landtag-rlp.de ↗

Nico Steinbach

SPD 20.09.2024 Sitzungen 18/72

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn mit Erlaubnis des Landtagspräsidenten zitieren, nämlich aus unserer Einleitung zur Beweiswürdigung: „Die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 ist die größte Naturkatastrophe, die unser Bundesland seit Leben in dieser Katastrophe lassen. Die psychischen Belastungen hallen bis zum heutigen Tage und mit Sicherheit auch in der weiteren Zukunft nach. Unser Bundesland wurde an diesen beiden Tagen und in jener Nacht bis ins Mark getroffen.“ (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ich möchte daher zu Beginn meiner Rede die Möglichkeit nutzen, erneut mein Mitgefühl und meine Trauer auszusprechen, die auch aufgrund der intensiven Befassung mit der Naturkatastrophe und ihrer Folgen bis zum heutigen Tage den Opfern und ihren Angehörigen gilt. Wir sind in Gedanken bei ihnen. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir sind auch mehr als drei Jahre nach dieser Katastrophe in Gedanken bei ihnen. Ich möchte die Möglichkeit nutzen, Danke zu sagen. Ich möchte im Namen der gesamten SPD-Fraktion all den Menschen danken, die mit ihrer großartigen Arbeit zum Gelingen dieses Untersuchungsausschusses beigetragen haben, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) all den Zeuginnen und Zeugen, all den Sachverständigen, den Mitarbeitenden im Landtag und in den Fraktionen, der Landesregierung, der Staatsanwaltschaft und der Presse, die unsere Arbeit so intensiv begleitet hat. Selbstverständlich möchte ich auch noch einmal all denen danken, die in dieser Flutnacht und in den Tagen danach im Ahrtal und andernorts über sich hinausgewachsen sind, die Menschenleben gerettet haben, die über die Maßen mit angepackt und unermüdlich Trost und Rat gespendet haben. Ihnen allen gilt mein, gilt unser aufrichtiger Dank und unsere tief empfundene Anerkennung. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Diese Anerkennung gilt noch mal explizit der herausragenden Arbeit und Leistung unseres Ausschussvorsitzenden Martin Haller. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Auftrag dieses Untersuchungsausschusses war es, die politische Verantwortung der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen für die Geschehnisse und die Folgen dieser verheerenden Naturkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Ahrtal, aufzuklären. Wenn ich auf die 47 Sitzungen des Gremiums zurückblicke, wenn ich die Kernaussagen der 226 Zeuginnen und Zeugen und 23 Sachverständigen in Erinnerung rufe, wenn ich auf die mehr als 2.100 Seiten im Abschlussbericht schaue, dann muss ich sagen, ich denke, dieses Ziel haben wir mit dem Untersuchungsausschuss gemeinsam erreicht. Ich betone das ausdrücklich, weil es mir, weil es unserer gesamten SPDFraktion zu jedem Zeitpunkt wichtig war, dass diese konstruktive und sachliche Arbeit im Sinne der Aufklärung im Mittelpunkt stand. Das war und ist mir aufgrund der schlimmen Schicksale und der daraus erwachsenen Verantwortung besonders wichtig. Ich hätte es mir als Obmann gegenüber den Menschen im Land nicht rechtfertigen können und wollen, wenn dieser Untersuchungsausschuss und die Arbeit der demokratischen Fraktionen zur Bühne eines politischen Schauspiels verkommen wäre. Ich bin erleichtert, dass dies kaum vorgekommen ist. Ich betone aber auch, ich habe leider das Gefühl, dass seit dem Ende der Beweisaufnahme insbesondere die Fraktion der CDU zwar in zu erwartende, aber dennoch enttäuschende parteitaktisch getriebene und wenig differenzierende Rhetorik verfällt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Herr Herber, wir wollen und wir müssen in der Sache streiten, aber was Sie gerade hier gesagt haben, empfinde ich als Parlamentarier als beschämend. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Ja!) Ich wiederhole Ihre Ausdrücke: populistisch, postfaktisch, jede Glaubwürdigkeit verloren. – Das sind Kampfbegriffe, die ich nur von denen kenne, die das Vertrauen in den Staat zerstören wollen. Mit einer seriösen Aufklärung haben sie nichts, aber auch gar nichts zu tun. Dieses Vorgehen zeichnet ein Bild, das Ihren politischen Willen wiedergibt, aber nicht die Realität. Das ist nicht redlich. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht redlich und auch hart an der Grenze zur Unwahrheit. Ich kann nur appellieren, wir dürfen der Wahrnehmung der Arbeit dieses Ausschusses in der Öffentlichkeit nicht schaden. Hier wurde sehr gute parlamentarische Arbeit für die betroffenen Menschen geleistet, und das dürfen wir nicht mit parteipolitischen Spielchen und Phrasen beschädigen. Diese Gefahr sehe ich aber vor allem durch Ihre Äußerungen und Ihre Pressemitteilungen massiv. Ich will das hier an einem prägnanten Beispiel klarmachen, ein Beispiel aus Ihrem Votum, liebe CDU-Fraktion. Dort steht – ich darf zitieren –: „Über 1.200 Seiten Beweisaufnahme im Berichtsteil ,Zusammenfassung der Beweisaufnahme‘ sprechen eine ganz andere, klare Sprache als die Mehrheitsmeinung, die letztendlich grob simplifizierenden Populismus eigener Art darstellt.“ – Ernsthaft? – „Grob simplifizierender Populismus“? Rund 200 Seiten mit Fußnoten und massenhaft Zitaten von Zeugen und Sachverständigen sind für Sie grob simplifizierender Populismus? Es kommt aber noch schlimmer. Sie haben die plumpe Wertung zu einem Zeitpunkt verfasst, als Ihnen unser Votum noch gar nicht vorlag, als Sie es noch gar nicht kennen konnten. Sie bezeichneten eine Arbeit als simplifizierenden Populismus, die Sie nicht kannten? – Das ist unerhört. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich frage Sie ganz offen: Halten Sie das für eine angemessene Art und Weise der seriösen Diskussion, der gemeinsamen Debatte und der richtigen Folgerungen aus dieser schrecklichen Naturkatastrophe? Finden Sie, dass das ein Ton ist, der den besonderen Anforderungen und Verantwortungen dieses Ausschusses, insbesondere gegenüber den Menschen im Ahrtal, gerecht wird? – Ich finde nein. Es sind genau diese politischen Spielchen, die der Verantwortung dieses Ausschusses nicht gerecht werden. Deswegen will ich mich in meiner Rede auch bewusst nicht an den Bewertungen der Opposition abarbeiten, sondern stelle Ihnen dar, was unsere Kernerkenntnisse dieses Untersuchungsausschusses sind. Dabei beginne ich mit dem, was für uns der rote Faden in diesem Untersuchungsausschuss ist. Der ehemalige Landrat im Kreis Ahrweiler ist als zuständiger Katastrophenschützer seiner politischen Verantwortung in dieser Naturkatastrophe nicht nachgekommen, und zwar auf eine erschreckende Art und Weise. Das ist aus unserer Sicht der Nukleus, auf den sich fast alles in dieser so verheerenden Katastrophennacht zurückführen lässt. Um das zu belegen, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten eine Aussage des Gutachters Frank Roselieb zitieren: „Wir haben es hier nicht mit einem Systemproblem zu tun. Wir haben es hier mit einem Systemsprenger zu tun.