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Christoph Maier

AfD 15.11.2023 Sitzungen 19/4

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bayerische Landtag bestimmt heute die Stärke der Ausschüsse und die Verteilung der Ausschusssitze auf die einzelnen Fraktionen. Die Ausschüsse müssen dabei gemäß den ungeschriebenen parlamentarischen Regeln und auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Vollversammlung entsprechend der Sitze der Fraktionen hier im Plenum spiegelbildlich darstellen. Das alles wäre grundsätzlich eine rein mathematische Angelegenheit; nicht allerdings für die Regierungsfraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER, die diesen Vorgang zur eigenen Machtausweitung politisch missbrauchen wollen. Mit Ihrem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung möchten Sie die Regeln mit Ihrer Mehrheit im Landtag verändern, und zwar so zu Ihrem Vorteil, dass der Wählerwille nach Beteiligung der Alternative für Deutschland als der stärksten Oppositionsfraktion möglichst wenig Wirkung entfaltet und sich gleichzeitig die CSU gegenüber der Opposition mehr Einflussmöglichkeiten auf Personalien verschafft. Anders ausgedrückt lautet Ihre Grundüberlegung: Wie kann die parlamentarische Beteiligung der größten Oppositionsfraktion am meisten beschnitten werden, ohne sie offensichtlich gleich ganz abzuschaffen? (Beifall bei der AfD) Dass Sie dabei die Opposition insgesamt im Landtag schwächen, nehmen Sie als Kollateralschaden der eigenen Machtausweitung in Kauf. Zu den Änderungen im Einzelnen: Die Einführung des neuen § 39a regelt die Besetzung der G 10-Kommission abweichend von der Grundregel der Geschäftsordnung, wonach die Bestellung zur Besetzung der Gremien nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren mit starkem Mitwirkungsrecht der Opposition erfolgt. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Deshalb wollen Sie für die Bestellung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden eine Sonderregel, dass Sie als CSU, als stärkste Fraktion, weiterhin die Vorschläge machen dürfen. Auch wollen Sie erreichen, dass sich die Opposition innerlich zerstreitet. (Michael Hofmann (CSU): Ihr seid doch schon zerstritten!) Sie sagen, sie muss eine ein Fünftel Oppositionsmehrheit schaffen. In der Opposition ist jedoch nicht nur die Alternative für Deutschland, sondern sind auch die GRÜNEN und die SPD. Sie nehmen die Opposition als einen Block wahr. Ich glaube, Sie haben eine falsche Wahrnehmung. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Die haben wir nicht!) Mit Ihrem Vorschlag behindern Sie die AfD-Fraktion bei der Wahrnehmung ihres Kontrollauftrags und gefährden damit den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zum Zweiten wollen Sie die Ausschussberechnung auf das d'Hondt‘sche Verfahren umstellen. Das hat zur Folge, dass wir als stärkste Oppositionsfraktion den Zugriff nicht an dritter Stelle, sondern erst an vierter Stelle bekommen. Für die CSU bedeutet das, dass sie früher zugreifen kann, und zwar auf den zweiten Ausschussvorsitzenden. Der Ältestenrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vorschlag nach dem alten Verfahren unterbreitet. Sie wollen heute die Geschäftsordnung ändern und mit dem d'Hondt‘schen Verfahren etwas unterbreiten, was der Ältestenrat in dieser Form gar nicht vorgeschlagen hat. Sie sollten sich fragen, ob Sie damit auf der Grundlage der Geschäftsordnung handeln. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Ihnen ging es offensichtlich ausschließlich darum, einen Zugriff der AfD-Fraktion auf den dritten Ausschussvorsitzenden zu verhindern. Zum Dritten wollen Sie mit einer Verhinderungsregel bei den Ausschussvorsitzenden für den Fall vorsorgen, dass ein Vorsitzender der AfD-Fraktion gar nicht gewählt wird. In der letzten Wahlperiode stand der Bildungsausschuss vor der Situation, dass die Kandidaten der AfD-Fraktion nicht mehr gewählt wurden und der Ausschuss damit keinen Vorsitzenden mehr hatte. Der heutige Staatssekretär Tobias Gotthardt hatte sich damals, natürlich widerrechtlich, als amtierender Vorsitzender bezeichnet; er ist von uns nie als Vorsitzender vorgeschlagen worden. (Zuruf von den GRÜNEN) Mit dieser Regel – und das ist das eigentlich Schlimme an diesem Geschäftsordnungsänderungsantrag – kann das Vorschlagsrecht einer jeden – einer jeden! – Oppositionsfraktion vollständig suspendiert werden und die Mehrheit in diesem Haus entscheidet, wer Ausschussvorsitzender wird, und zwar ausschließlich. Das ist ein Angriff auf die parlamentarischen Minderheitenrechte hier im Bayerischen Landtag; denn die Regierungsmehrheit kann sich theoretisch alle Ausschussvorsitze sichern und die Minderheit komplett leerlaufen lassen – und das alles unter dem Schein von Recht und Gesetz. (Beifall bei der AfD) Die FREIEN WÄHLER – Herr Aiwanger hat sich für heute entschuldigt – spielen hier munter mit. Im Wahlkampf wollten Sie sich die Demokratie zurückholen. In der Regierung schaffen Sie die Demokratie faktisch ab. Das ist pure Heuchelei und Wählertäuschung. (Beifall bei der AfD) Wenn nämlich die Einflussmöglichkeiten der Opposition im Landtag beschnitten werden, wird der Wählerwille verzerrt. Genau das hat Aiwanger in Erding gemeint, als er gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung wetterte. Die SPD hat bereits Zustimmung signalisiert. Historisch gesehen verlieren Sie damit jegliche Legitimation. Sie können sich bei einer Zustimmung nicht länger als die Partei mit dem demokratischen Heiligenschein inszenieren, wenn Sie heute die Axt an die parlamentarischen Minderheitenrechte anlegen, die auch Sie betreffen. Hier gilt einmal mehr: Die SPD schafft sich selbst ab. (Beifall bei der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute soll ein kleines Ermächtigungsgesetz (Unruhe – Zurufe: Unerhört! Also wirklich!) für die Regierungsfraktionen und ein Entmächtigungsgesetz gegen die stärkste Oppositionsfraktion im Besonderen beschlossen werden. (Zuruf: Pfui! – Unerhört!) Heute soll ein kleines Ermächtigungsgesetz für die Regierungsfraktionen und ein Entmächtigungsgesetz gegen die stärkste Oppositionsfraktion beschlossen werden. (Unruhe – Zuruf: Unerhört!) Wir kündigen schon jetzt an, dass wir uns gegen diese Änderung der Geschäftsordnung mit einer Klage wehren werden, weil wir den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit als verletzt sehen. Die willkürliche Ausgrenzung der AfD und die Machtgier der CSU führen dazu, dass unsere Politik hier im Landtag, gerade auf den Feldern Migration und Energie, immer weniger zur Geltung kommt.

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