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René Domke

FDP 24.03.2022 Sitzungen 8/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich jetzt auf die Anträge eingehe, möchte ich noch mal auch im Namen unserer Fraktion allen Bürgerinnen und Bürgern im Land danken, die ja wirklich verantwortungsvoll jetzt über eine sehr lange Zeit alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mitgetragen haben, Impfaufrufen gefolgt sind und im Wesentlichen eben auch dazu beigetragen haben, dass sehr viele Menschen in unserem Land vor einer schweren beziehungsweise sogar tödlichen Infektion bewahrt worden sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Um es aber vorwegzunehmen, die FDP-Fraktion ist dieses Mal nicht einem gemeinsamen Antrag beigetreten und sie trägt den Antrag auch nicht mit. Seit 18.03. befinden wir uns ja nunmehr in einer Übergangssituation, die noch bis zum 02.04. fortbesteht, und ich verrate hier auch kein Geheimnis, dass es auf Bundesebene ein zähes Ringen gab, dass also auch der Bundesgesetzgeber, insbesondere die Ampelkoalition, sich mit dem Problem der Maßnahmenmüdigkeit, der Nachlässigkeit, ja, und manchmal auch schon der Überforderung der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gefühlt ewig andauernden Schutzmaßnahmen sehr intensiv auseinandergesetzt hat und dass gerade auch die Änderungen der Absätze 7 und 8 jetzt in 28a Infektionsschutzgesetz sehr wohl abgewogen worden sind. Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, und jetzt kommen wir zu Ihrem Feststellungsantrag, mit dem Sie eben diese wohlüberlegten und intensiv abgewogenen Überlegungen ein Stück weit ad absurdum führen wollen. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes dafür sorgen wollen, dass tiefgreifende grundrechtseinschränkende Maßnahmen entfallen. Und das ist eben auch jetzt die Erwartungshaltung der Menschen hier im Lande und das ist auch die Erwartungshaltung vieler Branchen, die durch die Maßnahmen am stärksten betroffen sind. Den Ländern wurde für den besonderen Notfall, und das muss man immer wieder hervorheben, einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage ein Instrumentenkasten, nennen wir es mal so, an die Hand gegeben. Und das war im Übrigen der Wunsch der Ministerpräsidentenkonferenz, das ist für den Fall der lokalen, eines lokalen Ausbruchsgeschehens – und darauf müssen wir immer wieder abstellen – in einzelnen Landkreisen, ich breche es jetzt mal auf unser Bundesland herunter, oder kreisfreien Städten geregelt worden, wenn eine, und das ist die Voraussetzung, eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht, meine Damen und Herren. Und die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Instrumentenkasten trägt nun mal einen Ausnahmecharakter und ist der Zielrichtung entsprechend nur in diesem Hotspot, so nennen wir sie ja jetzt einfach, unter sehr hohen Hürden vorgesehen. Die Feststellung eines Hotspots kann und muss so eng und präzise wie möglich erfolgen, und das sogar bis zu Gemeindegrenzen. Wir machen davon hier keinen Gebrauch ganz offensichtlich. Und dieses Erfordernis der konkreten lokalen Betrachtung, genau das, was eigentlich der verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten muss, genau das vermissen wir. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Es war dem Bundesgesetzgeber genau diese lokale Betrachtung wichtig: Zwingende Voraussetzung ist, dass wir konkret in dem Landkreis oder in der kreisfreien Stadt die Voraussetzungen prüfen. Und auch, wenn es hart klingt, es ist eben nicht der Inzidenzwert und einiges, was Sie hier dann teilweise mitzitiert haben. Wir haben ja auch darüber gesprochen, dass wir letzten Endes nachbessern müssen, also dieses Nachbessern war aber nur ein Aufzählen der Landkreise und ein Begründungaufführen der Datenlage. Aber genau das reicht eben nicht. Ich muss konkret für die Dinge vor Ort, Maßnahmen, die ich vor Ort ergreifen