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Plenarprotokoll 19/4

15.11.2023 · 21 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CSU (2)AfD (2)FREIE WÄHLER (2)SPD (2)GRÜNE (2)

Ilse Aigner

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 4. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Bevor wir uns mit den Ausschüssen befassen, bitte ich Sie, dass wir gemeinsam für Aufmerksamkeit und für Sichtbarkeit sorgen für die immer noch weit über 200 Menschen, die seit 40 Tagen von den Terroristen der Hamas in Gaza gefangen gehalten werden. Sie sehen einige von ihnen links und rechts auf den Bildschirmen hier. Der Bayerische Landtag kann hier auch nur eine ganz eindeutige Botschaft aussenden: Bring them home – now! (Allgemeiner Beifall) Am Montag konnte ich gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek, Florian Streibl, Katharina Schulze und mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin Dr. Strohmayr im Landtag Angehörige von Ermordeten und Entführten empfangen. Auf diesen Bildern sehen Sie die Verwandten, die aus ihrer Mitte, aus ihrem Leben gerissen worden sind: Tanten, Schwestern, Brüder, Neffen, Cousinen, Cousins, Großeltern. Ich glaube, ich kann für die Kollegen, die dabei gewesen sind, sprechen: Was wir da gehört haben, dazu diese Bilder von lebensfrohen Menschen, die Gesichter auf diesen Fotos, das hat uns wirklich zutiefst berührt. Es hat uns sehr bewegt und auch erschüttert. Diese Familien durchleben zurzeit wirklich die Hölle. Sie haben bereits viele Menschen verloren – das haben sie auch geschildert –, die bei dem bestialischen Massaker am 7. Oktober von islamistischen Terrortrupps ermordet wurden. Jetzt bangen sie seit nunmehr 40 Tagen um ihre Liebsten. Darunter sind Kleinkinder, junge fröhliche Frauen, Männer, alte gebrechliche, kranke Menschen, die auf die täglichen Medikamente angewiesen sind. Es ist einfach unvorstellbar schrecklich. Wir wissen nicht, wo sie sind und wie es ihnen im Moment geht. Was wir wissen, ist: Es sterben wieder Menschen, und es drohen wieder Menschen zu sterben, nur deshalb, weil sie Juden sind. Deshalb will ich es hier ansprechen: Wir haben eine historische Verantwortung. Die Familien, die vorgestern bei uns waren, haben ihre Wurzeln zum Teil hier in Bayern. Ihre Großeltern hatten den Holocaust überlebt. Wir haben zugehört, wir haben natürlich unser Mitgefühl ausgedrückt, unsere Solidarität, und wir haben versprochen, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um auch zu helfen. Ich bin der festen Überzeugung: Das ist auch unsere Pflicht. (Anhaltender allgemeiner Beifall) Es ist nicht nur unsere Pflicht aus einer historischen Verantwortung heraus, nicht nur weil es unsere Staatsräson ist, sondern einfach auch, weil wir Menschen sind und weil es hier um Menschlichkeit geht. Was können wir also tun? – Zum Ersten: Nutzen wir unsere Kanäle im Bund, in der Wirtschaft, in der Welt, und versuchen wir, einen Beitrag zu leisten, damit diese Menschen wieder zurückkommen – in die Arme ihrer Familien. Wir haben uns entschlossen, die Gesichter aller Entführten hier im Maximilianeum zu zeigen, sie schlicht und ergreifend im Bewusstsein zu halten. Dafür habe ich im Steinernen Saal einen großen Monitor aufstellen lassen, auf dem wir die Fotos der Verschleppten, der Entführten zeigen. Wir wollen damit die Menschen dieser Anonymität entreißen, dem Vergessen entreißen, dem Übersehenwerden angesichts des Dickichts der aktuellen Nachrichtenlage. Das ist keine Relativierung palästinensischen Leids. Aber ich habe es den Angehörigen versprochen, wir alle haben es versprochen, und ich hoffe, Sie gehen da mit: Machen wir das Schicksal der Entführten sichtbar, und leisten wir einen Beitrag in der Hoffnung, dass sie bald freikommen. (Anhaltender allgemeiner Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich in dieser ersten Sitzung nach Wahlen und Berufungen in die Ämter, nach der Wahl des Ministerpräsidenten, den ich begrüßen darf, im Nachgang auch eine ganze Reihe von fröhlichen, aber auch weniger fröhlichen Anlässen erwähnen. Zunächst bitte ich Sie, sich zum Gedenken von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 28. Juli ist im Alter von 89 Jahren Sebastian – Seban – Dönhuber verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1966 bis 1970 an und vertrat die SPD im Wahlkreis Oberbayern, für den er zudem von 1947 bis 1999 Mitglied im Bayerischen Senat war. Der gelernte Schriftsetzer und Zeitungsmetteur engagierte sich in der Jugend- und Gewerkschaftsarbeit und in der Politik, im Stadtrat und als 1. Bürgermeister von Neuötting, im Kreistag von Altötting und im Bezirkstag Oberbayern. