Ich heiße Sie herzlich willkommen zur weiteren heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Vielleicht mal ganz formal am Anfang: Bitte vergessen Sie nicht, sich erneut in die Anwesenheitslisten einzutragen, das ist eine separate Sitzung. Ich begrüße herzlich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Diese Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Ziffer II des Beschlusses des Landtags vom 18. Dezember 2020 in der Drucksache 7/2459, also unserem Beteiligungsverfahren, einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der FDP, die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/2988 vor. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert. Hinsichtlich der Entschuldigungen für diese Sitzung greife ich mit Ihrem Einverständnis auf die Entschuldigungen für die Plenarsitzung am heutigen Vormittag zurück, da die Einladung zur jetzigen Sitzung sehr kurzfristig verteilt wurde und nicht davon auszugehen ist, dass berechtigte Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer an der Vormittagssitzung nicht teilgenommen haben, aber jetzt an dieser Sitzung doch teilnehmen. Danach gelten weiterhin als entschuldigt – wenn jemand doch da sein sollte, kann er dem ja widersprechen – Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Herr Abgeordneter Kowalleck, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Abgeordnete Wahl, Herr Ministerpräsident Ramelow, Herr Minister Adams, Herr Minister Prof. Dr. Hoff. Bei diesen zwei Ministern und dem Ministerpräsidenten wiederhole ich erneut, dass sie aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts hier heute nicht anwesend sein können. Ebenfalls als entschuldigt gelten Frau Ministerin Siegesmund und Herr Minister Tiefensee. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung entsprechend fort. Die Unterrichtung durch die Präsidentin in der Drucksache 7/2987 wurde im Abgeordneteninformationssystem elektronisch bereitgestellt und vereinbarungsgemäß hier im Sitzungssaal links und rechts auf den Tischen zur Abholung ausgelegt. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Das sehe ich nicht. Dann können wir mit der Tagesordnung beginnen. Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt ‑ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/2987 Möchte die antragstellende Fraktion vorab hier beginnen?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ein forma-
ler Redebeitrag?) Nein, zur Begründung. Keine Begründung?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nein, nicht
zur Begründung!) Gut. Dann eröffne ich die Aussprache. Es gibt nur normale Redebeiträge, aber dennoch, Herr Abgeordneter Montag, gebe ich Ihnen zuerst das Wort. Bitte schön.
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ab Mittwoch soll sie gelten, die neue Corona-Verordnung oder wie sie etwas euphemistisch heißt: Frühlingsverordnung. Wir haben diesen Tagesordnungspunkt einberufen, weil wir uns weiterhin Sorgen machen, Sorgen darum, wie es weitergeht in diesem Land, Sorgen, wie wir diese Pandemie nicht nur gemeinsam bekämpfen, sondern wie wir sie auch als Gesellschaft gemeinsam überstehen wollen und – das wundert Sie sicherlich nicht, wenn Liberale das ganz besonders umtreibt – dass wir eben auch eine besondere Verantwortung für die Freiheit sehen. Die – das hat Westerwelle einmal 2011, glaube ich, ganz besonders pointiert begründet – Freiheit stirbt zentimeterweise. Freiheitsbedrohungen kommen nicht immer laut daher, sondern oftmals leise, abstrakt auch in der Hoffnung und dem Vorwand, man schaffe Sicherheit. Die Freiheit wird Schritt für Schritt bedroht, vor allen Dingen dann, wenn wir unser inneres Immunsystem dagegen nicht starkmachen. Mit „wir“ meine ich vor allen Dingen uns als Parlamentarier.
(Beifall FDP)
Aber Westerwelle konnte noch nicht wissen: Freiheit stirbt auch mit dem Dilettantismus der Politik.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Den hat Herr Kemmerich schon im Sinn gehabt!) Dafür steht leider die MPK als bestes Beispiel. Dieses Gremium ist gescheitert. Die berühmt, ja fast schon berüchtigte Osterruhe gibt Zeugnis davon ab. Die Freiheit stirbt aber auch, wenn ein MP zwar Mitglied dieser MPK ist, die Beschlüsse mitträgt, aber sich im Nachhinein darüber beschwert, dass er zu den Auswirkungen eigentlich keine Informationen habe. Er hat ausweislich des Protokolls noch nicht einmal aktiv an der Debatte teilgenommen. Er hat nicht Vorlagen geprüft, er hat nicht sondiert und sorgsam abgewogen, sondern er stand als Vertreter unseres Freistaats am nächsten Tag genauso bedröppelt und nichts wissend vor dem Scherbenhaufen, den die MPK gemeinsam dort angerichtet hat.
(Beifall FDP)
Die Freiheit stirbt aber auch durch die Entmachtung des Parlaments. Wir warnen seit Langem davor. Auch diese Verordnung atmet wieder den Geist, den wir für bedenklich halten, dass nach anderthalb Jahren Pandemie die Landesregierung noch immer – diesmal in § 38 schon ab einer Inzidenz beispielsweise ab 35 – freiheitseinschränkende Maßnahmen weiterhin per Erlass und eben erneut am Parlament vorbei in Wirkung setzen kann. Aber auch die Frage der grundrechtsrelevanten Entscheidung muss zurück in die Parlamente. Die Übernahmen unbestimmter Rechtsbegriffe, die schon im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes problematisch waren, helfen da eben nicht.
(Beifall FDP)
Aber die Freiheit stirbt auch, wenn der Respekt der Regierung vor dem Parlament fehlt. Das haben wir am letzten Freitag in der gemeinsamen Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses erlebt. Wenn uns Parlamentarier 13.55 Uhr, 5 Minuten vor Beginn, 77 Seiten geänderter Dokumente erreichen, dann ist ein ordnungsgemäßes Bearbeiten für uns nicht möglich – kein Prüfen, kein sinniges Abwägen. Meine Damen und Herren, Freiheit stirbt aber auch durch Planlosigkeit. Noch immer können wir nicht verstehen, dass die Landesregierung zwar seit Anfang Februar ankündigt, einen Stufenplanentwurf zu haben, ihn aber auch dieses Mal nicht vollends in Kraft setzt, sondern wieder mal in einer kann-orientierten Regelung am Ende des Tages eben nicht mit klaren Wenn-dann-Regelungen dazu führt, dass wir in diesem Land auf einem Weg sind, der nachvollziehbar ist. Es ist problematisch, wenn die Landesregierung Modellprojekte zwar zulässt, aber nichts zur Evaluation dieser Modellprojekte sagen kann. Aber es ist auch die Perspektivlosigkeit der Menschen, die nicht mehr nachvollziehen können, was für Einschränkungen, was für Maßnahmen, was für eine Richtung die Pandemiebekämpfung in den nächsten Tagen einschlagen wird. Deswegen brauchen wir Verlässlichkeit im politischen Handeln, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und Transparenz in der Kommunikation. Wir brauchen endlich die starke Rolle der Parlamente bei der Bekämpfung der Pandemie zurück. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Montag, ich bin etwas enttäuscht von Ihrer Rede, obwohl ich gar nicht viel erwartet habe.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie können natürlich zu guter Recht kritisieren, dass die Vorlagen der Landesregierung zu kurzfristig kamen, dass man sich damit nicht vernünftig auseinandersetzen konnte. Man könnte aber auch sagen, dass man zur Vorbereitung auf eine Plenarsitzung auch einen Antrag braucht, dass man eine Regelung dafür in der Geschäftsordnung braucht und dass man das nicht innerhalb von zwei Stunden beantragen kann. Das hätten Sie an der Stelle ruhig auch selbstkritisch erwähnen können. Und dass Sie immer noch glauben, dass eine PM reicht, in der Sie ankündigen, dass Sie eine Plenarsitzung wollen, zeigt, dass Sie vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch Weiterbildungsbedarf haben. Da sollten Sie die Osterferien vielleicht nutzen, genau diese Bildungslücken zu schließen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir erleben zurzeit durchaus widersprüchliche Entwicklungen. Einerseits erleben wir rund um den aktuellen MPK-Beschluss viele Debatten darüber, was für Öffnungen notwendig werden, welche Perspektiven es braucht. Das lässt etwas außer Acht, dass wir diese Perspektiven in Thüringen für die Öffnungen durchaus auf Basis des Orientierungsrahmens oder des Vorschlags eines Orientierungsrahmens, den Wolfgang Tiefensee angestoßen hat, haben. Auf der anderen Seite stehen Zahlen, die für diese Pandemie stehen. Wir haben in Thüringen Inzidenzzahlen: Vor drei Wochen lagen die bei 135, vor zwei Wochen bei 168, vor einer Woche bei 209 und heute bei 235. Thüringen ist damit bundessweit seit Wochen ungebrochen Spitzenreiter. Das reicht aber nicht. Wenn man noch mal die Zahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten anschaut, dann sieht man in Greiz 579, im Saale-Orla-Kreis 410, im Wartburgkreis 428. Wir haben überhaupt nur noch zwölf Landkreise, die unter 200 liegen, und nur noch drei unter 100 und auch da steigt das Wachstum in den letzten Wochen exponentiell, und die sind kurz davor, diese 100er-Marke zu überschreiten.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Weil die Leu-
te von der Straße weggetestet werden, Frau Kollegin!) Da sagen einige, die Inzidenzwerte reichen uns nicht mehr aus. Da schauen wir uns andere Werte an, die in dem Zusammenhang immer wieder herangezogen werden, zum Beispiel die Belegung der Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-Patienten. Da sagen Expertinnen und Experten, wenn die zu 20 Prozent belegt sind, dann wird es kritisch. In Thüringen sind wir inzwischen bei 29 Prozent. In der letzten Woche sind die um 10 Prozent gestiegen. Dann haben wir die Impfquote. Auch die kann man natürlich heranziehen und wir haben 12 Prozent. Deutschlandweit haben wir da einen relativ guten Wert vorn an der Spitze. Da machen wir insbesondere bei den Älteren Fortschritte, und das ist auch gut, aber eben auch nicht bei denjenigen, die viele Kontakte haben, und daher hilft auch die Betrachtung des Impfwerts nur begrenzt. Es ist gut, was wir da erreicht haben, aber es hilft nur begrenzt. Was auch meiner Meinung nach zu wenig in der Betrachtung ankommt, ist momentan, wie stark Kinder von der Pandemie betroffen sind. Das heutige Protokoll aus der Hotspot-Task-Force der Landesregierung zeigt, dass die Inzidenzwerte bei Kindern von null bis vier Jahren bei über 300 liegen. Wir haben Berichte über Long-COVID bei Kindern, und ich finde, auch das muss offener diskutiert und in diese Betrachtung einbezogen werden. Ich würde mir wünschen, dass wir die Solidarität, die man in der ersten Welle für die Alten an den Tag gelegt hat, jetzt auch für die Kinder brauchen, insbesondere, weil es für die schlicht und ergreifend noch keine Impfung gibt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wenn ich mir das alles ansehe, dann verstehe ich die Öffnungsdebatte nicht. Wir sind mitten in der dritten Welle und wenn wir an einem Punkt waren, an dem Schließungen unumgänglich sind, dann ist der jetzt erreicht.
