4. Sitzung (WP7)
20.12.2019 · 50 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (10)Die Linke (9)AfD (4)GRÜNE (2)
Meine sehr verehrten Sächsischen Landtags. Als Ehrengäste unserer heutigen Sitzung begrüße ich ganz herzlich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Birgit Munz, (Beifall bei allen Fraktionen) Vertreter des Konsularischen Korps, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und weitere Vertreter des öffentlichen Lebens. Meine Damen und Herren! Unsere Kollegin Frau Hanka Kliese, die ich ganz herzlich begrüße, konnte an den bisherigen Plenarsitzungen des 7. Sächsischen Landtags nicht teilnehmen. Auch für sie gilt die Verpflichtungserklärung aus § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Er lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaates Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Tagesordnungspunkt Wahl des Meine Damen und Herren! Gemäß Artikel 60 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Falls die danach erforderliche Anzahl der Stimmen, das sind 60, nicht erreicht wird, genügt nach Artikel 60 Abs. 2 der Verfassung in einem weiteren Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Meine Damen und Herren! Ihnen liegt zur Wahl des Ministerpräsidenten in der Drucksache 7/900 der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist Herr Michael Kretschmer. Meine Damen und Herren! Wir treten in die Wahlhandlung ein. Hierzu berufe ich folgende Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, Herrn Albrecht Pallas, SPD. Meine Damen und Herren! Sie begeben sich nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort den Stimmschein. Wir kommen zur Wahlhandlung. Ich übergebe das Wort an den Leiter der Wahlkommission. Bitte, Herr Kollege Hippold. Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist Frau Kliese in der heutigen Sitzung durch Handschlag zu verpflichten. Ich bitte Sie daher, zu mir zu kommen, damit Ihre Verpflichtung erfolgen kann, verehrte Frau Kollegin. (Verpflichtung durch Handschlag – Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. André Wendt, AfD) Folgende Abgeordnete hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Nicolaus. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die TagesordMeine Damen und Herren, ich rufe auf Ministerpräsidenten
Jan Hippold CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde in gewohnter Manier die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten dann Ihren Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache über den Wahlvorschlag abgestimmt wird. Sie können sich durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wir beginnen mit der Wahl und ich beginne mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich jemand im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe?
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Sind noch Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? – Einer noch. (Heiterkeit) Ich wiederhole: Sind noch Abgeordnete im Saal, die nicht gewählt haben? – Das ist jetzt nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte unsere Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission jetzt die Auszählung außerhalb des Plenarsaales im Saal 1 vornimmt und wir mit großer Ruhe und Disziplin auf das Ergebnis warten. Ich sehe keinen Widerspruch und deshalb können wir so verfahren. (Kurze Unterbrechung) Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Wahl des Ministerpräsidenten liegt mir nunmehr vor. An der Wahl haben sich 118 Abgeordnete beteiligt. Ungültig war kein Stimmschein. Für Michael Kretschmer haben sich 61 Abgeordnete entschieden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Oh-Rufe von der AfD) Mit Nein haben 57 Abgeordnete gestimmt. Kein Abgeordneter oder keine Abgeordnete hat sich der Stimme enthalten. Damit ist Michael Kretschmer als Ministerpräsident des Freistaates Sachsen gewählt. Tagesordnungspunkt Vereidigung des Nach Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen leisten die Mitglieder der Staatsregierung beim Amtsantritt vor dem Landtag den Amtseid. Die Anwesenden haben sich erhoben. Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie, mir nun den folgenden Amtseid nachzusprechen, wobei Sie hinzufügen können: „So wahr mir Gott helfe.“ „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“
Michael Kretschmer
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. So wahr mir Gott helfe. Tagesordnungspunkt Bildung und Stärke der Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung bildet der Landtag zur Vorbereitung seiner Sitzungen ständige Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung legt der Landtag die Zahl der Mitglieder eines jeden Ausschusses fest. In der Drucksache 7/901 liegt Ihnen der gemeinsame Vorschlag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD für die Bildung der Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode und die Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder vor: „Bil- (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Herr Kretschmer, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen?
Michael Kretschmer CDU
Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Ihnen und spreche Ihnen im Namen des Landtags und persönlich die allerherzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Ministerpräsidenten aus. Ich wünsche Ihnen in Ihrem verantwortungsvollen Amt Erfolg und Gottes Segen. Ich beende den Tagesordnungspunkt 1. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Ministerpräsidenten (Lang anhaltender Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Präsident Dr. Matthias Rößler überreicht Ministerpräsident Michael Kretschmer einen Blumenstrauß. – Übergabe von Blumen durch Christian Hartmann, CDU, Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, Dirk Panter, SPD, Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Jörg Urban, AfD, sowie weitere Abgeordnete.)