“ Das ist in der Aussage maximal klar. Damit ist die Bedeutung dieses Versagens klar ausformuliert. Das ist nicht von mir. Das ist von einem neutralen Gutachter. Herr Roselieb hat auch ausgeführt, warum das so ist. Ich darf weiter zitieren: „Das heißt, eine Person war der Meinung, es ganz anders zu machen, anders machen zu müssen: Ich brauche keinen Verwaltungsstab, ich muss auch gar nicht da sein, ich kann alles delegieren, ich schaffe von drei Einheiten, die seit 70 Jahren in Deutschland Standard sind, schaffe ich ganz einfach zwei ab. Das mache ich eigenständig, ohne es mir genehmigen zu lassen.“ Das ist, wie wir nach drei Jahren der Untersuchung genau wissen, der Kern, aber noch nicht das ganze Ausmaß der Verfehlungen. Dass dies entscheidende Folgen hatte, liegt auf der Hand. Das ist, lassen Sie mich das an dieser Stelle direkt ausführen, keine Einzelmeinung. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Abschlussbericht den Sachverständigen Professor Dr. Dominic Gißler zu der Rolle des ehemaligen Landrats und einer weiteren Person: „Die zwei Protagonisten, die haben eine verantwortliche Schlüsselstellung innegehabt bei der Vorbereitung auf Einsätze, und sie haben eine verantwortliche Schlüsselstellung im Einsatz am 14. Juli innegehabt.“ Schlüsselstellung: Auch hier heißt es also maximal klar, der ehemalige Landrat steht im Zentrum der Vorbereitungen für einen Katastropheneinsatz und theoretisch im Einsatz in der Katastrophe. Theoretisch, weil wir alle wissen, dass er in der Praxis nicht da war. Die Verfehlungen des Landrats waren somit nicht ein Puzzleteil von vielen, sondern eine Verfehlung bei dem, was der Sachverständige als verantwortliche Schlüsselstellung bezeichnet. Wenn wir diese Aussagen und Schlussfolgerungen der Sachverständigen und nicht von uns Politikern, sondern der Sachverständigen, ernst nehmen, und das sollten wir, dann kann es keine Zweifel daran geben, welchen gigantischen Anteil die Verfehlungen des ehemaligen Landrats im Kreis Ahrweiler hatten. Wir haben uns diesen Punkt nicht ausgedacht und nicht zusammengebastelt. Wir haben das buchstäblich schwarz auf weiß vor uns liegen. Um klar zu machen, welche Dimensionen die Folgen dieser Verfehlungen hatten, möchte ich noch einmal mit Erlaubnis des Präsidenten den Sachverständigen Gißler zitieren. Der Zusammenhang zwischen der unzureichenden Vorbereitung und dem nicht ausreichenden Einsatzergebnis ist klar geworden. Zusammengefasst: Wir haben einen Sachverständigen, der sagt, wir haben ein System, und wir haben eine Person, die dieses System sprengt. Wir haben einen Sachverständigen, der sagt, die mangelnde Vorbereitung hatte verheerende Folgen. Ich weiß nicht, welche andere Schlussfolgerung man ziehen soll, außer dass diese Verfehlungen der Kern für die schweren Folgen der Katastrophe sind. Die Dimension der Verfehlungen des ehemaligen Landrats gebe ich Ihnen hier nur stakkatoartig wieder: Vorsorge für den Katastrophenfall nicht ausreichend, Übertragen von Alarm- und Einsatzplänen nicht erfolgt, Katastrophenschutzschulungen vor der Haustür nicht besucht, ausreichende Rahmenbedingungen für die Technische Einsatzleitung nicht gegeben, Einrichtung eines Verwaltungsstabs nicht erfolgt, Beteiligung am Einsatzgeschehen sporadisch bis gar nicht, Erreichbarkeit in der Katastrophe schwierig bis unmöglich, Anwesenheit in der Technischen Einsatzleitung nur fürs Foto, Warnung der Bevölkerung ausgelöst Stunden zu spät, Angebot der Übernahme der Einsatzleitung abgelehnt. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Der damalige Landrat Dr. Pföhler ist seiner politischen Gesamtverantwortung als oberster Katastrophenschützer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe nicht gerecht geworden. Das ist unser Fazit. Da gilt es ebenso – das möchte ich aus guten Gründen hier noch einmal eindeutig festhalten – genau zu bleiben. Unser Fazit lautet nicht, der Landrat trägt die alleinige Schuld. Unser Fazit lautet auch nicht, außer dem Landrat haben alle alles richtig gemacht. Das ist bei einer Naturkatastrophe dieser Dimension ohnehin schlechterdings unmöglich. Unser Fazit lautet, der damalige Landrat ist seiner politischen Gesamtverantwortung als oberster Katastrophenschützer nicht gerecht geworden. Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es, politische Verantwortung zu klären. Die ist beim ehemaligen Landrat eindeutig gegeben. Darin liegt der Nukleus der schweren Folgen. Dass diese Verfehlungen schlimme Folgen hatten, haben wir in diesem Ausschuss mehrfach gehört. Ich nenne ein Beispiel: das unvollständige Lagebild vor Ort und in der Folge bei allen übergeordneten Stellen. Aufgrund der Verfehlungen des Landrats war die Technische Einsatzleitung, kurz TEL, in vielen Bereichen nicht so aufgestellt, dass sie auf die Katastrophe angemessen reagieren konnte. Ebenso wurde das Ausmaß der Katastrophe bis tief in die Nacht, teils noch bis zum nächsten Nachmittag, unterschätzt und erst spät erfasst, weil Vorbereitungen ausblieben, weil wichtige Positionen teils nicht besetzt waren, weil der Verwaltungsstab fehlte, weil Räume ungeeignet waren und vieles mehr. All das führte dazu, dass in der TEL, in der Einheit, die im Kern des Geschehens steht, die Quelle für nachfolgende Stellen ist, trotz enormen Einsatzes der Kräfte kein realistisches Lagebild vorlag und damit auch kein valides Lagebild weitergegeben werden konnte. Exemplarisch möchte ich dazu mit Erlaubnis des Präsidenten Aussagen der Zeugen aus der TEL bemühen. Wir haben aus der TEL Sätze gehört wie: Die gesamte Lage war mit Sicherheit keinem bewusst. Jeder, der das sagt, hat die Tage nicht erlebt. – Und weiter: Also ein komplettes Lagebild hat man vielleicht an Tag 5, Tag 6, Tag 7. – Ein weiterer Zeuge gab an, ein großes Problem sei der Ausfall der Kommunikation gewesen. Die Folge, somit habe niemand gewusst, wie die Lage sei. Ein Dritter berichtete – ich zitiere –: Lagefeststellung und Lagebild ist am Anfang erfolgt, aber später aufgrund der Schnelligkeit der eingehenden Meldungen fast nicht mehr möglich. – Eine weitere Zeugenaussage war, dass das wahre Ausmaß der Katastrophe erst Tage später klar geworden sei. Für uns ist die Folgerung daraus offensichtlich. Das Ausmaß kann für die Landesregierung nicht abzusehen gewesen sein. Insbesondere ließ sich aus den unvollständigen Informationen bei den nachgeordneten Behörden in der Flutnacht kein Schwerpunkt im Kreis Ahrweiler erkennen, sondern vielmehr eine Betroffenheit verschiedener Landkreise mit unterschiedlichsten Einsatzschwerpunkten; denn auch das wissen wir aus unserer Ausschussarbeit, in vielen anderen betroffenen Landkreisen funktionierte die Vorsorge und Lagebewältigung wesentlich besser mit der Folge, dass von dort mehr Schadensmeldungen erfolgten. Wir haben es bei der Vernehmung der Zeugen der ADD gehört. Einsatzschwerpunkte bildeten in der Nacht zunächst der Landkreis Ahrweiler, aber auch der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Landkreis Vulkaneifel, der Landkreis TrierSaarburg, die Stadt Trier und der Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die Informationslage ließ keine Rückschlüsse auf die später bekannt gewordene Dimension der Flutkatastrophe