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Plenarprotokoll 7/1

26.11.2019 · 25 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (3)Die Linke (3)AfD (2)FDP (2)SPD (2)

Karlheinz Frosch

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 1. Sitzung des Thüringer Landtags der 7. Wahlperiode, die ich mit Tagesordnungspunkt 1 eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste auf den Zuschauertribünen und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Ebenso begrüße ich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Thüringer Landtags. Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2019, zuletzt geändert durch Beschluss des Landtags vom 10. Mai 2019, aufgrund des Thüringer Geschäftsordnungsgesetzes vom 19. Juli 1994 auch für diese Wahlperiode fort. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet: „Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das jeweils nächstälteste Mitglied des Landtags, bis die neu gewählte Präsidentin bzw. der neu gewählte Präsident oder deren Stellvertretung das Amt übernimmt.“ Ich bin am 12. September 1950 in Rudolstadt geboren. Ist jemand von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, an Lebensjahren älter als ich? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit werde ich als Alterspräsident diese Sitzung leiten, bis eine Präsidentin bzw. ein Präsident des Landtags gewählt wurde und das Amt übernimmt. Ich stelle fest, dass der Landtag am 30. Tag nach seiner Wahl zum 7. Thüringer Landtag und damit innerhalb der gemäß Artikel 50 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgeschriebenen Frist zu seiner 1. Sitzung zusammengetreten ist. Dann habe ich noch die Freude, einen Geburtstag anzukündigen, das ist die Frau Herold aus der AfDFraktion. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD, CDU, FDP) Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 4 7/19, zu Tagesordnungspunkt 6 c 7/10, 7/12, 7/16, 7/23, 7/25, zu Tagesordnungspunkt 7 b 7/11, 7/13, 7/17, 7/20, 7/22 und 7/24, zu Tagesordnungspunkt 8 b 7/9, 7/14, 7/18, 7/21, zu Tagesordnungspunkt 11 7/15. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zu meiner Rede. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Zusammentritt des 7. Thüringer Landtags, der in freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt wurde, ist ein Moment großer Freude und gleichzeitig tiefer Dankbarkeit, dankbar jenen Menschen gegenüber, die vor 30 Jahren die friedliche Revolution ermöglichten. Diese mutigen Thüringer Landsleute schufen die Grundlage dafür, dass wir heute in Freiheit und Demokratie leben können. Für diese historische Leistung gelten ihnen unser Dank und unser allergrößter Respekt. (Beifall AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinter uns liegen anstrengende Wochen des Wahlkampfs und der politischen Auseinandersetzung. Ich möchte all denjenigen herzlich gratulieren, denen es gelungen ist, in den Wahlkreisen oder über die Landesliste ein Mandat zu erringen. Ich freue mich auf gute und konstruktive Zusammenarbeit in dieser Wahlperiode. (Beifall AfD) Gleichzeitig gilt mein Dank all den Abgeordneten, die in der letzten Wahlperiode in diesem hohen Hause für unseren Freistaat gewirkt haben. Den ausgeschiedenen Abgeordneten des 6. Thüringer Landtags wünsche ich für ihre persönliche Zukunft alles erdenklich Gute und viel Erfolg. (Beifall CDU, FDP) Einige von ihnen haben unserem Land jahrzehntelang in verschiedenen Funktionen gedient. Stellvertretend für all jene möchte ich der scheidenden Landtagspräsidentin Frau Birgit Diezel danken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Als Präsidentin dieses Hauses vertrat sie den Thüringer Landtag würdevoll, authentisch sowohl nach innen als auch nach außen. Vielen Dank für Ihr Wirken zum Wohle des Freistaats. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, dem 7. Thüringer Landtag gehören nun sechs Fraktionen an – eine politische Vielfalt, die dieses Haus bisher nicht kannte. Dies ist sicherlich auch mit Herausforderungen verbunden, das gilt für uns Abgeordnete wie für die künftige Landesregierung, aber auch für die Verwaltung dieses Hauses. Ich bitte Sie, sich diesen Herausforderungen und Ihrer parlamentarischen Verantwortung trotz aller politischen Unterschiede klug und besonnen zu stellen. Die deutlich gestiegene Wahlbeteiligung ist ein sichtbarer Indikator dafür, dass sich die Menschen unseres Freistaats in besonderer Weise dafür interessieren, was in diesem Haus geschieht und wie Entscheidungen getroffen werden. Der Thüringer Landtag ist das Zentrum der politischen Willensbildung im Freistaat und gleichzeitig das Schaufenster unserer Demokratie. Denn fast 20.000 Gäste besuchen den Thüringer Landtag jedes Jahr. Auch an nicht so prominenten Sitzungen wie der heutigen sind die Besuchertribünen stets gut gefüllt. Hinzu kommen die Nutzer des Livestreams, der sozialen Netzwerke, die die Debatten intensiv verfolgen und auch diskutieren. Hieraus erwächst eine große Verantwortung, denn der Umgang der Abgeordneten dieses Hauses wirkt direkt auf die Kultur unseres Freistaats. Klar ist, die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir politische Unterschiede deutlich machen und diese in unseren Debatten herausarbeiten. Davon lebt die Demokratie. Meinungsverschiedenheiten machen Demokratie lebendig und eben auch erfolgreich. Es ist unabdingbar, dass wir Abgeordneten konkurrierende Ideen für die Zukunft unseres Landes präsentieren, diese einander gegenüberstellen und in diesem Rund öffentlich diskutieren. Wichtig ist aber, dass wir dabei fair miteinander umgehen und uns sachlich und vorurteilsfrei mit den Beratungsgegenständen beschäftigen. Argumente und Ideen sollten stets anhand ihrer Klugheit und Sinnhaftigkeit bewertet werden und eben nicht aufgrund politischen Ursprungs. (Beifall AfD) Parteipoltische Ideologie oder Taktik darf nicht verhindern, dass wir zu den besten Entscheidungen für die Menschen in unserem Freistaat kommen und kommen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuellen Mehrheitsverhältnisse sorgen dafür, dass der Thüringer Landtag in besonderer Weise im Fokus der Öffentlichkeit steht, und das auch über unsere Grenzen hinaus. Ich würde mich freuen, wenn wir diese Chance nutzen und die herausgehobene Bedeutung unseres Parlaments mit leidenschaftlicher Arbeit und vor allem respektvollem Umgang miteinander würdigen. Und bitte bedenken Sie auch noch: Wer alles Recht für sich allein in Anspruch nimmt, überlässt anderen nur noch das Unrecht. Und das ist keine Basis. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Wir machen gleich weiter mit TagesordnungsGemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung ernennt der Alterspräsident zwei Mitglieder des Landtags zu vorläufigen Schriftführerinnen und Schriftführern. Ich berufe von der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör und von der Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Jonas Urbach als vorläufige Schriftführerin bzw. vorläufigen Schriftführer. Ich bitte Frau Abgeordnete Güngör, rechts neben mir Platz zu nehmen, und Herrn Abgeordneten Urbach, links neben mir Platz zu nehmen, um die Redeliste zu führen. Für die in der heutigen Sitzung durchzuführenden Wahlen sind weitere vorläufige Schriftführerinnen bzw. Schriftführer erforderlich, die als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer fungieren. Daher bitte ich Herrn René Aust von der Fraktion der AfD, Herrn Lutz Liebscher von der Fraktion der SPD, Frau Abgeordnete Madeleine Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Abgeordnete Franziska Baum von der Fraktion der FDP, sich für die Wahlen als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer bereitzuhalten. Gemeinsamer Aufruf der Tagesordnungspunkte 3 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/19 Aus Vereinfachungsgründen schlage ich vor, dass diese beiden Tagesordnungspunkte – wie in den letzten Wahlperioden – gemeinsam aufgerufen werden. Bei der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten, die gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung geheim erfolgt, wird jede bzw. jeder Abgeordnete namentlich aufgerufen. Meldet sie bzw. er sich mit „Ja“ oder „Hier“, wird damit zugleich das Verfahren zur Feststellung der Beschlussfähigkeit durchgeführt. Gibt es dagegen Einwendungen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren. Die sich an die Feststellung der Beschlussfähigkeit anschließende Wahl wird gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags der Fraktion Die Linke zu. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Birgit Keller. Der namentliche Aufruf der Abgeordneten und die Wahlen werden wie folgt durchgeführt: Ich bitte Herrn Abgeordneten Urbach, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben A bis L vorzulesen. Frau Abgeordnete Güngör bitte ich, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben M bis Z vorzulesen. Die bzw. der jeweils aufgerufene Abgeordnete meldet sich vom Platz aus mit „Ja“ oder „Hier“ und erhält anschließend von einer Wahlhelferin bzw. einem Wahlhelfer vor Eintritt in die Wahlkabine einen Stimmzettel. Ich erläutere den Stimmzettel: Jede bzw. jeder Abgeordnete hat nur eine Stimme; sie bzw. er kann also mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einem Votum oder ein nicht eindeutiges Votum machen den Stimmzettel ungültig. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Bei der Durchführung der Wahlhandlung bitte ich die Abgeordneten Aust, Liebscher, Henfling und Baum, als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zu fungieren. Ich bitte die Abgeordneten Urbach und Güngör, mit der Verlesung der Namen in alphabetischer Reihenfolge zu beginnen.