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Er schied aus, als er zum Landrat von Altötting gewählt wurde, was er drei Jahrzehnte mit großem Einsatz war. Am 29. Juli ist im Alter von 74 Jahren Wolfgang Dandorfer verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1982 bis 1990 an und vertrat die CSU im Stimmkreis Amberg-Süd. Wolfgang Dandorfer hatte in Eichstätt ein Lehramtsstudium absolviert und unterrichtete danach in Mittelfranken und in der Oberpfalz. Über die katholische Jugendarbeit kam er zur Politik und wurde jüngstes Mitglied im Amberger Stadtrat. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied im Ausschuss für kulturpolitische Fragen. 1990 schied er aus dem Landtag aus und war im Anschluss 24 Jahre Oberbürgermeister der Stadt Amberg. Mit seinem Weitblick hat er in entscheidenden Jahren den Bildungs-, Kultur- und Wirtschaftsstandort Amberg maßgeblich geprägt. Am 28. August ist im Alter von 87 Jahren Heinrich Schmidhuber verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1970 bis 1978 an und vertrat die CSU zunächst im Stimmkreisverband Grafenau, Wegscheid, Wolfstein und dann im Stimmkreis Freyung. Er startete als Lehrling und arbeitete sich bis zur Spitze des Sparkassenverbandes hoch, war schließlich Geschäftsführender Präsident. Er war Mitglied im Wolfsteiner Kreistag und 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Waldkirchen, die unter ihm zur Stadt erhoben wurde. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen tätig. Seine zweite große Leidenschaft galt dem Fußball. Er stieg bis zum BFV-Präsidenten auf und war Mitglied im Präsidium des DFB. Das Sommermärchen 2006 wird auch mit seinem Namen verbunden bleiben. Am 26. September ist im Alter von 80 Jahren Manfred Pointner verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 2008 bis 2013 an und vertrat die FREIEN WÄHLER im Wahlkreis Oberbayern. Der Jurist arbeitete zunächst bei der Regierung von Oberbayern und beim Landratsamt Freising. Er wurde zunächst ehrenamtlicher und später hauptamtlicher Bürgermeister in Hallbergmoos. Später wurde er zum Landrat des Landkreises Freising gewählt. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen. Zudem war er Mitglied im Bezirkstag von Oberbayern und Vorsitzender der Kommission zur Kontrolle des Fluglärms des Münchner Flughafens. Später engagierte er sich als Vorsitzender der Schutzgemeinschaft gegen die geplante dritte Startbahn. Am 4. Oktober ist im Alter von 88 Jahren Dr. Sepp Klasen verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1970 bis 1990 an und vertrat die SPD im Wahlkreis Oberbayern. Der Jurist wurde Richter beim Sozialgericht München und engagierte sich gleichzeitig in der Kommunalpolitik als Mitglied des Kreistags und des Kreisausschusses im Landkreis Weilheim-Schongau. Im Bayerischen Landtag war er unter anderem Mitglied im Ausschuss für Kulturpolitische Fragen und im Ausschuss für Geschäftsordnung und Wahlprüfung sowie insbesondere langjähriger Vorsitzender des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Nach seinem Ausscheiden arbeitete er als Rechtsanwalt und war über Jahrzehnte Vorsitzender des VdK Kreisverbandes Oberland. Wie alle genannten verstorbenen Mitglieder des Landtags wurde auch er für seinen großen politischen und gesellschaftlichen Einsatz mit höchsten Ehren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird den Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. – Sie haben sich zum Gedenken erhoben; vielen herzlichen Dank dafür. In der Sommerzeit gab es einige runde und halbrunde Geburtstage. Ich will nicht vergessen, hier nachträglich zu gratulieren. Zu runden Geburtstagen darf ich gratulieren: den Kollegen Atzinger, Dr. Büchler, Tomaschko und Kühn sowie zu halbrunden Geburtstagen den Kollegen Mang, Reiß, Ebner-Steiner und Jakob. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich allen Jubilaren alles Gute nachträglich zum Geburtstag. (Allgemeiner lebhafter Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Bestimmung der Stärke der Ausschüsse sowie Verteilung der Zahl der Ausschusssitze und der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf die Fraktionen hierzu: Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (Drs. 19/14) Es wurde eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 29 Minuten vereinbart. Danach entfallen auf die CSU-Fraktion neun Minuten, auf die Fraktion FREIE WÄHLER sechs Minuten, auf die AfD fünf, auf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fünf und auf die SPD-Fraktion vier Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem Herrn Kollegen Michael Hofmann das Wort.

