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26.11.2019 Sitzungen 7/1

b)Wahl der 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Dann frage ich: Wird Aussprache gewünscht? Das, sehe ich, ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich darauf hinweisen, dass wir gemäß § 120 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten benötigen, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen. Damit darf ich um die Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6 bitten. Wer sich dem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit des Hauses. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sind ebenfalls nicht zu sehen. Damit ist der Antrag entsprechend bestätigt. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 b, die Wahl der 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Folgenden Hinweis möchte ich an der Stelle geben: Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in seiner ersten Sitzung in einem Wahlgang 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen. Kommt ein solcher Vorschlag nicht zustande, werden die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer nach dem zuvor vom Landtag gefassten Beschluss unter Beachtung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, und den Grundsätzen des § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den entsprechenden Drucksachen 7/11, 7/13, 7/17, 7/20, 7/22 und 7/24 vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage sie deshalb: Gibt es Widerspruch zu diesem Verfahren mit Handzeichen? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Jede Fraktion hat jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht, sodass Ihnen in sechs Drucksachen Wahlvorschläge vorliegen. Die Wahl wird dennoch in einem Wahlgang durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme bei dieser Wahl. Sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke – 29 Stimmen. Dann rufe ich auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 22 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Das sind 21 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Das sind 7 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das sind 5 Stimmen. Ich rufe nun den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP mit den Jastimmen auf. Da sind ebenfalls 5 abgegebene Stimmen. Daraus ergibt sich, dass auf die Fraktionen die folgende Anzahl an Schriftführerinnen bzw. Schriftführern entfällt: Es sind insgesamt 14 Sitze zu vergeben. Damit ist durch die durchgeführte Wahl folgende Sitzverteilung gegeben: Die Linke mit 5 Sitzen, die AfD mit 3 Sitzen, die CDU mit 3 Sitzen, die SPD mit 1 Sitz, Bündnis 90/Die Grünen mit 1 Sitz, die FDP mit 1 Sitz. Damit sind alle 14 Sitze vergeben. Ich wünsche gutes Gelingen, gutes Arbeiten. (Beifall im Hause) Ich verlese noch mal die Namen der Schriftführerinnen und Schriftführer: Für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör, Herr Abgeordneter Patrick Beier, Frau Abgeordnete Katja Maurer, Herr Abgeordneter Philipp Weltzien, Herr Abgeordneter Daniel Reinhardt und Herr Abgeordneter Andreas Schubert. Von der Fraktion der AfD: Herr Abgeordneter René Aust, Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann, Herr Abgeordneter Lars Schütze. Von der Fraktion der CDU: Herr Abgeordneter Thomas Gottweiss, Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, Herr Abgeordneter Jonas Urbach. Von der Fraktion der SPD: Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Klisch. Von der Fraktion der FDP: Frau Abgeordnete Dr. Ute Bergner. Dann frage ich alle hier verlesenen und bestätigten Schriftführerinnen und Schriftführer, ob sie die Wahl annehmen. Gibt es jemanden, der die Wahl nicht annimmt? Dann können wir das abkürzen. Das kann ich nicht erkennen, damit haben die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Wahl angenommen. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche gutes Gelingen für Ihre Arbeit. (Beifall im Hause) Damit darf ich mich an der Stelle ganz herzlich bei den vorläufigen Schriftführerinnen und Schriftführern bedanken sowie auch bei den bisherigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Arbeit, da nun die gewählten Vertreterinnen und Vertreter hier die Arbeit aufnehmen. Vielen herzlichen Dank und gutes Gelingen weiterhin. Ich darf nunmehr die gewählten Schriftführerinnen Frau Abgeordnete Dr. Klisch nach rechts von mir und Frau Abgeordnete Dr. Bergner nach links von mir bitten, um die Schriftführung zu übernehmen. Frau Abgeordnete Dr. Bergner führt die Redeliste. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bitte ich die Abgeordneten Reinhardt, Hoffmann und Gottweiss zu fungieren. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 7 ab und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in seinen Teilen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7 Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der AfD und der SPD - Drucksachen 7/9/14/18/21 Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 8 a? Das kann ich nicht erkennen. Wird Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich möchte darauf hinweisen: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – also 46 –erforderlich. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das kann ich ebenfalls nicht sehen. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und wir können entsprechend verfahren. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 8 b – Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes. Dazu möchte ich noch einmal den Hinweis geben: Gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung werden die sieben ordentlichen und die sieben stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses in der ersten Sitzung des Landtags gewählt. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, finden die Geschäftsordnung des Landtags und der soeben gefasste Beschluss des Landtags entsprechend Anwendung. Die Vorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD, der CDU und der SPD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/9, 7/14, 7/18 und 7/21 vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Damit wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge entsprechend abgestimmt. Die vorschlagsberechtigten Fraktionen Die Linke, der AfD, der CDU und der SPD haben jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht, sodass Ihnen in vier Drucksachen Wahlvorschläge vorliegen. Die Wahl wird dennoch in einem Wahlgang durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme bei dieser Wahl, sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke und die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD, also 22. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen der CDUFraktion und der FDP-Fraktion. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der SPD, 8 insgesamt. Sehr geehrte Damen und Herren, damit wird nach dem Rangmaßzahlverfahren folgende Verteilung für die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses berechnet: für die Fraktion Die Linke 2, für die Fraktion der AfD 2, für die Fraktion der CDU 2, für die Fraktion der SPD 1. Damit sind in Summe 7 in den Wahlprüfungsausschuss gewählt. Das ist die Anzahl der möglichen Mitglieder. Ich verlese Ihnen die Namen der ordentlichen Mitglieder: für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Anja Müller, für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Torben Braga, für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Beate Meißner, für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Als stellvertretende Mitglieder: für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Dr. Gudrun Lukin, für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Jörg Henke und Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann, für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Stefan Schard, für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Diana Lehmann, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Olaf Müller, für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Franziska Baum. Damit sind alle Fraktionen mit mindestens einem ordentlichen Mitglied im Wahlprüfungsausschuss vertreten, sodass kein ständiges beratendes Mitglied benannt werden muss. Ich frage: Gibt es jemanden, der oder die die Wahl nicht annimmt? Das kann ich nicht erkennen. Dann gehe ich davon aus, dass alle hier Verlesenen die Wahl annehmen. Ich gratuliere Ihnen und wünsche gutes Gelingen bei der Arbeit. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf den TaAntrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/4 Hierbei möchte ich den Hinweis geben: Der Landtag bildet gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 70a der Geschäftsordnung in seiner ersten Sitzung den Petitionsausschuss. Zur Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Petitionsausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/4 der entsprechende Antrag vor. Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich: Ist die Aussprache erwünscht? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Noch einmal der Hinweis: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – 46 – erforderlich. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 7/4. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht. Ich möchte gern noch darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss gemäß § 70a Abs. 3 der Geschäftsordnung spätestens vier Wochen nach seiner Bildung zur ersten Sitzung einzuberufen ist und in dieser Sitzung die bzw. der Vorsitzende sowie die bzw. der stellvertretende Vorsitzende gewählt werden. Nach § 70a Abs. 4 der Geschäftsordnung benennen die Fraktionen der Präsidentin spätestens 14 Tage nach der Bildung des Petitionsausschusses die Ausschussmitglieder und eine entsprechende Anzahl an Stellvertreterinnen und/bzw. Stellvertretern. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt entsprechend abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/8 Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags? Das kann ich nicht erkennen. Wird Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir ab. Ich möchte auch hier den Hinweis geben: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist auch hier die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erforderlich, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen. Damit rufe ich auf zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in Drucksache 7/8. Wer sich dem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig gefasst und auch die erforderliche Mehrheit erreicht. Auch hier der Hinweis: Über den Termin der ersten Sitzung des Ältestenrats haben sich die Fraktionen bereits verständigt. Die Einladung dazu wird den Mitgliedern des Ältestenrats rechtzeitig zugehen. Ich würde Sie bitten, die weiteren Mitglieder des Ältestenrats sowie die stellvertretenden Mitglieder kurzfristig zu benennen. Auch hier sehe ich die Annahme des Antrags, der Entscheidung. Damit darf ich hier den Tagesordnungspunkt abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/15 Gemäß § 7 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag die Bürgerbeauftragte bzw. den Bürgerbeauftragten auf Vorschlag einer oder mehrerer Fraktionen im Landtag in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder, mindestens also 46. Eine Aussprache findet nicht statt. Wählbar ist, wer in den Landtag gewählt werden kann. Die Amtszeit der bzw. des Bürgerbeauftragten beträgt sechs Jahre. Die einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der 5. Thüringer Landtag hatte in seiner 134. Sitzung am 21. November 2013 Herrn Dr. Kurt Herzberg zum Bürgerbeauftragten gewählt, dessen sechsjährige Amtszeit am 20. November 2019 endete. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/15 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Herr Dr. Kurt Herzberg. Dazu wird wie folgt verfahren, ich will den Stimmzettel entsprechend erläutern: Für die Wahl erhält jede und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Stimmenthaltung“ angekreuzt werden. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer berufe ich erneut die Abgeordneten Reinhardt, Hoffmann und Gottweiss. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte Frau Abgeordnete Dr. Bergner, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben A bis L vorzulesen, und Frau Abgeordnete Dr. Klisch bitte ich, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben M bis Z vorzulesen. Bitte schön.

Protokoll ↗