaus versuchen, sich konstruktiv erst einmal einzubringen. Was aber auch zugleich eindeutig bei fast allen Menschen zu hören ist, ist, dass es keinerlei Verständnis dafür gibt, dass man eine Gemeinschaftsunterkunft in dieser Dimension einfach so auf den Plan setzt und scheinbar auch für alternativlos hält. 540 Unterbringungsplätze sind bei einer Einwohnerzahl von fast 1.300 Menschen einfach viel zu viel. Das ist der Duktus, den Sie dort immer, immer wieder hören. Und, meine Damen und Herren, eine pauschale Ablehnung ausländischer Personen können Sie dort auch genauso wenig entdecken. Das ist beruhigend, denn eine solche Haltung ist ganz sicher nicht das, was uns jetzt inhaltlich nach vorne bringt. Was es aber dennoch deshalb jetzt dringend braucht, das ist eine Debatte des Landtages, ob unsere Kommunen noch länger weiter in eine solch strapazierende Situation mit einer solchen Polarisierung vor Ort wirklich gebracht werden dürfen. Und genau hierfür haben wir unseren heutigen Antrag gestellt. Zunächst wollen wir einmal feststellen, wir hatten zwei Veranstaltungen. Die erste war eine Informationsveranstaltung mit dem zuständigen Landrat aus dem Kreis Ludwigslust-Parchim, Herrn Sternberg. Dieser äußerte bei der Veranstaltung ganz explizit, dass ihm aus gesetzlichen Gründen die Hände gebunden seien. Er vollziehe also einfach nur das, wozu ihn die Politik von Bund und Land praktisch zwingt. Landrat Sternberg äußerte damals vor den Bürgern Folgendes, und ich darf das zitieren: „Ich muss es umsetzen – wie Sie.“ Zitatende. Mit „wie Sie“, sprach er über 200 Bürger im Saal an, denen er damit die herrschende Politik als zwangsläufig und alternativlos hinstellte. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und genau das ist eben das Problem in der Debatte. In der Demokratie muss es eben nicht so sein. Es gibt immer die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden. Und dass ein Verantwortungsträger, der sich ans Gesetz hält, die Bürger quasi in zwangsinkludierte Mithaftung setzt, ist meiner Meinung nach ein politisch fatales Signal, was entsprechend auch die Ohnmacht der Bürger vor Ort provoziert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und diese Veranstaltung mit Herrn Sternberg war deshalb ein Paradebeispiel für eine Ohnmacht der Bürger. Die Kritik der über 200 Bürger war nahezu einhellig, dass das Vorhaben in dieser Form nicht zu akzeptieren sei. Die Dabeler wollen diese von denen da oben gesetzte Zwangsläufigkeit also einfach nicht akzeptieren. Und es geht weiter. Dann gab es Anfang April die Gemeindevertretersitzung in Dabel. Dort kam es zu einer Sitzung, wo man erleben konnte, wie sowohl die breite Masse der anwesenden Bürger als auch die gewählten Vertreter selber die geplante Unterkunft sehr kritisch betrachteten. Die Sitzung endete damit, dass die Gemeinde Dabel den Bauantrag ablehnte, und dabei war allen Anwesenden klar, dass diese Entscheidung schon vom Landkreis wieder einkassiert werden kann. Man wollte aber dennoch zumindest ein Zeichen an die Öffentlichkeit setzen, dass man vor Ort nicht einverstanden ist. Der Bürgermeister hatte nicht zuletzt schon in der Zeit davor mehrfach öffentlich kritisiert und dies auch auf der Sitzung der Gemeindevertreter wiederholt, dass der ganze Entscheidungsprozess – zumindest in der Wirkung bei den Menschen, bei den beteiligten Personen vor Ort – als undemokratisch zu verstehen wäre. Das Einzige, was man tun könne, das Einzige, was übrigbleibe, so der Bürgermeister, sei, ich zitiere, „Sand ins Getriebe zu streuen“. Ja, meine Damen und Herren, geltende Gesetzeslage und die Realität vor Ort von einem Bürgermeister, der eigentlich nicht verdächtig ist, irgendwie politisch rechts zu stehen! Die ganze Situation führt dazu, dass eine Kommune überfordert wird. Die da unten in Dabel wollen nicht und die da oben in Schwerin und im Landkreis sagen, wir müssen aber! Und genau diese Feststellung führt zu den bekannten Ergebnissen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) An diesem Abend ging auch ein Informationsblatt des Bürgermeisters im Saal herum, in dem darauf hingewiesen wurde, welche rechtlichen Bestimmungen zu bedenken seien. Angesprochen wurde dabei auch der Paragraf 246 Baugesetzbuch, der es dem Land ermöglicht, Gemeinschaftsunterkünfte als Ausnahme zuzulassen, selbst wenn Festsetzungen des Bebauungsplans dies eigentlich ablehnen. Dies ist nichts anderes als geschaffenes Sonderrecht, das die Kommunen unseres Landes, wenn sie im Zweifel vielleicht doch zu widerspenstig werden oder einfach nicht akzeptieren wollen und auch rechtlich alles in Bewegung setzen, was möglich ist, dann doch vor eine Entscheidung setzt, die sie akzeptieren müssen. Meine Damen und Herren, die Bürger Dabels bleiben aber weiterhin kritisch. Es bildeten sich Bürgerinitiativen, die ihren Unmut ausdrücken und die von der Politik andere Antworten einfordern. Und das ist – und das kann ich hier jetzt noch mal kurz darstellen – natürlich auch gut zu begründen, denn die Bürger Dabels machen sich zu Recht große Sorgen darüber, ob die von der Landesregierung vertretene Migrationspolitik auch nur noch ansatzweise eine wirkliche Perspektive bietet. Bezeichnend dafür auch, dass bei den von mir genannten Veranstaltungen von der Landespolitik niemand zu sehen war. Ich habe jedenfalls keinen Landtagsabgeordneten der rot-roten Koalition dort entdeckt. Ich hätte es mir gewünscht, damit man dort mal einen echten Diskurs führt mit kritischen Bürgern, die vor vollendete Tatsachen gesetzt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja, Herr Koplin, ich lade Sie herzlich ein, fahren wir gemeinsam nach Dabel! Da können wir genau das mal exerzieren oder zumindest ausprobieren, ja. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre doch mal was! – Zuruf von Michael Meister, AfD) Ja, meine Damen und Herren, denn die Bürger Dabels machen sich wie gesagt große Sorgen darüber. Und ich sprach ja schon heute Morgen in der Aktuellen Stunde von dem Problem der Integrationsfähigkeit in einer Kommune, die ja doch irgendwo sichergestellt sein sollte, wenn man schon solche Projekte durchführt. Und ich kann Ihnen da zwei Indikatoren nennen, auch aus den Gesprächen heraus, die ich geführt habe. Zunächst sagen mir immer mehr Bürger, auch aus dem Umfeld von Dabel – es gibt ja andere Orte, die da auch von betroffen sein werden, Sternberg zum Beispiel –, dass man sich natürlich auch Sorgen macht, wie weit die Landespolizei da einfach vor eine völlig neue Situation gestellt wird. Das ist ja eine relativ strukturschwache Region. Und wenn man dann dort eine Unterkunft mit über 500 Leuten hat und vielleicht ja auch gewisse Einsatzszenarien entstehen – Herr Sternberg als Landrat selber hat gesagt, was in Stern Buchholz da alles los sei, das müsse man ja schon im Blick behalten, so was wollen wir hier natürlich nicht –, (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört! – Zuruf von Michael Meister, AfD) also plötzlich wird der Vergleich dann doch mal von einem SPD-Vertreter gesetzt. Und genau das bewegt natürlich die Bürger vor Ort, die sagen, nein, wir haben schon Sorge, dass die Landespolizei da vielleicht – auch aufgrund von fehlendem Nachwuchs – nicht so ausgestattet ist, wie man sich das wünscht. Ich selbst konnte das 2021 im Landtagswahlkampf auch erleben, als ich bei einer Beschädigung von Wahlkampfmaterialien meiner Partei dann doch mindestens anderthalb Stunden warten musste, bis überhaupt eine Streife zur Verfügung stand. Und dieser sorgenvolle Blick, den kann man natürlich auch versuchen noch etwas struktureller zu sehen, oder nennen wir es analytischer. Es gibt ja gerade eine neue Studie von Ökonomen des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, die Folgendes hervorgebracht hat, ich zitiere, der Kriminalitätsanstieg sei groß in absoluten Zahlen, wenn auch für Flüchtlinge relativ klein, vor allem für Eigentumsdelikte und Gewaltkriminalität finden sie aber einen signifikanten Anstieg, Zitatende. (Martina Tegtmeier, SPD: Das hatten wir gestern ja hier schon.) Gestern, Frau Tegtmeier? Ich weiß nicht, wo Sie ... (Martina Tegtmeier, SPD: Kriminalität. – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Morgen!) wo Sie ... (Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD) In jedem Fall darf ich noch einen weiteren Punkt setzen. (Nikolaus Kramer, AfD: Gestern in der Aktuellen Stunde der Kabinettssitzung.) Meine Damen und Herren … (allgemeine Heiterkeit) Also, Frau Tegtmeier, Sie können ja gerne das noch mal hier auch breiter ausführen, was Sie gerade gesagt haben. Ich wusste nicht, dass wir gestern schon eine Plenarsitzung hatten, aber sei es drum! (Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD – Beifall und Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Der zweite Punkt, den wir hier auf jeden Fall noch benennen sollten, und das ist auch ein Punkt, und jetzt kommen wir mal wieder zurück auf die Bürger Dabels, die mir das ja ganz offen sagen, dass natürlich die medizinische Versorgung auch ein Problem darstellt. Wenn man schon in der Nähe von Dabel eine große Unterkunft wie Demen hat, die auch sich auf die Gesundheitsversorgung auswirkt, dann gibt es halt Ärzte und Leute aus dem Gesundheitsversorgungsbereich, die sagen, das wird einfach zu viel, wir haben keinerlei Ahnung, wie sich das noch gestalten lassen soll. Und Herr Sternberg steht da als Landrat und sagt nichts anderes als, ja gut, das kann ich Ihnen auch nicht sagen, da müssen wir mal schauen. Und das ist halt genau dieses ganze Bild, was bei so einem Thema gesetzt wird, wo wir der Meinung sind, das geht auf keinen Fall so, deswegen diese Debatte heute hier im Landtag. (Christine Klingohr, SPD: Das stimmt ja auch nicht. Das ist ja alles nicht wahr.) Und, meine Damen und Herren, Stichwort „Integrationsfähigkeit“. Hier darf ich auch noch mal einen nicht ganz unbedeutenden Vertreter der kommunalen Ebene zitieren. Es handelt sich um Landkreistagspräsidenten Reinhard Sager, der zur aktuellen Situation noch mal Folgendes zur Kenntnis gibt. Ich zitiere das nur: „Die Integration all der Menschen ist nicht mehr möglich. Die Probleme werden immer größer. ... Wenn die Zahl der Flüchtlinge nicht schnell deutlich und dauerhaft zurückgeht, werden die Probleme immer größer, und das wird sich rächen.