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Jonas Urbach CDU

Namensaufruf der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Thüringer Landtags

Ich beginne: Adams, Dirk; Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Namensaufruf der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Thüringer Landtags

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Mohring, Mike; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiefensee, Wolfgang; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Karlheinz Frosch

Namensaufruf der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Thüringer Landtags

Wir fahren fort. Beim Namensaufruf der Abgeordneten haben sich alle als anwesend gemeldet. Daher stelle ich gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung fest, dass der Landtag beschlussfähig ist. Haben alle Abgeordneten Gelegenheit gehabt, ihre Stimme zur Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt: abgegebene Stimmen 90, gültige Stimmen 90, ungültige demzufolge keine. 52 stimmten mit Ja, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 28 stimmten mit Nein. Es liegen 10 Enthaltungen vor. Damit hat Frau Abgeordnete Birgit Keller die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung erreicht. Ich stelle fest, zur Präsidentin des Thüringer Landtags ist Frau Abgeordnete Birgit Keller gewählt. (Beifall im Hause) Ich frage Sie, Frau Keller: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Keller, DIE LINKE: Ja!)

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Keller

Namensaufruf der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete des 7. Thüringer Landtags, sehr geehrte Gäste, ich darf jetzt die Tagesordnung fortsetzen – – und möchte mich zunächst ganz herzlich bedanken bei all denjenigen, die mir heute ihre Stimme gegeben haben. Ich möchte all denjenigen sagen, die mir heute ihre Stimme nicht geben konnten: Ich werde versuchen, das Beste zu geben, denn ich sehe mich als die Präsidentin für den gesamten Thüringer Landtag. (Beifall im Hause) In diesem Sinne unparteiisch werden die Regelungen unserer Verfassung und der Geschäftsordnung dieses Landtags von mir in gleicher Weise auf alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses angewandt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, im 7. Thüringer Landtag sind erstmals in der jüngeren Geschichte des Freistaats sechs Fraktionen vertreten. Die parteipolitische und wohl auch die politische Vielfalt im Hohen Haus sind daher so ausgeprägt wie noch nie. Dies ging mit zahlreichen Veränderungen, auch ganz praktischer Art, einher, um die sich die Landtagsverwaltung seit dem Wahltag am 27. Oktober 2019 bemüht hat. Sie alle konnten deshalb heute auch Ihren Platz hier einnehmen. Ich möchte an dieser Stelle der bisherigen Landtagspräsidentin Birgit Diezel danken. (Beifall im Hause) Der Dank richtet sich gleichzeitig an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die in den vergangenen Tagen und Wochen viel geleistet haben. Der Umbau des Hauses ist nur ein sichtbares Zeichen dessen. Zwischen den Fraktionen und dem Haus werden weitere Festlegungen zu treffen sein. Ich bitte Sie alle in dieser Zeit um fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, damit tragfähige Lösungen und Verabredungen getroffen werden können, sowie um Geduld und Gelassenheit in der Umsetzung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen des 6. Landtags gehören diesem 7. Landtag nicht mehr an, aus freier Entscheidung oder aufgrund des Wahlergebnisses. Ich denke, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn ich diesen Kolleginnen und Kollegen die allerbesten Wünsche des gesamten Hauses für die berufliche und persönliche Zukunft übermittle. Sie alle haben dazu beigetragen, die Geschicke unseres Landes zu prägen. (Beifall im Hause) Aber Sie wissen es, sehr geehrte Damen und Herren, genau wie ich, das Mandat ist eben nur ein Mandat auf Zeit. Mein besonderer Dank gilt dem Präsidenten Christian Carius und der Präsidentin Birgit Diezel des 6. Thüringer Landtags. Christian Carius war von 2014 bis 2018 Präsident des Thüringer Landtags, dem Landtag gehörte er von 1999 bis 2019 an. Zudem war er ab 2009 fünf Jahre lang Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Mein Dank gilt ihm für seinen engagierten Einsatz für unsere Demokratie in Thüringen. Er hat in seiner Amtszeit ebenso notwendige wie unmissverständliche Worte gegenüber allen gefunden, die das Rad der Geschichte zurückdrehen wollten oder wollen oder den Respekt vor den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft vermissen ließen. Mit Ihrer öffentlichen Ächtung von Angriffen auf Büros oder das private Umfeld von Mitgliedern des Landtags haben Sie, verehrter Herr Carius, klare Botschaften formuliert und sind dabei Vorbild für künftige Präsidenten. (Beifall im Hause) Birgit Diezel gehörte dem Landtag seit 1994 an und war von 2009 bis 2014 und dann wieder ab Ende 2018 Präsidentin des Thüringer Landtags. Zudem war sie von 2002 bis 2009 Finanzministerin des Freistaats Thüringen. Sie ist eine derjenigen Frauen in unserem Freistaat, die durch ihre Arbeit unser Land seit 1990 in besonderer Weise mit geprägt haben. Erinnert sei an die ersten vier Monate des Jahres 2009, in denen sie den damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus vertrat. Liebe Birgit Diezel, bitte nehmen Sie heute den Dank des gesamten Hauses für Ihre Arbeit entgegen. Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit! (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, auf den Tag genau heute vor 30 Jahren verfassten Christa Wolf und andere den Aufruf „Für unser Land“, der am 28. November 1989 durch Stefan Heym und Weitere der Presse vorgestellt wurde. Am gleichen Tag stellte Bundeskanzler Helmut Kohl sein 10-PunkteProgramm vor, in dem erstmals die Möglichkeit der Wiedervereinigung angesprochen wurde. Der Aufruf „Für unser Land“ wurde bis Januar 1990 von mehr als einer Million DDR-Bürgerinnen und DDRBürgern unterzeichnet, darunter auch von Lothar de Maizière. Nach der Volkskammerwahl verhandelte er als frei gewählter Ministerpräsident der DDR die Wiedervereinigung, die am 3. Oktober 1990 in Kraft trat. Allein diese beiden Ereignisse des 26. und des 28. November 1989 zeigen die Offenheit der damaligen Entwicklung. Die Dynamik dieses Aufbruchs und die Wucht der friedlichen Revolution waren zu diesem Zeitpunkt bereits unumkehrbar. Der Herbst 1989 und der Zeitraum bis zur Volkskammerwahl 1990 gehören für viele Ostdeutsche nicht nur meines Jahrgangs zu den aufregendsten des Lebens. Wir hatten kleine Kinder, standen mitten im Berufsleben und erlebten diese Zeit des Wandels mitten im eigenen Wandel. Bis dahin unhinterfragte Wahrheiten wurden nun öffentlich infrage gestellt. Neues Denken zog ein und es gab völlig neue Instrumente der Einflussnahme und der Partizipation. Meine hauptberufliche Tätigkeit für die FDJ und die SED, die 1990 endete, stellte mich vor die Frage, ob ich mich ins Privatleben zurückziehen oder mich politisch engagieren soll. Ich habe mich für das Engagement entschieden, zuerst am Runden Tisch in Nordhausen, dann über viele Jahre in der Kommunalpolitik. Ich habe in diesem 30. Jahr der friedlichen Revolution ziemlich genau die Hälfte meines bisherigen Lebens in der DDR verbracht, den anderen Teil, genau 30 Jahre, in unserer Bundesrepublik. Ich habe Verantwortung übernommen als Mitglied dieses Landtags, als Landrätin, in den vergangenen fünf Jahren als Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft. Als Vertreterin der Partei, der ich vor 1989 angehörte und deren Nachfolgestrukturen ich seitdem angehöre, habe ich mich nie der Verantwortung entzogen, das SED-Unrecht in der DDR klar zu benennen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Respekt vor den Opfern von DDR-Unrecht ist und bleibt eine der Grundlagen meiner Arbeit als Präsidentin dieses Thüringer Landtags. Sehr geehrte Damen und Herren, der tägliche Einsatz für unsere Demokratie gehört zu den weiteren Grundlagen unser aller Arbeit. Daran erinnern wir nicht nur im 30. Jahr der friedlichen Revolution, sondern auch im kommenden Jahr, wenn wir gemeinsam sowohl die Gründung des Landes Thüringen vor 100 Jahren und die Wiedergründung des Freistaats vor 30 Jahren als auch den 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus begehen werden. Diese Jubiläen sind Anlass zum Nachdenken über unsere Geschichte, über die Brüche und die Fragilität unserer demokratischen Institutionen, deren Stabilität wir durch unser Handeln bilden. In der Bibliothek dieses Hohen Hauses finden Sie die einige Jahre lang erschienene Reihe „Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen“. 