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Michael Hofmann

CSU 15.11.2023 Sitzungen 19/4

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Geschäftsordnungsdebatte der vergangenen Plenarsitzung fort. Ich möchte gleich voranstellen: Eine wehrhafte Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf Entwicklungen schnell und effektiv reagiert. Wir müssen festhalten: In den letzten Jahren hat sich aufgrund der Wahlen auch das Parlament verändert. Am besten kann man das daran festmachen, wie sich die Opposition verhält. Inzwischen haben wir keinen monolithischen Oppositionsblock mehr. Wir haben nach wie vor eine Regierungskoalition, die alles trägt, was der Freistaat Bayern tut und voranbringt. Dieser nicht monolithische Block der Opposition erfordert natürlich auch eine Reaktion der Parlamente. Wie oft haben wir in den letzten Wochen und Monaten gehört, dass sich die Menschen fragen: Wer bestimmt in diesem Land eigentlich noch die Diskussionen? Bestimmen die Diskussionen eigentlich die Minderheiten oder die Mehrheiten? – Wenn wir diese Diskussion auch auf dieses Haus übertragen, muss man schlicht und ergreifend sagen: Es ist zwingend notwendig, dass diejenigen, die eine Einheit bilden, auch wie eine Einheit behandelt werden. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Am besten lässt sich das an dem Gremium G 10-Kommission absehen. Wir sind rechtlich verpflichtet – und es gibt auch keine Diskussion darüber, das in Frage zu stellen –, dass diesem G 10-Gremium sowohl Vertreter der Regierung als auch Vertreter der Opposition angehören. Bisher war es so geregelt, dass die stärkste Oppositionsfraktion den Vertreter benennt. Ist dadurch eine effektive Kontrolle der Maßnahmen durch die Opposition gegeben oder nicht? – Wir sind der Auffassung: Wenn es eine Kontrolle braucht mit den entsprechenden Minderheitsrechten der Opposition, wie uns das vorgegeben ist, dann kann das in Zukunft nicht allein bei der stärksten Oppositionsfraktion bleiben, sondern dann muss sich die Opposition miteinander verständigen und mit entsprechenden Voten, entsprechenden Mehrheiten einen Vertreter entsenden. Wir vollziehen also bei der Thematik G 10 genau diese Konstruktion: Auf der einen Seite steht die Regierungskoalition, die das Regieren trägt, und auf der anderen Seite stehen diejenigen, die meinen, sie müssen das kritisieren oder zumindest kontrollieren. Jetzt stellt sich als Nächstes die Frage: Wenn wir das hier so tun, inwieweit ändert sich dann das Handeln in den Ausschüssen? – Die Ausschüsse haben natürlich auch Repräsentationsfunktion. Auch da stellen wir fest, dass es kein einheitliches Auftreten der Opposition gibt. Deshalb ist es auch nicht gerechtfertigt, bei den Zugriffen weiterhin wie bisher vorzugehen. Ich muss sagen, ich persönlich hätte mir das auch noch weiter gefasst vorstellen können. Wir wollen aber auch hier einen möglichst harmonischen parlamentarischen Betrieb haben. Ich hätte mir vorstellen können, das Verfahren, das wir für den Zugriff vorschlagen, nämlich nach d’Hondt, auch anders auszuführen. Wir haben das aber gelassen. Was bedeutet der Wechsel im Zugriff nach d’Hondt im Vergleich mit dem Verfahren nach Sainte-Laguë/ Schepers? – Die Anzahl der Ausschüsse ist nach wie vor gleich. Es ändert sich nichts. Keine Mitwirkungsrechte der Opposition werden in irgendeiner Form geschwächt. Was allerdings interessant ist, und ich glaube, das ist mathematisch auch unzweifelhaft: CSU und FREIE WÄHLER zählen 122 Abgeordnete. Die nächstgrößten Oppositionsfraktionen zählen gerade einmal ein Viertel oder fast ein Viertel davon. Wieso soll es dann ungerecht sein, wenn CSU und FREIE WÄHLER auf die ersten drei Ausschüsse zugreifen, bevor eine der größeren Oppositionsfraktionen den nächsten Ausschuss greift? – Wir greifen nur dreimal zu, obwohl wir fast viermal so groß sind. Deswegen sage ich Ihnen: Das ist ein gerechtes Verfahren. Wir können das so tun. Es ist gerecht, es ist rechtlich anerkannt und verfassungsrechtlich zulässig. Vor allem aber entspricht das auch dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung, die uns gewählt hat und die uns trägt. Wenn die Opposition sich nicht einig ist, dann muss sie damit letzten Endes auch im Parlamentsbetrieb umgehen. Das ist Ihr Problem, nicht unseres. Ich sage Ihnen: Wir wollen auch weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten. Wir werden aber alles vermeiden, was dazu führt, dass man der Mehrheit auf der Nase herumtanzt. (Zuruf von der AfD: Das sind Worte! – Unruhe bei der AfD) So weit darf es nicht kommen. Deswegen freue ich mich, denn es ist auch eine Frage der staatspolitischen Verantwortung, dass nicht alle Oppositionsfraktionen das nur aus dem offensichtlich egoistischen Blickwinkel heraus betrachten – mir ist die Jacke näher als die Hose – und sagen: Wenn wir keinen Vorteil davon haben, dann stimmen wir auch nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Damit geben Sie im Grunde genommen Ihre staatspolitische Verantwortung auf. Das mag bei Ihnen so sein. (Unruhe bei den GRÜNEN) Ich danke der SPD, die signalisiert hat, dass sie das aus staatspolitischer Verantwortung mitträgt. Eines sage ich allerdings auch an die Adresse der GRÜNEN: Wenn Sie nicht zustimmen, dann haben Sie mit dem heutigen Beschluss jedes moralische Recht verloren, in irgendeiner Form über Brandmauern zu sprechen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Unruhe bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD) Sie machen sich gemein, weil sich sowohl GRÜNE als auch AfD vom Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren statt dem d'Hondt-Verfahren etwas anderes erhoffen, nämlich mehr Einfluss und mehr Wirkung. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) – Das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD)) – Und das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären. Ich danke der SPD, dass sie mitzieht. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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