Keller
c) Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Thüringer Landtags
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6 a und die erste Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 b. Ich rufe nun die zweite Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 b auf und frage: Ist hierzu Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich ebenfalls die Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 b ab. Und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6 c. Ich möchte den Hinweis geben, nachdem wir die Tagesordnungspunkte entsprechend abgestimmt haben, dass wir den Tagesordnungspunkt 6 c gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung ohne Aussprache begehen. Ich möchte Sie deshalb dann auch darum bitten, sich nicht zu einzelnen Wahlvorschlägen entsprechend zu äußern. Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 6 a, und zwar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in Drucksache 7/5. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte. Gegenstimmen der AfD. Enthaltungen? Dann ist der Antrag entsprechend beschlossen. Dann komme ich zum Tagesordnungspunkt 6 b, die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Erstens, die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/3 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf der Fraktionen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist der Gesetzentwurf entsprechend angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Die Fürstimmen bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind sichtlich alle Fraktionen. Vielen Dank. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das kann ich nicht sehen. Enthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Ich rufe auf in Tagesordnungspunkt 6 den Punkt c, die Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Thüringer Landtags. Soeben wurde beschlossen, dass jede Fraktion, die also nicht die Präsidentin stellt, eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für die Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vorschlagen kann. Das heißt, der Landtag wird insgesamt fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten zur Wahl stellen. Die Wahlvorschläge dazu liegen Ihnen in den Drucksachen 7/10, 7/12, 7/16, 7/23 und 7/25 vor. Vorgeschlagen wurden von der Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Tosca Kniese, von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Henry Worm, von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich und von der Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Die fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden in gesonderten Wahlgängen auch geheim gewählt. Das heißt, jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat ist einzeln mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu wählen. Zur Erleichterung des Verfahrens schlage ich Ihnen allerdings vor, die Einzelpersonenwahlen gleichzeitig durchzuführen. Das würde bedeuten, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf fünf farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit allen Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen müssen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt geordnet: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD ist orange, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der FDP ist gelb. Gibt es zu dieser Vorgehensweise Einwendungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann werden wir entsprechend so verfahren. Die Stimmzettel sind jeweils wie folgt aufgebaut: Auf dem Stimmzettel finden Sie den Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten und Sie finden „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Jede Abgeordnete bzw. jeder Abgeordnete hat für jeden Wahlvorschlag jeweils eine Stimme. Sie bzw. er kann also für jeden der fünf Wahlvorschläge entweder mit „Ja“, mit „Nein“ oder mit „Enthaltung“ stimmen. Wir treten damit in die Wahlhandlung ein. Ich bitte folgende Abgeordnete, bei der Durchführung der Wahlhandlung als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu fungieren: die Abgeordneten Aust, Liebscher, Henfling und Baum. Ich bitte Herrn Abgeordneten Urbach, die Namen der Abgeordneten für die Anfangsbuchstaben A bis L zu verlesen. Frau Abgeordnete Güngör bitte ich, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben M bis Z zu verlesen. Wir verfahren entsprechend, wie das im letzten Wahlgang durchgeführt wurde. Bitte schön, Herr Abgeordneter Urbach.
