Dr. Jan Bollinger
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 war die schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes Rheinland-Pfalz. 135 Menschen verloren allein im rheinlandpfälzischen Ahrtal ihr Leben. Hunderte wurden verletzt, Tausende verloren Hab und Gut. Gemessen an der Zahl der Todesopfer handelte es sich um die schlimmste Flusshochwasserkatastrophe in ganz Deutschland seit rund 400 Jahren. Die private und öffentliche Infrastruktur wurde großflächig zerstört und ist in beträchtlichen Teilen immer noch nicht wiederhergestellt. Ungezählte Bewohner des Ahrtals leiden immer noch unter den psychischen und finanziellen Auswirkungen der Katastrophe. Wir gedenken der Opfer und ihrer Angehörigen. Wir haben und werden sie nicht vergessen. Deshalb sehen wir es als unsere Verpflichtung an, die Umstände und Verantwortlichkeiten der Ahrflut restlos aufzuklären und die aus unserer Sicht erforderlichen Konsequenzen aufzuzeigen, Hochwasservorsorge und Katastrophenschutz krisenfest zu machen und sie bei einem raschen Wiederaufbau zu unterstützen. Unser Dank gilt den vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern der Ahrflut, den Katastrophenschützern, Landwirten, Bauunternehmern und Bürgern, die in der Stunde der Not zur Stelle waren, um das umfassende Versagen von Kreisverwaltung, ADD und Landesregierung auszugleichen, und die beim Wiederaufbau noch mit bürokratischen Hürden kämpfen mussten. Sie sind unsere Helden. Vielen Dank. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, an der Ahr gab es vergleichbar schwere Überschwemmungen mit teilweise sogar höheren Abflussmengen bereits 1804 und 1910. Die Naturkatastrophe an der Ahr, die sich dort in diesem Ausmaß anscheinend alle 100 Jahre ereignet, war als solche nicht zu verhindern. Dies macht auch deutlich, dass diese Katastrophe nicht maßgeblich durch den Klimawandel bedingt war. Insgesamt handelt es sich bei Weitem nicht um die physikalisch mögliche Höchstmenge. Schließlich muss jedem bewusst sein, dass das Ahrtal durch solche Abflüsse entstanden ist und auch weiter geformt werden wird. Meine Damen und Herren, eines ist klar: Die Ahrflut war nicht unvorhersehbar, und sie war kein nie da gewesenes Ereignis. Aus diesem Tatbestand ergaben und ergeben sich Verantwortungen für den Hochwasser- und Katastrophenschutz in der Vergangenheit wie auch in der Zukunft. Bereits am 19. Juli 2021 hat die AfD als erste Fraktion einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Fehler und Versäumnisse sowie der Schlussfolgerungen gefordert. Dies wurde leider abgelehnt. Die CDU-Fraktion hat daraufhin einen eigenen Antrag gestellt, der von allen Oppositionsfraktionen angenommen wurde. Die Parteien der Ampelkoalition haben sich dabei der Stimme enthalten. Die Betreuung durch die Landtagsverwaltung war bei diesem Untersuchungsausschuss sehr umfangreich. Unser Dank gilt Herrn Dr. Hardt, Frau Neef und allen Beteiligten sowie den Partnern vor Ort bei den dortigen Terminen. (Beifall der AfD) Aus Gesprächen wissen wir, dass viele Helfer die Vorladungen vor den Untersuchungsausschuss als Verdächtigungen, etwas falsch gemacht zu haben, missverstanden haben. Dies war sicherlich bei niemandem die Intention. Es ging darum aufzuklären, was passiert ist, den Akteuren eine Stimme zu geben und ihre Sicht auf die Ereignisse in die Öffentlichkeit zu tragen. Ihre Aussagen haben zu einem klareren Bild geführt, was in der Flutkatastrophe vor Ort geschehen ist. Deshalb möchte ich ihnen einen besonderen Dank aussprechen. Sie haben auch hier einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. (Beifall der AfD) Aufgrund der Besonderheiten des Untersuchungsverfahrens gibt es keine Garantie für ein umfassendes und vollständiges Bild des Geschehens. Der Einsetzungsbeschluss begrenzte die Fragestellungen und damit den Umfang der Ermittlungen. Wir haben zuletzt