thueringer-landtag.de ↗

Heike Werner

29.03.2021 Sitzungen 7/41

deskanzlerin am 22. März 2021 und dessen Umsetzung im Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mir war auch nicht ganz klar, was heute vordergründig das Thema der Parlamentsdebatte ist. Ich nahm an, es geht um das Beteiligungsverfahren, aber es ist etwas passiert, was wir in den Ausschüssen auch haben, es geht immer um alles. Das finde ich auch in Ordnung und wichtig, aber ich glaube, man muss auch klar unterscheiden, welches Thema wohin gehört. Ich will versuchen, das an der Stelle auch noch mal zu leisten. Zunächst mal zur Parlamentsbeteiligung und zum Parlamentsverfahren: Der Landesregierung ist diese Beteiligung des Parlaments ungemein wichtig. Das können Sie daran erkennen, dass wir als Landesregierung, schon bevor irgendwas hier im Landtag beschlossen war, die Parlamentsbeteiligung in die Verordnung aufgenommen haben. Es gab noch kein geregeltes Verfahren, aber wir haben die Verordnung hier im Parlament immer vorgelegt, wir haben sie lange diskutiert und wir haben Änderungen, soweit das möglich gewesen ist, natürlich auch in die Verordnung aufgenommen. Zum Zweiten hat der Ministerpräsident immer deutlich gemacht – und das war insbesondere im Herbst der Fall –, dass er nicht bereit ist, innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz weiter über die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten zu reden, wenn nicht endlich das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene angepasst wird und hier die entsprechenden Regelungen auch getroffen werden. Es hat eine Weile gedauert, aber es kam endlich im Herbst auch dazu und darüber sind wir sehr froh, weil das natürlich die Grundlage sein muss, damit diese Regelungen, die wir hier vor Ort auch treffen, tatsächlich auch belastbar sind und wir uns an diesen orientieren können und eben auch bundeseinheitlich sich daran orientiert wird. Es gab ein Parlamentsverfahren, dass Sie gemeinsam hier beschlossen haben, an das wir uns auch halten. Ich will nachher noch mal kurz darauf eingehen, wo vielleicht auch die Schwierigkeiten liegen, aber will mich zunächst kurz auf den Redebeitrag von Herrn König konzentrieren. Herr König, ich verstehe es, wenn Sie sagen, es ist verwirrend, es ist kompliziert, es ist nicht immer nachvollziehbar, aber was Sie heute gemacht haben, ist, Sie haben alles in einen Topf geworfen, was zum Teil gar nichts mit der Verordnung zu tun hat. Sie haben den Orientierungsrahmen angesprochen, Sie haben die Teststrategie angesprochen, Sie haben Luca angesprochen, Sie haben sich über Verwaltungshandeln beschwert, Sie haben bestimmte Dinge rausgezogen, die so im Kontext für die Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Damit tragen Sie eben auch zur Verunsicherung bei. (Beifall DIE LINKE) (Heiterkeit CDU) Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich dargestellt, welches Problem wie beantwortet werden muss, wo die Konflikte liegen, und wir sind auch gern bereit, hier im Landtag darüber Auskunft zu geben. Aber momentan reden wir über Beteiligungsverfahren und Sie sprechen viele, viele weitere Dinge an, die in der Kürze der Zeit gar nicht behandelbar sind. Das finde ich, ehrlich gesagt, nicht ganz fair, weil Sie damit, wie gesagt, nicht nur versuchen, die Landesregierung in ein schlechtes Licht zu stellen – das sei Ihnen gestattet an der Stelle, das verwundert mich jetzt auch nicht –, sondern Sie tragen eben damit auch dazu bei, dass es für Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr nachvollziehbar ist. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Jetzt hö- ren Sie aber auf!) Wir haben all Ihre Fragen beantwortet und wir haben Ihnen – und das will ich noch mal sagen, das ist auch der Respekt, den die Landesregierung vorm Parlament hat – am Freitag zusätzlich zu den Dokumenten – darauf gehe ich nachher noch mal kurz ein – auch den Orientierungs- und Stufenplan der Landesregierung vorgestellt. Der war für Sie nicht neu. Er war in der Form für Sie neu, aber diesen Orientierungs- und Stufenplan haben wir bereits hier im Landtag eingebracht. Wir haben ausführlich im Ausschuss darüber diskutiert. Wir haben Ihnen auch gesagt, dass natürlich jetzt noch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen ausstehen, dass der Stufenplan deswegen an diese Beschlüsse angepasst wird und dass wir diesen dann in der