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Maik Kowalleck

CDU 26.11.2019 Sitzungen 7/1

c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! An dieser Stelle begrüße ich auch ganz herzlich die Angehörigen der Landtagsabgeordneten und die Mitarbeiter, ohne die auch unsere Arbeit hier im Hohen Hause nicht in dieser Form möglich wäre. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vor. Die Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in § 2 Abs. 1 und 2 zur Erweiterung des Vorstands des Thüringer Landtags sieht die Erhöhung der Anzahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten für die 7. Legislaturperiode vor. Eine damit verbundene Kostensteigerung soll nicht entstehen. Meine Damen und Herren, wir hatten das in der Debatte gehört, es besteht eben auch Konsens in der Öffentlichkeit – und gerade dieser Diskussion müssen wir uns stellen –, was einerseits die Anzahl der Vizepräsidenten angeht und andererseits eine eventuelle Kostensteigerung. Darauf reagiert unser Gesetzentwurf. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wir reagieren auch auf die Besonderheit in diesem Land und auf dieses Wahlergebnis. Gerade Ihr Argument der Aufblähung der Kosten zählt eben nicht. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Das bisherige Finanzvolumen der Zusatzentschädigung für die beiden Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten von je 70 Prozent wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf durch fünf geteilt. Daher soll die Zusatzentschädigung der Vizepräsidenten 28 Prozent von 100 der Grundentschädigung betragen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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