zwei Beweisanträge zu Gutachtenaufträgen gestellt, um die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu vervollständigen. Dabei ging es erstens um die Todesursachen und eine Zuordnung zu entsprechenden wirksamen Maßnahmen, und zweitens um die Zusammenarbeit der Wasserbehörden mit den Katastrophenschutzbehörden und insbesondere um das Hochwasserrisikomanagement. Inhaltlich und sachlich waren diese Anträge aus unserer Sicht geboten. Beide waren zudem im Untersuchungsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen, der sich auch mit der Ahrflut beschäftigt hat, einmal von der SPD und einmal von der CDU mit derselben Zielsetzung gestellt worden. Da alle anderen Fraktionen die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu diesem Zeitpunkt beenden wollten, wurden diese Beweisanträge abgelehnt, und aus unserer Sicht fehlen damit wichtige Beurteilungsgrundlagen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Nicht öffentliche Sitzung!) Gleichwohl hat der Untersuchungsausschuss viele wichtige Informationen zutage gefördert, nicht zuletzt durch Anträge der AfD-Fraktion, zum Beispiel durch die Aufklärung zum Ablauf der Katastrophe vor Ort, zu dem Fehlen von Alarm- und Einsatzplänen im Landkreis Ahrweiler, der Nutzung von Hochwassergefahren- und -risikokarten und der Tätigkeit der freiwilligen Helfer. Auf Initiative der AfD-Fraktion wurde die Tätigkeit des Innenministeriums, unter anderem des Lagezentrums Polizei, beleuchtet. Dabei wurden die Videos der Polizeihubschrauber entdeckt, und das Verhalten des damaligen Innenministers, Herrn Lewentz, in diesem Zusammenhang hat seinen Rücktritt verursacht. Der Untersuchungsausschuss hat das umfassende Organisationsversagen der Landesregierung offengelegt, das sich wie eine Kettenreaktion nach unten hin fortgesetzt hat. Dabei hätten Todesopfer vermieden werden können, wenn die Landesregierung ihre Schutzaufgaben gewissenhaft wahrgenommen und aus dem sogenannten Jahrhunderthochwasser 2016 und den Erkenntnissen des Bundeswarntags 2020 zu Mängeln bei den Warnsystemen Konsequenzen gezogen hätte. Meine Damen und Herren, das langjährige Organisationsversagen der Landesregierung hat dazu geführt, dass die Landesbehörden und der Landkreis Ahrweiler im Katastrophenfall nicht fähig waren, die Lage zu bewältigen. Das Organisationsversagen besteht darin, dass die Landesregierung ihre gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Aufgaben im Risikomanagement für Katastrophen nicht erfüllt hat und nicht für einen zweckmäßigen Hochwasserschutz und einen wirksamen Katastrophenschutz sowie die erforderliche Beratung, Unterstützung und funktionierende Kommunikation zwischen und in den Behörden gesorgt hat. Damit hat die Landesregierung ihre Schutzverpflichtung gegenüber der Bevölkerung grob verletzt. Der Hochwasserschutz der europa- und bundesrechtlichen Gesetze in Form des Hochwasserrisikomanagements war gar nicht oder ungenügend umgesetzt worden. Die Landesregierung hat in der Umsetzung versagt, hier in erster Linie das Umweltministerium mit seinen oberen Wasserwirtschaftsbehörden, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen und dem Landesumweltamt. Das Risiko an der Ahr, dem gefährlichsten Fluss in Rheinland-Pfalz, war viel zu niedrig eingeschätzt worden. Die historischen Hochwasser, insbesondere das von 1804 mit noch höheren Abflussmengen als 2021, waren wider besseren Wissens nicht berücksichtigt worden. Damit waren die Vorhersage- und Warnsysteme des Umweltministeriums falsch eingerichtet und haben die Entwicklung nicht adäquat abgebildet. Dies führte auch dazu, dass die Überflutungsflächen in den Hochwassergefahren- und -risikokarten und damit die Gefahren und Risiken zu gering bemessen waren. Die Bedeutung der Hochwasserkarten für den Katastrophenschutz ist erkannt worden. Aufgrund deren Einführung wurde der Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Innenministeriums im Jahr 2015 neu gefasst. Die Hochwasserkarten wurden hier als wesentliche Planungsgrundlage für vorbereitende Maßnahmen wie Evakuierungen, aber auch im Zusammenhang mit den Pegelprognosen als Indizien für die zu erwartenden Gefährdungen und Risiken im Einsatz benannt. Es wurde immer wieder behauptet, diese Hochwasserkarten seien nur für Planungszwecke, nicht aber für den Einsatzfall verwendbar. Das ist grundlegend denklogisch falsch, wie auch die Gutachter Herr Professor Mudersbach und Herr Brauner bestätigt haben. Für ein definiertes Szenario, zum Beispiel HQ oder HQ , das heißt die 100 extrem entsprechenden Pegelwasserstände, werden die möglichen Überflutungen in der Ausbreitung und Tiefe und die dadurch entstehenden Risiken für die Bevölkerung angezeigt. Droht nun im Hochwasserfall ein entsprechendes Szenario einzutreten, kann man bei entsprechender hydrologischer Kompetenz auch mithilfe der Karten abschätzen, welche möglichen Gefahren und Risiken eintreten. Um 15.26 Uhr war am Pegel Altenahr mit der drohenden Pegelprognose bereits das Szenario HQ überschritten. Damit musste die Überflutung, extrem die in den Hochwasserkarten für HQ ausgewiesen war, überschritten extrem werden. Hätte man für dieses Szenario Evakuierungen geplant gehabt, hätten sie durch dieses Indiz eingeleitet werden müssen. Die Erstellung des gesetzlich vorgesehenen Hochwasserrisikomanagementplans wurde rechtswidrig an die sogenannten freiwilligen Hochwasserpartnerschaften delegiert. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat noch nicht einmal dafür gesorgt, dass ein, obwohl in keiner Weise hierfür genügendes, Hochwasser- und Starkregenkonzept sowie ein Hochwassermeldeplan für die Ahr erstellt wurden. Die für alle Risikogewässer gesetzlich vorgeschriebenen Hochwasserrisikomanagementpläne sind nur für die Mosel und den Rhein, nicht aber für die Ahr aufgestellt worden, obwohl hier aufgrund der Topografie und der historischen Hochwasser das Risiko als viel höher einzuschätzen war und ist. Teil des Hochwasserrisikomanagementplans ist die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen Hochwasser durch die Katastrophenschutzbehörden. Hierfür aber ist die Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Wasserwirtschaftsbehörden zwingend erforderlich. Nur diese verfügen über die meteorologischen, hydrologischen und hydraulischen Fachkompetenzen. Die Katastrophenschutzbehörden sind nicht in der Lage, ohne diese im Planungs- wie im Ereignisfall die Hochwassergefahren konkret einschätzen zu können. Die gesetzlichen Aufgaben für den Katastrophenschutz wurden im Landkreis Ahrweiler nicht erfüllt. Es fehlte an der Einrichtung eines arbeitsfähigen Stabs. Dieser war ungenügend ausgebildet und hatte keine Übungen durchgeführt. Ein Alarm- und Einsatzplan Hochwasser war und ist bis heute nicht erstellt worden. Damit fehlte auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Worst-Case-Szenario wie dem Hochwasser von 1804. Die Behauptung von Innenministerium und Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD, von diesem Versagen keine Kenntnis gehabt zu haben, obwohl es vielfältige Informationen und Hinweise gab, wird angezweifelt. Das Katastrophenschutzsystem hat im Landkreis Ahrweiler in der Umsetzung versagt, bedingt durch ein mangelhaftes Katastrophenschutz-Risikomanagementsystem des Landes. Es fehlt an einer wirksamen Aufsicht und Kontrolle, an der verbindlichen und strukturierten Zusammenarbeit und Unterstützung mit den Wasserbehörden wie auch an einer organisierten und wirksamen Kommunikation zwischen den vielfältigen Akteuren über die Behördenschnittstellen hinweg. In dieser Hinsicht hat das System auch im Ereignis selbst eine katastrophale Wirkung gezeigt. Die vertikalen und horizontalen Kommunikationsbrüche wurden nicht überwunden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat ihre Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes nicht erfüllt. Es fehlte an der Beratung und Unterstützung wie auch an der Erstellung eigener Alarmund Einsatzpläne. Die Einsatzleitung hätte übernommen werden müssen. Es ist frappierend, dass diese Sicht von Anfang an von der ADD völlig ausgeschlossen und nicht in Betracht gezogen wurde, obwohl nach unserer Auffassung die Regelungen des LBKG eindeutig sind und von Experten im Untersuchungsausschuss entsprechend ausgelegt wurden. Die systematischen Mängel des Katastrophenschutzsystems, die die mangelhafte Umsetzung verursacht haben, haben die Lage verschärft und mit dazu beigetragen, dass die Flutkatastrophe unzulänglich bewältigt wurde. Durch die langjährige finanzielle Vernachlässigung des Katastrophenschutzes waren gerade im Ahrtal keine Sirenen vorhanden und funktionierten die Warn-Apps nur teilweise und verzögert. Das ist dann beim Bundeswarntag 2020 aufgefallen. Fatal war, dass der digitale BOS-Funk der Einsatzkräfte nicht krisenfest war und in der Stunde der Not weitgehend ausfiel. Die Rettungshubschrauber verfügten nicht über Seilwinden. Meine Damen und Herren, aus Sicht der Meteorologen handelte es sich um das am besten vorhergesagte Unwetter der letzten Jahre. Die Umsetzung der Niederschlagsprognosen bei einer Zugrichtung auf das Ahrgebirge hin in zu erwartende Hochwasserprognosen scheiterte leider. Die Pegelprognosen für die Ahr erfolgten zu spät, zu niedrig, und die Höchststände lagen zu weit in der Zukunft. Die Hochwasserwarnung erfolgte zu spät, und die Informationen waren für hydrologische Laien nicht verwertbar. Die Einsatzleitung des Landkreises war schon durch die Versäumnisse im Vorfeld, aber insbesondere durch unterbliebene meteorologische, hydrologische und hydraulische Beratung und Unterstützung nicht in der Lage, die Gefahr und das Risiko adäquat zu erkennen. Sie wurde in der Situation völlig alleingelassen. Es fehlte an Meldeketten und Informationen, insbesondere vom Oberlauf der Ahr, was durch den Ausfall der Kommunikationsmittel, des BOS-Funks, zusätzlich erschwert wurde. Bedingt durch die Mängel in der Vorbereitung fehlten erforderliche Informationen. Die Lage wurde nicht aufgeklärt, verfügbare Informationen wurden nicht beschafft. Es fehlten Meldungen. Die Kommunikation war mangelhaft, und es herrschte Unkenntnis über Hilfsmittel wie Hochwasserkarten. Letztlich führten die unzureichende Kenntnis der Einflussfaktoren und der weitgehende Ausfall der Kommunikation zu einem fehlenden Erkennen der Gefahr. Die Einsatzleitung war faktisch blind. Der gesetzlich vorgeschriebene Führungsvorgang ist insgesamt nicht durchgeführt worden. Strukturierte Lagebeurteilungen sind nicht zu erkennen. Auch dies ist eine Folge fehlender Übungen. Der Landrat versäumte seine Pflichterfüllung. Insgesamt zeigt sich durch die Einsatzleitung auch vor Ort eine mangelnde Führungsleistung. Aufgrund der Überforderung der Technischen Einsatzleitung und des Ausfalls der Kommunikationsmittel erfolgte von dort auch keine Warnung der Unterlieger wie der Stadt Sinzig. Die verfügbaren Informationen reichten aus, um die extreme Überflutung zu prognostizieren und daraus die Gefahren und Risiken mithilfe der Hochwasserkarten abzuleiten. Allein dazu sind nur Wasserbehörden in der Lage. Der Einsatzleitung fehlte die Kompetenz hierzu. Dazu wäre eine unverzügliche, direkte und intensive Beratung und Unterstützung durch die Fachleute des Umweltministeriums, des Landesamtes für Umwelt und der SGD Nord erforderlich gewesen. Nach Beginn der Hochwasserkatastrophe am Oberlauf der Ahr blieben acht Stunden Zeit, um die Bevölkerung in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig wirksam zu warnen und gegebenenfalls Räumungen und Evakuierungen durchzuführen. Bei einem Risikobewusstsein auf der Grundlage des Worst-Case-Szenarios von 1804 