“ Zitatende. Das müssen wir hier doch bitte einmal zur Kenntnis nehmen (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) oder da zumindest eine Analyse gegensetzen, die das widerlegt. Ich höre davon nichts. Deswegen müssen wir es auch immer wieder deutlich benennen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, meine Damen und Herren – eine Minute bleibt mir noch –, Herr Sager fordert dann auch, ich zitiere, „einen konsequenten Schutz der deutschen Grenzen“. Genau das ist ja das, was wir in unseren heutigen Antrag geschrieben haben. Genau das ist das, was die CDU mittlerweile wieder plakatiert. Zur Kommunalwahl wird es dann eben rausgeholt. Und genau diese Forderung ist auch entscheidend für einen Kurswandel, der endlich wieder die Bürger mitnimmt und den Bürgern auch ein Szenario in der Zukunft anbietet, wo man sagen kann, ja, das ist eine Perspektive, die wieder funktionieren kann. Und hinzu kommt, meine Damen und Herren, mit dem heutigen Antrag fordern wir auch, dass die Landesregierung eine Ermächtigung nach Paragraf 246 Baugesetzbuch, sprich die genannten Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte, in der geplanten Unterkunft in Dabel nicht anwendet. Genau dieses neu geschaffene Sonderrecht, ich erwähnte es schon, wurde ja seinerzeit in dem bundesweit bekannten Fall von Upahl durch das Schweriner Innenministerium einfach durchgesetzt. Wir wollen in Dabel aber kein zweites Upahl! Wir wollen, dass unsere Kommunen nicht länger überfordert werden! Wir wollen, dass die Bürger angehört werden und dass sie demokratisch eingebunden werden! Dafür unser Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir scheinen den Tag abzuschließen, wie wir ihn begonnen haben, und ich würde an Frau Tegtmeiers Bauchgefühl anknüpfen wollen: (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Wir hatten es heute früh, wir hatten es gestern, letzte Woche, letzte Sitzung, letzten Monat, letztes Jahr, (Jens-Holger Schneider, AfD: Wie gestern.) Sitzungszyklus für Sitzungszyklus. Kein Tagesordnungspunkt ist nicht geeignet, um irgendwie auch zum Lieblingsthema von Herrn Tadsen mit hineinzugrätschen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Weil Sie das Problem nicht lösen wollen. Das ist doch die Sache!) Meine … (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Hat ein wunderschönes Muster, in der Tat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Das Pöbeln bringt Sie nicht weiter! (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich weiß aber, dass Sie genau diesen Stil versuchen ... Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment! Minister Christian Pegel: ... ins Volk zu tragen ... Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, Herr Minister! Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erkläre es an dieser Stelle wieder: Wenn die Glocke erklingt, ist es zu laut, und das heißt, es ist dann Ruhe. Eigentlich hoffe ich immer, dass der Redner nicht unterbrechen muss, weil für manche ist es echt schwierig. Von daher erwarte ich auch nicht, dass man da unterbricht. Aber offensichtlich ist jetzt die Emotion wieder so hochgefahren, dass es jetzt nicht geht. Ich bitte doch wirklich darauf zu achten, wenn die Glocke erklingt, das als Zeichen zu nehmen, es ist zu laut. Jetzt ist es leise genug und der Minister kann in seiner Rede fortfahren. Minister Christian Pegel: Herzlichen Dank! Ich knüpfe gerne an. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kenne Diskussionen dieser Art. Zum Beispiel beim Thema Windkraft habe ich in den Jahren 2014/2015 auch in diesem Hohen Hause spannende Diskussionen geführt. Und die Frage ist immer, warum ich einen Staatsaufbau über mehrere Ebenen habe – brauchen Sie keinen Kopf zu schütteln, kleine Staatsorganisationskunde. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir haben eine gemeindliche Ebene, wir haben eine kreisliche Ebene, eine Landes- und eine Bundesebene. Es gibt Dinge, die sind in der gemeindlichen Ebene, wenn man ehrlich ist, nicht handelbar. Und es gibt Dinge, die sind auf der Bundes- oder Landesebene, wenn man ehrlich ist, nicht handelbar, weil sie entweder sehr kleinteilig sind, sehr viel Ortskunde voraussetzen oder eben auch Planungen, Organisationsgrade, die über den einzelnen Gemeindebereich hinausgehen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben eine gemeinsame Herausforderung, in der Tat, ja, und die bringt uns momentan durchaus auch an Grenzen, völlig unstreitig. Gleichwohl würde ich Herrn Sagers Einschätzung hier an allen Stellen teilen und bin immer ganz beruhigt, dass die Landräte hier im Lande selbstverständlich und zu Recht sagen, wir sind angespannt, wir brauchen auch Veränderungsprozesse, die die Bundesregierung im Übrigen begonnen hat mit verschiedenen Gesetzespaketen im letzten Jahr, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) die wir auch begonnen haben, mit sehr klaren Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen, an der deutschtschechischen Grenze. Aber wir haben weiterhin ein Grundgesetz, das uns in die Pflicht nimmt, und wir haben in der Tat einen Verteilungsmechanismus, der vom Bund über die Länder und dann auf die Landkreise Verteilungen vornimmt. Und ich bin überzeugt davon, dass die kreisliche Ebene – kreisfreie Städte nehme ich außen vor, weil die an der Stelle dann ein Stück weit bei sich selber planen –, dass die kreisliche Ebene für den hier erforderlichen Verteilungsmechanismus der richtige Ansprechpartner ist. Im Übrigen, das entsprechende Landesgesetz lässt dann, wenn ein Landrat selbst keine Unterkünfte mehr hat, auch eine Verteilung auf Kommunen zu. Ob das tatsächlich aus Sicht der vielen Kommunen der wünschenswertere Weg ist, da habe ich große Bedenken. Zurück zum konkreten Sachverhalt: Sie sehen den Landkreis an der Stelle, ich glaube, Sie sagten „unorganisiert“ oder „Fragen stellend“. Ich erlebe den Landkreis Ludwigslust-Parchim bei diesen Maßnahmen der letzten Monate und Jahre als extrem gut organisiert. Ich erlebe einen Landrat, der in der Tat das Rückgrat besitzt, in die jeweiligen Bereiche zu gehen, der vorbereitet kommt, der darauf hinweisen kann, welche Maßnahmen er ergreift, um die medizinische Versorgung sicherzustellen, der den Nahverkehr in den Blick genommen hat, gerade wenn ich größere Einrichtungen habe, die dezentraler liegen und in die Zentren eingebunden werden müssen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich erlebe, dass er sehr klar auch auf die Amtsbereiche schaut. Ich sehe, dass er sehr klar bei den Einrichtungen, die bisher entstanden sind, eben keine neuen, wie von Ihnen jetzt wieder mantraartig vorgetragen, Kriminalitätsschwerpunkte schafft. Und wenn Sie denn schon selbst auf Upahl rekurrieren, dann ist das ja auch ein Beispiel dafür, wie am Anfang große Sorge besteht, wir im Übrigen in Veranstaltungen genau mit diesen Sorgen auch umgegangen sind und die polizeilichen Zahlen – auch das gehört dann zur Vollständigkeit dazu, von Ihnen im Übrigen hier erfragt und deswegen auch öffentlich hier mitgeteilt –, die polizeilichen Tätigkeiten rund um Upahl eben keine besondere Auffälligkeit nachweisen. Deswegen lade ich auch herzlich dazu ein, nicht erneut permanent das Mantra angeblich permanenter Straffälligkeiten im Umkreis solcher Gemeinschaftsunterkünfte hier vorzutragen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür gibt es keine Grundlage in den Gemeinschaftsunterkünften dieses Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und weil das Land die Aufgabe mit einem Landesgesetz seit vielen Jahren auf die Landkreise überträgt, halte ich es auch für richtig, dass man jetzt nicht anfängt, in jedem Einzelfall dann aus dem Landtag heraus auf einen einzelnen Punkt zu tippen und den Landräten dann, wenn sie die Aufgabe insgesamt übernehmen und abarbeiten, in Einzelfällen aber immer wieder sagt, was dann nicht geht oder anders sein muss. Was wir erwarten dürfen, und das hat der Landrat hier vorbildlich getan, dass er in die Region geht, dass er informiert, dass er die Leute mitnimmt, dass er klar Rede und Antwort steht. Dass aber nicht alle Beifall zollen, kennen wir auch aus anderen Maßnahmen. Das ist jetzt nichts, was untypisch wäre. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und umgekehrt, weil Sie den Paragrafen 246 ansprechen, ein Bundesgesetz, von dem Sie sagen, wir mögen bitte davon nicht Gebrauch machen, das kann der Landkreis im Übrigen selbst. Er kann selbst auf die verschiedenen Absätze des Paragrafen 246 mit seiner Baugenehmigungsbehörde Bezug nehmen, die in der Tat zeitlich befristete Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften erleichtern will. So war die Absicht des Bundesgesetzgebers schon 2015 und 2016 und so ist sie auch in den aktuellen Jahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Überforderung der Kommune versucht der Landrat gerade durch die Maßnahmen, die er auch vorgestellt hat, zu vermeiden, indem er eben mit einem Dorf-im-Dorf-Konzept, mit gut organisierten Rahmenbedingungen für all die Fragen, die ja berechtigterweise auftreten, entsprechend kommt und dafür Sorge trägt, dass viele Diskussionen, die wir in Upahl erlebt haben, dem Grunde nach noch früher abgefrühstückt sind, weil er entsprechend deutliche Signale gibt. Und zu guter Letzt: Die Landespolizei hat – noch einmal – an keiner der Gemeinschaftsunterkünfte genau solche Probleme beschrieben. Und wenn Sie anderthalb Stunden gewartet haben, tut mir das a) leid und b) gehe ich davon aus, dass es dann kein Sondereinsatz gewesen ist, sondern Sie sagen, ich hatte eine Beschädigung, die wollte ich anzeigen. In Notfällen, da bin ich überzeugt – Herr Kramer könnte das viel besser darlegen als ich –, (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass wir an der Stelle dann auch bei den entsprechenden Kategorisierungen von Einsätzen bei Notfallsituationen sehr kurzfristig in jedem ländlichen Raum auch vor Ort sein können. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da sind wir ja beruhigt.)

