Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 16. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit Schreiben vom 17. März 2022 hat die Landesregierung gemäß Paragraf 72 Absatz 4 die heutige Sondersitzung zu dem Thema „Aktuelle Lage ,Corona-Virusʻ“ beantragt. Als Sitzungstermin wurde der heutige Tag vorgeschlagen. Ich habe den Ältestenrat davon in Kenntnis gesetzt und das Benehmen hergestellt, am 24. März 2022 eine Sondersitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einzuberufen. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Fraktion der AfD hat für die heutige Sitzung Herrn Reuken als Schriftführer benannt. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die vorläufige Tagesordnung der 16. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Landesregierung hat einen Antrag auf Drucksache 8/538 zum Thema „Feststellung nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz“ vorgelegt. Die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag auf Drucksache 8/539 zum Thema „Corona erfordert weiterhin Schutz, Rücksichtnahme und Impfen“ vorgelegt. Diese Anträge sollen in verbundener Aussprache während dieser Sitzung beraten werden. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das sehe und höre ich nicht. Damit ist die Tagesordnung der 16. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir eine traurige Pflicht, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der ehemalige Abgeordnete Neithardt Völker aus der Fraktion der SPD am 13. März im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Herr Völker war Abgeordneter der ersten Stunde und von 1990 bis 1998 Mitglied dieses Hohen Hauses. Er engagierte sich als Fachlehrer für Chemie, Physik und Sport insbesondere in der Bildungspolitik. Dabei brannte sein Herz für den Sport. In seiner Fraktion war er sportpolitischer Sprecher und von Mai 1992 an war er Mitglied des Präsidiums des Landessportbundes. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Ich darf Sie nun bitten, sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch diese Landtagssitzung wird aufgrund der Corona-Zahlen unter besonderen Hygienebedingungen stattfinden. Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung der Präsidentin des Landtages zum Tragen einer Mund- und Nasebedeckung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist in den Sitzungen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eine Mund- und Nasebedeckung auch am Sitzplatz zu tragen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist ausreichend. Personen, die zum Beispiel mittels eines ärztlichen Attests oder durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund- und Nasebedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit. Im Plenarsaal gilt die 1G-Regelung. Zutrittsberechtigt sind nur Personen, die tagesaktuell getestet sind. Für die Testung sind begleitete Selbsttests zulässig. Der Test kann mit dem Testzertifikat nach Anlage T zu Paragraf 1a der Corona-Landesverordnung nachgewiesen werden. Die Landtagsverwaltung behält sich stichprobenartige Kontrollen der Testnachweise vor. Die Abstände zwischen den einzelnen Abgeordnetensitzplätzen sind einzuhalten. Hierauf haben Abgeordnete besonders zu achten, die vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit sind. In Abänderung der Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2021 erhalten nur Besucher Zutritt zur Besuchertribüne, die tagesaktuell getestet sind. Das gilt nicht für in sich abgeschlossene Besuchergruppen. Nach diesen Formalien rufe ich den einzigen Tagesordnungspunkt : Aktuelle Lage „Corona-Virus“ und hierzu Beratung des Antrages der Landesregierung – Feststellung nach Paragraf 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz, Drucksache 8/538, hierzu Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Corona erfordert weiterhin Schutz, Rücksichtnahme und Impfen, Drucksache 8/539, auf. Zu Beginn der Sitzung ist vereinbart worden, diese Anträge in verbundener Aussprache zu beraten. Aktuelle Lage „Corona-Virus“ Antrag der Landesregierung Feststellung nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz – Drucksache 8/538 – Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Corona erfordert weiterhin Schutz, Rücksichtnahme und Impfen – Drucksache 8/539 – Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich zunächst im Namen der Landesregierung bei Ihnen dafür bedanken, dass der Landtag heute zu einer Sondersitzung zusammenkommt – das neue Infektionsschutzgesetz macht es nötig, die aktuelle Corona-Lage in Mecklenburg-Vorpommern macht es nötig. Vielen Dank dafür, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 20. März gelten … Das geltende Infektionsschutzgesetz sieht vor, alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen aufzuheben. Es endet also die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage für die meisten Schutzmaßnahmen zur Verhinderung beziehungsweise Verbreitung des Corona-Virus. Diese werden abgelöst von sogenannten Basismaßnahmen und besonderen Schutzmaßnahmen – die Hotspot-Regelung –, die aber an bestimmte Verfahren gebunden sind, zum Beispiel, dass der Landtag über diese besonderen Schutzmaßnahmen debattiert und beschließt. Genau das tun wir dankenswerterweise heute, und deshalb legen wir Ihnen als Landesregierung einen Antrag vor, in dem wir begründen, warum wir in einer dynamischen und angespannten Infektionslage sind. Und wir schlagen Ihnen Schutzmaßnahmen vor – übrigens deutlich geringere als diejenigen, die bis zum 18. März in Mecklenburg-Vorpommern galten –, wir schlagen Ihnen Schutzmaßnahmen vor, die wir aufgrund der Infektionslage und der damit verbundenen Belastung des Gesundheitssystems für erforderlich halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was vor fünf Wochen bei den Planungen zum schrittweisen Abbau der Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz vielleicht noch gut gedacht war und mit Blick auf ein Ende der Eingriffe in die Freiheitsrechte konsequent erschien, erweist sich heute als Trugschluss. Als Gesundheitsministerin, die täglich Meldungen aus dem Pflegebereich oder von den Krankenhäusern erhält, dass sich die Versorgungsproblematik noch weiter verstärkt hat, dass die Versorgung nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann, es zu Unterversorgungen kommt, kann und will ich die Realität nicht ausblenden. Ich kann und will nicht die Entwicklung ignorieren, die anders verlaufen ist, als wir uns es wahrscheinlich alle Mitte Februar gewünscht haben. Nein, die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden. Omikron und Co ist der 20. März ziemlich egal gewesen. Stattdessen hat das Virus uns den Subtyp BA.2 geschickt, der ganz besonders in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgt, dass die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt sind. Und auch wenn die Verläufe zum Glück in der Regel milder sind, führt doch die schiere Anzahl der Fälle dazu, dass die Belegungszahlen in den Krankenhäusern höher werden, dass es vermehrt zu Ausbrüchen in Pflegeheimen kommt, dass Schulen und Kitas geschlossen werden oder in den Notbetrieb gehen müssen, dass Busse und Bahnen nicht fahren, ja, dass der mobile Bäckerladen nicht ins Dorf kommt, da die Besitzerin an Corona erkrankt ist. Und mildere Verläufe sind auch relativ, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber in meinem engen Umfeld höre ich dieser Tage oft von wieder gesunden Freunden, Bekannten oder Kollegen die Aussage, mindestens zwei Tage lang dachte ich, ich muss sterben. Diese Menschen kommen nicht ins Krankenhaus, gehen nicht in diese Statistik ein und haben dennoch oft Wochen und Monate mit den Folgen der Corona-Infektion zu tun. Wir sollten die Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen. Und ich finde es deshalb eine Stärke und keine Schwäche, wenn wir in unserem Land sagen, auch wir haben auf eine positive Entwicklung gehofft und daran Lockerungsschritte geknüpft, wir haben jetzt mit dem Omikron-Subtyp BA.2 aber eine neue Realität und müssen die Maßnahmen, so gut das Infektionsschutzgesetz es uns noch lässt, an diese Realitäten anpassen. Politik muss analysefähig und lernfähig sein. Das ist zumindest mein Politikansatz und ich denke auch der Politikansatz der allermeisten von uns. Ich halte das, wie gesagt, für eine Stärke. Es geht nicht darum, Panik zu