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Michael Hofmann CSU

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Geschäftsordnungsdebatte der vergangenen Plenarsitzung fort. Ich möchte gleich voranstellen: Eine wehrhafte Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf Entwicklungen schnell und effektiv reagiert. Wir müssen festhalten: In den letzten Jahren hat sich aufgrund der Wahlen auch das Parlament verändert. Am besten kann man das daran festmachen, wie sich die Opposition verhält. Inzwischen haben wir keinen monolithischen Oppositionsblock mehr. Wir haben nach wie vor eine Regierungskoalition, die alles trägt, was der Freistaat Bayern tut und voranbringt. Dieser nicht monolithische Block der Opposition erfordert natürlich auch eine Reaktion der Parlamente. Wie oft haben wir in den letzten Wochen und Monaten gehört, dass sich die Menschen fragen: Wer bestimmt in diesem Land eigentlich noch die Diskussionen? Bestimmen die Diskussionen eigentlich die Minderheiten oder die Mehrheiten? – Wenn wir diese Diskussion auch auf dieses Haus übertragen, muss man schlicht und ergreifend sagen: Es ist zwingend notwendig, dass diejenigen, die eine Einheit bilden, auch wie eine Einheit behandelt werden. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Am besten lässt sich das an dem Gremium G 10-Kommission absehen. Wir sind rechtlich verpflichtet – und es gibt auch keine Diskussion darüber, das in Frage zu stellen –, dass diesem G 10-Gremium sowohl Vertreter der Regierung als auch Vertreter der Opposition angehören. Bisher war es so geregelt, dass die stärkste Oppositionsfraktion den Vertreter benennt. Ist dadurch eine effektive Kontrolle der Maßnahmen durch die Opposition gegeben oder nicht? – Wir sind der Auffassung: Wenn es eine Kontrolle braucht mit den entsprechenden Minderheitsrechten der Opposition, wie uns das vorgegeben ist, dann kann das in Zukunft nicht allein bei der stärksten Oppositionsfraktion bleiben, sondern dann muss sich die Opposition miteinander verständigen und mit entsprechenden Voten, entsprechenden Mehrheiten einen Vertreter entsenden. Wir vollziehen also bei der Thematik G 10 genau diese Konstruktion: Auf der einen Seite steht die Regierungskoalition, die das Regieren trägt, und auf der anderen Seite stehen diejenigen, die meinen, sie müssen das kritisieren oder zumindest kontrollieren. Jetzt stellt sich als Nächstes die Frage: Wenn wir das hier so tun, inwieweit ändert sich dann das Handeln in den Ausschüssen? – Die Ausschüsse haben natürlich auch Repräsentationsfunktion. Auch da stellen wir fest, dass es kein einheitliches Auftreten der Opposition gibt. Deshalb ist es auch nicht gerechtfertigt, bei den Zugriffen weiterhin wie bisher vorzugehen. Ich muss sagen, ich persönlich hätte mir das auch noch weiter gefasst vorstellen können. Wir wollen aber auch hier einen möglichst harmonischen parlamentarischen Betrieb haben. Ich hätte mir vorstellen können, das Verfahren, das wir für den Zugriff vorschlagen, nämlich nach d’Hondt, auch anders auszuführen. Wir haben das aber gelassen. Was bedeutet der Wechsel im Zugriff nach d’Hondt im Vergleich mit dem Verfahren nach Sainte-Laguë/ Schepers? – Die Anzahl der Ausschüsse ist nach wie vor gleich. Es ändert sich nichts. Keine Mitwirkungsrechte der Opposition werden in irgendeiner Form geschwächt. Was allerdings interessant ist, und ich glaube, das ist mathematisch auch unzweifelhaft: CSU und FREIE WÄHLER zählen 122 Abgeordnete. Die nächstgrößten Oppositionsfraktionen zählen gerade einmal ein Viertel oder fast ein Viertel davon. Wieso soll es dann ungerecht sein, wenn CSU und FREIE WÄHLER auf die ersten drei Ausschüsse zugreifen, bevor eine der größeren Oppositionsfraktionen den nächsten Ausschuss greift? – Wir greifen nur dreimal zu, obwohl wir fast viermal so groß sind. Deswegen sage ich Ihnen: Das ist ein gerechtes Verfahren. Wir können das so tun. Es ist gerecht, es ist rechtlich anerkannt und verfassungsrechtlich zulässig. Vor allem aber entspricht das auch dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung, die uns gewählt hat und die uns trägt. Wenn die Opposition sich nicht einig ist, dann muss sie damit letzten Endes auch im Parlamentsbetrieb umgehen. Das ist Ihr Problem, nicht unseres. Ich sage Ihnen: Wir wollen auch weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten. Wir werden aber alles vermeiden, was dazu führt, dass man der Mehrheit auf der Nase herumtanzt. (Zuruf von der AfD: Das sind Worte! – Unruhe bei der AfD) So weit darf es nicht kommen. Deswegen freue ich mich, denn es ist auch eine Frage der staatspolitischen Verantwortung, dass nicht alle Oppositionsfraktionen das nur aus dem offensichtlich egoistischen Blickwinkel heraus betrachten – mir ist die Jacke näher als die Hose – und sagen: Wenn wir keinen Vorteil davon haben, dann stimmen wir auch nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Damit geben Sie im Grunde genommen Ihre staatspolitische Verantwortung auf. Das mag bei Ihnen so sein. (Unruhe bei den GRÜNEN) Ich danke der SPD, die signalisiert hat, dass sie das aus staatspolitischer Verantwortung mitträgt. Eines sage ich allerdings auch an die Adresse der GRÜNEN: Wenn Sie nicht zustimmen, dann haben Sie mit dem heutigen Beschluss jedes moralische Recht verloren, in irgendeiner Form über Brandmauern zu sprechen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Unruhe bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD) Sie machen sich gemein, weil sich sowohl GRÜNE als auch AfD vom Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren statt dem d'Hondt-Verfahren etwas anderes erhoffen, nämlich mehr Einfluss und mehr Wirkung. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) – Das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD)) – Und das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären. Ich danke der SPD, dass sie mitzieht. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Christoph Maier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Christoph Maier AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bayerische Landtag bestimmt heute die Stärke der Ausschüsse und die Verteilung der Ausschusssitze auf die einzelnen Fraktionen. Die Ausschüsse müssen dabei gemäß den ungeschriebenen parlamentarischen Regeln und auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Vollversammlung entsprechend der Sitze der Fraktionen hier im Plenum spiegelbildlich darstellen. Das alles wäre grundsätzlich eine rein mathematische Angelegenheit; nicht allerdings für die Regierungsfraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER, die diesen Vorgang zur eigenen Machtausweitung politisch missbrauchen wollen. Mit Ihrem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung möchten Sie die Regeln mit Ihrer Mehrheit im Landtag verändern, und zwar so zu Ihrem Vorteil, dass der Wählerwille nach Beteiligung der Alternative für Deutschland als der stärksten Oppositionsfraktion möglichst wenig Wirkung entfaltet und sich gleichzeitig die CSU gegenüber der Opposition mehr Einflussmöglichkeiten auf Personalien verschafft. Anders ausgedrückt lautet Ihre Grundüberlegung: Wie kann die parlamentarische Beteiligung der größten Oppositionsfraktion am meisten beschnitten werden, ohne sie offensichtlich gleich ganz abzuschaffen? (Beifall bei der AfD) Dass Sie dabei die Opposition insgesamt im Landtag schwächen, nehmen Sie als Kollateralschaden der eigenen Machtausweitung in Kauf. Zu den Änderungen im Einzelnen: Die Einführung des neuen § 39a regelt die Besetzung der G 10-Kommission abweichend von der Grundregel der Geschäftsordnung, wonach die Bestellung zur Besetzung der Gremien nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren mit starkem Mitwirkungsrecht der Opposition erfolgt. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Deshalb wollen Sie für die Bestellung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden eine Sonderregel, dass Sie als CSU, als stärkste Fraktion, weiterhin die Vorschläge machen dürfen. Auch wollen Sie erreichen, dass sich die Opposition innerlich zerstreitet. (Michael Hofmann (CSU): Ihr seid doch schon zerstritten!) Sie sagen, sie muss eine ein Fünftel Oppositionsmehrheit schaffen. In der Opposition ist jedoch nicht nur die Alternative für Deutschland, sondern sind auch die GRÜNEN und die SPD. Sie nehmen die Opposition als einen Block wahr. Ich glaube, Sie haben eine falsche Wahrnehmung. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Die haben wir nicht!) Mit Ihrem Vorschlag behindern Sie die AfD-Fraktion bei der Wahrnehmung ihres Kontrollauftrags und gefährden damit den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zum Zweiten wollen Sie die Ausschussberechnung auf das d'Hondt‘sche Verfahren umstellen. Das hat zur Folge, dass wir als stärkste Oppositionsfraktion den Zugriff nicht an dritter Stelle, sondern erst an vierter Stelle bekommen. Für die CSU bedeutet das, dass sie früher zugreifen kann, und zwar auf den zweiten Ausschussvorsitzenden. Der Ältestenrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vorschlag nach dem alten Verfahren unterbreitet. Sie wollen heute die Geschäftsordnung ändern und mit dem d'Hondt‘schen Verfahren etwas unterbreiten, was der Ältestenrat in dieser Form gar nicht vorgeschlagen hat. Sie sollten sich fragen, ob Sie damit auf der Grundlage der Geschäftsordnung handeln. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Ihnen ging es offensichtlich ausschließlich darum, einen Zugriff der AfD-Fraktion auf den dritten Ausschussvorsitzenden zu verhindern. Zum Dritten wollen Sie mit einer Verhinderungsregel bei den Ausschussvorsitzenden für den Fall vorsorgen, dass ein Vorsitzender der AfD-Fraktion gar nicht gewählt wird. In der letzten Wahlperiode stand der Bildungsausschuss vor der Situation, dass die Kandidaten der AfD-Fraktion nicht mehr gewählt wurden und der Ausschuss damit keinen Vorsitzenden mehr hatte. Der heutige Staatssekretär Tobias Gotthardt hatte sich damals, natürlich widerrechtlich, als amtierender Vorsitzender bezeichnet; er ist von uns nie als Vorsitzender vorgeschlagen worden. (Zuruf von den GRÜNEN) Mit dieser Regel – und das ist das eigentlich Schlimme an diesem Geschäftsordnungsänderungsantrag – kann das Vorschlagsrecht einer jeden – einer jeden! – Oppositionsfraktion vollständig suspendiert werden und die Mehrheit in diesem Haus entscheidet, wer Ausschussvorsitzender wird, und zwar ausschließlich. Das ist ein Angriff auf die parlamentarischen Minderheitenrechte hier im Bayerischen Landtag; denn die Regierungsmehrheit kann sich theoretisch alle Ausschussvorsitze sichern und die Minderheit komplett leerlaufen lassen – und das alles unter dem Schein von Recht und Gesetz. (Beifall bei der AfD) Die FREIEN WÄHLER – Herr Aiwanger hat sich für heute entschuldigt – spielen hier munter mit. Im Wahlkampf wollten Sie sich die Demokratie zurückholen. In der Regierung schaffen Sie die Demokratie faktisch ab. Das ist pure Heuchelei und Wählertäuschung. (Beifall bei der AfD) Wenn nämlich die Einflussmöglichkeiten der Opposition im Landtag beschnitten werden, wird der Wählerwille verzerrt. Genau das hat Aiwanger in Erding gemeint, als er gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung wetterte. Die SPD hat bereits Zustimmung signalisiert. Historisch gesehen verlieren Sie damit jegliche Legitimation. Sie können sich bei einer Zustimmung nicht länger als die Partei mit dem demokratischen Heiligenschein inszenieren, wenn Sie heute die Axt an die parlamentarischen Minderheitenrechte anlegen, die auch Sie betreffen. Hier gilt einmal mehr: Die SPD schafft sich selbst ab. (Beifall bei der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute soll ein kleines Ermächtigungsgesetz (Unruhe – Zurufe: Unerhört! Also wirklich!) für die Regierungsfraktionen und ein Entmächtigungsgesetz gegen die stärkste Oppositionsfraktion im Besonderen beschlossen werden. (Zuruf: Pfui! – Unerhört!) Heute soll ein kleines Ermächtigungsgesetz für die Regierungsfraktionen und ein Entmächtigungsgesetz gegen die stärkste Oppositionsfraktion beschlossen werden. (Unruhe – Zuruf: Unerhört!) Wir kündigen schon jetzt an, dass wir uns gegen diese Änderung der Geschäftsordnung mit einer Klage wehren werden, weil wir den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit als verletzt sehen. Die willkürliche Ausgrenzung der AfD und die Machtgier der CSU führen dazu, dass unsere Politik hier im Landtag, gerade auf den Feldern Migration und Energie, immer weniger zur Geltung kommt.