1992 erschien im ersten Heft ein Abriss über 175 Jahre Thüringer Parlamentarismus. Darin ist unter anderem die Zeit der 5. bis zur 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags von 1929 bis 1933 beschrieben. Diese Wahlperioden waren geprägt von der bewussten Lähmung der parlamentarischen Arbeit bis zu ihrer Abschaffung durch diejenigen, die nach der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten für die politische Verfolgung Thüringer Abgeordneter wie Karl Barthel, August Baudert, Hermann Brill, August Frölich und Karl Hermann und den Tod von Parlamentariern wie Helene Fleischer oder Theodor Neubauer verantwortlich waren. Im Lichte dieser Erfahrungen formulierte Ricarda Huch am 22. Juni 1946 bei der Sitzung des sogenannten Thüringer Vorparlaments, ich zitiere: „Demokratie ist Sache der Gesinnung. Sie mag formal noch so sorgsam ausgewogen sein, sie wird sich nicht als Volksfreiheit, was sie sein will, auswirken, wenn nicht Rechtsgefühl, Pflichtgefühl und Verantwortungsgefühl im Volk lebendig sind, mit diesem verbunden Selbstbewusstsein, das einem jeden festen Stand gibt und ihn verhindert, sich unter Willkür und totalitäre Staatsansprüche zu beugen.“ (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche mir für diese 7. Wahlperiode eine parlamentarische Kultur, in der das Argument den Vorrang vor Empörung oder dem in sozialen Netzwerken am besten zitierfähigen Satz hat, in der wir uns mit Respekt und Würde begegnen und in der gerade die neuen politischen Verhältnisse unklarer Mehrheiten uns die Neugier und das Interesse verleihen, gemeinsam nach den besten politischen Ideen für unseren Freistaat und für das Wohlergehen der Thüringerinnen und Thüringer zu suchen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Gehen wir gemeinsam in eine gute 7. Wahlperiode! Vielen herzlichen Dank. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 6 in den Teilen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/5 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/3 ERSTE und ggf. ZWEITE BERATUNG Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksachen 7/10/12/16/23/25 Sehr geehrte Damen und Herren, von mir folgender Hinweis: Im Vorfeld der heutigen Sitzung wurde vereinbart, den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes nach der Änderung der Geschäftsordnung und vor der Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Landtags in dieser Plenarsitzung in erster und zweiter Beratung zu beraten und auch zu beschließen. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand dem widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen. Ich sehe keinen Widerspruch. Sehr geehrte Damen und Herren, das Einvernehmen ist hergestellt. Ich kann also gleich fortsetzen. – Ihnen ist das sicher noch eher aufgefallen als mir. Ich danke Ihnen trotzdem, dass Sie mich nicht unterbrochen haben. Danke. – Also frage ich: Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 6 a? Herr Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, liebe Gäste, ich nehme mit Erlaubnis der Präsidentin das mir zufällig zugefallene Privileg der ersten Rede nach der Neuwahl der Landtagspräsidentin für zwei Wünsche missbräuchlich in Anspruch. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, ich wünsche dir, liebe Birgit, in diesem neuen Amt Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft zugleich bei der Aufrechterhaltung unserer eigengewählten Debattenkultur und maßstäbe, mit Blick auf eine im‑ mer wieder festgestellte zunehmende Verrohung unserer Sprache auch hier im Parlament. Dies umso mehr, um den Mangel der Akzeptanz des Parlaments im Allgemeinen und der Abgeordneten im Speziellen bei Bürgerinnen und Bürgern abzubauen. Mit ein wenig Ironie bitte ich um Geduld und Großmut für die Bewertung der ablaufenden Redezeit der Abgeordneten und möglicher missbräuchlicher Redeinhalte bei Tagesordnungspunkten, so wie ich es jetzt getan habe. Dir, liebe Birgit, alles Gute! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, jeder neue Landtag hat die Pflicht, aber auch das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wie er die parlamentarischen Abläufe für die Dauer der Legislaturperiode regeln möchte. Bestandteil dieses Rechts ist auch, über die Zusammensetzung des Präsidiums des Landtags zu entscheiden. Der Präsident oder die Präsidentin hat alle Abgeordneten zu vertreten und soll unparteiisch und gerecht die parlamentarischen Abläufe gewährleisten sowie – wie es in § 4 der Geschäftsordnung heißt – die Rechte und die Würde des Landtags wahren. Hierzu stellte ihm oder ihr die Geschäftsordnung der 6. Legislaturperiode zwei Vizepräsidentinnen zur Seite. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es Diskussionen darüber, ob nicht angesichts der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen eine Änderung erfolgen müsse, mit dem Ziel, jede Fraktion im Präsidium zu beteiligen. Der Gedanke dahinter, dass nämlich das Präsidium das gesamte Haus repräsentieren müsse und nicht die stärksten Fraktionen darin dominieren dürfen, ist offenkundig ein richtiger. Zumindest war in der letzten Legislaturperiode mit der Besetzung des Präsidenten- bzw. Präsidentinnenamts durch die stärkste Oppositionspartei die Ausgewogenheit des Präsidiums auch in der Außenwahrnehmung gewährleistet. Angesichts der Zusammensetzung dieses Landtags und der zu erwartenden neuen Wege der Entscheidungsfindung zwischen Landtag und Landesregierung, zwischen den Landtagsfraktionen wird ein Präsidium aus Vertreterinnen der drei größten Fraktionen dem Repräsentationsgedanken nicht mehr gerecht. Bereits Willy Brandt hat im Rahmen der konstituierenden Sitzung des 11. Deutschen Bundestags im Februar 1987, die er als Alterspräsident eröffnen durfte, betont – ich zitiere –: „Abgeordnete höheren oder niederen Ranges gibt es nach der Verfassung nicht. Für mich ergibt sich hieraus, dass alle Fraktionen über die gleichen Chancen der Mitwirkung verfügen sollten.“ Meine Damen und Herren, gleiche Chancen der Mitwirkung einzuräumen, kann in einem Gremium, dessen Aufgabe es ist, unparteiisch und fair zu agieren, nicht durch die Widerspiegelung der Kräfteverhältnisse im Landtag selbst gelingen. Daher haben die antragstellenden Fraktionen entschieden, dem Landtag in Abweichung von § 2 der Geschäftsordnung der 6. Legislaturperiode die Einführung eines – lassen Sie es mich so bezeichnen – Grundmandats für jede im Landtag vertretene Fraktion im Präsidium vorzuschlagen. Uns ist bewusst, dass hiermit eine signifikante Vergrößerung des Gremiums einhergeht und nebenher scheinbar organisatorische und auch finanzielle Mehraufwendungen zu erwarten sind. Gleichwohl wöge der Schaden, der in einer Beschränkung auf die drei größten Fraktionen in diesem Haus läge, aus unserer Sicht ungleich schwerer. Um finanzielle Mehrkosten zu mindern, werden wir in Tagesordnungspunkt 6 b über die Änderung des Abgeordnetengesetzes und damit verbundener kostenneutraler Reduzierung der Aufwandsentschädigung der Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten noch beraten und entscheiden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung für unseren Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Zur Aussprache in Tagesordnungspunkt 6 a ist Herr Abgeordneter Möller angemeldet. Sie haben das Wort, bitte.