(Beifall SPD)
Ich habe den Eindruck, es gibt einige, die haben die Hoffnung, es wäre vielleicht doch nicht ganz so schlimm, wir haben keine Probleme, wenn wir nicht so viel darüber reden. Ich kann Ihnen sagen, ich bin mir sehr sicher, dem wird so nicht sein. Deswegen gibt es aus unserer Sicht auch Punkte in der Verordnung, die noch geändert werden müssen. Aus unserer Sicht gehört die Notbremse in die Verordnung.
(Beifall SPD)
Es muss klar sein, dass Schließungen notwendig sind. Es braucht hier Transparenz und es muss einen Vorrang für die Bedürfnisse von Familien und für die Fürsorge von Jungen und Alten geben. Es darf nicht sein – und das ist die Situation, die wir jetzt schon haben –, dass Schulen und Kitas in den Landkreisen geschlossen sind, ich mir aber die Nägel lackieren lassen oder im Baumarkt einkaufen gehen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach ist das kein Zustand.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem brauchen wir einheitliche Regelungen für Schulen und Kitas, auch das gehört zur Planungssicherheit. Hier muss es landesweite Vorgaben geben. Und es braucht eine landesweite Teststrategie, insbesondere für den Bereich der öffentlichen Einrichtungen, also für Kitas, für Schule, für Jugendhilfe, für Altenheime etc., damit klar ist, wie das tatsächlich auch umgesetzt werden muss. Ich glaube, dass wir genau das jetzt vereinbaren müssen. Es mag heute noch die Debatte geben, dass viele Menschen das nicht mehr wollen und dass sie die aktuelle Situation nicht mehr ertragen. Ich glaube, es ist wirklich unstrittig, dass die Situation für uns alle, für uns als Parlamentarier/-innen, aber auch für uns persönlich eine belastende Situation ist. Das erleben auch viele Menschen so. Aber ich glaube, das, was vor allem da im Raum steht, ist, dass das viele Hin und Her das Ganze unerträglich macht und dass es eben doch klar sein muss, dass, wenn die Zahlen sinken, es dann Öffnungen geben muss, aber wenn die Zahlen steigen, dann auch Schließungen wieder greifen müssen, weil das das einzige ist, um diese Pandemie dann irgendwie noch in den Griff zu kriegen. Ich glaube, dass man sich dazu auch noch mal die Zahlen vom ZDF-Politbarometer anschauen kann. Die zeigen nämlich, dass es durchaus Verständnis für die Maßnahmen gibt, wenn es quasi einen Sinnzusammenhang gibt. Wenn 18 Prozent in der letzten Woche – inzwischen 36 Prozent – sagen, dass sie sich eigentlich härtere Maßnahmen wünschen, und gleichzeitig bei denen, die sagen, sie sind gerade richtig, die Zahlen um 24 Prozent sinken und inzwischen noch bei 31 Prozent liegen, dann zeigt das die Richtung, in die der Trend geht, und es zeigt auch die Richtung, in die diese Pandemie geht. Wir sind mitten in der dritten Welle und darauf müssen wir reagieren. Das liegt in unserer Verantwortung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream! Nachdem wir uns bereits letzten Freitag sieben Stunden zur neuen Corona-Verordnung verständigt und die Beratung auch heute Morgen fortgesetzt haben, von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr, beschäftigen wir uns nun erneut mit der neuen Corona-Verordnung in Thüringen. Aus unserer Sicht ist die nochmalige Beratung hier entbehrlich,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) weil wir sagen, auch im Ausschuss besteht die Möglichkeit der öffentlichen Diskussion. Aber eines zeigt die Beratung, die wir jetzt hier durchführen: dass sich das Parlament intensiv mit den entsprechenden Verordnungen beschäftigt, wenngleich die Einflussmöglichkeiten – das haben wir auch in den letzten Wochen und Monaten erfahren müssen – auf die Inhalte gering sind. Bereits im letzten Plenum hatte ich im Rahmen der Beratung zu einem Gesetz der FDP zur Parlamentsbeteiligung über die Unzulänglichkeiten der Umsetzung der Parlamentsbeteiligung in Thüringen gesprochen. Ich wiederhole dies an dieser Stelle gern noch einmal, da von einer echten Parlamentsbeteiligung kaum zu sprechen ist.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Ihr macht
doch mit!) Zunächst wurden wir bei den Verordnungen nur im Nachgang beteiligt. Das heißt, die Verordnung wurde erlassen und danach haben wir im Ausschuss diskutiert.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD)
Wie bitte, Frau Lehmann?
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das hat
Ihr PGF mit vereinbart!) Nein, wir haben ein Verfahren vereinbart, bei dem wir natürlich zur Verordnung beraten und es dann dem Ältestenrat zugeleitet wird, aber doch nicht danach, wenn es schon erlassen ist. Das haben wir beraten. Deswegen ist es keine korrekte Umsetzung, wie wir es in der Vergangenheit durchgeführt haben. Dann haben wir die Verordnungsentwürfe bekommen, nachdem die kommunale Ebene sie erhalten hat, obwohl gerichtlich festgestellt wurde, dass ...
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Herr König. Ist Ihnen bekannt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender eben im Ältestenrat gesagt hat, dass seine Fraktion keine Veränderung des Beteiligungsverfahrens wünscht und er die ausdrückliche Einladung unserer Fraktion, darüber zu diskutieren, damit ausgeschlagen hat?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Er
hat doch gar keine Frage gestellt!)
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Eine Frage
hat er nicht gestellt!)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Darauf kann ich ganz locker antworten: Wir haben ein Parlamentsverfahren, was in seiner Theorie gut funktioniert, wenn sich alle Beteiligten an dieses Verfahren halten würden.
