Valentin Lippmann
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nicht so traurig wäre, dann wäre es wenigstens unterTagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern für die des Sächsischen Landtags des Gesetzes über den § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen schreibt die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags vor. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. haltsam, was Sie hier vortragen. Ich würde Ihnen empfehlen, einmal in die Plenarprotokolle der vergangenen Sitzungen zu schauen, dann stellen Sie fest, welche Ausführungen die AfD-Fraktion zu Ausschussstärken gemacht hat. Versuchen Sie, das einmal zusammenzubekommen; es wird nicht logisch. Sie haben beim letzten Mal eine Enquetekommission mit 20 Mitgliedern gefordert. Warum wohl? – Weil das 20. Mitglied ein AfD-Mitglied ist. Sie beschweren sich jetzt, dass das 19. Mitglied ein CDU-Mitglied ist und das nicht sein könne, weil es alles verzerrt. Nun ja, vielleicht fassen Sie sich an die eigene Nase. Wir haben uns wohl überlegt, dass 19 Mitglieder eine sinnvolle Zahl ist. Überlegen Sie sich einmal, ob Sie mit derartigem Kleinkram den Landtag behelligen. Das war nun wirklich keine Begründung, sondern eher absurd; von daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich jetzt über den AfD-Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 7/901, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit angenommen. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Parlamentarische Kontrollkommission gemäß § 16 Abs. 2 Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen § 16 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. In Anwendung von § 16 Abs. 2 und 3 unserer Geschäftsordnung bedeutet dies, dass auf den Vorschlag jeder Fraktion je ein Mitglied zu wählen ist. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen vor: Drucksache 7/882 für die CDU-Fraktion, Drucksache 7/782 für die AfD-Fraktion, Drucksache 7/872 für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/835 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und Drucksache 7/849 für die SPDFraktion. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die AfD-Fraktion hat bereits im Vorfeld angezeigt, dass sie eine geheime Abstimmung wünscht. Deshalb berufe ich jetzt wieder eine Wahlkommission: Herrn Jan Hippold als Leiter, Herrn Holger Hentschel, Herrn Nico Brünler, Herrn Dr. Daniel Gerber und Herrn Albrecht Pallas. Ich übergebe nun das Wort an den Leiter der Wahlkommission.