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 2 ist beendet. Wir haben jetzt die Gelegenheit, in der Lobby dem Ministerpräsidenten zu gratulieren. Ich unterbreche die Sitzung für 30 Minuten. (Beifall – Unterbrechung von 11:32 bis 12:05 Uhr) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf ständigen Ausschüsse dung und Stärke der ständigen Ausschüsse des Sächsischen Landtags in der 7. Legislaturperiode“. Durch das Präsidium wurden für diesen Tagesordnungspunkt keine Redezeiten vorgeschlagen. Ich frage dennoch: Gibt es Redebedarf? – Das ist im Moment nicht der Fall. Mir liegen zwei Änderungsanträge vor, der erste von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/922. Ich bitte um Einbringung.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Mit großer Verwunderung mussten wir als Fraktion zur Kenntnis nehmen, dass Sie den eigenständigen Fachausschuss Europa abschaffen wollen. Sie wiederum werden sich sicher nicht darüber wundern, dass wir dem nicht stillschweigend zustimmen werden. Nein, wir möchten mit dem Ihnen vorliegenden Antrag einen eigenständigen Europaausschuss beantragen. Fachlich gesehen hat der Europaausschuss die Kernfunktion, den Dialog zwischen Sachsen und Brüssel zu gewährleisten. Unser Anspruch als LINKE ist es, sich ordentlich am europäischen Gesetzgebungsverfahren und besonders an der Subsidiaritätskontrolle zu beteiligen. Das ist ohne einen eigenen Ausschuss kaum vorstellbar. Nun schaffen Sie einen Mammutausschuss für Verfassung, Recht, Demokratie, Gleichstellung und Europa. Dabei ist mir persönlich klar, welches Thema hinten runterfallen wird. Aber Sie können mich gern eines Besseren belehren. Was mich an dieser Entscheidung aber am meisten stört, ist das Zeichen, das Sie damit setzen. Neben aller notwendigen Kritik an der Europäischen Union muss man auch die Möglichkeit einer positiven Perspektive aufzeigen, und diese kann nur in der Stärkung der sozialen Dimension der Europäischen Union liegen. (Beifall bei den LINKEN) Die neue Staatsregierung in Sachsen sollte der Europapolitik daher einen entsprechenden Raum geben und sich insbesondere für die Stärkung der sozialen Rechte und für die Verbindlichkeit der sozialen Säule einsetzen. Die europäische Idee ist für uns LINKE auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut, auf Humanismus und internationaler Solidarität. Sie ist für uns eine Antwort auf Jahrhunderte von Kriegen in Europa, auf die großen Katastrophen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach den Millionen Opfern, den größten Menschheitsverbrechen bis hin zu Auschwitz. Daher ist für mich diese Entscheidung der Koalition ein Rückschritt ins Mittelalter. (Beifall bei den LINKEN) Es gibt natürlich Fragen, die man nur auf lokaler, manchmal auf nationaler, aber eben auch auf europäischer Ebene beantworten kann. Aber es gibt aus sächsischer Perspektive eben Realitäten, denen wir uns nicht verweigern können. Wir haben eine Weltwirtschaft. Wir haben europäische Konzerne. Wir haben eine globale Klimafrage und selbstverständlich auch eine globale soziale Frage. Wir sollten daher die europäische Ebene nutzen und die Europapolitik nicht zur Randnotiz in Sachsen verkommen lassen. (Beifall bei den LINKEN) Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD! Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Ihre Spitzenkandidatin Katarina Barley mit dem Europabulli Wahlkampf gemacht hat. Geschätzte Abgeordnete der GRÜNEN! Sie haben ein gutes europapolitisches Profil. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Daher verstehe ich es nicht, warum Sie hier der Abschaffung eines eigenständigen Europaausschusses zustimmen. Ganz ehrlich: Für mich fühlt es sich so an, als wären Sie in dieser Koalition bereits das erste Mal über den Tisch gezogen worden. Daher: Wir fordern einen eigenständigen Europaausschuss! (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktionen können jetzt Stellung nehmen; es beginnt die CDUFraktion.
Dr. Stephan Meyer CDU
Frau Präsidentin, vielen Dank. Frau Tändler-Walenta, das war starker Tobak mit dem großen Bogen, den Sie jetzt gespannt haben. Die CDU-Fraktion ist und bleibt die Europapartei. (Zurufe von der AfD: Ha, ha, ha! – Lachen bei den LINKEN) Ich kann auch für die Koalition sagen, dass uns das Europathema – als Freistaat, der an zwei Länder, mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen, grenzt – immer ein wichtiges Thema sein wird. Wir sind bei der Bildung der Ausschüsse dem Ressortprinzip gefolgt, um hierbei auch die Handlungs- und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments abzubilden. Wir sind der Auffassung, dass in diesem Ausschuss das Europathema und auch die Fragen der Subsidiarität sehr vernünftig behandelt werden können. Es macht auch keinen Abstrich, ob es einen eigenständigen Europaausschuss gibt oder ob in diesem Ausschuss, in diesem Parlament das Europathema nach wie vor gelebt wird. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das hängt nicht von einem eigenständigen Ausschuss ab, sondern es hängt davon ab, wie engagiert wir als Abgeordnete uns dieses Themas annehmen. Ich kann nur sagen: Diese Koalition wird das Europathema weiterhin sehr engagiert annehmen, weil Sachsen das Herz Europas ist, wir sehr von Europa profitieren und Europa weiter stärken möchten und müssen. Das verbindet uns als Koalition. Von daher ist es einfach nur eine operative Folge der Ausschusszusammensetzung und keine politische Interpretation, wie sie gerade hier vorgenommen worden ist. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die AfD-Fraktion das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die BÜNDNISGRÜNEN? – SPD? – Niemand hat mehr Redebedarf. Dann lasse ich jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Damit ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen jetzt zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/930, und ich bitte um Einbringung, wenn das gewünscht wird. Herr Teichmann, bitte.