(Beifall CDU)
Das ist doch der entscheidende Punkt. Hier sind Defizite aufgetreten, weil die Landesregierung sich nicht daran gehalten hat, weil wir erst im Nachgang diskutiert haben, weil die Verordnung zuerst der kommunalen Ebene und im Nachgang dem Parlament zugegangen ist. Das sind doch die Probleme, die wir gehabt haben. Das Verfahren ist doch vernünftig, nur, wir müssen es auch vernünftig anwenden.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
Frau Lukasch, jetzt lassen Sie mich doch mal ausreden, es ist doch überhaupt noch nicht losgegangen. Ein bisschen Kritik muss da auch geäußert werden, wenn sie berechtigt ist. Dann hatten wir die Problematik – das hat auch Herr Montag schon angesprochen –, dass wir Tischvorlagen bekommen haben, die kurzfristig geändert waren. Vorher hat die Regierung nach der Kabinettssitzung Pressemitteilungen herausgegeben, welche Veränderungen nun stattfinden. Beim letzten Mal war aus unserer Sicht der absolute Tiefpunkt – und das will ich kurz erklären. Das Parlament hatte am 5. März den Entwurf der letzten Verordnung zugeleitet bekommen. Gleichzeitig hat es auch die kommunale Ebene bekommen und dieser Entwurf ist in die Ressortabstimmung gegangen. Da ging von der zuständigen Mitarbeiterin im Rahmen der Ressortabstimmung eine E-Mail raus: Das Kabinett hat beschlossen, den MPK-Beschluss wie folgt umzusetzen – Öffnung der körpernahen Dienstleistungen, Öffnung der Flugschulen, Definition des Haushalts, Öffnung Buchhandlungen, Öffnung Kinderschuhgeschäfte. Dann der Nebensatz: Weitere Änderungen sollen nach den Abstimmungen im Kabinett nicht vorgenommen werden. Das Kabinett hat aber vor unserer Ausschussbefassung getagt. Ist das Parlamentsbeteiligung?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die
müssen doch etwas vorlegen!)
(Beifall CDU, FDP)
Es steht klipp und klar in der Meldung: Weitere Änderungen sollen nach Abstimmung im Kabinett nicht mehr vorgenommen werden.
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja lo-
gisch, das ist doch das Verfahren!)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Ich habe es, glaube ich, ausreichend erklärt. Das ist aber das Problem, wie Parlamentsbeteiligung in Thüringen funktioniert und das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, gerade, wenn die Begründung dafür ist, dass die Thüringer Verordnung eine Woche länger geht, weil das Parlament beteiligt werden muss. Werte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion verfolgt das Ziel, die Corona-Pandemie weiter einzudämmen und ihre Negativwirkung auf die Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftliche Prosperität der Thüringerinnen und Thüringer geringstmöglich zu halten. Dabei müssen die getroffenen Maßnahmen nicht nur pandemietheoretisch sinnvoll, sondern auch umsetzbar und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats nachvollziehbar sein.
(Beifall CDU)
Anderenfalls sinkt für alle getroffenen Maßnahmen wie auch für das staatliche Handeln insgesamt die Akzeptanz. Nun frage ich Sie: Jetzt haben wir hier – das können wir auch aufführen – 35 Seiten CoronaVerordnung, dazu kommen 22 Seiten Orientierungsrahmen und 20 Seiten Stufenplan, dazu noch Erlasse, regionale Lösungen usw. Jetzt sagen Sie mir mal, ob das für die Bevölkerung verständlich ist. Ich sage Ihnen, das ist es nicht.
(Beifall CDU)
Die Bevölkerung braucht verständliche Regelungen, damit auch die Maßnahmen akzeptiert werden, und das ist hier in keinster Weise vorhanden. Das ist der Kritikpunkt, den wir auch deutlich hier an dieser Stelle äußern müssen. Hinzu kommt noch – Herr Montag hat es auch angesprochen –, wir bekommen 13.55 Uhr den Orientierungsrahmen, der eine wichtige Anlage für die neue Corona-Verordnung ist, dazu noch den Stufenplan. Dann schaut man in den Orientierungsrahmen und im Ausschuss wird was ganz anderes diskutiert oder auch zur Kenntnis gegeben als das, was im Orientierungsrahmen steht. Wenn wir zum Beispiel über die Teststrategie sprechen, dann stehen hier im Orientierungsrahmen noch viele Gründe, warum eine zentrale Beschaffung der Schnelltests für die Kindergärten wichtig ist, dass die über das Land geschieht und nicht dezentral. Im Ausschuss wurde uns was anderes gesagt. Ich kann es Ihnen mal vorlesen: „Bei einer Verlagerung der organisatorischen Verantwortung auf die Träger bleibt das Land in der finanziellen Verantwortung und müsste ein Erstattungsverfahren einrichten und umsetzen, das voraussichtlich aufwendiger wäre als eine zentrale Beschaffung. Dem TMBJS fehlen dafür die personellen und sächlichen Voraussetzungen. Im nachgeordneten Bereich […] müssten die sächlichen Voraussetzungen […] ertüchtigt und die personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine zentrale Beschaffung von Testmaterial wird voraussichtlich kostengünstiger sein als die Beschaffung durch die einzelnen Einrichtungsträger […] bzw. einzelner Kindertagespflegepersonen. Dies entlastet Träger und Kommunen und das Land bei Beschaffungs-/ Refinanzierungskosten. Eine zentrale Beschaffung erleichtert die Kalkulation der Landeskosten.“ Das sind alles Argumente im Orientierungsrahmen, die aufgeführt wurden, die für eine zentrale Beschaffung sprechen. Was machen wir? Wir machen eine dezentrale Beschaffung über die Träger, haben aber erst 13.55 Uhr, 5 Minuten bevor der Ausschuss anfängt, eingereicht und sagen im Ausschuss was anderes. Das ist Chaos, das ist kein Pandemiemanagement.
(Beifall CDU)
Da muss man sich nicht wundern, dass Maßnahmen in der Bevölkerung nicht akzeptiert werden und dass die Bevölkerung sagt, die wissen ja selber nicht mehr, was sie machen. Genau bei solchen Sachen kommt das raus. Und das ist das Problem, was wir haben. Deswegen ist auch die Kritik berechtigt, auch wenn es hier einige nicht hören wollen.
(Beifall CDU)
Des Weiteren, was noch fehlt, wenn wir über Perspektiven reden, ist zum einen natürlich die Teststrategie, wo wir uns auch eine integrierte Teststrategie des Landes wünschen. Aber was wir auch brauchen, ist natürlich eine digitale Kontaktnachverfolgung. Jetzt hat unsere Fraktion schon im September gesagt, dass wir die Luca-App als eine sinnvolle Variante erachten, die auch in Thüringen umgesetzt werden sollte. Ihr Ministerpräsident findet die App sehr gut. Gestern oder heute konnte man in der Zeitung lesen, wie sehr er gelobt hat, dass die Luca-App bei der BUGA genutzt wird. Was machen wir? Erst kommt der Oberdatenschützer der Welt, Herr Hasse, und sagt, das geht alles nicht, wir haben wieder Bedenken und das geht nicht.
(Beifall CDU)
– YouTube darf auch nicht in der Schule sein, aber das ist etwas anderes. – Die Luca-App ist datenschutzrechtlich problematisch, also wird die nicht zentral eingeführt und jetzt gehen wir erst mal ins Ausschreibungsverfahren. Aber wir wollen doch Perspektiven haben, wir wollen doch Regelungen schaffen. Wir haben seit Ewigkeiten Zeit, die Voraussetzungen für Öffnungen zu schaffen. Die wurden hier an dieser Stelle nicht geschaffen. Das sind die Hausaufgaben, die die Regierung machen muss: eine vernünftige Teststrategie für Thüringen aufzustellen, eine vernünftige digitale Nachverfolgungs-App auf den Weg zu bringen und Akzeptanz in der Bevölkerung herzustellen durch verständliche und verlässliche Maßnahmen. Dann klappt es vielleicht auch, dass wir in den Inzidenzzahlen wieder ein Stück weit tiefer kommen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, die heute zum Montagnachmittag hier noch im Plenarsaal sind, werte Vertreter der Presse! Die Reden von Herrn Montag sowie von Herrn König waren jetzt nicht so erhellend und erleuchtend, dass wir diese Plenarsitzung bräuchten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir haben bereits mehrfach – und das hat Herr König dankenswerterweise auch gesagt – darauf hingewiesen, dass wir als Parlament, als zuständige Ausschüsse – und das sind der Sozial- und der Bildungsausschuss – in den zurückliegenden fünf Monaten immer beteiligt waren, sowohl in den Verordnungsverfahren, wie es erstellt wird, aber auch in den Verfahren und den Beratungen zum Entwurf des Orientierungsplans und des Stufenplans. Ich kann mich noch sehr gut an die Dezembersitzung 2020 erinnern. Da haben wir mit großer Mehrheit hier in diesem Saal beschlossen, wie das Verfahren bei den Verordnungen ablaufen wird und wie die parlamentarische Beteiligung zu sein hat; mehrheitlich mit großer Zustimmung.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Wir nicht!)
Schon im Januar habe ich aber in den Ausschüssen erleben müssen
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir auch
nicht!) – ja, Sie haben da nicht zugestimmt; ich rede ja auch von großer Mehrheit, Herr Montag –,
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Danke, dass
Sie es erwähnen!)
