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Rico Gebhardt

Die Linke 20.12.2019 Sitzungen 7/4

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Seite 111 des Koalitionsvertrages heißt es unter der Überschrift „Transparenz und Bürgerbeteiligung“: „Unsere Regierungsarbeit werden wir transparenter gestalten und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlamentes, zum Beispiel durch frühzeitige Informationen, stärken.“ auch entsprechende Sitze in den Gremien zustehen. Ich bitte das aber deutlich und auch verfahrensleitend zu verstehen: Der Anspruch auf den Sitz für eine Fraktion heißt noch lange nicht, dass jede Person aus der Sicht der CDU-Fraktion auch für diese Funktion geeignet ist. Insoweit möchte ich auch anzeigen, dass wir nicht bereit sein werden, den Vorschlag zu tragen – unabhängig von der Tatsache, dass Ihnen der Sitz zusteht. Ihnen steht aber frei, einen anderen Personalvorschlag in einem späteren Wahlgang zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weitere Erklärungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur offenen Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag der Linksfraktion, Frau Abg. Nagel als stimmberechtigtes Mitglied in das Datenschutzgremium zu wählen, seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Zuruf von der AfD: Niemals! – Oh-Rufe von der AfD) Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen und auch Stimmen dafür. Dennoch ist Frau Nagel nicht gewählt worden. Das heißt, dass das Gremium dann erst im Januar wieder nachgewählt werden kann. Meine Damen und Herren, damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf des Entwurfs Informationsbeziehungen Landtag und der Staatsregierung der Fraktion DIE LINKE Diesem Vorhaben liegt offenkundig der Befund zugrunde, dass die Informationsbeziehungen zwischen Regierung und Parlament in Sachsen verbesserungswürdig sind. Deshalb helfen wir Ihnen gern an dieser Stelle mit einem konkreten Vorschlag aus. Beispielsweise definieren wir in unserem Gesetzentwurf, in § 2 Nr. 4 des neuen sächsischen Parlamentsinformationsgesetzes, was man unter frühzeitigen Informationen im Sinne des Koalitionsvertrages verstehen könnte. Außerdem wäre festgeschrieben, dass die Staatsregierung dem Landtag ausführlich über ihre Aktivitäten im Bundesrat berichten soll oder den Landtag über die von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten informieren muss, wenn sie von landespolitischer Bedeutung sind oder wenn es ein Mitglied des Landtags fordert. Im Kern soll dieses Gesetz die Abgeordneten besser in die Lage versetzen, ihre parlamentarischen Tätigkeiten auszuüben. Neu ist dieses Anliegen nicht wirklich, ganz im Gegenteil: Die PDS wusste es bereits 1991; denn in der 5. Klausurberatung des Verfassungs- und Rechtsausschusses am 2. und 3. Mai 1991 – Herr Schiemann wird sich erinnern, auch wenn er jetzt nicht im Saal ist – beantragten wir gemeinsam mit der SPD und den GRÜNEN eine ähnlich gelagerte Fassung des Artikels 50 der Sächsischen Verfassung. Im Jahr 2003 konnte dann auch die SPD ihre Enttäuschung nicht mehr zurückhalten und legte am 18. Juli 2003 das Parlamentsinformationsgesetz in der Drucksache 3/8923 vor. Man kann sich denken, was passiert ist: nichts. Es war weder zu einer entsprechenden Vereinbarung noch zu einem Parlamentsinformationsgesetz gekommen. Im 6. Sächsischen Landtag unternahmen dann die GRÜNEN und wir einen Anlauf zur Stärkung der Kontrollfunktionen des Parlamentes – und das, nachdem Sie, Verfassungs- und Rechtsausschusses und des Europaausschusses am 18. August 2010 erklärten, Sie sehen die Möglichkeit, die als Entwurf vorgelegte Subsidiaritätsvereinbarung „etwa zu einem Gesetz“ weiterzuentwickeln. Diese Subsidiaritätsvereinbarung, ein Vertrag zwischen dem Landtag und der Staatsregierung über die Unterrichtung des Landtags in Europaangelegenheiten, haben Sie, Herr Landtagspräsident, mit Ihrer Unterschrift am 20. April 2011 in Kraft gesetzt. Sie erklärten am gleichen Tag: „Wir tun gut daran, die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Staatsregierung an den Stellen zu verbessern, die für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich sind. Damit verhelfen wir auch der Europäischen Union zu mehr Transparenz und zu mehr Bürgernähe.“ – Zitat Matthias Rößler. Ein weiteres Argument, warum unser Gesetzentwurf heute richtig ist. Im Übrigen verfügen mehrere – jetzt gut zuhören! – auch CDU-geführte Bundesländer in ihren Landesverfassungen und Landesgesetzen über die gesonderten Informationsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union und ihrer Organe. Der 6. Sächsische Landtag setzte erstmals einen eigenständigen Europaausschuss ein. Das wurde ja heute mit Beschluss der Koalition beendet. Der Ausschuss beauftragte damals die Obleute damit, einen Vorschlag für die koordinierende Behandlung der EU-Angelegenheiten zu unterbreiten. Europaausschuss Grundsätze zur Befassung mit europapolitischen Fragestellungen. Die Obfrau der GRÜNEN erklärte in dieser Sitzung, sie hätte sich eine über die Subsidiaritätsvereinbarung hinausgehende zusätzliche Vereinbarung vorstellen können. Diese Vereinbarung hätte bis zum Inkrafttreten eines Parlamentsbeteiligungsgesetzes gelten können. In der Obleuterunde sei es aber leider nicht möglich gewesen, einen über den vorliegenden Beschluss hinausgehenden Konsens zu finden. Auch das fügt sich gut in den bisherigen Ablauf dieser Geschichte ein. Bevor ich es vergesse, möchte ich noch einmal an unseren ersten Änderungsantrag oder unsere erste Sitzung zur Änderung der Geschäftsordnung in der 1. Landtagssitzung erinnern. Wir wollten mit dem neu eingefügten § 15 a „Informationspflicht der Staatsregierung“ bereits besagte Informationsbeziehung zwischen dem Landtag und der Staatsregierung regeln und festgezurrt haben. Lieber Herr Lippmann, damals lehnten Sie den Antrag mit folgender Begründung ab: „Das ist ein Thema, dem wir als GRÜNE nicht abgeneigt sind. Ich würde anraten, den in einem geeigneten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens des Landtags zu diskutieren, es aber nicht einfach in die Geschäftsordnung einzufügen. Deswegen lehnen wir an dieser Stelle, ohne dass es einen Vorgriff auf eventuelle weitere Regelungen in Bezug auf ein Parlamentsinformationsgesetz, ein Transparenzgesetz sein soll, ab.“ Also, lieber Herr Lippmann, jetzt haben Sie die Chance, unserem Gesetzentwurf nach Anhörung und Diskussion zuzustimmen. Da am Beginn einer Legislaturperiode die Arbeitsgrundlagen des Parlaments zu bestimmen sind, gehe ich davon aus, dass mit dem Inkrafttreten unseres Parlamentsbeteiligungsgesetzes ein entsprechender fraktionsübergreifender Konsens gefunden wird, der – anders als untergesetzliche Beschlüsse und Vereinbarungen – Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen wird. Regierungsarbeit wird transparenter und die Kontrollfunktion des Parlaments gestärkt. Das ist doch in unser aller Sinne. Ich beantrage die Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Glück auf! (Beifall bei den LINKEN)

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