im Ahrtal zu. Nach Angaben eines Zeugen wurde die Koordinierungsstelle der ADD von allen Kreisen relativ gleichmäßig in Anspruch genommen. Die gleiche Erkenntnis gilt für das Lagezentrum im Ministerium des Innern. Exemplarisch ein Einblick, um die unklare Informationslage anschaulich zu machen: Gegen 21.10 Uhr erhielt das Lagezentrum die Information, dass die besonderen Aufbauorganisationen, abgekürzt BAO, aufgerufen werden, aber nicht im Kreis Ahrweiler, sondern in Trier und Wittlich. Aus dem Kreis Ahrweiler kam kurz danach die Meldung über eine verschärfte Lage in Dorsel und Schuld und der Prüfung des Aufrufens einer BAO. Wiederum kurz danach ging dann die Meldung ein, dass mehrere Altenheime evakuiert werden, aber nicht im Kreis Ahrweiler, sondern an drei Standorten im Bezirk des Polizeipräsidiums Trier. Zu alldem kommt hinzu, dass in der Katastrophennacht laut Zeugenaussagen im Lagezentrum keinerlei Hinweise auf eine Sturzflut oder Flutkatastrophe vorlagen, sondern auf der Grundlage der Informationen, die das Lagezentrum zusammentragen konnte, von einem schwerwiegenden Hochwasser ausgegangen werden musste. Hinzu kommt: Ein Teil dieser Informationen war zu dem Zeitpunkt, als sie im Lagezentrum vorlagen, von der Dynamik der Lage bereits überholt. Das gilt auch für die viel bemühten Fotos der Hubschrauberflüge, zu denen im Ausschuss mehrfach dargelegt wurde, dass diese zur Eruierung der Lage nur bedingt beitragen konnten. Um es noch einmal klar zu sagen: Videobilder dieses Polizeihubschraubers lagen in der Nacht nicht vor. Was vorlag, waren Fotos, aber erst um 23.40 Uhr, zu einem Zeitpunkt, als die Flutwelle in Bad Neuenahr war und Evakuierungen liefen. Des Weiteren hat uns der Sachverständige Schüttrumpf im Ausschuss erläutert, dass sich auf diesen Fotos zwar theoretisch Strömungsgeschwindigkeiten erkennen lassen, aber nur, wenn man über ein fachliches, besonderes Knowhow verfügt, ein Know-how, das bei Mitarbeitenden eines Lagezentrums sicherlich nicht gegeben ist. Es lässt sich also festhalten, es lag auf keiner Ebene ein valides Lagebild vor, oder anders, das Wissen von heute gab es in der eigentlichen Katastrophenlage nicht. Das ist ein sehr wichtiger Punkt; denn daraus folgt, dass die Handlungen in der Flutkatastrophe auch nicht mit dem Wissen von heute bewertet werden können und dürfen, sondern stets mit dem in der Lage tatsächlich vorhandenen Wissen abgeglichen werden müssen; denn ja, es zeigt sich im Rückblick, dass Handlungen und Entscheidungen in dieser fürchterlichen Katastrophennacht vor dem Wissen von heute, das vorliegt, unterdimensioniert waren. Auch das haben wir in unserem Votum klar festgehalten, und zwar alle Stellen betreffend. Entscheidend ist dabei aber das Wissen von heute; denn ich habe es hier dargelegt, und wir haben es in unserem Votum aufgeschrieben – ich zitiere –: In der eigentlichen Katastrophennacht hat „– auch aufgrund der bereits geschilderten Versäumnisse des ehemals zuständigen Landrats des Kreises tion und Einschätzung auf verschiedensten Ebenen geprägt. Sie erscheint damit mit dem Wissen von heute unterdimensioniert. Dies ist nach Auffassung des Ausschusses in großen Teil Informationsabbrüchen auf der zuständigen Ebene vor Ort geschuldet – insbesondere zu einem frühen Zeitpunkt des Flutgeschehens.