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Ilse Aigner

Herr Kollege.

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Christoph Maier AfD

– Ich komme zum Ende. – Eines ist gewiss: Der Bann, den Sie heute über die Alternative für Deutschland verhängen, wird sich noch als Fluch für die Kartellparteien herauskristallisieren. (Beifall bei der AfD – Zurufe)

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Ilse Aigner

Herr Kollege, manche Ausdrücke sollte man im Parlament einfach nicht verwenden. Das sage ich Ihnen einfach nur als Hinweis. Sie wissen, was ich meine. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gut, dass die Verfassungsviertelstunde kommt; denn manche hier hätten Sie wirklich nötig gehabt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie reden hier von Ausgrenzung; dabei sind Sie es doch, die mit Ihrer Politik aktiv Minderheiten ausgrenzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sollten Sie sich selber einmal den Spiegel vorhalten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dass zu Beginn einer Legislaturperiode das Berechnungsverfahren zur Verteilung von Ausschüssen und Gremien angepasst wird bzw. darüber diskutiert wird, ist doch so alt wie die Demokratie selbst. Dabei gehört es natürlich dazu, dass man das Für und Wider mit allen demokratischen Parteien abwägt, was wir auch getan haben. Wir haben intensive Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN geführt. (Lachen bei der AfD) Liebe Kollegen von den GRÜNEN, nach dieser Rede würde ich mir langsam überlegen, ob Sie bei diesem Antrag nicht doch mitgehen oder sich zumindest enthalten; denn am Ende wollen Sie doch nicht mit der AfD stimmen, auch wenn dieser Antrag an der einen oder anderen Stelle vielleicht vermeintlich für Sie eine Schlechterstellung ist. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von den GRÜNEN) Eine Änderung – das möchte ich betonen – ist immer ein demokratischer Prozess. Sie tun ja gerade so, als ob hier die Demokratie wackelt. Am Ende ist die Demokratie eine Mehrheitsentscheidung – eine Mehrheitsentscheidung der Abgeordneten, die am 8. Oktober 2023 gewählt wurden. Wir haben hier eine breite Bank einer Mehrheit, die diesen Vorschlag mit der SPD und vielleicht auch noch mit den GRÜNEN mitträgt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich ist insgesamt festzustellen, dass die demokratische Qualität eines Wahlverfahrens, das wir heute hier besprechen, nicht allein von der Methode der Sitzverteilung abhängig zu machen ist; sondern es geht auch um Faktoren wie die Transparenz des Wahlprozesses, die Wahrung der Arbeitsfähigkeit unseres Parlamentes und auch die Möglichkeit zur politischen Partizipation. Daher ist es wichtig, das d’Hondt-Verfahren, das heute hier vorgeschlagen wird, auch in diesem Kontext einmal genau zu beleuchten. Das d’Hondt-Verfahren strebt eine proportionale Verteilung der Sitze an, wodurch eine breite politische Repräsentation des Gremiums gewährleistet ist. Kollege Hofmann hat es erklärt: Die hier anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der CSU und der FREIEN WÄHLER stellen eine überaus deutliche Mehrheit, was sich dementsprechend auch so in den Ausschüssen wiederfinden sollte. Wir sichern die Stabilität – das ist für mich das A und O dieser Geschäftsordnungsänderung. Wir sichern die Stabilität und auch den Parlamentsbetrieb in diesem Hohen Haus. Das Verfahren ist einfach und transparent. Ich glaube, im Vergleich zu anderen Berechnungsverfahren haben wir hier eine mathematische Grundlage, die so einfach und verständlich ist wie kein anderes Berechnungsverfahren. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Wir stellen auch eine gleichbleibende Partizipation aller betroffenen Parteien dar, weil sich an der Verteilung und Gesamtzahl der Ausschüsse durch das Berechnungsverfahren nichts ändert. Am Ende ist es auch verfassungsrechtlich anerkannt. Wir reden hier also nicht von Taschenspielereien (Michael Hofmann (CSU): So ist das!) oder irgendwelchen anderen Themen, sondern wir gebrauchen eine verfassungsrechtlich anerkannte mathematische Methode, die auch in vielen anderen Parlamenten in Europa Anwendung findet und auch hier im bayerischen Parlament jahrzehntelang gut funktioniert hat. Vielleicht noch ganz kurz zu den Ausschüssen: Ich glaube, dass die Umbenennung der beiden Ausschüsse in "Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus" und "Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention" die logische Konsequenz aus der Regierungsbildung und damit auch aus dem Zuschnitt der Ministerien ist. Ich möchte hier auch noch einmal klarstellen, dass die Größe der Ausschüsse, die heute ja auch mitbestimmt wird, ebenfalls die logische Konsequenz aus der veränderten Zeit und der Arbeitslast ist. Aufgrund der Ressortverschiebungen und der zusätzlichen Aufgaben auch im Bereich der Wirtschaftspolitik und der Klimapolitik ist es, glaube ich, sinnvoll, dass wir den Wirtschaftsausschuss nach oben heben. Uns als FREIEN WÄHLERN und CSU ist aber auch klar, dass wir in dem Zusammenhang, um auch die Arbeitslast gleich verteilt zu lassen, im Gegenzug an der einen oder anderen Stelle einen Ausschuss verkleinern müssen. Ich glaube, die Kompensation beim Sozialausschuss bedeutet ein gutes Miteinander. (Johannes Becher (GRÜNE): Aber die Themen im Sozialausschuss sind schon wichtig!) Abschließend möchte ich sagen, dass die Größe eines Ausschusses nichts damit zu tun hat, wie wichtig und wie wertig er ist. Das sollte man nicht verkennen. Es geht um den gesamten Themenbereich und auch um die Arbeitslast, die dahintersteckt. Der Bereich Wirtschaft ist eben groß. Hier muss sehr viel von dem nachgeholt werden, was auf Bundesebene einfach verschlafen wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf von der AfD) Die G 10-Kommission ist eines der wichtigsten Gremien hier in diesem Hohen Haus bzw. darüber hinaus. Hier wird über Maßnahmen im Bereich des Post- und Fernsprechgeheimnisses entschieden – ein hochsensibles Thema, das Fingerspitzengefühl braucht. Das Gremium unterstützt dabei, Verfassungsfeinde zu verfolgen und unsere Verfassung und unseren Staat zu schützen. Daher muss dieses Gremium unabhängig sein und darf an keine Weisung gebunden sein. Eine reine Verteilung gemäß den gewählten Größen der Fraktionen, die sich ja höchstwahrscheinlich zeitnah auch wieder verändern werden, wäre daher meiner Meinung nach der falsche Weg. Ich glaube, der von uns eingebrachte Vorschlag mit Partizipation von Opposition und Regierung ist der richtige Weg. Ich wünsche mit Blick auf die konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse in der nächsten Woche nun abschließend allen gewählten Vorsitzenden und deren Stellvertretern gutes Gelingen. Auf ein gutes Miteinander, lassen Sie uns gemeinsam anpacken – für unsere Heimat! – Vielen lieben Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen von Brunn das Wort.