schüren, dazu gibt es keinen Anlass. Es geht aber darum, verantwortungsbewusst, wissensbasiert die Lage einzuschätzen und mit Augenmaß vorzugehen, und ja – das will ich ausdrücklich sagen –, es geht auch darum, mit dem Virus leben zu lernen. Es geht darum, Entscheidungen abzuwägen, zu diskutieren mit Ihnen, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Landräten und Oberbürgermeistern, mit Branchenvertretern. Genau das machen wir, und das ist nicht nur gut so, sondern auch wichtig und fruchtbar. Und ich kann etwa Herrn Schwarz verstehen, wenn er aus Sicht der Hotel- und Gaststättenbranche unzufrieden ist, weil eine Testinfrastruktur noch aufrechterhalten bleiben muss, aber ich sage auch, bei so hohen Inzidenzen sind Testerfordernisse für Ungeimpfte und eine Maskenpflicht im Innenbereich keine gravierenden und schon gar keine unverhältnismäßigen Maßnahmen. Viele Menschen wollen das und viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt. Das ist gerade das Problem mit der freien Entscheidung in Pandemie-Zeiten. Es zieht sich dann der Schwächere aus dem öffentlichen Leben zurück, da der Stärkere, der ja kerngesund ist, keine Maske aufsetzt. Das will ich nicht, und vielleicht finden viele Touristen, die planen, über Ostern zu uns nach M-V zu kommen, es sogar richtig gut, dass es hier noch Schutzmaßnahmen gibt, dass die Maskenpflicht im Supermarkt oder Restaurant noch vorgeschrieben ist. Beim Blick auf die von unserem Tourismusverband kommunizierten Zahlen zur Buchungslage über Ostern bin ich sehr zuversichtlich, dass Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Restaurants sehr gut gefüllt sein werden, aber eben mit Rücksicht, mit Abstand – vernünftiger Tourismus in M-V. Ich glaube, es gibt schlechtere Claims. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen als verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker die Erkenntnisse aus unseren Gesprächen zusammenbinden, uns ein Gesamtbild verschaffen und dann Entscheidungen treffen. Und mir geht es bei dieser Gesamtabwägung vor allem auch darum, diejenigen zu unterstützen, die das Gesundheitssystem aufrechterhalten, die kranke und ältere Menschen versorgen. Ich hoffe, dass Sie das gerade bei mir als Gesundheitsministerin nachvollziehen können, vielleicht sogar erwarten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in einer schwierigen Phase. Die Corona-Entwicklung ist dynamisch, wir sollten uns von den gerade leicht zurückgehenden Inzidenzzahlen nicht blenden lassen. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern, es gibt in allen Bundesländern eine Dunkelziffer, da durch die Omikron-Variante BA.2 und die Überlastung der Gesundheitsämter nicht mehr alle Infektionen durch PCR-Testung erfasst werden können. Wichtiger, da diese tagaktuell und genau sind, sind die Hospitalisierungsinzidenzen und die Auslastung der Intensivstationen. Und hier ist die Lage ernst bis dramatisch – in allen Regionen unseres Landes. Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern berichtet von mehreren Kliniken, die teilweise die Notfallversorgung ablehnen mussten, bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, in Vorpommern lenken Kliniken Notfallpatienten in Nachbarhäuser, über 300 Mitarbeiter fehlen aktuell an der Uniklinik in Greifswald. Um Covid-Patienten zu behandeln, sind zwei Stationen geschlossen worden, auch die Notaufnahme kommt an Grenzen, zweimal ist der Rettungsleitstelle Kapazitätserschöpfung gemeldet worden, ganze Stationen hat die Unimedizin in Rostock abgemeldet, Personal wird in Kernkliniken zentralisiert, auf 85 Mitarbeiter muss das Kreiskrankenhaus in Demmin, eine relativ kleine Klinik, aktuell durch Corona verzichten. Am Südstadtklinikum in Rostock wurden die Bettenzahlen reduziert und planbare OPs verschoben. Die Helios Kliniken in Schwerin nehmen seit letzter Woche nur noch unaufschiebbare Fälle an. Die Belastung der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist so hoch wie nie in der Corona-Pandemie, und zwar praktisch in allen Regionen des Landes. In Nordwestmecklenburg sind zwar die Hospitalisierungszahlen geringer, aber dafür ist die Auslastung der Intensivstationen hoch und sind die Inzidenzzahlen über dem Landesschnitt. Die Landesregierung ist deshalb zu der Einschätzung gelangt, dass die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage mit einer Überlastung der Krankenhauskapazität in allen Landkreisen und kreisfreien Städten besteht, und zwar nach Betrachtung der Parameter für jeden Landkreis sowie für die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin einzeln. Die Krankenhäuser sind enorm belastet durch eine kontinuierlich hohe Zahl an Patienten, die aufgrund von Covid-Infektionen eingeliefert werden. Hinzu kommen sehr viele Patienten, die wegen anderer Erkrankungen, aber auch mit Covid im Krankenhaus aufgenommen werden. Auch für diese Patienten sind hohe Schutzmaßnahmen notwendig, die zu einer verschärften Belastung führen. Das alles geschieht seit Wochen vor dem Hintergrund großer Personalausfälle durch Krankheit, Isolation und Quarantäne. Überall im Land wird in den Krankenhäusern – und nicht nur dort – seit Wochen Unglaubliches geleistet. Das wird leider kaum noch zur Kenntnis genommen, auch weil der Fokus zum Beispiel durch das neue Infektionsschutzgesetz auf das Ende der Corona-Maßnahmen gerichtet ist. Deshalb möchte ich ausdrücklich meinen Dank allen Menschen in unserem Land aussprechen, die unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen das Gesundheitssystem so gut es geht aufrechterhalten. Aufgrund der skizzierten Belastung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten schlagen wir als Landesregierung Ihnen, dem Landtag, vor, von der Möglichkeit der Feststellung von Hotspots nach Paragraf 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. Wir schlagen vor, in dieser konkreten Gefahrenlage bestimmte Schutzmaßnahmen weiter anzuwenden. Einfach, aber besonders effektiv sind die Beibehaltung der Maskenpflicht in öffentlichen Innenbereichen, Abstandsregeln und die Umsetzung einrichtungsbezogener Hygienekonzepte. Auch die Anwendung der 3G-Regeln, die die Inanspruchnahme von bestimmten Angeboten von einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis abhängig machen, führt zu mehr Sicherheit und weniger Infektionen. Unabhängig von diesen, wie ich finde, moderaten Schutzmaßnahmen kommt es auf uns alle gemeinsam an. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Selbstschutz, Eigenverantwortung, aber auch Mitmenschlichkeit und Achtsamkeit sind jetzt besonders wichtig. Und mit Blick auf die überlasteten Beschäftigten in den Krankenhäusern möchte ich meine Rede mit einem Tweet eines Krankenhausarztes auf Twitter beenden, Zitat: „Ein bescheidener Wunsch aus der Klinik: Bitte stecken Sie sich wenigstens nicht alle gleichzeitig an!“. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 8/539 wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, für die Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Pulz-Debler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Kräfte! Liebe Menschen in und aus Mecklenburg-Vorpommern! Das Corona-Virus lässt uns leider noch immer nicht los. Freunde, Bekannte, Familienangehörige, sehr wahrscheinlich auch wir selbst werden uns mit der hochinfektiösen Variante infizieren oder haben uns bereits infiziert. Im besten Fall verläuft die Krankheit symptomfrei. Leider ist es nun aber so, dass im Moment in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 800 Menschen mit einer Corona-Infektion in den Krankenhäusern und mehr als 80 von ihnen auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Mecklenburg-Vorpommern hat zudem seit Wochen die höchsten Infektionszahlen bundesweit. Dieses akute und dynamische Infektionsgeschehen, das können wir natürlich nicht unbeachtet geschehen lassen. Die Landesregierung und die Fraktionen reagieren mit den jeweils vorliegenden Anträgen auf diese angespannte Lage. Ziel dieser Anträge ist es natürlich, unsere Bevölkerung zu schützen. Sie folgen dem Grundsatz: so viel Schutz wie nötig, so wenig Einschränkungen wie eben möglich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zugleich müssen wir das Gesundheitssystem und insbesondere unsere Krankenhäuser vor Überlastungen schützen. Das war von Beginn an der Pandemie eines der Ziele auch der Vorgängerregierung