Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mit einem Zitat eines Ortsbürgermeisters, des Ortsbürgermeisters von Schuld, beginnen: „Und dann können Sie sich ja vorstellen, die Leute, die haben ja auch geschrien. Es waren ja auch noch Leute – das haben wir aber erst im Dunkeln bemerkt –, die noch in ihren Häusern drin waren, die dann mit Taschenlampen am Leuchten waren. Aber Du kommst da nicht mehr dran. Da wäre auch keiner drangekommen. Selbst mit dem Hubschrauber hätte man sie nicht retten können. Das waren dramatische Situationen, die sich in den Stunden abgespielt haben.“ In der Nacht auf den 15. Juli – wir haben es gehört – starben 136 Menschen in Rheinland-Pfalz und 49 Menschen in Nordrhein-Westfalen. Von von Wasser eingeschlossenen Menschen, die in der Dunkelheit mit Taschenlampen auf sich aufmerksam machten, Menschen, die mit Booten und Fahrzeugen aus ihren Häusern und von Dächern gerettet werden mussten, und vielen Tausend Notrufen wurde uns im Untersuchungsausschuss in vielen ergreifenden und emotionalen Zeugenaussagen berichtet. Jede, jeder von uns kennt jemanden, die oder der durch die Flut betroffen war und noch betroffen ist. Die Sorge um Angehörige und Freunde, die Ungewissheit, die Zerstörung um einen herum und die alles überlagernde Frage, kann das wieder passieren, beschäftigt die Menschen bis heute. Am Jahrestag und bei öffentlichen Debatten, so wie heute hier, kommt alles noch einmal hoch. Wir wollen deshalb vor allem an die Menschen denken, die alles verloren haben. Ihr seid, Ihr werdet nicht vergessen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Mein allerallergrößter Respekt gilt ihnen, ihrer Kraft, ihrem Willen, das Ahrtal wieder zu einem wunderbaren Ort zu machen. Nach all der Zerstörung, nach all dem Erlebten, haben sie trotz allem neuen Mut geschöpft, unglaublich viel Kraft und Energie auf sich genommen. Ich möchte mich ebenso dem Dank des Vorsitzenden an die Heldinnen anschließen, die Heldinnen der Flutnacht und der Wochen danach. Vielen Dank auch für ihren Einsatz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Es war die größte Naturkatastrophe, die Rheinland-Pfalz seit seiner Gründung mit voller Wucht getroffen hat. Deshalb war es unsere Pflicht, diese parlamentarisch aufzuarbeiten, und das haben wir getan. Wir haben früh, am 30. August 2021, mit den Stimmen aller Demokratinnen und Demokraten im Haus entschieden, eine Enquete-Kommission einzusetzen. Zwei Wochen später haben wir dann den Untersuchungsausschuss einberufen. Als Obmann für die Landtagsfraktion der GRÜNEN habe ich die Arbeit in diesem Gremium von Anfang an begleitet. Ich habe die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu jeder Zeit als sachlich, kollegial und zielführend erlebt. Dafür einen Dank an die Kollegen; denn das ist bei Untersuchungsausschüssen nicht selbstverständlich. Schade, lieber Herr Kollege Herber, dass Sie diesen Pfad der Sachlichkeit nun am Ende verlassen haben. Ich möchte noch einen Dank anschließen, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, lieber Martin Haller, für Deine stets souveräne und stringente Verfahrensführung, Deine Aufmerksamkeit und Deine Mühe. Für Dein immer wieder Hinführen zur Sachlichkeit möchte ich mich ausdrücklich im Namen der GRÜNEN-Fraktion bedanken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dem Dank des Vorsitzenden an das Ausschusssekretariat um Herrn Dr. Hardt und Frau Neef schließe ich mich ebenso an. Herzlichen Dank! Zuletzt möchte auch ich mich an die vielen Zeuginnen und Zeugen wenden und diesen wie auch den Sachverständigen danken. Ohne sie wäre diese Aufarbeitung der dramatischen Geschichten und dieser vielen sehr emotionalen Beschreibungen nicht möglich gewesen, die für die Bewertung im Untersuchungsausschuss maßgeblich waren. Vielen Dank. Während sich die Ermittlung der Staatsanwaltschaft auf die rechtliche Verantwortung konzentriert hat, lag der Fokus des Untersuchungsausschusses von Anfang an auf der politischen Verantwortung. Wenn wir als Erstes auf die Zeit vor der Flutkatastrophe – wenn man so will, die Trockenphase – schauen, dann vor allem deshalb, weil gute Vorbereitung – das wissen wir – den Unterschied macht. Die gesetzliche Konzeption des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz sieht seit jeher vor, dass die Kommunen grundsätzlich für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe zu sorgen haben. Die Gemeinden haben Alarm- und Einsatzpläne sowie ein abgestimmtes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs aufzustellen. Es macht auch Sinn, dass vor Ort entschieden wird, wo Gefahren entstehen können und wie diesen begegnet werden kann. Menschen vor Ort, ehrenamtliche wie auch hauptamtliche Katastrophenschützer, kennen die Risiken vor Ort, kennen das Gelände und können damit eine Gefahreneinschätzung treffen, die von weit weg eben nicht getroffen werden kann. Umso wichtiger wäre es gewesen, vor Ort diese Kenntnisse in eine Alarmund Einsatzplanung für den gesamten Landkreis einfließen zu lassen und ein Konzept zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten. Diese Pläne sind entscheidende Instrumente, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die Schäden an Infrastruktur und Eigentum zu minimieren. Durch klare Kommunikationswege und definierte Handlungsabläufe können so wertvolle Zeit und Ressourcen gespart werden, können Straßen und Häuser zielgenau evakuiert werden, geben Vorhersagen die notwendige Zeit, um zu handeln. Die Vorbereitungen in der Trockenphase hätten in der Nassphase die notwendige Zeit zum Reagieren gegeben, und genau das hatten die Landkreise – das haben wir im Untersuchungsausschuss festgestellt – Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis und die kreisfreie Stadt Trier gehabt. Wir haben im Untersuchungsausschuss auch gehört – das dürfte unbestritten sein –, der Landkreis Ahrweiler hatte keinen solchen Alarm- und Einsatzplan und kein Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung. In einem Alarm- und Einsatzplan hätten die Erkenntnisse aus den Hochwasserrisikound Hochwassergefahrenkarten einfließen müssen, so wie es auch der Rahmenalarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landes vorsieht. Für diese fehlende Planung, die dem Landrat bewusst war, auch schon vor 2016, nach 2016 bewusst war, trägt eben der Landrat die politische Verantwortung. Mit einer solchen Planung hätte in der Katastrophensituation viel besser reagiert werden können. Ein zentrales Thema im Untersuchungsausschuss waren – das haben wir auch gehört – die Wetter- und Hochwasserprognosen sowie die Hochwasserfrühwarnung. Nach dem Ende der Beweisaufnahme kann ich voller Überzeugung sagen, alle Informationen, die für eine Gefahreneinschätzung vor Ort im Landkreis notwendig waren, haben dort auch vorgelegen. Die Grundlage für Pegelprognosen und Hochwasserfrühwarnung ist die Wettervorhersage des DWD. Das ist eine direkte Abhängigkeit: Ändert sich das Wetter, ändert sich die Pegelprognose, ändert sich die Hochwasserfrühwarnung. Im Untersuchungsausschuss wurde klar, dass sich die Pegelprognosen und die Hochwasserfrühwarnungen auf Basis der Wetterdaten des DWD erst im Laufe des 14. Juli 2021 bedrohlich entwickelten, und genau hier liegt der Unterschied zur aktuellen Lage, beispielsweise der Elbe in Tschechien, in der Slowakei oder in Österreich. An den großen Flüssen lassen sich Pegelstände über Tage vorher prognostizieren und entsprechende Vorbereitungen treffen. Diese Zeit haben wir an den kleineren Flüssen nicht. Durch die Vorhersage und Warnung des DWD war ab dem 12. Juli morgens klar, dass eine sehr erhebliche Menge Niederschlag den gesamten Westen, Südwesten Deutschlands trifft. Allerdings wurde zunächst noch der größte Teil des Niederschlags außerhalb des Einzugsgebiets der Ahr, vor allem nördlich und westlich davon, prognostiziert. Genau diese Unsicherheiten entscheiden aber schließlich, ob sich an der Ahr oder eben an einem benachbarten Flusssystem wie zum Beispiel dem der Sauer das extremste Hochwasser ausbildet. Bis zum Mittwoch, 14. Juli, ist eine Unsicherheit in der räumlichen Verteilung der stärksten Niederschläge von 30 bis 50 Kilometern verblieben. Erst für den Vorhersagezeitpunkt 14 Uhr am 14. Juli hat der DWD den Brennpunkt des Niederschlagsgeschehens dann im Einzugsgebiet der Ahr verortet, und erst von diesem Zeitpunkt an hat das hydrologische Modell, das Computermodell LARSIM des Landesamts für Umwelt, dann sowohl die Pegelprognose von über fünf Metern um 15.26 Uhr und mit weiteren