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Rico Gebhardt

Die Linke 20.12.2019 Sitzungen 7/4

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zitat: „In Deutschland wird jeder Wechsel von der Politik in die Wirtschaft misstrauisch beäugt. Es wäre hilfreicher, klare Regelungen für den Wechsel zu definieren, statt immer mit moralischen Argumenten zu kommen.“ – Dieses Zitat stammt von Matthias Berninger, dem ehemaligen wirtschaftspolitischen Sprecher der GRÜNEN im Bundestag – der eine oder andere mag sich daran erinnern –, dem ehemaligen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem ehemaligen Vizepräsidenten der Öffentlichkeitsarbeit bei „Mars“ und dem jetzigen Leiter des Bereiches Öffentlichkeit und Nachhaltigkeit der Bayer AG. Vergleichbare Biografien solcher Seitenwechsler können Sie bei Wikipedia nachlesen. Vergleichbare Fälle hatten wir in Sachsen bisher nicht, auch wenn es der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende der MIBRAG, also Ex-Ministerpräsident Tillich, auf diese Liste geschafft hat. Dieses Vorgehen, ohne Karenzzeit zu wechseln, hat öffentlich nicht nur für Wirbel, sondern auch für öffentliche Kritik gesorgt. Dieses Vorgehen und die öffentliche Kritik daran waren der Anlass für unseren Gesetzentwurf. Damit zurück zu den klaren Regeln. Der von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf definiert diese erwünschten klaren Regeln für den Wechsel von der Politik in die Wirtschaft. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir nehmen der zukünftigen Koalition auch gleich die Arbeit ab; denn mit unserem Entwurf entsprechen wir auch Ihrer Zielsetzung – Herr Lippmann, ich komme gleich zu Ihnen – der neuen Koalition auf Seite 111 des Koalitionsvertrages, schon einmal von mir zitiert. Unter der Überschrift „Transparenz und Bürgerbeteiligung“ heißt es: „Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und ihrer Amtsführung ist uns ein hohes Gut. Mit einer Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung, die im Einzelfall greifen soll, werden wir dazu beitragen.“ Wir haben uns also gedacht: Nutzen wir einmal die Zeit, bis Sie zum Arbeiten kommen, und legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, damit Sie nicht erst kurz vor Ende der Legislaturperiode damit um die Ecke kommen. des Entwurfs der Sächsischen Staatsregierung der Fraktion DIE LINKE So wollen wir mit unserem Gesetzentwurf unter anderem, dass ein Minister innerhalb von 24 Monaten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt gegenüber dem amtierenden Ministerpräsidenten anzeigen muss, wenn er oder sie beabsichtigt, eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzustreben. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die GRÜNE-Fraktion – deshalb ist Herr Lippmann immer so aufgeregt – einen Gesetzentwurf mit ähnlichen Zielsetzungen eingebracht. Wir haben dem Gesetzentwurf seinerzeit zugestimmt. Gegenüber der damaligen Initiative der GRÜNEN besteht jedoch folgender Unterschied: eine verfassungskonformere Ausgestaltung der Dauer der Karenzzeit, die präzisere Bestimmung der Zuständigkeiten, eine eigenständige Regelung über die Reisekosten und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des beratenden Gremiums und die Aufnahme einer Sanktionsregelung. Insbesondere das Fehlen einer Sanktionsregelung war Gegenstand in der Anhörung am 8. Mai 2019, vor allem an der geäußerten Kritik des damaligen Vorschlags der GRÜNEN. Mit unserem § 4 e über das Ordnungsgeld haben wir dieser Kritik entsprochen. Um zu unterstreichen, dass es uns nicht um die gesetzliche Festschreibung von Misstrauen und Unbehagen gegenüber Amtsträgern geht, möchte ich auf Lothar de Maizière verweisen. Er hat insbesondere die Schutzfunktion zugunsten von ausscheidenden Regierungsmitgliedern hervorgehoben: Wenn das beratende Gremium die Unbedenklichkeit der Tätigkeit feststellt, entfalte das auch eine solche Schutzfunktion. Aus diesem Grund wollen wir, dass ein Gremium aus fünf Personen geschaffen wird, die vom Landtag gewählt werden und keine Mitglieder oder Beschäftigten des Landtags, der Staatsregierung oder Staatsminister sein dürfen. Damit kann der Seitenwechsler seine Tätigkeit unbelastet von denkbaren Angriffen aus den Reihen der Medien oder der politischen Konkurrenz ausüben oder – um es mit Matthias Berninger zu sagen –: Er oder sie muss sich nicht ständig mit moralischen Argumenten auseinandersetzen. Auch hierfür beantrage ich die Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Glück auf! (Beifall bei den LINKEN)

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