hier im Land, und natürlich bleibt das auch weiterhin eines der Ziele. Selbstverständlich können und müssen wir – und das tun wir ja auch – die zu beschließenden Maßnahmen diskutieren. Das betrifft auch die Entscheidung, das ganze Land faktisch als Hotspot zu erklären. Meine Damen und Herren, selbst wenn Nordwestmecklenburg im Moment eine niedrige Hospitalisierungsquote hat, ist die Auslastung der Intensivstationen so hoch wie in den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten, und bei der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen hat der Kreis den fünfthöchsten Wert im Land. Meine Fraktion appelliert auch weiterhin an unsere Bürgerinnen und Bürger, weiterhin bitte vorsichtig zu sein, die persönlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten, sich impfen und boostern zu lassen. Letzteres empfehlen wir hier vor allem den über 60-jährigen Mitmenschen. Der Landtag wird zeitnah entsprechend der Entwicklung der Infektionslage darüber entscheiden, welche Maßnahmen wann aufgehoben werden können und dann auch müssen. In Vorbereitung auf die zu erwartende Viruswelle im Herbst müssen natürlich alle in der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden, um dann gemeinsam gestärkt, gewappnet in den Herbst zu gehen. Im Moment gilt bei der weiteren Bekämpfung der Pandemie hier im Land und eigentlich überall der Grundsatz, den wir sehr wahrscheinlich alle aus der Straßenverkehrsordnung kennen: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Schützen Sie sich und Ihr Gegenüber! Bleiben Sie achtsam und seien Sie und bleiben wir vor allem aber nett zueinander! Frieden! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist an der Zeit, die Corona-Maßnahmen zu beenden. Es ist an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Es ist an der Zeit, sich von der Corona-Betreuung durch die Landesregierung zu befreien. Es ist an der Zeit, den Bürgern ihre Freiheit und Eigenverantwortung zurückzugeben. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Es ist an der Zeit, ohne Angst und Panik mit einer Krise zurechtzukommen, die ohne das Wort „Corona“ längst keine Krise mehr wäre, jedenfalls ganz anders zu gewichten wäre. Die Pandemie, so, wie wir sie in einem mehrjährigen Abnutzungskampf erlebt haben, geht zu Ende. Der Kampf, der verbal gelegentlich in einer wahren Kriegsrhetorik mit Durchhalteparolen geführt wurde, kennt keinen Sieger. Wir haben dem Virus getrotzt und dabei zugleich viele Schäden verursacht. Am Ende wissen wir, dass wir mit dem Virus leben müssen. So richtig verinnerlicht haben wir das jedoch immer noch nicht. Wir haben heftige Auseinandersetzungen um den richtigen Weg im Kampf gegen das Virus geführt, und dabei ging es immer wieder um die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Verhältnismäßigkeit, ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaats, bedeutet, dass Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nur erlaubt sind, wenn sie wirklich notwendig und unter Berücksichtigung ihrer Folgen auch verhältnismäßig sind. Dazu bedarf es einer sorgfältigen Abwägung aller Umstände, also auch der Kollateralschäden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diese Abwägung sehe ich bei dem Antrag der Landesregierung nicht. Es fällt der Regierung offensichtlich schwer, sich in der Corona-Krise zurückzunehmen, denn damit muss sie sich zunächst von ihrer Rolle als Hüter und Beschützer ihrer von einem heimtückischen Virus bedrohten Bürger verabschieden. Indem sie die Bürger in ihre Eigenverantwortung entlässt, macht sie sich als deren Aufpasser und Betreuer überflüssig. In dieser Rolle ist es ihr gelungen, das Volk durch Panikmache und Gewöhnung gefügig zu machen. Diese Macht gibt man ungern ab, denn sie bereitet zugleich den Boden für künftige Einschränkungen, etwa im Rahmen des Klimaschutzes. Um die derzeitige Lage richtig zu beurteilen und den Blick nach vorn zu schärfen, hilft ein Blick zurück. Die Krise begann mit einer dramatischen Unterschätzung der Pandemie. Dann fehlten Masken und weiteres medizinisches Material. Dann gab es viele Tote bei den vulnerablen Gruppen, weil deren Schutz viel zu spät in den Fokus rückte. Sodann stolperte das Land von einem Lockdown in den nächsten, wobei das Brechen der nächsten Welle zum Wiederholungsfall wurde. Die immensen Kollateralschäden traten dabei in den Hintergrund. Die Situation auf den Intensivstationen wurde immer angespannter, weil das Personal massiv abgebaut wurde. Die Impfung sollte uns von dem Übel erlösen. Inzwischen stellen wir fest, dass sie bestenfalls schwere Verläufe verhindert. (Thomas Krüger, SPD: Na immerhin!) Meine Damen und Herren, die Omikron-Variante hat die Lage grundlegend verändert. Die Variante ist hoch ansteckend, hat aber im Allgemeinen einen milden Verlauf, ist also wesentlich ungefährlicher. Die Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen ist also anders zu beurteilen als bei den früheren, wesentlich gefährlicheren Varianten. Was wirklich krank macht und sogar die kritische Infrastruktur ins Wanken bringt, ist die völlig überzogene Quarantäne. Hier werden auch Leute aus dem Verkehr gezogen, die vollkommen gesund sind und keinerlei Symptome mehr haben. Das bringt Betriebe und Institutionen in erhebliche und vermeidbare Schwierigkeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die telefonische Krankschreibung, die über den 31. März verlängert werden soll, erhöht den Krankenstand ebenfalls über das tatsächliche Maß hinaus. Es glaubt doch wohl niemand, dass hier nicht auch Missbrauch geschieht, und sei es auch nur, um Sprit zu sparen, so eine konkrete Information. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein weiterer, selbst produzierter Risikofaktor ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die zu einer großen Verunsicherung bei den nicht geimpften Pflegekräften geführt hat und einen weiteren Schwund bei dem Personal befürchten lässt. Dabei ist die unzulängliche Personalausstattung der Schwachpunkt auf den Intensivstationen. Die Impfpflicht ist geradezu ein klassischer Fall für die Unverhältnismäßigkeit einer Maßnahme, denn die massenhaften Impfdurchbrüche zeigen an, dass es einen ausreichend wirksamen Impfstoff noch nicht gibt und mit der Umsetzung der Impfpflicht mehr Schaden als Nutzen angerichtet wird. Die Landesregierung begründet die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen mit den hohen Inzidenzen und der Belastung der Krankenhäuser. Diese Begründung zieht nicht. Die Inzidenzen, also die Zahl der positiven Testungen, hat für sich genommen keinen beziehungsweise nur einen geringen Aussagewert. Das gilt für die vorherrschende und relativ harmlose Omikron-Variante in besonderer Weise. Eine ernsthafte Überlastung der Intensivstationen lag zu keiner Zeit vor und liegt auch jetzt nicht vor. (Ministerin Stefanie Drese: Unglaublich! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Zudem kann sich darauf nicht berufen, wer den Personalabbau über die Jahre zulässt (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und mit eigenen, nicht zu Ende gedachten Maßnahmen die Situation weiter verschärft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ministerin Drese beklagt sich in einer Pressemitteilung darüber, dass das neue Infektionsschutzgesetz der aktuellen Corona-Lage nicht gerecht werde. Sie kritisiert vor allem die Abschaffung der Maskenpflicht in Innenbereichen. Nun, der Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht das anders. Er begründet das Auslaufen der Maßnahmen damit, dass es nicht länger vertretbar sei, die ganze Bevölkerung unter Schutz zu stellen, um eine Minderheit, die sich nicht impfen lasse, zu schützen. Damit hat er allerdings eine 180-Grad-Kehrtwende vollzogen und im Prinzip die Argumentation der AfD übernommen, denn wir haben von Beginn an gesagt, dass die vulnerablen Gruppen gezielt geschützt werden müssen, anstatt die gesamte Bevölkerung in Haft zu nehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ausgehend von der Philosophie des Impfschutzes gilt das erst recht. Jeder hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Und wer dies eigenverantwortlich ablehnt, aus welchen Gründen auch immer, hat mit dieser Entscheidung die Konsequenzen zu tragen, keine Impfnebenwirkungen zu befürchten, aber eben auch keinen Impfschutz zu haben. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Jedenfalls kann es nicht sein, so auch Lauterbach, dass die gesamte Bevölkerung dafür ihrer Freiheitsrechte beraubt wird. Das gilt ganz besonders für unsere Kinder. Es ist an der Zeit, aufzuhören, unseren Kindern hinter Masken und Dauertests ihre Unbefangenheit zu nehmen. Ich zitiere den Chef der Kinderklinik in Neubrandenburg mit dem Satz: Lasst die Kinder endlich in Ruhe und wieder unbekümmert Kinder sein, das ist ihr bester Schutz. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun komme ich zu dem Punkt, der bei einem Urteil ganz oben stünde und mit dem die Sache eigentlich erledigt wäre: Es fehlt die Rechtsgrundlage für die von der Landesregierung beantragte Entschließung, denn die sogenannte Hotspotregelung in Paragraf 28a Absatz 8 des neuen Infektionsschutzgesetzes greift hier nicht. Voraussetzung dafür ist, dass in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft durch eine epidemische Ausbreitung der Corona-Viruskrankheit die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht. (Julian Barlen, SPD: Das ist beides gegeben. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das muss so sein, das kann man nicht einfach beschließen. Eine Auslegung dahin, dass das gesamte Land oder, was dem gleichkommt, alle Landkreise zusammen jeweils als konkrete Gebietskörperschaft gesehen werden können, ist nach Wortlaut und Sinn der Regelung nicht möglich. Die Landesregierung setzt sich auch klar über die Auffassung des Bundesjustizministeriums hinweg, das klargestellt hat, dass sich ein ganzes Land nicht zum Hotspot erklären kann. Es handelt sich bei der Ermächtigungsregelung um eine Ausnahmevorschrift für eine konkrete Gebietskörperschaft des Landes, die sich nicht generalisieren lässt. Es kann immer nur um einen regional begrenzten Bereich des Landes gehen und nicht um das ganze Land. Bei der Größe unseres Landes ist auszuschließen, dass sich überall Hotspots in solcher Dichte befinden, dass das ganze Land als ein Hotspot angesehen werden kann. Der Trick, statt des Landes alle Landkreise zu benennen, ist wahrlich ein durchsichtiger Trick, der hier nicht verfängt. Und es wird ja ganz deutlich, wenn man sich die Auflistung in der Begründung des Antrags der Landesregierung ansieht. Dort sehen Sie genau, wie unterschiedlich die Lage ist. Und eine fundierte, substantiierte Begründung hätte genau evidenzbasiert auflisten müssen, wo was genau ist und warum ganz konkret an diesem konkreten Hotspot. Und das können eben nicht alle Flecken dieses Landes sein. Da muss man kein Jurist sein, um das zu begreifen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das hätte konkret dargelegt werden müssen. Ich halte es nicht für mutig, sondern für ziemlich dreist, was die Regierung hier veranstaltet. Sie überfahren in Ihrem Corona-Zug bewusst ein von Ihnen im Infektionsschutzgesetz gesetztes Haltesignal. Ihre neuen Regeln sind auf Sand gebaut, Ihr Antrag ist abzulehnen. Nun noch zum Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen: Den lehnen wir ebenfalls ab, und zwar aus folgenden Gründen: In den Ziffern 1 bis 3, da handelt es sich um wohlmeinende Hinweise. Die braucht der mündige Bürger nicht in seiner Eigenverantwortung, die ist er auch leid zu hören. In Ziffer 4 wird die Arbeitsquarantäne angesprochen, ein wichtiger Punkt, ich habe es auch schon angesprochen. Dem Vernehmen nach wird diskutiert, dass der symptomfreie Arzt im OP operieren darf. Da nur die Frage an die einrichtungsbezogene Impfpflicht beziehungsweise die, die das vertreten: Die negativ getestete, ungeimpfte Pflegerin verliert ihren Arbeitsplatz, aber der Arzt, der symptomfrei ist, soll operieren dürfen?! Da sehen Sie, welchen Irrsinn Sie hier veranstalten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die weiteren Punkte, da geht es um Unterstützungen, die sind natürlich richtig, aber es ist ja geradezu ein Hohn, wenn hier steht, man würde sehen oder nicht ausschließen, dass es weiterhin zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommt. Man kann es nicht ausschließen. Sie wissen das, Sie wissen das ganz genau! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie erzeugen Kollateralschäden ohne Ende und meinen dann, es würde besser, wenn Sie im Wege der Wiedergutmachung mit Steuergeldern Ausgleiche zahlen. Nein, so geht das nicht! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Seit nunmehr fast zwei Jahren beschäftigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus Parlamente und Regierungen. Die Anwendungen der Maßnahmen treffen jeden Einzelnen von uns, und das Virus hat sich mehrfach verändert und die Maßnahmen zur Eindämmung sind immer ausdifferenzierter geworden. Nur eines ist im Kern gleichgeblieben, das ist die Belastung, das ist die Sorge um das Gesundheitssystem. Einen Kollaps hat es nicht gegeben, wohl aber eine stetig hohe Belastung, zum Teil sogar eine Belastung, die an die Grenzen dessen ging, was leistbar ist – durch besondere Hygienevorschriften, durch besonders behandlungsintensive Patienten, aber auch dadurch, dass es Menschen gibt, die wissenschaftliche Evidenz leugnen und sich in einer gewissen Telegram-Trotzigkeit gefallen. (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Ja, das stimmt.) Mein Dank zu Beginn dieser Rede gilt daher jenen, die die Auswirkungen dieser Pandemie von der ersten Sekunde an hoch professionell und mit großer Ernsthaftigkeit gestemmt haben, und das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Thore Stein, AfD) Seit fast zwei Jahren sind diejenigen, die direkt mit den Folgen der Pandemie kämpfen und die zu Recht manchmal auch den Kopf darüber schütteln, wie der politische Umgang mit der Pandemie ist, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Und damit, meine Damen und Herren, komme ich zum vorliegenden Antrag. Ich werde mich in meiner Rede auf den Antrag der Landesregierung konzentrieren. Der andere, der politische Antrag, enthält fraglos wichtige und richtige Dinge, ist aber für den weiteren verordnungsrechtlichen Umgang mit der Pandemie nicht von besonders großer Relevanz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich daran erinnern, dass die Landesregierungen sehr lange sehr weitreichende Kompetenzen hatten beim Umgang mit der Pandemie. Diese Kompetenzen haben teilweise tief, sehr tief in die Grundrechte der Menschen eingegriffen, was einerseits dazu führte, dass die Parlamente zu Recht darauf pochten, ein verbrieftes Mitspracherecht zu bekommen, und andererseits die Gerichte dazu veranlasst haben, gewisse, ich will das jetzt mal umgangssprachlich nennen, Leitplanken vorzugeben, was das Verhältnis von Maßnahmen in der pandemischen Lage und grundrechtseingreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Lage angeht. Ausfluss dieser Entwicklung waren mehrere Veränderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, und die letzte dieser Veränderungen führt heute dazu, dass die Landesregierung sich heute an den Landtag mit einer Bitte wendet, einem bittenden Antrag sozusagen. Der Antrag lautet, ihr die Ermächtigung zur Aufrechterhaltung der Maßnahmen über den 2. April hinaus zu gewähren. Zu diesen Maßnahmen gehören im Wesentlichen die Themen Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, einer Bitte, meine Damen und Herren, der meine Fraktion nicht nachkommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann sich derzeit trefflich darüber streiten, ob die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die das Parlament heute absegnen soll, nicht angesichts der aktuellen Lage bundesweit und im Land erst recht sinnvoll und zweckmäßig sind oder aber eben nicht. Meine persönliche Auffassung lautet dazu, ja, wahrscheinlich sind sie es. Meine persönliche Meinung oder besser meine Wünsche sind aber nicht der Maßstab. Der Maßstab ist die Rechtsgrundlage, ist das Infektionsschutzgesetz, ist Paragraf 28a Absatz 8 und die Anwendung dieses Gesetzes. Und dieses Gesetz gibt den Anwendungsrahmen vor, und der enthält unter anderem eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die aus meiner Sicht an die Grenzen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes heranreichen, verfassungsrechtlich hohe Hürden unter anderem für die Feststellung von Hotspotregeln, die – und darauf haben Sie auch hingewiesen, Herr Förster – eine Ausnahmesituation der Ausnahme darstellen soll, und