möchte, den Nachweis führen. Und genau das findet nicht statt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und allein der Begriff „Hotspot“, wenn wir ihn jetzt verwenden, widerspricht ja schon einer landesweiten Regelung. Wir haben nicht die Schlagzeile verstanden, die jetzt aus der Staatskanzlei kam, M-V zu einem einzigen Hotspot bis zum Sommer erklären zu wollen. Das passt nicht zusammen, (Patrick Dahlemann, SPD: Das steht da ja auch nicht drin.) das passt nicht zusammen, ist ja im Nachgang auch korrigiert worden. Der Aufschrei war groß (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und letzten Endes haben wir darüber ja auch gemeinsam diskutieren können, und es hat sich ja auch dann noch mal etwas relativiert. Aber es ist immer noch nicht das, was der Bundesgesetzgeber regeln wollte. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und, meine Damen und Herren, die Norm unterscheidet eben auch präzise zwischen dem Vorliegen der konkreten Gefahr einerseits und dem feststellenden Beschluss durch das Landesparlament andererseits. Auch das müssen wir immer wieder betonen. Also wir müssen den Nachweis auch schon führen. Ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn wir genau für jeden Landkreis, für jede kreisfreie Stadt einen Beschluss gefasst hätten. Das wäre logisch gewesen, das wäre begründbar gewesen, (Patrick Dahlemann, SPD: Aber das tun wir doch! Das tun wir doch!) das wäre auch haltbar gewesen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das tun wir nicht. Wir packen nachher alles wieder … Schauen Sie mal in Ihre Formulierungen! (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD) Hier werden angeführt – darüber können wir eigentlich jetzt auch schon fast hinweggehen, wir sind uns inzwischen einig darüber, (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD: Ja!) was als Voraussetzung angeführt werden muss und was begründet werden muss –, aber, meine Damen und Herren, die Krankenhauskapazitäten, da müssen wir einfach noch mal darauf verweisen, dass es eben auch mildere Dinge gibt. Ich weiß, das will keiner hören, aber es kann natürlich zu einer Überlastungssituation kommen, das haben wir ja auch schon festgestellt und gehört, aber noch mal, es sind so enge Voraussetzungen daran geknüpft, dass wir im Grunde auch prüfen müssen, gibt es die Möglichkeit, dass im Falle einer Überlastung andere Krankenhäuser einspringen, gibt es für den Fall, dass die Kapazitäten hochgefahren werden, und sie werden ... (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, ich glaube sogar, die Zahlen, die Sie da noch mal korrigierend eingereicht haben, gucken wir uns Nordwestmecklenburg vielleicht noch mal an, das wird jedenfalls wahrscheinlich ein Landkreis sein, der bei einer genaueren Prüfung herausfallen würde und genau dafür spricht, ja. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genau, und genau dazu schweigt sich doch Ihr Antrag aus, was … Sie sagen ja gar nichts dazu, ob es noch zusätzliche Behandlungskapazitäten in dem Gebiet gibt. Sie sagen auch nichts dazu, ob es zum Beispiel andere Möglichkeiten gibt, auf Krankenhauskapazitäten anderer Gebietskörperschaften zurückzugreifen. Dazu lese ich überhaupt nichts in diesem Antrag. Und genau das hätten wir jetzt erwartet, und es ist zudem auch noch Voraussetzung. Und auch das ist nicht dargelegt worden, dass sich die Überlastungssituation im Vergleich zum 18.03. verändert haben muss. Da habe ich auch so meine Zweifel, ob sich das verändert hat, weil dann hat der Bundesgesetzgeber seine Maßnahmen auslaufen lassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Absolut unverständlich! Absolut unverständlich, meine Damen und Herren! Und das – ich weiß nicht, wo das hergekommen ist – ist jetzt die Sonderregelung für den Tourismus zu Ostern! Also nicht falsch verstehen, ich gönne es der Branche, die Branche hat wirklich genug gelitten in den zwei Jahren, aber es ist doch so was von unplausibel, (Enrico Schult, AfD: Genau.) so was von unplausibel, (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) völlig losgelöst plötzlich von irgendwelchen Zahlen, die wir ja vorher gemeinsam vielleicht beraten können! Für jeden einzelnen Landkreis, für jede kreisfreie Stadt liegt also komischerweise ein Hotspot nicht vor, weil Ostern ist?