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Katy Hoffmeister

CDU 24.03.2022 Sitzungen 8/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Seit nunmehr fast zwei Jahren beschäftigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus Parlamente und Regierungen. Die Anwendungen der Maßnahmen treffen jeden Einzelnen von uns, und das Virus hat sich mehrfach verändert und die Maßnahmen zur Eindämmung sind immer ausdifferenzierter geworden. Nur eines ist im Kern gleichgeblieben, das ist die Belastung, das ist die Sorge um das Gesundheitssystem. Einen Kollaps hat es nicht gegeben, wohl aber eine stetig hohe Belastung, zum Teil sogar eine Belastung, die an die Grenzen dessen ging, was leistbar ist – durch besondere Hygienevorschriften, durch besonders behandlungsintensive Patienten, aber auch dadurch, dass es Menschen gibt, die wissenschaftliche Evidenz leugnen und sich in einer gewissen Telegram-Trotzigkeit gefallen. (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Ja, das stimmt.) Mein Dank zu Beginn dieser Rede gilt daher jenen, die die Auswirkungen dieser Pandemie von der ersten Sekunde an hoch professionell und mit großer Ernsthaftigkeit gestemmt haben, und das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Thore Stein, AfD) Seit fast zwei Jahren sind diejenigen, die direkt mit den Folgen der Pandemie kämpfen und die zu Recht manchmal auch den Kopf darüber schütteln, wie der politische Umgang mit der Pandemie ist, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Und damit, meine Damen und Herren, komme ich zum vorliegenden Antrag. Ich werde mich in meiner Rede auf den Antrag der Landesregierung konzentrieren. Der andere, der politische Antrag, enthält fraglos wichtige und richtige Dinge, ist aber für den weiteren verordnungsrechtlichen Umgang mit der Pandemie nicht von besonders großer Relevanz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich daran erinnern, dass die Landesregierungen sehr lange sehr weitreichende Kompetenzen hatten beim Umgang mit der Pandemie. Diese Kompetenzen haben teilweise tief, sehr tief in die Grundrechte der Menschen eingegriffen, was einerseits dazu führte, dass die Parlamente zu Recht darauf pochten, ein verbrieftes Mitspracherecht zu bekommen, und andererseits die Gerichte dazu veranlasst haben, gewisse, ich will das jetzt mal umgangssprachlich nennen, Leitplanken vorzugeben, was das Verhältnis von Maßnahmen in der pandemischen Lage und grundrechtseingreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Lage angeht. Ausfluss dieser Entwicklung waren mehrere Veränderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, und die letzte dieser Veränderungen führt heute dazu, dass die Landesregierung sich heute an den Landtag mit einer Bitte wendet, einem bittenden Antrag sozusagen. Der Antrag lautet, ihr die Ermächtigung zur Aufrechterhaltung der Maßnahmen über den 2. April hinaus zu gewähren. Zu diesen Maßnahmen gehören im Wesentlichen die Themen Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, einer Bitte, meine Damen und Herren, der meine Fraktion nicht nachkommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann sich derzeit trefflich darüber streiten, ob die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die das Parlament heute absegnen soll, nicht angesichts der aktuellen Lage bundesweit und im Land erst recht sinnvoll und zweckmäßig sind oder aber eben nicht. Meine persönliche Auffassung lautet dazu, ja, wahrscheinlich sind sie es. Meine persönliche Meinung oder besser meine Wünsche sind aber nicht der Maßstab. Der Maßstab ist die Rechtsgrundlage, ist das Infektionsschutzgesetz, ist Paragraf 28a Absatz 8 und die Anwendung dieses Gesetzes. Und dieses Gesetz gibt den Anwendungsrahmen vor, und der enthält unter anderem eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die aus meiner Sicht an die Grenzen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes heranreichen, verfassungsrechtlich hohe Hürden unter anderem für die Feststellung