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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 24.03.2022 Sitzungen 8/16

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man könnte das heutige Anliegen der Sondersitzung so zusammenfassen in einem Satz, dass das Land die Möglichkeiten wahrnimmt, die ihm das Bundesgesetz noch bietet. Wir halten das für verantwortungsvoll und pragmatisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie ist die Situation im Gesetz in der Hinsicht? Zwei Jahre lang hatten wir ein Infektionsschutzgesetz, was ja ein Bundesgesetz ist, das die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat und auf dessen Grundlage diverse Maßnahmen möglich waren. Auch diese Gesetzgebung war eine Rahmengesetzgebung und hat sehr viel Abstimmungsbedarf zwischen der Bundesebene und der Länderebene gebracht. Wir sind ein föderaler Staat und das ist auch vernünftig so. Die Länderverordnungen waren in dieser Zeit der zwei Jahre Zeichen regionaler, föderaler Verantwortung. Nun läuft diese Bundesgesetzgebung aus. Der Bundesgesetzgeber verabschiedet sich von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wobei mir nicht ganz sicher ist, wo dafür eigentlich die Basis ist, aber er verabschiedet und beendet diese Situation. Das erscheint paradox und es wird jetzt die Möglichkeit eröffnet, die epidemische Lage von summierter regionaler Tragweite festzustellen. Und das führt dazu, dass die föderale Ebene, also die Länderparlamente, eine erhöhte Verantwortung haben, weil sie es sind, die jetzt sich die Frage vorlegen, ob sie diese Möglichkeit des Bundesgesetzgebers weiter nutzen. Wie ist die Situation? Die Infektionszahlen, das wissen wir alle, sind so hoch wie nie zuvor. Es sind Inzidenzen zwischen 2.000 und 3.000. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Das bedeutet zwei bis drei Prozent Neuinfektionen in der Bevölkerung pro Woche. Dabei ist die Dunkelziffer noch gar nicht berücksichtigt. Und statistisch bedeutet das im Grunde genommen, dass wir eine Durchseuchung erreichen würden in weniger als einem halben Jahr. Und wenn man das noch mal zurückvergleicht, das ist 40- bis 60-fach höher als zu der Zeit, als wir gesagt haben, für uns und die Gesundheitsämter ist die Inzidenzzahl von 50 die Zahl, die die Gesundheitsämter an den Rand der Arbeitsfähigkeit brachte. In gewisser Weise merken wir das heute auch, weil wir uns auf die Zahlen eigentlich gar nicht verlassen können. Die Dunkelziffer wird weit höher sein als das, was die Gesundheitsämter an Inzidenzen melden können, und ich glaube, inzwischen weiß das auch jeder in der Bevölkerung, weil alle Familien, die Kinder haben, alle Familien, die also Menschen in Arbeit haben, die merken ja, wie hoch eigentlich die Krankenlast ist und die Inzidenzlast allemal. Und trotzdem ist die Frage natürlich sehr wichtig, was hat sich also geändert in den letzten zwei Jahren, dass wir heute mit weniger einschränkenden Maßnahmen zurechtkommen können. Und das hängt mit der Veränderung des Virus, der aktuell uns heimsucht, zusammen. Er ist wesentlich virulenter, also wesentlich ansteckender geworden, aber vermutlich und augenscheinlich weniger gefährlich. Das ist hier auch schon festgestellt worden, nämlich weniger gefährlich hinsichtlich der Krankheitsschwere. Was im Einzelnen dafür verantwortlich ist, ist sicherlich nicht nur, dass das Virus an sich vielleicht eine weniger krank machende Wirkung hat, sondern es sind auch die Folgen der Maßnahmen, die wir getroffen haben in der Vergangenheit, nämlich zur Stärkung auch der Abwehrkräfte der Menschen, und da spielt die Impfung sicherlich eine große Rolle, obwohl wir wissen, und das muss auch immer wieder festgehalten werden, dass Impfung nicht vor Infektion und auch nicht vor Erkrankung schützt, sondern offensichtlich alles dafür spricht, dass die Krankheitsschwere geringer ist. Und das führt dazu, hat auch