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Florian von Brunn SPD

Erst einmal vielen Dank für die Rede. – Ich möchte an der Stelle nur anmerken, dass die letzte demokratische Regierung der Weimarer Republik 1930 daran gescheitert ist, dass sich demokratische Parteien nicht mehr einigen konnten. Es gibt also angesichts der Anfechtung der Demokratie auch heute starke Gründe, sich gemeinsam gegen Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde zu verteidigen. (Zurufe von der AfD: Hört, hört!) Ich möchte hier insbesondere als Sozialdemokrat aufs Schärfste den Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zurückweisen. (Lebhafter Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 ist nämlich die demokratische Verfassung der Weimarer Republik von Verfassungsfeinden und Nationalsozialisten zu Grabe getragen worden. Wer solche Vergleiche zieht, zeigt, in welcher geistigen Tradition er steht. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Locke, Sie müssen nicht, Sie können aber antworten.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Ich muss nicht, aber ich kann in dem Zusammenhang den Herrn von Brunn vollumfänglich unterstützen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD)

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Ilse Aigner

Dann erteile ich als Nächstem dem Kollegen Jürgen Mistol für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hofmann, ich möchte im Hinblick auf den vorliegenden Antrag bei dem Punkt anfangen, wo wir meiner Überzeugung nach einen akzeptablen Kompromiss gefunden haben: Das Prozedere, wie wir zu einer guten Besetzung der G 10-Kommission kommen, ist aus Sicht der GRÜNEN sachgerecht und passt auch in die Systematik unserer Geschäftsordnung. Bei der Umstellung der Ausschussvorsitzzugriffsrechte auf d’Hondt kann man aber explizit nicht davon sprechen, dass es in die Systematik passt. Dass dadurch, wie wir von Ihnen gehört haben, der Regierungsauftrag auch beim Zugriff auf die Ausschüsse besser umgesetzt wird und sogar die demokratischen Prozesse – welch große Worte – gestärkt werden – so war es zumindest Ihrer Pressemitteilung zu entnehmen –, das ist schon eine recht dünne Argumentationssuppe, die Sie uns da auftischen. Das überzeugt uns GRÜNE nicht. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Um die Mehrheitsmeinung ging es!) Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie verhindern wollen, dass die Partei, die hier im Plenum rechts außen sitzt, den Vorsitz beispielsweise im Innen- oder im Rechtsausschuss übernimmt, dann gibt es eine ganz einfache Lösung: Niemand von uns muss einen Vorsitzenden wählen, den er oder sie nicht will. Niemand kann uns dazu zwingen. (Beifall bei den GRÜNEN) Und sollte eine solche Situation, wie wir sie in der letzten Periode im Bildungsausschuss erlebt haben, eintreten: Alles, was ein Ausschussvorsitzender macht, kann auch der Stellvertreter machen. Die Sitzung muss gut geleitet werden. Auch ein motivierter Stellvertreter – wie seinerzeit der Kollege Gotthardt – kann den Ausschuss nach außen gut repräsentieren, sei es den Bildungsausschuss, sei es den Europaausschuss. Das hat der Kollege Tobias Gotthardt doch ordentlich gemacht, oder etwa nicht? (Beifall bei den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Kolleginnen und Kollegen, es braucht keine Verrenkung in der Geschäftsordnung (Michael Hofmann (CSU): Das ist keine Verrenkung!) und die Anwendung eines Verfahrens, von dem wir uns im Kommunalrecht bewusst abgewendet haben. Apropos Kommunalrecht: Diejenigen unter uns, die wie ich in der 17. Wahlperiode Mitglied des Innenausschusses waren – Florian Herrmann war damals unser Ausschussvorsitzender –, erinnern sich vielleicht noch daran, wie intensiv wir uns damals mit Ausschussauszählverfahren beschäftigt haben. Anlass war, dass es damals einen Änderungsantrag der CSU mit dem Ziel gab, (Michael Hofmann (CSU): Das ändert an der Zahl Ihrer Ausschussvorsitzenden nichts! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ändert nichts!) im Kommunalrecht zum d’Hondt’schen Verfahren zurückzukehren. Es war Ministerpräsident Seehofer, der damals seine Fraktion zurückpfiff und ihr Arroganz der Macht vorwarf, wie damals die "Augsburger Allgemeine" berichtete. Wir sind kein Kindergarten, hat Seehofer zu dieser CSU-Initiative gesagt. Dann hatten wir dazu eine Expertenanhörung, um die Kuh ohne Gesichtsverlust für die CSU vom Eis zu bekommen. Die Sachverständigen – auch die von der CSU benannten – erteilten den CSU-Plänen eine klare Absage – Zitat –: Strukturell bedingt führt das d’Hondt’sche Verfahren zu Ergebnissen, die verzerrend sind, und, verglichen mit den anderen Verfahren, am meisten vom Idealrahmen abweichen. – Dieses Verfahren führen Sie jetzt wieder ein, weil es Ihnen gerade in den Kram passt. (Beifall bei den GRÜNEN) Und wenn dann nicht einmal mehr das d’Hondt’sche Verfahren das gewünschte Ergebnis bringt, wie hier bei der Sitzverteilung in der ersten Reihe im Plenum, dann setzen Sie das Prinzip der Spiegelbildlichkeit völlig außer Kraft. (Michael Hofmann (CSU): Jetzt werden Sie kleinlich! Das ist echt peinlich kleinlich!) Ich sage einmal: Wenn Sie meinen, das machen zu müssen, dann machen Sie es, Kolleginnen und Kollegen. Sie sehen, wir GRÜNE sehen das durchaus nüchtern. Wenn Sie alles so machen wollen, wie Sie meinen, es machen zu müssen, dann machen Sie es halt. Das Ganze aber zu einem staatspolitischen Akt der Verantwortung hochzujazzen, das geht wirklich am Thema vorbei. Wir GRÜNE werden diesem "Hirschauer Stückl" nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Für eine Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Michael Hofmann das Wort.

