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Plenarprotokoll 18/72

20.09.2024 · 23 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (3)SPD (2)CDU (1)AfD (1)FDP (1)FREIE WÄHLER (1)fraktionslos (1)

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

37 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Alexander Schweitzer, Ministerpräsident; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Daniel Stich, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Thomas Wansch, SPD, Abg. Peter Stuhlfauth, AfD; Bettina Brück, Staatssekretärin, Heike Raab, Staatssekretärin, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär. 72. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 20. September Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 72. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Jens Jenssen und Ralf Schönborn, Herr Schönborn wird die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Thomas Wansch und Peter Stuhl-fauth sowie seitens der Landesregierung die Staatssekretärinnen Bettina Brück und Heike Raab sowie Staatssekretär Dr. Fedor Ruhose. Punkt 11 der Tagesordnung: Bericht des Untersuchungsausschusses 18/1 „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ – Drucksache 18/10000 – Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tage erreichen uns bedrückende Bilder von überfluteten Gebieten aus Österreich, unseren Partnerregionen in Polen und Tschechien, die uns unweigerlich an die Flutkatastrophe im Ahrtal erinnern. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 starben im Ahrtal Menschen durch eine der größten Naturkatastrophen Deutschlands. Der Landtag hat zwei Monate später, am 22. September 2021, auf Antrag der Fraktion der CDU einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt mit dem Auftrag, die Abläufe aufzuklären, Missstände aufzudecken und politische Verantwortung zu adressieren. Drei Jahre später liegt Ihnen das Ergebnis dieser Arbeit in der Drucksache 18/10000 vor: 47 Sitzungen, 226 Zeugen, 23 Sachverständige, 7.000 Protokollseiten und schließlich 2.141 Seiten Abschlussbericht. Kein anderer Untersuchungsausschuss, den dieser Landtag eingesetzt hat, hat mehr Sitzungen abgehalten, mehr Zeugen vernommen und mehr Sachverständige gehört. Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ ist beispiellos in der rheinland-pfälzischen Parlamentsgeschichte. Für ihre akribisch geleistete Aufklärungsarbeit möchte ich allen, voran den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, danken. Ihre Arbeit war kräftezehrend, belastend und immer von der Verantwortung geprägt, den Betroffenen Antworten zu geben, Antworten zu geben auf eine Katastrophe, die so viel Leid und Zerstörung verursacht hat. Seiner immensen Verantwortung war sich der Untersuchungsausschuss immer bewusst, und ich will feststellen, er ist ihr auch immer gerecht geworden. Als Parlament sind wir es den Betroffenen schuldig, Ursachen aufzuklären und politische Verantwortung herzustellen. Das ist der Verfassungsauftrag dieses Parlaments. Bei aller politischen Kontroverse und Unterschiedlichkeit, dieser Untersuchungsausschuss hat gezeigt, wie wirksam und wie erforderlich parlamentarische Aufklärung und politische Bewertung sein kann, zumal dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden wie in diesem Fall eine konkrete strafrechtliche Schuld nicht ermittelt haben. Untersuchungsausschüsse stellen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirksamkeit der parlamentarischen Demokratie her. Untersuchungsausschüsse ermöglichen dem Landtag, unabhängig von Regierung und anderen Behörden, Sachverhalte mit Mitteln aufzuklären, wie sie sonst nur Gerichten zur Verfügung stehen. Sie sind deswegen nicht nur das schärfste Schwert des Parlaments und insbesondere der Opposition, sondern auch Stützpfeiler der Demokratie, weil sie politische Verantwortung offenlegen. Gleichermaßen ist es Aufgabe des Landtags, die unterschiedliche politische Bewertung der Fakten nicht nur in einem Bericht abzubilden, sondern ihnen vor allem auch ein öffentliches, repräsentatives Forum zu geben. Mit der gleich folgenden Aussprache werden wir dem gerecht. Lassen Sie mich noch kurz einen weiteren Punkt ansprechen, der mir wichtig erscheint. Kein Instrument ist so gut, als dass es nicht noch besser gemacht werden kann. Das rheinland-pfälzische Untersuchungsausschussgesetz datiert vom 18. September 1990 und dürfte in einzelnen Punkten, gerade was digitale Informationen, Kommunikation und Aktenführung betrifft, zu verjüngen und an veränderte Erfordernisse der parlamentarischen Untersuchungsarbeit anzupassen sein. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen, die Effektivität der Arbeit eines Untersuchungsausschusses wird nicht zuletzt auch von dessen Vorsitzenden beeinflusst, der ausgleichend und integrierend wirken sollte, eine faire und konsensorientierte Zusammenarbeit mit den Fraktionen pflegen und darauf achten sollte, dass der politische Streit nicht auf dem Rücken der Zeugen ausgetragen wird. Lieber Herr Kollege Haller, wegen der mir obliegenden Zurückhaltung will ich es bewusst vorsichtig formulieren. Meiner Wahrnehmung nach haben Sie diese schwierige Aufgabe als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses in jeder Situation vorbildlich gemeistert. Vielen Dank dafür. (Beifall im Hause) Wissend, dass Sie sich mit Ihrem Stellvertreter im Verfahren regelmäßig ausgetauscht und abgestimmt haben, möchte ich daher auch Sie, lieber Herr Kollege Klein, an dieser Stelle ausdrücklich anerkennend nennen. Vielen Dank. (Beifall im Hause) Meine Damen und Herren, so wie die Landrätin des Landkreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, die ich herzlich begrüße, die Debatte von der Besuchertribüne aus verfolgt, werden uns vor allem die Menschen im Ahrtal jetzt zuhören, weil sie die Frage nicht loslässt, ob die Katastrophe noch hätte abgewendet werden können, wenn Verantwortliche nur anders gehandelt hätten. Ich hoffe, sie finden heute Antworten auf diese Frage. Versichern kann ich Ihnen, dass der Landtag weder das Ahrtal noch die Menschen an der Ahr und erst recht kein einziges der Opfer der Flutkatastrophe je vergessen wird. Für die Berichterstattung erteile ich jetzt dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Martin Haller, das Wort. Herzlichen Dank.

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Martin Haller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Demut. Demut ist das Wort, das Gefühl, das für mich als Vorsitzender am Ende dieser nahezu drei Jahre Arbeit im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ steht, Demut vor dem, was die Menschen in dieser schrecklichen Flutkatastrophe erlitten haben. In dieser Nacht mussten in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ihr Leben lassen. Demut auch vor dem, was in und nach der Katastrophe geleistet wurde, die Heldentaten, die übermenschliche Kraft, der unzerstörbare Wille, zu helfen und zu heilen. Ich möchte zu Beginn – ich denke, im Namen des gesamten Parlaments – Danke sagen, Danke an alle Heldinnen und Helden in und nach der Katastrophe. (Beifall im Hause) Demut auch vor der Natur, der Naturgewalt, vor dem, was uns Tag für Tag umgibt, Kräfte, die wir nicht bändigen können. Wenn man an den Orten der Apokalypse stand, pure Zerstörung und Verwüstung sieht, dann empfindet man Demut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus all dem und noch mehr erwächst bei mir und bei vielen anderen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses eben diese Demut und eng, ja, untrennbar damit verbunden auch noch etwas anderes, etwas, das wir in diesem Ausschuss sehr deutlich gespürt haben: Verantwortung. Die Verantwortung, die wir, auch als Abgeordnete, gegenüber den Menschen und ihren Hoffnungen tragen. Es war teils fast mit Händen zu greifen, welche große Aufgabe vor diesem Untersuchungsausschuss liegt, welche Bedeutung diese Aufklärungsarbeit für die Menschen vor allem im Ahrtal hat. Dabei – das will ich auch ganz klar sagen – ist mir bewusst, wir werden mit diesem Ausschuss und seinen Ergebnissen keine Wunden heilen können, aber ich hoffe, dass wir zur Linderung beitragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demut, das bedeutet in einer modernen Definition die Bereitschaft, die Grenzen des eigenen Selbst zu akzeptieren, sich der eigenen – wie es in der Definition heißt – Kleinheit, also der eigenen Verletzlichkeit, seiner eigenen Fehlbarkeit bewusst zu sein. Ich denke, alle an diesem Untersuchungsausschuss Beteiligten werden das gespürt haben in den Momenten, in denen Menschen genau hier, in diesem Raum, gesessen und von dramatischen Szenen erzählt haben. Ich erinnere mich exemplarisch an den Zeugen, der berichtete, dass er mit einer weiteren Person, seiner Tochter, von Wassermassen in seinem Auto eingeschlossen wurde, dass keine Tür mehr aufging und er als alter Feuerwehrmann wusste: Ich muss jetzt hier sitzenbleiben. Ich muss jetzt ruhig bleiben, ich muss jetzt warten; denn wenn das Wasser bis über die Brust gestiegen ist, dann gehen auch die Türen wieder auf. Ich erinnere mich – ich denke, wir alle erinnern uns – an die heldenhafte Hubschrauberbesatzung, die mit einer selbstgebauten Seilkonstruktion unter höchster Gefahr für das eigene Leben Menschen durchs Wasser ans rettende Ufer gezogen hat, die Messer bereithalten musste für den Fall, dass sich Seile oder Menschen im Wasser verhaken, damit sie die Seile kappen können, um einen Absturz zu verhindern, wissend, was das für die Menschen am Seil bedeutet. Was hier und an den anderen Stellen geleistet wurde, ist schlicht und ergreifend übermenschlich. Es waren und sind diese und viele, viele weitere Schilderungen vor diesem Ausschuss, die diejenigen, die sie gehört haben, nie wieder loslassen. Wenn ich dann daran denke, was diese Erlebnisse, diese Schilderungen mit uns gemacht haben, kann ich mir kaum vorstellen, was sie für die Menschen bedeuten, die sie erlebt, die sich durchlebt haben. In diesen Momenten und danach haben wir sicherlich alle im Ausschuss Demut verspürt. Gespürt haben wir diese aber auch in den Momenten, in denen wir mit dem Ausschuss an den Orten der Flutkatastrophe waren, an den Orten, wo wir die Schäden apokalyptischen Ausmaßes gesehen haben, als wir vor der Felswand in Schuld standen, an der sich im Gestein weit, weit über unseren Köpfen die Urgewalt der katastrophalen Flutwelle ablesen ließ, als wir in Hönningen, Altenahr, in Dernau Autowracks, Öltanks und massiven Unrat gesehen haben, der von den Wassermassen wie Spielzeug in die verwüstete Landschaft gewirbelt wurde. Mir ist zu dieser Zerstörung eine Aussage von Oberst Stefan Weber, Kommandeur des Landeskommandos Rheinland-Pfalz und ein verdienter und erfahrener Soldat, präsent, die vor diesem Ausschuss getroffen wurde. Er sagte: „Wenn man sich die Lage im Ahrtal anguckt; ich meine, ich bin einsatzerfahren: Ich habe nicht damit gerechnet, im eigenen Land außerhalb eines Krieges eine solche – – – solche Zerstörungen zu sehen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Gefühl der Demut habe ich und haben wir alle die gewaltige Verantwortung wahrgenommen, beispielsweise dann – das kam nicht selten vor –, wenn Menschen uns angesprochen haben und uns Wünsche, Nöte und Hoffnungen anvertraut haben, die sie mit diesem Ausschuss und seiner Arbeit verbinden. Ich selbst, aber auch viele andere Mitglieder in diesem Ausschuss haben unzählige E-Mails und Briefe erhalten. Es waren sehr persönliche Briefe, die die Menschen tief bewegt und für die sie sich viel Zeit genommen haben, um sehr offen mitzuteilen, was ihre Erlebnisse waren und was ihre Hoffnungen an den Untersuchungsausschuss sind. Wer das gelesen hat, der hat sehr genau und sehr tief empfunden, was daraus an Verantwortung gegenüber den Menschen erwächst. Dabei – das sage ich ganz bewusst und sehr offen als Vorsitzender dieses Ausschusses – hat dieser Ausschuss sicherlich nicht alle Erwartungen erfüllt. Das konnte er auch gar nicht, aber – das sage ich genauso offen – er hat mit enormem Einsatz aller Beteiligten, mit viel Akribie und unzähligen Stunden Engagement alles versucht, um seiner Verantwortung gerecht zu werden, mit Fleiß und mit Demut; denn es war – das war allen Beteiligten von Anfang an klar – kein Untersuchungsausschuss wie jeder andere. Es ging eben nicht um Geld oder Verträge, sondern um 136 Tote in unserem Bundesland und um zahllose menschliche Schicksale. Wir sind bis heute immer wieder in Gedanken bei Betroffenen und Hinterbliebenen, wir trauern mit ihnen um die Opfer, die wir nie vergessen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns war und ist allen bewusst, dass in den Wochen und Monaten, in denen wir hier in diesem Raum Zeugen vernommen, Sachverständige gehört und Gutachten besprochen haben, die Betroffenen im Ahrtal weiter mit den Folgen der Katastrophe gelebt haben. Für sie waren diese Folgen, bei allen Hilfen und allem Fortschritt, immer weiter präsent. Die Trümmer vor der Haustür, die Einschränkungen im täglichen Leben, die schmerzenden Verluste, all das war und ist teilweise heute noch weiter real. Auch daran habe ich während der vielen Stunden dort oben auf diesem Stuhl hinter mir denken müssen. Diese Naturkatastrophe, diese Apokalypse, hat unser Bundesland bis ins Mark getroffen. Sie ist im kollektiven Gedächtnis von Rheinland-Pfalz eingebrannt. Es ist eine Katastrophe, die die Menschen in Teilen tief verunsichert hat – verunsichert, weil scheinbare Sicherheiten in dieser Nacht zerbrochen sind, weil Menschen wie Du und ich innerhalb von Sekunden vor existenziellen Fragen standen, weil aufgezeigt wurde, wie schnell Ohnmacht entstehen kann, wie zerbrechlich unser Leben und wie verwundbar unsere Gesellschaft ist. Diese Katastrophe und ihre Folgen haben deswegen unzählige Fragen aufgeworfen: Wie konnte es so weit kommen? Warum mussten die Auswirkungen so drastisch sein? Welche Entscheidungen – oder eben deren Ausbleiben – haben in der Nacht die Lage negativ beeinflusst? Als Arbeitsauftrag für diesen Untersuchungsausschuss ganz konkret die Frage: Wer trägt die politische Verantwortung dafür? Es war die Aufgabe dieses Ausschusses, Vorgänge und Abläufe rund um diese schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes sichtbar zu machen, Entscheidungen und deren Folgen nachzuzeichnen, Voraussetzungen und Einflussfaktoren zu skizzieren, mit dem Ziel, dass sich jeder am Ende ein Bild machen kann und ein Abbild vorliegt, in dem die Menschen, die danach suchen, Antworten finden. Es wäre meine Hoffnung, dass uns das zumindest in Teilen gelungen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre auch meine Hoffnung, dass wir dabei einem anderen, enorm wichtigen und wertvollen Gremium dieses Landtags, nämlich der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“, an der einen oder anderen Stelle Erkenntnisse und Grundlagen liefern konnten. In meinem Empfinden waren diese beiden Gremien ein konstruktives und sich vor allem ergänzendes Zusammenspiel: auf der einen Seite der Untersuchungsausschuss, der den Blick zurückgeworfen und versucht hat, wichtige Fragen der Katastrophennacht und der Tage davor und danach aufzuklären, und beleuchtet hat, wie es zu einer solchen Apokalypse kommen konnte, und auf der anderen Seite die Enquete-Kommission, die akribisch, praxisnah und sehr detailliert Vorschläge erarbeitet hat, wie der Katastrophenschutz an die sich wandelnden Herausforderungen angepasst, wie er weiterentwickelt und verbessert werden kann und was aus solchen schrecklichen Naturkatastrophen wie der Flutnacht zu lernen ist. Einige dieser Empfehlungen sind schon Realität geworden. Einiges wie das Landesamt für Katastrophenschutz findet sich in den vielen Schritten wieder, die Landesregierung und Parlament zur Neuaufstellung des Katastrophenschutzes unternehmen. Für diese hervorragende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Enquete-Kommission, die sich, anders als wir, nicht mit dem Blick zurück, sondern mit dem Blick nach vorne befasst hat, möchte ich in diesem Kontext ausdrücklich noch einmal Danke sagen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bild der gigantischen Naturkatastrophe nachzuzeichnen, die so viele Menschenleben gekostet hat, die eine dutzende Kilometer lange Schneise der Verwüstung in unser Land geschlagen und für deren Entstehung es so viele komplexe Faktoren gegeben hat, war eine Mammutaufgabe. Auch was diese Dimension angeht, war dies ein Untersuchungsausschuss wie keiner zuvor in Rheinland-Pfalz. Dies zeigt auch der Blick auf die nackten Zahlen. Ich möchte hier noch einmal die wichtigsten Eckdaten darstellen. Blicken wir zurück: In der Plenarsitzung am 22. September 2021 haben wir auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, einen Untersuchungsausschuss zu der schrecklichen Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 einzusetzen. Gemäß Einsetzungsbeschluss haben wir den Ausschuss beauftragt, die Flutkatastrophe, deren Folgen und die politische Verantwortung hierfür zu untersuchen. Um diesem Untersuchungsauftrag überhaupt strukturiert nachgehen zu können, haben wir daher im Einsetzungsbeschluss eine Aufteilung in drei Untersuchungszeiträume vorgenommen, nämlich: Erstens: Vor der Katastrophe – Untersuchungszeitraum vom 10. bis einschließlich 13. Juli 2021. Der Auftrag war hier insbesondere, die Informationen und Informationslagen in Bezug auf die Niederschlags- und Starkregenereignisse, zu Unwettervorhersagen und sonstigen Prognosen zu ermitteln, festzustellen, welche hiervon für das Vorgehen im Vorfeld der Flut handlungsbestimmend gewesen und welche konkreten Handlungen hieraus abgeleitet worden sind. Zweitens: In der Katastrophe – Untersuchungszeitraum vom 14. bis 15. Juli 2021. Hier lautete der Auftrag im Kern, die Entscheidungen, Handlungen und sonstigen Maßnahmen während und im unmittelbaren Nachgang zur Flut zu ermitteln, die von den verantwortlichen Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene sowie bei den sonstigen öffentlichen Stellen getroffen worden sind. Drittens: Nach der Katastrophe – Untersuchungszeitraum 15. Juli bis zur Einsetzung des Vor-Ort-Beauftragten der Landesregierung am 6. August. Es ging hier unter anderem darum zu untersuchen, wie die Bewältigung der Naturkatastrophe auf Landes-, kommunaler sowie sonstiger öffentlicher Ebene organisiert und umgesetzt worden war. Neben den zahlreichen Themenschwerpunkten haben wir natürlich noch zahlreiche weitere Fragen ermittelt und untersucht. Diese im Detail aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Konstituiert hat sich der Untersuchungsausschuss am 1. Oktober 2021, sodass wir bis zur heutigen abschließenden Besprechung fast drei Jahre lang gearbeitet haben. Im Einsetzungsbeschluss wurde festgelegt, dass wir im Ausschuss elf ständige Mitglieder sind, aufgeteilt entsprechend des Stärkeverhältnisses der Fraktionen im Landtag. Zusätzlich hat jede Fraktion bis zu zwei Ersatzmitglieder und bis zu drei Mitarbeitende benennen können. Die Landesregierung war unter anderem durch den Regierungsbeauftragten Staatssekretär Dr. Weinberg vertreten. Ebenfalls in der konstituierenden Sitzung haben wir einen ersten Aktenbeiziehungsbeschluss gefasst, in dem festgelegt wurde, welche Akten zur Untersuchung hinzuziehen sind. Dies waren, grob gesagt, Akten der Landesregierung und der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften. Die Akten der Landesregierung umfassten insbesondere die des Umwelt- und Innenministeriums, aber auch die der diesen Ministerien nachgelagerten Behörden wie Landesamt für Umwelt und ADD. Beigezogen wurden auch Akten der Staatskanzlei. Des Weiteren wurden Akten der Staatsanwaltschaft Koblenz beigezogen, welche ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler und einen weiteren Beschuldigten geführt hat. Das Nebeneinander von Untersuchungs- und Ermittlungsverfahren hat aus meiner Sicht funktioniert. So waren Akten und Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft für uns immer wieder wichtig, andererseits hat sich die Staatsanwaltschaft sämtliche von uns eingeholten Gutachten sowie ausgewählte Protokolle senden lassen. Darüber hinaus haben wir im Wege der Amtshilfe Akten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn, des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach, von Fraunhofer FOKUS in Berlin und des European Flood Awareness System beigezogen. Auch die in diesen Akten enthaltenen Informationen sind für unsere Aufklärungsarbeit wertvoll gewesen. Diesen Behörden und Einrichtungen möchte ich an dieser Stelle daher ausdrücklich für ihre Unterstützung danken. Soweit sich der Bedarf nach weiteren Akten ergeben hatte – das ist öfter vorgekommen –, ist der Aktenbeiziehungsbeschluss entsprechend ergänzt worden. Zusammenfassend möchte ich sagen, hat die Aktenbeiziehung insgesamt gut funktioniert. Die Akten sind vollständig und fristgerecht vorgelegt worden, mit einer großen Ausnahme: den Videos der Polizeihubschrauber. Dies hat der Untersuchungsausschuss seinerzeit unmissverständlich thematisiert. Soweit die Akten nicht als vertraulich eingestuft waren, war die Einsicht elektronisch möglich. Als vertraulich eingestufte Akten konnten im Aktenraum unter Aufsicht nahezu rund um die Uhr eingesehen werden. Im Laufe des Verfahrens ist es mitunter aber auch zu Diskussionen über die Einstufung von als vertraulich gekennzeichneten Akten gekommen. Entsprechende Bitten aus dem Ausschuss auf Entvertraulichung wurden fast ausnahmslos erfüllt. Ich nenne hierfür ein Beispiel. Äußerst hilfreich war es natürlich, sämtliche Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft einsehen und verwenden zu können. Insgesamt haben dem Ausschuss am Ende elektronische Akten in Form von über 1 Million Dateien mit einem Gesamtumfang von circa 560 GB und 260 Aktenbänden vorgelegen. Anhand der Menge lässt sich ablesen, welchen Umfang die Ermittlungen in diesem Ausschuss haben mussten. Um dem Herr zu werden, haben wir uns einen ambitionierten Arbeitsplan mit grundsätzlich wöchentlichem Sitzungstakt gegeben. Das hat alle Beteiligten gefordert. Rückblickend war diese Entscheidung jedoch richtig. Sie war von dem berechtigten Wunsch vieler von der Flutkatastrophe betroffener Menschen getragen, zügig Antworten und Klarheit über Entscheidungen und Ereignisabläufe zu gewinnen. Ein für mich wichtiger Eindruck dabei ist, diese ambitionierte Taktung, bei der wir uns regelmäßig freitags getroffen haben, ist nicht zulasten der Gründlichkeit gegangen, was auch die Anzahl unserer Sitzungen und die Zahl der Sitzungsstunden eindrücklich belegen. In den fast drei Jahren unserer Arbeit haben wir nahezu 300 Stunden getagt. Unsere zwei längsten Sitzungstage haben jeweils fast 16 Stunden umfasst, von etwa 8 Uhr morgens bis nach Mitternacht. Wir kamen mit einem „Guten Morgen“ zusammen und gingen mit einem „Gute Nacht“ auseinander. Gestartet haben wir die öffentliche Beweisaufnahme im Dezember 2021 mit einer Inaugenscheinnahme von verschiedenen Örtlichkeiten im Ahrtal, die von der Flutkatastrophe besonders betroffen waren. Hierbei sind wir von einem Geologie-Sachverständigen begleitet worden. Der vor Ort gewonnene persönliche Eindruck und die Erläuterungen des Sachverständigen waren wichtig, um die Besonderheiten im Ahrtal zu verstehen, und somit ein guter und geeigneter Einstieg in die konkrete Ausschussarbeit. In Phase 1 der Untersuchungen folgten dann eine Vielzahl von Sachverständigen aus Meteorologie, Hydrologie, Geografie, Wasserbau und Wasserwirtschaft sowie Zeuginnen und Zeugen aus Fachbehörden wie dem Landesamt für Umwelt, dem Deutschen Wetterdienst und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Namhafte Persönlichkeiten aus Forschung und Lehre sowie aus dem TV bekannte Gesichter wie Diplom-Meteorologe Sven Plöger und der Experte Jörg Kachelmann haben im Ausschuss Rede und Antwort gestanden. In Phase 2 standen uns vor allem Zeuginnen und Zeugen aus den Reihen der Ehrenamtlichen sowie der Mitarbeitenden in den Ministerien und Behörden zur Verfügung. Hinzu kamen ranghohe Politikerinnen und Politiker bis hin zu unserer ehemaligen Ministerpräsidentin, die zweimal den Abgeordneten Rede und Antwort stand. Insgesamt waren die Vernehmungen von Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretären sehr intensiv. Sie dauerten in der Spitze bis zu vier Stunden. Ebenfalls in dieser Phase als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss geladen war der damalige Landrat des Landkreises Ahrweiler, Dr. Jürgen Pföhler. Er machte umfassend von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Im Rahmen der Phase 2 hatten wir ebenfalls einen externen Termin im Ahrtal. Im Mai 2022 haben wir die Räumlichkeiten der Technischen Einsatzleitung, TEL, der Kreisverwaltung Ahrweiler in Augenschein genommen. Dieser Termin hat bei uns allen einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Ich denke, man kann sagen, dass vieles von dem, was wir dort gesehen haben, unterstreicht, dass die Leistungen der Ehrenamtlichen unter diesen Voraussetzungen noch deutlich höher zu bewerten sind. Es gab auch dort die von mir schon beschriebenen Momente, die demütig gemacht haben. Ich erinnere mich an die Aussage eines Zeugen, der über die Katastrophennacht sagte: Wir hatten Krieg. – Ich erinnere, was mit rotem und grünem Stift auf der weißen Tafel zum Stand des Einsatzes am 16. Juli 2021 festgehalten war. Dort stand das Wort „Tote“ und dahinter die Zahl „54“, und dann stand da noch das Wort „Gerettet“, und dahinter war einfach nur ein Strich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Untersuchung der Phase 3 hat dann die Fragestellung betroffen, wie ab dem 16. Juli bis zum 6. August 2021 die Katastrophenbewältigung organisiert worden und abgelaufen ist. Maßgeblich geprägt ist diese Phase durch die Übernahme der Einsatzleitung durch die ADD am 17. Juli 2021. Deren Arbeit hat einen Schwerpunkt unserer Beweisaufnahme gebildet. Hierzu haben wir neben Mitarbeitenden und dem Präsidenten der ADD auch Personen aus anderen Bundesländern vernommen, die im Wege der Amtshilfe zur Unterstützung in der Technischen Einsatzleitung der ADD tätig waren. Des Weiteren angehört haben wir Mitarbeitende des BBK sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Helfer. Als vermeintlichen Abschluss unserer Arbeiten haben wir noch das Krisenmanagement der ADD durch den Sachverständigen Professor Dr. Dominic Gißler bewerten lassen. Ich sage vermeintlich; denn im Ausschuss hat sich nochmals das gute Nebeneinander von Staatsanwaltschaft und Untersuchungsausschuss gezeigt. Wir hatten, wie gesagt, unsere Beweisaufnahme mit dem Abschluss der Phase 3 schon beendet. Zu diesem Zeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Herrn Professor Dr. Dominic Gißler mit der Begutachtung der Führungsleistung der Technischen Einsatzleitung in der Kreisverwaltung Ahrweiler in der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 beauftragt. Diese Thematik betrifft die Phase 2, welche wir geglaubt hatten, schon lange abgeschlossen zu haben. Nachdem uns das schriftliche Gutachten im Herbst 2023 durch die Landesregierung zur Verfügung gestellt worden war, wurde klar, dass wir ohne eine Auseinandersetzung damit unsere Arbeit als Ausschuss nicht abschließen können. Wir haben im Herbst 2023 die Beweisaufnahme wieder eröffnet und sind entsprechend in die Verlängerung gegangen. Der Gutachter Professor Dr. Gißler hat uns sein Gutachten in öffentlicher Sitzung mündlich erläutert und hierzu umfassend Fragen beantwortet. Zur Einordnung seiner Bewertung haben wir dann noch ergänzend den Krisenforscher Frank Roselieb als Gutachter gehört. Danach, am 16. Februar dieses Jahres, haben wir erneut die Beweisaufnahme geschlossen, dieses Mal final. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so viel zur Rekapitulation der drei Untersuchungsphasen, zugegeben, stark gestrafft, was angesichts des Umfangs der Untersuchungen allerdings auch nicht anders möglich gewesen wäre. Ich möchte in Ergänzung ein Thema des Untersuchungsausschusses besprechen, das mich persönlich, aber ich weiß, auch viele andere Mitglieder dieses Ausschusses, oft stark umgetrieben hat. Das war die Befragung der 226 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Beweisaufnahme; denn es berührt ganz besonders die bereits thematisierten Punkte der Demut und Verantwortung. Es standen sich teilweise sehr, sehr widersprüchliche Anforderungen entgegen. Bei der Vernehmung der Zeugen ging es darum, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und selbstverständlich einen maximalen Erkenntnisgewinn zu generieren, aber auch darum, der besonderen Situation angemessen und mit besonderem Respekt und Rücksicht zu begegnen. Da ist einerseits die Szenerie hier im Plenarsaal: dem Vorsitzenden allein gegenübersitzend, der Blick auf das überdimensionierte Landeswappen, links und rechts umgeben von Abgeordneten, und über den Köpfen viele Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die versammelte Landespresse. Das ist einschüchternd. Selbst Polizisten, die öfter als Zeugen vor Gericht auftreten, hat diese Situation beeindruckt. Dann kommt noch etwas Besonderes hinzu. Hier haben Menschen gesessen, die Schrecklichstes erlebt haben. Da die Strafprozessordnung ergänzend zum Untersuchungsausschussgesetz Anwendung findet, habe ich die Zeugen zu Beginn ihrer Vernehmung trotzdem immer zur Wahrheit ermahnen und ihnen für den Fall, dass sie ihren Pflichten nicht nachkommen und nicht wahrheitsgemäß aussagen, Sanktionen androhen und sie darauf hinweisen müssen, dass sie vereidigt werden können. Von der Flutkatastrophe so stark betroffene Bürger, Ehrenamtliche und Hilfspersonen derart zu belehren, das war keine schöne Aufgabe, und es war auch keine leichte. Wir haben schrecklichste Schilderungen von Menschen gehört, und natürlich haben wir alle, soweit es die klaren Regeln zulassen, gerade in diesen Momenten, bei allen notwendigen Fragen, immer versucht, den Zeugen größtmögliche Anerkennung zu zollen, unsere Wertschätzung auszudrücken und vor allem keine Grenze zu überschreiten. Zu den Aufgaben in einem Untersuchungsausschuss und gerade auch in unserem Untersuchungsausschuss gehört es auch, diese Zeugen bestmöglich zu schützen. Ich hoffe im Sinne der Betroffenen, dass es uns als Ausschuss und mir als Vorsitzendem gelungen ist, dieser schwierigen Aufgabe gerecht zu werden. Mir ist es heute aber auch sehr wichtig, diejenigen um Verzeihung zu bitten, denen ich als Vorsitzender bei diesem schmalen Grat nicht gerecht geworden bin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei vielen dieser Befragungen war die Öffentlichkeit Zeuge; denn unsere Beweisaufnahme war grundsätzlich öffentlich. Lediglich in wenigen Fällen waren wir gezwungen, zeitweise die Öffentlichkeit auszuschließen, um zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu schützen. Uns ist es als Ausschuss aber immer wichtig gewesen, dass die Öffentlichkeit und die Medienvertreter Kenntnis vom Inhalt der nicht öffentlichen Beweisaufnahme erhalten. Wir haben daher ausnahmslos nach jeder nicht öffentlichen Beweisaufnahme entsprechend informiert. Dies gilt im Übrigen auch für unsere Beratungssitzungen, die kraft Gesetzes nicht öffentlich sind. In diesen Sitzungen haben wir, insbesondere was den einen oder anderen Beweisantrag betrifft, zwar zum Teil zugegeben kontrovers, aber immer sachlich und konstruktiv diskutiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ergebnisse unserer Arbeit können Sie im Abschlussbericht vom 2. August 2024 nachlesen, der Ihnen als Drucksache 18/10000 vorliegt. Betrachtet man die Historie, ist es nicht selbstverständlich, dass ein Untersuchungsausschuss mit einem Abschlussbericht endet. Der jüngste Abschlussbericht vor unserem Abschlussbericht stammt aus dem März 2009. Die beiden folgenden Untersuchungsausschüsse endeten ohne Abschlussbericht. Es fällt auf, dieser Abschlussbericht ist kein Bericht wie jeder andere. Wie das Untersuchungsausschussverfahren selbst ist auch dieser Abschlussbericht mit seinen 2.147 Seiten der mit weitem Abstand umfangreichste und längste in der Geschichte von Rheinland-Pfalz. Dies ist, gemessen an dem Ereignis und unserem Auftrag, auch gut so. Der Abschlussbericht, mit viel Fleiß vom Ausschusssekretariat gefertigt, besteht aus dem Bericht des Vorsitzenden, in dem neutral alles dargestellt ist, was in den Sitzungen passierte, was Zeugen und Sachverständige aussagten, und was im Verfahren von Bedeutung war. Auf den Bericht des Vorsitzenden folgen die Wertungen der Fraktionen bzw. der Abgeordneten. Sie legen dar, welche Schlüsse sie ziehen. Das werden wir heute sicherlich auch noch ausführlich hören. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr als 2.100 Seiten, 300 Stunden Sitzungen, 226 Zeuginnen und Zeugen, das alles sind sehr eindrückliche Zahlen. Sie wissen es aber so gut wie ich, dieser Ausschuss war und ist so viel mehr als nur diese Zahlen. Es ist eine ungeheure Zahl von Menschen, die unglaublich viel Zeit, Engagement und Akribie in diesen Ausschuss gesteckt haben. Meinem Empfinden nach hat alle der Wille geeint, ein angemessenes Ergebnis für die Menschen zutage zu fördern, die solch eine schlimme Naturkatastrophe erleben mussten. Deswegen möchte ich Ihnen hier und heute allen noch einmal Danke sagen. Mein Dank geht in allererster Linie an die Menschen, die all ihre Kraft zusammengenommen haben, um vor diesem Ausschuss noch einmal vorzutragen, was sie in dieser Nacht und den Tagen danach erlebt haben, die die schmerzhaften Erinnerungen noch einmal hervorgeholt und vor allem geteilt haben, um einen unverzichtbaren Teil beizutragen, die Fragen rund um diese apokalyptische Naturkatastrophe aufzuklären. All die ehrenamtlichen Kräfte, die hauptamtlichen Retterinnen und Retter, die Menschen, die persönlich betroffen waren, die Mitarbeitenden der Behörden, die die schlimmen Tage ungefiltert erlebt haben, die Polizistinnen und Polizisten, die Unvorstellbares gesehen und gehört haben, die vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die über die schlimmen Lagen in ihrer Heimat berichtet haben. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen, und ganz bestimmt habe ich Gruppen vergessen, ich meine sie aber alle gemeinsam, wenn ich als Ausschussvorsitzender sage: Ich danke aus tiefstem Herzen allen Zeuginnen und Zeugen, die uns hier Bericht erstattet, Fragen beantwortet und Informationen geliefert haben, ohne die dieser Ausschuss niemals in der Lage gewesen wäre, seine Arbeit zu verrichten. Danke. (Beifall im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch allen Sachverständigen in diesem Ausschuss danken, die mit ihren Gutachten und ihrer Expertise die Arbeit in diesem Ausschuss maßgeblich vorangebracht haben. Vieles von dem, was wir hier als fachlichen und versierten externen Input erhalten haben, hätten wir uns nicht oder nur sehr, sehr langwierig selbst erarbeiten können. Dass dabei am Ende nicht immer die einheitliche Antwort stand, sondern sich zum Teil auch widersprüchliche Aussagen gegenüberstanden, das schmälert die Qualität nicht. Es zeigt aber, wie komplex die Fragen waren, die es zu beantworten galt. Was uns von den Sachverständigen und Expertinnen und Experten zugeliefert wurde, hat einen maßgeblichen und unerlässlichen Anteil daran, dass sich dieser Ausschuss ein fundiertes Bild zu den zu klärenden Fragen machen konnte. Ohne sie hätte das Ergebnis qualitativ niemals so ausfallen können, wie es nun, denke ich, gelungen ist. Dafür haben die Sachverständigen viel Zeit und, ja, mitunter auch viele Nerven investieren müssen. Ich möchte auch dafür ausdrücklich Danke sagen. (Beifall im Hause) Ich möchte ebenso der Staatsanwaltschaft danken, die diesen Ausschuss mit wertvollem Aktenmaterial und wichtigen Aussagen unterstützt hat. Die Einblicke, die wir so gewinnen konnten, waren für die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses unverzichtbar. Ich möchte darüber hinaus dem Wissenschaftlichen Dienst danken, der mit drei Gutachten zu Rechtsfragen einen wichtigen Teil beigetragen hat. Diese Gutachten sind ebenso Teil des Abschlussberichts. Ich möchte auch der Landesregierung sowie ihren nachgeordneten Behörden danken, dass sie diesen Ausschuss mit gigantischen Mengen an Daten, Akten und Informationen versorgt haben. Stellvertretend für die vielen, vielen Mitarbeitenden, die sich hier engagiert haben, danke ich insbesondere dem Beauftragten der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann blicke ich in diesem Rund auf einige Menschen, denen ich als Vorsitzender dieses Ausschusses ebenso sehr nachdrücklich danken möchte. Zum einen der Landtagsverwaltung, angeführt durch unseren Präsidenten Hendrik Hering und die Landtagsdirektorin Ursula Molka, die uns zu jeder Zeit sämtliche Ressourcen in großzügigster Art und Weise zur Verfügung gestellt haben, damit wir unserer Arbeit nachgehen konnten. Und dann ganz, ganz besonders dem über die Maßen hervorragenden Ausschusssekretariat. Ohne dieses Ausschusssekretariat hätte dieser Ausschuss zu keiner Sekunde gelingen können. Mitunter wird geschrieben, wie viele Stunden Abgeordnete und Journalisten an Sitzungen, an Sitzungstagen in diesem Raum verbracht haben. Rechnen Sie gerne einige, nein, rechnen Sie viele, viele Stunden hinzu, um annähernd eine Ahnung zu bekommen, wie viel Zeit und Arbeit vom Ausschusssekretariat – stellvertretend möchte ich unseren Herrn Dr. Hardt und unsere Frau Neef nennen –, wie viel von diesen beiden Menschen investiert wurde. (Beifall im Hause – Der Redner wendet sich applaudierend an das Präsidium) Um eine Ahnung davon zu bekommen, was da alles dahinter steckt, zum Beispiel auch im Wochentakt die Protokolle zu fertigen – an dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an Frau Dr. Voßen –, Anträge zu überprüfen, während der Sitzungen stundenlang dem Vorsitzenden mit Rat und Tat – das war sehr oft nötig – und manchmal auch mit ganz praktischer Hilfe zur Seite zu stehen, das war und ist alles mehr als das, was man erwarten darf. Daher ein großes, großes Dankeschön. Mein Dank geht in diesem Zusammenhang auch an alle diejenigen Menschen im Landtag, die stets im Hintergrund bleiben, die aber oft, wenn ich rund eine Stunde vor Sitzungsbeginn in den Plenarsaal gekommen bin, schon da waren, und wenn ich als einer der letzten dann gegangen bin, immer noch gearbeitet haben. Die Menschen, ohne die ein solcher Ausschuss nicht möglich wäre, diejenigen, die hier für die Sicherheit garantiert haben, diejenigen, die dafür gesorgt haben, dass sich alle Beteiligten an langen Sitzungstagen stärken konnten, um konzentriert weiterzuarbeiten, diejenigen, die morgens alles vorbereitet und abends das Plenum wieder hergerichtet haben, diejenigen, die dafür gesorgt haben, dass die Technik einwandfrei funktioniert hat. Ihnen allen und allen Weiteren hinter den Kulissen, die so fleißig waren, möchte ich auch für diesen sehr wichtigen Beitrag zum gesamten Gelingen danken. Ich möchte mich ebenfalls bei den Menschen bedanken, die wieder heute hier oben sitzen. Unsere freie Presse hat rund um diesen Untersuchungsausschuss im Dienst der Sache eine unglaubliche Arbeit verrichtet. Die Überstundenkonten so manches Redakteurs und mancher Korrespondentin dürften wahrscheinlich noch heute aus allen Nähten platzen. Ohne sie wäre aber so vieles von dem, was hier erarbeitet und aufgedeckt wurde, niemals so breit und gut verständlich an die große Öffentlichkeit gelangt. Das war und ist generell ein wichtiger Dienst an unserer Demokratie. Besonders im speziellen Fall dieses Untersuchungsausschusses ist die Rolle der freien Presse eine sehr wertvolle und besondere gewesen. Ja, auch das sage ich ganz offen, selbstverständlich gab es Momente, in denen ich mich geärgert habe, dass Dinge in die Medien gelangt sind und dort bewertet wurden, bevor wir sie im Untersuchungsausschuss, wo sie hingehören, mit den Zeugen neutral und unvoreingenommen besprechen konnten, aber das war extrem selten und ist selbstverständlich bei einem Ausschuss dieser Dimension unvermeidbar. Man kann rückblickend sagen: Es war Ihre Berichterstattung, die diesem Ausschuss wichtige Anhaltspunkte für die richtigen Fragen und Untersuchungen gegeben hat. Es waren Aussagen in diesem Ausschuss, die zum Ausgangspunkt für Ihre Berichterstattung wurden, und es waren Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesem Ausschuss, die durch Ihre Arbeit eine breite Öffentlichkeit erlangt haben, damit sich die Menschen draußen ein eigenes Bild machen konnten. Ihnen war die besondere Verantwortung und Bedeutung rund um diesen Ausschuss sehr bewusst. Ich habe Ihre Arbeit als angemessen empfunden. Es ist ein seltenes und eher kleines Wort, das für mich aber in diesem ganz speziellen Kontext große, große Bedeutung hat. Ich möchte Ihnen allen dafür ganz herzlich danken. (Beifall im Hause) Ich möchte mich aber auch bei einer anderen Gruppe bedanken, die viel Zeit, Engagement und Expertise in diesen Ausschuss und in die Ausschussarbeit gesteckt hat und deren Hilfe unverzichtbar war: den Mitarbeitenden der Fraktionen. Sie haben nicht nur jeden Freitag in den Sitzungen gesessen, sie haben in stundenlanger Arbeit vor- und nachbereitet, Akten gewälzt und Gutachten bewertet, Pressemeldungen und Zusammenfassungen geschrieben, Stunden im Aktenleseraum verbracht und im Onlinesafe gearbeitet. Ohne sie wäre der eine oder andere Punkt nicht so ausführlich und aufklärend beleuchtet worden. Auch für Sie gilt: Sie haben genau wie wir Abgeordnete die teils bedrückenden Inhalte der Akten durchgearbeitet, die Zeugenaussagen erlebt, hautnah erlebt. Ich kann für alles das, was Sie hier in den vergangenen drei Jahren geleistet haben, nur von Herzen Danke sagen. (Beifall im Hause) Damit komme ich zur letzten Gruppe, der ich danken möchte: Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, allen voran den Obleuten im Ausschuss. Stellvertretend möchte ich mich bei den Obmännern der Fraktion bedanken, die mit ihrer Arbeit den Untersuchungsausschuss komplett oder über große Teile gestaltet haben: Herr Nico Steinbach, Herr Dirk Herber, Herr Carl-Bernhard von Heusinger, Herr Philipp Fernis, Herr Stephan Wefelscheid, Herr Michael Frisch. Besonderer Dank geht auch an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Marcus Klein. Ich danke Ihnen und allen beteiligten Abgeordneten für Fleiß, Akribie und Engagement, allen voran aber für eine Sache: das Gespür für die besondere Verantwortung, die wir getragen haben. Es ist nicht selbstverständlich, erst recht nicht in einem Untersuchungsausschuss, dass politische Spielchen zurück- und eine konstruktive, sachliche und aufklärerische Atmosphäre und Arbeit im Vordergrund stehen. Dieser Ausschuss hätte zu einem dunklen Kapitel für dieses Parlament werden können. Mein uneingeschränktes Empfinden ist, dass es nicht so kam, sondern das Gegenteil der Fall war. Dafür möchte ich Ihnen als Vorsitzender ganz herzlich danken. (Beifall im Hause) Erlauben Sie mir hier kurz ein paar persönliche Worte; denn ohne die Hilfe all der erwähnten Menschen hätte ich nie Vorsitzender dieses Ausschusses sein können. Es war gegenüber den Menschen in diesem Land eine sehr besondere Verantwortung, die ich gerne getragen habe. Es war für mich persönlich wie kaum etwas anderes eine Aufgabe, die die Bedeutung und die Stärke unseres Parlamentarismus vor Augen geführt hat. Ich bin demütig vor dem, was wir alle gemeinsam in dieser Zeit erlebt und erarbeitet haben. Es war mir eine Ehre, dieses Amt ausgeübt haben zu dürfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Ende noch ausführen, warum ich all diesen Dank aussprechen wollte. Für mich bleibt am Ende mit Blick auf die Ergebnisse, mit Blick auf die schon eingegangenen Reaktionen auch der Menschen aus dem Ahrtal und mit Blick auf die konstruktiven Folgen dieses Ausschusses ein klares Fazit: Untersuchungsausschüsse können gelingen. Dieses Schwert des Parlaments kann ein sehr scharfes sein. Ein solcher Untersuchungsausschuss kann eine demokratische und parlamentarische Urgewalt sein; denn er ist nicht planbar. Niemand weiß, was die Zeugen sagen werden, was die Untersuchungen ergeben. Ein Untersuchungsausschuss hat eine eigene, nicht zu berechnende Dynamik. Er kann gelingen, wenn wirklich alle Mitglieder an Aufklärung interessiert sind. Dann kann er Licht ins Dunkle bringen. Wenn ihm das gelingt, ist er für die Menschen und für unsere Demokratie ein Gewinn. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es gesagt, Demut und Verantwortung stehen für mich wie keine anderen Worte oder Gefühle für diesen Untersuchungsausschuss, und doch ist zum Ende hin mit dem Erstellen des Abschlussberichts, dem Vor-Augen-Führen aller Erkenntnisse, dem Verarbeiten von so viel Expertise noch ein anderes Wort und Gefühl erwachsen, das im Kontext dieser verheerenden Katastrophe zunächst irritieren mag. Es ist Hoffnung. Ich als Vorsitzender – aber ich weiß, auch viele der Abgeordneten, der Mitarbeitenden – verbinde mit diesem Ausschuss, seiner Arbeit und seinen Erkenntnissen die Hoffnung, dass es gelungen sein kann, Menschen, die Schlimmstes erleiden mussten, die eine oder andere Antwort auf drängende und schmerzende Fragen zu geben, eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Die Hoffnung, dass dies einen kleinen Teil beitragen kann, Dinge zu verstehen und verarbeiten zu können, so schwer es auch ist, damit die Menschen am Ende über diesen Untersuchungsausschuss sagen können: Die haben ihre Arbeit gemacht. Aber nicht nur das, viele Beteiligte am Ausschuss und ich haben auch noch eine andere Hoffnung. Die Hoffnung, dass es gelungen ist, einen Teil beizutragen, damit sich die Folgen einer solchen Naturkatastrophe in unserem Bundesland nie wieder so wiederholen, dass wir beitragen konnten aufzuzeigen, was geschehen ist, wer welche politische Verantwortung trägt und was daraus folgen kann, dass wir ein Teil sein konnten, der beiträgt, künftig Schaden und Schmerz von diesem, von unserem Land Rheinland-Pfalz und seinen Menschen fernzuhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss hat Ihnen, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, seine Ergebnisse vorgelegt. Auf mehr als 2.100 Seiten finden Sie strukturierte Zeugenaussagen, grundlegende Gutachten, wissenschaftliche Einschätzungen, Bewertungen von Expertinnen und Experten sowie die Schlussfolgerungen und Einschätzungen der Mitglieder in diesem Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“. All das hat Ihnen der Ausschuss bereits übermittelt. Sie haben sich während des laufenden Prozesses mit den Ergebnissen befasst und hatten nun die Zeit, sich auch mit der endgültigen Version des Abschlussberichts zu befassen. Als Ausschussvorsitzender bleibt mir nur zu hoffen, dass wir Ihre Erwartungen und Ansprüche erfüllen konnten und die Arbeit des Ausschusses mit der Besprechung des Abschlussberichts heute zu Ihrer Zufriedenheit beendet werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gut und wertvoll die Ergebnisse dieses Ausschusses sind, diese Beurteilung obliegt mir nicht. Sollte die Zeit aber zeigen, dass es uns gemeinsam gelungen ist, wichtige Fragen ehrlich zu beantworten und dazu beizutragen, dass das Leben der Menschen sicherer und verbessert wird, dann können und sollten wir alle gemeinsam als Mitglieder dieses Parlaments dankbar sein, dass es so ist; denn dann hat dieser Untersuchungsausschuss dieses Land und das Leben der Menschen konkret zum Positiven verändert. Mein Leben, diese Bemerkung sei mir am Ende gestattet, hat dieser Untersuchungsausschuss in jedem Fall verändert. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltend starker Beifall im Hause)

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Hendrik Hering

Wir kommen zur Aussprache und beginnen mit der CDU-Fraktion. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Martin Haller, danke für diesen angemessen sachlichen Bericht. Du hast eine wirklich sehr gute Arbeit als Ausschussvorsitzender gemacht. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Wir setzen heute den Schlusspunkt hinter eine intensive Arbeit im Untersuchungsausschuss, in dem wir uns als Mitglieder gemeinsam den besonderen Herausforderungen, Fragen und Schicksalen der Betroffenen gestellt haben, immer in dem Wissen, welche Verantwortung wir tragen, um diese schreckliche Katastrophe aufzuklären. Wir haben gemeinsam nach Lösungen gesucht, um die Verantwortlichkeiten klar zu benennen, und wollten sicherstellen, dass sich eine solche Katastrophe nicht wiederholen kann. Dafür danke ich allen Beteiligten ganz herzlich. Ich glaube, wir haben durch die Arbeit dieses Ausschusses, der vom Willen nach Aufklärung einer politischen Verantwortung getragen wurde, dazu beigetragen, dass die Menschen ein Stück Vertrauen in die Politik zurückgewinnen konnten. Heute ist der Tag der Bewertung eines Ereignisses im Norden unseres Bundeslandes nach feststehenden Fakten. Es ist der Tag der öffentlichen Erörterung und Diskussion über die Ergebnisse der Arbeit unseres parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Heute ist der Tag der Definition von politischer Verantwortung und beschämendem Versagen in einer grausamen Katastrophe. Heute geht es nicht um Details im Kleinklein, sondern um die kritische Bestandsaufnahme der Funktionalität unseres Staates mit Blick auf das grundsätzliche Versprechen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger: Sicherheit, Leben, Gesundheit und Schutz von Hab und Gut vor den Gefahren der Natur. Diese Bestandsaufnahme fällt leider in sehr vielen Elementen negativ aus. Die Landesregierung wird sich heute entspannt zurücklehnen. Es wird keine personellen Konsequenzen mehr geben. Der grüne Staatssekretär und der sozialdemokratische ADD-Präsident als Hauptakteure des Versagens werden von einem politischen Schutzschirm gedeckt, der zur Verteidigung der Landesregierung und der ehemaligen Ministerpräsidentin Marie-Luise Dreyer aufgespannt wurde. Die regierungstragende Mehrheit in diesem Haus hat sich aus Parteiräson dazu entschieden, die Mäntel des Schweigens, Vertuschens und Schönredens über die Hintergründe einer Katastrophe zu werfen, die das idyllische Leben der Menschen im Ahrtal und in der Eifel grausam und brutal getroffen hat. Die Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 wurde für das Ahrtal, den Vulkaneifelkreis, den Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Kreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich zu einem realen Endzeitfilm mit unfassbaren Auswirkungen. Bäche verwandelten sich in reißende Flüsse, die ganze Ortschaften wegspülten. Die blühenden Landschaften, die die Menschen ihr Zuhause nannten, wurden zu einem Albtraumkrater. 136 Menschen verloren in dieser verheerenden Nacht allein in Rheinland-Pfalz ihr Leben. Hunderte wurden verletzt und kämpfen noch heute mit den körperlichen und seelischen Folgen dieser Tragödie. Abertausende haben ihr Hab und Gut durch die Wassermassen verloren. Häuser, die einst Schutz boten, wurden in Sekundenschnelle von den Fluten mitgerissen. Stein auf Stein erbaute Erinnerungen, Zukunft, Träume, alles verschwand im tosenden Wasser. Die Bilder, die uns aus dem Ahrtal erreichten, waren von den ersten Minuten an erschütternd. Verzweifelte Menschen, die auf den Dächern ihrer Häuser um Hilfe rufen, die Taschenlampen schwenken, schier unendliche Schlammwüsten, die einst malerische Landschaften und Dörfer waren. Danach eine Stille, die für den Verlust so vieler Lebensgeschichten sprach. Diese Katastrophe war nicht nur ein Wetterphänomen, sie war ein Wendepunkt, der nicht nur die Menschen im Ahrtal, sondern in ganz Deutschland auf die Probe stellte. Diese düstere Katastrophe zeigte aber auch, was Menschen imstande sind, füreinander zu leisten und zu helfen. Meine Damen und Herren, wir sind heute hier, um die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ zu besprechen, den die CDULandtagsfraktion im Herbst 2021 beantragt hat. Die Zahlen und Fakten unserer Arbeit, die Anzahl der Zeugen und die zu sichtenden Dokumente hat Ihnen der Vorsitzende des Ausschusses gerade vorgetragen. Doch nicht nur darin unterscheidet sich dieser Untersuchungsausschuss von anderen. Es waren die vielen Opfer und Tausende von dieser Katastrophe direkt Betroffene, körperlich, materiell, seelisch, die die Arbeit von uns Abgeordneten, unseren Mitarbeitern und die Umstände der Beweisaufnahme bestimmt haben. Es wurde still in den Sitzungen, wenn Zeugen ihre Erfahrungen direkt aus der Flutnacht, aus dem Geschehen heraus berichteten. Es waren emotionale Schilderungen von Menschen, die unaussprechbar Schlimmes erleben und mit ansehen mussten. Still war es auch, als der Ausschuss zum ersten Mal die Videos der Polizeihubschrauberstaffel mit den dramatischen Aufnahmen gesehen hat. Es waren die Momente, in denen es gemeinsame Anerkennung, sogar Beifall, im Ausschuss gab, nämlich dann, wenn Zeugen stellvertretend für viele von ihren unermüdlichen, selbstlosen und mitunter lebensgefährlichen Einsätzen berichteten, in denen sie oft über ihre eigenen Kräfte hinausgingen. Exemplarisch an dieser Stelle nenne ich den heldenhaften Einsatz der Besatzung des Rettungshubschraubers Air Rescue Nürburgring. Trotz fehlender Winde am Hubschrauber retteten sie in einer wagemutigen Aktion fünf Menschen vom Campingplatz Stahlhütte. Diese selbstlose Entschlossenheit, anderen Menschen in ihrer Not zu helfen, begegnete uns sehr oft und zeichnete ein bemerkenswertes, großartiges Bild gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land und in unseren Nachbarländern. Meine Damen und Herren, es waren die vielen Feuerwehrleute, die Angehörigen des THW, die Helfer der anderen Hilfsorganisationen und so viele mehr aus dem Ahrtal selbst und aus den Nachbarkommunen, die trotz mitunter eigener Betroffenheit bis zum Umfallen gegen die Fluten gekämpft haben. Ohne diese Helden wären viele Menschen heute nicht mehr am Leben. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Ohne ihren selbstlosen Einsatz in diesen Stunden wäre noch vieles sehr viel schlimmer gekommen. Deshalb möchten wir als Fraktion vollkommen unabhängig von den Ergebnissen der Beweisaufnahme – ich glaube sogar, sagen zu dürfen, das ganze Parlament wird sich anschließen – sagen, wir sprechen denjenigen unseren aufrichtigen Dank, unsere Anerkennung und unseren tiefen Respekt aus, die so viele Menschen in dieser Nacht retten konnten und die in den Stunden, Tagen und Wochen danach über die eigenen Kräfte hinaus schier Unvorstellbares geleistet haben. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dem Bericht des Vorsitzenden kann die CDU-Fraktion uneingeschränkt zustimmen. Unser ausdrücklicher Dank geht auch an das Ausschusssekretariat für die hervorragende Arbeit. – So weit die Gemeinsamkeiten. Über 1.200 Seiten Beweisaufnahme sprechen aber eine ganz andere, klare Sprache, als die Mehrheitsmeinung der Ampelfraktion uns weismachen will. Jeder kann es lesen, kann erkennen und mit Händen greifen, dass die Ampelmehrheit auf eine populistische Art und Weise selbst klar belegbare Fakten ausblendet. Es wird sicher gleich noch zu verfolgen sein, dass die frühe Wortgebung der Landesregierung schon ab dem ersten Tag der Katastrophe zur allgemeinen politischen Sprachregelung und damit letztlich zur Ermittlungsmaxime der Ampelkoalition wurde. Das große Aufklärungsversprechen von Regierung und den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP erschöpft sich selbst heute noch alleinig im ausgestreckten Zeigefinger auf den damaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler und seine auch für uns ohne Zweifel belegte und unentschuldbare Verantwortungsverweigerung und den Missständen vor Ort. Das ist alles. Mehr kam von den regierungstragenden Fraktionen nicht. Gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen. Die fehlende Einsicht trotz aller offensichtlicher, individueller und politischer Fehler auf Landesebene, auf die ich gleich eingehen werde, diese fehlende Einsicht zeigt, dass das Nicht-eingestehen-wollen von Verantwortung, das Nichtstun in der Hoffnung, dass es schon ein anderer machen wird, nicht nur in Berlin, sondern auch in besonderer Art und Weise in Rheinland-Pfalz zum festen Programm des politischen Handelns der Ampel wurde. Die stille Hoffnung, die Öffentlichkeit werde den schönen und gefühlsbetonten Worten Glauben schenken, hat sich ins Gegenteil verkehrt. Man wird Ihren Worten nicht mehr glauben, man wird Ihnen nicht mehr vertrauen können. Die Auszeichnung von vier Journalisten aus Rheinland-Pfalz für ihre Ermittlungen nach der Hochwasserkatastrophe sind zu Recht erfolgt. Als im Jahr 2016 das Wort „postfaktisch“ von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres gewählt wurde, da ahnte niemand, dass den politisch Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz die emotionalen Effekte von Wortgebungen vor allem für die eigene Zielgruppe wichtiger wurde als ihr objektiver Gehalt, und das verbunden mit einem Überschütten der Öffentlichkeit mit irrelevanten Fakten zur Ablenkung vom Wesentlichen. Bestes Beispiel dafür ist die Aussage der ehemaligen Ministerpräsidentin nach der Katastrophe, es gelte nun, den Blick nach vorn zu werfen, um die Folgen der Katastrophe zu bewältigen. Dieser Versuch der Vernebelung von Verantwortung ist gescheitert. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Allein ein übersteigerter politischer Egoismus verhindert die Bitte auf Entschuldigung für das überwiegend staatliche Organversagen. Das wird nun Ihr Ballast der nächsten Jahre sein, Herr Ministerpräsident Schweitzer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die CDU-Landtagsfraktion sind die Ergebnisse der Beweisaufnahme klar und eindeutig. Es lässt sich Folgendes festhalten: Zuerst müssen wir erkennen, dass trotz der unvermeidlichen Fehleinschätzungen, die selbstverständlich in vielen Katastrophensituationen auftreten können, viele Entscheidungen und Handlungen vor allem bei den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften vor Ort über die üblichen Erwartungen hinaus richtig getroffen worden sind. Das ist für uns ganz besonders wichtig zu betonen, weil es im Folgenden eher das Unterlassen war als ein fehlerhaftes Handeln in der Katastrophe. Obwohl die Konsequenzen dieselben sind, werden Handlungen immer stärker beobachtet als die Unterlassungen. Das Unterlassen einer Handlung wird als weniger schlimm wahrgenommen als eine aktive Handlung. Dabei zeigte uns doch Helmut Schmidt bei der Elbeflut oder Matthias Platzeck bei der Oderflut, dass es in einer Katastrophe auf das Handeln ankommt. Deshalb verteidigen wir die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte vor Ort vor der Kritik. Wir verurteilen das kollektive Unterlassen der Landesregierung, der Landesbehörden und des Landrats Dr. Pföhler. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Vorab ist es wichtig, auf die gravierenden Mängel der Warninfrastruktur und des Warnsystems hinzuweisen. Beide waren insgesamt grob fehlerbehaftet. Die Warnungen wurden nicht nur zu spät herausgegeben, sondern waren darüber hinaus für die Betroffenen mit unklaren Inhalten versehen. Gerade die vom Land herausgegebenen Hochwasserinformationskarten boten durch die fehlende Berücksichtigung historischer Hochwasser nur eingeschränkten Aussagewert und waren in ihrer Verständlichkeit unzureichend. Hier muss dringend für alle Teile des Landes nachgebessert werden. Wir konnten eindeutig feststellen, dass im Zeitraum vor der Flutkatastrophe, also insbesondere zwischen 10. und 13. Juli 2021, ausreichend Informationen wie zum Beispiel vom Deutschen Wetterdienst und von EFAS vorhanden waren, um als Experten die Situation bewerten zu können. Unter den Experten im Land kursierten Sätze wie: Dann werden wir sehen, ob die angekündigte Sintflut kommt. Bedauerlicherweise mussten wir feststellen, dass aus diesen Informationen nicht die notwendigen konkreten Handlungen, Maßnahmen und Warnungen für die Bevölkerung abgeleitet wurden. Die Experten saßen auf der Landesebene. Es hat uns zutiefst erschrocken, dass die Landesregierung in ihrer Kommunikation sowohl intern als auch nach außen vollkommen unzureichend agierte. Die drohende Katastrophe war bereits frühzeitig erkennbar, wie zum Beispiel eine Mail der damaligen Präsidentin des Landesamts für Umwelt, Frau Riewenherm, am 14. Juli um 18.24 Uhr zeigte – ich zitiere –: „Hier bahnt sich eine Katastrophe an.“ Eine Reaktion der Landesregierung darauf blieb vollständig aus. Das ganze Wettergeschehen in dieser Nacht war weder unvorhersehbar noch unvorstellbar. Achten Sie einmal bei meinen nachfolgenden Rednern auf die Wortwahl bei der Beschreibung der Katastrophe. Die Verwendung von unvorhersehbar und unvorstellbar dient lediglich dem Kleinreden eigener Verantwortung. Nun, mit einem mag man nicht gerechnet haben können, mit den verschärfenden Kaskadenwirkungen kollabierender Brücken durch die Verklausung und den dadurch bewirkten Aufstauungen sowie dem Sturzflutcharakter, der die Schäden um ein Vielfaches vergrößerte. Es gab im Land keine Kommunikation, keine Zusammenkunft, keinen Abgleich des Kenntnisstands, keine Absprachen über erforderliche Maßnahmen, keinen Kontakt zu den Krisenstäben vor Ort und keine Reaktionen an die Öffentlichkeit oder an die Medien. Im Gegenteil, alle Vertreter dieser Landesregierung gaben in den Vernehmungen an, sie seien davon ausgegangen, dass der Katastrophenschutz funktioniere. Man verließ sich darauf, dass die jeweiligen anderen Ministerien aktiv und angemessen reagieren würden, oder man machte sich, wie Herr Staatssekretär Manz, der die warnende Nachricht von Frau Riewenherm erhalten hatte, nach dessen eigenen Worten „ein Bierchen auf und setzte sich vor den Fernseher“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, keiner von Ihnen oder von der Führung in Ihren Ministerien und nachgeordneten Behörden stellte sich die Frage, ob es nach den zunehmend eingehenden Informationen zu einer schlimmen Katastrophe vor Ort kommen könnte. Sie vergewisserten sich eben nicht, vielleicht auch bewusst nicht, ob wirklich alles getan wurde, um die Menschen zu warnen oder zu retten. Stattdessen vertrauten Sie blind auf ein Warnsystem, das nicht eingeübt war und nur rudimentär funktionierte. Die ersten 30 Seiten unseres Sondervotums zeigen die Fehler und Versäumnisse allein in diesem präventiven Bereich des Hochwasserschutzes auf. Diese Versäumnisse, meine Damen und Herren, kann man mit dem Wort „unvorstellbar“ bezeichnen. Es ist ein Name zu nennen, der mit diesem Desaster persönlich verbunden ist, der als langjähriger Abteilungsleiter fachlich die falschen Weichen gestellt, dann die grüne Karriereleiter bis zum Staatssekretär erklommen und als Schaltstelle, als wichtigster Knotenpunkt im Gefüge des Hochwasserschutzes komplett versagt hat: Dr. Erwin Manz. Es ist aber insgesamt ein Offenbarungseid, ein trauriger Akt der Inkompetenz dieser Landesregierung, dass sich zu keinem Zeitpunkt jemand die grundlegenden Fragen gestellt hat: Könnte es nach den immer eindringlicheren Informationen tatsächlich zu einer katastrophalen Situation vor Ort kommen? Könnte es noch schlimmer kommen? Diese Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren der Landesregierung, hätten nach Ihrem Amtseid oberste Priorität haben müssen. Zudem mussten wir bedauerlicherweise feststellen, dass zu wenige, selbst der hochgelobten Akteure auf der Landesebene, die dramatische Entwicklung am Oberlauf mit der Bitte um Luftunterstützung zur Menschenrettung richtig interpretierten und somit auch nicht die notwendigen Schlussfolgerungen für die unterhalb gelegenen Gebiete zogen. Es bleibt also die Tatsache übrig, dass sich die Landesregierung nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit vergewisserte, ob wirklich alles getan wurde, um die Menschen in Gefahr rechtzeitig zu warnen oder in Sicherheit zu bringen. Sie vertrauten auf dieses Warnsystem, das nicht ausreichend erprobt und dessen grundlegende Funktionsfähigkeit erwiesen untauglich war. Schließlich hätten Sie aufgrund der fehlenden Warnungen vor Ort auf das erhebliche Informationsdefizit in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises schließen müssen. Ihre Ausflüchte, nur dort sei man aufgrund der Ortskenntnis in der Lage zu handeln, verkennen Ihre eigene Verantwortung für die Menschen in unserem Land. (Beifall der CDU) So haben Sie auch während der laufenden Katastrophe als Landesregierung nicht alles versucht, um sich ein aktuelles Lagebild zu verschaffen. Damit fehlte es auch an der Einsicht darüber, dass die Landesregierung die Leitung der Katastrophenbewältigung schon innehatte. Diese Einsicht fehlte, obwohl ausreichend Anhaltspunkte dafür vorlagen. Die Bemühungen, sich ein Bild von der Lage zu machen, schienen wohl eher darauf abzuzielen, dass man sich selbst durch das Vorspielen von Aktivität in ein positives Licht zu rücken versuchte, anstatt aktiv und wirkungsvoll zum Wohl der Menschen zu handeln. Passivität dominierte auf höchster Führungsebene, der Generalstab blieb fast vollständig im Hintergrund und ging schlafen. Entspricht das der Tatsache, oder sollen wir diesen Zustand vielleicht auch nur glauben? Vielleicht haben Sie auch alles gewusst, was in dieser Nacht wirklich passiert ist. Wir konnten nie vollständig aufklären, was in dieser Nacht wirklich passiert ist. (Zuruf von der SPD) Wir können und wollen nicht glauben, dass Sie sich mit dem vorhandenen Wissen in den schlimmsten Stunden schlafen gelegt haben. Wer wollte in solch einem Land leben? Unabhängig davon, welche Lesart die richtige ist, eines bleibt unausweichlich festzuhalten: Sie haben die Menschen im Stich gelassen. (Beifall der CDU und bei der AfD) Die Besuche vor Ort des ehemaligen Innenministers und des immer noch im Amt befindlichen ADD-Präsidenten Linnertz geben deshalb erheblichen Anlass zur Kritik. Anstatt sich Ihrer eigenen Zuständigkeit nach dem Landesgesetz zur Bewältigung der Katastrophe zu stellen, haben Sie sich von der Verantwortung distanziert und als Kapitäne die Brücke verlassen, ohne den Betroffenen die angemessene Unterstützung zukommen zu lassen. Es ist von Ihnen als Ampelkoalition ausnahmsweise einmal nicht bestritten, dass es während der Katastrophe zahlreiche Wissensfragmente und wichtige Erkenntnisquellen gab, sei es vom LfU, der SGD Nord, den örtlichen Polizeibehörden, dem ADAC Hubschrauber Christoph 23 oder den Hubschrauberstaffeln aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Keine dieser Quellen aber wurde auf Landesebene zusammengeführt, weder zu Beginn der Warnungen noch im Verlauf der Ereignisse bis einschließlich des 15. Juli 2021. Alle diese wichtigen Erkenntnisquellen lagen der Landesregierung exklusiv vor. Die Technische Einsatzleitung in Ahrweiler ließ man ahnungslos. Deshalb ist es so unredlich, sich als Landesregierung zusammen mit den tragenden Fraktionen von SPD, Grüne und FDP hinter der unentschuldbaren Verantwortungsverweigerung des Landrats Pföhler zu verstecken, und das nur, um damit das eigene Führungsversagen, das Desinteresse und die begangenen Fehler zu kaschieren. Herr Pföhler hat als Landrat in dieser Situation auf ganzer Linie versagt. Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, haben als Landesregierung auf ganzer Linie versagt. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Der Versuch, die Verantwortung abzuwälzen, fällt jetzt mit voller Wucht auf Sie zurück. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in allen drei Phasen vor, während und nach der Katastrophe wurden im Verantwortungsbereich der Landesregierung gravierende und überraschend schwere Fehler gemacht. Diese sind nach dem Untersuchungsausschuss für alle öffentlich und offensichtlich mit Ausnahme der Ampel, wie man deren Bewertungsteil entnehmen kann, und mit Ausnahme von Ministerpräsident Schweitzer, wie man der Presse entnehmen kann. Diese Versäumnisse müssen zu einer deutlich stärkeren Wahrnehmung politischer Verantwortung führen, als das aktuell der Fall ist. Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit und Klarheit, aber auch mit großer Enttäuschung betonen, die Rücktritte von Frau Ministerin a. D. Spiegel und Herrn Minister a. D. Lewentz wurden noch nicht einmal mit deren offenkundiger Untätigkeit und Fehler begründet, die sie vor, während und nach der Katastrophe begangen haben. Es gab und gibt bis heute keine Einsicht auf eigene politische Verantwortung. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER) So ist es auch vollkommen inakzeptabel, dass Staatssekretär Dr. Manz und ADD-Präsident Linnertz trotz einer im Untersuchungsausschuss nachgewiesenen Unfähigkeit weiter in ihren Ämtern verbleiben. Sie, Herr Ministerpräsident, haben gegenüber der Presse erklärt, es gäbe keine neuen Erkenntnisse nach dem Abschlussbericht des Ausschusses. Das ist am Ende auch gar nicht so sehr erstaunlich. Sie saßen vor der Flut am Kabinettstisch, während der Flut, und Sie saßen nach der Flut am Kabinettstisch, waren also mittendrin statt nur dabei. Wenn Sie sagen, dass Sie durch den Bericht des Untersuchungsausschusses keine neuen Erkenntnisse erhalten haben, dann müssen wir davon ausgehen, dass Sie die ganze Zeit über persönlich bestens informiert waren. Dass Sie Herrn Dr. Manz und Herrn ADD-Präsidenten Linnertz im Amt belassen, zeigt in Anbetracht der Schwere des Versagens eine schwer zu ertragende Ignoranz gegenüber den Menschen in unserem Land und besonders gegenüber den Opfern dieser Katastrophe. Diese Fortsetzung der Politik Ihrer Vorgängerin und die Gleichgültigkeit vor der politischen Verantwortung wird nun auch mit Ihrer Amtszeit verbunden bleiben. (Beifall der CDU) Sie steht symbolisch nur geringfügig hinter den unsäglichen Urlaubsskandalen der ehemaligen stellvertretenden Präsidentin der ADD in der Zeit der Katastrophenbewältigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie auch damals Marie-Luise Dreyer verwenden Sie selbst nun den Blick nach vorn als Devise, um die notwendige Phase der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit dem Organisationsversagen bewusst zu umgehen. Verantwortung selbst für eigene Fehler tragen grundsätzlich immer andere. Wir müssen uns fragen, ob das der richtige Weg für Rheinland-Pfalz ist. In Anbetracht der festgestellten Missstände muss ich Sie erneut auffordern, entlassen Sie die Herren Dr. Manz und Linnertz aus ihren Ämtern. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Joachim Paul, AfD) Es ist höchste Zeit, dass wir die Glaubwürdigkeit ganz zurückerobern und alle zur politischen Verantwortung ziehen, die in der schlimmsten Katastrophe unseres Landes versagt haben. Die ehemalige Ministerpräsidentin hat im Rahmen ihres Rücktritts wiederholt erklärt, sie sehe für das Versagen ihrer Landesregierung vor, während und nach der Flutkatastrophe und auch für eigene individuelle Fehler keine Anhaltspunkte. Diese fehlende Einsicht und das Fehlen einer Entschuldigung setzen Sie nun gerade fort, Herr Ministerpräsident. Ein solches Versäumnis belastet diese Ampelregierung erheblich und kann nicht länger ignoriert werden. Lassen Sie mich Ihnen abschließend deutlich sagen, wie es ist. Die fehlende Einsicht und die mangelnde Demut werden dauerhaftes Zeichen menschlicher Schwäche bleiben. Das ist nun auch mit dieser Amtszeit verbunden. (Beifall der CDU –

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Daniel Köbler GRÜNE

Ach Gott!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regenmengen, die das Ahrtal und dessen Bewohner heimgesucht haben, konnte niemand verhindern und schon gar nicht aufhalten. Ihre Folgen waren ohne jeden Zweifel verheerend. Was wäre zum Schutz der Menschen vielleicht alles möglich gewesen, wenn die Landesregierung ihre Verantwortung übernommen und gehandelt hätte und nicht unterlassen? Wir müssen aber mit Bedauern feststellen, es sind zu viele Menschen gestorben und verletzt worden. Es haben viel zu viele Menschen jegliches Hab und Gut verloren. Es sind viel zu viele Menschen an den von Ihnen zu verantwortenden bürokratischen Verfahren im Wiederaufbau zerbrochen. Deshalb sind wir fest davon überzeugt und teilen die Auffassung, wie sie schon in der Rhein-Zeitung zu lesen war. Politische Verantwortung endet nie. Das dauerhafte Wegducken dieser Landesregierung werden Ihnen weder die Menschen im Ahrtal noch die Menschen in Rheinland-Pfalz jemals verzeihen. (Anhaltend Beifall der CDU, Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie der Abg. Iris Nieland, AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn mit Erlaubnis des Landtagspräsidenten zitieren, nämlich aus unserer Einleitung zur Beweiswürdigung: „Die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 ist die größte Naturkatastrophe, die unser Bundesland seit Leben in dieser Katastrophe lassen. Die psychischen Belastungen hallen bis zum heutigen Tage und mit Sicherheit auch in der weiteren Zukunft nach. Unser Bundesland wurde an diesen beiden Tagen und in jener Nacht bis ins Mark getroffen.“ (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ich möchte daher zu Beginn meiner Rede die Möglichkeit nutzen, erneut mein Mitgefühl und meine Trauer auszusprechen, die auch aufgrund der intensiven Befassung mit der Naturkatastrophe und ihrer Folgen bis zum heutigen Tage den Opfern und ihren Angehörigen gilt. Wir sind in Gedanken bei ihnen. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir sind auch mehr als drei Jahre nach dieser Katastrophe in Gedanken bei ihnen. Ich möchte die Möglichkeit nutzen, Danke zu sagen. Ich möchte im Namen der gesamten SPD-Fraktion all den Menschen danken, die mit ihrer großartigen Arbeit zum Gelingen dieses Untersuchungsausschusses beigetragen haben, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) all den Zeuginnen und Zeugen, all den Sachverständigen, den Mitarbeitenden im Landtag und in den Fraktionen, der Landesregierung, der Staatsanwaltschaft und der Presse, die unsere Arbeit so intensiv begleitet hat. Selbstverständlich möchte ich auch noch einmal all denen danken, die in dieser Flutnacht und in den Tagen danach im Ahrtal und andernorts über sich hinausgewachsen sind, die Menschenleben gerettet haben, die über die Maßen mit angepackt und unermüdlich Trost und Rat gespendet haben. Ihnen allen gilt mein, gilt unser aufrichtiger Dank und unsere tief empfundene Anerkennung. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Diese Anerkennung gilt noch mal explizit der herausragenden Arbeit und Leistung unseres Ausschussvorsitzenden Martin Haller. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Auftrag dieses Untersuchungsausschusses war es, die politische Verantwortung der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen für die Geschehnisse und die Folgen dieser verheerenden Naturkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Ahrtal, aufzuklären. Wenn ich auf die 47 Sitzungen des Gremiums zurückblicke, wenn ich die Kernaussagen der 226 Zeuginnen und Zeugen und 23 Sachverständigen in Erinnerung rufe, wenn ich auf die mehr als 2.100 Seiten im Abschlussbericht schaue, dann muss ich sagen, ich denke, dieses Ziel haben wir mit dem Untersuchungsausschuss gemeinsam erreicht. Ich betone das ausdrücklich, weil es mir, weil es unserer gesamten SPDFraktion zu jedem Zeitpunkt wichtig war, dass diese konstruktive und sachliche Arbeit im Sinne der Aufklärung im Mittelpunkt stand. Das war und ist mir aufgrund der schlimmen Schicksale und der daraus erwachsenen Verantwortung besonders wichtig. Ich hätte es mir als Obmann gegenüber den Menschen im Land nicht rechtfertigen können und wollen, wenn dieser Untersuchungsausschuss und die Arbeit der demokratischen Fraktionen zur Bühne eines politischen Schauspiels verkommen wäre. Ich bin erleichtert, dass dies kaum vorgekommen ist. Ich betone aber auch, ich habe leider das Gefühl, dass seit dem Ende der Beweisaufnahme insbesondere die Fraktion der CDU zwar in zu erwartende, aber dennoch enttäuschende parteitaktisch getriebene und wenig differenzierende Rhetorik verfällt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Herr Herber, wir wollen und wir müssen in der Sache streiten, aber was Sie gerade hier gesagt haben, empfinde ich als Parlamentarier als beschämend. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Ja!) Ich wiederhole Ihre Ausdrücke: populistisch, postfaktisch, jede Glaubwürdigkeit verloren. – Das sind Kampfbegriffe, die ich nur von denen kenne, die das Vertrauen in den Staat zerstören wollen. Mit einer seriösen Aufklärung haben sie nichts, aber auch gar nichts zu tun. Dieses Vorgehen zeichnet ein Bild, das Ihren politischen Willen wiedergibt, aber nicht die Realität. Das ist nicht redlich. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht redlich und auch hart an der Grenze zur Unwahrheit. Ich kann nur appellieren, wir dürfen der Wahrnehmung der Arbeit dieses Ausschusses in der Öffentlichkeit nicht schaden. Hier wurde sehr gute parlamentarische Arbeit für die betroffenen Menschen geleistet, und das dürfen wir nicht mit parteipolitischen Spielchen und Phrasen beschädigen. Diese Gefahr sehe ich aber vor allem durch Ihre Äußerungen und Ihre Pressemitteilungen massiv. Ich will das hier an einem prägnanten Beispiel klarmachen, ein Beispiel aus Ihrem Votum, liebe CDU-Fraktion. Dort steht – ich darf zitieren –: „Über 1.200 Seiten Beweisaufnahme im Berichtsteil ,Zusammenfassung der Beweisaufnahme‘ sprechen eine ganz andere, klare Sprache als die Mehrheitsmeinung, die letztendlich grob simplifizierenden Populismus eigener Art darstellt.“ – Ernsthaft? – „Grob simplifizierender Populismus“? Rund 200 Seiten mit Fußnoten und massenhaft Zitaten von Zeugen und Sachverständigen sind für Sie grob simplifizierender Populismus? Es kommt aber noch schlimmer. Sie haben die plumpe Wertung zu einem Zeitpunkt verfasst, als Ihnen unser Votum noch gar nicht vorlag, als Sie es noch gar nicht kennen konnten. Sie bezeichneten eine Arbeit als simplifizierenden Populismus, die Sie nicht kannten? – Das ist unerhört. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich frage Sie ganz offen: Halten Sie das für eine angemessene Art und Weise der seriösen Diskussion, der gemeinsamen Debatte und der richtigen Folgerungen aus dieser schrecklichen Naturkatastrophe? Finden Sie, dass das ein Ton ist, der den besonderen Anforderungen und Verantwortungen dieses Ausschusses, insbesondere gegenüber den Menschen im Ahrtal, gerecht wird? – Ich finde nein. Es sind genau diese politischen Spielchen, die der Verantwortung dieses Ausschusses nicht gerecht werden. Deswegen will ich mich in meiner Rede auch bewusst nicht an den Bewertungen der Opposition abarbeiten, sondern stelle Ihnen dar, was unsere Kernerkenntnisse dieses Untersuchungsausschusses sind. Dabei beginne ich mit dem, was für uns der rote Faden in diesem Untersuchungsausschuss ist. Der ehemalige Landrat im Kreis Ahrweiler ist als zuständiger Katastrophenschützer seiner politischen Verantwortung in dieser Naturkatastrophe nicht nachgekommen, und zwar auf eine erschreckende Art und Weise. Das ist aus unserer Sicht der Nukleus, auf den sich fast alles in dieser so verheerenden Katastrophennacht zurückführen lässt. Um das zu belegen, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten eine Aussage des Gutachters Frank Roselieb zitieren: „Wir haben es hier nicht mit einem Systemproblem zu tun. Wir haben es hier mit einem Systemsprenger zu tun.“ Das ist in der Aussage maximal klar. Damit ist die Bedeutung dieses Versagens klar ausformuliert. Das ist nicht von mir. Das ist von einem neutralen Gutachter. Herr Roselieb hat auch ausgeführt, warum das so ist. Ich darf weiter zitieren: „Das heißt, eine Person war der Meinung, es ganz anders zu machen, anders machen zu müssen: Ich brauche keinen Verwaltungsstab, ich muss auch gar nicht da sein, ich kann alles delegieren, ich schaffe von drei Einheiten, die seit 70 Jahren in Deutschland Standard sind, schaffe ich ganz einfach zwei ab. Das mache ich eigenständig, ohne es mir genehmigen zu lassen.“ Das ist, wie wir nach drei Jahren der Untersuchung genau wissen, der Kern, aber noch nicht das ganze Ausmaß der Verfehlungen. Dass dies entscheidende Folgen hatte, liegt auf der Hand. Das ist, lassen Sie mich das an dieser Stelle direkt ausführen, keine Einzelmeinung. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Abschlussbericht den Sachverständigen Professor Dr. Dominic Gißler zu der Rolle des ehemaligen Landrats und einer weiteren Person: „Die zwei Protagonisten, die haben eine verantwortliche Schlüsselstellung innegehabt bei der Vorbereitung auf Einsätze, und sie haben eine verantwortliche Schlüsselstellung im Einsatz am 14. Juli innegehabt.“ Schlüsselstellung: Auch hier heißt es also maximal klar, der ehemalige Landrat steht im Zentrum der Vorbereitungen für einen Katastropheneinsatz und theoretisch im Einsatz in der Katastrophe. Theoretisch, weil wir alle wissen, dass er in der Praxis nicht da war. Die Verfehlungen des Landrats waren somit nicht ein Puzzleteil von vielen, sondern eine Verfehlung bei dem, was der Sachverständige als verantwortliche Schlüsselstellung bezeichnet. Wenn wir diese Aussagen und Schlussfolgerungen der Sachverständigen und nicht von uns Politikern, sondern der Sachverständigen, ernst nehmen, und das sollten wir, dann kann es keine Zweifel daran geben, welchen gigantischen Anteil die Verfehlungen des ehemaligen Landrats im Kreis Ahrweiler hatten. Wir haben uns diesen Punkt nicht ausgedacht und nicht zusammengebastelt. Wir haben das buchstäblich schwarz auf weiß vor uns liegen. Um klar zu machen, welche Dimensionen die Folgen dieser Verfehlungen hatten, möchte ich noch einmal mit Erlaubnis des Präsidenten den Sachverständigen Gißler zitieren. Der Zusammenhang zwischen der unzureichenden Vorbereitung und dem nicht ausreichenden Einsatzergebnis ist klar geworden. Zusammengefasst: Wir haben einen Sachverständigen, der sagt, wir haben ein System, und wir haben eine Person, die dieses System sprengt. Wir haben einen Sachverständigen, der sagt, die mangelnde Vorbereitung hatte verheerende Folgen. Ich weiß nicht, welche andere Schlussfolgerung man ziehen soll, außer dass diese Verfehlungen der Kern für die schweren Folgen der Katastrophe sind. Die Dimension der Verfehlungen des ehemaligen Landrats gebe ich Ihnen hier nur stakkatoartig wieder: Vorsorge für den Katastrophenfall nicht ausreichend, Übertragen von Alarm- und Einsatzplänen nicht erfolgt, Katastrophenschutzschulungen vor der Haustür nicht besucht, ausreichende Rahmenbedingungen für die Technische Einsatzleitung nicht gegeben, Einrichtung eines Verwaltungsstabs nicht erfolgt, Beteiligung am Einsatzgeschehen sporadisch bis gar nicht, Erreichbarkeit in der Katastrophe schwierig bis unmöglich, Anwesenheit in der Technischen Einsatzleitung nur fürs Foto, Warnung der Bevölkerung ausgelöst Stunden zu spät, Angebot der Übernahme der Einsatzleitung abgelehnt. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Der damalige Landrat Dr. Pföhler ist seiner politischen Gesamtverantwortung als oberster Katastrophenschützer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe nicht gerecht geworden. Das ist unser Fazit. Da gilt es ebenso – das möchte ich aus guten Gründen hier noch einmal eindeutig festhalten – genau zu bleiben. Unser Fazit lautet nicht, der Landrat trägt die alleinige Schuld. Unser Fazit lautet auch nicht, außer dem Landrat haben alle alles richtig gemacht. Das ist bei einer Naturkatastrophe dieser Dimension ohnehin schlechterdings unmöglich. Unser Fazit lautet, der damalige Landrat ist seiner politischen Gesamtverantwortung als oberster Katastrophenschützer nicht gerecht geworden. Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es, politische Verantwortung zu klären. Die ist beim ehemaligen Landrat eindeutig gegeben. Darin liegt der Nukleus der schweren Folgen. Dass diese Verfehlungen schlimme Folgen hatten, haben wir in diesem Ausschuss mehrfach gehört. Ich nenne ein Beispiel: das unvollständige Lagebild vor Ort und in der Folge bei allen übergeordneten Stellen. Aufgrund der Verfehlungen des Landrats war die Technische Einsatzleitung, kurz TEL, in vielen Bereichen nicht so aufgestellt, dass sie auf die Katastrophe angemessen reagieren konnte. Ebenso wurde das Ausmaß der Katastrophe bis tief in die Nacht, teils noch bis zum nächsten Nachmittag, unterschätzt und erst spät erfasst, weil Vorbereitungen ausblieben, weil wichtige Positionen teils nicht besetzt waren, weil der Verwaltungsstab fehlte, weil Räume ungeeignet waren und vieles mehr. All das führte dazu, dass in der TEL, in der Einheit, die im Kern des Geschehens steht, die Quelle für nachfolgende Stellen ist, trotz enormen Einsatzes der Kräfte kein realistisches Lagebild vorlag und damit auch kein valides Lagebild weitergegeben werden konnte. Exemplarisch möchte ich dazu mit Erlaubnis des Präsidenten Aussagen der Zeugen aus der TEL bemühen. Wir haben aus der TEL Sätze gehört wie: Die gesamte Lage war mit Sicherheit keinem bewusst. Jeder, der das sagt, hat die Tage nicht erlebt. – Und weiter: Also ein komplettes Lagebild hat man vielleicht an Tag 5, Tag 6, Tag 7. – Ein weiterer Zeuge gab an, ein großes Problem sei der Ausfall der Kommunikation gewesen. Die Folge, somit habe niemand gewusst, wie die Lage sei. Ein Dritter berichtete – ich zitiere –: Lagefeststellung und Lagebild ist am Anfang erfolgt, aber später aufgrund der Schnelligkeit der eingehenden Meldungen fast nicht mehr möglich. – Eine weitere Zeugenaussage war, dass das wahre Ausmaß der Katastrophe erst Tage später klar geworden sei. Für uns ist die Folgerung daraus offensichtlich. Das Ausmaß kann für die Landesregierung nicht abzusehen gewesen sein. Insbesondere ließ sich aus den unvollständigen Informationen bei den nachgeordneten Behörden in der Flutnacht kein Schwerpunkt im Kreis Ahrweiler erkennen, sondern vielmehr eine Betroffenheit verschiedener Landkreise mit unterschiedlichsten Einsatzschwerpunkten; denn auch das wissen wir aus unserer Ausschussarbeit, in vielen anderen betroffenen Landkreisen funktionierte die Vorsorge und Lagebewältigung wesentlich besser mit der Folge, dass von dort mehr Schadensmeldungen erfolgten. Wir haben es bei der Vernehmung der Zeugen der ADD gehört. Einsatzschwerpunkte bildeten in der Nacht zunächst der Landkreis Ahrweiler, aber auch der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Landkreis Vulkaneifel, der Landkreis TrierSaarburg, die Stadt Trier und der Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die Informationslage ließ keine Rückschlüsse auf die später bekannt gewordene Dimension der Flutkatastrophe im Ahrtal zu. Nach Angaben eines Zeugen wurde die Koordinierungsstelle der ADD von allen Kreisen relativ gleichmäßig in Anspruch genommen. Die gleiche Erkenntnis gilt für das Lagezentrum im Ministerium des Innern. Exemplarisch ein Einblick, um die unklare Informationslage anschaulich zu machen: Gegen 21.10 Uhr erhielt das Lagezentrum die Information, dass die besonderen Aufbauorganisationen, abgekürzt BAO, aufgerufen werden, aber nicht im Kreis Ahrweiler, sondern in Trier und Wittlich. Aus dem Kreis Ahrweiler kam kurz danach die Meldung über eine verschärfte Lage in Dorsel und Schuld und der Prüfung des Aufrufens einer BAO. Wiederum kurz danach ging dann die Meldung ein, dass mehrere Altenheime evakuiert werden, aber nicht im Kreis Ahrweiler, sondern an drei Standorten im Bezirk des Polizeipräsidiums Trier. Zu alldem kommt hinzu, dass in der Katastrophennacht laut Zeugenaussagen im Lagezentrum keinerlei Hinweise auf eine Sturzflut oder Flutkatastrophe vorlagen, sondern auf der Grundlage der Informationen, die das Lagezentrum zusammentragen konnte, von einem schwerwiegenden Hochwasser ausgegangen werden musste. Hinzu kommt: Ein Teil dieser Informationen war zu dem Zeitpunkt, als sie im Lagezentrum vorlagen, von der Dynamik der Lage bereits überholt. Das gilt auch für die viel bemühten Fotos der Hubschrauberflüge, zu denen im Ausschuss mehrfach dargelegt wurde, dass diese zur Eruierung der Lage nur bedingt beitragen konnten. Um es noch einmal klar zu sagen: Videobilder dieses Polizeihubschraubers lagen in der Nacht nicht vor. Was vorlag, waren Fotos, aber erst um 23.40 Uhr, zu einem Zeitpunkt, als die Flutwelle in Bad Neuenahr war und Evakuierungen liefen. Des Weiteren hat uns der Sachverständige Schüttrumpf im Ausschuss erläutert, dass sich auf diesen Fotos zwar theoretisch Strömungsgeschwindigkeiten erkennen lassen, aber nur, wenn man über ein fachliches, besonderes Knowhow verfügt, ein Know-how, das bei Mitarbeitenden eines Lagezentrums sicherlich nicht gegeben ist. Es lässt sich also festhalten, es lag auf keiner Ebene ein valides Lagebild vor, oder anders, das Wissen von heute gab es in der eigentlichen Katastrophenlage nicht. Das ist ein sehr wichtiger Punkt; denn daraus folgt, dass die Handlungen in der Flutkatastrophe auch nicht mit dem Wissen von heute bewertet werden können und dürfen, sondern stets mit dem in der Lage tatsächlich vorhandenen Wissen abgeglichen werden müssen; denn ja, es zeigt sich im Rückblick, dass Handlungen und Entscheidungen in dieser fürchterlichen Katastrophennacht vor dem Wissen von heute, das vorliegt, unterdimensioniert waren. Auch das haben wir in unserem Votum klar festgehalten, und zwar alle Stellen betreffend. Entscheidend ist dabei aber das Wissen von heute; denn ich habe es hier dargelegt, und wir haben es in unserem Votum aufgeschrieben – ich zitiere –: In der eigentlichen Katastrophennacht hat „– auch aufgrund der bereits geschilderten Versäumnisse des ehemals zuständigen Landrats des Kreises tion und Einschätzung auf verschiedensten Ebenen geprägt. Sie erscheint damit mit dem Wissen von heute unterdimensioniert. Dies ist nach Auffassung des Ausschusses in großen Teil Informationsabbrüchen auf der zuständigen Ebene vor Ort geschuldet – insbesondere zu einem frühen Zeitpunkt des Flutgeschehens.