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Stefan Möller AfD

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wie viele Vizepräsidenten ein Landtag verträgt, darüber kann man trefflich streiten. Man kann – wie es in der bisherigen Geschäftsordnung steht – auf zwei Vizepräsidenten zurückgreifen, man kann aber auch allen Fraktionen einen Sitz im Präsidium zukommen lassen. Für beides gibt es vernünftige Argumente, auch für die Variante mit den fünf Vizepräsidenten. Hier gibt es vor allem das Argument, dass alle Fraktionen im Präsidium vertreten sein sollen, und auch das Argument, das Herr Blechschmidt gerade genannt hat, nämlich dass Chancengleichheit zwischen den Fraktionen herrschen soll. Allerdings, meine Damen und Herren, sind diese beiden Argumente im hier vorliegenden Fall leider nur vorgeschoben, denn eine Vertretung aller Fraktionen ist ausweislich der Wortmeldungen von FDP und auch aus dem Bereich der Linken gar nicht gewünscht. Die AfD soll danach nur theoretisch den Anspruch auf einen Vizepräsidenten haben, der aber praktisch nicht erfüllt werden soll, denn die Ablehnung der Wahl eines AfD-Mitglieds als Vizepräsidentin wurde von den Fraktionen der Linken als auch von der FDP ausdrücklich nicht personenbezogen begründet, sondern eben mit den Positionen der Partei, die allerdings verzerrt dargestellt worden sind. Und damit wird klar, warum von Ihnen fünf Vizepräsidenten vorgeschlagen worden sind. Ihr Problem ist nämlich, dass der Wähler die AfD zur zweitstärksten Kraft gemacht hat. (Beifall AfD) Und, meine Damen und Herren, Demokraten würden das akzeptieren – Sie nicht. Sie ändern einfach die Regeln, und zwar so, dass das von Ihnen und nicht das vom Wähler gewünschte Wahlergebnis im Präsidium widergespiegelt wird. Und um den Wählern so richtig die ganze Verachtung zu zeigen, kündigen Sie beide dann schon mal an, bei der praktischen Umsetzung die eigenen neugefassten Regeln zu missachten und dafür zu sorgen, dass die zweitstärkste Kraft keinen Vizepräsidenten bekommt. So haben Sie es angekündigt. Daran erkennt man, was bei Ihnen überragendes Motiv Ihres politischen Handelns ist. Ganz sicher ist es nicht Demokratie und ganz sicher ist es nicht Toleranz, ganz sicher ist es auch nicht Chancengleichheit und auch nicht der Respekt, der von Frau Keller in Ihrer Antrittsrede erwähnt worden ist. Und im Grunde müsste man Ihnen dafür dankbar sein, vor allem auch Ihnen von der FDP – Sie sind gerade so im Fünf-Prozent-Höhenflug hier in den Landtag reingehumpelt –, gerade Ihnen danke ich deswegen auch für die Offenheit, mit der Ihre kleine Fraktion sich über fast ein Viertel der Thüringer Wähler erhebt. Ihr Verhalten zeigt den Wählern – insbesondere unserer Partei, aber auch anderen Wählern – ganz deutlich, wie gering Sie diese schätzen, wenn Sie unseren Wählern, ihren Meinungen und Positionen keine Möglichkeit geben, in den Gremien, die dieser Landtag nun mal vorsieht, vertreten zu sein. (Beifall AfD) Ich bin gespannt, wer sich alles anschließt. Auch eine geheime Abstimmung lässt ja einige Rückschlüsse zu. Ich will in dem Zusammenhang vielleicht noch eins sagen, denn insbesondere von der FDP, aber auch von den Linken wurde ja immer wieder begründet, dass diese Nichtwahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin von uns mit den Positionen unserer Partei begründet wird und nicht mit personenbezogenen Gründen. Wissen Sie: Auch mich, auch meine Fraktion stört eine ganze Menge an den Positionen, die von den anderen Fraktionen hier im Haus vertreten werden. Es ist für mich zum Beispiel schwer zu ertragen, wenn die Linke hier im Landtag (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie denn Frau Keller gewählt?) mit ihren Verbündeten dafür sorgt, dass die mühsam erarbeiteten Steuergelder nicht in die Zukunft unserer Kinder, sondern beispielsweise in Multi-Kulti oder in Zuwanderung investiert werden. Und bei der FDP (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das war so klar, selbst bei der Geschäftsordnung!) stört mich beispielsweise, dass Sie arbeitnehmerfeindliche Positionen haben, mich stört Ihre Vergötterung der Globalisierung, mich stört Ihr ganzer oberflächlicher, zur Schau getragener Liberalismus. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Mich stört diese verlogene Scheiße!) Das stört mich und das stört auch meine Fraktion. (Beifall AfD) Aber ich sage Ihnen eins: Wir kämen trotzdem niemals auf die Idee, das Vorschlagsrecht Ihrer Fraktion und auch das der Linken, welches Ausfluss der Wahlentscheidung aller Wähler ist, so zu hintertreiben, wie Sie es im Bundestag leider tun und (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch überhaupt niemand gemacht!) möglicherweise auch hier im Landtag. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Jam- mer, Jammer!) Denn das gebietet uns die Achtung vor dem Wähler, auch dem Wähler, der uns nicht gewählt hat, denn auch der hat einen Anspruch auf Repräsentation mit seinen Überzeugungen und seinen Meinungen in allen Gremien dieses Freistaats, und zwar nach Recht und Gesetz. Deswegen muss man das gesetzliche Vorschlagsrecht, das rechtlich eingeräumte Vorschlagsrecht auch achten und respektieren. Und in dieser Frage – das sage ich Ihnen ganz offen – unterscheiden sich echte Demokraten von selbst ernannten Demokraten. Wir werden gegen die Änderungen der Geschäftsordnung, gegen die Aufblähung des Präsidiums mit fünf Vizepräsidenten stimmen. Das Präsidium ist auch in seiner gegenwärtigen Form ohne Weiteres arbeitsfähig, es kann auch den Landtag gut repräsentieren. Das hat die Mehrzahl der Legislaturperioden hier in Thüringen gezeigt und es sollte auch deshalb nach diesem bewährten Konzept so weitergehen, auch in dieser Legislaturperiode. Deswegen – wie gesagt – werden wir dieser Geschäftsordnungsänderung nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 6 a? Ansonsten rufe ich die Begründung zu Punkt 6 b auf. Hier hatte sich Herr Kowalleck gemeldet. Bitte schön.