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Michael Hofmann CSU

Herr Kollege Mistol, ich finde es ein bisschen schade, dass Sie um Ihre eigentliche Argumentation herumlavieren. Das möchte ich aber nicht näher vertiefen. – Ich finde es aber dramatisch, dass Sie uns unterstellen, das würde uns gerade so in den Kram passen. (Zustimmung bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ja, so ist es! – Widerspruch bei der AfD und den GRÜNEN) Wir sind tatsächlich der Auffassung, dass das Verfahren zur Stärkung der Demokratie unbedingt notwendig ist. Wir müssen den Mehrheitswillen der Bevölkerung, der sich in den Parlamentssitzen abzeichnet, abbilden. (Zurufe von den GRÜNEN: Verzerrt!) Es besteht ein klarer Regierungs- und Gestaltungsauftrag. Diesen Gestaltungsauftrag müssen wir auch in den Ausschüssen umsetzen. Mich schockt am meisten, dass Sie unsere Diskussion mit der Diskussion um das d’Hondt‘sche Verfahren aus dem Kommunalrecht verquicken. Ich habe vorhin ganz klar betont, dass das Verfahren überhaupt nichts an der Anzahl der Ausschussvorsitzenden ändert. (Benjamin Adjei (GRÜNE): Aber an der Reihenfolge!) Das ist das Dramatische an der ganzen Geschichte. Bei d’Hondt im Kommunalrecht ging es immer nur darum, ob eine kleine Fraktion ausgeschlossen wird. Sie werden hier nicht ausgeschlossen. (Zustimmung bei der CSU) Sie haben der Demokratie heute leider keinen guten Dienst erwiesen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Mistol, Sie haben das Wort.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Kollege Hofmann, Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie das d’Hondt‘sche Verfahren gerne auch in anderen Bereichen eingeführt hätten. (Michael Hofmann (CSU): Das ist meine persönliche Meinung!) – Ja, das ist Ihre persönliche Meinung, aber Sie sehen ja, was d’Hondt bewirkt. Deswegen gab es damals auch eine Expertenanhörung. Wir hören immer genau zu, was Expertinnen und Experten zu sagen haben, Sie offensichtlich nicht. (Michael Hofmann (CSU): Ist das Verwaltungsgericht kein Experte?) Ich sage noch einmal: Wenn Sie verhindern wollen, dass die Partei, die im Plenum rechts außen sitzt, einen Ausschusszugriff im Innen-, im Rechtsausschuss, in einem verfassungssensiblen Ausschuss hat, dann gibt es eine ganz einfache Lösung: Wir müssen die Vorgeschlagenen nicht wählen. Das ist ganz einfach. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das ist doch nicht Ihr Problem! Das wissen Sie ganz genau!)

