Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 72. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Jens Jenssen und Ralf Schönborn, Herr Schönborn wird die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Thomas Wansch und Peter Stuhl-fauth sowie seitens der Landesregierung die Staatssekretärinnen Bettina Brück und Heike Raab sowie Staatssekretär Dr. Fedor Ruhose. Punkt 11 der Tagesordnung: Bericht des Untersuchungsausschusses 18/1 „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ – Drucksache 18/10000 – Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tage erreichen uns bedrückende Bilder von überfluteten Gebieten aus Österreich, unseren Partnerregionen in Polen und Tschechien, die uns unweigerlich an die Flutkatastrophe im Ahrtal erinnern. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 starben im Ahrtal Menschen durch eine der größten Naturkatastrophen Deutschlands. Der Landtag hat zwei Monate später, am 22. September 2021, auf Antrag der Fraktion der CDU einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt mit dem Auftrag, die Abläufe aufzuklären, Missstände aufzudecken und politische Verantwortung zu adressieren. Drei Jahre später liegt Ihnen das Ergebnis dieser Arbeit in der Drucksache 18/10000 vor: 47 Sitzungen, 226 Zeugen, 23 Sachverständige, 7.000 Protokollseiten und schließlich 2.141 Seiten Abschlussbericht. Kein anderer Untersuchungsausschuss, den dieser Landtag eingesetzt hat, hat mehr Sitzungen abgehalten, mehr Zeugen vernommen und mehr Sachverständige gehört. Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ ist beispiellos in der rheinland-pfälzischen Parlamentsgeschichte. Für ihre akribisch geleistete Aufklärungsarbeit möchte ich allen, voran den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, danken. Ihre Arbeit war kräftezehrend, belastend und immer von der Verantwortung geprägt, den Betroffenen Antworten zu geben, Antworten zu geben auf eine Katastrophe, die so viel Leid und Zerstörung verursacht hat. Seiner immensen Verantwortung war sich der Untersuchungsausschuss immer bewusst, und ich will feststellen, er ist ihr auch immer gerecht geworden. Als Parlament sind wir es den Betroffenen schuldig, Ursachen aufzuklären und politische Verantwortung herzustellen. Das ist der Verfassungsauftrag dieses Parlaments. Bei aller politischen Kontroverse und Unterschiedlichkeit, dieser Untersuchungsausschuss hat gezeigt, wie wirksam und wie erforderlich parlamentarische Aufklärung und politische Bewertung sein kann, zumal dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden wie in diesem Fall eine konkrete strafrechtliche Schuld nicht ermittelt haben. Untersuchungsausschüsse stellen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirksamkeit der parlamentarischen Demokratie her. Untersuchungsausschüsse ermöglichen dem Landtag, unabhängig von Regierung und anderen Behörden, Sachverhalte mit Mitteln aufzuklären, wie sie sonst nur Gerichten zur Verfügung stehen. Sie sind deswegen nicht nur das schärfste Schwert des Parlaments und insbesondere der Opposition, sondern auch Stützpfeiler der Demokratie, weil sie politische Verantwortung offenlegen. Gleichermaßen ist es Aufgabe des Landtags, die unterschiedliche politische Bewertung der Fakten nicht nur in einem Bericht abzubilden, sondern ihnen vor allem auch ein öffentliches, repräsentatives Forum zu geben. Mit der gleich folgenden Aussprache werden wir dem gerecht. Lassen Sie mich noch kurz einen weiteren Punkt ansprechen, der mir wichtig erscheint. Kein Instrument ist so gut, als dass es nicht noch besser gemacht werden kann. Das rheinland-pfälzische Untersuchungsausschussgesetz datiert vom 18. September 1990 und dürfte in einzelnen Punkten, gerade was digitale Informationen, Kommunikation und Aktenführung betrifft, zu verjüngen und an veränderte Erfordernisse der parlamentarischen Untersuchungsarbeit anzupassen sein. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen, die Effektivität der Arbeit eines Untersuchungsausschusses wird nicht zuletzt auch von dessen Vorsitzenden beeinflusst, der ausgleichend und integrierend wirken sollte, eine faire und konsensorientierte Zusammenarbeit mit den Fraktionen pflegen und darauf achten sollte, dass der politische Streit nicht auf dem Rücken der Zeugen ausgetragen wird. Lieber Herr Kollege Haller, wegen der mir obliegenden Zurückhaltung will ich es bewusst vorsichtig formulieren. Meiner Wahrnehmung nach haben Sie diese schwierige Aufgabe als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses in jeder Situation vorbildlich gemeistert. Vielen Dank dafür. (Beifall im Hause) Wissend, dass Sie sich mit Ihrem Stellvertreter im Verfahren regelmäßig ausgetauscht und abgestimmt haben, möchte ich daher auch Sie, lieber Herr Kollege Klein, an dieser Stelle ausdrücklich anerkennend nennen. Vielen Dank. (Beifall im Hause) Meine Damen und Herren, so wie die Landrätin des Landkreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, die ich herzlich begrüße, die Debatte von der Besuchertribüne aus verfolgt, werden uns vor allem die Menschen im Ahrtal jetzt zuhören, weil sie die Frage nicht loslässt, ob die Katastrophe noch hätte abgewendet werden können, wenn Verantwortliche nur anders gehandelt hätten. Ich hoffe, sie finden heute Antworten auf diese Frage. Versichern kann ich Ihnen, dass der Landtag weder das Ahrtal noch die Menschen an der Ahr und erst recht kein einziges der Opfer der Flutkatastrophe je vergessen wird. Für die Berichterstattung erteile ich jetzt dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Martin Haller, das Wort. Herzlichen Dank.