Ivo Teichmann AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir nun extrem kurzfristig, nämlich gestern 12:05 Uhr, den vorliegenden Antrag zur Bildung und Stärke der ständigen Ausschüsse des Sächsischen Landtags in der 7. Legislaturperiode erhalten haben, beantragen wir als AfDFraktion die Beibehaltung der bisherigen jeweiligen Ausschussstärken von 18 Mitgliedern statt der von der Koalition beantragten 19 Mitglieder; zumal sich der Landtag personell verkleinert hat. Bei 19 statt 18 Mitgliedern würde sich die CDU-Fraktion ungerechtfertigt jeweils einen Sitz mehr in den Ausschüssen verschaffen. (Lachen bei der CDU –
Dr. Stephan Meyer CDU
Ungerechtfertigt?) Dieses durchschaubare Manöver lehnen wir (Weitere Zurufe von der CDU) zulasten der anderen Fraktionen ab und bitten um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag. Vielen Dank. (Starker Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nicht so traurig wäre, dann wäre es wenigstens unterTagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern für die des Sächsischen Landtags des Gesetzes über den § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen schreibt die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags vor. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. haltsam, was Sie hier vortragen. Ich würde Ihnen empfehlen, einmal in die Plenarprotokolle der vergangenen Sitzungen zu schauen, dann stellen Sie fest, welche Ausführungen die AfD-Fraktion zu Ausschussstärken gemacht hat. Versuchen Sie, das einmal zusammenzubekommen; es wird nicht logisch. Sie haben beim letzten Mal eine Enquetekommission mit 20 Mitgliedern gefordert. Warum wohl? – Weil das 20. Mitglied ein AfD-Mitglied ist. Sie beschweren sich jetzt, dass das 19. Mitglied ein CDU-Mitglied ist und das nicht sein könne, weil es alles verzerrt. Nun ja, vielleicht fassen Sie sich an die eigene Nase. Wir haben uns wohl überlegt, dass 19 Mitglieder eine sinnvolle Zahl ist. Überlegen Sie sich einmal, ob Sie mit derartigem Kleinkram den Landtag behelligen. Das war nun wirklich keine Begründung, sondern eher absurd; von daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich jetzt über den AfD-Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 7/901, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit angenommen. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Parlamentarische Kontrollkommission gemäß § 16 Abs. 2 Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen § 16 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. In Anwendung von § 16 Abs. 2 und 3 unserer Geschäftsordnung bedeutet dies, dass auf den Vorschlag jeder Fraktion je ein Mitglied zu wählen ist. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen vor: Drucksache 7/882 für die CDU-Fraktion, Drucksache 7/782 für die AfD-Fraktion, Drucksache 7/872 für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/835 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und Drucksache 7/849 für die SPDFraktion. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die AfD-Fraktion hat bereits im Vorfeld angezeigt, dass sie eine geheime Abstimmung wünscht. Deshalb berufe ich jetzt wieder eine Wahlkommission: Herrn Jan Hippold als Leiter, Herrn Holger Hentschel, Herrn Nico Brünler, Herrn Dr. Daniel Gerber und Herrn Albrecht Pallas. Ich übergebe nun das Wort an den Leiter der Wahlkommission.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde wieder die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie bekommen einen Stimmschein. Sie können sich hinsichtlich der Kandidaten mit dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Wir beginnen wiederum mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich schließe die Wahlhandlung und schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission im Saal 1 mit der Auszählung beginnt und wir auf das Ergebnis warten. Es wäre gut, wenn Sie alle im Saal bleiben würden. (Unterbrechung von 12:31 bis 13:10 Uhr) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, mir liegt das Ergebnis für die Parlamentarische Kontrollkommission vor. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Ich verkünde für die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtags folgendes Ergebnis: 117 Stimmen wurden abgegeben. Ungültig waren null. Es wurde wie folgt abgestimmt: für Rico Anton 96 Jastimmen, 15 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist Herr Rico Anton gewählt. Für Herrn Carsten Hütter 51 Jastimmen, 45 Neinstimmen und 20 Enthaltungen. Herr Hütter hat damit nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Kerstin Köditz: 61 Jastimmen, 44 Neinstimmen und 11 Enthaltungen. Sie ist damit gewählt. Valentin Lippmann: 77 Jastimmen, 35 Neinstimmen und 3 Enthaltungen. Er ist damit gewählt. Sabine Friedel: 77 Jastimmen, 30 Neinstimmen und 8 Enthaltungen. Damit ist auch sie gewählt. Ich frage zuerst die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten, ob jemand die Wahl nicht annehmen möchte? – Das ist nicht der Fall. Ich frage nun die AfD-Fraktion Folgendes: Wissen Sie, dass vor dem zweiten Wahlgang ein Verständigungsverfahren stattfinden muss? – Ich erteile Ihnen, Herr Urban, das Wort.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Ich würde für unsere Fraktion jetzt das Verständigungsverfahren beantragen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. Dann bitten ich die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir nach vorn, damit man mir sagt, wie das gewünscht wird. (Die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen begeben sich zur Präsidentin. Es findet eine kurze Abstimmung statt.) Das Verständigungsverfahren wird jetzt im Rahmen der Parlamentarischen Geschäftsführer im Raum 2 stattfinden. Ich unterbreche die Sitzung. Reichen Ihnen 15 Minuten aus? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: 10 Minuten!) – Zehn Minuten. Das heißt, dass wir uns 13:25 Uhr wieder hier treffen. (Unterbrechung von 13:13 bis 13:25 Uhr) Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Ich übergebe das Wort an die AfD-Fraktion. Herr Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Ich beantrage für meine Fraktion einen zweiten Wahlgang, und ich würde den Antrag auf geheime Abstimmung zurückziehen. (Jan Hippold, CDU: Schön, jetzt wo wir alles ausgezählt haben!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie schlagen Herrn Hütter wieder vor?
Jörg Urban AfD
Jawohl, wir schlagen auch im zweiten Wahlgang Herrn Hütter wieder vor. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut, meine Damen und Herren! Sie haben es zur Kenntnis genommen. Es ist jetzt eine offene Wahl. Vorgeschlagen für die Parlamentarische Kontrollkommission von der AfDFraktion ist Herr Abg. Hütter. Wer die Stimme Herrn Hütter geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sind das jetzt mehr als 60 Stimmen und Herr Hütter ist damit gewählt. (Die Präsidentin verständigt sich mit den Schriftführern, ob es mehr als 60 Stimmen waren und die Zählung wiederholt werden soll.) So, meine Damen und Herren, da es zwischen mir und den Schriftführern keine Einigkeit gibt, kann ich den Wahlgang noch einmal wiederholen, und ich bitte Sie, jetzt noch einmal klar und deutlich abzustimmen. (Zuruf von der CDU: Hammelsprung!) Wer Herrn Hütter seine Stimme für die Parlamentarische Kontrollkommission geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? (Die Präsidentin verständigt sich nochmals mit den Schriftführern.) Jetzt gibt es Einigkeit. Es waren mehr als 60 Stimmen. Damit ist Herr Hütter gewählt. (Beifall bei der AfD) Ich möchte jetzt diejenigen beglückwünschen, die gewählt worden sind. Herr Hütter, Sie nehmen die Wahl auch an? Das habe ich Sie noch nicht gefragt. (Carsten Hütter, AfD: Ja!) – Gut. Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche viel Erfolg für die Arbeit. Jetzt sehe ich eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten – also ich vermute das. Bitte. Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern für das Sächsischen Landtags gemäß § 3 parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich unter Einsatz technischer Mittel und unter Einsatz besonderer Die Wahl der Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium des Sächsischen Landtags schreibt § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. In Anwendung von § 15 Abs. 2 und 3 unserer Geschäftsordnung bedeutet dies auch in diesem Fall, dass auf den Vorschlag jeder Fraktion je ein Mitglied zu wählen ist. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den folgenden Drucksachen vor: Drucksache 7/883 für die CDU-Fraktion, Drucksache 7/781 für die AfD-Fraktion, Drucksache 7/871 für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/836 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und Drucksache 7/850 für die SPD-Fraktion. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahlen finden nach der Bestimmung unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht. Ich frage: Widerspricht jemand
Christian Hartmann CDU
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Ich erkläre namens meiner Fraktion, dass wir unter Beachtung der parlamentarischen Spielregeln und der Tatsache, dass der AfD dieser Sitz auch im parlamentarischen Verfahren zusteht, genauso wie der LINKEN, bei dem wir entsprechend auch mitgestimmt haben, jetzt zugestimmt haben. Ich halte es für einen unverschämten Akt des Umgangs in diesem Hohen Hause, wenn ich zur Kenntnis nehme, dass Abgeordnete der LINKEN Fotos vom Abstimmungsverhalten machen. Ich darf den Herrn Fraktionsvorsitzenden der LINKEN auffordern, gegenüber seiner Fraktion dafür Sorge zu tragen, dass so eine Art des Umgangs miteinander unterbleibt, und ich darf darauf hinweisen, falls hier Bilder veröffentlicht werden, werden wir unsererseits auch damit umzugehen wissen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe auf Parlamentarische Kontrollgremium des des Gesetzes zur Ausübung der der Überwachung von Wohnungen anderer polizeilicher Maßnahmen Mittel im Freistaat Sachsen gegen eine offene Wahl? – Das kann ich nicht erkennen. Damit können wir in eine offene Wahl gehen. Ich rufe die vorgeschlagenen Kandidaten einzeln auf und lasse einzeln abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag, Herrn Ronald Pohle zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und keinen Gegenstimmen ist Herr Pohle gewählt. Wer dem Vorschlag, Herrn Lars Kuppi zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist Herr Kuppi mehrheitlich gewählt worden. Wer dem Vorschlag, Frau Kerstin Köditz zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe 3 Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dagegen. Dennoch habe ich – ich hoffe mit Einverständnis meiner Schriftführer – erkennen können, dass Frau Kerstin Köditz eine Mehrheit bekommen hat. Auch Sie sind gewählt. Wer dem Vorschlag, Herrn Valentin Lippmann zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei 4 Enthaltungen und einer ganzen Reihe von Gegenstimmen ist Herr Valentin Lippmann dennoch mit Mehrheit gewählt worden. Wer dem Vorschlag, Herrn Albrecht Pallas zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – 3 Stimmenthaltungen, ansonsten eine große Mehrheit. Damit ist auch Herr Pallas gewählt. Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern und G-10-Kommission des Sächsischen zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes Die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die G-10-Kommission des Sächsischen Landtags wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10- Gesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Für die drei zu wählenden Mitglieder und deren Stellvertreter liegen Ihnen die Drucksache 7/884 für die CDU-Fraktion und Drucksache 7/780 für die AfD-Fraktion vor. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann auch hier durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage, ob jemand einer offenen Abstimmung widerspricht. – Das kann ich nicht erkennen. Damit können wir durch Handzeichen über die Wahl des Abge. Rico Anton als Mitglied der G-10-Kommission entscheiden. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Abgeordnete gewählt. Wer dem Vorschlag, Svend-Gunnar Kirmes zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist der Abgeordnete gewählt. Wer dem Vorschlag, Carsten Hütter als Mitglied zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen würde ich einschätzen, dass es über 60 Abgeordnete waren, die zugestimmt haben. Ich frage aber meine Beisitzer, ob sie das auch so sehen. – Es gibt Einstimmigkeit von uns. Damit ist Herr Hütter gewählt. Ich frage, ob einer der Kandidaten die Wahl nicht annehmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann gratuliere ich denen, die gewählt sind, und wünsche Erfolg bei der Arbeit. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt war schnell abgearbeitet. Ich rufe auf stellvertretenden Mitgliedern für die Landtags gemäß § 3 des Gesetzes im Freistaat Sachsen Den Mitgliedern, die jetzt gewählt worden sind, herzlichen Glückwunsch von uns und viel Erfolg bei der Arbeit! Wir kommen jetzt zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder. Ich denke, auch diese Wahl kann offen erfolgen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Vorschlag, Susan Leithoff als stellvertretendes Mitglied zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Sie wurde bei keinen Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung gewählt. Wer dem Vorschlag, Martin Modschiedler als stellvertretendes Mitglied zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Der Abgeordnete wurde bei einer Stimmenthaltung und keinen Gegenstimmen gewählt. Wer dem Vorschlag, Lars Kuppi als stellvertretendes Mitglied zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen habe ich in Abstimmung mit dem Präsidium eine Mehrheit von über 60 Abgeordneten gesehen. Damit ist Herr Kuppi gewählt. Ich frage, ob jemand die Wahl nicht annehmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann auch Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der Arbeit! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern und des Datenschutzgremiums gemäß § 18 Absatz 1 der Gemäß § 18 der Datenschutzordnung wählt der Landtag aus seiner Mitte ein Datenschutzgremium. Das Gremium besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern. Bei der Besetzung ist für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen das Verfahren nach § 15 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung zugrunde zu legen. Für jedes Mitglied ist jeweils eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu benennen. Bei den zu besetzenden sieben Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDUFraktion und der AfD-Fraktion sind jeweils zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD sind jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in folgenden Drucksachen vor: Drucksachen 7/471 und 7/472 für die CDU-Fraktion, Drucksache 7/505 für die AfD-Fraktion, für die Fraktion DIE LINKE in den Drucksachen 7/565 und 7/566, für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE in den Drucksachen 7/833 und 7/834 sowie für die SPD in den Drucksachen 7/502 und 7/503. Ich frage Sie wieder, ob geheim gewählt werden soll oder ob Sie einer offenen Abstimmung zustimmen. Wer gegen eine offene Abstimmung ist, melde sich jetzt bitte. – Ich sehe, dies ist nicht der Fall. Somit gehen wir in die offene Abstimmung. – Wenn es keine Einwände gibt, könnten wir auch über alle Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen. – Hierzu gibt es eine Wortmeldung.