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Maik Kowalleck CDU

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! An dieser Stelle begrüße ich auch ganz herzlich die Angehörigen der Landtagsabgeordneten und die Mitarbeiter, ohne die auch unsere Arbeit hier im Hohen Hause nicht in dieser Form möglich wäre. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vor. Die Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in § 2 Abs. 1 und 2 zur Erweiterung des Vorstands des Thüringer Landtags sieht die Erhöhung der Anzahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten für die 7. Legislaturperiode vor. Eine damit verbundene Kostensteigerung soll nicht entstehen. Meine Damen und Herren, wir hatten das in der Debatte gehört, es besteht eben auch Konsens in der Öffentlichkeit – und gerade dieser Diskussion müssen wir uns stellen –, was einerseits die Anzahl der Vizepräsidenten angeht und andererseits eine eventuelle Kostensteigerung. Darauf reagiert unser Gesetzentwurf. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wir reagieren auch auf die Besonderheit in diesem Land und auf dieses Wahlergebnis. Gerade Ihr Argument der Aufblähung der Kosten zählt eben nicht. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Das bisherige Finanzvolumen der Zusatzentschädigung für die beiden Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten von je 70 Prozent wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf durch fünf geteilt. Daher soll die Zusatzentschädigung der Vizepräsidenten 28 Prozent von 100 der Grundentschädigung betragen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen in der Aussprache? Bitte, Herr Möller.

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Stefan Möller AfD

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Nur ganz kurz. Herr Kowalleck, wir haben nicht das Wort geredet, dass die Kosten aufgebläht werden, wir haben Ihren Gesetzesvorschlag, Ihren Änderungsvorschlag sehr wohl wahrgenommen. In dem Fall haben Sie auch unsere Unterstützung, weil wir natürlich daran interessiert sind, dass die Kosten für den Steuerzahler, wenn das Präsidium aufgebläht wird, dass diese Kosten natürlich auch entsprechend gesenkt werden bzw. wenigstens auf einem Niveau gehalten werden. Insofern – wie gesagt – werden wir auch zustimmen. (Beifall AfD)

