Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nicht nur die humanitäre, sondern auch die rechtliche Verpflichtung, geflüchtete Menschen aufzunehmen, ihnen Schutz zu bieten und sie menschenwürdig unterzubringen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die ehemalige Kaserne in Dabel kann wegen der abgelegenen Lage und der fehlenden sozialen Infrastruktur nur eine temporäre Lösung für die Unterbringung von Geflüchteten sein. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass Geflüchtete dort, wo das möglich ist, dezentral in Wohnungen untergebracht werden sollten. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine dezentrale Unterbringung beschleunigt und vereinfacht Integration und Teilhabe erheblich. Erfolgt eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, müssen diese zumindest den Anforderungen des Landesrechts entsprechen. Ob das bei Dabel der Fall ist, ist äußerst fraglich. Doch eigentlich geht es in dem Antrag „Gemeinschaftsunterkunft in Dabel – Bürgerwillen in der Migrationskrise respektieren und Zurückweisungen an der deutschen Grenze ermöglichen“ um was ganz anderes. Die AfD zielt darauf ab, die Anzahl der Menschen, die zu uns kommen und die Schutz bei uns suchen, zu reduzieren, unter anderem dadurch, dass Geflüchtete schon an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das aber würde nicht nur gegen Landes- und Bundesrecht, sondern auch gegen internationales Recht verstoßen. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh! Hört, hört!) Die Anzahl der bei uns im Land unterzubringenden Geflüchteten bestimmt sich nach Bundes- und Europarecht. Geflüchteten wird mit der Ankunft in Deutschland ein Aufenthaltsort in Deutschland zugewiesen. Dabei werden die Bundesländer nach ihrem Steueraufkommen und ihrer Bevölkerungszahl gewichtet. Zwar ist die Verteilung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns im Flüchtlingsaufnahmegesetz und der dazugehörigen Landesverordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten geregelt, eigenmächtig die Anzahl der bei uns im Land unterzubringenden Geflüchteten verändern kann die Landesregierung jedoch nicht – und das ist auch richtig so –, handelt es sich doch um eine Aufgabe, die Bund und Länder gemeinsam erfüllen müssen. (Thomas Krüger, SPD: Richtig!) Die uns hier als Scheinlösung angebotene Zurückweisung von Geflüchteten an der deutschen Grenze wäre weder ethisch vertretbar noch rechtlich zulässig. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Der Europäische Gerichtshof hat am 21. September 2023 geurteilt: Binnengrenzkontrollen dürfen nicht zu Zurückweisungen von Geflüchteten führen. Auch wenn ein EU-Staat vorübergehend wieder an seinen Binnengrenzen kontrolliert, darf er einen dabei aufgegriffenen illegal eingereisten Drittstaatsangehörigen (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) nicht unmittelbar abschieben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Stationäre Grenzkontrollen dürfen lediglich der Identitätsfeststellung dienen. Sobald eine Person Asyl begehrt, muss dies in Deutschland geprüft werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Kontrollen an den Binnengrenzen dürfen laut Europäischem Gerichtshof weder zu einem vereinfachten Verfahren führen noch dazu, dass eine Person rechtlich als „nicht eingereist“ eingestuft wird. Klarer geht es kaum. Die immer wieder angefachte Scheindebatte über eine Verstärkung der Grenzkontrollen muss endlich ein Ende haben! Den Antrag der AfD lehnen wir ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