“ Dazu gehört die Erkenntnis, dass die Ausmaße und Folgen eines derartig komplexen Katastrophenereignisses an der Ahr nicht vorhersagbar gewesen sind. Dazu trägt zum einen die kurze Vorhersagezeit bei. Sachverständige haben uns erläutert, dass es schwierig bis unmöglich ist, Warnungen vor Extremereignissen mit einem ausreichend zeitlichen Ablauf bzw. Vorlauf auf ein konkretes Gebiet einzugrenzen. Wir haben herausgearbeitet, dass sich sowohl die räumliche Verteilung als auch die Menge des Niederschlags erst im Laufe des frühen Nachmittags des 14. Juli auf das Ahrtal konzentriert hat. Vorher herrschte eine Unsicherheit in der räumlichen Verteilung der stärksten Niederschläge von 30 bis 50 km. Die sind entscheidend dafür, in welchem Fluss sich ein extremes Hochwasser bildet. Das hat unter anderem Diplom-Meteorologe Sven Plöger eindrucksvoll ausgeführt. Ich kann mich noch gut an seine Aussage in diesem Saal erinnern, dass diese Katastrophe am Ende seine Vorstellungskraft übertroffen hat. Ich darf zitieren: „Dass es aber nachher statt wie 2016 an der Ahr zum Beispiel in Altenahr, wo der maximale Pegel ja bei 3,71 m gewesen ist, beim Ereignis 2016, dann über 9 m geht – das will ich mit diesem Satz formulieren –, das habe ich nicht gewusst. Und ich behaupte: Das hat auch keiner gewusst.“ Ergänzend möchte ich eine Aussage des Sachverständigen Mühr zitieren. Er sagte uns: „Die Unsicherheiten sind groß in Bezug nicht auf das Ereignis insgesamt, sondern auf diese Brennpunkte.“ Mit Blick auf den 14. Juli: „Also, um 16 Uhr war das klar: Es gibt mehr als 2016, oder es wird mehr, als es 2016 gegeben hat.“ Ich wiederhole, 14. Juli, 16.00 Uhr. Das ist die von mir eingangs beschriebene kurze valide Vorhersagezeit. Ein weiterer Punkt ist, dass diese Naturkatastrophe in der Dimension ihrer Folgen so nicht vorhersehbar war, weil sehr viele spezifische Faktoren zur Entstehung beigetragen haben: die spezielle Topografie, das Wetter an den Tagen zuvor, die Böden, insbesondere hydrauliche Einflüsse wie Verklausungen an Bauwerken. Diese gesamten Spezifika vor Ort haben dazu beigetragen, dass Niederschlagsmengen, die ähnlich auch woanders fallen, hier so großes Leid und Schäden verursachen konnten. Das führt mich direkt zu einem weiteren Punkt, der in diesem Untersuchungsausschuss klar wurde, nämlich dass es bei der Bekämpfung von Katastrophen essenziell auf Wissen und Fertigkeiten vor Ort ankommt. Experten haben immer wieder darauf verwiesen, dass eine Lage nur vor Ort effektiv bekämpft werden kann und es folgenreich ist, wenn das nicht geschieht. Auch hier möchte ich mit Erlaubnis den Sachverständigen Roselieb zitieren: „Wir haben uns vor über 70 Jahren ja dafür entschieden, nicht nur einen Krisenmanager für 83 Millionen [Bundes-]Deutsche oder eine Krisenmanagerin für 4 Millionen Rheinland-Pfälzer einzusetzen, sondern rund 400. Das sind die wissen natürlich die Entscheidungsträger vor Ort immer am besten, wo die Einweisungen in fremde Rettungskräfte durchführen müssen.“ Passend dazu können wir auch auf die Aussagen des Sachverständigen Gräff schauen, der erläuterte, dass eine wirksame Gefahrenabwehr gerade wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten und den sehr kurzen Vorwarnund Reaktionszeiten bei Starkregenereignissen nur so ortsnah wie möglich gewährleistet werden könne. Bei Starkregenereignissen komme es zu einem Wettlauf gegen die Zeit. Wirksame Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, wie Warnungen und Evakuierungen, müssten so schnell und so ortsnah wie möglich erfolgen. Das sind auch die Gründe, warum die Sachverständigen im sogenannten Gutachterstreit mehrheitlich zum Ergebnis kamen, dass die Einsatzleitung in der Katastrophe im Kreis Ahrweiler lag. Ich möchte uns hier ersparen, all die Gutachten und Gegengutachten aufzuführen. Ich zitiere nur einen Satz aus dem Gutachten des Sachverständigen Gusy, der – zugegeben im schönsten Gutachterdeutsch – aufzeigt, warum die Einsatzleitung nicht bei der ADD gelegen haben kann: „Wer keine Kenntnis von zureichenden Anhaltspunkten für den Eintritt einer seine Zuständigkeit begründenden Lage hat, kann diese Zuständigkeit weder funktionsgerecht begründen noch ausüben.