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Keller

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Herr Abgeordneter Montag hat sich gemeldet, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie sicherlich nicht wundern, dass wir natürlich diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Das kann man schon recht leicht daran erkennen, dass wir auch zu den Einreichern dieses Gesetzentwurfs gehören. Aus unserer Sicht steht jeder Fraktion naturgemäß ein Platz im Präsidium zu. Nur – und darum geht es in dem Gesetzentwurf –: Die tatsächliche Vergütung muss sich natürlich am echten tatsächlichen Mehraufwand der Amtsführung orientieren. Da sich demnächst in dieser Legislatur – sollte das Ihre Zustimmung finden – die Aufgaben von zwei auf fünf Schultern verteilen, ist es – glaube ich – nur recht und billig, dass man auch die finanziellen Kosten bei den ehedem zwei Kolleginnen und Kollegen belässt. Dass damit der Steuerzahler auch um keinen Cent mehr belastet wird, ist ebenfalls ein Anspruch, den wir alle gemeinsam mit diesem Gesetzentwurf werden einlösen können. Ich bin froh und dankbar, dass uns dies eben in einer interfraktionellen Anstrengung gelungen ist. Es ist zudem ein Vorschlag, der das parlamentarische Selbstverständnis der Freien Demokraten ziemlich genau auf den Punkt bringt und skizziert. Denn er ist geprägt durch Vernunft und Sachorientierung. Er beachtet das Wirtschaftlichkeitsprinzip und es zeigt Offenheit zum gemeinsamen Handeln, wenn Punkt 1 und Punkt 2 gegeben sind. Insofern hoffen wir natürlich sehr, dass Sie alle diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung werden geben können. Meine Damen und Herren, ich könnte hier natürlich thematisch enden. Da es aber nicht nur meine erste Rede als gewählter Abgeordneter in diesem Hause ist, sondern eben auch die erste Rede eines Vertreters der Freien Demokraten, erlauben Sie mir sicherlich, kurz vom üblichen parlamentarischen Prozedere abzuweichen. Der Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht mehr als eine reine Formalität. Er zeigt und er ist der Nachweis, dass dieses Parlament arbeitsfähig ist, und zwar über Fraktionsgrenzen hinweg. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich weiß aus persönlicher, nicht allzu lange zurückliegender Erfahrung: Man darf nicht alles glauben, was in der Zeitung steht. Ich kann nachher noch mal erläutern, was ich damit meine. Wenn man den Zeitungen Glauben schenken darf, verharren wir gerade in diesem Landtag in einer Art Schockstarre. Das mag vielleicht auf den einen oder anderen der geschäftsführenden Landesregierung emotional zutreffen, aber es wird mit Sicherheit nicht auf uns Parlamentarier zutreffen. So kompliziert das Wahlergebnis auch sein mag, so viel Potenzial steckt darin für dieses Parlament, denn zukünftig werden Initiativen eben nicht mehr von der Regierungsbank herabchoreografiert, sondern wir Parlamentarier werden die Mehrheit für jede einzelne Initiative erstreiten und organisieren müssen. Wir als Freie Demokraten sind bereit, uns dieser Verantwortung zu stellen und Teil dieser neuen Form des Regierens aus dem Parlament heraus für den Bürger zu sein. Dies kann, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber nur gelingen, wenn wir die Grundlagen des politischen Meinungsstreits achten. Das ist zunächst der Respekt vor der Meinung und dem Argument des anderen. Meinungsstreit, auch wenn er eben hart geführt wird, darf nicht dazu führen, dass wir die Person, die die Meinung geäußert hat, angreifen. Hier sitzen allesamt Menschen im Parlament mit einer gefestigten politischen Position und Meinung, aber niemand – kein Einziger – kann für sich in Anspruch nehmen, über die absolute und letztgültige Wahrheit zu verfügen. Wer das negiert, sich selbst und seine eigene Position überholt, verlässt bereits den demokratischen Diskurs und schwächt nicht nur sich selbst, sein Argument, sondern er schwächt uns alle in diesem Hohen Haus. Meine Damen und Herren, Sie werden die Freien Demokraten als Partner an Ihrer Seite wissen, wenn es um den auch gern hart geführten Streit um Sachfragen oder politische Positionen geht. All denjenigen aber – und das sei an dieser Stelle ergänzend auch erwähnt –, die die Redefreiheit zu pauschalen Diffamierungen, dem Ausgrenzen Andersdenkender nutzen wollen oder die Grenzen des Anstands und des Respekts verlassen, wird die FDP ein harter und unnachgiebiger Gegner sein. Zur Liberalität gehört die Toleranz – ja –, aber mit uns gibt es keine Toleranz gegenüber der Intoleranz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind der Überzeugung, dass die Menschen von diesem Hohen Haus vor allem die Lösung konkreter Probleme erwarten. Da hat Thüringen weiß Gott genug – Unterrichtsausfall, überbordende Bürokratie oder die Gestaltung der Digitalisierung. Ich bin nach wie vor davon überzeugt: Thüringen muss nicht nach links, Thüringen muss auch nicht nach rechts, Thüringen muss endlich nach vorn, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall FDP) Lassen Sie mich am Schluss mit einem Augenzwinkern schließen. Wir haben Ihnen die Chancen gegeben, dieses Land fünf Jahre nach Ihrem Gusto und ohne uns zu gestalten. Ich kann Ihnen versprechen: Diesen Fehler werden wir nicht noch mal machen, denn wir Freien Demokraten sind gekommen, um zu bleiben, und wir freuen uns auf die gemeinsamen Debatten zum Wohle unseres Landes mit Ihnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6 a und die erste Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 b. Ich rufe nun die zweite Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 b auf und frage: Ist hierzu Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich ebenfalls die Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 b ab. Und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6 c. Ich möchte den Hinweis geben, nachdem wir die Tagesordnungspunkte entsprechend abgestimmt haben, dass wir den Tagesordnungspunkt 6 c gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung ohne Aussprache begehen. Ich möchte Sie deshalb dann auch darum bitten, sich nicht zu einzelnen Wahlvorschlägen entsprechend zu äußern. Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 6 a, und zwar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in Drucksache 7/5. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte. Gegenstimmen der AfD. Enthaltungen? Dann ist der Antrag entsprechend beschlossen. Dann komme ich zum Tagesordnungspunkt 6 b, die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Erstens, die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/3 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf der Fraktionen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist der Gesetzentwurf entsprechend angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Die Fürstimmen bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind sichtlich alle Fraktionen. Vielen Dank. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das kann ich nicht sehen. Enthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Ich rufe auf in Tagesordnungspunkt 6 den Punkt c, die Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Thüringer Landtags. Soeben wurde beschlossen, dass jede Fraktion, die also nicht die Präsidentin stellt, eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für die Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vorschlagen kann. Das heißt, der Landtag wird insgesamt fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten zur Wahl stellen. Die Wahlvorschläge dazu liegen Ihnen in den Drucksachen 7/10, 7/12, 7/16, 7/23 und 7/25 vor. Vorgeschlagen wurden von der Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Tosca Kniese, von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Henry Worm, von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich und von der Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Die fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden in gesonderten Wahlgängen auch geheim gewählt. Das heißt, jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat ist einzeln mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu wählen. Zur Erleichterung des Verfahrens schlage ich Ihnen allerdings vor, die Einzelpersonenwahlen gleichzeitig durchzuführen. Das würde bedeuten, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf fünf farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit allen Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen müssen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt geordnet: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD ist orange, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der FDP ist gelb. Gibt es zu dieser Vorgehensweise Einwendungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann werden wir entsprechend so verfahren. Die Stimmzettel sind jeweils wie folgt aufgebaut: Auf dem Stimmzettel finden Sie den Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten und Sie finden „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Jede Abgeordnete bzw. jeder Abgeordnete hat für jeden Wahlvorschlag jeweils eine Stimme. Sie bzw. er kann also für jeden der fünf Wahlvorschläge entweder mit „Ja“, mit „Nein“ oder mit „Enthaltung“ stimmen. Wir treten damit in die Wahlhandlung ein. Ich bitte folgende Abgeordnete, bei der Durchführung der Wahlhandlung als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu fungieren: die Abgeordneten Aust, Liebscher, Henfling und Baum. Ich bitte Herrn Abgeordneten Urbach, die Namen der Abgeordneten für die Anfangsbuchstaben A bis L zu verlesen. Frau Abgeordnete Güngör bitte ich, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben M bis Z zu verlesen. Wir verfahren entsprechend, wie das im letzten Wahlgang durchgeführt wurde. Bitte schön, Herr Abgeordneter Urbach.

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Jonas Urbach CDU

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Adams, Dirk; Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiefensee, Wolfgang; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Margit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Keller