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Beate Schlupp

Herr Minister, gestatten Sie ...

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Christian Pegel

Ich danke für die Aufmerksamkeit …

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Beate Schlupp

... eine Zwischenfrage des …

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Christian Pegel

… und freue mich auf die Zwischen-/Nachfrage.

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Beate Schlupp

Ich weise nur darauf hin, dass wir schon eine Minute drüber sind. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer!

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Nikolaus Kramer AfD

Frau Präsidentin, vielen Dank! Vielen Dank, Herr Minister! Sie sprachen in Ihrem Redebeitrag davon, dass es natürlich auch ein gewisses Konglomerat von Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene bedeutet, diese Migration zu begrenzen. Jetzt meine Frage ganz konkret an Sie: Wie bewerten Sie, dass die Bundesregierung im vergangenen Jahr, im Kalenderjahr 2023, 1,5 Millionen Euro an Steuergeld an die sogenannte zivile Seenotrettung ausgereicht hat?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schaue mir diese Zahlung gerne an, bin da aber persönlich entspannt, weil sie zumindest nicht aus der mecklenburgvorpommerschen Kasse kommt. Solange ist es nichts, was meine Haushaltsmöglichkeiten einschränkt. Zweitens. Seenotrettung an sich zu unterstützen, da sind wir uns hoffentlich einig, ist keine Dramaturgie. Ich denke, Sie stellen eher dann auf die speziellen Sachverhalte im Mittelmeer ab. Auch da habe ich den Eindruck, dass wir durchaus ein differenzierteres Bild in Deutschland haben. Da müssen wir aufpassen, dass wir nicht am Ende Schlepperorganisationen unterstützen und wohlhabender machen. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das sagen Sie mal Frau Pulz-Debler!) Aber Menschen in Seenot ertrinken zu lassen, scheint mir auch keine Alternative. Und den Spagat, den Bundespolitik da gehen muss, der ist kein leichter. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wieso ist da ein Spagat?)