veränderten Form im Kabinett beraten und beschließen werden. Und weil wir am Freitag im Ausschuss auch über die Verordnung gesprochen haben und weil sie sich langfristig gesehen natürlich auch am Stufen- und Orientierungsplan orientieren muss, hat extra das Kernkabinett am Freitag getagt, um dieses Dokument noch zu beschließen und Ihnen parallel auch mit zur Verfügung zu stellen. Ja, das ist eine Herausforderung, das gebe ich durchaus zu, aber wir haben es lange im Ausschuss begründet, was den Orientierungsrahmen angeht, was den Stufenplan angeht, und Sie hatten alle Zeit der Welt, alle Fragen zu stellen, die Sie an der Stelle bewegen. Wir haben die auch alle beantwortet und natürlich reichen wir die Antworten, die wir Ihnen nicht gleich liefern können, auch nach. Und Herr Montag, dass Sie mir das jetzt hier noch mal aufs Brot schmieren, dass ich nicht gleich die Evaluierungsfaktoren von Weimar parat hatte, finde ich jetzt nicht ganz okay. Sie wissen, es gibt Evaluierungskriterien, die habe ich Ihnen auch benannt, nur die konkret von Weimar konnte ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Aber ich sage sie Ihnen gern dann noch mal extra. Lassen Sie mich etwas zum Verfahren dieser Verordnung sagen, damit das auch plastisch und nachvollziehbar wird. Es gab am 22.03. eine Ministerpräsidentenkonferenz, die Beschlüsse gefasst hat, die Sie alle nachvollziehen konnten. Sie wurden auch zeitnah über die Beschlüsse informiert und die wurden Ihnen durch die TSK, ich nehme an durch Herrn Hoff, auch zeitnah zur Verfügung gestellt. Es gab am 23.03. eine Kabinettssitzung, bei der wir uns mit dem MPK-Beschlüssen auseinandergesetzt und dann darüber beraten haben, inwiefern unsere Verordnung weiter verändert wird und inwieweit diese Beschlüsse dazu beitragen, dass es in der Verordnung noch Änderungen geben müsste. Na klar, ist es so – Sie haben jetzt eine Mail einer Mitarbeiterin aus meinem Haus zitiert; ich weiß gar nicht, wer es gewesen ist, Herr König, glaube ich –, das Kabinett hat sich also verständigt zu den Änderungen, die sie im Kabinett treffen, aber dem Kabinett ist genauso klar, dass es da eine Ressortanhörung gibt. Es gibt die Anhörung der Landkreise und der kreisfreien Städte. Es gibt die Anhörung des Parlaments. Wir haben immer nach der Kabinettsbeteiligung noch Änderungen in unserer Verordnung vorgenommen, über die ich natürlich das Kabinett dann auch informiere. Aber es war noch nie so, dass etwas an der Stelle aus dem Kabinett rausgegangen ist, was nicht dann noch mal verändert wurde. Das will ich hier an der Stelle noch mal klarstellen. Da haben Sie vielleicht den Duktus nicht ganz nachvollziehen können, aber Sie bekommen das ja selber mit, dass immer noch Änderungen vonstattengehen. Dann gab es am 24.03. das Problem, dass wir die Verordnung nicht so schnell erarbeiten konnten, weil die sogenannte Osterruhe ausstand und wir unseren Verordnungsentwurf dann an diese Osterruhe hätten anpassen müssen. Sie haben selbst erfahren, dass diese Osterruhe dann leider – ich muss schon sagen „leider“, weil ich es für wichtig gefunden hätte, hier noch mal zu einer Art stärkeren Lockdown zu kommen – nicht umgesetzt werden konnte, wir also unsere Verordnung auch noch mal umarbeiten mussten. Wir haben am 25.03. dann diese Verordnung dem Landtag zur Verfügung gestellt. Wir haben sie den anderen Ressorts zur Verfügung gestellt. Wir haben sie den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Parallel läuft dieses Verfahren. Natürlich ist es so, dass in dem Verfahren schon im Arbeitsprozess und vor der Rechtsförmlichkeitsprüfung natürlich Veränderungen einer Verordnung stattfinden. Ich habe es als sehr fair empfunden, dass ich Ihnen dann zur Ausschusssitzung immer den aktuellen Arbeitsentwurf vorlege, natürlich gekennzeichnet mit den Änderungen, die sich in diesem einen Tag, in diesen 24 Stunden oder anderthalb Tagen ergeben haben in der Verordnung. Ich habe es auch gesagt, wenn Sie das nicht wollen, wenn das zu kompliziert für Sie ist und das nicht nachvollziehbar ist, müssen wir das nicht machen, dann kann ich Ihnen ganz zum Schluss die Verordnung zur Verfügung stellen. Aber ich empfinde es als fair, Sie an den Arbeitsentwürfen teilhaben zu lassen und die Ihnen dann rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das haben wir dieses Mal auch wieder so gemacht. Jedes Mal im Ausschuss mache ich deutlich, wo