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Martina Tegtmeier

SPD 24.04.2024 Sitzungen 8/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Aktuelle Stunde, das war heute Morgen, in der Tat. Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Aber, Herr Tadsen, nach der Aktuellen Stunde hätten Sie die Nummer mit der Kriminalität einfach nicht auch noch ziehen sollen. Also der Antrag fordert ja die Landesregierung zu drei Dingen auf: Zum einen soll er die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft schlichtweg verhindern, die Anzahl der Asylbewerber und nach dem Gesetz auch Asylberechtigten – die gesetzliche Grundlage haben Sie ja benannt – soll die Landesregierung reduzieren und politisch Verfolgte sollen nur noch aufgenommen werden, wenn sie unseren Werten entsprechen, ansonsten sollen sie direkt – also politisch Verfolgte, die ja in unserem Grundgesetz extra benannt sind –, und ansonsten sollen sie direkt an der Grenze abgewiesen werden. Viele rechtliche Grundlagen wurden hier ja schon gesagt, dass das, was hier verlangt wird, rein rechtlich gar nicht umsetzbar ist. Wir haben da unsere Pflichten bundesweit zur Aufnahme von Flüchtlingen. Und wir haben einen, wie ich finde, gerechten Verteilungsschlüssel. Der Königsteiner Schlüssel ist für mich ein gerechter Verteilungsschlüssel. Den gibt es in anderen Zusammenhängen ja schon seit 1949 und er richtet sich nicht nur nach der Einwohnerzahl der Landkreise der Länder, sondern auch nach den wirtschaftlichen Voraussetzungen. Also die Wirtschaftskraft spielt dort auch eine Rolle. Und auch die Verteilung innerhalb unseres Landes empfinde ich als gerecht. Und unsere Landesregierung ist ja sogar in der Lage oder war in der Lage, zeitweilig auf Zuteilung zu verzichten, nämlich das war ja auch im Landkreis Nordwestmecklenburg, als der Landrat wegen fehlender Kapazitäten praktisch Überlastung angezeigt hat, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) also eine gerechte Sache, von einer Pflichtaufgabe. Und ich habe den Eindruck, dass auch unsere Landräte und Oberbürgermeister/-innen sehr wohl im Blick haben, wo kann das funktionieren und wo nicht. Natürlich ist das eine schwierige Angelegenheit. Insbesondere die Vorschrift nach dem Asylgesetz, Menschen erst einmal in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, erfordert bei anhaltendem Zustrom die Erweiterung oder Neuerrichtung von Gemeinschaftsunterkünften. Und, Herr … (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, und, Herr Domke, die Gemeinschaftsunterkünfte sind eigentlich nicht dazu gedacht, die Menschen schnell zu integrieren, sondern sie sind dazu gedacht, die Leute kostengünstig für den Zeitraum ihres Verfahrens unterzubringen. (Zuruf von René Domke, FDP) Das ist, das ist das primäre Anliegen meiner Meinung nach. Für die Errichtung von zusätzlichen Gemeinschaftsunterkünften sind praktikable Lösungen gefragt, die auch zu einer Mehrbelastung einzelner Gemeinden natürlich führen können. In Dabel soll nun die vorhandene Liegenschaft umgenutzt werden, wozu eine Umwidmung nach Paragraf 246 Baugesetzbuch erfolgen soll. Dass der Landkreis eine nicht mehr gebrauchte Kaserne zu einem „Dorf im Dorf“ – das hatte der Minister ja auch schon mal gesagt – umgestalten will, finde ich persönlich relativ sinnvoll. Da ist eine Liegenschaft, die wird nicht mehr gebraucht, die kann umgenutzt werden und noch mal einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. In Demen, im selben Landkreis, haben wir auch schon gehört, wurden damit nach der Auffassung der Verantwortlichen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim positive Erfahrungen gemacht. Dort sind vorwiegend Familien untergebracht übrigens. Es läuft zwar noch nicht alles wie geplant, was nicht an den Flüchtlingen, sondern an der Noch-nicht-Realisierung geplanter Vorhaben liegt und dass möglicherweise auch einige Kapazitäten nicht richtig eingeschätzt wurden. Und auch das hat der Minister schon aus eigener Erfahrung vorgetragen, ich habe es auf der Homepage des Landkreises gelesen, da steht nämlich: „Der Landkreis Ludwigslust- Parchim verfolgt das Ziel, allen Schutzsuchenden eine menschenwürdige Unterbringung und bestmögliche Integrationsmöglichkeiten zu bieten. Um dieses zu erreichen, werden alle beteiligten Fachdienste und Behörden gemeinsame Lösungen entwickeln. Des Weiteren pflegt der Landkreis das offene Gespräch mit dem Amt, der Gemeinde und dem Bürgermeister“ und so weiter und so fort. Ich wünsche dem Landkreis wirklich, dass er das tatsächlich auch so umsetzen kann. Und der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat ja nicht nur oder plant ja nicht nur, hier diese 540 Plätze in der Gemeinschaftseinrichtung zu errichten oder einzurichten, sondern er hat auch, so habe ich es der Homepage entnommen, 288 Wohnungen angemietet, nämlich für die Menschen, die aus der Gemeinschaftsunterkunft in halt die normalen Gemeinden integriert werden können. Und Bangemachen ist hier überhaupt nicht angesagt, aber ich bin ja froh, die kommunale Ebene, ich glaube, alle Verantwortungsträger vor Ort, die sind eher an Problemlösungen interessiert als daran, Probleme aufzubauschen. Und jedes dann auch künstlich erzeugte oder herbeigeredete Problem ist natürlich Wasser auf die Mühlen der AfD. Angeheizt von der AfD gibt es immer wieder Debatten, und das werden wir ja auf jeder Landtagssitzung wieder neu hier aufrufen, über die Zahl der Schutzsuchenden und Grenzkontrollen und Abschiebungen. Der Flüchtling als Mensch steht dabei regelmäßig nicht im Mittelpunkt. Die Medienwissenschaftlerin Nadia Zaboura hat dazu in einem NDR-Interview den sehr treffenden Satz gesagt: Oftmals werden Geflüchtete zu Objekten degradiert. „Der Mensch hat kein Gesicht mehr, keine Stimme, ... keine Lebensgeschichte und ... auch keine Wünsche, die wir ihm zugestehen, nämlich den Wunsch nach einem Leben in Sicherheit.“ Schade, dass es Ihnen nicht gelingt, Flüchtlinge wie gleichwertige Menschen anzusehen, (Nikolaus Kramer, AfD: Oh Gott, oh Gott!) die jedes Recht haben, in Sicherheit leben zu wollen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und dass Sie sich in Ihrem Antrag auf das Grundgesetz beziehen, ist an Unverfrorenheit ehrlich gesagt kaum zu überbieten, denn weit vor dem Artikel 16a, der übrigens den Schutz von politischen Verfolgten garantiert, stehen die Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ihren Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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