einer ganz konkreten Beschreibung in jeder einzelnen Hotspotregion bedürfen und Mittelabwägungsentscheidungen in jedem Einzelfall erfordern. Man muss wohl zu Recht zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Gesetz nicht – jedenfalls kaum – umsetzbar zu sein scheint. Das ist auch die Auffassung vieler Landesregierungen. Und es scheint so, dass Sie diesen in der Tat wohl schlichtweg nicht rechtmäßig umsetzbaren Rahmen in unzulässiger Weise nutzen wollen. Und, meine Damen und Herren von der Landesregierung, das wissen Sie wohl eigentlich auch. Ich werde nicht die Protokollerklärung vorlesen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses abgegeben hat. (Ministerin Stefanie Drese: Können Sie gern.) Und ich werde auch keine Einschätzung verlesen, die aus dem Bundesjustizministerium kommt. Das ganze Land jedenfalls zum Hotspot zu erklären – und ich weiß, meine Damen und Herren, dass Sie formal sagen, nein, es ist ja nicht das ganze Land, sondern jeder einzelne Landkreis und jede einzelne kreisfreie Stadt, (Ministerin Stefanie Drese: Genau.) in der Summe macht es aber nichts, denn es ist das ganze Land –, dieses wollen Sie erklären, um flächendeckend Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Und das, meine Damen und Herren, ist schlicht nicht das, was mit dem Bundesgesetz erreicht werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Mir leuchtet durchaus ein, dass es schwer zu erklären wäre, warum zum Beispiel in Nordwestmecklenburg ab dem 2. April in der Gastronomie gar keine Maßnahmen gelten sollen, während in Schwerin oder in Vorpommern-Greifswald Maskenpflicht und 3G gelten, zumal, das will ich deutlich sagen, meine Fraktion sich immer um möglichst einheitliche Regelungen bemüht hat, sich starkgemacht hat. Nur, eine Regel, so, wie ich sie eben skizziert habe, die würde dem Geist des Bundesgesetzes eben nicht entsprechen. Und Sie wissen so gut wie ich, dass das auch nicht meine Schuld ist, ich habe das Bundesgesetz nämlich nicht gemacht. Man kann Corona nicht per Gesetz beenden, haben Sie gerade gesagt, Frau Ministerin. Da stimme ich Ihnen zu. Aber eins ist auch klar, aufgrund dieses Gesetzes kann man diese Maßnahmen, die Sie vorhaben, schlichtweg nicht treffen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich gehe davon aus, dass Sie allerbester Absicht sind. Trotzdem ist das, was Sie vorhaben, mit sehr, sehr großer Wahrscheinlichkeit rechtlich nicht haltbar. Und deswegen kann die CDU-Fraktion dem auch nicht zustimmen. Und ich sage es leise: Aber schlimmer noch, Sie wissen alle, dass es wahrscheinlich eine ganze Weile dauern würde, bis jemand mit einer Klage vor den Gerichten Erfolg hätte. Und an dieser Stelle möglicherweise auf Zeit zu spielen, ist ein gefährlicher Weg. Ich werde auf die Details dazu nicht eingehen. Der Zweck heiligt jedenfalls nicht die Mittel, (Horst Förster, AfD: In diesem Fall nicht, nein.) in diesem Fall pervertiert er sie. Der pure Wille und der Mut, nämlich in dem Fall Ihr Mut zur Lücke, ist an dieser Stelle schlichtweg nicht angebracht. (Henning Foerster, DIE LINKE: Was ist denn Ihr Vorschlag?) Zudem – und auch das bitte ich Sie zu bedenken – werden Sie sehr wahrscheinlich das einzige Bundesland sein, das einen solchen Sonderweg beschreitet. Sonderwege, Sonderwege können in diesem Fall zu einer Sackgasse werden, und ich fürchte, in eine solche Sackgasse fahren Sie gerade. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion wird dem Antrag der Landesregierung jedenfalls nicht zustimmen, sondern ablehnen, und in der Konsequenz dessen wird es auch ein Abstimmungsverhalten geben zum Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das differenziert sein will. Deswegen beantrage ich in diesem Zusammenhang Einzelabstimmung. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man könnte das heutige Anliegen der Sondersitzung so zusammenfassen in einem Satz, dass das Land die Möglichkeiten wahrnimmt, die ihm das Bundesgesetz noch bietet. Wir halten das für verantwortungsvoll und pragmatisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie ist die Situation im Gesetz in der Hinsicht? Zwei Jahre lang hatten wir ein Infektionsschutzgesetz, was ja ein Bundesgesetz ist, das die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat und auf dessen Grundlage diverse Maßnahmen möglich waren. Auch diese Gesetzgebung war eine Rahmengesetzgebung und hat sehr viel Abstimmungsbedarf zwischen der Bundesebene und der Länderebene gebracht. Wir sind ein föderaler Staat und das ist auch vernünftig so. Die Länderverordnungen waren in dieser Zeit der zwei Jahre Zeichen regionaler, föderaler Verantwortung. Nun läuft diese Bundesgesetzgebung aus. Der Bundesgesetzgeber verabschiedet sich von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wobei mir nicht ganz sicher ist, wo dafür eigentlich die Basis ist, aber er verabschiedet und beendet diese Situation. Das erscheint paradox und es wird jetzt die Möglichkeit eröffnet, die epidemische Lage von summierter regionaler Tragweite festzustellen. Und das führt dazu, dass die föderale Ebene, also die Länderparlamente, eine erhöhte Verantwortung haben, weil sie es sind, die jetzt sich die Frage vorlegen, ob sie diese Möglichkeit des Bundesgesetzgebers weiter nutzen. Wie ist die Situation? Die Infektionszahlen, das wissen wir alle, sind so hoch wie nie zuvor. Es sind Inzidenzen zwischen 2.000 und 3.000. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Das bedeutet zwei bis drei Prozent Neuinfektionen in der Bevölkerung pro Woche. Dabei ist die Dunkelziffer noch gar nicht berücksichtigt. Und statistisch bedeutet das im Grunde genommen, dass wir eine Durchseuchung erreichen würden in weniger als einem halben Jahr. Und wenn man das noch mal zurückvergleicht, das ist 40- bis 60-fach höher als zu der Zeit, als wir gesagt haben, für uns und die Gesundheitsämter ist die Inzidenzzahl von 50 die Zahl, die die Gesundheitsämter an den Rand der Arbeitsfähigkeit brachte. In gewisser Weise merken wir das heute auch, weil wir uns auf die Zahlen eigentlich gar nicht verlassen können. Die Dunkelziffer wird weit höher sein als das, was die Gesundheitsämter an Inzidenzen melden können, und ich glaube, inzwischen weiß das auch jeder in der Bevölkerung, weil alle Familien, die Kinder haben, alle Familien, die also Menschen in Arbeit haben, die merken ja, wie hoch eigentlich die Krankenlast ist und die Inzidenzlast allemal. Und trotzdem ist die Frage natürlich sehr wichtig, was hat sich also geändert in den letzten zwei Jahren, dass wir heute mit weniger einschränkenden Maßnahmen zurechtkommen können. Und das hängt mit der Veränderung des Virus, der aktuell uns heimsucht, zusammen. Er ist wesentlich virulenter, also wesentlich ansteckender geworden, aber vermutlich und augenscheinlich weniger gefährlich. Das ist hier auch schon festgestellt worden, nämlich weniger gefährlich hinsichtlich der Krankheitsschwere. Was im Einzelnen dafür verantwortlich ist, ist sicherlich nicht nur, dass das Virus an sich vielleicht eine weniger krank machende Wirkung hat, sondern es sind auch die Folgen der Maßnahmen, die wir getroffen haben in der Vergangenheit, nämlich zur Stärkung auch der Abwehrkräfte der Menschen, und da spielt die Impfung sicherlich eine große Rolle, obwohl wir wissen, und das muss auch immer wieder festgehalten werden, dass Impfung nicht vor Infektion und auch nicht vor Erkrankung schützt, sondern offensichtlich alles dafür spricht, dass die Krankheitsschwere geringer ist. Und das führt dazu, hat auch dazu geführt in der Bevölkerung, es gibt eine höhere Sensibilität zum Selbstschutz, weil in der Selbstverantwortung der Leute wir erleben, also der Familien, der vielen in unserem Lande, dass sie Eigenverantwortung wahrnehmen, beispielsweise auch Eigenverantwortung wahrnehmen in der Familie zum Schutz der vulnerablen Gruppen. Ich erlebe das in der eigenen Familie auch, dass die Kinder, die eine größere Wahrscheinlichkeit haben, sich jetzt zu infizieren, tatsächlich nicht so einen engen Kontakt zu den älteren Mitgliedern der Familie haben. Aber was ist gleichgeblieben in den zwei Jahren? Darauf ist auch schon hingewiesen worden. Gleichgeblieben ist die erhebliche Zusatzbelastung unseres Gesundheitssystems. Und da reicht es eben nicht zu sagen, das liegt daran, weil wir nicht genügend Kräfte auf den Intensivtherapien