(Beifall AfD)
wie Ihre Fragestellung „Kommt der Verordnungsentwurf zu schnell, zu kurz, kommt er in der richtigen Qualität, haben wir ihn zwei oder drei Tage vorher?“ immer wieder kam. Immer habe ich darauf hingewiesen, dass genau dies das Verfahren ist. Sie haben bis heute – und mein Kollege Dittes hat es gerade noch mal erwähnt – unseren gemeinsamen Umgang mit den Verfahren nicht ändern wollen. Wenn Sie es möchten, so könnten Sie es im Ältestenrat tun. Ich sage noch mal: Diese Fragen, Herr König, die Sie hier vor wenigen Minuten gestellt haben, sind alle in vielen Stunden am letzten Freitag und am heutigen Morgen gestellt und durch die Ministerin und die Staatssekretärin in Gänze beantwortet worden. Es geht sogar so weit, dass sie zugesagt hat, die Frage, die sie nicht beantworten konnte, schriftlich zu beantworten und allen Abgeordneten zukommen zu lassen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das ist
doch selbstverständlich!)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wann
denn?) Was brauchen wir denn hier an der Stelle noch mehr? Außer Spektakel und ein bisschen auf das Wahlkampfthema zu drücken, dass man hier mitgenommen werden möchte, an einer Stelle, wo es eigentlich schon gemacht worden ist. Ich kann mir vorstellen, Herr Montag, dass Sie immer noch bockig sind, bockig, wie so manches kleine Kind, dass Ihr Gesetzentwurf zur parlamentarischen Beteiligung nach Maßgabe des § 32 Infektionsschutzgesetz hier durch das Hohe Haus nicht angenommen wurde. Das ist doch eigentlich Ihr großes Ärgernis, und das hätten Sie, wenn Sie ehrlich an der Stelle gewesen wären, auch sagen müssen. Aber man hat sich anders entschieden. Ich will gern noch mal auf die Ausschusssitzungen zurückkommen, die wir am Freitag, wie gesagt, von 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr und heute Morgen durchgeführt haben. Die Fragen nach der Auslastung der ITS-Betten ist hoch und runter diskutiert worden. Wir haben heute leider lesen müssen, dass 29 Prozent dieser Betten ausgelastet sind, dass die Intensivmediziner an der Stelle schon auf Alarmstufe Rot geschalten haben und dass man eigentlich in den größeren Lockdown gehen müsste. Wir haben hoch und runter diskutiert, wie es mit den regionalen Öffnungen ist, wie es mit den Modellprojekten ist. Ja, da gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen innerhalb der verschiedenen Fraktionen, auch im Koalitionsarbeitskreis und in der Koalition. Ich denke schon, Weimar wird heute, morgen und übermorgen vielleicht ein Beispiel dafür sein, inwieweit es gut war, so eine Modellphase auf den Weg zu bringen, wenn uns die Auswertungen vorgelegt werden, und wie richtig es ist, die Luca-App an der Stelle einzusetzen. Wir haben das Thema der mobilen Impfdienste auch hoch und runter diskutiert. Die Ministerin hat uns erklärt, wie die Impfstrategie des Freistaats ist, dass am Anfang immer diejenigen standen, die in Altersheimen leben, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, die in medizinischen Berufen tätig sind, dass man die zuerst impft. Frau Ministerin hat auch darauf hingewiesen, dass natürlich, wenn mehr Impfstoff da ist – und das ist doch der Dreh- und Angelpunkt, über den wir uns eigentlich unterhalten müssten, über das Versagen der Bundesregierung bei der Beschaffung des Impfstoffs, und er soll wohl in den nächsten Wochen etwas reichlicher kommen –, dann auch mehr Impfzentren eingerichtet werden. Darüber hat sie heute Morgen oder am Freitag berichtet. Jetzt haben wir zwei große Impfzentren, einmal Gera, einmal Erfurt, weitere sind geplant und können an den Start gehen, sobald der Impfstoff da ist. Des Weiteren wurde – und das haben alle gefordert – immer wieder betont, es ist gut und wichtig, wenn die Hausärzte endlich impfen können, in die haben die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen. Das gehört zu einer Impfstrategie, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben uns auch damit auseinandergesetzt, inwieweit die Schnelltests beschafft werden und inwieweit im ÖGD-Pakt SORMAS eingesetzt wird und dass für die Kommunen, die es bis heute nicht haben, die Beschaffung des SORMAS durch die Landesregierung beauftragt wird, damit endlich eine Einheitlichkeit geschaffen werden kann, um auch Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Ich weiß gar nicht an der Stelle, was noch offengeblieben ist, außer, man will zum Montagnachmittag ein bisschen Klamauk machen und will einfach noch mal versuchen, zwei, drei Pluspunkte in der medialen Aufmerksamkeit zu erhalten. Aber wichtig ist – und das sage ich auch ganz ausdrücklich für die Fraktion Die Linke –, dass wir sowohl, was den Orientierungsrahmen, als auch, was den Stufenplan anbelangt, diese genauso als ein atmendes Papier verstehen, so wie die Situation im Moment ist. Dieser Orientierungsrahmen und dieser Stufenplan sind doch nicht in Stein gemeißelt. Je nachdem, wie sich die Inzidenzen entwickeln, werden sich auch die Möglichkeiten und die Anpassungen weiterentwickeln. Die Verordnungen, die wir immer nur für vier Wochen gemeinsam verabreden und auf den Weg bringen können, werden sich genau mit an diesem Orientierungsplan und am Stufenplan orientieren. Das, denke ich, ist ein richtiger, ein guter Weg für gemeinschaftliche Beteiligung des Parlaments bei der Beseitigung der Pandemie, der die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt. An der Stelle will ich noch mal Danke sagen, denn das kommt mir in den letzten Wochen viel zu kurz. Ich möchte nicht nur Danke sagen an die vielen Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Organisationen und Einrichtungen, die im Ehrenamt die Impfungen und ab dieser Woche die Tests durchführen, denn das ist eine große Hilfe für uns, gemeinsam die Pandemie zu beseitigen. Ich möchte auch Danke sagen an die vielen Angestellten und Mitarbeiter/-innen in den Pflegeeinrichtungen, in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen. Ich möchte natürlich auch Danke sagen an die vielen Mitarbeiter/-innen in den unterschiedlichsten Ministerien, die viele Stunden, auch Überstunden leisten, um diese Verordnung auf den Weg zu bringen. Dafür noch mal danke im Namen meiner Fraktion.
(Beifall DIE LINKE)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Zuschauer am Livestream! Zunächst einmal zur Wortmeldung von Frau Kollegin Stange: Sie fragten, was wir denn noch mehr brauchen. Frau Kollegin Stange, was wir mehr hier im Landtag brauchen, ist Mitbestimmung.
(Beifall AfD)
Wenn eine Landesregierung zusagt, im Ausschuss gestellte, offen gebliebene Fragen, schriftlich nachzureichen, dann ist das eine Selbstverständlichkeit und keine besondere Serviceleistung. Ich finde das seltsam, dass das hier irgendwie groß hervorgehoben wird. Aber in einem Punkt gebe ich Ihnen trotzdem recht: Das hat etwas von Klamauk hier, was heute am Montagnachmittag im Landtag geschieht.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie waren auch nicht im Ausschuss!) Es ist eine einigermaßen befremdliche Sitzung mit einer bemerkenswerten Debatte, zumindest bisher bemerkenswert, zu der wir zusammengekommen sind, um zu debattieren.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie wissen doch auch nicht, was wir im Ausschuss diskutiert haben! Sie waren nicht da!) Ja, worüber? Frau Rothe-Beinlich, die Ausschusssitzungen werden ja öffentlich gestreamt. Und warum wir die Ausschusssitzung verlassen haben, das wissen Sie ganz genau. Darauf werde ich auch noch eingehen. Ein konkreter Antrag der Fraktion der FDP liegt bekannterweise nicht vor, das wurde schon gesagt. Aussprachen, auch öffentliche, fanden im Ausschuss und auch soeben im Ältestenrat statt. Es ist sicherlich nicht verkehrt, dass wir alle noch einmal unsere Auffassung zur Corona-Politik der Landesund Bundesregierung hier vortragen. Besonders meine Partei hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie vieles von dem, was sich heutzutage Corona-Management schimpft, nicht mitträgt, ja ausdrücklich ablehnt. Sie wissen, dass meine Fraktion ebenfalls erhebliche Bedenken hinsichtlich des Verfahrens in den Ausschüssen hatte. Auch wir waren und sind der Auffassung, dass das, was uns dort als Parlamentsbeteiligung verkauft wird, nichts als ein Placebo ist. Deshalb – ich hatte es hier angedeutet – haben wir die Sitzung auch verlassen. Wenn wir 5 Minuten vor einer mehrstündigen Sitzung 77 Seiten neue Dokumente erhalten, zu denen wir nicht nur ausführlich Stellung nehmen sollten, aber aus denen dazu auch noch erhebliche Einschränkungen von Grundrechten und des öffentlichen Lebens hervorgehen, dann ist das eine Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetzgeber.