Daten die höchste Warnstufe der Hochwasserfrühwarnung errechnet. Spätestens mit der Pegelprognose für den Pegel Altenahr am 14. Juli um 15.26 Uhr hätte vor Ort klar sein müssen, dass ein Hochwasser größer als 2016 droht. Mit Ausrufen der höchsten Warnstufe, der Hochwasserfrühwarnung um 17.17 Uhr, hat sich diese Bedrohung zur Gewissheit verwandelt. Vor Ort in der Einsatzleitung hätten die Warnungen von DWD und LfU in Evakuierungsanordnungen und Verhaltensweisen für die Bevölkerung umgesetzt werden müssen. Jedoch, die mangelnde Alarm- und Einsatzplanung für den gesamten Landkreis, verbunden mit dem fehlenden Willen, weitreichende politische Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen, hat schließlich dazu geführt, dass die Technische Einsatzleitung nicht mehr vor die Lage gekommen ist. Eine der zentralen Entscheidungsgrundlagen für Warnung und Evakuierung war eben die Pegelprognose für den Pegel Altenahr. Die Pegelprognosen für den Pegel Altenahr lagen in der Einsatzleitung über den gesamten Abend vor, allerdings konnten diese aufgrund fehlender Planung vor Ort nicht hinreichend bewertet werden. Eine Alarm- und Einsatzplanung für den gesamten Landkreis hätte die Verantwortlichen früh erkennen lassen können, dass spätestens ab einer Pegelprognose um 15.26 Uhr von über fünf Metern massive Schäden bzw. lebensbedrohliche Gefährdungslagen auch in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler drohen. Dafür braucht es keine hydrologische Fachexpertise, wenn man einen Alarm- und Einsatzplan gehabt und dort die festgestellten Schwellenwerte eingetragen hätte. Die Auswirkungen von konkreten Pegelständen für die Gefährdung von Menschen hätten über Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten in die Planungen der Alarm- und Einsatzplanung einfließen müssen. Einen Referenzpunkt für Pegelprognosen in der Alarm- und Einsatzplanung gab es für den Landkreis aber eben nicht, und der vorhandene Alarm- und Einsatzplan für Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde nicht abgearbeitet. Die Informationen und Warnungen an die Bevölkerung wurden erst nach längeren internen Abstimmungen und mit zeitlichem Verzug über die WarnApp KATWARN herausgegeben. Grund hierfür war wiederum die Abwesenheit des politischen Entscheidungsträgers, des Landrats Pföhler, und ebenso ein fehlendes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung. Es gab also vor Ort kein Erkenntnisproblem, es gab ein Umsetzungsproblem. Wir haben es schon gehört, es gab keinen Verwaltungsstab. Ein Verwaltungsstab hätte, wie in der DV 100 im Übrigen vorgesehen, die Technische Einsatzleitung bei Warnungen und Evakuierungen unterstützen können, nein, müssen. Der Versuch einer Delegation der Gesamtverantwortung auf die Ebene des ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs, wie in Bad Neuenahr-Ahrweiler geschehen, belegt das mangelhafte Interesse des politisch gesamtverantwortlichen Landrats Pföhler am Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger. Der zentrale Entscheidungsträger war für Entscheidungen größtenteils nicht erreichbar und hat im Vorfeld unterbunden, dass sein Telefonkontakt in ein grundsätzlich in der Kreisverwaltung verfügbares Satellitentelefon eingespeichert wird. Als politisch Gesamtverantwortlicher für den Katastrophenschutz hätte der Landrat den Einsatz der beiden Komponenten, der Technischen Einsatzleitung sowie des Verwaltungsstabs, zum Schutz der Bevölkerung einsetzen müssen. Wo ein Krisenmanager in der Einsatzleitung gefragt war, hat ein Systemsprenger die Menschen im Stich gelassen. Das war eine Flucht aus der Verantwortung. Während einige Landkreise im nördlichen Rheinland-Pfalz sich in der Stufe 5, also landläufig im Katastrophenfall, befunden haben, waren entsprechende Rückmeldungen aus dem Landkreis Ahrweiler nicht verzeichnet. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten, dass der TEL in der Flutnacht kein realistisches Lagebild vorlag, da Lagemeldungen der örtlichen Einsatzabschnitte die TEL nicht – oder wenn, dann nur unvollständig oder zeitverzögert – erreicht haben. Ein Informationsaustausch zwischen der TEL und den vor Ort befindlichen Einsatzkräften fand, wenn überhaupt, in der Flutnacht nur noch rudimentär statt. Der fehlende Überblick vor Ort im Landkreis Ahrweiler hat dazu geführt, dass die Warnungen unterschätzt wurden und entsprechende Anzeigen an die Landesebene unterblieben. Aus den vorliegenden Informationen, auch bei den nachgeordneten Behörden, ließ sich durch die Landesregierung am 14. Juli und in der Flutnacht neben einem Schwerpunkt im Kreis Ahrweiler auch viel Betroffenheit in anderen Landkreisen mit unterschiedlichen Einsatzschwerpunkten erkennen. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Informationen zu der Lage vor Ort auf Ebene der Landesregierung unverzüglich ausgetauscht wurden, sobald diese vorlagen. Letztlich bestand aber aufgrund einer defizitären Rückmeldung der örtlichen Einsatzleitung ein unübersichtliches Lagebild. Das unvollständige Lagebild in der Technischen Einsatzleitung Ahrweiler setzte sich auf der Landesebene logischerweise dann fort. Die Bestätigung der zentralen Pegelprognose von über fünf Metern um 15.26 Uhr durch die SGD Nord möchte ich erwähnen. Das Landesamt für Umwelt erhielt erstmalig am frühen Nachmittag bzw frühen Abend des 14. Juli Rückfragen aus dem Landkreis Ahrweiler durch den Anruf der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr, Frau Weigand. Über den gesamten Abend gab es mehrere telefonische Kontakte, um sich über die Pegelprognosen am Pegel Altenahr auszutauschen. Auch die veränderten Pegelprognosen für den Pegel Altenahr aufgrund einer Verschiebung des Niederschlagsgebiets am frühen Abend des 14. Juli wurden in diesem Zusammenhang diskutiert. Eine hydrologische Beratung durch die Landesbehörden war somit für die Verantwortlichen vor Ort gewährleistet. Die ADD war als zuständige Behörde über die Einschätzungen des LfU zum Pegel Altenahr informiert. Die Koordinierungsstelle der ADD war ab dem frühen Mittag des 14. Juli besetzt und als Ansprechpartner für die Einsatzleitungen in den betroffenen Landkreisen verfügbar. Im Rahmen des Möglichen und des ihr bekannten Lagebilds wurden zahlreiche Unterstützungsleistungen durchgeführt. So wurde beispielsweise durch die ADD ein Hilfeersuchen an das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder in Bonn zur Beschaffung von Hubschraubern mit Seilwinde gestellt. Der Austausch mit dem Lagezentrum des Ministeriums des Innern durch die Koordinierungsstelle der ADD ist über den gesamten Abend belegt. Die Informationslage am Abend des 14. Juli 2021 ergab jedoch ein unklares Bild. Das Polizeipräsidium Koblenz berichtete von einer verschärften Lage in Dorsel und Schuld. Ein Aufklärungsflug – wir haben es eben gehört – der Polizeihubschrauberstaffel wurde angefordert, durchgeführt, und schließlich erhielt das Lagezentrum kurz vor Mitternacht erste Lichtbilder aus den Gemeinden Schuld, Liers und Altenburg. Eine Verschärfung der Lage ergab sich durch den Anruf der damaligen Verbandsbürgermeisterin Cornelia Weigand im LfU. Sie hatte den Wasserstand auf ca. sechs Meter geschätzt und berichtete auch von vorbeischwimmenden Autos. Dieser Wasserstand wurde durch Staatssekretär Manz unverzüglich telefonisch an das Lagezentrum der Polizei übermittelt. In der Flutnacht sind die verfügbaren Informationen also im Lagezentrum zusammengelaufen. Die Abläufe machen aber deutlich, dass die Kommunikation innerhalb der Landesregierung durch das defizitäre Lagebild von vor Ort geprägt war. Wo Informationen vorhanden waren, wurden diese geteilt; allerdings hat es Informationsabbrüche gegeben, und eine einheitliche Informationslage zwischen Fachebene und politischer Ebene war nicht durchgehend gegeben. Hier wollen wir besser werden. Das hat die Landesregierung schon gezeigt; denn ein Umdenken ist erfolgt. Das belegt die gute und ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung, beispielsweise beim Pfingsthochwasser in diesem Jahr. Zudem hat die Landesregierung als Lehre aus der Flutkatastrophe entschieden, dem Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz ein umfassendes Update zu geben. Die Expertise wird im neuen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz gebündelt. Informationen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr werden dort künftig 24/7 im 24/7-Lagezentrum in Koblenz zusammenlaufen. Auch wird es dort künftig eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden geben. Ebenso