hätte sogar frühzeitig, das heißt schon am Vormittag, die Entscheidung getroffen werden können bzw. müssen, Evakuierungen einzuleiten. In Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig sind 82 Personen ums Leben gekommen, circa 61 % aller Todesfälle an der Ahr. Von diesen waren 78 % über 61 Jahre und 59 % über 71 Jahre alt. Dies zeigt, dass insbesondere hilfebedürftige Menschen Opfer wurden, die zudem durch die digitalen Warnmittel, so diese denn funktioniert haben, weitgehend nicht erreicht wurden. Mindestens die Hälfte davon kam in den bekannten Überflutungsgebieten der Hochwasserkarten ums Leben. In diesen Wohngebieten sind mehrheitlich Gebäude mit mindestens zwei Stockwerken anzutreffen. Das bedeutet, dass bei einer wirksamen Warnung durch Funk oder Fernsehen und/oder eine direkte Ansprache und Hilfe und Unterstützung entweder ein situationsangepasstes Verhalten oder eine horizontale Evakuierung in höhere Stockwerke noch hätte erfolgen können. Dies trifft insbesondere auf die Pflegeeinrichtung Lebenshilfehaus in Sinzig zu, deren Mitarbeiter in einer entsprechenden Situation zur Entsetzung der Bewohner verpflichtet gewesen wären. Bei einer zweckmäßigen Lagebeurteilung unter Beratung durch die hydrologischen Fachleute hätte somit noch genügend Zeit bestanden, wirksame Maßnahmen der Warnung und der Evakuierung zu ergreifen, um Menschenleben zu retten. Unser leider abgelehnter Beweisantrag zu den Todesursachen hätte hier weiteren Aufschluss geben können, ob möglicherweise eine Lebensrettung durch entsprechende Maßnahmen gegeben gewesen wäre. Im Laufe des Nachmittags mit der Pegelprognose um 15.26 Uhr wurde den Fachleuten im Landesamt für Umwelt das Nahen der Katastrophe bewusst. Jedoch drangen sie bei ihrem Vorgesetzten, insbesondere bei Staatssekretär Dr. Manz, nicht durch. Seine Auffassung war schon nachmittags in Verkennung der gesetzlichen Pflichten, dass nun die Wasserbehörden, sprich das Umweltministerium, nicht mehr zuständig seien. Daraus folgte auch die Untätigkeit der Umweltministerin, Frau Spiegel. Es wurde keine aktive Kontaktaufnahme mit anderen Dienststellen oder den Einsatzleitungen gesucht. Man blieb in der eigenen Kommunikationsblase. Eine proaktive Beratung durch die SGD Nord, obwohl gesetzlich vorgesehen, wurde abgelehnt. Der Technischen Einsatzleitung wurde beschieden, es wäre nun Feierabend. Darin liegt eine wesentliche Ursache für die fehlenden zweckmäßigen Lagebeurteilungen und Entscheidungen sowie die fehlenden wirksamen Maßnahmen der Einsatzleitung vor Ort und damit auch für die resultierenden katastrophalen Folgen des Ausbleibens dieser Maßnahmen. Aufgrund von Tausenden Notrufen war der für den Rettungseinsatz verantwortlichen Integrierten Leitstelle Koblenz bereits am Nachmittag das Ausmaß der Katastrophe bewusst. Sie vermochte dies dem Polizeipräsidium Koblenz zu vermitteln, blieb aber in Richtung der Technischen Einsatzleitung in Bad Neuenahr-Ahrweiler offensichtlich erfolglos. Deutliche Bilder eines Rettungshubschraubers am Abend versickerten dort. Auch gegenüber der ADD hatten die Berichte offensichtlich keine Wirkung. In ihrem Selbstverständnis, dass man auf keinen Fall die Einsatzleitung zu übernehmen habe, blieb die ADD als Koordinierungsstelle passiv. Sie betrieb keine Informationsgewinnung, um das Lagebild zu verbessern. Nach den Aussagen im Untersuchungsausschuss gab es keinen einzigen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit der Einsatzleitung im Ahrtal. Im Grunde war die Koordinierungsstelle weitgehend nutzlos. Die Leitung, an der Spitze Präsident Linnertz, fokussierte sich auf die Westeifel – vielleicht, weil dies räumlich näher lag. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Es liegt insbesondere in der Verantwortung von Herrn Linnertz, dass keine proaktive Lageaufklärung betrieben wurde. Mit der Pegelprognose um 15.26 Uhr war eine Extremlage an der Ahr eingetroffen. Gleichzeitig waren noch weitere Niederschläge zu erwarten, und es wurden auch in den anderen betroffenen Landkreisen in der Nord- und Westeifel große Hochwasser erwartet. Dies war die Katastrophenlage, in der die Einsatzleitung von der ADD hätte übernommen werden müssen. Gerade die Unsicherheit, ob die Verhältnisse nicht noch schlimmer werden in der nun anbrechenden Nacht, hätte mit dem Schlimmsten, dem Extremfall rechnen lassen müssen. Die Herausforderung war nun, noch vor dem Eintritt des Hochwassers geeignete Maßnahmen wie eine Evakuierung vor einem Pegelstand und einer Überflutung abzuschließen, die zumindest den Schaden für Leib und Leben maximal vermindert hätten. Insbesondere Gutachter Professor Dr. Grzeszick attestiert das Vorliegen dieser Voraussetzungen mit der Begründung, dringendes öffentliches Interesse liege vor, also für die Übernahme dieser Einsatzleitung durch die ADD, wenn erkennbar sei, dass die Lage die Verteilung limitierter und hauptsächlich extern verfügbarer Ressourcen erfordere. Durch die Anforderung von Rettungshubschraubern, vorzugsweise mit Seilwinde und Nachtflugfähigkeit, aus anderen Bundesländern sowie das Anfordern von Sandsäcken, auch aus den Reserven anderer Landkreise, seien diese Voraussetzungen erfüllt und die eigenständige Übernahme der Einsatzleitung durch den Präsidenten der ADD ermöglicht, ja sogar der automatische Übergang der Einsatzleitung auf die ADD gegeben gewesen. Das heißt, nach Professor Grzeszick hatte die ADD formal die Einsatzleitung, sie hat sie faktisch nur nicht wahrgenommen. Immer wieder wurde von Mitgliedern der Ampelfraktionen behauptet, eine Einsatzübernahme durch die ADD wäre überhaupt nicht zweckmäßig, da diese die Verhältnisse vor Ort nicht kennen würde. Angewandt auf das Verhältnis der Einsatzleitung des Landkreises und der betroffenen Gemeinden wird nach dieser Logik auch behauptet, (Abg. Nico Steinbach, SPD: Das ist Ihre Interpretation! Legen Sie uns bitte keine Bewertungen in den Mund!) der Einsatzleiter der Technischen Einsatzleitung würde nicht nur die zentrale Einsatzleitung übernehmen, sondern auch die Führung der einzelnen Einsatzkräfte vor Ort. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Legen Sie uns bitte keine Bewertungen in den Mund!) Das ist schlicht falsch; denn damit werden die Arbeitsweise und die Strukturen des Katastrophenschutzes völlig verkannt. Genau hierfür gestaltet die Feuerwehrdienstvorschrift 100 die Führungsorganisation, die gegebenenfalls über mehrere Führungsebenen gegliedert sein kann. Die nachgeordneten Ebenen werden zu Abschnitten mit Einsatzabschnittsleitern. Dabei bleibt die Einsatzführung in der Gemeinde vor Ort bei dem entsprechenden Einsatzabschnittsleiter, und der zentrale Einsatzleiter weist im Bedarfsfall freie Kräfte zur Unterstützung an und koordiniert das Verteilen von Ressourcen. Wenn er zu der Erkenntnis gelangt, dass andere oder weitere Maßnahmen erforderlich werden, wie vor allem eine weiträumige Evakuierung, so kann er den Einsatzabschnitt anweisen, diese einzuleiten und durchzuführen. Genau dies wäre in der Flutkatastrophe ab 15.26 Uhr die zu treffende Maßnahme der ADD gewesen, da die Technische Einsatzleitung die Lage falsch eingeschätzt hat und untätig geblieben ist. Aufgrund der Notrufe, der Lageberichte der Polizeidienststellen und der Informationen der ILS Koblenz war man im Polizeipräsidium Koblenz über das Ausmaß der Katastrophe ungefähr in Kenntnis. Allerdings gelang es nicht, dem Lagezentrum Polizei im Innenministerium die Katastrophe zu vermitteln. Die Beamten im Lagezentrum erkannten die Lage nicht. Selbst als kurz vor Mitternacht die Luftaufnahmen des Polizeihubschraubers eingingen, die Fotos, veranlasste dies das Lagezentrum nicht, sich über die Auswirkungen und die Gefahren durch das Hochwasser kundig zu machen. Eine der wirksamsten Warnmöglichkeiten, die Verlautbarungen über Rundfunk und Fernsehen, das heißt das Senderecht beim SWR, die allein in der Verantwortung des Innenministeriums, der ADD liegen, wurde nicht genutzt. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Das stimmt auch nicht! Die Technische Einsatzleitung kann ebenfalls Warnungen aussprechen!) Gerade im Ahrtal mit seiner überdurchschnittlich alten Bevölkerung, die an diesem Abend zu einem großen Teil vor den Bildschirmen saß, hätte das noch wenige Minuten vor dem Eintreffen der Flut für viele Menschen lebensrettend sein können. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) Hinweise über ein angemessenes Verhalten, etwa das Vermeiden von Kellern oder jeglichen Versuchs, sich ins Wasser zu begeben, hätten so vermittelt werden können. Weder die ADD noch das Innenministerium sind auf die Einsatzleitung im Landkreis zugegangen mit der Frage, ob dies in der Lage nicht zweckmäßig sei. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Doch! Der Landrat hat gesagt: Wir haben die Lage im Griff! ) Zu den Umsetzungsbedingungen hat der ehemalige Innenminister im Untersuchungsausschuss die nachweislich falsche Behauptung aufgestellt, dass das Senderecht durch die Technische Einsatzleitung hätte wahrgenommen werden können. Diese Aussage war schlicht unwahr, wie die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch belegt. Meine Damen und Herren, ab dem 18. Juli 2021 hat die ADD die Einsatzleitung für den Landkreis Ahrweiler übernommen, da die Kreisverwaltung völlig überfordert war. Sie war hierfür nicht vorbereitet. Die von der ADD gestellten Mitglieder des Verwaltungsstabs waren unzureichend geschult. Man hat sich auf das Funktionieren nachgeordneter Verwaltungsstrukturen verlassen, die aber nicht zur Verfügung standen. Dadurch wurde die Arbeit erheblich beeinträchtigt. Hinzu kamen gravierende Mängel bei der Koordination der Hilfskräfte. So war es dem schlechten Krisenmanagement der ADD geschuldet, dass Helfer am Nürburgring tagelang gewartet haben, ohne zum Einsatz zu kommen. Insgesamt zeigt sich eine unbefriedigende Führungsleistung. Es ist festzustellen, dass die ADD ebenfalls überfordert war. Die Einsatzleitung lag bei dem Präsidenten, Herrn Linnertz, der auch dafür die Verantwortung trägt. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Haben Sie die Gutachten nicht gelesen?) Meine Damen und Herren, die materiellen Schäden, die die Ahrflut verursacht hat, stehen uns alle noch vor Augen. Betroffen waren Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte. Der Wiederaufbau ging vor allem am Anfang schleppend voran. Natürlich gab es keine Blaupause für diesen Wiederaufbau, aber die Lernkurve der Landesregierung beim Wiederaufbau hätte durchaus steiler sein können und müssen. Wir erinnern uns etwa an die zahlreichen Klagen über die bürokratische Wiederaufbauhilfe. Es hat tatsächlich zweieinhalb Jahre gedauert, bis man dann im letzten Dezember kommunale Koordinatoren installierte, Stellen, die nun die hoffnungslos überforderten Ortsgemeinden vor Ort beim Wiederaufbau ihrer Infrastruktur unterstützen. Gerade bei der kommunalen Infrastruktur liegt noch viel im Argen. Herr Ministerpräsident Schweitzer nannte in seiner Regierungserklärung stolz die Summe von 957 Millionen Euro, die für den kommunalen Aufbau bisher bewilligt wurde. Dem steht aber eine Schadenssumme an kommunaler Infrastruktur von 4,1 Milliarden Euro gegenüber. Die Kommunen haben nach drei Jahren also noch nicht einmal ein Viertel der Wegstrecke erreicht, eigentlich sogar weit weniger; denn nur weil eine Summe bewilligt wurde, heißt das noch nicht, dass sie ausgezahlt und verbaut wurde. Meine Damen und Herren, die ehemalige Umweltministerin, Frau Spiegel, ist ihrer Verantwortung im Rahmen der Flutkatastrophe in keiner Weise gerecht geworden. Am 14. und am 15. Juli hat sie nichts von