(Beifall AfD)
Es unterstreicht einmal mehr, mit welcher Leichtfertigkeit die Landesregierungen – es sind nämlich alle Landesregierungen und nicht nur unsere hier in Thüringen – bereit sind, Freiheitsrechte außer Kraft zu setzen. Es war daher folgerichtig, dass wir als Zeichen des Protests die Ausschusssitzung am vergangenen Freitag verlassen haben. Ich bin meinen Kollegen ausdrücklich dankbar, dass sie dieses Zeichen gesetzt haben.
(Beifall AfD)
Aber dass die Ministerpräsidentenkonferenz, Herr Kollege Montag, gescheitert ist, das müssen Sie uns nicht hier im Hause erklären, das müssen Sie Ihren Parteifreunden erklären, die an der Regierung beteiligt sind; in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, soweit ich richtig informiert bin, die dort an der Regierung beteiligt sind und die bisher jede einzelne freiheitsraubende Verordnung ihrer Landesregierung, jede durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Grundrechtseinschränkung mitgetragen haben.
(Beifall AfD)
Da brauchen Sie uns – bei allem Respekt – hier nicht mit Guido Westerwelle zu kommen und mit Ihren Gefühlen von Freiheit. Sie – und Sie behaupten von sich, hier für die Freiheit zu kämpfen – haben die Abschaffung jeder Freiheit bisher als Her Majesty‘s Most Loyal Opposition im Bundestag mitgetragen und auch hier im Landtag, zumindest bis heute Nachmittag quasi schweigend. Sie sehen wohl Ihre Felle davonschwimmen, deshalb glauben Sie, unbedingt eine Sondersitzung einberufen zu müssen, ohne dass ein Antrag hier vorliegt, ohne dass ein besonderes Anliegen vorgetragen wird.
(Beifall AfD)
Entschuldigung – das müssen Sie noch mal hier vorn erklären, Herr Montag, das ist wirklich beim besten Willen nicht nachvollziehbar. So sehr meine Fraktionskollegen und ich bestimmte Ansätze der Landesregierung zur Bekämpfung der Pandemie ablehnen – und das haben wir hier mehr als einmal deutlich gemacht –, so sehr sind wir auch davon überzeugt, dass wir uns gerade in dieser Debatte auch einigermaßen an die Tatsachen zu halten haben. Tatsache ist, dass die Landesregierung – ich möchte meinen, dass es bei der Februar-Verordnung war – dem Landtag das Angebot unterbreitet hat, die Gültigkeitsdauer extra um eine Woche zu verlängern. Wir haben uns im Ältestenrat darüber unterhalten. Keine Fraktion hat das Verfahren abgelehnt, zumindest nicht im Ältestenrat, und danach kam eine Pressemitteilung einer der hier im Hause vertretenen Fraktionen raus, in der Zeder und Mordio gebrüllt und gesagt wurde, das kann doch nicht wahr sein, alle Verordnungen bundesweit laufen an dem und dem Tag aus, nur Thüringen muss eine Woche länger warten. Nur die Landesregierung hat sich ja bemüht, dass eine längere Beratung hier im Haus stattfinden kann – ich möchte meinen, es war bei der Februarverordnung, ich habe es ja gesagt –, und das war ja auch nicht recht, das wurde dann auch abgelehnt. Meine Damen und Herren, Entschuldigung, das ist nicht konsequent, also einen Kompromiss mit der Wahrheit müssen Sie schon einigermaßen aufrechterhalten, und das haben Sie hiermit nicht getan.
(Beifall AfD)
Die Unterlagen sind uns damals zwar auch nicht pünktlich zugegangen, aber auch keine 5 Minuten vor der Sitzung. Es gab damals Zeit, zu debattieren. Das war in diesem Fall zwar anders, aber was hier stattfindet, das wird an diesem Beispiel deutlich, ist nach meiner Auffassung und nach Auffassung meiner Fraktion nichts anderes als Spiegelfechterei. Die Fraktionen, die gemeinsam mit meiner bekanntermaßen die Mehrheit hier im Haus haben und die diverse Gelegenheiten hatten, gemeinsam mit uns die Regierung in die Schranken zu weisen, tun hier heute so, als hätten sie mit der gescheiterten Corona-Politik nichts am Hut, und machen nur lauter Nebenkriegsschauplätze auf, unterhalten sich hier, ob es jetzt die Tests in den Kindergärten und in welcher Form geben soll usw. Über die tatsächliche Bedeutung des Stufenplans, des Orientierungsrahmens oder wie die sonstigen Dokumente wohl umschrieben sind, die uns täglich unsere Freiheit rauben, wird hier in den kleinsten Details debattiert, aber die große Politik und die Tatsache, dass wir die Möglichkeit hätten, hier die Regierung in die Schranken zu weisen, ignorieren Sie wissentlich und tun so, als ob Sie mit dem ganzen Unfug, der gemacht wird, nichts zu tun hätten.
(Beifall AfD)
Wir hatten doch die Chance, die wiederholten Grundrechtseinschränkungen an die Zustimmung des Landtags hier binden zu können. Wir hätten ein tatsächliches Beteiligungsverfahren hier erarbeiten können
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir haben
Vorschläge gemacht! Zwei Anträge!) und vielleicht ergibt sich ja jetzt die Möglichkeit, das in der PGF-Runde zu tun, indem die Auffassungen der Fraktionen tatsächlich Berücksichtigung finden hier im Haus.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dann müsst
Ihr mal einen Vorschlag machen!) Dagegen haben Sie sich bisher bewusst entschieden, Sie haben einem Verfahren zugestimmt, das von den rot-rot-grünen Fraktionen hier eingebracht wurde, und jetzt beschweren Sie sich, weil Ihnen das ja auch nicht recht ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir haben
dem nicht zugestimmt, Herr Braga!) Meine Damen und Herren, Entschuldigung, tun Sie bitte nicht so, als ob es anders sei. Die Sitzung heute hätten wir uns sparen können. Wenn Sie den Landtag das nächste Mal zusammentreten lassen, Herr Montag, dann stellen Sie wenigstens einen Antrag, damit alle wissen, worüber wir uns unterhalten und was Sie genau wollen, denn aus Ihrer Rede ist das definitiv nicht hervorgegangen. Das tut mir leid. Sie haben ja vielleicht noch Redezeit und können das vielleicht noch vortragen. Danke schön.
(Beifall AfD)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Freiheit ist eben auch Verantwortlichkeit, wusste schon Marie von Ebner-Eschenbach.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wer?)