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Ilse Aigner

Jetzt spricht Frau Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident ist gewählt, die Ministerinnen – leider nur vier – und die Minister sind ernannt. Heute geht es um die Ausschüsse. Damit geht die Arbeit hier im Parlament so richtig los. Sie beginnt gleich mit einer schwierigen Entscheidung: Es liegt ein Änderungsantrag zur Geschäftsordnung vor, und diesem Änderungsantrag werden wir heute schweren Herzens zustimmen. Bei der Verteilung – es wurde bereits erwähnt – der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter soll künftig das Verfahren nach d’Hondt angewandt werden. Es ist bekannt, dass dieses Verteilungsverfahren starke Fraktionen bevorzugt. Wir kennen das aus der Kommunalpolitik. Aber es ist auch bekannt, dass dieses Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Hierzu gibt es mittlerweile viele Gerichtsentscheidungen. (Michael Hofmann (CSU): Sehr richtig!) Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das Parlament frei ist in seiner Entscheidung, welches Verteilungsverfahren wo angewandt wird. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Ich möchte zum Beispiel auf die Landtage in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz verweisen; dort wird d’Hondt angewandt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Für uns Sozialdemokraten stehen die demokratischen Interessen und der Schutz unserer Verfassung an erster Stelle. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen nicht, dass Extremisten und Verfassungsfeinde zentrale Funktionen in diesem Landtag einnehmen. Man stelle sich vor: Ein wegen Volksverhetzung strafrechtlich verfolgter Abgeordneter, dessen Fraktion die Justiz verhöhnt und beschimpft, soll Vorsitzender des Rechtausschusses werden. Das ist der Ausschuss, in dem über Immunitätsangelegenheiten bestimmt wird oder Fragen des Asylrechts behandelt werden. Der Ausschussvorsitzende kann darüber entscheiden, ob Fragen des Asylrechts auf die Tagesordnung kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit uns nicht! (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht aber heute nicht nur um diesen Geschäftsordnungsantrag, sondern auch um die Zuschnitte der Ausschüsse. Wir können mitgehen, dass der Wirtschaftsausschuss künftig größer sein wird. Wir haben jedoch kein Verständnis für seinen thematischen Zuschnitt. Es ist schade und eine verpasste Chance. Im Wirtschaftsausschuss wird es in Zukunft noch viel mehr um Zukunftsfragen gehen und um Zukunftstechnologien und Entwicklungen. Deswegen meinen wir, Zukunftsthemen müssen beim Wirtschaftsausschuss im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der SPD) Auch die Umbenennung des Landwirtschaftsausschusses mit dem Anhängsel "Tourismus" folgt der Aiwanger‘schen Logik zur Regierungsumbildung. Wir halten diese für falsch. Der Tourismus gehört eindeutig zur Wirtschaft. (Beifall bei der SPD) Wir halten es auch für falsch, den Sozialausschuss zu verkleinern. Ich frage Sie: Was ist das für ein Statement? Ist das Soziale jetzt unwichtig? Ausgerechnet der Sozialausschuss, der ein riesiges Themenfeld beackert, der für die Schwächsten unserer Gesellschaft arbeitet – für Kinder, Familien, Frauen, Kinderbetreuung, Ganztag, Inklusion, gegen Gewalt gegen Frauen. Das alles sind wichtige Themen. Es ist das falsche Zeichen, diesen Ausschuss zu verkleinern. – Das sage ich als Frau und als engagierte Feministin. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Ich bin traurig, dass das Thema Frauen in diesem Parlament keinen Stellenwert hat. Das zeigt schon ein Blick auf das Kabinett, darin muss man die Frauen mit der Lupe suchen. Zum Schluss: Ich halte die Änderungen zur G 10-Kommission für richtig und notwendig. Wir sind ein Arbeitsparlament, jetzt geht es mit der Arbeit richtig los. Fangen wir gemeinsam an! (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag" auf Drucksache 19/14 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLERN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der AfD und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist der Kollege Horst Arnold. Das ist eine Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen nunmehr zur Bestimmung der Stärke der Ausschüsse gemäß § 25 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER haben vorgeschlagen, die Größe des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf 21 Mitglieder festzulegen. Für die Ausschüsse für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, für Fragen des öffentlichen Dienstes, für Eingaben und Beschwerden und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen soll die Mitgliederzahl auf 14 Mitglieder und für die übrigen Ausschüsse auf jeweils 18 Mitglieder festgelegt werden. Ich gehe davon aus, dass wir nicht einzeln über die Stärke jedes einzelnen Ausschusses abstimmen müssen, sondern über das gesamte Paket abstimmen können. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer möchte diesem Vorschlag zustimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen! – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Die Geschäftsordnung sieht in § 15 Absatz 2 vor, dass die Verteilung der Zahl der Ausschusssitze sowie der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf die Fraktionen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Vollversammlung durch den Ältestenrat erfolgt. Dieser hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Ausschusssitze wie folgt zu verteilen: Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung mit 21 Mitgliedern entfallen 9 Sitze auf die CSU-Fraktion, 4 Sitze auf die Fraktion der FREIEN WÄHLER, 3 Sitze auf die AfD-Fraktion, 3 Sitze auf die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und 2 Sitze auf die SPD-Fraktion. In den Ausschüssen mit 18 Mitgliedern stehen der CSU-Fraktion 8 Sitze, der Fraktion der FREIEN WÄHLER, der Fraktion der AfD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jeweils 3 Sitze sowie der SPD-Fraktion 1 Sitz zu. In den weiteren fünf Ausschüssen mit 14 Mitgliedern stehen der CSU-Fraktion 6 Sitze, der Fraktion der FREIEN WÄHLER 3 Sitze und den Fraktionen der AfD und der GRÜNEN jeweils 2 Sitze sowie der SPD-Fraktion 1 Sitz zu. Hinsichtlich der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ergibt sich bei 14 Ausschüssen folgende Verteilung: Der CSU-Fraktion stehen 6 Ausschussvorsitzende, der Fraktion der FREIEN WÄHLER 3 Ausschussvorsitzende, der AfD-Fraktion 2 Ausschussvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2 Ausschussvorsitzende und der SPD-Fraktion 1 Ausschussvorsitzender bzw. 1 Ausschussvorsitzende zu. Bei den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ergibt sich die gleiche Zugriffssituation wie bei den Vorsitzenden, allerdings mit der Besonderheit, dass nach § 27 Absatz 2 Sätze 3 und 4 der Geschäftsordnung Vorsitzende oder Vorsitzender und Stellvertreterin oder Stellvertreter nicht der gleichen Fraktion angehören dürfen und, falls die oder der Ausschussvorsitzende einer der Oppositionsfraktionen angehört, die Fraktionen, die die Staatsregierung stützen, die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter stellen. Damit hat die CSU-Fraktion das Zugriffsrecht auf 6 stellvertretende Ausschussvorsitzende, die Fraktion der FREIEN WÄHLER auf 3 stellvertretende Ausschussvorsitzende, die AfD-Fraktion auf 2 stellvertretende Ausschussvorsitzende, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf 2 stellvertretende Ausschussvorsitzende und die SPD-Fraktion auf 1 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bzw. 1 stellvertretende Ausschussvorsitzende. Das Hohe Haus nimmt von der genannten Verteilung der Stellen der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zustimmend Kenntnis. Es ist vorgesehen, dass die Ausschüsse am Dienstag, den 21. November 2023, zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammentreten, um die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Bekanntgabe der Mitglieder des Ältestenrats (s. a. Drs. 19/17) Gemäß § 14 Absatz 4 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen die Zusammensetzung des Ältestenrats bekannt: Nach § 14 Absatz 2 der Geschäftsordnung besteht der Ältestenrat aus der Präsidentin, die im Verhinderungsfall vom Ersten Vizepräsidenten vertreten wird, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen. Jede Fraktion erhält im Ältestenrat für die angefangene Zahl von je 14 Mitgliedern einen Sitz. Die Benennung ihrer Mitglieder und einer doppelten Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern obliegt den Fraktionen. Die CSU-Fraktion hat neben der Präsidentin demgemäß Anspruch auf 7 weitere Mitglieder. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils Anspruch auf 3 Mitglieder, und die SPD-Fraktion ist mit 2 Mitgliedern im Ältestenrat vertreten. Insgesamt besteht der Ältestenrat damit aus 19 Mitgliedern. Ich erspare es Ihnen allerdings, alle Namen jetzt noch mal vorzulesen. Die können Sie in Plenum Online nachlesen. (Siehe Anlage) Diese Mitteilung ist im Nachgang zu unserer Sitzung unter der Drucksachennummer 19/17 auch im Internet aufrufbar. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Damit bin ich am Ende der Tagesordnung und schließe die Sitzung. (Beifall bei der CSU – Schluss: 13:52 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/4 Protokoll 19/4

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