“ Ich habe dargelegt, dass der Präsident der ADD in der damaligen Katastrophenlage keine Kenntnis von der Erforderlichkeit seiner eigenen Handlungszuständigkeit haben konnte; denn das tatsächliche Ausmaß der Katastrophe war der ADD in der Flutnacht schlichtweg nicht bekannt. Insbesondere gab es am 14./15. Juli keine Hinweise auf eine Überforderung der Technischen Einsatzleitung im Kreis Ahrweiler. Ja, ich weiß, dass wir auch abweichende Meinungen gehört haben und in der Folge davon wieder abweichende Meinungen. Für mich ist nach alldem vor allem eines klar: Dem seinerzeit im Konsens verabschiedeten Brand- und Katastrophenschutz mangelte es an Klarheit. Deswegen hat das Ministerium des Innern hier erfolgreich nachgeschärft. Wenn man aber schon drei Gutachten braucht, um Zuständigkeitsfragen zu klären, dann haben wir mit absoluter Sicherheit keine so klare Lage, aus der sich sinnvoll eine Rücktrittsforderung konstruieren lässt. Die Opposition tut dies dennoch. Ich sage nur: Wenn sich eine Rücktrittsforderung nicht klar begründen lässt, ist und bleibt sie schlichtweg abzulehnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Damit möchte ich zum Schluss kommen. Die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses hat viele wichtige Punkte dieser schrecklichen Naturkatastrophe beleuchtet und viele Vorgänge aufgedeckt. Sie hat, wie ich hergeleitet habe, im allerinnersten Kern die entscheidenden Verfehlungen des Landrats und seine politische Verantwortung belegt. Ich möchte daher diesem Gremium des Landtags aufrichtigen Dank für die wertvolle und wirkungsvolle Arbeit aussprechen. Von unserer Arbeit konnte auch die parallel laufende Enquete-Kommission profitieren, die in ihrem Abschlussbericht viele Empfehlungen zur Anpassung des Katastrophenschutzes gegeben hat. Kernpunkte sind bereits umgesetzt, andere haben Prozesse angestoßen. Ich denke, dass Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses ebenso in die Arbeit des Innenministeriums eingeflossen sind. Das LBKG, das Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz, wird umfangreich erneuert. Bei der Ausrüstung wurde jüngst mit zwei neuen Hubschraubern aufgestockt. Das neue Landesamt mit 24/7-Lagezentrum ist ein riesiger Fortschritt. Die Unterstützungsangebote für Kommunen wachsen weiter an. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird gestärkt und noch vieles mehr. Der Katastrophenschutz im Land ist und bleibt permanent in der Anpassung an sich wandelnde Herausforderungen. Das ist gut so. Sehr geehrte Damen und Herren, neben den vielen, vielen Antworten stehen für mich am Ende dieser drei Jahre Untersuchungsausschuss zwei Fragen: Ist es uns gelungen, für die Menschen ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen? Trägt unsere Arbeit dazu bei, dass der Schutz für die Menschen vor solchen Katastrophen künftig stärker ist? Ich hoffe sehr, dass die Antwort in beiden Fällen ja lautet, damit eine Naturkatastrophe nie wieder solches Leid und eine derartige Zerstörung in unser Land bringt. Danke schön. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Alle Reden von Nico Steinbach Protokoll ↗