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Nikolaus Kramer AfD

Danke sehr!

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Christian Pegel

Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland wird in Berlin entschieden und bis zu einem gewissen Grad auch hier in Schwerin. Die politischen Entscheidungen, so, wie sie hier gerade laufen, gerade auch in Bezug auf die Asyl- und Migrationspolitik, halte ich für falsch. Ich halte es für falsch, dass Migration nach Deutschland nicht besser gesteuert wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es wird gar nicht gesteuert.) Ich halte es für falsch, dass nicht konsequenter abgeschoben wird. Ich halte es für falsch, dass das deutsche Asylrecht zu einem Spielplatz für politische Aktivisten und findige Anwälte geworden ist! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ganz was Neues!) Das deutsche Asylrecht gehört schon lange vom Kopf auf die Füße gestellt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD:Seit wann denn?) Das bedeutet, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) das Asylrecht ist nicht dazu da, um Einwanderung zu organisieren. (Julian Barlen, SPD: Wie lange hat die CDU das Innenministerium geführt?) Kurzfristig muss deswegen versucht werden, (Julian Barlen, SPD: Warten Sie mal, das war ja richtig lange! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die Sogwirkung, die Deutschland entfaltet, zu unterbrechen. (Julian Barlen, SPD: Da ist nichts passiert in der Zeit. – Glocke der Vizepräsidentin) Die viel diskutierte Bezahlkarte ist an der Stelle nicht das Allheilmittel, aber sie ist ein guter Anfang. (Julian Barlen, SPD: Und zwar im Land und im Bund wohlgemerkt.) Ich hätte mir gewünscht, dass Mecklenburg-Vorpommern an der Stelle keinen Sonderweg geht, (allgemeine Unruhe – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sondern sich ...

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Beate Schlupp

Einen Moment, Frau von Allwörden! (Julian Barlen, SPD: Aber ich halt auch nicht solche Reden!)

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Ann Christin von Allwörden CDU

... den anderen Bundesländern anschließt.

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Beate Schlupp

Unterbrechen Sie mal bitte einen Moment! Also ich hätte nicht damit gerechnet, dass ich noch mal darauf hinweisen muss. Ich habe wieder versucht, die Glocke zu läuten. Das heißt, ich habe es auch getan, und trotzdem ist hier keine Ruhe eingetreten. Wenn es – und ich wiederhole das – Bedarf gibt, über die Bänke hinweg in einen Disput zu gehen, dann bitte draußen! Und lassen Sie der Rednerin genügend Raum, sich hier auch entsprechend äußern zu können! Jetzt können Sie fortfahren, Frau von Allwörden!

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ich wiederhole den letzten Satz noch mal, weil ich glaube, dass der untergegangen ist: Ich hätte mir gewünscht, dass Mecklenburg-Vorpommern an der Stelle keinen Sonderweg geht, sondern sich den anderen Bundesländern anschließt, und wenn Sonderweg, dann so wie in Bayern. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Dort ist das Ziel, die Karte schneller einzuführen als alle anderen. Für den langfristigen Weg hat die CDU gute Vorschläge gemacht, wie das Asylrecht künftig zu organisieren sein sollte. Das Recht auf Asyl soll außerhalb der deutschen Grenze geprüft und gegebenenfalls auch gewährt werden. Entsprechende Abkommen mit Drittstaaten sind der richtige Weg. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist AfD-Programm.) Wege, wie sie Dänemark, Italien oder auch Großbritannien gerade beschreiten, halte ich für richtig. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum haben Sie denn unseren Anträgen dann nicht zugestimmt?) Dass da im Detail noch rechtliche Fragen offen sind, (Nikolaus Kramer, AfD: Oh, oh, oh! Das ist ja Rechtspopulismus, pfui!) macht die Vorhaben an sich nicht schlechter. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind weder der Ort, an dem über die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland entschieden wird, noch sind es die Orte, an denen die Fehlentscheidungen korrigiert werden sollten. (Nikolaus Kramer, AfD: Aber die müssen mit diesen Auswirkungen leben, Frau von Allwörden!) Dass Kommunen sich trotzdem auf den Weg machen und alles versuchen, um die Folgen der Fehlentscheidungen anderer zu verhindern, das kann ich menschlich sehr gut verstehen. Ob es im Sinne des Erfinders ist, darüber kann man unterschiedlicher Ansicht sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer ist denn der Erfinder?) Jedenfalls dürfen die Kommunen nicht zur Aufräumtruppe von Land und Bund gemacht werden. Genau darauf zielt der Antrag der AfD aber ab. Genau das fordert der Antrag der AfD ein, und deswegen werden wir nicht zustimmen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Pulz-Debler. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Meister, AfD: So, jetzt kommt noch mal Shitstorm.)

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Nicht Menschen – und ich sage es hier immer wieder –, Fluchtursachen gilt es zu bekämpfen! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Na dann machen Sie doch!) Nicht Bilder von Angst und Schrecken gilt es zu verbreiten, die Bevölkerung zu verunsichern und ganz wirr zu machen, sondern vielmehr gilt es, lösungsorientierte Wege zu diskutieren, die den geltenden Gesetzen, unseren humanitären Verpflichtungen und den Bedingungen der Infrastruktur vor Ort entsprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das Thema, das Thema „Migration und Integration“ ist viel zu sensibel, um hier im Plenum oder draußen auf den Straßen in Dabel auf dem Rücken Schutzsuchender billigen Kommunalwahlkampf zu betreiben. (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie ...

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Nein, danke!

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Beate Schlupp

... eine Zwischenfrage? Also abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Nein, danke! Richtig! Was Sie tun, Herr Tadsen, ist, die Menschen in Dabel wie am vergangenen Montag mit angereisten Upahl-Gruppen und ihren Schildern und Aussagen wie „Nicht willkommen!“, „Flüchtlingsstopp jetzt!“ aufzuheizen und Ihnen vorzugaukeln, als würde es einfache Lösungen geben, als würde es Gesetze und Verpflichtungen nicht geben. Das ist unehrlich, unverantwortlich und Ihre ewige Stigmatisierung Geflüchteter schäbig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen, im Übrigen distanziert sich die, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) im Übrigen distanziert sich die Bürgerinitiative in Dabel auch von diesen pauschalen Aussagen und der Instrumentalisierung durch Sie und Ihre Truppen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Truppen! Oha!) Inwieweit Sie dann also – wie von Ihnen in Ihrem Antrag gefordert – den Bürgerwillen respektieren, das stelle ich dann mal infrage. Doch noch mal ganz kurz und sachlich dargestellt, worum geht es eigentlich: Im Landkreis Ludwigslust-Parchim, in Dabel, wird eine Gemeinschaftsunterkunft für Schutzsuchende geplant, weil Wohnraum knapp ist und der Landkreis seiner solidarischen Verpflichtung bei der Unterbringung von Geflüchteten gerecht werden muss und möchte. Im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim reden wir von einem Anteil von zwei Prozent Schutzsuchenden im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird nun wirklich niemand überrannt. (Stephan J. Reuken, AfD: Gehen Sie mal hin und erzählen denen das!) Im Landkreis Ludwigslust-Parchim engagieren sich zahlreiche Menschen im Haupt- und Ehrenamt, um trotz aller Schwierigkeiten und Herausforderungen bestmögliche Integration zu ermöglichen, und dies ist in den zurückliegenden Jahren meistens ganz hervorragend gelungen. Und dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken und unsere Unterstützung weiter zusichern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin und Kolleg/-innen Abgeordnete, meine Partei, meine Fraktion setzt sich seit vielen Jahren für eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten ein, weil Integration am besten im gesamtgesellschaftlichen Leben stattfindet und dort auch gelingen kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele wohnen bei Ihnen?) Aber wir sehen natürlich selbstverständlich auch gerade die aktuellen Herausforderungen und Schwierigkeiten, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) und wir wissen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Keiner!) dass diese eben nur gemeinsam zu lösen sind. Anstatt hier weiter Ängste und Panik zu schüren, suchen wir auch den Dialog vor Ort in Dabel, um gemeinsam mit den Bürger/-innen abseits von Instrumentalisierungsversuchen und lauten Debatten zu diskutieren und gemeinsame Lösungswege für alle zu finden. Unser Credo dabei bleibt und ist, das Grundgesetz, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Grundrechtscharta sind nicht verhandelbar. Pauschalisierungen, die Entrechtung Geflüchteter, Hass und Hetze – all diesen Sachen geben wir in dieser Debatte keinen Raum! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer. Bitte schön!

