Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 16. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit Schreiben vom 17. März 2022 hat die Landesregierung gemäß Paragraf 72 Absatz 4 die heutige Sondersitzung zu dem Thema „Aktuelle Lage ,Corona-Virusʻ“ beantragt. Als Sitzungstermin wurde der heutige Tag vorgeschlagen. Ich habe den Ältestenrat davon in Kenntnis gesetzt und das Benehmen hergestellt, am 24. März 2022 eine Sondersitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einzuberufen. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Fraktion der AfD hat für die heutige Sitzung Herrn Reuken als Schriftführer benannt. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die vorläufige Tagesordnung der 16. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Landesregierung hat einen Antrag auf Drucksache 8/538 zum Thema „Feststellung nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz“ vorgelegt. Die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag auf Drucksache 8/539 zum Thema „Corona erfordert weiterhin Schutz, Rücksichtnahme und Impfen“ vorgelegt. Diese Anträge sollen in verbundener Aussprache während dieser Sitzung beraten werden. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das sehe und höre ich nicht. Damit ist die Tagesordnung der 16. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir eine traurige Pflicht, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der ehemalige Abgeordnete Neithardt Völker aus der Fraktion der SPD am 13. März im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Herr Völker war Abgeordneter der ersten Stunde und von 1990 bis 1998 Mitglied dieses Hohen Hauses. Er engagierte sich als Fachlehrer für Chemie, Physik und Sport insbesondere in der Bildungspolitik. Dabei brannte sein Herz für den Sport. In seiner Fraktion war er sportpolitischer Sprecher und von Mai 1992 an war er Mitglied des Präsidiums des Landessportbundes. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Ich darf Sie nun bitten, sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch diese Landtagssitzung wird aufgrund der Corona-Zahlen unter besonderen Hygienebedingungen stattfinden. Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung der Präsidentin des Landtages zum Tragen einer Mund- und Nasebedeckung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist in den Sitzungen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eine Mund- und Nasebedeckung auch am Sitzplatz zu tragen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist ausreichend. Personen, die zum Beispiel mittels eines ärztlichen Attests oder durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund- und Nasebedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit. Im Plenarsaal gilt die 1G-Regelung. Zutrittsberechtigt sind nur Personen, die tagesaktuell getestet sind. Für die Testung sind begleitete Selbsttests zulässig. Der Test kann mit dem Testzertifikat nach Anlage T zu Paragraf 1a der Corona-Landesverordnung nachgewiesen werden. Die Landtagsverwaltung behält sich stichprobenartige Kontrollen der Testnachweise vor. Die Abstände zwischen den einzelnen Abgeordnetensitzplätzen sind einzuhalten. Hierauf haben Abgeordnete besonders zu achten, die vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit sind. In Abänderung der Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2021 erhalten nur Besucher Zutritt zur Besuchertribüne, die tagesaktuell getestet sind. Das gilt nicht für in sich abgeschlossene Besuchergruppen. Nach diesen Formalien rufe ich den einzigen Tagesordnungspunkt : Aktuelle Lage „Corona-Virus“ und hierzu Beratung des Antrages der Landesregierung – Feststellung nach Paragraf 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz, Drucksache 8/538, hierzu Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Corona erfordert weiterhin Schutz, Rücksichtnahme und Impfen, Drucksache 8/539, auf. Zu Beginn der Sitzung ist vereinbart worden, diese Anträge in verbundener Aussprache zu beraten. Aktuelle Lage „Corona-Virus“ Antrag der Landesregierung Feststellung nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz – Drucksache 8/538 – Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Corona erfordert weiterhin Schutz, Rücksichtnahme und Impfen – Drucksache 8/539 – Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese.