Sarah Buddeberg Die Linke
Wir möchten über die Wahlvorschläge der Fraktionen bitte getrennt abstimmen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich lasse nun über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion über die stimmberechtigten Mitglieder abstimmen. Das ist die Drucksache 7/471. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist dem Wahlvorschlag zugestimmt. (Die Präsidentin bespricht sich mit den Schriftführern und der Landtagsverwaltung.) Es tut mir leid, aber die Blätter sind ein ganz klein wenig unsortiert. (Die Präsidentin bespricht sich erneut mit der Landtagsverwaltung.) Wir setzen mit den Stimmberechtigten fort. Der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Nagel, liegt in Drucksache 7/565 vor. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Wir stellvertretenden Mitgliedern des Sächsischen Landtags Datenschutzordnung haben uns hier vorn geeinigt, dass es für den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Nagel, keine Mehrheit gegeben hat. Damit ist sie nicht gewählt. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Daniel Gerber, in der Drucksache 7/833 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch ist dem Wahlvorschlag zugestimmt worden. Als weiteres stimmberechtigtes Mitglied nach dem Wahlvorschlag der SPD in der Drucksache 7/502 wurde Albrecht Pallas benannt. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist auch dieser Wahlvorschlag bestätigt. Über die Stimmberechtigten der AfD-Fraktion haben wir noch nicht abgestimmt. Das ist die Drucksache 7/505, AfD-Fraktion: Dr. Joachim Michael Keiler und Dr. Volker Dringenberg. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er ist schon gewählt! – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU) Wer möchte die Zustimmung geben? – – Ist irgendetwas verkehrt, Herr Hartmann? Es ist heute für mich etwas schwierig.
Christian Hartmann CDU
Frau Präsidentin, wenn ich es richtig verstanden habe, geht es jetzt um die ordentlichen Mitglieder. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ja, stimmt.
Christian Hartmann CDU
Das wären nach der Vorlage, die mir vorliegt, Herr Abg. Dr. Keiler und Herr Abg. Hein. (Zurufe von der AfD: Nein!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Also, ich habe jetzt als ordentliches Mitglied stehen: Dr. Volker Dringenberg. (Zuruf von der AfD: Ja, wir auch! – Die Präsidentin bespricht sich mit dem Juristischen Dienst. – Unruhe bei den Fraktionen) Gut. Dann beginnen wir jetzt nochmals mit dem AfDVorschlag. Das ist hier etwas eigenartig aufgeschrieben. Einmal steht das ordentliche Mitglied oben und einmal unten. Ich lasse nun über die ordentlichen Mitglieder Dr. Volker Dringenberg und René Hein abstimmen. (Zurufe von der AfD: Nein! –
Rico Gebhardt Die Linke
Der ist schon gewählt!) – Ich habe hier einen Wahlvorschlag, auf dem das so – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: 505, Frau Präsidentin, 505! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, hält die Drucksache 7/505 hoch.) – Ja, ich habe die 505 in der Hand. (Zuruf von der AfD: Ja, wir auch! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Als ordentliche Mitglieder! – Jan-Oliver Zwerg, AfD, geht zur Präsidentin.) Also hatte ich am Anfang doch recht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ja!) Ich glaube, ich habe heute einen Glühwein von Herrn Hartmann verdient. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der AfD – Zurufe: Oh! – Dirk Panter, SPD: Mindestens!) Nun machen wir es noch einmal ganz korrekt. Wenn wir hier Fehler machen, dann setzen wir uns nächsten Monat wieder zusammen, und das ist bestimmt nicht Ihr Wunsch. Ich lasse nun über die ordentlichen Mitglieder abstimmen, und zwar sind das Herr Dr. Joachim Michael Keiler und Herr Dr. Volker Dringenberg, Wahlvorschlag der AfDFraktion. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Nun wird es etwas schwierig, weil ich auch Stimmenthaltungen von der CDU-Fraktion gesehen habe. Wir wiederholen es und werden es schon irgendwie hinbekommen. Wir sind uns hier vorn nämlich nicht einig. Daher darf ich es wiederholen. Also, wer diesen Vorschlägen, die ich gerade verlesen habe, zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich würde einschätzen, dass es eine Mehrheit ist. Ich frage dazu meine beiden Beisitzer. – Gut, wir sind uns einig, dass es für diesen Wahlvorschlag eine Mehrheit gegeben hat, und deshalb sind beide gewählt. Meine Damen und Herren! Jetzt kommen wir zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder. Ich beginne mit dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, Drucksache 7/472: Sören Voigt und Jörg Markert. Wer möchte diesem Wahlvorschlag zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen. Damit sind beide gewählt. Ich komme zum Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/566, Rico – – (Die Präsidentin berät sich mit dem Präsidium.) Die hinter mir sitzenden Justiziare haben mir gesagt, dass, da Frau Nagel nicht gewählt worden ist, auch der Stellvertreter jetzt nicht gewählt werden kann. Dann kommen wir jetzt zum Wahlvorschlag der AfDFraktion, Drucksache 7/505: als stellvertretende Mitglieder René Hein und Norbert Mayer. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Das war auch wieder nicht eindeutig. Wir machen einen zweiten Versuch. Ich bitte noch einmal um die Jastimmen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Es ist eine knappe Mehrheit, aber es ist eine Mehrheit. Damit sind auch diese beide Personen gewählt. Wir kommen zum Wahlvorschlag der BÜNDNISGRÜNEN, Drucksache 7/834: Valentin Lippmann. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Wahlvorschlag bestätigt. Habe ich einen Wahlvorschlag vergessen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, die SPD!) Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucksache 7/503: Holger Mann. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe zwei Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist auch Holger Mann gewählt. Wer möchte die Wahl nicht annehmen? – Es nehmen alle die Wahl an. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Es gibt eine Wortmeldung. – Bitte.
Sarah Buddeberg Die Linke
Frau Präsidentin, da unserem Wahlvorschlag für das ordentliche Mitglied nicht gefolgt wurde, beantrage ich für meine Fraktion nach § 107 der Geschäftsordnung eine Sitzungsunterbrechung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wie lange werden Sie ungefähr brauchen?
Sarah Buddeberg Die Linke
Zehn Minuten, sagt der Fraktionsvorsitzende. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. – Herr Meyer meldet sich noch zu Wort. Bitte.