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Nikolaus Kramer AfD

Frau Präsidentin, vielen Dank! Kollegin Abgeordnete, dieselbe Frage auch an Sie: Wie bewerten Sie die finanziellen Zuwendungen der Bundesregierung an die sogenannten zivilen Seenotretter? Und vor allen Dingen, was mich viel mehr interessiert, ist: Wie bewerten Sie die Aussage des Innenministers auf meine Frage? Danke schön!

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Man lässt Menschen nicht ertrinken. Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nicht nur die humanitäre, sondern auch die rechtliche Verpflichtung, geflüchtete Menschen aufzunehmen, ihnen Schutz zu bieten und sie menschenwürdig unterzubringen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die ehemalige Kaserne in Dabel kann wegen der abgelegenen Lage und der fehlenden sozialen Infrastruktur nur eine temporäre Lösung für die Unterbringung von Geflüchteten sein. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass Geflüchtete dort, wo das möglich ist, dezentral in Wohnungen untergebracht werden sollten. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine dezentrale Unterbringung beschleunigt und vereinfacht Integration und Teilhabe erheblich. Erfolgt eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, müssen diese zumindest den Anforderungen des Landesrechts entsprechen. Ob das bei Dabel der Fall ist, ist äußerst fraglich. Doch eigentlich geht es in dem Antrag „Gemeinschaftsunterkunft in Dabel – Bürgerwillen in der Migrationskrise respektieren und Zurückweisungen an der deutschen Grenze ermöglichen“ um was ganz anderes. Die AfD zielt darauf ab, die Anzahl der Menschen, die zu uns kommen und die Schutz bei uns suchen, zu reduzieren, unter anderem dadurch, dass Geflüchtete schon an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das aber würde nicht nur gegen Landes- und Bundesrecht, sondern auch gegen internationales Recht verstoßen. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh! Hört, hört!) Die Anzahl der bei uns im Land unterzubringenden Geflüchteten bestimmt sich nach Bundes- und Europarecht. Geflüchteten wird mit der Ankunft in Deutschland ein Aufenthaltsort in Deutschland zugewiesen. Dabei werden die Bundesländer nach ihrem Steueraufkommen und ihrer Bevölkerungszahl gewichtet. Zwar ist die Verteilung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns im Flüchtlingsaufnahmegesetz und der dazugehörigen Landesverordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten geregelt, eigenmächtig die Anzahl der bei uns im Land unterzubringenden Geflüchteten verändern kann die Landesregierung jedoch nicht – und das ist auch richtig so –, handelt es sich doch um eine Aufgabe, die Bund und Länder gemeinsam erfüllen müssen. (Thomas Krüger, SPD: Richtig!) Die uns hier als Scheinlösung angebotene Zurückweisung von Geflüchteten an der deutschen Grenze wäre weder ethisch vertretbar noch rechtlich zulässig. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Der Europäische Gerichtshof hat am 21. September 2023 geurteilt: Binnengrenzkontrollen dürfen nicht zu Zurückweisungen von Geflüchteten führen. Auch wenn ein EU-Staat vorübergehend wieder an seinen Binnengrenzen kontrolliert, darf er einen dabei aufgegriffenen illegal eingereisten Drittstaatsangehörigen (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) nicht unmittelbar abschieben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Stationäre Grenzkontrollen dürfen lediglich der Identitätsfeststellung dienen. Sobald eine Person Asyl begehrt, muss dies in Deutschland geprüft werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Kontrollen an den Binnengrenzen dürfen laut Europäischem Gerichtshof weder zu einem vereinfachten Verfahren führen noch dazu, dass eine Person rechtlich als „nicht eingereist“ eingestuft wird. Klarer geht es kaum. Die immer wieder angefachte Scheindebatte über eine Verstärkung der Grenzkontrollen muss endlich ein Ende haben! Den Antrag der AfD lehnen wir ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ganz offensichtlich haben wir im Land ein Problem, (Zuruf von Thore Stein, AfD) und zwar vor allem ein kommunikatives. Und ein weiteres besteht darin, dass Zuwanderung und Migration immer mehr auf Vorbehalte und eben auch teilweise auf Ablehnung stoßen. Das können wir nicht wegdiskutieren. Das ist ein Effekt, den wir beobachten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Zeit der Willkommenskultur scheint zumindest regional vorbei zu sein, (Jens-Holger Schneider, AfD: Bundesweit vorbei.) die Geduld ist teilweise aufgebraucht, und ich bedaure das ausdrücklich. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich bedauere das ausdrücklich, weil davon auch ein Signal ausgeht an Fachkräfte, ausländische Fachkräfte, die wir mehr als dringend auch im Land brauchen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch die verunsichert das, was gerade im Land passiert. Ja, bleiben Sie doch mal ganz entspannt! Fachkräftezuwanderung werden wir brauchen, und da gehen eben Signale aus, die auch verunsichern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist falsch!) Doch, das ist einfach so! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch!) Und statt jetzt immer weiter Öl ins Feuer zu gießen, das ist ja genau der Punkt, sich vor den Entscheidungen wegzuducken, und das ist doch der nächste Punkt, das ist doch das, was die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in Upahl als auch in Dabel bestätigen, zumindest diejenigen, die uns auch angeschrieben haben. Die sagen ja, es braucht Lösungen, sie sind ja nicht per se dagegen, sie machen ja Vorschläge. Sie stellen eigentlich dieses Thema „Dorf im Dorf“ infrage. Sie sagen, wie soll denn Integration gelingen, wenn eine abgeschirmte Versorgung stattfindet. Das kann ja schon nicht funktionieren. Wie ist die ganze Infrastruktur darauf ausgerichtet und eingestellt? Und wenn es so ist, wenn es so ist, wie Sie sagen, dass dort vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern gesprochen wurde, dann frage ich mich, warum diese Fragen offensichtlich nicht geklärt waren. Es geht jetzt auch nicht darum, ob da ein paar nicht zugehört haben oder ein paar eine grundsätzlich andere Haltung haben, sondern ich lese raus, dass man einfach nicht zueinander gefunden hat, ohne, ohne, dass man jetzt rausliest, dass es grundsätzliche Bedenken gibt, dass die Schutzsuchenden verteilt werden müssen. Und erinnern Sie sich dann dran, als damals die Debatte um Upahl losging? Wir haben damals vorgeschlagen, wir müssen ja langsam mal lernen, lassen Sie uns eine Enquete-Kommission einsetzen. Nein! Wir wollten den ganzheitlichen Ansatz auch mit Experten einmal beraten, was ist die beste Lösung, dezentrale Unterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte, all diese ganzen Dinge, was braucht es vor Ort. All das wollten wir gemeinsam beraten. Es haben uns auch ganz viele Experten angeschrieben und haben gesagt, da hätten wir gerne mitgemacht. Aber was war? Abgelehnt! Wir wollten einen runden Tisch etablieren, die Verantwortlichen zusammenbringen unter dem Dach des Landtages, um gemeinsame