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Horst Förster

AfD 24.03.2022 Sitzungen 8/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist an der Zeit, die Corona-Maßnahmen zu beenden. Es ist an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Es ist an der Zeit, sich von der Corona-Betreuung durch die Landesregierung zu befreien. Es ist an der Zeit, den Bürgern ihre Freiheit und Eigenverantwortung zurückzugeben. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Es ist an der Zeit, ohne Angst und Panik mit einer Krise zurechtzukommen, die ohne das Wort „Corona“ längst keine Krise mehr wäre, jedenfalls ganz anders zu gewichten wäre. Die Pandemie, so, wie wir sie in einem mehrjährigen Abnutzungskampf erlebt haben, geht zu Ende. Der Kampf, der verbal gelegentlich in einer wahren Kriegsrhetorik mit Durchhalteparolen geführt wurde, kennt keinen Sieger. Wir haben dem Virus getrotzt und dabei zugleich viele Schäden verursacht. Am Ende wissen wir, dass wir mit dem Virus leben müssen. So richtig verinnerlicht haben wir das jedoch immer noch nicht. Wir haben heftige Auseinandersetzungen um den richtigen Weg im Kampf gegen das Virus geführt, und dabei ging es immer wieder um die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Verhältnismäßigkeit, ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaats, bedeutet, dass Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nur erlaubt sind, wenn sie wirklich notwendig und unter Berücksichtigung ihrer Folgen auch verhältnismäßig sind. Dazu bedarf es einer sorgfältigen Abwägung aller Umstände, also auch der Kollateralschäden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diese Abwägung sehe ich bei dem Antrag der Landesregierung nicht. Es fällt der Regierung offensichtlich schwer, sich in der Corona-Krise zurückzunehmen, denn damit muss sie sich zunächst von ihrer Rolle als Hüter und Beschützer ihrer von einem heimtückischen Virus bedrohten Bürger verabschieden. Indem sie die Bürger in ihre Eigenverantwortung entlässt, macht sie sich als deren Aufpasser und Betreuer überflüssig. In dieser Rolle ist es ihr gelungen, das Volk durch Panikmache und Gewöhnung gefügig zu machen. Diese Macht gibt man ungern ab, denn sie bereitet zugleich den Boden für künftige Einschränkungen, etwa im Rahmen des Klimaschutzes. Um die derzeitige Lage richtig zu beurteilen und den Blick nach vorn zu schärfen, hilft ein Blick zurück. Die Krise begann mit einer dramatischen Unterschätzung der Pandemie. Dann fehlten Masken und weiteres medizinisches Material. Dann gab es viele Tote bei den vulnerablen Gruppen, weil deren Schutz viel zu spät in den Fokus rückte. Sodann stolperte das Land von einem Lockdown in den nächsten, wobei das Brechen der nächsten Welle zum Wiederholungsfall wurde. Die immensen Kollateralschäden traten dabei in den Hintergrund. Die Situation auf den Intensivstationen wurde immer angespannter, weil das Personal massiv abgebaut wurde. Die Impfung sollte uns von dem Übel erlösen. Inzwischen stellen wir fest, dass sie bestenfalls schwere Verläufe verhindert. (Thomas Krüger, SPD: Na immerhin!) Meine Damen und Herren, die Omikron-Variante hat die Lage grundlegend verändert. Die Variante ist hoch ansteckend, hat aber im Allgemeinen einen milden Verlauf, ist also wesentlich ungefährlicher. Die Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen ist also anders zu beurteilen als bei den früheren, wesentlich gefährlicheren Varianten. Was wirklich krank macht und sogar die kritische Infrastruktur ins Wanken bringt, ist die völlig überzogene Quarantäne. Hier werden auch Leute aus dem Verkehr gezogen, die vollkommen gesund sind und keinerlei Symptome mehr haben. Das bringt Betriebe und Institutionen in erhebliche und vermeidbare Schwierigkeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die telefonische Krankschreibung, die über den 31. März verlängert werden soll, erhöht den Krankenstand ebenfalls über das tatsächliche Maß hinaus. Es glaubt doch wohl niemand, dass hier nicht auch Missbrauch geschieht, und sei es auch nur, um Sprit zu sparen, so eine konkrete Information. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein weiterer, selbst produzierter Risikofaktor ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die zu einer großen Verunsicherung bei den nicht geimpften Pflegekräften geführt hat und einen weiteren Schwund bei dem Personal befürchten lässt. Dabei ist die unzulängliche Personalausstattung der Schwachpunkt auf den Intensivstationen. Die Impfpflicht ist geradezu ein klassischer Fall für die Unverhältnismäßigkeit einer Maßnahme, denn die massenhaften Impfdurchbrüche zeigen an, dass es einen ausreichend wirksamen Impfstoff noch nicht gibt und mit der Umsetzung der Impfpflicht mehr Schaden als Nutzen angerichtet wird. Die Landesregierung begründet die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen mit den hohen Inzidenzen und der Belastung der Krankenhäuser. Diese Begründung zieht nicht. Die Inzidenzen, also die Zahl der positiven Testungen, hat für sich genommen keinen beziehungsweise nur einen geringen Aussagewert. Das gilt für die vorherrschende und relativ harmlose Omikron-Variante in besonderer Weise. Eine ernsthafte Überlastung der Intensivstationen lag zu keiner Zeit vor und liegt auch jetzt nicht vor. (Ministerin Stefanie Drese: Unglaublich! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Zudem kann sich darauf nicht berufen, wer den Personalabbau über die Jahre zulässt (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und mit eigenen, nicht zu Ende gedachten Maßnahmen die Situation weiter verschärft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ministerin Drese beklagt sich in einer Pressemitteilung darüber, dass das neue Infektionsschutzgesetz der aktuellen Corona-Lage nicht gerecht werde. Sie kritisiert vor allem die Abschaffung der Maskenpflicht in Innenbereichen. Nun, der Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht das anders. Er begründet das Auslaufen der Maßnahmen damit, dass es nicht länger vertretbar sei, die ganze Bevölkerung unter Schutz zu stellen, um eine Minderheit, die sich nicht impfen lasse, zu schützen. Damit hat er allerdings eine 180-Grad-Kehrtwende vollzogen und im Prinzip die Argumentation der AfD übernommen, denn wir haben von Beginn an gesagt, dass die vulnerablen Gruppen gezielt geschützt werden müssen, anstatt die gesamte Bevölkerung in Haft zu nehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ausgehend von der Philosophie des Impfschutzes gilt das erst recht. Jeder hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Und wer dies eigenverantwortlich ablehnt, aus welchen Gründen auch immer, hat mit dieser Entscheidung die Konsequenzen zu tragen, keine Impfnebenwirkungen zu befürchten, aber eben auch keinen Impfschutz zu haben. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Jedenfalls kann es nicht sein, so auch Lauterbach, dass die gesamte Bevölkerung dafür ihrer Freiheitsrechte beraubt wird. Das gilt ganz besonders für unsere Kinder. Es ist an der Zeit, aufzuhören, unseren Kindern hinter Masken und Dauertests ihre Unbefangenheit zu nehmen. Ich zitiere den Chef der Kinderklinik in Neubrandenburg mit dem Satz: Lasst die Kinder endlich in Ruhe und wieder unbekümmert Kinder sein, das ist ihr bester Schutz. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun komme ich zu dem Punkt, der bei einem Urteil ganz oben stünde und mit dem die Sache eigentlich erledigt wäre: Es fehlt die Rechtsgrundlage für die von der Landesregierung beantragte Entschließung, denn die sogenannte Hotspotregelung in Paragraf 28a Absatz 8 des neuen Infektionsschutzgesetzes greift hier nicht. Voraussetzung dafür ist, dass in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft durch eine epidemische Ausbreitung der Corona-Viruskrankheit die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht. (Julian Barlen, SPD: Das ist beides gegeben. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das muss so sein, das kann man nicht einfach beschließen. Eine Auslegung dahin, dass das gesamte Land oder, was dem gleichkommt, alle Landkreise zusammen jeweils als konkrete Gebietskörperschaft gesehen werden können, ist nach Wortlaut und Sinn der Regelung nicht möglich. Die Landesregierung setzt sich auch klar über die Auffassung des Bundesjustizministeriums hinweg, das klargestellt hat, dass sich ein ganzes Land nicht zum Hotspot erklären kann. Es handelt sich bei der Ermächtigungsregelung um eine Ausnahmevorschrift für eine konkrete Gebietskörperschaft des Landes, die sich nicht generalisieren lässt. Es kann immer nur um einen regional begrenzten Bereich des Landes gehen und nicht um das ganze Land. Bei der Größe unseres Landes ist auszuschließen, dass sich überall Hotspots in solcher Dichte befinden, dass das ganze Land als ein Hotspot angesehen werden kann. Der Trick, statt des Landes alle Landkreise zu benennen, ist wahrlich ein durchsichtiger Trick, der hier nicht verfängt. Und es wird ja ganz deutlich, wenn man sich die Auflistung in der Begründung des Antrags der Landesregierung ansieht. Dort sehen Sie genau, wie unterschiedlich die Lage ist. Und eine fundierte, substantiierte Begründung hätte genau evidenzbasiert auflisten müssen, wo was genau ist und warum ganz konkret an diesem konkreten Hotspot. Und das können eben nicht alle Flecken dieses Landes sein. Da muss man kein Jurist sein, um das zu begreifen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das hätte konkret dargelegt werden müssen. Ich halte es nicht für mutig, sondern für ziemlich dreist, was die Regierung hier veranstaltet. Sie überfahren in Ihrem Corona-Zug bewusst ein von Ihnen im Infektionsschutzgesetz gesetztes Haltesignal. Ihre neuen Regeln sind auf Sand gebaut, Ihr Antrag ist abzulehnen. Nun noch zum Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen: Den lehnen wir ebenfalls ab, und zwar aus folgenden Gründen: In den Ziffern 1 bis 3, da handelt es sich um wohlmeinende Hinweise. Die braucht der mündige Bürger nicht in seiner Eigenverantwortung, die ist er auch leid zu hören. In Ziffer 4 wird die Arbeitsquarantäne angesprochen, ein wichtiger Punkt, ich habe es auch schon angesprochen. Dem Vernehmen nach wird diskutiert, dass der symptomfreie Arzt im OP operieren darf. Da nur die Frage an die einrichtungsbezogene Impfpflicht beziehungsweise die, die das vertreten: Die negativ getestete, ungeimpfte Pflegerin verliert ihren Arbeitsplatz, aber der Arzt, der symptomfrei ist, soll operieren dürfen?! Da sehen Sie, welchen Irrsinn Sie hier veranstalten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die weiteren Punkte, da geht es um Unterstützungen, die sind natürlich richtig, aber es ist ja geradezu ein Hohn, wenn hier steht, man würde sehen oder nicht ausschließen, dass es weiterhin zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommt. Man kann es nicht ausschließen. Sie wissen das, Sie wissen das ganz genau! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie erzeugen Kollateralschäden ohne Ende und meinen dann, es würde besser, wenn Sie im Wege der Wiedergutmachung mit Steuergeldern Ausgleiche zahlen. Nein, so geht das nicht! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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