dem getan, was die Pflicht einer zuständigen Ministerin in einer solchen Ausnahmesituation gewesen wäre. Sie hat nicht geführt, sie hat sich nicht einmal aktiv und in dem erforderlichen Ausmaß Informationen über die Zuspitzung der Lage verschafft. Mit ihrem ganzen Verhalten offenbarte sie ihre völlige Unfähigkeit, die Verantwortung für den Hochwasserschutz eines Landes und seiner Bevölkerung wahrzunehmen. (Beifall der AfD) Der ehemalige Innenminister, Herr Lewentz, betonte immer wieder, man habe kein hinreichendes Lagebild gehabt, um die Katastrophe erkennen zu können. Die vorliegenden Informationen hätten kein außergewöhnliches Hochwasser erkennen lassen. So wäre nicht die Meldung von Toten eingegangen bzw. bestätigt gewesen. Seine persönliche Inaugenscheinnahme der Einsatzleitung im Landkreis wollte er nur als moralische Unterstützung verstanden wissen. Allerdings war sie völlig nutzlos. Zum Lagebild hat sie nicht beigetragen, und offensichtlich hat er auch nicht nachgefragt und zum Beispiel eine hydrologische Fachmeinung eingeholt. Für den ehemaligen Innenminister gilt wie für alle politisch Verantwortlichen: Es ist Ihnen nicht nur zuzurechnen, was Sie gewusst haben, sondern auch, was Sie hätten wissen können, nein, müssen, wenn Sie sich um eine proaktive Informationsbeschaffung gekümmert hätten, um ein klares Lagebild zu bekommen. Dafür hat er nichts getan, wie die übrigen in der Flutkatastrophe zuständigen Mitglieder der Landesregierung, obwohl es genug Möglichkeiten dafür gab. Somit trägt er nicht nur die Verantwortung für das Versagen des Katastrophenschutzmanagements, sondern auch für sein persönliches Versagen in der Katastrophe selbst. Die ehemalige Ministerpräsidentin, Frau Dreyer, war am Fluttag nur am Rande beteiligt. Sie wurde durch den Innenminister informiert. Eigene Aktivitäten hat sie nicht unternommen. Sie verließ sich darauf, dass schon alles funktionieren würde. Dass das gesamte Risikomanagementsystem Hochwasser in ihrer Landesregierung nicht funktionierte, hat sie nicht realisiert. Dennoch trägt sie die Gesamtverantwortung für das Organisationsversagen ihrer Landesregierung. Dies wäre Anlass genug gewesen, deswegen den Rücktritt zu erklären. (Beifall der AfD) Für dieses Versagen hat sie sich bis heute nicht persönlich bei den Flutopfern entschuldigt. Sowohl die ehemalige Umweltministerin, Frau Spiegel, als auch der ehemalige Innenminister, Herr Lewentz, sind zurückgetreten. Die AfD hatte die Rücktritte wegen des Verhaltens der Minister während der Flutkatastrophe gefordert. Bedauerlicherweise erfolgten die Rücktritte dann wegen anderen Verhaltens. Wesentlichen Anteil an den Versäumnissen der Landesregierung tragen allerdings auch der Staatssekretär im Umweltministerium, Herr Dr. Manz, und der Präsident der ADD, Herr Linnertz. Für beide fordert die AfD personelle Konsequenzen bzw. deren Rücktritt. (Beifall der AfD) Unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen ist das Verhalten von Herrn Dr. Pföhler disziplinarrechtlich zu bewerten. Meine Damen und Herren, die Hochwasservorsorge und das Hochwasserrisikomanagement Rheinland-Pfalz müssen dringend verbessert werden. Hierfür hat die Enquete-Kommission „Katastrophenvorsorge“ hervorragende Empfehlungen entwickelt, die nun aber auch umgesetzt werden müssen. Besonders wichtig ist uns da die Einrichtung des rund um die Uhr besetzten Lagezentrums Katastrophenschutz, das die AfD als erste gefordert hat. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach du meine Güte!) Wir als AfD-Fraktion werden weiterhin mitwirken an Aufklärung und Wiederaufbau sowie alle zielführenden Initiativen unterstützen. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Das tun wir für die Opfer der Flutkatastrophe und ihre Angehörigen, für die Helden der Flutnacht und des Wiederaufbaus und für alle Menschen in Rheinland-Pfalz. (Beifall der AfD)
