Ilse Aigner
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag" auf Drucksache 19/14 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLERN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der AfD und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist der Kollege Horst Arnold. Das ist eine Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen nunmehr zur Bestimmung der Stärke der Ausschüsse gemäß § 25 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER haben vorgeschlagen, die Größe des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf 21 Mitglieder festzulegen. Für die Ausschüsse für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, für Fragen des öffentlichen Dienstes, für Eingaben und Beschwerden und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen soll die Mitgliederzahl auf 14 Mitglieder und für die übrigen Ausschüsse auf jeweils 18 Mitglieder festgelegt werden. Ich gehe davon aus, dass wir nicht einzeln über die Stärke jedes einzelnen Ausschusses abstimmen müssen, sondern über das gesamte Paket abstimmen können. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer möchte diesem Vorschlag zustimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen! – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Die Geschäftsordnung sieht in § 15 Absatz 2 vor, dass die Verteilung der Zahl der Ausschusssitze sowie der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf die Fraktionen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Vollversammlung durch den Ältestenrat erfolgt. Dieser hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Ausschusssitze wie folgt zu verteilen: Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung mit 21 Mitgliedern entfallen 9 Sitze auf die CSU-Fraktion, 4 Sitze auf die Fraktion der FREIEN WÄHLER, 3 Sitze auf die AfD-Fraktion, 3 Sitze auf die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und 2 Sitze auf die SPD-Fraktion. In den Ausschüssen mit 18 Mitgliedern stehen der CSU-Fraktion 8 Sitze, der Fraktion der FREIEN WÄHLER, der Fraktion der AfD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jeweils 3 Sitze sowie der SPD-Fraktion 1 Sitz zu. In den weiteren fünf Ausschüssen mit 14 Mitgliedern stehen der CSU-Fraktion 6 Sitze, der Fraktion der FREIEN WÄHLER 3 Sitze und den Fraktionen der AfD und der GRÜNEN jeweils 2 Sitze sowie der SPD-Fraktion 1 Sitz zu. Hinsichtlich der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ergibt sich bei 14 Ausschüssen folgende Verteilung: Der CSU-Fraktion stehen 6 Ausschussvorsitzende, der Fraktion der FREIEN WÄHLER 3 Ausschussvorsitzende, der AfD-Fraktion 2 Ausschussvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2 Ausschussvorsitzende und der SPD-Fraktion 1 Ausschussvorsitzender bzw. 1 Ausschussvorsitzende zu. Bei den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ergibt sich die gleiche Zugriffssituation wie bei den Vorsitzenden, allerdings mit der Besonderheit, dass nach § 27 Absatz 2 Sätze 3 und 4 der Geschäftsordnung Vorsitzende oder Vorsitzender und Stellvertreterin oder Stellvertreter nicht der gleichen Fraktion angehören dürfen und, falls die oder der Ausschussvorsitzende einer der Oppositionsfraktionen angehört, die Fraktionen, die die Staatsregierung stützen, die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter stellen. Damit hat die CSU-Fraktion das Zugriffsrecht auf 6 stellvertretende Ausschussvorsitzende, die Fraktion der FREIEN WÄHLER auf 3 stellvertretende Ausschussvorsitzende, die AfD-Fraktion auf 2 stellvertretende Ausschussvorsitzende, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf 2 stellvertretende Ausschussvorsitzende und die SPD-Fraktion auf 1 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bzw. 1 stellvertretende Ausschussvorsitzende. Das Hohe Haus nimmt von der genannten Verteilung der Stellen der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zustimmend Kenntnis. Es ist vorgesehen, dass die Ausschüsse am Dienstag, den 21. November 2023, zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammentreten, um die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Bekanntgabe der Mitglieder des Ältestenrats (s. a. Drs. 19/17) Gemäß § 14 Absatz 4 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen die Zusammensetzung des Ältestenrats bekannt: Nach § 14 Absatz 2 der Geschäftsordnung besteht der Ältestenrat aus der Präsidentin, die im Verhinderungsfall vom Ersten Vizepräsidenten vertreten wird, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen. Jede Fraktion erhält im Ältestenrat für die angefangene Zahl von je 14 Mitgliedern einen Sitz. Die Benennung ihrer Mitglieder und einer doppelten Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern obliegt den Fraktionen. Die CSU-Fraktion hat neben der Präsidentin demgemäß Anspruch auf 7 weitere Mitglieder. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils Anspruch auf 3 Mitglieder, und die SPD-Fraktion ist mit 2 Mitgliedern im Ältestenrat vertreten. Insgesamt besteht der Ältestenrat damit aus 19 Mitgliedern. Ich erspare es Ihnen allerdings, alle Namen jetzt noch mal vorzulesen. Die können Sie in Plenum Online nachlesen. (Siehe Anlage) Diese Mitteilung ist im Nachgang zu unserer Sitzung unter der Drucksachennummer 19/17 auch im Internet aufrufbar. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Damit bin ich am Ende der Tagesordnung und schließe die Sitzung. (Beifall bei der CSU – Schluss: 13:52 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/4 Protokoll 19/4