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Stimmen auszuzählen. Bitte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe die Ergebnisse zur Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten in der ersten Plenarsitzung des Thüringer Landtags in der Reihenfolge der Größe der vorschlagenden Fraktion bekannt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/16: abgegebene Stimmen 90, davon gültige Stimmen 90. Auf den Wahlvorschlag der AfD, Abgeordnete Tosca Kniese, entfielen 39 Jastimmen, 42 Neinstimmen, 9 Enthaltungen. Damit ist dieser Wahlvorschlag abgelehnt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/12: abgegebene Stimmzettel 90, gültige Stimmen 90. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Abgeordneten Henry Worm, entfielen 62 Jastimmen, 16 Neinstimmen und 12 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Henry Worm zum Vizepräsidenten gewählt worden. Ich gratuliere Ihnen herzlich und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. (Zuruf Abg. Worm, CDU: Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der SPDFraktion: abgegebene Stimmzettel 90, gültige Stimmzettel 90. Auf den Wahlvorschlag der SPDFraktion, Abgeordnete Dorothea Marx, entfielen 57 Jastimmen, 31 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Ich gratuliere Ihnen herzlich und frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!) Dann Gratulation! (Beifall im Hause) Dann kommen wir zum Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen: abgegebene Stimmzettel 90, 1 ungültige Stimme, das heißt: gültige Stimmzettel 89. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, entfielen 54 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Wahlvorschlag bestätigt. Nehmen Sie die Wahl an, Frau Rothe-Beinlich? (Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, danke schön!) Dann herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Der Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: abgegebene Stimmzettel 90, gültige Stimmzettel 90. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Abgeordneten Dirk Bergner, entfielen 48 Jastimmen, 26 Neinstimmen, 16 Enthaltungen. Damit ist der Wahlvorschlag bestätigt. Ich frage: Herr Bergner, nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Bergner, FDP: Ja!) Dann herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Vorschlag der Fraktion der AfD ist nicht bestätigt worden, hat nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Die Fraktion hat signalisiert, dass ein zweiter Wahlgang zur Wahl einer Vizepräsidentin – nein? Gut, dann wird keine zweite Wahl entsprechend durchgeführt. Das heißt also, dass wir mit den vier gewählten Vizepräsidenten, denen ich ganz herzlich gratuliere, jetzt in der Tagesordnung entsprechend fortsetzen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich darf die gewählten Vizepräsidenten zu mir nach vorn bitten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf in der Tagesordnung fortsetzen und rufe auf Tagesordnungspunkt 7 in den Teilen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6 Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der AfD, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksachen 7/11/13/17/20/22/24 Ich frage Sie: Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 7 a? Bitte, Frau Abgeordnete Lehmann.

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Diana Lehmann SPD

b)Wahl der 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Verantwortung, die wir als Abgeordnete und als Parlament tragen – das ist heute in vielen der ersten Reden deutlich geworden –, ist den meisten Kolleginnen und Kollegen, die hier im Haus sitzen, bewusst. Uns ist auch klar, dass sich die Zusammensetzung dieses Hauses gegenüber der letzten Legislatur verändert hat. Nicht nur, dass wir jetzt sechs Fraktionen im Thüringer Landtag haben, sondern wir sind vor allem mehr kleine Fraktionen, die in diesem Landtag vertreten sind. Unsere Geschäftsordnung sieht das Verteilungsverfahren D'Hondt vor, das würde aber bedeuten, dass zumindest zwei der kleinen Fraktionen zukünftig in wichtigen parlamentarischen Gremien gar nicht mehr vertreten sein würden. Wie wichtig aber das Parlament in dieser Legislatur sein würde, auch das ist heute schon mehrmals angesprochen worden und deswegen sprechen wir uns in diesem Antrag dafür aus, dass eben nicht das D'Hondt-Verfahren angesetzt wird, sondern das Rangmaßzahlverfahren. Das betrifft nicht nur diesen Tagesordnungspunkt, sondern auch die Tagesordnungspunkte 8 a, 9 a und 10 a. Wie gesagt, wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag, damit tatsächlich in den wichtigen, auch Ausschüssen in diesem Haus, zum Beispiel im Petitionsausschuss, im Ältestenrat, tatsächlich zukünftig alle Fraktionen vertreten sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