Marie von Ebner-Eschenbach – Frauen kennen Sie immer nicht so in der Politik, oder? Ich kann nur sagen, als hier jemand viele Sprüche über Freiheit vom Pult gerufen, aber frei von jedem Inhalt agiert hat, glaube ich, wurde etwas Grundlegendes verwechselt. Sie wissen alle, dass auch wir nicht verhehlen können, dass wir mit den Beschlüssen der letzten MPK – und darum geht es ja eigentlich in diesem Sonderplenum, ich habe eben extra noch mal nachgeschaut – nicht wirklich zufrieden sind, schon gar nicht mit der Kommunikation und mit der kurzfristigen Rücknahme einiger Beschlüsse. Damit haben wir leider tatsächlich viel Akzeptanz verloren. Natürlich wissen wir mittlerweile auch, wie schwierig die Kompromissfindung zwischen Bund und allen Ländern mit Blick auf geeignete Corona-Maßnahmen ist und dass die MPK-Beschlüsse in der Regel nur den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellen können und uns das auf Dauer natürlich nicht genügen kann. Mit einem solchen Schlingerkurs – ich habe es eben schon gesagt – wird das Vertrauen und auch das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger verspielt, die nach einem Jahr möglicherweise pandemiemüde sind. Dabei zeigen andere Länder sehr deutlich, wie man es besser machen kann. Neuseeland zum Beispiel, wo schon seit geraumer Zeit wieder ein fast normales Leben möglich ist, hat auf umfangreiche Kommunikation und Information gesetzt, um so die Bevölkerung auch in der Phase eines strikten Lockdowns mitzunehmen. In Israel – auch dort kehrt der Alltag zurück – sehen wir das Ergebnis einer effektiven Impfkampagne. Und Portugal, um noch ein Beispiel zu nennen, besonders stark gebeutelt durch die britische Mutation hat durch einen schnellen und harten Lockdown nunmehr wieder ganz moderate Fallzahlen. Nichts von dieser Politik erleben wir allerdings im Moment von der Bundesregierung – das will ich ganz deutlich sagen. Und das, obwohl jüngste Studien zeigen, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung – meine Kollegin Diana Lehmann hat es schon gesagt – durchaus für strengere Maßnahmen bei der Pandemiebekämpfung ausspricht. Für uns kann das nur bedeuten, dass wir wenigstens auf Landesebene weiterhin ein konsequentes Pandemiemanagement umsetzen müssen. Deshalb freuen wir uns auch, dass seit letzter Woche der Stufenplan beschlossen ist, der es ermöglicht, für alle nachvollziehbare, transparente Entscheidungen zu treffen und damit sowohl Öffnungs- als auch notwendige Schließungsmaßnahmen beinhaltet. Wir hätten uns allerdings – auch das betonen wir schon seit Langem – eine konsequentere Unterscheidung zwischen Aktivitäten drinnen und draußen gewünscht, da wissenschaftlich erwiesen ist, dass Ansteckungen an der frischen Luft kaum vorkommen. Auch hätten wir es angesichts der Osterferien – ich sage jetzt mal – für sinnvoll erachtet, statt über Flüge nach Mallorca zu streiten, den Menschen kontaktarme Ferien im Ferienhaus oder auf dem Campingplatz womöglich zuzugestehen. Mindestens ebenso wichtig wie ein nachvollziehbarer Stufenplan ist es aber, „TINA“, wie wir jetzt immer alle so schön sagen, umzusetzen, also Testen, Impfen, Nachverfolgen und die Einhaltung der Abstandsregeln. Wir sind sehr froh, dass nunmehr nach den Osterferien auch die Testungen in den Grundschulen und Kindergärten vorgesehen sind, und haben uns immer dafür ausgesprochen, dass der Bildungsbereich so lange wie möglich offengelassen werden muss.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Vorgese-
hen!) Das kann aber nur funktionieren, wenn wir möglichst sichere Bedingungen für alle Beteiligten schaffen. Mit der Zulassung einfach anwendbarer Selbsttests ist es jetzt auch für medizinische Laien möglich, durch regelmäßig stattfindende Testungen Kindergärten, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sicherer zu machen und weitere Infektionen zu verhindern. Ja, es ist auch kein Geheimnis, wir hätten uns hier eine zentrale Beschaffung gewünscht, aber die hat auch ihre Tücken, wie wir alle wissen, beispielsweise im Ausschreibungsverfahren. Und wenn diese Tests in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Testverpflichtung für Lehrkräfte und Schüler/-innen ab der Sekundarstufe zu schaffen. Auch davon sind wir überzeugt, auch darüber haben wir, zumindest, die wir im Ausschuss waren, viele Stunden gemeinsam diskutiert. Für die Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte braucht es unbedingt altersgerechte und anschauliche Informationen über die Anwendung der Selbsttests, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Außerdem braucht es auch eine umfassende Teststrategie für die Bürgerinnen und Bürger in allen Kommunen. Deswegen braucht es vor Ort tatsächlich auch die Errichtung zentraler Testzentren. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen aus unserer Sicht dazu verpflichtet werden, für ihre Angestellten Tests für eine einmal wöchentliche Testung bereitzustellen. Ich jedenfalls will nicht hinnehmen, dass beispielsweise Siemens Energy erklärt, ihre Beschäftigten nicht zu testen, weil es schließlich Bürgerinnen- und Bürgertests gibt. Und da durch die Mutationen auch immer mehr Kinder betroffen sind, müssen wir überlegen, wie wir Familien besonders schützen. Frau Lehmann ist darauf eingegangen. Es ist außerdem wichtig, jetzt möglichst schnell allen ein Impfangebot zu unterbreiten. Schließlich muss die digitale Kontaktverfolgung auch stärker genutzt werden. Das dient nicht der Debatte um Lockerungen, sondern ist vielmehr ein Instrument, welches für sichere Übermittlung persönlicher Daten sorgen kann, die Gesundheitsämter und das Gesundheitssystem entlastet und somit auch einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten kann. Bis spätestens nach Ostern sollten daher thüringenweit alle Gesundheitsämter mit SORMAS arbeiten, um dies zu ermöglichen. Das Kompetenzzentrum muss personell ertüchtigt werden, die zusätzlichen Beratungsleistungen mit den Kommunen und Landkreisen durchzuführen. Grundsätzlich ist die Nutzung einer App zur Nachverfolgung zu begrüßen. Ich will ganz ehrlich sagen, ob das nun die Luca-App oder eine andere ist, auf jeden Fall muss sie datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir alle sehnen uns nach dem Ende dieser Pandemie und sind doch mitten in der dritten Welle. Die Fallzahlen steigen allerorten exponentiell an und leider auch die belegten Betten auf den Intensivstationen. Da helfen auch die Rufe mancher Parteien nach schnelleren Öffnungen nicht. Wir sind weiter davon überzeugt, dass wir die Krise nur gemeinsam bewältigen mit einem sinnvollen Gleichklang aus Testen, Impfen, Nachverfolgen und Hygienemaßnahmen und begleitet von umfangreicher Kommunikation,
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mir war auch nicht ganz klar, was heute vordergründig das Thema der Parlamentsdebatte ist. Ich nahm an, es geht um das Beteiligungsverfahren, aber es ist etwas passiert, was wir in den Ausschüssen auch haben, es geht immer um alles. Das finde ich auch in Ordnung und wichtig, aber ich glaube, man muss auch klar unterscheiden, welches Thema wohin gehört. Ich will versuchen, das an der Stelle auch noch mal zu leisten. Zunächst mal zur Parlamentsbeteiligung und zum Parlamentsverfahren: Der Landesregierung ist diese Beteiligung des Parlaments ungemein wichtig. Das können Sie daran erkennen, dass wir als Landesregierung, schon bevor irgendwas hier im Landtag beschlossen war, die Parlamentsbeteiligung in die Verordnung aufgenommen haben. Es gab noch kein geregeltes Verfahren, aber wir haben die Verordnung hier im Parlament immer vorgelegt, wir haben sie lange diskutiert und wir haben Änderungen, soweit das möglich gewesen ist, natürlich auch in die Verordnung aufgenommen. Zum Zweiten hat der Ministerpräsident immer deutlich gemacht – und das war insbesondere im Herbst der Fall –, dass er nicht bereit ist, innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz weiter über die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten zu reden, wenn nicht endlich das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene angepasst wird und hier die entsprechenden Regelungen auch getroffen werden. Es hat eine Weile gedauert, aber es kam endlich im Herbst auch dazu und darüber sind wir sehr froh, weil das natürlich die Grundlage sein muss, damit diese Regelungen, die wir hier vor Ort auch treffen, tatsächlich auch belastbar sind und wir uns an diesen orientieren können und eben auch bundeseinheitlich sich daran orientiert wird. Es gab ein Parlamentsverfahren, dass Sie gemeinsam hier beschlossen haben, an das wir uns auch halten. Ich will nachher noch mal kurz darauf eingehen, wo vielleicht auch die Schwierigkeiten liegen, aber will mich zunächst kurz auf den Redebeitrag von Herrn König konzentrieren. Herr König, ich verstehe es, wenn Sie sagen, es ist verwirrend, es ist kompliziert, es ist nicht immer nachvollziehbar, aber was Sie heute gemacht haben, ist, Sie haben alles in einen Topf geworfen, was zum Teil gar nichts mit der Verordnung zu tun hat. Sie haben den Orientierungsrahmen angesprochen, Sie haben die Teststrategie angesprochen, Sie haben Luca angesprochen, Sie haben sich über Verwaltungshandeln beschwert, Sie haben bestimmte Dinge rausgezogen, die so im Kontext für die Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Damit tragen Sie eben auch zur Verunsicherung bei.