Dr. Stephan Meyer CDU
Frau Präsidentin, in Anbetracht unseres ursprünglichen Zeitplanes rege ich an, dass wir die Sitzung jetzt bis 15 Uhr unterbrechen und danach fortsetzen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Buddeberg, ist es in Ordnung für Sie, dass wir jetzt die Pause einlegen und Sie dann – –
Sarah Buddeberg Die Linke
Ja, damit sind wir einverstanden, vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut, dann wird das so gehandhabt. (Unterbrechung von 13:56 bis 15:02 Uhr) Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. – Ich erteile der Linksfraktion das Wort. Frau Abg. Buddeberg, bitte.
Sarah Buddeberg Die Linke
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Im Ergebnis der Pause, die wir für unsere Verständigung genutzt haben, erkläre ich für meine Fraktion, dass wir auf ein Verständigungsverfahren verzichten und dass wir unsere Wahlvorschläge für einen zweiten Wahlgang in offener Abstimmung aufrechterhalten. Wir gehen davon aus, dass ein Verständigungsverfahren nicht notwendig ist, weil der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion vorhin eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten zu Protokoll gegeben und sein Abstimmungsverhalten damit erklärt hat, dass er zugestimmt habe, weil der Opposition die Plätze zustehen. Insofern gehen wir davon aus, dass auch unser Wahlvorschlag in einem zweiten Wahlgang Zustimmung findet. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Hartmann, CDU-Fraktion, bitte.
Christian Hartmann CDU
Ich möchte verfahrensleitend an der Stelle klarstellen – Frau Präsidentin, danke für die Gelegenheit, mich noch einmal dazu äußern zu können –, dass es für die CDU-Fraktion selbstverständlich ist, dass Fraktionen entsprechend den Regeln unseres Hauses Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Verbesserung der zwischen dem Sächsischen Drucksache 7/588, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Darum spricht nur die einreichende Fraktion. Ich erteile der Linksfraktion das Wort. Herr Abg. Gebhardt, bitte. (Präsidentenwechsel)
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Seite 111 des Koalitionsvertrages heißt es unter der Überschrift „Transparenz und Bürgerbeteiligung“: „Unsere Regierungsarbeit werden wir transparenter gestalten und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlamentes, zum Beispiel durch frühzeitige Informationen, stärken.“ auch entsprechende Sitze in den Gremien zustehen. Ich bitte das aber deutlich und auch verfahrensleitend zu verstehen: Der Anspruch auf den Sitz für eine Fraktion heißt noch lange nicht, dass jede Person aus der Sicht der CDU-Fraktion auch für diese Funktion geeignet ist. Insoweit möchte ich auch anzeigen, dass wir nicht bereit sein werden, den Vorschlag zu tragen – unabhängig von der Tatsache, dass Ihnen der Sitz zusteht. Ihnen steht aber frei, einen anderen Personalvorschlag in einem späteren Wahlgang zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weitere Erklärungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur offenen Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag der Linksfraktion, Frau Abg. Nagel als stimmberechtigtes Mitglied in das Datenschutzgremium zu wählen, seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Zuruf von der AfD: Niemals! – Oh-Rufe von der AfD) Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen und auch Stimmen dafür. Dennoch ist Frau Nagel nicht gewählt worden. Das heißt, dass das Gremium dann erst im Januar wieder nachgewählt werden kann. Meine Damen und Herren, damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf des Entwurfs Informationsbeziehungen Landtag und der Staatsregierung der Fraktion DIE LINKE Diesem Vorhaben liegt offenkundig der Befund zugrunde, dass die Informationsbeziehungen zwischen Regierung und Parlament in Sachsen verbesserungswürdig sind. Deshalb helfen wir Ihnen gern an dieser Stelle mit einem konkreten Vorschlag aus. Beispielsweise definieren wir in unserem Gesetzentwurf, in § 2 Nr. 4 des neuen sächsischen Parlamentsinformationsgesetzes, was man unter frühzeitigen Informationen im Sinne des Koalitionsvertrages verstehen könnte. Außerdem wäre festgeschrieben, dass die Staatsregierung dem Landtag ausführlich über ihre Aktivitäten im Bundesrat berichten soll oder den Landtag über die von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten informieren muss, wenn sie von landespolitischer Bedeutung sind oder wenn es ein Mitglied des Landtags fordert. Im Kern soll dieses Gesetz die Abgeordneten besser in die Lage versetzen, ihre parlamentarischen Tätigkeiten auszuüben. Neu ist dieses Anliegen nicht wirklich, ganz im Gegenteil: Die PDS wusste es bereits 1991; denn in der 5. Klausurberatung des Verfassungs- und Rechtsausschusses am 2. und 3. Mai 1991 – Herr Schiemann wird sich erinnern, auch wenn er jetzt nicht im Saal ist – beantragten wir gemeinsam mit der SPD und den GRÜNEN eine ähnlich gelagerte Fassung des Artikels 50 der Sächsischen Verfassung. Im Jahr 2003 konnte dann auch die SPD ihre Enttäuschung nicht mehr zurückhalten und legte am 18. Juli 2003 das Parlamentsinformationsgesetz in der Drucksache 3/8923 vor. Man kann sich denken, was passiert ist: nichts. Es war weder zu einer entsprechenden Vereinbarung noch zu einem Parlamentsinformationsgesetz gekommen. Im 6. Sächsischen Landtag unternahmen dann die GRÜNEN und wir einen Anlauf zur Stärkung der Kontrollfunktionen des Parlamentes – und das, nachdem Sie, Verfassungs- und Rechtsausschusses und des Europaausschusses am 18. August 2010 erklärten, Sie sehen die Möglichkeit, die als Entwurf vorgelegte Subsidiaritätsvereinbarung „etwa zu einem Gesetz“ weiterzuentwickeln. Diese Subsidiaritätsvereinbarung, ein Vertrag zwischen dem Landtag und der Staatsregierung über die Unterrichtung des Landtags in Europaangelegenheiten, haben Sie, Herr Landtagspräsident, mit Ihrer Unterschrift am 20. April 2011 in Kraft gesetzt. Sie erklärten am gleichen Tag: „Wir tun gut daran, die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Staatsregierung an den Stellen zu verbessern, die für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich sind. Damit verhelfen wir auch der Europäischen Union zu mehr Transparenz und zu mehr Bürgernähe.