b)Wahl der 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Dann frage ich: Wird Aussprache gewünscht? Das, sehe ich, ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich darauf hinweisen, dass wir gemäß § 120 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten benötigen, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen. Damit darf ich um die Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6 bitten. Wer sich dem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit des Hauses. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sind ebenfalls nicht zu sehen. Damit ist der Antrag entsprechend bestätigt. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 b, die Wahl der 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Folgenden Hinweis möchte ich an der Stelle geben: Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in seiner ersten Sitzung in einem Wahlgang 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen. Kommt ein solcher Vorschlag nicht zustande, werden die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer nach dem zuvor vom Landtag gefassten Beschluss unter Beachtung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, und den Grundsätzen des § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den entsprechenden Drucksachen 7/11, 7/13, 7/17, 7/20, 7/22 und 7/24 vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage sie deshalb: Gibt es Widerspruch zu diesem Verfahren mit Handzeichen? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Jede Fraktion hat jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht, sodass Ihnen in sechs Drucksachen Wahlvorschläge vorliegen. Die Wahl wird dennoch in einem Wahlgang durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme bei dieser Wahl. Sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke – 29 Stimmen. Dann rufe ich auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 22 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Das sind 21 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Das sind 7 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das sind 5 Stimmen. Ich rufe nun den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP mit den Jastimmen auf. Da sind ebenfalls 5 abgegebene Stimmen. Daraus ergibt sich, dass auf die Fraktionen die folgende Anzahl an Schriftführerinnen bzw. Schriftführern entfällt: Es sind insgesamt 14 Sitze zu vergeben. Damit ist durch die durchgeführte Wahl folgende Sitzverteilung gegeben: Die Linke mit 5 Sitzen, die AfD mit 3 Sitzen, die CDU mit 3 Sitzen, die SPD mit 1 Sitz, Bündnis 90/Die Grünen mit 1 Sitz, die FDP mit 1 Sitz. Damit sind alle 14 Sitze vergeben. Ich wünsche gutes Gelingen, gutes Arbeiten. (Beifall im Hause) Ich verlese noch mal die Namen der Schriftführerinnen und Schriftführer: Für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör, Herr Abgeordneter Patrick Beier, Frau Abgeordnete Katja Maurer, Herr Abgeordneter Philipp Weltzien, Herr Abgeordneter Daniel Reinhardt und Herr Abgeordneter Andreas Schubert. Von der Fraktion der AfD: Herr Abgeordneter René Aust, Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann, Herr Abgeordneter Lars Schütze. Von der Fraktion der CDU: Herr Abgeordneter Thomas Gottweiss, Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, Herr Abgeordneter Jonas Urbach. Von der Fraktion der SPD: Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Klisch. Von der Fraktion der FDP: Frau Abgeordnete Dr. Ute Bergner. Dann frage ich alle hier verlesenen und bestätigten Schriftführerinnen und Schriftführer, ob sie die Wahl annehmen. Gibt es jemanden, der die Wahl nicht annimmt? Dann können wir das abkürzen. Das kann ich nicht erkennen, damit haben die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Wahl angenommen. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche gutes Gelingen für Ihre Arbeit. (Beifall im Hause) Damit darf ich mich an der Stelle ganz herzlich bei den vorläufigen Schriftführerinnen und Schriftführern bedanken sowie auch bei den bisherigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Arbeit, da nun die gewählten Vertreterinnen und Vertreter hier die Arbeit aufnehmen. Vielen herzlichen Dank und gutes Gelingen weiterhin. Ich darf nunmehr die gewählten Schriftführerinnen Frau Abgeordnete Dr. Klisch nach rechts von mir und Frau Abgeordnete Dr. Bergner nach links von mir bitten, um die Schriftführung zu übernehmen. Frau Abgeordnete Dr. Bergner führt die Redeliste. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bitte ich die Abgeordneten Reinhardt, Hoffmann und Gottweiss zu fungieren. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 7 ab und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in seinen Teilen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7 Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der AfD und der SPD - Drucksachen 7/9/14/18/21 Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 8 a? Das kann ich nicht erkennen. Wird Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich möchte darauf hinweisen: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – also 46 –erforderlich. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das kann ich ebenfalls nicht sehen. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und wir können entsprechend verfahren. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 8 b – Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes. Dazu möchte ich noch einmal den Hinweis geben: Gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung werden die sieben ordentlichen und die sieben stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses in der ersten Sitzung des Landtags gewählt. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, finden die Geschäftsordnung des Landtags und der soeben gefasste Beschluss des Landtags entsprechend Anwendung. Die Vorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD, der CDU und der SPD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/9, 7/14, 7/18 und 7/21 vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Damit wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge entsprechend abgestimmt. Die vorschlagsberechtigten Fraktionen Die Linke, der AfD, der CDU und der SPD haben jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht, sodass Ihnen in vier Drucksachen Wahlvorschläge vorliegen. Die Wahl wird dennoch in einem Wahlgang durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme bei dieser Wahl, sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke und die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD, also 22. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen der CDUFraktion und der FDP-Fraktion. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der SPD, 8 insgesamt. Sehr geehrte Damen und Herren, damit wird nach dem Rangmaßzahlverfahren folgende Verteilung für die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses berechnet: für die Fraktion Die Linke 2, für die Fraktion der AfD 2, für die Fraktion der CDU 2, für die Fraktion der SPD 1. Damit sind in Summe 7 in den Wahlprüfungsausschuss gewählt. Das ist die Anzahl der möglichen Mitglieder. Ich verlese Ihnen die Namen der ordentlichen Mitglieder: für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Anja Müller, für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Torben Braga, für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Beate Meißner, für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Als stellvertretende Mitglieder: für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Dr. Gudrun Lukin, für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Jörg Henke und Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann, für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Stefan Schard, für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Diana Lehmann, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Olaf Müller, für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Franziska Baum. Damit sind alle Fraktionen mit mindestens einem ordentlichen Mitglied im Wahlprüfungsausschuss vertreten, sodass kein ständiges beratendes Mitglied benannt werden muss. Ich frage: Gibt es jemanden, der oder die die Wahl nicht annimmt? Das kann ich nicht erkennen. Dann gehe ich davon aus, dass alle hier Verlesenen die Wahl annehmen. Ich gratuliere Ihnen und wünsche gutes Gelingen bei der Arbeit. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf den TaAntrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/4 Hierbei möchte ich den Hinweis geben: Der Landtag bildet gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 70a der Geschäftsordnung in seiner ersten Sitzung den Petitionsausschuss. Zur Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Petitionsausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/4 der entsprechende Antrag vor. Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich: Ist die Aussprache erwünscht? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Noch einmal der Hinweis: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – 46 – erforderlich. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 7/4. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht. Ich möchte gern noch darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss gemäß § 70a Abs. 3 der Geschäftsordnung spätestens vier Wochen nach seiner Bildung zur ersten Sitzung einzuberufen ist und in dieser Sitzung die bzw. der Vorsitzende sowie die bzw. der stellvertretende Vorsitzende gewählt werden. Nach § 70a Abs. 4 der Geschäftsordnung benennen die Fraktionen der Präsidentin spätestens 14 Tage nach der Bildung des Petitionsausschusses die Ausschussmitglieder und eine entsprechende Anzahl an Stellvertreterinnen und/bzw. Stellvertretern. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt entsprechend abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/8 Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags? Das kann ich nicht erkennen. Wird Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir ab. Ich möchte auch hier den Hinweis geben: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist auch hier die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erforderlich, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen. Damit rufe ich auf zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in Drucksache 7/8. Wer sich dem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig gefasst und auch die erforderliche Mehrheit erreicht. Auch hier der Hinweis: Über den Termin der ersten Sitzung des Ältestenrats haben sich die Fraktionen bereits verständigt. Die Einladung dazu wird den Mitgliedern des Ältestenrats rechtzeitig zugehen. Ich würde Sie bitten, die weiteren Mitglieder des Ältestenrats sowie die stellvertretenden Mitglieder kurzfristig zu benennen. Auch hier sehe ich die Annahme des Antrags, der Entscheidung. Damit darf ich hier den Tagesordnungspunkt abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/15 Gemäß § 7 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag die Bürgerbeauftragte bzw. den Bürgerbeauftragten auf Vorschlag einer oder mehrerer Fraktionen im Landtag in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder, mindestens also 46. Eine Aussprache findet nicht statt. Wählbar ist, wer in den Landtag gewählt werden kann. Die Amtszeit der bzw. des Bürgerbeauftragten beträgt sechs Jahre. Die einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der 5. Thüringer Landtag hatte in seiner 134. Sitzung am 21. November 2013 Herrn Dr. Kurt Herzberg zum Bürgerbeauftragten gewählt, dessen sechsjährige Amtszeit am 20. November 2019 endete. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/15 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Herr Dr. Kurt Herzberg. Dazu wird wie folgt verfahren, ich will den Stimmzettel entsprechend erläutern: Für die Wahl erhält jede und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Stimmenthaltung“ angekreuzt werden. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer berufe ich erneut die Abgeordneten Reinhardt, Hoffmann und Gottweiss. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte Frau Abgeordnete Dr. Bergner, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben A bis L vorzulesen, und Frau Abgeordnete Dr. Klisch bitte ich, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben M bis Z vorzulesen. Bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Dr. Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewksy, Maik Kowalleck.

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Cornelia Klisch SPD

Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen

Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Georg Maier, Marcus Malsch, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Anja Siegesmund, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Uwe Thrum, Wolfgang Tiefensee, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Herr Prof. Dr. Mario Voigt, Margit Wagler, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Heike Werner, Torsten Wolf, Henry Worm und Herr Christoph Zippel.

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Keller

Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann stelle ich fest, dass dem so ist, und wir können den Wahlgang abschließen. Ich bitte um Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben ein Ergebnis: abgegebene Stimmzettel 90, davon gültige Stimmen 90. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/15, Herrn Dr. Kurt Herzberg, haben mit Ja gestimmt 71, mit Nein gestimmt 7, enthalten haben sich 12. Damit ist Herr Dr. Kurt Herzberg gewählt. (Beifall im Hause) Ich gehe davon aus, dass Herr Dr. Herzberg die Wahl annimmt. Ja, demütigst.

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Keller

Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen

Dann darf ich Ihnen dazu herzlich gratulieren und darf Sie nach vorn bitten zur Bestellung und Verpflichtung des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zur Bestellung und zur Verpflichtung. Ich bitte die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben. Herr Dr. Herzberg, mit dieser Urkunde bestelle ich Sie zum Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen. Ich werde Sie nun, wie in § 10 Abs. 5 Satz 2 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes vorgeschrieben, verpflichten. Die Verpflichtungsformel lautet: Ich verpflichte Sie, Ihr Amt gerecht und unparteiisch zu führen, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen. Ich gratuliere Ihnen nochmals ganz herzlich zur Wiederwahl, wünsche Ihnen zur Ausübung des Amts zum Wohle des Freistaats Thüringen alles Gute, Gesundheit und immer ein glückliches Händchen. Vielen Dank. (Beifall im Hause)

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Keller

Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt. Ich beende die konstituierende Sitzung des 7. Thüringer Landtags. Die nächsten Plenarsitzungen finden einer Verständigung der Fraktionen zufolge am 11.und am 12. Dezember 2019 statt. Die Einladung wird Ihnen rechtzeitig zugehen. Vielen Dank. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Beifall im Hause)

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