dazu geführt in der Bevölkerung, es gibt eine höhere Sensibilität zum Selbstschutz, weil in der Selbstverantwortung der Leute wir erleben, also der Familien, der vielen in unserem Lande, dass sie Eigenverantwortung wahrnehmen, beispielsweise auch Eigenverantwortung wahrnehmen in der Familie zum Schutz der vulnerablen Gruppen. Ich erlebe das in der eigenen Familie auch, dass die Kinder, die eine größere Wahrscheinlichkeit haben, sich jetzt zu infizieren, tatsächlich nicht so einen engen Kontakt zu den älteren Mitgliedern der Familie haben. Aber was ist gleichgeblieben in den zwei Jahren? Darauf ist auch schon hingewiesen worden. Gleichgeblieben ist die erhebliche Zusatzbelastung unseres Gesundheitssystems. Und da reicht es eben nicht zu sagen, das liegt daran, weil wir nicht genügend Kräfte auf den Intensivtherapien haben, das hätten wir auch in den zwei Jahren gar nicht schaffen können, weil die Intensivtherapie vor zwei Jahren ausgerichtet war auf den notwendigen Bedarf, den wir damals hatten, und wir wissen alle, dass die Ausbildung von zusätzlichen intensivtherapeutischen Arbeitskräften wesentlich länger als zwei Jahre dauert. Also ist so eine hingeworfene Behauptung, ihr habt ja die Intensivtherapie ausbluten lassen, wenig hilfreich in dieser Diskussion. Auch ich, der aus dem Gesundheitswesen stammt, weiß, dass an verschiedenen Stellen auch regional unterschiedlich auch der Bedarf höher ist, als er gedeckt werden konnte, auch ohne Corona. Trotzdem hilft es uns in der Diskussion in der Corona-Zeit nicht, jetzt einfach sich hinzustellen und zu sagen, das liegt daran, weil ihr die Intensivtherapie habt ausbluten lassen, sondern wir müssen pragmatisch darauf reagieren, wie das Gesundheitssystem sozusagen arbeitsfähig gehalten werden kann. Und da kommt jetzt erschwerend hinzu durch die hohen Inzidenzzahlen, dass wir nicht nur hohe Belegungszahlen in den Krankenhäusern haben, sondern wir haben auch tatsächlich durch Krankheit weniger Arbeitskräfte zurzeit zur Verfügung. Aber Erkrankte werden auch wieder gesund, das ist kein Dauerzustand. Ich habe es schon gesagt, der Bundesgesetzgeber überträgt im Infektionsschutzgesetz die Verantwortung auf die Bundesländer und wir als Landtag werden heute auf diese Verantwortung reagieren. Es sind vier Schutzmaßnahmen – Maske, Abstand, Testpflichten, Hygienekonzepte – noch möglich nach dem Paragrafen 28a Absatz 8. Und ich sage hier ausdrücklich, weil es immer gesagt wird, dort ist überhaupt nicht von Hotspot die Rede – das ist sozusagen umgangssprachlich sicherlich gut verständlich, man kann das verstehen, was Hotspot ist –, abgezielt wird dort auf die Voraussetzung, nämlich eine dynamische Infektionslage für definierte Gebietskörperschaften. Das ist ja schon gesagt worden. Und diese definierten Gebietskörperschaften können Landkreise sein. Das ist völlig klar. Es gibt in anderen Ländern noch andere definierte Gebietskörperschaften, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen sind das manchmal höhere Einheiten, aber das ist in unserem Land die definierte Gebietskörperschaft. Und keiner wird sagen, dass aus logischen Gründen nicht auch es sein kann, dass man sogar alle Gebietskörperschaften zur gleichen Zeit mit entsprechender dynamischer Infektionslage hat. Und das scheint mir gegeben. Und ich finde es insofern auch verantwortlich, heute dem zuzustimmen, weil wir eine kürzere Frist uns gesetzt haben, die möglich ist, nicht gleich für drei Monate entscheiden, sondern für einen Monat entscheiden, und dann gegebenenfalls genau an dieser Stelle betrifft es alle Gebietskörperschaften oder kann man davon abweichen. Diese Möglichkeit eröffnen wir uns und deswegen sagen wir, wir stimmen sowohl dem Regierungsantrag zu und natürlich auch dem gemeinsam mit eingebrachten Antrag der Fraktionen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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