Lösungen zu finden – aber abgelehnt, immer wieder: All dies braucht es nicht, all dies mache man schon, alles gar nicht so schlimm. Die Schuld liegt dann irgendwie auf der kommunalen Ebene bei den entsprechenden Landräten. Jetzt haben wir aber einen SPD-Landrat, mal gucken, er ist ja auch in der Gunst der Ministerpräsidentin, der Herr Sternberg. Ich weiß nicht, wie man jetzt damit umgeht. Fakt ist doch eins: Wir brauchen tragfähige Lösungen. Es geht jetzt nicht darum, Lösungen wegzudiskutieren. Wir müssen auch die Akzeptanz in der Bevölkerung irgend- wie wieder erreichen. Das geht nur, wenn man miteinander spricht, frühzeitiger informiert. Und hier in diesem Fall, noch mal, wir haben ja die Schreiben bekommen. Auch wenn man dort nachfragt, haben die Gemeindevertreter das Gefühl, dass sie nicht ehrlich von Anfang an aufgeklärt wurden. Es kursierten wohl schon Anfang Februar erste Gerüchte. Da sei nichts geplant, hieß es dann. Und dann auf einmal waren sie quasi vor vollendete Tatsachen gestellt. Bis zum Schluss ist zumindest die Wahrnehmung der Gemeindevertreter, dass sie im Unklaren gelassen worden sind. So, und das ist doch die Frage, warum gelingt es uns nicht, das zu verstehen, dass das Unmut erzeugt, weil es doch durchaus Menschen sind, die konstruktiv hätten mitwirken wollen. Die haben sich ja nicht versperrt oder verbohrt oder sonst irgendwas, sondern die haben ja sogar Vorschläge gemacht, wie so etwas aussehen kann. Zum Beispiel wurde angeführt Rheinland-Pfalz, wo seit zehn Jahren eben nicht mehr auf diese großen Gemeinschaftsunterkünfte gesetzt wird, sondern die Integrationsbemühungen mehr in die Fläche gehen, dass man also dezentral unterbringt. Lasst uns doch mal über irgendwas nachdenken und nicht immer irgendwie dran verharren! Und ich muss ganz ehrlich sagen, die Vorschläge, die da waren, die sollten eben nicht nur einen bestimmten Teil treffen, sondern die gesamte Bevölkerung: bessere Anbindung an den ÖPNV, dass alle was davon haben, bedarfsgerechte Einkaufsmöglichkeiten, dass alle was davon haben. Medizinische Versorgung, Sport, Kultureinrichtungen, Vereinshäuser, was weiß ich was, das ist doch etwas, wo man drüber reden kann, wie man das gemeinsam nutzen kann. Nun ist das sicherlich auch von der Lage relativ schwierig dort, weil das ja ein abgelegenes Gelände ist, aber gerade das stellt doch infrage, ob das überhaupt der richtige Weg ist, weil wir haben doch wieder eine Situation, dass die Leute in der Abgeschiedenheit dann unter sich bleiben und eine Integration ja überhaupt gar nicht stattfinden kann. Und Integration braucht nun mal Verständnis, Integration braucht auch Bemühungen von beiden Seiten, und das erreichen wir ja nicht, wenn wir es nur anordnen oder wenn es über die Köpfe hinweggeht. Das muss auch mal ehrlich gesagt werden. Und als wir das das letzte Mal als Forderung aufgemacht haben, gemeinsam noch mal darüber zu sprechen, noch mal über Gremien nachzudenken, über verschiedene Erfahrungen, die in anderen Bundesländern gemacht werden, immer wieder: Brauchen wir nicht, machen wir schon, machen wir schon besser. Ich darf vielleicht zitieren: „Dieses gemeinsame Gelingen ist vor allen Dingen durch das gute Miteinander von Landesregierung, Landkreisen, Städten und Gemeinden, aber auch vielen wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft möglich geworden. Und dies wird es auch weiterhin bleiben. Grundvoraussetzung dafür ist der gute Informationsfluss und der Austausch zwischen diesen verschiedenen Ebenen.“ Herr Minister, das haben Sie in der 59. Sitzung des Landtags am 12. Juli 2023 geäußert. Und dann frage ich, wenn wir das doch wissen und Sie das ja auch so beschreiben, warum ist es in diesem Falle wieder nicht gelungen, warum sind die Leute aufgebracht, warum ist dort Unmut. Und das sind ja nicht nur Einzelmeinungen, das sind ja doch mehrere, die sich an uns gewandt haben. Und das wünschte ich mir, dass das besser abgeräumt wird. Dann braucht es nämlich auch gar nicht diese Anträge der AfD, denn die Lösung ist ja jetzt auch nicht, dass jede Gemeinde sagt, ja, bei mir nicht oder hier nicht. Dann haben wir überhaupt keine Lösung, denn die Leute müssen ja trotzdem untergebracht werden. So, und sie müssen vernünftig, sie müssen dann auch vernünftig Integrationsangebote bekommen. Wir haben das alles schon mal heute früh durchdekliniert mit Sprachen und so weiter, Sprachbildung. Wir haben genug unbesetzte Ausbildungsplätze, wir haben genug Arbeit, zu wenig Fachkräfte, zu wenig Arbeitskräfte. Ich sage es immer wieder gerne, ich habe null Verständnis dafür, dass hier Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können, dass Arbeitsplätze … (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wir können hier überall rumgehen in Schwerin, überall in den Schaufenstern steht, dass Fachkräfte gesucht werden. Ich habe null Verständnis dafür, dass wir diese Menschen nicht in Arbeit kriegen. Und das treibt mich wirklich um. Das gelingt aber nur mit einem vernünftigen Konzept. Ich möchte einfach noch mal dafür werben, sich mal hinzusetzen und nicht immer nur zu sagen, wir machen schon und wir brauchen keine weiteren Ratschläge. Ganz offensichtlich funktioniert es ja dann doch immer wieder nicht. Noch mal, es ist ein kommunikatives Problem aus erster Sicht. Und das Zweite ist eben, dass die Menschen das Gefühl haben müssen, eingebunden zu sein, und zwar frühzeitig. Dann können wir uns diese Diskussion vielleicht auch in Zukunft sparen und können vielleicht auch den Mehrwert erkennen, was wirklich gut ausgebildete, qualifizierte Leute dann auch für die Gesellschaft mitbringen könnten. So, und da muss man einfach mal sagen, wir steuern auf eine Situation zu, dass wir irgendwann nicht mehr genug Fachkräfte im Land haben. Dann nützt keine Industriestrategie, dann nutzt uns überhaupt nichts was, wenn wir das nicht hinbekommen. Da sendet die Landesregierung aus meiner Sicht falsche Signale aus. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Aktuelle Stunde, das war heute Morgen, in der Tat. Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Aber, Herr Tadsen, nach der Aktuellen Stunde hätten Sie die Nummer mit der Kriminalität einfach nicht auch noch ziehen sollen. Also der Antrag fordert ja die Landesregierung zu drei Dingen auf: Zum einen soll er die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft schlichtweg verhindern, die Anzahl der Asylbewerber und nach dem Gesetz auch Asylberechtigten – die gesetzliche Grundlage haben Sie ja benannt – soll die Landesregierung reduzieren und politisch Verfolgte sollen nur noch aufgenommen werden, wenn sie unseren Werten entsprechen, ansonsten sollen sie direkt – also politisch Verfolgte, die ja in unserem Grundgesetz extra benannt sind –, und ansonsten sollen sie direkt an der Grenze abgewiesen werden. Viele rechtliche Grundlagen wurden hier ja schon gesagt, dass das, was hier verlangt wird, rein rechtlich gar nicht umsetzbar ist. Wir haben da unsere Pflichten bundesweit zur Aufnahme von Flüchtlingen. Und wir haben einen, wie ich finde, gerechten Verteilungsschlüssel. Der Königsteiner Schlüssel ist für mich ein gerechter