jetzt eine Veränderung im Vergleich zum ersten Entwurf stattgefunden hat. Das war in diesem Fall sehr gering, es gab nämlich nur eine inhaltliche Änderung. Da ging es um das verpflichtende Testen in den Kindergärten, ansonsten gab es nur redaktionelle Änderungen. Das haben wir Ihnen an der Stelle, wie gesagt, auch deutlich gemacht. Wir haben Ihnen – das habe ich aber schon erwähnt – gleichzeitig auch den Stufenplan und den Orientierungsrahmen zur Verfügung gestellt. Ja, na klar, das ist ein Stufenplan, der dynamisch ist, denn die Welt verändert sich, die Infektionszahlen verändern sich, die Beschlüsse auf Bundesebene verändern sich. Es gibt Impfverordnungen, es gibt Testverordnungen, die keine Rücksicht auf Verordnungen nehmen oder auf unseren Stufenplan, sondern die dann sehr kurzfristig beschlossen werden, wo sich zum Teil über das Wochenende Veränderungen ergeben. Natürlich müssen wir das in unseren Entwürfen, in unseren Verordnungen und in unserem Stufenplan auch berücksichtigen. Aber, wie gesagt, die nehmen auf uns keine Rücksicht, sondern wir müssen jeden Tag, jede Woche hier Änderungen vornehmen. Das ist komplex, das sehe ich ein, aber das ist leider momentan der Fall. Wir müssen mit einer Situation leben, die eben von der Pandemie geprägt ist und wo sich fortlaufend auch weitere Veränderungen ergeben. Lassen Sie mich jetzt noch konkret zu ein paar Dingen zumindest kurz Stellung nehmen. Zum einen will ich ganz kurz noch mal auf die CDU eingehen. In Ihrer Bewertung oder in Ihrer Stellungnahme zur Verordnung haben Sie sich sehr auf das Thema „Teststrategie“ konzentriert. Ich glaube, ich konnte noch mal sehr deutlich machen, dass Sie zum Teil ein paar Dinge nicht ganz verstanden haben. Das ist auch nicht schlimm. Wir haben es ja deswegen noch mal sehr ausführlich erklärt. Aber wir können eben nicht den Jedermann-Test dafür nehmen, dass beispielsweise die Unternehmen sich an der Stelle einen schlanken Fuß machen können. Wir können auch nicht für die Unternehmen die Teststrategie aufstellen. Das müssen die Unternehmen jeweils selbst machen. Aber ich habe Ihnen auch deutlich gemacht, dass wir innerhalb des Branchendialogs genau diesen Weg gehen werden, nämlich gemeinsam mit den Unternehmen sehen, wie eine Teststrategie innerhalb des Branchendialogs und der Verfahren auch implementiert werden kann. Wir haben jetzt natürlich auch noch mal zur Kenntnis genommen, welche verschiedenen Vorschläge es aus dem Parlament für die Verordnung gegeben hat. Ich will noch mal deutlich machen, in welcher Bandbreite die sich bewegen, nämlich auf der einen Seite – und das kann ich absolut nachvollziehen – zu sagen, wir müssen die Notbremse eins zu eins in unsere Verordnung übernehmen. Ich will dazu sagen, wir haben nichts geregelt in der Verordnung, was über die sogenannte Notbremse hinausgeht. Es sind andere Länder, die in der Verantwortung sind, hier jetzt tatsächlich Schritte zurückzunehmen oder nicht zu gehen. Es sind zwei Änderungen, die wir aufgenommen haben, die einmal das Thema „Familienfreundlichkeit“ insbesondere im Blick haben, nämlich das Öffnen – und hier nehmen wir schon den Unterschied zwischen drinnen und draußen sehr ernst – von botanischen Gärten, Tierparks und Ähnlichem. Aber mehr ist leider auch – und da will ich das Thema „Reisen“ ansprechen – im MPKBeschluss nicht beschlossen worden, sondern die MPK hat gesagt, wir wollen jetzt für diesen Zeitraum keine Reisen zulassen, es geht darum, zu Hause zu bleiben – das will ich an der Stelle noch mal ganz deutlich machen. Deswegen ist in der Verordnung eben an der Stelle nichts zu finden. Auf der anderen Seite will die CDU aber, dass wir in der Verordnung „Click and Meet“ für alle Einzelhandelsgeschäfte implementieren. Auch das widerspricht erstens dem MPK-Beschluss und ist zweitens das Gegenteil von dem, was beispielsweise andere in ihren Stellungnahmen vorgeschlagen haben. Deswegen wird die Landesregierung natürlich weiterhin all die Vorschläge abwägen, sie wird sie prüfen, sie nimmt sie sehr ernst, ich nehme sie sehr ernst, und da, wo es möglich ist, werden wir sie natürlich übernehmen, da, wo es nicht möglich ist, Ihnen begründen, warum das nicht geht. Ich hoffe, dass wir in diesem guten kooperativen Verfahren auch die nächsten Verordnungen und Wochen gemeinsam bewältigen können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Heike Werner Protokoll ↗