(Beifall DIE LINKE)(Heiterkeit CDU)
Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich dargestellt, welches Problem wie beantwortet werden muss, wo die Konflikte liegen, und wir sind auch gern bereit, hier im Landtag darüber Auskunft zu geben. Aber momentan reden wir über Beteiligungsverfahren und Sie sprechen viele, viele weitere Dinge an, die in der Kürze der Zeit gar nicht behandelbar sind. Das finde ich, ehrlich gesagt, nicht ganz fair, weil Sie damit, wie gesagt, nicht nur versuchen, die Landesregierung in ein schlechtes Licht zu stellen – das sei Ihnen gestattet an der Stelle, das verwundert mich jetzt auch nicht –, sondern Sie tragen eben damit auch dazu bei, dass es für Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr nachvollziehbar ist.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Jetzt hö-
ren Sie aber auf!) Wir haben all Ihre Fragen beantwortet und wir haben Ihnen – und das will ich noch mal sagen, das ist auch der Respekt, den die Landesregierung vorm Parlament hat – am Freitag zusätzlich zu den Dokumenten – darauf gehe ich nachher noch mal kurz ein – auch den Orientierungs- und Stufenplan der Landesregierung vorgestellt. Der war für Sie nicht neu. Er war in der Form für Sie neu, aber diesen Orientierungs- und Stufenplan haben wir bereits hier im Landtag eingebracht. Wir haben ausführlich im Ausschuss darüber diskutiert. Wir haben Ihnen auch gesagt, dass natürlich jetzt noch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen ausstehen, dass der Stufenplan deswegen an diese Beschlüsse angepasst wird und dass wir diesen dann in der veränderten Form im Kabinett beraten und beschließen werden. Und weil wir am Freitag im Ausschuss auch über die Verordnung gesprochen haben und weil sie sich langfristig gesehen natürlich auch am Stufen- und Orientierungsplan orientieren muss, hat extra das Kernkabinett am Freitag getagt, um dieses Dokument noch zu beschließen und Ihnen parallel auch mit zur Verfügung zu stellen. Ja, das ist eine Herausforderung, das gebe ich durchaus zu, aber wir haben es lange im Ausschuss begründet, was den Orientierungsrahmen angeht, was den Stufenplan angeht, und Sie hatten alle Zeit der Welt, alle Fragen zu stellen, die Sie an der Stelle bewegen. Wir haben die auch alle beantwortet und natürlich reichen wir die Antworten, die wir Ihnen nicht gleich liefern können, auch nach. Und Herr Montag, dass Sie mir das jetzt hier noch mal aufs Brot schmieren, dass ich nicht gleich die Evaluierungsfaktoren von Weimar parat hatte, finde ich jetzt nicht ganz okay. Sie wissen, es gibt Evaluierungskriterien, die habe ich Ihnen auch benannt, nur die konkret von Weimar konnte ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Aber ich sage sie Ihnen gern dann noch mal extra. Lassen Sie mich etwas zum Verfahren dieser Verordnung sagen, damit das auch plastisch und nachvollziehbar wird. Es gab am 22.03. eine Ministerpräsidentenkonferenz, die Beschlüsse gefasst hat, die Sie alle nachvollziehen konnten. Sie wurden auch zeitnah über die Beschlüsse informiert und die wurden Ihnen durch die TSK, ich nehme an durch Herrn Hoff, auch zeitnah zur Verfügung gestellt. Es gab am 23.03. eine Kabinettssitzung, bei der wir uns mit dem MPK-Beschlüssen auseinandergesetzt und dann darüber beraten haben, inwiefern unsere Verordnung weiter verändert wird und inwieweit diese Beschlüsse dazu beitragen, dass es in der Verordnung noch Änderungen geben müsste. Na klar, ist es so – Sie haben jetzt eine Mail einer Mitarbeiterin aus meinem Haus zitiert; ich weiß gar nicht, wer es gewesen ist, Herr König, glaube ich –, das Kabinett hat sich also verständigt zu den Änderungen, die sie im Kabinett treffen, aber dem Kabinett ist genauso klar, dass es da eine Ressortanhörung gibt. Es gibt die Anhörung der Landkreise und der kreisfreien Städte. Es gibt die Anhörung des Parlaments. Wir haben immer nach der Kabinettsbeteiligung noch Änderungen in unserer Verordnung vorgenommen, über die ich natürlich das Kabinett dann auch informiere. Aber es war noch nie so, dass etwas an der Stelle aus dem Kabinett rausgegangen ist, was nicht dann noch mal verändert wurde. Das will ich hier an der Stelle noch mal klarstellen. Da haben Sie vielleicht den Duktus nicht ganz nachvollziehen können, aber Sie bekommen das ja selber mit, dass immer noch Änderungen vonstattengehen. Dann gab es am 24.03. das Problem, dass wir die Verordnung nicht so schnell erarbeiten konnten, weil die sogenannte Osterruhe ausstand und wir unseren Verordnungsentwurf dann an diese Osterruhe hätten anpassen müssen. Sie haben selbst erfahren, dass diese Osterruhe dann leider – ich muss schon sagen „leider“, weil ich es für wichtig gefunden hätte, hier noch mal zu einer Art stärkeren Lockdown zu kommen – nicht umgesetzt werden konnte, wir also unsere Verordnung auch noch mal umarbeiten mussten. Wir haben am 25.03. dann diese Verordnung dem Landtag zur Verfügung gestellt. Wir haben sie den anderen Ressorts zur Verfügung gestellt. Wir haben sie den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Parallel läuft dieses Verfahren. Natürlich ist es so, dass in dem Verfahren schon im Arbeitsprozess und vor der Rechtsförmlichkeitsprüfung natürlich Veränderungen einer Verordnung stattfinden. Ich habe es als sehr fair empfunden, dass ich Ihnen dann zur Ausschusssitzung immer den aktuellen Arbeitsentwurf vorlege, natürlich gekennzeichnet mit den Änderungen, die sich in diesem einen Tag, in diesen 24 Stunden oder anderthalb Tagen ergeben haben in der Verordnung. Ich habe es auch gesagt, wenn Sie das nicht wollen, wenn das zu kompliziert für Sie ist und das nicht nachvollziehbar ist, müssen wir das nicht machen, dann kann ich Ihnen ganz zum Schluss die Verordnung zur Verfügung stellen. Aber ich empfinde es als fair, Sie an den Arbeitsentwürfen teilhaben zu lassen und die Ihnen dann rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das haben wir dieses Mal auch wieder so gemacht. Jedes Mal im Ausschuss mache ich deutlich, wo jetzt eine Veränderung im Vergleich zum ersten Entwurf stattgefunden hat. Das war in diesem Fall sehr gering, es gab nämlich nur eine inhaltliche Änderung. Da ging es um das verpflichtende Testen in den Kindergärten, ansonsten gab es nur redaktionelle Änderungen. Das haben wir Ihnen an der Stelle, wie gesagt, auch deutlich gemacht. Wir haben Ihnen – das habe ich aber schon erwähnt – gleichzeitig auch den Stufenplan und den Orientierungsrahmen zur Verfügung gestellt. Ja, na klar, das ist ein Stufenplan, der dynamisch ist, denn die Welt verändert sich, die Infektionszahlen verändern sich, die Beschlüsse auf Bundesebene verändern sich. Es gibt Impfverordnungen, es gibt Testverordnungen, die keine Rücksicht auf Verordnungen nehmen oder auf unseren Stufenplan, sondern die dann sehr kurzfristig beschlossen werden, wo sich zum Teil über das Wochenende Veränderungen ergeben. Natürlich müssen wir das in unseren Entwürfen, in unseren Verordnungen und in unserem Stufenplan auch berücksichtigen. Aber, wie gesagt, die nehmen auf uns keine Rücksicht, sondern wir müssen jeden Tag, jede Woche hier Änderungen vornehmen. Das ist komplex, das sehe ich ein, aber das ist leider momentan der Fall. Wir müssen mit einer Situation leben, die eben von der Pandemie geprägt ist und wo sich fortlaufend auch weitere Veränderungen ergeben. Lassen Sie mich jetzt noch konkret zu ein paar Dingen zumindest kurz Stellung nehmen. Zum einen will ich ganz kurz noch mal auf die CDU eingehen. In Ihrer Bewertung oder in Ihrer Stellungnahme zur Verordnung haben Sie sich sehr auf das Thema „Teststrategie“ konzentriert. Ich glaube, ich konnte noch mal sehr deutlich machen, dass Sie zum Teil ein paar Dinge nicht ganz verstanden haben. Das ist auch nicht schlimm. Wir haben es ja deswegen noch mal sehr ausführlich erklärt. Aber wir können eben nicht den Jedermann-Test dafür nehmen, dass beispielsweise die Unternehmen sich an der Stelle einen schlanken Fuß machen können. Wir können auch nicht für die Unternehmen die Teststrategie aufstellen. Das müssen die Unternehmen jeweils selbst machen. Aber ich habe Ihnen auch deutlich gemacht, dass wir innerhalb des Branchendialogs genau diesen Weg gehen werden, nämlich gemeinsam mit den Unternehmen sehen, wie eine Teststrategie innerhalb des Branchendialogs und der Verfahren auch implementiert werden kann. Wir haben jetzt natürlich auch noch mal zur Kenntnis genommen, welche verschiedenen Vorschläge es aus dem Parlament für die Verordnung gegeben hat. Ich will noch mal deutlich machen, in welcher Bandbreite die sich bewegen, nämlich auf der einen Seite – und das kann ich absolut nachvollziehen – zu sagen, wir müssen die Notbremse eins zu eins in unsere Verordnung übernehmen. Ich will dazu sagen, wir haben nichts geregelt in der Verordnung, was über die sogenannte Notbremse hinausgeht. Es sind andere Länder, die in der Verantwortung sind, hier jetzt tatsächlich Schritte zurückzunehmen oder nicht zu gehen. Es sind zwei Änderungen, die wir aufgenommen haben, die einmal das Thema „Familienfreundlichkeit“ insbesondere im Blick haben, nämlich das Öffnen – und hier nehmen wir schon den Unterschied zwischen drinnen und draußen sehr ernst – von botanischen Gärten, Tierparks und Ähnlichem. Aber mehr ist leider auch – und da will ich das Thema „Reisen“ ansprechen – im MPKBeschluss nicht beschlossen worden, sondern die MPK hat gesagt, wir wollen jetzt für diesen Zeitraum keine Reisen zulassen, es geht darum, zu Hause zu bleiben – das will ich an der Stelle noch mal ganz deutlich machen. Deswegen ist in der Verordnung eben an der Stelle nichts zu finden. Auf der anderen Seite will die CDU aber, dass wir in der Verordnung „Click and Meet“ für alle Einzelhandelsgeschäfte implementieren. Auch das widerspricht erstens dem MPK-Beschluss und ist zweitens das Gegenteil von dem, was beispielsweise andere in ihren Stellungnahmen vorgeschlagen haben. Deswegen wird die Landesregierung natürlich weiterhin all die Vorschläge abwägen, sie wird sie prüfen, sie nimmt sie sehr ernst, ich nehme sie sehr ernst, und da, wo es möglich ist, werden wir sie natürlich übernehmen, da, wo es nicht möglich ist, Ihnen begründen, warum das nicht geht. Ich hoffe, dass wir in diesem guten kooperativen Verfahren auch die nächsten Verordnungen und Wochen gemeinsam bewältigen können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Durch geringfügige Überziehung der 10-minütigen Redezeit der Landesregierung gibt es jetzt noch mal weitere Redezeit, und zwar 1 Minute und 15 Sekunden könnten sich die Fraktionen von CDU und FDP noch mal zu Wort melden. Bei der Fraktion Die Linke kommen noch 1 Minute und 20 Sekunden dazu, das wären 2 Minuten und 35 Sekunden – kleine Rechenübung –, bei der AfD 2 Minuten und 40 Sekunden, also 3 Minuten und 55 Sekunden, und die SPD hat noch 30 Sekunden übrig, da wären es dann 1 Minute und 45 Sekunden. Möchte noch jemand das Wort ergreifen? Herr Abgeordneter Aust für die AfD-Fraktion.
