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Jörg Urban

AfD 20.12.2019 Sitzungen 7/4

Jawohl, wir schlagen auch im zweiten Wahlgang Herrn Hütter wieder vor. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut, meine Damen und Herren! Sie haben es zur Kenntnis genommen. Es ist jetzt eine offene Wahl. Vorgeschlagen für die Parlamentarische Kontrollkommission von der AfDFraktion ist Herr Abg. Hütter. Wer die Stimme Herrn Hütter geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sind das jetzt mehr als 60 Stimmen und Herr Hütter ist damit gewählt. (Die Präsidentin verständigt sich mit den Schriftführern, ob es mehr als 60 Stimmen waren und die Zählung wiederholt werden soll.) So, meine Damen und Herren, da es zwischen mir und den Schriftführern keine Einigkeit gibt, kann ich den Wahlgang noch einmal wiederholen, und ich bitte Sie, jetzt noch einmal klar und deutlich abzustimmen. (Zuruf von der CDU: Hammelsprung!) Wer Herrn Hütter seine Stimme für die Parlamentarische Kontrollkommission geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? (Die Präsidentin verständigt sich nochmals mit den Schriftführern.) Jetzt gibt es Einigkeit. Es waren mehr als 60 Stimmen. Damit ist Herr Hütter gewählt. (Beifall bei der AfD) Ich möchte jetzt diejenigen beglückwünschen, die gewählt worden sind. Herr Hütter, Sie nehmen die Wahl auch an? Das habe ich Sie noch nicht gefragt. (Carsten Hütter, AfD: Ja!) – Gut. Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche viel Erfolg für die Arbeit. Jetzt sehe ich eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten – also ich vermute das. Bitte. Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern für das Sächsischen Landtags gemäß § 3 parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich unter Einsatz technischer Mittel und unter Einsatz besonderer Die Wahl der Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium des Sächsischen Landtags schreibt § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. In Anwendung von § 15 Abs. 2 und 3 unserer Geschäftsordnung bedeutet dies auch in diesem Fall, dass auf den Vorschlag jeder Fraktion je ein Mitglied zu wählen ist. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den folgenden Drucksachen vor: Drucksache 7/883 für die CDU-Fraktion, Drucksache 7/781 für die AfD-Fraktion, Drucksache 7/871 für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/836 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und Drucksache 7/850 für die SPD-Fraktion. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahlen finden nach der Bestimmung unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht. Ich frage: Widerspricht jemand

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