“ – Zitat Matthias Rößler. Ein weiteres Argument, warum unser Gesetzentwurf heute richtig ist. Im Übrigen verfügen mehrere – jetzt gut zuhören! – auch CDU-geführte Bundesländer in ihren Landesverfassungen und Landesgesetzen über die gesonderten Informationsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union und ihrer Organe. Der 6. Sächsische Landtag setzte erstmals einen eigenständigen Europaausschuss ein. Das wurde ja heute mit Beschluss der Koalition beendet. Der Ausschuss beauftragte damals die Obleute damit, einen Vorschlag für die koordinierende Behandlung der EU-Angelegenheiten zu unterbreiten. Europaausschuss Grundsätze zur Befassung mit europapolitischen Fragestellungen. Die Obfrau der GRÜNEN erklärte in dieser Sitzung, sie hätte sich eine über die Subsidiaritätsvereinbarung hinausgehende zusätzliche Vereinbarung vorstellen können. Diese Vereinbarung hätte bis zum Inkrafttreten eines Parlamentsbeteiligungsgesetzes gelten können. In der Obleuterunde sei es aber leider nicht möglich gewesen, einen über den vorliegenden Beschluss hinausgehenden Konsens zu finden. Auch das fügt sich gut in den bisherigen Ablauf dieser Geschichte ein. Bevor ich es vergesse, möchte ich noch einmal an unseren ersten Änderungsantrag oder unsere erste Sitzung zur Änderung der Geschäftsordnung in der 1. Landtagssitzung erinnern. Wir wollten mit dem neu eingefügten § 15 a „Informationspflicht der Staatsregierung“ bereits besagte Informationsbeziehung zwischen dem Landtag und der Staatsregierung regeln und festgezurrt haben. Lieber Herr Lippmann, damals lehnten Sie den Antrag mit folgender Begründung ab: „Das ist ein Thema, dem wir als GRÜNE nicht abgeneigt sind. Ich würde anraten, den in einem geeigneten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens des Landtags zu diskutieren, es aber nicht einfach in die Geschäftsordnung einzufügen. Deswegen lehnen wir an dieser Stelle, ohne dass es einen Vorgriff auf eventuelle weitere Regelungen in Bezug auf ein Parlamentsinformationsgesetz, ein Transparenzgesetz sein soll, ab.“ Also, lieber Herr Lippmann, jetzt haben Sie die Chance, unserem Gesetzentwurf nach Anhörung und Diskussion zuzustimmen. Da am Beginn einer Legislaturperiode die Arbeitsgrundlagen des Parlaments zu bestimmen sind, gehe ich davon aus, dass mit dem Inkrafttreten unseres Parlamentsbeteiligungsgesetzes ein entsprechender fraktionsübergreifender Konsens gefunden wird, der – anders als untergesetzliche Beschlüsse und Vereinbarungen – Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen wird. Regierungsarbeit wird transparenter und die Kontrollfunktion des Parlaments gestärkt. Das ist doch in unser aller Sinne. Ich beantrage die Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Glück auf! (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Verbesserung der Informationsbeziehung zwischen dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz über die Karenzzeit von Mitgliedern Drucksache 7/681, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen, deshalb spricht nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Kollege Gebhardt, Sie haben erneut das Wort.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zitat: „In Deutschland wird jeder Wechsel von der Politik in die Wirtschaft misstrauisch beäugt. Es wäre hilfreicher, klare Regelungen für den Wechsel zu definieren, statt immer mit moralischen Argumenten zu kommen.“ – Dieses Zitat stammt von Matthias Berninger, dem ehemaligen wirtschaftspolitischen Sprecher der GRÜNEN im Bundestag – der eine oder andere mag sich daran erinnern –, dem ehemaligen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem ehemaligen Vizepräsidenten der Öffentlichkeitsarbeit bei „Mars“ und dem jetzigen Leiter des Bereiches Öffentlichkeit und Nachhaltigkeit der Bayer AG. Vergleichbare Biografien solcher Seitenwechsler können Sie bei Wikipedia nachlesen. Vergleichbare Fälle hatten wir in Sachsen bisher nicht, auch wenn es der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende der MIBRAG, also Ex-Ministerpräsident Tillich, auf diese Liste geschafft hat. Dieses Vorgehen, ohne Karenzzeit zu wechseln, hat öffentlich nicht nur für Wirbel, sondern auch für öffentliche Kritik gesorgt. Dieses Vorgehen und die öffentliche Kritik daran waren der Anlass für unseren Gesetzentwurf. Damit zurück zu den klaren Regeln. Der von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf definiert diese erwünschten klaren Regeln für den Wechsel von der Politik in die Wirtschaft. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir nehmen der zukünftigen Koalition auch gleich die Arbeit ab; denn mit unserem Entwurf entsprechen wir auch Ihrer Zielsetzung – Herr Lippmann, ich komme gleich zu Ihnen – der neuen Koalition auf Seite 111 des Koalitionsvertrages, schon einmal von mir zitiert. Unter der Überschrift „Transparenz und Bürgerbeteiligung“ heißt es: „Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und ihrer Amtsführung ist uns ein hohes Gut. Mit einer Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung, die im Einzelfall greifen soll, werden wir dazu beitragen.“ Wir haben uns also gedacht: Nutzen wir einmal die Zeit, bis Sie zum Arbeiten kommen, und legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, damit Sie nicht erst kurz vor Ende der Legislaturperiode damit um die Ecke kommen. des Entwurfs der Sächsischen Staatsregierung der Fraktion DIE LINKE So wollen wir mit unserem Gesetzentwurf unter anderem, dass ein Minister innerhalb von 24 Monaten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt gegenüber dem amtierenden Ministerpräsidenten anzeigen muss, wenn er oder sie beabsichtigt, eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzustreben. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die GRÜNE-Fraktion – deshalb ist Herr Lippmann immer so aufgeregt – einen Gesetzentwurf mit ähnlichen Zielsetzungen eingebracht. Wir haben dem Gesetzentwurf seinerzeit zugestimmt. Gegenüber der damaligen Initiative der GRÜNEN besteht jedoch folgender Unterschied: eine verfassungskonformere Ausgestaltung der Dauer der Karenzzeit, die präzisere Bestimmung der Zuständigkeiten, eine eigenständige Regelung über die Reisekosten und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des beratenden Gremiums und die Aufnahme einer Sanktionsregelung. Insbesondere das Fehlen einer Sanktionsregelung war Gegenstand in der Anhörung am 8. Mai 2019, vor allem an der geäußerten Kritik des damaligen Vorschlags der GRÜNEN. Mit unserem § 4 e über das Ordnungsgeld haben wir dieser Kritik entsprochen. Um zu unterstreichen, dass es uns nicht um die gesetzliche Festschreibung von Misstrauen und Unbehagen gegenüber Amtsträgern geht, möchte ich auf Lothar de Maizière verweisen. Er hat insbesondere die Schutzfunktion zugunsten von ausscheidenden Regierungsmitgliedern hervorgehoben: Wenn das