Dr. Matthias Rößler
Meine sehr verehrten Sächsischen Landtags. Als Ehrengäste unserer heutigen Sitzung begrüße ich ganz herzlich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Birgit Munz, (Beifall bei allen Fraktionen) Vertreter des Konsularischen Korps, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und weitere Vertreter des öffentlichen Lebens. Meine Damen und Herren! Unsere Kollegin Frau Hanka Kliese, die ich ganz herzlich begrüße, konnte an den bisherigen Plenarsitzungen des 7. Sächsischen Landtags nicht teilnehmen. Auch für sie gilt die Verpflichtungserklärung aus § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Er lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaates Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Tagesordnungspunkt Wahl des Meine Damen und Herren! Gemäß Artikel 60 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Falls die danach erforderliche Anzahl der Stimmen, das sind 60, nicht erreicht wird, genügt nach Artikel 60 Abs. 2 der Verfassung in einem weiteren Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Meine Damen und Herren! Ihnen liegt zur Wahl des Ministerpräsidenten in der Drucksache 7/900 der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist Herr Michael Kretschmer. Meine Damen und Herren! Wir treten in die Wahlhandlung ein. Hierzu berufe ich folgende Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, Herrn Albrecht Pallas, SPD. Meine Damen und Herren! Sie begeben sich nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort den Stimmschein. Wir kommen zur Wahlhandlung. Ich übergebe das Wort an den Leiter der Wahlkommission. Bitte, Herr Kollege Hippold. Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist Frau Kliese in der heutigen Sitzung durch Handschlag zu verpflichten. Ich bitte Sie daher, zu mir zu kommen, damit Ihre Verpflichtung erfolgen kann, verehrte Frau Kollegin. (Verpflichtung durch Handschlag – Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. André Wendt, AfD) Folgende Abgeordnete hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Nicolaus. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die TagesordMeine Damen und Herren, ich rufe auf Ministerpräsidenten