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Das ist doch nicht, das können Sie doch niemandem erklären! Was kommt denn als Nächstes, meine Damen und Herren? Dass wir Masken nur noch tragen an Tagen, die mit „D“ anfangen?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP – Horst Förster, AfD: Genauso ist es.) Es ist, es ist doch einfach beliebig jetzt herausgegriffen, und es kommen doch die, es kommen doch die Folgefragen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) es kommen doch die Folgefragen: Was machen wir mit Zusatzangeboten im Tourismus? Was ist mit den Spa-Bereichen? Was ist mit dem Kunst- und Kulturbereich? Ich hätte wirklich erhebliche Mühe, mir diese Regelung selbst jetzt erklären zu müssen. Und was ist tatsächlich dann auch mit den Touristen aus anderen Bundesländern, die jetzt bei uns in einem Hotspot Urlaub machen? Unter welche Regelung fallen die denn, wenn die nach Niedersachsen, wenn die nach, na, Niedersachsen vielleicht gar nicht mal, aber NRW oder in andere Bundesländer zurückkehren? (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Was haben die dann für Maßnahmen zu befürchten? Und wo werden die dann buchen in Vorbereitung auf den Osterurlaub? Im Hotspotland M-V, wo sie nicht wissen, was habe ich hinterher in meinem eigenen Bundesland für Regelungen, oder werden sie in Schleswig-Holstein buchen, wo es eben keine Hotspotregelung geben wird? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wir sind uns einig, das größte Problem der massiven Verbreitung nach wie vor der Pandemie ist, dass die Menschen die Maßnahmen immer weniger akzeptieren. Und mit solchen Dingen führen wir die Menschen immer weiter in diese Verzweiflung, dass sie sagen, ich begreife das nicht mehr, warum soll das so sein. Und genau da sind wir uns doch einig, wir müssen es besser kommunizieren. Das sind wieder Kommunikationsfehler, die hier passiert sind. Warum, wenn wir heute über einen solchen Antrag beraten, warum lesen wir in der Nacht in der Zeitung in den Onlinemagazinen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für den Tourismus? Wie gesagt, das gönne ich der Branche, das hat sie auch verdient, aber letzten Endes, die ganzen Folgewirkungen sind überhaupt nicht bedacht (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und finden hier auch gar nicht statt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und letzten Endes muss es uns doch darum geben, vulnerable Gruppen zu schützen. Auch darauf sollten wir mal ein bisschen mehr achten, die Maßnahmen vielleicht noch mal evaluieren, ob das alles erforderlich ist, um die vulnerablen Gruppen zu schützen, meine Damen und Herren. Das lässt sich nicht ableiten aus dem, was der Bundesgesetzgeber vorgeschlagen hat. Das lässt sich auch nicht aus dem ableiten, was in der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart wurde. Vielleicht hätte die FDP-Fraktion sogar noch einer Feststellung bis zum 09.04. zugestimmt, aber eine Regelung bis zum 27.04. zu schaffen, mit dramatischster Schilderung, wie wir sie hier erlebt haben, der Notwendigkeit, und dann ungeachtet dieser Schilderung der eigenen Datengrundlage Ausnahmen quasi mit zu beschließen – (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) oder jetzt machen es ja die Koalitionsfraktionen –, das halten wir tatsächlich für den falschen Weg. Schade, hier hätten wir mehr Geschlossenheit erreichen können, aber das ist hier leider heute nicht möglich. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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