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Montag, das war ja eine ganz interessante Auflistung an Gründen, warum Freiheit stirbt, die Sie ganz am Anfang Ihrer Rede aufgezählt haben, aber Sie haben eines vergessen: Freiheit stirbt auch durch Feigheit und Opportunismus.
(Beifall AfD)
Wenn man sich anschaut, dass Ihre Partei in Rheinland-Pfalz, in NRW, überall diese ganzen Maßnahmen mitträgt, dann muss ich sagen: ziemlich wenig Einsatz für die Freiheit für eine angeblich liberale Partei.
(Beifall AfD)
Dann haben wir auch von Ihnen gehört: Inzidenzzahlen, Inzidenzzahlen. Unsere Position ist hier klar: Dieses Maß an Freiheits- und Grundrechteeinstellung ist nicht zu rechtfertigen, nicht bei einer Inzidenz von 100, nicht bei 200 und auch nicht bei 300. Wir lehnen Ihre Politik ab.
(Beifall AfD)
Dann hat Frau Ministerin gerade eben gesagt, dass viele Fragen beantwortet wurden und es werden manche Antworten auch nachgereicht. Wenn wir uns das Protokoll dann in ein paar Tagen oder Wochen anschauen, dann wird man mal feststellen, wie viele Fragen in der Tat überhaupt nicht beantwortet werden konnten. Das war nämlich eine ganze Masse an Fragen, die dort nicht beantwortet werden konnte.
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie wa-
ren doch gar nicht da!) Ich war heute Morgen da, und da haben wir viele Fragen gestellt, die nicht beantwortet worden sind. Das nehmen Sie uns immer noch übel, so wie Sie es mir jetzt übelnehmen, dass Sie anscheinend noch mehr Überstunden machen müssen. Bleiben Sie mal ganz entspannt. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, warum es so wichtig war, dass uns diese Verordnungen und auch der Orientierungsplan rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise sind einige Sachen nicht ganz klar. Mal darf morgens eine Mensa öffnen, aber wenn der gleiche Betreiber das Ganze abends als Saalveranstaltung machen würde, wäre das verboten. Mal wurde in dieser Verordnung oder im Orientierungsplan Mund- und Nasenbedeckung mit qualifizierter Maske verwechselt und erst im Ausschuss heute Morgen ist es aufgefallen, als wir das Ganze gegengelesen haben. Meine Damen und Herren, Ihre Politik ist Chaos und rechtfertigt auf gar keinen Fall diese Freiheitseinschränkungen.
(Beifall AfD)
Seit einem Jahr haben wir jetzt diese Politik und seit einem Jahr sagen wir, dass wir für Aufklärung und für Selbstverantwortung eintreten. Die Menschen wissen jetzt seit einem Jahr, welche Gefahren dieses Virus mit sich bringt und in welchem Maße sie bereit sind, ein eigenes Risiko einzugehen. Sie sind nicht klüger als die Bürger dieses Landes, wie auch die neuen Verordnungen wieder einmal zeigen.
(Beifall AfD)
Frau Rothe-Beinlich, Sie nannten ein Zitat von Frau Ebner-Eschenbach. Ich möchte hier auch eines erwähnen: „Sei deines Willens Herr und deines Gewissens Knecht.“ Unser Gewissen verbietet, Ihrer Politik zuzustimmen.
(Beifall AfD)
Am 26. September haben wir die Wahl zwischen Hysterie und Freiheit. Wir wählen die Freiheit, wir wählen AfD. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Redebeitrag von Frau Ministerin Werner hat mich jetzt doch noch mal nach vorn gebracht, weil sie gesagt hat, wir haben uns schon mit dem Orientierungsrahmen beschäftigt, Stufenplan usw. Ja, haben wir, aber noch nicht mit der aktuellen Version, die uns erst zugeleitet wurde. Wenn Sie dann auf das Schreiben vom Landtag zur Weiterleitung noch mal genau schauen, steht da: „[…] hat die Landesregierung den Landtag mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 26. März 2021 über den ‚Thüringer Orientierungsrahmen – Weg aus der Corona-Krise‘ und den dazugehörigen Stufenplan Corona-Maßnahmen in jeweils fortgeschriebener Fassung unterrichtet“. Dabei wird ganz deutlich, dass wir den neuen aktualisierten Orientierungsrahmen und Stufenplan noch nicht diskutieren konnten. Der wurde erst am 26. zugeleitet. Das ist die Wahrheit. Dann noch ein Punkt, Frau Werner, komplexe Sachverhalte: Ich glaube, die kann die Mehrheit der Abgeordneten gut verstehen, das kann ich auch für meine Person sagen, dass ich das auch bei kurzfristiger Vorlage natürlich hinbekomme, guter Stil ist es trotzdem nicht. Wie gesagt, wir bekommen das als Abgeordnete auch hin, ohne dass wir 20, 30 Mann in der Rückhand haben, die einem die Reden schreiben.
(Beifall CDU)
Drittens: Ich meine, ich sitze hier in der vorletzten Reihe der CDU-Fraktion, wir sind Opposition. Meinen Sie denn wirklich, dass ich dazu beitrage oder dass ich dafür verantwortlich bin,
(Unruhe DIE LINKE)
dass die Maßnahmen der Landesregierung in der Bevölkerung nicht akzeptiert werden?
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Jetzt hören Sie aber auf. Ein bisschen normalen Menschenverstand, ein bisschen Realismus sollten wir schon haben, auch wenn wir hier miteinander diskutieren. Für Lösungen bin ich natürlich gern offen, aber das ist des Guten zu viel.
(Beifall CDU)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mich hat der AfD-Vortrag noch mal nach vorn getrieben. 1 Minute reicht natürlich nicht, um zu sagen, was die Kollegen in den anderen Ländern gemacht haben. Aber eins ist Fakt: Sie haben in Wahrnahme der Verantwortung, die Sie tragen, dafür gesorgt, dass es zu differenzierten Lösungen, auch differenzierten Diskussionen kommt. Und Freiheit ist eben auch Freiheit zur Verantwortung, meine Damen und Herren. An dieser Verantwortung mangelt es Ihnen bei Weitem.
(Beifall FDP)
Denn es ist niemandem geholfen, keinem Gastwirt, der nicht aufmachen kann, keinem Einzelhändler, der nicht aufmachen kann, wenn Sie sich hinstellen und so tun, als wäre Corona nichts, sondern wir müssen dafür sorgen, dass durch Impfen, durch vernünftige Strategien die Leute endlich wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Das ist unsere gemeinsame Pflicht und Schuldigkeit und unsere Aufgabe, meine Damen und Herren, und nicht Ihr Coronaleugnen. Danke schön.
(Beifall CDU, FDP)
deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen
Gibt es noch weitere Wünsche nach einem Redebeitrag? Das sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und auch gleichzeitig den Tagesordnungspunkt dieses Plenums. Ich habe damit die Aufgabe, auch gleich die Plenarsitzung zu schließen. Bevor ich das tue, weise ich Sie darauf hin, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen am 21., 22. und 23. April 2021 stattfinden. Dazwischen liegt das Osterfest. Bleiben Sie gesund und bis bald!
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dorothea! Kannst du noch sagen, wo der Finanzausschuss tagt!) Es findet jetzt noch eine Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses im Raum F 101 statt. Ich schließe die Sitzung.