Karlheinz Frosch
Namensaufruf der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Thüringer Landtags
Wir fahren fort. Beim Namensaufruf der Abgeordneten haben sich alle als anwesend gemeldet. Daher stelle ich gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung fest, dass der Landtag beschlussfähig ist. Haben alle Abgeordneten Gelegenheit gehabt, ihre Stimme zur Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt: abgegebene Stimmen 90, gültige Stimmen 90, ungültige demzufolge keine. 52 stimmten mit Ja,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) 28 stimmten mit Nein. Es liegen 10 Enthaltungen vor. Damit hat Frau Abgeordnete Birgit Keller die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung erreicht. Ich stelle fest, zur Präsidentin des Thüringer Landtags ist Frau Abgeordnete Birgit Keller gewählt.
(Beifall im Hause)
Ich frage Sie, Frau Keller: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Keller, DIE LINKE: Ja!)