“ Dazu gehört die Erkenntnis, dass die Ausmaße und Folgen eines derartig komplexen Katastrophenereignisses an der Ahr nicht vorhersagbar gewesen sind. Dazu trägt zum einen die kurze Vorhersagezeit bei. Sachverständige haben uns erläutert, dass es schwierig bis unmöglich ist, Warnungen vor Extremereignissen mit einem ausreichend zeitlichen Ablauf bzw. Vorlauf auf ein konkretes Gebiet einzugrenzen. Wir haben herausgearbeitet, dass sich sowohl die räumliche Verteilung als auch die Menge des Niederschlags erst im Laufe des frühen Nachmittags des 14. Juli auf das Ahrtal konzentriert hat. Vorher herrschte eine Unsicherheit in der räumlichen Verteilung der stärksten Niederschläge von 30 bis 50 km. Die sind entscheidend dafür, in welchem Fluss sich ein extremes Hochwasser bildet. Das hat unter anderem Diplom-Meteorologe Sven Plöger eindrucksvoll ausgeführt. Ich kann mich noch gut an seine Aussage in diesem Saal erinnern, dass diese Katastrophe am Ende seine Vorstellungskraft übertroffen hat. Ich darf zitieren: „Dass es aber nachher statt wie 2016 an der Ahr zum Beispiel in Altenahr, wo der maximale Pegel ja bei 3,71 m gewesen ist, beim Ereignis 2016, dann über 9 m geht – das will ich mit diesem Satz formulieren –, das habe ich nicht gewusst. Und ich behaupte: Das hat auch keiner gewusst.“ Ergänzend möchte ich eine Aussage des Sachverständigen Mühr zitieren. Er sagte uns: „Die Unsicherheiten sind groß in Bezug nicht auf das Ereignis insgesamt, sondern auf diese Brennpunkte.“ Mit Blick auf den 14. Juli: „Also, um 16 Uhr war das klar: Es gibt mehr als 2016, oder es wird mehr, als es 2016 gegeben hat.“ Ich wiederhole, 14. Juli, 16.00 Uhr. Das ist die von mir eingangs beschriebene kurze valide Vorhersagezeit. Ein weiterer Punkt ist, dass diese Naturkatastrophe in der Dimension ihrer Folgen so nicht vorhersehbar war, weil sehr viele spezifische Faktoren zur Entstehung beigetragen haben: die spezielle Topografie, das Wetter an den Tagen zuvor, die Böden, insbesondere hydrauliche Einflüsse wie Verklausungen an Bauwerken. Diese gesamten Spezifika vor Ort haben dazu beigetragen, dass Niederschlagsmengen, die ähnlich auch woanders fallen, hier so großes Leid und Schäden verursachen konnten. Das führt mich direkt zu einem weiteren Punkt, der in diesem Untersuchungsausschuss klar wurde, nämlich dass es bei der Bekämpfung von Katastrophen essenziell auf Wissen und Fertigkeiten vor Ort ankommt. Experten haben immer wieder darauf verwiesen, dass eine Lage nur vor Ort effektiv bekämpft werden kann und es folgenreich ist, wenn das nicht geschieht. Auch hier möchte ich mit Erlaubnis den Sachverständigen Roselieb zitieren: „Wir haben uns vor über 70 Jahren ja dafür entschieden, nicht nur einen Krisenmanager für 83 Millionen [Bundes-]Deutsche oder eine Krisenmanagerin für 4 Millionen Rheinland-Pfälzer einzusetzen, sondern rund 400. Das sind die wissen natürlich die Entscheidungsträger vor Ort immer am besten, wo die Einweisungen in fremde Rettungskräfte durchführen müssen.“ Passend dazu können wir auch auf die Aussagen des Sachverständigen Gräff schauen, der erläuterte, dass eine wirksame Gefahrenabwehr gerade wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten und den sehr kurzen Vorwarnund Reaktionszeiten bei Starkregenereignissen nur so ortsnah wie möglich gewährleistet werden könne. Bei Starkregenereignissen komme es zu einem Wettlauf gegen die Zeit. Wirksame Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, wie Warnungen und Evakuierungen, müssten so schnell und so ortsnah wie möglich erfolgen. Das sind auch die Gründe, warum die Sachverständigen im sogenannten Gutachterstreit mehrheitlich zum Ergebnis kamen, dass die Einsatzleitung in der Katastrophe im Kreis Ahrweiler lag. Ich möchte uns hier ersparen, all die Gutachten und Gegengutachten aufzuführen. Ich zitiere nur einen Satz aus dem Gutachten des Sachverständigen Gusy, der – zugegeben im schönsten Gutachterdeutsch – aufzeigt, warum die Einsatzleitung nicht bei der ADD gelegen haben kann: „Wer keine Kenntnis von zureichenden Anhaltspunkten für den Eintritt einer seine Zuständigkeit begründenden Lage hat, kann diese Zuständigkeit weder funktionsgerecht begründen noch ausüben.“ Ich habe dargelegt, dass der Präsident der ADD in der damaligen Katastrophenlage keine Kenntnis von der Erforderlichkeit seiner eigenen Handlungszuständigkeit haben konnte; denn das tatsächliche Ausmaß der Katastrophe war der ADD in der Flutnacht schlichtweg nicht bekannt. Insbesondere gab es am 14./15. Juli keine Hinweise auf eine Überforderung der Technischen Einsatzleitung im Kreis Ahrweiler. Ja, ich weiß, dass wir auch abweichende Meinungen gehört haben und in der Folge davon wieder abweichende Meinungen. Für mich ist nach alldem vor allem eines klar: Dem seinerzeit im Konsens verabschiedeten Brand- und Katastrophenschutz mangelte es an Klarheit. Deswegen hat das Ministerium des Innern hier erfolgreich nachgeschärft. Wenn man aber schon drei Gutachten braucht, um Zuständigkeitsfragen zu klären, dann haben wir mit absoluter Sicherheit keine so klare Lage, aus der sich sinnvoll eine Rücktrittsforderung konstruieren lässt. Die Opposition tut dies dennoch. Ich sage nur: Wenn sich eine Rücktrittsforderung nicht klar begründen lässt, ist und bleibt sie schlichtweg abzulehnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Damit möchte ich zum Schluss kommen. Die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses hat viele wichtige Punkte dieser schrecklichen Naturkatastrophe beleuchtet und viele Vorgänge aufgedeckt. Sie hat, wie ich hergeleitet habe, im allerinnersten Kern die entscheidenden Verfehlungen des Landrats und seine politische Verantwortung belegt. Ich möchte daher diesem Gremium des Landtags aufrichtigen Dank für die wertvolle und wirkungsvolle Arbeit aussprechen. Von unserer Arbeit konnte auch die parallel laufende Enquete-Kommission profitieren, die in ihrem Abschlussbericht viele Empfehlungen zur Anpassung des Katastrophenschutzes gegeben hat. Kernpunkte sind bereits umgesetzt, andere haben Prozesse angestoßen. Ich denke, dass Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses ebenso in die Arbeit des Innenministeriums eingeflossen sind. Das LBKG, das Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz, wird umfangreich erneuert. Bei der Ausrüstung wurde jüngst mit zwei neuen Hubschraubern aufgestockt. Das neue Landesamt mit 24/7-Lagezentrum ist ein riesiger Fortschritt. Die Unterstützungsangebote für Kommunen wachsen weiter an. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird gestärkt und noch vieles mehr. Der Katastrophenschutz im Land ist und bleibt permanent in der Anpassung an sich wandelnde Herausforderungen. Das ist gut so. Sehr geehrte Damen und Herren, neben den vielen, vielen Antworten stehen für mich am Ende dieser drei Jahre Untersuchungsausschuss zwei Fragen: Ist es uns gelungen, für die Menschen ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen? Trägt unsere Arbeit dazu bei, dass der Schutz für die Menschen vor solchen Katastrophen künftig stärker ist? Ich hoffe sehr, dass die Antwort in beiden Fällen ja lautet, damit eine Naturkatastrophe nie wieder solches Leid und eine derartige Zerstörung in unser Land bringt. Danke schön. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mit einem Zitat eines Ortsbürgermeisters, des Ortsbürgermeisters von Schuld, beginnen: „Und dann können Sie sich ja vorstellen, die Leute, die haben ja auch geschrien. Es waren ja auch noch Leute – das haben wir aber erst im Dunkeln bemerkt –, die noch in ihren Häusern drin waren, die dann mit Taschenlampen am Leuchten waren. Aber Du kommst da nicht mehr dran. Da wäre auch keiner drangekommen. Selbst mit dem Hubschrauber hätte man sie nicht retten können. Das waren dramatische Situationen, die sich in den Stunden abgespielt haben.“ In der Nacht auf den 15. Juli – wir haben es gehört – starben 136 Menschen in Rheinland-Pfalz und 49 Menschen in Nordrhein-Westfalen. Von von Wasser eingeschlossenen Menschen, die in der Dunkelheit mit Taschenlampen auf sich aufmerksam machten, Menschen, die mit Booten und Fahrzeugen aus ihren Häusern und von Dächern gerettet werden mussten, und vielen Tausend Notrufen wurde uns im Untersuchungsausschuss in vielen ergreifenden und emotionalen Zeugenaussagen berichtet. Jede, jeder von uns kennt jemanden, die oder der durch die Flut betroffen war und noch betroffen ist. Die Sorge um Angehörige und Freunde, die Ungewissheit, die Zerstörung um einen herum und die alles überlagernde Frage, kann das wieder passieren, beschäftigt die Menschen bis heute. Am Jahrestag und bei öffentlichen Debatten, so wie heute hier, kommt alles noch einmal hoch. Wir wollen deshalb vor allem an die Menschen denken, die alles verloren haben. Ihr seid, Ihr werdet nicht vergessen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Mein allerallergrößter Respekt gilt ihnen, ihrer Kraft, ihrem Willen, das Ahrtal wieder zu einem wunderbaren Ort zu machen. Nach all der Zerstörung, nach all dem Erlebten, haben sie trotz allem neuen Mut geschöpft, unglaublich viel Kraft und Energie auf sich genommen. Ich möchte mich ebenso dem Dank des Vorsitzenden an die Heldinnen anschließen, die Heldinnen der Flutnacht und der Wochen danach. Vielen Dank auch für ihren Einsatz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Es war die größte Naturkatastrophe, die Rheinland-Pfalz seit seiner Gründung mit voller Wucht getroffen hat. Deshalb war es unsere Pflicht, diese parlamentarisch aufzuarbeiten, und das haben wir getan. Wir haben früh, am 30. August 2021, mit den Stimmen aller Demokratinnen und Demokraten im Haus entschieden, eine Enquete-Kommission einzusetzen. Zwei Wochen später haben wir dann den Untersuchungsausschuss einberufen. Als Obmann für die Landtagsfraktion der GRÜNEN habe ich die Arbeit in diesem Gremium von Anfang an begleitet. Ich habe die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu jeder Zeit als sachlich, kollegial und zielführend erlebt. Dafür einen Dank an die Kollegen; denn das ist bei Untersuchungsausschüssen nicht selbstverständlich. Schade, lieber Herr Kollege Herber, dass Sie diesen Pfad der Sachlichkeit nun am Ende verlassen haben. Ich möchte noch einen Dank anschließen, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, lieber Martin Haller, für Deine stets souveräne und stringente Verfahrensführung, Deine Aufmerksamkeit und Deine Mühe. Für Dein immer wieder Hinführen zur Sachlichkeit möchte ich mich ausdrücklich im Namen der GRÜNEN-Fraktion bedanken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dem Dank des Vorsitzenden an das Ausschusssekretariat um Herrn Dr. Hardt und Frau Neef schließe ich mich ebenso an. Herzlichen Dank! Zuletzt möchte auch ich mich an die vielen Zeuginnen und Zeugen wenden und diesen wie auch den Sachverständigen danken. Ohne sie wäre diese Aufarbeitung der dramatischen Geschichten und dieser vielen sehr emotionalen Beschreibungen nicht möglich gewesen, die für die Bewertung im Untersuchungsausschuss maßgeblich waren. Vielen Dank. Während sich die Ermittlung der Staatsanwaltschaft auf die rechtliche Verantwortung konzentriert hat, lag der Fokus des Untersuchungsausschusses von Anfang an auf der politischen Verantwortung. Wenn wir als Erstes auf die Zeit vor der Flutkatastrophe – wenn man so will, die Trockenphase – schauen, dann vor allem deshalb, weil gute Vorbereitung – das wissen wir – den Unterschied macht. Die gesetzliche Konzeption des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz sieht seit jeher vor, dass die Kommunen grundsätzlich für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe zu sorgen haben. Die Gemeinden haben Alarm- und Einsatzpläne sowie ein abgestimmtes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs aufzustellen. Es macht auch Sinn, dass vor Ort entschieden wird, wo Gefahren entstehen können und wie diesen begegnet werden kann. Menschen vor Ort, ehrenamtliche wie auch hauptamtliche Katastrophenschützer, kennen die Risiken vor Ort, kennen das Gelände und können damit eine Gefahreneinschätzung treffen, die von weit weg eben nicht getroffen werden kann. Umso wichtiger wäre es gewesen, vor Ort diese Kenntnisse in eine Alarmund Einsatzplanung für den gesamten Landkreis einfließen zu lassen und ein Konzept zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten. Diese Pläne sind entscheidende Instrumente, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die Schäden an Infrastruktur und Eigentum zu minimieren. Durch klare Kommunikationswege und definierte Handlungsabläufe können so wertvolle Zeit und Ressourcen gespart werden, können Straßen und Häuser zielgenau evakuiert werden, geben Vorhersagen die notwendige Zeit, um zu handeln. Die Vorbereitungen in der Trockenphase hätten in der Nassphase die notwendige Zeit zum Reagieren gegeben, und genau das hatten die Landkreise – das haben wir im Untersuchungsausschuss festgestellt – Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis und die kreisfreie Stadt Trier gehabt. Wir haben im Untersuchungsausschuss auch gehört – das dürfte unbestritten sein –, der Landkreis Ahrweiler hatte keinen solchen Alarm- und Einsatzplan und kein Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung. In einem Alarm- und Einsatzplan hätten die Erkenntnisse aus den Hochwasserrisikound Hochwassergefahrenkarten einfließen müssen, so wie es auch der Rahmenalarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landes vorsieht. Für diese fehlende Planung, die dem Landrat bewusst war, auch schon vor 2016, nach 2016 bewusst war, trägt eben der Landrat die politische Verantwortung. Mit einer solchen Planung hätte in der Katastrophensituation viel besser reagiert werden können. Ein zentrales Thema im Untersuchungsausschuss waren – das haben wir auch gehört – die Wetter- und Hochwasserprognosen sowie die Hochwasserfrühwarnung. Nach dem Ende der Beweisaufnahme kann ich voller Überzeugung sagen, alle Informationen, die für eine Gefahreneinschätzung vor Ort im Landkreis notwendig waren, haben dort auch vorgelegen. Die Grundlage für Pegelprognosen und Hochwasserfrühwarnung ist die Wettervorhersage des DWD. Das ist eine direkte Abhängigkeit: Ändert sich das Wetter, ändert sich die Pegelprognose, ändert sich die Hochwasserfrühwarnung. Im Untersuchungsausschuss wurde klar, dass sich die Pegelprognosen und die Hochwasserfrühwarnungen auf Basis der Wetterdaten des DWD erst im Laufe des 14. Juli 2021 bedrohlich entwickelten, und genau hier liegt der Unterschied zur aktuellen Lage, beispielsweise der Elbe in Tschechien, in der Slowakei oder in Österreich. An den großen Flüssen lassen sich Pegelstände über Tage vorher prognostizieren und entsprechende Vorbereitungen treffen. Diese Zeit haben wir an den kleineren Flüssen nicht. Durch die Vorhersage und Warnung des DWD war ab dem 12. Juli morgens klar, dass eine sehr erhebliche Menge Niederschlag den gesamten Westen, Südwesten Deutschlands trifft. Allerdings wurde zunächst noch der größte Teil des Niederschlags außerhalb des Einzugsgebiets der Ahr, vor allem nördlich und westlich davon, prognostiziert. Genau diese Unsicherheiten entscheiden aber schließlich, ob sich an der Ahr oder eben an einem benachbarten Flusssystem wie zum Beispiel dem der Sauer das extremste Hochwasser ausbildet. Bis zum Mittwoch, 14. Juli, ist eine Unsicherheit in der räumlichen Verteilung der stärksten Niederschläge von 30 bis 50 Kilometern verblieben. Erst für den Vorhersagezeitpunkt 14 Uhr am 14. Juli hat der DWD den Brennpunkt des Niederschlagsgeschehens dann im Einzugsgebiet der Ahr verortet, und erst von diesem Zeitpunkt an hat das hydrologische Modell, das Computermodell LARSIM des Landesamts für Umwelt, dann sowohl die Pegelprognose von über fünf Metern um 15.26 Uhr und mit weiteren Daten die höchste Warnstufe der Hochwasserfrühwarnung errechnet. Spätestens mit der Pegelprognose für den Pegel Altenahr am 14. Juli um 15.26 Uhr hätte vor Ort klar sein müssen, dass ein Hochwasser größer als 2016 droht. Mit Ausrufen der höchsten Warnstufe, der Hochwasserfrühwarnung um 17.17 Uhr, hat sich diese Bedrohung zur Gewissheit verwandelt. Vor Ort in der Einsatzleitung hätten die Warnungen von DWD und LfU in Evakuierungsanordnungen und Verhaltensweisen für die Bevölkerung umgesetzt werden müssen. Jedoch, die mangelnde Alarm- und Einsatzplanung für den gesamten Landkreis, verbunden mit dem fehlenden Willen, weitreichende politische Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen, hat schließlich dazu geführt, dass die Technische Einsatzleitung nicht mehr vor die Lage gekommen ist. Eine der zentralen Entscheidungsgrundlagen für Warnung und Evakuierung war eben die Pegelprognose für den Pegel Altenahr. Die Pegelprognosen für den Pegel Altenahr lagen in der Einsatzleitung über den gesamten Abend vor, allerdings konnten diese aufgrund fehlender Planung vor Ort nicht hinreichend bewertet werden. Eine Alarm- und Einsatzplanung für den gesamten Landkreis hätte die Verantwortlichen früh erkennen lassen können, dass spätestens ab einer Pegelprognose um 15.26 Uhr von über fünf Metern massive Schäden bzw. lebensbedrohliche Gefährdungslagen auch in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler drohen. Dafür braucht es keine hydrologische Fachexpertise, wenn man einen Alarm- und Einsatzplan gehabt und dort die festgestellten Schwellenwerte eingetragen hätte. Die Auswirkungen von konkreten Pegelständen für die Gefährdung von Menschen hätten über Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten in die Planungen der Alarm- und Einsatzplanung einfließen müssen. Einen Referenzpunkt für Pegelprognosen in der Alarm- und Einsatzplanung gab es für den Landkreis aber eben nicht, und der vorhandene Alarm- und Einsatzplan für Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde nicht abgearbeitet. Die Informationen und Warnungen an die Bevölkerung wurden erst nach längeren internen Abstimmungen und mit zeitlichem Verzug über die WarnApp KATWARN herausgegeben. Grund hierfür war wiederum die Abwesenheit des politischen Entscheidungsträgers, des Landrats Pföhler, und ebenso ein fehlendes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung. Es gab also vor Ort kein Erkenntnisproblem, es gab ein Umsetzungsproblem. Wir haben es schon gehört, es gab keinen Verwaltungsstab. Ein Verwaltungsstab hätte, wie in der DV 100 im Übrigen vorgesehen, die Technische Einsatzleitung bei Warnungen und Evakuierungen unterstützen können, nein, müssen. Der Versuch einer Delegation der Gesamtverantwortung auf die Ebene des ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs, wie in Bad Neuenahr-Ahrweiler geschehen, belegt das mangelhafte Interesse des politisch gesamtverantwortlichen Landrats Pföhler am Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger. Der zentrale Entscheidungsträger war für Entscheidungen größtenteils nicht erreichbar und hat im Vorfeld unterbunden, dass sein Telefonkontakt in ein grundsätzlich in der Kreisverwaltung verfügbares Satellitentelefon eingespeichert wird. Als politisch Gesamtverantwortlicher für den Katastrophenschutz hätte der Landrat den Einsatz der beiden Komponenten, der Technischen Einsatzleitung sowie des Verwaltungsstabs, zum Schutz der Bevölkerung einsetzen müssen. Wo ein Krisenmanager in der Einsatzleitung gefragt war, hat ein Systemsprenger die Menschen im Stich gelassen. Das war eine Flucht aus der Verantwortung. Während einige Landkreise im nördlichen Rheinland-Pfalz sich in der Stufe 5, also landläufig im Katastrophenfall, befunden haben, waren entsprechende Rückmeldungen aus dem Landkreis Ahrweiler nicht verzeichnet. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten, dass der TEL in der Flutnacht kein realistisches Lagebild vorlag, da Lagemeldungen der örtlichen Einsatzabschnitte die TEL nicht – oder wenn, dann nur unvollständig oder zeitverzögert – erreicht haben. Ein Informationsaustausch zwischen der TEL und den vor Ort befindlichen Einsatzkräften fand, wenn überhaupt, in der Flutnacht nur noch rudimentär statt. Der fehlende Überblick vor Ort im Landkreis Ahrweiler hat dazu geführt, dass die Warnungen unterschätzt wurden und entsprechende Anzeigen an die Landesebene unterblieben. Aus den vorliegenden Informationen, auch bei den nachgeordneten Behörden, ließ sich durch die Landesregierung am 14. Juli und in der Flutnacht neben einem Schwerpunkt im Kreis Ahrweiler auch viel Betroffenheit in anderen Landkreisen mit unterschiedlichen Einsatzschwerpunkten erkennen. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Informationen zu der Lage vor Ort auf Ebene der Landesregierung unverzüglich ausgetauscht wurden, sobald diese vorlagen. Letztlich bestand aber aufgrund einer defizitären Rückmeldung der örtlichen Einsatzleitung ein unübersichtliches Lagebild. Das unvollständige Lagebild in der Technischen Einsatzleitung Ahrweiler setzte sich auf der Landesebene logischerweise dann fort. Die Bestätigung der zentralen Pegelprognose von über fünf Metern um 15.26 Uhr durch die SGD Nord möchte ich erwähnen. Das Landesamt für Umwelt erhielt erstmalig am frühen Nachmittag bzw frühen Abend des 14. Juli Rückfragen aus dem Landkreis Ahrweiler durch den Anruf der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr, Frau Weigand. Über den gesamten Abend gab es mehrere telefonische Kontakte, um sich über die Pegelprognosen am Pegel Altenahr auszutauschen. Auch die veränderten Pegelprognosen für den Pegel Altenahr aufgrund einer Verschiebung des Niederschlagsgebiets am frühen Abend des 14. Juli wurden in diesem Zusammenhang diskutiert. Eine hydrologische Beratung durch die Landesbehörden war somit für die Verantwortlichen vor Ort gewährleistet. Die ADD war als zuständige Behörde über die Einschätzungen des LfU zum Pegel Altenahr informiert. Die Koordinierungsstelle der ADD war ab dem frühen Mittag des 14. Juli besetzt und als Ansprechpartner für die Einsatzleitungen in den betroffenen Landkreisen verfügbar. Im Rahmen des Möglichen und des ihr bekannten Lagebilds wurden zahlreiche Unterstützungsleistungen durchgeführt. So wurde beispielsweise durch die ADD ein Hilfeersuchen an das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder in Bonn zur Beschaffung von Hubschraubern mit Seilwinde gestellt. Der Austausch mit dem Lagezentrum des Ministeriums des Innern durch die Koordinierungsstelle der ADD ist über den gesamten Abend belegt. Die Informationslage am Abend des 14. Juli 2021 ergab jedoch ein unklares Bild. Das Polizeipräsidium Koblenz berichtete von einer verschärften Lage in Dorsel und Schuld. Ein Aufklärungsflug – wir haben es eben gehört – der Polizeihubschrauberstaffel wurde angefordert, durchgeführt, und schließlich erhielt das Lagezentrum kurz vor Mitternacht erste Lichtbilder aus den Gemeinden Schuld, Liers und Altenburg. Eine Verschärfung der Lage ergab sich durch den Anruf der damaligen Verbandsbürgermeisterin Cornelia Weigand im LfU. Sie hatte den Wasserstand auf ca. sechs Meter geschätzt und berichtete auch von vorbeischwimmenden Autos. Dieser Wasserstand wurde durch Staatssekretär Manz unverzüglich telefonisch an das Lagezentrum der Polizei übermittelt. In der Flutnacht sind die verfügbaren Informationen also im Lagezentrum zusammengelaufen. Die Abläufe machen aber deutlich, dass die Kommunikation innerhalb der Landesregierung durch das defizitäre Lagebild von vor Ort geprägt war. Wo Informationen vorhanden waren, wurden diese geteilt; allerdings hat es Informationsabbrüche gegeben, und eine einheitliche Informationslage zwischen Fachebene und politischer Ebene war nicht durchgehend gegeben. Hier wollen wir besser werden. Das hat die Landesregierung schon gezeigt; denn ein Umdenken ist erfolgt. Das belegt die gute und ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung, beispielsweise beim Pfingsthochwasser in diesem Jahr. Zudem hat die Landesregierung als Lehre aus der Flutkatastrophe entschieden, dem Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz ein umfassendes Update zu geben. Die Expertise wird im neuen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz gebündelt. Informationen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr werden dort künftig 24/7 im 24/7-Lagezentrum in Koblenz zusammenlaufen. Auch wird es dort künftig eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden geben. Ebenso werden die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes auf allen Ebenen künftig gesetzlich verpflichtet werden, auf Grundlage eines Lagebilds in der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten, um Informationsabbrüche zu verhindern. Als Teil der politischen Aufarbeitung hat die Arbeit des Untersuchungsausschusses wichtige Erkenntnisse zum Ablauf der Entscheidungen geliefert. An der rechtlichen Aufklärung und der Analyse der Abläufe waren auch die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie die Enquete-Kommission des Landtags beteiligt. Ich habe von der Pflicht für uns als Parlamentarier und als Gesetzgeber gesprochen, die Berichte und Erfahrungen aus der Flutnacht in notwendige Veränderungen umzusetzen. Die gute Arbeit der Enquete-Kommission und des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ hat daran einen erheblichen Anteil. Wesentliche Ergebnisse dieser beiden parlamentarischen Gremien haben Eingang in die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes gefunden. Wir als Gesetzgeber müssen das unmöglich Scheinende immer mitdenken und unsere Strukturen auf Unwetter und Starkregen, aber auch auf Dürre- und Hitzeperioden vorbereiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) So wird – wir haben es bereits gehört – künftig ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz zentrale Aufgaben des Katastrophenschutzes bündeln und für die Kommunen ein zentraler Ansprechpartner sein. Künftig werden die Kommunen gesetzlich verpflichtet, dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Konzepte für die Warnung der Bevölkerung sowie Alarmund Einsatzpläne, die bei solchen Katastrophen so wichtig sind, vorzulegen. Dies ist ebenso wie die nunmehr gesetzliche Verpflichtung zur Bereithaltung eines Verwaltungsstabs und das Verbot der Delegation der Einsatzleitung vom politischen Gesamtverantwortlichen auf die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure ein direktes Learning aus der Flutkatastrophe und aus dem Untersuchungsausschuss. Auch die Aufstellung unserer Behörden bei der Hochwasservorhersage und der Hochwasservorsorge wurde auf den Prüfstand gestellt. Als Ergebnis sieht ein Sieben-Punkte-Plan des Klimaschutzministeriums eine Weiterentwicklung der Hochwasserrisiko- und der Hochwassergefahrenkarten vor. Ergänzend dazu wird das System VISDOM für die durch Überflutung betroffenen Flächen die Wirkung möglicher Schutzmaßnahmen simulieren können, sodass die Verantwortlichen vor Ort die Gefahren künftig beurteilen können. Bei allen sinnvollen Neuerungen, die wir als Reaktion auf die Flutkatastrophe gezogen haben, bleibt die Erkenntnis, dass wir auch in Zukunft trotz besserer Vorsorge keine absolute Sicherheit gewähren können. Wir wollen und dürfen hier keine trügerische Sicherheit vermitteln. Was früher alle 100 Jahre auftrat, kann eine Generation nun mehrmals treffen, zumal die Erderwärmung weiter voranschreitet. Daher sind alle Anstrengungen, den menschengemachten Klimawandel einzudämmen, genauso wichtig wie eine möglichst gute Klimafolgenanpassung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Eine sinnvolle Klimafolgenanpassung bedeutet auch, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Hier haben die parlamentarischen Gremien und insbesondere die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen im Untersuchungsausschuss wertvolle Erkenntnisse geliefert. Lassen Sie mich Ihnen sozusagen als Take-home-Message noch mitgeben – das liegt mir wirklich besonders am Herzen, Sie haben es auch an meiner Rede gehört –: Es ist gut, dass jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz künftig einen Alarm- und Einsatzplan vorlegen muss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Mit der heutigen Aussprache endet der Untersuchungsausschuss. Es wird – Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat es am Mittwoch in der Regierungserklärung eindrucksvoll deutlich gemacht – kein Schlussstrich sein. Auch in Zukunft werden mich, werden uns die Lehren aus der Flutnacht beschäftigen, und wir Grüne werden uns den Herausforderungen für den Katastrophenschutz, den Herausforderungen der Klimawandelfolgenanpassung und natürlich des Klimaschutzes annehmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Gäste im Plenum. Ich darf Mitarbeiter von Holz-Vermarktung Rheinland-Pfalz e. V., das Kollegium der Kita Sonnenblume aus Sembach sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 45, Kaiserslautern II, begrüßen. Meine Damen und Herren, wir haben ebenfalls Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hupperath im Plenum und begrüßen diese herzlich! (Beifall im Hause) Nächste Redner ist Abgeordneter Dr. Bollinger, AfD-Fraktion.