beratende Gremium die Unbedenklichkeit der Tätigkeit feststellt, entfalte das auch eine solche Schutzfunktion. Aus diesem Grund wollen wir, dass ein Gremium aus fünf Personen geschaffen wird, die vom Landtag gewählt werden und keine Mitglieder oder Beschäftigten des Landtags, der Staatsregierung oder Staatsminister sein dürfen. Damit kann der Seitenwechsler seine Tätigkeit unbelastet von denkbaren Angriffen aus den Reihen der Medien oder der politischen Konkurrenz ausüben oder – um es mit Matthias Berninger zu sagen –: Er oder sie muss sich nicht ständig mit moralischen Argumenten auseinandersetzen. Auch hierfür beantrage ich die Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Glück auf! (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz über die Karenzzeit von Mitgliedern der Sächsischen Staatsregierung an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Tagesordnungspunkt Vereidigung der weiteren Gemäß Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen leisten die Mitglieder der Staatsregierung den Amtseid vor dem Landtag. Ich bitte dazu die Mitglieder der Staatsregierung nach vorn zu treten. (Die Mitglieder der Staatsregierung begeben sich nach vorn. – Alle Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich werde jetzt den Amtseid vortragen. Er hat folgenden Wortlaut: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. Sehr geehrte Mitglieder der Staatsregierung, ich bitte Sie, nacheinander in der Reihenfolge, in der ich Sie aufrufe, zu mir zu treten. Bitte heben Sie dann die rechte Hand zum Schwur und sprechen Sie die Worte: „Ich schwöre es.“ Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe.“ geleistet werden. Ich bitte als Ersten Herrn Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sowie ersten stellvertretenden Ministerpräsidenten Wolfram Günther.
Wolfram Günther
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Als Nächsten bitte ich Herrn Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie zweiten stellvertretenden Ministerpräsidenten Martin Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Herrn Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller.
Prof. Dr. Roland Wöller
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Herrn Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann.
Hartmut Vorjohann
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Überweisung ebenfalls einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Mitglieder der Staatsregierung
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Frau Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier. Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Ich schwöre es.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Herrn Staatsminister für Kultus Christian Piwarz.
Christian Piwarz
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Herrn Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow.
Sebastian Gemkow
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Frau Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Barbara Klepsch. Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Frau Staatsministerin für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Ich schwöre es.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Herrn Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt.
Thomas Schmidt
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Herrn Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte Herrn Staatssekretär Thomas Popp. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen im Amt alles Gute und Gottes Segen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Lebhafter Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die abgearbeitet. Unser Parlament, ich erinnere daran, hat sich am 1. Oktober konstituiert und, wie ich finde, in einer sehr vernünftigen Zeitspanne einen Ministerpräsidenten gewählt. Lieber Michael Kretschmer, ich gratuliere dir nochmals ganz herzlich zu deiner Wahl und wünsche für dein Amt alles Gute und Gottes Segen. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Ebenso beglückwünsche ich noch einmal die Mitglieder der Staatsregierung. Ihnen ebenfalls Erfolg bei Ihrer Arbeit! (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Die neue Staatsregierung ist gebildet, unsere parlamentarische Demokratie vollends arbeitsfähig. Ich empfinde das alles nicht als selbstverständlich. Es ist immer wieder aufs Neue eine beachtliche politische Leistung unter allen Beteiligten, geprägt eben auch von Dialog und Kompromiss, um den oftmals hart miteinander gerungen wird. Im neuen Jahr 2020 setzen wir als Abgeordnete unsere politische Arbeit fort. Ein Höhepunkt wird der Beschluss des Doppelhaushalts 2021/2022 durch diesen Landtag Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar sein. Der neue Haushalt wird maßgeblich die Politik in der laufenden Legislaturperiode formen und vorherbestimmen. Wir sollten dafür keine Anstrengung unterlassen und keine Mühen scheuen, ob nun als Koalitions- oder Oppositionsfraktion, damit dieses Hohe Haus weiterhin eine bestens funktionierende parlamentarische Demokratie im Freistaat Sachsen gewährt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Ihnen liegen zunächst die Weihnachtstage und damit eine Zeit der Ruhe und des Innehaltens. Erinnern wir uns also derer, die einst Mitglieder dieses Parlaments waren und die in diesem Jahr für immer von uns gegangen sind: Erich Iltgen, Friederike de Haas, Brigitte Zschoche, Werner Hubrich, Wolf-Dieter Beyer und Thomas Hermsdorfer. Weihnachten ist aber ebenso eine Zeit der festlichen Besinnung und des Dankes. Ich möchte Ihnen, den Abgeordneten des Sächsischen Landtags, meinen Dank für Ihre politische Arbeit aussprechen. Ich danke darüber hinaus besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisen und in den Fraktionen für ihre Arbeit. Ebenso richtet sich mein großer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen des Freistaates, darunter in denen des Landtages und der Staatsregierung. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen beschwingten Jahreswechsel. Bitte, bitte, bitte, vermerken Sie bei aller freien Zeit zwei Termine: Es ist einmal der 6. Januar 2020, gleich zu Beginn des neuen Jahres, an dem wir unseren Neujahresempfang haben werden und zu dem ich Sie alle herzlich einlade. Zum anderen ist es der 29. Januar 2020. Da findet das nächste Plenum statt. Die Einladung geht Ihnen rechtzeitig zu. Vielen Dank und frohe Weihnachten Ihnen allen. geschlossen. (Schluss der Sitzung: 15:28 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