Verteilungsschlüssel. Den gibt es in anderen Zusammenhängen ja schon seit 1949 und er richtet sich nicht nur nach der Einwohnerzahl der Landkreise der Länder, sondern auch nach den wirtschaftlichen Voraussetzungen. Also die Wirtschaftskraft spielt dort auch eine Rolle. Und auch die Verteilung innerhalb unseres Landes empfinde ich als gerecht. Und unsere Landesregierung ist ja sogar in der Lage oder war in der Lage, zeitweilig auf Zuteilung zu verzichten, nämlich das war ja auch im Landkreis Nordwestmecklenburg, als der Landrat wegen fehlender Kapazitäten praktisch Überlastung angezeigt hat, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) also eine gerechte Sache, von einer Pflichtaufgabe. Und ich habe den Eindruck, dass auch unsere Landräte und Oberbürgermeister/-innen sehr wohl im Blick haben, wo kann das funktionieren und wo nicht. Natürlich ist das eine schwierige Angelegenheit. Insbesondere die Vorschrift nach dem Asylgesetz, Menschen erst einmal in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, erfordert bei anhaltendem Zustrom die Erweiterung oder Neuerrichtung von Gemeinschaftsunterkünften. Und, Herr … (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, und, Herr Domke, die Gemeinschaftsunterkünfte sind eigentlich nicht dazu gedacht, die Menschen schnell zu integrieren, sondern sie sind dazu gedacht, die Leute kostengünstig für den Zeitraum ihres Verfahrens unterzubringen. (Zuruf von René Domke, FDP) Das ist, das ist das primäre Anliegen meiner Meinung nach. Für die Errichtung von zusätzlichen Gemeinschaftsunterkünften sind praktikable Lösungen gefragt, die auch zu einer Mehrbelastung einzelner Gemeinden natürlich führen können. In Dabel soll nun die vorhandene Liegenschaft umgenutzt werden, wozu eine Umwidmung nach Paragraf 246 Baugesetzbuch erfolgen soll. Dass der Landkreis eine nicht mehr gebrauchte Kaserne zu einem „Dorf im Dorf“ – das hatte der Minister ja auch schon mal gesagt – umgestalten will, finde ich persönlich relativ sinnvoll. Da ist eine Liegenschaft, die wird nicht mehr gebraucht, die kann umgenutzt werden und noch mal einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. In Demen, im selben Landkreis, haben wir auch schon gehört, wurden damit nach der Auffassung der Verantwortlichen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim positive Erfahrungen gemacht. Dort sind vorwiegend Familien untergebracht übrigens. Es läuft zwar noch nicht alles wie geplant, was nicht an den Flüchtlingen, sondern an der Noch-nicht-Realisierung geplanter Vorhaben liegt und dass möglicherweise auch einige Kapazitäten nicht richtig eingeschätzt wurden. Und auch das hat der Minister schon aus eigener Erfahrung vorgetragen, ich habe es auf der Homepage des Landkreises gelesen, da steht nämlich: „Der Landkreis Ludwigslust- Parchim verfolgt das Ziel, allen Schutzsuchenden eine menschenwürdige Unterbringung und bestmögliche Integrationsmöglichkeiten zu bieten. Um dieses zu erreichen, werden alle beteiligten Fachdienste und Behörden gemeinsame Lösungen entwickeln. Des Weiteren pflegt der Landkreis das offene Gespräch mit dem Amt, der Gemeinde und dem Bürgermeister“ und so weiter und so fort. Ich wünsche dem Landkreis wirklich, dass er das tatsächlich auch so umsetzen kann. Und der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat ja nicht nur oder plant ja nicht nur, hier diese 540 Plätze in der Gemeinschaftseinrichtung zu errichten oder einzurichten, sondern er hat auch, so habe ich es der Homepage entnommen, 288 Wohnungen angemietet, nämlich für die Menschen, die aus der Gemeinschaftsunterkunft in halt die normalen Gemeinden integriert werden können. Und Bangemachen ist hier überhaupt nicht angesagt, aber ich bin ja froh, die kommunale Ebene, ich glaube, alle Verantwortungsträger vor Ort, die sind eher an Problemlösungen interessiert als daran, Probleme aufzubauschen. Und jedes dann auch künstlich erzeugte oder herbeigeredete Problem ist natürlich Wasser auf die Mühlen der AfD. Angeheizt von der AfD gibt es immer wieder Debatten, und das werden wir ja auf jeder Landtagssitzung wieder neu hier aufrufen, über die Zahl der Schutzsuchenden und Grenzkontrollen und Abschiebungen. Der Flüchtling als Mensch steht dabei regelmäßig nicht im Mittelpunkt. Die Medienwissenschaftlerin Nadia Zaboura hat dazu in einem NDR-Interview den sehr treffenden Satz gesagt: Oftmals werden Geflüchtete zu Objekten degradiert. „Der Mensch hat kein Gesicht mehr, keine Stimme, ... keine Lebensgeschichte und ... auch keine Wünsche, die wir ihm zugestehen, nämlich den Wunsch nach einem Leben in Sicherheit.“ Schade, dass es Ihnen nicht gelingt, Flüchtlinge wie gleichwertige Menschen anzusehen, (Nikolaus Kramer, AfD: Oh Gott, oh Gott!) die jedes Recht haben, in Sicherheit leben zu wollen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und dass Sie sich in Ihrem Antrag auf das Grundgesetz beziehen, ist an Unverfrorenheit ehrlich gesagt kaum zu überbieten, denn weit vor dem Artikel 16a, der übrigens den Schutz von politischen Verfolgten garantiert, stehen die Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ihren Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein wenig Zeit haben wir noch für diese Debatte, die ist auch notwendig. Ich darf Herrn Domke danken, dass er doch einen anderen Ton hier doch noch in die Debatte reingebracht hat und dass er hier vor allem ein Stichwort mal angesetzt hat, das ich, glaube ich, ganz, ganz entscheidend finde, nämlich die Frage der Kommunikationsfähigkeit von allen Seiten. Da könnten wir jetzt hier lange drüber reden, wie es im Landtag so funktioniert zwischen den einzelnen Fraktionen, aber die entscheidendere Frage ist ja die, inwieweit die Kommunikation mit den Leuten vor Ort gelingt oder nicht. Und auch, wenn Herr Pegel gerade noch im Gespräch zu sein scheint, ist das doch ein Punkt, den Sie vielleicht auch als Minister hier, der ja ein anderes Reflexionsvermögen hat als der eine oder andere Abgeordnete bei solchen Debatten, müssten Sie doch diese Frage der Kommunikation einmal in den Blick nehmen und sich dann überlegen, inwieweit Sie sich hier einfach hinstellen, nach vorne gehen und sagen, na ja, das, was der Landrat Herr Sternberg dort gemacht habe, das wäre, ich zitiere Sie, „vorbildlich reagiert“ gewesen. Nein, das war es eben nicht! Ich war ja selber dabei bei der Veranstaltung. Ich habe mir ja Herrn Landrat Sternberg angeschaut. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und sein Hauptkommunikationsverhalten war eben eines, nämlich: Ich kann nichts tun, das ist alles ganz schwierig. Der Bund und das Land sind verantwortlich. Richtet euren Protest dahin! Das ist doch das Gegenteil von einer kommunikativen Integration der Leute in einer solchen Veranstaltung. Sie müssten mal dabei gewesen sein! Da waren über 200 Leute in diesem Saal. Das ist mehr, als der Landesparteitag an Delegierten oder an Mitgliedern in demselben Saal hatte. Und diese 200 Bürger sind in der großen Masse, und da können Sie viele Leute aus Dabel auch fragen, sind da rausgegangen und haben gesagt: Das, was der Landrat uns da heute präsentiert hat, das konsterniert mich. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Da hatten ältere Leute Tränen in den Augen, weil sie gesehen haben, es ist eben alternativlos (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und wir können hier absolut gar nichts machen. Und da sollten auch ein Innenminister und auch andere Vertreter von LINKE und SPD doch wenigstens den Mut haben, vielleicht mal mit Herrn Sternberg das Gespräch zu suchen und zu fragen: Na, wie lief das denn da jetzt genau ab in Dabel? Das tun Sie aber nicht, sondern Sie bezeichnen das, wie Herr Pegel das jetzt vorhin getan hat, als „vorbildlich reagiert“. Meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall gewesen, und das ist eindeutig ein Zeichen dafür – und da komme ich wieder zu Herrn Domke zurück –, dass wir da natürlich ein echtes Kommunikationsproblem haben. Und, Frau Tegtmeier, Sie haben ja, glaube ich, auch den Bürgermeister von Dabel noch mal angesprochen, der ja auch in eine Situation gesetzt wird, für die er nichts kann – da sind wir uns ja alle rechtlich einig, da brauchen wir das Flüchtlingsaufnahmegesetz natürlich nur zu lesen –, aber der auch sagt, ich habe es ja vorhin schon in meiner Einbringung zitiert, man fühlt sich in einer undemokratischen Situation, obwohl Ihnen die rechtliche Situation ja gegeben ist. Und was machen Sie da mit Bürgermeistern, die so auftreten? Das ist doch kein Mitnehmen der Bürger von wegen, wir sind jetzt mal aktivierend dabei und wir regeln das alles. Nein, das ist eine Haltung eines Bürgermeisters, der sagt, ich will das nicht mehr mittragen, was da oben passiert. Und dann müssen Sie hier in diesem Landtag doch mal darauf reagieren! Da hilft es eben nichts mehr, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) immer nur zu sagen, die rechtliche Situation ist so, wie das ja auch dann Frau Oehlrich gebracht hat. Es ist eine politische Frage. Und bei aller rechtlichen Debatte, die man ja auch führen kann zum Grundgesetz, diese politische Frage gehört noch viel stärker in die Kommune hineingetragen. Und dafür ist dieser Landtag auch aufgefordert, seinen Beitrag zu liefern, ja. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Paragrafen 246. Da hat Herr Innenminister dann ja davon gesprochen, dass man den auch auf Landkreisebene aktivieren kann. Na ja, das ist doch genau wieder diese sonderrechtliche Arroganz, die ich angesprochen habe. Man stellt das dann einfach so als Möglichkeit hin, aber man nimmt die Leute nicht mit. Aber ich wünsche mir nur eines zum Schluss dieser Debatte – das Thema wird uns ja sehr wahrscheinlich noch begleiten, ganz unabhängig davon, ob die AfD hier Anträge stellt oder nicht –: Versuchen Sie einmal wirklich, das Gespräch vor Ort zu suchen! Ich lade Sie da herzlich zu ein, oder sicherlich laden auch andere Leute aus Dabel Sie dazu ein, gehen Sie da mal hin! Frau Klingohr wäre ja da vielleicht auch angesprochen als direkt gewählte Abgeordnete. (Christine Klingohr, SPD: Frau Klingohr hat jeden Tag mit Dabel zu tun. Ich weiß nicht, was Sie möchten.) Das freut mich, aber dann können wir auch mal gemeinsam da eine Diskussionsveranstaltung organisieren. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ja, Herr Ehlers, ich komme auch mit Ihnen mal gerne hin, das ist gar kein Problem. (Sebastian Ehlers, CDU: Ich habe schon gedient, da waren Sie noch auf Sylt und haben unterm Weihnachtsbaum gefeiert.) Ach so! Na, Herr Ehlers, das freut mich aber, was Sie da für Bilder zeichnen. Da scheinen Sie ja doch eine ganz ansteckende Fantasie zu entwickeln. Sehr interessant! (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber, meine Damen und Herren, zu guter Letzt sei hier noch angesprochen, dass die CDU natürlich hier auch die Debatte anders liest als andere Fraktionen in diesem Landtag, weil Sie ja schon längst begriffen haben, dass diese politische Fragestellung im Raume steht und dass man hier neue Konzepte einmal andiskutieren muss. Da heben Sie sich ja, Frau von Allwörden – das muss man Ihnen zugestehen –, eindeutig davon ab, was hier Rot-Rot bisher geliefert hat. Meine Damen und Herren, ich merke, Ihre Diskussionsfreudigkeit, Ihre Aufmerksamkeit hat hart gelitten, (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) gerade bei Herrn Ehlers mit seinen Gedanken. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich schon auf die nächste Debatte. – Schönen Abend, ja! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. (allgemeine Unruhe) Vielleicht können die Redner da sich mal vor den Saal begeben, weil wir wollen jetzt in die Abstimmung gehen und entsprechende Ruhe haben dabei. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Minister Christian Pegel) Herr Minister, ich würde Sie jetzt tatsächlich bitten und auch die Vertreter der AfD-Fraktion jetzt, sich der Abstimmung zuzuwenden. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3601. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich damit nicht. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3601 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden wir morgen nach dem Tagesordnungspunkt 27 aufrufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 25. April 2024, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:27 Uhr Namentliche über den Artikel des Änderungsantrages – Drucksache Jastimmen AfD Federau, Petra Förster, Horst Kramer, Nikolaus Meister, Michael Reuken, Stephan J. Schmidt, Martin Schneider, Jens-Holger Schult, Enrico Schulze-Wiehenbrauk, Jens Stein, Thore Tadsen, Jan-Phillip Timm, Paul-Joachim CDU von Allwörden, Ann Christin Berg, Christiane Diener, Thomas Ehlers, Sebastian Glawe, Harry Hoffmeister, Katy Liskow, Franz-Robert Peters, Daniel Reinhardt, Marc Renz, Torsten Schlupp, Beate Waldmüller, Wolfgang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damm, Hannes Oehlrich, Constanze Dr. Terpe, Harald Wegner, Jutta FDP van Baal, Sandy Becker-Hornickel, Barbara Domke, René Enseleit, Sabine Wulff, David Neinstimmen SPD Albrecht, Rainer Barlen, Julian Beitz, Falko Brade, Christian Abstimmung 5 Nummer 5 der Fraktion der CDU 8/3654 – Butzki, Andreas da Cunha, Philipp Dahlemann, Patrick Drese, Stefanie Falk, Marcel Gundlack, Tilo Hegenkötter, Beatrix Hesse, Birgit Kaselitz, Dagmar Klingohr, Christine Krüger, Thomas Lange, Bernd Martin, Bettina Miraß, Heiko Dr. Northoff, Robert Pegel, Christian Dr. Rahm-Präger, Sylva Saemann, Nils Schiefler, Michel-Friedrich Dr. Schröder, Anna-Konstanze Schwesig, Manuela Stamer, Dirk Tegtmeier, Martina Winter, Christian Dr. Wölk, Monique Würdisch, Thomas DIE LINKE Bruhn, Dirk Foerster, Henning Koplin, Torsten Noetzel, Michael Pulz-Debler, Steffi Rösler, Jeannine Schmidt, Elke-Annette Seiffert, Daniel Endgültiges Ergebnis: Abgegebene Stimmen .................................................. 71 Gültige Stimmen ........................................................... 71 Jastimmen .................................................................... 33 Neinstimmen ................................................................ 38 Enthaltungen ................................................................... -

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