haben, das hätten wir auch in den zwei Jahren gar nicht schaffen können, weil die Intensivtherapie vor zwei Jahren ausgerichtet war auf den notwendigen Bedarf, den wir damals hatten, und wir wissen alle, dass die Ausbildung von zusätzlichen intensivtherapeutischen Arbeitskräften wesentlich länger als zwei Jahre dauert. Also ist so eine hingeworfene Behauptung, ihr habt ja die Intensivtherapie ausbluten lassen, wenig hilfreich in dieser Diskussion. Auch ich, der aus dem Gesundheitswesen stammt, weiß, dass an verschiedenen Stellen auch regional unterschiedlich auch der Bedarf höher ist, als er gedeckt werden konnte, auch ohne Corona. Trotzdem hilft es uns in der Diskussion in der Corona-Zeit nicht, jetzt einfach sich hinzustellen und zu sagen, das liegt daran, weil ihr die Intensivtherapie habt ausbluten lassen, sondern wir müssen pragmatisch darauf reagieren, wie das Gesundheitssystem sozusagen arbeitsfähig gehalten werden kann. Und da kommt jetzt erschwerend hinzu durch die hohen Inzidenzzahlen, dass wir nicht nur hohe Belegungszahlen in den Krankenhäusern haben, sondern wir haben auch tatsächlich durch Krankheit weniger Arbeitskräfte zurzeit zur Verfügung. Aber Erkrankte werden auch wieder gesund, das ist kein Dauerzustand. Ich habe es schon gesagt, der Bundesgesetzgeber überträgt im Infektionsschutzgesetz die Verantwortung auf die Bundesländer und wir als Landtag werden heute auf diese Verantwortung reagieren. Es sind vier Schutzmaßnahmen – Maske, Abstand, Testpflichten, Hygienekonzepte – noch möglich nach dem Paragrafen 28a Absatz 8. Und ich sage hier ausdrücklich, weil es immer gesagt wird, dort ist überhaupt nicht von Hotspot die Rede – das ist sozusagen umgangssprachlich sicherlich gut verständlich, man kann das verstehen, was Hotspot ist –, abgezielt wird dort auf die Voraussetzung, nämlich eine dynamische Infektionslage für definierte Gebietskörperschaften. Das ist ja schon gesagt worden. Und diese definierten Gebietskörperschaften können Landkreise sein. Das ist völlig klar. Es gibt in anderen Ländern noch andere definierte Gebietskörperschaften, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen sind das manchmal höhere Einheiten, aber das ist in unserem Land die definierte Gebietskörperschaft. Und keiner wird sagen, dass aus logischen Gründen nicht auch es sein kann, dass man sogar alle Gebietskörperschaften zur gleichen Zeit mit entsprechender dynamischer Infektionslage hat. Und das scheint mir gegeben. Und ich finde es insofern auch verantwortlich, heute dem zuzustimmen, weil wir eine kürzere Frist uns gesetzt haben, die möglich ist, nicht gleich für drei Monate entscheiden, sondern für einen Monat entscheiden, und dann gegebenenfalls genau an dieser Stelle betrifft es alle Gebietskörperschaften oder kann man davon abweichen. Diese Möglichkeit eröffnen wir uns und deswegen sagen wir, wir stimmen sowohl dem Regierungsantrag zu und natürlich auch dem gemeinsam mit eingebrachten Antrag der Fraktionen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich jetzt auf die Anträge eingehe, möchte ich noch mal auch im Namen unserer Fraktion allen Bürgerinnen und Bürgern im Land danken, die ja wirklich verantwortungsvoll jetzt über eine sehr lange Zeit alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mitgetragen haben, Impfaufrufen gefolgt sind und im Wesentlichen eben auch dazu beigetragen haben, dass sehr viele Menschen in unserem Land vor einer schweren beziehungsweise sogar tödlichen Infektion bewahrt worden sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Um es aber vorwegzunehmen, die FDP-Fraktion ist dieses Mal nicht einem gemeinsamen Antrag beigetreten und sie trägt den Antrag auch nicht mit. Seit 18.03. befinden wir uns ja nunmehr in einer Übergangssituation, die noch bis zum 02.04. fortbesteht, und ich verrate hier auch kein Geheimnis, dass es auf Bundesebene ein zähes Ringen gab, dass also auch der Bundesgesetzgeber, insbesondere die Ampelkoalition, sich mit dem Problem der Maßnahmenmüdigkeit, der Nachlässigkeit, ja, und manchmal auch schon der Überforderung der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gefühlt ewig andauernden Schutzmaßnahmen sehr intensiv auseinandergesetzt hat und dass gerade auch die Änderungen der Absätze 7 und 8 jetzt in 28a Infektionsschutzgesetz sehr wohl abgewogen worden sind. Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, und jetzt kommen wir zu Ihrem Feststellungsantrag, mit dem Sie eben diese wohlüberlegten und intensiv abgewogenen Überlegungen ein Stück weit ad absurdum führen wollen. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes dafür sorgen wollen, dass tiefgreifende grundrechtseinschränkende Maßnahmen entfallen. Und das ist eben auch jetzt die Erwartungshaltung der Menschen hier im Lande und das ist auch die Erwartungshaltung vieler Branchen, die durch die Maßnahmen am stärksten betroffen sind. Den Ländern wurde für den besonderen Notfall, und das muss man immer wieder hervorheben, einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage ein Instrumentenkasten, nennen wir es mal so, an die Hand gegeben. Und das war im Übrigen der Wunsch der Ministerpräsidentenkonferenz, das ist für den Fall der lokalen, eines lokalen Ausbruchsgeschehens – und darauf müssen wir immer wieder abstellen – in einzelnen Landkreisen, ich breche es jetzt mal auf unser Bundesland herunter, oder kreisfreien Städten geregelt worden, wenn eine, und das ist die Voraussetzung, eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht, meine Damen und Herren. Und die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Instrumentenkasten trägt nun mal einen Ausnahmecharakter und ist der Zielrichtung entsprechend nur in diesem Hotspot, so nennen wir sie ja jetzt einfach, unter sehr hohen Hürden vorgesehen. Die Feststellung eines Hotspots kann und muss so eng und präzise wie möglich erfolgen, und das sogar bis zu Gemeindegrenzen. Wir machen davon hier keinen Gebrauch ganz offensichtlich. Und dieses Erfordernis der konkreten lokalen Betrachtung, genau das, was eigentlich der verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten muss, genau das vermissen wir. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Es war dem Bundesgesetzgeber genau diese lokale Betrachtung wichtig: Zwingende Voraussetzung ist, dass wir konkret in dem Landkreis oder in der kreisfreien Stadt die Voraussetzungen prüfen. Und auch, wenn es hart klingt, es ist eben nicht der Inzidenzwert und einiges, was Sie hier dann teilweise mitzitiert haben. Wir haben ja auch darüber gesprochen, dass wir letzten Endes nachbessern müssen, also dieses Nachbessern war aber nur ein Aufzählen der Landkreise und ein Begründungaufführen der Datenlage. Aber genau das reicht eben nicht. Ich muss konkret für die Dinge vor Ort, Maßnahmen, die ich vor Ort ergreifen möchte, den Nachweis führen. Und genau das findet nicht statt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und allein der Begriff „Hotspot“, wenn wir ihn jetzt verwenden, widerspricht ja schon einer landesweiten Regelung. Wir haben nicht die Schlagzeile verstanden, die jetzt aus der Staatskanzlei kam, M-V zu einem einzigen Hotspot bis zum Sommer erklären zu wollen. Das passt nicht zusammen, (Patrick Dahlemann, SPD: Das steht da ja auch nicht drin.) das passt nicht zusammen, ist ja im Nachgang auch korrigiert worden. Der Aufschrei war groß (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und letzten Endes haben wir darüber ja auch gemeinsam diskutieren können, und es hat sich ja auch dann noch mal etwas relativiert. Aber es ist immer noch nicht das, was der Bundesgesetzgeber regeln wollte. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und, meine Damen und Herren, die Norm unterscheidet eben auch präzise zwischen dem Vorliegen der konkreten Gefahr einerseits und dem feststellenden Beschluss durch das Landesparlament andererseits. Auch das müssen wir immer wieder betonen. Also wir müssen den Nachweis auch schon führen. Ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn wir genau für jeden Landkreis, für jede kreisfreie Stadt einen Beschluss gefasst hätten. Das wäre logisch gewesen, das wäre begründbar gewesen, (Patrick Dahlemann, SPD: Aber das tun wir doch! Das tun wir doch!) das wäre auch haltbar gewesen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das tun wir nicht. Wir packen nachher alles wieder … Schauen Sie mal in Ihre Formulierungen! (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD) Hier werden angeführt – darüber können wir eigentlich jetzt auch schon fast hinweggehen, wir sind uns inzwischen einig darüber, (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD: Ja!) was als Voraussetzung angeführt werden muss und was begründet werden muss –, aber, meine Damen und Herren, die Krankenhauskapazitäten, da müssen wir einfach noch mal darauf verweisen, dass es eben auch mildere Dinge gibt. Ich weiß, das will keiner hören, aber es kann natürlich zu einer Überlastungssituation kommen, das haben wir ja auch schon festgestellt und gehört, aber noch mal, es sind so enge Voraussetzungen daran geknüpft, dass wir im Grunde auch prüfen müssen, gibt es die Möglichkeit, dass im Falle einer Überlastung andere Krankenhäuser einspringen, gibt es für den Fall, dass die Kapazitäten hochgefahren werden, und sie werden ... (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, ich glaube sogar, die Zahlen, die Sie da noch mal korrigierend eingereicht haben, gucken wir uns Nordwestmecklenburg vielleicht noch mal an, das wird jedenfalls wahrscheinlich ein Landkreis sein, der bei einer genaueren Prüfung herausfallen würde und genau dafür spricht, ja. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genau, und genau dazu schweigt sich doch Ihr Antrag aus, was … Sie sagen ja gar nichts dazu, ob es noch zusätzliche Behandlungskapazitäten in dem Gebiet gibt. Sie sagen auch nichts dazu, ob es zum Beispiel andere Möglichkeiten gibt, auf Krankenhauskapazitäten anderer Gebietskörperschaften zurückzugreifen. Dazu lese ich überhaupt nichts in diesem Antrag. Und genau das hätten wir jetzt erwartet, und es ist zudem auch noch Voraussetzung. Und auch das ist nicht dargelegt worden, dass sich die Überlastungssituation im Vergleich zum 18.03. verändert haben muss. Da habe ich auch so meine Zweifel, ob sich das verändert hat, weil dann hat der Bundesgesetzgeber seine Maßnahmen auslaufen lassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Absolut unverständlich! Absolut unverständlich, meine Damen und Herren! Und das – ich weiß nicht, wo das hergekommen ist – ist jetzt die Sonderregelung für den Tourismus zu Ostern! Also nicht falsch verstehen, ich gönne es der Branche, die Branche hat wirklich genug gelitten in den zwei Jahren, aber es ist doch so was von unplausibel, (Enrico Schult, AfD: Genau.) so was von unplausibel, (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) völlig losgelöst plötzlich von irgendwelchen Zahlen, die wir ja vorher gemeinsam vielleicht beraten können! Für jeden einzelnen Landkreis, für jede kreisfreie Stadt liegt also komischerweise ein Hotspot nicht vor, weil Ostern ist?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Das ist doch nicht, das können Sie doch niemandem erklären! Was kommt denn als Nächstes, meine Damen und Herren? Dass wir Masken nur noch tragen an Tagen, die mit „D“ anfangen?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP – Horst Förster, AfD: Genauso ist es.) Es ist, es ist doch einfach beliebig jetzt herausgegriffen, und es kommen doch die, es kommen doch die Folgefragen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) es kommen doch die Folgefragen: Was machen wir mit Zusatzangeboten im Tourismus? Was ist mit den Spa-Bereichen? Was ist mit dem Kunst- und Kulturbereich? Ich hätte wirklich erhebliche Mühe, mir diese Regelung selbst jetzt erklären zu müssen. Und was ist tatsächlich dann auch mit den Touristen aus anderen Bundesländern, die jetzt bei uns in einem Hotspot Urlaub machen? Unter welche Regelung fallen die denn, wenn die nach Niedersachsen, wenn die nach, na, Niedersachsen vielleicht gar nicht mal, aber NRW oder in andere Bundesländer zurückkehren? (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Was haben die dann für Maßnahmen zu befürchten? Und wo werden die dann buchen in Vorbereitung auf den Osterurlaub? Im Hotspotland M-V, wo sie nicht wissen, was habe ich hinterher in meinem eigenen Bundesland für Regelungen, oder werden sie in Schleswig-Holstein buchen, wo es eben keine Hotspotregelung geben wird? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wir sind uns einig, das größte Problem der massiven Verbreitung nach wie vor der Pandemie ist, dass die Menschen die Maßnahmen immer weniger akzeptieren. Und mit solchen Dingen führen wir die Menschen immer weiter in diese Verzweiflung, dass sie sagen, ich begreife das nicht mehr, warum soll das so sein. Und genau da sind wir uns doch einig, wir müssen es besser kommunizieren. Das sind wieder Kommunikationsfehler, die hier passiert sind. Warum, wenn wir heute über einen solchen Antrag beraten, warum lesen wir in der Nacht in der Zeitung in den Onlinemagazinen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für den Tourismus? Wie gesagt, das gönne ich der Branche, das hat sie auch verdient, aber letzten Endes, die ganzen Folgewirkungen sind überhaupt nicht bedacht (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und finden hier auch gar nicht statt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und letzten Endes muss es uns doch darum geben, vulnerable Gruppen zu schützen. Auch darauf sollten wir mal ein bisschen mehr achten, die Maßnahmen vielleicht noch mal evaluieren, ob das alles erforderlich ist, um die vulnerablen Gruppen zu schützen, meine Damen und Herren. Das lässt sich nicht ableiten aus dem, was der Bundesgesetzgeber vorgeschlagen hat. Das lässt sich auch nicht aus dem ableiten, was in der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart wurde. Vielleicht hätte die FDP-Fraktion sogar noch einer Feststellung bis zum 09.04. zugestimmt, aber eine Regelung bis zum 27.04. zu schaffen, mit dramatischster Schilderung, wie wir sie hier erlebt haben, der Notwendigkeit, und dann ungeachtet dieser Schilderung der eigenen Datengrundlage Ausnahmen quasi mit zu beschließen – (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) oder jetzt machen es ja die Koalitionsfraktionen –, das halten wir tatsächlich für den falschen Weg. Schade, hier hätten wir mehr Geschlossenheit erreichen können, aber das ist hier leider heute nicht möglich. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn unsere Sondersitzungen, so wie die heutige, ja schon fast so etwas wie Routine sind im Kampf gegen Corona, dann ist es aber jedes Mal doch ein neues Analysieren der Lage, ein neues Bewerten, ein Gemeinsam-vorsichtig-Abschätzen, wie wir Schutz bieten können für die Menschen, insbesondere die besonders verletzlichen im Land, und gleichzeitig Normalität und Freiheit ermöglichen können. Und ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei allen für die Beratungen hierzu, zu dem Antrag, bedanken, insbesondere natürlich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den gemeinsamen Antrag, und wir haben uns ja vorher in der Runde der Fraktionsvorsitzenden, teilweise vertreten durch die Parlamentarischen Geschäftsführer, getroffen. Herr Domke, da steht es Ihnen natürlich immer auch frei, solche Vorschläge zu unterbreiten – oder Herrn Wulff, ich glaube, Sie waren dabei – und dann auch gemeinsam eine solche Antragsinitiative zu unterstützen. Meine Damen und Herren, dieses Abwägen, Immerwieder-neu-Bewerten, das machen wir doch von Anfang an gemeinsam hier als Landtag, seit März 2020, mit Vorsichtigkeit, mit Bedacht, nicht leichtfertig, nicht vorschnell oder vor allen Dingen in einem Irrglauben, den Stein der Weisen im Umgang mit Corona gefunden zu haben. Diesen Stein, meine Damen und Herren, den hat niemand. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Niemand weiß, wie die Varianten sich entwickeln werden, niemand weiß, wie lange es genau dauern wird. Professor Kaderali hat dazu jüngst noch einmal sehr ausführlich vorgetragen, und klar ist doch, wir alle hoffen, dass es schnell zu Ende ist. Mit Sicherheit sagen können wir aber vor allem, die Lage hat sich seit Beginn der Pandemie stark verändert. Anfangs reichten im Vergleich zu heute ja verschwindend niedrige Inzidenzen, um die Verfügbarkeit von Beatmungsplätzen knapp werden zu lassen. Und heute haben wir die höchste 7-Tage-Inzidenz seit Beginn der Aufzeichnungen, und, meine Damen und Herren, das ist ein entscheidender Punkt. Wenn alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern mit das dynamischste Infektionsgeschehen in ganz Deutschland haben, dann ist das doch ein Corona-Schwerpunkt. Dann ist das doch tatsächlich eine epidemische Lage, die wir nicht nur feststellen, sondern auch ernst nehmen und handeln müssen. Und dann ist das doch technisch so, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht, ein Hotspot. Was denn sonst?! Wegen der absolut hohen Infektionszahlen gibt es trotz, ja, glücklicherweise weniger Fällen auf der Intensivstation eine ganz große Doppelbelastung der medizinischen Einrichtungen mit vielen, vielen Patienten, mit wenig Personal. Und das gilt nicht nur für Medizin und Pflege, das gilt für die Wirtschaft insgesamt, vom ÖPNV über die Backstuben, öffentliche Verwaltung bis hin zum Zoo. Es gibt keinen Landkreis, wo es ein Krankenhaus gibt, wo die Lage nicht extrem angespannt ist. Und es ist bekannt, dass die Landesregierung für die Möglichkeit der Wiedererrichtung und des Aufrechterhaltens der Ersatzkliniken eingetreten ist. Wir haben sechs Rehakliniken am Netz in Mecklenburg-Vorpommern, wo – Stand heute – Patientinnen und Patienten versorgt werden müssen, um es in den Regelkrankenhäusern überhaupt noch zu schaffen. Das ist doch eine weiterhin ernste Situation! Meine Damen und Herren, dass wir heute insgesamt viel, viel, viel mehr Infektionen beobachten, ohne einen Zusammenbruch der Intensivversorgung zu erleben, das liegt – und auch das hat Professor Kaderali jüngst noch einmal sehr klar gemacht – wohl weniger an einer vorgeblich milderen Variante, das liegt zuallerallererst daran, dass es eine inzwischen deutliche Mehrheit der Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland gibt, die sich haben impfen lassen und die dadurch einen für sich selber schweren Verlauf oder auch eine Einweisung ins Krankenhaus über alle Altersgruppen hinweg um rund 70 Prozent reduziert haben. Und deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir auch heute, wenn wir über den Umgang mit Corona sprechen, zuerst mal allen Vernünftigen danken, die das Impfangebot angenommen haben, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die eine Maske als wirksamen Basisschutz einfach mal akzeptieren und die auch anerkennen, dass es Hygienemaßnahmen gibt, die einfach vernünftig sind, wo es keinen Zacken aus der Krone bricht, sich einfach mal selber vernünftig zu verhalten, um gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen. Und weil das so ist und wir immer abwägen, gemeinsam abwägen, setzen wir diesen Kurs der Rückkehr zur Normalität fort, aber ohne gleichzeitig wirklich jeden Schutz abzuschaffen: Mit zunehmendem Fortschreiten der Corona-Pandemie, meine Damen und Herren, wird die Verantwortung jedes und jeder Einzelnen immer größer geschrieben, und die strikten Regeln per Verordnung, die treten immer weiter in den Hintergrund. Meine Damen und Herren, bei der Aufregung in der Debatte der letzten Tage, die ja vor allem medial ausgetragen worden ist, hätte man fast denken können, der nächste Komplettlockdown, der stünde ganz unmittelbar vor der Tür. In Wirklichkeit sind wir aber in einer völlig anderen Situation. Kein Bereich, kein Bereich wird mehr geschlossen. Keine Veranstaltung muss abgesagt werden, niemand wird aufgrund seines Impfstatus ausgeschlossen, außer in Discos und „Tanzlustbarkeiten“, wie es in der Verordnung heißt, die sich explizit von selber auf eigenen Wunsch dafür entscheiden, 2G-Plus zu machen. Es geht lediglich darum, für eine weitere Zeit von zunächst vier Wochen ab Auslaufen der Übergangsregel, also bis zum 27. April, einen Basisschutz aufrechtzuerhalten und eine noch rasantere Virusausbreitung und Personalausfälle in Zeiten – und das sage ich noch mal – historisch höchster Inzidenzen zu verhindern. Durch die fortgesetzte Anwendung von Abstand, Masken und 3G und wirklich dadurch ja zumutbaren Tests für diejenigen, die sich immer noch nicht haben impfen lassen – Frau Pulz-Debler hat es gesagt –, geht es doch darum, so viel Schutz wie immer noch nötig, aber auch so viel Freiheit und Normalität wie irgendwie möglich zu bieten. Und das einzuhalten, wirkt sich übrigens auch dämpfend auf, auf, auf, auf die – Verzeihung! –, das wirkt, also diese Regeln einzuhalten, wirkt sich dämpfend aus auf die Ausfälle in den Betrieben, in den Krankenhäusern. Darunter haben doch alle zu leiden. Es darf nicht sein, dass eine kritische Infrastruktur in die Knie geht. Und sollte es durch Schutzmaßnahmen in manchen Bereichen weiterhin zu wirtschaftlichen Einbußen kommen, wird durch Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld zunächst bis Mitte des Jahres weiter geholfen. Das ist gut und richtig so.
Selbstverständlich nicht angesichts zehn Minuten für alle Fraktionen, das geht gar nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Das hätten Sie sich anders überlegen müssen im Ältestenrat. Also Gleiches gilt für die zins- und tilgungsfreie Stundung, um den Betrieben auch zu ermöglichen, über den Sommer wieder auf die Beine zu kommen. Und das gilt auch für die Kunst und die Kultur, wo die Hilfe weitergeht. Für Festivals, Klubs, Diskotheken wird entscheidend sein, durch 2G-Plus, und so ist es auch verabredet und gemeinsam besprochen, weiterhin dann auf die Maske im Innenbetrieb verzichten zu können. Meine Damen und Herren, ich möchte wirklich mit einem Appell schließen, der nicht nur heute, sondern auch mit Blick auf den kommenden Herbst hin wirklich wichtig bleibt: Alle Menschen, die können, sollten sich bitte weiter impfen und boostern lassen. Das schützt vor schweren Krankheitsverläufen und hätte, das hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft gerade eben noch mal eindeutig herausgestellt, das hätte die derzeitige Situation in den Krankenhäusern vermindern können und würde uns allen einen veränderten Blick auf die Lage und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ermöglichen. Deshalb, es geht weiter darum, auch mit Blick auf den Herbst, die Impfangebote zu nutzen und sich bis dahin vernünftig zu verhalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Und ich bitte um Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Als Mitglied im Ältestenrat möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns auf diese kurze Redezeit vereinbart haben, um trotz der laufenden Ausschusswoche die nachfolgende Beratung der Ausschüsse – es ist der Wirtschaftsausschuss, auch der Wissenschaftsausschuss – nicht weiter zu beschränken. Nur aus diesem Grund haben wir uns selber diese Redezeit auferlegt, damit wir das alles miteinander in einem schwierigen Prozess koordinieren konnten. Und da bin ich immer noch dankbar und nutze die Gelegenheit auch gleich, allen Abgeordneten für die disziplinierte Abarbeitung hier dieser Landtagssitzung zu danken. Ich hoffe, das ist nicht vorfristig, weil wir jetzt noch in die Abstimmung gehen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Weitere Wortmeldungen liegen mir also nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/538 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/538 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, CDU und FDP angenommen. Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 abstimmen. Hierzu ist seitens der Fraktion der CDU beantragt worden, über die Ziffern 1 bis 8 des Antrages auf Drucksache 8/539 einzeln abzustimmen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 5 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 5 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 6 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 6 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 7 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 7 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 8 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 8 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/539 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Dienstag, den 5. April 2022, 16:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 12:20 Uhr Es fehlten die Abgeordneten Christian Albrecht, Ann Christin von Allwörden, Dr. Till Backhaus, Christian Brade, Beatrix Hegenkötter, Birgit Hesse, Thomas de Jesus Fernandes, Nadine Julitz, Nikolaus Kramer, Constanze Oehlrich, Daniel Peters, Marc Reinhardt, Michel-Friedrich Schiefler, Jens-Holger Schneider, Jens Schulze-Wiehenbrauk, Manuele Schwesig, Daniel Seiffert, Paul-Joachim Timm und Wolfgang Waldmüller.