Dorothea Marx
Ich heiße Sie herzlich willkommen zur weiteren heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Vielleicht mal ganz formal am Anfang: Bitte vergessen Sie nicht, sich erneut in die Anwesenheitslisten einzutragen, das ist eine separate Sitzung. Ich begrüße herzlich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Diese Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Ziffer II des Beschlusses des Landtags vom 18. Dezember 2020 in der Drucksache 7/2459, also unserem Beteiligungsverfahren, einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der FDP, die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/2988 vor. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert. Hinsichtlich der Entschuldigungen für diese Sitzung greife ich mit Ihrem Einverständnis auf die Entschuldigungen für die Plenarsitzung am heutigen Vormittag zurück, da die Einladung zur jetzigen Sitzung sehr kurzfristig verteilt wurde und nicht davon auszugehen ist, dass berechtigte Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer an der Vormittagssitzung nicht teilgenommen haben, aber jetzt an dieser Sitzung doch teilnehmen. Danach gelten weiterhin als entschuldigt – wenn jemand doch da sein sollte, kann er dem ja widersprechen – Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Herr Abgeordneter Kowalleck, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Abgeordnete Wahl, Herr Ministerpräsident Ramelow, Herr Minister Adams, Herr Minister Prof. Dr. Hoff. Bei diesen zwei Ministern und dem Ministerpräsidenten wiederhole ich erneut, dass sie aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts hier heute nicht anwesend sein können. Ebenfalls als entschuldigt gelten Frau Ministerin Siegesmund und Herr Minister Tiefensee. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung entsprechend fort. Die Unterrichtung durch die Präsidentin in der Drucksache 7/2987 wurde im Abgeordneteninformationssystem elektronisch bereitgestellt und vereinbarungsgemäß hier im Sitzungssaal links und rechts auf den Tischen zur Abholung ausgelegt. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Das sehe ich nicht. Dann können wir mit der Tagesordnung beginnen. Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt ‑ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/2987 Möchte die antragstellende Fraktion vorab hier beginnen?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ein forma-
ler Redebeitrag?) Nein, zur Begründung. Keine Begründung?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nein, nicht
zur Begründung!) Gut. Dann eröffne ich die Aussprache. Es gibt nur normale Redebeiträge, aber dennoch, Herr Abgeordneter Montag, gebe ich Ihnen zuerst das Wort. Bitte schön.