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 war die schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes Rheinland-Pfalz. 135 Menschen verloren allein im rheinlandpfälzischen Ahrtal ihr Leben. Hunderte wurden verletzt, Tausende verloren Hab und Gut. Gemessen an der Zahl der Todesopfer handelte es sich um die schlimmste Flusshochwasserkatastrophe in ganz Deutschland seit rund 400 Jahren. Die private und öffentliche Infrastruktur wurde großflächig zerstört und ist in beträchtlichen Teilen immer noch nicht wiederhergestellt. Ungezählte Bewohner des Ahrtals leiden immer noch unter den psychischen und finanziellen Auswirkungen der Katastrophe. Wir gedenken der Opfer und ihrer Angehörigen. Wir haben und werden sie nicht vergessen. Deshalb sehen wir es als unsere Verpflichtung an, die Umstände und Verantwortlichkeiten der Ahrflut restlos aufzuklären und die aus unserer Sicht erforderlichen Konsequenzen aufzuzeigen, Hochwasservorsorge und Katastrophenschutz krisenfest zu machen und sie bei einem raschen Wiederaufbau zu unterstützen. Unser Dank gilt den vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern der Ahrflut, den Katastrophenschützern, Landwirten, Bauunternehmern und Bürgern, die in der Stunde der Not zur Stelle waren, um das umfassende Versagen von Kreisverwaltung, ADD und Landesregierung auszugleichen, und die beim Wiederaufbau noch mit bürokratischen Hürden kämpfen mussten. Sie sind unsere Helden. Vielen Dank. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, an der Ahr gab es vergleichbar schwere Überschwemmungen mit teilweise sogar höheren Abflussmengen bereits 1804 und 1910. Die Naturkatastrophe an der Ahr, die sich dort in diesem Ausmaß anscheinend alle 100 Jahre ereignet, war als solche nicht zu verhindern. Dies macht auch deutlich, dass diese Katastrophe nicht maßgeblich durch den Klimawandel bedingt war. Insgesamt handelt es sich bei Weitem nicht um die physikalisch mögliche Höchstmenge. Schließlich muss jedem bewusst sein, dass das Ahrtal durch solche Abflüsse entstanden ist und auch weiter geformt werden wird. Meine Damen und Herren, eines ist klar: Die Ahrflut war nicht unvorhersehbar, und sie war kein nie da gewesenes Ereignis. Aus diesem Tatbestand ergaben und ergeben sich Verantwortungen für den Hochwasser- und Katastrophenschutz in der Vergangenheit wie auch in der Zukunft. Bereits am 19. Juli 2021 hat die AfD als erste Fraktion einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Fehler und Versäumnisse sowie der Schlussfolgerungen gefordert. Dies wurde leider abgelehnt. Die CDU-Fraktion hat daraufhin einen eigenen Antrag gestellt, der von allen Oppositionsfraktionen angenommen wurde. Die Parteien der Ampelkoalition haben sich dabei der Stimme enthalten. Die Betreuung durch die Landtagsverwaltung war bei diesem Untersuchungsausschuss sehr umfangreich. Unser Dank gilt Herrn Dr. Hardt, Frau Neef und allen Beteiligten sowie den Partnern vor Ort bei den dortigen Terminen. (Beifall der AfD) Aus Gesprächen wissen wir, dass viele Helfer die Vorladungen vor den Untersuchungsausschuss als Verdächtigungen, etwas falsch gemacht zu haben, missverstanden haben. Dies war sicherlich bei niemandem die Intention. Es ging darum aufzuklären, was passiert ist, den Akteuren eine Stimme zu geben und ihre Sicht auf die Ereignisse in die Öffentlichkeit zu tragen. Ihre Aussagen haben zu einem klareren Bild geführt, was in der Flutkatastrophe vor Ort geschehen ist. Deshalb möchte ich ihnen einen besonderen Dank aussprechen. Sie haben auch hier einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. (Beifall der AfD) Aufgrund der Besonderheiten des Untersuchungsverfahrens gibt es keine Garantie für ein umfassendes und vollständiges Bild des Geschehens. Der Einsetzungsbeschluss begrenzte die Fragestellungen und damit den Umfang der Ermittlungen. Wir haben zuletzt zwei Beweisanträge zu Gutachtenaufträgen gestellt, um die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu vervollständigen. Dabei ging es erstens um die Todesursachen und eine Zuordnung zu entsprechenden wirksamen Maßnahmen, und zweitens um die Zusammenarbeit der Wasserbehörden mit den Katastrophenschutzbehörden und insbesondere um das Hochwasserrisikomanagement. Inhaltlich und sachlich waren diese Anträge aus unserer Sicht geboten. Beide waren zudem im Untersuchungsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen, der sich auch mit der Ahrflut beschäftigt hat, einmal von der SPD und einmal von der CDU mit derselben Zielsetzung gestellt worden. Da alle anderen Fraktionen die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu diesem Zeitpunkt beenden wollten, wurden diese Beweisanträge abgelehnt, und aus unserer Sicht fehlen damit wichtige Beurteilungsgrundlagen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Nicht öffentliche Sitzung!) Gleichwohl hat der Untersuchungsausschuss viele wichtige Informationen zutage gefördert, nicht zuletzt durch Anträge der AfD-Fraktion, zum Beispiel durch die Aufklärung zum Ablauf der Katastrophe vor Ort, zu dem Fehlen von Alarm- und Einsatzplänen im Landkreis Ahrweiler, der Nutzung von Hochwassergefahren- und -risikokarten und der Tätigkeit der freiwilligen Helfer. Auf Initiative der AfD-Fraktion wurde die Tätigkeit des Innenministeriums, unter anderem des Lagezentrums Polizei, beleuchtet. Dabei wurden die Videos der Polizeihubschrauber entdeckt, und das Verhalten des damaligen Innenministers, Herrn Lewentz, in diesem Zusammenhang hat seinen Rücktritt verursacht. Der Untersuchungsausschuss hat das umfassende Organisationsversagen der Landesregierung offengelegt, das sich wie eine Kettenreaktion nach unten hin fortgesetzt hat. Dabei hätten Todesopfer vermieden werden können, wenn die Landesregierung ihre Schutzaufgaben gewissenhaft wahrgenommen und aus dem sogenannten Jahrhunderthochwasser 2016 und den Erkenntnissen des Bundeswarntags 2020 zu Mängeln bei den Warnsystemen Konsequenzen gezogen hätte. Meine Damen und Herren, das langjährige Organisationsversagen der Landesregierung hat dazu geführt, dass die Landesbehörden und der Landkreis Ahrweiler im Katastrophenfall nicht fähig waren, die Lage zu bewältigen. Das Organisationsversagen besteht darin, dass die Landesregierung ihre gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Aufgaben im Risikomanagement für Katastrophen nicht erfüllt hat und nicht für einen zweckmäßigen Hochwasserschutz und einen wirksamen Katastrophenschutz sowie die erforderliche Beratung, Unterstützung und funktionierende Kommunikation zwischen und in den Behörden gesorgt hat. Damit hat die Landesregierung ihre Schutzverpflichtung gegenüber der Bevölkerung grob verletzt. Der Hochwasserschutz der europa- und bundesrechtlichen Gesetze in Form des Hochwasserrisikomanagements war gar nicht oder ungenügend umgesetzt worden. Die Landesregierung hat in der Umsetzung versagt, hier in erster Linie das Umweltministerium mit seinen oberen Wasserwirtschaftsbehörden, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen und dem Landesumweltamt. Das Risiko an der Ahr, dem gefährlichsten Fluss in Rheinland-Pfalz, war viel zu niedrig eingeschätzt worden. Die historischen Hochwasser, insbesondere das von 1804 mit noch höheren Abflussmengen als 2021, waren wider besseren Wissens nicht berücksichtigt worden. Damit waren die Vorhersage- und Warnsysteme des Umweltministeriums falsch eingerichtet und haben die Entwicklung nicht adäquat abgebildet. Dies führte auch dazu, dass die Überflutungsflächen in den Hochwassergefahren- und -risikokarten und damit die Gefahren und Risiken zu gering bemessen waren. Die Bedeutung der Hochwasserkarten für den Katastrophenschutz ist erkannt worden. Aufgrund deren Einführung wurde der Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Innenministeriums im Jahr 2015 neu gefasst. Die Hochwasserkarten wurden hier als wesentliche Planungsgrundlage für vorbereitende Maßnahmen wie Evakuierungen, aber auch im Zusammenhang mit den Pegelprognosen als Indizien für die zu erwartenden Gefährdungen und Risiken im Einsatz benannt. Es wurde immer wieder behauptet, diese Hochwasserkarten seien nur für Planungszwecke, nicht aber für den Einsatzfall verwendbar. Das ist grundlegend denklogisch falsch, wie auch die Gutachter Herr Professor Mudersbach und Herr Brauner bestätigt haben. Für ein definiertes Szenario, zum Beispiel HQ oder HQ , das heißt die 100 extrem entsprechenden Pegelwasserstände, werden die möglichen Überflutungen in der Ausbreitung und Tiefe und die dadurch entstehenden Risiken für die Bevölkerung angezeigt. Droht nun im Hochwasserfall ein entsprechendes Szenario einzutreten, kann man bei entsprechender hydrologischer Kompetenz auch mithilfe der Karten abschätzen, welche möglichen Gefahren und Risiken eintreten. Um 15.26 Uhr war am Pegel Altenahr mit der drohenden Pegelprognose bereits das Szenario HQ überschritten. Damit musste die Überflutung, extrem die in den Hochwasserkarten für HQ ausgewiesen war, überschritten extrem werden. Hätte man für dieses Szenario Evakuierungen geplant gehabt, hätten sie durch dieses Indiz eingeleitet werden müssen. Die Erstellung des gesetzlich vorgesehenen Hochwasserrisikomanagementplans wurde rechtswidrig an die sogenannten freiwilligen Hochwasserpartnerschaften delegiert. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat noch nicht einmal dafür gesorgt, dass ein, obwohl in keiner Weise hierfür genügendes, Hochwasser- und Starkregenkonzept sowie ein Hochwassermeldeplan für die Ahr erstellt wurden. Die für alle Risikogewässer gesetzlich vorgeschriebenen Hochwasserrisikomanagementpläne sind nur für die Mosel und den Rhein, nicht aber für die Ahr aufgestellt worden, obwohl hier aufgrund der Topografie und der historischen Hochwasser das Risiko als viel höher einzuschätzen war und ist. Teil des Hochwasserrisikomanagementplans ist die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen Hochwasser durch die Katastrophenschutzbehörden. Hierfür aber ist die Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Wasserwirtschaftsbehörden zwingend erforderlich. Nur diese verfügen über die meteorologischen, hydrologischen und hydraulischen Fachkompetenzen. Die Katastrophenschutzbehörden sind nicht in der Lage, ohne diese im Planungs- wie im Ereignisfall die Hochwassergefahren konkret einschätzen zu können. Die gesetzlichen Aufgaben für den Katastrophenschutz wurden im Landkreis Ahrweiler nicht erfüllt. Es fehlte an der Einrichtung eines arbeitsfähigen Stabs. Dieser war ungenügend ausgebildet und hatte keine Übungen durchgeführt. Ein Alarm- und Einsatzplan Hochwasser war und ist bis heute nicht erstellt worden. Damit fehlte auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Worst-Case-Szenario wie dem Hochwasser von 1804. Die Behauptung von Innenministerium und Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD, von diesem Versagen keine Kenntnis gehabt zu haben, obwohl es vielfältige Informationen und Hinweise gab, wird angezweifelt. Das Katastrophenschutzsystem hat im Landkreis Ahrweiler in der Umsetzung versagt, bedingt durch ein mangelhaftes Katastrophenschutz-Risikomanagementsystem des Landes. Es fehlt an einer wirksamen Aufsicht und Kontrolle, an der verbindlichen und strukturierten Zusammenarbeit und Unterstützung mit den Wasserbehörden wie auch an einer organisierten und wirksamen Kommunikation zwischen den vielfältigen Akteuren über die Behördenschnittstellen hinweg. In dieser Hinsicht hat das System auch im Ereignis selbst eine katastrophale Wirkung gezeigt. Die vertikalen und horizontalen Kommunikationsbrüche wurden nicht überwunden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat ihre Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes nicht erfüllt. Es fehlte an der Beratung und Unterstützung wie auch an der Erstellung eigener Alarmund Einsatzpläne. Die Einsatzleitung hätte übernommen werden müssen. Es ist frappierend, dass diese Sicht von Anfang an von der ADD völlig ausgeschlossen und nicht in Betracht gezogen wurde, obwohl nach unserer Auffassung die Regelungen des LBKG eindeutig sind und von Experten im Untersuchungsausschuss entsprechend ausgelegt wurden. Die systematischen Mängel des Katastrophenschutzsystems, die die mangelhafte Umsetzung verursacht haben, haben die Lage verschärft und mit dazu beigetragen, dass die Flutkatastrophe unzulänglich bewältigt wurde. Durch die langjährige finanzielle Vernachlässigung des Katastrophenschutzes waren gerade im Ahrtal keine Sirenen vorhanden und funktionierten die Warn-Apps nur teilweise und verzögert. Das ist dann beim Bundeswarntag 2020 aufgefallen. Fatal war, dass der digitale BOS-Funk der Einsatzkräfte nicht krisenfest war und in der Stunde der Not weitgehend ausfiel. Die Rettungshubschrauber verfügten nicht über Seilwinden. Meine Damen und Herren, aus Sicht der Meteorologen handelte es sich um das am besten vorhergesagte Unwetter der letzten Jahre. Die Umsetzung der Niederschlagsprognosen bei einer Zugrichtung auf das Ahrgebirge hin in zu erwartende Hochwasserprognosen scheiterte leider. Die Pegelprognosen für die Ahr erfolgten zu spät, zu niedrig, und die Höchststände lagen zu weit in der Zukunft. Die Hochwasserwarnung erfolgte zu spät, und die Informationen waren für hydrologische Laien nicht verwertbar. Die Einsatzleitung des Landkreises war schon durch die Versäumnisse im Vorfeld, aber insbesondere durch unterbliebene meteorologische, hydrologische und hydraulische Beratung und Unterstützung nicht in der Lage, die Gefahr und das Risiko adäquat zu erkennen. Sie wurde in der Situation völlig alleingelassen. Es fehlte an Meldeketten und Informationen, insbesondere vom Oberlauf der Ahr, was durch den Ausfall der Kommunikationsmittel, des BOS-Funks, zusätzlich erschwert wurde. Bedingt durch die Mängel in der Vorbereitung fehlten erforderliche Informationen. Die Lage wurde nicht aufgeklärt, verfügbare Informationen wurden nicht beschafft. Es fehlten Meldungen. Die Kommunikation war mangelhaft, und es herrschte Unkenntnis über Hilfsmittel wie Hochwasserkarten. Letztlich führten die unzureichende Kenntnis der Einflussfaktoren und der weitgehende Ausfall der Kommunikation zu einem fehlenden Erkennen der Gefahr. Die Einsatzleitung war faktisch blind. Der gesetzlich vorgeschriebene Führungsvorgang ist insgesamt nicht durchgeführt worden. Strukturierte Lagebeurteilungen sind nicht zu erkennen. Auch dies ist eine Folge fehlender Übungen. Der Landrat versäumte seine Pflichterfüllung. Insgesamt zeigt sich durch die Einsatzleitung auch vor Ort eine mangelnde Führungsleistung. Aufgrund der Überforderung der Technischen Einsatzleitung und des Ausfalls der Kommunikationsmittel erfolgte von dort auch keine Warnung der Unterlieger wie der Stadt Sinzig. Die verfügbaren Informationen reichten aus, um die extreme Überflutung zu prognostizieren und daraus die Gefahren und Risiken mithilfe der Hochwasserkarten abzuleiten. Allein dazu sind nur Wasserbehörden in der Lage. Der Einsatzleitung fehlte die Kompetenz hierzu. Dazu wäre eine unverzügliche, direkte und intensive Beratung und Unterstützung durch die Fachleute des Umweltministeriums, des Landesamtes für Umwelt und der SGD Nord erforderlich gewesen. Nach Beginn der Hochwasserkatastrophe am Oberlauf der Ahr blieben acht Stunden Zeit, um die Bevölkerung in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig wirksam zu warnen und gegebenenfalls Räumungen und Evakuierungen durchzuführen. Bei einem Risikobewusstsein auf der Grundlage des Worst-Case-Szenarios von 1804 hätte sogar frühzeitig, das heißt schon am Vormittag, die Entscheidung getroffen werden können bzw. müssen, Evakuierungen einzuleiten. In Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig sind 82 Personen ums Leben gekommen, circa 61 % aller Todesfälle an der Ahr. Von diesen waren 78 % über 61 Jahre und 59 % über 71 Jahre alt. Dies zeigt, dass insbesondere hilfebedürftige Menschen Opfer wurden, die zudem durch die digitalen Warnmittel, so diese denn funktioniert haben, weitgehend nicht erreicht wurden. Mindestens die Hälfte davon kam in den bekannten Überflutungsgebieten der Hochwasserkarten ums Leben. In diesen Wohngebieten sind mehrheitlich Gebäude mit mindestens zwei Stockwerken anzutreffen. Das bedeutet, dass bei einer wirksamen Warnung durch Funk oder Fernsehen und/oder eine direkte Ansprache und Hilfe und Unterstützung entweder ein situationsangepasstes Verhalten oder eine horizontale Evakuierung in höhere Stockwerke noch hätte erfolgen können. Dies trifft insbesondere auf die Pflegeeinrichtung Lebenshilfehaus in Sinzig zu, deren Mitarbeiter in einer entsprechenden Situation zur Entsetzung der Bewohner verpflichtet gewesen wären. Bei einer zweckmäßigen Lagebeurteilung unter Beratung durch die hydrologischen Fachleute hätte somit noch genügend Zeit bestanden, wirksame Maßnahmen der Warnung und der Evakuierung zu ergreifen, um Menschenleben zu retten. Unser leider abgelehnter Beweisantrag zu den Todesursachen hätte hier weiteren Aufschluss geben können, ob möglicherweise eine Lebensrettung durch entsprechende Maßnahmen gegeben gewesen wäre. Im Laufe des Nachmittags mit der Pegelprognose um 15.26 Uhr wurde den Fachleuten im Landesamt für Umwelt das Nahen der Katastrophe bewusst. Jedoch drangen sie bei ihrem Vorgesetzten, insbesondere bei Staatssekretär Dr. Manz, nicht durch. Seine Auffassung war schon nachmittags in Verkennung der gesetzlichen Pflichten, dass nun die Wasserbehörden, sprich das Umweltministerium, nicht mehr zuständig seien. Daraus folgte auch die Untätigkeit der Umweltministerin, Frau Spiegel. Es wurde keine aktive Kontaktaufnahme mit anderen Dienststellen oder den Einsatzleitungen gesucht. Man blieb in der eigenen Kommunikationsblase. Eine proaktive Beratung durch die SGD Nord, obwohl gesetzlich vorgesehen, wurde abgelehnt. Der Technischen Einsatzleitung wurde beschieden, es wäre nun Feierabend. Darin liegt eine wesentliche Ursache für die fehlenden zweckmäßigen Lagebeurteilungen und Entscheidungen sowie die fehlenden wirksamen Maßnahmen der Einsatzleitung vor Ort und damit auch für die resultierenden katastrophalen Folgen des Ausbleibens dieser Maßnahmen. Aufgrund von Tausenden Notrufen war der für den Rettungseinsatz verantwortlichen Integrierten Leitstelle Koblenz bereits am Nachmittag das Ausmaß der Katastrophe bewusst. Sie vermochte dies dem Polizeipräsidium Koblenz zu vermitteln, blieb aber in Richtung der Technischen Einsatzleitung in Bad Neuenahr-Ahrweiler offensichtlich erfolglos. Deutliche Bilder eines Rettungshubschraubers am Abend versickerten dort. Auch gegenüber der ADD hatten die Berichte offensichtlich keine Wirkung. In ihrem Selbstverständnis, dass man auf keinen Fall die Einsatzleitung zu übernehmen habe, blieb die ADD als Koordinierungsstelle passiv. Sie betrieb keine Informationsgewinnung, um das Lagebild zu verbessern. Nach den Aussagen im Untersuchungsausschuss gab es keinen einzigen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit der Einsatzleitung im Ahrtal. Im Grunde war die Koordinierungsstelle weitgehend nutzlos. Die Leitung, an der Spitze Präsident Linnertz, fokussierte sich auf die Westeifel – vielleicht, weil dies räumlich näher lag. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Es liegt insbesondere in der Verantwortung von Herrn Linnertz, dass keine proaktive Lageaufklärung betrieben wurde. Mit der Pegelprognose um 15.26 Uhr war eine Extremlage an der Ahr eingetroffen. Gleichzeitig waren noch weitere Niederschläge zu erwarten, und es wurden auch in den anderen betroffenen Landkreisen in der Nord- und Westeifel große Hochwasser erwartet. Dies war die Katastrophenlage, in der die Einsatzleitung von der ADD hätte übernommen werden müssen. Gerade die Unsicherheit, ob die Verhältnisse nicht noch schlimmer werden in der nun anbrechenden Nacht, hätte mit dem Schlimmsten, dem Extremfall rechnen lassen müssen. Die Herausforderung war nun, noch vor dem Eintritt des Hochwassers geeignete Maßnahmen wie eine Evakuierung vor einem Pegelstand und einer Überflutung abzuschließen, die zumindest den Schaden für Leib und Leben maximal vermindert hätten. Insbesondere Gutachter Professor Dr. Grzeszick attestiert das Vorliegen dieser Voraussetzungen mit der Begründung, dringendes öffentliches Interesse liege vor, also für die Übernahme dieser Einsatzleitung durch die ADD, wenn erkennbar sei, dass die Lage die Verteilung limitierter und hauptsächlich extern verfügbarer Ressourcen erfordere. Durch die Anforderung von Rettungshubschraubern, vorzugsweise mit Seilwinde und Nachtflugfähigkeit, aus anderen Bundesländern sowie das Anfordern von Sandsäcken, auch aus den Reserven anderer Landkreise, seien diese Voraussetzungen erfüllt und die eigenständige Übernahme der Einsatzleitung durch den Präsidenten der ADD ermöglicht, ja sogar der automatische Übergang der Einsatzleitung auf die ADD gegeben gewesen. Das heißt, nach Professor Grzeszick hatte die ADD formal die Einsatzleitung, sie hat sie faktisch nur nicht wahrgenommen. Immer wieder wurde von Mitgliedern der Ampelfraktionen behauptet, eine Einsatzübernahme durch die ADD wäre überhaupt nicht zweckmäßig, da diese die Verhältnisse vor Ort nicht kennen würde. Angewandt auf das Verhältnis der Einsatzleitung des Landkreises und der betroffenen Gemeinden wird nach dieser Logik auch behauptet, (Abg. Nico Steinbach, SPD: Das ist Ihre Interpretation! Legen Sie uns bitte keine Bewertungen in den Mund!) der Einsatzleiter der Technischen Einsatzleitung würde nicht nur die zentrale Einsatzleitung übernehmen, sondern auch die Führung der einzelnen Einsatzkräfte vor Ort. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Legen Sie uns bitte keine Bewertungen in den Mund!) Das ist schlicht falsch; denn damit werden die Arbeitsweise und die Strukturen des Katastrophenschutzes völlig verkannt. Genau hierfür gestaltet die Feuerwehrdienstvorschrift 100 die Führungsorganisation, die gegebenenfalls über mehrere Führungsebenen gegliedert sein kann. Die nachgeordneten Ebenen werden zu Abschnitten mit Einsatzabschnittsleitern. Dabei bleibt die Einsatzführung in der Gemeinde vor Ort bei dem entsprechenden Einsatzabschnittsleiter, und der zentrale Einsatzleiter weist im Bedarfsfall freie Kräfte zur Unterstützung an und koordiniert das Verteilen von Ressourcen. Wenn er zu der Erkenntnis gelangt, dass andere oder weitere Maßnahmen erforderlich werden, wie vor allem eine weiträumige Evakuierung, so kann er den Einsatzabschnitt anweisen, diese einzuleiten und durchzuführen. Genau dies wäre in der Flutkatastrophe ab 15.26 Uhr die zu treffende Maßnahme der ADD gewesen, da die Technische Einsatzleitung die Lage falsch eingeschätzt hat und untätig geblieben ist. Aufgrund der Notrufe, der Lageberichte der Polizeidienststellen und der Informationen der ILS Koblenz war man im Polizeipräsidium Koblenz über das Ausmaß der Katastrophe ungefähr in Kenntnis. Allerdings gelang es nicht, dem Lagezentrum Polizei im Innenministerium die Katastrophe zu vermitteln. Die Beamten im Lagezentrum erkannten die Lage nicht. Selbst als kurz vor Mitternacht die Luftaufnahmen des Polizeihubschraubers eingingen, die Fotos, veranlasste dies das Lagezentrum nicht, sich über die Auswirkungen und die Gefahren durch das Hochwasser kundig zu machen. Eine der wirksamsten Warnmöglichkeiten, die Verlautbarungen über Rundfunk und Fernsehen, das heißt das Senderecht beim SWR, die allein in der Verantwortung des Innenministeriums, der ADD liegen, wurde nicht genutzt. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Das stimmt auch nicht! Die Technische Einsatzleitung kann ebenfalls Warnungen aussprechen!) Gerade im Ahrtal mit seiner überdurchschnittlich alten Bevölkerung, die an diesem Abend zu einem großen Teil vor den Bildschirmen saß, hätte das noch wenige Minuten vor dem Eintreffen der Flut für viele Menschen lebensrettend sein können. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) Hinweise über ein angemessenes Verhalten, etwa das Vermeiden von Kellern oder jeglichen Versuchs, sich ins Wasser zu begeben, hätten so vermittelt werden können. Weder die ADD noch das Innenministerium sind auf die Einsatzleitung im Landkreis zugegangen mit der Frage, ob dies in der Lage nicht zweckmäßig sei. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Doch! Der Landrat hat gesagt: Wir haben die Lage im Griff! ) Zu den Umsetzungsbedingungen hat der ehemalige Innenminister im Untersuchungsausschuss die nachweislich falsche Behauptung aufgestellt, dass das Senderecht durch die Technische Einsatzleitung hätte wahrgenommen werden können. Diese Aussage war schlicht unwahr, wie die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch belegt. Meine Damen und Herren, ab dem 18. Juli 2021 hat die ADD die Einsatzleitung für den Landkreis Ahrweiler übernommen, da die Kreisverwaltung völlig überfordert war. Sie war hierfür nicht vorbereitet. Die von der ADD gestellten Mitglieder des Verwaltungsstabs waren unzureichend geschult. Man hat sich auf das Funktionieren nachgeordneter Verwaltungsstrukturen verlassen, die aber nicht zur Verfügung standen. Dadurch wurde die Arbeit erheblich beeinträchtigt. Hinzu kamen gravierende Mängel bei der Koordination der Hilfskräfte. So war es dem schlechten Krisenmanagement der ADD geschuldet, dass Helfer am Nürburgring tagelang gewartet haben, ohne zum Einsatz zu kommen. Insgesamt zeigt sich eine unbefriedigende Führungsleistung. Es ist festzustellen, dass die ADD ebenfalls überfordert war. Die Einsatzleitung lag bei dem Präsidenten, Herrn Linnertz, der auch dafür die Verantwortung trägt. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Haben Sie die Gutachten nicht gelesen?) Meine Damen und Herren, die materiellen Schäden, die die Ahrflut verursacht hat, stehen uns alle noch vor Augen. Betroffen waren Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte. Der Wiederaufbau ging vor allem am Anfang schleppend voran. Natürlich gab es keine Blaupause für diesen Wiederaufbau, aber die Lernkurve der Landesregierung beim Wiederaufbau hätte durchaus steiler sein können und müssen. Wir erinnern uns etwa an die zahlreichen Klagen über die bürokratische Wiederaufbauhilfe. Es hat tatsächlich zweieinhalb Jahre gedauert, bis man dann im letzten Dezember kommunale Koordinatoren installierte, Stellen, die nun die hoffnungslos überforderten Ortsgemeinden vor Ort beim Wiederaufbau ihrer Infrastruktur unterstützen. Gerade bei der kommunalen Infrastruktur liegt noch viel im Argen. Herr Ministerpräsident Schweitzer nannte in seiner Regierungserklärung stolz die Summe von 957 Millionen Euro, die für den kommunalen Aufbau bisher bewilligt wurde. Dem steht aber eine Schadenssumme an kommunaler Infrastruktur von 4,1 Milliarden Euro gegenüber. Die Kommunen haben nach drei Jahren also noch nicht einmal ein Viertel der Wegstrecke erreicht, eigentlich sogar weit weniger; denn nur weil eine Summe bewilligt wurde, heißt das noch nicht, dass sie ausgezahlt und verbaut wurde. Meine Damen und Herren, die ehemalige Umweltministerin, Frau Spiegel, ist ihrer Verantwortung im Rahmen der Flutkatastrophe in keiner Weise gerecht geworden. Am 14. und am 15. Juli hat sie nichts von dem getan, was die Pflicht einer zuständigen Ministerin in einer solchen Ausnahmesituation gewesen wäre. Sie hat nicht geführt, sie hat sich nicht einmal aktiv und in dem erforderlichen Ausmaß Informationen über die Zuspitzung der Lage verschafft. Mit ihrem ganzen Verhalten offenbarte sie ihre völlige Unfähigkeit, die Verantwortung für den Hochwasserschutz eines Landes und seiner Bevölkerung wahrzunehmen. (Beifall der AfD) Der ehemalige Innenminister, Herr Lewentz, betonte immer wieder, man habe kein hinreichendes Lagebild gehabt, um die Katastrophe erkennen zu können. Die vorliegenden Informationen hätten kein außergewöhnliches Hochwasser erkennen lassen. So wäre nicht die Meldung von Toten eingegangen bzw. bestätigt gewesen. Seine persönliche Inaugenscheinnahme der Einsatzleitung im Landkreis wollte er nur als moralische Unterstützung verstanden wissen. Allerdings war sie völlig nutzlos. Zum Lagebild hat sie nicht beigetragen, und offensichtlich hat er auch nicht nachgefragt und zum Beispiel eine hydrologische Fachmeinung eingeholt. Für den ehemaligen Innenminister gilt wie für alle politisch Verantwortlichen: Es ist Ihnen nicht nur zuzurechnen, was Sie gewusst haben, sondern auch, was Sie hätten wissen können, nein, müssen, wenn Sie sich um eine proaktive Informationsbeschaffung gekümmert hätten, um ein klares Lagebild zu bekommen. Dafür hat er nichts getan, wie die übrigen in der Flutkatastrophe zuständigen Mitglieder der Landesregierung, obwohl es genug Möglichkeiten dafür gab. Somit trägt er nicht nur die Verantwortung für das Versagen des Katastrophenschutzmanagements, sondern auch für sein persönliches Versagen in der Katastrophe selbst. Die ehemalige Ministerpräsidentin, Frau Dreyer, war am Fluttag nur am Rande beteiligt. Sie wurde durch den Innenminister informiert. Eigene Aktivitäten hat sie nicht unternommen. Sie verließ sich darauf, dass schon alles funktionieren würde. Dass das gesamte Risikomanagementsystem Hochwasser in ihrer Landesregierung nicht funktionierte, hat sie nicht realisiert. Dennoch trägt sie die Gesamtverantwortung für das Organisationsversagen ihrer Landesregierung. Dies wäre Anlass genug gewesen, deswegen den Rücktritt zu erklären. (Beifall der AfD) Für dieses Versagen hat sie sich bis heute nicht persönlich bei den Flutopfern entschuldigt. Sowohl die ehemalige Umweltministerin, Frau Spiegel, als auch der ehemalige Innenminister, Herr Lewentz, sind zurückgetreten. Die AfD hatte die Rücktritte wegen des Verhaltens der Minister während der Flutkatastrophe gefordert. Bedauerlicherweise erfolgten die Rücktritte dann wegen anderen Verhaltens. Wesentlichen Anteil an den Versäumnissen der Landesregierung tragen allerdings auch der Staatssekretär im Umweltministerium, Herr Dr. Manz, und der Präsident der ADD, Herr Linnertz. Für beide fordert die AfD personelle Konsequenzen bzw. deren Rücktritt. (Beifall der AfD) Unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen ist das Verhalten von Herrn Dr. Pföhler disziplinarrechtlich zu bewerten. Meine Damen und Herren, die Hochwasservorsorge und das Hochwasserrisikomanagement Rheinland-Pfalz müssen dringend verbessert werden. Hierfür hat die Enquete-Kommission „Katastrophenvorsorge“ hervorragende Empfehlungen entwickelt, die nun aber auch umgesetzt werden müssen. Besonders wichtig ist uns da die Einrichtung des rund um die Uhr besetzten Lagezentrums Katastrophenschutz, das die AfD als erste gefordert hat. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach du meine Güte!) Wir als AfD-Fraktion werden weiterhin mitwirken an Aufklärung und Wiederaufbau sowie alle zielführenden Initiativen unterstützen. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Das tun wir für die Opfer der Flutkatastrophe und ihre Angehörigen, für die Helden der Flutnacht und des Wiederaufbaus und für alle Menschen in Rheinland-Pfalz. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Aussprache zum Bericht des Untersuchungsausschusses zur verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal endet die parlamentarische Aufarbeitung dessen, was in dieser historisch dramatischen Nacht in Rheinland-Pfalz im Ahrtal passiert ist. Das Ende dieser parlamentarischen Aufarbeitung kann aber kein Abschluss sein, weil das, was dort in dieser Nacht geschehen ist, uns alle nicht ruhen lassen darf und an uns alle ein Auftrag ist. Dieser Auftrag heißt, dafür zu sorgen, dass, sollte die Natur noch einmal mit einer solchen Gewalt zuschlagen, die wir uns alle vor dieser Flutkatastrophe nicht vorstellen konnten, wir, jeder auf seiner Ebene der Verantwortung, besser aufgestellt sind, um Menschenleben besser schützen zu können; denn es ist eine bittere Erkenntnis, zusammengefasst auf den 2.100 Seiten des Untersuchungsausschussberichts und aus der Vernehmung der Zeugen, der Einschätzungen der Sachverständigen, dass diese Katastrophe in ihren materiellen Auswirkungen nicht zu verhindern gewesen wäre, weil es schlicht und ergreifend keine Möglichkeit gibt, sich dieser Naturgewalt entgegenzustellen. Deswegen will ich mich dem Vorsitzenden Martin Haller ausdrücklich anschließen. Ja, dieser Untersuchungsausschuss und all das, womit wir uns auseinandersetzen mussten, erfüllt auch mich mit tiefer Demut, aber Menschenleben hätten gerettet werden können. Das ist eine genauso reale wie tragische Erkenntnis dieser Arbeit, dieser Untersuchung. Menschenleben hätten gerettet werden können, wenn mehr Menschen durch eine rechtzeitige Warnung in der Lage gewesen wären, sich vor den herannahenden Fluten, vor der herannahenden Katastrophe, vor der Wucht der Natur in Sicherheit zu bringen. Wir haben gemeinsam im Untersuchungsausschuss in großer Ernsthaftigkeit und großer Sachlichkeit und bei aller politischer Kontroverse in der Bewertung der Tatsachen, getragen von einem gemeinsamen Interesse, die Fakten herauszufinden, zu ermitteln, um dann die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, festgestellt: Ja, diese Katastrophe war in ihrer gesamten Dimension nicht vorhersehbar – das haben Kolleginnen und Kollegen angesprochen –, insbesondere aufgrund der besonderen Effekte, die im Ahrtal aus der Situation der Brücken, der Verklausungen – also der Anstauungen vor den Brücken – passiert sind. Dass sich aber eine nie dagewesene Katastrophe anbahnt, diese Informationen lagen spätestens – man mag auch mit Blick auf die Sachverständigengutachten über den genauen Zeitpunkt streiten – am späten Nachmittag des 14. Juli vor drei Jahren vor. Es war erkennbar, dass Wasser durch das Ahrtal fließt, in einer Dimension und in einer Höhe und damit Gebäude erreicht, die bewohnt waren von Menschen, die das nicht für möglich gehalten haben, und diese Menschen sich hätten in Sicherheit bringen müssen. Dass diese Menschen nicht rechtzeitig und nicht in der Klarheit gewarnt wurden, die es gebraucht hätte, damit sich die Menschen in Sicherheit bringen konnten, das ist zunächst einmal eine schwer erträgliche Tatsache. Dass es in der Demokratie und bei unterschiedlichen politischen Akteuren unterschiedliche Auffassungen über die Frage gibt, wer dafür die Verantwortung trägt, das gehört ein Stück weit dazu. Ich will ausdrücklich sagen, das ist eine ganz besondere Stärke von Demokratien. Es ist Teil dessen, was Demokratien erfolgreicher macht als alle anderen Staatsformen, dass Demokratien genau zu dem imstande sind, was wir hier heute erleben, nämlich zur Selbstkorrektur, zur Auseinandersetzung mit Fehlern von Verantwortlichen. Ich kann mich dem Schluss der Kollegen der regierungstragenden Fraktionen anschließen. Die entscheidenden Fehler sind dort gemacht worden, wo nach unserer Rechtsordnung die Verantwortlichkeit für den Katastrophenschutz lag. Das war ganz konkret in der Person des Landrats – des ehemaligen – des Landkreises Ahrweiler. Die zuständige Stelle, der Deutsche Wetterdienst als Behörde, die für Prognosen für Regen und Wassermassen, die vom Himmel kommen, verantwortlich ist, hat die Informationen, die sich in den Tagen vorher immer wieder verändert haben – das haben wir herausgearbeitet –, zusammengetragen und an die zuständige Stelle des Landes, an das Landesamt für Umwelt, gemeldet. Das Landesamt für Umwelt hat auf die sich immer wieder verändernden Regenprognosen reagiert. Wir haben von Meteorologen gelernt, insbesondere bei Gewitterzellen ist es Normalität, dass sich diese Prognosen in ihrer regionalen Ausdehnung verändern, weil eine präzise Vorhersage, an welcher Stelle eine Gewitterzelle genau abregnet, nur mit geringem zeitlichem Vorlauf möglich ist. Die jeweils aktuellen Wetterdaten wurden umgesetzt in Pegelprognosen. Diese Pegelprognosen wurden den Verantwortlichen im Landkreis, dem verantwortlichen Landrat zur Verfügung gestellt. Was eine Pegelprognose vor Ort bedeutet, welche Teile von bewohntem Gebiet konkret vom Wasser erreicht werden, ist die Umsetzungsaufgabe vor allen Dingen vor Ort. Es ist die Aufgabe vor Ort, die Menschen vor der dringenden Gefahr zu warnen. Dieser Aufgabe ist man dort nicht gerecht geworden. Das ist die für mich ganz persönlich bitterste Erkenntnis aus dieser Arbeit im Untersuchungsausschuss, alle Informationen waren zu einem Zeitpunkt vorhanden, an dem Dinge noch änderbar, zu dem Menschen zu retten gewesen wären. Später in dieser Flutnacht – das haben wir in eindrücklichen Schilderungen gehört – waren die physisch-technischen Möglichkeiten der Menschenrettung erschöpft. Es ist alles getan worden, um Hubschrauber mit Seilwinden anzufordern. Bei Dunkelheit und Starkregen hat es einen Punkt erreicht, bei dem die Piloten verantwortungsvoll gesagt haben, wir können nicht mehr operieren. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Es ist eine bittere Erkenntnis, dass Menschen, die darauf vertraut haben, der Staat steht ihnen in größter Not bei, erleben mussten, dass die Mittel erschöpft waren und es über Stunden hinweg keine Möglichkeit gab, Menschen zu Hilfe zu eilen, die in ihren Häusern, auf ihren Dächern in Todesangst ausharrten. Sobald dies wieder möglich war, ist es mit allen verfügbaren Kräften passiert, aber es gab ein Zeitfenster, in dem Menschen, die nicht gewarnt waren und sich deswegen nicht in Sicherheit gebracht haben, nicht auf Hilfe hoffen konnten, weil es keine Möglichkeit gab, ihnen zu helfen. Ich will das ganz persönlich in aller Offenheit sagen. Diese Schicksale, von denen wir gehört, die wir auf Bildern gesehen haben, erschüttern mich ganz persönlich bis heute. Dieser Untersuchungsausschuss – das haben alle Redner angesprochen – war ein ganz besonderer parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Typischerweise beschäftigen wir uns mit politischem Fehlverhalten, mit Fehlverhalten von Menschen in Verantwortung, die in Wahrnehmung dieser Verantwortung Fehler gemacht haben, die Zweifel an der Integrität daran säen, ob Menschen ihren Aufgaben gerecht geworden sind. Es ist etwas Außergewöhnliches, dass sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss damit auseinandersetzen muss, dass 136 Menschen ihr Leben verloren haben, viel mehr Menschen verletzt wurden, in ihrer Gesundheit bis heute eingeschränkt sind und viel mehr Menschen damit leben müssen, was sie in dieser Nacht mit diesem Trauma erlebt haben. Wir als Untersuchungsausschuss waren gezwungen, für diese Aufklärung Menschen erneut in eine Ausnahmesituation zu bringen. Wir alle als Mandatsträger, die wir hier sitzen, sind es gewöhnt, vor den Augen der Öffentlichkeit an diesem Pult zu stehen, in diesem Raum zu sitzen und über Dinge zu reden. Zeuginnen und Zeugen haben mitunter, wenn sie berichten mussten, über Dinge, die zutiefst erschütternd, traumatisierend sind, zugleich zum ersten Mal in ihrem Leben Kontakt mit der Öffentlichkeit gehabt. Deswegen will ich mich dem Dank ausdrücklich anschließen, dass es uns allen bei der Notwendigkeit, schwere Fragen zu stellen, gelungen ist, soweit möglich, auf diese Menschen Rücksicht zu nehmen. Ich will mich dem Dank insbesondere an die Zeuginnen und Zeugen anschließen, die hier mitunter bis an die Grenzen ihrer menschlichen, ihrer psychischen Belastbarkeit gegangen sind, um uns diese in der Demokratie so nötige Aufklärung zu ermöglichen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Die Fehler, die in der Kreisverwaltung in Ahrweiler unter Verantwortung des ehemaligen Landrats passiert sind, sind hier dargelegt worden. Ich will das mit wenigen Worten auch noch einmal ausdrücklich tun. Wenn man ein öffentliches Amt übernimmt und sich für Verantwortung bewirbt, dann muss man dieser Verantwortung gerecht werden. Das zeigt sich insbesondere dann, wenn diese Verantwortung zu einer Bürde, einer Belastung wird. Wenn man dann, wie der ehemalige Landrat, die Verantwortung praktisch schon dadurch scheut, dass man nicht vor Ort ist und bereitsteht, um in seiner Führungsverantwortung dafür zu sorgen, dass diejenigen, die gemeinsam in der Technischen Einsatzleitung Verantwortung haben, dieser Verantwortung gerecht werden können, dann ist das ein Ausmaß an politischer und persönlicher Verantwortungslosigkeit, das mich als Erkenntnis aus diesem Untersuchungsausschuss erschüttert hat. Die Fehler, die im Vorfeld gemacht wurden, weil die Organisation unzureichend war und der Alarm- und Einsatzplan gefehlt hat, sind aufgeschlagen in dieser Nacht in eine Technische Einsatzleitung – das haben wir gehört –, die schlicht außerstande war, entsprechend zu agieren. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dieser ist deshalb kein Vorwurf zu machen. Die Technische Einsatzleitung war außerstande, diese Lage zu bewältigen. Dafür trägt der ehemalige Landrat die Verantwortung, der sie anders hätte aufstellen müssen. Man hätte diese Menschen, die ehrenamtlich ihre Freizeit, ein Stück weit ihr Leben dem Schutz anderer widmen, niemals in eine Lage bringen dürfen, in der sie eine solche Machtlosigkeit empfinden müssen. Dieses Versagen des ehemaligen Landrats wiegt schwer. Ich will diese Hinweise auf die Ehrenamtlichen damit verbinden, mich dem Dank anzuschließen, der zum Ausdruck gekommen ist. Menschen aus der Blaulichtfamilie, die Polizei im Hauptamt, aber vor allen Dingen der Katastrophenschutz und die Feuerwehren haben in dieser Nacht Übermenschliches geleistet. Sie haben sich in Lebensgefahr begeben. Angehörige der Feuerwehr haben mit ihrem Leben für den Versuch bezahlt, anderen Menschen in größter Not und Gefahr beizustehen. Menschen haben Heldenmut gezeigt. Das Beste im Menschen zeigt sich in den dunkelsten Stunden. Menschen waren mit ihrem Einsatz ein Hoffnungsschimmer für Menschen in größter Not und Gefahr, oftmals mehr als ein Hoffnungsschimmer; denn bei aller Dramatik, bei aller Bitterkeit dürfen wir nicht vergessen, durch diesen Heldenmut wurden viele Menschenleben gerettet. Es ist unerträglich schlimm gekommen. Es hätte in dieser Nacht schlimmer kommen können, wenn nicht Menschen in einem unvorstellbaren, selbstlosen und mutigen Einsatz alles getan hätten, um Menschen in größter Gefahr beizustehen. Diese Anerkennung wird neben der Erschütterung bleiben. Das dürfen wir ihnen nie vergessen. Unsere Dankbarkeit sollte an dieser Stelle in aller Deutlichkeit zum Ausdruck kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Am nächsten Morgen beim Aufgang des Sonnenlichts hat sich gezeigt, im Ahrtal ist etwas passiert, was sich vorher – Herr Vorsitzender Martin Haller hat das mit dem Zitat von Oberst Weber untermauert – niemand vorstellen konnte. Das war etwas, von dem ich sage, ich habe es mir selbst nicht vorstellen können. Ich bin wenige Tage nach der Flutkatastrophe ins Ahrtal gefahren. Meine Heimatstadt ist zweimal in meiner Lebensspanne von Jahrhunderthochwassern heimgesucht worden. Ich bin dorthin gefahren mit dem Gedanken, dort Schreckliches zu sehen, aber etwas, was mir nicht völlig unbekannt ist. Beim Eintreffen im Ahrtal habe ich etwas vorgefunden, was meine Vorstellungskraft nach zwei Jahrhunderthochwassern in meiner Heimatstadt gesprengt hat. Ich habe mir, so wie viele andere, dieses Ausmaß von Verwüstung, Zerstörung, vernichtender Wirkung ungebändigter Naturgewalten nicht vorstellen können. In der Reaktion auf das, was passiert ist, haben sich Menschen direkt am ersten Morgen nach dieser fürchterlichen Flutkatastrophe auf den Weg gemacht, die gesagt haben: Ich muss anpacken, hier wird jede Hand gebraucht. Menschen haben sich mit nicht mehr als Gummistiefeln und Schaufel oder mit Nahrungsmitteln, Getränken, Decken oder Kleidung auf den Weg gemacht, um den Menschen beizustehen. Es waren auch Menschen, ich nenne ganz besonders Landwirtinnen und Landwirte sowie Bauunternehmer, die sich mit schwerem Gerät auf den Weg gemacht haben. Diese haben erst einmal nicht die Frage gestellt, wer ihnen das vergütet oder nicht, sondern gesagt: Ich will helfen. Wer die Einsätze, dieses Engagement gesehen hat, der kann davor nur den Hut ziehen, wie von Ehrenamtlichen mit einer unglaublichen Kraft und einem unglaublichen Bemühen den Menschen geholfen wurde. Das Beste im Menschen hat sich an dieser Stelle in den bittersten Stunden gezeigt. Diese Menschen verdienen unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung. Das ist von großer Bedeutung, wenn man diese Flutkatastrophe und den Zeitraum danach in einer ehrlichen Gesamtschau beurteilen möchte. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Die Menschen im Ahrtal blicken auf den heutigen Tag. Mir ist vollkommen bewusst, dass ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ein wichtiges Instrument der Aufklärung gerade mit Blick nach vorn sein kann, aber nichts, was wir tun können, nichts, was irgendjemand tun kann, kann das Leid der Menschen ungeschehen machen. Die Menschen fragen sich: Warum? Warum ist es passiert, dass wir Opfer einer solchen Katastrophe geworden sind? Warum konnte uns in dieser konkreten Situation nicht geholfen werden? Dieser Untersuchungsausschuss hat Antworten auf dieses Warum gefunden. Es gehört dazu, dass die Bewertung dieser Antworten in der Demokratie unterschiedlich ausfällt und unterschiedliche Akzentuierungen hat, aber der Auftrag, den ich am Anfang skizziert habe, bleibt: diese objektiven Erkenntnisse entsprechend zu nutzen. Die zentrale, für mich erschütternde Erkenntnis bleibt, die Informationen waren vorhanden, es ist allerdings nicht gelungen, sie so zusammenzutragen, dass man rechtzeitig gewarnt hätte. Das darf nicht noch einmal passieren. Deswegen gehört es zu dieser Bewertung und zum Blick nach vorn dazu anzuerkennen, genau diese Feststellung hat schon zum Handeln und zu Veränderungen geführt. Wir werden in Rheinland-Pfalz gemeinsam den Katastrophenschutz anders aufstellen. Wir werden ihn so aufstellen, dass es ein professionelles 24 Stunden, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr besetztes Lagezentrum gibt, damit es nie wieder vorkommt, dass Informationen, die da sind und zu Handlungen führen müssen, nicht zu Handlungen führen. Das ist eine Fähigkeit, die das Land aus der Erkenntnis heraus aufbauen wird, dass Katastrophen in dieser Dimension eine Kreisverwaltung, die besser vorbereitet wäre, als die im Kreis Ahrweiler es war, möglicherweise überfordern könnten. Es ist wichtig, dass wir die Aufgaben für die kommunale Verantwortlichkeit klarer definiert haben, es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Alarmund Einsatzpläne aufzustellen, es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, seiner Verantwortung als gewählter Landrat gerecht zu werden und man diese Verantwortung nicht delegieren kann, sondern ihr in jedem Moment gerecht werden muss. Es ist gut, dass das Land Rheinland-Pfalz jetzt über die Fähigkeit verfügt, mit Hubschraubern und Seilwinden Menschen zu retten, wenn das erforderlich ist. Das ist ein Schluss aus der Erkenntnis, dass zu einem Zeitpunkt Mittel erschöpft waren, als man vielleicht noch etwas hätte ändern können. All diese Schritte, die begleiten wir hier sehr konstruktiv. Ich glaube, die Auseinandersetzung mit all dem, was im Ahrtal passiert ist, ist niemandem leicht gefallen. Die Forderung nach politischen Konsequenzen, die kann ich ein Stück nachvollziehen. Ich will aber auch sagen, Menschen haben Verantwortung übernommen, auch politisch, für das, was in dieser Nacht nicht so gelaufen ist, wie wir uns gewünscht hätten, dass es läuft. Zentraler bleibt der Blick nach vorn, der Blick nach vorn auf einen Katastrophenschutz, den wir mit zusätzlichen Fahrzeugen, mit watfähigen Fahrzeugen ausstatten, weil wir von Menschen, die in dieser Nacht im Einsatz waren, hören mussten, dass sie ihren Einsatz abbrechen mussten – sehend, dass es noch Menschen gab, denen sie helfen wollten –, weil ihre technischen Möglichkeiten nicht mehr ausgereicht haben, ohne dramatisches Risiko für das eigene Leben weiter vorzudringen zu Menschen. Wir haben das hier gespürt bei den Zeugenvernehmungen, in bewegenden Momenten, wie diese Menschen uns geschildert haben, wie das für sie war, merken zu müssen, dass sie dem, dem sie sich verschrieben haben, der Rettung von Menschen, nicht gerecht werden können, weil entsprechende Mittel in diesem Moment nicht bereitstanden. Deswegen ist es richtig, dass wir diejenigen, die für unseren Katastrophenschutz Verantwortung tragen, noch besser ausstatten wollen, damit – sollte es noch einmal zu einer dramatischen Lage kommen – sie besser darauf reagieren können. Wenn wir das alles gemeinsam in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren aufrechterhalten, dieses gemeinsame Bestreben zu lernen, uns zu verbessern und damit ein Versprechen an die Menschen zu verbinden, das Versprechen, dass wir nicht ungeschehen machen können, was geschehen ist, aber gemeinsam alles in unserer Macht Stehende tun werden, dass so etwas zumindest in seinen Auswirkungen auf Menschenleben nie wieder passiert, dann wird Demokratie ihrer und wird dieser Landtag seiner Verantwortung im Rückblick gerecht. Zum Ende will ich mich dem Dank anschließen, dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss, aber vor allen Dingen dem Dank an diejenigen, die diesen Untersuchungsausschuss, die diese besondere Arbeit möglich gemacht haben. Sie sind heute alle genannt worden. Ich will das aber ganz ausdrücklich und persönlich noch einmal tun. Dieser Untersuchungsausschuss hätte seine Arbeit nicht machen können ohne den weit überobligatorischen Einsatz des Ausschusssekretariats. Dort ist in einer Geschwindigkeit, in einer Intensität und in einer Qualität gleichzeitig gearbeitet worden, die weit über die Erfüllung beamtenrechtlicher Pflichten hinausgeht. Das hatte mit normalem Dienst nichts mehr zu tun. Dafür gebührt unserem Ausschusssekretariat eine besondere Anerkennung. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU, den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Damian Lohr, AfD) Ich will der Landtagsverwaltung mit allen ihren Diensten danken, weil sie uns hier Rahmenbedingungen geschaffen hat, die unsere Arbeit möglich gemacht haben. Das begann dabei, dass wir auch unter dem Druck, unter dem wir mitunter standen, weil es eben von Menschen durchaus große Sorgen und auch Demonstrationen gab, immer dafür gesorgt haben, dass wir hier in vollkommen geordneter, in sicherer Atmosphäre tagen und zu jedem Zeitpunkt unsere Arbeit machen konnten, wir zu jedem Zeitpunkt versorgt waren, ganz praktisch, um an langen Tagen tätig zu sein, aber die einfach auch dafür gesorgt haben, dass alle Ressourcen vollkommen unbürokratisch bereitgestellt wurden, die erforderlich waren, um diese Aufklärung leisten zu können. Ich will all denjenigen in der Landesregierung danken, die mit großem Aufwand und großer Akribie und in großer Geschwindigkeit alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, die erforderlich waren, um diese Aufklärungsarbeit leisten zu können. Ich will das ergänzen, die uns auch Rede und Antwort gestanden haben, wissend, dass auch ihre Verantwortlichkeit Gegenstand der Untersuchungen hier ist, und trotzdem bemüht waren, uns in die Lage zu versetzen, ein vollständiges Bild dessen, was in diesen dramatischen Stunden passiert ist, zu bekommen. Ich glaube, dieser Untersuchungsausschuss kann mit Recht sagen, dass er eine außergewöhnliche Leistung vollbracht hat, und muss zugleich anerkennen, dass diese außergewöhnliche Leistung natürlich aus der Perspektive der Menschen, die so dringend Antworten suchen, wohl nie genug sein kann, weil es ein Genug an Antworten auf die Frage, warum man Angehörige verloren hat, die man vielleicht nicht hätte verlieren müssen, niemals geben kann. Ich versichere ihnen allen aber, wir haben das Möglichste getan. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Abgeordneter Stephan Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nach § 1 Untersuchungsausschussgesetz hat der Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten, wobei sich der Gegenstand der Untersuchung aus dem Einsetzungsbeschluss ergibt. Nach § 28 erstattet der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen begründeten Bericht über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung, wobei dieser Bericht auch Empfehlungen enthalten kann. In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung und aus Respekt vor den 136 Toten und Hunderten Verletzten und kaum zu messenden Sachschäden bitte ich das Plenum um Verständnis, dass ich die nachfolgende Rede zum einen in gebotener Sachlichkeit, aber auch eng am Redeskript halten werde. Dem Recht aus § 28 Abs. 4 Untersuchungsausschussgesetz folgend, werde ich Ihnen in verkürzter Form mein Sondervotum zu dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vorstellen und insbesondere auf die Schlussfolgerungen eingehen, die sich nach meinem Dafürhalten aus den Erkenntnissen der Aufarbeitung der Flutkatastrophe ergeben haben. Da dies allerdings nur eine verkürzte Form darstellt, empfehle ich zur Vertiefung die Lektüre meines Sondervotums zum Abschlussbericht, beginnend mit Seite 2.035. Doch zunächst möchte ich einen kurzen Blick auf die hinter uns liegende Arbeit werfen. Der Untersuchungsausschuss hat seiner besonderen Verantwortung entsprechend professionell, sachlich und zielorientiert gearbeitet. Der Untersuchungsauftrag stand für die Mitglieder im Vordergrund, und trotz des teils harten Tons in der Sache ist der Umgang miteinander nach meinem Erleben fair und kollegial geblieben. Dafür möchte ich insbesondere unserem Ausschussvorsitzenden, Ihnen, Martin Haller, danken. Sie haben immer den richtigen Ton gefunden und den passenden Rahmen geschaffen, damit wir gut und konstruktiv arbeiten und debattieren und letztlich diesen Ausschuss zu einem Ende führen konnten. Hervorheben möchte ich auch die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Ausschusssekretariat. Frau Neef, Herr Dr. Hardt, Sie haben uns weit über das Erwartbare hinaus unterstützt, begleitet und bei Problemen jeder Art beraten. Ohne Ihren unermüdlichen Einsatz wäre dieser Untersuchungsausschuss nicht arbeitsfähig gewesen. Daher möchte ich mich bei Ihnen, Frau Neef, und Ihnen, Herr Dr. Hardt, herzlich bedanken. Einen ganz besonderen Dank möchte ich auch meinem eigenen Team aussprechen, allen voran unserer Fraktionsjustiziarin Victoria Wruuck. Die zu bewältigende Aufgabe war enorm. In 47 Sitzungen mit knapp 300 Stunden wurden 226 Zeugen und 23 Sachverständige im Ausschuss vernommen, zwei Ortstermine im Ahrtal durchgeführt, Gutachten erstellt und Wissen zusammengetragen. Dies bildet die Grundlage des Abschlussberichts und meines Sondervotums. Bevor ich nun zum inhaltlichen Teil meiner Rede komme, möchte ich denjenigen danken, die es am meisten verdient haben. Liebe Katastrophenschützer, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Bundeswehrsoldaten, freiwillige Helfer, Ehrenamtliche und Hauptamtliche und viele mehr, die Ihr während und nach der Flut an der Rettung von Menschen beteiligt wart oder im Chaos nach der Katastrophe die Schäden beseitigt habt. Ihr habt vielfach Übermenschliches geleistet. Dafür ist Euch das ganze Land dankbar. Ihr seid Helden in diesem tragischen Kapitel unseres Landes. Ihr seid Vorbild für unsere Gesellschaft. Euch sind wir als Politiker, aber auch als Bürger dieses Landes zu Dank verpflichtet. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wie durch den Einsetzungsbeschluss vorgezeichnet, habe ich mich nachfolgend an den drei Phasen der Flut orientiert und mein Sondervotum nach diesen gegliedert. Ich komme zu Phase 1, die Tage vor der Flut. Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit die Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 vorhersehbar war und welche Maßnahmen im Vorfeld hätten ergriffen werden müssen, muss Folgendes festgestellt werden: Angesichts der laut einhelliger Aussage der Experten zumindest grob vorhersehbaren Extremwetterlage hätte frühzeitig eine Sensibilisierung und Vorbereitung auf ein mögliches schweres Hochwasser seitens des zuständigen Klima- und Umweltministeriums, MKUEM, und des Landesamts für Umwelt, LfU, erfolgen müssen. Das wurde jedoch versäumt. Zudem wäre es nach dem Ressortprinzip die Pflicht der damaligen Ministerin Anne Spiegel und des Staatssekretärs Erwin Manz gewesen, klare und effektive Warnmeldungen herauszugeben, welche die betreffenden Behörden und Katastrophenschützer auf die anstehende Extremwetterlage hinreichend vorbereitet hätten; (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist falsch!) denn nach § 11 Ziffer 7 der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz fallen der Hochwasserschutz, das Hochwasserrisikomanagement sowie die Hydrologie und Gewässerkunde und damit die fachliche Kompetenz zur Verantwortung, zur Beurteilung und Interpretation der vorliegenden Daten bei einer anstehenden Flutkatastrophe eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des MKUEM. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht!) Doch es fehlte die entsprechende Kommunikation, sodass der Katastrophenschutz nicht angemessen auf das anstehende Extremereignis vorbereitet war und von der Flut in weiten Teilen überrascht wurde. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aussage, dass es sich bei der Flut um ein völlig unvorhersehbares Ereignis gehandelt habe, kann dabei als widerlegt betrachtet werden, wie ich in meinem Sondervotum zur Phase eins, Seiten 2.036 bis 2.038 ausführlich dargelegt habe. Angesichts der Erfahrungen aus dem Hochwasser 2016 sowie den historischen Hochwasser 1804 und 1910 und der besonderen Topografie des Ahrtals war vor dem Hintergrund der verschiedenen Wetterprognosen zumindest grundlegend erkennbar, welche Gefahr dort drohen könnte. Bereits ab dem 12. Juli hätte man angesichts dieser Prognosen erste Maßnahmen vorbereiten können, wie auch im Landkreis Bitburg-Prüm geschehen. Letztlich führten die Fehleinschätzungen betreffend das anstehende Extremwetterereignis und die damit zusammenhängenden Versäumnisse und Pflichtverletzungen dazu, dass Katastrophenschützer nicht ausreichend sensibilisiert und Menschen nicht angemessen vorgewarnt wurden. Es hätte dabei zuvorderst an Ministerin Anne Spiegel und Staatssekretär Erwin Manz gelegen, den gesamten Zuständigkeitsbereich dafür zu sensibilisieren, welche Bedeutung ihre fachliche Arbeit für die Einschätzung der Lage im Katastrophenschutz mit sich bringt. Dass dies nicht erfolgt ist, dafür trägt die Hausspitze des Ministeriums die politische Verantwortung; denn aus Wissen folgt Verantwortung. Phase 2, Vorhersehbarkeit, Pegelprognosen und Warnungen. Hinsichtlich der Frage, ob Warnungen und wenn ja, welche, während der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli durch verantwortliche Stellen ausgesprochen bzw. veranlasst wurden, muss Folgendes festgestellt werden: Seitens der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion, ADD, und des Landkreises Ahrweiler wurde versäumt, im Vorfeld die vorhandene Warninfrastruktur zu testen, die in der Flutnacht letztlich nicht wie vorgesehen funktionierte. Zudem hatte es der Landkreis Ahrweiler versäumt, hinreichend Personen in der Technischen Einsatzleitung mit dem Einsatz dieser Infrastruktur vertraut zu machen. Darüber hinaus fehlten aufgrund der Überlastungssituation in der TEL entsprechende personelle Kapazitäten, um diese zu bedienen. Ministerin Anne Spiegel verletzte ihre Pflicht umfassend, den vorliegenden Prognosen und Pegelständen entsprechend zu warnen und sich als in dieser Phase Hauptverantwortliche aktiv in das Geschehen einzubringen, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!) anstatt dies Staatssekretär Erwin Manz zu überlassen. Sie hätte ihre Rolle als Ministerin ausfüllen und, wie es Krisenforscher Frank Roselieb ausdrückte, das Gesicht der Krise sein müssen; denn geführt wird von oben, insbesondere gilt dies in Krisenzeiten. Als deutlicher Fehler sowohl der Ministerin Anne Spiegel als auch des Staatssekretärs Erwin Manz ist die am 14. Juli noch um 16.43 Uhr durch das MKUEM ausgegebene Pressemeldung zu sehen. In dieser wurde Entwarnung gegeben und behauptet, es drohe kein Extremhochwasser, gerade einmal eine halbe Stunde, bevor um 17.17 Uhr die höchste Hochwasserwarnstufe Lila ausgegeben wurde. Diese Pressemeldung beruhte nicht auf dem aktuellen Lagebild und führte zu Fehlinformationen an vielen relevanten Stellen. Zu allem Überfluss wurde sie dann nach Bekanntwerden der tatsächlichen Lage nicht einmal zeitnah korrigiert. Dies hatte dramatische Konsequenzen, wie wir alle leider wissen. Darüber hinaus unterließ es Umweltministerin Anne Spiegel, ihre Kollegen im Kabinett und insbesondere Ministerpräsidentin Malu Dreyer über die sich anbahnende Katastrophe umfassend zu informieren. Stattdessen konzentrierte sie sich auf einen möglichst normalen Dienstbetrieb im Rahmen der Plenarsitzung am Morgen des 15. Juli, auf die Abwendung eines sogenannten Blame Games, um ihre Reputation zu schützen. So befanden sich die anderen potenziell zuständigen Mitglieder des Kabinetts weitgehend im Unklaren über die Dramatik dessen, was dort über das Ahrtal hereinbrach. Dies mag auch Erklärung dafür sein, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer nicht Gebrauch von ihrer substitutiven Allkompetenz machte und die Führung übernahm. Ich gehe davon aus, dass die Ministerpräsidentin tatsächlich nicht wusste, was vor sich ging. Letztlich hat Ministerin Anne Spiegel die Verantwortung für Fehler übernommen und ist von ihrem Amt als Bundesministerin zurückgetreten. Daher will ich meine Ausführungen zu ihrer Rolle in der Flutkatastrophe an dieser Stelle beschränken, nicht so aber bei Staatssekretär Erwin Manz, dem die Ministerin am Tag und in der Nacht der Flut nach eigener Aussage vollends vertraute und auf den sie sich praktisch blind verließ. Staatssekretär Erwin Manz verletzte seine Pflicht, Informationen seiner Verantwortung entsprechend weiterzuleiten, und versäumte es, aktiv und umfassend vor der Katastrophe zu warnen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weder leitete er die dramatische Schilderung der damaligen Verbandsbürgermeisterin Cornelia Weigand umgehend an die Landesspitze weiter (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist falsch!) noch schlug er Alarm, als der Katastrophenfall in der Vulkaneifel ausgerufen und die Situation an der Ahr immer kritischer wurde. Stattdessen bereitete er Aktivitäten für den nächsten Tag vor und sah seine Meldepflicht mit einem kurzen Anruf im Innenministerium als erfüllt an. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wirklich falsch!) Zusammenfassend war sein Lösungsansatz, schlicht die Situation am nächsten Tag abwarten oder anders ausgedrückt, Abwarten statt Handeln; eine Verfolgung der weiteren Geschehnisse in die Nacht hinein wurde abgelehnt. Stattdessen entsprechend der gewohnten Tagesroutine – ich zitiere seine Aussage im Ausschuss mit Erlaubnis des Präsidenten – „noch die Tagesthemen geschaut und ein Bierchen getrunken und in absehbarer Zeit danach schlafen gegangen“. Sein Fazit: An der Situation hätte er ohnehin nichts ändern können. Ich meine, hätte Staatssekretär Erwin Manz die Lage hingegen richtig eingeschätzt und seine Regierungskollegen darüber aufgeklärt, wäre die Bewältigung der Flutnacht sicher anders verlaufen. Innenminister Roger Lewentz wäre dann in Kenntnis der Sachlage wohl kaum aus der Technischen Einsatzleitung in Ahrweiler abgereist. Phase 2, Einsatzleitung: Damit bin ich bei der Einsatzleitung in der Flutnacht. An dieser Stelle möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten den bekannten Wetterexperten Jörg Kachelmann zitieren, der als Sachverständiger im Ausschuss ausgesagt hatte: „Niemand muss sterben bei einer solchen Wetterlage, wenn alle das Richtige tun. Niemand muss sterben.“ Hinsichtlich der Frage, welche Handlungen und sonstigen Maßnahmen während der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 durch verantwortliche Stellen erfolgt und umgesetzt worden sind, muss Folgendes festgestellt werden: Die ADD schätzte die Schwere der Katastrophe im Ahrtal falsch ein und versäumte es, hier explizit ADD-Präsident Thomas Linnertz, ihrer Nachforschungsobliegenheit nachzukommen, um die Überforderung der Kräfte vor Ort zu erkennen und anschließend die Übernahme der Einsatzleitung vorzunehmen; denn dies hätte ADD-Präsident Thomas Linnertz als oberster Katastrophenschützer des Landes in der Nacht der Flut gemäß § 6 Nr. 1 b) Brand- und Katastrophenschutzgesetz innegehabt, wie die renommierten Rechtssachverständigen Professor Dr. Bernd Grzeszick und Professor Dr. Christoph Gusy umfassend dargelegt haben. Auch einen Führungsstab, der nach dem Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landes ab Warnstufe 5 vorgesehen ist, berief ADD-Präsident Thomas Linnertz nicht ein. Weiter verletzte der Landkreis Ahrweiler seine Pflicht zur Aufstellung eines Alarm- und Einsatzplans, der für eine geordnete Bewältigung der Flut und insbesondere bei der rechtzeitigen und umfassenden Durchführung von Evakuierungen dringend nötig gewesen wäre. Zudem fehlte es an einem Verklausungskonzept und dem Vorhalt entsprechender Sachmittel zur Beseitigung von sogenannten Verklausungen, also dem teilweise oder vollständigen Verschluss eines Fließgewässerquerschnitts infolge angeschwemmten Treibguts oder Treibholzes, die letztlich ursächlich für einen großen Teil der Zerstörungskraft der Flutwelle waren. Die Beweisaufnahme hat gezeigt, die ADD kam ihrer zumindest politischen Pflicht zur Kontrolle der Aufstellung solcher Alarm- und Einsatzpläne nicht nach. Hier stellt sich für mich auch die Frage, wieso dem Innenministerium dies nicht aufgefallen war. Innenminister Roger Lewentz, dem durch das LBKG keine direkte Einsatzleitung oktroyiert war, hat aufgrund des Umstands, dass die Foto- und Videoaufnahmen der Aufklärungsflüge des Polizeihubschraubers zu keinen realen Einflüssen auf das Einsatzgeschehen der Flutnacht geführt haben, die politische Verantwortung übernommen, um Schaden von seinem Haus abzuwenden. Dem zolle ich Respekt. Ganz im Gegensatz zu dem eigentlich durch das LBKG Hauptverantwortlichen, nämlich ADD-Präsident Thomas Linnertz. Dessen Pflicht wäre es in der Flutnacht gewesen, die nachweisbar bei ihm eingetroffenen dramatischen Luftbildaufnahmen anzusehen sowie auszuwerten und basierend darauf entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Innenminister Roger Lewentz hat Verantwortung übernommen, ADD-Präsident Thomas Linnertz nicht. Er ist nach wie vor im Amt. Doch ganz ohne Zweifel wiegt die Pflichtverletzung von einer Einzelperson bei der Flutkatastrophe besonders schwer, dem damaligen Landrat des Landkreises, Dr. Jürgen Pföhler. Obwohl er die Einsatzleitung in der Flutnacht innehatte, war er abgesehen von dem Fototermin mit Innenminister Lewentz, um dort den Anschein einer funktionierenden Einsatzzentrale zu erwecken, nicht in der TEL anwesend und darüber hinaus höchst sporadisch erreichbar. Stattdessen rettete er sein eigenes Hab und Gut und warnte ebenfalls persönliche Bekannte vor der Flut. Darüber hinaus unterließ der ehemalige Landrat es, ein vorschriftsgemäßes und hinreichend ausgestattetes Führungssystem inklusive Verwaltungsstab vorzuhalten. Vielmehr sprengte er das vorgesehene Katastrophenschutzsystem, wie es Krisenforscher Frank Roselieb formulierte, indem er diese entscheidende Komponente und auch sich selbst aus dem Spiel nahm. Dies führte unter anderem zu Überlastungen der ohnehin völlig unzureichend ausgestatteten und personell unterbesetzten sowie nicht ausreichend geschulten TEL des Landkreises, die somit in ihrer Handlungsfähigkeit noch weiter beschränkt war und kaum mehr adäquat auf die eintreffenden Meldungen reagieren konnte. Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen im Führungssystem des Landkreises waren die Folge. Weder konnte ein umfassendes Lagebild erstellt noch eine situationsangemessene Kommunikation zu den übergeordneten Stellen etabliert und dringend benötigte Hilfe angefordert werden. In letzter Konsequenz wurde es auch versäumt, rechtzeitig und umfassend Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen aus dem Gefahrenbereich zu evakuieren. Dass dafür Zeit bestanden hätte, hat Sachverständiger Professor Dr. Gißler im Ausschuss ausführlich dargelegt. Auch Personal zur Durchführung solcher Evakuierungen wäre wohl herbeizuholen gewesen, etwa bei der Bundeswehr. Doch fehlte die Kenntnis der Lage, und vielmehr noch fehlte das eigentlich dafür zuständige Personal, nämlich der Landrat und sein Verwaltungsstab. So bleibt festzuhalten, Menschen hätten gerettet werden können. Doch dieser Landrat entschied sich eigenmächtig dafür, keine Schulung für Bevölkerungsschutz wahrzunehmen. Er meinte, trotz entsprechender Hinweise seines Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs kein der einschlägigen Dienstvorschrift DV 100 entsprechendes Führungssystem aufzubauen und vorzuhalten. Letztlich lehnte er in der Flutnacht seine Rolle als oberster Katastrophenschützer des Landkreises ab und überließ es der völlig unzureichend aufgestellten TEL, die Bewältigung der schlimmsten Naturkatastrophe, die unser Land je gesehen hat, erleben zu müssen. Die juristische Verantwortung für dieses Fehlverhalten mit katastrophalen Folgen bleibt zu klären, insbesondere die dienstrechtlichen Konsequenzen, die sich für Jürgen Pföhler daraus ergeben. Die politische und moralische Gesamtverantwortung auf Ebene des Landkreises Ahrweiler ist meines Erachtens jedoch klar beim zuständigen Landrat Jürgen Pföhler zu verorten. Phase 3, die Tage nach der Flut: Diese Ausgangssituation einer unorganisierten Einsatzleitung wirkte sich bedauerlicherweise auch auf die Bewältigung der Folgen der Flut in den Tagen danach aus. Zur Frage, wie ab dem 16. Juli 2021 bis zur Einsetzung des Vor-Ort-Beauftragten der Landesregierung am 6. August 2021 die Bewältigung der Flutkatastrophe und ihrer Folgen durch die Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden und allen sonstigen öffentlichen Stellen organisiert, praktisch wahrgenommen und umgesetzt wurde, muss Folgendes festgestellt werden: Sowohl der Landkreis Ahrweiler als auch insbesondere die ADD als zuständige Katastrophenschutzbehörde versäumte es, hinreichendes und hinreichend qualifiziertes Personal vorzuhalten, um in den Tagen nach der Flut ein leistungsfähiges Führungssystem zur Begrenzung der Schäden und zur Versorgung der Bevölkerung in Einsatz zu bringen. Weiter versäumte es die Hausspitze der ADD, die DV 100 mit entsprechenden Handlungsanweisungen und Konkretisierungen zu flankieren. ADD-Vizepräsidentin Begoña Hermann in dieser schwierigen Phase einen Urlaub antreten zu lassen und so auf eine wichtige organisatorische Kapazität zu verzichten, ist klar als Fehler zu werten. Die mangelhafte Organisationsstruktur, die schon durch die späte Übernahme der schlecht aufgestellten Einsatzleitung des Landkreises vorgezeichnet war, resultierte in einer tagelangen Chaosphase. In dieser konnten sich weder die Kommunen noch die Betroffenen noch die hinzugekommenen freiwilligen und hauptamtlichen Helfer auf eine funktionierende Kommunikation verlassen. Über Tage und Wochen, wohl teils bis Anfang August, fand so keine oder kaum Kommunikation zwischen manchen Kommunen und den höheren Ebenen statt. Auch aus anderen Bundesländern hinzugezogene Kräfte im Verwaltungsstab der ADD schilderten die Einarbeitung und Arbeit als holprig und chaotisch. Zusammengefasst zeichnet sich ein Bild des Versagens der ADD unter der verantwortlichen Leitung des ADD-Präsidenten Thomas Linnertz bei der Übernahme der Einsatzleitung und der Bewältigung der Katastrophenlage. Das notwendige Wissen und die organisatorische Kompetenz seitens der ADD scheinen nicht hinreichend vorhanden gewesen zu sein. Vielmehr musste man sich die notwendigen Fähigkeiten im Learning-byDoing aneignen. Der effiziente Einsatz der vorhandenen Ressourcen konnte so nicht sichergestellt werden. Vielmehr scheinen der häufige Wechsel verantwortlicher Positionen ohne angemessene Übergaben sowie die scheinbare Unkenntnis zentraler Funktionsweisen der Stabsarbeit den Einsatz substanziell behindert zu haben. Dem hätte mit der entsprechenden Schulung und Vorbereitung eines Verwaltungsstabs sowie durch dessen frühzeitiges Einrichten vorgebeugt werden können, so wie es die DV 100 vorschreibt. Ebenfalls fehlten die entsprechenden Alarm- und Einsatzpläne gemäß § 6 LBKG sowie die darauf beruhenden Handreichungen und Anweisungen, um eine schnelle und reibungslose Übernahme des Einsatzes zu ermöglichen. Allgemeines Fazit: In der zusammenfassenden Betrachtung lässt sich feststellen, dass es in den Tagen vor, während und nach der Flutkatastrophe zu einem Versagen von staatlichen Strukturen im weiteren Sinne gekommen ist. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Rolle und Verantwortung von Ministerin Anne Spiegel, ihres Staatssekretärs Erwin Manz, von ADD-Präsident Thomas Linnertz sowie von Landrat Jürgen Pföhler. Anne Spiegel, Roger Lewentz und Jürgen Pföhler sind nicht mehr in ihrem Amt. ADD-Präsident Thomas Linnertz und Staatssekretär Erwin Manz haben jedoch nicht die Verantwortung für ihre Fehler, Versäumnisse und Pflichtverletzungen übernommen. Sie beide sind weiter im Amt und mussten sich bisher nicht für ihr Verhalten verantworten. Neben dem Landrat Jürgen Pföhler und Ministerin Anne Spiegel sind sie jedoch erkennbar diejenigen, an denen letztlich die rechtzeitige und umfassende Warnung von Menschen vor und während der Flut scheiterte. Daher sind sie in ihrem Amt nicht haltbar. Insgesamt betrachtet muss festgestellt werden, dass menschliches Versagen für unterbliebene Warnungen und nicht erfolgte Evakuierungen eine wesentliche Rolle gespielt haben. Das rheinland-pfälzische Katastrophenschutzsystem hat in dieser Flutkatastrophe erhebliche Defizite offenbart, die es schnellstmöglich abzustellen gilt. Verfahrenskritik: Bevor ich gleich zu essenziellen Lehren aus der Flutkatastrophe komme, hier noch einige Anmerkungen zu der im Allgemeinen doch sehr guten Arbeit des Ausschusses; denn leider gab es auch einige Vorgänge im Zusammenspiel mit der Landesregierung und ihrer untergeordneten Behörden, die der Arbeit des Untersuchungsausschusses abträglich waren, sei es das verspätete zufällige Auftauchen von Helikoptervideos vom Abend der Flut, deren Existenz erst durch die minutiöse Arbeit des Ausschusses aufgedeckt wurde, obwohl diese Videos dem Ausschuss ohne jede Frage hätten vorgelegt werden müssen, sei es die Visualisierung des Flutgeschehens, die ebenfalls dem Ausschuss nicht gemäß der Vereinbarung mit der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurde, oder seien es die von der Staatsanwaltschaft Koblenz beauftragten Gutachten zu den Führungsleistungen der Technischen Einsatzleitung im Kreis Ahrweiler, von denen die Abgeordneten durch die Presse erfahren mussten und die dem Ausschuss erst mit Verzögerung nach deutlichem Druck zur Verfügung gestellt wurden. Details hierzu entnehmen Sie bitte meinem Sondervotum im Kapitel „Verfahrenskritik“, Seiten 2.088 bis 2.092. Empfehlungen: Jetzt möchte ich doch noch einen Blick in die Zukunft richten und der Landesregierung einige Punkte mit auf den Weg geben, die im Rahmen der akribischen Arbeit betreffend den rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz auffällig geworden sind. Meine Damen und Herren, dies soll kein Eingriff in die gute Arbeit der EnqueteKommission darstellen, sondern lediglich exemplarisch einige Punkte hervorheben, die für mich im Rahmen des Ausschusses besondere Bedeutung erlangt haben. So hat sich etwa gezeigt, dass in manchen Kommunen ein unzureichender Kenntnisstand über das Problem der Verklausung besteht. Teils werden weder Konzepte noch Einsatzmittel vorgehalten. Dies muss sich ändern. Zudem sollten Brückenbauten nur noch so errichtet werden, dass sie dem Abfluss eines hundertjährigen Hochwassers (HQ 100) gewachsen sind. Auch müssen die Erkenntnisse aus früheren, auch historischen Extremereignissen stärker in den lokalen Hochwasserschutz einbezogen werden. Aus der Vergangenheit können wir für die Zukunft lernen und uns für das wappnen, was uns bevorsteht. In der Flut hat sich zudem gezeigt, dass manchen Entscheidungsträgern nicht eindeutig klar ist, welche Zuständigkeiten in welcher Situation bei wem liegen. Im Katastrophenfall darf es hier keinen großen Interpretationsspielraum geben. Jedem muss von Gesetz her klar sein, wann der Kreis, wann das Land die Einsatzleitung übernehmen muss. So theoretisch sinnvoll die Möglichkeit einer variablen Einsatzleitungsübertragung auch sein mag, die Katastrophe im Ahrtal hat hier deutlich gezeigt, dass dieser Ansatz nicht weiterverfolgt werden sollte. Für Großschadenslagen/Katastrophenfälle, die mehrere Landkreise betreffen, muss die Einsatzleitung immer beim Land liegen. Dafür müssen entsprechende Ressourcen vorgehalten werden; denn für das Führen in Extremlagen ist für Zuständigkeitsfragen wirklich kein Raum. Weiter wurde deutlich, dass die Rechtsaufsicht der ADD nicht ausreichend ist. Es braucht eine Fachaufsicht, die aktiv dafür Sorge trägt, dass die Kommunen einen funktionierenden Katastrophenschutz unterhalten. Hier ist kein Platz für Individualismus, die Basics müssen laufen. Das gilt ebenfalls für das Warnwesen; denn hier gab es in der Flutnacht ein systemisches Versagen, das dazu geführt hat, dass Menschen nicht vor den Fluten fliehen konnten, sondern ahnungslos in ihren Betten überrascht wurden. Das modulare Warnsystem muss daher in der Anwendung vereinfacht und die dafür Zuständigen müssen angemessen geschult werden. Das war im Kreis Ahrweiler nicht der Fall. Ebenfalls muss die direkte Kommunikation mit der Integrierten Leitstelle im Katastrophenfall sichergestellt werden, etwa durch einen Verbindungsmann aus dem betroffenen Gebiet in der Integrierten Leitstelle, um dort mit lokalem Wissen zu unterstützen. An dieser Stelle könnte ich noch einige weitere Punkte nennen. Details können Sie auch hier den Empfehlungen in meinem Sondervotum auf den Seiten 2.093 bis 2.097 entnehmen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ja, das war eine Naturkatastrophe extremen Ausmaßes, die nur selten vorkommt, aber in der Theorie wäre das System eigentlich tauglich gewesen, um dieser Katastrophe zu begegnen. Doch das rheinland-pfälzische Katastrophenschutzsystem hat den Lackmustest nicht bestanden. Die umfassende Novellierung des LBKG im Jahr 2020 war zwar schön gedacht, hat sich aber als nicht ausreichend herausgestellt. Dies gepaart mit menschlichem Versagen hat Menschenleben gekostet. Um es mit Kachelmanns Worten zu sagen: Niemand muss sterben in einer solchen Wetterlage, wenn alle das Richtige tun. – Dann muss niemand sterben. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Michael Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von Beginn an bis Ende November 2023 habe ich das Wirken des Untersuchungsausschusses intensiv begleitet. Als damaliger Vorsitzender der AfD-Fraktion habe ich mich ganz bewusst für diesen Ausschuss entschieden, weil mir die Aufarbeitung der Katastrophe und ihrer politischen Hintergründe im Interesse der betroffenen Menschen ein Herzensanliegen war. Dass es allen Unkenrufen zum Trotz gelungen ist, vieles, wenn auch nicht alles, aufzuklären und so Wahrheit und Gerechtigkeit zumindest ein wenig mehr Geltung zu verschaffen, zeigt der umfangreiche Abschlussbericht, den wir heute diskutieren. Bevor ich auf die inhaltlichen Aspekte eingehe, möchte ich es nicht versäumen, Danke zu sagen. Danke an die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, allen voran Herrn Dr. Hardt und Frau Neef, für die stets freundliche, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Was hier geleistet worden ist, nötigt mir den allergrößten Respekt ab. Danke an den Vorsitzenden Martin Haller, der selbst in stundenlangen Sitzungen und hochkomplexen Beratungen nie den Überblick verlor und den ich auch bei strittigen Fragen stets als klugen und ausgleichenden Moderator erlebt habe. Eine Rolle im Übrigen, die ihm besser stand und steht, als die eines manchmal unter der Gürtellinie agierenden Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD. Ich glaube, Herr Kollege Haller, es würde Ihnen und diesem Hohen Hause guttun, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oberlehrer!) wenn wir Sie auch hier mehr im Stile eines Ausschussvorsitzenden und weniger als Wadenbeißer in der ersten Reihe erleben dürften. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Dass der Vorsitzende das ihm zustehende erste Befragungsrecht gelegentlich durchaus bewusst und extensiv genutzt hat, bewegte sich zwar im Rahmen der geltenden Regeln, war aber aus meiner Sicht dennoch problematisch. Um das in Zukunft zu verhindern, rege ich eine Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes an. Gleiches gilt für die Tatsache, dass Protokolle öffentlicher Sitzungen grundsätzlich als nicht öffentlich eingestuft werden. Das hat nicht nur die Arbeit der Fraktionen unnötig erschwert, sondern insbesondere auch die Presse bei ihrer kritischen Begleitung der Ausschusstätigkeit behindert. Darüber hinaus gilt mein Dank auch den Mitgliedern des Ausschusses. Die Kommunikation zwischen den beteiligten Fraktionen war – von wenigen Ausnahmen abgesehen – angemessen und kollegial. Ausdrücklich hervorheben möchte ich hier den intensiven und fruchtbaren Austausch mit dem Obmann der FREIEN WÄHLER Stephan Wefelscheid. Dass Herr Dr. Bollinger große Teile des von mir bereits erstellten Minderheitenvotums trotz einer ausdrücklichen Unterlassungsaufforderung wortwörtlich plagiiert hat, soll hier ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Nachdem er es über zwei Jahre hinweg als stellvertretender Obmann der AfD-Fraktion nicht für notwendig gehalten hat, an den Sitzungen teilzunehmen, war er wohl gezwungen, sich die Arbeit Dritter widerrechtlich anzuzeignen. (Abg. Jens Guth, SPD: Freunde werdet Ihr nicht mehr!) Nicht zuletzt geht mein Dank auch an die Vertreter der Presse und der Medien. Sie haben den Untersuchungsausschuss kritisch und ohne Rücksicht auf den Status der handelnden Personen begleitet und damit einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung geleistet. Nur durch ihr investigatives Recherchieren und ihre beharrliche, mitunter bohrende Berichterstattung wurde jener öffentliche Druck erzeugt, der zumindest in einigen Fällen zu den gebotenen politischen Konsequenzen führte. Meine Damen und Herren, die Geschichte der Flutkatastrophe an der Ahr ist die Geschichte eines Staatsversagens. Mit diesem Satz lassen sich nach meiner Überzeugung die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zusammenfassen. Auf allen Ebenen haben staatliche Strukturen versagt, angefangen von der Prävention und der Warnung über das Handeln in der Katastrophe bis hin zur Bewältigung und Aufarbeitung der Schäden. Es war ein Versagen in der Organisation, in der Kommunikation, in der Leitung. Hinzu kamen mangelnde Kompetenz, teilweise auch Desinteresse. Vielfach gab es kein Bewusstsein für die eigene Verantwortung, stattdessen das regelmäßige Abschieben von Zuständigkeiten auf andere. Das Versagen war umso größer, je weiter man nach oben schaut. Ehrenamtliche Helfer, Katastrophenschützer und Rettungskräfte vor Ort haben alles gegeben und teils unter Einsatz ihres eigenen Lebens versucht, Menschen zu retten. Sie waren und sind die eigentlichen Helden des Ahrtals. Versagt haben dagegen jene, die die politische Verantwortung trugen, der damalige Landrat des Kreises Ahrweiler, die ehemaligen Minister Spiegel und Lewentz, Staatssekretär Manz, ADD-Präsident Linnertz und auch Ministerpräsidentin Dreyer. Leider fehlt mir die Zeit, dies ausführlich zu belegen, aber vieles habe ich bereits in meiner Rede zur Regierungserklärung von Frau Dreyer im Juli vergangenen Jahres gesagt. Auch von meinen Vorrednern sind entscheidende Punkte hier schon genannt worden. Vor allem aber zeigen die zuletzt von der Landesregierung selbst umgesetzten oder geplanten Maßnahmen, dass nichts gut war vor dem 14. Juli 2021. Jetzt auf einmal werden Hubschrauber mit Seilwinden angeschafft, werden Alarmund Einsatzpläne erstellt oder überarbeitet. Jetzt wird das Sirenennetz erneuert und katastrophentauglich gemacht, werden mehr watfähige Fahrzeuge besorgt und wird die Warnung über die Medien neu geregelt. Jetzt wird das LBKG grundlegend überarbeitet und der gesamte Katastrophenschutz neu aufgestellt, nachdem Frau Dreyer noch im Untersuchungsausschuss immer wieder betont hat, hier sei alles bestens gewesen. Ein deutlicheres Eingeständnis des eigenen Versagens kann es kaum geben. Bis heute hat sich kein Mitglied der damaligen Landesregierung entschuldigt. Stattdessen hat man geleugnet, relativiert und andere angeklagt. Politische Verantwortung wurde, wenn überhaupt, erst dann übernommen, als es unausweichlich war, um Schaden von der eigenen Partei abzuwenden. Neben dem Leid der betroffenen Menschen ist das die eigentliche Tragik der Flutkatastrophe. Dieses Verhalten hat das Vertrauen der Menschen nicht nur in die Regierung, sondern in den Staat erschüttert. Während jeder Bürger gegebenenfalls sogar strafrechtlich für das geradestehen muss, was er getan oder versäumt hat, haben wir eine politische Elite erlebt, die sich jeglichem Eingeständnis in noch so offensichtlich eigene Fehler entzogen hat. Wenn heute immer wieder von der Delegitimation des Staates die Rede ist, dann waren es hier die Regierenden selbst, die dazu beigetragen haben. Natürlich ist niemand schuld an einer solchen Naturkatastrophe, und Fehler passieren in extremen Ausnahmesituation immer, aber der Charakter eines Menschen, auch eines Politikers, zeigt sich darin, dass man Verantwortung für sein Handeln übernimmt und bereit ist, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir am Ende noch ein persönliches Fazit. Die zwei Jahre Untersuchungsausschussarbeit waren spannend, herausfordernd und zweifellos eine hohe Belastung, aber es hat sich gelohnt. Bei aller verständlichen Kritik daran, dass manches nicht aufgeklärt werden konnte und die politischen Folgen unzureichend waren, hat der Ausschuss seinen Auftrag in bemerkenswerter Qualität erfüllt. Dazu habe auch ich meinen bescheidenen Beitrag geleistet. Insbesondere das Aufdecken der Hubschraubervideos hat maßgeblich zur Wahrheitsfindung beigetragen und zu einem politischen Erdbeben geführt. Ohne diese Videos wäre vieles im Dunkeln der Flutnacht geblieben und ein selbstgerechter Innenminister heute noch im Amt. Natürlich hat das kein Opfer wieder lebendig gemacht, aber es hat vielleicht dabei geholfen, den Menschen den Glauben an die Gerechtigkeit ein Stück weit wiederzugeben. Allein das war jede Mühe wert. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Seit der Übernahme meiner Aufgabe im Innenministerium – ich glaube, das ist nachvollziehbar – bin ich sehr oft im Ahrtal gewesen, zu Besuchen und natürlich auch zur Besichtigung dessen, was der Wiederaufbau zu leisten vermag, um über Fortschritte und auch über manches Hindernis zu reden. Ich habe mich aber in den sensiblen Worten des Ausschussvorsitzenden, des Abgeordneten Haller, heute Vormittag sehr gut wiedergefunden; denn manchmal führt auch das formalste Gespräch und der formalste Ablauf zu mehr als nur einem inhaltlichen Abgleich. Es ist manchmal auch ein Beistehen, es ist manchmal auch ein unterstützendes Wort – wir alle kennen das – angesichts der erschütternden Tragödie über die unfassbaren Folgen dieser Hochwasserkatastrophe. Das ist mehr als nur nachvollziehbar. Ich glaube, deshalb haben wir uns heute in vielen der heutigen Wortbeiträge gut wiederfinden können. Am Ende – wir müssen es konstatieren – sind 135 Menschen durch diese Hochwasserkatastrophe gestorben, und bis heute können wir das tiefe Leid der Angehörigen, ja, aller Betroffenen im Ahrtal vermutlich immer nur erahnen. Wir fühlen mit den Hinterbliebenen, wir fühlen mit den Verletzten. Ich spreche auch hier mein Mitgefühl für all jene aus, die Opfer diese Flutnacht wurden. Die Wunden, die diese Naturkatastrophe gerissen hat, die in ihrem Ausmaß und in ihrer Einzigartigkeit schier unvorstellbar war, werden vielleicht heilen. Brücken und Straßen, Schulen, ja, sogar eine ganze Eisenbahnlinie, wir können sie mit Aufwand wieder ersetzen, aber die Narben, die werden bleiben. Bleiben werden aber auch die Dankbarkeit und die Demut für die Einsatzkräfte und all jene, die durch ihren unermüdlichen Einsatz und ihren Dienst während und nach der Flut dafür gesorgt haben, dass Leben gerettet wurde, Verletzte versorgt wurden, dass Zerstörtes beseitigt und Hinterbliebene getröstet wurden. Sie alle haben dafür gesorgt, dass Stück für Stück Hoffnung in dieses Tal zurückgekommen ist. Hierfür möchte ich mich namens der Landesregierung noch einmal und erneut bedanken. Bereits kurz nach dem 14., nach dem 15. Juli 2021 – ja klar – kam angesichts des Unvorstellbaren die Frage auf, ob bei all der Unvorhersehbarkeit in manchen Bereichen eben nicht schneller, eben nicht besser oder effektiver hätte reagiert werden können, ja, müssen, um die Folgen, die sich im Sommer 2021 auch erst Stück für Stück abzeichneten, zu begrenzen. Mit dem Untersuchungsausschuss, dessen Abschlussbericht wir heute diskutieren, beraten, nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern intensiv beraten, wurde daraus die Frage nach der politischen Verantwortung für eine Tragödie, die wir in Rheinland-Pfalz so noch nicht erlebt hatten. Nach 47 Sitzungen versucht der vorliegende Abschlussbericht, die Ereignisse nicht nur aufzuarbeiten, sondern schlussendlich auch eine Antwort genau auf diese Frage zu geben. Die 2.000 Seiten sind ein umfassendes Lagebild vom 14. und 15. Juli sowie der Zeit danach, ein Lagebild, welches den Akteurinnen und Akteuren gerade in der Flutnacht nicht vorlag. Diese Voraussetzung muss man bei den Bewertungen von Handlungen und Entscheidungen in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht auch stets bedenken. Die Frage, was wusste die Person bei dieser oder jener Entscheidung, vor allem, was wusste sie zum Zeitpunkt dieser Entscheidung, ist maßgeblich für die Bewertung und das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses; denn es zeigt sich, mit dem Wissen von heute sehen und bewerten wir die Dinge natürlich oft anders, die in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli auf die eine oder andere Art im Ereignisfall beurteilt wurden. Jede Helferin, jeder Helfer hadert genau mit diesem Widerspruch zwischen dem, was gegeben wurde, und was bis zum heutigen Tage Helferinnen und Helfer belastet, nämlich was man hätte geben können. Deshalb ist es auch so wichtig, dass alle die, die geholfen, die gelindert haben, die getröstet und gerettet haben – seien sie tätig gewesen für den Kreis, für ihre örtliche Feuerwehr, für die Rettungsdienste, seien sie tätig gewesen für die Polizei, ja, auch die ADD –, noch einmal mit eingeschlossen seien, wenn wir ihnen bescheinigen, alle Helferinnen und Helfer haben bis an die Grenze des Zumutbaren, des menschlich Leistbaren das getan, was ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten möglich war. Dafür sind wir ihnen bis heute dankbar. Meine Damen, meine Herren, klar ist aber auch – da ist der Bericht sehr deutlich –, Fehlvorstellungen, unzureichende Maßnahmen und folgenschwere Zeitverluste in der Nacht sowie in der Folgezeit finden ihre Wurzeln in einer mangelnden Vorbereitung des Katastrophenschutzes. Dass bei uns im Land eben jener Katastrophenschutz originäre Aufgabe der kommunalen Aufgabenträger ist, ist nicht nur ein bewährtes, sondern auch ein gutes, es ist im Übrigen ein zukunftsfähiges Prinzip. In dieser Form hat unser Katastrophenschutz seit jeher funktioniert und konnte die Herausforderungen, die an ihn unterschiedlichst gestellt waren, auch meistern. Vor diesem Hintergrund und mit genau diesem Wissen wurde die letzte Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes in diesem Hause einstimmig beschlossen. Es galt, Rheinland-Pfalz kann die Herausforderungen, die sich in der Gefahrenabwehr stellen, meistern. Es gilt, wer seine Bevölkerung vor Katastrophen schützen will, muss vorher potenzielle Gefahren erkennen, wirkungsvolle Gegenmaßnahmen vorsehen und diese im Ereignisfall ergreifen. Hierfür muss man das eigene Gebiet einschätzen und bewerten sowie entsprechende Maßnahmen vorplanen, natürlich mit der Hilfe und auch unter Zuhilfenahme der Angebote und der Unterstützung vom Land. Bleibt das aus, fehlt die Grundlage für den effektiven Schutz, und es entstehen Voraussetzungen, die schlussendlich zu Ergebnissen führen, wie wir sie im Sommer 2021 leider erleben mussten. Herr Abgeordneter Steinbach hat die genaue Kausalkette heute bereits aufgezeigt. Doch so beispiellos die Naturkatastrophe 2021 war, so müssen wir leider in Zukunft mit einer Häufung von ähnlichen oder auch solchen extremen Unwetterereignissen aufgrund des Klimawandels rechnen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Aufgabenträger entsprechend zukunftssicher auf die Herausforderungen im Katastrophenschutz vorbereiten; denn ein Ausbleiben einer ordnungsgemäßen und adäquaten Vorbereitung des Katastrophenschutzes und der Katastrophenvorsorge führten in einem extremen Fall – ein solcher lag im Sommer 2021 ohne Zweifel vor – zu unsäglichem Leid. Meine Damen und Herren Abgeordnete, verstehen Sie mich nicht falsch, dass beim Ergebnis, welches in puncto Ausmaß und Dimension das bisher in unserem Land Gekannte sprengt, alles fehlerfrei lief, kann und will niemand behaupten. Nein, vielmehr muss man es so festhalten, wie es auch im Bericht des Untersuchungsausschusses getan wird. Die Naturkatastrophe stellte an alle Ebenen besondere und unvorstellbare Herausforderungen. Bei der Bewältigung eben dieser Herausforderungen wurde das ganze System des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes deutlich an Grenzen geführt, ja, über Grenzen hinaus geführt. Es wurden auf allen Ebenen Fehler gemacht. Es ist aber kein, Herr Abgeordneter Frisch, Staatsversagen. In Ihrer Logik bleibt Staatsversagen das wahrscheinlich bejubelte Element eines ohnehin schlechten Staates, (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) aber dieser Staat, der hat sich nicht nur in Institutionen und den von Ihnen genannten Funktionen gezeigt, dieser Staat hat sich noch in der Nacht in vielen Gesichtern widergespiegelt. Der Staat trug die Uniform des THW. Der Staat trug die Uniform einer Soldatin. Der Staat trug die Uniform der dem Staat verpflichteten Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen als Retter, als Helfer, als Beamtin bei der Polizei und in vielen, vielen anderen Formen, auch bis zum heutigen Tag durch den Wiederaufbau mit einem beispiellos solidarischen Wiederaufbaufonds in dieser Republik. Das ist das Gegenteil von Staatsversagen. Meine Damen, meine Herren, die Naturkatastrophe hat bei uns in RheinlandPfalz zu einer Zäsur geführt, und wir sprechen, glaube ich, vielfach von einem Davor und auch einem Danach. Mit einem hohen Respekt und auch mit großer Dankbarkeit schaue ich auf das, was der Untersuchungsausschuss uns allen, der Öffentlichkeit und damit natürlich auch der Regierung vorlegt. Es wurde vorhin die rhetorische Frage gestellt: Schafft es dieser Bericht, dass danach die Welt etwas besser wird? – Ich will diese rhetorische Frage mit einem klaren Ja beantworten und auch die Verantwortung bekennen, zu der sich diese Landesregierung bekennt, nämlich dass wir aus der Katastrophe lernen, Strukturen härten und den Schutz der Menschen weiter verbessern. Genau dieser Aufgabe haben wir uns angenommen. Neben dem Wiederaufbau als gemeinsame Verantwortung ist auch die ressorteigene Neuaufstellung von entscheidender Bedeutung. Wir als Land sehen, dass die Aufgaben im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, die im Übrigen nach wie vor vornehmlich von Ehrenamtlichen übernommen werden, zunehmen. Ich hatte es bereits gesagt: Wir wollen mit der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz die Kommunen bei ihrer Aufgabe stärker unterstützen. Dafür haben wir uns auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Enquete-Kommission dieses Parlaments auf den Weg gemacht, um unseren Katastrophenschutz für die Zukunft noch besser aufzustellen. Die ganzheitliche Betrachtung des Katastrophenschutzes, sie führt dazu, dass wir Maßnahmen ergreifen, die dafür sorgen, dass alle Rädchen ineinandergreifen, natürlich besser ineinandergreifen. Wir stärken landeseigene Strukturen, wir stärken kommunale Strukturen, und wir fügen mit der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Klammer um beides und stellen so sicher, dass die notwendige Verzahnung der Ebenen erfolgt, klarere Regeln und, wo notwendig, natürlich auch mehr an Verpflichtung. Wir haben inzwischen unmittelbar das polizeiliche Lagezentrum immer dann, wenn erforderlich, um die Kompetenz des Bevölkerungsschutzes verstärkt. Wir haben inzwischen Stabsräume geschaffen und sie funktionstüchtig übergeben können. Wir haben ein Lagezentrum eingerichtet, das noch in diesem Jahr die Arbeit aufnehmen wird. Wir haben Personal massiv aufgestockt. Wir haben nicht zuletzt die Voraussetzungen geschaffen, dass ein neues Landesamt ab dem neuen Jahr an den Start geht. Wir haben im vergangenen Jahr die Voraussetzungen geschaffen, dass dauerhaft ein windenrettender Hubschrauber in Rheinland-Pfalz vorhanden ist, und haben ihn um zwei weitere Polizeihubschrauber ergänzt. Wir haben bei der Stärkung der Kommunen angesetzt, um mehr im Bereich der Feuerwehr an ehrenamtlicher Qualifikation zu unterstützen, zu stärken und auf die veränderten Situationen vorzubereiten. Wir haben eine höhere Förderung der Aufgabenträger umgesetzt und wollen das auch weiter umsetzen. Wir haben landeseigene Beschaffungen vorgenommen, um damit Strukturen zu stärken, regionale Verbände geschaffen, genauso wie die Unterfütterung unserer Integrierten Leitstellen. Es geht aber ebenso um solch praktische Dinge wie die Förderung von Sirenennetzen. Der rechtliche Rahmen als Klammer liegt mit dem Entwurf des LBKG inzwischen vor, und wir gehen weiter. Dazu gehört im Übrigen auch, wenn wir über die berühmten Lessons Learned reden, wie wir die Bevölkerung stärker mitnehmen in eine Zeit veränderter Risiken und Gefahren. Wir starten eine eigene Kampagne, um Vorsorge letztendlich zu stärken bei den Menschen, weil wir erklären müssen, was passiert und was passieren kann. Das beste Warnsystem und das beste Sirenennetz, auch wieder neu und gehärtet entstanden, nützt dann nichts, wenn die Menschen das Signal nicht verstehen. Da müssen wir nach Jahrzehnten stiller Sirenen neu ansetzen. Nein, Herr Abgeordneter Herber, es ist kein Zurücklehnen der Regierung, sondern es ist Stück für Stück, die neue Zeit im Katastrophenschutz umzusetzen. Ich lade die Opposition gerne ein, daran mitzuwirken. Der bisher härteste Vorwurf war, wir haben zu gewissenhaft gearbeitet. Das ist zumindest eine gute Grundlage, um es umzusetzen. Das aber macht nicht Halt im Rahmen dessen, was ich in der Ressortverantwortung zu tragen habe. Es umfasst die gesamte Arbeit der Landesregierung. Deswegen will ich beispielhaft in der Verantwortung der Kollegin Eder nennen, dass das Hochwasserrisikomanagement ein komplett neues Gewand bekommt mit neuen Instrumenten, bei dem uns Digitalisierung hilft. Satellitenkommunikation bei Pegeln ist ebenso kein Fremdwort mehr in RheinlandPfalz, sondern es wird kontinuierlich umgesetzt und bis Ende 2025 auch das, was unter Sturzflut-Gefahrenkarten zu nennen ist, umgesetzt sein. Alle möglichen Erkenntnisse werden gestärkt sowie alle Quellen und alle Pfade. Wir wollen die Informationen neu bündeln und sie vor allen Dingen dorthin bringen, wo sie dann im Fall eines Falles als Entscheidungsgrundlage notwendig sind. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ebenso wie die genannte Neuausrichtung treiben wir auch den Wiederaufbau des Ahrtals mit hohem Tempo voran. Wir haben inzwischen eine Bewilligungslage, die deutlich macht, dass die Dynamik zunimmt, und das ist notwendig. Es ist auch gut, weil wir resilient und nachhaltig wieder aufbauen wollen. Wir haben noch eine Menge vor der Brust, auch das gehört ausgesprochen in der Klarheit, die notwendig macht, dass es noch viele Jahre geben wird, in denen viele Maßnahmen raumgreifen müssen, vieles noch an Planung umgesetzt werden muss. Wir erleben aber auch an vielen Stellen Realisierungsphasen, die deutlich als Leuchttürme über das Tal hinausstehen. Wenn ich nur einmal beispielhaft das komplett neu entstehende Kurviertel in Bad Neuenahr-Ahrweiler erwähne, dann auch deshalb, weil ich weiß, dass es für die Menschen dort mehr als nur einfach Gebäudehüllen sind. Es ist Symbol, es ist Identität, und es macht deutlich, dass wir in die Zukunft aufholen wollen. In der Vorbereitung galt es nicht nur, in die Berichte des Untersuchungsausschusses zu schauen, sondern auch ein bisschen in die Nachrichtenlage dieser unmittelbaren Tage der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021. Was hat man nicht alles befürchtet für diese Region, vom Abwandern der Menschen bis hin zum Niedergang aller uns bekannter, auch gesellschaftlicher Strukturen. Es ist gut, dass sich nicht zuletzt durch das Engagement vor Ort gezeigt hat, die Stabilität ist viel größer. Inzwischen wächst die Bevölkerung im Ahrtal wieder. Die Wirtschaft wächst teilweise über Stärken hinaus, wie sie vor der Katastrophe bestanden haben. Meine Damen, meine Herren, auch nach dem heutigen Plenartag und der Besprechung des Abschlussberichts bleiben das Ahrtal und die von der Naturkatastrophe betroffenen Gebiete natürlich in unserem Fokus. RheinlandPfalz hat eine noch nie dagewesene Tragödie erlitten, und auch drei Jahre nach der Flut fühlen wir mit den Hinterbliebenen. Es ist genau so, wie es Ministerpräsident Schweitzer formuliert hat: Der Wiederaufbau im Ahrtal bleibt Schwerpunkt der Regierungsarbeit. Dafür steht diese Landesregierung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht der Ministerpräsident.

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Alexander Schweitzer

Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Jahre und 68 Tage ist es nun her, dass die schlimmste Naturkatastrophe, die unser Land je erlebt hat, weite Teile des nördlichen Rheinland-Pfalz getroffen hat. In sechs Landkreisen und in der Stadt Trier hat ein Starkregenereignis zu Extremhochwasser mit enormen Schäden geführt. Im Landkreis Ahrweiler aber wurde aus einem Extremhochwasser eine Flutkatastrophe. Eine Flutwelle riss mit, was sich ihr auf 40 km entgegenstellte. Sie zerstörte an einem Tag, in einer Nacht, was in Jahrhunderten von Menschen erbaut worden war. 136 Menschen haben in der Flutnacht ihr Leben verloren, davon 135 im Ahrtal. Sie haben in das Leben ihrer Familien und Freunde eine schreckliche und schmerzliche Lücke gerissen. Deshalb will ich heute als Erstes den Hinterbliebenen der Flutopfer versichern, keine und keiner wird vergessen. Meine Gedanken sind heute bei Ihnen. Ich weiß, dass jede, auch notwendige, auch politische, Diskussion über die Flut die seelischen Wunden immer wieder aufreißt. Den Menschen, die seit diesen drei Jahren und 68 Tagen unermüdlich daran arbeiten, ihre Heimat wiederaufzubauen, will ich versichern, wir stehen an Ihrer Seite und wir bleiben an Ihrer Seite. Den Menschen, die bis heute unter den schweren Wunden leiden, die man mit dem Auge oftmals nicht sieht, auch Ihnen will ich versichern, wir sorgen weiterhin dafür, dass neben dem Wiederaufbau der Infrastruktur, dem, was man sieht und was man mit Händen aufbauen kann, auch Sorge dafür getragen wird, dass die seelischen Wunden geheilt werden oder, wenn das nicht erreichbar ist, zumindest der Schmerz gelindert wird. Der Bericht des Untersuchungsausschusses, der uns heute beschäftigt, zeigt auf mehr als 2.100 Seiten, was Hilfskräfte am 14. und am 15. Juli und noch lange danach geleistet haben. Aus den Gesprächen, die ich seither geführt habe, weiß ich, dass viele von den Einsatzkräften bis heute die Bilder der Nacht nicht vergessen können und sehr viele bis heute darunter leiden, dass sie der Katastrophe nicht mehr entgegensetzen konnten. Es ist schon von vielen meiner Vorredner angesprochen worden, wir denken heute auch an die, die oft ihr eigenes Leben riskiert haben, um das anderer zu retten. Eine junge Feuerwehrfrau ist von den Fluten mitgerissen worden, als sie eine bettlägerige Frau aus einem Campingwagen retten wollte. Sie steht für viele, und sie steht für eine bedingungslose und – man muss es sagen – aufopferungsvolle Hilfsbereitschaft der gesamten Blaulichtfamilie. Sie alle haben Übermenschliches geleistet, und ich verneige mich vor Ihnen. Der Untersuchungsausschuss hat sich auch mit der Zeit nach der Katastrophe befasst. Tausende Helferinnen und Helfer sind aus ganz Deutschland und darüber hinaus ins Ahrtal gekommen, um den Betroffenen zu helfen, Schlamm zu schippen, Treibgut wegzuschaffen, Häuser auszuräumen und zuzuhören. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Viele sind gekommen, und viele sind geblieben. Ihnen gebührt mein tiefer Dank. Auch Ihnen, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen des Landtags, will ich Respekt zollen, und ich will Ihnen danken. Es ist im Bericht des Ausschussvorsitzenden, des Abgeordneten Martin Haller, deutlich geworden, Sie haben fast drei Jahre lang in 47 Sitzungen die Ereignisse vor, während und nach der Flutkatastrophe untersucht. Sie haben Zeuginnen und Zeugen vernommen, Expertinnen und Experten angehört. Ebenso haben viele Journalistinnen und Journalisten den Untersuchungsausschuss akribisch begleitet. Auch Ihnen will ich für Ihre Arbeit danken, wenn mir das erlaubt ist zu sagen. Es war nicht nur eine enorme Kraftanstrengung. Ich bin mir sicher, es war für all die, die ich angesprochen habe, auch eine enorme persönliche emotionale Belastung. Wie viele hier im Raum habe auch ich mit vielen Menschen im Ahrtal aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilen gesprochen. Ich weiß aus diesen Gesprächen, dass die Belastung nicht aufhört und manchem die Kraft ausgegangen ist oder gerade in diesen Tagen ausgeht, weil man gehofft hat, dass alles irgendwie viel schneller voranschreitet. Ich habe genau zugehört. Ich habe das Gespräch gesucht, und ich habe mich mit dem Bericht des Untersuchungsausschusses befasst. Meine Damen und Herren, ich habe auch heute gut zugehört, wie es natürlich von Ihnen auch erwartet wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Plenum – vor allem spreche ich die Bürgerinnen und Bürger im Ahrtal an –, diese Aufarbeitung war wichtig. Ich finde, das ist in den Debattenbeiträgen sehr klar geworden. Es hat mich darin bestätigt, dass ich auch in Zukunft auf die Frage, die mir kürzlich von einem Journalisten gestellt wurde, ob ich nach dieser Debatte und nachdem der Bericht des Untersuchungsausschusses vorliegt, glaube, man könne nun einen Schlussstrich ziehe, antworte, ich bin – ich will das wiederholen – der Meinung, dass niemand in der Politik das Recht hat, einen Schlussstrich zu ziehen, sondern wenn überhaupt, dies nur die Menschen, die Betroffenen selbst machen können. Der Bericht des Untersuchungsausschusses und auch der Enquete-Kommission – sie ist ebenfalls angesprochen worden – haben eine Aufgabe, die da lautet: zu helfen, besser zu verstehen, was geschehen ist, damit wir für solche extremen Ereignisse besser gewappnet sind; denn – auch das ist eine gemeinsame Erkenntnis, so scheint mir, und die Nachrichten der letzten Tage bestätigen das – wir werden auch in Zukunft in Deutschland, in Europa und in Rheinland-Pfalz nicht vor solchen Extremwetterereignissen gewappnet sein können, oder wir werden uns nicht davon freimachen können, dass sie auf uns zukommen. Der aufwachsende Katastrophenschutz, der Rheinland-Pfalz 75 Jahre lang schützen konnte, hat für diese Dimension des Juli 2021 nicht mehr ausgereicht. Lageinformationen sind nicht mehr alle zusammengekommen. Ja, es gab kein einheitliches Lagebild. Ja, Informationswege zwischen den unterschiedlichen Ebenen haben nicht ausreichend funktioniert. Das und vieles mehr hat der Untersuchungsausschussbericht klar gezeigt. Deshalb will ich hier eindeutig sagen, keine Ebene kann von sich sagen, es sind keine Fehler gemacht worden. Damit Sie mich richtig verstehen: Ich sage ebenso, auch auf Ebene der Landesregierung sind Fehler gemacht worden. Auch wenn ich erst seit dem 10. Juli 2024 Ministerpräsident unseres Landes bin, will ich doch klar erklären, natürlich trage ich Verantwortung. Ich trage Verantwortung dafür, dass die Landesregierung aus diesen Fehlern lernt. Das ist das, was ich als Ministerpräsident den Menschen im Ahrtal schulde, und dass wir aus dem Untersuchungsausschussbericht lernen und konkret verändern, was verändert werden muss. Meine Verantwortung liegt jetzt darin, zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung den Katastrophenschutz weiter auszubauen, den Hochwasserschutz weiter zu verbessern und den Wiederaufbau weiter voranzubringen. Ich weiß auch, wenn Vertrauen gewonnen werden will oder wiederaufgebaut werden soll, dann müssen Worte etwas bedeuten. Sie bedeuten immer erst dann etwas, wenn ihnen Taten folgen. Das tun sie. Erst vor wenigen Tagen – Michael Ebling, unser Innenminister, hat es eben noch einmal vorgetragen und erklärt – hat unser Innenminister den Regierungsentwurf für ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgestellt. Darin werden die Empfehlungen der Enquete-Kommission und die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss umgesetzt. Lassen Sie mich erneut hervorheben, wir schaffen erstens ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Es soll ein eigenes Lagezentrum in Koblenz rund um die Uhr bestücken und mit Personal und Kompetenz ausstatten. Ich wiederhole das deshalb, weil es in den Berichten und in den Stellungnahmen heute eine große Rolle gespielt hat. Es soll einen Überblick über sich anbahnende Gefahren und Katastrophenlagen und Hochwasser bieten; denn wir haben im Bericht des Untersuchungsausschusses gesehen, dass der Landkreis Ahrweiler irgendwann nicht mehr über das Ausmaß der Katastrophe nach oben melden konnte und dadurch wichtige Informationen eben nicht vorlagen. Wir stärken zweitens die Kommunen; denn vor Ort mit der Ortskenntnis wird auch weiterhin die erste Lagebewältigung stattfinden müssen. Die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure werden künftig ihrer wichtigen Aufgabe hauptamtlich nachgehen können, wie das in manchen Kommunen in Rheinland-Pfalz inzwischen schon ausgeübt wird. Katastrophenschutzübungen werden verpflichtend. Ja, wir haben auch die Ausrüstung verstärkt, unter anderem mit zwei Hubschraubern, die über eine Seilwinde verfügen. Auch zum Wiederaufbau haben wir uns gerade in diesen Tagen hier in dieser Woche ausgetauscht. Lassen Sie mich sagen, erneut ist mir wichtig, deutlich zu machen, es ist im Wiederaufbau vieles gelungen, aber es gibt auch im wahrsten Sinne des Wortes noch Baustellen. Dort, wo wir die Verfahren leichter machen konnten, haben wir das gemacht oder wollen in Zukunft ein Augenmerk darauf legen, dass es so gelingt, wie es die Menschen absolvieren können. Ich will Ihnen die Zahlen noch einmal nennen, aber ich möchte es kürzer machen, als ich es noch vor zwei Tagen formuliert habe, als ich hier in einer Regierungserklärung ebenfalls deutlich gemacht habe, dass der Wiederaufbau ein Regierungsschwerpunkt meiner Amtszeit bleibt. Wir haben höhere Abschlagszahlungen ermöglicht, und es gibt regelmäßig Treffen der Wiederaufbauabteilung mit den Kommunalverantwortlichen, um Probleme schnell zu diskutieren, anzupacken und zu lösen. Der Erfolg ist nicht zu übersehen. Rund 99,5 % aller Anträge sind bewilligt. Beim privaten Aufbau ist es ganz ähnlich. Wir haben auch hier schon einiges erreicht, aber wir sehen jetzt eine Zahl von anspruchsvollen Fällen vor uns, bei denen es neben der Beratung an den InfoPoints auch wichtig ist, dass Berater und Bearbeiter der ISB, die zuständig ist, die Problemlagen ganz unmittelbar mit den Betroffenen diskutieren. Dafür schaffen wir die Möglichkeiten. Wir haben Antragsfristen verlängert, weil wir sehen, dass es natürlich Unterschiede beim Tempo der Antragstellung gibt. Das ist oftmals mit Blick auf die persönlichen Schicksalsschläge sehr nachvollziehbar. Hier können wir sagen, die Bewilligungsquote liegt bei fast 96 %. Die Kommunen entlang der Ahr arbeiten intensiv an einem überörtlichen Hochwasserkonzept; denn – auch das hat die Katastrophe gezeigt – das Wasser macht nicht an Landesgrenzen halt. Nur wenn vom Oberlauf bis zur Mündung alle zusammenarbeiten, kann der Hochwasserschutz effektiv verbessert werden. Das Land baut die Hochwasservorsorge durch die Umsetzung des SiebenPunkte-Plans weiter aus und schafft unter anderem neue Wege der Datenermittlung. Auch das ist ein Meilenstein. Neu ist etwa eine Satellitenkommunikation oder ein sogenannter HydroZwilling, der künftig Pegelstände so übersetzt, dass man auch als Anwohner oder Anwohnerin gebäudegenau erkennen kann, bis zu welchem Stockwerk das Wasser kommen könnte. Aus meinen bereits erwähnten Gesprächen im Ahrtal weiß ich, dass viele Menschen auch über drei Jahre nach der Flut noch stark psychisch belastet sind. Ein ganz interessantes Gespräch, das ich vor nur wenigen Tagen hatte, hat mir deutlich gemacht, dass es gerade jetzt ganz viele Menschen sind, die – nachdem der sie persönlich betreffende private Wiederaufbau abgeschlossen ist oder fast abgeschlossen ist – ganz plötzlich in sich spüren: Da war doch etwas. Dann kommt diese Belastung aus ihnen und beschäftigt sie in einer Weise, wie sie es vielleicht in den ersten Monaten und Jahren nicht erlebt haben, weil die Anstrengung da war, die Verantwortung für die Familie, für den Wiederaufbau. An dem Punkt, an dem das abgeschlossen ist, meldet sich die Psyche. Meine Damen und Herren, deshalb ergänzen wir die psychosoziale Hilfe, etwa durch das Traumahilfezentrum, und legen ein Sonderprogramm auf für zusätzliche Angebote, für zusätzliche Angebote für von der Flut betroffene Personen. Abgestimmt mit unseren Partnern, mit denen wir schon die ganze Zeit an dieser Stelle zusammenarbeiten, ermöglichen wir zunächst für weitere 250 Personen ein solches Angebot. Die Kosten dafür übernimmt das Land, meine Damen und Herren. Drei Jahre und 68 Tage nach der schrecklichsten Naturkatastrophe leben mehr Menschen im Ahrtal als vor der Flut. Michael Ebling hat es gesagt, das zeigt, der Wiederaufbau, er ist ein Projekt, das die Menschen erreicht, aber wie ich versucht habe, deutlich zu machen, wird er noch über den Tag hinaus die Politik auf allen Ebenen beschäftigen. Meine Damen und Herren, wir sind heute an diesem Freitag, am dritten Tag unserer Plenardebatte, die am Mittwoch begonnen hat, zusammen. Ich habe kein Problem damit – im Gegenteil, es ist mir sogar ein Anliegen –, Ihnen deutlich zu machen, dass ich die Signale der Zusammenarbeit bei großen Themen, die ich gehört habe aus den demokratischen Oppositionsfraktionen – gestern war das sehr deutlich zu spüren aus den Reihen der CDU und auch der FREIEN WÄHLER –, jenseits der jeweiligen Sachfragen, über die wir noch zu sprechen haben, als sehr positiv wahrgenommen habe. Ich will deshalb auch sagen: Was für die ersten beiden Tage des Plenums gilt, das muss auch am dritten Tag gelten. Ich bin deshalb sehr davon überzeugt, dass wir die Themen, die jetzt im Bereich des Wiederaufbaus anstehen, und die Lehren aus dieser Katastrophe, was das Thema „Brand- und Katastrophenschutz“ angeht, künftig gemeinsam angehen und ziehen sollten. Deshalb reiche ich auch dazu die Hand an die demokratischen Fraktionen. Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Mir ist es aber ein Anliegen, mich nochmals dafür zu bedanken, was von Ihnen, insbesondere denen, die in den Gremien saßen, in den drei Jahren im Untersuchungsausschuss und in der Enquete-Kommission mit Unterstützung der Ausschusssekretariate geleistet wurde. Das ist herausragend gewesen. Dafür nochmals vielen Dank. Ich will mich aber auch für diese würdevolle Debatte bedanken, bei Anwesenheit aller Kolleginnen und Kollegen über die fast viereinhalb Stunden hinweg. Mit der Art und Weise, wie die Debatte geführt wurde, ist auch ein Stück weit das geleistet worden, was wichtig ist: respektvoll mit den Opfern und den Helferinnen und Helfern der Naturkatastrophe umgegangen zu sein. Dem sind wir gerecht geworden. Wir können mit dem Untersuchungsausschuss und der heutigen Debatte nichts ungeschehen machen. Ich glaube aber, aufgrund der Art und Weise, wie der Ausschuss gearbeitet hat – Sie haben das betont –, ist deutlich geworden, was Parlamentarismus leisten und dass der rheinland-pfälzische Landtag berechtigterweise sagen kann, er ist seiner Verantwortung, die er als Parlament hat, im Umgang mit der Naturkatastrophe in vollem Maße gerecht geworden. Auch dafür vielen, vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die Art, wie Sie mit diesem Thema umgegangen sind, sollte vielleicht Vorbild sein für viele andere Themen, die für die Gesellschaft wichtig sind. In dem Sinne nochmals vielen Dank. Ich lade Sie ein für den 30. September zur nächsten Sitzung des rheinlandpfälzischen Landtags. Vielen Dank. Ende der Sitzung: 14.06 Uhr

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