von Hotspotregeln, die – und darauf haben Sie auch hingewiesen, Herr Förster – eine Ausnahmesituation der Ausnahme darstellen soll, und einer ganz konkreten Beschreibung in jeder einzelnen Hotspotregion bedürfen und Mittelabwägungsentscheidungen in jedem Einzelfall erfordern. Man muss wohl zu Recht zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Gesetz nicht – jedenfalls kaum – umsetzbar zu sein scheint. Das ist auch die Auffassung vieler Landesregierungen. Und es scheint so, dass Sie diesen in der Tat wohl schlichtweg nicht rechtmäßig umsetzbaren Rahmen in unzulässiger Weise nutzen wollen. Und, meine Damen und Herren von der Landesregierung, das wissen Sie wohl eigentlich auch. Ich werde nicht die Protokollerklärung vorlesen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses abgegeben hat. (Ministerin Stefanie Drese: Können Sie gern.) Und ich werde auch keine Einschätzung verlesen, die aus dem Bundesjustizministerium kommt. Das ganze Land jedenfalls zum Hotspot zu erklären – und ich weiß, meine Damen und Herren, dass Sie formal sagen, nein, es ist ja nicht das ganze Land, sondern jeder einzelne Landkreis und jede einzelne kreisfreie Stadt, (Ministerin Stefanie Drese: Genau.) in der Summe macht es aber nichts, denn es ist das ganze Land –, dieses wollen Sie erklären, um flächendeckend Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Und das, meine Damen und Herren, ist schlicht nicht das, was mit dem Bundesgesetz erreicht werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Mir leuchtet durchaus ein, dass es schwer zu erklären wäre, warum zum Beispiel in Nordwestmecklenburg ab dem 2. April in der Gastronomie gar keine Maßnahmen gelten sollen, während in Schwerin oder in Vorpommern-Greifswald Maskenpflicht und 3G gelten, zumal, das will ich deutlich sagen, meine Fraktion sich immer um möglichst einheitliche Regelungen bemüht hat, sich starkgemacht hat. Nur, eine Regel, so, wie ich sie eben skizziert habe, die würde dem Geist des Bundesgesetzes eben nicht entsprechen. Und Sie wissen so gut wie ich, dass das auch nicht meine Schuld ist, ich habe das Bundesgesetz nämlich nicht gemacht. Man kann Corona nicht per Gesetz beenden, haben Sie gerade gesagt, Frau Ministerin. Da stimme ich Ihnen zu. Aber eins ist auch klar, aufgrund dieses Gesetzes kann man diese Maßnahmen, die Sie vorhaben, schlichtweg nicht treffen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich gehe davon aus, dass Sie allerbester Absicht sind. Trotzdem ist das, was Sie vorhaben, mit sehr, sehr großer Wahrscheinlichkeit rechtlich nicht haltbar. Und deswegen kann die CDU-Fraktion dem auch nicht zustimmen. Und ich sage es leise: Aber schlimmer noch, Sie wissen alle, dass es wahrscheinlich eine ganze Weile dauern würde, bis jemand mit einer Klage vor den Gerichten Erfolg hätte. Und an dieser Stelle möglicherweise auf Zeit zu spielen, ist ein gefährlicher Weg. Ich werde auf die Details dazu nicht eingehen. Der Zweck heiligt jedenfalls nicht die Mittel, (Horst Förster, AfD: In diesem Fall nicht, nein.) in diesem Fall pervertiert er sie. Der pure Wille und der Mut, nämlich in dem Fall Ihr Mut zur Lücke, ist an dieser Stelle schlichtweg nicht angebracht. (Henning Foerster, DIE LINKE: Was ist denn Ihr Vorschlag?) Zudem – und auch das bitte ich Sie zu bedenken – werden Sie sehr wahrscheinlich das einzige Bundesland sein, das einen solchen Sonderweg beschreitet. Sonderwege, Sonderwege können in diesem Fall zu einer Sackgasse werden, und ich fürchte, in eine solche Sackgasse fahren Sie gerade. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion wird dem Antrag der Landesregierung jedenfalls nicht zustimmen, sondern ablehnen, und in der Konsequenz dessen wird es auch ein Abstimmungsverhalten geben zum Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das differenziert sein will. Deswegen beantrage ich in diesem Zusammenhang Einzelabstimmung. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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