werden die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes auf allen Ebenen künftig gesetzlich verpflichtet werden, auf Grundlage eines Lagebilds in der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten, um Informationsabbrüche zu verhindern. Als Teil der politischen Aufarbeitung hat die Arbeit des Untersuchungsausschusses wichtige Erkenntnisse zum Ablauf der Entscheidungen geliefert. An der rechtlichen Aufklärung und der Analyse der Abläufe waren auch die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie die Enquete-Kommission des Landtags beteiligt. Ich habe von der Pflicht für uns als Parlamentarier und als Gesetzgeber gesprochen, die Berichte und Erfahrungen aus der Flutnacht in notwendige Veränderungen umzusetzen. Die gute Arbeit der Enquete-Kommission und des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ hat daran einen erheblichen Anteil. Wesentliche Ergebnisse dieser beiden parlamentarischen Gremien haben Eingang in die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes gefunden. Wir als Gesetzgeber müssen das unmöglich Scheinende immer mitdenken und unsere Strukturen auf Unwetter und Starkregen, aber auch auf Dürre- und Hitzeperioden vorbereiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) So wird – wir haben es bereits gehört – künftig ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz zentrale Aufgaben des Katastrophenschutzes bündeln und für die Kommunen ein zentraler Ansprechpartner sein. Künftig werden die Kommunen gesetzlich verpflichtet, dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Konzepte für die Warnung der Bevölkerung sowie Alarmund Einsatzpläne, die bei solchen Katastrophen so wichtig sind, vorzulegen. Dies ist ebenso wie die nunmehr gesetzliche Verpflichtung zur Bereithaltung eines Verwaltungsstabs und das Verbot der Delegation der Einsatzleitung vom politischen Gesamtverantwortlichen auf die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure ein direktes Learning aus der Flutkatastrophe und aus dem Untersuchungsausschuss. Auch die Aufstellung unserer Behörden bei der Hochwasservorhersage und der Hochwasservorsorge wurde auf den Prüfstand gestellt. Als Ergebnis sieht ein Sieben-Punkte-Plan des Klimaschutzministeriums eine Weiterentwicklung der Hochwasserrisiko- und der Hochwassergefahrenkarten vor. Ergänzend dazu wird das System VISDOM für die durch Überflutung betroffenen Flächen die Wirkung möglicher Schutzmaßnahmen simulieren können, sodass die Verantwortlichen vor Ort die Gefahren künftig beurteilen können. Bei allen sinnvollen Neuerungen, die wir als Reaktion auf die Flutkatastrophe gezogen haben, bleibt die Erkenntnis, dass wir auch in Zukunft trotz besserer Vorsorge keine absolute Sicherheit gewähren können. Wir wollen und dürfen hier keine trügerische Sicherheit vermitteln. Was früher alle 100 Jahre auftrat, kann eine Generation nun mehrmals treffen, zumal die Erderwärmung weiter voranschreitet. Daher sind alle Anstrengungen, den menschengemachten Klimawandel einzudämmen, genauso wichtig wie eine möglichst gute Klimafolgenanpassung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Eine sinnvolle Klimafolgenanpassung bedeutet auch, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Hier haben die parlamentarischen Gremien und insbesondere die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen im Untersuchungsausschuss wertvolle Erkenntnisse geliefert. Lassen Sie mich Ihnen sozusagen als Take-home-Message noch mitgeben – das liegt mir wirklich besonders am Herzen, Sie haben es auch an meiner Rede gehört –: Es ist gut, dass jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz künftig einen Alarm- und Einsatzplan vorlegen muss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Mit der heutigen Aussprache endet der Untersuchungsausschuss. Es wird – Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat es am Mittwoch in der Regierungserklärung eindrucksvoll deutlich gemacht – kein Schlussstrich sein. Auch in Zukunft werden mich, werden uns die Lehren aus der Flutnacht beschäftigen, und wir Grüne werden uns den Herausforderungen für den Katastrophenschutz, den Herausforderungen der Klimawandelfolgenanpassung und natürlich des Klimaschutzes annehmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
